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Bekannter Versender - AOB

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<strong>Bekannter</strong> <strong>Versender</strong>Die neue Herausforderung für Unternehmen.<strong>Bekannter</strong>_<strong>Versender</strong>_RZCS5_03.indd 2 26.03.13 15:34


<strong>Bekannter</strong> <strong>Versender</strong> – Worum geht es und was ist zu tun?Am 28.04.2013 endet die dreijährige Übergangsfrist für bekannte <strong>Versender</strong> nach der alten Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 –eine Verlängerung oder weitere Übergangsregelung ist nicht möglich.Unternehmen, die bis zu diesem Stichtag nicht nach den neuen Verordnungen (EG) Nr. 300/2008 und (EU) Nr. 185/2010 durchdas Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassen wurden, können ihre Luftfracht nur noch unsicher versenden. Konsequenzen: Zeitverlust,höhere Kosten und ggf. geöffnete Verpackungen und ausgepackte Waren.Bis zum 28.04.2010 war es Unternehmen erlaubt,bei den reglementierten Beauftragten(regB) die sogenannte Sicherheitserklärung zuzeichnen. Damit war es möglich, bei diesemregB – im Normalfall dem Spediteur – weiter alsbekannter <strong>Versender</strong> zu gelten. In der Sicherheitserklärungverpflichtete sich ein Unternehmen,die Sicherheitsauflagen des LBA für bekannte<strong>Versender</strong> einzuhalten und umzusetzen.Die Einhaltung der in den Sicherheitserklärungenunterschriebenen Auflagen wird seit Dezember2010 verstärkt vom LBA unangekündigt kontrolliert.Was passiert, wenn man den Status auslaufenlässt?Zukünftig werden Sendungen eines Unternehmensohne den Status bekannter <strong>Versender</strong> einerSicherheitsüberprüfung am Flughafen oder beimregB unter zogen. Das bedeutet in der Regel, dasseine Sendung geröntgt werden muss. Dies hatzur Folge, dass:■■zusätzliche Sicherungsgebühren anfallen■■es zu längeren Lagerzeiten und damit Gebührenkommen kann.■■es zu zeitlich nicht planbaren Verzögerungenkommen kann.■■es aufgrund manueller Sicherheitskontrollenzu Beschädigungen der Ware kommenkann.Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, denStatus bekannter <strong>Versender</strong> aufrechtzuerhalten.Aber für die Unternehmen, die regelmäßig Sendungenper Luftfracht versenden, wird er de factozu einem Muss, um Kosten und Lieferverzögerungenzu verhindern.Der Zulassungsprozess mag auf den ersten Blickkostenintensiv erscheinen, langfristig stehen dieseKosten in keinem Verhältnis zu den entstehendenGebühren für die Sicherheitsüberprüfungoder den Folgen von verzögerten Lieferungen.Überschneidung zum AEO S/FSowohl der bekannte <strong>Versender</strong> als auch derAEO S/F hinterfragen und prüfen die sicherheitsrelevantenProzesse, die Gebäude-/Standortsicherheitoder die Maßnahmen zum Schutz derWaren gegen den Zugriff unbefugter Personen.Es lohnt sich daher, im Rahmen der Zertifizierungzum bekannten <strong>Versender</strong>, zeitgleich dieZertifizierung zum AEO S bzw. F anzugehen,um doppelte Arbeit zu vermeiden und Kosteneinzusparen.<strong>Bekannter</strong> <strong>Versender</strong>, AEO S/F, warumnicht gleich die ISO 28001?Beide Zulassungen basieren an vielen Stellen aufden Managementstandards der ISO 28001, demISO-Standard zur Sicherheit in der Lieferkette.Daher ist es empfehlenswert, die Dokumentationenund Prozessbeschreibungen sofort in diesesManagementsystem einzubetten. Dies spart inZukunft, bei den zu erwartenden weiteren Anforderungenan die Sicherheit in der Lieferkette,Zeit und damit Geld.10-Punkte-Maßnahmen-PlanDie optimale Reihenfolge der wichtigsten Milestonesauf dem Weg zur Zulassung zum behördlichzugelassenen bekannten <strong>Versender</strong> auf einenBlick. Der 10-Punkte-Plan von <strong>AOB</strong> hat sich mittlerweilein der Praxis bewährt. Er erlaubt es Unternehmenanhand eines einfachen Plans, die Antragstellungzum bekannten <strong>Versender</strong> effektiv zugestalten und sinnvoll zu planen. Von A, wie Auswahlder Beauftragten für die Sicherheit, bis Z,wie Zulassung durch das LBA. Schritt für Schrittwerden so die einzelnen Punkte abgearbeitet.<strong>Bekannter</strong>_<strong>Versender</strong>_RZCS5_03.indd 3 26.03.13 15:34


