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Nebenkostenabrechnung - Thower.de

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Checkliste: Mietnebenkosten / Betriebskostenabrechnung<br />

Betriebskosten/Mietnebenkosten (ausgenommen Heizkosten) sind nur zu zahlen, wenn dies ein<strong>de</strong>utig im Mietvertrag<br />

geregelt ist. Lediglich 17 verschie<strong>de</strong>ne Nebenkosten sind gemäß Anlage 3 zu § 27 <strong>de</strong>r II. Berechnungsverordnung<br />

umlagefähig.<br />

Allgemeine Prüfung <strong>de</strong>r <strong>Nebenkostenabrechnung</strong>:<br />

• Mietvertrag prüfen: welche Nebenkosten sind laut Mietvertrag tatsächlich zu zahlen? Sind die zu zahlen<strong>de</strong>n<br />

Nebenkosten ein<strong>de</strong>utig festgelegt? (allgemeine Formulierungen wie "die Abgaben auf das Haus trägt <strong>de</strong>r Mieter",<br />

"<strong>de</strong>r Mieter trägt die üblichen Nebenkosten", "Mietnebenkosten sind Angelegenheit <strong>de</strong>s Mieters" sind unwirksam,<br />

aber: nicht alle 17 Nebenkostenpunkte müssen einzeln aufgeführt sein, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Hinweis im Vertrag "neben <strong>de</strong>r<br />

Miete...sind die Kosten für die Betriebskosten gemäß <strong>de</strong>r II. Berechnungsordnung Anlage 3 zu § 27 Absatz 1 zu<br />

zahlen" reicht aus)<br />

• Bezieht sich die Abrechnung auch tatsächlich auf Ihr Haus/Ihre Wohnung?<br />

• Beziehen sich die aufgeführten Betriebskosten auf <strong>de</strong>n Abrechnungszeitraum? Stimmt <strong>de</strong>r Abrechnungszeitraum?<br />

• Sind tatsächlich nur umlagefähige Kosten berücksichtigt (siehe Tabelle „Nebenkostenarten“)?<br />

• Sind einzelne Kostenpunkte doppelt aufgeführt? Enthalten einzelne Kostenpunkte Reparaturkosten (sind z.B.<br />

Reparaturkosten in Wartungskosten versteckt)?<br />

• Ist <strong>de</strong>r Verteilerschlüssel korrekt und stimmt mit Ihrem Mietvertrag überein?<br />

• Sind alle Kostenpunkte verständlich und nachvollziehbar?<br />

• Sind Ihre Vorauszahlungen vom Vermieter korrekt berücksichtigt wor<strong>de</strong>n?<br />

• Gibt es (schwer erklärbare) starke Preissteigerungen im Vergleich zur Vorjahresabrechnung?<br />

Nebenkostenarten<br />

Nr. Art umlagefähig nicht umlagefähig<br />

1 laufen<strong>de</strong>n öffentlichen Lasten Grundsteuern Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer, Hypothekengewinnabgabe,<br />

