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Lieferung von Gülle und Rücklieferung von Gärrest - wetreu LBB ...

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■ BAUERNBLATT l 1. Juni 2013<br />

Finanzen<br />

63<br />

Beratung r<strong>und</strong> um das Geld<br />

<strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> <strong>und</strong> <strong>Rücklieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong><br />

Seit Einführung des <strong>Gülle</strong>-Bonus<br />

im Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

(EEG) <strong>von</strong> 2009 hat die Bereitstellung<br />

<strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> für die Vergärung<br />

in Biogasanlagen einen hohen<br />

Stellenwert erhalten. Auch in der<br />

Fassung des EEG <strong>von</strong> 2012 werden<br />

Wirtschaftsdünger neben anderen<br />

„ökologisch wertvollen“ Substraten<br />

durch eine zusätzliche Vergütung<br />

gefördert. Um die für die<br />

jeweilige Vergütung nötigen<br />

Masseanteile <strong>Gülle</strong> zu erreichen,<br />

sind Biogasanlagenbetreiber auf<br />

die <strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> <strong>von</strong> landwirtschaftlichen<br />

Betrieben angewiesen.<br />

In der Praxis wird häufig vereinbart,<br />

dass der Substrat liefernde<br />

Landwirt <strong>von</strong> den Biogasanlagenbetreibern<br />

neben einer Vergütung für<br />

das Substrat (hier <strong>Gülle</strong>) auch den an-<br />

ZINSBAROMETER<br />

Stand 27. Mai 2013<br />

Die Zinsspannen am Kapitalmarkt<br />

nehmen zu. Das Zinsbarometer<br />

bietet lediglich erste<br />

Anhaltspunkte zur aktuellen<br />

Kapitalmarktsituation (ohne<br />

Gewähr). Bei den gekennzeichneten<br />

Zinssätzen können sich je<br />

nach persönlicher Verhandlungssituation<br />

deutliche Abweichungen<br />

ergeben.<br />

Zinsen<br />

Geldanlage %<br />

Festgeld 10.000 €,<br />

3Monate 1) 0,15 -1,25<br />

Kredite<br />

Landwirtschaftliche Rentenbank 2)<br />

%effektiv<br />

(Sonderkreditprogramm)<br />

Maschinenfinanzierung<br />

6Jahre Laufzeit,<br />

Zins 6Jahre fest 1,10<br />

langfristige Darlehen<br />

10 Jahre Laufzeit,<br />

Zins 5Jahre fest 1,15<br />

20 Jahre Laufzeit,<br />

Zins 10 Jahre fest 2,02<br />

Baugeld-Topkonditionen 3)<br />

Zins 10 Jahre fest 2,00 -2,80<br />

Zins 15 Jahre fest 2,90 -3,50<br />

1) Marktausschnitt (100 %Einlagensicherung)<br />

2) Zinssatz Preisklasse A, Margenaufschlag<br />

0,35 bis 2,85 %, je nach Bonität <strong>und</strong> Besicherung<br />

(7 Preisklassen)<br />

3) Quelle: www.capital.de<br />

(Spanne der Topkonditionen)<br />

teiligen <strong>Gärrest</strong> zur Ausbringung auf<br />

den eigenen landwirtschaftlichen<br />

Flächen zurückerhält. Dadurch ergeben<br />

sich vertragliche <strong>und</strong> steuerliche<br />

Besonderheiten, die im Folgenden<br />

diskutiert werden.<br />

Vertrag<br />

für die <strong>Gülle</strong>lieferung<br />

Hinsichtlich der <strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong><br />

