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Zytostatika im Gesundheitsdienst (M620) - BGW

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Experten<br />

<strong>Zytostatika</strong> <strong>im</strong> <strong>Gesundheitsdienst</strong><br />

Informationen zur sicheren Handhabung von <strong>Zytostatika</strong><br />

themen<br />

FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN<br />

Berufsgenossenschaft<br />

für <strong>Gesundheitsdienst</strong><br />

und Wohlfahrtspflege


themen<br />

Experten<br />

<strong>Zytostatika</strong> <strong>im</strong> <strong>Gesundheitsdienst</strong><br />

Informationen zur sicheren Handhabung von <strong>Zytostatika</strong><br />

FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN<br />

Berufsgenossenschaft<br />

für <strong>Gesundheitsdienst</strong><br />

und Wohlfahrtspflege


Experten<br />

Impressum<br />

<strong>Zytostatika</strong> <strong>im</strong> <strong>Gesundheitsdienst</strong><br />

Erstveröffentlichung 04/2008, Stand 07/2009<br />

© 2008 Berufsgenossenschaft für <strong>Gesundheitsdienst</strong> und Wohlfahrtspflege – <strong>BGW</strong><br />

Herausgeber<br />

Berufsgenossenschaft für <strong>Gesundheitsdienst</strong> und Wohlfahrtspflege – <strong>BGW</strong><br />

Hauptverwaltung<br />

Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg<br />

Telefon: (040) 202 07 - 0 · Telefax: (040) 202 07 - 24 95<br />

www.bgw-online.de<br />

Bestellnummer<br />

<strong>M620</strong> (entspricht GUV-I 8533)<br />

Text<br />

Dr. André Heinemann, <strong>BGW</strong> – Grundlagen der Prävention und Rehabilitation<br />

Redaktion<br />

Natalie Broscheid, Texte die wirken<br />

Sebastian Gr<strong>im</strong>m, <strong>BGW</strong>-Öffentlichkeitsarbeit<br />

Fotos<br />

Armin Kühn, Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen<br />

Dr. André Heinemann, <strong>BGW</strong> – Grundlagen der Prävention und Rehabilitation<br />

Bertram Solcher, Hamburg<br />

Mathias Nietzke, Zentralapotheke St. Johannes Hospital, Dortmund<br />

Gestaltung und Satz<br />

Kunst & Partner, Hamburg<br />

Überarbeitung<br />

Terminal 4 Verlag GmbH, Hamburg<br />

Druck<br />

Druckhaus Dresden GmbH, Dresden<br />

Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig, biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706<br />

4 Impressum


Inhalt<br />

Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

2 Charakterisierung von <strong>Zytostatika</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

2.1 Wirkungsmechanismen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

2.2 Lokale Toxizität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

2.3 Einstufungskriterien und Kategorien der Gentoxizität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

2.4 Gefahrstoffrechtliche Zuordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

3 Begriffe: Zubereiten und Verabreichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

4.1 Gefährdungsbeurteilung als Teil des Handlungskreises . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

4.2 Messmethoden für <strong>Zytostatika</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

4.2.1 Verfahren des Biomonitorings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

4.2.2 Verfahren des Umgebungsmonitorings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

4.3 Umgebungsmonitoring mittels Wischproben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

4.4 Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21<br />

5 Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

5.1 Zubereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

5.2 Verpackung und Transport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

5.3 Vorbereitung und Applikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

5.4 Entsorgung von Abfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38<br />

5.5 Unbeabsichtigte Freisetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .40<br />

6 Unterrichtung und Unterweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

7 Arbeitsmedizinische Vorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />

8 Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

9 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />

Inhalt<br />

5


Experten<br />

Inhalt<br />

10 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

10.1 Gefahrstoffrechtliche Zuordnung verschiedener <strong>Zytostatika</strong> . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

10.2 Auswahlkriterien für Überleitsysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

10.3 Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />

10.3.1 Betriebsanweisung <strong>Zytostatika</strong>-Werkbänke (Beispiel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58<br />

10.3.2 Betriebsanweisung Zubereitung (Beispiel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />

10.3.3 Betriebsanweisung Innerbetrieblicher Transport (Beispiel) . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

10.3.4 Betriebsanweisung Vorbereitung und Verabreichung (Beispiel) . . . . . . . . . . . . 61<br />

10.3.5 Betriebsanweisung Reinigung Applikationsbereich (Beispiel) . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

10.3.6 Betriebsanweisung Entsorgung (Beispiel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />

Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />

Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66<br />

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

Vorbemerkung<br />

Die Gefahrstoffverordnung vom 23. Dezember 2004 sowie neuere Erkenntnisse hinsichtlich<br />

des sachgerechten Umgangs mit <strong>Zytostatika</strong> machten eine inhaltliche Überarbeitung dieser<br />

Broschüre erforderlich. Sie wurde außerdem in Format und Gestaltung grundlegend überarbeitet.<br />

Originaltexte aus der TRGS 525 von 1998 und aus der aktuellen Gefahrstoff verord -<br />

nung wurden <strong>im</strong> Text farblich gekennzeichnet.<br />

6 Inhalt


1 Einleitung<br />

Zur Behandlung von Krebserkrankungen<br />

stellen <strong>Zytostatika</strong> seit vielen Jahren eine<br />

unverzichtbare Medikamentengruppe dar.<br />

Der Umgang mit <strong>Zytostatika</strong> findet in vielen<br />

(Krankenhaus-) Apotheken, Krankenhäusern,<br />

Arztpraxen oder ambulanten Einrichtungen<br />

statt. Die Anzahl der Zubereitungen und<br />

der Applikationen in Deutschland n<strong>im</strong>mt<br />

kontinuierlich zu. Da <strong>Zytostatika</strong> verstärkt<br />

auch bei anderen Erkrankungen zum Ein -<br />

satz kommen – wie beispielsweise Methot<br />

rexat bei der Rheumabehandlung oder<br />

Mitoxantron und Cyclophosphamid bei der<br />

Behandlung der Multiplen Sklerose – und<br />

zunehmendes Lebensalter der Bevölkerung<br />

in Deutschland voraussichtlich mit einem<br />

Anstieg der Krebserkrankungen einhergehen<br />

wird, werden Tätigkeiten mit <strong>Zytostatika</strong><br />

weiter zunehmen. Neu hinzu kommt der<br />

Einsatz dieser Medikamentengruppe in Ein -<br />

richtungen der Veterinär medizin.<br />

Bislang wurde nur sehr selten über akute<br />

lokale oder auch systemische Wirkungen<br />

wie toxisch-allergische Reaktionen oder<br />

Störungen des Allgemeinbefindens (zum<br />

Beispiel Kopfschmerzen, Schwindel) bei<br />

Ärzten und Pflegekräften berichtet, die mit<br />

zytostatikahaltigen Arzne<strong>im</strong>itteln umgehen.<br />

Ursache waren meist größere, unfall bedingte<br />

Konta minationen oder schlech te Arbeits -<br />

platz be ding ungen vor der Einführung der<br />

heute üblichen Schutzmaß nahmen.<br />

Da es sich bei <strong>Zytostatika</strong> um hochpotente<br />

Medikamente handelt, sind be<strong>im</strong> Umgang<br />

mit ihnen unerwünschte Wirkungen jedoch<br />

nicht gänzlich auszuschließen. Derzeit gibt<br />

es keine wissenschaftlich belegten Dosis-<br />

Wir kungs-Beziehungen hinsichtlich des kanzerogenen<br />

(krebserzeugenden), mutagenen<br />

(erbgutverändernden) und reproduk tions -<br />

toxischen (fortpflanzungsgefährdenden)<br />

Poten zials der <strong>Zytostatika</strong> für aufgenommene<br />

Mengen weit unterhalb einer therapeutischen<br />

Dosis (Niedrigdosisbereich). Gleichwohl<br />

rechtfertigen die bisher bekannten<br />

Eigenschaften dieser Medikamentengruppe,<br />

dass Schutzmaßnahmen für jene Mit -<br />

arbeiter innen und Mitar bei ter ergriffen werden,<br />

die mit <strong>Zytostatika</strong> in Kontakt kommen.<br />

Geringe Wirkstoffmengen können – trotz<br />

erheblicher Verbesserungen be<strong>im</strong> Arbeits -<br />

schutz – bei der Zubereitung, dem<br />

Transport, der Verabreichung und der<br />

Entsorgung von <strong>Zytostatika</strong> beispielsweise<br />

durch Leckage oder Aerosolbildung freigesetzt<br />

werden. Sie gelangen über die<br />

Atemwege und die Haut in den Körper,<br />

wenn die Schutzmaßnahmen nicht richtig<br />

angewendet werden. Daher ist eine weitere<br />

Expositionsmini mierung anzustreben. Messungen<br />

zur Auf nahme von <strong>Zytostatika</strong> über<br />

die Haut wurden unter anderem <strong>im</strong> Rahmen<br />

des EU-Forschungs projektes RISKOFDERM<br />

durch ge führt.<br />

Nicht <strong>im</strong>mer können allgemein gültige<br />

Regelungen für Hygiene und Arbeitsschutz<br />

aufgestellt werden, die für jeden Arbeitsplatz<br />

gleichermaßen geeignet sind. Deshalb<br />

sind Schutzmaßnahmen in dieser Schrift<br />

häufig als Hinweise formuliert. Im Rahmen<br />

der Gefährdungsbeurteilung muss der<br />

Arbeitgeber festlegen, welche konkreten<br />

1 Einleitung<br />

7


Experten<br />

Maßnahmen an Ort und Stelle die Zweckmäßigsten<br />

sind. Die Hinweise reichen vom<br />

sicheren Auspacken der angelieferten Ware<br />

über das Zubereiten der Injektions-/<br />

Infusionslösungen und deren Verabreichen<br />

am Patienten bis zur Entsorgung von Arznei -<br />

mittelresten.<br />

Die Schrift berücksichtigt dabei insbesondere<br />

die Anforderungen der aktuellen Gefahr -<br />

stoffverordnung und der Technischen Regel<br />

TRGS 525 „Umgang mit Gefahrstoffen in<br />

Einrichtungen der humanmedizinischen<br />

Versorgung“ aus dem Jahre 1998. Sie<br />

wurde unter Einbeziehung der Beratungs -<br />

ergebnisse eines Arbeitskreises des Unter -<br />

aus schusses (UA) II be<strong>im</strong> Aus schuss für<br />

Gefahrstoffe (AGS) erstellt, der derzeit die<br />

TRGS 525 an die Regelungen der Gefahr -<br />

stoffverordnung vom 23. Dezem ber 2004<br />

anpasst und sie unter anderem auf den<br />

Bereich der veterinärmedizinischen Versor -<br />

gung erweitert.<br />

Diese Arbeitshilfe wendet sich daher sowohl<br />

an human- als auch an tiermedizinische<br />

Einrichtungen.<br />

8 1 Einleitung


2 Charakterisierung von <strong>Zytostatika</strong><br />

2.1 Wirkungsmechanismen<br />

Alkylanzien<br />

Alkylierende Substanzen führen durch chemische<br />

Reaktion mit genetischem Material<br />

(DNS, RNS = (Desoxy)-ribonukleinsäure)<br />

zu dessen Veränderung, also Mutation,<br />

fehler hafter Replikation, Zytotoxizität und<br />

Zelltod. Zu den Alkylanzien gehören zum<br />

Beispiel:<br />

• Bendamustin<br />

• Busulfan<br />

• Carboplatin<br />

• Carmustin<br />

• Chlorambucil<br />

• Cisplatin<br />

• Cyclophosphamid<br />

• Dacarbazin<br />

• Ifosfamid<br />

• Melphalan<br />

• Mitomycin<br />

• N<strong>im</strong>ustin und andere Nitrosoharnstoffe<br />

• Oxaliplatin<br />

• Thiotepa<br />

• Treosulfan<br />

Ant<strong>im</strong>etabolite<br />

Diese Substanzen sind den DNS- und RNS-<br />

Bausteinen ähnliche Substanzen, die Synthesephase-spezifisch<br />

als falsche Substrate die<br />

Enzyme der Nukleinsäuresynthese hemmen.<br />

Dazu gehören zum Beispiel:<br />

• Capecitabin<br />

• Cytarabin<br />

• Fludarabin<br />

• 5-Fluorouracil<br />

• Gemcitabin<br />

• 6-Mercaptopurin<br />

• Methotrexat<br />

• 6-Tioguanin<br />

Mitosehemmstoffe (Vincaalkaloide, Taxane)<br />

Sie hemmen Mitosephase-spezifisch die Zelltei -<br />

lung durch Schädigung des Spindel apparates,<br />

indem sie die Kernspindel zer stören oder übermäßig<br />

stabilisieren. Dazu gehören zum Beispiel:<br />

a) Aus der Gruppe der Vincaalkaloide<br />

• Vinblastin<br />

• Vincristin<br />

• Vindesin<br />

• Vinorelbin<br />

b) Aus der Gruppe der Taxane<br />

• Docetaxel<br />

• Paclitaxel<br />

Topoisomerasehemmstoffe<br />

Sie hemmen die Wirkung best<strong>im</strong>mter Enzyme<br />

(Topoisomerase I und Topoiso merase II), die<br />

die räumliche Struktur der DNS best<strong>im</strong>men<br />

und verändern. Dazu gehören zum Beispiel:<br />

a) Topoisomerase-I-Hemmstoffe<br />

• Irinotecan<br />

• Topotecan<br />

b) Topisomerase-II-Hemmstoffe<br />

• Aclarubicin<br />

• Dactinomycin<br />

• Daunorubicin<br />

• Doxorubicin<br />

• Epirubicin<br />

• Etoposid<br />

• Idarubicin<br />

• Mitoxantron<br />

2 Charakterisierung von <strong>Zytostatika</strong><br />

9


Experten<br />

Monoklonale Antikörper zur Tumortherapie<br />

Hierzu zählen insbesondere monoklonale<br />

Antikörper, wie Ritux<strong>im</strong>ab und Trastuzumab,<br />

aber auch beispielsweise Alemtuzumab und<br />

Bevacizumab. So unterbindet Trastuzumab<br />

das Wachstumssignal der Krebszellen. Bei<br />

den meisten Wirkstoffen muss von reproduktionstoxischen<br />

Eigen schaften ausgegangen<br />

werden.<br />

Sonstige zytotoxische Substanzen<br />

Nach unterschiedlichen und teilweise noch<br />

nicht vollständig geklärten Mechanismen wir -<br />

ken Bleomycin, Hydroxyharnstoff, Zytoki ne<br />

wie Interleukin und Interferon sowie weitere<br />

Substanzen (zum Beispiel Mistelextrakte und<br />

an dere Stoffe aus der Alternativmedizin).<br />

Tyrosinkinase-Inhibitoren zielen auf eine spezifische<br />

Hemmung dysregulierter Tyrosinki na -<br />

sen bei der chronisch myeloischen Leu kämie<br />

und anderen malignen Erkrankungen ab.<br />

Der bekannteste Wirkstoff dieser Gruppe,<br />

das Imatinib, erwies sich <strong>im</strong> Tierversuch als<br />

teratogen.<br />

zellen gerechnet werden. Die Schädigungen<br />

können sowohl kanzerogener, mutagener<br />

als auch reproduktionstoxischer Natur sein.<br />

So wird das Risiko der Entstehung von sogenannten<br />

Zweittumoren bei behandelten Krebs -<br />

patienten auf etwa 3 % geschätzt. Ausgelöst<br />

werden diese Zweittumore durch lang dauernde<br />

Behand lung und hohe <strong>Zytostatika</strong> -<br />

dosen, vorwiegend durch alkylierende Arz -<br />

neistoffe (Alky lantien).<br />

2.2 Lokale Toxizität<br />

Unter lokaler Einwirkung von <strong>Zytostatika</strong> als<br />

Wirkstoff oder in Form hochkonzentrierter Arz -<br />

ne<strong>im</strong>ittelzubereitungen können verschiedene<br />

lokale Reaktionen wie Sensibilisierung oder<br />

reizende (zum Beispiel Rötung, Brennen, Juck -<br />

reiz) beziehungsweise gewebezerstören de<br />

(nekrotisierende) Effekte auftreten. Die nachfolgende<br />

Tabelle gibt einen Überblick über<br />

die lokalen mukokutanen (die Schle<strong>im</strong>haut<br />

betreffenden) und konjunktivalen (die Binde -<br />

haut be tref fenden) Wir kungen dieser Stoffe.<br />

Fast alle <strong>Zytostatika</strong> bewirken Verän derungen<br />

von Struktur und/oder Funktion des genetischen<br />

Materials, wodurch Wachs tum und<br />

Ver mehrung der Tumorzellen ge hemmt werden.<br />

Da die Angriffspunkte in normalen<br />

Zellen und Tumorzellen die gleichen sind,<br />

werden von der Therapie auch normale, vor<br />

allem wachstumsintensive Zellen und Zell -<br />

verbände geschädigt. Des halb muss be<strong>im</strong><br />

Einsatz von <strong>Zytostatika</strong> mit zellschädigenden<br />

Wirkungen vor allem auf das Knochen -<br />

mark, den Magen-Darm-Trakt und die Ke<strong>im</strong> -<br />

10 2 Charakterisierung von <strong>Zytostatika</strong>


Mukokutane und konjunktivale Wirkung bei direktem Kontakt mit <strong>Zytostatika</strong> (Beispiele)<br />

Zytostatikum<br />

Amsacrin<br />

Bleomycin<br />

Busulfan<br />

Carmustin<br />

Cisplatin<br />

Cyclophosphamid<br />

Dacarbazin<br />

Dactinomycin<br />

Daunorubicin<br />

Doxorubicin<br />

Estramustin<br />

5-Fluorouracil<br />

Hydroxyurea<br />

Ifosfamid<br />

Interferone<br />

Lomustin<br />

Melphalan<br />

Methotrexat<br />

Mitomycin<br />

Mitoxantron<br />

Procabazin<br />

Thiotepa<br />

Vinblastin<br />

Vincristin<br />

Vindesin<br />

Schädigungstyp<br />

reizend, nekrotisierend<br />

reizend, sensibilisierend<br />

reizend<br />

reizend<br />

sensibilisierend<br />

reizend, sensibilisierend<br />

reizend an Haut und Nasenschle<strong>im</strong>häuten<br />

Blasenbildung, nekrotisierend<br />

Blasenbildung, reizend an Haut und Nasenschle<strong>im</strong>häuten<br />

Blasenbildung, reizend, sensibilisierend<br />

starke Reizung von Haut- und Nasenschle<strong>im</strong>häuten<br />

reizend, Entzündung vorgeschädigter Haut, sensibilisierend<br />

reizend<br />

reizend<br />

reizend<br />

Blasenbildung, reizend an Haut und Nasenschle<strong>im</strong>häuten<br />

reizend<br />

reizend, sensibilisierend<br />

Blasenbildung, reizend<br />

reizend an Haut und Augenbindehäuten<br />

reizend<br />

reizend<br />

Blasenbildung, reizend<br />

Blasenbildung, reizend<br />

Blasenbildung, reizend, Ulzera der Kornea<br />

In Anlehnung an: IVSS (ISSA) Prevention Series Nr. 2019 (G) „Sicherer Umgang mit <strong>Zytostatika</strong>,<br />

Grunddokumentation: Arbeitspapier für Spezialisten der Arbeitssicherheit”, Hamburg 1996.<br />

2 Charakterisierung von <strong>Zytostatika</strong><br />

11


Experten<br />

2.3 Einstufungskriterien und<br />

Kategorien der Gentoxizität<br />

Üblicherweise werden kanzerogene, mutagene<br />

und reproduktionstoxische Arbeits -<br />

stoffe (cmr-Stoffe) in Deutschland nach dem<br />

Bewertungskonzept der Europäischen Union<br />

eingestuft. Nachfolgend sind die Ein -<br />

stufungskriterien für krebserzeugende Stoffe<br />

erläutert:<br />

Kategorie 1<br />

Stoffe, die be<strong>im</strong> Menschen bekanntermaßen krebserzeugend<br />

wirken. Es sind hinreichende Anhaltspunkte<br />

für einen Kausalzusam menhang zwischen der Exposition<br />

eines Menschen gegenüber dem Stoff und der<br />

Entstehung von Krebs vorhanden.<br />

Kategorie 2<br />

Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen<br />

angesehen werden sollten. Es bestehen hinreichende<br />

Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass<br />

die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff<br />

Krebs erzeugen kann. Diese Annahme beruht <strong>im</strong><br />

Allgemeinen auf:<br />

• Geeigneten Langzeit-Tierversuchen<br />

• Sonstigen relevanten Informationen<br />

Kategorie 3<br />

Stoffe, die wegen möglicher krebserregender<br />

Wirkung be<strong>im</strong> Menschen Anlass zur Besorgnis geben,<br />

über die jedoch nicht genügend Informationen<br />

für eine befriedigende Beurteilung vorliegen. Aus<br />

geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhalts -<br />

punkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um einen<br />

Stoff in Kategorie 2 einzustufen.<br />

Quelle: Anhang VI zur RL 67/548 EWG, Nr. 4.2.1<br />

Die entsprechenden EU-Kategorien für erbgutverändernde,<br />

fortpflanzungsgefährdende<br />

und fruchtschädigende Stoffe sind analog<br />

aufgebaut.<br />

Alle nach den EU-Kriterien bereits eingestuften<br />

cmr-Stoffe sind <strong>im</strong> sogenannten<br />

European chemical Substances Information<br />

System (ESIS) aufgelistet, das über die Website<br />

des European Chemicals Bureau (ECB) unter<br />

der Adresse: http://ecb.jrc.it/esis/ aufgerufen<br />

werden kann.<br />

Aus Platzgründen wird an dieser Stelle auf<br />

die Darstellung weiterer Einstufungs- und<br />

Bewertungssysteme verzichtet, die beispielsweise<br />

von der Deutschen Forschungsgemeinschaft<br />

(DFG), der International Agency<br />

for Research on Cancer (IARC), der US<br />

Environmental Protection Agency (EPA), der<br />

amerikanischen Occupational Safety and<br />

Health Association (OSHA) oder des TLV-<br />

Commitees der American Conference of<br />

Governmental Industrial Hygienists veröffentlicht<br />

worden sind.<br />

In Deutschland müssen <strong>Zytostatika</strong> und<br />

andere Arzne<strong>im</strong>ittel (zum Beispiel best<strong>im</strong>mte<br />

Virus tatika, Steroidhormone) als krebserzeugend,<br />

erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend<br />

eingestuft werden, wenn<br />

sie die in § 3 Abs. 2 GefStoffV genannten<br />

Kriterien erfüllen. Eine Auflistung von cmr-<br />

Stoffen findet sich in der TRGS 905<br />

„Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder<br />

oder fortpflanzungsgefährdender<br />

Stoffe”.<br />

12 2 Charakterisierung von <strong>Zytostatika</strong>


TRGS 905 (Stand: Juli 2005)<br />

„Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder<br />

oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“<br />

2.1 Krebserzeugende Arzneistoffe<br />

Von krebserzeugenden Eigenschaften der Kategorien 1<br />

oder 2 ist bei therapeutischen Substanzen auszugehen,<br />

denen ein gentoxischer Wirkungsmechanismus zugrunde<br />

liegt. Erfahrungen in der Therapie mit alkylierenden<br />

<strong>Zytostatika</strong> wie Cyclophosphamid (…) sowie mit teerhaltigen<br />

