Fernabsatz-Informationen zum Kreditkartenvertrag - Hausbank ...
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WICHTIGE INFORMATIONEN<br />
ZUM FERNABSATZGESETZ<br />
Stand: 06/2012<br />
Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />
II. <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Kreditkartenvertrag</strong><br />
Allgemeine <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> Lizenzinhaber, <strong>zum</strong> Lizenzverhältnis und zu den für die Bank<br />
handelnden Dienstleistern<br />
Name und Adresse des Lizenzinhabers<br />
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank<br />
Platz der Republik<br />
60265 Frankfurt<br />
Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Bank<br />
Vorstand:<br />
Wolfgang Kirsch, Vorsitzender<br />
Lars Hille<br />
Wolfgang Köhler<br />
Hans-Theo Macke<br />
Albrecht Merz<br />
Thomas Ullrich<br />
Frank Westhoff<br />
Hauptgeschäftstätigkeit der Bank<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von damit<br />
zusammenhängenden Geschäften.<br />
Zuständige Aufsichtsbehörde<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn<br />
bzw. Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt (im Internet unter: http://www.bafin.de)<br />
Eintragung der (Hauptniederlassung) im Handelsregister<br />
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 45651<br />
Steuer- bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
DE 114103491<br />
Hinweis <strong>zum</strong> Bestehen einer freiwilligen Einlagenversicherung<br />
Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und<br />
Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen (vgl. Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).<br />
Weitere <strong>Informationen</strong> über die DZ BANK stehen im Internet unter http://www.dzbank.de zur<br />
Verfügung oder können schriftlich unter der oben angegebenen Adresse angefordert werden.
<strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> Lizenzverhältnis<br />
Die DZ BANK hat im Rahmen ihrer Aufgabe als genossenschaftliches Zentralinstitut<br />
Mitgliedschafts- und Lizenzverträge mit den internationalen Kreditkartenorganisationen<br />
MasterCard International Inc. und VISA International Service Association (nachfolgend MasterCard<br />
International und VISA International genannt) abgeschlossen, um den ihr angeschlossenen<br />
Volksbanken, Raiffeisenbanken, VR-Banken und Spar- und Darlehnskassen (nachfolgend<br />
Kreditgenossenschaften genannt) das Kreditkartengeschäft mit den Marken MasterCard und VISA<br />
zu ermöglichen. Lizenzrechtlich ist die DZ BANK Hauptmitglied (Principal Member) bei Master-<br />
Card International bzw. VISA International sowie der rechtliche Vertragspartner des Kunden der<br />
jeweiligen Kreditgenossenschaft. Letztere hat gegenüber den Kreditkartenorganisationen den<br />
Lizenzstatus „Affiliate Licensee“ (MasterCard) bzw. „Participant Member“ (VISA), der berechtigt,<br />
von der DZ BANK herausgegebene MasterCard- bzw. VISA-Kreditkarten zu vertreiben.<br />
Darüber hinaus hat die DZ BANK mit verschiedenen Dienstleistern Verträge über Nebenleistungen<br />
<strong>zum</strong> Kreditkartengeschäft abgeschlossen, um Kreditgenossenschaften, die mit ihr einen Vertrag<br />
über das Kreditkartengeschäft abgeschlossen haben, ein Gesamtpaket zur Abwicklung des<br />
Kreditkartengeschäfts anbieten zu können. Im Sinne der Subsidiarität im genossenschaftlichen<br />
FinanzVerbund liegt die wirtschaftliche Kundenbeziehung und Betreuung bei der jeweiligen<br />
Kreditgenossenschaft.<br />
Name und Anschrift der für die Bank handelnden Dienstleister<br />
Je nach der von Ihnen gewählten Kreditkartenvariante, insbesondere bei Gold-Karten, können<br />
Zusatzleistungen oder Versicherungsleistungen Bestandteil Ihrer Kreditkarten sein. Ob und welche<br />
Leistungen, für die einer der nachstehenden Dienstleister eingeschaltet wird, entnehmen Sie bitte<br />
der beiliegenden Produkt- und Versicherungsinformation.<br />
Dienstleister Processing:<br />
CardProcess GmbH<br />
Wachhausstr. 4<br />
76227 Karlsruhe<br />
Dienstleister Zusatzleistungen:<br />
Cims GmbH<br />
VR-Marketing GmbH<br />
Neuer Wall 71 Leipziger Str. 35<br />
20354 Hamburg 65191 Wiesbaden<br />
Dienstleister Versicherungen:<br />
R+V Allgemeine Versicherung AG<br />
R+V Krankenversicherung AG<br />
Taunusstr. 1 Taunusstr. 1<br />
65193 Wiesbaden 65193 Wiesbaden<br />
KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft<br />
Direktionsvertrieb Frankfurt<br />
Voltastr. 84<br />
60486 Frankfurt<br />
Dienstleister Kreditkarten- / PIN-Brief-Produktion und -logistik / Key Management:
DG Verlag – Deutscher Genossenschafts-Verlag eG<br />
Leipziger Straße 35<br />
65191 Wiesbaden<br />
Wesentliche Leistungsmerkmale gem. Nr. 2 der Vertragsbedingungen für Kreditkarten<br />
Mit der / den Kreditkarte(n) kann der Karteninhaber im Rahmen seiner Einkommens- und<br />
Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen des ihm mitgeteilten Zahlungsrahmens während der<br />
Gültigkeitsdauer der Karte(n) im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland<br />