eines Landwirts an eine Biogasanlage<br />

ist zu beachten, dass wie unter<br />

Fremden üblich abgerechnet werden<br />

sollte. Dies gilt auch, wenn der <strong>Gülle</strong><br />

liefernde Landwirt an der Gesellschaft<br />

beteiligt ist, die die Biogasanlage<br />

betreibt. Weiterhin sollten bei<br />

der vertraglichen Gestaltung der Lieferbeziehung<br />

die Interessen beider<br />

Vertragspartner angemessen berücksichtigt<br />

werden, um eine langfristige<br />

<strong>und</strong> erfolgreiche Zusammenarbeit zu<br />

gewährleisten. Im Einzelnen sollten<br />

im <strong>Gülle</strong>liefervertrag die Liefermenge,<br />

der Lieferort, die <strong>Gülle</strong>qualität,<br />

die Vertragslaufzeit <strong>und</strong> der Preis vereinbart<br />

werden.<br />

Hinsichtlich der Liefermenge ist<br />

vertraglich zu vereinbaren, wie viele<br />

Kubikmeter Schweinegülle, Rindergülle,<br />

Geflügelgülle oder Mischgülle<br />

der Landwirt der Biogasanlage im<br />

Jahr bereitzustellen hat, in welchen<br />

Zeitabständen die <strong>Gülle</strong>lieferung<br />

oder -abholung erfolgt <strong>und</strong> wie bei<br />

Engpässen zu verfahren ist. Gleichzeitig<br />

sollten die Betreiber der Biogasanlage<br />

verpflichtet werden, die vereinbarte<br />

<strong>Gülle</strong>menge auch abnehmen<br />

zu müssen. Ob die <strong>Gülle</strong> abgeholt<br />

oder geliefert wird, regelt die<br />

Vereinbarung über den Lieferort.<br />

Hier ist Vorsicht geboten, da ein Problem<br />

zum Beispiel dann entstehen<br />

könnte, wenn der Landwirt die <strong>Gülle</strong><br />

zur Biogasanlage transportiert, die<br />

<strong>Gülle</strong> jedoch „frei Grube“ des Landwirts<br />

erworben wurde. In diesem Fall<br />

erbringt der Landwirt durch den<br />

Transport der <strong>Gülle</strong> eine Dienstleistung<br />

für die gewerbliche Biogasanlage,<br />

die der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung<br />

<strong>von</strong> 19 % unterliegt.<br />

Überschreiten die Einkünfte dieser<br />

Tätigkeit bestimmte Grenzen, sind sie<br />

für die Einkommensteuer nicht mehr<br />

den land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Einkünften, sondern den gewerblichen<br />

Einkünften zuzuordnen. Handelt<br />

es sich bei dem <strong>Gülle</strong>lieferanten<br />

um eine Vieh haltende Personengesellschaft,<br />

besteht die Gefahr der Abfärbung.<br />

Es erfolgt keine getrennte<br />

Die <strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> <strong>und</strong> die <strong>Rücklieferung</strong><br />

der <strong>Gärrest</strong>e unterliegen<br />

vertraglichen <strong>und</strong> steuerlichen Besonderheiten.<br />

Foto: Isa-Maria Kuhn<br />

Beurteilung <strong>von</strong> gewerblichen <strong>und</strong><br />

landwirtschaftlichen Einkünften, sondern<br />

auch die ursprünglich landwirtschaftlichen<br />

Einkünfte fallen in die<br />

Gewerblichkeit. Um eine Abfärbung<br />

beziehungsweise eine Erzielung <strong>von</strong><br />

gewerblichen Einkünften zu umgehen,<br />

empfiehlt es sich, als Lieferort<br />

„frei Grube“ der Biogasanlage zu vereinbaren.<br />

Holt die Biogasanlage die<br />

<strong>Gülle</strong> beim Landwirt ab, ist zu beachten,<br />

dass ein gewerblicher Transport<br />

vorliegt, der an zahlreiche Auflagen<br />

<strong>und</strong> Kosten, wie die Einhaltung <strong>von</strong><br />

Lenkzeiten, höhere Prämien zur Kfz-<br />

Haftpflichtversicherung oder Wegfall<br />

der Dieselrückvergütung, geknüpft<br />

ist. Hinsichtlich der Qualität der <strong>Gülle</strong><br />

wird häufig vereinbart, dass die <strong>Gülle</strong><br />

gut durchmischt sein soll <strong>und</strong> dass der<br />

durchschnittliche Nährstoffgehalt sowie<br />

ein bestimmter Trockensubstanzgehalt<br />

einzuhalten sind. Biogasanlagenbetreiber<br />

streben lange Vertragslaufzeiten<br />

an, um Planungssicherheit<br />

zu erreichen. In viehintensiven Regionen<br />

werden lange Vertragslaufzeiten<br />

auch <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> produzierenden<br />