Salben, die über lange Zeit angewendet worden<br />

sind, bestätigen dies insofern, als bei so behandelten<br />

Patienten später Tumorneubildungen beschrieben<br />

worden sind.<br />

Hinweis:<br />

Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeur -<br />

teilung anhand der verfügbaren Informa tionen<br />

(Einstufungskriterien der EU, Fachinforma -<br />

tionen der Hersteller etc.) durchführen. Soweit<br />

er sonstige Kenntnisse über krebserzeugende,<br />

erbgutverändernde und/oder reproduktionstoxische<br />

Eigenschaften seiner Arzne<strong>im</strong>ittel hat,<br />

muss er sie entsprechend einstufen.<br />

<strong>Zytostatika</strong>. Die Angaben beziehen sich auf<br />

den reinen Wirkstoff, der zum Beispiel in der<br />

Apotheke als Ausgangs stoff für die Rezeptur<br />

eingesetzt wird, und nicht auf das Fertig -<br />

arzne<strong>im</strong>ittel.<br />

Als Basis für die Einstufung in krebserzeugende<br />

(R 45, R 49), erbgutverändernde (R 46),<br />

fruchtbarkeitsgefährdende (R 60) und fruchtschädigende<br />

(R 61) Stoffe sowie in Stoffe<br />

nach EU-Kategorie 3 dienten in erster Linie<br />

Angaben aus der Literatur sowie von internationalen<br />

Gremien vorgenommene Ein stu -<br />

fungen (siehe Kap. 2.3) oder die Hersteller -<br />

angaben <strong>im</strong> Sicherheitsdatenblatt.<br />

Die Übersicht kann als Arbeitshilfe bei der<br />

Informationsermittlung und Gefährdungs beur -<br />

teilung nach § 7 GefStoffV dienen. Aus führ -<br />

liche Erläuterungen und Angaben zu mehr als<br />

70 weiteren Ausgangsstoffen für die Zyto -<br />

statika-Rezeptur und verschiedene monoklonale<br />

Antikörper sind <strong>im</strong> Fach bereich Ge fahr -<br />

stoffe und Toxikologie der <strong>BGW</strong> erhältlich.<br />

Für konkrete Fragen zur Einstufung steht der<br />

Fachbereich Gefahrstoffe und Toxikologie<br />

der <strong>BGW</strong> zur Verfügung.<br />

2.4 Gefahrstoffrechtliche Zuordnung<br />

Die <strong>im</strong> Anhang zu dieser Schrift enthaltene<br />

Tabelle zur gefahrstoffrechtlichen Zuord nung<br />

von <strong>Zytostatika</strong> (siehe Kap. 10.1) enthält<br />

Infor mationen zu den häufigsten in Offizinund<br />

Krankenhaus apotheken zubereiteten<br />

Zunächst muss aufgrund der Kennzeichnung<br />

und Einstufung des jeweiligen Stoffes festgelegt<br />

werden, welche Gefährdung von ihm<br />

ausgeht und welcher Schutzstufe er zugeordnet<br />

werden muss. Die anschließende Gefähr -<br />

dungsbeurteilung (siehe Kap. 4) führt schließlich<br />

zu den Schutzmaßnahmen, die vom<br />

Arbeitgeber getroffen werden müssen<br />

(siehe Kap. 5).<br />

2 Charakterisierung von <strong>Zytostatika</strong><br />

13


Experten<br />

3 Begriffe: Zubereiten und<br />

Verabreichen<br />

Zubereitung<br />

Im Einzelnen handelt es sich um:<br />

Die Zubereitung umfasst – aus gefahrstoffrechtlicher<br />

Sicht – alle Schritte bis zum<br />

Erreichen einer applikationsfertigen Dar -<br />

reichungs form.<br />

• Das Auflösen der Trockensubstanz mit<br />

dem dafür vorgesehenen Lösungsmittel<br />

• Das Aufziehen von Spritzen mit der<br />

Arzne<strong>im</strong>ittellösung<br />

• Das Dosieren eines aufgelösten Arznei -<br />

mittels (zum Beispiel in eine Infusions lö sung)<br />

Aufziehen einer Spritze in der <strong>Zytostatika</strong>-Werkbank<br />

Zuspritzen in eine Infusionsflasche<br />

Befüllen einer elastomerischen Pumpe<br />

14 3 Begriffe: Zubereiten und Verabreichen


Verabreichung<br />

Unter dem Verabreichen versteht man aus<br />

gefahrstoffrechtlicher Sicht alle Tätigkeiten<br />

zur Anwendung des zubereiteten Arznei -<br />

mittels am Patienten:<br />

• Das Anstechen des Infusionssystems<br />

(Infusionsbesteck) an der Infusion<br />

• Das Anbringen (Konnektieren) des Infu -<br />

sionsbestecks an den venösen Zugang<br />

des Patienten<br />

• Die Abnahme und die Entsorgung des<br />

Infusionszubehörs in eine Sammeltonne<br />

Abfalltonne für benutztes Infusionszubehör<br />

Die Zubereitung und die Verabreichung von<br />

<strong>Zytostatika</strong> dürfen grundsätzlich nur durch<br />

unterwiesenes und entsprechend seiner Auf -<br />

gabe geschultes Fachpersonal (zum Beispiel<br />

phar mazeutisches und ärztliches Personal,<br />

examinierte Gesundheits- und Krankenpfle -<br />

gerinnen und -pfleger) durchgeführt werden.<br />

Beschäftigte, die andere Tätigkeiten mit Zytos -<br />

tatika ausüben (zum Beispiel Laborper sonal,<br />

Reinigungskräfte, Transport- und Ent sor gungs -<br />

dienst), müssen zumindest unterwiesen werden<br />

(siehe Kap. 6).<br />

Anbringen der Infusionslösung<br />

3 Begriffe: Zubereiten und Verabreichen<br />

15


Experten<br />

4 Informationsermittlung und<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

4.1 Gefährdungsbeurteilung als Teil<br />

des Handlungskreises<br />

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich vor<br />

Beginn der Arbeiten und in regelmäßigen<br />

Abständen die Arbeitsbedingungen und<br />

Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Zytosta -<br />

tika bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen<br />

zur Verbesserung ergreifen. Die<br />

Gefährdungs beur teilung hilft ihm Ort,<br />

Umfang und Dringlichkeit der erforderlichen<br />

Maßnahmen festzulegen. Die Gefährdungsbeurteilung<br />

ist zentraler Schritt eines<br />

Arbeitszyklus, der dazu dient, die gesundheitlichen<br />

Aspekte der Arbeitssituation zu<br />

verbessern.<br />

Weiterführende<br />

Schlussfolgerungen<br />

Durch- und<br />

Umsetzung<br />

der Lösung<br />

Kontrolle<br />

Analyse<br />

Sichere Handhabung von <strong>Zytostatika</strong><br />

Arbeitsschutzspezialisten (zum Beispiel der<br />

Fach kraft für Arbeitssicherheit und dem<br />

Arbeitsmedi ziner) wichtig. Alle <strong>im</strong> Betrieb<br />

vorkommenden <strong>Zytostatika</strong>, für die Schutz -<br />

maßnahmen möglicherweise erforderlich<br />

sind, müssen <strong>im</strong> Gefahrstoffver zeichnis<br />

nach § 7 Abs. 8 GefStoffV aufgelistet werden.<br />

Häufig kann die Lagerliste der Apo -<br />

theke als (Gefahrstoff-) Verzeichnis ge nutzt<br />

werden.<br />

Erläuterungen zur anschließenden Gefähr -<br />

dungs beur teilung bieten insbesondere<br />

die Technische Regel TRGS 400 „Gefähr-<br />

dungs beur teilung für Tätigkeiten mit Gefahr<br />

stoffen” sowie TRGS 401 für dermale<br />

Gefährdungen<br />

(Gefährdungen<br />

durch Haut kontakt)<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

und TRGS 402 für<br />

inhalative Gefährdun<br />

gen (Ge fähr -<br />

Setzen von<br />

dungen durch Ein -<br />

Zielen<br />

atmen).<br />

Zyklus zur Verbesserung der Arbeitssituation<br />

Auswahl<br />

der Lösung<br />

Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber<br />

zunächst die für die Gefährdungs beur -<br />

teilung notwendigen Informationen aus<br />

Sicherheitsdatenblättern, aus Fachinforma -<br />

tionen der Hersteller oder aus der Literatur<br />

beschaffen und die relevanten Gefährdun -<br />

gen systematisch ermitteln und bewerten.<br />

Hierbei ist eine gute Zusammenarbeit mit<br />

Entwicklung von<br />

Die Gefähr dungs -<br />

Lösungsalternativen<br />

beur teilung dient<br />

als Grundlage für<br />

weitere Schritte<br />

wie dem Setzen von Zielen zum Schutz<br />

der Beschäftigten vor dem Kontakt mit<br />

Zyto statika (zum Beispiel Vermeidung von<br />

Leckagen) und der Ent wicklung von<br />

Lö sungsalternativen. Im nächsten Schritt werden<br />

die festgelegten technischen, organisatorischen<br />

und persönlichen Schutz maß -<br />

nahmen umgesetzt. Ihre Wirk samkeit muss<br />

in regelmäßigen Abständen kontrolliert und<br />

16 4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung


gegebenenfalls angepasst werden, damit<br />

die Beschäftigten dauerhaft und effektiv ge -<br />

schützt sind.<br />

allerdings bis heute nicht möglich, verbindliche<br />

Grenzwerte für Zyto statika am Arbeitsplatz<br />

zu definieren.<br />

Hinweis:<br />

Die zuständige Behörde kann aufgrund des<br />

§ 19 GefStoffV unter anderem Informa -<br />

tionen beziehungsweise Unterlagen verlangen<br />

über<br />

• das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung<br />

einschließlich ihrer Dokumentation und<br />

die der Beurteilung zugrunde liegenden<br />

Informationen,<br />

• die durchgeführten Schutz- und Vorsorge -<br />

maßnahmen einschließlich der Betriebs -<br />

anweisungen,<br />

• die Menge der hergestellten oder verwendeten<br />

<strong>Zytostatika</strong>,<br />

• die Art der zum Einsatz kommenden<br />

Schutzausrüstung sowie<br />

• die Art und den Grad der Exposition.<br />

4.2 Messmethoden für <strong>Zytostatika</strong><br />

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit,<br />

durch ein Umgebungsmonitoring die externe<br />

Belastung sowie durch ein Biomonitoring<br />

die innere Belastung und Beanspruchung<br />

der Beschäftigten nach beispielsweise einer<br />

dermalen oder inhalativen Aufnahme festzustellen.<br />

Aufgrund nicht best<strong>im</strong>mbarer<br />

Schwellenwerte für die cmr-Wirkungen ist es<br />

4.2.1 Verfahren des Biomonitorings<br />

Belastungsmonitoring:<br />

Be<strong>im</strong> Belastungsmonitoring wird das<br />

Zytostatikum oder dessen bekanntes<br />

Abbauprodukt (Metabolit) <strong>im</strong> Blut oder Urin<br />

nachgewiesen. Bisher gibt es nur<br />

für wenige <strong>Zytostatika</strong> (zum Beispiel<br />

Cyclophos phamid, Methotrexat, Ifosfamid,<br />

Epirubi cin, Doxorubicin, Cis- und Carbo -<br />

platin) in einigen spezialisierten Labora -<br />

torien die Möglichkeit der Unter suchung.<br />

Die Unter suchungsergebnisse sind schwer<br />

zu interpretieren; die Verfahren sind (bis auf<br />

wenige Aus nahmen) nicht validiert. Diese<br />

Unter suchungsart bietet sich daher zurzeit<br />

nur für wissenschaftliche Zwecke oder<br />

besondere Fragestellungen an.<br />

Beanspruchungs- oder Effektmonitoring:<br />

Das biologische Beanspruchungsmoni toring<br />

oder zytogenetische Effektmo nitoring (zum<br />

Beispiel Schwester-Chromatid-Aus tausch -<br />

rate, Mikrokernrate, Chromo so men-Aber -<br />

rationen, Addukte) ermittelt nicht den<br />

Gefahrstoff selbst, sondern dessen Wir kung<br />

am genetischen Material. Die Untersuchung<br />

kann auf biologische Effekte hinweisen, die<br />

durch best<strong>im</strong>mte Beanspruchungen (zum<br />

Bei spiel durch das Zytostatikum, aber auch<br />

außerberufliche Einwirkungen wie Rau chen,<br />

Ernährung und/oder Arznei mittel einnahme)<br />

verursacht sein können. Wegen diverser<br />

Störpara meter und Schwierigkeiten in der<br />

4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung<br />

17


Experten<br />

Beur teilung der Einzelwerte sind diese<br />

unspezifischen Verfahren speziellen Situ -<br />

ationen vorbehalten (etwa bei großflächigen<br />

Konta mi na tionen), bei denen Unter -<br />

suchungen an einem ausreichend großen<br />

Arbeit nehmer-Kollektiv (– > 5 Personen) durchgeführt<br />

werden müssen.<br />

4.2.2 Verfahren des Umgebungsmoni torings<br />

Wischproben auf Oberflächen:<br />

Be<strong>im</strong> Wischprobenverfahren werden definierte<br />

Oberflächen <strong>im</strong> Arbeitsbereich mittels<br />

getränkter Wischtücher beprobt und die aufgewischten<br />

<strong>Zytostatika</strong> anschließend mengenmäßig<br />

best<strong>im</strong>mt. In einer Studie der<br />

<strong>BGW</strong> konnte gezeigt werden, dass Wisch -<br />

proben dazu beitragen können, zwischen<br />

hohen und niedrigen Belastungen am<br />

Arbeitsplatz zu unterscheiden. Bei hohen<br />

Werten ist es notwendig, den Arbeits -<br />

prozess hinsichtlich der Freisetzung von<br />

<strong>Zytostatika</strong> zu überdenken und mögliche<br />

Schwachstellen beziehungsweise Konta -<br />

mina tionswege (zum Beispiel durch<br />

Leckagen, Störungen der Lüftungs technik) zu<br />

beheben. Wisch proben können auf einzelne<br />

Zytos tatika als Leitsubstanzen beschränkt<br />

und mit vertretbarem zeitlichen und finanziellen<br />

Aufwand vom Personal vor Ort<br />

durchgeführt werden.<br />

Untersuchung weiterer Materialien:<br />

Neben Oberflächen lassen sich auch<br />

Gegenstände wie Textilien (Bett wäsche,<br />

Handschuhe) auf Zyto statika untersuchen.<br />

Da <strong>im</strong> Labor bei der Extraktion der<br />

<strong>Zytostatika</strong> aus diesen Materialien weitere<br />

Stoffe extrahiert werden können, die die<br />

chemische Analyse stören, ist das Verfahren<br />

aufwendig und bislang auf spe ziel le Einzel -<br />

fälle beschränkt.<br />

Untersuchung der Luftbelastung:<br />

Um Luftbelastungen festzustellen, müssen<br />

neben der Messung von <strong>Zytostatika</strong> in der<br />

Aerosolphase auch die gasförmigen Anteile<br />

erfasst werden. Solche Raumluft mes sungen<br />

zur Überprüfung der Wirksamkeit von Ar -<br />

beits schutzmaßnahmen sind allenfalls be -<br />

dingt geeignet, weil zur Erfassung der luftgetragenen<br />

<strong>Zytostatika</strong>belastungen große<br />

Mengen Luft durch die Probe nahme -<br />

einrichtungen gesaugt und an schlie ßend<br />

aufwendig analysiert werden müssen. Die<br />

gefundenen Werte stellen einen Mittelwert<br />

für ein großes Raumvolumen über einen längeren<br />

Zeit raum dar. Die Zuordnung der<br />

Substanzfreisetzung zu einem best<strong>im</strong>mten<br />

Arbeitsschritt oder einem best<strong>im</strong>mten Vor -<br />

gang ist daher kaum möglich.<br />

18 4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung


4.3 Umgebungsmonitoring mittels<br />

Wischproben<br />

Das Umgebungsmonitoring mittels Wisch -<br />

proben ist zur Qualitätssicherung am<br />

<strong>Zytostatika</strong>-Arbeitsplatz entwickelt worden.<br />

Es bietet gegenüber dem Biomonitoring<br />

deutliche Vorteile. So kann das Biomoni -<br />

toring beispielsweise nicht beantworten,<br />

wie und wodurch ein Zytostatikum in den<br />

Körper gelangt ist. Be<strong>im</strong> Wischprobentest<br />

können hingegen geringste Kontamina -<br />

tionen an best<strong>im</strong>mten Flächen der Arbeits -<br />

platzumgebung aufgedeckt werden und<br />

somit helfen, die Freisetzungs- und Verteilungs<br />

wege von <strong>Zytostatika</strong> <strong>im</strong> Arbeits be -<br />

reich zu identifizieren. Derzeit können etwa<br />

20 verschiedene <strong>Zytostatika</strong> analytisch<br />

erfasst werden. Hierzu zählen Wirk s toffe<br />

wie Cyclophosphamid, Ifos fa mid, 5-Fluor o-<br />

ur acil sowie Platin als Indikator für Cis-,<br />

Car bo- und Oxalipla tin.<br />

Die Festlegung der zu beprobenden Wisch -<br />

flächen sollte sich daran orientieren, wo mit<br />

den <strong>Zytostatika</strong> vorrangig gearbeitet wird<br />

und wo sie freigesetzt werden<br />

können (Belastungs schwer -<br />

punk te). Auch die mögliche<br />

Ver schlep pung von Wirk stof -<br />

fen (zum Beispiel über Anfas -<br />

sen, Laufen, Ab stellen, Wei -<br />

ter geben) sollte dabei berücksichtigt<br />

werden.<br />

Als Probenahmestellen sind <strong>im</strong><br />

Zubereitungs bereich ge eignet:<br />

Telefonhörer<br />

•<br />

Abfallbehälter<br />

•<br />

• Der Boden vor der Sicherheits werkbank<br />

und in der Raummitte<br />

• Ablageflächen für die Vor- und Nach be -<br />

rei tung (zum Beispiel Auspackplatz,<br />

Desinfektion der Ampullenflaschen,<br />

Ablage der fertigen Zubereitungen,<br />

Etikettierungsplatz, Arbeits fläche bei<br />

Einschweißgerät)<br />

• Lagereinrich tungen (zum Beispiel Vor -<br />

ratsschrank, Schubfächer, Kühlschrank)<br />

• Durchreichen beziehungsweise Material -<br />

schleusen<br />

• Oberflächen von Abfallbehält nissen<br />

• Innen- und Außenflächen von Transport -<br />

be hältern<br />

Denkbar ist auch, Pro ben von der Schutz -<br />

kleidung an der Körpervorderseite der zubereitenden<br />

Person, an Telefonhörern, Türgrif -<br />

fen (zum Beispiel Kühlschrank) oder Tastaturen<br />

zu nehmen.<br />

In Räumen, in denen <strong>Zytostatika</strong> verabreicht<br />

werden, bieten sich für eine Probenahme<br />

beispielsweise der Infusionsständer,<br />

Infu sions pumpen und Ablageflächen für<br />

Werkbank Arbeitsfläche<br />

•<br />

Boden unter<br />

der Arbeitsfläche<br />

•<br />

Einschweißgerät<br />

•<br />

Geeignete Orte für<br />

Wischproben in<br />

Apo theken (Beispiele)<br />

4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung<br />

19


Experten<br />

Zyto statika, Transporttabletts für fertige Zu bereitungen<br />

und Medikamententabletts an. Es<br />

empfiehlt sich auch, in Räumen zur Vor -<br />

bereitung der Applikation (zum Beispiel in<br />

Stationsz<strong>im</strong>mern) und <strong>im</strong> Entsorgungs bereich<br />