Vermögensteuer,<br />

Anlieger-, Erschließungs-,<br />

Straßenbaugebühren, Erbschaftssteuern<br />

(beachten: keine anteilige<br />

Grundsteuer z.B. für Garage, wenn<br />

keine Garage angemietet)<br />

2 Wasserversorgung Wasserverbrauch, Grundgebühren, Kosten<br />

für Verbrauchszähler, Zwischenzähler,<br />

Wasser-aufbereitungskosten, Strom,<br />

Wartung, Pflegekosten<br />

3 Entwässerung Haus-, Grundstücksentwässerung,<br />

Betriebskosten f. Entwässerungs-pumpe,<br />

hauseigene Klär- bzw. Sickergrube<br />

4 Heizkosten<br />

(Zusatzinfo siehe unten)<br />

nur Kosten <strong>de</strong>r zentralen Heizungs-anlage<br />

gem. § 7 Abs. 2 Heizkosten-verordnung.<br />

verbrauchter Brennstoff, Betriebs-strom,<br />

Bedienung, Pflege u. Über-wachung <strong>de</strong>r<br />

Anlage, regelmäßige Prüfgebühren d.<br />

Betriebsbereitschaft, Anlageneinstellung<br />

durch Fachmann, Reinigung v.<br />

Anlage/Betriebsraum, Schornsteinfeger,<br />

Emissionsschutz-messung, Mietkosten<br />

Verbrauchs-messer, Gebühren für Wärmemessdienst<br />

(Ablesen, Erstellen <strong>de</strong>r<br />

Heizkostenabrechnung)<br />

5 Warmwasserkosten verbrauchsabhängiger Wasser-verbrauch<br />

(wenn nicht unter „Wasserversorgung“<br />

berechnet), Wassererwärmung, Reinigung u.<br />

Wartung d. Warmwassergeräte,<br />

Sicherheitsprüfung, Einstellung durch<br />

Fachmann, Versorgung mit Fernwarmwasser<br />

6 verbun<strong>de</strong>ne Heizungs-,<br />

Warmwasseranlagen<br />

7 Personen-, Lastenaufzuges Betriebsstrom , Kosten für Beaufsichtigung,<br />

Bedienung, Überwachung, Pflege,<br />

Reinigung, Notrufbereitschaft<br />

Beachten: Vollwartungsverträge beinhalten<br />

oft Reparaturkosten von 20 bis 50%, die<br />

herausgerechnet wer<strong>de</strong>n müssen. Ist das<br />

nicht möglich, darf <strong>de</strong>r Vermieter nur 80% <strong>de</strong>r<br />

