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Fernabsatz-Informationen zum Kreditkartenvertrag - Hausbank ...

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WICHTIGE INFORMATIONEN<br />

ZUM FERNABSATZGESETZ<br />

Stand: 06/2012<br />

Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

II. <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Kreditkartenvertrag</strong><br />

Allgemeine <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> Lizenzinhaber, <strong>zum</strong> Lizenzverhältnis und zu den für die Bank<br />

handelnden Dienstleistern<br />

Name und Adresse des Lizenzinhabers<br />

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank<br />

Platz der Republik<br />

60265 Frankfurt<br />

Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Bank<br />

Vorstand:<br />

Wolfgang Kirsch, Vorsitzender<br />

Lars Hille<br />

Wolfgang Köhler<br />

Hans-Theo Macke<br />

Albrecht Merz<br />

Thomas Ullrich<br />

Frank Westhoff<br />

Hauptgeschäftstätigkeit der Bank<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von damit<br />

zusammenhängenden Geschäften.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn<br />

bzw. Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt (im Internet unter: http://www.bafin.de)<br />

Eintragung der (Hauptniederlassung) im Handelsregister<br />

Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 45651<br />

Steuer- bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

DE 114103491<br />

Hinweis <strong>zum</strong> Bestehen einer freiwilligen Einlagenversicherung<br />

Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und<br />

Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen (vgl. Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).<br />

Weitere <strong>Informationen</strong> über die DZ BANK stehen im Internet unter http://www.dzbank.de zur<br />

Verfügung oder können schriftlich unter der oben angegebenen Adresse angefordert werden.


<strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> Lizenzverhältnis<br />

Die DZ BANK hat im Rahmen ihrer Aufgabe als genossenschaftliches Zentralinstitut<br />

Mitgliedschafts- und Lizenzverträge mit den internationalen Kreditkartenorganisationen<br />

MasterCard International Inc. und VISA International Service Association (nachfolgend MasterCard<br />

International und VISA International genannt) abgeschlossen, um den ihr angeschlossenen<br />

Volksbanken, Raiffeisenbanken, VR-Banken und Spar- und Darlehnskassen (nachfolgend<br />

Kreditgenossenschaften genannt) das Kreditkartengeschäft mit den Marken MasterCard und VISA<br />

zu ermöglichen. Lizenzrechtlich ist die DZ BANK Hauptmitglied (Principal Member) bei Master-<br />

Card International bzw. VISA International sowie der rechtliche Vertragspartner des Kunden der<br />

jeweiligen Kreditgenossenschaft. Letztere hat gegenüber den Kreditkartenorganisationen den<br />

Lizenzstatus „Affiliate Licensee“ (MasterCard) bzw. „Participant Member“ (VISA), der berechtigt,<br />

von der DZ BANK herausgegebene MasterCard- bzw. VISA-Kreditkarten zu vertreiben.<br />

Darüber hinaus hat die DZ BANK mit verschiedenen Dienstleistern Verträge über Nebenleistungen<br />

<strong>zum</strong> Kreditkartengeschäft abgeschlossen, um Kreditgenossenschaften, die mit ihr einen Vertrag<br />

über das Kreditkartengeschäft abgeschlossen haben, ein Gesamtpaket zur Abwicklung des<br />

Kreditkartengeschäfts anbieten zu können. Im Sinne der Subsidiarität im genossenschaftlichen<br />

FinanzVerbund liegt die wirtschaftliche Kundenbeziehung und Betreuung bei der jeweiligen<br />

Kreditgenossenschaft.<br />

Name und Anschrift der für die Bank handelnden Dienstleister<br />

Je nach der von Ihnen gewählten Kreditkartenvariante, insbesondere bei Gold-Karten, können<br />

Zusatzleistungen oder Versicherungsleistungen Bestandteil Ihrer Kreditkarten sein. Ob und welche<br />

Leistungen, für die einer der nachstehenden Dienstleister eingeschaltet wird, entnehmen Sie bitte<br />

der beiliegenden Produkt- und Versicherungsinformation.<br />

Dienstleister Processing:<br />

CardProcess GmbH<br />

Wachhausstr. 4<br />

76227 Karlsruhe<br />

Dienstleister Zusatzleistungen:<br />

Cims GmbH<br />

VR-Marketing GmbH<br />

Neuer Wall 71 Leipziger Str. 35<br />

20354 Hamburg 65191 Wiesbaden<br />

Dienstleister Versicherungen:<br />

R+V Allgemeine Versicherung AG<br />

R+V Krankenversicherung AG<br />

Taunusstr. 1 Taunusstr. 1<br />

65193 Wiesbaden 65193 Wiesbaden<br />

KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft<br />

Direktionsvertrieb Frankfurt<br />

Voltastr. 84<br />

60486 Frankfurt<br />

Dienstleister Kreditkarten- / PIN-Brief-Produktion und -logistik / Key Management:


