Kein Gesetz gegen Sex mit Tieren - Stiftung für das Tier im Recht
Kein Gesetz gegen Sex mit Tieren - Stiftung für das Tier im Recht
Kein Gesetz gegen Sex mit Tieren - Stiftung für das Tier im Recht
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Kein</strong> <strong>Gesetz</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Sex</strong> <strong>mit</strong> <strong><strong>Tier</strong>en</strong><br />
Gegen fast alle <strong>Tier</strong>quälereien fordert <strong>das</strong> Schweizer <strong>Tier</strong>schutzgesetz <strong>Recht</strong> und Strafe. Sodomie gehört nicht dazu. Und soll auch künftig<br />
nicht ausdrücklich verboten werden. Obwohl: <strong>Sex</strong> <strong>mit</strong> <strong><strong>Tier</strong>en</strong> ist weit verbreitet.<br />
Die Abartigkeit menschlicher Zuneigung zum <strong>Tier</strong> ist wohl älter als Sodom<br />
und Gomorrha. Mag indes <strong>für</strong> viele bereits die Vorstellung Ekel erregend sein,<br />
<strong>das</strong>s sich ein Mensch sexuell <strong>mit</strong> einem <strong>Tier</strong> verlustiert, hat sich die<br />
<strong>Recht</strong>sprechung allgemein und der gesetzliche <strong>Tier</strong>schutz <strong>im</strong> Besonderen seit<br />
dem 18. Jahrhundert vor allem darauf konzentriert, <strong>das</strong> <strong>Tier</strong> vor physisch<br />
verletzenden Quälereien des Menschen zu bewahren. Sodomie gehört<br />
spätestens seit Anfang des 20. Jahrhunderts nicht mehr dazu. Weder <strong>das</strong><br />
aktuelle <strong>Tier</strong>schutzgesetz von 1981 noch <strong>das</strong> Strafgesetzbuch schützt <strong>das</strong> <strong>Tier</strong><br />
grundsätzlich vor sexuellen Übergriffen des Menschen.<br />
Gegen <strong>das</strong> Volksempfinden<br />
Aber auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts steht fest: Sodomie ist ein Tabu,<br />
vor dem offenbar auch die aufgeklärte <strong>Recht</strong>setzung ihre Augen zu<br />
verschliessen scheint. Das aber, so sagt <strong>Recht</strong>sanwalt Antoine F. Goetschel von<br />
der <strong>Stiftung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Tier</strong> <strong>im</strong> <strong>Recht</strong>, sei nicht nachvollziehbar. «Man sollte<br />
<strong>Gesetz</strong>e machen, die <strong>das</strong> gesunde Volksempfinden angemessen aufnehmen»,<br />
sagt er. Jedes Mal, wenn ein Fall von Sodomie an die Öffentlichkeit dringe,<br />
gehe ein Aufschrei durchs Land. «Und <strong>das</strong> zu <strong>Recht</strong>», so Goetschel, der<br />
zusammen <strong>mit</strong> Anwaltskollege Gieri Bolliger ein juristisches Grundsatzpapier<br />
zur Debatte verfasst hat. In «<strong>Sex</strong>ualität <strong>mit</strong> <strong><strong>Tier</strong>en</strong> (Zoophilie) – ein<br />
unerkanntes <strong>Tier</strong>schutzrechtsproblem» gelangen die beiden Autoren zum<br />
Schluss, <strong>das</strong>s es zur Fürsorgepflicht des Menschen gehöre, «empfindungs- und<br />
leidensfähige <strong>Tier</strong>e um ihrer selbst willen zu schützen».<br />
Ungenutzte Chance<br />
Eine Gelegenheit dazu würde sich in der Schweiz jetzt bieten: in der Debatte<br />
um die Revision des <strong>Tier</strong>schutzgesetzes. Nach dem Ständerat haben sich<br />
gestern und vorgestern die Damen und Herren der Kommission <strong>für</strong><br />
Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) über die <strong>Gesetz</strong>esrevision gebeugt.<br />
Und hinken laut eigenen Auskünften arg dem angestrebten Fahrplan<br />
hinterher. In der kommenden Frühlingssession der eidgenössischen Räte hätte<br />
die Revision beraten werden sollen. Aber bei nicht weniger als 47<br />
Einzelanträgen reicht der WBK die Vorbereitungszeit wohl nicht, wie auf<br />
Anfrage zu erfahren war. Was <strong>Tier</strong>rechtler aber besonders enttäuscht: <strong>Kein</strong><br />
einziger dieser Anträge fordert ausdrücklich ein Sodomieverbot –und den<br />
da<strong>mit</strong> verbundenen Katalog von Strafen. «Da bleibt eine Chance ungenutzt»,<br />
sagt Sibylle Horanyi vom Schweizer <strong>Tier</strong>schutz (STS).<br />
Grauzone
Für WBK-Mitglied, Landwirt und Nationalrat Josef Kunz (SVP, LU)<br />
beispielsweise ist Sodomie <strong>Tier</strong>quälerei, «und die ist schon jetzt verboten».<br />
Und: Bei so vielen Detailanträgen sei die Gefahr gross, <strong>das</strong>s man die Revision<br />
überlade und da<strong>mit</strong> als Ganzes gefährde.<br />
SP-Nationalrätin Barbara Marty-Kälin (ZH), wie Kunz in der WBK, hat sich<br />
einen Antrag <strong>für</strong> ein Sodomieverbot überlegt, <strong>das</strong> Vorhaben aber fallen<br />
gelassen. Aber die Argumentation der Juristen der Verwaltung, also des<br />
Bundesamtes <strong>für</strong> Veterinärwesen (Bvet), habe sie überzeugt, wonach die<br />
Würde des <strong>Tier</strong>es <strong>mit</strong> den Grundsatzartikeln des <strong>Tier</strong>schutzgesetzes genügend<br />
geschützt sei.<br />
Das sei <strong>für</strong> ihn als Jurist «absurd», sagt Antoine F. Goetschel. «Dann<br />
bräuchten wir ja auch kein Strafgesetzbuch. Wir könnten einfach sagen:<br />
Mord verstösst <strong>gegen</strong> die Würde des Menschen. Nur: Wie bestraft man einen<br />
Mord, ohne <strong>Gesetz</strong>?» Auf <strong>das</strong> <strong>Tier</strong> übertragen heisse <strong>das</strong>, <strong>das</strong>s der Sodo<strong>mit</strong><br />
vor dem Richter nur zu sagen bräuchte, die Würde seines Hundes sei nicht<br />
verletzt worden. Für Goetschel steht demnach ausser Zweifel, <strong>das</strong>s ein<br />
<strong>Tier</strong>schutzgesetz nicht ohne <strong>das</strong> Sodomieverbot auskommt.<br />
Es zeichnet sich ab, <strong>das</strong>s die Politiker kein ausdrückliches Sodomieverbot <strong>im</strong><br />
<strong>Gesetz</strong> aufnehmen wollen. Da<strong>mit</strong> bleibt Sodomie nach wie vor tabuisiert und<br />
die rechtliche Grauzone gross. Fredy Gasser<br />
Berner Zeitung [29.01.05]