LIGA - Ordnung für Rheinland - Schuetzenverein-bad-marienberg
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<strong>LIGA</strong>ORDNUNG<br />
des Rheinischen Schützenbundes e.V. 1872<br />
für die <strong>Rheinland</strong>- und Landesoberligen<br />
Luftgewehr und Luftpistole<br />
Stand: 30.03.2003<br />
Präambel:<br />
Der Gesamtvorstand des Rheinischen Schützenbundes hat am 07.04.2002 für die <strong>Rheinland</strong>liga<br />
mit Wirkung vom 01.05.2002 und für die Landesoberliga mit Wirkung vom 01.01.2003 beschlossen:<br />
Die bisher geltende <strong>Rheinland</strong>ligaordnung und die Landesoberligaordnung wird aufgehoben<br />
und durch die vorliegende Ligaordnung für die <strong>Rheinland</strong>liga und Landesoberligen Luftgewehr und<br />
Luftpistole (LO-RhL/LOL) ersetzt.<br />
1 Allgemeines<br />
1.1 Die <strong>Rheinland</strong>liga ist der Unterbau zur Regionalliga West für die Disziplinen Luftgewehr und<br />
Luftpistole. Die Landesoberliga ist der Unterbau zur <strong>Rheinland</strong>liga.<br />
1.2 Die Bundesligaordnung und die Ligaordnung der Regionalliga West ist mit den nachfolgenden<br />
Ergänzungen in der <strong>Rheinland</strong>liga und Landesoberliga anzuwenden.<br />
1.3 Veranstalter der <strong>Rheinland</strong>liga und der Landesoberliga ist der Rheinische Schützenbund, organisatorisch<br />
für die Landesoberliga verantwortlich ist das jeweilig veranstaltende Gebiet; Ausrichter<br />
ist der jeweils ausrichtende Verein.<br />
2 Ligagröße<br />
2.1 Jede Liga (Luftgewehr bzw. Luftpistole) besteht aus 8 Vereinsmannschaften.<br />
2.2 In jeder Liga kann nur eine Mannschaft eines Vereins starten.<br />
3 Ligasaison<br />
3.1 Die Ligasaison beginnt am 01. September und endet mit dem letzten Ligakampf, der bis zum 31.<br />
Dezember geschossen sein muss, bzw. mit dem Abschluss des Aufstiegswettkampfes incl. der<br />
eventuell notwendigen Relegationswettkämpfe.<br />
3.2 Die Termine für die <strong>Rheinland</strong>- und Landesoberligawettkämpfe werden in einer durch den jeweiligen<br />
Ligareferenten einberufenen Besprechung, zu der jeder Ligaverein der entsprechenden Liga<br />
eingeladen wird, möglichst individuell festgelegt.<br />
Die letzte Entscheidung trifft der Ligareferent.<br />
3.3 Bei der Festlegung der Termine sollen Terminüberschneidungen mit den Regional- und Bundesligaveranstaltungen<br />
vermieden werden.<br />
4 Startgenehmigung<br />
4.1 Die Vereine der <strong>Rheinland</strong>- bzw. Landesoberliga können bis zum Tag der Relegationskämpfe für<br />
die <strong>Rheinland</strong>- bzw. Landesoberliga, oder, falls solche nicht notwendig sind, zum 1.3. des Jahres<br />
schriftlich ihren Verzicht für die Teilnahme an der kommenden Ligasaison erklären.<br />
4.2 Bis zum Meldetermin am 30.6. des Jahres müssen die teilnehmenden Vereine schriftlich eine<br />
namentliche Meldung der Mannschaftszusammenstellung mit den erforderlichen Ergebnissen für<br />
die Erstellung der Setzliste einreichen.<br />
4.3 Jeder Schütze muss spätestens zu diesem Zeitpunkt Mitglied des entsprechenden Ligavereins<br />
sein, für den er starten soll, muss dem Landesverband gemeldet sein und darf in dem jeweiligen<br />
Wettbewerb während der laufenden Ligasaison nur für diesen Verein starten.<br />
4.4 Schützen, die im ersten Ligawettkampf einer bestimmten Liga gestartet sind, gelten als Stammschützen<br />