zu beproben.<br />

Probenahme-Sets mit Arbeitsanleitungen<br />

und Zubehör teilen können zum Beispiel bei<br />

folgenden Adressen angefordert werden.<br />

Bezugsquellen für Probenahme-Sets:<br />

Institut für Energie- und Umwelttechnik e.V. (IUTA),<br />

Dr. Jochen Türk<br />

Bliershe<strong>im</strong>er Straße 60, 47229 Duisburg<br />

Telefon (02065) 418 - 179, Fax (02065) 418 - 211<br />

E-Mail: tuerk@iuta.de<br />

Klinikum der Universität München, Institut und<br />

Poliklinik für Arbeits- und Umwelt medizin,<br />

Dr. Rudolf Schierl<br />

Ziemssenstr. 1, 80336 München<br />

Telefon (089) 51 60 - 24 63, Fax (089) 51 60 - 39 57<br />

E-Mail: rschierl@arbeits.med.uni-muenchen.de<br />

Zusammensetzung des Probenahme-Sets<br />

Neben Wischtüchern, Probengläsern und<br />

Bechergläsern für Lösungsmittel wird ein<br />

Kühlakku und – beispielsweise <strong>im</strong> Probe -<br />

nahme-Set der Universität München – 0,5 N<br />

Salzsäure für Platin-Proben mitgeliefert.<br />

Lediglich Lösungsmittel, wie sie für<br />

Cyclophos phamid/Ifosfamid-Wischproben<br />

(Ethylacetat) und 5-Fluorouracil-Proben<br />

(Methanol) der Universität München benötigt<br />

werden, müssen aus Sicherheitsgründen<br />

getrennt beschafft werden.<br />

Die zu untersuchenden Flächen werden<br />

durch Abkleben markiert. In einer anzufertigenden<br />

Raum skizze wird der Ort der<br />

Probenahme eingezeichnet. Bewährt hat<br />

sich die Arbeit zu zweit: Eine Person führt<br />

die Pro be nahme durch, eine weitere Person<br />

assistiert und dokumentiert.<br />

Wischprobe<br />

Für die Beprobung einer ausgewählten<br />

Fläche werden pro Substanz jeweils drei<br />

Aufnahmetücher (Wischfilter) benötigt, mit<br />

denen jeweils in verschiedene Richtungen<br />

gemäß folgendem Schema gewischt wird:<br />

20 4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung


Das gefaltet gelieferte Aufnahmetuch wird<br />

mit dem Lösungsmittel befeuchtet und unter<br />

kräftigem Druck kontinuierlich und lückenlos<br />

von einer Seite zur anderen bewegt.<br />

Abschließend einmal quer wischen. Der<br />

Vorgang wird mit den beiden anderen<br />

Wischtüchern in gleicher Weise, aber unterschiedlichen<br />

Wischrichtungen wiederholt.<br />

Die Tücher sind dann in die vorbereiteten<br />

Probengläser zu geben. Der mitgelieferte<br />

Probenahmekarton ist für den Versand der mit<br />

Akkus gekühlten Proben an das Analyselabor<br />

best<strong>im</strong>mt. Der Versand sollte noch am selben<br />

Tag mit einem Trans portdienst, Lieferung bis<br />

Mittag des nächsten Tages, erfolgen.<br />

Anhand des Ergebnisses der chemischen<br />

Analyse lässt sich die Kontamination berechnen.<br />

Das Ausmaß der Belastung sollte <strong>im</strong><br />

Vergleich zu vorangegangenen Proben<br />

oder zu Messergebnissen von anderen<br />

Zyto statika herstellenden Apotheken oder<br />

Kran ken häusern bewertet werden (Bench-<br />

marking).<br />

Bei erhöhten Messwerten empfiehlt es sich,<br />

die technischen Einrichtungen und die<br />

Arbeits verfahren zu überprüfen und gegebenenfalls<br />

zu opt<strong>im</strong>ieren.<br />

Auch für andere Arzneistoffe mit cmr-<br />

Eigenschaften (zum Beispiel best<strong>im</strong>mte<br />

Antibiotika, Virus tatika, Immunsuppressiva und<br />

Steroid hormone wie Androgene, Anabolika,<br />

Glukokortikoide, Estrogene, Gestagene) können<br />

Wischproben nützliche Hinweise zur Verbesserung<br />

des Arbeitsschutzes liefern.<br />

1. Tuch 2. Tuch 3. Tuch<br />

Wischrichtungen bei der Probenahme<br />

4.4 Ergebnisse der<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

Unterschiedliche Untersuchungen ergaben,<br />

dass Beschäftigte, die Umgang mit <strong>Zytostatika</strong><br />

haben, <strong>im</strong>mer wieder geringste<br />

Wirkstoffmengen aufnehmen können (siehe<br />

Seite 23). Die unbeabsichtigte Aufnahme<br />

von freigesetzten <strong>Zytostatika</strong> kann über die<br />

Atemwege (inhalativ), über die Haut (dermal)<br />

und durch den Mund (oral) erfolgen.<br />

Eine Gefährdung durch physikalisch-chemische<br />

Vorgänge (Brand, Explosion) kann ausgeschlossen<br />

werden, da die Stoffe und<br />

Zubereitungen weder explosionsgefährlich<br />

noch brandfördernd oder entzündlich sind.<br />

Nach heutigem Wissensstand trägt vor<br />

allem die Aufnahme von <strong>Zytostatika</strong> über<br />

die Haut, durch Resorption nach Kontamination<br />

(beispielsweise verursacht durch<br />

Verschlep pungen), entscheidend zur Belastung<br />

der Beschäftigten bei. Es ist davon<br />

auszugehen, dass die Aufnahme umso<br />

geringer ist beziehungsweise umso häufiger<br />

unterhalb der chemischen Nachweis grenze<br />

liegt, je gewissenhafter die geforderten<br />

Arbeits schutz maßnahmen eingehalten werden.<br />

Unter dieser Voraussetzung ist die<br />

Gefährdung durch Expositionen bei der<br />

4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung<br />

21


Experten<br />

Zubereitung oder anderen Tätigkeiten mit<br />

<strong>Zytostatika</strong> für die Beschäftigten als gering<br />

anzusehen. Eine detaillierte Betrachtung des<br />

Risikos enthält der BIA-Report 5/2001<br />

„Krebsrisiko durch beruflichen Umgang mit<br />

<strong>Zytostatika</strong> – quantitative Betrachtungen“<br />

(siehe Kap. 9).<br />

Die am Arbeitsplatz vorhandenen Expo -<br />

sitions möglichkeiten sowie eventuelle Ver -<br />

schleppungspfade müssen hinsichtlich ihres<br />

Gefährdungspotenzials trotzdem gewissenhaft<br />

und genau bewertet werden, um das<br />

Kontaminationsrisiko zu min<strong>im</strong>ieren.<br />

Allgemein sind vier Arbeitsbereiche <strong>im</strong><br />

Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu<br />

bewerten:<br />

1. Wareneingang und Zubereitung, zum<br />

Beispiel in einer Krankenhausapotheke<br />

oder in einer Offizin-Apotheke.<br />

2. Transport der fertigen Zubereitung, zum<br />

Beispiel von der Krankenhausapotheke<br />

auf die Station (innerbetrieblich) beziehungsweise<br />

von der Offizin-Apotheke in<br />

das Kranken haus oder in die Arztpraxis<br />

(über öffentliche Verkehrswege).<br />

4. Entsorgung von restlichen Arzne<strong>im</strong>itteln,<br />

Leergut, verunreinigten Materialien und<br />

Textilien, Körperausscheidungen (zum<br />

Beispiel Erbrochenes nach oraler Gabe<br />

von cmr-Arzne<strong>im</strong>itteln oder andere<br />

Ausschei dungen von Patienten unter cmr-<br />

Hoch dosistherapien) sowie das Reinigen<br />

kontaminierter Flächen.<br />

Mit der größten Gefährdung für Beschäftigte<br />

muss aufgrund der Menge, der Konzen tration<br />

der <strong>Zytostatika</strong> und der Art der Verar bei tungs -<br />

schritte in Bereichen der Zubereitung und<br />

eventuell auch des Wareneingangs gerechnet<br />

werden. Die Gefährdung entsteht dort <strong>im</strong><br />

Allgemeinen durch Konta mination mit <strong>Zytostatika</strong><br />

infolge von<br />

• Stäuben (zum Beispiel defekte Injektions -<br />

flaschen mit Trockensubstanz, äußere,<br />

gegebenenfalls nicht sichtbare Anhaftungen<br />

an den Original verpackungen<br />

oder Ampul len flaschen nach Glasbruch)<br />

• Leckagen (beispielsweise durch Anlie fer<br />

ung be schädigter Originalverpackungen<br />

oder be<strong>im</strong> Aufziehen beziehungsweise<br />

Umfüllen und Dosieren der aufgelösten<br />

Substanz)<br />

3. Vorbereitung zur Applikation und Verabreichung<br />

von Zubereitungen wie Injektionen,<br />

Infusionen, Instillationen, Aerosolen,<br />

Salben, Tabletten, zum Bei spiel auf dem<br />

Stationsstützpunkt oder direkt am<br />

Patientenbett.<br />

• Aerosolbildung (etwa be<strong>im</strong> Auf lösen der<br />

Trockensubstanz und Auf ziehen von<br />

Spritzen ohne Verwendung von Schutz -<br />

systemen)<br />

• Versehentliches Fallenlassen von zytostatikahaltigen<br />

Behältnissen<br />

22 4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung


An zweiter Stelle ist die Applikation von<br />

<strong>Zytostatika</strong> (auf onkologischen Sta tionen<br />

oder in onkologischen Ambu lanzen) zu nennen.<br />

In diesen Arbeits bereichen werden<br />

zwar – abgesehen von Bolusinjektionen –<br />

onkologischen Praxis kann der Beförderer<br />

unter Ver wendung geeigneter Trans port be -<br />

hält nisse in der Regel nicht mit <strong>Zytostatika</strong> in<br />

Kontakt kommen, da er lediglich die Transportbox<br />

befördert und nicht öffnet.<br />

Zubereitung > Applikation > Entsorgung > Transport fertiger Zubereitungen<br />

kaum Konzentrate verwendet, wie sie<br />

<strong>im</strong> Zubereitungsbereich der Apotheken<br />

üblich sind. Jedoch kann es zur unbeabsichtigten<br />

Freisetzung von zytostatikahaltigen<br />

Lösun gen be<strong>im</strong> Vorbereiten und Anlegen<br />

von Infusionen, während ihrer Gabe sowie<br />

be<strong>im</strong> Entfernen von Infusionszubehör kommen.<br />

Auch Substanz freisetzungen durch versehentliches<br />

Fallen lassen von zytostatikahaltigen<br />

Behältnissen sind nicht auszuschließen.<br />

Wenn man von den üblicherweise zu entsorgenden<br />

<strong>Zytostatika</strong>mengen ausgeht, so ist<br />

die Gefährdung bei der Entsorgung geringer<br />

als bei der Zubereitung und der<br />

Applikation. Die meisten Abfälle enthalten<br />

nur geringe <strong>Zytostatika</strong>mengen. Sie werden<br />

in speziellen Abfallbehältern von anderem<br />

Abfall getrennt gesammelt und in verschlossenen<br />

Behältnissen abgeholt. Allerdings ist<br />

eine Gefährdung des Entsorgungspersonals<br />

möglich, wenn dieses nicht ausreichend<br />

über die richtige Handhabung der Abfälle<br />

unterrichtet worden ist (siehe Kap. 6<br />

„Unterrichtung und Unterweisung“).<br />

Be<strong>im</strong> Transport fertiger <strong>Zytostatika</strong>zuberei -<br />

tungen von einer zubereitenden Apotheke<br />

zur Station <strong>im</strong> Krankenhaus oder zu einer<br />

Gewichtung der Gefährdung<br />

Die beiden folgenden Überlegungen gehen<br />

auf Einzelaspekte der Gefährdung bei der<br />

Zubereitung und der Applikation von<br />

<strong>Zytostatika</strong> ein. Sie können zusammen mit<br />

anderen Erkenntnissen in die Einschätzung<br />

der Gefährdung einfließen.<br />

1. Eine Vorstellung von der inneren Belas -<br />

tung von Beschäftigten, die regelmäßig<br />

Tätig keiten mit <strong>Zytostatika</strong> ausführen,<br />

erhält man durch folgende Be trachtung:<br />

In einer Studie von Sessink (1995) wurde<br />

bei zytostatikaexponierten PTAs und<br />

Krankenschwestern <strong>im</strong> 24-Stunden-Sam -<br />

mel urin eine durchschnittliche Ausschei -<br />

dung von 0,18 μg Cyclophosphamid<br />

gefunden. Da Cyclophosphamid zu 95 %<br />

verstoffwechselt wird, werden nur 5 %<br />

unverändert mit dem Urin ausgeschieden.<br />

Daraus errechnet sich eine durchschnittliche<br />

tägliche Aufnahme von ca. 4 μg<br />

Cyclophosphamid. Bei Aufnahme von<br />

4 μg Cyclophosphamid ergibt dies bei<br />

200 Arbeitstagen/Jahr über einen<br />

Zeitraum von 50 Jahren eine Menge von:<br />

4 μg x 200 x 50 = 40.000 μg = 40 mg<br />

Gesamtaufnahme in 50 Jahren.<br />

4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung<br />

23


Experten<br />

Die therapeutische Einzeldosis für<br />

Patienten liegt bei 10 – 15 mg/kg Körpergewicht.<br />

Bei einem 70 kg schweren<br />

Patienten bedeutet dies eine Einzeldosis<br />

von 700 – 1.050 mg Cyclophosphamid.<br />

Das heißt, eine Person, die 50 Jahre<br />

jeden Arbeitstag Cyclophosphamid zubereitet,<br />

n<strong>im</strong>mt in diesem Zeitraum rein rechnerisch<br />

etwa 4 % einer therapeutischen<br />

Einzeldosis auf.<br />

Wechsel der Hand schuhe) über den allgemeinen<br />

Hygiene standard hinaus sinnvoll<br />

sein können.<br />

2. Eine Vorstellung von den <strong>Zytostatika</strong> -<br />

mengen, die eine Patientin oder ein<br />

Patient während einer Hochdosistherapie<br />

mit <strong>Zytostatika</strong> ausscheidet, erhält man<br />

durch folgende Überlegung:<br />

Unter der ungünstigsten Annahme, dass<br />

ein verabreichtes Zytostatikum <strong>im</strong> Körper<br />

nicht verstoffwechselt wird, kann man<br />

allein aufgrund des Verdünnungseffektes<br />

des üblicherweise <strong>im</strong> Blut (Volumen ca.<br />

5 – 7 l) und von anderen Körperkom -<br />

part<strong>im</strong>enten aufgenommenen Zytostati -<br />

kums bei den üblichen Dosierungen<br />

davon ausgehen, dass der Massengehalt<br />

in Körperflüssigkeiten von Patienten unterhalb<br />

von etwa 0,1 % liegt.<br />

Allerdings können Körperausscheidungen<br />

nach intravenösen Hochdosistherapien<br />

(zum Beispiel Methotrexat <strong>im</strong> Urin) beziehungsweise<br />

erbrochener Mageninhalt<br />

nach oraler <strong>Zytostatika</strong>gabe erhöhte<br />

Mengen an krebserzeugenden <strong>Zytostatika</strong><br />

enthalten, sodass zusätzliche<br />

Maßnahmen (zum Beispiel vorzeitiger<br />

24 4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung


5 Schutzmaßnahmen<br />

Das Ausmaß der Exposition gegenüber<br />

<strong>Zytostatika</strong> hängt insbesondere von der Art<br />

und Häufigkeit des Umgangs sowie der<br />

Menge der zu verarbeitenden Arzne<strong>im</strong>ittel<br />

ab. Die mit der Belastung verbundenen<br />

Risiken lassen sich nur für wenige Stoffe<br />

grob abschätzen. Daraus lässt sich eine<br />

mögliche Gefährdung ableiten, der man<br />

durch geeignete Schutzmaßnahmen begegnen<br />

kann. Die für Tätigkeiten mit <strong>Zytostatika</strong><br />

<strong>im</strong> konkreten Einzelfall – beispielsweise in<br />

der Apotheke oder auf der Station – zu treffenden<br />

Schutzmaßnahmen müssen sich am<br />

Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für<br />

die jeweiligen Arbeitsbereiche orientieren.<br />

Nicht <strong>im</strong>mer können allgemein gültige<br />

Regelungen für Hygiene und Arbeitsschutz<br />

aufgestellt werden, die für jeden<br />

Arbeitsplatz gleichermaßen geeignet sind.<br />

Deshalb wurden viele der nachfolgend<br />

genannten Schutzmaßnahmen als Hinweise<br />

formuliert. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung<br />

muss der Arbeitgeber festlegen,<br />

welche konkreten Maßnahmen an Ort und<br />

Stelle die Zweckmäßigsten sind. Die nachfolgenden<br />

Maßnahmen machen Arbeitsplätze,<br />

an denen <strong>Zytostatika</strong> zubereitet werden,<br />

aus heutiger Sicht zu den sichersten<br />

be<strong>im</strong> Umgang mit krebserzeugenden Gefahr<br />

stoffen.<br />

Beschäftigungsbeschränkungen für<br />

best<strong>im</strong>mte Personengruppen<br />

Generell bestehen bei Tätigkeiten mit cmr-<br />

Stoffen für best<strong>im</strong>mte Personengruppen verbindliche<br />

Beschäftigungsbeschränkungen:<br />

• Gemäß § 4 des Mutterschutzgesetzes<br />

darf der Arbeitgeber werdende Mütter<br />

nicht mit cmr-Stoffen beschäftigen. Dies<br />

gilt nur dann nicht, wenn die werdende<br />

Mutter bei best<strong>im</strong>mungsgemäßem Um -<br />

gang den Gefahrstoffen nicht ausgesetzt<br />

ist („Null-Exposition“). Dies kann bei den<br />

existierenden Arbeitsverfahren trotz aller<br />

Schutzmaßnahmen jedoch nicht vollständig<br />

gewährleistet werden. Werdende<br />

Mütter dürfen daher beispielsweise nicht<br />

mit Tätigkeiten wie der Zubereitung, der<br />

Applikation und der Entsorgung von<br />

<strong>Zytostatika</strong> beauftragt werden. Von der<br />

„Null-Exposition“ darf bei stillenden<br />

Müttern laut Mutterschutzrichtlinien ver -<br />

ordnung zwar abgewichen werden,<br />

wenn die jeweiligen Luftgrenzwerte unterschritten<br />

werden. Da diese jedoch für<br />

cmr-<strong>Zytostatika</strong> bislang nicht existieren,<br />

dürfen stillende Mütter faktisch ebenfalls<br />

nicht mit solchen Tätigkeiten beauftragt<br />

werden.<br />

• Gemäß § 22 Abs. 1 des Jugendar -<br />

beitsschutzgesetzes dürfen Jugendliche<br />

nicht mit Arbeiten beschäftigt werden,<br />

bei denen sie schädlichen Einwirkungen<br />

von Gefahrstoffen <strong>im</strong> Sinne des<br />

Chemikalien gesetzes ausgesetzt sind.<br />

Jugendliche dürfen nur dann <strong>Zytostatika</strong><br />

ausgesetzt sein, wenn das Erlernen<br />

best<strong>im</strong>mter Tätigkeiten zur Erreichung des<br />

Ausbil dungs ziels erforderlich und ein<br />

ausreichender Schutz der Jugend lichen<br />

durch die Aufsicht eines Fachkun digen<br />

gewährleistet ist.<br />

5 Schutzmaßnahmen<br />

25


Experten<br />

Die vorgenannten Einschränkungen für werdende<br />

Mütter, stillende Mütter und Jugend -<br />

liche gelten nicht für jene <strong>Zytostatika</strong>, die<br />

weder als krebserzeugend, fruchtbarkeitsgefährdend<br />

noch als erbgutverändernd eingestuft<br />

sind.<br />

• Begrenzung der Mitarbeiterzahl bei der<br />

Zubereitung; hier hat sich insbesondere<br />

der Einsatz von Zweierteams <strong>im</strong> Rota -<br />

tions verfahren bewährt<br />

• Bessere Überwachung der Schutzmaß -<br />

nahmen<br />

5.1 Zubereitung<br />

TRGS 525 (Stand: Mai 1998)<br />

5.3 Schutzmaßnahmen<br />

5.3.1 Allgemeines<br />

(1) Dem zentralen Zubereiten von cmr-Arzne<strong>im</strong>itteln<br />

ist der Vorrang vor dem dezentralen Zubereiten<br />

zu geben.<br />

(2) Die Zahl der jeweils tätigen Beschäf tigten ist in<br />

dem Arbeitsbereich, in dem cmr-Arzne<strong>im</strong>ittel zubereitet<br />

werden, so gering wie möglich zu halten.<br />

Die zentrale Zubereitung in einer Kranken -<br />

hausapotheke oder einer Offizin-Apotheke<br />

vor Ort bringt erhebliche Vorteile für den<br />

Arbeitsschutz wie<br />

• Größere Arbeitssicherheit durch Einsatz<br />

von besonders geschulten, unterrichteten<br />

und unterwiesenen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern<br />

• Gewährleistung eines hohen technischen<br />

Standards be<strong>im</strong> Arbeitsschutz (zum Bei -<br />

spiel geeignete Räumlichkeiten, Sicher -<br />

heits werk bänke, raumlufttechnische<br />

Anlagen und persönliche Schutzausrüs -<br />

tungen)<br />

Daneben spielen Qualitäts- und Wirt -<br />

schaftlich keitsgesichtspunkte eine wichtige<br />

Rolle wie<br />

• Beachtung der Arzne<strong>im</strong>ittelrichtlinien<br />

durch geschultes Personal (PTAs)<br />

• Bessere aseptische Umgebungsbedin -<br />

gungen<br />

• Sichere (zum Beispiel hohe Dosierungs -<br />

sicherheit) und rasche Verarbeitung durch<br />

geschultes, routiniertes Personal, welches<br />

losgelöst von der Stationshektik konzentriert<br />

die Zubereitung in geeigneter räumlicher<br />

Umgebung durchführen kann<br />

• Min<strong>im</strong>ierung der zu verwerfenden<br />

Restmengen und damit Kostenersparnis<br />

bei teuren <strong>Zytostatika</strong>zubereitungen<br />

• Einsparung teurer technischer Ausrüstung<br />

wie zum Beispiel Sicherheitswerkbänke<br />

durch Zentralisierung<br />

Die dezentrale Zubereitung insbesondere in<br />

Arztpraxen entspricht häufig nicht dem<br />

Stand der Technik und sollte allenfalls auf<br />

begründbare Ausnahmefälle beschränkt<br />

bleiben. In solchen Einzelfällen muss jedoch<br />

26 5 Schutzmaßnahmen


der gleiche Sicherheitsstandard wie bei der<br />

zentralen Zubereitung gegeben sein (zum<br />

Beispiel Sicherheitswerkbank für Zyto sta -<br />

tika, gesonderter Raum, persönliche Schutz -<br />

aus rüstung).<br />

Anforderungen an Sicherheitswerkbänke<br />

<strong>Zytostatika</strong> dürfen nur in geeigneten<br />

Sicher heitswerkbänken zubereitet werden,<br />

die best<strong>im</strong>mte Anforderungen erfüllen müssen.<br />

TRGS 525 (Stand: Mai 1998)<br />

5.3.2 Technische Schutzmaßnahmen be<strong>im</strong><br />

Zubereiten von cmr-Arzne<strong>im</strong>itteln<br />

(1) Jedes Zubereiten ist in einer geeigneten Sicher -<br />

heitswerkbank durchzuführen.<br />

(2) Werkbänke, die eine gleichwertige Sicherheit bieten<br />

wie Werkbänke gemäß DIN 12980, können<br />

eingesetzt werden. Die Sicherheitstechnik des<br />

Arbeitsver fahrens ist in angemessener Frist der technischen<br />

Fortentwicklung anzupassen.<br />

Die DIN 12980 „Laboreinrichtungen –<br />

Sicherheitswerkbänke für <strong>Zytostatika</strong>” enthält<br />

die technischen Anforderungen und<br />

Prüfgrundsätze für Sicherheitswerkbänke<br />

zur Zubereitung von <strong>Zytostatika</strong>. Sie gilt für<br />

alle neu aufzustellenden <strong>Zytostatika</strong>-<br />

Werkbänke. Eventuell noch <strong>im</strong> Betrieb<br />

befindliche mikrobiologische Sicherheits -<br />

werk bänke können weiter verwendet werden,<br />

wenn sie nach DIN 12950 Teil 10 (seit<br />

September 2000 durch DIN EN 12469<br />

abgelöst) typgeprüft sind, jährlich gewartet<br />

werden und <strong>im</strong> Prinzip gleichwertige<br />

Sicherheit gewährleisten (Nachweispflicht<br />

des Betreibers). Dies gilt auch bei Anwendung<br />

des behördlich und berufsgenossenschaftlich<br />

anerkannten Verfahrens (siehe<br />

Seite 30). Ebenfalls zulässig sind Sicherheitswerkbänke<br />

nach Normen anderer EU-<br />

Mitgliedsstaaten mit vergleichbarem Sicherheitsstandard.<br />

Die Sicherheitswerkbänke dienen auch der<br />

Filtration möglicherweise bei der Zube -<br />

reitung entstehender Aerosole. Nach heutigem<br />

Erkenntnisstand treten die derzeit handelsüblichen<br />

<strong>Zytostatika</strong> gelöst oder als<br />

Partikel in Aerosolen auf, sodass insbesondere<br />

durch die in den Werkbänken heute<br />

üblicherweise vorhandenen 3-Filter-Systeme<br />

(Hochleis tungsfilter) die abgesaugten<br />

<strong>Zytostatika</strong> wirkungsvoll gefiltert werden.<br />

GefStoffV<br />

§ 10 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung<br />

(1) Ist die Substitution eines Gefahrstoffs durch Stoffe, Zubereitungen oder<br />

Erzeugnisse oder Verfahren, die bei ihrer Verwendung oder Anwendung<br />

nicht oder weniger gefährlich für die Gesundheit und Sicherheit sind, technisch<br />

nicht möglich, so hat der Arbeit geber dafür zu sorgen, dass die<br />

Herstellung und die Verwendung des Gefahrstoffs in einem geschlossenen<br />

System stattfindet.<br />

Der Forderung des Gesetzgebers nach<br />

einem geschlossenen System, also einem<br />

System, das keine gefährlichen Stoffe in die<br />

angrenzende Umgebung abgibt, wird in der<br />

Praxis am ehesten mit <strong>Zytostatika</strong>- Werk -<br />

bänken nach DIN 12980 und Isolatoren entsprochen.<br />

Allerdings kann auch hierbei ein<br />

min<strong>im</strong>aler Stoffaustausch mit der Umgebung<br />

nicht vollständig ausgeschlossen werden.<br />

Da bei Isolatoren unerwünschte Cross-<br />

Kontaminationen sowie mikrobiologische<br />

5 Schutzmaßnahmen<br />

27


Experten<br />

und ergonomische Probleme auftreten können,<br />

kommen diese in Deutschland nur selten<br />

zur Anwendung. Momentan werden<br />

auch voll automatisierte Zubereitungssysteme<br />

getestet und weiter entwickelt.<br />

Anforderungen an den Zubereitungsbereich<br />

Die Gefahrstoffverordnung formuliert folgende<br />

Anforderungen für die Abgrenzung des<br />

Zubereitungsbereichs:<br />

GefStoffV<br />

§ 11 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei<br />

Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden<br />

und fruchtbarkeitsgefährdenden<br />

Gefahrstoffen (Schutzstufe 4)<br />

(2) Nr. 2: Abgrenzung der Gefahren be reiche und<br />

Anbringung von Warn- und Sicherheitszeichen,<br />

einschließlich des Zeichens „Rauchen verboten“,<br />

in Ber eichen, in denen Beschäftigte diesen<br />

Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt<br />

sein können.<br />

Die Zubereitung von cmr-Arzne<strong>im</strong>itteln darf<br />

daher nur in abgetrennten, deutlich gekennzeichneten<br />

Arbeitsräumen erfolgen. Unbe -<br />

fug ten ist der Zutritt zu untersagen. Durch<br />

organisatorische oder bauliche Maß -<br />

nahmen ist sicherzustellen, dass die<br />

Funktion der Sicherheitswerkbank be<strong>im</strong> Öffnen<br />

der Tür zum Arbeitsraum nicht beeinträchtigt<br />

wird. Ebenso dürfen Fenster grundsätzlich<br />

während der Arbeiten in der<br />

Sicherheitswerkbank nicht geöffnet werden.<br />

Bei Einhaltung der Bedingungen, die in<br />

Ziffer 4 des behördlich und berufsgenossenschaftlich<br />

anerkannten Verfahrens bei<br />

Arbeiten in Sicherheitswerkbänken für<br />

<strong>Zytostatika</strong> an den Raum gestellt werden<br />

(siehe Seite 30), sind die Forderungen der<br />

Gefahrstoffverordnung ausreichend erfüllt.<br />

Auch die Einhaltung der Arbeitsstät -<br />

tenverordnung hinsichtlich Raumvolumen<br />

und Raumkl<strong>im</strong>a ist bei Einhaltung des anerkannten<br />

Verfahrens zu beachten.<br />

Kennzeichnung des <strong>Zytostatika</strong>-Zuberei -<br />

tungs raums:<br />

Eine verbindliche Regelung für die<br />

Kennzeichnung des Raumes gibt es nicht.<br />

Vorschlag: Schild an der Zugangstür des<br />

abgetrennten Raumes gut sichtbar anbringen<br />

mit dem Text:<br />

<strong>Zytostatika</strong>-Zubereitung<br />

Hinsichtlich Farbe, Schrift und Format empfiehlt<br />

sich, das sogenannte „Zusatzzeichen”<br />

nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV)<br />

„Sicherheits- und Gesundheitsschutzkenn -<br />

zeichnung am Arbeitsplatz” (Anlage 1,<br />

Ziffer 4.7 der BGV A8) zu verwenden.<br />

Textergänzung:<br />

Zutritt für Unbefugte verboten<br />

oder stattdessen die Verwendung des<br />

Ver botszeichens „P06” (Anlage 2 der BGV<br />

A8).<br />

<strong>Zytostatika</strong>-Zubereitung<br />

28 5 Schutzmaßnahmen


Hinweis:<br />

Arbeitsbereiche, in denen mit krebserzeugenden<br />

Gefahrstoffen umgegangen wird,<br />

sind durch geeignete Warn- und<br />

Sicherheitszeichen sowie mit dem Zeichen<br />

„Rauchen verboten” zu kennzeichnen (siehe<br />

§ 11 Abs. 2 GefStoffV). Es empfiehlt sich,<br />

das Verbotszeichen „Rauchen verboten”<br />

nach BGV A 8 zu verwenden. Ebenso sollte<br />

das entsprechende Verbotszeichen „Essen<br />

und Trinken verboten” nach BGV A8 verwendet<br />

werden.<br />

Um Störungen der Strömungsverhältnisse in<br />

den Werkbänken und somit einen möglichen<br />

Austritt von Aerosolen zu vermeiden,<br />

sollten zusätzlich folgende Punkte beachtet<br />

werden:<br />

• Grundsätzlich unter sicheren Betriebs -<br />

verhältnissen arbeiten (Anzeige der<br />

grünen Kontrollleuchte beachten)<br />

• Die vorderen Luftschlitze in der Sicher -<br />

heitswerkbank auf keinen Fall abdecken<br />

Vermeidung von Störungen der Luftströmung<br />

• Nur so viel Arzne<strong>im</strong>ittel und Materialien<br />

wie unbedingt für den Arbeitsvorgang<br />

erforderlich in die Werkbank einbringen;<br />

die Gegenstände möglichst in der<br />

hinteren Hälfte aufstellen<br />

TRGS 525 (Stand: Mai 1998)<br />

5.3.2 Technische Schutzmaßnahmen be<strong>im</strong><br />

Zubereiten von cmr-Arzne<strong>im</strong>itteln<br />

(4) Zur Verhinderung der Verunreinigung von<br />

Arbeitsflächen etc. sind:<br />

• Arbeiten nur auf einer saugfähigen und nach<br />

unten undurchlässigen Unterlage durchzuführen,<br />

wobei darauf zu achten ist, dass die<br />

Strömungsverhältnisse der Werkbank nicht<br />

• Möglichst keine zusätzlichen Wärme -<br />

quellen (zum Beispiel UV-Leuchten,<br />

Einschweiß geräte) installieren<br />

• Den Einfluss der Raum lüftung auf die<br />

Strömungsver hältnisse in der<br />

Sicherheitswerkbank berücksichtigen<br />

(zum Beispiel Querlüftung beziehungsweise<br />

Zugluft vermeiden)<br />

beeinträchtigt werden;<br />

• Infusionsbestecke nur mit Trägerlö sungen zu entlüften.<br />

5 Schutzmaßnahmen<br />

29


Experten<br />

TRGS 525 (Stand: Mai 1998)<br />

5.3.3 Anforderungen an Aufstellung und Betrieb von Sicherheitswerkbänken<br />

(2) Der Arbeitsraum muss nach der Arbeitsstättenverordnung ausreichend belüftet<br />

sein. Bei Bedarf ist die Raumluft zu kl<strong>im</strong>atisieren. Die Luftführung und der<br />

