Muster für einen Dienstvertrag
Muster für einen Dienstvertrag
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DIENSTVERTRAG<br />
1. ANSTELLUNG<br />
Herr/Frau<br />
wohnhaft<br />
geboren am ................................. in ........................................... Staatsbürgerschaft<br />
Stand ................................................................... Kinder<br />
im folgenden kurz Dienstnehmer genannt, tritt mit ..................................... in die Dienste<br />
des Inhabers der Tabak-Trafik<br />
..................................................................................................................................<br />
..............................................................<br />
im folgenden kurz Dienstgeber genannt.<br />
Im Sinne der Bestimmung des § 19 Abs. 2 AngG. und des Kollektivvertrages <strong>für</strong> Angestellte<br />
und Lehrlinge in Handelsbetrieben gilt eine Probezeit <strong>für</strong> die Dauer eines Monates als<br />
vereinbart, während<br />
welcher das Dienstverhältnis von beiden Seiten täglich gelöst werden kann.<br />
Darüber hinaus wird das Dienstverhältnis bis befristet.<br />
Wird das Dienstverhältnis über die Probezeit hinaus ohne besondere Befristung fortgesetzt,<br />
geht es in ein unbefristetes Dienstverhältnis über.<br />
2. DIENSTVERWENDUNG<br />
Der Dienstnehmer wird vornehmlich zur Verrichtung folgender Arbeiten aufgenommen:<br />
VerkäuferIn (Verschleißkraft) der in der Tabak-Trafik geführten Artikel, wobei auch die<br />
leichten Reinigungsarbeiten (Abstauben und ähnliches) im Verkaufslokal und in den Auslagen<br />
in branchenüblicher Art und im branchenüblichen Ausmaß zu den Obliegenheiten des<br />
Dienstnehmers gehören.<br />
Darüber hinaus wird der Dienstnehmer zu folgenden weiteren Arbeiten<br />
aufgenommen: ................................................<br />
..................................................................................................................................<br />
....................................................
Der Dienstnehmer ist verpflichtet, alle mit dieser Dienstverwendung verbundenen<br />
Angestelltendienstleistungen zu verrichten, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen<br />
des Tabak-Monopolgesetzes 1996, den allgem<strong>einen</strong> Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Tabak-<br />
Trafikanten und der Tarifordnung der Austria Tabak Werke AG.<br />
Dem Dienstgeber bleibt es vorbehalten, dem Dienstnehmer eine andere Dienstverwendung<br />
zuzuweisen, die seiner Ausbildung und seiner bisherigen Tätigkeit angemessen ist. Der<br />
Dienstgeber ist berechtigt, dem Dienstnehmer vorübergehend auch geringerwertige<br />
Tätigkeiten zuzuweisen.<br />
3. ARBEITSORT<br />
Der gewöhnliche Arbeits(Einsatz)ort ist ................................................................... ,<br />
andere Arbeits(Einsatz)orte sind<br />
Dem Dienstgeber bleibt es vorbehalten, den Dienstnehmer auch an anderen Betriebsstätten<br />
seines Unternehmens am selben Dienstort vorübergehend oder dauernd einzusetzen.<br />
Der Dienstnehmer ist auch mit Dienstverwendungen an anderen Dienstorten gegen Vergütung<br />
der damit verbundenen unzumutbaren Mehraufwendungen einverstanden.<br />
4. EINSTUFUNG UND ENTGELT<br />
Der Dienstnehmer erklärt ausdrücklich, bisher ............... Berufsjahre als Angestellter tätig<br />
gewesen zu sein.<br />
Zufolge der in Aussicht genommenen Dienstleistungen und der vom Dienstnehmer bekannt<br />
gegebenen Berufsjahre wird eine Einstufung im Sinne des Kollektivvertrages <strong>für</strong> die<br />
Handelsangestellten Österreichs in<br />
Gehaltstafel a<br />
Gehaltsgebiet A<br />
Beschäftigungsgruppe ...........................<br />
im ......................................... Berufsjahr<br />
vorgenommen, wobei festgestellt wird, dass der Dienstnehmer jeweils mit<br />
1. ............................. (Monatsname) eines jeden Jahres in ein neues Berufsjahr tritt.<br />
Das tatsächlich gewährte monatliche Gehalt beträgt<br />
€ ................................................................ brutto.<br />
Der Dienstnehmer erklärt ausdrücklich, dass er aufgrund der oben angeführten<br />
Dienstverwendung und der von ihm angegebenen Berufsjahre richtig eingestuft ist.<br />
Für die Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration, Urlaubsbeihilfe) gelten die Bestimmungen<br />
des Kollektivvertrages <strong>für</strong> Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben Österreichs.
