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Geheimhaltungsvereinbarung - Friedrich-Alexander-Universität ...

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<strong>Geheimhaltungsvereinbarung</strong><br />

Zwischen der<br />

<strong>Friedrich</strong>-<strong>Alexander</strong>-<strong>Universität</strong> Erlangen-Nürnberg, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen<br />

ausführende Einrichtung/Abteilung, Adresse: ..............................................................<br />

Projektleiter: ................................................................................<br />

- nachfolgend <strong>Universität</strong> genannt –<br />

und<br />

Firma ....................................................<br />

Adresse: ....................................................<br />

- nachfolgend Firma genannt –<br />

Präambel<br />

Die Vertragspartner beabsichtigen, auf dem Gebiet „................................................................<br />

....................................................................................................................................................<br />

..............................................“ zusammenzuarbeiten. Im Vorfeld einer Zusammenarbeit kann<br />

es erforderlich sein, dass sich die Vertragspartner vertrauliche Informationen offenbaren.<br />

Diese sollen zum Schutz des jeweiligen Vertragspartners einer generellen Geheimhaltung<br />

und Vertraulichkeit unterliegen. Die Vereinbarung gilt auch für den Fall, dass es nicht zu der<br />

geplanten Zusammenarbeit kommt.<br />

§ 1 Definitionen<br />

INFORMATIONEN sind alle zwischen den Vertragspartnern bezüglich des in der Präambel<br />

genannten Gebiets schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise offenbarte vertrauliche Informationen.<br />

Dazu gehören insbesondere Daten, Zeichnungen, Entwürfe, Skizzen, Pläne,<br />

Beschreibungen, Spezifikationen, Messergebnisse, Berechnungen, Erfahrungen, Verfahren,<br />

Muster, Kenntnisse und Vorgänge einschließlich geheimen Know-how sowie weitere noch<br />

nicht veröffentlichte Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte.


§ 2 Geheimhaltungsverpflichtung<br />

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle INFORMATIONEN geheim zu halten und sie oder<br />

Teile davon nicht an Dritte weiterzugeben. Die Vertragspartner verpflichten sich, die notwendigen<br />

Vorkehrungen zu treffen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen INFORMATIONEN<br />

nehmen können. Insbesondere werden die Vertragspartner nur solchen Mitarbeitern diese<br />

INFORMATIONEN zur Kenntnis geben, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind.<br />

Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch gegenüber Konzerngesellschaften, Lizenznehmern<br />

oder sonstigen Dritten. Wünscht FIRMA INFORMATIONEN an mit FIRMA verbundene Unternehmen<br />

weiterzugeben, hat FIRMA die UNIVERSITÄT über eine solche Weitergabe von<br />

INFORMATIONEN vorher zu unterrichten und sicher zu stellen dass diese Unternehmen die<br />

in der vorliegenden <strong>Geheimhaltungsvereinbarung</strong> getroffenen Regelungen ebenfalls anerkennen.<br />

§ 3 Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht<br />

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für INFORMATIONEN, die nachweislich<br />

• dem empfangenden Vertragspartner vor der Mitteilung bereits bekannt waren, oder<br />

• der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder<br />

• der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des empfangenden<br />

Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich wurden, oder<br />

• im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem empfangenden Vertragspartner zu<br />

irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht<br />

wurden<br />

• die der empfangende Vertragspartner unabhängig von der Kenntnis der INFORMATIO-<br />

NEN selbständig entwickelt hat oder hat entwickeln lassen.<br />

Die Beweislast für das Vorliegen der genannten Ausnahmen obliegt dem jeweils empfangenden<br />

Vertragspartner.<br />

§ 4 Nutzungsbeschränkung<br />

Die Vertragspartner verpflichten sich, die offenbarten vertraulichen INFORMATIONEN nur<br />

für die Evaluierung im Hinblick auf eine mögliche wissenschaftliche und/oder kommerzielle<br />

Nutzung zu verwenden. Die Vereinbarung begründet keinerlei Lizenz- oder sonstige Nutzungsrechte<br />

eines Vertragspartners an den vertraulichen Informationen des anderen, weder<br />

ausdrücklich noch auf andere Weise.


Die Vertragspartner verpflichten sich insbesondere, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung<br />

durch gesonderten Vertrag, die gegenseitig mitgeteilten INFORMATIONEN ohne ausdrückliche<br />

schriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwerten und keine Schutzrechtsanmeldungen<br />

vorzunehmen. Im Falle weiterer Forschungs-, Entwicklungs- oder sonstiger Verträge<br />

werden darin Rechte, Lizenzen und sonstige Nutzungsrechte an vertraulichen Informationen<br />

gesondert geregelt.<br />

§ 5 Behandlung von INFORMATIONEN<br />

Schriftstücke, Zeichnungen, sonstige Unterlagen, Muster, Datenträger, Materialien, Proben<br />

o.ä., die INFORMATIONEN verkörpern und einem Vertragspartner anvertraut werden, bleiben<br />

Eigentum des offenbarenden Vertragspartners. Jeder Vertragspartner ist verpflichtet,<br />

diese nach schriftlicher Anforderung unverzüglich an den jeweils anderen Vertragspartner<br />

zurückzugeben sowie eventuell angefertigte Kopien zu vernichten.<br />

§ 6 Erfüllungsgehilfen<br />

Die Vertragspartner verpflichten sich, ihren Angestellten und Personen, die in die Kenntnis<br />

der ausgetauschten INFORMATIONEN kommen, die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen,<br />

wie sie auch die Vertragspartner eingegangen sind. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten<br />

werden diese Pflichten auch für die Zeit nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern auferlegt.<br />

§ 7 Beschränkung der Verpflichtungen<br />

Aus dieser Vereinbarung ergeben sich keine Verpflichtungen, spezielle INFORMATIONEN<br />

gegenseitig mitzuteilen, die mitgeteilten INFORMATIONEN in einem Produkt zu verwerten,<br />

die Richtigkeit, Brauchbarkeit oder die Vollständigkeit der mitgeteilten Verpflichtungen zu<br />

gewährleisten oder einem Vertragspartner Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten oder<br />

Urheberrechten zu gewähren, die über das Benutzungsrecht dieser Vereinbarung hinausgehen.<br />

Der offenbarende Partner übernimmt ferner keine Gewährleistung, dass durch die Anwendung<br />

oder Benutzung der INFORMATIONEN keine Rechte Dritter verletzt oder keine<br />

sonstigen Schäden verursacht werden. Er haftet nicht für durch Verletzung von Rechten Dritter<br />

entstandene oder sonstige Schäden.<br />

§ 8 Laufzeit der Vereinbarung<br />

Diese Vereinbarung und die Pflicht zur Geheimhaltung enden zwei Jahre nach dem Datum<br />

der letzten Unterschrift.<br />

§ 9 Anwendbares Recht


Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Sofern die FIRMA ein Kaufmann,<br />

eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen<br />

ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird Nürnberg als ausschließlicher<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung<br />

vereinbart. Dies gilt nicht, soweit ein ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich<br />

vorgeschrieben ist.<br />

§ 10 Formvorschriften<br />

Es wurden keine Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung<br />

bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.<br />

§ 11 Salvatorische Klausel<br />

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung<br />

eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung<br />

als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das<br />

gleiche gilt im Falle einer Lücke.<br />

______________, den _____________<br />

Erlangen, den___________________<br />

________________________________<br />

Firma<br />

_______________________________<br />

Lehrstuhl für<br />

____________________________<br />

<strong>Universität</strong> Erlangen-Nürnberg

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