in dieser Liga.<br />
Kombinierte RhL und LOL-<strong>Ordnung</strong>-2003.doc
Kombinierte RhL und LOL-<strong>Ordnung</strong>-2003.doc<br />
- 2 -<br />
Sollten im ersten Ligawettkampf Ersatzschützen zum Einsatz kommen, so sind diese mit (E) zu<br />
kennzeichnen und der vorgesehene Stammschütze zu nennen. Bei Nichtnennung des Stammschützen<br />
gilt der angetretene Ersatzschütze als Stammschütze.<br />
4.5 Stammschützen dürfen nach ihrem ersten Start in der <strong>Rheinland</strong>- bzw Landesoberliga in der laufenden<br />
Saison in niedrigeren Ligen nicht mehr eingesetzt werden.<br />
4.6 Ersatzschützen des gleichen Vereins aus anderen Ligen dürfen in der <strong>Rheinland</strong>- bzw. Landesoberliga<br />
starten, ohne die Startberechtigung in der anderen Liga zu verlieren. Mit dem insgesamt<br />
dritten Einsatz als Ersatzschütze in irgendeiner Liga können diese Schützen in keiner Liga mehr<br />
als Ersatzschützen eingesetzt werden. Sie werden dann in einer Liga, in der sie als Ersatzschützen<br />
gestartet sind, als Stammschützen geführt. Die Entscheidung, in welcher der betroffenen Ligen<br />
er als Stammschütze geführt wird, liegt zunächst beim Schützen. Entscheidet sich dieser<br />
nicht, obliegt die Entscheidung dem Ligareferenten der höchsten Liga, in der der Schütze als Ersatzschütze<br />
angetreten ist.<br />
4.7 Nachmeldungen sind bis zum Nachmeldetermin 15.09. des Jahres oder, falls dieser früher stattfindet,<br />
bis zum ersten Wettkampf einer Liga beim Ligareferenten möglich und müssen schriftlich<br />
erfolgen. Sie sind nur möglich, wenn der Schütze zu diesem Nachmeldetermin Mitglied des<br />
<strong>Rheinland</strong>ligavereins und dem Landesverband gemeldet war. Der Sportler hat schriftlich zu erklären,<br />
dass er für keinen anderen Verein in diesem Wettbewerb in Ligawettkämpfen der laufenden<br />
Saison gestartet ist.<br />
4.8 Ausländerregelung: In jedem Wettkampf darf jeweils nur ein Ausländer je Mannschaft eingesetzt<br />
werden.<br />
4.9 Benutzung von Hilfsmitteln für Körperbehinderte: Nur in der Landesoberliga ist je Mannschaft ein<br />
Schütze zugelassen, der ein Hilfsmittel (entsprechende Eintragung im Wettkampfpass vorausgesetzt)<br />
benutzt. Bei dem Eintrag ‚Federbock’ ist lediglich die ‚Schlinge’ als Hilfsmittel gestattet<br />
Dieser Schütze darf bei einem Aufstiegswettkampf in die <strong>Rheinland</strong>liga nicht eingesetzt werden.<br />
5 Wettkampfdurchführung<br />
5.1 Die Ansetzung der Paarungen erfolgt in einer gemeinsamen Sitzung der Mannschaftsführer der<br />
jeweiligen Liga auf Vorschlag des Ligareferenten. Der Ligareferent trifft die endgültige Entscheidung.<br />
5.2 Mannschaftszusammensetzung<br />
5.2.1 Eine Mannschaft besteht aus 5 Einzelschützen.<br />
Es werden nur vollständig angetretene Mannschaften gewertet.<br />
5.2.2 Startberechtigt sind in der <strong>Rheinland</strong>liga Schützinnen und Schützen entsprechend der in der jeweils<br />
gültigen Bundesligaordnung festgelegten Altersklassen.<br />
In der Landesoberliga sind Schützinnen und Schützen ab der Jugendklasse startberechtigt.<br />
5.3 Mannschaftsaufstellung<br />
5.3.1 Die 5 Schützinnen / Schützen jeder Mannschaft werden gesetzt.<br />
a) Am ersten Wettkampftag nach dem Schnittergebnis der letzten Saison, wenn dieses in der<br />
