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Muster für einen Dienstvertrag

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DIENSTVERTRAG<br />

1. ANSTELLUNG<br />

Herr/Frau<br />

wohnhaft<br />

geboren am ................................. in ........................................... Staatsbürgerschaft<br />

Stand ................................................................... Kinder<br />

im folgenden kurz Dienstnehmer genannt, tritt mit ..................................... in die Dienste<br />

des Inhabers der Tabak-Trafik<br />

..................................................................................................................................<br />

..............................................................<br />

im folgenden kurz Dienstgeber genannt.<br />

Im Sinne der Bestimmung des § 19 Abs. 2 AngG. und des Kollektivvertrages <strong>für</strong> Angestellte<br />

und Lehrlinge in Handelsbetrieben gilt eine Probezeit <strong>für</strong> die Dauer eines Monates als<br />

vereinbart, während<br />

welcher das Dienstverhältnis von beiden Seiten täglich gelöst werden kann.<br />

Darüber hinaus wird das Dienstverhältnis bis befristet.<br />

Wird das Dienstverhältnis über die Probezeit hinaus ohne besondere Befristung fortgesetzt,<br />

geht es in ein unbefristetes Dienstverhältnis über.<br />

2. DIENSTVERWENDUNG<br />

Der Dienstnehmer wird vornehmlich zur Verrichtung folgender Arbeiten aufgenommen:<br />

VerkäuferIn (Verschleißkraft) der in der Tabak-Trafik geführten Artikel, wobei auch die<br />

leichten Reinigungsarbeiten (Abstauben und ähnliches) im Verkaufslokal und in den Auslagen<br />

in branchenüblicher Art und im branchenüblichen Ausmaß zu den Obliegenheiten des<br />

Dienstnehmers gehören.<br />

Darüber hinaus wird der Dienstnehmer zu folgenden weiteren Arbeiten<br />

aufgenommen: ................................................<br />

..................................................................................................................................<br />

....................................................


Der Dienstnehmer ist verpflichtet, alle mit dieser Dienstverwendung verbundenen<br />

Angestelltendienstleistungen zu verrichten, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen<br />

des Tabak-Monopolgesetzes 1996, den allgem<strong>einen</strong> Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Tabak-<br />

Trafikanten und der Tarifordnung der Austria Tabak Werke AG.<br />

Dem Dienstgeber bleibt es vorbehalten, dem Dienstnehmer eine andere Dienstverwendung<br />

zuzuweisen, die seiner Ausbildung und seiner bisherigen Tätigkeit angemessen ist. Der<br />

Dienstgeber ist berechtigt, dem Dienstnehmer vorübergehend auch geringerwertige<br />

Tätigkeiten zuzuweisen.<br />

3. ARBEITSORT<br />

Der gewöhnliche Arbeits(Einsatz)ort ist ................................................................... ,<br />

andere Arbeits(Einsatz)orte sind<br />

Dem Dienstgeber bleibt es vorbehalten, den Dienstnehmer auch an anderen Betriebsstätten<br />

seines Unternehmens am selben Dienstort vorübergehend oder dauernd einzusetzen.<br />

Der Dienstnehmer ist auch mit Dienstverwendungen an anderen Dienstorten gegen Vergütung<br />

der damit verbundenen unzumutbaren Mehraufwendungen einverstanden.<br />

4. EINSTUFUNG UND ENTGELT<br />

Der Dienstnehmer erklärt ausdrücklich, bisher ............... Berufsjahre als Angestellter tätig<br />

gewesen zu sein.<br />

Zufolge der in Aussicht genommenen Dienstleistungen und der vom Dienstnehmer bekannt<br />

gegebenen Berufsjahre wird eine Einstufung im Sinne des Kollektivvertrages <strong>für</strong> die<br />

Handelsangestellten Österreichs in<br />

Gehaltstafel a<br />

Gehaltsgebiet A<br />

Beschäftigungsgruppe ...........................<br />

im ......................................... Berufsjahr<br />

vorgenommen, wobei festgestellt wird, dass der Dienstnehmer jeweils mit<br />

1. ............................. (Monatsname) eines jeden Jahres in ein neues Berufsjahr tritt.<br />

Das tatsächlich gewährte monatliche Gehalt beträgt<br />

€ ................................................................ brutto.<br />

Der Dienstnehmer erklärt ausdrücklich, dass er aufgrund der oben angeführten<br />

Dienstverwendung und der von ihm angegebenen Berufsjahre richtig eingestuft ist.<br />

Für die Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration, Urlaubsbeihilfe) gelten die Bestimmungen<br />

des Kollektivvertrages <strong>für</strong> Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben Österreichs.