– im Rahmen des VISA / MasterCard-Verbundes - bei Vertragsunternehmen Waren und<br />
Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und darüber hinaus als weitere Dienstleistung an<br />
Geldautomaten (mit seiner persönlichen Geheimzahl) sowie an Kassen von Kreditinstituten<br />
– dort gegen Vorlage eines Ausweispapiers – Bargeld im Rahmen der Höchstbeträge beziehen<br />
(Bargeldservice).<br />
Mit der / den Kreditkarte(n) können des Weiteren zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen)<br />
verbunden sein. Die produktspezifischen Leistungen entnehmen Sie bitte der beiliegenden<br />
Produkt- und Versicherungsinformation.<br />
Preise<br />
Der Jahresbeitrag für die Kreditkarte(n) sowie die Entgelte für besondere Leistungen wie<br />
z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, die Zusendung von Rechnungs- und<br />
Belegkopien (sofern dies auf einem Verschulden des Karteninhabers beruht oder von ihm<br />
veranlasst wurde) sowie für die Nutzung des Bargeldservices und für den Auslandseinsatz<br />
außerhalb des Euro-Raums ergeben sich aus dem beiliegenden aktuellen Preisverzeichnis. Das<br />
jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde in den Geschäftsräumen der<br />
Bank oder auf den Internetseiten der Bank unter http://www.hausbank.de einsehen. Auf Wunsch<br />
wird die Bank dem Kunden dieses zusenden. Die Änderung von Entgelten etc. während der<br />
Laufzeit des <strong>Kreditkartenvertrag</strong>es erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen.<br />
Hinweis auf vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten<br />
Sofern im Rahmen der Führung des Kreditkartenkontos Guthabenzinsen anfallen, sind diese<br />
Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an das für ihn zuständige Finanzamt<br />
bzw. an seinen Steuerberater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland<br />
steuerpflichtig ist.<br />
Darüber hinaus ist es möglich, dass ein Händler (Akzeptanzstelle) vom Kunden für die Nutzung<br />
seiner Kreditkarte einen pauschalen oder prozentualen Aufschlag (Surcharge) verlangt.<br />
Leistungsvorbehalt<br />
Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart.<br />
Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />
Zahlung der Entgelte<br />
Die Jahresgebühr - sofern eine solche nach dem Preisverzeichnis Ihrer Bank vereinbart ist - wird<br />
erstmalig mit Ausgabe der Kreditkarte – und während der Gültigkeitsdauer der Kreditkarte im<br />
jährlichen Rhythmus – für ein Jahr im Voraus Ihrer Kreditkarte belastet. Die Entgelte für besondere
Leistungen werden der Kreditkarte im Falle der Inanspruchnahme belastet. Der Ausgleich erfolgt<br />
über das vom Kunden angegebene laufende Giro-Konto bzw. durch Ausgleich des in der<br />
Umsatzaufstellung genannten Saldos durch Einzahlung oder Überweisung des Kunden.<br />
Erfüllung des Vertrages<br />
Vom Kunden durch Verwendung der Kreditkarte bzw. deren Daten veranlasste Kartenzahlungen<br />
erfüllt die Bank durch Zahlung an die Vertragsunternehmen. Die Bank erbringt je nach<br />
Ausgestaltung der jeweiligen Kreditkarte unter Einschaltung von Erfüllungsgehilfen (Dienstleistern)<br />
Zusatzleistungen zu der Kreditkarte (z.B. Versicherungen).<br />
Vertragliche Kündigungsregeln<br />
Der <strong>Kreditkartenvertrag</strong> kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten <strong>zum</strong> Ende eines<br />
Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt<br />
hiervon unberührt. Im übrigen ergibt sich die Kündigungsregelung aus<br />
Nr. 14 der „Vertragsbedingungen für Kreditkarten“.<br />
Mindestlaufzeit des Vertrages<br />
keine<br />
Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde<br />
Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und dem Kunden sind in<br />
den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben. Daneben gelten die<br />
beiliegenden „Vertragsbedingungen für Kreditkarten“, die Abweichungen oder Ergänzungen zu<br />
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten.<br />
Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />
Information <strong>zum</strong> Zustandekommen des Vertrages im <strong>Fernabsatz</strong><br />
Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes Angebot auf Abschluss des<br />
<strong>Kreditkartenvertrag</strong>es ab, indem er den ausgefüllten und unterschriebenen Kredit-kartenantrag<br />
nebst der hier angefügten Empfangsbestätigung an seine Bank per Post übermittelt und dieser ihr<br />
zugeht. Das Antragsformular erhält der Kunde auf seine telefonische, schriftliche oder<br />
elektronische Anforderung hin oder er lädt sich das Formular als Datei von der Webseite seiner<br />
Bank herunter und druckt es aus. Sofern der Kunde noch nicht in einer Geschäftsverbindung zur<br />
kartenausgebenden Bank oder deren Vertreterin steht und sich dieser gegenüber legitimiert hat,<br />
erfolgt die Legitimationsprüfung per PostIdent-Verfahren oder über einen vertrauenswürdigen<br />
Dritten durch Vorlage und Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes.<br />
Die Annahme des Kartenantrages wird durch die Übersendung der beantragten Karte(n) an den<br />
