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Der Einspruch gegen die Strompreiserhöhung

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<strong>Einspruch</strong> <strong>gegen</strong> <strong>die</strong> StrompreiserhöhungBetreff: Erhöhung Ihrer Energiepreise zum .............................................Kundennummer: .........................................................................................Sehr geehrte Damen und Herren,in oben genannter Angelegenheit erhebe ich den Einwand der Unbilligkeit und bitteich Sie um Mitteilung, weshalb Ihrer Ansicht nach einen Berechtigung zur einseitigenPreisanpassung besteht.Ich weise Sie darauf hin, dass selbst im Falle einer Berechtigung eine solche michnicht bindet, bis ich <strong>die</strong> Angemessenheit Ihrer Preisforderung anerkenne bzw. bis <strong>die</strong>Angemessenheit von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wird. Ichverweise insoweit auf <strong>die</strong> Vorschrift des § 315 Absatz 3 Satz 2 BGB, welche auch fürkünftig mitgeteilte bzw. erneut erhöhte Preise gilt.Da mir bewusst ist, dass ich für <strong>die</strong> bezogene Energie einen angemessenen Preiszahlen muss, zahle ich unter Vorbehalt den bislang gezahlten Preis weiter, bis derangemessene Preis feststeht. Ich verbitte mir, ein eventuell bestehendes Guthabenaus anderen Versorgungsverträgen mit Ihrer Preisforderung zu verrechnen. Zudemwerde ich etwaige geschuldete Nachzahlungen von mir aus bewirken bzw. möglicheÜberzahlungen zurückfordern.Ferner bitte ich Sie, mir durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung IhrerKalkulationsgrundlage <strong>die</strong> Erforderlichkeit und Angemessenheit Ihrer Preiserhöhungmitzuteilen.


Hiermit (Zutreffendes bitte ankreuzen)widerrufe ich <strong>die</strong> Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für <strong>die</strong> Zeit ab dem ......Die künftig geschuldeten Abschlagszahlungen sowie <strong>die</strong> Jahres-Schlusszahlungen werde ich von mir aus an Sie überweisen.Beschränke ich meine Einzugsermächtigung auf den Einzug vonAbschlagszahlungen und Jahres-Schlusszahlungen, <strong>die</strong> den bisher ermitteltenPreis entsprechen. Eine darüber hinaus gehende Abbuchung ist von derEinzugsermächtigung nicht gedeckt.Mit freundlichen GrüßenUnterschrift

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