Luftdruck dürfen keine negativen Rückwirkungen auf die Werkbank haben<br />

(siehe „Behördlich und berufsgenossenschaftlich anerkanntes Verfahren bei<br />

Arbeiten an <strong>Zytostatika</strong>werkbänken”).<br />

(3) Sicherheitswerkbänke sind sachgerecht aufzustellen, zu betreiben, zu warten<br />

und zu überprüfen.<br />

(4) Die Sicherheitswerkbank und der Raum, in dem sie aufgestellt wird, müssen<br />

unter lüftungstechnischen Gesichtspunkten vor Erstinbetriebnahme, nach Änderung<br />

des Aufstellortes und nach Veränderungen des Raumes durch fachkundiges<br />

Perso nal überprüft werden.<br />

Luftrückführung<br />

Gemäß § 11 Abs. 4 GefStoffV darf in<br />

Arbeitsbereichen, in denen mit krebserzeugenden,<br />

erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden<br />

Stoffen der Kategorie<br />

1 oder 2 umgegangen wird, abgesaugte<br />

Luft nicht zurückgeführt werden. Von dieser<br />

Regel darf nur abgewichen werden, wenn<br />

in dem Arbeitsbereich die abgesaugte Luft<br />

unter Anwendung eines behördlich oder<br />

berufsgenossenschaftlich anerkannten Ver -<br />

fahrens oder Gerätes ausreichend von<br />

krebserzeugenden Stoffen gereinigt ist.<br />

Das heißt: Sicherheitswerkbänke, also auch<br />

die nach DIN 12980, die mittels Umluft die<br />

abgesaugte Luft in den Arbeitsbereich wieder<br />

zurückführen, dürfen bei der <strong>Zytostatika</strong> -<br />

zubereitung nur unter Anwen dung eines<br />

anerkannten Verfahrens betrieben werden.<br />

Um dies zu gewährleisten, haben die<br />

Länder und die gesetzlichen Unfallver -<br />

sicherungs träger das behördlich und berufs-<br />

GefStoffV<br />

§ 11 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei<br />

Tätigkeiten mit krebserzeugenden,<br />

erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden<br />

Gefahrstoffen (Schutzstufe 4)<br />

(4) In Arbeitsbereichen, in denen Tätig keiten mit<br />

krebserzeugenden, erbgutverändernden oder<br />

fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen der<br />

Kategorie 1 oder 2 durchgeführt werden, darf<br />

dort abgesaugte Luft nicht zurückgeführt werden.<br />

Abweichend von Satz 1 darf die in einem<br />

Arbeitsbereich abgesaugte Luft dorthin zurückgeführt<br />

werden, wenn sie unter Anwendung<br />

behördlicher oder berufsgenossenschaftlich<br />

anerkannter Verfahren oder Geräte ausreichend<br />

von solchen Stoffen gereinigt ist. Die<br />

Luft muss dann so geführt oder gereinigt werden,<br />

dass krebserzeugende, erbgutverändernde oder<br />

fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe nicht in die<br />

Atemluft anderer Beschäftigter gelangen.<br />

genossenschaftlich anerkannte Verfahren<br />

bei Arbeiten in <strong>Zytostatika</strong>-Werk bänken<br />

erstellt. Das Verfahren mit dem ausführlichen<br />

Titel „Anforderungen an den Betrieb von<br />

Sicherheitswerkbänken mit Luftrückführung<br />

für Arbeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden<br />

Zytosta tika“ behandelt<br />

unter anderem folgende Punkte:<br />

• Anforderungen an Sicherheitswerkbänke:<br />

Danach müssen neu zu beschaffende<br />

Werk bänke nach DIN 12980 typgeprüft<br />

sein.<br />

• Aufstellungsbedingungen für Sicherheits -<br />

werk bänke: Es werden verschiedene<br />

Kriterien für ge eig nete Aufstellbe ding un -<br />

30 5 Schutzmaßnahmen


gen genannt (zum Beispiel Raumgröße,<br />

Luft wechsel zahl). Im Einzelfall sollten die<br />

Werkbank her steller Auskunft geben können,<br />

da sie über das produktspezifische<br />

Fach wissen zur Festlegung der richtigen<br />

Auf stell be din gungen für ihre jeweiligen<br />

Werk bänke verfügen.<br />

• Verpflichtung zur wiederkehrenden<br />

Prü fung: Wiederkehrende Prüfungen<br />

müssen sowohl für Sicherheitswerkbänke<br />

nach DIN 12980 als auch für noch <strong>im</strong><br />

Einsatz befindliche Sicherheitswerkbänke<br />

nach DIN 12950 durchgeführt werden.<br />

Sie umfassen beispielsweise die Mes -<br />

sung der Lufteintrittsgeschwindigkeit an<br />

der Arbeits öffnung, die Messung der<br />

Ver drängungs strömung und die Prüfung<br />

des Dichtsitzes der Filter. Vor der ersten<br />

Inbetriebnahme, dann mindestens einmal<br />

jährlich, nach räumlichen Veränderungen<br />

und nach jedem Filterwechsel muss die<br />

Funktionsfähigkeit der Sicherheits werk -<br />

bank überprüft werden. Mit der Prüfung<br />

und Wartung sollten nur qualifizierte<br />

Spezialisten mit entsprechendem<br />

Schu lungs nachweis oder anderen<br />

nach weisbaren Sach- und Fachkennt -<br />

nissen beauftragt werden. Informationen<br />

hierzu können bei den Herstellern der<br />

Sicherheitswerk bänke oder bei der<br />

<strong>BGW</strong> (gefahrstoffe@bgw-online.de)<br />

angefordert werden.<br />

<strong>BGW</strong> (gefahrstoffe@bgw-online.de)<br />

angefordert werden.<br />

Druckentlastungs- und Überleitsysteme<br />

TRGS 525 (Stand: Mai 1998)<br />

5.3.2 Technische Schutzmaßnahmen be<strong>im</strong> Zubereiten von cmr-Arzne<strong>im</strong>itteln<br />

(3) Zur Verhinderung der Freisetzung von cmr-Arzne<strong>im</strong>itteln sind geeignete Hilfsmittel<br />

zu verwenden wie zum Beispiel Druckent lastungssysteme, Überleitsysteme.<br />

Die Substanzen sind mithilfe von Überleitsystemen<br />

oder Druckentlastungsein richtun -<br />

gen zu lösen beziehungsweise zu mischen;<br />

aerosoldichte, wasserabweisende Membranen<br />

oder Filter (zum Beispiel Entnahme-Spikes)<br />

erhöhen zu sätz lich den Sicherheitsstandard.<br />

Weiterhin sollten folgende Punkte bei Überleitvorgängen<br />

berücksichtigt werden:<br />

• Damit sich die Kanüle bei einem etwaigen<br />

Druckaufbau nicht von der Spritze<br />

lösen kann, empfiehlt sich die Verwen -<br />

dung von Spritzen mit Luer-Lock-Anschlüs sen.<br />

• Bei der Entnahme der <strong>Zytostatika</strong>lösung<br />

aus der Injektionsflasche sollte durch<br />

langsames Hin- und Herpumpen der<br />

Luft für ausreichenden Druckausgleich<br />

gesorgt werden beziehungsweise<br />

ein Überleitsystem mit integriertem<br />

Druck ausgleichssystem verwendet<br />

werden.<br />

• Verpflichtung zur Anfertigung eines<br />

Prüfprotokolls. Der ausführliche Text des<br />

behördlich und berufsgenossenschaftlich<br />

anerkannten Ver fahrens kann bei der<br />

• Zur Vermeidung von Spritzern und<br />

Aerosolbildung sollten Luft und<br />

überschüs sige <strong>Zytostatika</strong>lösung unter<br />

Verwendung eines sterilen Tupfers<br />

5 Schutzmaßnahmen<br />

31


Experten<br />

vorsichtig und langsam aus der aufgezogenen<br />

Spritze herausgedrückt werden.<br />

• Aufgezogene Spritzen sollten für den<br />

Transport am Luer-Lock-Anschluss mit<br />

einer aufschraubbaren Kappe sorgfältig<br />

verschlossen werden, um ein versehentliches<br />

Freisetzen der <strong>Zytostatika</strong>lösung zu<br />

vermeiden und die Sterilität zu wahren<br />

(siehe auch Kap. 5.2).<br />

Die Verwendung von besonders dichten<br />

Überleitsystemen be<strong>im</strong> Arbeiten in der<br />

Sicherheitswerkbank kann zu einer weiteren<br />

Re duzierung der Umgebungsbelastung beitragen.<br />

Auf dem Markt befinden sich verschiedene<br />

Überleitsysteme, die mittels eines<br />

Druckausgleichsverfahrens oder anderer<br />

Vorrichtungen (zum Beispiel HEPA-Filter) der<br />

Gefahr einer relevanten Freisetzung von<br />

<strong>Zytostatika</strong> vorbeugen sollen (Beispiele:<br />

Cyto-Set ® , PhaSeal ® , Securmix ® , Tevadaptor ® ).<br />

Persönliche Schutzausrüstung<br />

TRGS 525 (Stand: Mai 1998)<br />

5.4 Persönliche Schutzausrüstung<br />

(1) Be<strong>im</strong> Zubereiten von cmr-Arzne<strong>im</strong>itteln in einer<br />

