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Merkblatt Fahrschule – das „Kleingedruckte“: - Alterlaa Fahrschule

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<strong>Merkblatt</strong> <strong>Fahrschule</strong> <strong>–</strong> <strong>das</strong> <strong>„Kleingedruckte“</strong>:<br />

Wir bitten um Verständnis, <strong>das</strong>s viele Regeln bei der Fahrschulausbildung befolgt werden müssen, da <strong>Fahrschule</strong>n<br />

Behördenaufträge zu erfüllen haben und sehr strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen <strong>–</strong> und diese auch<br />

kontrolliert werden!<br />

Ablauf der Ausbildung (Beginn im Alter von 17,5 Jahren <strong>–</strong> 15,5 Jahren bei „L17“):<br />

Anmeldung in der <strong>Fahrschule</strong><br />

- 10 € (Personenschutzversicherung)<br />

- amtl. Lichtbildausweis<br />

- aktuellen Meldezettel für die behördliche Anmeldung. Der Meldezettel MUSS aktuell und<br />

richtig sein, da eine kostenpflichtige Abgleichung mit dem Melderegister stattfindet.<br />

- EU konformes Passbild<br />

Besuch des prakt. Arztes zur Führerscheinuntersuchung<br />

- Das ärztl. Attest ist 18 Monate gültig, die Liste der Ärzte ist bei uns erhältlich<br />

- amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen<br />

- Original des Gutachtens MUSS bis zum Kursende bei uns abgegeben werden (oder<br />

gleich beim Verkehrsamt)<br />

Besuch des Theoriekurses Grundwissen und Spezialwissen (32 Einheiten)<br />

- Innerhalb von 18 Monaten (gesetzlicher Fristablauf) können kostenlos beliebig viele<br />

weitere Kurstage besucht werden. Alle Kurstage müssen besucht werden!<br />

- Spätestens am Ende des Kurses Ärztliches Attest & EU-Passbild abgeben! (Sonst<br />

können Sie nicht zur Prüfung antreten (kostenpflichtig)).<br />

Vereinbarung bzw. Absolvierung der Fahrstunden<br />

- Vereinbarung der Fahrstunden ist unabhängig vom Theoriekurs<br />

- etwa 1 Doppelstunde pro Woche wäre geschickt<br />

- Bezahlung - wenn nicht als Package bezahlt - bei Einteilung<br />

- kostenfreie Absage ist bis 2 Werktage vor dem Fahrstundentermin möglich.<br />

theoretische Prüfung (ab Vollendung des 17,5. Lebensjahres <strong>–</strong> 15,5. bei „L17“)<br />

- nach der Freigabe durch <strong>das</strong> Verkehrsamt, ab etwa 2 Wochen nach dem Kurs möglich<br />

- nach der positiven Absolvierung der 2 (4) kostenlosen theoretischen Vorprüfungen<br />

- Anmeldung mind. eine Woche zuvor im Büro, Kopie des 1.Hilfe-Kursnachweises<br />

abgeben.<br />

- Prüfungen immer Freitag Vormittags in der <strong>Fahrschule</strong> (Uhrzeit, bitte kurzfristig erfragen).<br />

- amtl. Lichtbildausweis mitnehmen!!!<br />

praktische Prüfung (ab Vollendung des 18. Lebensjahres <strong>–</strong> 17. bei „L17“)<br />

- nach den Fahrstunden inkl. der Überlandfahrt und der Prüfungsvorbereitung<br />

- nach pos. Absolvierung der praktischen Fahrkontrolle (L17 komplette Ausbildung)<br />

- frühestens eine Woche spätestens 18 Monate nach der theoretischen Prüfung<br />

- kostenfreie Absage ist bis 4 Werktage vor dem Prüfungstermin möglich<br />

- amtl. Lichtbildausweis mitnehmen! (Sonst können Sie nicht zur Prüfung antreten<br />

(kostenpflichtig)). Alle Prüfungs- und Wiederholungstermine müssen vereinbart werden!<br />

-<br />

Scheckkartenführerschein<br />

- den Erlagschein, den Sie vom Prüfer nach der prakt. Prüfung erhalten, einzahlen<br />

- mit Ihrem vorläufigen Führerschein und amtl. Lichtbildausweis dürfen Sie 4 Wochen fahren<br />

- ca. 5-10 Tage nach Einzahlung kommt der Scheckkartenführerschein per Post<br />

- Sollten Sie den Führerschein nicht erhalten, rufen Sie bitte am Verkehrsamt an.<br />

Bei der L17 (L) -Ausbildung werden die Unterlagen gemeinsam mit einer Fahrschulbestätigung nach dem<br />

Theoriekurs, den 12 bzw. 6 Fahrstunden und der Einschulung (1 Einheit) direkt eingereicht.