DG Verlag – Deutscher Genossenschafts-Verlag eG<br />

Leipziger Straße 35<br />

65191 Wiesbaden<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale gem. Nr. 2 der Vertragsbedingungen für Kreditkarten<br />

Mit der / den Kreditkarte(n) kann der Karteninhaber im Rahmen seiner Einkommens- und<br />

Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen des ihm mitgeteilten Zahlungsrahmens während der<br />

Gültigkeitsdauer der Karte(n) im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland<br />

– im Rahmen des VISA / MasterCard-Verbundes - bei Vertragsunternehmen Waren und<br />

Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und darüber hinaus als weitere Dienstleistung an<br />

Geldautomaten (mit seiner persönlichen Geheimzahl) sowie an Kassen von Kreditinstituten<br />

– dort gegen Vorlage eines Ausweispapiers – Bargeld im Rahmen der Höchstbeträge beziehen<br />

(Bargeldservice).<br />

Mit der / den Kreditkarte(n) können des Weiteren zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen)<br />

verbunden sein. Die produktspezifischen Leistungen entnehmen Sie bitte der beiliegenden<br />

Produkt- und Versicherungsinformation.<br />

Preise<br />

Der Jahresbeitrag für die Kreditkarte(n) sowie die Entgelte für besondere Leistungen wie<br />

z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, die Zusendung von Rechnungs- und<br />

Belegkopien (sofern dies auf einem Verschulden des Karteninhabers beruht oder von ihm<br />

veranlasst wurde) sowie für die Nutzung des Bargeldservices und für den Auslandseinsatz<br />

außerhalb des Euro-Raums ergeben sich aus dem beiliegenden aktuellen Preisverzeichnis. Das<br />

jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde in den Geschäftsräumen der<br />

Bank oder auf den Internetseiten der Bank unter http://www.hausbank.de einsehen. Auf Wunsch<br />

wird die Bank dem Kunden dieses zusenden. Die Änderung von Entgelten etc. während der<br />

Laufzeit des <strong>Kreditkartenvertrag</strong>es erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen.<br />

Hinweis auf vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten<br />

Sofern im Rahmen der Führung des Kreditkartenkontos Guthabenzinsen anfallen, sind diese<br />

Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an das für ihn zuständige Finanzamt<br />

bzw. an seinen Steuerberater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland<br />

steuerpflichtig ist.<br />

Darüber hinaus ist es möglich, dass ein Händler (Akzeptanzstelle) vom Kunden für die Nutzung<br />

seiner Kreditkarte einen pauschalen oder prozentualen Aufschlag (Surcharge) verlangt.<br />

Leistungsvorbehalt<br />

Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart.<br />

Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />

Zahlung der Entgelte<br />

Die Jahresgebühr - sofern eine solche nach dem Preisverzeichnis Ihrer Bank vereinbart ist - wird<br />

erstmalig mit Ausgabe der Kreditkarte – und während der Gültigkeitsdauer der Kreditkarte im<br />

jährlichen Rhythmus – für ein Jahr im Voraus Ihrer Kreditkarte belastet. Die Entgelte für besondere


Leistungen werden der Kreditkarte im Falle der Inanspruchnahme belastet. Der Ausgleich erfolgt<br />

über das vom Kunden angegebene laufende Giro-Konto bzw. durch Ausgleich des in der<br />

Umsatzaufstellung genannten Saldos durch Einzahlung oder Überweisung des Kunden.<br />

Erfüllung des Vertrages<br />

Vom Kunden durch Verwendung der Kreditkarte bzw. deren Daten veranlasste Kartenzahlungen<br />

erfüllt die Bank durch Zahlung an die Vertragsunternehmen. Die Bank erbringt je nach<br />

Ausgestaltung der jeweiligen Kreditkarte unter Einschaltung von Erfüllungsgehilfen (Dienstleistern)<br />

Zusatzleistungen zu der Kreditkarte (z.B. Versicherungen).<br />

Vertragliche Kündigungsregeln<br />

Der <strong>Kreditkartenvertrag</strong> kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten <strong>zum</strong> Ende eines<br />

Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt<br />

hiervon unberührt. Im übrigen ergibt sich die Kündigungsregelung aus<br />

Nr. 14 der „Vertragsbedingungen für Kreditkarten“.<br />

Mindestlaufzeit des Vertrages<br />

keine<br />

Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde<br />

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und dem Kunden sind in<br />

den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben. Daneben gelten die<br />

beiliegenden „Vertragsbedingungen für Kreditkarten“, die Abweichungen oder Ergänzungen zu<br />

diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten.<br />

Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

Information <strong>zum</strong> Zustandekommen des Vertrages im <strong>Fernabsatz</strong><br />

Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes Angebot auf Abschluss des<br />

<strong>Kreditkartenvertrag</strong>es ab, indem er den ausgefüllten und unterschriebenen Kredit-kartenantrag<br />

nebst der hier angefügten Empfangsbestätigung an seine Bank per Post übermittelt und dieser ihr<br />

zugeht. Das Antragsformular erhält der Kunde auf seine telefonische, schriftliche oder<br />

elektronische Anforderung hin oder er lädt sich das Formular als Datei von der Webseite seiner<br />