Karteninhaber erklärt. Mit Eingang der Kreditkarte(n) bei dem Kunden kommt der<br />
<strong>Kreditkartenvertrag</strong> zustande.<br />
Produkt- und Versicherungsinformation<br />
Kartendoppel MasterCard Standard / VISA Classic<br />
Neben der unter Ziffer III beschriebenen Zahlungsfunktion sind die wesentlichen zusätzlichen<br />
Leistungsmerkmale dieser Karten eine:
Verkehrsmittel-Unfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />
Kartendoppel VISA Gold / MasterCard Gold (VR-GoldKombi)<br />
Neben der unter Ziffer III beschriebenen Zahlungsfunktion sind die wesentlichen zusätzlichen<br />
Leistungsmerkmale dieser Karten eine:<br />
Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V Krankenversicherung AG, Wiesbaden<br />
Verkehrsmittel-Unfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />
Reise-Service-Versicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />
Auslands-Schutzbrief der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />
Reiserücktrittskosten-Versicherung der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft,<br />
Hamburg<br />
sowie der / die<br />
Goldkarten-Service-Center mit einem Reisebuchungsservice (mit 4%ige Rückvergütung), einem<br />
Reisevisum-Service, der Möglichkeit zur Garantieverlängerung für Haushaltsgeräte sowie mit<br />
Auskünften zu allen Serviceleistungen der VR-GoldKombi, 24h-Notfall-Hotline mit einem<br />
Flugticket-Ersatz-Service, einem Schlüssel-, Gepäck- und Wertsachenfundservice sowie mit einem<br />
Kartensperr- und weltweiten Bargeldservice<br />
Derzeit stehen die oben genannten Kreditkarten mit den folgenden Abrechnungsarten zur<br />
Verfügung:<br />
Chargekarte<br />
Der Saldo der im Laufe eines Monats getätigten Umsätze wird nach Erstellung der monatlichen<br />
Umsatzaufstellung vom definierten Lastschriftkonto per Lastschrift eingezogen. Guthaben auf dem<br />
Kreditkartenkonto (z. B. durch Gutschriften entstanden) werden zur Erstellung der monatlichen<br />
Abrechnung auf das definierte Lastschriftkonto überwiesen.<br />
Versicherungsinformation<br />
Die Bank bietet mit dem Produkt Kartendoppel VISA Gold / MasterCard Gold (VR-GoldKombi) ein<br />
Versicherungspaket an. Mit Übersendung der Neukarte erhält der Kunde eine entsprechende<br />
Versicherungsbestätigung. Die einzelnen Karten beinhalten folgende Versicherungen:<br />
Kartendoppel VISA Gold / MasterCard Gold (VR-GoldKombi)<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V Krankenversicherung AG, Wiesbaden<br />
Verkehrsmittel-Unfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />
Reise-Service-Versicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />
Auslands-Schutzbrief der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden<br />
Reiserücktrittskosten-Versicherung der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft,<br />
Hamburg
Preis- und Leistungsverzeichnis<br />
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der<br />
Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit<br />
nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten<br />
Stand 01.04.2013
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Sparkonto<br />
1.1 Allgemeine Entgelte<br />
1.2 Kautionen<br />
2 Privatkonto<br />
2.1 Kontoführung<br />
2.2 Kontoauszug<br />
2.3 Kontomodelle<br />
2.4 Kontomodelle im Verwalter-Service<br />
2.5 Währungskonten<br />
3 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden<br />
3.1 Allgemeine <strong>Informationen</strong> zur Bank<br />
3.2 Lastschriftverkehr<br />
3.3 Barauszahlung<br />
3.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr<br />
3.4.1 Debit-Karten<br />
3.4.2 Geldkarte<br />
3.4.3 Kreditkarten<br />
3.4.4 Kartensperre<br />
3.4.5 Ausführungsfrist<br />
3.5 Überweisungsverkehr<br />
3.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />
(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen<br />
3.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />
(EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Dritstaatenwährung) sowie Überweisungen in<br />
Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)<br />
3.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung<br />
3.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />
4 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden<br />
4.1 Allgemein<br />
4.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)<br />
4.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)<br />
4.4 Wertstellungen im Scheckverkehr<br />
4.5 Reiseschecks
5 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und<br />
Geschäftskunden<br />
6 Kredite<br />
6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft<br />
6.2 Avale<br />
7 Auskünfte<br />
8 Schrankfächer<br />
9 Wertpapierdienstleistungen<br />
9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen <strong>zum</strong> Kauf oder Verkauf von Wertpapieren<br />
(Kommissionsgeschäft)<br />
9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung<br />
9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)<br />
10 Kasse und GAA<br />
11 Sonstiges<br />
12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />
Anbei der Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Nummer 3.