Landes- oder einer höheren Liga erzielt wurde. Die Aufstiegswettkämpfe zählen nicht mit. Bei<br />
Ergebnisgleichheit wird die Position der betroffenen Schützen vor Wettkampfbeginn ausgelost.<br />
b) Am zweiten Wettkampftag nach dem Ergebnis des 1. Wettkampftages, bei Ergebnisgleichheit<br />
nach der Reihenfolge der Setzliste des 1. Wettkampfes.<br />
c) An den folgenden Wettkampftagen nach dem Durchschnitt der geschossenen Ergebnisse, bei<br />
Ergebnisgleichheit nach der Reihenfolge der Setzliste des letzten Wettkampftages.<br />
5.3.2 Neu eingesetzte Schützen (Ersatzschützen) aus tieferen Ligen ohne Schnittergebnis aus der vorigen<br />
Saison aus der Landes- oder einer höheren Liga reihen sich an die verbliebenen Schützen<br />
an. Werden Ersatzschützen aus höheren Ligen eingesetzt, werden sie, falls vorhanden, mit ihrem<br />
aktuellen Ergebnis der höheren Liga in die Setzliste der <strong>Rheinland</strong>- bzw. Landesoberliga<br />
eingeordnet
- 3 -<br />
5.3.3 Bei zwei und mehr Neulingen ohne Schnittvorergebnis wird die Position ausgelost.<br />
5.4 Dem gastgebenden Verein und dem leitenden Kampfrichter wird die jeweils aktualisierte Setzliste<br />
durch den jeweiligen Ligareferenten übermittelt.<br />
6 Wertung<br />
6.1 Die Führung der Tabelle obliegt dem jeweiligen Ligareferenten. In der Tabelle erfolgt nur eine<br />
Mannschaftswertung.<br />
6.2 Für jeden gewonnenen Einzelkampf gibt es einen Einzelpunkt; also 5:0, 4:1; 3:2.<br />
Ergebnisgleichheit der Einzelschützen wird durch Stechen gebrochen, so dass es immer einen<br />
Sieger gibt. Das Stechen (shoot off) findet unmittelbar nach dem Wettkampfende des letzten<br />
Schützen mit voller Ringwertung statt.<br />
Nach maximal drei Stechschüssen auf volle Ringwertung wird auf zehntel Ringwertung weitergeschossen.<br />
Alle Schützen müssen vor dem Aufruf zum Stechen den Schützenstand verlassen.<br />
Nach 2 Minuten gemeinsamer Vorbereitungszeit des jeweiligen Stechpaares beginnt die Wettkampfzeit<br />
von 75 Sekunden.<br />
6.3 Für jeden gewonnenen Mannschaftskampf gibt es zwei Punkte. Der Verlierer erhält 0 Punkte.<br />
6.4 Sortierkriterien der Tabelle.<br />
a) Erstes Kriterium ist die Summe der Punkte.<br />
b) Bei Gleichheit der Punkte wird nach errungenen Einzelpunkten sortiert.<br />
c) Bei Gleichheit der Punkte und der Einzelpunkte entscheidet der direkte Vergleich der ergebnisgleichen<br />
Mannschaften über die Platzierung.<br />
7 Standanforderungen und Wettkampfprogramme<br />
7.1 Mindestens 10, möglichst nebeneinander liegende, in einem Raum aufgebaute Stände mit<br />
Scheibenzuganlagen.<br />
Alternativ dürfen auch zuschauerfreundliche elektronische Schießanlagen eingesetzt werden.<br />
Wird hiervon Gebrauch gemacht, sind die betroffenen Gastvereine vom gastgebenden Verein<br />
frühzeitig zu informieren. Den Vereinen muss eine Trainingsmöglichkeit angeboten werden.<br />
Ein Freiraum von mindestens 3 Meter soll hinter den Schützen vorhanden sein.<br />
7.2 Luftgewehr und Luftpistole: 5 Minuten Vorbereitungszeit, 10 Minuten Probeschießen, anschließend<br />
40 Wettkampfschüsse in 60 Minuten (bei elektronischen Anlagen 50 Minuten) mit gemeinsamen<br />
Start der jeweiligen Gegner in der Reihenfolge der Setzliste von links nach rechts. Die<br />
einzelnen Positionen der jeweiligen Einzelgegner werden ggf. ausgelost. Anschlag stehend freihändig<br />
nach Sportordnung .<br />
