Lieferung von Gülle und Rücklieferung von Gärrest - wetreu LBB ...
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■ BAUERNBLATT l 1. Juni 2013<br />
Finanzen<br />
63<br />
Beratung r<strong>und</strong> um das Geld<br />
<strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> <strong>und</strong> <strong>Rücklieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong><br />
Seit Einführung des <strong>Gülle</strong>-Bonus<br />
im Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
(EEG) <strong>von</strong> 2009 hat die Bereitstellung<br />
<strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> für die Vergärung<br />
in Biogasanlagen einen hohen<br />
Stellenwert erhalten. Auch in der<br />
Fassung des EEG <strong>von</strong> 2012 werden<br />
Wirtschaftsdünger neben anderen<br />
„ökologisch wertvollen“ Substraten<br />
durch eine zusätzliche Vergütung<br />
gefördert. Um die für die<br />
jeweilige Vergütung nötigen<br />
Masseanteile <strong>Gülle</strong> zu erreichen,<br />
sind Biogasanlagenbetreiber auf<br />
die <strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> <strong>von</strong> landwirtschaftlichen<br />
Betrieben angewiesen.<br />
In der Praxis wird häufig vereinbart,<br />
dass der Substrat liefernde<br />
Landwirt <strong>von</strong> den Biogasanlagenbetreibern<br />
neben einer Vergütung für<br />
das Substrat (hier <strong>Gülle</strong>) auch den an-<br />
ZINSBAROMETER<br />
Stand 27. Mai 2013<br />
Die Zinsspannen am Kapitalmarkt<br />
nehmen zu. Das Zinsbarometer<br />
bietet lediglich erste<br />
Anhaltspunkte zur aktuellen<br />
Kapitalmarktsituation (ohne<br />
Gewähr). Bei den gekennzeichneten<br />
Zinssätzen können sich je<br />
nach persönlicher Verhandlungssituation<br />
deutliche Abweichungen<br />
ergeben.<br />
Zinsen<br />
Geldanlage %<br />
Festgeld 10.000 €,<br />
3Monate 1) 0,15 -1,25<br />
Kredite<br />
Landwirtschaftliche Rentenbank 2)<br />
%effektiv<br />
(Sonderkreditprogramm)<br />
Maschinenfinanzierung<br />
6Jahre Laufzeit,<br />
Zins 6Jahre fest 1,10<br />
langfristige Darlehen<br />
10 Jahre Laufzeit,<br />
Zins 5Jahre fest 1,15<br />
20 Jahre Laufzeit,<br />
Zins 10 Jahre fest 2,02<br />
Baugeld-Topkonditionen 3)<br />
Zins 10 Jahre fest 2,00 -2,80<br />
Zins 15 Jahre fest 2,90 -3,50<br />
1) Marktausschnitt (100 %Einlagensicherung)<br />
2) Zinssatz Preisklasse A, Margenaufschlag<br />
0,35 bis 2,85 %, je nach Bonität <strong>und</strong> Besicherung<br />
(7 Preisklassen)<br />
3) Quelle: www.capital.de<br />
(Spanne der Topkonditionen)<br />
teiligen <strong>Gärrest</strong> zur Ausbringung auf<br />
den eigenen landwirtschaftlichen<br />
Flächen zurückerhält. Dadurch ergeben<br />
sich vertragliche <strong>und</strong> steuerliche<br />
Besonderheiten, die im Folgenden<br />
diskutiert werden.<br />
Vertrag<br />
für die <strong>Gülle</strong>lieferung<br />
Hinsichtlich der <strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong><br />
eines Landwirts an eine Biogasanlage<br />
ist zu beachten, dass wie unter<br />
Fremden üblich abgerechnet werden<br />
sollte. Dies gilt auch, wenn der <strong>Gülle</strong><br />
liefernde Landwirt an der Gesellschaft<br />
beteiligt ist, die die Biogasanlage<br />
betreibt. Weiterhin sollten bei<br />
der vertraglichen Gestaltung der Lieferbeziehung<br />
die Interessen beider<br />
Vertragspartner angemessen berücksichtigt<br />
werden, um eine langfristige<br />