Darüber hinaus werden dem Dienstnehmer folgende Entgeltbestandteile gewährt:<br />
Überstundenpauschale *): Dem Dienstnehmer gebührt <strong>für</strong> die wöchentliche Normalarbeitszeit<br />
von 38,5 Stunden das kollektivvertragliche Mindestentgelt. Die Höhe ergibt sich aus der im<br />
Punkt 4 dieses <strong>Dienstvertrag</strong>es vorgenommenen Einstufung. Mit dem vom Dienstnehmer<br />
erzielten überkollektivvertraglichen Bezug sind alle anfallenden Mehr- und Überstunden<br />
pauschal abgegolten. Für Mehr- und Überstunden werden daher kraft ausdrücklicher<br />
Vereinbarung weder Zeitausgleich noch Überstundenzuschläge gewährt.<br />
*) Wenn keine Überstundenpauschale vereinbart werden soll, so streichen Sie bitte diesen<br />
Absatz!<br />
5. GEHALTSZAHLUNG<br />
Die Gehaltszahlung erfolgt jeweils am Letzten eines jeden Kalendermonates im nachhinein.<br />
Grundsätzlich hat der Dienstnehmer s<strong>einen</strong> Gehalt bzw. alle sonstigen aus dem<br />
Dienstverhältnis resultierenden finanziellen Ansprüche (z.B. Sonderzahlungen, Abfertigung<br />
etc.) beim Dienstgeber bzw. dessen Beauftragten zu beheben. Der Dienstnehmer ist aber<br />
auch einverstanden, dass das gesamte Entgelt auf ein von ihm namhaft zu machendes Konto<br />
eines inländischen Kreditinstitutes überwiesen wird.<br />
Der Dienstnehmer erklärt sich bereit, irrtümlich zu viel überwiesene Entgeltbeträge auch bei<br />
sonst anzunehmender Gutgläubigkeit innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt<br />
zurückzuerstatten. Das gesetzliche Recht auf Rückforderung nicht zustehender Entgelte bei<br />
Schlechtgläubigkeit bleibt davon unberührt.<br />
6. ARBEITSZEIT<br />
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (bei Teilzeitarbeit: .........<br />
Stunden). Die Aufteilung dieser Arbeitszeit auf die einzelnen Werktage (Montag bis<br />
einschließlich Samstag) wird zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer vereinbart.<br />
Der Dienstnehmer erklärt sich mit der Änderung der vereinbarten Arbeitszeit durch den<br />
Dienstgeber in den Grenzen des § 19 c AZG (bei Teilzeitarbeit § 19 d AZG) einverstanden.<br />
7. MEHRARBEITSSTUNDEN UND ÜBERSTUNDEN<br />
Der Dienstnehmer ist verpflichtet, rechtzeitig angeordnete Mehrarbeitsstunden und/oder<br />
Überstunden zu leisten.<br />
*) Eine Mehrarbeits- und/oder Überstundenleistung ohne vorherige Anordnung ist nur in<br />
außergewöhnlichen Fällen statthaft. Hiervon ist dem Dienstgeber unverzüglich Mitteilung zu
machen. Die geleisteten Mehrarbeits- und/oder Überstunden sind spätestens innerhalb einer<br />
Woche schriftlich zu melden, andernfalls sie als nicht geleistet gelten.<br />
Mehrarbeits- und/oder Überstunden werden in die vom Dienstgeber zu führenden<br />
Aufzeichnungen über Mehrarbeitsstunden und Überstunden aufgenommen und dem<br />
Dienstnehmer mit Ablauf jeder Gehaltsperiode zur Bestätigung vorgelegt und entsprechend<br />
verrechnet.<br />
8. DIENSTVERHINDERUNG<br />
Dienstverhinderungen infolge Krankheit oder Unglücksfall hat der Dienstnehmer dem<br />
Dienstgeber bzw. seinem Vertreter ohne Verzug, das heißt grundsätzlich noch am Tag des<br />
Eintrittes der Verhinderung, zu melden (telefonisch oder schriftlich). Andernfalls verliert der<br />
Dienstnehmer <strong>für</strong> die Dauer der Säumnis den Anspruch auf das Entgelt.<br />
Dem Dienstgeber steht es im Sinne des § 8 Abs. 8 AngG. frei, <strong>für</strong> jede Erkrankung sofort eine<br />