3 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden<br />
3.1 Allgemeine <strong>Informationen</strong> zur Bank<br />
3.1.1 Name und Anschrift der Bank 1<br />
Zentrale<br />
<strong>Hausbank</strong> München eG<br />
Bank für Haus- und Grundbesitz<br />
Sonnenstraße 13<br />
80331 München<br />
Telefon: 089 / 55 14 1 – 100<br />
Telefax: 089 / 55 14 1 – 211<br />
Internet. www.hausbank.de<br />
Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten<br />
Kommunikationswege wie z.B. das Online-Banking zu nutzen.<br />
3.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 2<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn<br />
3.1.3 Eintragung im Handels (Genossenschafts)register 3<br />
Amtsgericht München GnR 2121<br />
3.1.4 Vertragssprache<br />
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung <strong>zum</strong> Kunden ist Deutsch.<br />
3.1.5 Geschäftstage der Bank<br />
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für<br />
die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die<br />
Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von Samstagen und<br />
dem 24. und 31. Dezember, sowie folgenden nicht bundeseinheitlichen Feiertagen<br />
6. Januar (Heilige Drei Könige)<br />
Fronleichnam<br />
15. August (Mariä Himmelfahrt)<br />
1. November (Allerheiligen)<br />
3. 2 Lastschriftverkehr<br />
3.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift<br />
3.2.1.1 Ausführungsfristen<br />
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />
3.2.1.2 Entgelte<br />
Lastschrifteinlösung (=Arbeitsposten)<br />
0,35 EUR<br />
1 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.<br />
2 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.<br />
3 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten)<br />
Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten)<br />
Lastschrift-Retouren von anderen Banken (Interbankenentgelt)<br />
unser Kunde ist Zahlungsempfänger<br />
Dauerlastschriften Anlage / Änderung<br />
Dauerlastschriften Ausführung (=Arbeitsposten)<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung<br />
0,35 EUR<br />
0,10 EUR<br />
3,00 EUR<br />
1,10 EUR<br />
0,35 EUR<br />
0,60 EUR<br />
3.2.2 Abbuchungsauftragslastschrift<br />
3.2.2.1 Ausführungsfristen<br />
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />
3.2.2.2 Entgelte<br />
Lastschrifteinlösung<br />
Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten)<br />
Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten)<br />
Vormerkung eines Abbuchungsauftrages auf Wunsch des Kunden<br />
Lastschrift-Retouren von anderen Banken (Interbankenentgelt)<br />
unser Kunde ist Zahlungsempfänger<br />
0,35 EUR<br />
0,35 EUR<br />
0,10 EUR<br />
5,20 EUR<br />
3,00 EUR<br />
3.2.3 SEPA-Basis-Lastschrift<br />
3.2.3.1 Ausführungsfristen<br />
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />
3.2.3.2 Entgelte<br />
Lastschrifteinlösung (=Arbeitsposten)<br />
Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten)<br />
Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten)<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung<br />
0,35 EUR<br />
0,35 EUR<br />
0,10 EUR<br />
0,60 EUR<br />
3.2.4 SEPA-Firmen-Lastschrift<br />
3.2.4.1 Ausführungsfristen<br />
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />
3.2.4.2 Entgelte<br />
Lastschrifteinlösung<br />
Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten)<br />
Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten)<br />
Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats<br />
0,35 EUR<br />
0,35 EUR<br />
0,10 EUR<br />
10,00 EUR<br />
3. 3 Barauszahlung<br />
Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten<br />
mit unserer VR-BankCard 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
mit unserer MasterCard 0 % vom Umsatz 0 % vom Umsatz<br />
mind. 0,00 EUR mind. 0,00 EUR
mit unserer Visa Card 0 % vom Umsatz 0 % vom Umsatz<br />
mind. 0,00 EUR mind. 0,00EUR<br />
Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) am Schalter am Geldautomaten<br />
mit VR-BankCard<br />
- bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz:<br />
- Sparda Banken entfällt 3,40 EUR<br />
- Übrige entfällt 0,00 EUR<br />
- bei inländischen KI und KI in der EU 4<br />
und den EWR-Staaten 5 , die ein direktes Kundenentgelt<br />
erheben können:<br />
- Verfügungen im girocard-System entfällt unentgeltlich<br />
- Verfügungen in anderen Zahlungssystemen entfällt 1 % vom Umsatz<br />
(Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro<br />
mind. 3,40 EUR<br />
- bei inländischen KI und KI in der EU<br />
und den EWR-Staaten, die kein direktes Kundenentgelt<br />
erheben können:<br />
- Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen entfällt 1 % vom Umsatz<br />
(Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro<br />
mind. 5,00 EUR<br />
