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Formular - Wechsel der Rechtsträgerschaft - PDF

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<strong>Wechsel</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechtsträgerschaft</strong>für eine Einsatzstelle im BundesfreiwilligendienstDie nachfolgend genannte Einsatzstelle 1) im Bundesfreiwilligendienst wird an einen an<strong>der</strong>enrechtsverantwortlichen Träger (Rechtsträger 1) ) übergeben.1. Vom Rechtsträgerwechsel betroffene Einsatzstelle(n)Sollten mehrere Einsatzstellen von dem Rechtsträgerwechsel betroffen sein, fügen Sie bitte eine Liste mit den entsprechendenAngaben bei. Bitte fassen Sie dabei jedoch nur Einsatzstellen zusammen, bei denen alle in diesem <strong>Formular</strong>erfragten Angaben gleich sind.Für die Mitteilung von Datenän<strong>der</strong>ungen zu Einsatzstellen finden Sie das <strong>Formular</strong> „Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Daten einer Einsatzstelle“unter „www.bundesfreiwilligendienst.de > Für Einsatzstellen“.Name <strong>der</strong> Einsatzstelle (EST)Straße und HausnummerPostleitzahl und OrtEinsatzstellennummerEST2. Gültigkeit des RechtsträgerwechselsDie Übergabe <strong>der</strong> Rechträgerschaft gilt abDatum3. Neuer RechtsträgerName des neuen Rechtsträgers (RTR)Straße und HausnummerPostleitzahl und OrtTelefonFax (soweit gewünscht)E-MailInternetadresse (soweit gewünscht, geben Sie hier bitte die URL ein)Rechtsträgernummer (soweit bekannt)RTR202 – 1015 – 07/2013 - 1 -


4. Informationen und Unterlagen zum neuen RechtsträgerWir sind ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger.Als nicht öffentlich-rechtlicher Rechtsträger legen wir die erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen zwecksNachweis <strong>der</strong> Anerkennungsvoraussetzungen nach § 3 BFDG vor.Statuten des neuen Rechtsträgers (Satzung, Gesellschaftsvertrag, Stiftungsurkunde o<strong>der</strong>Ähnliches) undeinen <strong>der</strong> nachfolgend genannten Bescheinigungen:Einen Bescheinigung des Finanzamtes über die Befreiung von <strong>der</strong> Körperschaftssteuernach § 5 Absatz 1 Nummer 9 Körperschaftssteuergesetz.Die Bescheinigung ist nicht älter als fünf Jahre.Einen Bescheinigung des Finanzamtes, aus <strong>der</strong> hervorgeht, dass es sich bei <strong>der</strong>Einsatzstelle um einen Zweckbetrieb im Sinne <strong>der</strong> §§ 65, 66, 67 o<strong>der</strong> 68 <strong>der</strong> Abgabenordnunghandelt.Die Bescheinigung ist nicht älter als drei Jahre.ein Nachweis über die Befreiung von <strong>der</strong> Umsatzsteuer nach § 4 Nummer 14b) Satz 1und Satz 2 Doppelbuchstabe aa bis gg, 15, 16, 18, 20 bis 25, 27 Umsatzsteuergesetz.Der Nachweis ist nicht älter als drei Jahre.Hinweis: Eine Befreiung nach § 4 Nummer 17 Umsatzsteuergesetz ist nicht ausreichend.5. Abrechnungswege für KostenerstattungenFür Einsatzstellen bestimmte Zahlungen des Bundesamtes werden stets an Abrechnungsstellen 1) überwiesen. AlsRechtsträger legen Sie – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Ihrer Zentralstelle – fest, welche Abrechnungsstelle(n)für Ihre Einsatzstelle(n) Zahlungen entgegennehmen soll(en).Die Abrechnungsstellen für die oben genannte Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst än<strong>der</strong>nsich durch den Rechtsträgerwechsel nicht.Aufgrund des Rechtsträgerwechsels än<strong>der</strong>n sich die bisher geltenden Abrechnungswege fürdie oben genannte Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst.Für jede Abrechnungsstelle, die ab sofort Zahlungen des Bundesamtes für unsere oben genannte(n)Einsatzstelle(n) entgegennehmen soll, fügen wir ein Exemplar des <strong>Formular</strong>s„Neuer Abrechnungsweg“ 2) bei.Für Abrechnungsstellen, die künftig keine Zahlungen des Bundes für die oben genanntenEinsatzstelle(n) mehr entgegennehmen sollen, fügen wir jeweils ein ausgefülltes Exemplardes <strong>Formular</strong>s „Abrechnungsweg für Einsatzstellen aufheben“ 3) bei.Insgesamt sollenAbrechnungsstellen gelten.2


6. Zentralstelle 1)Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) sieht vor, dass sich jede Einsatzstelle einer Zentralstelleanschließt (§ 7 Absatz 3). Eine Liste <strong>der</strong> BFD-Zentralstellen finden Sie unter„www.bundesfreiwilligendienst.de > Für Einsatzstellen“.Die Zentralstellenzuordnung <strong>der</strong> Einsatzstelle än<strong>der</strong>t sich durch den Rechtsträgerwechselnicht.Wir schließen uns für neue Freiwilligenvereinbarungen unserer Einsatzstelle <strong>der</strong> nachfolgendgenannten Zentralstelle an:Zentralstellennummer (bitte erfragen Sie die Zentralstellennummer bei Ihrer Zentralstelle):ZSTHinweis: Laufende Freiwilligenvereinbarungen werden noch durch die bisherige Zentralstellebetreut.7. Bestätigung <strong>der</strong> Zentralstellenzuordnung durch die Zentralstelle o<strong>der</strong> SOE 1)Datum, Stempel und Unterschrift <strong>der</strong> Zentralstelle8. Verpflichtungserklärung des neuen RechtsträgersAls neuer Rechtsträger <strong>der</strong> oben genannten Einsatzstelle(n) im Bundesfreiwilligendienst verpflichtenwir uns, die Rechte und Pflichten unseres Rechtsvorgängers im Bundesfreiwilligendienst zuübernehmen. Wir werden den Bundesfreiwilligendienst nach den geltenden Gesetzen und Verordnungendurchführen. Auch die mit <strong>der</strong> Anerkennung verbundenen gültigen Nebenbestimmungensowie vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erteilte schriftliche undmündliche Weisungen werden wir beachten.Wir bestätigen, dass sich die Aufgaben und die Struktur <strong>der</strong> Einsatzstelle(n) sowie die Tätigkeiten<strong>der</strong> Bundesfreiwilligen durch den Rechtsträgerwechsel nicht geän<strong>der</strong>t haben.Datum, Stempel und Unterschrift des gesetzlichen o<strong>der</strong> satzungsmäßigen Vertreters des neuen Rechtsträgers1) Eine Erläuterung zu den Organisationen im Bundesfreiwilligendienst finden Sie im Infoblatt „Organisationen imBFD - Fachbegriffe“ unter „www.bundesfreiwilligendienst.de > Für Einsatzstellen“.2) Das <strong>Formular</strong> „Neuer Abrechnungsweg“ finden Sie unter „www.bundesfreiwilligendienst.de > Für Einsatzstellen.3)Das <strong>Formular</strong> „Abrechnungsweg für Einsatzstellen aufheben“ finden Sie unter „www.bundesfreiwilligendienst.de> Für Einsatzstellen.3

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