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Merkblatt Einlieferung Namenaktien - Schweizerische ...

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<strong>Merkblatt</strong> <strong>Einlieferung</strong> <strong>Namenaktien</strong><br />

Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung URh<br />

Die ordentliche Generalversammlung der <strong>Schweizerische</strong>n Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein AG<br />

vom 8. Juni 2009 hat folgende Beschlüsse gefasst:<br />

«Das Aktienkapital wird von CHF 2'240'000 auf neu CHF 1'120'000 durch Reduktion des Nennwerts der<br />

11'200 <strong>Namenaktien</strong> von CHF 200 auf neu CHF 100 pro Namenaktie herabgesetzt.»<br />

«Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital durch Ausgabe von maximal 5’600 neuen Aktien à<br />

CHF 100.00 um maximal CHF 560‘000 zu erhöhen.<br />

Aufforderung zur <strong>Einlieferung</strong> der <strong>Namenaktien</strong><br />

<strong>Einlieferung</strong> der Aktien mit<br />

Nennwert CHF 200<br />

<strong>Einlieferung</strong> der Zertifikate<br />

mit Nennwert CHF 100<br />

<strong>Einlieferung</strong> durch<br />

Bankdeponenten<br />

<strong>Einlieferung</strong> durch<br />

Heimverwahrer<br />

Die bisherigen Aktien zum Nennwert von CHF 200 sind an das Aktienregister der<br />

URh zu senden. Sie werden gegen Aktien zum Nennwert von CHF 100.00 umgetauscht,<br />

welche künftig gratis im Depot der URh verwahrt werden.<br />

Aktienzertifikate für neue Aktien zum Nennwert von CHF 100 sind an das Aktienregister<br />

URh zu senden. Sie werden künftig im Depot der URh verwahrt.<br />

Bei Depotverwahrung der bisherigen <strong>Namenaktien</strong> und Namenzertifikate muss der<br />

Aktionär der Bank den Auftrag erteilen, den/die Titel an die Bank auszuliefern. Ein<br />

Musterbrief an die Depotbank liegt bei.<br />

Namenaktionäre, die ihre Aktien oder Aktienzertifikate zu Hause oder in einem Banksafe<br />

verwahren, sind gebeten, die entsprechenden Titel inklusive Coupons Nr. 55 und<br />

folgende an folgende Adresse zu senden:<br />

<strong>Schweizerische</strong> Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein AG, Aktienregister,<br />

Freier Platz 8, CH-8200 Schaffhausen<br />

Die Aktien sind mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Formular «<strong>Einlieferung</strong> der<br />

<strong>Namenaktien</strong>» einzureichen. Das Formular befindet sich in der Beilage. Formulare<br />

können auch bei der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein AG (Telefon 052<br />

634 08 88) bezogen oder im Internet www.urh.ch als pdf-Datei heruntergeladen werden.<br />

Übertragungsvollmachten werden akzeptiert.<br />

Umtauschfrist Die offizielle Umtauschfrist dauert vom 1. Mai 2010 bis 31. Dezember 2010.<br />

Spesen<br />

Geltendmachung von<br />

Aktionärsrechten<br />

Der Umtausch der Aktien erfolgt während der offiziellen Umtauschfrist für den Aktionär<br />

spesenfrei. Bankspesen sind durch die Aktionäre zu tragen.<br />

Nach Ablauf der Umtauschfrist können alle Aktionärsrechte, insbesondere Stimmrechte<br />

und damit zusammenhängende Rechte und allfällige Bezugsrechte nur noch<br />

von Aktionären geltend gemacht werden, welche ihre Aktien umgetauscht haben.<br />

Eintragung von <strong>Namenaktien</strong> Die Gesellschaft führt ein Aktienbuch, in welches die Eigentümer und Nutzniesser mit<br />

Name und Adresse eingetragen werden. Nur diejenigen Personen, welche im Aktienbuch<br />

eingetragen sind, werden gegenüber der Gesellschaft als Aktionäre oder Nutzniesser<br />

von <strong>Namenaktien</strong> anerkannt.<br />

Auslieferung von Eintragungsbescheinigungen<br />

Kostenlose Depotführung<br />

Es werden keine neuen Wertpapiere abgegeben (aufgeschobener Titeldruck). Die Aktionäre<br />

erhalten eine Eintragungsbescheinigung über ihren Aktienbesitz.<br />

Die URh führt künftig für die Aktionäre ein kostenloses Depot. Es müssen keine<br />

Bankdepots mehr geführt werden. Damit die URh das Depot führen kann, müssen die<br />

Aktionäre formell einen Antrag auf Depotführung stellen. Dieser Antrag wird auf dem<br />

beiliegenden Formular «<strong>Einlieferung</strong> der <strong>Namenaktien</strong>» gestellt.<br />

Schaffhausen, 20. April 2010<br />

Verwaltungsrat der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein AG<br />

