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Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12

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<strong>IDEENKAPITAL</strong><br />

<strong>Navalia</strong> <strong>12</strong>.<br />

Mit Bulkcarriern auf Erfolgskurs.


MS „PORT MOUTON“, ein Super-Handymax-Bulkcarrier aus dem Beteiligungsangebot <strong>Navalia</strong> 8.


Inhaltsverzeichnis.<br />

Inhaltsverzeichnis 4<br />

<strong>Prospekt</strong>verantwortung 5<br />

Beteiligungsangebot im Überblick 6<br />

Risikohinweise 10<br />

Markt 18<br />

Schiff 26<br />

Beschäftigung 28<br />

Vertragsreeder 29<br />

Versicherungen 30<br />

Finanz- und Investitionsplan 32<br />

Erläuterungen Finanz- und Investitionsplan 32<br />

Prognoserechnung 34<br />

Erläuterungen Prognoserechnung 36<br />

Anlegerbetrachtung 38<br />

Erläuterungen Anlegerbetrachtung 38<br />

Sensitivitätsanalyse 40<br />

Rechtliche Grundlagen 42<br />

Steuerliche Grundlagen 52<br />

Beteiligte Partner 58<br />

Leitfaden zur Beteiligung 64<br />

Angaben zum Verkaufsprospekt 67<br />

Glossar 78<br />

Gesellschaftsvertrag 82<br />

Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag 90<br />

Vertragsreedervertrag 96<br />

Information gemäß Fernabsatzgesetz 98<br />

Impressum 101<br />

Anlageverzeichnis<br />

Beitrittserklärung mit Empfangsbestätigung, Handelsregistervollmacht<br />

Hinweis<br />

Seit dem 1. Juli 2005 sind Anbieter von Vermögensanlagen gemäß Verkaufsprospektgesetz dazu verpfl ichtet, die Veröff entlichung<br />

ihrer <strong>Prospekt</strong>e vorab von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestatten zu lassen. Die inhaltliche<br />

Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben war nicht Gegenstand der Prüfung durch die BaFin.


<strong>Prospekt</strong>verantwortung.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Die in diesem <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und informieren nach Ansicht<br />

der Anbieterin vollständig und wahrheitsgemäß über die Kapitalanlage. Für den Inhalt dieses <strong>Prospekt</strong>s sind ausschließlich<br />

die bis zur <strong>Prospekt</strong>aufstellung bekannten oder der <strong>Prospekt</strong>herausgeberin erkennbaren Sachverhalte maßgebend. Maßgeblich<br />

für die Rechtsstellung der Beteiligten ist ausschließlich der <strong>Prospekt</strong> mit den hierin abgedruckten Verträgen. Nebenabreden<br />

wurden nicht getroff en.<br />

Erklärung zur <strong>Prospekt</strong>verantwortung<br />

Die Anbieterin dieses Beteiligungsangebots, die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG mit Sitz in 20457 Hamburg, Pickhuben 2,<br />

vertreten durch die Vorstände Martin Strothmann (Bremen) und Sascha Böttcher (Hamburg), übernimmt die Verantwortung<br />

für den Inhalt dieses Verkaufsprospekts und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem <strong>Prospekt</strong> richtig und<br />

keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind.<br />

Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung: Hamburg, 7. April 2008<br />

Martin Strothmann Sascha Böttcher<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG<br />

5 NAVALIA <strong>12</strong>. PROSPEKTVERANTWORTUNG.


Angebot im Überblick.<br />

Dieses Beteiligungsangebot der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG bietet Anlegern die Gelegenheit, in die internationale<br />

Seeschiff fahrt zu investieren. Ziel dieses unternehmerischen Investments ist es, die Chancen im Bereich der Massengutfahrt<br />

für das eigene Vermögen zu nutzen.<br />

Der Anleger beteiligt sich bei diesem Angebot an der „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG (im Folgenden auch Fondsgesellschaft,<br />