Bestätigung der zuständigen Krankenkasse oder eines Amts- oder Gemeindearztes über die<br />
Ursache und Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen. Kommt der Dienstnehmer dieser<br />
Aufforderung nicht nach, so verliert er <strong>für</strong> die Dauer der Säumnis den Anspruch auf das<br />
Entgelt.<br />
*) Wenn Sie eine Überstundenpauschale vereinbart haben, dann streichen Sie bitte die<br />
unterstrichenen Sätze.<br />
9. URLAUB<br />
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Bestimmungen des Urlaubsgesetzes (30 bzw. 36<br />
Werktage).<br />
10. KÜNDIGUNG DURCH DEN DIENSTGEBER<br />
Das Dienstverhältnis kann vom Dienstgeber unter vorheriger Einhaltung der gesetzlichen<br />
Kündigungsfrist jeweils mit Fünfzehntem oder Letztem eines jeden Kalendermonats gelöst<br />
werden (§ 20 (3) AngG.). Nach fünfjähriger Dauer des Dienstverhältnisses kann dasselbe<br />
zufolge vorgängiger Kündigung durch den Dienstgeber nur mehr mit Ablauf eines jeden<br />
Kalendervierteljahres (31. März, 30. Juni, 30 September, 31. Dezember) beendet werden<br />
(Punkt XV/1 Handelsangestellten-Kollektivvertrag)<br />
11. KÜNDIGUNG DURCH DEN DIENSTNEHMER
Vom Dienstnehmer kann das Dienstverhältnis gemäß § 20 (4) AngG. mit dem letzten Tag<br />
eines Kalendermonates unter vorheriger Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gelöst<br />
werden.<br />
12. KONVENTIONALSTRAFE<br />
Wenn der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder wenn ihn ein<br />
Verschulden an der vorzeitigen Entlassung trifft, steht dem Dienstgeber gemäß § 28 (1) AngG.<br />
Anspruch auf Ersatz des ihm verursachten Schadens zu.<br />
Dieser allfällige Schadenersatzanspruch wird - ohne Rücksicht auf den tatsächlich<br />
entstehenden Schaden - im beiderseitigen ausdrücklichen Einvernehmen pauschaliert. Diese<br />
Pauschalierung erfolgt dergestalt, dass der Dienstnehmer im Falle eines vorzeitigen Austrittes<br />
ohne wichtigen Grund oder einer durch ihn verschuldeten vorzeitigen Entlassung dem<br />
Dienstgeber als Konventionalstrafe den gleichen Betrag schuldet, den der Dienstgeber bei<br />
einem, von ihm verschuldeten vorzeitigen Austritt an den Dienstnehmer als<br />
Kündigungsentschädigung bezahlen müsste. Die Konventionalstrafe beträgt jedoch höchstens<br />
3 Brutto-Monatsentgelte (d.s. 3 Gehälter, anteilige Sonderzahlungen usw.).<br />
Dem Dienstnehmer ist bewusst, dass die Konventionalstrafe genauso hoch ist wie eine ihm<br />
zustehende Kündigungsentschädigung; er anerkennt daher ausdrücklich die Angemessenheit<br />
der vereinbarten Konventionalstrafe. Die Konventionalstrafe ist mit der Auflösung des<br />
Dienstverhältnisses fällig.<br />
13. VERFALL VON ANSPRÜCHEN<br />
Es wird vereinbart, dass offene Ansprüche aus dem gegenständlichen Dienstverhältnis - mit<br />
Ausnahme allfälliger Ansprüche auf Bezahlung von Überstunden, auf die Punkt VII<br />
Handelsangestelltenkollektivvertrag Anwendung findet - bei sonstigem Verfall innerhalb von 6<br />
Monaten ab Fälligkeit beim Dienstgeber schriftlich geltend gemacht werden müssen. Bei<br />
rechtzeitiger Geltendmachung bleiben die generell maßgeblichen Verjährungs- bzw.<br />
Verfallfristen gewahrt.<br />
14. SONSTIGES
Der Dienstnehmer hat seiner Dienstverwendung unter steter Bedachtnahme auf die<br />
Geschäftsinteressen des Dienstgebers nachzukommen.<br />
Während der Dauer des Dienstverhältnisses ist es dem Dienstnehmer untersagt, einer<br />
anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen.<br />
Dem Dienstnehmer ist es verboten, ohne Erlaubnis des Dienstgebers Papier- oder<br />
Kurzwarenbestellungen zu tätigen.<br />
Dem Dienstnehmer ist es verboten, Provisionen zu gewähren oder Zeitungen zu verleihen.<br />
Dem Dienstnehmer ist es verboten, Zuwendungen jedweder Art vom Kunden oder Lieferanten<br />
anzunehmen.<br />
Der Dienstnehmer ist verpflichtet, über sämtliche Ausgaben und Einnahmen genaue<br />
Einschreibungen in den zu diesen Zwecken aufliegenden Drucksorten zu machen und jederzeit<br />
an einer unangekündigten Inventur mitzuwirken.<br />
Der Dienstnehmer erhält die Schlüssel zu der Tabaktrafik. Diese stehen im Eigentum des<br />
Dienstgebers und sind auf Verlangen, spätestens jedoch bei Auflösung des Dienstverhältnisses<br />
unverzüglich zurückzustellen. Bei Nichteinhaltung dieser Herausgabepflicht bzw. bei Verlust<br />
der Schlüssel hat der Dienstnehmer dem Dienstgeber eine Konventionalstrafe in der Höhe von<br />
einem Bruttomonatsentgelt zu entrichten.<br />
Der Dienstnehmer übernimmt bei Antritt des Dienstverhältnisses mit Inventur die in der<br />
Tabak-Trafik vorrätigen Waren sowie das Betriebskapital und haftet <strong>für</strong> jedes sich in der Zeit<br />
seiner Geschäftsführung ergebende Manko an Geld und Ware. Im Falle eines unverschuldeten<br />
Abganges an Geld oder Ware obliegt dem Dienstnehmer gemäß § 1298 ABGB der<br />
diesbezügliche Beweis.<br />
Der Dienstnehmer übernimmt bei Antritt des Dienstverhältnisses mit Inventur die in einem<br />
eigenen versperrbaren Schrank vorrätigen Waren sowie den dazugehörigen einzigen<br />
Schlüssel. Es wird ausdrücklich festgehalten, daß damit der Dienstgeber k<strong>einen</strong> Zugang mehr<br />
zu diesen Waren hat und daher der Dienstnehmer <strong>für</strong> jedes sich in der Zeit seiner<br />
Geschäftsführung ergebende Manko an Ware haftet. Der Dienstnehmer ist verpflichtet, darauf<br />
zu achten, daß andere Dienstnehmer in keiner Weise Zugang zu diesen Waren erlangen und<br />
hat auch bei nur kurzfristigen Verlassen der Verkaufsstelle diesen s<strong>einen</strong> Schrank<br />
abzuschließen. *)
15. Die Bestimmungen des § 1155 ABGB finden auf das gegenständliche<br />
Dienstverhältnis keine Anwendung.<br />
16. Es wird festgehalten, daß mündliche Nebenabreden nicht getroffen worden sind.<br />
17. Im übrigen gelten <strong>für</strong> das Dienstverhältnis insbesondere die Bestimmungen des<br />
Angestelltengesetzes, des Handelsangestellten-Kollektivvertrages in der jeweils<br />
geltenden Fassung. Dieser Kollektivvertrag liegt zur Einsichtnahme<br />
in ..............................................................................................................................<br />
...... auf.<br />
18. Mitarbeitervorsorgekasse:<br />
Der Arbeitgeber leistet Beitragszahlungen in nachstehende Mitarbeitervorsorgekasse:<br />
……………………………………………… (Name der Mitarbeitervorsorgekasse)<br />
……………………………………………… (Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse)<br />
................................................, am ...............................................<br />
Der Dienstnehmer: Der Dienstgeber:<br />
Gelesen und ausdrücklich einverstanden<br />
.............................................................................. ...................................................<br />
..........................<br />
*) Trifft dieser Absatz nicht zu, so streichen Sie diesen bitte!