Landwirten begrüßt. Anders sieht<br />

dies in Ackerbauregionen aus, in denen<br />

die <strong>Gülle</strong>nachfrage das <strong>Gülle</strong>angebot<br />

übersteigt. Hier werden oft<br />

kürzere Vertragslaufzeiten <strong>von</strong> den<br />

<strong>Gülle</strong> produzierenden Landwirten<br />

gefordert, da diese durch den Nachfrageüberhang<br />

in ihrer Region keine<br />

Schwierigkeit darin sehen, ihre <strong>Gülle</strong><br />

loszuwerden. Generell gilt, je länger<br />

die Vertragslaufzeit, desto wichtiger<br />

ist es, entsprechende Preisanpassungsklauseln<br />

<strong>und</strong> Kündigungsfristen<br />

zu vereinbaren. Zum Beispiel<br />

könnte sich innerhalb der Vertragslaufzeit<br />

der <strong>Gülle</strong> liefernde Landwirt<br />

dazu entschließen, die Milchproduktion<br />

aufzugeben <strong>und</strong> seine Rinder zu<br />

verkaufen. In diesem Fall sollte der<br />

Landwirt durch die Einstellung der<br />

Milchproduktion <strong>von</strong> der Verpflichtung,<br />

<strong>Gülle</strong> an die Biogasanlage zu<br />

liefern, entb<strong>und</strong>en werden. Der Bewertung<br />

<strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> beim Einsatz in<br />

Biogasanlagen kommt durch die Vergütungsregelungen<br />

des EEG eine besondere<br />

Bedeutung zu. Des Weiteren<br />

variiert der Wert der <strong>Gülle</strong> zum einen<br />

mit dem Gehalt an organischer Trockensubstanz,<br />

dem Marktpreis des alternativen<br />

Substrats <strong>und</strong> dem regionalen<br />

<strong>Gülle</strong>aufkommen. Für die Preisfindung<br />

ist es ratsam, sich an der regionalen<br />

Marktsituation <strong>von</strong> Wirtschaftsdüngern<br />

zu orientieren.<br />

Vertrag<br />

für die <strong>Gärrest</strong>lieferung<br />

Die <strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> bedeutet<br />

noch nicht zwingend die Rücknahme<br />

<strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong>. Für die Rücknahme des<br />

<strong>Gärrest</strong>es muss spiegelbildlich zu den<br />

oben genannten Vertragsbestandteilen<br />

des <strong>Gülle</strong>liefervertrages ein weiterer<br />

Vertrag für die <strong>Gärrest</strong>rücknahme<br />

geschlossen werden. Es sollte festgelegt<br />

werden, welche Menge geliefert<br />

oder abzunehmen ist, wer die<br />

Transport- <strong>und</strong> Ausbringungskosten<br />

trägt, wie die Inhaltsstoffe festgelegt<br />

werden <strong>und</strong> welcher Preis angenommen<br />

wird. Die präzise Ausgestaltung<br />

des Vertrages bringt Vorteile für beide<br />

Vertragsseiten mit sich. Wird beispielsweise<br />

mit dem Biogasanlagenbetreiber<br />

vereinbart, dass der <strong>Gärrest</strong><br />

bei Bedarf im Frühjahr <strong>und</strong>/oder<br />

Sommer aus dem Endlager der Biogasanlage<br />

entnommen werden<br />

kann, spart der <strong>Gülle</strong>lieferant zusätzlich<br />

Lagerkapazität auf dem eigenen<br />

Betrieb. Zur Unterstützung der Preisfindung<br />

für den Wert des <strong>Gärrest</strong>es<br />

wurden <strong>von</strong> verschiedenen Seiten<br />

(Berater, Landwirtschaftskammern)<br />

Schemata entwickelt, welche die im<br />

<strong>Gärrest</strong> enthaltenen Nährstoffe in Relation<br />

zu den tatsächlichen Mineraldüngerpreisen<br />

setzen <strong>und</strong> so den<br />

<strong>Gärrest</strong>wert einpreisen. Um den<br />

Nährstoffgehalt adäquat bewerten<br />

zu können, sind betriebsspezifische<br />

Untersuchungen des <strong>Gärrest</strong>es unerlässlich.<br />

Für die Abgabe <strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong><br />