Gesellschaft oder Emittent genannt), die das MS „PORT KELANG“ erworben hat. Das MS „PORT KELANG“, ein Massengutfrachter<br />

der Super- Handymax-Klasse, wird derzeit auf der Werft Imabari Shipbuilding Co. Ltd., Japan, gebaut und voraussichtlich<br />

am 1. Dezember 2008 abgeliefert.<br />

MS „PORT KELANG“<br />

Schiff styp Bulkcarrier<br />

Tragfähigkeit ca. 53.500 tdw<br />

Bauwerft Imabari Shipbuilding Co. Ltd., Japan<br />

Baunummer S-Z 297<br />

Werftablieferung voraussichtlich 1. Dezember 2008<br />

Verkäufer Nord Empros III Pte. Ltd., Singapur<br />

Kaufpreis 41,75 Mio. USD<br />

Bereederung Stella Marine Services GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

Technisches Management ITM (Germany) GmbH, Hamburg<br />

Verkauf<br />

Restwert in % der handelsrechtlichen<br />

Ende 2025 vorgesehen<br />

Anschaff ungskosten prognostiziert 32 %<br />

Restwert in USD prognostiziert ca. 13,47 Mio. USD<br />

(Seite 26)<br />

Beschäftigung<br />

Das MS „PORT KELANG“ tritt mit Ablieferung eine circa dreijährige Festcharter mit zwei Einjahres-Verlängerungsoptionen<br />

zugunsten des Charterers zu netto 19.000 USD/Tag bei Nordhval Pte. Ltd., Singapur, einem Tochterunternehmen der Dampskibbelskabet<br />

(DS) Norden A/S, an. Die Erfüllung des Chartervertrags wird von DS Norden A/S garantiert.<br />

Versicherungen<br />

Für das Schiff werden im Wesentlichen folgende Versicherungen abgeschlossen (Seite 30):<br />

■ Hull & Machinery (Kaskoversicherung) für Schadenfälle bis zum Totalverlust<br />

■ P & I-Deckung für Haftpfl ichtschäden<br />

■ Loss-of-Hire-Versicherung für Einnahmeausfälle bei Kaskoschäden<br />

■ Innocent-Owners-Interest-Versicherung für Kapitalerhalt bei Haftungsfällen<br />

■ Non-Delivery-Versicherung zur Abdeckung des Übernahme-/ Ablieferungsrisikos


Angebot im Überblick.<br />

Mittelverwendung<br />

TUSD In % der In % des Eigenkapitals<br />

Summe inkl. Agio<br />

Anschaff ungskosten Seeschiff (inkl. Nebenkosten)<br />

Kaufpreis inkl. Erstausrüstung und Übernahmekosten<br />

Fondsabhängige Kosten<br />

42.100 86,8 200,5<br />

Zwischenfi nanzierungszinsen/Bankgebühren<br />

Gründungs-, Anlauf-, Platzierungskosten<br />

1.147 2,4 5,5<br />

(exkl. Rechts- und Beratungskosten, Sonstiges) 4.800 9,9 22,9<br />

Rechts- und Beratungskosten, Sonstiges 149 0,3 0,7<br />

Liquiditätsreserve 304 0,6 1,4<br />

Summe 48.500 100,0 231,0<br />

Angaben sind auf volle TUSD gerundet.<br />

Mittelherkunft<br />

TUSD In % der In % des Eigenkapitals<br />

Summe inkl. Agio<br />

Kommanditkapital 20.000 41,2 95,2<br />

Agio 1.000 2,1 4,8<br />

Schiff shypothekendarlehen und Kontokorrentkredit 27.500 56,7 131,0<br />

Summe 48.500 100,0 231,0<br />

Angaben sind auf volle TUSD gerundet.<br />

Die Nettoeinnahmen sind ausschließlich für den Erwerb des Schiff es inklusive der oben aufgeführten Nebenkosten und zu<br />

keinen sonstigen Zwecken bestimmt. Da sie hierfür konzeptionsgemäß nicht ausreichen, werden noch ein Schiff shypothekendarlehen<br />

und ein Kontokorrentkredit aufgenommen.<br />

Schiff shypothekendarlehen<br />

Schiff shypothekendarlehen 26,3 Mio. USD Zeitraum<br />

Festzins USD 5,81 % p. a. <strong>12</strong>,725 Mio. USD 10 Jahre<br />

Festzins USD 5,19 % p. a. 2,000 Mio. USD 5 Jahre<br />

Festzins USD 4,92 % p. a. 5,000 Mio. USD 5 Jahre<br />

kalkulierter Zins USD 6,50 % p. a. 01.<strong>12</strong>.2013 bis 30.11.2018<br />