Kosten eines solchen Vertrages auf die<br />

Nebenkosten umlegen.<br />

Kosten für die Beseitigung einer<br />

Abflussverstopfung<br />

Reparatur, Versicherung <strong>de</strong>r<br />

Heizungsanlage, eigener Aufwand <strong>de</strong>s<br />

Vermieters für Erstellung <strong>de</strong>r<br />

Heizkostenabrechnung<br />

Reparaturkosten


8 Straßenreinigung, Müllabfuhr Wegereinigung durch privates Unternehmen,<br />

Schneeräumung, Glatteisbeseitigung,<br />

Reinigungs- u. Streumittelkosten<br />

Übernimmt <strong>de</strong>r Vermieter diese Aufgaben<br />

selbst, kann er Kosten (die er sonst an einen<br />

Dritten zahlen wür<strong>de</strong>) berechnen, allerdings<br />

ohne Mehrwertsteuer.<br />

9 Hausreinigung,<br />

Ungezieferbekämpfung<br />

Reinigung gemeinsam benutzter Bereiche<br />

z.B. Flure, Treppen usw. [beachten: entfällt<br />

bei Reinigung durch Mieter (Hausordnung)<br />

o<strong>de</strong>r wenn im Hausmeistergehalt bereits<br />

enthalten]<br />

laufen<strong>de</strong>/regelmäßige Schädlingsbekämpfung<br />

10 Gartenpflege wenn Anlagen allen Mietern zugänglich:<br />

gärtnerische Pflege, Erneuerung von<br />

Pflanzen <strong>de</strong>r Grünanlagen, Pflege <strong>de</strong>s<br />

Spielplatzes, Beseitigung von Bäumen<br />

wegen Alter, Witterungs-, Umwelteinflüssen<br />

o<strong>de</strong>r Größe<br />

11 Beleuchtung Stromkosten für Beleuchtung <strong>de</strong>r gemeinsam<br />

benutzten Bereiche (z.B. Treppenhaus)<br />

12 Schornsteinreinigung Schornsteinfegergebühren gemäß<br />

Gebührenordnung (mögl. Doppelberechnung<br />

beachten: ist u.U. bereits unter<br />

„Heizkosten“ abgerechnet )<br />

13 Versicherungskosten Sach-, Haftpflichtversicherungen (z.B. gegen<br />

Feuer-, Sturm-, Wasser-, Glas-schä<strong>de</strong>n,<br />

Versicherung für Gebäu<strong>de</strong>, Aufzug, Öltank)<br />

14 Hausmeister Vergütung, Sozialbeiträge<br />

Aufgabenbereich prüfen!<br />

Bei Pflege <strong>de</strong>s Gartens, Heizungsüberwachung,<br />

Schneeräumung durch<br />

Hausmeister prüfen, ob Kosten nicht schon in<br />

an<strong>de</strong>ren Kostenpunkten enthalten sind!<br />

15 Gemeinschaftsantenne,<br />

Kabelanschluss<br />

16 Gemeinschaftswaschmaschi<br />

ne<br />

(Bedingung: allen Mietern<br />

zugänglich)<br />

17 Sonstige Betriebskosten<br />

(müssen im Mietvertrag<br />

einzeln genannt sein,<br />

allgemeiner Hinweis reicht<br />

nicht!)<br />

A Son<strong>de</strong>rregelung für<br />

preisgebun<strong>de</strong>ne Wohnungen<br />

u. Sozialwohnungen<br />

Betriebs-, Strom-, Wartungskosten, bei<br />

Kabel: monatliche Grundgebühr<br />

Strom, Wartung, Reinigung, bei<br />

Münzgeräten muss Vermieter belegen, dass<br />

Kosten nicht durch die Einnahmen abge<strong>de</strong>ckt<br />

sind<br />

z.B. Wartung/Reinigung von Feuer-löschern,<br />

Müllschluckanlage, Lüftungsanlagen,<br />

hauseigenes Schwimmbad, Sauna<br />

Umlageausfallwagnis (max. 2 % <strong>de</strong>r<br />

Betriebskosten)<br />

z.B. Kosten f. Container, um<br />

Bauschutt zu entsorgen<br />

einmalige Schädlingsbekämpfung<br />

Anschaffungskosten für Rasenmäher,<br />

Reparaturkosten Gartengeräte, Neuanlage<br />

eines Gartens, neue<br />

Pflasterung von Gehwegen<br />

Instandhaltungskosten (z.B.<br />

Glühbirnen)<br />

Rechtsschutzversicherung,<br />

Hausratsversicherung,<br />

Mieterverlustversicherung<br />

vom Hausmeister durchgeführte<br />

Reparaturarbeiten, Verschönerungen,<br />

Verwaltungsaufgaben<br />

einmalige Anschluss-, Installationsgebühren,<br />

Reparaturkosten<br />

Reparaturkosten<br />

TÜV, Fassa<strong>de</strong>nreinigung<br />

Mögliche Fehlerquellen <strong>de</strong>r <strong>Nebenkostenabrechnung</strong>:<br />

• Grundsätzlich keine Reparaturkosten (z.B. bei Wasserrohrbruch, <strong>de</strong>fekter Heizkessel)<br />

• Sind Reparaturkosten in <strong>de</strong>n Wartungskosten (= Betriebskosten) versteckt wor<strong>de</strong>n?<br />

• Ist die Grundsteuer für Wohn- und Gewerberäume getrennt berechnet wor<strong>de</strong>n (wenn Gewerberäume im Haus)?<br />

• Sind Versicherungen für Wohn- und Gewerberäume getrennt berechnet wor<strong>de</strong>n (wenn Gewerberäume im Haus)?<br />

• Sind Nebenkosten für leerstehen<strong>de</strong> Wohnungen (Sache <strong>de</strong>s Vermieters!) auf die übrigen Mieter umgelegt wor<strong>de</strong>n?<br />

• Garten: Keine Neuanlage <strong>de</strong>s Gartens, nur Pflegekosten<br />

• Sind Kosten für Hausmeistertätigkeiten bereits unter an<strong>de</strong>ren Punkten aufgeführt wor<strong>de</strong>n?<br />

• Beleuchtung: Sie müssen nicht für das Licht in einer Tiefgarage bezahlen, wenn Sie dort keinen Stellplatz haben.<br />

• Feuerlöscherwartung: Prüfen, ob nicht schon bei <strong>de</strong>r Heizkostenabrechnung mit dabei.<br />

• Bei Ölheizungen: stimmt <strong>de</strong>r Anfangsbestand mit <strong>de</strong>m Restbestand <strong>de</strong>s Vorjahres überein?<br />

(Gesamtverbrauch <strong>de</strong>s Hauses = Anfangsbestand + Zukäufen – Vorjahresrestbestand)<br />

• Es wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Kosten in Rechnung gestellt, die generell keine Nebenkosten sind: Bank- u. Kontoführungsgebühren,<br />

Reparaturkosten o<strong>de</strong>r Instandhaltung <strong>de</strong>s Mietshauses, Mietausfall-, Rechtsschutz-versicherung, Kosten<br />

für Wach- u. Schließgesellschaft, Kapitalkosten <strong>de</strong>s Vermieters (Kreditzinsen, Instandhaltungsrücklagen bei<br />

vermieteten Eigentumswohnungen, Verwaltungskosten), Mehrwertsteuer auf die Abrechnung, Wartungskosten f.<br />

Klingel- o. Gegensprechanlage, Mitgliedsbeiträge <strong>de</strong>s Vermieters im Grun<strong>de</strong>igentümerverband, Verwaltungskosten<br />

(Telefon, Porto, Kosten für eine beauftragte Hausverwaltung), Erbbauzinsen, Gastank-Miete o. TÜV-Gebühren für<br />

Abnahme


Rahmenbedingungen <strong>de</strong>r <strong>Nebenkostenabrechnung</strong>:<br />

• Abrechnungsfrist<br />

Die jährliche Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist <strong>de</strong>m Mieter spätestens bis zum Ablauf<br />

