Begleitpapier für Schweine
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<strong>Begleitpapier</strong> für <strong>Schweine</strong>Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) vom 3. März 2010, § 41Angaben zum abgebenden BetriebName, Vorname:Teilort:Strasse und Hausnummer:PLZ und Ort:oder:Registriernummer des BetriebesAngaben zu den verbrachten TierenAnzahl <strong>Schweine</strong>OhrmarkennummerDatum der Verbringung (Abgabe)Tag Monat JahrC_FB_410_01_Schwein_<strong>Begleitpapier</strong>_03032010.doc Erstellt: drö/mei/25.01.2008 Index: 01LKV Baden-Württemberggeändert: mei/13.06.2012