Bank herunter und druckt es aus. Sofern der Kunde noch nicht in einer Geschäftsverbindung zur<br />

kartenausgebenden Bank oder deren Vertreterin steht und sich dieser gegenüber legitimiert hat,<br />

erfolgt die Legitimationsprüfung per PostIdent-Verfahren oder über einen vertrauenswürdigen<br />

Dritten durch Vorlage und Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes.<br />

Die Annahme des Kartenantrages wird durch die Übersendung der beantragten Karte(n) an den<br />

Karteninhaber erklärt. Mit Eingang der Kreditkarte(n) bei dem Kunden kommt der<br />

<strong>Kreditkartenvertrag</strong> zustande.<br />

Produkt- und Versicherungsinformation<br />

Kartendoppel MasterCard Standard / VISA Classic<br />

Neben der unter Ziffer III beschriebenen Zahlungsfunktion sind die wesentlichen zusätzlichen<br />

Leistungsmerkmale dieser Karten eine:


Verkehrsmittel-Unfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />

Kartendoppel VISA Gold / MasterCard Gold (VR-GoldKombi)<br />

Neben der unter Ziffer III beschriebenen Zahlungsfunktion sind die wesentlichen zusätzlichen<br />

Leistungsmerkmale dieser Karten eine:<br />

Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V Krankenversicherung AG, Wiesbaden<br />

Verkehrsmittel-Unfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />

Reise-Service-Versicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />

Auslands-Schutzbrief der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />

Reiserücktrittskosten-Versicherung der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft,<br />

Hamburg<br />

sowie der / die<br />

Goldkarten-Service-Center mit einem Reisebuchungsservice (mit 4%ige Rückvergütung), einem<br />

Reisevisum-Service, der Möglichkeit zur Garantieverlängerung für Haushaltsgeräte sowie mit<br />

Auskünften zu allen Serviceleistungen der VR-GoldKombi, 24h-Notfall-Hotline mit einem<br />

Flugticket-Ersatz-Service, einem Schlüssel-, Gepäck- und Wertsachenfundservice sowie mit einem<br />

Kartensperr- und weltweiten Bargeldservice<br />

Derzeit stehen die oben genannten Kreditkarten mit den folgenden Abrechnungsarten zur<br />

Verfügung:<br />

Chargekarte<br />

Der Saldo der im Laufe eines Monats getätigten Umsätze wird nach Erstellung der monatlichen<br />

Umsatzaufstellung vom definierten Lastschriftkonto per Lastschrift eingezogen. Guthaben auf dem<br />

Kreditkartenkonto (z. B. durch Gutschriften entstanden) werden zur Erstellung der monatlichen<br />

Abrechnung auf das definierte Lastschriftkonto überwiesen.<br />

Versicherungsinformation<br />

Die Bank bietet mit dem Produkt Kartendoppel VISA Gold / MasterCard Gold (VR-GoldKombi) ein<br />

Versicherungspaket an. Mit Übersendung der Neukarte erhält der Kunde eine entsprechende<br />

Versicherungsbestätigung. Die einzelnen Karten beinhalten folgende Versicherungen:<br />

Kartendoppel VISA Gold / MasterCard Gold (VR-GoldKombi)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V Krankenversicherung AG, Wiesbaden<br />

Verkehrsmittel-Unfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />

Reise-Service-Versicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />

Auslands-Schutzbrief der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />

Reiserücktrittskosten-Versicherung der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft,<br />

Hamburg


Preis- und Leistungsverzeichnis<br />

Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der<br />

Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit<br />

nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten<br />

Stand 01.04.2013


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Sparkonto<br />

1.1 Allgemeine Entgelte<br />

1.2 Kautionen<br />

2 Privatkonto<br />

2.1 Kontoführung<br />

2.2 Kontoauszug<br />

2.3 Kontomodelle<br />

2.4 Kontomodelle im Verwalter-Service<br />

2.5 Währungskonten<br />

3 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden<br />

3.1 Allgemeine <strong>Informationen</strong> zur Bank<br />

3.2 Lastschriftverkehr<br />

3.3 Barauszahlung<br />

3.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr<br />

3.4.1 Debit-Karten<br />

3.4.2 Geldkarte<br />

3.4.3 Kreditkarten<br />

3.4.4 Kartensperre<br />

3.4.5 Ausführungsfrist<br />

3.5 Überweisungsverkehr<br />

3.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen<br />

3.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

(EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Dritstaatenwährung) sowie Überweisungen in<br />

Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)<br />

3.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung<br />

3.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />

4 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden<br />

4.1 Allgemein<br />

4.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)<br />

4.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)<br />

4.4 Wertstellungen im Scheckverkehr<br />

4.5 Reiseschecks


5 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und<br />

Geschäftskunden<br />

6 Kredite<br />

6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft<br />

6.2 Avale<br />

7 Auskünfte<br />

8 Schrankfächer<br />

9 Wertpapierdienstleistungen<br />

9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen <strong>zum</strong> Kauf oder Verkauf von Wertpapieren<br />

(Kommissionsgeschäft)<br />

9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung<br />

9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)<br />

10 Kasse und GAA<br />

11 Sonstiges<br />

12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />

Anbei der Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Nummer 3.