<strong>de</strong>s 12. Monats nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Abrechnungszeitraums vorzulegen (§556 Abs. 3 BGB, gültig für alle Zeiträume, die<br />

nach <strong>de</strong>m 01.09.2001 en<strong>de</strong>n).<br />

Beispiel Abrechnungszeitraum Jan.02 bis Dez.02: die Abrechnung muss <strong>de</strong>m Mieter bis spätestens 31.12.03<br />

vorliegen. Nachfor<strong>de</strong>rung sind nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist ausgeschlossen, ausser <strong>de</strong>r Vermieter hat die verspätete<br />

Vorlage nicht zu vertreten (z.B. die Rechnung <strong>de</strong>r Heizölfirma liegt noch nicht vor). Der Vermieter muss es aber im<br />

Zweifelsfall belegen. Der Mieter kann seinen Vermieter auf Abrechnungserteilung verklagen und die laufen<strong>de</strong>n<br />

Vorauszahlungen zurückhalten.<br />

• Umlagemaßstab<br />

Ist im Mietvertrag kein Umlagemaßstab für die Betriebskosten vereinbart, gilt <strong>de</strong>r Flächenmaßstab (Anteil <strong>de</strong>r<br />

Wohnfläche, §556a BGB). Wird <strong>de</strong>r Verbrauch (z.B. Wasser) erfasst, muss <strong>de</strong>r Vermieter jedoch verbrauchsabhängig<br />

abrechnen. Der Vermieter kann (durch einseitige schriftliche Erklärung) eine verbrauchsabhängige<br />

Abrechnung aller verbrauchs- und verursachungsabhängig erfassten Betriebkosten einführen (§556 BGB).<br />

• Aufschlüsselung<br />

Der Vermieter muss eine Abrechnung vorlegen, aus <strong>de</strong>r sich zweifelsfrei erkennen lässt, welche Kosten angefallen<br />

sind, wie die Verteilerschlüssel aussehen (z.B. nach Wohnraum o<strong>de</strong>r nach Anzahl <strong>de</strong>r Personen) und welche<br />

Anteile auf <strong>de</strong>n jeweiligen Mieter entfallen. Ohne Vorlage einer nachprüfbaren Abrechnung, darf <strong>de</strong>r Mieter die<br />

gefor<strong>de</strong>rte Nachzahlung verweigern (BGH WM 84,127). Der Mieter hat das Recht die Originalbelege <strong>de</strong>r<br />

Vermieters (ohne Angabe einer Begründung) einzusehen und einzeln zu prüfen. Der Vermieter ist jedoch nicht<br />

verpflichtet die Originale zuzusen<strong>de</strong>n, Kosten für Fotokopien darf er berechnen.<br />

Wird <strong>de</strong>m Mieter die Einsicht in die Originalunterlagen verweigert, kann er die Nachfor<strong>de</strong>rung sowie weitere<br />

Vorauszahlungen ablehnen (Landgericht Duisburg Az.13 S 208/01). Einwendungen <strong>de</strong>s Mieters gegen die<br />

Abrechnung müssen bis zum Ablauf <strong>de</strong>s zwölften Monats nach Zugang <strong>de</strong>r Abrechnung erfolgen, ausser er kann<br />

nichts für die Versäumnis dieser Frist (§556 Abs.3 BGB).<br />

• Zahlung<br />

Mieter und Vermieter können eine monatliche feste Pauschalzahlung vereinbaren, wodurch die Nebenkosten<br />

(außer die getrennt zu berechnen<strong>de</strong>n Heizkosten) abgegolten sind.<br />

Ist im Vetrag eine Vorauszahlungsvereinbarung (dabei zahlt <strong>de</strong>r Mieter monatlich auch einen festgesetzten Betrag)<br />

festgeleg, muss <strong>de</strong>r Vermieter einmal jählich alle umgelegten Betriebskosten genau abrechnen.<br />

Der Vermieter muss <strong>de</strong>n Betrag an Hand <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Kosten vorher begrün<strong>de</strong>n. Er darf <strong>de</strong>m Mieter durch eine<br />

geringe Vorauszahlungssumme aber keine günstige Gesamtmiete vortäuschen. Stellt sich heraus, dass ein Mieter<br />

extrem hohe Nachzahlungen <strong>de</strong>r Nebenkosten zu leisten hat, so kann er eine Nachzahlung verweigern und sogar<br />

<strong>de</strong>n Mietvertrag fristlos kündigen (dabei sollte aber erkennbar sein, dass eine bewusste Täuschung <strong>de</strong>s Mieters<br />

durch <strong>de</strong>n Vermieter über <strong>de</strong>n Sachverhalt vorliegt, um eine günstige Miete vorzutäuschen).<br />

