Klartext Hintergrundinformationen zum Kur-Tarif der DKV
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Leistungsmerkmale KombiMed KUR.<br />
Zusatzversicherung für gesetzlich und privat Versicherte.<br />
(EINZELVERSICHERUNG/GRUPPENVERSICHERUNG)<br />
<strong>Klartext</strong> – wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und <strong>Klartext</strong> zu sprechen heißt für uns auch, offen über Dinge zu<br />
reden. Die Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Leistungsmerkmale <strong>der</strong> KombiMed-Produkte. Weitere Leistungsbeschreibungen<br />
finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), in denen die Leistungen nach Art<br />
und Umfang geregelt sind.<br />
Leistungsmerkmale<br />
<strong>Kur</strong>tagegeld<br />
(unter <strong>Kur</strong>aufenthalte sind Vorsorgeo<strong>der</strong><br />
Rehabilitationsmaßnahme zu<br />
verstehen)<br />
Leistungsgrenze<br />
KombiMed KUR <strong>Tarif</strong> KKUR<br />
Ja. Sie erhalten das Tagegeld für stationäre und ambulante <strong>Kur</strong>en.<br />
Wir zahlen das Tagegeld für jeden Tag Ihres Aufenthaltes – bis zu 28 Tagen alle 3 Jahre.<br />
Ja. Das <strong>Kur</strong>tagegeld kann ab 40 EUR pro Tag bis zu 160 EUR pro Tag vereinbart werden.<br />
Eine genaue Übersicht finden Sie auf <strong>der</strong> Rückseite.<br />
Wir zahlen das <strong>Kur</strong>-Tagegeld für jeden Tag eines<br />
• stationären <strong>Kur</strong>aufenthaltes zu 100 %<br />
• ambulanten/teilstationären <strong>Kur</strong>aufenthaltes zu 75 %<br />
wenn <strong>der</strong> Aufenthalt selbst bezahlt wird, weil z. B. kein Anspruch bei einem gesetzlichen<br />
Rehabilitationsträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung)<br />
besteht.<br />
Übernimmt dagegen ein Rehabilitationsträger die Kosten, zahlen wir unabhängig von <strong>der</strong><br />
vereinbarten Tagegeldhöhe, bei<br />
• stationärem <strong>Kur</strong>aufenthalt 40 EUR.<br />
• ambulantem/teilstationärem <strong>Kur</strong>aufenthalt 30 EUR.<br />
Leistungsfreie Zeiten<br />
(Wartezeiten)<br />
Prüfung des Gesundheitszustandes bei<br />
Vertragsabschluss.<br />
Planmäßige Erhöhung <strong>der</strong> Beiträge<br />
zu festen Terminen<br />
Anpassung von Beiträgen<br />
Der <strong>Tarif</strong> sieht unter an<strong>der</strong>em keine Leistung vor für:<br />
• ambulante o<strong>der</strong> stationäre Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.<br />
• eine durch Pflegebedürftigkeit o<strong>der</strong> Verwahrung bedingte Unterbringung.<br />
Ja.<br />
Wartezeit: In den ersten drei Monaten besteht kein Leistungsanspruch.<br />
Die Wartezeit entfällt bei einem Unfall.<br />
Nein. Der Vertragsabschluss kommt immer zustande.<br />
Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind,<br />
leisten wir nicht. Davon ist auszugehen, wenn eine Vorsorge- o<strong>der</strong> Rehabilitationsmaßnahme<br />
als mögliche Behandlungsalternative zwischen Arzt und versicherter Person<br />
besprochen wurde. Dieses Gespräch muss in den letzten 24 Monaten vor Abschluss des<br />
Vertrages anlässlich <strong>der</strong> den Versicherungsfall auslösenden Diagnose(n) erfolgt sein.<br />
Ja. Sobald eine versicherte Person das 14. bzw. 19. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn<br />
des folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres <strong>der</strong> Beitrag <strong>der</strong> nächst höheren Altersgruppe zu zahlen.<br />
Ja. Sie ist möglich. Die Notwendigkeit einer Anpassung wird jedes Jahr überprüft und<br />
kann zu einer Erhöhung o<strong>der</strong> Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beiträge führen.
WELCHE TAGESSÄTZE KÖNNEN SIE VEREINBAREN?<br />
40 EUR bis 80 EUR bis 120 EUR bis 160 EUR<br />
Personen, die gesetzlich<br />
krankenversichert sind.<br />
Personen, die im brancheneinheitlichen<br />
Basistarif versichert<br />
sind.<br />
Personen, die Anspruch auf<br />
Heilfürsorge o<strong>der</strong> vergleichbare<br />
Versorgung haben.<br />
Personen, für die <strong>der</strong> Beihilfebemessungssatz<br />
75 % o<strong>der</strong><br />
mehr beträgt.<br />
Personen, für die <strong>der</strong> Beihilfebemessungssatz<br />
mindestens<br />
50 % und unter 75 % beträgt.<br />
Personen, für die <strong>der</strong> Beihilfebemessungssatz<br />
mindestens<br />
25 % und unter 50 % beträgt.<br />
Personen, die zu 100 % privat<br />
krankenversichert sind.<br />
Personen, für die <strong>der</strong> Beihilfebemessungssatz<br />
weniger als<br />
25 % beträgt.<br />
<strong>DKV</strong> Deutsche Krankenversicherung AG<br />
50594 Köln<br />
Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei)*<br />
Telefax 0 18 05 / 78 60 00 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen)<br />
*o<strong>der</strong> aus dem Ausland + 49 / 221 / 57 89 40 05 (Kosten gemäß <strong>Tarif</strong> des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters)<br />
service@dkv.com, www.dkv.com<br />
VF 249-4 (10.13)