kalkulierter Zins USD 7,00 % p. a. ab 01.<strong>12</strong>.2018<br />

kalkulierter Zins JPY 2,50 % p. a. 6,575 Mio. USD 5 Jahre<br />

kalkulierter Zins JPY 3,00 % p. a. ab 01.<strong>12</strong>.2013<br />

Kontokorrentkredit 1,2 Mio. USD Zeitraum<br />

kalkulierter Zins USD 6,00 % p. a. 2008 bis 2013<br />

kalkulierter Zins USD 7,00 % p. a. ab 2014<br />

7 NAVALIA <strong>12</strong>. BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK.


Angebot im Überblick.<br />

Tonnagesteuer<br />

Mit Übernahme des Schiff es ist eine Optierung zur pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) vorgesehen.<br />

Hiernach ergeben sich für den Anleger von Beginn<br />

an niedrige positive steuerliche Ergebnisse von circa 0,29 %<br />

p. a., die der Anleger mit seinem persönlichen Steuersatz zu<br />

versteuern hat. Im <strong>Prospekt</strong> wurde durchgehend von einem<br />

Steuersatz von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag ausgegangen<br />

(Seite 52).<br />

Art der Kapitalanteile, Mindestbeteiligung,<br />

Einzahlung<br />

Der Anleger beteiligt sich an einer Kommanditgesellschaft.<br />

Der Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ (Seite 42 f.) beinhaltet<br />

eine ausführliche Darstellung der mit dieser Betei ligung<br />

beziehungsweise Rechtsform in Zusammenhang stehenden<br />

Rechte und Pfl ichten.<br />

Die Beteiligung erfolgt ausschließlich in USD. Die Mindestbeteiligung<br />

beträgt 10.000 USD. Eine höhere Beteiligung<br />

muss ganzzahlig durch 1.000 teilbar sein. Auf die Kapitaleinlage<br />

wird ein Agio von 5 % erhoben.<br />

Es steht Kommanditkapital von 19.950.000 USD zuzüglich<br />

Agio zur Zeichnung zur Verfügung. Die Anzahl der<br />

möglichen Kommanditbeteiligungen ist abhängig von<br />

den individuellen Zeichnungssummen der Anleger und<br />

liegt theoretisch zwischen 1 und 1.995.<br />

Das gezeichnete Kommanditkapital ist zu 60 % zuzüglich<br />

5 % Agio nach Annahme und Zahlungsauff orderung<br />

durch die Treuhandkommanditistin und zu 40 % am 1. März<br />

2009 einzuzahlen.<br />

Zeichnungsfrist und Platzierungsgarantie<br />

Das öff entliche Beteiligungsangebot beginnt gemäß § 9<br />

Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz einen Werktag nach Veröff entlichung<br />

des Verkaufsprospekts und endet mit der Vollplatzierung.<br />

Eine vorzeitige Schließung ist nicht vorgesehen. Es ist<br />

vorgesehen, die Platzierung bis zum 30. November 2008 abzuschließen.<br />

Für das Kommanditkapital hat die <strong>IDEENKAPITAL</strong><br />

AG, Düsseldorf, eine Platzierungsgarantie abgegeben. Die<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft hat die Möglichkeit,<br />