Sicherheitswerkbank sind folgende persönliche<br />

Schutzausrüstungen zu tragen und bei Verunreinigung<br />

oder Beschädigung sofort zu wechseln:<br />

1. Schutzhandschuhe ggf. mit Stulpen und<br />

2. hochgeschlossener Kittel mit langen Ärmeln<br />

und eng anliegenden Arm bündchen.<br />

Bei der Wahl geeigneter Schutzhandschuhe<br />

sollten folgende Punkte berücksichtigt<br />

werden:<br />

• Sterile Einmalhandschuhe mit langer<br />

Stulpe und gegebenenfalls Rollrand, die<br />

einen sicheren Schluss über dem Ärmelbündchen<br />

gewährleisten.<br />

• Generell sollte das Handschuhmaterial<br />

die sichere Handhabung der Arbeitsmittel<br />

nicht einschränken. Es muss ein<br />

gutes Tastgefühl, Griffigkeit und hohe<br />

Festigkeit aufweisen. Die <strong>im</strong> Handel<br />

erhältlichen <strong>Zytostatika</strong>handschuhe –<br />

zum Beispiel aus Naturlatex – weisen<br />

diese Eigen schaften in der Regel auf.<br />

Die TRGS 540 „Sensibili sierende Stoffe“<br />

fordert, dass insbesondere Naturlatex -<br />

handschuhe puderfrei und allergenarm<br />

sein müssen.<br />

• Aus Sicht des Arbeitsschutzes müssen<br />

die Handschuhe die Qualitätsanfor -<br />

derungen der europäischen Norm DIN<br />

EN 374 erfüllen (Vorteile: hoher, reproduzierbarer<br />

Qualitätsstandard, Prüfung<br />

der Hand schuhe auf Dichtigkeit). Nach<br />

dem gegenwärtigen Kenntnisstand wird<br />

angenommen, dass sie auch einen wirksamen<br />

Schutz gegen Bakterien und<br />

Pilzsporen bieten (DIN EN 374 Teil 2,<br />

Kap. 1 und DIN EN 374 Teil 1, Kap. 3.2).<br />

• Im Fingerbereich sollten die Handschuhe<br />

eine doppelte Wandstärke haben. Die<br />

Vorteile:<br />

32 5 Schutzmaßnahmen


1. Längere Diffusionsstrecke und -zeit bei<br />

Benetzung der Handschuhe mit Zytos<br />

tati ka lösungen und dadurch Verrin -<br />

gerung des Resorptionsrisikos über die<br />

Haut.<br />

2. Längere Haltbarkeit der Handschuh -<br />

kuppen gegenüber Abrieb bei Hand -<br />

habung in der Sicherheitswerk bank und<br />

dadurch ebenfalls sicherere Schutzbar -<br />

riere.<br />

3. Weniger produktionsbedingt dünnwandige<br />

oder undichte Stellen der Hand -<br />

schuhe.<br />

• Das Handschuhmaterial sollte eingefärbt<br />

sein (zum Beispiel blau, braun oder<br />

grün), um schneller und sicherer Fehler,<br />

Löcher und Einrisse vor und während<br />

des Gebrauchs zu erkennen. Auch die<br />

Verwendung von doppellagigen<br />

Indikator-Handschuhen, die bereits bei<br />

kleinsten Schäden eine deutliche<br />

Verfärbung aufweisen, kann mehr<br />

Sicherheit bieten.<br />

• In der Praxis hat es sich als sinnvoll<br />

erwiesen, zur El<strong>im</strong>inierung des<br />

Restrisikos zwei Paar Handschuhe (double-gloving)<br />

unterschiedlicher Materialien<br />

(zum Beispiel Latex und Nitril) zu tragen.<br />

Die beiden Handschuh materialien sollten<br />

idealerweise auf die hauptsächlich zum<br />

Einsatz kommenden <strong>Zytostatika</strong> abgest<strong>im</strong>mt<br />

sein.<br />

• Permeationsuntersuchungen (Unter-<br />

suchungen zur Best<strong>im</strong>mung der Durch -<br />

lässigkeit) weisen darauf hin, dass am<br />

ehesten Handschuhe aus Latex,<br />

Nitrilkaut schuk oder Neopren ausreichender<br />

Dicke für den Umgang mit<br />

<strong>Zytostatika</strong> geeignet sind. Im konkreten<br />

Fall sollten auch die Hersteller zu geeigneten<br />

Handschuh materialien und<br />

-modellen befragt werden.<br />

• Die Handschuhe müssen sofort gewechselt<br />

werden, wenn sie vor oder bei der Anwen -<br />

dung so beschädigt wurden, dass Flüssig -<br />

keit direkt in Kontakt mit der Haut kommen<br />

kann (zum Beispiel Nadelstiche, Risse).<br />

• Unabhängig von sichtbarer Verunrei -<br />

nigung oder Beschädigung sollten die<br />

Handschuhe spätestens alle 30 Minuten<br />

gewechselt werden, um eine Aufnahme<br />

nicht sichtbarer Verunreinigungen oder<br />

unsichtbare Beschädigungen zu vermeiden<br />

(Tipp: Wecker stellen!).<br />

• Die Handschuhe sollten <strong>im</strong>mer nach<br />

außen gekrempelt ausgezogen werden,<br />

um eine Kontamination der ungeschützten<br />

Hände zu vermeiden.<br />

Hinweis:<br />

Durch herstellungsbedingte Restanhaftungen<br />

an den Ampullenflaschen, unsachgemäße<br />

Lagerung oder transportbedingten Glas -<br />

bruch können bereits die Original ver -<br />

packungen mit <strong>Zytostatika</strong> verunreinigt sein.<br />

Es empfiehlt sich daher, bereits be<strong>im</strong><br />

Anfassen der Umverpackungen und be<strong>im</strong><br />

5 Schutzmaßnahmen<br />

33


Experten<br />

Auspacken der Ampullenflaschen mit<br />

Trockensubstanzen und Lösungen aus dem<br />

Umkarton Handschuhe (zum Beispiel Latex-<br />

Unter suchungshandschuhe) zu tragen und<br />

auf Kontaminationen zu achten.<br />

TRGS 525 (Stand: Mai 1998)<br />

5.4 Persönliche Schutzausrüstungen<br />

(2) Reinigungsarbeiten in der Sicherheits werkbank,<br />

die über das bloße Ab wischen der Arbeitsfläche<br />

hinausgehen, sind mit folgender persönlicher<br />

5.2 Verpackung und Transport<br />

TRGS 525 (Stand: Mai 1998)<br />

5.6 Innerbetrieblicher Transport<br />

(1) Der Transport von Zubereitungen muss in bruchsicheren,<br />

flüssigkeitsdichten und verschließbaren<br />

Behältnissen erfolgen.<br />

(2) Die Transportbehältnisse von cmr-Arznei mitteln<br />

sollen mit einem Hinweis wie zum Beispiel<br />

„Vorsicht <strong>Zytostatika</strong>” gekennzeichnet sein.<br />

Schutz ausrüstung auszuführen:<br />

1. Flüssigkeitsdichter Schutzkittel mit langem<br />

Arm und eng anliegendem Bünd chen<br />

2. Schutzbrille mit Seitenschutz<br />

3. Schutzhandschuhe mit Stulpen<br />

4. Atemschutzmaske mindestens der Schutzstufe<br />

P 2 gemäß den berufsgenossenschaftlichen<br />

Regeln für den Ein satz von Atemschutzgeräten<br />

(BGR 190)<br />

Bei der arbeitstäglichen Routinereinigung<br />

reicht die persönliche Schutzausrüstung<br />

nach Nr. 5.4 Abs. 1 der TRGS 525 (siehe<br />

Seite 32) aus. Die hier <strong>im</strong> Absatz 2 geforderte<br />

zusätzliche persönliche Schutzaus -<br />

rüstung ist gedacht für Reinigung nach<br />

Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten<br />

sowie nach unbeabsichtigter Freisetzung<br />

in der Werkbank (zum Beispiel nach<br />

Glasbruch). Es kann zweckmäßig sein,<br />

hierbei zusätzlich eine Kopfbe deckung zu<br />

tragen.<br />

Den besten Schutz gegen Bruch be<strong>im</strong><br />

Transport bieten Kunststoffbeutel und -flaschen<br />

als Be hältnisse für die fertig zubereiteten<br />

Lösungen. Fertig aufgezogene Spritzen<br />

sollten mit aufdrehbaren Verschlusskappen<br />

(sogenannter Luer-Lock-Konus) sorgfältig verschlossen<br />

werden (siehe auch Kap. 5.1).<br />

Die Zu berei tungen sollten einzeln in Ein -<br />

schweiß beuteln verpackt werden.<br />

Um den Transport sicher und hygienisch einwandfrei<br />

durchzuführen, empfiehlt es sich,<br />

spezielle fest verschließbare, auslauf- und<br />

bruchsichere sowie leicht zu reinigende<br />

Transportkassetten, -taschen oder Druck -<br />

verschlussbeutel zu verwenden (gegebenenfalls<br />

Auf kleber beilegen für die Kennzeichnung<br />

des später auf der Station anfallenden<br />

Zytosta tika abfalls).<br />

34 5 Schutzmaßnahmen


Kennzeichnung (Beispiel)<br />

Unter solchen Transportbedingungen sind<br />

zusätzliche persönliche Schutzmaßnahmen<br />

nicht erforderlich.<br />

Hinweis:<br />

Vor allem bei Straßentransporten von zytostatikahaltigen<br />

Arzne<strong>im</strong>itteln muss be<strong>im</strong> Verladen<br />

auf eine korrekte Ladungs sicherung geachtet<br />

werden. Außerdem empfiehlt es sich,<br />

den Fahrer über die Art und die<br />

Eigenschaften des zu befördernden Gutes<br />

sowie das richtige Verhalten bei Unfällen<br />

beziehungsweise Leckagen zu informieren.<br />

5.3 Vorbereitung und Applikation<br />

Transportbox<br />

Es ist be<strong>im</strong> Transport darauf zu achten, dass die<br />

Transportbehältnisse eindeutig gekennzeichnet<br />

sind, zum Beispiel mit dem Hinweis „VOR-<br />

SICHT ZYTOSTATIKA“ oder einer adäquaten<br />

Angabe.<br />

Generell besteht während der Vorbereitung<br />

und Verabreichung von <strong>Zytostatika</strong> das<br />

Risiko einer Kontamination der Beschäftigten<br />

beziehungsweise der Umgebung, bei<br />

der Diskonnektion von Infusionen und Spritzen<br />

am Patienten ebenso wie bei der<br />

anschließenden Entsorgung in die aufgestellten<br />

Abfallbehältnisse. Darauf sind Ärzte<br />

und Pflegekräfte <strong>im</strong> Rahmen der mindestens<br />

jährlichen Arbeitsschutzunter weisungen hinzuweisen.<br />

Sowohl bei der Vorbereitung als auch bei<br />

der Applikation sollte in unmittelbarer<br />

Nähe zum Vorbereitungs- beziehungsweise<br />

Appli kationsort <strong>im</strong>mer ein Sammelbehältnis<br />

für <strong>Zytostatika</strong>-Abfälle stehen, zum Beispiel<br />

<strong>im</strong> Vor berei tungsraum.<br />

Folgende Punkte sollten bei der Applikation<br />

beachtet werden:<br />

Vorbereitung zur Applikation<br />

• Ausschließlich Gerätschaften mit leicht<br />

abwaschbaren Oberflächen verwenden.<br />

• (Sterile) Schutzhandschuhe (möglichst<br />

<strong>Zytostatika</strong> hand schuhe) und Schutzkittel<br />

sowie gegebenenfalls Schutzbrille mit<br />

Seitenschutz be<strong>im</strong> Vorbereiten von<br />

5 Schutzmaßnahmen<br />

35


Experten<br />

zytostatikahaltigen Lösungen, Tabletten<br />

etc. und be<strong>im</strong> Handhaben von kontaminierten<br />

Mate rialien tragen; nach<br />

Kontamination sofort Handschuhe<br />

wechseln!<br />

• Infusionen anstechen: Infusionen sollten –<br />

soweit möglich – mit konnektiertem,<br />

bereits gefülltem Infusionsbesteck von<br />

der Apotheke geliefert werden.<br />

Anderenfalls geschieht das Anstechen<br />

der Infusion an einem Arbeitsplatz<br />

abseits vom allgemeinen Stationsbe trieb<br />

(zum Beispiel <strong>im</strong> Vorbereitungs raum).<br />

Dazu das Infusionsbesteck mit Träger -<br />

lösung füllen, den Dorn des mit<br />

Trägerlösung befüllten und entlüfteten<br />

Infusionsbestecks langsam und zentriert<br />

durch den Einstechstutzen der Infusions -<br />

flaschen/-beutel stecken. Bei Verwen -<br />

dung von Infusionsflaschen das Besteck<br />

von oben durch den Stutzen stecken, bei<br />

Verwendung von Infusionsbeuteln den<br />

Anstechstutzen (nicht den Beutel!) festhalten<br />

und diesen in der Waage rechten mit<br />

dem Dorn anstechen. Das Belüf tungs -<br />

ventil muss geschlossen bleiben.<br />

• Tabletten, Kapseln et cetera sollten<br />

zweckmäßigerweise in einem gesonderten<br />

Arbeitsgang für die Patienten gerichtet<br />

werden. Hierbei sollte ein neues Paar<br />

Handschuhe angezogen werden, das<br />

anschließend verworfen wird.<br />

• Tabletten, Dragees und Kapseln:<br />

Entnahme aus der Originalverpackung<br />

erst unmittelbar vor der Verabreichung<br />

an den Patienten. Selbstständige Pa tien -<br />

ten sollten die Tabletten unmittelbar vor<br />

Einnahme selbst aus der Blister -<br />

verpackung entnehmen und sich<br />

anschließend die Hände waschen.<br />

• Die Produkte sollen nicht gemörsert,<br />

geteilt beziehungsweise geöffnet werden.<br />

Müssen Tabletten gebrochen werden,<br />

so soll dies nur an einer vorhandenen<br />

Teilungs kerbe und in einem Druck -<br />

verschluss beutel erfolgen.<br />

• Vor allem Tabletten sollten wegen der<br />

Abriebgefahr in (Einmal-) Medika -<br />

mentenbechern verteilt werden, aus<br />

denen diese – ohne sie anzufassen –<br />

direkt entnommen werden können;<br />

danach den leeren (Einmal-) Medikamentenbecher<br />

entsorgen.<br />

• Applikation über Ernährungssonde: Es<br />

sollten bevorzugt Lösungen eingesetzt<br />

werden. Das Zerkleinern von zum<br />

Beispiel Tabletten, Kapseln oder das<br />

Verwenden von Pulvern sollte nur in<br />

Ausnahme fällen erfolgen (siehe oben),<br />

denn dabei besteht die Gefahr der<br />

Entwick lung und Resorption von zytosta -<br />

tikahaltigen Stäuben.<br />

• Während der Vorbereitung sollte darauf<br />

geachtet werden, dass <strong>im</strong> jeweiligen<br />

Raum möglichst wenig Durch gangs -<br />

verkehr (Hektik vermeiden!) und keine<br />

Zugluft herrschen.<br />

• <strong>Zytostatika</strong>haltige Medikamente ge trennt<br />

von anderen Medikamenten bereitstellen<br />

und getrennt transportieren; Verwen dung<br />

von auslaufsicheren, gekennzeichneten<br />

und leicht zu reinigenden Be hältern<br />

(zum Beispiel Kunststoff-Boxen) beziehungs -<br />

weise Tabletts mit hoher Kante.<br />

36 5 Schutzmaßnahmen


Applikation am Patienten und Diskon nektion<br />

• Infusionen, bei denen zuvor ein Zugang<br />

gelegt werden muss, und Injektionen sollten<br />

durch das ärztliche Personal verabreicht<br />

werden.<br />

• Tragen von Schutzhandschuhen sowie<br />

vorne geschlossenem Kittel; Unter -<br />

suchungshandschuhe aus PVC sind nur<br />

dann ausreichend, wenn ausgeschlossen<br />

werden kann, dass <strong>Zytostatika</strong> freigesetzt<br />

werden (zum Beispiel durch<br />

Verwendung sicherer Verbindungs- und<br />

Überleitsysteme, das Vermeiden von<br />

„Umsteck“-Vorgängen).<br />

• Möglichst geschlossene Infusions- und<br />

Instillationssysteme mit sicheren Verbindungs-<br />

und Überleiteinheiten (zum<br />

Beispiel Luer-Lock-Anschlüsse) einsetzen.<br />

• Infusionen und Injektionen über einer<br />

saugfähigen und nach unten undurchlässigen<br />

Unterlage (zum Beispiel kleine<br />

Einmal-Kranken unter lage) verabreichen.<br />

• Das Befüllen des Infusionsbestecks mit<br />

Trägerlösung (wie NaCl 0,9 %) sollte<br />

möglichst bereits bei der Zuberei tung in<br />

der Apotheke erfolgen. Falls dies wegen<br />

des Produkt schutzes <strong>im</strong> Einzelfall nicht<br />

möglich ist, sollte das Infusionsbesteck<br />

mit der jeweiligen Träger lösung (ohne<br />

<strong>Zytostatika</strong>) vor der Verabreichung der<br />

Infusion aufgefüllt und entlüftet werden.<br />

Nachdem die Verschluss kappe am<br />

Kanülenanschluss wieder aufgesetzt und<br />

der Tropfen regler ganz zugedreht ist,<br />

das befüllte Infusionsbesteck mit der<br />

<strong>Zytostatika</strong> infusion versehen. Die Infusion<br />

leerlaufen lassen und anschließend mit<br />

Trägerlösung nachspülen, dabei ein<br />

„Umstecken“ möglichst vermeiden (zum<br />

Beispiel durch Verwen dung verzweigter<br />

Infusionssysteme). Danach das Infu sions -<br />

system über einer saugfähigen und nach<br />

unten undurchlässigen Unter lage unter<br />

Verwendung von zwei Tupfern vom<br />

Zugang am Patienten diskonnektieren; das<br />

„Um stecken“ von Infu sions systemen grundsätzlich<br />

vermeiden!<br />

• Hektik bei der Diskonnektion von Infu -<br />

sionen bei laufender Chemo therapie vermeiden.<br />

• Die leeren Infusionsbehältnisse (Fla schen,<br />

Beutel) und das Infusionssystem nicht<br />

voneinander trennen, sondern komplett<br />

entsorgen.<br />

• Infusionsständer und Infusionspumpen<br />

können bei der Applikation verschmutzen.<br />

Darauf achten, dass sie regelmäßig<br />

(zum Beispiel nach jeder Gabe)<br />

gereinigt werden; dabei Schutzhand -<br />

schuhe tragen.<br />

• Spritze und Kanüle nach Injektion nicht<br />

trennen, sondern komplett entsorgen,<br />

kein Recapping.<br />

• Bei einer Kontamination der Schutz hand -<br />

schuhe diese sofort umgekehrt ausziehen<br />

und dem <strong>Zytostatika</strong>abfall zuführen.<br />

• Dekontaminations-Set („Spill-Kit“) bereithalten<br />

für den Fall der unbeabsichtigten<br />

Freisetzung und Verunreinigung.<br />

5 Schutzmaßnahmen<br />

37


Experten<br />

5.4 Entsorgung von Abfällen<br />

<strong>Zytostatika</strong>reste sowie mit <strong>Zytostatika</strong> verunreinigte<br />