<strong>und</strong> erfolgreiche Zusammenarbeit zu<br />
gewährleisten. Im Einzelnen sollten<br />
im <strong>Gülle</strong>liefervertrag die Liefermenge,<br />
der Lieferort, die <strong>Gülle</strong>qualität,<br />
die Vertragslaufzeit <strong>und</strong> der Preis vereinbart<br />
werden.<br />
Hinsichtlich der Liefermenge ist<br />
vertraglich zu vereinbaren, wie viele<br />
Kubikmeter Schweinegülle, Rindergülle,<br />
Geflügelgülle oder Mischgülle<br />
der Landwirt der Biogasanlage im<br />
Jahr bereitzustellen hat, in welchen<br />
Zeitabständen die <strong>Gülle</strong>lieferung<br />
oder -abholung erfolgt <strong>und</strong> wie bei<br />
Engpässen zu verfahren ist. Gleichzeitig<br />
sollten die Betreiber der Biogasanlage<br />
verpflichtet werden, die vereinbarte<br />
<strong>Gülle</strong>menge auch abnehmen<br />
zu müssen. Ob die <strong>Gülle</strong> abgeholt<br />
oder geliefert wird, regelt die<br />
Vereinbarung über den Lieferort.<br />
Hier ist Vorsicht geboten, da ein Problem<br />
zum Beispiel dann entstehen<br />
könnte, wenn der Landwirt die <strong>Gülle</strong><br />
zur Biogasanlage transportiert, die<br />
<strong>Gülle</strong> jedoch „frei Grube“ des Landwirts<br />
erworben wurde. In diesem Fall<br />
erbringt der Landwirt durch den<br />
Transport der <strong>Gülle</strong> eine Dienstleistung<br />
für die gewerbliche Biogasanlage,<br />
die der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung<br />
<strong>von</strong> 19 % unterliegt.<br />
Überschreiten die Einkünfte dieser<br />
Tätigkeit bestimmte Grenzen, sind sie<br />
für die Einkommensteuer nicht mehr<br />
den land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />
Einkünften, sondern den gewerblichen<br />
Einkünften zuzuordnen. Handelt<br />
es sich bei dem <strong>Gülle</strong>lieferanten<br />
um eine Vieh haltende Personengesellschaft,<br />
besteht die Gefahr der Abfärbung.<br />
Es erfolgt keine getrennte<br />
Die <strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> <strong>und</strong> die <strong>Rücklieferung</strong><br />
der <strong>Gärrest</strong>e unterliegen<br />
vertraglichen <strong>und</strong> steuerlichen Besonderheiten.<br />
Foto: Isa-Maria Kuhn<br />
Beurteilung <strong>von</strong> gewerblichen <strong>und</strong><br />
landwirtschaftlichen Einkünften, sondern<br />
auch die ursprünglich landwirtschaftlichen<br />
Einkünfte fallen in die<br />
Gewerblichkeit. Um eine Abfärbung<br />
beziehungsweise eine Erzielung <strong>von</strong><br />
gewerblichen Einkünften zu umgehen,<br />
empfiehlt es sich, als Lieferort<br />
„frei Grube“ der Biogasanlage zu vereinbaren.<br />
Holt die Biogasanlage die<br />
<strong>Gülle</strong> beim Landwirt ab, ist zu beachten,<br />
dass ein gewerblicher Transport<br />
vorliegt, der an zahlreiche Auflagen<br />
<strong>und</strong> Kosten, wie die Einhaltung <strong>von</strong><br />
Lenkzeiten, höhere Prämien zur Kfz-<br />
Haftpflichtversicherung oder Wegfall<br />
der Dieselrückvergütung, geknüpft<br />
ist. Hinsichtlich der Qualität der <strong>Gülle</strong><br />
wird häufig vereinbart, dass die <strong>Gülle</strong><br />
gut durchmischt sein soll <strong>und</strong> dass der<br />
durchschnittliche Nährstoffgehalt sowie<br />
ein bestimmter Trockensubstanzgehalt<br />
einzuhalten sind. Biogasanlagenbetreiber<br />
streben lange Vertragslaufzeiten<br />
an, um Planungssicherheit<br />