Schulung zum Beauftragten für die SicherheitEin sinnvoller Schritt auf dem Weg zum bekannten <strong>Versender</strong> ist die Ausbildung der Beauftragten für die Sicherheit. Nicht nur, umdie Auflage des LBA zu erfüllen, einen Luftsicherheitsbeauftragten auszu bilden, sondern auch um erste Inhalte über die Anforderungendes LBA zu vermitteln. Gleichzeitig bekommen die Beauftragten für die Sicherheit das nötige Rüstzeug für die korrekteUmsetzung und spätere Aufrechterhaltung des Status.Was bedeutet das?Der Beauftragte für die Sicherheit stellt im Unternehmensicher, dass die im bekannte <strong>Versender</strong>Sicherheitsprogramm (bVSP) angegebenenMaßnahmen umgesetzt und gelebt werden. Erschult die Mitarbeiter, kontrolliert die Sicherheitsmaßnahmen,meldet Änderungen dem LBAund ist erster Ansprechpartner für die Mitarbeiterim Umfeld Luftsicherheit.Wie wird man das?Um Beauftragter für die Sicherheit zu werden,bedarf es einer 35-Stunden-Schulung (nach Kapitel11.2.5 der VO (EU) Nr. 185/2010) durch einenvom LBA zuge lassenen Trainer. Die Schulungist alle 5 Jahre „aufzufrischen“.Was sind die Lehrgangsinhalte?Die vom LBA vorge gebenen Inhalte enthaltenunter anderem:1. Anerkennungsvoraussetzungenbekannter <strong>Versender</strong>2. Behandlung der Luftfracht einschl.Umgang mit unsicherer Luftfracht■■Auswahl Beauftragter für die Sicherheit■■Bestandsaufnahme■■Anmeldung/Antragstellung beim LBA■■35h-Schulung BfS■■Ausarbeitung des Sicherheitsprogramms■■Maßnahmenumsetzung■■Antragseinreichung■■Schulung Personal aller Kategorien (4h)■■Pre-Audit■■Audit des LBA und Zulassung3. Sicherheit Betriebsgelände/Lager4. Verantwortlichkeiten des Beauftragtenfür die Sicherheit5. Maßnahmen zum bekannte <strong>Versender</strong>Sicherheitsprogramm (bVSP)6. Maßnahmen zur Sicherheit in derinternationalen Lieferkette7. LernzielkontrolleWer muss sonst noch geschult werden?Neben dem Beauftragten für die Sicherheit müssengemäß der EU-Verordnung alle Mitarbeiter,die Kenntnis von der Luftfrachtbestimmungund physischen Zugang zur Luftfracht haben,eine 4-stündige Sicherheitsschulung (nach Kapitel11.2.3.9 der VO (EU)Nr. 185/2010) besuchen.Alle anderen Mitarbeitereines Unternehmens solltenjährlich an einerAwareness-Schulung (ca.2 Stunden) teilnehmen.Wo macht man das?Gemeinsam mit unseremPartner, der EUWISAGmbH, bieten wir entsprechendeSchulungsmöglichkeiten an.Weitere Informationen unterwww.euwisa.com oder unter02921/350995-0.EUWISAJetzt mit bis zu1500 eurostaatlicher förderungdurch das bafaweitere informationen unterwww.aob-consulting.deEuropäische WirtschaftsundSicherheitsakademie<strong>Bekannter</strong>_<strong>Versender</strong>_RZCS5_03.indd 4 26.03.13 15:34