• Verjährung<br />

Sowohl <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>s Vermieters auf Zahlung einer Nachfor<strong>de</strong>rung als auch <strong>de</strong>r Rückzahlungsanspruch eines<br />

Mieters verjährt nach vier Jahren (§197 BGB). Beginn <strong>de</strong>r Verjährungsfrist: am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

Anspruch entstan<strong>de</strong>n ist (z.B.: Abrechnung lag am 12.03.2002 vor, Verjährung beginnt erst mit Ablauf <strong>de</strong>s<br />

31.12.2006)<br />

• Betriebskostenerhöhung<br />

Die Erhöhung einer vereinbarten Pauschale muss in Textform erfolgen und muss genau begrün<strong>de</strong>t und für <strong>de</strong>n<br />

Mieter nachvollziehbar sein. Der Mieter muss die erhöhte Pauschale mit Beginn <strong>de</strong>s auf die Erklärung folgen<strong>de</strong>n<br />

übernächsten Monat zahlen. Vermin<strong>de</strong>rn sich die Betriebskosten, so muss <strong>de</strong>r Vermieter seinen Mieter<br />

unverzüglich informieren und die Pauschale ist dann vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ermäßigung an herabzusetzen. (560 BGB)<br />

Bei Betriebskostenvorauszahlungen kann nach einer Abrechnung sowohl <strong>de</strong>r Vermieter als auch <strong>de</strong>r Mieter durch<br />

einseitige Erklärung (d.h. ohne Zustimmung <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren) eine Anpassung <strong>de</strong>r Vorauszahlung auf eine<br />

angemessene Höhe vornehmen (§ 560 Abs. 4 BGB).<br />

Zusatzinfo: Heizkosten<br />

Die Heizkostenverordnung ist für alle Arten von Mietverträgen und ist für die Vermietung von Wohnraum immer dann<br />

zwingen<strong>de</strong>s Recht, wenn min<strong>de</strong>stens zwei Mieter von einer zentralen Heizungsanlage versorgt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Heizkostenverordnung hat vor etwaigen Mietvertragsformulierungen grundsätzlich Vorrang (es ist prinzipiell nicht zulässig,<br />

dass Heizkosten bereits in <strong>de</strong>r Miete enthalten sind und eine monatliche Pauschale für die Heizung gezahlt wird, über die<br />

nicht mehr separat abgerechnet wird.<br />

Berechnungsmetho<strong>de</strong>:<br />

• Abrechnung von min. 50% bzw. max. 70% <strong>de</strong>r Heizkosten gem. tatsächlichem individuellem Verbrauch <strong>de</strong>s<br />

Mieters (Verbrauchserfassung durch entsprechen<strong>de</strong> Meßgeräte an allen Heizkörpern)<br />

• Rest <strong>de</strong>r Heizkosten nach festem Maßstab (üblich: Wohnfläche)<br />

Der einmal festgelegte Berechnungsmaßstab kann vom Vermieter nur mit Zustimmung <strong>de</strong>r Mieter geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, ausser<br />

• innerhalb <strong>de</strong>r ersten 3 Jahre nach <strong>de</strong>r erstmaligen Festlegung<br />

• aufgrund baulicher Maßnahmen durch <strong>de</strong>n Vermieter wird Heizenergie eingespart<br />

• es befin<strong>de</strong>n sich Geschäftsräume und Mietwohnungen im Gebäu<strong>de</strong>, wobei <strong>de</strong>r Verbrauch getrennt erfasst wer<strong>de</strong>n<br />

soll<br />

Ausnahmen, Heizkostenverordnung ist nicht bin<strong>de</strong>nd:<br />

• bei 2-Familienhäusern, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Vermieter selbst wohnt<br />

• die Verbrauchserfassung ist technisch unmöglich o<strong>de</strong>r unwirtschaftlich<br />

• bei Heizungssystemen, die beson<strong>de</strong>rs energiesparend sind (Solaranlagen u.ä.)<br />

• Wärmeverbrauch ist vom Mieter nicht zu beeinflussen (z.B. alte Heizungsanlage, wobei alle Mieträume durch ein<br />

Rohr beheizt wer<strong>de</strong>n, nur gültig bei Wohnraum, <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m 01.07.1981 bezugsfertig war)<br />

• Stu<strong>de</strong>ntenheimen, Alters- Pflegeheime, wenn <strong>de</strong>r Verwaltungsaufwand <strong>de</strong>r Verbrauchsermittlung wegen <strong>de</strong>r<br />

geringen Wohnfläche und <strong>de</strong>m häufigen Wechsel <strong>de</strong>r Mieter zu teuer ist

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