zu erreichen. In viehintensiven Regionen<br />
werden lange Vertragslaufzeiten<br />
auch <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> produzierenden<br />
Landwirten begrüßt. Anders sieht<br />
dies in Ackerbauregionen aus, in denen<br />
die <strong>Gülle</strong>nachfrage das <strong>Gülle</strong>angebot<br />
übersteigt. Hier werden oft<br />
kürzere Vertragslaufzeiten <strong>von</strong> den<br />
<strong>Gülle</strong> produzierenden Landwirten<br />
gefordert, da diese durch den Nachfrageüberhang<br />
in ihrer Region keine<br />
Schwierigkeit darin sehen, ihre <strong>Gülle</strong><br />
loszuwerden. Generell gilt, je länger<br />
die Vertragslaufzeit, desto wichtiger<br />
ist es, entsprechende Preisanpassungsklauseln<br />
<strong>und</strong> Kündigungsfristen<br />
zu vereinbaren. Zum Beispiel<br />
könnte sich innerhalb der Vertragslaufzeit<br />
der <strong>Gülle</strong> liefernde Landwirt<br />
dazu entschließen, die Milchproduktion<br />
aufzugeben <strong>und</strong> seine Rinder zu<br />
verkaufen. In diesem Fall sollte der<br />
Landwirt durch die Einstellung der<br />
Milchproduktion <strong>von</strong> der Verpflichtung,<br />
<strong>Gülle</strong> an die Biogasanlage zu<br />
liefern, entb<strong>und</strong>en werden. Der Bewertung<br />
<strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> beim Einsatz in<br />
Biogasanlagen kommt durch die Vergütungsregelungen<br />
des EEG eine besondere<br />
Bedeutung zu. Des Weiteren<br />
variiert der Wert der <strong>Gülle</strong> zum einen<br />
mit dem Gehalt an organischer Trockensubstanz,<br />
dem Marktpreis des alternativen<br />
Substrats <strong>und</strong> dem regionalen<br />
<strong>Gülle</strong>aufkommen. Für die Preisfindung<br />
ist es ratsam, sich an der regionalen<br />
Marktsituation <strong>von</strong> Wirtschaftsdüngern<br />
zu orientieren.<br />
Vertrag<br />
für die <strong>Gärrest</strong>lieferung<br />
Die <strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> bedeutet<br />
noch nicht zwingend die Rücknahme<br />
<strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong>. Für die Rücknahme des<br />
<strong>Gärrest</strong>es muss spiegelbildlich zu den<br />
oben genannten Vertragsbestandteilen<br />
des <strong>Gülle</strong>liefervertrages ein weiterer<br />
Vertrag für die <strong>Gärrest</strong>rücknahme<br />
geschlossen werden. Es sollte festgelegt<br />
werden, welche Menge geliefert<br />
oder abzunehmen ist, wer die<br />
Transport- <strong>und</strong> Ausbringungskosten<br />
trägt, wie die Inhaltsstoffe festgelegt<br />
werden <strong>und</strong> welcher Preis angenommen<br />
wird. Die präzise Ausgestaltung<br />
des Vertrages bringt Vorteile für beide<br />
Vertragsseiten mit sich. Wird beispielsweise<br />
mit dem Biogasanlagenbetreiber<br />
vereinbart, dass der <strong>Gärrest</strong><br />
bei Bedarf im Frühjahr <strong>und</strong>/oder<br />
Sommer aus dem Endlager der Biogasanlage<br />
entnommen werden<br />
kann, spart der <strong>Gülle</strong>lieferant zusätzlich<br />
Lagerkapazität auf dem eigenen<br />
Betrieb. Zur Unterstützung der Preisfindung<br />
für den Wert des <strong>Gärrest</strong>es<br />
wurden <strong>von</strong> verschiedenen Seiten<br />
(Berater, Landwirtschaftskammern)<br />
Schemata entwickelt, welche die im<br />
<strong>Gärrest</strong> enthaltenen Nährstoffe in Relation<br />
