Geheimhaltungsvereinbarung - Friedrich-Alexander-Universität ...
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<strong>Geheimhaltungsvereinbarung</strong><br />
Zwischen der<br />
<strong>Friedrich</strong>-<strong>Alexander</strong>-<strong>Universität</strong> Erlangen-Nürnberg, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen<br />
ausführende Einrichtung/Abteilung, Adresse: ..............................................................<br />
Projektleiter: ................................................................................<br />
- nachfolgend <strong>Universität</strong> genannt –<br />
und<br />
Firma ....................................................<br />
Adresse: ....................................................<br />
- nachfolgend Firma genannt –<br />
Präambel<br />
Die Vertragspartner beabsichtigen, auf dem Gebiet „................................................................<br />
....................................................................................................................................................<br />
..............................................“ zusammenzuarbeiten. Im Vorfeld einer Zusammenarbeit kann<br />
es erforderlich sein, dass sich die Vertragspartner vertrauliche Informationen offenbaren.<br />
Diese sollen zum Schutz des jeweiligen Vertragspartners einer generellen Geheimhaltung<br />
und Vertraulichkeit unterliegen. Die Vereinbarung gilt auch für den Fall, dass es nicht zu der<br />
geplanten Zusammenarbeit kommt.<br />
§ 1 Definitionen<br />
INFORMATIONEN sind alle zwischen den Vertragspartnern bezüglich des in der Präambel<br />
genannten Gebiets schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise offenbarte vertrauliche Informationen.<br />
Dazu gehören insbesondere Daten, Zeichnungen, Entwürfe, Skizzen, Pläne,<br />
Beschreibungen, Spezifikationen, Messergebnisse, Berechnungen, Erfahrungen, Verfahren,<br />
Muster, Kenntnisse und Vorgänge einschließlich geheimen Know-how sowie weitere noch<br />
nicht veröffentlichte Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte.
§ 2 Geheimhaltungsverpflichtung<br />
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle INFORMATIONEN geheim zu halten und sie oder<br />
Teile davon nicht an Dritte weiterzugeben. Die Vertragspartner verpflichten sich, die notwendigen<br />
Vorkehrungen zu treffen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen INFORMATIONEN<br />
nehmen können. Insbesondere werden die Vertragspartner nur solchen Mitarbeitern diese<br />
INFORMATIONEN zur Kenntnis geben, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind.<br />
Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch gegenüber Konzerngesellschaften, Lizenznehmern<br />
oder sonstigen Dritten. Wünscht FIRMA INFORMATIONEN an mit FIRMA verbundene Unternehmen<br />
weiterzugeben, hat FIRMA die UNIVERSITÄT über eine solche Weitergabe von<br />
INFORMATIONEN vorher zu unterrichten und sicher zu stellen dass diese Unternehmen die<br />
in der vorliegenden <strong>Geheimhaltungsvereinbarung</strong> getroffenen Regelungen ebenfalls anerkennen.<br />
§ 3 Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht<br />
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für INFORMATIONEN, die nachweislich<br />
• dem empfangenden Vertragspartner vor der Mitteilung bereits bekannt waren, oder<br />
• der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder<br />
• der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des empfangenden<br />
Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich wurden, oder<br />
• im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem empfangenden Vertragspartner zu<br />
irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht<br />
wurden<br />
• die der empfangende Vertragspartner unabhängig von der Kenntnis der INFORMATIO-<br />
NEN selbständig entwickelt hat oder hat entwickeln lassen.<br />
Die Beweislast für das Vorliegen der genannten Ausnahmen obliegt dem jeweils empfangenden<br />
Vertragspartner.<br />
§ 4 Nutzungsbeschränkung<br />
Die Vertragspartner verpflichten sich, die offenbarten vertraulichen INFORMATIONEN nur<br />
für die Evaluierung im Hinblick auf eine mögliche wissenschaftliche und/oder kommerzielle<br />
Nutzung zu verwenden. Die Vereinbarung begründet keinerlei Lizenz- oder sonstige Nutzungsrechte<br />
eines Vertragspartners an den vertraulichen Informationen des anderen, weder<br />
ausdrücklich noch auf andere Weise.
Die Vertragspartner verpflichten sich insbesondere, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung<br />
durch gesonderten Vertrag, die gegenseitig mitgeteilten INFORMATIONEN ohne ausdrückliche<br />
schriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwerten und keine Schutzrechtsanmeldungen<br />
vorzunehmen. Im Falle weiterer Forschungs-, Entwicklungs- oder sonstiger Verträge<br />
werden darin Rechte, Lizenzen und sonstige Nutzungsrechte an vertraulichen Informationen<br />
gesondert geregelt.<br />
§ 5 Behandlung von INFORMATIONEN<br />
Schriftstücke, Zeichnungen, sonstige Unterlagen, Muster, Datenträger, Materialien, Proben<br />
o.ä., die INFORMATIONEN verkörpern und einem Vertragspartner anvertraut werden, bleiben<br />
Eigentum des offenbarenden Vertragspartners. Jeder Vertragspartner ist verpflichtet,<br />
diese nach schriftlicher Anforderung unverzüglich an den jeweils anderen Vertragspartner<br />
zurückzugeben sowie eventuell angefertigte Kopien zu vernichten.<br />
§ 6 Erfüllungsgehilfen<br />
Die Vertragspartner verpflichten sich, ihren Angestellten und Personen, die in die Kenntnis<br />
der ausgetauschten INFORMATIONEN kommen, die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen,<br />
wie sie auch die Vertragspartner eingegangen sind. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten<br />
werden diese Pflichten auch für die Zeit nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern auferlegt.<br />
§ 7 Beschränkung der Verpflichtungen<br />
Aus dieser Vereinbarung ergeben sich keine Verpflichtungen, spezielle INFORMATIONEN<br />
gegenseitig mitzuteilen, die mitgeteilten INFORMATIONEN in einem Produkt zu verwerten,<br />
die Richtigkeit, Brauchbarkeit oder die Vollständigkeit der mitgeteilten Verpflichtungen zu<br />
gewährleisten oder einem Vertragspartner Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten oder<br />
Urheberrechten zu gewähren, die über das Benutzungsrecht dieser Vereinbarung hinausgehen.<br />
Der offenbarende Partner übernimmt ferner keine Gewährleistung, dass durch die Anwendung<br />
oder Benutzung der INFORMATIONEN keine Rechte Dritter verletzt oder keine<br />
sonstigen Schäden verursacht werden. Er haftet nicht für durch Verletzung von Rechten Dritter<br />
entstandene oder sonstige Schäden.<br />
§ 8 Laufzeit der Vereinbarung<br />
Diese Vereinbarung und die Pflicht zur Geheimhaltung enden zwei Jahre nach dem Datum<br />
der letzten Unterschrift.<br />
§ 9 Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Sofern die FIRMA ein Kaufmann,<br />
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen<br />
ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird Nürnberg als ausschließlicher<br />
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung<br />
vereinbart. Dies gilt nicht, soweit ein ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich<br />
vorgeschrieben ist.<br />
§ 10 Formvorschriften<br />
Es wurden keine Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung<br />
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.<br />
§ 11 Salvatorische Klausel<br />
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung<br />
eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung<br />
als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das<br />
gleiche gilt im Falle einer Lücke.<br />
______________, den _____________<br />
Erlangen, den___________________<br />
________________________________<br />
Firma<br />
_______________________________<br />
Lehrstuhl für<br />
____________________________<br />
<strong>Universität</strong> Erlangen-Nürnberg