an Fremde gelten die Vorschriften<br />

der Düngemittelverordnung mit Untersuchungen<br />

zu den Hauptabgabe-


64 Finanzen BAUERNBLATT l 1. Juni 2013 ■<br />

terminen. Die Ausbringung <strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong><br />

ist für den landwirtschaftlichen<br />

Betrieb vor allem dann interessant,<br />

wenn gegenüber dem Einsatz <strong>von</strong><br />

Mineraldüngern Geld gespart werden<br />

kann. Aufgr<strong>und</strong> der höheren<br />

Transport- <strong>und</strong> Ausbringungskosten<br />

<strong>von</strong> organischen gegenüber mineralischen<br />

Düngemitteln ist der Einsatz<br />

<strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong> vor allen Dingen bei kurzen<br />

Hof-Feld-Entfernungen interessant.<br />

Der Aufwand für den Transport<br />

<strong>und</strong> die Ausbringung kann bei größeren<br />

Entfernungen den Nährstoffwert<br />

übersteigen. Es sollte zwischen<br />

Abgeber <strong>und</strong> Abnehmer verhandelt<br />

werden, wer die Ausbringungs- <strong>und</strong><br />

Transportkosten trägt oder ob diese<br />

anteilig <strong>von</strong> beiden Vertragsparteien<br />

getragen werden.<br />

Steuerliche<br />

Konsequenzen<br />

Liefert ein Landwirt <strong>Gülle</strong> an eine<br />

Biogasanlage, an der er selbst beteiligt<br />

ist, sollte darauf geachtet werden,<br />

dass zwischen Gesellschaft <strong>und</strong><br />

Gesellschaftern wie unter Fremden<br />

üblich abgerechnet wird. So ist sichergestellt,<br />

dass es sich um eine landwirtschaftliche<br />

<strong>Lieferung</strong> handelt <strong>und</strong><br />

nicht um Dienstleistungen im Rahmen<br />

der Beteiligung an der gewerblichen<br />

Personengesellschaft, was zu<br />

sogenannten Sonderbetriebseinnahmen<br />

<strong>und</strong> bei den Erlösen aus <strong>Gülle</strong>lieferungen<br />

zu Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />

führen würde. Die Abbildung<br />

zeigt beispielhaft die Lieferströme<br />

zwischen Landwirt Plietsch<br />

<strong>und</strong> der Grütt GmbH &Co. KG mit<br />

den jeweilig anzusetzenden Umsatzsteuersätzen.<br />

Ertragsteuerlich ergibt sich durch<br />

die <strong>Lieferung</strong> der <strong>Gülle</strong> an die Biogasanlage<br />

für Landwirt Plietsch ein Erlös,<br />

der den Einkünften aus Land- <strong>und</strong><br />

Forstwirtschaft zuzuordnen ist. Die<br />

<strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> für ein bestimmtes<br />

Entgelt ist ein Liefergeschäft, welches<br />

bei einem pauschalierenden<br />

landwirtschaftlichen Betrieb dem<br />

Umsatzsteuersatz <strong>von</strong> 10,7 %beziehungsweise<br />

7%bei einem optierenden<br />

landwirtschaftlichen Betrieb unterliegt.<br />

Wie bereits erwähnt, wird in der<br />

Praxis häufig vereinbart, dass der<br />

Substrat liefernde Landwirt den anfallenden<br />

anteiligen <strong>Gärrest</strong> zur Ausbringung<br />

auf den eigenen landwirtschaftlichen<br />

Flächen zurücknimmt.<br />

Erhält in unserem Fall Landwirt<br />

Plietsch <strong>von</strong> der Grütt GmbH &Co.<br />

KG den <strong>Gärrest</strong> <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

eine Zuzahlung für die gelieferte <strong>Gülle</strong>,<br />

liegen beiderseits Materiallieferungen<br />

vor. Für diese <strong>Lieferung</strong>en<br />

sind die allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Abbildung: <strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> <strong>und</strong> <strong>Rücklieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong><br />