Fragen und Antworten zur Umtauschaktion siehe Rückseite


Fragen und Antworten zum Umtausch<br />

Was passiert mit meinen<br />

alten Aktien?<br />

Erhalte ich neue Aktien?<br />

Was bedeutet das<br />

Depot bei der URh<br />

Wie kann ich meine<br />

Aktien künftig verkaufen<br />

oder verschenken?<br />

Was passiert mit<br />

meinen Coupons<br />

Wie komme ich zu<br />

neuen Coupons?<br />

Wie soll ich die Aktien<br />

einschicken?<br />

Ich habe meine Aktien<br />

verloren. Was muss ich<br />

tun?<br />

Die Aktien und Aktienzertifikate verlieren ihre Gültigkeit. Auf ausdrücklichen Wunsch wird<br />

die für ungültig erklärte und entwertete Aktie als Erinnerungsstück zurückgeschickt. Angesichts<br />

des grossen administrativen Aufwandes sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie auf<br />

eine Rücksendung verzichten.<br />

Die Gesellschaft hat, wie heute allgemein üblich, beschlossen, die neuen <strong>Namenaktien</strong><br />

ausschliesslich buchmässig zu führen (aufgehobener Titeldruck). Es werden deshalb keine<br />

physischen Aktienzertifikate mehr an die Aktionäre ausgeliefert. Den Aktionäre wird<br />

jedoch eine Bescheinigung über ihren Aktienbesitz ausgestellt.<br />

Die Bescheinigung über den Aktienbesitz stellt kein Wertpapier dar. Ein allfälliger Verlust<br />

dieser Bescheinigung ist nicht mit einem Verlust von Aktionärsrechten verbunden. Im tatsächlichen<br />

Verlustfall wird unbürokratisch eine neue Bescheinigung ausgestellt. Demgegenüber<br />

muss ein verlorenes Wertpapier (Aktie, Aktienzertifikat) auf gerichtlichem Wege<br />

für kraftlos erklärt werden. Dies ist nicht nur teuer, sondern dauert auch mehrere Monate.<br />

Die Führung des Depots bei der URh ist für Sie kostenlos. Das Depotreglement kann auf<br />

der Homepage der URh unter www.urh.ch > Unternehmen > Aktienwesen heruntergeladen<br />

oder bei der Geschäftsstelle bestellt werden. Sie gehen keine Verpflichtungen ein.<br />

Ein Verkauf einer Aktie mit aufgehobenem Titeldruck ist einfacher als der Verkauf einer<br />

wertpapiermässigen Aktie. Die Übertragung erfolgt durch entsprechende Erklärung (Zession)<br />

und schriftliche Mitteilung an den Verwaltungsrat, welcher über die Eintragung des<br />

neuen Erwerbers und die Löschung des Verkäufers im Aktienbuch beschliesst und dies<br />

den Parteien bestätigt.<br />

Die Aktiencoupons ab den Nummern 55 sind nicht mehr gültig. Die Coupons Nr. 51 bis<br />

Nr. 54 behalten ihre Gültigkeit bis zu dem auf der Rückseite vermerkten Ablaufjahr.<br />

Neu erhalten Sie jeweils mit der Einladung zur Generalversammlung je nach Anzahl Aktien<br />

Gutscheine für die URh. Für 2010 gilt folgende Regelung:<br />

Aktionäre mit 1 Aktie erhalten einen Gutschein im Wert von CHF 5.00, welcher beim<br />

Bezug eines Billetts der URh angerechnet wird<br />

Aktionäre mit 2 bis 4 Aktien erhalten zwei solcher Gutscheine<br />

Aktionäre mit 5 bis 10 Aktien erhalten (pro Aktionär) einen Gutschein für eine Tageskarte<br />

Ab einem Besitz von 10 Aktien erhält jeder Aktionär einen Gutschein für eine Tageskarte<br />

pro CHF 1'000 Nennwert, höchstens jedoch 20 Gutscheine für Tageskarten<br />

Mit der Einladung zur Generalversammlung vom 7. Juni 2010 erhalten Sie erstmals Gutscheine<br />

nach der neuen Regelung. Die Gutscheine sind bis zum Saisonende des Folgejahres<br />

nach der Generalversammlung gültig.<br />

Die <strong>Einlieferung</strong> der Aktien an die URh zum Umtausch erfolgt auf eigenes Risiko. Wir<br />

empfehlen, die Aktien eingeschrieben einzusenden.<br />

Die Rechte aus einem Wertpapier (Aktie oder Aktienzertifikat) können gegenüber der Gesellschaft<br />

nur gegen Vorweisung des Papiers geltend gemacht werden. Wenn Sie Ihre<br />

Aktie oder Ihr Aktienzertifikat der URh AG verloren haben, so muss das Wertpapier gerichtlich<br />

für kraftlos erklärt werden. Für eine einzelne Aktie zum Nennwert von CHF<br />

100.00 fallen dafür allein Gerichtskosten von CHF 100.00 an. Dazu kommen die Kosten<br />

für die erforderliche Publikation im Amtsblatt des Kantons Schaffhausen und im <strong>Schweizerische</strong>n<br />

Handelsamtsblatt.<br />

Angesicht der Kosten empfiehlt Ihnen der Verwaltungsrat auf eine Kraftloserklärung zu<br />

verzichten und stattdessen eine neue Aktie zu erwerben.<br />

Wollen Sie eine Kraftloserklärung erwirken, erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der URh<br />

über die untenstehende Telefonnummer weitere Auskünfte.<br />

<strong>Schweizerische</strong> Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein AG<br />

Aktienregister<br />

Freier Platz 8, CH-8200 Schaffhausen<br />

Telefon +41 52 634 08 88, Fax +41 52 634 08 89<br />

info@urh.ch, www.urh.ch

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