zu den tatsächlichen Mineraldüngerpreisen<br />
setzen <strong>und</strong> so den<br />
<strong>Gärrest</strong>wert einpreisen. Um den<br />
Nährstoffgehalt adäquat bewerten<br />
zu können, sind betriebsspezifische<br />
Untersuchungen des <strong>Gärrest</strong>es unerlässlich.<br />
Für die Abgabe <strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong><br />
an Fremde gelten die Vorschriften<br />
der Düngemittelverordnung mit Untersuchungen<br />
zu den Hauptabgabe-
64 Finanzen BAUERNBLATT l 1. Juni 2013 ■<br />
terminen. Die Ausbringung <strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong><br />
ist für den landwirtschaftlichen<br />
Betrieb vor allem dann interessant,<br />
wenn gegenüber dem Einsatz <strong>von</strong><br />
Mineraldüngern Geld gespart werden<br />
kann. Aufgr<strong>und</strong> der höheren<br />
Transport- <strong>und</strong> Ausbringungskosten<br />
<strong>von</strong> organischen gegenüber mineralischen<br />
Düngemitteln ist der Einsatz<br />
<strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong> vor allen Dingen bei kurzen<br />
Hof-Feld-Entfernungen interessant.<br />
Der Aufwand für den Transport<br />
<strong>und</strong> die Ausbringung kann bei größeren<br />
Entfernungen den Nährstoffwert<br />
übersteigen. Es sollte zwischen<br />
Abgeber <strong>und</strong> Abnehmer verhandelt<br />
werden, wer die Ausbringungs- <strong>und</strong><br />
Transportkosten trägt oder ob diese<br />
anteilig <strong>von</strong> beiden Vertragsparteien<br />
getragen werden.<br />
Steuerliche<br />
Konsequenzen<br />
Liefert ein Landwirt <strong>Gülle</strong> an eine<br />
Biogasanlage, an der er selbst beteiligt<br />
ist, sollte darauf geachtet werden,<br />
dass zwischen Gesellschaft <strong>und</strong><br />
Gesellschaftern wie unter Fremden<br />
üblich abgerechnet wird. So ist sichergestellt,<br />
dass es sich um eine landwirtschaftliche<br />
<strong>Lieferung</strong> handelt <strong>und</strong><br />
nicht um Dienstleistungen im Rahmen<br />
der Beteiligung an der gewerblichen<br />
Personengesellschaft, was zu<br />
sogenannten Sonderbetriebseinnahmen<br />
<strong>und</strong> bei den Erlösen aus <strong>Gülle</strong>lieferungen<br />
zu Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />
führen würde. Die Abbildung<br />
zeigt beispielhaft die Lieferströme<br />
zwischen Landwirt Plietsch<br />
<strong>und</strong> der Grütt GmbH &Co. KG mit<br />
den jeweilig anzusetzenden Umsatzsteuersätzen.<br />
Ertragsteuerlich ergibt sich durch<br />
die <strong>Lieferung</strong> der <strong>Gülle</strong> an die Biogasanlage<br />
für Landwirt Plietsch ein Erlös,<br />
der den Einkünften aus Land- <strong>und</strong><br />
Forstwirtschaft zuzuordnen ist. Die<br />
<strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> für ein bestimmtes<br />
Entgelt ist ein Liefergeschäft, welches<br />
bei einem pauschalierenden<br />
landwirtschaftlichen Betrieb dem<br />
Umsatzsteuersatz <strong>von</strong> 10,7 %beziehungsweise<br />
7%bei einem optierenden<br />
landwirtschaftlichen Betrieb unterliegt.<br />
Wie bereits erwähnt, wird in der<br />
Praxis häufig vereinbart, dass der<br />
Substrat liefernde Landwirt den anfallenden<br />
anteiligen <strong>Gärrest</strong> zur Ausbringung<br />
auf den eigenen landwirtschaftlichen<br />
Flächen zurücknimmt.<br />
Erhält in unserem Fall Landwirt<br />
Plietsch <strong>von</strong> der Grütt GmbH &Co.<br />