7.3 Bei Luftgewehr wird auf 5-er bzw. 10-er Streifen und bei Luftpistole auf Scheiben geschossen (je<br />
Spiegel bzw. Scheibe 1 Schuss). Es dürfen nur vom DSB zugelassene Scheiben verwendet<br />
werden.<br />
7.4 Die Auswertung der Streifen bzw. Scheiben muss auf elektronischen Auswertegeräten erfolgen.<br />
Entsprechende Geräte hat der Gastgeber zur Verfügung zu stellen.<br />
7.5 Bei Verwendung von LG-Streifen bzw. LP-Scheiben sind jeweils nach Beendigung einer Zehner-<br />
Serie diese sofort auszuwerten und die Ergebnisse sichtbar auszuhängen.<br />
Der leitende Kampfrichter ist berechtigt, die Ergebnisanzeige auf Grund der örtlichen Gegebenheiten<br />
auszusetzen.<br />
8 Auf- und Abstieg<br />
8.1 Die beiden erstplatzierten Mannschaften der <strong>Rheinland</strong>liga bestreiten mit den Siegern der 2<br />
Landesverbandsligen Hessen und Westfalen sowie dem vorletzten der Regionalliga West einen<br />
Aufstiegskampf, sofern die Regionalligaordnung keine andere Regelung vorsieht.<br />
8.2 In der <strong>Rheinland</strong>liga steigt die schlechteste Mannschaft in die Landesoberliga ab. Die Sieger der<br />
3 Landesoberligen (Nord, Mitte und Süd) bestreiten mit dem Tabellenvorletzten der <strong>Rheinland</strong>-<br />
Kombinierte RhL und LOL-<strong>Ordnung</strong>-2003.doc
Kombinierte RhL und LOL-<strong>Ordnung</strong>-2003.doc<br />
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liga einen aus zwei 40-Schuss-Durchgängen bestehenden Aufstiegswettkampf. Die zwei Mannschaften<br />
mit der höchsten Gesamtringzahl steigen in die <strong>Rheinland</strong>liga auf bzw. verbleiben in ihr.<br />
In der Landesoberliga steigen die zwei schlechtesten Mannschaften grundsätzlich in die Landesliga<br />
ab und die zwei besten Mannschaften der Landesliga steigen in die Landesoberliga auf.<br />
8.3 Scheidet ein Verein im Laufe der Saison aus, wird dieser als Absteiger gewertet.<br />
8.4 Ergibt sich durch Auf- und Abstieg aus der Regionalliga eine Ligastärke von über acht Mannschaften,<br />
bestreiten in der <strong>Rheinland</strong>liga die überzähligen Mannschaften (Platz 6 bzw. Plätze 6<br />
und 5) mit den Siegern der Landesoberligen und dem 7.-platzierten der <strong>Rheinland</strong>liga einen aus<br />
zwei 40-Schuss-Durchgängen bestehenden Aufstiegswettkampf.<br />
Die zwei Mannschaften mit der höchsten Gesamtringzahl steigen in die <strong>Rheinland</strong>liga auf bzw.<br />
verbleiben in ihr.<br />
Gleiches gilt analog für die Landesoberliga.<br />
8.5 Ergibt sich eine Ligastärke von unter 8 Mannschaften werden in der <strong>Rheinland</strong>liga die freien<br />
Plätze durch die im Aufstiegswettkampf nächstplatzierten Vereine aufgefüllt. In der Landesoberliga<br />
bestreiten die Absteiger aus der Landesoberliga mit den Tabellendritten der jeweiligen Landesliga<br />
einen aus zwei 40-Schuß-Durchgängen bestehenden Relegationswettkampf.<br />
8.6 Termin und Ort für den Aufstiegs- bzw. Relegationskampf wird durch den jeweiligen Ligareferenten<br />
festgelegt.<br />
9. Organisation<br />
9.1 Ligareferent<br />
9.1.1 Der RSB-Ligareferent ist zuständig für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und<br />
Nachbereitung der <strong>Rheinland</strong>liga in Abstimmung mit der Landessportleitung.<br />
9.1.2 Der Ligareferent der Landesoberliga ist zuständig für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung<br />