- bei KI in der EU und den EWR-Staaten entfällt 1 % vom Umsatz<br />
in Fremdwährung<br />
mind. 5,00 EUR<br />
- bei KI außerhalb EU entfällt 1 % vom Umsatz<br />
und den EWR-Staaten<br />
mind. 5,00 EUR<br />
Barauszahlung mit Kreditkarte am Schalter am Geldautomaten<br />
(MasterCard / Visa Card)<br />
- Inland und Ausland entfällt 1,00 EUR<br />
3. 4 Kartengestützter Zahlungsverkehr<br />
3.4.1 Debit-Karten<br />
VR BankCard pro Jahr (Belastung mit Hauptausstattung)<br />
(soweit nicht im Kontomodell enthalten; siehe Punkt 2.3.1 – 2.3.7)<br />
5,00 EUR<br />
- Ersatzkarte pro Jahr 6 5,00 EUR<br />
- Auslandseinsatz 7<br />
Beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und / oder<br />
bei Zahlung in einem anderen Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten 1 % vom Umsatz mind.<br />
max.<br />
5,00 EUR<br />
10,00 EUR<br />
3.4.2 GeldKarte<br />
- Aufladen unserer GeldKarten<br />
an unseren Ladeterminals 0,00 EUR<br />
an Ladeterminal von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 0,00 EUR<br />
an Ladeterminals anderer KI 5,00 EUR<br />
4 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,<br />
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes<br />
Königreich<br />
von Großbritannien und Nordirland, Zypern)<br />
5 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen)<br />
6 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die <strong>zum</strong> Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer<br />
Ersatzkarte<br />
verpflichtet ist.<br />
7 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 3.6 dieses Verzeichnisses.
- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute<br />
Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt,<br />
kann der Kunde dort erfragen.<br />
Zur Orientierung:<br />
Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte<br />
- Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,00 EUR<br />
- anderen Kreditinstituten 5,00 EUR<br />
3.4.3 Kreditkarten<br />
zzgl. Versandkosten<br />
- bei Versendung im Inland 0,00 EUR<br />
- bei Versendung in Europa 5,00 EUR<br />
- bei Versendung weltweit 10,00 EUR<br />
- bei Versendung per Kurier 20,00 EUR<br />
Auslandseinsatz 8 bei Zahlung in Fremdwährung und / oder bei Zahlung in einem Land<br />
außerhalb der EU 9 und der EWR-Staaten 10<br />
1,25% vom Umsatz<br />
3.4.3.1 Classic Card (MasterCard oder VISACard), Zusatzkarte und Ersatzkarte*<br />
pro Jahr<br />
30,00 EUR p.a<br />
Umsatz<br />
ab 3.000,00 EUR frei<br />
Umsatz<br />
ab 1.500,00 EUR 50 % Gebühr<br />
* Ersatzkarte (bei Bestellung im Auftrag des Kunden), wenn der Verlust oder die Beschädigung durch von dem Kunden zu<br />
vertretende Umstände verursacht wurde und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet war<br />
3.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder VISACard) und Ersatzkarte*<br />
pro Jahr<br />
Umsatz<br />
Umsatz<br />
60,00 EUR p.a.<br />
ab 6.000,00 EUR frei<br />
ab 3.000,00 EUR 50 % Gebühr<br />
*Ersatzkarte (bei Bestellung im Auftrag des Kunden), wenn der Verlust oder die Beschädigung durch von dem Kunden zu<br />
vertretende Umstände verursacht wurde und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet war<br />
3.4.4 Kartensperre<br />
Kartensperre auf Veranlassung des Kunden<br />
0,00 EUR<br />
3.4.5 Ausführungsfrist<br />
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />
spätestens wie folgt eingeht:<br />
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen<br />
Wirtschaftsraumes (EWR)<br />
Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)<br />
in einer anderen EWR-Währung als Euro<br />
Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />
(EWR) unabhängig von der Währung<br />
max. 3 Geschäftstage,<br />
ab dem 01.01.2012 max. 1 Geschäftstag.<br />
max. 4 Geschäftstage<br />
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.<br />
8 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 3.6 dieses Verzeichnisses.<br />
9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,<br />
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes<br />
Königreich<br />
von Großbritannien und Nordirland, Zypern)<br />
10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen)
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />
3.5 Überweisungsverkehr<br />
3.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 11<br />
(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 12<br />
3.5.1.1 Überweisungsauftrag<br />
3.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen<br />
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />
15.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank<br />
3.5.1.1.2 Ausführungsfristen<br />
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />
spätestens wie folgt eingeht:<br />
- Überweisungen in Euro<br />
Belegloser Überweisungsauftrag 13<br />
