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Fahrgastrechte bei Inanspruchnahme von ... - Offenburg

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3. RegioTicket M 50 H/R<br />

Für das RegioTicket M 50 H/R können folgende Ansprüche geltend gemacht werden:<br />

- Verspätung ab 60 Min am Zielbahnhof und „letzter Zug“:<br />

Hilfeleistung<br />

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort <strong>von</strong> mindestens 60 Minuten und<br />

einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr kann ein anderes Verkehrsmittel<br />

(z.B. Bus, Taxi) genutzt werden. Dies gilt auch, <strong>bei</strong> Ausfall der letzten fahrplanmäßigen<br />

Verbindung, wenn der Zielbahnhof nicht vor 24.00 Uhr erreicht werden<br />

kann. Wird aufgrund der Verspätung oder Zugausfall eine Übernachtung erforderlich,<br />

werden angemessene Übernachtungskosten erstattet. Erstattung der Kosten hierfür<br />

erfolgt in Summe bis maximal 80 Euro. (siehe Abwicklung)<br />

Die Nutzung einer höheren Produktklasse (Fernverkehr) mit RegioTicket M 50 H/R ist ausgeschlossen.<br />

Entschädigungszahlungen erfolgen nicht, da der Entschädigungsanteil unterhalb der Bagatellgrenze<br />

<strong>von</strong> 4,- Euro liegt.

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