Merkblatt Fahrschule – das „Kleingedruckte“: - Alterlaa Fahrschule
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<strong>Merkblatt</strong> <strong>Fahrschule</strong> <strong>–</strong> <strong>das</strong> <strong>„Kleingedruckte“</strong>:<br />
Wir bitten um Verständnis, <strong>das</strong>s viele Regeln bei der Fahrschulausbildung befolgt werden müssen, da <strong>Fahrschule</strong>n<br />
Behördenaufträge zu erfüllen haben und sehr strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen <strong>–</strong> und diese auch<br />
kontrolliert werden!<br />
Ablauf der Ausbildung (Beginn im Alter von 17,5 Jahren <strong>–</strong> 15,5 Jahren bei „L17“):<br />
Anmeldung in der <strong>Fahrschule</strong><br />
- 10 € (Personenschutzversicherung)<br />
- amtl. Lichtbildausweis<br />
- aktuellen Meldezettel für die behördliche Anmeldung. Der Meldezettel MUSS aktuell und<br />
richtig sein, da eine kostenpflichtige Abgleichung mit dem Melderegister stattfindet.<br />
- EU konformes Passbild<br />
Besuch des prakt. Arztes zur Führerscheinuntersuchung<br />
- Das ärztl. Attest ist 18 Monate gültig, die Liste der Ärzte ist bei uns erhältlich<br />
- amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen<br />
- Original des Gutachtens MUSS bis zum Kursende bei uns abgegeben werden (oder<br />
gleich beim Verkehrsamt)<br />
Besuch des Theoriekurses Grundwissen und Spezialwissen (32 Einheiten)<br />
- Innerhalb von 18 Monaten (gesetzlicher Fristablauf) können kostenlos beliebig viele<br />
weitere Kurstage besucht werden. Alle Kurstage müssen besucht werden!<br />
- Spätestens am Ende des Kurses Ärztliches Attest & EU-Passbild abgeben! (Sonst<br />
können Sie nicht zur Prüfung antreten (kostenpflichtig)).<br />
Vereinbarung bzw. Absolvierung der Fahrstunden<br />
- Vereinbarung der Fahrstunden ist unabhängig vom Theoriekurs<br />
- etwa 1 Doppelstunde pro Woche wäre geschickt<br />
- Bezahlung - wenn nicht als Package bezahlt - bei Einteilung<br />
- kostenfreie Absage ist bis 2 Werktage vor dem Fahrstundentermin möglich.<br />
theoretische Prüfung (ab Vollendung des 17,5. Lebensjahres <strong>–</strong> 15,5. bei „L17“)<br />
- nach der Freigabe durch <strong>das</strong> Verkehrsamt, ab etwa 2 Wochen nach dem Kurs möglich<br />
- nach der positiven Absolvierung der 2 (4) kostenlosen theoretischen Vorprüfungen<br />
- Anmeldung mind. eine Woche zuvor im Büro, Kopie des 1.Hilfe-Kursnachweises<br />
abgeben.<br />
- Prüfungen immer Freitag Vormittags in der <strong>Fahrschule</strong> (Uhrzeit, bitte kurzfristig erfragen).<br />
- amtl. Lichtbildausweis mitnehmen!!!<br />
praktische Prüfung (ab Vollendung des 18. Lebensjahres <strong>–</strong> 17. bei „L17“)<br />
- nach den Fahrstunden inkl. der Überlandfahrt und der Prüfungsvorbereitung<br />
- nach pos. Absolvierung der praktischen Fahrkontrolle (L17 komplette Ausbildung)<br />
- frühestens eine Woche spätestens 18 Monate nach der theoretischen Prüfung<br />
- kostenfreie Absage ist bis 4 Werktage vor dem Prüfungstermin möglich<br />
- amtl. Lichtbildausweis mitnehmen! (Sonst können Sie nicht zur Prüfung antreten<br />
(kostenpflichtig)). Alle Prüfungs- und Wiederholungstermine müssen vereinbart werden!<br />
-<br />
Scheckkartenführerschein<br />
- den Erlagschein, den Sie vom Prüfer nach der prakt. Prüfung erhalten, einzahlen<br />
- mit Ihrem vorläufigen Führerschein und amtl. Lichtbildausweis dürfen Sie 4 Wochen fahren<br />
- ca. 5-10 Tage nach Einzahlung kommt der Scheckkartenführerschein per Post<br />
- Sollten Sie den Führerschein nicht erhalten, rufen Sie bitte am Verkehrsamt an.<br />
Bei der L17 (L) -Ausbildung werden die Unterlagen gemeinsam mit einer Fahrschulbestätigung nach dem<br />
Theoriekurs, den 12 bzw. 6 Fahrstunden und der Einschulung (1 Einheit) direkt eingereicht.