3 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden<br />

3.1 Allgemeine <strong>Informationen</strong> zur Bank<br />

3.1.1 Name und Anschrift der Bank 1<br />

Zentrale<br />

<strong>Hausbank</strong> München eG<br />

Bank für Haus- und Grundbesitz<br />

Sonnenstraße 13<br />

80331 München<br />

Telefon: 089 / 55 14 1 – 100<br />

Telefax: 089 / 55 14 1 – 211<br />

Internet. www.hausbank.de<br />

Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten<br />

Kommunikationswege wie z.B. das Online-Banking zu nutzen.<br />

3.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 2<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn<br />

3.1.3 Eintragung im Handels (Genossenschafts)register 3<br />

Amtsgericht München GnR 2121<br />

3.1.4 Vertragssprache<br />

Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung <strong>zum</strong> Kunden ist Deutsch.<br />

3.1.5 Geschäftstage der Bank<br />

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für<br />

die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die<br />

Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von Samstagen und<br />

dem 24. und 31. Dezember, sowie folgenden nicht bundeseinheitlichen Feiertagen<br />

6. Januar (Heilige Drei Könige)<br />

Fronleichnam<br />

15. August (Mariä Himmelfahrt)<br />

1. November (Allerheiligen)<br />

3. 2 Lastschriftverkehr<br />

3.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift<br />

3.2.1.1 Ausführungsfristen<br />

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />

3.2.1.2 Entgelte<br />

Lastschrifteinlösung (=Arbeitsposten)<br />

0,35 EUR<br />

1 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.<br />

2 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.<br />

3 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.


Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten)<br />

Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten)<br />

Lastschrift-Retouren von anderen Banken (Interbankenentgelt)<br />

unser Kunde ist Zahlungsempfänger<br />

Dauerlastschriften Anlage / Änderung<br />

Dauerlastschriften Ausführung (=Arbeitsposten)<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung<br />

0,35 EUR<br />

0,10 EUR<br />

3,00 EUR<br />

1,10 EUR<br />

0,35 EUR<br />

0,60 EUR<br />

3.2.2 Abbuchungsauftragslastschrift<br />

3.2.2.1 Ausführungsfristen<br />

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />

3.2.2.2 Entgelte<br />

Lastschrifteinlösung<br />

Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten)<br />

Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten)<br />

Vormerkung eines Abbuchungsauftrages auf Wunsch des Kunden<br />

Lastschrift-Retouren von anderen Banken (Interbankenentgelt)<br />

unser Kunde ist Zahlungsempfänger<br />

0,35 EUR<br />

0,35 EUR<br />

0,10 EUR<br />

5,20 EUR<br />

3,00 EUR<br />

3.2.3 SEPA-Basis-Lastschrift<br />

3.2.3.1 Ausführungsfristen<br />

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />

3.2.3.2 Entgelte<br />

Lastschrifteinlösung (=Arbeitsposten)<br />

Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten)<br />

Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten)<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung<br />

0,35 EUR<br />

0,35 EUR<br />

0,10 EUR<br />

0,60 EUR<br />

3.2.4 SEPA-Firmen-Lastschrift<br />

3.2.4.1 Ausführungsfristen<br />

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />

3.2.4.2 Entgelte<br />

Lastschrifteinlösung<br />

Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten)<br />

Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten)<br />

Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats<br />

0,35 EUR<br />

0,35 EUR<br />

0,10 EUR<br />

10,00 EUR<br />

3. 3 Barauszahlung<br />

Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten<br />

mit unserer VR-BankCard 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

mit unserer MasterCard 0 % vom Umsatz 0 % vom Umsatz<br />

mind. 0,00 EUR mind. 0,00 EUR


mit unserer Visa Card 0 % vom Umsatz 0 % vom Umsatz<br />

mind. 0,00 EUR mind. 0,00EUR<br />

Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) am Schalter am Geldautomaten<br />

mit VR-BankCard<br />

- bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz:<br />

- Sparda Banken entfällt 3,40 EUR<br />

- Übrige entfällt 0,00 EUR<br />

- bei inländischen KI und KI in der EU 4<br />

und den EWR-Staaten 5 , die ein direktes Kundenentgelt<br />

erheben können:<br />

- Verfügungen im girocard-System entfällt unentgeltlich<br />

- Verfügungen in anderen Zahlungssystemen entfällt 1 % vom Umsatz<br />

(Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro<br />

mind. 3,40 EUR<br />

- bei inländischen KI und KI in der EU<br />

und den EWR-Staaten, die kein direktes Kundenentgelt<br />

erheben können:<br />

- Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen entfällt 1 % vom Umsatz<br />

(Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro<br />

mind. 5,00 EUR<br />

- bei KI in der EU und den EWR-Staaten entfällt 1 % vom Umsatz<br />

in Fremdwährung<br />

mind. 5,00 EUR<br />

- bei KI außerhalb EU entfällt 1 % vom Umsatz<br />

und den EWR-Staaten<br />

mind. 5,00 EUR<br />

Barauszahlung mit Kreditkarte am Schalter am Geldautomaten<br />

(MasterCard / Visa Card)<br />

- Inland und Ausland entfällt 1,00 EUR<br />

3. 4 Kartengestützter Zahlungsverkehr<br />

3.4.1 Debit-Karten<br />

VR BankCard pro Jahr (Belastung mit Hauptausstattung)<br />

(soweit nicht im Kontomodell enthalten; siehe Punkt 2.3.1 – 2.3.7)<br />

5,00 EUR<br />

- Ersatzkarte pro Jahr 6 5,00 EUR<br />

- Auslandseinsatz 7<br />

Beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und / oder<br />

bei Zahlung in einem anderen Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten 1 % vom Umsatz mind.<br />

max.<br />

5,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

3.4.2 GeldKarte<br />

- Aufladen unserer GeldKarten<br />

an unseren Ladeterminals 0,00 EUR<br />

an Ladeterminal von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 0,00 EUR<br />

an Ladeterminals anderer KI 5,00 EUR<br />

4 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes<br />

Königreich<br />

von Großbritannien und Nordirland, Zypern)<br />

5 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen)<br />

6 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die <strong>zum</strong> Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer<br />

Ersatzkarte<br />

verpflichtet ist.<br />

7 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 3.6 dieses Verzeichnisses.


- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute<br />

Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt,<br />

kann der Kunde dort erfragen.<br />

Zur Orientierung:<br />

Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte<br />

- Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,00 EUR<br />

- anderen Kreditinstituten 5,00 EUR<br />

3.4.3 Kreditkarten<br />

zzgl. Versandkosten<br />

- bei Versendung im Inland 0,00 EUR<br />

- bei Versendung in Europa 5,00 EUR<br />

- bei Versendung weltweit 10,00 EUR<br />

- bei Versendung per Kurier 20,00 EUR<br />

Auslandseinsatz 8 bei Zahlung in Fremdwährung und / oder bei Zahlung in einem Land<br />

außerhalb der EU 9 und der EWR-Staaten 10<br />

1,25% vom Umsatz<br />

3.4.3.1 Classic Card (MasterCard oder VISACard), Zusatzkarte und Ersatzkarte*<br />

pro Jahr<br />

30,00 EUR p.a<br />

Umsatz<br />

ab 3.000,00 EUR frei<br />

Umsatz<br />

ab 1.500,00 EUR 50 % Gebühr<br />

* Ersatzkarte (bei Bestellung im Auftrag des Kunden), wenn der Verlust oder die Beschädigung durch von dem Kunden zu<br />

vertretende Umstände verursacht wurde und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet war<br />

3.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder VISACard) und Ersatzkarte*<br />

pro Jahr<br />

Umsatz<br />

Umsatz<br />

60,00 EUR p.a.<br />

ab 6.000,00 EUR frei<br />

ab 3.000,00 EUR 50 % Gebühr<br />

*Ersatzkarte (bei Bestellung im Auftrag des Kunden), wenn der Verlust oder die Beschädigung durch von dem Kunden zu<br />

vertretende Umstände verursacht wurde und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet war<br />

3.4.4 Kartensperre<br />

Kartensperre auf Veranlassung des Kunden<br />

0,00 EUR<br />

3.4.5 Ausführungsfrist<br />

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />

spätestens wie folgt eingeht:<br />

Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes (EWR)<br />

Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)<br />

in einer anderen EWR-Währung als Euro<br />

Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

(EWR) unabhängig von der Währung<br />

max. 3 Geschäftstage,<br />

ab dem 01.01.2012 max. 1 Geschäftstag.<br />

max. 4 Geschäftstage<br />

Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.<br />

8 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 3.6 dieses Verzeichnisses.<br />

9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes<br />

Königreich<br />

von Großbritannien und Nordirland, Zypern)<br />

10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen)


Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />

3.5 Überweisungsverkehr<br />

3.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 11<br />

(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 12<br />

3.5.1.1 Überweisungsauftrag<br />

3.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen<br />

Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />

15.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank<br />

3.5.1.1.2 Ausführungsfristen<br />

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />

spätestens wie folgt eingeht:<br />

- Überweisungen in Euro<br />

Belegloser Überweisungsauftrag 13<br />

Beleghafter Überweisungsauftrag 14<br />

max. 3 Geschäftstage,<br />

ab dem 01.01.2012 max. 1 Geschäftstag<br />

max. 4 Geschäftstage,<br />

ab dem 01.01.2012 max. 2 Geschäftstage<br />

- Überweisungen in anderen EWR-Währungen<br />

Belegloser Überweisungsauftrag<br />

Beleghafter Überweisungsauftrag<br />

max. 4 Geschäftstage,<br />

max. 4 Geschäftstage,<br />

Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />

3.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />

Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von<br />

Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist<br />

(siehe 2.3 „Kontomodelle“).<br />

3.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung<br />

Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils<br />

die von Ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:<br />

Überweisungsart<br />

Inlandsüberweisung mit<br />

Kontonummer/Bankleitzahl<br />

in Euro innerhalb der Bank<br />

Beleghafte<br />

Überweisung<br />

Überweisungsmodalitäten<br />

je Überweisung vom Girokonto<br />

Elektronisch Per<br />

Bei<br />

übermittelte Dauerauftrag formloser<br />

Überweisung<br />

Erteilung<br />

je Überweisung<br />

per<br />

Zahlschein<br />

als Eilüberweisung<br />

zusätzlich<br />

als telegrafische<br />

Überweisung<br />

zusätzlich<br />

0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,50 EUR<br />

11 Zum Europäsichen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />

Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,<br />

Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.<br />

12 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats,<br />

Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänsicher Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.<br />

13 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ)<br />

14 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ)


Inlandsüberweisung mit<br />

Kontonummer/Bankleitzahl<br />

in Euro an einen anderen<br />

Zahlungsdienstleister<br />

Inlandsüberweisung mit<br />

Kontonummer/Bankleitzahl<br />

die auf eine andere<br />

Währung eines EWR-<br />

Mitgliedstaates lautet<br />

Überweisung mit IBAN/BIC<br />

in Euro innerhalb der Bank<br />

Überweisung mit IBAN/BIC<br />

in Euro an einen anderen<br />

Zahlungsdienstleister<br />

0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,50 EUR<br />

1,5 ‰ mind.<br />

47,00 EUR<br />

+ Kursabschlag<br />

0,003<br />

Punkte<br />

nicht möglich<br />

nicht<br />

möglich<br />

1,5 ‰ mind.<br />

47,00 EUR<br />

+ 2,00 EUR<br />

+ Kursabschlag<br />

0,003<br />

Punkte<br />

nicht<br />

möglich<br />

1,5 ‰<br />

mind.<br />

47,00 EUR<br />

+ 10,00<br />

EUR<br />

+ Kursabschlag<br />

0,003<br />

Punkte<br />

nicht möglich<br />

0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,50 EUR<br />

0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,50 EUR<br />

3.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung<br />

Entgeltpflichtiger<br />

Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden<br />

Entgeltverteilungen wählen:<br />

<br />

<br />

0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von Ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />

1: Zahler trägt alle Entgelte<br />

Höhe der Entgelte<br />

Zielland<br />

z.B. Dänemark,<br />

Liechtenstein,<br />

Norwegen, Polen,<br />

Schweden, Tschechien<br />

Überweisungsbetrag<br />

bis zu …… EUR<br />

Unabhängig vom<br />

Betrag<br />

mit Swiftcode<br />

Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET 15<br />

0 1 0 1<br />

1,5 ‰ mind.<br />

7,00 EUR<br />

Jeweils zzgl. 4,50<br />

EUR für<br />

automatisch<br />

durchzuleitende<br />

Überweisungen<br />

sowie ein Kursabschlag<br />

von<br />

0,003 Punkte<br />

Courtage (bei<br />

Fremdwährungen)<br />

und Gebühren für<br />

eilige Ausführung<br />

von 10,00 EUR<br />

1,5 ‰ mind.<br />

7,00 EUR<br />

Jeweils zzgl.<br />

19,50 EUR für<br />

automatisch<br />

durchzuleitende<br />

Überweisungen<br />

sowie ein Kursabschlag<br />

von<br />

0,003 Punkte<br />

Courtage (bei<br />

Fremdwährungen)<br />

und<br />

Gebühren für<br />

eilige Ausführung<br />

von 10,00 EUR<br />

10,00 EUR 10,00 EUR<br />

z.B. Dänemark,<br />

Liechtenstein,<br />

Norwegen, Polen,<br />

Schweden, Tschechien<br />

Unabhängig vom<br />

Betrag<br />

ohne Swiftcode<br />

1,5 ‰ mind.<br />

7,00 EUR<br />

Jeweils zzgl.<br />

25,00 EUR für<br />

nicht automatisch<br />

durchzuleitende<br />

Überweisungen<br />

sowie ein Kurs-<br />

1,5 ‰ mind.<br />

7,00 EUR<br />

Jeweils zzgl.<br />

40,00 EUR für<br />

nicht automatisch<br />

durchzuleitende<br />

Überweisungen<br />

sowie ein Kurs-<br />

10,00 EUR 10,00 EUR<br />

15 TIPANET-Zielländer derzeit: Dänemark, Großbritannien, Kanada, Liechtenstein, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, USA. Es<br />

gelten<br />

unterschiedliche Betragsobergrenzen für die einzelnen Zielländer.