Kosten:<br />

1. Preise der jeweiligen Führerscheinausbildung sind unserem Folder bzw. dem Aushang zu<br />

entnehmen! Unsere Pakete enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsteile der<br />

ersten Ausbildungsphase inkl. Simulatorstunden ohne versteckte Zusatzkosten oder<br />

überraschende Mehrkosten (inkl. der 1. Prüfungsantritte), excl. Gebühren.<br />

2. Bitte berücksichtigen Sie die fahrschulunabhängigen Kosten des Führerscheins (ärztl. Attest,<br />

behördliche Prüfungsgebühren, Erste-Hilfe-Nachweis), die sich auf etwa 200 € belaufen und bei<br />

j e d e r <strong>Fahrschule</strong> die Kosten erweitern.<br />

3. Nach erfolgreicher Führerscheinprüfung gibt es eine 2. Ausbildungsphase (Kosten ca. 360€), die<br />

im ersten Führerscheinjahr gesondert zu organisieren und zu absolvieren ist und bei uns gebucht<br />

werden können.<br />

Verantwortung des Führerscheinwerbers:<br />

1. Führerscheinwerber, die jünger als 18 Jahre sind, müssen Erziehungsberechtigte über die<br />

Anmeldung und Führerscheinausbildung informieren.<br />

2. Für die Absolvierung der nötigen Ausbildungsteile und die Einteilung von Fahrstunden- und<br />

Prüfungsterminen ist der Führerscheinwerber selbst zuständig.<br />

3. Namens- oder Wohnort Änderungen bitte unbedingt bei der Anmeldung zur theor. Prüfung<br />

bekannt geben und entsprechende behördl. Unterlagen mitnehmen. Änderungen der<br />

Zustelladresse für den Scheckkartenführerschein sind bis zur Prüfung kostenfrei möglich.<br />

4. Die Verantwortung für <strong>das</strong> Melden von Veränderungen bei personenbezogenen Daten bzw.<br />

Zustelladressen obliegt dem Führerscheinwerber.<br />

5. Weiters müssen wir darauf hinweisen, <strong>das</strong>s wir keinen Einfluss auf Datenaktualität und<br />

Entscheidungen der Behörde haben.<br />

6. Jeder Führerscheinwerber muss sozialversichert sein und ist im Verletzungsfall mit der<br />

Benachrichtigung des Rettungs-, Sanitätsdienstes und Executive einverstanden.<br />

Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Umstände, Verluste oder Komplikationen, die<br />

durch die Ausbildung in der <strong>Fahrschule</strong> oder Termine jeglicher Art entstehen. Speziell bei den<br />

Prüfungen, kann es aufgrund des komplizierten Vorgangs zu kurzfristigen Absagen oder zum Ausfall<br />

der Termine kommen.<br />

Organisatorisches:<br />

1. Wir bitten um Verständnis, <strong>das</strong>s wir keine Nachweise im Original aufbewahren und sichern<br />

können (bitte Kopien machen).<br />

2. Wir bitten um Verständnis, <strong>das</strong>s bei kurzfristigen Terminabsagen und Versäumnissen seitens<br />

unserer Kunden (kürzer als innerhalb der angegebenen Fristen) aufgrund der Einteilungen und<br />

auch entsprechend der allg. Ausbildungsbedingungen, keine kostenfreie Absage möglich ist. Dies<br />

gilt auch für unverschuldetes Fernbleiben durch Krankheiten oder Unfälle, usw.<br />

3. Die <strong>Fahrschule</strong> behält sich vor, in dringenden Fällen oder aus administrativen Gründen, Termine<br />

abzusagen oder zu verlegen und haftet nicht für daraus entstehende Komplikationen.<br />

4. Die <strong>Fahrschule</strong> kann die Abhaltung von prakt. Unterrichtseinheiten bei deutlichem Verdacht auf<br />

Alkoholisierung oder Drogeneinfluss verweigern (Unterricht bleibt kostenpflichtig).<br />

5. Aufgrund der gesetzl. Bestimmungen, darf die <strong>Fahrschule</strong> zu weiterführenden Ausbildungsteilen<br />

nur zulassen, wenn die geforderten Inhalte beherrscht werden.<br />

6. Es gelten die allgemeinen Ausbildungsbedingungen des Fachverbandes der <strong>Fahrschule</strong>n<br />

bzw. die fahrschulspezifischen Bestimmungen. Beachten Sie auch die Aushänge in der<br />

<strong>Fahrschule</strong>.<br />

7. 18 Monate nach der Anmeldung erlischt die Ausbildungsvereinbarung mit der <strong>Fahrschule</strong><br />

automatisch und alle Ausbildungsteile und Gutachten.<br />

Ihre Fahrschulausbildung begleitet Sie <strong>das</strong> ganze Leben und soll Ihnen in guter<br />

und freudiger Erinnerung bleiben!

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