Darüber hinaus werden dem Dienstnehmer folgende Entgeltbestandteile gewährt:<br />

Überstundenpauschale *): Dem Dienstnehmer gebührt <strong>für</strong> die wöchentliche Normalarbeitszeit<br />

von 38,5 Stunden das kollektivvertragliche Mindestentgelt. Die Höhe ergibt sich aus der im<br />

Punkt 4 dieses <strong>Dienstvertrag</strong>es vorgenommenen Einstufung. Mit dem vom Dienstnehmer<br />

erzielten überkollektivvertraglichen Bezug sind alle anfallenden Mehr- und Überstunden<br />

pauschal abgegolten. Für Mehr- und Überstunden werden daher kraft ausdrücklicher<br />

Vereinbarung weder Zeitausgleich noch Überstundenzuschläge gewährt.<br />

*) Wenn keine Überstundenpauschale vereinbart werden soll, so streichen Sie bitte diesen<br />

Absatz!<br />

5. GEHALTSZAHLUNG<br />

Die Gehaltszahlung erfolgt jeweils am Letzten eines jeden Kalendermonates im nachhinein.<br />

Grundsätzlich hat der Dienstnehmer s<strong>einen</strong> Gehalt bzw. alle sonstigen aus dem<br />

Dienstverhältnis resultierenden finanziellen Ansprüche (z.B. Sonderzahlungen, Abfertigung<br />

etc.) beim Dienstgeber bzw. dessen Beauftragten zu beheben. Der Dienstnehmer ist aber<br />

auch einverstanden, dass das gesamte Entgelt auf ein von ihm namhaft zu machendes Konto<br />

eines inländischen Kreditinstitutes überwiesen wird.<br />

Der Dienstnehmer erklärt sich bereit, irrtümlich zu viel überwiesene Entgeltbeträge auch bei<br />

sonst anzunehmender Gutgläubigkeit innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt<br />

zurückzuerstatten. Das gesetzliche Recht auf Rückforderung nicht zustehender Entgelte bei<br />

Schlechtgläubigkeit bleibt davon unberührt.<br />

6. ARBEITSZEIT<br />

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (bei Teilzeitarbeit: .........<br />

Stunden). Die Aufteilung dieser Arbeitszeit auf die einzelnen Werktage (Montag bis<br />

einschließlich Samstag) wird zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer vereinbart.<br />

Der Dienstnehmer erklärt sich mit der Änderung der vereinbarten Arbeitszeit durch den<br />

Dienstgeber in den Grenzen des § 19 c AZG (bei Teilzeitarbeit § 19 d AZG) einverstanden.<br />

7. MEHRARBEITSSTUNDEN UND ÜBERSTUNDEN<br />

Der Dienstnehmer ist verpflichtet, rechtzeitig angeordnete Mehrarbeitsstunden und/oder<br />

Überstunden zu leisten.<br />

*) Eine Mehrarbeits- und/oder Überstundenleistung ohne vorherige Anordnung ist nur in<br />

außergewöhnlichen Fällen statthaft. Hiervon ist dem Dienstgeber unverzüglich Mitteilung zu


machen. Die geleisteten Mehrarbeits- und/oder Überstunden sind spätestens innerhalb einer<br />

Woche schriftlich zu melden, andernfalls sie als nicht geleistet gelten.<br />

Mehrarbeits- und/oder Überstunden werden in die vom Dienstgeber zu führenden<br />

Aufzeichnungen über Mehrarbeitsstunden und Überstunden aufgenommen und dem<br />

Dienstnehmer mit Ablauf jeder Gehaltsperiode zur Bestätigung vorgelegt und entsprechend<br />

verrechnet.<br />

8. DIENSTVERHINDERUNG<br />

Dienstverhinderungen infolge Krankheit oder Unglücksfall hat der Dienstnehmer dem<br />

Dienstgeber bzw. seinem Vertreter ohne Verzug, das heißt grundsätzlich noch am Tag des<br />