Materialien können sowohl bei der<br />

Zubereitung als auch bei der Verabreichung<br />

entstehen.<br />

So fallen bei der Zubereitung unter anderem<br />

in unterschiedlichen Mengen an:<br />

• Reste konzentrierter <strong>Zytostatika</strong>lösungen<br />

(Injektionen)<br />

• Reste verdünnter Lösungen (Infusionen,<br />

Instil lationen)<br />

• Leergut (Originalbehältnisse, Spritzen)<br />

• Hilfsmittel der Zubereitung/Vorbereitung<br />

(Kanülen, Tupfer, Unterlagen, Hand -<br />

schuhe etc.)<br />

Bei der Applikation fallen üblicherweise an:<br />

• Leergut (Spritzen, Infusionsbehältnisse)<br />

• <strong>Zytostatika</strong>reste von Injektionen, die<br />

be<strong>im</strong> Patienten nicht vollständig verbraucht<br />

wurden<br />

• Infusionsreste in Zuleitungen, Infusions -<br />

bestecken, nicht leergelaufenen Beuteln/<br />

Flaschen<br />

Um das Personal und Dritte nicht unnötig durch<br />

zytostatikahaltigen Abfall zu gefährden, muss<br />

das Material bereits an der Entsteh ungs -<br />

stelle (<strong>Zytostatika</strong>-Werkbank in der Apotheke,<br />

Applikationsvorbereitung, Behand lungs z<strong>im</strong> -<br />

mer) in Abfallbehält nissen gesondert gesammelt<br />

und für den innerbetrieblichen Trans port<br />

bereitgestellt werden.<br />

Bei der hausinternen Sammlung und der späteren<br />

Übergabe an den beauftragten Entsorger<br />

müssen die abfallrechtlichen Best<strong>im</strong>mun -<br />

gen des jeweiligen Bundeslandes eingehalten<br />

werden. Die Bundesländer orientieren sich<br />

an der sogenannten „Richtlinie über die ordnungsgemäße<br />

Entsorgung von Ab fällen aus<br />

Einrichtungen des Gesundheits dienstes“ der<br />

Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).<br />

Ziel dieser Richtlinie ist es – unter Berück -<br />

sichtigung der wirtschaftlichen Zumut barkeit<br />

–, eine sichere und ordnungsgemäße<br />

Abfallentsorgung zu gewährleisten, die unter<br />

anderem Umweltbelastungen vermeidet.<br />

Danach sind insbesondere folgende zytostatikahaltige<br />

Abfälle als gefährlicher Abfall<br />

(„Sonderabfall“) zu entsorgen:<br />

• Nicht vollständig entleerte Originalbe -<br />

hältnisse (zum Beispiel bei Therapieab -<br />

bruch angefallene oder nicht best<strong>im</strong>mungsgemäß<br />

angewandte <strong>Zytostatika</strong>)<br />

• Verfallene cmr-Arzne<strong>im</strong>ittel in Original -<br />

packungen<br />

• Reste von Trockensubstanzen und zerbrochene<br />

Tabletten<br />

• Spritzenkörper und Infusionsflaschen/<br />

-beutel mit deutlich erkennbaren Flüssig -<br />

keitsspiegeln/Restinhalten (> 20 ml)<br />

• Infusionssysteme und sonstiges mit Zyto -<br />

statika kontaminiertes Material (> 20 ml)<br />

• Nachweislich durch Freisetzung mit großen<br />

Flüssigkeitsmengen oder Feststoffen bei der<br />

Zubereitung oder Anwendung der vorgenannten<br />

Arzne<strong>im</strong>ittel kontaminiertes Mate -<br />

rial (zum Beispiel Unter lagen, stark konta -<br />

minierte persönliche Schutzaus rüstung)<br />

Diese Abfälle sollten in Abfallbehältnissen mit<br />

Fußpedal oder anderem Mechanismus gesam-<br />

38 5 Schutzmaßnahmen


melt werden, damit ein direkter Kontakt mit<br />

den Händen/Handschuhen verhindert wird.<br />

Generell sind Staub- und Aerosol entwick lung<br />

sowie die Kontamination der Umgebung zu<br />

vermeiden.<br />

<strong>Zytostatika</strong>abfall, der unter der abfallrecht -<br />

lichen Bezeichnung „AS 18 01 08* –<br />

Zytotoxische und zytostatische Abfälle entsorgt<br />

wird, sollte einer der folgenden<br />

UN-Nummern zugeordnet werden:<br />

• UN 2810 „Giftiger organischer flüssiger<br />

Stoff, nicht anderweitig genannt (n.a.g.)“:<br />

geeignet für flüssige <strong>Zytostatika</strong>reste. Bei<br />

geringen Flüssigkeitsmengen muss die<br />

Verpackung lediglich den Anforderungen<br />

der Verpackungsgruppe III genügen.<br />

• UN 2811 „Giftiger organischer fester<br />

Stoff, n.a.g.“: geeignet für feste Zyto sta -<br />

tikareste (zum Beispiel zerbrochene Tab -<br />

letten) und stark kontaminierte Materialien.<br />

Gefahrzettel Nr. 6.1<br />

Gerät zum aerosoldichten Einschweißen von zytostatika<br />

haltigen Abfällen in einer Apotheke (Beispiel)<br />

Sammelbehälter<br />

mit Bindemittel<br />

Die Abfälle sind entsprechend den gefahrgut-<br />

und abfallrechtlichen Vorschriften unter<br />

Angabe der Abfallbezeichnung „AS 18 01<br />

08* – Zytotoxische und zytostatische Ab -<br />

fälle“, der gefahrgutrechtlichen UN-Nummer<br />

(siehe unten) und des Absenders fest verschlossen<br />

und in unbeschädigten Behält nis -<br />

sen dem Entsorger zu übergeben. Grund -<br />

sätzlich muss außerdem der Gefahr zettel<br />

Nr. 6.1 (Symbol „Totenkopf“) auf den Ent -<br />

sor gungsbe hältern angebracht werden.<br />

<strong>Zytostatika</strong>-<br />

Abfallbehältnis<br />

Mit dem Gefahrzettel Nr. 6.1 gekennzeichnete<br />

Abfallbehälter für <strong>Zytostatika</strong> brauchen<br />

nicht zusätzlich mit einer Kennzeichnung<br />

nach der Gefahrstoffverordnung (Gefahren-<br />

sym bol T, Totenkopf auf orangefarbenem<br />

Grund) versehen zu werden.<br />

5 Schutzmaßnahmen<br />

39


Experten<br />

• UN 3243 „Feste Stoffe mit giftigem flüs -<br />

sigen Stoff, n.a.g.“: als Alternative zu<br />

UN 2810 und UN 2811 verwendbar.<br />

Es muss sichergestellt sein, dass in dem<br />

Trans portbehältnis ausreichend Bindemit tel<br />

vorhanden ist, damit eventuell frei werden -<br />

de Flüssigkeit direkt aufgenommen wird.<br />

• UN 1851 „Medikament, flüssig, giftig,<br />

n.a.g.“ und UN 3249 „Medikament, fest,<br />

giftig, n.a.g.“: als Alternative zu UN 2810,<br />

UN 2811 und UN 3243 verwendbar.<br />

In der Regel zählen die folgenden gering<br />

kontaminierten Abfälle nicht zur genannten<br />

Gruppe der gefährlichen Abfälle:<br />

• Armstulpen<br />

• Handschuhe<br />

• Atemschutzmasken<br />

• Einmalkittel<br />

• Plastik- und Papiermaterial<br />

• Tupfer<br />

• Aufwischtücher<br />

• Leere <strong>Zytostatika</strong>behältnisse nach<br />

best<strong>im</strong> mungs gemäßer Anwendung<br />

(Ampullen fla schen, Spritzen, Infusions -<br />

zubehör, Infusions be hältnisse)<br />

• Luftfilter von Sicherheitswerkbänken<br />

Gering kontaminierte <strong>Zytostatika</strong>abfälle sollten<br />

vor der endgültigen Entsorgung bereits am<br />

Entstehungsort in Kunststoffbeuteln gesammelt<br />

und verschlossen werden. Beseitigt werden<br />

sie unter Ver wen dung der offiziellen Bezeichnung<br />

„AS 18 01 04 – Abfälle, an deren<br />

Sammlung und Entsor gung aus infektionspräventiver<br />

Sicht keine besonderen Anforde -<br />

rungen gestellt werden (zum Beispiel Wundund<br />

Gips ver bände, Wäsche, Ein weg klei dung,<br />

Win deln)“. Sie können meist zusammen mit<br />

dem Kranken hausmüll (früher: B-Müll) entsorgt<br />

werden. Scharfe oder spitze Gegenstände<br />

wie Ka nülen, Überleitungskanülen, Spikes<br />

und Glas scherben müssen in durchstoßfesten<br />

und sicher verschließbaren Behältnissen (zum<br />

Beispiel Kanülenab wurf be häl ter) am Ent ste -<br />

hung sort der Abfälle gesammelt werden.<br />

Aufgrund des Verdünnungseffektes sind<br />

Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen<br />

nicht als umweltgefährdend einzustufen. Die<br />

Ausscheidungen können in die Kanalisation<br />

eingeleitet werden. Es müssen die allgemeinen<br />

hygienischen Richtlinien be<strong>im</strong> Umgang<br />

mit Ausscheidungen eingehalten werden.<br />

Bei der Entsorgung zytostatikahaltiger Abfälle<br />

sind generell die Vorgaben der jeweiligen<br />

Abfallsatzung des (Land-) Kreises oder der<br />

kreisfreien Stadt zu beachten (zum Beispiel<br />

hinsichtlich eventueller Andienungs pflichten).<br />

Weitere Informationen zur sicheren Ent sor -<br />

gung von zytostatikahaltigen Abfällen enthält<br />

die <strong>BGW</strong>-Publikation „Abfallent sorgung<br />

– Infor ma t ionen zur sicheren Entsorgung von<br />

Abfällen <strong>im</strong> Gesundheits dienst“ (Bestell-Nr.<br />

EP-AE), die auch von der Website der <strong>BGW</strong><br />

unter www.bgw-online.de heruntergeladen<br />

werden kann.<br />

5.5 Unbeabsichtigte Freisetzung<br />

Für den Fall einer unbeabsichtigten Frei set -<br />

zung von <strong>Zytostatika</strong> außerhalb der Sicher -<br />

heitswerkbank, be<strong>im</strong> Transport oder vor und<br />

40 5 Schutzmaßnahmen


TRGS 525 (Stand: Mai 1998)<br />

5.4 Persönliche Schutzausrüstungen<br />

(3) Zur Beseitigung von unbeabsichtigten Verunreinigungen,<br />

die be<strong>im</strong> Zubereiten oder der Applikation<br />

auftreten, sind mindestens bereitzuhalten:<br />

1. Überschuhe, flüssigkeitsdichter Schutz kittel mit<br />

langem Arm und eng anliegendem Bündchen,<br />

Schutzbrille und Schutz handschuhe<br />

2. Atemschutzmaske mindestens der Schutz stufe P2<br />

gemäß den berufsgenossenschaftlichen „Regeln<br />

für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR<br />

190)“<br />

3. Geschnittener Zellstoff in ausreichender Menge<br />

4. Aufnahme- und Abfallbehältnis, Hand schaufel<br />

TRGS 525 (Stand: Mai 1998)<br />

5.5 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />

von cmr-Arzne<strong>im</strong>itteln<br />

(1) Verunreinigungen durch verschüttete cmr-Arz nei -<br />

mittel (Trocken substanzen, zerbrochene Tabletten,<br />

Zubereitungen) sind unverzüglich sachgerecht zu<br />

beseitigen. Zur Aufnahme der Substanzen eignen<br />

sich Einmaltücher oder Zellstoff. Bei Ver schütten<br />

von Trockensubstanzen müssen die aufzunehmenden<br />

Materialien angefeuchtet werden.<br />

(2) Bei Verunreinigung der Haut mit cmr-Arzne<strong>im</strong>itteln<br />

ist die betreffende Stelle sofort unter reichlich<br />

fließendem, kaltem Wasser zu spülen.<br />

(3) Bei Spritzern in die Augen sind diese sofort mit<br />

reichlich Wasser oder isotonischer Kochsalzlösung<br />

mindestens 10 Minuten gründlich zu spülen.<br />

Danach ist umgehend ein Augenarzt aufzusuchen.<br />

(4) Zum Aufnehmen von verunreinigtem Glasbruch<br />

sind geeignete Hilfsmittel zu benutzen und ein zusätzliches<br />

Paar Schutz hand schuhe gegen mecha -<br />

nische Risiken überzuziehen.<br />

(5) Die verunreinigten Flächen sind anschließend zu<br />

reinigen.<br />

während der Applikation muss nach der<br />

TRGS 525 unter anderem ein Set mit persönlicher<br />

Schutzausrüstung in dem geforderten<br />

Umfang bereitgehalten werden. Anstelle<br />

von geschnittenem Zellstoff können auch<br />

andere geeignete, saugfähige Materialien<br />

zur Aufnahme verwendet werden. Es empfiehlt<br />

sich die Bereitstellung von Notfall- und<br />

Reinigungssets („Spill-Kit“).<br />

Hinweis:<br />

Diese Maßnahmen einschließlich der Ersten<br />

Hilfe sind Bestandteil der Betriebsanweisung<br />

und müssen in der Unterweisung vermittelt<br />

werden.<br />

<strong>Zytostatika</strong> können reizend oder ätzend wirken;<br />

eine Auswahl sensibilisierend, reizend<br />

und ätzend wirkender <strong>Zytostatika</strong> ist in der<br />

Tabelle in Kap. 2.2 aufgeführt.<br />

Utensilien zur Aufnahme von Glasbruch (zum<br />

Beispiel Zange, Schieber, Schaufel) sowie<br />

Flüssigkeit zum Binden von Stäuben und ein<br />

Warnschild sollten <strong>im</strong> Spill-Kit bereitgehalten<br />

werden. Die <strong>im</strong> Einzelfall tatsächlich zu treffenden<br />

Schutzmaßnahmen richten sich nach<br />

dem jeweiligen Ausmaß der Verun reinigung<br />

(wenige Tropfen bis hin zu großflächigen<br />

Verschüttungen). Nach der Reini gung (mehrstufiges<br />

Verfahren) kann eine Wischprobe<br />

sinnvoll sein, um die Wirk sam keit der Reini -<br />

gung zu überprüfen. Ver schmutzte Klei dungsstücke<br />

sollten entsorgt oder einer gründlichen<br />

Reinigung unterzogen werden.<br />

5 Schutzmaßnahmen<br />

41


Experten<br />

6 Unterrichtung und Unterweisung<br />

Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen,<br />

dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung<br />

zur Verfügung steht. Sie ist<br />

Teil der Unterrichtung. Die Betriebsan weisung<br />

leitet sich als arbeitsplatzbezogene Maßnahme<br />

aus der Gefährdungsbeurteilung ab.<br />

Der Inhalt der Betriebsanweisung muss sich<br />

konkret auf folgende Punkte beziehen:<br />

GefStoffV<br />

§ 14 Unterrichtung und Unterweisung der<br />

Beschäftigten<br />

Beispielhafte Betriebsanweisungen finden<br />

Sie <strong>im</strong> Anhang (siehe Kap. 10.3).<br />

Eine Frist zur Aktualisierung der Betriebs -<br />

anweisung nennt die Gefahrstoffverordnung<br />

nicht, jedoch muss sie zumindest bei jeder<br />

maßgeblichen Verän derung der Arbeitsbedingungen<br />

(zum Beispiel Änderung des<br />

Zubereitungs verfahrens) aktualisiert werden.<br />

Wie dies organisatorisch gewährleistet<br />

wird, liegt in der Verant wor tung des<br />

Arbeitgebers.<br />

Die Betriebsanweisung muss mindestens folgende<br />

Angaben enthalten:<br />

1. Informationen über die am Arbeitsplatz auftretenden<br />

Gefahrstoffe, wie zum Bei spiel die<br />

Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kenn -<br />

zeichnung sowie Gefährdungen der Gesundheit<br />

und der Sicherheit.<br />

2. Informationen über angemessene Vor sichts -<br />

maßregeln und Maßnahmen, die der<br />

Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum<br />

Schutz der anderen Beschäftigten am<br />

Arbeitsplatz durchzuführen hat. Dazu ge hören<br />

insbesondere<br />

a) Hygienevorschriften,<br />

b) Informationen über Maßnahmen, die zur<br />

Verhütung einer Exposition zu ergreifen sind,<br />

c) Informationen zum Tragen und Benutzen von<br />

Schutzausrüstungen und Schutz klei dung.<br />

3. Informationen über Maßnahmen, die von den<br />

Beschäftigten, insbesondere von Ret tungsmannschaften,<br />

bei Betriebs störun gen, Unfällen und<br />

Notfällen und zur Verhütung von diesen durchzuführen<br />

sind.<br />

Weiterhin muss der Arbeitgeber gemäß<br />

§ 14 Abs. 2 GefStoffV sicherstellen, dass<br />

die Beschäftigten (zum Beispiel Ärzte,<br />

Pflege kräfte, Apothekenpersonal, Laborper -<br />

sonal, Reini gungs per sonal, Transport- und<br />

Entsorgungs dienst) anhand der Betriebsan -<br />

weisung über die auftretenden Gefährdun -<br />

gen und geeignete Schutzmaßnahmen<br />

mündlich – in verständlicher Form und<br />

Sprache – unterwiesen werden. Die Unter -<br />

weisung sollte vom Ar beit geber selbst oder<br />

von den betrieblichen Vorgesetzten (zum<br />

Beispiel ärztliche Leitung, pflegerische<br />

Leitung, Apothekenleitung) organisiert werden.<br />

Dabei ist zu beachten, dass die<br />

Unterweisung vor Aufnahme der Beschäf -<br />

tigung eines neuen Mitarbeiters und<br />

danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen<br />

durchgeführt werden muss.<br />

Auch bei maßgeblichen Veränderungen<br />

(wie der Einführung neuer Verfahren oder<br />

Stoffe/Zubereitungen) ist das Personal<br />

erneut zu unterweisen.<br />

42 6 Unterrichtung und Unterweisung


Die Art und Weise der Unterweisung richtet<br />

sich nach dem Kenntnisstand der Beschäf -<br />

tigten. Sie sollte aber generell möglichst<br />

anschaulich gestaltet werden (zum Beispiel<br />

durch praktische Übungen hinsichtlich der<br />

mit möglichen Gefahrstoffexpositionen einhergehenden<br />

relevanten Arbeitsgänge).<br />

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

sollten arbeitsplatzbezogen über spezifische<br />

Gefahren be<strong>im</strong> Umgang mit <strong>Zytostatika</strong><br />

sowie über die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen<br />

und Verhaltensregeln zur<br />

Abwendung der Gefahren informiert werden:<br />

• Eigenschaften und Wirkungsmechanismen<br />

der <strong>Zytostatika</strong><br />

• Richtige Handhabung/Arbeitsweise inklusive<br />

Schutzmaßnahmen<br />

• Gefährdungsmöglichkeiten<br />

• Verhaltensregeln und Maßnahmen bei<br />

Unfällen<br />

• Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

• Ordnungsgemäße Entsorgung<br />

Darüber hinaus kann die Behandlung folgender<br />

Themen notwendig sein:<br />

• Hinweise auf neue oder geänderte<br />

Arbeitsmittel, -verfahren oder -vorschriften<br />

• Verwendungs- und Beschäftigungsbe -<br />

schrän kungen beziehungsweise -verbote<br />

(zum Beispiel der Hinweis an Arbeitneh -<br />

merin nen, dass <strong>im</strong> Falle der Schwanger -<br />

schaft der Arbeits platz ungeeignet ist,<br />

oder der Hinweis auf Umgangsverbote<br />

für Jugendliche)<br />

• Schlussfolgerungen aus aktuellen Unfall -<br />

ereignissen mit Gefahrstoffen<br />

Besitzen die Beschäftigten bereits spezifische<br />

Kenntnisse, so kann die Unterweisung entsprechend<br />

gekürzt werden.<br />

Die Teilnahme an der Unterweisung muss<br />

unter Angabe der Inhalte und des Zeitpunktes<br />

vom Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt<br />

werden.<br />

Im Rahmen der Unterweisung, aber auch bei<br />

der Erstellung von Betriebsanweisungen sollten<br />

außerdem die Benutzerinformationen der<br />

Hersteller der Sicherheitswerkbänke berücksichtigt<br />

werden.<br />

Gemäß § 14 Abs. 3 GefStoffV muss <strong>im</strong><br />

Rahmen der Unterweisung eine allgemeine<br />

arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung<br />

durchgeführt werden, bei der die Beschäf -<br />

tigten über Angebotsuntersuchungen informiert<br />

werden und Näheres über die besonderen<br />

Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten mit<br />

<strong>Zytostatika</strong> erfahren. Die vorliegende Schrift<br />

kann dabei eine Hilfestellung bieten.<br />

6 Unterrichtung und Unterweisung<br />

43


Experten<br />

7 Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

Bei konsequenter Einhaltung der in dieser<br />

Schrift genannten Schutzmaßnahmen reduziert<br />

sich die Exposition bei den beschriebenen<br />

Tätigkeiten mit <strong>Zytostatika</strong> auf sehr geringe<br />

Mengen. Eine Quantifizierung des Risikos<br />

ist aber nicht möglich, daher muss der<br />

Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden<br />

oder erbgutverändernden Stoffen<br />

oder Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2<br />

eine Vorsorgeuntersuchung anbieten (An-<br />

hang V Nr. 2.2 GefStoffV).<br />

Für den Umgang mit zytostatikahaltigen<br />

Arzne<strong>im</strong>itteln gibt es keine spezifischen<br />

Untersuchungen oder ausreichend sensible<br />

Untersuchungsmethoden, die hinsichtlich<br />

ihrer Validität genügend erprobt sind. Spe -<br />

zielle Marker zur Früherkennung von Krebs -<br />

erkrankungen oder Veränderungen des Erb -<br />

gutes gibt es zurzeit nicht. Eine allgemeine<br />

Untersuchung kann jedoch wichtige Hinweise<br />

zur Gesundheit am Arbeitsplatz geben. Die<br />

Untersuchung ist keine Voraus setzung für die<br />

Ausübung der Tätigkeit.<br />

Empfehlung für eine allgemeine Unter -<br />

suchung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge<br />

für zubereitendes Personal:<br />

1. Untersuchungsart und Fristen:<br />

• Erstuntersuchung vor Aufnahme der<br />

Tätig keit<br />

• Regelmäßige Nachuntersuchung <strong>im</strong> Ab -<br />

stand von 12–24 Monaten<br />

2. Anamnese<br />

• Berufsanamnese<br />

• Krankheitsanamnese<br />

• Sozialanamnese<br />

3. Untersuchungsinhalte<br />

3.1 Körperliche Untersuchung unter besonderer<br />

Berücksichtigung von<br />

• Hauterscheinungen (zum Beispiel<br />

Ekzeme, Hy per keratosen, Ulzera -<br />

tionen, Pig ment stö rungen, Naevi)<br />

• Schle<strong>im</strong>hautveränderungen von<br />

Mund, Rachen und Nase<br />

• Lymphknotenschwellungen<br />

3.2 Klinisch-chemische Untersuchung:<br />

• Blutkörperchensenkungsgeschwindig<br />

keit (BSG)<br />

• Großes Blutbild einschließlich Retikulo -<br />

zyten<br />

• Gamma-GT<br />

• SGPT und SGOT<br />

• Kreatinin<br />

• Urinstatus<br />

Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorge für verabreichendes Personal:<br />

Wegen der geringeren Gefährdungsmög -<br />

lichkeit (siehe Kap. 4.4) wird empfohlen, <strong>im</strong><br />

Rahmen einer anderen Vorsorge unter suchung<br />

(zum Beispiel nach dem berufsgenossenschaftlichen<br />

Grundsatz G 42 „Tätig keiten mit<br />

Infektionsgefährdung“) den Umgang mit<br />

<strong>Zytostatika</strong> in der Arbeits anamnese zu<br />

berücksichtigen. Nur bei besonderem Anlass<br />

sollten weitergehende Untersuchungen erfolgen,<br />

wie zum Beispiel bei Tätigkeiten <strong>im</strong><br />

Bereich der Zubereitung.<br />

Nach massiver, unbeabsichtigter Konta -<br />

mination sollte in Absprache mit dem Betriebsarzt<br />

erwogen werden, ob betroffenen<br />

44 7 Arbeitsmedizinische Vorsorge


Personen zusätzlich zur oben beschriebenen<br />

Untersuchung ein Belastungsmonitoring angeboten<br />

wird.<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />

auf Verlangen des Versicherten:<br />

Der Arbeitgeber muss auf Verlangen des<br />

Arbeitnehmers eine Vorsorgeuntersuchung<br />

ermöglichen:<br />

„(1) Ein Versicherter, der einen ursächlichen<br />

Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung<br />

und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet,<br />

ist auf sein Verlangen einer Vorsorge -<br />

untersuchung auch zu unterziehen, wenn die<br />

Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 [BGV<br />

A4] nicht vorliegen, aber damit zu rechnen<br />

ist, dass er durch seine Tätigkeit an seiner<br />

Gesundheit geschädigt werden kann, weil er<br />

mit Gefahrstoffen umgeht oder eine gefährdende<br />

Tätigkeit ausübt.“ (§ 7 BGV A 4)<br />

Hinweis:<br />

Bei Tätigkeiten, bei denen durch die Art der<br />

Verwendung eine Exposition sicher auszuschließen<br />

ist, etwa bei der Handhabung von<br />

Arzne<strong>im</strong>itteln in Form von Kapseln und bei<br />

ausschließlicher Verwendung von <strong>Zytostatika</strong><br />

ohne krebserzeugende und mutagene<br />

Eigenschaften wie beispielsweise Mistel -<br />

extrakten, ist eine arbeitsmedizinische Vor sor -<br />

ge unter suchung nicht erforderlich.<br />

7 Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

45


Experten<br />

8 Rechtsgrundlagen<br />

Gesetze und Verordnungen:<br />

Originaltexte der aktuellen Fassungen sind<br />

<strong>im</strong> Buchhandel erhältlich und werden unter<br />

anderem vom Verlag C.H. Beck, München<br />

und vom Carl Heymanns Verlag, Köln<br />

herausgegeben. Sie können auch <strong>im</strong><br />

Internet abgerufen werden.<br />

• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)<br />

• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)<br />

• Chemikaliengesetz (ChemG)<br />

Behördlich und berufsgenossenschaftlich<br />

anerkannte Verfahren:<br />

• Anforderungen an den Betrieb von<br />

Sicherheitswerkbänken mit Luftrück füh -<br />

rung für Arbeiten mit krebserzeugenden<br />

oder erbgutverändernden Zytostati ka;<br />

behördlich und berufsgenossenschaftlich<br />

anerkanntes Verfahren (BuBaV). Bundes -<br />

ar beits blatt 7–8 (1998) 69–70 in der<br />

Fassung der Bekannt machung Nr. IIIc1–<br />

35125-5 des BMA vom 15.01.2000<br />

(Bundesarbeits blatt 3 (2000) 65), Bun des -<br />

ministerium für Arbeit und Soziales, Berlin<br />

• Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)<br />

• Arzne<strong>im</strong>ittelgesetz (AMG)<br />

• Mutterschutzgesetz (MuSchG)<br />

• Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)<br />

• Apothekengesetz (ApoG)<br />

DIN-Normen:<br />

• DIN 12980: Laboreinrichtungen – Sicher -<br />

heitswerkbänke für <strong>Zytostatika</strong> (Stand: Juni<br />

2005), Beuth Verlag GmbH, Berlin<br />

• DIN EN 12469:2000-09 Biotechnik –<br />

Leis tungskriterien für mikrobiologische<br />

Sicher heitswerkbänke, Beuth Verlag<br />

GmbH, Berlin<br />

• Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)<br />

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften:<br />

Die aktuell geltenden BGVen können kostenlos<br />

von der Webseite der Deutschen<br />

Gesetzlichen Unfallver sicherung heruntergeladen<br />

werden (www.dguv.de).<br />

• BGV A1: Grundsätze der Prävention<br />

• BGV A4: Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

• BGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutz -<br />

kennzeichnung am Arbeitsplatz<br />

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS):<br />

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe können<br />

kostenlos von der Webseite der<br />

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und<br />

Arbeitsmedizin heruntergeladen werden<br />

(www.baua.de).<br />

• TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung<br />

für Tätig keiten mit Gefahrstoffen“<br />

Stand: Januar 2008<br />

• TRGS 401 „Gefährdung durch Haut -<br />

kontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maß -<br />

nahmen“, BArbBl. 5/2006<br />

46 8 Rechtsgrundlagen


• TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der<br />

Gefährdungen bei Tätigkeiten mit<br />

Gefahrstoffen – inhalative Exposition“,<br />

Stand: Januar 2008<br />

• TRGS 525 „Umgang mit Gefahrstoffen in<br />

Einrichtungen der humanmedizinischen<br />

Versorgung”, 1998 (z. Zt. in Überarbeitung)<br />

• TRGS 555 „Betriebsanweisung und<br />

Unterweisung nach § 20 GefStoffV”,<br />

1997 (basiert noch auf der alten Gefahr -<br />

stoffverordnung)<br />

• TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender,<br />

erbgutverändernder und fortpflanzungsgefährdender<br />

Stoffe”, BArbBl. 9/2005<br />

8 Rechtsgrundlagen<br />

47


Experten<br />

9 Literatur<br />

ASHP (American Society of Health-System<br />

Pharmacists): Guidelines on Handling<br />

Hazardous Drugs, Maryland 2006<br />

(Internet: www.ashp.org)<br />

Deutsches Institut für Normung e.V.: DIN<br />

12980, Laboreinrichtungen – Sicherheitswerk -<br />

bänke für <strong>Zytostatika</strong> und hochwirksame<br />

Substanzen, Beuth Verlag GmbH, Berlin 2004<br />

Barth, J.: <strong>Zytostatika</strong>-Herstellung in der<br />

Apotheke, Deutscher Apotheker Verlag,<br />

Stuttgart 2007<br />

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt,<br />

Gesundheit, Ernährung und Verbraucher -<br />

schutz (Hrsg.): Umgang mit <strong>Zytostatika</strong> – Ein<br />

Leitfaden für die Praxis, München 2008<br />

<strong>BGW</strong>-Expertenschrift „Abfallentsorgung –<br />

Informationen zur sicheren Entsorgung von<br />

Abfällen <strong>im</strong> <strong>Gesundheitsdienst</strong> (Bestell-Nr.:<br />

EP-AE)“, Hamburg 2007<br />

(Internet: www.bgw-online.de)<br />

BIA-Report 5/2001: Krebsrisiko durch beruf -<br />

lichen Umgang mit <strong>Zytostatika</strong> – quantitative<br />

Betrachtungen, Hauptverband der gewerb -<br />

lichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Sankt<br />

Augustin 2001<br />

(Internet: www.dguv.de)<br />

Bundesapothekerkammer (Hrsg.): Umset -<br />

zung der Gefahrstoffverordnung in Apo -<br />

theken – Handlungshilfe, 2006<br />

Bundesapothekerkammer (Hrsg.): Asep -<br />

tische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger<br />

Parenteralia mit toxischem Potenzial<br />

– Leitlinie, 2006<br />

ECVIM-CA (European College of Veterinary<br />

Internal Medicine of Companion An<strong>im</strong>als):<br />

Preventing occupational and environmental<br />

exposure to cytotoxic drugs in veterinary<br />

medicine, 2007<br />

(Internet: www.ecv<strong>im</strong>-ca.org, unter „ECVIM-<br />

CA Guidelines“)<br />

Gefährdungsbeurteilungen von <strong>Zytostatika</strong>,<br />

Hrsg.: medac GmbH, Referat Pharma zeu -<br />

tische Onkologie, Wedel 2006<br />

IFAG-Praxistipp Nr. 1 „Einstufung von Luft fil -<br />

tern aus <strong>Zytostatika</strong>-Sicherheitswerk bän ken“,<br />

Informationsforum Abfallwirtschaft <strong>im</strong> Gesund -<br />

heitswesen Rheinland Pfalz, Januar 2008<br />

(Internet: www.mufv.rlp.de)<br />

IFAG-Praxistipp Nr. 9 „Beförderung, Lage rung<br />

und Entsorgung von <strong>Zytostatika</strong> und Zyto sta -<br />

tika-Abfällen“, Informationsforum Abfall wirt -<br />

schaft <strong>im</strong> Gesundheitswesen Rhein land-Pfalz,<br />

September 2008<br />

(Internet: www.mufv.rlp.de)<br />

ISOPP (International Society of Oncology<br />

Pharmacy Practitioners): Standards of<br />

Practice – Safe Handling of Cytotoxics, J.<br />

Oncol. Pharm. Practice (2007) Supplement<br />

to 13: 1-81, ISSN 1078-1552<br />

48 9 Literatur


Länderausschuss für Arbeitsschutz und<br />

Sicherheitstechnik (Hrsg.): LASI-Veröffent -<br />

lichung – LV 45: Leitlinien zur Gefahrstoff -<br />

verordnung – Eine Arbeitshilfe für die praktische<br />

Umsetzung, Düsseldorf/Wiesbaden,<br />

Dezember 2005<br />

(Internet:http://lasi.osha.de/ docs/lv45.pdf)<br />

NIOSH (National Institute for Occupational<br />

Safety and Health): Preventing Occupa -<br />

tional Exposures to Antineoplastic and<br />

Other Hazardous Drugs in Health Care<br />

Settings – Alert, Cincinnati 2004 (Internet:<br />

www.cdc.gov/niosh)<br />

NIOSH (National Institute for Occupational<br />

Safety and Health): Antineoplastic Agents –<br />

Occupational Hazards in Hospitals,<br />

Cincinnati 2004 (www.cdc.gov/niosh)<br />

ONS (Oncology Nursing Society): Chemo -<br />

therapy and biotherapy guidelines and<br />

recommendations for practice, Pittsburgh<br />

2005 (Internet: www.ons.org)<br />

ONS (Oncology Nursing Society): Safe<br />

handling of hazardous drugs, Pittsburgh<br />

2003 (Internet: www.ons.org)<br />

Qualitätsstandards für den pharmazeutischonkologischen<br />

Service (QuapoS 3), Hrsg.:<br />

Institute for Applied Healthcare Sciences,<br />

Hamburg 2003<br />

Richtlinie der Länder: Herstellung applikationsfertiger<br />

<strong>Zytostatika</strong>lösungen in Apo -<br />

theken, Bundesgesundheitsblatt 9/98,<br />

Seite 108 ff.<br />

Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft<br />

Abfall über die ordnungsgemäße Entsor -<br />

gung von Abfällen aus Einrichtungen des<br />

<strong>Gesundheitsdienst</strong>es, Stand 2002<br />

(Internet: www.laga-online.de)<br />

Sicherer Umgang mit <strong>Zytostatika</strong>, Schwei -<br />

zerische Unfallversicherungsanstalt (suva),<br />

Luzern 2004<br />

(Internet: www.suva.ch/waswo, Bestellnummer:<br />

2869/18.D)<br />

Stapel, U.: Betriebsanweisungen und Gefähr<br />

dungsbeurteilung, Govi-Verlag GmbH,<br />

Eschborn 2006<br />

Predel, B.; Barth, J.; Wachsmuth, J.:<br />

<strong>Zytostatika</strong> – Pharmazeutische Grundlagen,<br />

Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart 2003<br />

9 Literatur<br />

49


Experten<br />

10 Anhang<br />

10.1 Gefahrstoffrechtliche Zuord nung verschiedener <strong>Zytostatika</strong><br />

Arzneistoff CAS-Nr. Wirkstoffgruppe Gefahren- R-Sätze<br />

INN-Bezeichnung EG-Nr. nach ATC bezeichnung cmr-Wirkungen<br />

ATC-Code Klassifikation Kategorie 1 und 2<br />

Bendamustin<br />

3543-75-7<br />

-<br />

L01AA09<br />

Stickstofflost-<br />

Analoga<br />

T<br />

R 45<br />

R 46<br />

R 61<br />

Carboplatin<br />

41575-94-4<br />

255-446-0<br />

L01XA02<br />

Platinhaltige<br />

Verbindungen<br />

T<br />

R 45<br />

R 46<br />

R 61<br />

Cisplatin<br />

15663-27-1<br />

239-733-8<br />

L01XA01<br />

Platinhaltige<br />

Verbindungen<br />

T<br />

R 45<br />

R 46<br />

R 60<br />

R 61<br />

Cyclophosphamid<br />

50-18-0<br />

200-015-4<br />

L01AA01<br />

Stickstofflost-<br />

Analoga<br />

T<br />

R 45<br />

R 46<br />

R 61<br />

Cytarabin<br />

147-94-4<br />

205-705-9<br />

L01BC01<br />

Pyr<strong>im</strong>idin-<br />

Analoga<br />

T<br />

R 46<br />

R 61<br />

Docetaxel<br />

114977-28-5<br />

-<br />

L01CD02<br />

Taxane<br />

Xn<br />

Doxorubicin<br />

25316-40-9<br />

246-818-3<br />

L01DB01<br />

Anthracycline und<br />

verwandte<br />

Substanzen<br />

T<br />

R 45<br />

R 46<br />

R 61<br />

50 10 Anhang


R-Sätze Weitere Herstellerunabhängige Darreichungsform<br />

cmr-Wirkungen R-Sätze Einstufungsgrundlagen der<br />

Kategorie 3 IARC-Bewertung Fertigarzne<strong>im</strong>ittel<br />

EU-Einstufung<br />

TRGS 905 Nr. 2.1<br />

TRGS 905<br />

R 62<br />

R 39/23/24/25<br />

R 36<br />

R 20/21/22<br />

R 36/37/38<br />

R 42/43<br />

Trockensubstanz zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusionslösung<br />

Infusionslösung,<br />

Injektionslösung,<br />

Infusionslösungs-<br />

Konzentrat<br />

R 23/24/25<br />

R 36/37/38<br />

R 42/43<br />

R 22<br />

R 41<br />

R 48/23/24/25<br />

H<br />

R 22<br />

R 36<br />

R 38<br />

IARC: 2A<br />

IARC: 1<br />

TRGS 905 Nr. 2.1<br />

Trockensubstanz zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusionslösung,<br />

Infusionslösungs-<br />

Konzentrat<br />

Trockensubstanz zur<br />

Herstellung einer<br />

Injektionslösung,<br />

Infusionslösung,<br />

Dragees<br />

Infusionslösung, Injek tions -<br />

lösung, Trockensubstanz<br />

zur Herstellung einer<br />

Infusionslösung,<br />

Injektionssuspensiva<br />

R 40<br />

Infusionslösungs-<br />

Konzentrat<br />

R 22<br />

IARC: 2A<br />

Trockensubstanz oder<br />

Lösung zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusions- oder<br />

Injektionslösung<br />

10 Anhang<br />

51


Experten<br />

Arzneistoff CAS-Nr. Wirkstoffgruppe Gefahren- R-Sätze<br />

INN-Bezeichnung EG-Nr. nach ATC bezeichnung cmr-Wirkungen<br />

ATC-Code Klassifikation Kategorie 1 und 2<br />

Epirubicin<br />

56390-09-1<br />

260-145-2<br />

L01DB03<br />

Anthracycline und<br />

verwandte<br />

Substanzen<br />

T+<br />

R 45<br />

R 46<br />

R 60<br />

R 61<br />

Etoposid(phosphat)<br />

33419-42-0<br />

251-509-1<br />

L01CB01<br />

Podophyllotoxin-<br />

Derivate<br />

T<br />

N<br />

R 46<br />

R 61<br />

Fludarabin<br />

75607-67-9<br />

-<br />

L01BB05<br />

Purin-<br />

Analoga<br />

T<br />

R 45<br />

R 46<br />

R 60<br />

R 61<br />

Fluorouracil<br />

51-21-8<br />

200-085-6<br />

L01BC02<br />

Pyr<strong>im</strong>idin-<br />

Analoga<br />

T<br />

R 45<br />

R 46<br />

R 60<br />

R 61<br />

Gemcitabin<br />

122111-03-9<br />

-<br />

L01BC05<br />

Pyr<strong>im</strong>idin-<br />

Analoga<br />

T<br />

Ifosfamid<br />

3778-73-2<br />

223-237-3<br />

L01AA06<br />

Stickstofflost-<br />

Analoga<br />

T<br />

R 45<br />

R 46<br />

R 61<br />

Irinotecan<br />

136572-09-3<br />

-<br />

L01XX19<br />

Andere antineoplastische<br />

Mittel<br />

T<br />

R 60<br />

R 61<br />

Methotrexat<br />

59-05-2<br />

200-413-8<br />

L01BA01<br />

Folsäure-Analoga<br />

T<br />

R 46<br />

R 60<br />

R 61<br />

52 10 Anhang


R-Sätze Weitere Herstellerunabhängige Darreichungsform<br />

cmr-Wirkungen R-Sätze Einstufungsgrundlagen der<br />

Kategorie 3 IARC-Bewertung Fertigarzne<strong>im</strong>ittel<br />

EU-Einstufung<br />

TRGS 905 Nr. 2.1<br />

TRGS 905<br />

R 26/27/28<br />

R 36/37/38<br />

Trockensubstanz oder<br />

Lösung zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusions- oder<br />

Injektionslösung<br />

R 40<br />

R<br />

R<br />

40<br />

62<br />

R 62<br />

R 20/22<br />

R 53<br />

IARC: 2A oder 1 (in<br />

Kombination mit Cisplatin<br />

und Mitomycin)<br />

Konzentrat oder<br />

Trockensubstanz zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusionslösung<br />

R 48/20/21/22<br />

Trockensubstanz zur<br />

Herstellung einer<br />

Injektionslösung,<br />

Infusionslösung<br />

R 20/21/22<br />

R 36/38<br />

IARC: 3<br />

Injektionslösung,<br />

Lösung zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusion, Salbe<br />

R 40<br />

R 62<br />

R 63<br />

R 24<br />

R 36/38<br />

Trockensubstanz zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusionslösung<br />

R 22<br />

R 36<br />

R 48/23/24/25<br />

H<br />

IARC: 3<br />

Trockensubstanz oder<br />

Konzentrat zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusionslösung<br />

R 68<br />

R 20/21/22<br />

Infusionslösungs-<br />

Konzentrat<br />

R 23/24/25<br />

R 36/37/38<br />

IARC: 3<br />

Injektionslösung<br />

(in Fertigspritzen),<br />

Infusionslösung,<br />

Konzentrat zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusionslösung,<br />

Tabletten<br />

10 Anhang<br />

53


Experten<br />

Arzneistoff CAS-Nr. Wirkstoffgruppe Gefahren- R-Sätze<br />

INN-Bezeichnung EG-Nr. nach ATC bezeichnung cmr-Wirkungen<br />

ATC-Code Klassifikation Kategorie 1 und 2<br />

Mitoxantron<br />

(hydrochlorid)<br />

70476-82-3<br />

274-619-1<br />

L01DB07<br />

Anthracycline und<br />

verwandte<br />

Substanzen<br />

T<br />

R 45<br />

R 46<br />

Oxaliplatin<br />

61825-94-3<br />

-<br />

L01XA03<br />

Platinhaltige<br />

Verbindungen<br />

T<br />

R 45<br />

R 46<br />

R 60<br />

R 61<br />

Paclitaxel<br />

33069-62-4<br />

-<br />

L01CD01<br />

Taxane<br />

T<br />

R 46<br />

R 60<br />

Topotecan<br />

119413-54-6<br />

-<br />

L01XX17<br />

Andere antineoplastische<br />

Mittel<br />

T<br />

R 45<br />

R 46<br />

Vincristin<br />

2068-78-2<br />

218-190-0<br />

L01CA02<br />

Vincaalkaloide und<br />

Analoga<br />

T<br />

R 46<br />

R 60<br />

R 61<br />

Vinorelbin<br />

105661-07-2<br />

-<br />

L01CA04<br />

Vincaalkaloide und<br />

Analoga<br />

T+<br />

R 61<br />

Autoren: I. Krämer, Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität, Mainz, G. Halsen, <strong>BGW</strong>, Köln 2006<br />