und Nachbereitung der Landesoberliga in seinem Gebiet in Abstimmung mit der jeweiligen<br />
Gebietssportleitung.<br />
9.2 Kampfgericht<br />
Jeder am Wettkampf beteiligte Verein stellt zu Wettkampfbeginn einen regelkundigen Kampfrichter<br />
(eine Lizenz ist hierfür nicht erforderlich), der dem leitenden Kampfrichter untersteht. Die Mitglieder<br />
dieses Wettkampfgerichtes unterstützen den Leitenden Kampfrichter. Sie führen u.a. die<br />
ggf. durchzuführende Waffen- und Bekleidungskontrolle durch. Am Wettkampf beteiligte Schützen<br />
sind hierfür nicht zugelassen. Die entsprechenden technischen Geräte (Waage, Schieblehre<br />
(Gewehr) sowie Abzugsgewicht und Prüfkasten(Pistole)) hat der Ausrichter dem leitenden<br />
Kampfrichter zur Verfügung zustellen. Bei Einsprüchen, die am Wettkampfort zu entscheiden<br />
sind, bilden zwei Mitglieder der nicht betroffenen Vereine zusammen mit dem leitenden Kampfrichter<br />
als Vorsitzendem das Kampfgericht.<br />
9.3 Schiedsgericht<br />
Das Schiedsgericht ist zuständig für die Entscheidung von Einsprüchen, die nicht am Wettkampfort<br />
vom Kampfgericht entschieden werden konnten sowie über Entscheidungen über Sanktionen<br />
gemäß Ziffer 11.5.<br />
9.3.1 Das Schiedsgericht der <strong>Rheinland</strong>liga besteht aus den Ligareferenten der Landesoberligen der<br />
Gebiete Süd, Mitte und Nord.<br />
9.3.2 Das Schiedsgericht der Landesoberligen besteht aus 3 Bezirksligareferenten des jeweiligen Gebietes.<br />
9.3.3 Ein ggf. einzuberufendes Berufungsschiedsgericht wird vom Ligareferenten zusammengestellt<br />
und einberufen.<br />
9.3.4 Die entscheidungsbefugten Personen in den Schieds- und Berufungsschiedsgerichten sollen<br />
nicht Mitglied des von der Entscheidung unmittelbar betroffenen Vereins sein. Die Besetzung<br />
des Schieds- sowie des Berufungsschiedsgerichtes kann über die genannten Personengruppen<br />
(Bezirks- und Gebietsligareferent) hinaus auch mit anderen kompetenten Mitgliedern der jeweiligen<br />
Ebene erfolgen.
- 5 -<br />
9.4 Schießleiter<br />
Der jeweilige Ausrichter stellt den Schießleiter. Er übernimmt alle offiziellen Ansagen wie z.B.:<br />
Start des Probeschießens, Start des Wertungsschießens, Ansage der letzten 10 und 5 Minuten,<br />
Schießzeitende etc. Er überwacht den Schießablauf und die Schützen. Er diszipliniert ggf. den<br />
Moderator und das Publikum.<br />
9.5 Leitender Kampfrichter<br />
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettkämpfe beauftragt in der <strong>Rheinland</strong>liga der<br />
RSB-Ligareferent einen Kampfrichter (mit Lizenz), der keine direkte Verbindung mit den am<br />
Wettkampf teilnehmenden Vereinen hat.<br />
In der Landesoberliga beauftragt der jeweilige Ausrichter einen Kampfrichter (mit Lizenz), der<br />
keine direkte Verbindung mit den am Wettkampf teilnehmenden Vereinen hat. Der Kampfrichter<br />
ist dem Ligareferent bis spätestens vier Wochen vor dem Schießtermin schriftlich zu melden und<br />
von ihm zu bestätigen. Bei Nichtbestätigung teilt der Ligareferent dem Ausrichter dieses umgehend<br />
mit, damit dieser einen neuen Kampfrichter beauftragen kann.<br />
Der leitende Kampfrichter ist gegenüber dem örtlichen Ausrichter sowie dem Schießleiter und<br />
Moderator weisungsbefugt. Er kontrolliert vor Ort die ordnungsgemäße Ausstattung der Wettkampfstätte<br />
