Nebenkostenabrechnung - Thower.de
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Checkliste: Mietnebenkosten / Betriebskostenabrechnung<br />
Betriebskosten/Mietnebenkosten (ausgenommen Heizkosten) sind nur zu zahlen, wenn dies ein<strong>de</strong>utig im Mietvertrag<br />
geregelt ist. Lediglich 17 verschie<strong>de</strong>ne Nebenkosten sind gemäß Anlage 3 zu § 27 <strong>de</strong>r II. Berechnungsverordnung<br />
umlagefähig.<br />
Allgemeine Prüfung <strong>de</strong>r <strong>Nebenkostenabrechnung</strong>:<br />
• Mietvertrag prüfen: welche Nebenkosten sind laut Mietvertrag tatsächlich zu zahlen? Sind die zu zahlen<strong>de</strong>n<br />
Nebenkosten ein<strong>de</strong>utig festgelegt? (allgemeine Formulierungen wie "die Abgaben auf das Haus trägt <strong>de</strong>r Mieter",<br />
"<strong>de</strong>r Mieter trägt die üblichen Nebenkosten", "Mietnebenkosten sind Angelegenheit <strong>de</strong>s Mieters" sind unwirksam,<br />
aber: nicht alle 17 Nebenkostenpunkte müssen einzeln aufgeführt sein, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Hinweis im Vertrag "neben <strong>de</strong>r<br />
Miete...sind die Kosten für die Betriebskosten gemäß <strong>de</strong>r II. Berechnungsordnung Anlage 3 zu § 27 Absatz 1 zu<br />
zahlen" reicht aus)<br />
• Bezieht sich die Abrechnung auch tatsächlich auf Ihr Haus/Ihre Wohnung?<br />
• Beziehen sich die aufgeführten Betriebskosten auf <strong>de</strong>n Abrechnungszeitraum? Stimmt <strong>de</strong>r Abrechnungszeitraum?<br />
• Sind tatsächlich nur umlagefähige Kosten berücksichtigt (siehe Tabelle „Nebenkostenarten“)?<br />
• Sind einzelne Kostenpunkte doppelt aufgeführt? Enthalten einzelne Kostenpunkte Reparaturkosten (sind z.B.<br />
Reparaturkosten in Wartungskosten versteckt)?<br />
• Ist <strong>de</strong>r Verteilerschlüssel korrekt und stimmt mit Ihrem Mietvertrag überein?<br />
• Sind alle Kostenpunkte verständlich und nachvollziehbar?<br />
• Sind Ihre Vorauszahlungen vom Vermieter korrekt berücksichtigt wor<strong>de</strong>n?<br />
• Gibt es (schwer erklärbare) starke Preissteigerungen im Vergleich zur Vorjahresabrechnung?<br />
Nebenkostenarten<br />
Nr. Art umlagefähig nicht umlagefähig<br />
1 laufen<strong>de</strong>n öffentlichen Lasten Grundsteuern Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer, Hypothekengewinnabgabe,<br />
Vermögensteuer,<br />
Anlieger-, Erschließungs-,<br />
Straßenbaugebühren, Erbschaftssteuern<br />
(beachten: keine anteilige<br />
Grundsteuer z.B. für Garage, wenn<br />
keine Garage angemietet)<br />
2 Wasserversorgung Wasserverbrauch, Grundgebühren, Kosten<br />
für Verbrauchszähler, Zwischenzähler,<br />
Wasser-aufbereitungskosten, Strom,<br />
Wartung, Pflegekosten<br />
3 Entwässerung Haus-, Grundstücksentwässerung,<br />
Betriebskosten f. Entwässerungs-pumpe,<br />
hauseigene Klär- bzw. Sickergrube<br />
4 Heizkosten<br />
(Zusatzinfo siehe unten)<br />
nur Kosten <strong>de</strong>r zentralen Heizungs-anlage<br />
gem. § 7 Abs. 2 Heizkosten-verordnung.<br />
verbrauchter Brennstoff, Betriebs-strom,<br />
Bedienung, Pflege u. Über-wachung <strong>de</strong>r<br />
Anlage, regelmäßige Prüfgebühren d.<br />
Betriebsbereitschaft, Anlageneinstellung<br />
durch Fachmann, Reinigung v.<br />
Anlage/Betriebsraum, Schornsteinfeger,<br />
Emissionsschutz-messung, Mietkosten<br />
Verbrauchs-messer, Gebühren für Wärmemessdienst<br />
(Ablesen, Erstellen <strong>de</strong>r<br />
Heizkostenabrechnung)<br />
5 Warmwasserkosten verbrauchsabhängiger Wasser-verbrauch<br />
(wenn nicht unter „Wasserversorgung“<br />
berechnet), Wassererwärmung, Reinigung u.<br />