54 10 Anhang


R-Sätze Weitere Herstellerunabhängige Darreichungsform<br />

cmr-Wirkungen R-Sätze Einstufungsgrundlagen der<br />

Kategorie 3 IARC-Bewertung Fertigarzne<strong>im</strong>ittel<br />

EU-Einstufung<br />

TRGS 905 Nr. 2.1<br />

TRGS 905<br />

R 22<br />

R 24<br />

R 36<br />

R 64<br />

IARC: 2B<br />

(Mitoxantron<br />

CAS: 65271-80-9)<br />

Lösung zur Injektion<br />

oder zur Herstellung<br />

einer Infusionslösung<br />

R 40<br />

R 62<br />

R 48/23/25<br />

Trockensubstanz zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusionslösung,<br />

Infusionslösungskonzentrat<br />

R 40<br />

R 48/23/24/25<br />

Konzentrat zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusionslösung<br />

Trockensubstanz zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusionslösung<br />

R 40<br />

R 20/21/22<br />

R 36/37/38<br />

R 41<br />

IARC: 3<br />

Injektionslösung,<br />

Trockensubstanz zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusionslösung<br />

R 26/27/28<br />

R 36/37<br />

R 39/26/28<br />

R 41<br />

R 48/23/25<br />

Konzentrat zur<br />

Herstellung einer<br />

Infusionslösung,<br />

Weichkapseln<br />

10 Anhang<br />

55


Experten<br />

Abkürzungen:<br />

ATC-Code Anatomisch-therapeutischchemische<br />

Klassifikation<br />

(www.wido.de)<br />

R 63 Kann das Kind <strong>im</strong> Mutterleib<br />

möglicherweise schädigen<br />

R 68 Irreversibler Schaden möglich<br />

(Der Wortlaut aller R-Sätze kann in RL 67/548/EWG<br />

Anhang III nachgelesen werden.)<br />

CAS-Nr. Registriernummer des „Chemi-<br />

cal Abstract Service“<br />

(www.cas.org)<br />

EG-Nr. Registriernummer des „European<br />

Inventory of Existing Chemical<br />

Substances“ (EINECS)<br />

(www.ecb.jrc.it)<br />

H Kann durch die Haut aufgenommen<br />

werden<br />

T+ Sehr giftig<br />

T<br />

Giftig<br />

Xn Gesundheitsschädlich (systemisch<br />

gesehen)<br />

N Umweltgefährlich<br />

IARC Bewertung durch die Interna -<br />

tional Agency for Research on<br />

Cancer (IARC) (www.iarc.fr)<br />

INN International Nonproprietary<br />

Name<br />

R-Sätze Standardisierte Bezeichnungen<br />

der besonderen Gefahren<br />

R 40 Verdacht auf krebserzeugende<br />

Wirkung<br />

R 45 Kann Krebs erzeugen<br />

R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen<br />

R 49 Kann Krebs erzeugen be<strong>im</strong><br />

Einatmen<br />

R 60 Kann die Fortpflanzungsfähig -<br />

keit beeinträchtigen<br />

R 61 Kann das Kind <strong>im</strong> Mutterleib<br />

schädigen<br />

R 62 Kann möglicherweise die Fort -<br />

pflanzungsfähigkeit beeinflussen<br />

10.2 Auswahlkriterien für Überleitsysteme<br />

Bei der Verwendung von Überleitsystemen sollte<br />

generell auf folgende Punkte geachtet werden:<br />

• Besteht das System aus definierten Kon -<br />

nektoren, Medikamentengefäßen, Trenn -<br />

elementen und einem Anwendungs teil<br />

• Wurde das System für einen definierten<br />

Anwendungszweck konzipiert (zum Beispiel<br />

intra vesikale Instillationstherapie) Ist sichergestellt,<br />

dass es nur für diesen beschriebenen<br />

Zweck verfügbar gemacht wird<br />

• Ist das System so beschaffen, dass bei<br />

einer Mehrfachverwendung die Dichtig -<br />

keit nach außen und die Funktion nachgewiesenermaßen<br />

erhalten bleiben<br />

• Ist das System manipulationssicher –<br />

Sind Öffnungsvorgänge ausschließlich<br />

56 10 Anhang


nur <strong>im</strong> System möglich Sind die Öffnungen<br />

und Verbindungen dicht und trocken<br />

• Sind die Bedienungsschritte sinnfällig<br />

und zwangsläufig Ist sichergestellt, dass<br />

Bedienungsfehler nicht zu einer gefährlichen<br />

Situation führen<br />

• Liegt eine Zulassung des Systems für ein<br />

best<strong>im</strong>mtes Medikament einer Firma<br />

beziehungsweise eine Herstellung mit<br />

genormten Ampullen flaschen, insbesondere<br />

Stopfen, Alu minium kappenabmes -<br />

sungen und einem definierten<br />

Fortleitungssystem vor<br />

• Liegen Angaben des Herstellers vor,<br />

welche Flaschen und Fortleitungssysteme<br />

verwendet werden können<br />

• Kann der Hersteller die Praktikabilität<br />

seines Systems anhand einer Anwen -<br />

dungs studie belegen<br />

• Werden die Anwender qualifiziert<br />

geschult<br />

• Sind die Konnektoren für Ampullen -<br />

flaschen und Fortleitungssysteme so konstruiert,<br />

dass eine Verwechslung ausgeschlossen<br />

ist<br />

• Wurde der Nachweis der Schutzwirkung<br />

anhand eines geeigneten Prüfverfahrens<br />

erbracht<br />

10.3 Betriebsanweisungen<br />

Wichtiger Hinweis zu den nachfolgenden<br />

Betriebsanweisungen:<br />

Auf den folgenden Seiten wird beispielhaft<br />

der Aufbau und Inhalt von Betriebsan wei sungen<br />

für Tätigkeiten mit <strong>Zytostatika</strong> wieder -<br />

gegeben; sie sind nicht verbindlich. Die<br />

Inhalte der individuellen Betriebsanwei sun -<br />

gen müssen sich vielmehr an den jeweils<br />

zum Einsatz kommenden Arzne<strong>im</strong>itteln und<br />

an den betrieblichen Gegebenheiten orientieren.<br />

Aus diesem Grunde müssen zur<br />

Erstellung der Betriebsanweisungen auch<br />

die Sicher heits datenblätter oder Fachinfor -<br />

ma tio nen der Hersteller zu den verwendeten<br />

Arznei mitteln berücksichtigt werden. Die folgenden<br />

Beispiele tragen in erster Linie den<br />

Aspekten des Arbeits schutzes Rechnung,<br />

sodass zu prüfen ist, ob weitere Maß nah -<br />

men – beispielsweise aus Sicht des Produkt -<br />

schutzes – erforderlich sind.<br />

Aus den vorgenannten Gründen reicht es<br />

nicht aus, die folgenden Betriebsan wei -<br />

sungen unverändert zu übernehmen und in<br />

den betreffenden Arbeitsbereichen aufzuhängen.<br />

Weitere beispielhafte Betriebsanweisungen<br />

für einzelne Arzne<strong>im</strong>ittel sind auch bei<br />

Herstellern und Vertreibern von <strong>Zytostatika</strong><br />

erhältlich.<br />

• Ist die Verbindung des Systems zum<br />

Patienten definiert sicher<br />

10 Anhang<br />

57


Experten<br />

10.3.1 Betriebsanweisung <strong>Zytostatika</strong>-Werkbänke (Beispiel)<br />

Betriebsanweisung Nr.... gem. § 14 GefStoffV Arbeitsbereich<br />

Geltungsbereich und Tätigkeit<br />

Inbetriebnahme und Betrieb von <strong>Zytostatika</strong>-Werkbänken<br />

(Zubereitung von <strong>Zytostatika</strong>dosierungen)<br />

Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

<strong>Zytostatika</strong>-Werkbänke dienen dem Personen- und Produktschutz bei der Zubereitung von <strong>Zytostatika</strong>; <strong>im</strong> Betrieb können sich<br />

jedoch bei unsachgemäßer Arbeitsweise an Wänden und Arbeitsflächen in der Werkbank <strong>Zytostatika</strong>reste absetzen.<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind hochpotente Arzneistoffe und stellen eine potenzielle Gefahr für Personen, die mit ihnen arbeiten, dar.<br />

Viele <strong>Zytostatika</strong> haben erbgutverändernde, krebserzeugende, fruchtbarkeitsgefährdende oder fruchtschädigende Wirkungen.<br />

Unmittelbar können sie reizend, ätzend sowie sensibilisierend wirken.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung (flüssigkeitsabweisender Schutzkittel, Einmalhand -<br />

schuhe) benutzen. Hygieneplan beachten. Nicht essen, trinken, rauchen.<br />

Betrieb: Arbeiten nur durch unterwiesenes und sachkundiges Personal. Beschränkter Gerätezugang!<br />

Störungen des laminaren Luftstroms vermeiden: Arbeiten nur mit Frontscheibe in Arbeits posi -<br />

tion durchführen, Ansaugöffnungen <strong>im</strong> Arbeitsraum unter der Werkbank und Abluftöffnun gen<br />

nicht blockieren, keine schnellen und heftigen Bewegungen, Wärmequellen (zum Beispiel<br />

Gasbrenner, Einschweißgerät) unter der Werkbank sowie „Überfrachten“ der Werkbank vermeiden,<br />

Zugluft verhindern (unter anderem Fenster, Türen geschlossen halten). <strong>Zytostatika</strong> -<br />

Werk bank nicht abschalten (ggf. auf Ruhebetrieb umschalten).<br />

Reinigung: Arbeitsflächen täglich reinigen und desinfizieren (PSA dabei benutzen), Produktinforma -<br />

tionen der Desinfektionsmittelhersteller zum Explosionsschutz beachten!<br />

Bei Vollreinigung der Werkbank zusätzlich Mundschutz und Kopfbedeckung tragen.<br />

Wartung: Regelmäßige Prüfung durch fachkundigen Servicedienst sicherstellen.<br />

Auf kontaminationsarmen Filterwechsel achten.<br />

Verhalten <strong>im</strong> Gefahrenfall<br />

Ausfall der <strong>Zytostatika</strong>-Werkbank (zum Beispiel bei einem Stromausfall, Kurzschluss, Kabelbrand): Arbeitsgang beenden, Arme vorsichtig aus<br />

dem Arbeitsraum herausnehmen und Frontscheibe – wenn möglich – schließen; Vorgesetzten und Personal <strong>im</strong> Zubereitungsbereich informieren und<br />

Raum verlassen.<br />

Verschütten von <strong>Zytostatika</strong> (zum Beispiel in Lüftungsschlitze): zur Reinigung flüssigkeitsdichten Einwegkittel, Schutzhandschuhe und Überhandschuhe,<br />

P2-Atemschutzmaske und Schutzbrille tragen. Zur Aufnahme trockene (bei Flüssigkeiten) beziehungsweise feuchte (bei Pulvern)<br />

Einmalhandtücher benutzen. Verunreinigte Flächen anschließend mit Reinigungslösung und Wasser mehrmalig reinigen. Entsorgung gemäß<br />

Betriebsanweisung „Zubereitung von <strong>Zytostatika</strong>“ vornehmen.<br />

Im Brandfall sind keine besonderen gefahrstoffspezifischen Maßnahmen erforderlich. Wenn keine unmittelbare Gefahr besteht: Frontscheibe<br />

schließen und den Arbeitsbereich geordnet verlassen. Spritzen u.ä. nicht offen liegen lassen.<br />

Notruf: .................<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und ggf. Arzt konsultieren! Verunreinigte Kleidung sofort ablegen.<br />

Nach Hautkontakt: Die Haut sofort gründlich mit reichlich (kaltem) Wasser reinigen (ca. 5–10 Min.), ggf. Betriebsarzt aufsuchen.<br />

Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Min. unter fließendem Wasser ausspülen. Augenarzt konsultieren.<br />

Zuständiger Arzt: .................... Tel.: ....................... Unfall <strong>im</strong> Verbandbuch dokumentieren!<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Im Wartungsfall: Wenn Filter entsorgt werden soll, ausgetauschte Luftfilter in festen, dichten Behältnissen sammeln und sicher verschlossen<br />

gemäß den Vorgaben der kommunalen Abfallsatzung entsorgen.<br />

Betrieb: Hinweise zur Entsorgung sonstiger verunreinigter <strong>Zytostatika</strong>abfälle (Fehlchargen, verfallene Zubereitungen etc.) sowie schwach verunreinigter<br />

<strong>Zytostatika</strong>abfälle: siehe Betriebsanweisung „Zubereitung von <strong>Zytostatika</strong>“.<br />

Bei Rückfragen Abfallbeauftragten kontaktieren (Name: .........................., Tel.: ..........................).<br />

Die Abholung und Entsorgung der Abfälle erfolgt durch: ............................... Tel.: ...............................<br />

Datum:<br />

Name:<br />

58 10 Anhang


10.3.2 Betriebsanweisung Zubereitung (Beispiel)<br />

Betriebsanweisung Nr.... gem. § 14 GefStoffV Arbeitsbereich<br />

Geltungsbereich und Tätigkeit<br />

Zubereitung von <strong>Zytostatika</strong><br />

(Injektionen, Infusionen, Instillationen)<br />

Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind hochpotente Arzneistoffe und stellen eine potenzielle Gefahr für alle Personen, die mit ihnen arbeiten, dar.<br />

Viele <strong>Zytostatika</strong> haben erbgutverändernde, krebserzeugende, fruchtbarkeitsgefährdende oder fruchtschädigende Wirkungen.<br />

Unmittelbar können sie bei Haut- beziehungsweise Schle<strong>im</strong>hautkontakt reizend, ätzend sowie sensibilisierend wirken.<br />

<strong>Zytostatika</strong> schädigen bei therapeutischen Dosen vor allem Zellen mit hoher Zellteilungsrate wie Knochenmark,<br />

Darmschle<strong>im</strong>haut, Haarfollikelzellen und Ke<strong>im</strong>drüsen sowie die körpereigene Abwehr.<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind in der Regel nicht biologisch abbaubar und gefährden die Umwelt.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Berührung mit der Haut und Schle<strong>im</strong>haut, Augenkontakt, Einatmen und Verschlucken von <strong>Zytostatika</strong> sind zu<br />

vermeiden.<br />

Flaschen, Ampullen und verschmutzte Verpackungen nicht mit bloßen Händen berühren.<br />

Zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen: <strong>Zytostatika</strong>handschuhe, Kittel/Overall,<br />

Bereichsschuhe.<br />

Herstellerangaben zu den Tragezeiten der <strong>Zytostatika</strong>handschuhe beachten.<br />

Wechsel der Bereichskleidung (vor allem Handschuhe) bei Verlassen des Arbeitsbereichs und nach kritischen<br />

Arbeitsschritten sowie bei Kontamination und Beschädigung.<br />

Die Zubereitung darf nur in der Sicherheitswerkbank erfolgen. Dabei zur Verfügung gestellte Überleitsysteme<br />

verwenden.<br />

Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren, nicht essen, trinken, rauchen.<br />

Der Zutritt zum Herstellungsraum ist beschränkt.<br />

Hinweis: Werdende und stillende Mütter dürfen <strong>Zytostatika</strong> nicht ausgesetzt sein; Jugendliche nur, wenn<br />

dieses zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich und ihr Schutz durch die Aufsicht eines<br />

Fachkundigen gewährleistet ist.<br />

Verhalten <strong>im</strong> Gefahrenfall<br />

Zur Entsorgung verschütteter <strong>Zytostatika</strong> sowie zur Reinigung verunreinigter Flächen einen flüssigkeitsdichten Einwegkittel/Overall, Gummi- oder<br />

Überschuhe, Schutzhandschuhe und Überhandschuhe, P2-Atemschutzmaske und Schutzbrille tragen.<br />

Unfallstelle absichern. Zur Aufnahme trockene (bei Flüssigkeiten) beziehungsweise feuchte (bei Pulvern) Einmalhandtücher benutzen.<br />

Aufwirbelung pulveriger Substanzen vermeiden. Glassplitter zuvor mit Hilfsmitteln (zum Beispiel Zange, Schieber, Schaufel) aufnehmen und in<br />

flüssigkeitsdichten durchstichsicheren Behältern entsorgen. Verunreinigte Flächen anschließend mit Detergenzien und Wasser ausreichend, d. h.<br />

mehrmalig, reinigen.<br />

Im Brandfall sind keine besonderen gefahrstoffspezifischen Maßnahmen erforderlich. Wenn keine unmittelbare Gefahr besteht: Frontscheibe<br />

schließen und den Arbeitsbereich geordnet verlassen (Spritzen nicht offen liegen lassen).<br />

Vorgesetzter/Apotheker: ...................................... (Tel.: ...........) Notruf: ...................<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und ggf. Arzt konsultieren! Verunreinigte Kleidung sofort ablegen,<br />

Vorgesetzten informieren.<br />

Nach Hautkontakt: Die Haut sofort gründlich mit reichlich (kaltem) Wasser reinigen (ca. 5 – 10 Min.), ggf. Betriebsarzt<br />

aufsuchen.<br />

Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Min. unter fließendem Wasser ausspülen. Augenarzt konsultieren.<br />

Zuständiger Arzt: .................... Tel.: ....................... Unfall <strong>im</strong> Verbandbuch dokumentieren!<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Verfallene <strong>Zytostatika</strong>zubereitungen, Fehlchargen, Reste und andere Konzentrate sowie stark mit <strong>Zytostatika</strong> verunreinigte Abfälle in entsprechend<br />

gekennzeichneten Tonnen (Aufschrift „Zytotoxische und zytostatische Arzne<strong>im</strong>ittel“) als gefährlichen Abfall entsorgen (AS 18 01 08*).<br />

Schwach verunreinigte <strong>Zytostatika</strong>abfälle (Einmalkittel, Handschuhe, Aufwischtücher etc.) in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen, dichten<br />

Plastiktüten sammeln und verschließen; unter der Abfallschlüsselnummer AS 18 01 04 in den bereitgestellten Tonnen sammeln. Spitze und<br />

scharfe Gegenstände (Nadeln, Kanülen etc.) in durchstoßfesten Behältnissen sammeln.<br />

Die Abholung und Entsorgung erfolgt durch: .................................................... Tel.: ................<br />

Datum:<br />

Name:<br />

10 Anhang<br />

59


Experten<br />

10.3.3 Betriebsanweisung Innerbetrieblicher Transport (Beispiel)<br />

Betriebsanweisung Nr.... gem. § 14 GefStoffV Arbeitsbereich<br />

Geltungsbereich und Tätigkeit<br />

Innerbetrieblicher Transport von zytostatikahaltigen Arzne<strong>im</strong>itteln<br />

Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind hochpotente Arzneistoffe und stellen eine potenzielle Gefahr für alle Personen, die mit ihnen arbeiten, dar.<br />

Viele <strong>Zytostatika</strong> haben erbgutverändernde, krebserzeugende, fruchtbarkeitsgefährdende oder fruchtschädigende Wirkungen.<br />

Unmittelbar können sie bei Haut- beziehungsweise Schle<strong>im</strong>hautkontakt reizend, ätzend sowie sensibilisierend wirken.<br />

<strong>Zytostatika</strong> schädigen bei therapeutischen Dosen besonders Zellen mit hoher Zellteilungsrate wie Knochenmark,<br />

Darmschle<strong>im</strong>haut, Haarfollikelzellen und Ke<strong>im</strong>drüsen sowie die körpereigene Abwehr.<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind in der Regel nicht biologisch abbaubar und gefährden die Umwelt.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Berührung mit der Haut und Schle<strong>im</strong>haut, Augenkontakt sowie das Einatmen und Verschlucken von<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind zu vermeiden.<br />

Flaschen, Ampullen, Spritzen, Infusionsbeutel, -pumpen und verschmutzte Verpackungen nicht mit bloßen<br />

Händen berühren.<br />

Nur eindeutig gekennzeichnete, verschließbare, saubere und trockene Transportbehältnisse verwenden.<br />

Nicht essen, trinken, rauchen.<br />

Verhalten <strong>im</strong> Gefahrenfall<br />

Bei Beschädigung der Behältnisse während des Transports mit anschließendem <strong>Zytostatika</strong>-Austritt ist umgehend die Unfallstelle abzusichern<br />

und – je nach Unfallort – die anfordernde Stelle (zum Beispiel Station) beziehungsweise entsendende Stelle (zum Beispiel Apotheke, Station) zu<br />

verständigen. Die verständigte Stelle beseitigt die Kontamination unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel und spezieller Schutzkleidung („Spill-Kit“).<br />

Mit <strong>Zytostatika</strong> verunreinigte Kleidung ist sofort zu wechseln und in dichtem Beutel verschlossen einer gründlichen Reinigung zuführen.<br />

Im Brandfall sind keine besonderen gefahrstoffspezifischen Maßnahmen erforderlich. Bereich geordnet verlassen.<br />

Zu benachrichtigende Abteilung/Person: ....................................... Tel.: ..........................<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und ggf. Arzt konsultieren! Verunreinigte Kleidung sofort ablegen.<br />

Nach Hautkontakt: Die Haut sofort gründlich mit reichlich (kaltem) Wasser reinigen (ca. 5 – 10 Min.), ggf. Betriebsarzt<br />

aufsuchen.<br />

Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Min. unter fließendem Wasser ausspülen. Augenarzt konsultieren.<br />

Zuständiger Arzt: .................... Tel.: ....................... Unfall <strong>im</strong> Verbandbuch dokumentieren!<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Die Bereitstellung der Abfälle zur Übergabe an das beauftragte Entsorgungsunternehmen erfolgt ausschließlich an den vom Leiter des Hol- und<br />

Bringedienstes beziehungsweise vom beauftragten Entsorger festgelegten Plätzen.<br />

Verfallene <strong>Zytostatika</strong>zubereitungen, Fehlchargen, Reste und andere Konzentrate sowie stark mit <strong>Zytostatika</strong> verunreinigte Abfälle müssen in entsprechend<br />

gekennzeichneten Tonnen (Aufschrift „Zytotoxische und zytostatische Arzne<strong>im</strong>ittel“) als gefährlicher Abfall gesondert entsorgt werden<br />

(AS 18 01 08*).<br />

Mit <strong>Zytostatika</strong> schwach verunreinigte Abfälle (Einmalkittel, Handschuhe, Aufwischtücher etc.) werden an den jeweiligen Abfallanfallstellen<br />

(Station, Apotheke) von den dort Beschäftigten (Pflegekräfte, Ärzte. Apotheker etc.) in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Plastiktüten<br />

gesammelt, die verschlossen zur Abholung in den zur Verfügung gestellten Tonnen bereitgestellt werden. Die Entsorgung muss unter der<br />

Abfallschlüsselnummer 18 01 04 erfolgen.<br />

Bei Rückfragen Abfallbeauftragten kontaktieren. Name: .............................. Tel.: ............<br />

Datum:<br />

Name:<br />

60 10 Anhang


10.3.4 Betriebsanweisung Vorbereitung und Verabreichung (Beispiel)<br />

Betriebsanweisung Nr.... gem. § 14 GefStoffV Arbeitsbereich<br />

Geltungsbereich und Tätigkeit<br />

Vorbereitung und Verabreichung von <strong>Zytostatika</strong><br />

(Patientenz<strong>im</strong>mer, Behandlungsräume auf onkologischen Stationen, in Ambulanzen und in Arztpraxen)<br />

Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind hochpotente Arzneistoffe und stellen eine potenzielle Gefahr für alle Personen, die mit ihnen arbeiten, dar.<br />

Viele <strong>Zytostatika</strong> haben erbgutverändernde, krebserzeugende, fruchtbarkeitsgefährdende oder fruchtschädigende Wirkungen.<br />

Unmittelbar können sie bei Haut- beziehungsweise Schle<strong>im</strong>hautkontakt reizend, ätzend sowie sensibilisierend wirken.<br />

<strong>Zytostatika</strong> schädigen bei therapeutischen Dosen besonders Zellen mit hoher Zellteilungsrate wie Knochenmark,<br />

Darmschle<strong>im</strong>haut, Haarfollikelzellen und Ke<strong>im</strong>drüsen sowie die körpereigene Abwehr.<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind in der Regel nicht biologisch abbaubar und gefährden die Umwelt.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Berührung mit der Haut und Schle<strong>im</strong>haut, Augenkontakt sowie das Einatmen und Verschlucken von<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind zu vermeiden.<br />

Flaschen, Ampullen, Infusionsbeutel, -pumpen, Spritzen etc. nicht mit bloßen Händen anfassen.<br />

Persönliche Schutzausrüstung benutzen (Schutzhandschuhe, Kittel).<br />

Applikationsfertige Infusionssysteme sollen mit Trägerflüssigkeit befüllt sein; Entlüften mit zytostatikahaltigen<br />