und überwacht die Durchführung des Wettkampfes.<br />
Die Identität der einzelnen Schützen ist durch Vorlage des Wettkampfpasses und eines gültigen<br />
amtlichen Lichtbildausweises durch den Mannschaftsführer dem Leitenden Kampfrichter nachzuweisen.<br />
Der Leitende Kampfrichter schickt einen schriftlichen Bericht über den Verlauf des Wettkampfes,<br />
Beanstandungen, die Sanktionen nach sich ziehen können (siehe Ziffer 11) und die Originalergebnisliste<br />
an den jeweiligen Ligareferenten. Beanstandungen sind von den Mannschaftsführern<br />
durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Bei Einsprüchen, die nicht vor Ort entschieden werden können, berichtet er dem jeweiligen Ligareferenten<br />
und reicht den Einspruch an diesen weiter.<br />
10 Kosten, Gebühren<br />
10.1 Die Startgebühr für die <strong>Rheinland</strong>liga beträgt € 40,- für die Landesoberliga wird sie vom jeweiligen<br />
Gebiet, in dem die LOL stattfindet, festgelegt.<br />
10.2 Erfolgt eine Abmeldung der Mannschaft nach dem Aufstiegs- bzw. Relegationswettkampf, wird<br />
eine Bearbeitungsgebühr von € 125,- (<strong>Rheinland</strong>liga) bzw. € 75,- (Landesoberliga) in Rechnung<br />
gestellt.<br />
10.3 Die Einspruchsgebühr beträgt € 25,-. Bei Ablehnung des Einspruchs verfällt die Einspruchsgebühr.<br />
10.4 (1) Einsprüche gegen die Wertung eines Wettkampfes oder andere zum Einspruch berechtigende<br />
Gründe sind schriftlich unter Hinzufügung der Einspruchsgebühr beim Leitenden Kampfrichter<br />
schriftlich einzureichen.<br />
(2) Berufungen gegen die Entscheidung des Kampf- bzw. Schiedsgerichts sind schriftlich beim<br />
leitenden Kampfrichter bzw. Ligareferenten einzubringen. Sie werden vom eingesetzten<br />
Schiedsgericht bzw. Berufungsschiedsgericht (vgl. 9.2) innerhalb von 4 Wochen behandelt und<br />
von diesem bei Ausschluss des Rechtsweges endgültig entschieden.<br />
10.5 Eine Berufung muss vom Leitenden Kampfrichter der Veranstaltung auf der Wettkampfliste als<br />
„Protestvorbehalt“ bei Eintritt des Protestgrundes festgehalten werden, es sei denn, die Gründe,<br />
die zum Einspruch führen, werden erst später bekannt. Die Berufung einlegende Mannschaft hat<br />
einen Vorschuss auf die Berufungskosten in Höhe von € 100,- innerhalb von einer Woche auf<br />
das Konto des Ligareferenten zu überweisen und innerhalb dieser Frist die dazugehörige schriftliche<br />
Begründung beim Ligareferenten einzureichen. Die durch die Berufung tatsächlich entstandenen<br />
Kosten sind im Rahmen einer Entscheidung der unterliegenden Partei aufzuerlegen. Der<br />
Vorschuss auf die Berufungskosten ist bei einem Unterliegen zu verrechnen, bei einem Erfolg<br />
zurückzubezahlen. Als Kosten sind die Reisekosten, die Tage- und Übernachtungsgelder, die<br />
Porto- und Telefonkosten sowie sonstige Schreibauslagen der für die Berufung zuständigen Ent-<br />
Kombinierte RhL und LOL-<strong>Ordnung</strong>-2003.doc
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scheidungsgremien des RSB anzusehen. Auslagen oder Gebühren für Rechtsanwälte oder andere<br />
Berater eines Vereins oder des RSB werden grundsätzlich nicht erstattet.<br />
10.6 Der Leitende Kampfrichter hat Anspruch auf Erstattung von Reisekosten gemäß den Richtlinien<br />
des RSB. Die Reisekosten werden vom ausrichtenden Ligaverein getragen und ausgezahlt.<br />