bei Verzug des Anlegers Anteile oder Beteiligungen zu kürzen<br />

oder den Anleger auszuschließen.<br />

Prognostizierte Auszahlungen und Rentabilität<br />

Ab dem Jahr 2009 sind Auszahlungen von 7 % ansteigend<br />

auf 16 % p. a. ab dem Jahr 2024 vorgesehen. Es ist geplant,<br />

bis zum Jahr 2025 insgesamt circa 150 %, bezogen auf die<br />

Beteiligungssumme ohne Agio, aus dem Betrieb des Schiff es<br />

an die Anleger auszuzahlen. Die laufenden Auszahlungen<br />

sind zum Jahresende vorgesehen und beinhalten bereits<br />

die Rückzahlung des Eigenkapitals. Nach Gesellschafterbeschluss<br />

können die Auszahlungen auch unterjährig erfolgen.<br />

Eine Wiederanlage bereits ausgezahlter Beträge ist<br />

nicht möglich. Aus der Veräußerung des Schiff es erhält der<br />

Anleger eine geplante Auszahlung von circa 65 %, bezogen<br />

auf die Beteiligungssumme ohne Agio. Es errechnet sich<br />

ein prognostizierter Mittelrückfl uss nach Steuern von insgesamt<br />

circa 213 %, bezogen auf die Beteiligungssumme<br />

ohne Agio.<br />

Auszahlungen erfolgen grundsätzlich in USD. Auf Wunsch<br />

des Anlegers können Auszahlungen auch in EUR erfolgen.<br />

Die Umrechnung beziehungsweise der Umtausch erfolgt<br />

dann zum jeweiligen Tageskurs.<br />

Anlagedauer und Übertragbarkeit<br />

der Beteiligung<br />

Das wirtschaftliche Konzept der Beteiligung sieht vor, das<br />

Schiff bis zum Ende des Jahres 2025 zu betreiben und anschließend<br />

zu verkaufen. Daher ist eine gesellschaftsvertragliche<br />

Bindung des Anlegers bis zum 31. Dezember 2025<br />

vorgesehen; eine ordentliche Kündigung der Gesellschaft<br />

vor diesem Zeitpunkt ist ausgeschlossen.<br />

Ein vorzeitiger Verkauf des Schiff es ist nach einem entsprechenden<br />

Gesellschafterbeschluss jederzeit möglich. Auch<br />

eine vorzeitige Veräußerung der Beteiligung ist jederzeit<br />

mit Zustimmung der Treuhandkommanditistin möglich.<br />

Kommanditanteile sind jedoch nur beschränkt handelbar,<br />

da es hierfür noch keinen geregelten Markt gibt. Darüber<br />

hinaus steht der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG ein Vorkaufsrecht<br />

zu.<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag ist die Möglichkeit einer<br />

unmittelbaren Beteiligung der Anleger als Kommanditisten<br />

(dies wird vom Emittenten empfohlen) sowie einer mittelbaren<br />

Beteiligung als Treugeber gegeben. In der Regel werden<br />

sich die Anleger zunächst über die<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH<br />

Berliner Allee 27–29, 402<strong>12</strong> Düsseldorf<br />

an der Gesellschaft beteiligen. Sie fungiert als Treuhandkommanditistin,<br />

die auch die Verwaltung der Kommanditeinlagen<br />

übernimmt, sowie als Zahlstelle. Sie ist beauftragt, die Beitrittsdokumente<br />

der Kommanditisten entgegenzunehmen und<br />

die Annahme des Beitrittsangebots zu erklären. Der Pros-


Angebot im Überblick.<br />

pekt wird bei der Treuhandkommanditistin unter der oben<br />

genannten Adresse zur kostenlosen Ausgabe bereithalten.<br />

Kosten<br />

Beim Erwerb der Beteiligung fallen für den Anleger Kosten<br />

in Höhe von 5 % der Beteiligungssumme (Agio) an.<br />

Der zunächst mittelbar beteiligte Anleger hat die Möglichkeit,<br />

seine mittelbare in eine unmittelbare Beteiligung<br />

umzuwandeln und sich direkt als Kommanditist ins Handelsregister<br />

eintragen zu lassen. Die damit verbundenen<br />

Kosten für Notar und Handelsregister sind vom Anleger zu<br />

tragen.<br />

Veräußert der Anleger seine Beteiligung, hat er die bei der<br />

Fondsgesellschaft eventuell anfallenden Kosten zu erstatten<br />

sowie eventuelle steuerliche Nachteile auszugleichen.<br />

Anfallende Notar- und Handelsregisterkosten sind ebenfalls<br />

vom Anleger zu tragen. Bei einer etwaigen Inanspruchnahme<br />

einer Fremdfi nanzierung der Beteiligung, die allerdings<br />

der Konzeption des Beteiligungsangebots nicht zu Grunde<br />

gelegt ist, können Kosten für eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung<br />

anfallen. Bei Verzug des Anlegers können<br />

Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten beziehungsweise,<br />

wenn ein Verbraucher nicht am Vertrag beteiligt ist,<br />

in Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszins und gegebenenfalls<br />