Eintrittes der Verhinderung, zu melden (telefonisch oder schriftlich). Andernfalls verliert der<br />

Dienstnehmer <strong>für</strong> die Dauer der Säumnis den Anspruch auf das Entgelt.<br />

Dem Dienstgeber steht es im Sinne des § 8 Abs. 8 AngG. frei, <strong>für</strong> jede Erkrankung sofort eine<br />

Bestätigung der zuständigen Krankenkasse oder eines Amts- oder Gemeindearztes über die<br />

Ursache und Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen. Kommt der Dienstnehmer dieser<br />

Aufforderung nicht nach, so verliert er <strong>für</strong> die Dauer der Säumnis den Anspruch auf das<br />

Entgelt.<br />

*) Wenn Sie eine Überstundenpauschale vereinbart haben, dann streichen Sie bitte die<br />

unterstrichenen Sätze.<br />

9. URLAUB<br />

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Bestimmungen des Urlaubsgesetzes (30 bzw. 36<br />

Werktage).<br />

10. KÜNDIGUNG DURCH DEN DIENSTGEBER<br />

Das Dienstverhältnis kann vom Dienstgeber unter vorheriger Einhaltung der gesetzlichen<br />

Kündigungsfrist jeweils mit Fünfzehntem oder Letztem eines jeden Kalendermonats gelöst<br />

werden (§ 20 (3) AngG.). Nach fünfjähriger Dauer des Dienstverhältnisses kann dasselbe<br />

zufolge vorgängiger Kündigung durch den Dienstgeber nur mehr mit Ablauf eines jeden<br />

Kalendervierteljahres (31. März, 30. Juni, 30 September, 31. Dezember) beendet werden<br />

(Punkt XV/1 Handelsangestellten-Kollektivvertrag)<br />

11. KÜNDIGUNG DURCH DEN DIENSTNEHMER


Vom Dienstnehmer kann das Dienstverhältnis gemäß § 20 (4) AngG. mit dem letzten Tag<br />

eines Kalendermonates unter vorheriger Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gelöst<br />

werden.<br />

12. KONVENTIONALSTRAFE<br />

Wenn der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder wenn ihn ein<br />

Verschulden an der vorzeitigen Entlassung trifft, steht dem Dienstgeber gemäß § 28 (1) AngG.<br />

Anspruch auf Ersatz des ihm verursachten Schadens zu.<br />

Dieser allfällige Schadenersatzanspruch wird - ohne Rücksicht auf den tatsächlich<br />

entstehenden Schaden - im beiderseitigen ausdrücklichen Einvernehmen pauschaliert. Diese<br />

Pauschalierung erfolgt dergestalt, dass der Dienstnehmer im Falle eines vorzeitigen Austrittes<br />

ohne wichtigen Grund oder einer durch ihn verschuldeten vorzeitigen Entlassung dem<br />

Dienstgeber als Konventionalstrafe den gleichen Betrag schuldet, den der Dienstgeber bei<br />

einem, von ihm verschuldeten vorzeitigen Austritt an den Dienstnehmer als<br />

Kündigungsentschädigung bezahlen müsste. Die Konventionalstrafe beträgt jedoch höchstens<br />

3 Brutto-Monatsentgelte (d.s. 3 Gehälter, anteilige Sonderzahlungen usw.).<br />

Dem Dienstnehmer ist bewusst, dass die Konventionalstrafe genauso hoch ist wie eine ihm<br />

zustehende Kündigungsentschädigung; er anerkennt daher ausdrücklich die Angemessenheit<br />

der vereinbarten Konventionalstrafe. Die Konventionalstrafe ist mit der Auflösung des<br />

Dienstverhältnisses fällig.<br />

13. VERFALL VON ANSPRÜCHEN<br />

Es wird vereinbart, dass offene Ansprüche aus dem gegenständlichen Dienstverhältnis - mit<br />

Ausnahme allfälliger Ansprüche auf Bezahlung von Überstunden, auf die Punkt VII<br />

Handelsangestelltenkollektivvertrag Anwendung findet - bei sonstigem Verfall innerhalb von 6<br />

Monaten ab Fälligkeit beim Dienstgeber schriftlich geltend gemacht werden müssen. Bei<br />

rechtzeitiger Geltendmachung bleiben die generell maßgeblichen Verjährungs- bzw.<br />