Beleghafter Überweisungsauftrag 14<br />
max. 3 Geschäftstage,<br />
ab dem 01.01.2012 max. 1 Geschäftstag<br />
max. 4 Geschäftstage,<br />
ab dem 01.01.2012 max. 2 Geschäftstage<br />
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen<br />
Belegloser Überweisungsauftrag<br />
Beleghafter Überweisungsauftrag<br />
max. 4 Geschäftstage,<br />
max. 4 Geschäftstage,<br />
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 3.1.5.<br />
3.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von<br />
Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist<br />
(siehe 2.3 „Kontomodelle“).<br />
3.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung<br />
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils<br />
die von Ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:<br />
Überweisungsart<br />
Inlandsüberweisung mit<br />
Kontonummer/Bankleitzahl<br />
in Euro innerhalb der Bank<br />
Beleghafte<br />
Überweisung<br />
Überweisungsmodalitäten<br />
je Überweisung vom Girokonto<br />
Elektronisch Per<br />
Bei<br />
übermittelte Dauerauftrag formloser<br />
Überweisung<br />
Erteilung<br />
je Überweisung<br />
per<br />
Zahlschein<br />
als Eilüberweisung<br />
zusätzlich<br />
als telegrafische<br />
Überweisung<br />
zusätzlich<br />
0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,50 EUR<br />
11 Zum Europäsichen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />
Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,<br />
Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.<br />
12 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats,<br />
Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänsicher Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.<br />
13 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ)<br />
14 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ)
Inlandsüberweisung mit<br />
Kontonummer/Bankleitzahl<br />
in Euro an einen anderen<br />
Zahlungsdienstleister<br />
Inlandsüberweisung mit<br />
Kontonummer/Bankleitzahl<br />
die auf eine andere<br />
Währung eines EWR-<br />
Mitgliedstaates lautet<br />
Überweisung mit IBAN/BIC<br />
in Euro innerhalb der Bank<br />
Überweisung mit IBAN/BIC<br />
in Euro an einen anderen<br />
Zahlungsdienstleister<br />
0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,50 EUR<br />
1,5 ‰ mind.<br />
47,00 EUR<br />
+ Kursabschlag<br />
0,003<br />
Punkte<br />
nicht möglich<br />
nicht<br />
möglich<br />
1,5 ‰ mind.<br />
47,00 EUR<br />
+ 2,00 EUR<br />
+ Kursabschlag<br />
0,003<br />
Punkte<br />
nicht<br />
möglich<br />
1,5 ‰<br />
mind.<br />
47,00 EUR<br />
+ 10,00<br />
EUR<br />
+ Kursabschlag<br />
0,003<br />
Punkte<br />
nicht möglich<br />
0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,50 EUR<br />
0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,50 EUR<br />
3.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung<br />
Entgeltpflichtiger<br />
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden<br />
Entgeltverteilungen wählen:<br />
<br />
<br />
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von Ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />
1: Zahler trägt alle Entgelte<br />
Höhe der Entgelte<br />
Zielland<br />
z.B. Dänemark,<br />
Liechtenstein,<br />
Norwegen, Polen,<br />
Schweden, Tschechien<br />
Überweisungsbetrag<br />
bis zu …… EUR<br />
Unabhängig vom<br />
Betrag<br />
mit Swiftcode<br />
Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET 15<br />
0 1 0 1<br />
1,5 ‰ mind.<br />
7,00 EUR<br />
Jeweils zzgl. 4,50<br />
EUR für<br />
automatisch<br />
durchzuleitende<br />
Überweisungen<br />
sowie ein Kursabschlag<br />
von<br />
0,003 Punkte<br />
Courtage (bei<br />
Fremdwährungen)<br />
und Gebühren für<br />
eilige Ausführung<br />
von 10,00 EUR<br />
1,5 ‰ mind.<br />
7,00 EUR<br />
Jeweils zzgl.<br />
19,50 EUR für<br />
automatisch<br />
durchzuleitende<br />
Überweisungen<br />
sowie ein Kursabschlag<br />
von<br />
0,003 Punkte<br />
Courtage (bei<br />
Fremdwährungen)<br />
und<br />
Gebühren für<br />
eilige Ausführung<br />
von 10,00 EUR<br />
10,00 EUR 10,00 EUR<br />
z.B. Dänemark,<br />
Liechtenstein,<br />
Norwegen, Polen,<br />
Schweden, Tschechien<br />
Unabhängig vom<br />
Betrag<br />
ohne Swiftcode<br />
1,5 ‰ mind.<br />
7,00 EUR<br />
Jeweils zzgl.<br />
25,00 EUR für<br />
nicht automatisch<br />
durchzuleitende<br />
Überweisungen<br />
sowie ein Kurs-<br />
1,5 ‰ mind.<br />
7,00 EUR<br />
Jeweils zzgl.<br />
40,00 EUR für<br />
nicht automatisch<br />
durchzuleitende<br />
Überweisungen<br />
sowie ein Kurs-<br />
10,00 EUR 10,00 EUR<br />
15 TIPANET-Zielländer derzeit: Dänemark, Großbritannien, Kanada, Liechtenstein, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, USA. Es<br />
gelten<br />
unterschiedliche Betragsobergrenzen für die einzelnen Zielländer.