Wartung d. Warmwassergeräte,<br />
Sicherheitsprüfung, Einstellung durch<br />
Fachmann, Versorgung mit Fernwarmwasser<br />
6 verbun<strong>de</strong>ne Heizungs-,<br />
Warmwasseranlagen<br />
7 Personen-, Lastenaufzuges Betriebsstrom , Kosten für Beaufsichtigung,<br />
Bedienung, Überwachung, Pflege,<br />
Reinigung, Notrufbereitschaft<br />
Beachten: Vollwartungsverträge beinhalten<br />
oft Reparaturkosten von 20 bis 50%, die<br />
herausgerechnet wer<strong>de</strong>n müssen. Ist das<br />
nicht möglich, darf <strong>de</strong>r Vermieter nur 80% <strong>de</strong>r<br />
Kosten eines solchen Vertrages auf die<br />
Nebenkosten umlegen.<br />
Kosten für die Beseitigung einer<br />
Abflussverstopfung<br />
Reparatur, Versicherung <strong>de</strong>r<br />
Heizungsanlage, eigener Aufwand <strong>de</strong>s<br />
Vermieters für Erstellung <strong>de</strong>r<br />
Heizkostenabrechnung<br />
Reparaturkosten
8 Straßenreinigung, Müllabfuhr Wegereinigung durch privates Unternehmen,<br />
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung,<br />
Reinigungs- u. Streumittelkosten<br />
Übernimmt <strong>de</strong>r Vermieter diese Aufgaben<br />
selbst, kann er Kosten (die er sonst an einen<br />
Dritten zahlen wür<strong>de</strong>) berechnen, allerdings<br />
ohne Mehrwertsteuer.<br />
9 Hausreinigung,<br />
Ungezieferbekämpfung<br />
Reinigung gemeinsam benutzter Bereiche<br />
z.B. Flure, Treppen usw. [beachten: entfällt<br />
bei Reinigung durch Mieter (Hausordnung)<br />
o<strong>de</strong>r wenn im Hausmeistergehalt bereits<br />
enthalten]<br />
laufen<strong>de</strong>/regelmäßige Schädlingsbekämpfung<br />
10 Gartenpflege wenn Anlagen allen Mietern zugänglich:<br />
gärtnerische Pflege, Erneuerung von<br />
Pflanzen <strong>de</strong>r Grünanlagen, Pflege <strong>de</strong>s<br />
Spielplatzes, Beseitigung von Bäumen<br />
wegen Alter, Witterungs-, Umwelteinflüssen<br />
o<strong>de</strong>r Größe<br />
11 Beleuchtung Stromkosten für Beleuchtung <strong>de</strong>r gemeinsam<br />
benutzten Bereiche (z.B. Treppenhaus)<br />
12 Schornsteinreinigung Schornsteinfegergebühren gemäß<br />
Gebührenordnung (mögl. Doppelberechnung<br />
beachten: ist u.U. bereits unter<br />
„Heizkosten“ abgerechnet )<br />
13 Versicherungskosten Sach-, Haftpflichtversicherungen (z.B. gegen<br />
Feuer-, Sturm-, Wasser-, Glas-schä<strong>de</strong>n,<br />
Versicherung für Gebäu<strong>de</strong>, Aufzug, Öltank)<br />
14 Hausmeister Vergütung, Sozialbeiträge<br />
Aufgabenbereich prüfen!<br />
Bei Pflege <strong>de</strong>s Gartens, Heizungsüberwachung,<br />
Schneeräumung durch<br />
Hausmeister prüfen, ob Kosten nicht schon in<br />
an<strong>de</strong>ren Kostenpunkten enthalten sind!<br />
15 Gemeinschaftsantenne,<br />
Kabelanschluss<br />
16 Gemeinschaftswaschmaschi<br />
ne<br />
(Bedingung: allen Mietern<br />
zugänglich)<br />
17 Sonstige Betriebskosten<br />
(müssen im Mietvertrag<br />
einzeln genannt sein,<br />
allgemeiner Hinweis reicht<br />
nicht!)<br />
A Son<strong>de</strong>rregelung für<br />
preisgebun<strong>de</strong>ne Wohnungen<br />
u. Sozialwohnungen<br />
Betriebs-, Strom-, Wartungskosten, bei<br />
Kabel: monatliche Grundgebühr<br />
Strom, Wartung, Reinigung, bei<br />
Münzgeräten muss Vermieter belegen, dass<br />
Kosten nicht durch die Einnahmen abge<strong>de</strong>ckt<br />
sind<br />
z.B. Wartung/Reinigung von Feuer-löschern,<br />
Müllschluckanlage, Lüftungsanlagen,<br />
hauseigenes Schwimmbad, Sauna<br />
Umlageausfallwagnis (max. 2 % <strong>de</strong>r<br />
Betriebskosten)<br />
z.B. Kosten f. Container, um<br />
Bauschutt zu entsorgen<br />