Landwirt Plietsch<br />

(Pauschalierer)<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

<strong>Gülle</strong><br />

1.000 m³für X €/m³<br />

zzgl. 10,7 %USt<br />

900 m³ für X €/m³<br />

zzgl. 7%USt<br />

<strong>Gärrest</strong><br />

Biogasanlage<br />

(Grütt GmbH &Co. KG)<br />

Aufgr<strong>und</strong>hoherTransport-<strong>und</strong>AusbringungskostenistderEinsatz<strong>von</strong><strong>Gärrest</strong><br />

vor allem bei kurzen Hof-Feld-Entfernungen interessant. Foto: landpixel<br />

über den Tausch anzuwenden, wenn<br />

dem <strong>Gärrest</strong> ein Marktwert beizumessen<br />

ist. Der Marktwert des <strong>Gärrest</strong>es<br />

ist regional sehr unterschiedlich<br />

<strong>und</strong> in viehärmeren Regionen höher<br />

als in viehintensiven Regionen.<br />

Ein Marktwert liegt vor,wenn <strong>Gärrest</strong><br />

oder auch unvergorene <strong>Gülle</strong> in der<br />

Region nachweislich gehandelt wird.<br />

Die <strong>Rücklieferung</strong> des <strong>Gärrest</strong>es an<br />

Landwirt Plietsch unterliegt dann der<br />

Umsatzsteuer <strong>von</strong> 7%.<br />

Häufig wird der <strong>Gärrest</strong> dem Landwirt<br />

„unentgeltlich“ überlassen, <strong>und</strong><br />

die Transport- <strong>und</strong> Ausbringungskosten<br />

werden ebenfalls <strong>von</strong> der Biogasanlage<br />

übernommen. In einem solchen<br />

Fall liegen zwei sich gegenüberstehende<br />

Umsätze vor, die getrennt<br />

betrachtet werden müssen. Landwirt<br />

Plietsch weist einen Umsatz aus dem<br />

„Verkauf“ <strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> <strong>und</strong> die Grütt<br />

GmbH &Co. KG einen Umsatz aus<br />

dem „Verkauf“ <strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong> aus. Jeder<br />