KG den <strong>Gärrest</strong> <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />
eine Zuzahlung für die gelieferte <strong>Gülle</strong>,<br />
liegen beiderseits Materiallieferungen<br />
vor. Für diese <strong>Lieferung</strong>en<br />
sind die allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Abbildung: <strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> <strong>und</strong> <strong>Rücklieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong><br />
Landwirt Plietsch<br />
(Pauschalierer)<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
<strong>Gülle</strong><br />
1.000 m³für X €/m³<br />
zzgl. 10,7 %USt<br />
900 m³ für X €/m³<br />
zzgl. 7%USt<br />
<strong>Gärrest</strong><br />
Biogasanlage<br />
(Grütt GmbH &Co. KG)<br />
Aufgr<strong>und</strong>hoherTransport-<strong>und</strong>AusbringungskostenistderEinsatz<strong>von</strong><strong>Gärrest</strong><br />
vor allem bei kurzen Hof-Feld-Entfernungen interessant. Foto: landpixel<br />
über den Tausch anzuwenden, wenn<br />
dem <strong>Gärrest</strong> ein Marktwert beizumessen<br />
ist. Der Marktwert des <strong>Gärrest</strong>es<br />
ist regional sehr unterschiedlich<br />
<strong>und</strong> in viehärmeren Regionen höher<br />
als in viehintensiven Regionen.<br />
Ein Marktwert liegt vor,wenn <strong>Gärrest</strong><br />
oder auch unvergorene <strong>Gülle</strong> in der<br />
Region nachweislich gehandelt wird.<br />
Die <strong>Rücklieferung</strong> des <strong>Gärrest</strong>es an<br />
Landwirt Plietsch unterliegt dann der<br />
Umsatzsteuer <strong>von</strong> 7%.<br />
Häufig wird der <strong>Gärrest</strong> dem Landwirt<br />
„unentgeltlich“ überlassen, <strong>und</strong><br />
die Transport- <strong>und</strong> Ausbringungskosten<br />
werden ebenfalls <strong>von</strong> der Biogasanlage<br />
übernommen. In einem solchen<br />
Fall liegen zwei sich gegenüberstehende<br />
Umsätze vor, die getrennt<br />
betrachtet werden müssen. Landwirt<br />
Plietsch weist einen Umsatz aus dem<br />
„Verkauf“ <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> <strong>und</strong> die Grütt<br />
GmbH &Co. KG einen Umsatz aus<br />
dem „Verkauf“ <strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong> aus. Jeder<br />
Umsatz ist nach den umsatzsteuerlichen<br />
Tauschgr<strong>und</strong>sätzen für sich<br />
zu behandeln. Danach gilt der Wert<br />
jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen<br />
Umsatz. Die umsatzsteuerliche<br />
Bemessungsgr<strong>und</strong>lage des Landwirts<br />
Plietsch für seine <strong>Gülle</strong>lieferung bemisst<br />
sich nach dem Wert des erhaltenen<br />
<strong>Gärrest</strong>s inklusive Ausbringungs-<br />
<strong>und</strong> Transportkosten <strong>und</strong> umgekehrt.<br />
Gehen Landwirt Plietsch<br />
<strong>und</strong> die Grütt GmbH &Co. KG <strong>von</strong><br />
Wertgleichheit aus, womit sie begründen,<br />
dass kein Entgelt gezahlt<br />
wird (Unentgeltlichkeit = Tausch),<br />
werden die Umsätze umsatzsteuerlich<br />
spätestens durch den Betriebsprüfer<br />
gewürdigt. Aufseiten der<br />
Grütt GmbH &Co. KG würde nachträglich<br />
Umsatzsteuer erhoben werden,<br />
ohne dass mangels Rechnung<br />
des Landwirts Plietsch ein Vorsteuerabzug<br />
möglich wäre. So entsteht bei<br />
der Grütt GmbH &Co. KG eine Zahllast<br />
gegenüber dem Finanzamt. Da<br />
