29.10.2013 Aufrufe

Merkblatt Haftpflichtversicherung - Amtsgericht Bremen

Merkblatt Haftpflichtversicherung - Amtsgericht Bremen

Merkblatt Haftpflichtversicherung - Amtsgericht Bremen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Merkblatt</strong> für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger<br />

ÖVB<br />

<strong>Haftpflichtversicherung</strong>sschutz für ehrenamtliche Betreuungen, Vormundschaften<br />

und<br />

Pflegschaften, die von bremischen Gerichten angeordnet werden<br />

1. Mit Ihrer Bestellung zum Betreuer sind Sie – ohne dass Sie weitere Erklärungen abgeben müssen – in<br />

den Versicherungsschutz einer Sammelversicherung einbezogen, die der Senator für Justiz und<br />

Verfassung mit den Öffentlichen Versicherungen <strong>Bremen</strong> / der Landschaftlichen Brandkasse Hannover<br />

vereinbart hat, sofern Sie nicht Mitarbeiter eines Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde oder<br />

sonst Berufsbetreuer sind. Das bis zum 31.12.1993 bestehende Vertragsverhältnis mit der Bayerischen<br />

Versicherungskammer ist mit Wirkung vom 01.01.1994 auf die Landschaftliche Brandkasse Hannover<br />

übergeleitet worden. Die Versicherung deckt Schäden, die Sie dem Betreuten zufügen oder die Ihnen<br />

dadurch entstehen können, dass Sie einem Dritten zum Ersatz eines durch die Führung der Betreuung<br />

verursachten Schadens verpflichtet sind. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf<br />

Haftpflichtansprüche einer von Ihnen betreuten Person, die Ihr Angehöriger ist und mit Ihnen in<br />

häuslicher Gemeinschaft lebt.<br />

Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Betreuten selbst. Hierfür kommt ggf. der<br />

Abschluss einer separaten Privat-<strong>Haftpflichtversicherung</strong> in Betracht.<br />

Mitversichert sind Ansprüche wegen Rückforderungen von Sozialhilfeleistungen.<br />

Im Rahmen dieser Sammelversicherung bestehen folgende Versicherungssummen:<br />

a) für die Vermögensschaden-<strong>Haftpflichtversicherung</strong> 30.000,00 € je Versicherungsfall<br />

b) für die allgemeine <strong>Haftpflichtversicherung</strong> 1,5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden.<br />

Eine Selbstbeteiligung wird von Ihnen nicht erhoben.<br />

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche<br />

a) wegen Schäden aus einer kaufmännischen Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit<br />

b) wegen Schäden, die dadurch entstanden sind, dass Versicherungsverträge nicht oder nicht<br />

ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden.<br />

Es sind jedoch Schäden mitversichert, die dadurch entstehen, dass der Betreuer den notwendigen<br />

Abschluss einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für den zu Betreuenden versäumt<br />

hat.<br />

c) wegen Schäden, die die versicherte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder<br />

Kraftfahrzeuganhängers verursacht.<br />

Seite 1/2


2. Sollten Sie von Ihrem Betreuten oder von Dritten wegen der Führung der Betreuung aus Haftpflicht in<br />

Anspruch genommen werden, müssen Sie dies, um Nachteile zu vermeiden, möglichst umgehend der<br />

melden.<br />

Landschaftlichen Brandkasse Hannover<br />

SHD 2, Frau Leihfeit-Paul, Tel.-Nr. (05 11)3 62-25 09<br />

SHD 2, Frau Marx, Tel-Nr. (05 11) 3 62-35 72<br />

30140 Hannover<br />

Beizufügen oder nachzureichen ist eine Bestätigung des für Sie zuständigen Vormundschaftsgerichts,<br />

dass Sie zu dem von der Sammelversicherung erfassten Personenkreis gehören.<br />

Stattdessen können Sie die Inanspruchnahme aus Haftpflicht – wiederum möglichst umgehend – auch<br />

dem Vormundschaftsgericht mitteilen mit der Bitte um Weiterleitung der Schadensmeldung an die<br />

Landschaftliche Brandkasse.<br />

3. Kosten für diesen Ihnen gewährten Versicherungsschutz werden nicht erhoben.<br />

4. Soweit Sie für umfangreicheres Vermögen Ihres Betreuten Verantwortung tragen, obliegt es Ihnen, für<br />

einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen. Die Kosten einer angemessenen<br />

<strong>Haftpflichtversicherung</strong> können Ihnen aus dem Vermögen des Betreuten erstattet werden.<br />

Es steht Ihnen frei, Versicherungsschutz bei einem Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl zu<br />

beantragen. Sie werden jedoch auf die Möglichkeit hingewiesen, aufgrund einer mit den Öffentlichen<br />

Versicherungen <strong>Bremen</strong> / der Landschaftlichen Brandkasse Hannover abgeschlossenen<br />

Rahmenvereinbarung Versicherungsschutz in folgendem Umfang zu erhalten:<br />

Vermögensschaden-<strong>Haftpflichtversicherung</strong><br />

A Erhöhung der Versicherungssummen um 25.000,00 €<br />

Beitrag 17,50 € zuzüglich Versicherungssteuer<br />

B Erhöhung der Versicherungssummen um 50.000,00 €<br />

Beitrag 30,00 € zuzüglich Versicherungssteuer<br />

C Erhöhung der Versicherungssummen um 75.000,00 €<br />

Beitrag 40,00 € zuzüglich Versicherungssteuer<br />

D Höhere Versicherungssummen auf Anfrage<br />

Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die<br />

1. örtlichen Vertretungen der Öffentlichen Versicherungen <strong>Bremen</strong><br />

oder an die<br />

2. Landschaftliche Brandkasse Hannover<br />

IH 2, Frau Kemmler, Tel.-Nr. (05 11)3 62-31 56<br />

30140 Hannover<br />

Schadenfälle, für die eine Deckung aus einem von Ihnen selbst beantragten Versicherungsvertrag in<br />

Betracht kommt, melden Sie bitte ohne Einschaltung des Vormundschaftsgerichts bei Ihrer Versicherung.<br />

Seite 2/2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!