Umsatz ist nach den umsatzsteuerlichen<br />

Tauschgr<strong>und</strong>sätzen für sich<br />

zu behandeln. Danach gilt der Wert<br />

jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen<br />

Umsatz. Die umsatzsteuerliche<br />

Bemessungsgr<strong>und</strong>lage des Landwirts<br />

Plietsch für seine <strong>Gülle</strong>lieferung bemisst<br />

sich nach dem Wert des erhaltenen<br />

<strong>Gärrest</strong>s inklusive Ausbringungs-<br />

<strong>und</strong> Transportkosten <strong>und</strong> umgekehrt.<br />

Gehen Landwirt Plietsch<br />

<strong>und</strong> die Grütt GmbH &Co. KG <strong>von</strong><br />

Wertgleichheit aus, womit sie begründen,<br />

dass kein Entgelt gezahlt<br />

wird (Unentgeltlichkeit = Tausch),<br />

werden die Umsätze umsatzsteuerlich<br />

spätestens durch den Betriebsprüfer<br />

gewürdigt. Aufseiten der<br />

Grütt GmbH &Co. KG würde nachträglich<br />

Umsatzsteuer erhoben werden,<br />

ohne dass mangels Rechnung<br />

des Landwirts Plietsch ein Vorsteuerabzug<br />

möglich wäre. So entsteht bei<br />

der Grütt GmbH &Co. KG eine Zahllast<br />

gegenüber dem Finanzamt. Da<br />

Landwirt Plietsch der Umsatzsteuerpauschalierung<br />

unterliegt, ergeben<br />

sich bei ihm vorerst keine Konsequenzen.<br />

Anders wäre es, wenn er zur Umsatzsteuer<br />

optieren würde. Fazit:<br />

Auch im Tauschfall sind zwingend<br />

Abrechnungen für die jeweiligen<br />

Umsätze erforderlich.<br />

Ein anderer Sachverhalt gilt, wenn<br />

ein Landwirt dem Betreiber einer<br />

Biogasanlage lediglich eigene Flächen<br />

für die Entsorgung des <strong>Gärrest</strong>es<br />

zur Verfügung stellt <strong>und</strong> der<br />

Transport <strong>und</strong> die Ausbringung <strong>von</strong><br />

der Biogasanlage übernommen werden.<br />

Bisher ist noch strittig, ob es sich<br />

bei <strong>Gärrest</strong> um Abfall handelt. Ist dies<br />

der Fall, liegt eine Entsorgungsleistung<br />

des Landwirts gegenüber der<br />

Biogasanlage vor.Hier ist hinsichtlich<br />

der Versteuerung der Entsorgungsleistung<br />

zu prüfen, ob dem <strong>Gärrest</strong><br />

ein wirtschaftlicher Wert beizumessen<br />

ist <strong>und</strong> ob eine Entsorgungsleistung<br />

<strong>von</strong> eigenständiger wirtschaftlicher<br />

Bedeutung vorliegt, für die<br />

19 %Umsatzsteuer abzuführen wären.<br />

Nach unserer Auffassung liegt<br />

bei der Abnahme <strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong> <strong>und</strong><br />

der Ausbringung auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen keine Entsorgungsleistung<br />

vor, dader <strong>Gärrest</strong> ausgebracht<br />

wird, um den Nährstoffbedarf<br />

einer Kultur abzudecken. Des Weiteren<br />

wird die <strong>Gärrest</strong>abnahme mengenmäßig<br />

durch die Düngeverordnung<br />

begrenzt, da jährlich maximal<br />

170 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern<br />

tierischer Herkunft ausgebracht werden<br />

dürfen. Die Klärung mit der Finanzverwaltung<br />

bezüglich der Definition<br />

<strong>von</strong> <strong>Gärrest</strong> steht allerdings<br />

noch aus.<br />

FAZIT<br />

Generell bleibt festzuhalten,<br />

dass die Umsatzsteuer in den<br />

Abrechnungen für die <strong>Lieferung</strong>en<br />

<strong>von</strong> <strong>Gülle</strong> beziehungsweise<br />

<strong>Gärrest</strong> berücksichtigt werden<br />

muss. Die Weichen für die Auslegung<br />

der erbrachten Leistung<br />

werden schon in den Lieferverträgen<br />

gestellt.<br />

Viele auf <strong>Gülle</strong> basierende<br />

Kleinbiogasanlagen werden<br />

nicht in Betreibergesellschaften<br />

ausgegliedert. Der Landwirt betreibt<br />

dann als Einzelunternehmer<br />

neben seiner Landwirtschaft<br />

mit der Kleinbiogasanlage<br />

einen Gewerbebetrieb. Aus<br />

Sicht der Umsatzsteuer bildet<br />

die gesamte unternehmerische<br />

Tätigkeit mit dem landwirtschaftlichen<br />

<strong>und</strong> gewerblichen<br />

Betrieb sein Unternehmen. Umsätze<br />

mit umsatzsteuerlicher<br />

Relevanz sind innerhalb des Unternehmens<br />

nicht möglich. Die<br />

<strong>Gülle</strong>bereitstellung durch den<br />

Vieh haltenden landwirtschaftlichen<br />

Betrieb <strong>und</strong> die Rücknahme<br />

des <strong>Gärrest</strong>es erfordern in<br />

diesem speziellen Fall weder eine<br />

vertragliche Vereinbarung<br />

noch muss wie bei Fremden üblich<br />

mit Umsatzsteuer abgerechnet<br />

werden.<br />

Stefan Heins,<br />

Dr. Syster Maart-Nölck<br />

<strong>wetreu</strong> <strong>LBB</strong> Kiel

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