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Klartext Hintergrundinformationen zum Kur-Tarif der DKV

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Leistungsmerkmale KombiMed KUR.<br />

Zusatzversicherung für gesetzlich und privat Versicherte.<br />

(EINZELVERSICHERUNG/GRUPPENVERSICHERUNG)<br />

<strong>Klartext</strong> – wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und <strong>Klartext</strong> zu sprechen heißt für uns auch, offen über Dinge zu<br />

reden. Die Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Leistungsmerkmale <strong>der</strong> KombiMed-Produkte. Weitere Leistungsbeschreibungen<br />

finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), in denen die Leistungen nach Art<br />

und Umfang geregelt sind.<br />

Leistungsmerkmale<br />

<strong>Kur</strong>tagegeld<br />

(unter <strong>Kur</strong>aufenthalte sind Vorsorgeo<strong>der</strong><br />

Rehabilitationsmaßnahme zu<br />

verstehen)<br />

Leistungsgrenze<br />

KombiMed KUR <strong>Tarif</strong> KKUR<br />

Ja. Sie erhalten das Tagegeld für stationäre und ambulante <strong>Kur</strong>en.<br />

Wir zahlen das Tagegeld für jeden Tag Ihres Aufenthaltes – bis zu 28 Tagen alle 3 Jahre.<br />

Ja. Das <strong>Kur</strong>tagegeld kann ab 40 EUR pro Tag bis zu 160 EUR pro Tag vereinbart werden.<br />

Eine genaue Übersicht finden Sie auf <strong>der</strong> Rückseite.<br />

Wir zahlen das <strong>Kur</strong>-Tagegeld für jeden Tag eines<br />

• stationären <strong>Kur</strong>aufenthaltes zu 100 %<br />

• ambulanten/teilstationären <strong>Kur</strong>aufenthaltes zu 75 %<br />

wenn <strong>der</strong> Aufenthalt selbst bezahlt wird, weil z. B. kein Anspruch bei einem gesetzlichen<br />

Rehabilitationsträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung)<br />

besteht.<br />

Übernimmt dagegen ein Rehabilitationsträger die Kosten, zahlen wir unabhängig von <strong>der</strong><br />

vereinbarten Tagegeldhöhe, bei<br />

• stationärem <strong>Kur</strong>aufenthalt 40 EUR.<br />

• ambulantem/teilstationärem <strong>Kur</strong>aufenthalt 30 EUR.<br />

Leistungsfreie Zeiten<br />

(Wartezeiten)<br />

Prüfung des Gesundheitszustandes bei<br />

Vertragsabschluss.<br />

Planmäßige Erhöhung <strong>der</strong> Beiträge<br />

zu festen Terminen<br />

Anpassung von Beiträgen<br />

Der <strong>Tarif</strong> sieht unter an<strong>der</strong>em keine Leistung vor für:<br />

• ambulante o<strong>der</strong> stationäre Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.<br />

• eine durch Pflegebedürftigkeit o<strong>der</strong> Verwahrung bedingte Unterbringung.<br />

Ja.<br />

Wartezeit: In den ersten drei Monaten besteht kein Leistungsanspruch.<br />

Die Wartezeit entfällt bei einem Unfall.<br />

Nein. Der Vertragsabschluss kommt immer zustande.<br />

Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind,<br />

leisten wir nicht. Davon ist auszugehen, wenn eine Vorsorge- o<strong>der</strong> Rehabilitationsmaßnahme<br />

als mögliche Behandlungsalternative zwischen Arzt und versicherter Person<br />

besprochen wurde. Dieses Gespräch muss in den letzten 24 Monaten vor Abschluss des<br />

Vertrages anlässlich <strong>der</strong> den Versicherungsfall auslösenden Diagnose(n) erfolgt sein.<br />

Ja. Sobald eine versicherte Person das 14. bzw. 19. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn<br />

des folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres <strong>der</strong> Beitrag <strong>der</strong> nächst höheren Altersgruppe zu zahlen.<br />

Ja. Sie ist möglich. Die Notwendigkeit einer Anpassung wird jedes Jahr überprüft und<br />

kann zu einer Erhöhung o<strong>der</strong> Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beiträge führen.


WELCHE TAGESSÄTZE KÖNNEN SIE VEREINBAREN?<br />

40 EUR bis 80 EUR bis 120 EUR bis 160 EUR<br />

Personen, die gesetzlich<br />

krankenversichert sind.<br />

Personen, die im brancheneinheitlichen<br />

Basistarif versichert<br />

sind.<br />

Personen, die Anspruch auf<br />

Heilfürsorge o<strong>der</strong> vergleichbare<br />

Versorgung haben.<br />

Personen, für die <strong>der</strong> Beihilfebemessungssatz<br />

75 % o<strong>der</strong><br />

mehr beträgt.<br />

Personen, für die <strong>der</strong> Beihilfebemessungssatz<br />

mindestens<br />

50 % und unter 75 % beträgt.<br />

Personen, für die <strong>der</strong> Beihilfebemessungssatz<br />

mindestens<br />

25 % und unter 50 % beträgt.<br />

Personen, die zu 100 % privat<br />

krankenversichert sind.<br />

Personen, für die <strong>der</strong> Beihilfebemessungssatz<br />

weniger als<br />

25 % beträgt.<br />

<strong>DKV</strong> Deutsche Krankenversicherung AG<br />

50594 Köln<br />

Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei)*<br />

Telefax 0 18 05 / 78 60 00 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen)<br />

*o<strong>der</strong> aus dem Ausland + 49 / 221 / 57 89 40 05 (Kosten gemäß <strong>Tarif</strong> des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters)<br />

service@dkv.com, www.dkv.com<br />

VF 249-4 (10.13)

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