Landwirt Plietsch der Umsatzsteuerpauschalierung<br />
unterliegt, ergeben<br />
sich bei ihm vorerst keine Konsequenzen.<br />
Anders wäre es, wenn er zur Umsatzsteuer<br />
optieren würde. Fazit:<br />
Auch im Tauschfall sind zwingend<br />
Abrechnungen für die jeweiligen<br />
Umsätze erforderlich.<br />
Ein anderer Sachverhalt gilt, wenn<br />
ein Landwirt dem Betreiber einer<br />
Biogasanlage lediglich eigene Flächen<br />
für die Entsorgung des <strong>Gärrest</strong>es<br />
zur Verfügung stellt <strong>und</strong> der<br />
Transport <strong>und</strong> die Ausbringung <strong>von</strong><br />
der Biogasanlage übernommen werden.<br />
Bisher ist noch strittig, ob es sich<br />
bei <strong>Gärrest</strong> um Abfall handelt. Ist dies<br />
der Fall, liegt eine Entsorgungsleistung<br />
des Landwirts gegenüber der<br />
Biogasanlage vor.Hier ist hinsichtlich<br />
der Versteuerung der Entsorgungsleistung<br />
zu prüfen, ob dem <strong>Gärrest</strong><br />
ein wirtschaftlicher Wert beizumessen<br />
ist <strong>und</strong> ob eine Entsorgungsleistung<br />
<strong>von</strong> eigenständiger wirtschaftlicher<br />
Bedeutung vorliegt, für die<br />
19 %Umsatzsteuer abzuführen wären.<br />
Nach unserer Auffassung liegt<br />
bei der Abnahme <strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong> <strong>und</strong><br />
der Ausbringung auf landwirtschaftlichen<br />
Flächen keine Entsorgungsleistung<br />
vor, dader <strong>Gärrest</strong> ausgebracht<br />
wird, um den Nährstoffbedarf<br />
einer Kultur abzudecken. Des Weiteren<br />
wird die <strong>Gärrest</strong>abnahme mengenmäßig<br />
durch die Düngeverordnung<br />
begrenzt, da jährlich maximal<br />
170 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern<br />
tierischer Herkunft ausgebracht werden<br />
dürfen. Die Klärung mit der Finanzverwaltung<br />
bezüglich der Definition<br />
<strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong> steht allerdings<br />
noch aus.<br />
FAZIT<br />
Generell bleibt festzuhalten,<br />
dass die Umsatzsteuer in den<br />
Abrechnungen für die <strong>Lieferung</strong>en<br />
<strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> beziehungsweise<br />
<strong>Gärrest</strong> berücksichtigt werden<br />
muss. Die Weichen für die Auslegung<br />
der erbrachten Leistung<br />
werden schon in den Lieferverträgen<br />
gestellt.<br />
Viele auf <strong>Gülle</strong> basierende<br />
Kleinbiogasanlagen werden<br />
nicht in Betreibergesellschaften<br />
ausgegliedert. Der Landwirt betreibt<br />
dann als Einzelunternehmer<br />
neben seiner Landwirtschaft<br />
mit der Kleinbiogasanlage<br />
einen Gewerbebetrieb. Aus<br />
Sicht der Umsatzsteuer bildet<br />
die gesamte unternehmerische<br />
Tätigkeit mit dem landwirtschaftlichen<br />
<strong>und</strong> gewerblichen<br />
Betrieb sein Unternehmen. Umsätze<br />
mit umsatzsteuerlicher<br />
Relevanz sind innerhalb des Unternehmens<br />
nicht möglich. Die<br />
<strong>Gülle</strong>bereitstellung durch den<br />
Vieh haltenden landwirtschaftlichen<br />
Betrieb <strong>und</strong> die Rücknahme<br />
des <strong>Gärrest</strong>es erfordern in<br />
diesem speziellen Fall weder eine<br />
vertragliche Vereinbarung<br />
noch muss wie bei Fremden üblich<br />
mit Umsatzsteuer abgerechnet<br />
werden.<br />
Stefan Heins,<br />
Dr. Syster Maart-Nölck<br />
<strong>wetreu</strong> <strong>LBB</strong> Kiel