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Kurzbericht Machbarkeit (bauliche Massnahmen) (PDF, 2 Seiten, 55 ...

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Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich<br />

Lärmsanierung Staatsstrassen (Vorstudie)<br />

<strong>Kurzbericht</strong> zum<br />

B E U R T E I L U N G S P L A N<br />

M A C H B A R K E I T<br />

E L S A U<br />

1 Ausgangslage<br />

Die Suter • von Känel • Wild • AG wurde von der Fachstelle Lärmschutz<br />

des Kantons Zürich (FALS) beauftragt, für Elsau die <strong>Machbarkeit</strong> von<br />

<strong>bauliche</strong>n Lärmschutzmassnahmen entlang den Staatsstrassen zu beurteilen.<br />

Im Sinne einer Vorstudie wird im «Beurteilungsplan <strong>Machbarkeit</strong>» (Plan<br />

Nr. 219-001 vom 25.10.2010) dargestellt, wo und weshalb <strong>bauliche</strong><br />

Lärmschutzmassnahmen möglich sind, resp. wo und weshalb sie ausgeschlossen<br />

werden müssen.<br />

Der «Beurteilungsplan <strong>Machbarkeit</strong>» dient der Orientierung der Gemeinde<br />

bei Planungsbeginn und berücksichtigt deren verbindliche Angaben<br />

zu Fragen des Ortsbildschutzes.<br />

2 Vorgehen<br />

Das „Netz“ der Staatsstrassen in Elsau wird durch die Rümikerstrasse,<br />

Pestalozzistrasse, Schlatterstrasse, St. Gallerstrasse und Wiesendangerstrasse<br />

gebildet. Die Strassen wurden in Abschnitte mit ähnlicher<br />

Überbauungsstruktur eingeteilt und vor Ort beurteilt.<br />

Die Beurteilung orientiert sich am Handbuch «Strassenlärmsanierung:<br />

<strong>Massnahmen</strong> innerorts» (2005) und an der Arbeitshilfe «Siedlungsverträgliche<br />

Lärmschutzwände»/(Januar 2009). Die wichtigsten Kriterien<br />

sind:<br />

Schutzwürdige Ortsbilder / Heimat- bzw. Denkmalschutzobjekte<br />

Ortszentren mit publikumsorientierter Nutzung<br />

Erschliessung, Liegenschaftszufahrten<br />

Platzverhältnisse<br />

Lärmschutzwirkung<br />

Verkehrssicherheit<br />

Wohnhygiene<br />

Soziale Sicherheit<br />

Damit diese Kriterien einheitlich angewendet werden, findet ein regelmässiger<br />

Austausch unter den mit der Erarbeitung von Vorstudien beauftragten<br />

Planungsbüros und den Fachleuten der FALS statt.<br />

Suter • von Känel • Wild • AG, Zürich


Lärmsanierung Staatsstrassen – Winterthur Ost<br />

<strong>Kurzbericht</strong> zum Beurteilungsplan <strong>Machbarkeit</strong><br />

2/2<br />

3 Beurteilung für die Gemeinde Elsau<br />

Anspruch auf einen <strong>bauliche</strong>n Lärmschutz haben Liegenschaften, deren<br />

Baubewilligung vor 1985 erteilt wurde. Für Einzelliegenschaften werden<br />

keine <strong>bauliche</strong>n <strong>Massnahmen</strong> realisiert, da aus Ortsbildgründen eine<br />

strassenabschnittsweise einheitliche Gestaltung angestrebt wird. Zudem<br />

ist die Wirksamkeit der Wand aufgrund fehlender Länge oftmals eingeschränkt<br />

und das Ergebnis der Wirtschaftlichkeits-Berechnung in jedem<br />

Fall ungenügend.<br />

Aufgrund der Begehung wurde ein Standort für die Realisierung von<br />

Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen ausgeschieden.<br />

Rümikerstrasse (Plan FALS: 219-001 Abschnitt 2)<br />

Der Strassenraum wird durch eine offene Bebauung mit einem geschlossenen<br />

Aussenraum charakterisiert. Die vom Lärmbelastungskataster<br />

(LBK) bezeichneten Liegenschaften weisen Immissionsgrenzwert-<br />

Überschreitungen auf. Es ist denkbar, die bestehende Böschung anzupassen<br />

und allenfalls mit einer niedrigen Wand zu ergänzen.<br />

4 Stellungnahme der Gemeinde<br />

Der Gemeinde Elsau wurde die Beurteilung der <strong>Machbarkeit</strong> am<br />

22. November 2010 vorgestellt. Gemäss Schreiben vom 31. Januar<br />

2011 ist der Gemeinderat grundsätzlich mit der Vorstudie einverstanden.<br />

Neben Hinweisen zu einzelnen Gebäuden wünscht der Gemeinderat,<br />

dass die Realisierbarkeit von Lärmschutzwänden auch im Abschnitt 3<br />

geprüft werden soll.<br />

5 Fazit<br />

Eine Lärmschutzwand ist nur entlang der Rümikerstrasse denkbar. Zusätzlich<br />

zum Abschnitt 2 soll auch im Abschnitt 3 die Realisierung von<br />

Lärmschutzwänden überprüft werden. In den übrigen beurteilten Abschnitten<br />

verhindern ein oder mehrere der in Kapitel 2 aufgeführten Kriterien<br />

die <strong>Machbarkeit</strong> von <strong>bauliche</strong>n Lärmschutzmassnahmen.<br />

Sw / 10.02.2011<br />

20110210_WIO_Elsau_<strong>Kurzbericht</strong>.doc<br />

Suter • von Känel • Wild • AG, Zürich

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