11 Sanktionen<br />
11.1 Bei nachstehend genannten Verstößen gegen die LO RhL/LOL findet folgender Bußgeldkatalog<br />
Anwendung:<br />
a) Fehlender Wettkampfpass bzw. Lichtbildausweis € 10.- (<strong>Rheinland</strong>liga) bzw. € 5.- (Landesoberliga)<br />
b) Nichtantreten einer Ligamannschaft zu einem Wettkampf € 75.- (<strong>Rheinland</strong>liga) bzw.<br />
€ 50.- (Landesoberliga).<br />
c) Sonstige Verstöße gegen Bestimmungen dieser <strong>Ordnung</strong>, der Sportordnung und der<br />
Wettkampfregeln, z.B. Bestimmungen über Sicherheitsflächen, Abstände, Ausrüstung<br />
und <strong>Ordnung</strong> im Veranstaltungsraum je nach Schwere bis zu € 125.-<br />
Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet der Ligareferent.<br />
Die endgültige Feststellung des Verstoßes obliegt dem Ligareferenten.<br />
11.2 Falls die Veranstaltung wegen festgestellter Mängel nicht durchgeführt werden kann, muss der<br />
Ausrichter die durch die Verschiebung der Veranstaltung entstandenen Kosten wie z.B. Fahrtkosten<br />
für die beteiligten Vereine sowie Tagegeld und Fahrtkosten für den Kampfrichter (gem.<br />
Reisekostenrichtlinien des RSB) übernehmen.<br />
11.3 Die betreffende Ligaveranstaltung muss trotz Feststellung solcher Verstöße durchgeführt werden,<br />
wenn die Sicherheit durch kurzfristig eingeleitete Maßnahmen gewährleistet ist.<br />
11.4 Tritt eine Mannschaft zu einem Aufstiegswettkampf nicht oder nicht vollständig an und schießt<br />
sie diesen Wettkampf nicht ordnungsgemäß, so kann sie für die folgende Saison gesperrt werden.<br />
Betroffen von dieser Sperre sind alle Stammschützen der laufenden Saison, sofern sie nicht<br />
schon zum Zeitpunkt des Aufstiegswettkampfes für einen anderen Verein als Schützen gemeldet<br />
sind. Nach der Sperre wird die Mannschaft in der Klasse, in der sie bisher geschossen hat, wieder<br />
eingegliedert. Im Wiederholungsfall ist ein solches Verhalten als Unsportlichkeit anzusehen.<br />
Zuständig für die Ahndung ist der Ligaleiter der höheren Liga.<br />
11.5 Bei grob unsportlichem Verhalten oder sonstigen schweren Verstößen gegen diese <strong>Ordnung</strong><br />
können einzelne Schützen oder Vereine mit Sanktionen belegt werden, die je nach Schwere des<br />
Verstoßes bis hin zu einer Sperre für die laufende und ggf. die folgende Ligasaison und/oder der<br />
folgenden Meisterschaftssaison ausgesprochen werden können.<br />
Eine endgültige Entscheidung hierüber trifft das Schieds- bzw. Berufungsschiedsgericht (Ziffer<br />
9.2).<br />
12 Allgemeine Bestimmungen<br />
12.1 Bei der Entscheidung über Einsprüche (Ziffer 10.4(1)), Berufungen (Ziffer 10.4(2)) und Sanktionen<br />
bei sonstigen Verstößen (Ziffer 11.1 c)) ist den unmittelbar Beteiligten rechtliches Gehör zu<br />
verschaffen.<br />
Für die Durchführung der <strong>Rheinland</strong>liga und der Landesoberligen ist, soweit nicht anders bestimmt<br />
die Bundesligaordnung, die Regionalligaordnung West des DSB und die Sportordnung<br />
maßgebend.<br />
12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Ligaordnung bleiben dem Gesamtvorstand des RSB nach<br />
vorheriger Beratung durch den Sportausschuß vorbehalten (§ 12 Ziffer 3c der Satzung).<br />
Geändert durch den Gesamtvorstand am 30.03.2003<br />
Kombinierte RhL und LOL-<strong>Ordnung</strong>-2003.doc