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Lohn und Gehalt (k)ein Buch mit sieben Siegeln (PDF) - Lexware ...

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<strong>Lohn</strong> <strong>und</strong> <strong>Gehalt</strong> – (K)<strong>ein</strong> <strong>Buch</strong> <strong>mit</strong> 7 <strong>Siegeln</strong>!Zahlenkolonne reiht sich an Zahlenkolonne, Millionen <strong>und</strong> Abermillionen Mal: Für viele kl<strong>ein</strong>e<strong>und</strong> <strong>mit</strong>telständische Unternehmen (KMU) zählen die monatlichen <strong>Lohn</strong>- <strong>und</strong><strong>Gehalt</strong>sabrechnungen für die Angestellten zu den zeitaufwändigsten, lästigsten Pflichten.Insbesondere deshalb, weil aufgr<strong>und</strong> häufiger Änderungen Standard-Prozesse oft nichtmachbar sind – neue Gesetzesvorgaben müssen ebenso berücksichtigt werden wie privateVeränderungen im Leben der Mitarbeiter wie Hochzeit oder die Geburt <strong>ein</strong>es Kindes.Doch gerade hier ist wichtig: „Aufschieberitis“ – auch bei veränderten Rahmenbedingungen -gilt nicht, Nachlässigkeiten sollte sich <strong>ein</strong>e Firma in diesem Bereich auf gar k<strong>ein</strong>en Fall leisten.Denn unpünktliche <strong>und</strong> unübersichtliche Abrechnungen demotivieren <strong>und</strong> frustrieren dieMitarbeiter. Und tauchen sogar Fehler auf, rückt <strong>ein</strong> Betrieb schnell in schlechtes Licht – nichtnur bei s<strong>ein</strong>en Angestellten.Verständlichkeit ist A <strong>und</strong> O <strong>ein</strong>er ordentlichen Abrechnung. Für <strong>ein</strong> gutes Betriebsklima ist eszudem vorteilhaft, wenn der Arbeitnehmer sieht, wie viel vom Brutto an das Finanzamt geht,welche Beiträge zum Beispiel an die Krankenkasse fließen – <strong>und</strong> welchen Gesamtaufwand derArbeitgeber tatsächlich erbringt.Zu Mindeststandards ist der Arbeitgeber nach Paragraf 108 der Gewerbeordnung sogarverpflichtet: Danach hat jeder Mitarbeiter bei Zahlung des Arbeitsentgelts Anspruch auf <strong>ein</strong>eschriftliche Auskunft in Textform.. Die notwendigen Inhalte, wie Aussagen überAbrechnungszeitraum <strong>und</strong> Zusammensetzung des Arbeitsentgelts sind in derEntgeltbesch<strong>ein</strong>igungsverordnung geregelt. Desweiten Informationen über Art <strong>und</strong> Höhe vonZuschlägen, Zulagen oder sonstige Vergütungen, die der Arbeitnehmer erhält, sowie Angabenzu Art <strong>und</strong> Höhe von Abzügen, Abschlägen oder Vorschüssen.Gerade kl<strong>ein</strong>en <strong>und</strong> <strong>mit</strong>telständischen Unternehmen bereiten die zeitfressendenBerechnungen häufig Kopfschmerzen. Doch diese zum Beispiel an <strong>ein</strong> <strong>Lohn</strong>büro auszulagern,kostet Geld – im Durchschnitt zwischen circa6,50 Euro bis zu 13 Euro pro Monat <strong>und</strong>Arbeitnehmer, je nach Zahl der Mitarbeiter <strong>und</strong> Komplexität der Abrechnung. Außerdembleibt der Unternehmer verantwortlich für richtige <strong>und</strong> pünktliche <strong>Lohn</strong>abrechnungen, haftetgegenüber Mitarbeitern, Finanzamt <strong>und</strong> weiteren Behörden. Deckt <strong>ein</strong>e BetriebsprüfungFehler auf, kann es zu hohen Nachzahlungsforderungen kommen.Der Arbeitgeber ist zum Beispiel für das korrekte Abführen der <strong>Lohn</strong>steuer zuständig. Führt erzu viel ab, kann er diesen Betrag im Fall des Falles vom Arbeitnehmer zurückholen. Andersverhält es sich bei der Sozialversicherung: Hier ist der Arbeitgeber Schuldner gegenüber denSozialversicherungsträgern. Vergisst er den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge vomArbeitsentgelt s<strong>ein</strong>es Arbeitnehmers, darf er den Betrag im Allgem<strong>ein</strong>en nur innerhalb derfolgenden drei <strong>Lohn</strong>- oder <strong>Gehalt</strong>szahlungen nachträglich abziehen. Danach besteht für ihnnur noch dann Hoffnung auf das Geld, wenn er nicht selbst schuld an der Panne war.Für so machen kl<strong>ein</strong>e Unternehmer oder Handwerker ersetzt der eigene Computer das großePersonalbüro. Mit <strong>ein</strong>er leistungsstarken <strong>und</strong> flexiblen Entgeltabrechnungs-Software könnenUnternehmen die <strong>Lohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gehalt</strong>sabrechnungen selbst erledigen – ob für angestellte<strong>Gehalt</strong>sbezieher, gewerbliche Arbeitnehmer <strong>mit</strong> St<strong>und</strong>enlohn oder geringfügig Beschäftigte.Solch leistungsstarke Programme, wie z.B. <strong>Lexware</strong> lohn+gehalt sind übersichtlich in der1 | 2