einmalige Schädlingsbekämpfung<br />
Anschaffungskosten für Rasenmäher,<br />
Reparaturkosten Gartengeräte, Neuanlage<br />
eines Gartens, neue<br />
Pflasterung von Gehwegen<br />
Instandhaltungskosten (z.B.<br />
Glühbirnen)<br />
Rechtsschutzversicherung,<br />
Hausratsversicherung,<br />
Mieterverlustversicherung<br />
vom Hausmeister durchgeführte<br />
Reparaturarbeiten, Verschönerungen,<br />
Verwaltungsaufgaben<br />
einmalige Anschluss-, Installationsgebühren,<br />
Reparaturkosten<br />
Reparaturkosten<br />
TÜV, Fassa<strong>de</strong>nreinigung<br />
Mögliche Fehlerquellen <strong>de</strong>r <strong>Nebenkostenabrechnung</strong>:<br />
• Grundsätzlich keine Reparaturkosten (z.B. bei Wasserrohrbruch, <strong>de</strong>fekter Heizkessel)<br />
• Sind Reparaturkosten in <strong>de</strong>n Wartungskosten (= Betriebskosten) versteckt wor<strong>de</strong>n?<br />
• Ist die Grundsteuer für Wohn- und Gewerberäume getrennt berechnet wor<strong>de</strong>n (wenn Gewerberäume im Haus)?<br />
• Sind Versicherungen für Wohn- und Gewerberäume getrennt berechnet wor<strong>de</strong>n (wenn Gewerberäume im Haus)?<br />
• Sind Nebenkosten für leerstehen<strong>de</strong> Wohnungen (Sache <strong>de</strong>s Vermieters!) auf die übrigen Mieter umgelegt wor<strong>de</strong>n?<br />
• Garten: Keine Neuanlage <strong>de</strong>s Gartens, nur Pflegekosten<br />
• Sind Kosten für Hausmeistertätigkeiten bereits unter an<strong>de</strong>ren Punkten aufgeführt wor<strong>de</strong>n?<br />
• Beleuchtung: Sie müssen nicht für das Licht in einer Tiefgarage bezahlen, wenn Sie dort keinen Stellplatz haben.<br />
• Feuerlöscherwartung: Prüfen, ob nicht schon bei <strong>de</strong>r Heizkostenabrechnung mit dabei.<br />
• Bei Ölheizungen: stimmt <strong>de</strong>r Anfangsbestand mit <strong>de</strong>m Restbestand <strong>de</strong>s Vorjahres überein?<br />
(Gesamtverbrauch <strong>de</strong>s Hauses = Anfangsbestand + Zukäufen – Vorjahresrestbestand)<br />
• Es wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Kosten in Rechnung gestellt, die generell keine Nebenkosten sind: Bank- u. Kontoführungsgebühren,<br />
Reparaturkosten o<strong>de</strong>r Instandhaltung <strong>de</strong>s Mietshauses, Mietausfall-, Rechtsschutz-versicherung, Kosten<br />
für Wach- u. Schließgesellschaft, Kapitalkosten <strong>de</strong>s Vermieters (Kreditzinsen, Instandhaltungsrücklagen bei<br />
vermieteten Eigentumswohnungen, Verwaltungskosten), Mehrwertsteuer auf die Abrechnung, Wartungskosten f.<br />
Klingel- o. Gegensprechanlage, Mitgliedsbeiträge <strong>de</strong>s Vermieters im Grun<strong>de</strong>igentümerverband, Verwaltungskosten<br />
(Telefon, Porto, Kosten für eine beauftragte Hausverwaltung), Erbbauzinsen, Gastank-Miete o. TÜV-Gebühren für<br />
Abnahme
Rahmenbedingungen <strong>de</strong>r <strong>Nebenkostenabrechnung</strong>:<br />
• Abrechnungsfrist<br />
Die jährliche Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist <strong>de</strong>m Mieter spätestens bis zum Ablauf<br />
<strong>de</strong>s 12. Monats nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Abrechnungszeitraums vorzulegen (§556 Abs. 3 BGB, gültig für alle Zeiträume, die<br />
nach <strong>de</strong>m 01.09.2001 en<strong>de</strong>n).<br />
Beispiel Abrechnungszeitraum Jan.02 bis Dez.02: die Abrechnung muss <strong>de</strong>m Mieter bis spätestens 31.12.03<br />
vorliegen. Nachfor<strong>de</strong>rung sind nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist ausgeschlossen, ausser <strong>de</strong>r Vermieter hat die verspätete<br />