abschlag von<br />

0,003 Punkte<br />

Courtage (bei<br />

Fremdwährungen)<br />

und Gebühren für<br />

eilige Ausführung<br />

von 10,00 EUR<br />

abschlag von<br />

0,003 Punkte<br />

Courtage (bei<br />

Fremdwährungen)<br />

und Gebühren für<br />

eilige Ausführung<br />

von 10,00 EUR<br />

3.5.1.1.4 Sonstige Entgelte<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags<br />

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags<br />

Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe<br />

der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden<br />

Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung<br />

10,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

30,00 EUR<br />

1,00 EUR<br />

3.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften<br />

Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von<br />

Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist<br />

(siehe 2.3 „Kontomodelle“).<br />

Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:<br />

Überweisungsgutschrift aus<br />

Inlandsüberweisung mit<br />

Kontonummer/Bankleitzahl in<br />

Euro innerhalb der Bank<br />

Inlandsüberweisung mit<br />

Kontonummer/Bankleitzahl in<br />

Euro von einem anderen<br />

Zahlungsdienstleister<br />

Inlandsüberweisung mit<br />

Kontonummer/Bankleitzahl,<br />

die auf eine andere Währung<br />

eines EWR-Mitgliedsstaates<br />

lautet<br />

Überweisung mit IBAN/BIC in<br />

Euro innerhalb der Bank<br />

Überweisung mit IBAN/BIC in<br />

Euro von einem anderen<br />

Zahlungsdienstleister<br />

Überweisungsbetrag<br />

bis zu<br />

EUR<br />

Konventionelle<br />

Abwicklung<br />

EUR<br />

Abwicklung im TIPANET<br />

EUR<br />

0,35 EUR 0,35 0,35<br />

0,35 EUR 0,35 0,35<br />

1,5 ‰ mind. 7,00 EUR<br />

zzgl. Courtage<br />

Kursabschlag von<br />

0,003 Punkte<br />

1,5 ‰ mind. 7,00<br />

zzgl. Courtage Kursabschlag<br />

von 0,003 Punkte<br />

1,5 ‰ mind. 7,00<br />

zzgl. Courtage Kursabschlag<br />

von 0,003 Punkte<br />

0,35 EUR 0,35 EUR 0,35 EUR<br />

0,35 EUR 0,35 EUR 0,35 EUR<br />

Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen zusätzlich die<br />

folgenden Entgelte an:<br />

25,00 EUR<br />

3.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

(EWR 16 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 17 ) sowie Überweisungen<br />

in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 18 )<br />

3.5.2.1 Überweisungsauftrag<br />

16 Zum Europäsichen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />

Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,<br />

Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.<br />

17 z.B. US-Dollar<br />

18 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,<br />

Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien,<br />

Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten<br />

Liechtenstein, Norwegen und Island.)