Unternehmenssicherheit: „bekannter <strong>Versender</strong>“Seit des Inkrafttretens der EU-Verordnungen sind wir, die Unternehmensberater von <strong>AOB</strong>, unterwegs und begleiten Unternehmenauf ihrem Weg zum bekannten <strong>Versender</strong>. Resultierend aus den gemachten Erfahrungen haben wir verschiedene Lösungspaketegeschnürt, die es den Unternehmen erlauben, sich mit der Thematik zu befassen und die nötigen Maßnahmen mit der Unterstützungvon <strong>AOB</strong> zu ergreifen.EUWISA Kompaktseminar:Die Kompaktseminare von EUWISA helfen,den optimalen Einstieg in die Thematikbekannter <strong>Versender</strong> zu finden.Ausgewählte Referenten geben in Kleingruppen(max. 12 Teilnehmer) einenersten Einblick. Sie vermitteln die nötigenBasics für den idealen Einstieg indie Vorbereitungen der behördlichenZulassung zum bekannten <strong>Versender</strong>durch das Luftfahrt-Bundesamt.Paket 1: BestandsaufnahmeIm Rahmen einer Bestandsaufnahmevor Ort ermittelt ein <strong>AOB</strong>-Experte denIst-Zustand im Hinblick auf den bekannten<strong>Versender</strong> und erstellt im Nachgangeine Handlungsempfehlung für das weitereVorgehen auf dem Weg zum bekannten<strong>Versender</strong>. Sie bekommen soeine konkrete Antwort auf die Frage:Wo steht mein Unternehmen und wasist noch zu tun?Paket 2: PauschalpaketÄhnlich wie bei der Variante „Bestandsaufnahme“steht Ihnen ein <strong>AOB</strong>-Expertefür den Bereich Luftsicherheit persönlichvor Ort zur Verfügung. Gemeinsammit Ihnen wird die Ist-Situation in Bezugauf den bekannten <strong>Versender</strong> ermittelt.Darauf aufbauend identifiziert erdie bestehenden Dokumentationen undprüft zusätzlich Arbeits- und Organisationsanweisungen.Inhalt:■■Grundlagen: reglementierteBeauftragte – bekannter <strong>Versender</strong>■■Änderungen seitdem 29.04.2010■■Voraussetzungen für die behördlicheZulassung inkl. Antragstellung■■Sicherheitsprogramm fürbekannte <strong>Versender</strong>■■bekannter <strong>Versender</strong> und AEOPreis: 195,00 € zzgl. MwSt.Alle Infos unter www.euwisa.comEUWISAInhalt:■■Aufnahme der Ist-Situation■■Unternehmensbegehung■■Grundlagen des Sicherheitsprogramms■■Skizzierung der anstehendenToDo‘s■■HandlungsempfehlungPreis: ab 1.400,00 €zzgl. MwSt., Reisekosten und SpesenInhalt (wie Paket 1 zzgl.):■■Vorbereitung des Sicherheitsprogrammsbekannter <strong>Versender</strong>(bVSP)■■Synergien AEO S/F undbekannter <strong>Versender</strong>■■Maßnahmenkatalog/Protokollierung■■Identifizierung und Prüfungvorhandener Dokumente■■Korrekturlesen des bVSP und derAnlagen■■Bei Förderfähigkeit desUnternehmens: Beantragungder Fördermittel beim BAFAPreis: ab 5.900,00 €zzgl. MwSt., Reisekosten und Spesen<strong>AOB</strong> AUSSENWIRTSCHAFTS– UND ORGANISATIONSBERATUNG GmbHOpmünder Weg 50DE-59494 SoestTel.: +49 2921 350995-0Fax: +49 2921 350995-9info@aob-consulting.dewww.aob-consulting.de<strong>Bekannter</strong>_<strong>Versender</strong>_RZCS5_03.indd 1 26.03.13 15:34

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