abschlag von<br />
0,003 Punkte<br />
Courtage (bei<br />
Fremdwährungen)<br />
und Gebühren für<br />
eilige Ausführung<br />
von 10,00 EUR<br />
abschlag von<br />
0,003 Punkte<br />
Courtage (bei<br />
Fremdwährungen)<br />
und Gebühren für<br />
eilige Ausführung<br />
von 10,00 EUR<br />
3.5.1.1.4 Sonstige Entgelte<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags<br />
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags<br />
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe<br />
der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden<br />
Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung<br />
10,00 EUR<br />
10,00 EUR<br />
30,00 EUR<br />
1,00 EUR<br />
3.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften<br />
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von<br />
Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist<br />
(siehe 2.3 „Kontomodelle“).<br />
Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:<br />
Überweisungsgutschrift aus<br />
Inlandsüberweisung mit<br />
Kontonummer/Bankleitzahl in<br />
Euro innerhalb der Bank<br />
Inlandsüberweisung mit<br />
Kontonummer/Bankleitzahl in<br />
Euro von einem anderen<br />
Zahlungsdienstleister<br />
Inlandsüberweisung mit<br />
Kontonummer/Bankleitzahl,<br />
die auf eine andere Währung<br />
eines EWR-Mitgliedsstaates<br />
lautet<br />
Überweisung mit IBAN/BIC in<br />
Euro innerhalb der Bank<br />
Überweisung mit IBAN/BIC in<br />
Euro von einem anderen<br />
Zahlungsdienstleister<br />
Überweisungsbetrag<br />
bis zu<br />
EUR<br />
Konventionelle<br />
Abwicklung<br />
EUR<br />
Abwicklung im TIPANET<br />
EUR<br />
0,35 EUR 0,35 0,35<br />
0,35 EUR 0,35 0,35<br />
1,5 ‰ mind. 7,00 EUR<br />
zzgl. Courtage<br />
Kursabschlag von<br />
0,003 Punkte<br />
1,5 ‰ mind. 7,00<br />
zzgl. Courtage Kursabschlag<br />
von 0,003 Punkte<br />
1,5 ‰ mind. 7,00<br />
zzgl. Courtage Kursabschlag<br />
von 0,003 Punkte<br />
0,35 EUR 0,35 EUR 0,35 EUR<br />
0,35 EUR 0,35 EUR 0,35 EUR<br />
Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen zusätzlich die<br />
folgenden Entgelte an:<br />
25,00 EUR<br />
3.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />
(EWR 16 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 17 ) sowie Überweisungen<br />
in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 18 )<br />
3.5.2.1 Überweisungsauftrag<br />
16 Zum Europäsichen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />
Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,<br />
Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.<br />
17 z.B. US-Dollar<br />
18 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,<br />
Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien,<br />
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten<br />
Liechtenstein, Norwegen und Island.)
3.5.2.1.1 Ausführungsfristen<br />
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.<br />
3.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />
Entgeltpflichtiger<br />
Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:<br />
<br />
<br />
<br />
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />
1: Zahler trägt alle Entgelte<br />
2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte<br />
Hinweis:<br />
• Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte<br />
abgezogen werden.<br />
• Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom<br />
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
Höhe der Entgelte<br />
Zielland/Währung<br />
Schweiz/Euro,<br />
Großbritannien/<br />
Euro mit IBAN/BIC<br />
Außerhalb der EU<br />
Ländergruppe A<br />
(alle Länder<br />
außerhalb der<br />
Ländergruppe B)<br />
Außerhalb der EU<br />
Ländergruppe A<br />
(alle Länder<br />
außerhalb der<br />
Ländergruppe B)<br />
Überweisungsbetrag<br />
bis zu ……EUR<br />
unabhängig vom<br />
Betrag<br />
unabhängig vom<br />
Betrag<br />
mit Swiftcode<br />
unabhängig vom<br />
Betrag<br />
ohne Swiftcode<br />
Konventionelle Abwicklung<br />
Abwicklung im TIPANET<br />
0 1 0 1<br />
0,35 EUR 0,35 EUR Nicht möglich<br />
1,5 ‰ mind.<br />
7,00 EUR<br />
Jeweils zzgl.<br />
4,50 EUR für<br />
automatisch<br />
durchzuleitende<br />
Überweisungen<br />
sowie ein Kursabschlag<br />
von<br />
0,003 Punkten<br />
Courtage (bei<br />
Fremdwährungen)<br />
und<br />
Gebühren für<br />
eilige<br />
Ausführung von<br />
10,00 EUR<br />
1,5 ‰ mind.<br />
7,00 EUR<br />
Jeweils zzgl.<br />
25,00 EUR für<br />
nicht<br />
automatisch<br />
durchzuleitende<br />
Überweisungen<br />
sowie ein Kursabschlag<br />
von<br />
0,003 Punkten<br />
Courtage (bei<br />
Fremdwährungen)<br />
und<br />
Gebühren für<br />
eilige<br />
Ausführung von<br />
10,00 EUR<br />
1,5 ‰ mind.<br />
7,00 EUR<br />
Jeweils zzgl.<br />
22,00 EUR für<br />
automatisch<br />
durchzuleitende<br />
Überweisungen<br />
sowie ein Kursabschlag<br />
von<br />
0,003 Punkten<br />
Courtage (bei<br />
Fremdwährungen)<br />
und<br />
Gebühren für<br />
eilige Ausführung<br />
von 10,00 EUR<br />
1,5 ‰ mind.<br />