Verfallfristen gewahrt.<br />

14. SONSTIGES


Der Dienstnehmer hat seiner Dienstverwendung unter steter Bedachtnahme auf die<br />

Geschäftsinteressen des Dienstgebers nachzukommen.<br />

Während der Dauer des Dienstverhältnisses ist es dem Dienstnehmer untersagt, einer<br />

anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen.<br />

Dem Dienstnehmer ist es verboten, ohne Erlaubnis des Dienstgebers Papier- oder<br />

Kurzwarenbestellungen zu tätigen.<br />

Dem Dienstnehmer ist es verboten, Provisionen zu gewähren oder Zeitungen zu verleihen.<br />

Dem Dienstnehmer ist es verboten, Zuwendungen jedweder Art vom Kunden oder Lieferanten<br />

anzunehmen.<br />

Der Dienstnehmer ist verpflichtet, über sämtliche Ausgaben und Einnahmen genaue<br />

Einschreibungen in den zu diesen Zwecken aufliegenden Drucksorten zu machen und jederzeit<br />

an einer unangekündigten Inventur mitzuwirken.<br />

Der Dienstnehmer erhält die Schlüssel zu der Tabaktrafik. Diese stehen im Eigentum des<br />

Dienstgebers und sind auf Verlangen, spätestens jedoch bei Auflösung des Dienstverhältnisses<br />

unverzüglich zurückzustellen. Bei Nichteinhaltung dieser Herausgabepflicht bzw. bei Verlust<br />

der Schlüssel hat der Dienstnehmer dem Dienstgeber eine Konventionalstrafe in der Höhe von<br />

einem Bruttomonatsentgelt zu entrichten.<br />

Der Dienstnehmer übernimmt bei Antritt des Dienstverhältnisses mit Inventur die in der<br />

Tabak-Trafik vorrätigen Waren sowie das Betriebskapital und haftet <strong>für</strong> jedes sich in der Zeit<br />

seiner Geschäftsführung ergebende Manko an Geld und Ware. Im Falle eines unverschuldeten<br />

Abganges an Geld oder Ware obliegt dem Dienstnehmer gemäß § 1298 ABGB der<br />

diesbezügliche Beweis.<br />

Der Dienstnehmer übernimmt bei Antritt des Dienstverhältnisses mit Inventur die in einem<br />

eigenen versperrbaren Schrank vorrätigen Waren sowie den dazugehörigen einzigen<br />

Schlüssel. Es wird ausdrücklich festgehalten, daß damit der Dienstgeber k<strong>einen</strong> Zugang mehr<br />

zu diesen Waren hat und daher der Dienstnehmer <strong>für</strong> jedes sich in der Zeit seiner<br />

Geschäftsführung ergebende Manko an Ware haftet. Der Dienstnehmer ist verpflichtet, darauf<br />

zu achten, daß andere Dienstnehmer in keiner Weise Zugang zu diesen Waren erlangen und<br />

hat auch bei nur kurzfristigen Verlassen der Verkaufsstelle diesen s<strong>einen</strong> Schrank<br />

abzuschließen. *)


15. Die Bestimmungen des § 1155 ABGB finden auf das gegenständliche<br />

Dienstverhältnis keine Anwendung.<br />

16. Es wird festgehalten, daß mündliche Nebenabreden nicht getroffen worden sind.<br />

17. Im übrigen gelten <strong>für</strong> das Dienstverhältnis insbesondere die Bestimmungen des<br />

Angestelltengesetzes, des Handelsangestellten-Kollektivvertrages in der jeweils<br />

geltenden Fassung. Dieser Kollektivvertrag liegt zur Einsichtnahme<br />

in ..............................................................................................................................<br />

...... auf.<br />

18. Mitarbeitervorsorgekasse:<br />

Der Arbeitgeber leistet Beitragszahlungen in nachstehende Mitarbeitervorsorgekasse:<br />

……………………………………………… (Name der Mitarbeitervorsorgekasse)<br />

……………………………………………… (Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse)<br />

................................................, am ...............................................<br />

Der Dienstnehmer: Der Dienstgeber:<br />

Gelesen und ausdrücklich einverstanden<br />

.............................................................................. ...................................................<br />

..........................<br />

*) Trifft dieser Absatz nicht zu, so streichen Sie diesen bitte!

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