Vorlage nicht zu vertreten (z.B. die Rechnung <strong>de</strong>r Heizölfirma liegt noch nicht vor). Der Vermieter muss es aber im<br />
Zweifelsfall belegen. Der Mieter kann seinen Vermieter auf Abrechnungserteilung verklagen und die laufen<strong>de</strong>n<br />
Vorauszahlungen zurückhalten.<br />
• Umlagemaßstab<br />
Ist im Mietvertrag kein Umlagemaßstab für die Betriebskosten vereinbart, gilt <strong>de</strong>r Flächenmaßstab (Anteil <strong>de</strong>r<br />
Wohnfläche, §556a BGB). Wird <strong>de</strong>r Verbrauch (z.B. Wasser) erfasst, muss <strong>de</strong>r Vermieter jedoch verbrauchsabhängig<br />
abrechnen. Der Vermieter kann (durch einseitige schriftliche Erklärung) eine verbrauchsabhängige<br />
Abrechnung aller verbrauchs- und verursachungsabhängig erfassten Betriebkosten einführen (§556 BGB).<br />
• Aufschlüsselung<br />
Der Vermieter muss eine Abrechnung vorlegen, aus <strong>de</strong>r sich zweifelsfrei erkennen lässt, welche Kosten angefallen<br />
sind, wie die Verteilerschlüssel aussehen (z.B. nach Wohnraum o<strong>de</strong>r nach Anzahl <strong>de</strong>r Personen) und welche<br />
Anteile auf <strong>de</strong>n jeweiligen Mieter entfallen. Ohne Vorlage einer nachprüfbaren Abrechnung, darf <strong>de</strong>r Mieter die<br />
gefor<strong>de</strong>rte Nachzahlung verweigern (BGH WM 84,127). Der Mieter hat das Recht die Originalbelege <strong>de</strong>r<br />
Vermieters (ohne Angabe einer Begründung) einzusehen und einzeln zu prüfen. Der Vermieter ist jedoch nicht<br />
verpflichtet die Originale zuzusen<strong>de</strong>n, Kosten für Fotokopien darf er berechnen.<br />
Wird <strong>de</strong>m Mieter die Einsicht in die Originalunterlagen verweigert, kann er die Nachfor<strong>de</strong>rung sowie weitere<br />
Vorauszahlungen ablehnen (Landgericht Duisburg Az.13 S 208/01). Einwendungen <strong>de</strong>s Mieters gegen die<br />
Abrechnung müssen bis zum Ablauf <strong>de</strong>s zwölften Monats nach Zugang <strong>de</strong>r Abrechnung erfolgen, ausser er kann<br />
nichts für die Versäumnis dieser Frist (§556 Abs.3 BGB).<br />
• Zahlung<br />
Mieter und Vermieter können eine monatliche feste Pauschalzahlung vereinbaren, wodurch die Nebenkosten<br />
(außer die getrennt zu berechnen<strong>de</strong>n Heizkosten) abgegolten sind.<br />
Ist im Vetrag eine Vorauszahlungsvereinbarung (dabei zahlt <strong>de</strong>r Mieter monatlich auch einen festgesetzten Betrag)<br />
festgeleg, muss <strong>de</strong>r Vermieter einmal jählich alle umgelegten Betriebskosten genau abrechnen.<br />
Der Vermieter muss <strong>de</strong>n Betrag an Hand <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Kosten vorher begrün<strong>de</strong>n. Er darf <strong>de</strong>m Mieter durch eine<br />
geringe Vorauszahlungssumme aber keine günstige Gesamtmiete vortäuschen. Stellt sich heraus, dass ein Mieter<br />
extrem hohe Nachzahlungen <strong>de</strong>r Nebenkosten zu leisten hat, so kann er eine Nachzahlung verweigern und sogar<br />
<strong>de</strong>n Mietvertrag fristlos kündigen (dabei sollte aber erkennbar sein, dass eine bewusste Täuschung <strong>de</strong>s Mieters<br />
durch <strong>de</strong>n Vermieter über <strong>de</strong>n Sachverhalt vorliegt, um eine günstige Miete vorzutäuschen).<br />
• Verjährung<br />
Sowohl <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>s Vermieters auf Zahlung einer Nachfor<strong>de</strong>rung als auch <strong>de</strong>r Rückzahlungsanspruch eines<br />
Mieters verjährt nach vier Jahren (§197 BGB). Beginn <strong>de</strong>r Verjährungsfrist: am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />
Anspruch entstan<strong>de</strong>n ist (z.B.: Abrechnung lag am 12.03.2002 vor, Verjährung beginnt erst mit Ablauf <strong>de</strong>s<br />
31.12.2006)<br />
• Betriebskostenerhöhung<br />
Die Erhöhung einer vereinbarten Pauschale muss in Textform erfolgen und muss genau begrün<strong>de</strong>t und für <strong>de</strong>n<br />
Mieter nachvollziehbar sein. Der Mieter muss die erhöhte Pauschale mit Beginn <strong>de</strong>s auf die Erklärung folgen<strong>de</strong>n<br />
übernächsten Monat zahlen. Vermin<strong>de</strong>rn sich die Betriebskosten, so muss <strong>de</strong>r Vermieter seinen Mieter<br />
unverzüglich informieren und die Pauschale ist dann vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ermäßigung an herabzusetzen. (560 BGB)<br />
Bei Betriebskostenvorauszahlungen kann nach einer Abrechnung sowohl <strong>de</strong>r Vermieter als auch <strong>de</strong>r Mieter durch<br />
einseitige Erklärung (d.h. ohne Zustimmung <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren) eine Anpassung <strong>de</strong>r Vorauszahlung auf eine<br />
angemessene Höhe vornehmen (§ 560 Abs. 4 BGB).<br />
Zusatzinfo: Heizkosten<br />
Die Heizkostenverordnung ist für alle Arten von Mietverträgen und ist für die Vermietung von Wohnraum immer dann<br />
zwingen<strong>de</strong>s Recht, wenn min<strong>de</strong>stens zwei Mieter von einer zentralen Heizungsanlage versorgt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Heizkostenverordnung hat vor etwaigen Mietvertragsformulierungen grundsätzlich Vorrang (es ist prinzipiell nicht zulässig,<br />
dass Heizkosten bereits in <strong>de</strong>r Miete enthalten sind und eine monatliche Pauschale für die Heizung gezahlt wird, über die<br />
nicht mehr separat abgerechnet wird.<br />
Berechnungsmetho<strong>de</strong>:<br />
• Abrechnung von min. 50% bzw. max. 70% <strong>de</strong>r Heizkosten gem. tatsächlichem individuellem Verbrauch <strong>de</strong>s<br />
Mieters (Verbrauchserfassung durch entsprechen<strong>de</strong> Meßgeräte an allen Heizkörpern)<br />
• Rest <strong>de</strong>r Heizkosten nach festem Maßstab (üblich: Wohnfläche)<br />
Der einmal festgelegte Berechnungsmaßstab kann vom Vermieter nur mit Zustimmung <strong>de</strong>r Mieter geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, ausser<br />
• innerhalb <strong>de</strong>r ersten 3 Jahre nach <strong>de</strong>r erstmaligen Festlegung<br />
• aufgrund baulicher Maßnahmen durch <strong>de</strong>n Vermieter wird Heizenergie eingespart<br />
• es befin<strong>de</strong>n sich Geschäftsräume und Mietwohnungen im Gebäu<strong>de</strong>, wobei <strong>de</strong>r Verbrauch getrennt erfasst wer<strong>de</strong>n<br />
soll<br />
Ausnahmen, Heizkostenverordnung ist nicht bin<strong>de</strong>nd:<br />
• bei 2-Familienhäusern, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Vermieter selbst wohnt<br />
• die Verbrauchserfassung ist technisch unmöglich o<strong>de</strong>r unwirtschaftlich<br />
• bei Heizungssystemen, die beson<strong>de</strong>rs energiesparend sind (Solaranlagen u.ä.)<br />
• Wärmeverbrauch ist vom Mieter nicht zu beeinflussen (z.B. alte Heizungsanlage, wobei alle Mieträume durch ein<br />
Rohr beheizt wer<strong>de</strong>n, nur gültig bei Wohnraum, <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m 01.07.1981 bezugsfertig war)<br />
• Stu<strong>de</strong>ntenheimen, Alters- Pflegeheime, wenn <strong>de</strong>r Verwaltungsaufwand <strong>de</strong>r Verbrauchsermittlung wegen <strong>de</strong>r<br />
geringen Wohnfläche und <strong>de</strong>m häufigen Wechsel <strong>de</strong>r Mieter zu teuer ist