7,00 EUR<br />
Jeweils zzgl.<br />
42,50 EUR für<br />
nicht automatisch<br />
durchzuleitende<br />
Überweisungen<br />
sowie ein Kursabschlag<br />
von<br />
0,003 Punkten<br />
Courtage (bei<br />
Fremdwährungen)<br />
und<br />
Gebühren für<br />
eilige Ausführung<br />
von 10,00 EUR<br />
10,00 EUR 10,00 EUR<br />
10,00 EUR 10,00 EUR
Ländergruppe B<br />
(USA und Drittlandszahlungen<br />
in<br />
USD)<br />
Ländergruppe B<br />
(USA und Drittlandszahlungen<br />
in<br />
USD)<br />
unabhängig vom<br />
Betrag<br />
mit Swiftcode<br />
unabhängig vom<br />
Betrag<br />
ohne Swiftcode<br />
1,5 ‰ mind.<br />
7,00 EUR<br />
Jeweils zzgl.<br />
4,50 EUR für<br />
automatisch<br />
durchzuleitende<br />
Überweisungen<br />
sowie ein Kursabschlag<br />
von<br />
0,003 Punkten<br />
Courtage (bei<br />
Fremdwährungen)<br />
und<br />
Gebühren für<br />
eilige<br />
Ausführung von<br />
10,00 EUR<br />
1,5 ‰ mind.<br />
7,00 EUR<br />
Jeweils zzgl.<br />
25,00 EUR für<br />
nicht<br />
automatisch<br />
durchzuleitende<br />
Überweisungen<br />
sowie ein Kursabschlag<br />
von<br />
0,003 Punkten<br />
Courtage (bei<br />
Fremdwährungen)<br />
und<br />
Gebühren für<br />
eilige<br />
Ausführung von<br />
10,00 EUR<br />
1,5 ‰ mind.<br />
7,00 EUR<br />
Jeweils zzgl.<br />
29,50 EUR für<br />
automatisch<br />
durchzuleitende<br />
Überweisungen<br />
sowie ein Kursabschlag<br />
von<br />
0,003 Punkten<br />
Courtage (bei<br />
Fremdwährungen)<br />
und<br />
Gebühren für<br />
eilige Ausführung<br />
von 10,00 EUR<br />
1,5 ‰ mind.<br />
7,00 EUR<br />
Jeweils zzgl.<br />
50,00 EUR für<br />
nicht automatisch<br />
durchzuleitende<br />
Überweisungen<br />
sowie ein Kursabschlag<br />
von<br />
0,003 Punkten<br />
Courtage (bei<br />
Fremdwährungen)<br />
und<br />
Gebühren für<br />
eilige Ausführung<br />
von 10,00 EUR<br />
10,00 EUR 10,00 EUR<br />
10,00 EUR 10,00 EUR<br />
Übrige Länder<br />
Preis auf Nachfrage<br />
3.5.2.1.3 Sonstige Entgelte<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags<br />
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags<br />
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe<br />
der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden<br />
Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung<br />
10,00 EUR<br />
10,00 EUR<br />
30,00 EUR<br />
5,00 EUR<br />
3.5.2.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften<br />
Entgeltpflichtiger<br />
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche<br />
Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind<br />
möglich:<br />
<br />
<br />
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />
1: Zahler trägt alle Entgelte
2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte<br />
Hinweis:<br />
• Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte<br />
abgezogen werden.<br />
• Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom<br />
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
Höhe der Entgelte<br />
Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:<br />
Absenderland/Währung<br />
Überweisungsbetrag<br />
bis zu<br />
EUR<br />
Konventionelle<br />
Abwicklung<br />
Abwicklung im Tippanet<br />
EUR<br />
Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Unabhängig vom Betrag 0,35 EUR 10,00 EUR<br />
USA / Schweiz<br />
1,5 ‰ mind. 7,00 EUR<br />
10,00 EUR<br />
zzgl. Courtage Kursabschlag<br />
von 0,003 Punkte<br />
Übrige Länder Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage<br />
3.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung<br />
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen <strong>zum</strong> Beispiel auf der Basis der von<br />
EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter www.eurofx.de<br />
veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs.<br />
Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale<br />
Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und<br />
belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der<br />
Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser<br />
Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten<br />
Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung<br />
des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank<br />
abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation.<br />
3.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der<br />
Erklärung des Zentralen Kreditausschusses <strong>zum</strong> „Girokonto für jedermann“ für Nichtkunden die Möglichkeit, den<br />
Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die<br />
außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die<br />
auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband<br />
der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.<br />
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis<br />
676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes <strong>zum</strong> Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des<br />
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.