Kosten:<br />
1. Preise der jeweiligen Führerscheinausbildung sind unserem Folder bzw. dem Aushang zu<br />
entnehmen! Unsere Pakete enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsteile der<br />
ersten Ausbildungsphase inkl. Simulatorstunden ohne versteckte Zusatzkosten oder<br />
überraschende Mehrkosten (inkl. der 1. Prüfungsantritte), excl. Gebühren.<br />
2. Bitte berücksichtigen Sie die fahrschulunabhängigen Kosten des Führerscheins (ärztl. Attest,<br />
behördliche Prüfungsgebühren, Erste-Hilfe-Nachweis), die sich auf etwa 200 € belaufen und bei<br />
j e d e r <strong>Fahrschule</strong> die Kosten erweitern.<br />
3. Nach erfolgreicher Führerscheinprüfung gibt es eine 2. Ausbildungsphase (Kosten ca. 360€), die<br />
im ersten Führerscheinjahr gesondert zu organisieren und zu absolvieren ist und bei uns gebucht<br />
werden können.<br />
Verantwortung des Führerscheinwerbers:<br />
1. Führerscheinwerber, die jünger als 18 Jahre sind, müssen Erziehungsberechtigte über die<br />
Anmeldung und Führerscheinausbildung informieren.<br />
2. Für die Absolvierung der nötigen Ausbildungsteile und die Einteilung von Fahrstunden- und<br />
Prüfungsterminen ist der Führerscheinwerber selbst zuständig.<br />
3. Namens- oder Wohnort Änderungen bitte unbedingt bei der Anmeldung zur theor. Prüfung<br />
bekannt geben und entsprechende behördl. Unterlagen mitnehmen. Änderungen der<br />
Zustelladresse für den Scheckkartenführerschein sind bis zur Prüfung kostenfrei möglich.<br />
4. Die Verantwortung für <strong>das</strong> Melden von Veränderungen bei personenbezogenen Daten bzw.<br />
Zustelladressen obliegt dem Führerscheinwerber.<br />
5. Weiters müssen wir darauf hinweisen, <strong>das</strong>s wir keinen Einfluss auf Datenaktualität und<br />
Entscheidungen der Behörde haben.<br />
6. Jeder Führerscheinwerber muss sozialversichert sein und ist im Verletzungsfall mit der<br />
Benachrichtigung des Rettungs-, Sanitätsdienstes und Executive einverstanden.<br />
Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Umstände, Verluste oder Komplikationen, die<br />
durch die Ausbildung in der <strong>Fahrschule</strong> oder Termine jeglicher Art entstehen. Speziell bei den<br />
Prüfungen, kann es aufgrund des komplizierten Vorgangs zu kurzfristigen Absagen oder zum Ausfall<br />
der Termine kommen.<br />
Organisatorisches:<br />
1. Wir bitten um Verständnis, <strong>das</strong>s wir keine Nachweise im Original aufbewahren und sichern<br />
können (bitte Kopien machen).<br />
2. Wir bitten um Verständnis, <strong>das</strong>s bei kurzfristigen Terminabsagen und Versäumnissen seitens<br />
unserer Kunden (kürzer als innerhalb der angegebenen Fristen) aufgrund der Einteilungen und<br />
auch entsprechend der allg. Ausbildungsbedingungen, keine kostenfreie Absage möglich ist. Dies<br />
gilt auch für unverschuldetes Fernbleiben durch Krankheiten oder Unfälle, usw.<br />
3. Die <strong>Fahrschule</strong> behält sich vor, in dringenden Fällen oder aus administrativen Gründen, Termine<br />
abzusagen oder zu verlegen und haftet nicht für daraus entstehende Komplikationen.<br />
4. Die <strong>Fahrschule</strong> kann die Abhaltung von prakt. Unterrichtseinheiten bei deutlichem Verdacht auf<br />
Alkoholisierung oder Drogeneinfluss verweigern (Unterricht bleibt kostenpflichtig).<br />
5. Aufgrund der gesetzl. Bestimmungen, darf die <strong>Fahrschule</strong> zu weiterführenden Ausbildungsteilen<br />
nur zulassen, wenn die geforderten Inhalte beherrscht werden.<br />
6. Es gelten die allgemeinen Ausbildungsbedingungen des Fachverbandes der <strong>Fahrschule</strong>n<br />
bzw. die fahrschulspezifischen Bestimmungen. Beachten Sie auch die Aushänge in der<br />
<strong>Fahrschule</strong>.<br />
7. 18 Monate nach der Anmeldung erlischt die Ausbildungsvereinbarung mit der <strong>Fahrschule</strong><br />
automatisch und alle Ausbildungsteile und Gutachten.<br />
Ihre Fahrschulausbildung begleitet Sie <strong>das</strong> ganze Leben und soll Ihnen in guter<br />
und freudiger Erinnerung bleiben!