3.5.2.1.1 Ausführungsfristen<br />

Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.<br />

3.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />

Entgeltpflichtiger<br />

Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:<br />

<br />

<br />

<br />

0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />

1: Zahler trägt alle Entgelte<br />

2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte<br />

Hinweis:<br />

• Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte<br />

abgezogen werden.<br />

• Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom<br />

Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

Höhe der Entgelte<br />

Zielland/Währung<br />

Schweiz/Euro,<br />

Großbritannien/<br />

Euro mit IBAN/BIC<br />

Außerhalb der EU<br />

Ländergruppe A<br />

(alle Länder<br />

außerhalb der<br />

Ländergruppe B)<br />

Außerhalb der EU<br />

Ländergruppe A<br />

(alle Länder<br />

außerhalb der<br />

Ländergruppe B)<br />

Überweisungsbetrag<br />

bis zu ……EUR<br />

unabhängig vom<br />

Betrag<br />

unabhängig vom<br />

Betrag<br />

mit Swiftcode<br />

unabhängig vom<br />

Betrag<br />

ohne Swiftcode<br />

Konventionelle Abwicklung<br />

Abwicklung im TIPANET<br />

0 1 0 1<br />

0,35 EUR 0,35 EUR Nicht möglich<br />

1,5 ‰ mind.<br />

7,00 EUR<br />

Jeweils zzgl.<br />

4,50 EUR für<br />

automatisch<br />

durchzuleitende<br />

Überweisungen<br />

sowie ein Kursabschlag<br />

von<br />

0,003 Punkten<br />

Courtage (bei<br />

Fremdwährungen)<br />

und<br />

Gebühren für<br />

eilige<br />

Ausführung von<br />

10,00 EUR<br />

1,5 ‰ mind.<br />

7,00 EUR<br />

Jeweils zzgl.<br />

25,00 EUR für<br />

nicht<br />

automatisch<br />

durchzuleitende<br />

Überweisungen<br />

sowie ein Kursabschlag<br />

von<br />

0,003 Punkten<br />

Courtage (bei<br />

Fremdwährungen)<br />

und<br />

Gebühren für<br />

eilige<br />

Ausführung von<br />

10,00 EUR<br />

1,5 ‰ mind.<br />

7,00 EUR<br />

Jeweils zzgl.<br />

22,00 EUR für<br />

automatisch<br />

durchzuleitende<br />

Überweisungen<br />

sowie ein Kursabschlag<br />

von<br />

0,003 Punkten<br />

Courtage (bei<br />

Fremdwährungen)<br />

und<br />

Gebühren für<br />

eilige Ausführung<br />

von 10,00 EUR<br />

1,5 ‰ mind.<br />

7,00 EUR<br />

Jeweils zzgl.<br />

42,50 EUR für<br />

nicht automatisch<br />

durchzuleitende<br />

Überweisungen<br />

sowie ein Kursabschlag<br />

von<br />

0,003 Punkten<br />

Courtage (bei<br />

Fremdwährungen)<br />

und<br />

Gebühren für<br />

eilige Ausführung<br />

von 10,00 EUR<br />

10,00 EUR 10,00 EUR<br />

10,00 EUR 10,00 EUR


Ländergruppe B<br />

(USA und Drittlandszahlungen<br />

in<br />

USD)<br />

Ländergruppe B<br />

(USA und Drittlandszahlungen<br />

in<br />

USD)<br />

unabhängig vom<br />

Betrag<br />

mit Swiftcode<br />

unabhängig vom<br />

Betrag<br />

ohne Swiftcode<br />

1,5 ‰ mind.<br />

7,00 EUR<br />

Jeweils zzgl.<br />

4,50 EUR für<br />

automatisch<br />

durchzuleitende<br />

Überweisungen<br />

sowie ein Kursabschlag<br />

von<br />

0,003 Punkten<br />

Courtage (bei<br />

Fremdwährungen)<br />

und<br />

Gebühren für<br />

eilige<br />

Ausführung von<br />

10,00 EUR<br />

1,5 ‰ mind.<br />

7,00 EUR<br />

Jeweils zzgl.<br />

25,00 EUR für<br />

nicht<br />

automatisch<br />

durchzuleitende<br />

Überweisungen<br />

sowie ein Kursabschlag<br />

von<br />

0,003 Punkten<br />

Courtage (bei<br />

Fremdwährungen)<br />

und<br />

Gebühren für<br />

eilige<br />

Ausführung von<br />

10,00 EUR<br />

1,5 ‰ mind.<br />

7,00 EUR<br />

Jeweils zzgl.<br />

29,50 EUR für<br />

automatisch<br />

durchzuleitende<br />

Überweisungen<br />

sowie ein Kursabschlag<br />

von<br />

0,003 Punkten<br />

Courtage (bei<br />

Fremdwährungen)<br />

und<br />

Gebühren für<br />

eilige Ausführung<br />

von 10,00 EUR<br />

1,5 ‰ mind.<br />

7,00 EUR<br />

Jeweils zzgl.<br />

50,00 EUR für<br />

nicht automatisch<br />

durchzuleitende<br />

Überweisungen<br />

sowie ein Kursabschlag<br />

von<br />

0,003 Punkten<br />

Courtage (bei<br />

Fremdwährungen)<br />

und<br />

Gebühren für<br />

eilige Ausführung<br />

von 10,00 EUR<br />

10,00 EUR 10,00 EUR<br />

10,00 EUR 10,00 EUR<br />

Übrige Länder<br />

Preis auf Nachfrage<br />

3.5.2.1.3 Sonstige Entgelte<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags<br />

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags<br />

Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe<br />

der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden<br />

Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung<br />

10,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

30,00 EUR<br />

5,00 EUR<br />

3.5.2.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften<br />

Entgeltpflichtiger<br />

Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche<br />

Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind<br />

möglich:<br />

<br />

<br />

0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />

1: Zahler trägt alle Entgelte


2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte<br />

Hinweis:<br />

• Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte<br />

abgezogen werden.<br />

• Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom<br />

Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

Höhe der Entgelte<br />

Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:<br />

Absenderland/Währung<br />

Überweisungsbetrag<br />

bis zu<br />

EUR<br />

Konventionelle<br />

Abwicklung<br />

Abwicklung im Tippanet<br />

EUR<br />

Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Unabhängig vom Betrag 0,35 EUR 10,00 EUR<br />

USA / Schweiz<br />

1,5 ‰ mind. 7,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

zzgl. Courtage Kursabschlag<br />

von 0,003 Punkte<br />

Übrige Länder Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage<br />

3.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung<br />

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen <strong>zum</strong> Beispiel auf der Basis der von<br />

EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter www.eurofx.de<br />

veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs.<br />

Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale<br />

Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und<br />

belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der<br />

Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser<br />

Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten<br />

Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung<br />

des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank<br />

abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation.<br />

3.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der<br />

Erklärung des Zentralen Kreditausschusses <strong>zum</strong> „Girokonto für jedermann“ für Nichtkunden die Möglichkeit, den<br />

Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die<br />

außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die<br />

auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband<br />

der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.<br />

Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis<br />

676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes <strong>zum</strong> Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des<br />

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.

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