Lösungen vermeiden.<br />

Zum Nachschalten anderer Infusionslösungen verzweigte Leitungssysteme verwenden.<br />

Infusionsbeutel und Flaschen nach Verabreichung nicht diskonnektieren, sondern komplett entsorgen.<br />

Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken, rauchen.<br />

Verhalten <strong>im</strong> Gefahrenfall<br />

Zur Entsorgung verschütteter zytostatikahaltiger Arzneistoffe sowie zur Reinigung verunreinigter Flächen sind die zur Verfügung gestellten Unfall-<br />

Sets (Spill-Kit“) einschließlich der Schutzkleidung zu benutzen.<br />

Ruhe bewahren, <strong>im</strong> Unfall-Set enthaltene Anleitung befolgen (PSA anlegen, Unfallstelle absperren und kennzeichnen, Reinigung durchführen etc.).<br />

Umgehend Stationsleitung, Pflegeleitung beziehungsweise Reinigungsdienst informieren!<br />

Standort des Unfall-Sets: .................................<br />

Im Brandfall sind keine besonderen gefahrstoffspezifischen Maßnahmen erforderlich. Notruf: .........<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und ggf. Arzt konsultieren! Verunreinigte Kleidung sofort ablegen,<br />

Vorgesetzten informieren.<br />

Nach Hautkontakt: Die Haut sofort gründlich mit reichlich (kaltem) Wasser reinigen (ca. 5 – 10 Min.), ggf. Betriebsarzt<br />

aufsuchen.<br />

Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Min. unter fließendem Wasser ausspülen. Augenarzt konsultieren.<br />

Zuständiger Arzt: .................... Tel.: ....................... Unfall <strong>im</strong> Verbandbuch dokumentieren!<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Reste (> 20 ml) sowie stark mit <strong>Zytostatika</strong> verunreinigte Abfälle in entsprechend gekennzeichneten Tonnen (Aufschrift „Zytotoxische und zytostatische<br />

Arzne<strong>im</strong>ittel“) unter der Abfallschlüsselnummer „18 01 08*“ entsorgen.<br />

Schwach verunreinigte <strong>Zytostatika</strong>abfälle (entleerte Behältnisse, Einmalkittel, Handschuhe, Wischtücher, Tupfer etc.) in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen,<br />

dichten Plastiktüten sammeln und verschließen; unter der Abfallschlüsselnummer AS 18 01 04 in den bereitgestellten Tonnen sammeln.<br />

Spitze und scharfe Gegenstände (Nadeln, Kanülen etc.) in durchstoßfesten Behältnissen sammeln.<br />

Bei Rückfragen Abfallbeauftragten kontaktieren (Tel.: ..............).<br />

Datum:<br />

Name:<br />

10 Anhang<br />

61


Experten<br />

10.3.5 Betriebsanweisung Reinigung Applikationsbereich (Beispiel)<br />

Betriebsanweisung Nr.... gem. § 14 GefStoffV Arbeitsbereich<br />

Geltungsbereich und Tätigkeit<br />

Reinigung von Bereichen, in denen <strong>Zytostatika</strong> verabreicht werden<br />

(Patientenz<strong>im</strong>mer, Behandlungsräume auf onkologischen Stationen, in Ambulanzen und in Arztpraxen)<br />

Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind hochpotente Arzneistoffe und stellen eine potenzielle Gefahr für alle Personen, die mit ihnen arbeiten, dar.<br />

Viele <strong>Zytostatika</strong> haben erbgutverändernde, krebserzeugende, fruchtbarkeitsgefährdende oder fruchtschädigende Wirkungen.<br />

Unmittelbar können sie bei Haut- beziehungsweise Schle<strong>im</strong>hautkontakt reizend, ätzend sowie sensibilisierend wirken.<br />

<strong>Zytostatika</strong> schädigen bei therapeutischen Dosen besonders Zellen mit hoher Zellteilungsrate wie Knochenmark,<br />

Darmschle<strong>im</strong>haut, Haarfollikelzellen und Ke<strong>im</strong>drüsen sowie die körpereigene Abwehr.<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind in der Regel nicht biologisch abbaubar und gefährden die Umwelt.<br />

Ausscheidungen der Patienten wie Erbrochenes oder Urin können bei Hochdosistherapien Konzentrationen enthalten, die<br />

besondere Schutzmaßnahmen erfordern.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Berührung mit der Haut und Schle<strong>im</strong>haut, Augenkontakt sowie das Einatmen und Verschlucken von<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind zu vermeiden.<br />

Flaschen, Ampullen, Infusionen, Spritzen, Tabletten und verschmutzte Verpackungen nicht mit bloßen<br />

Händen berühren.<br />

Generell sind die für die Reinigung zur Verfügung gestellten Schutzhandschuhe und die persönliche<br />

Schutzkleidung zu tragen. Hygiene- und Hautschutzplan beachten.<br />

Reinigungsdienst:<br />

Pflegedienst:<br />

Dem Reinigungsdienst kommt ausschließlich die Nach- beziehungsweise Endreinigung<br />

zu. Sofern Verunreinigungen durch Körperausscheidungen (Kot, Urin, Erbrochenes<br />

etc.) von Patienten unter Chemotherapie oder durch <strong>Zytostatika</strong>lösungen bemerkt werden,<br />

den Pflegedienst verständigen und in der Nähe befindliche Personen vor dem<br />

Kontakt mit den Ausscheidungen bewahren.<br />

Körperausscheidungen (Kot, Urin, Erbrochenes etc.) mit zur Verfügung gestelltem<br />

Reinigungsset („Spill-Kit“) aufnehmen. Bei Beseitigung von Erbrochenem nach oraler<br />

Gabe und bei Ausscheidungsprodukten nach Hochdosistherapie sind zwei Paar<br />

Handschuhe zu tragen. Verunreinigungen in Sanitärräumen (zum Beispiel Toilette) mit<br />

viel Wasser wegspülen.<br />

Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken, rauchen.<br />

Verhalten <strong>im</strong> Gefahrenfall<br />

Mit Körperausscheidungen oder <strong>Zytostatika</strong>lösung verunreinigte Kleidung ist sofort zu wechseln und in einem Plastikbeutel verpackt einer gründlichen<br />

Reinigung zuzuführen.<br />

Im Brandfall sind keine besonderen gefahrstoffspezifischen Maßnahmen erforderlich. Notruf: ...........<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und ggf. Arzt konsultieren! Verunreinigte Kleidung sofort ablegen.<br />

Nach Hautkontakt: Die Haut sofort gründlich mit reichlich (kaltem) Wasser reinigen. (ca. 5 – 10 Min.), ggf. Betriebsarzt<br />

aufsuchen.<br />

Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Min. unter fließendem Wasser ausspülen. Augenarzt konsultieren.<br />

Zuständiger Arzt: .................... Tel.: ....................... Unfall <strong>im</strong> Verbandbuch dokumentieren!<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Nur Reinigungsutensilien, die bei der Nach- und Endreinigung von Kontaminationen anfallen (zum Beispiel Wischtücher, Putzlappen), und andere<br />

schwach kontaminierte Abfälle in den Abfallbehälter für normalen Krankenhausabfall („B-Müll“) geben.<br />

Stark kontaminierte Abfälle in entsprechend gekennzeichneten Tonnen (Aufschrift „Zytotoxische und zytostatische Abfälle“) entsorgen.<br />

Bei Rückfragen Abfallbeauftragten kontaktieren. Herr/Frau ........................... Tel.: ..................<br />

Datum:<br />

Name:<br />

62 10 Anhang


10.3.6 Betriebsanweisung Entsorgung (Beispiel)<br />

Betriebsanweisung Nr.... gem. § 14 GefStoffV Arbeitsbereich<br />

Geltungsbereich und Tätigkeit<br />

Entsorgung von zytostatikahaltigen Materialien<br />

(insbesondere Abfälle, Hol- und Bringedienst)<br />

Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind hochpotente Arzneistoffe und stellen eine potenzielle Gefahr für alle Personen, die mit ihnen arbeiten, dar.<br />

Viele <strong>Zytostatika</strong> haben erbgutverändernde, krebserzeugende, fruchtbarkeitsgefährdende oder fruchtschädigende Wirkungen.<br />

Unmittelbar können sie bei Haut- beziehungsweise Schle<strong>im</strong>hautkontakt reizend, ätzend sowie sensibilisierend wirken.<br />

<strong>Zytostatika</strong> schädigen bei therapeutischen Dosen besonders Zellen mit hoher Zellteilungsrate wie Knochenmark,<br />

Darmschle<strong>im</strong>haut, Haarfollikelzellen und Ke<strong>im</strong>drüsen sowie die körpereigene Abwehr.<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind in der Regel nicht biologisch abbaubar und gefährden die Umwelt.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Berührung mit der Haut und Schle<strong>im</strong>haut, Augenkontakt sowie das Einatmen und Verschlucken von<br />

<strong>Zytostatika</strong> sind zu vermeiden.<br />

Flaschen, Ampullen und Packungen generell nicht mit bloßen Händen berühren.<br />

Generell sind die für den Transport und die Entsorgung zur Verfügung gestellten Schutzhandschuhe und die<br />

persönliche Schutzkleidung zu tragen.<br />

Nur fest verschlossene, saubere und trockene Kisten oder Tonnen transportieren.<br />

Behälter aufrecht transportieren und ggf. zuvor Ladungssicherung vornehmen.<br />

Nicht werfen, vor Sturz schützen.<br />

Be<strong>im</strong> Transport nicht essen, trinken, rauchen.<br />

Verhalten <strong>im</strong> Gefahrenfall<br />

Bei Leckagen an den Entsorgungsbehältern mit <strong>Zytostatika</strong>-Austritt ist umgehend der kontaminierte Bereich abzusichern und – je nach Standort –<br />

die abgebende Stelle (zum Beispiel Station) zu verständigen. Die angeforderte Stelle beseitigt die Kontamination unter Verwendung geeigneter<br />

Hilfsmittel und spezieller Schutzkleidung („Spill-Kit“).<br />

Mit <strong>Zytostatika</strong> verunreinigte Kleidung ist sofort zu wechseln.<br />

Im Brandfall sind keine besonderen gefahrstoffspezifischen Maßnahmen erforderlich.<br />

Notruf: ……….<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und ggf. Arzt konsultieren! Verunreinigte Kleidung sofort ablegen,<br />

Vorgesetzten informieren.<br />

Nach Hautkontakt: Die Haut sofort gründlich mit reichlich (kaltem) Wasser reinigen (ca. 5 – 10 Min.), ggf. Betriebsarzt<br />

aufsuchen.<br />

Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Min. unter fließendem Wasser ausspülen. Augenarzt konsultieren.<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfall dokumentieren!<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Nur fest verschlossene, kontaminationsfreie und richtig gekennzeichnete Abfallbehälter transportieren.<br />

Die Bereitstellung der Abfälle zur Übergabe an das beauftragte Entsorgungsunternehmen erfolgt ausschließlich an den vom Leiter des Hol- und<br />

Bringedienstes beziehungsweise vom Entsorger festgelegten Plätzen.<br />

Stark mit <strong>Zytostatika</strong> verunreinigte Abfälle nur in entsprechend gekennzeichneten Tonnen (Aufschrift „Zytotoxische und zytostatische Arzne<strong>im</strong>ittel“)<br />

abholen und als gefährlichen Abfall dem Entsorger übergeben (AS 18 01 08*).<br />

Schwach verunreinigte <strong>Zytostatika</strong>abfälle (Einmalkittel, Handschuhe, Aufwischtücher etc.) nur in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dicht verschlossenen<br />

Plastiktüten, die in den aufgestellten Tonnen zur Abholung bereitgestellt werden, an den Entsorger übergeben. Die Entsorgung erfolgt<br />

unter Angabe der Abfallschlüsselnummer „AS 18 01 04“.<br />

Bei Rückfragen Abfallbeauftragten kontaktieren. Herr/Frau ..................... Tel.: ..............<br />

Datum:<br />

Name:<br />

10 Anhang<br />

63


Experten<br />

Stichwortverzeichnis<br />

A<br />

Abfallbehältnis 39, 40<br />

Abfallbezeichnung 39<br />

Abfallrecht 39<br />

Abfallsatzung 40<br />

Abfälle 38<br />

Aerosolbildung 31<br />

Alkylanzien 9<br />

anerkanntes Verfahren 30<br />

Angebotsuntersuchung 44<br />

Ant<strong>im</strong>etabolite 9<br />

Apotheke 19<br />

Applikation 15, 35, 61<br />

arbeitsmedizinische Vorsorge 44<br />

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) 17<br />

Arbeitsstättenverordnung 28<br />

Atemschutzmaske 34, 40<br />

Aufnahme (dermal, inhalativ, oral) 21<br />

Ausscheidungen 24, 62<br />

B<br />

Beanspruchungsmonitoring 17<br />

Belastungsmonitoring 17<br />

Betriebsanweisung 43, 57<br />

Biomonitoring 17<br />

C<br />

cmr-Stoff 12<br />

D<br />

Druckentlastungssysteme 31<br />

Dragees 36<br />

E<br />

Effektmonitoring 17<br />

Einschweißbeutel 34<br />

Einstufung 13, 50<br />

Einstufungskriterien 12<br />

Entsorgung 22, 38, 63<br />

Ermittlungspflicht siehe Gefährdungsermittlung<br />

F<br />

Freisetzung, unbeabsichtigt 40<br />

G<br />

Gefährdungsbeurteilung 16, 22<br />

Gefährdungsermittlung 16<br />

Gefahrgut 39<br />

gefährlicher Abfall siehe Abfälle<br />

Gefahrstoffverordnung 6, 8<br />

Gefahrstoffverzeichnis 16<br />

Gefahrzettel 39<br />

geschlossenes System 27<br />

Glasbruch 40<br />

H<br />

Handlungskreis 16<br />

Handschuhe siehe Schutzhandschuhe<br />

Hochdosistherapie 24<br />

I<br />

Infusionsbesteck 37<br />

Inkorporation siehe Aufnahme<br />

Isolator 27<br />

IVSS 11<br />

K<br />

kanzerogene Stoffe 12<br />

Kapseln 36<br />

Kittel 32, 34<br />

konjunktivale Wirkungen 11<br />

Körperausscheidungen 24<br />

L<br />

Leckage 22<br />

Literatur 48<br />

Luftbelastung 18<br />

M<br />

Mitosehemmstoffe 9<br />

monoklonale Antikörper 10<br />

mukokutane Wirkungen 11<br />

mutagene Stoffe 12<br />

Mutterschutzgesetz 25<br />

Mutterschutzrichtlinie 25<br />

N<br />

Notfall- und Reinigungsset 41<br />

O<br />

Ökonomie 26<br />

P<br />

PSA 32, 34<br />

persönliche Schutzausrüstung siehe PSA<br />

Probenahme 20<br />

Probenahmeort 19<br />

Probenahme-Set 20<br />

J<br />

Jugendliche 25<br />

Q<br />

Qualität 26<br />

64 Stichwortverzeichnis


R<br />

Raumkennzeichnung 28<br />

Raumluft 30<br />

Rechtsgrundlagen 46<br />

Reinigung 35, 62<br />

reproduktionstoxische Stoffe 12<br />

Restanhaftungen 22, 33<br />

Restlösungen 38<br />

Restsubstanzen 38<br />

Risiko 22<br />

S<br />

Schutzausrüstung siehe PSA<br />

Schutzbrille 34<br />

Schutzhandschuhe 32, 34<br />

Schutzkittel 32, 34<br />

Schutzmaske siehe Atemschutzmaske<br />

Schutzmaßnahmen 25<br />

Schwellenwerte siehe Arbeitsplatzgrenzwerte<br />

(AGW)<br />

Sicherheitswerkbank 27, 58<br />

Sicherheitszeichen 29<br />

Sonderabfall siehe Abfälle<br />

Spritzen 38<br />

Splitt-Kit siehe Notfall- und Reinigungsset<br />

T<br />

Tabletten 36<br />

Technische Regeln (TRGS) 46<br />

Topoisomerasehemmstoffe 9<br />

Transport 22, 34, 60<br />

Transportbox 35<br />

TRGS 525 8<br />

Turbulenzen 29<br />

U<br />

Überleitsysteme 31, 56<br />

Umgebungsmonitoring 18, 19<br />

Unterrichtung 42<br />

Unterweisung 42<br />

UN-Nummer 39, 40<br />

V<br />

Verabreichung siehe Applikation<br />

Verbotszeichen 29<br />

Verpackung 34<br />

Verunreinigung 40, 62<br />

Veterinärmedizin 7, 8<br />

Vorbereitung 35, 61<br />

Vorsorgeuntersuchung 44<br />

W<br />

Wareneingang 22<br />

Warnzeichen 28<br />

Werkbank siehe Sicherheitswerkbank<br />

Wirkungsmechanismen 9<br />

Wirtschaftlichkeit 26<br />

Wischproben 19, 20<br />

Z<br />

Zubereitung 14, 26<br />

<strong>Zytostatika</strong>-Werkbank siehe<br />

Sicherheitswerkbank<br />

Stichwortverzeichnis<br />

65


Experten<br />

Kontakt<br />

Ihre <strong>BGW</strong><br />

Standorte<br />

Berufsgenossenschaft für Gesundheits dienst<br />

und Wohlfahrtspflege – <strong>BGW</strong><br />

Hauptverwaltung<br />

Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg<br />

Tel. (040) 202 07 - 0<br />

Fax (040) 202 07 - 24 95<br />

www.bgw-online.de<br />

25<br />

26 27/28<br />

24<br />

23<br />

20/22<br />

Hamburg<br />

21<br />

19<br />

18<br />

17<br />

Versicherungs- und Beitragsfragen<br />

Delmenhorst<br />

29<br />

16<br />

Tel. (01803) 670 671<br />

Dieser Anruf kostet aus dem Festnetz der<br />

Deutschen Telekom 0,09 Euro pro Minute.<br />

Bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen gelten<br />

möglicherweise abweichende Preise.<br />

E-Mail beitraege-versicherungen@bgw-online.de<br />

Annahme von Medienbestellungen<br />

52<br />

47<br />

41<br />

49<br />

Hannover<br />

30<br />

48<br />

32<br />

31<br />

38<br />

33<br />

46<br />

45<br />

59<br />

44<br />

37<br />

40<br />

42<br />

Bochum<br />

34<br />

58<br />

99<br />

51<br />

50 Köln<br />

57<br />

35 36<br />

53<br />

98<br />

39<br />

Magdeburg<br />

06<br />

07<br />

13<br />

10<br />

14<br />

04<br />

09<br />

08<br />

Berlin<br />

12<br />

15<br />

03<br />

01 02<br />

Dresden<br />

Tel. (040) 202 07 - 97 00<br />

Fax (040) 202 07 - 34 97<br />

E-Mail medienangebote@bgw-online.de<br />

54<br />

56<br />

61<br />

65 60 63 97<br />

Würzburg<br />

Mainz<br />

55<br />

64<br />

66<br />

96<br />

90/91<br />

95<br />

92<br />

Fachbereich Gefahrstoffe und<br />

Toxikologie<br />

67 68<br />

69<br />

74<br />

Karlsruhe<br />

71<br />

76 75 70<br />

73<br />

93<br />

94<br />

Bonner Straße 337 · 50968 Köln<br />

Tel. (0221) 37 72 - 500<br />

Fax (0221) 37 72 - 510<br />

77<br />

79<br />

78<br />

72<br />

88<br />

89<br />

86<br />

85<br />

München<br />

84<br />

80/81<br />

87<br />

83<br />

82<br />

66 Kontakt


Unsere Kundenzentren<br />

So finden Sie Ihr zuständiges Kundenzentrum<br />

Auf der Karte sind die Städte verzeichnet, in denen die<br />

<strong>BGW</strong> mit einem Standort vertreten ist. Die farbliche Ken -<br />

nung zeigt, für welche Region ein Standort zuständig ist.<br />

Jede Region ist in Bezirke unterteilt, deren Nummer den<br />

ersten beiden Ziffern der dazu gehörenden Postleitzahl<br />

ent spricht. Ein Vergleich mit Ihrer eigenen Post leitzahl zeigt,<br />

welches Kundenzentrum der <strong>BGW</strong> für Sie zuständig ist.<br />

Auskünfte zur Prävention erhalten Sie bei der Bezirks stelle,<br />

Fragen zu Rehabilitation und Entschädigung beantwortet<br />

die Bezirksverwaltung Ihres Kundenzentrums.<br />

Berlin · Spichernstr. 2–3 · 10777 Berlin<br />

Bezirksstelle: Tel. (030) 896 85 - 208 Fax - 209<br />

Bezirksverwaltung: Tel. (030) 896 85 - 0 Fax - 525<br />

schu.ber.z*: Tel. (030) 896 85 - 303 Fax - 501<br />

Bochum · Universitätsstr. 78 · 44789 Bochum<br />

Bezirksstelle: Tel. (0234) 30 78 - 401 Fax - 425<br />

Bezirksverwaltung: Tel. (0234) 30 78 - 0 Fax - 525<br />

schu.ber.z*: Tel. (0234) 30 78 - 650 Fax - 651<br />

studio 78: Tel. (0234) 30 78 - 780 Fax - 781<br />

Delmenhorst · Fischstr. 31 · 27749 Delmenhorst<br />

Bezirksstelle: Tel. (04221) 913 - 401 Fax - 509<br />

Bezirksverwaltung: Tel. (04221) 913 - 0 Fax - 525<br />

schu.ber.z*: Tel. (04221) 913 - 701 Fax - 705<br />

Dresden · Gret-Palucca-Str. 1 a · 01069 Dresden<br />

Bezirksstelle: Tel. (0351) 86 47 - 402 Fax - 424<br />

Bezirksverwaltung: Tel. (0351) 86 47 - 0 Fax - 525<br />

schu.ber.z*: Tel. (0351) 86 47 - 801 Fax - 840<br />

BG Akademie: Tel. (0351) 457 - 28 00 Fax - 28 25<br />

Königsbrücker Landstr. 4 b · Haus 8<br />

01109 Dresden<br />

*schu.ber.z = Schulungs- und Beratungszentrum<br />

Hamburg · Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg<br />

Bezirksstelle: Tel. (040) 41 25 - 648 Fax - 645<br />

Bezirksverwaltung: Tel. (040) 41 25 - 0 Fax - 525<br />

schu.ber.z*: Tel. (040) 73 06 - 34 61 Fax - 34 03<br />

Bergedorfer Str. 10 · 21033 Hamburg<br />

Hannover · Anderter Str. 137 · 30559 Hannover<br />

Außenstelle von Magdeburg<br />

Bezirksstelle: Tel. (0511) 563 59 99 - 91 Fax - 99<br />

Karlsruhe · Neureuter Str. 37 b · 76185 Karlsruhe<br />

Bezirksstelle: Tel. (0721) 97 20 - 151 Fax - 160<br />

Bezirksverwaltung: Tel. (0721) 97 20 - 0 Fax - 525<br />

schu.ber.z*: Tel. (0721) 97 20 - 111 Fax - 123<br />

Köln · Bonner Str. 337 · 50968 Köln<br />

Bezirksstelle: Tel. (0221) 37 72 - 440 Fax - 445<br />

Bezirksverwaltung: Tel. (0221) 37 72 - 0 Fax - 525<br />

schu.ber.z*: Tel. (0221) 37 72 - 368 Fax - 525<br />

Magdeburg · Keplerstr. 12 · 39104 Magdeburg<br />

Bezirksstelle: Tel. (0391) 60 90 - 608 Fax - 606<br />

Bezirksverwaltung: Tel. (0391) 60 90 - 5 Fax - 625<br />

Mainz · Göttelmannstr. 3 · 55130 Mainz<br />

Bezirksstelle: Tel. (06131) 808 - 201 Fax - 202<br />

Bezirksverwaltung: Tel. (06131) 808 - 0 Fax - 525<br />

schu.ber.z*: Tel. (06131) 808 - 324 Fax - 545<br />

München · Wallensteinplatz 3 · 80807 München<br />

Bezirksstelle: Tel. (089) 350 96 - 141 Fax - 149<br />

Bezirksverwaltung: Tel. (089) 350 96 - 0 Fax - 525<br />

schu.ber.z*: Tel. (089) 350 96 - 550 Fax - 528<br />

Würzburg · Röntgenring 2 · 97070 Würzburg<br />

Bezirksstelle: Tel. (0931) 35 75 - 501 Fax - 524<br />

Bezirksverwaltung: Tel. (0931) 35 75 - 0 Fax - 525<br />

schu.ber.z*: Tel. (0931) 35 75 - 700 Fax - 777


07/2009 <strong>M620</strong><br />

Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg · www.bgw-online.de<br />

Berufsgenossenschaft<br />

für <strong>Gesundheitsdienst</strong><br />

und Wohlfahrtspflege

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