Handhabung, informieren stets optimal über die neuesten gesetzlichen Regelungen <strong>und</strong>sparen Geld für <strong>ein</strong>en Dienstleister. Zudem haben Unternehmer oder Handwerker ihre <strong>Lohn</strong><strong>und</strong><strong>Gehalt</strong>skosten immer tagesaktuell im Blick – <strong>und</strong> können so<strong>mit</strong> ihre Preiskalkulation beidiesen Ausgaben besser anpassen. Zudem haben Arbeitgeber die Fachkenntnisse dann imHaus <strong>und</strong> können Anfragen von Mitarbeitern direkt beantworten.Alle wichtigen Unterlagen für den Betrieb, das Finanzamt <strong>und</strong> die Krankenkassen lassen sich<strong>mit</strong> <strong>Lexware</strong> lohn+gehalt 2013 schnell <strong>und</strong> komfortabel erstellen. Die neue Versionberücksichtigt ebenso alle gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2013. Das Paketenthält alle Module für das Über<strong>mit</strong>teln der Steuerdaten an das Finanzamt (ELSTER) <strong>und</strong> allerwichtigen Meldungen an die Sozialversicherungsträger (dakota). Dazu gehören z.B. dieBeitragsnachweise, DEÜV-Meldungen (Datenerfassungs- <strong>und</strong> Über<strong>mit</strong>tlungsverordnung),Sofortmeldungen <strong>und</strong> Erstattungsanträge für die Umlage bei Krankheit oder Mutterschutz.Dank der Unterstützung durch <strong>ein</strong>e so umfassende Lösung erledigen kl<strong>ein</strong>e Unternehmenoder Handwerksbetriebe <strong>mit</strong> ihrem eigenen Computer <strong>ein</strong>fach <strong>und</strong> rechtssicher dieanfallenden Aufgaben.Pressekontakt:Haufe-<strong>Lexware</strong> GmbH & Co. KGHille Kück Tel: 0761 898-3184Pressecenter Fax: 0761 898-99-3184Munzinger Str. 9, 79111 FreiburgE-Mail: presselexware@haufe-lexware.comhttp://presse.lexware.detwitter.com/<strong>Lexware</strong>www.facebook.com/lexwarePR von Harsdorf GmbHElke von Harsdorf Tel: 089-189 087 333Rindermarkt 7 Fax: 089-189 087 33980331 München E-Mail: evh@pr-vonharsdorf.dewww.pr-vonharsdorf.deÜber <strong>Lexware</strong>Mit den Produkten von <strong>Lexware</strong>, <strong>ein</strong>er Marke der Haufe Gruppe, bringen Anwender ihre geschäftlichen<strong>und</strong> privaten Finanzen in Ordnung. Von der <strong>Buch</strong>haltung über Warenwirtschaft bis zu den Steuern. DieLösungen sind übersichtlich <strong>und</strong> <strong>ein</strong>fach <strong>und</strong> können nahezu ohne Vorkenntnisse <strong>ein</strong>gesetzt werden.<strong>Lexware</strong> bietet <strong>ein</strong>e R<strong>und</strong>um-Absicherung <strong>mit</strong> innovativer Software, umfassende Online-Services,Branchen-Wissen <strong>und</strong> Business-Netzwerken. Über <strong>ein</strong>e Million Nutzer arbeiten <strong>mit</strong> Deutschlandsführenden Business-Komplett-Lösungen für Selbstständige, Freiberufler <strong>und</strong> Unternehmen bis 50Mitarbeiter. Weitere Informationen unter www.lexware.de2 | 2

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