Merkblatt Haftpflichtversicherung - Amtsgericht Bremen
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<strong>Merkblatt</strong> für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger<br />
ÖVB<br />
<strong>Haftpflichtversicherung</strong>sschutz für ehrenamtliche Betreuungen, Vormundschaften<br />
und<br />
Pflegschaften, die von bremischen Gerichten angeordnet werden<br />
1. Mit Ihrer Bestellung zum Betreuer sind Sie – ohne dass Sie weitere Erklärungen abgeben müssen – in<br />
den Versicherungsschutz einer Sammelversicherung einbezogen, die der Senator für Justiz und<br />
Verfassung mit den Öffentlichen Versicherungen <strong>Bremen</strong> / der Landschaftlichen Brandkasse Hannover<br />
vereinbart hat, sofern Sie nicht Mitarbeiter eines Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde oder<br />
sonst Berufsbetreuer sind. Das bis zum 31.12.1993 bestehende Vertragsverhältnis mit der Bayerischen<br />
Versicherungskammer ist mit Wirkung vom 01.01.1994 auf die Landschaftliche Brandkasse Hannover<br />
übergeleitet worden. Die Versicherung deckt Schäden, die Sie dem Betreuten zufügen oder die Ihnen<br />
dadurch entstehen können, dass Sie einem Dritten zum Ersatz eines durch die Führung der Betreuung<br />
verursachten Schadens verpflichtet sind. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf<br />
Haftpflichtansprüche einer von Ihnen betreuten Person, die Ihr Angehöriger ist und mit Ihnen in<br />
häuslicher Gemeinschaft lebt.<br />
Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Betreuten selbst. Hierfür kommt ggf. der<br />
Abschluss einer separaten Privat-<strong>Haftpflichtversicherung</strong> in Betracht.<br />
Mitversichert sind Ansprüche wegen Rückforderungen von Sozialhilfeleistungen.<br />
Im Rahmen dieser Sammelversicherung bestehen folgende Versicherungssummen:<br />
a) für die Vermögensschaden-<strong>Haftpflichtversicherung</strong> 30.000,00 € je Versicherungsfall<br />
b) für die allgemeine <strong>Haftpflichtversicherung</strong> 1,5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden.<br />
Eine Selbstbeteiligung wird von Ihnen nicht erhoben.<br />
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche<br />
a) wegen Schäden aus einer kaufmännischen Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit<br />
b) wegen Schäden, die dadurch entstanden sind, dass Versicherungsverträge nicht oder nicht<br />
ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden.<br />
Es sind jedoch Schäden mitversichert, die dadurch entstehen, dass der Betreuer den notwendigen<br />
Abschluss einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für den zu Betreuenden versäumt<br />
hat.<br />
c) wegen Schäden, die die versicherte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder<br />
Kraftfahrzeuganhängers verursacht.<br />
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2. Sollten Sie von Ihrem Betreuten oder von Dritten wegen der Führung der Betreuung aus Haftpflicht in<br />
Anspruch genommen werden, müssen Sie dies, um Nachteile zu vermeiden, möglichst umgehend der<br />
melden.<br />
Landschaftlichen Brandkasse Hannover<br />
SHD 2, Frau Leihfeit-Paul, Tel.-Nr. (05 11)3 62-25 09<br />
SHD 2, Frau Marx, Tel-Nr. (05 11) 3 62-35 72<br />
30140 Hannover<br />
Beizufügen oder nachzureichen ist eine Bestätigung des für Sie zuständigen Vormundschaftsgerichts,<br />
dass Sie zu dem von der Sammelversicherung erfassten Personenkreis gehören.<br />
Stattdessen können Sie die Inanspruchnahme aus Haftpflicht – wiederum möglichst umgehend – auch<br />
dem Vormundschaftsgericht mitteilen mit der Bitte um Weiterleitung der Schadensmeldung an die<br />
Landschaftliche Brandkasse.<br />
3. Kosten für diesen Ihnen gewährten Versicherungsschutz werden nicht erhoben.<br />
4. Soweit Sie für umfangreicheres Vermögen Ihres Betreuten Verantwortung tragen, obliegt es Ihnen, für<br />
einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen. Die Kosten einer angemessenen<br />
<strong>Haftpflichtversicherung</strong> können Ihnen aus dem Vermögen des Betreuten erstattet werden.<br />
Es steht Ihnen frei, Versicherungsschutz bei einem Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl zu<br />
beantragen. Sie werden jedoch auf die Möglichkeit hingewiesen, aufgrund einer mit den Öffentlichen<br />
Versicherungen <strong>Bremen</strong> / der Landschaftlichen Brandkasse Hannover abgeschlossenen<br />
Rahmenvereinbarung Versicherungsschutz in folgendem Umfang zu erhalten:<br />
Vermögensschaden-<strong>Haftpflichtversicherung</strong><br />
A Erhöhung der Versicherungssummen um 25.000,00 €<br />
Beitrag 17,50 € zuzüglich Versicherungssteuer<br />
B Erhöhung der Versicherungssummen um 50.000,00 €<br />
Beitrag 30,00 € zuzüglich Versicherungssteuer<br />
C Erhöhung der Versicherungssummen um 75.000,00 €<br />
Beitrag 40,00 € zuzüglich Versicherungssteuer<br />
D Höhere Versicherungssummen auf Anfrage<br />
Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die<br />
1. örtlichen Vertretungen der Öffentlichen Versicherungen <strong>Bremen</strong><br />
oder an die<br />
2. Landschaftliche Brandkasse Hannover<br />
IH 2, Frau Kemmler, Tel.-Nr. (05 11)3 62-31 56<br />
30140 Hannover<br />
Schadenfälle, für die eine Deckung aus einem von Ihnen selbst beantragten Versicherungsvertrag in<br />
Betracht kommt, melden Sie bitte ohne Einschaltung des Vormundschaftsgerichts bei Ihrer Versicherung.<br />
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