Schadenersatz anfallen.<br />

Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten an, die mit dem<br />

Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

verbunden sind.<br />

Mehrergebnisbeteiligung<br />

Die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG als Anbieterin ist für<br />

den Fall, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />

besser als prospektiert verläuft, zu einem Viertel an<br />

den Mehrergebnissen beteiligt. Die verbleibenden drei Viertel<br />

stehen allen Gesellschaftern gemäß ihrer Beteiligungsquote<br />

zu. Auszahlungen aufgrund der Mehrergebnisbeteiligung<br />

können nur erfolgen, wenn sie zuvor um eventuelle Minderergebnisse<br />

bereinigt worden sind. Somit ist eine Betrachtung<br />

einzelner, erfolgreich verlaufener Geschäftsjahre<br />

ausgeschlossen. Unter die Mehrergebnisbeteiligung fallen<br />

auch der Verkauf selbst sowie Ersatzleistungen bei einem<br />

eventuellen Totalverlust des Schiff es.<br />

Anlegerkreis<br />

Dieser Verkaufsprospekt wendet sich an risikobewusste, in<br />

Deutschland ansässige Anleger, die eine langfristige Investition<br />

in die internationale Seeschiff fahrt tätigen möchten.<br />

Diese Anlage ist besonders für Anleger geeignet, die bereits<br />

in diverse Anlageklassen investiert haben und hohe jährliche<br />

Mittelrückfl üsse nach Steuern wünschen, die jedoch aufgrund<br />

ihrer Vermögenssituation auch in der Lage sind, bei<br />

einem unerwarteten Verlauf gegebenenfalls eintretende<br />

Verluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals in<br />

Kauf zu nehmen. Sie ist nicht geeignet für Anleger, die eine<br />

Kapitalanlage mit fester Verzinsung und gesicherter Rückzahlung<br />

zu einem feststehenden Zeitpunkt suchen.<br />

9 NAVALIA <strong>12</strong>. BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK.


Risikohinweise.<br />

Die Beteiligung ist mit unternehmerischen Risiken verbunden.<br />

Jeder Anleger sollte vor der Beteiligung unter Berücksichtigung<br />

seiner jetzigen und zukünftigen persönlichen wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse genau prüfen, ob er die mit einer<br />

solchen Vermögensanlage verbundenen Risiken mittragen<br />

kann. Der Verkaufsprospekt enthält nach Auff assung der<br />

<strong>Prospekt</strong>herausgeberin alle wesentlichen Informationen für<br />

die Beurteilung der Kapitalanlage. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die Ergebnisse der Kapitalanlage<br />

infolge von heute noch nicht vorhersehbaren Entwicklungen<br />

und Einfl ussfaktoren von den dargestellten Auszahlungsprognosen<br />

abweichen werden.<br />

Die folgende Darstellung der Risiken unterscheidet zwischen<br />

prognosegefährdenden, anlagegefährdenden und anlegergefährdenden<br />

Risiken. Prognosegefährdende Risiken sind<br />

solche, die zu einer schwächeren Prognose führen. Anlagegefährdende<br />

Risiken sind solche, die die Anlageobjekte gefährden<br />

und damit zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Kapitaleinlage führen können. Anlegergefährdende<br />

Risiken sind solche, die nicht nur zu einem Verlust<br />

der gesamten Kapitaleinlage führen, sondern zum Beispiel<br />

über Nachschüsse, Steuerzahlungen und Ähnliches auch<br />

das sonstige Privatvermögen des Anlegers gefährden können.<br />

Bei einigen Risiken ist eine eindeutige Zuordnung nicht<br />

möglich, da einige Risiken auch verschiedene Wirkungen<br />

haben können (zum Beispiel prognosegefährdend und anlagegefährdend).<br />

Die hier vorgenommene Zuordnung kann<br />

daher keinen abschließenden Charakter haben.<br />

Prognosegefährdende Risiken<br />

Anschaff ungskosten<br />

Die im Finanz- und Investitionsplan (Seite 32) unter Erstausrüstung/Übernahmekosten<br />

genannten Kosten sind nach<br />

Erfahrungswerten kalkuliert. Es besteht grundsätzlich das<br />

Risiko, dass die Anschaff ungskosten, die die Erstausrüstung<br />

sowie die Übernahmekosten betreff en, höher ausfallen als<br />

geplant. Diesbezüglich besteht auch das Risiko, dass infolge<br />

von Änderungen in den Bestimmungen der Klassifi kationsgesellschaft<br />

weitere zwingende bauliche Maßnahmen<br />

durchgeführt werden müssen, die zu einer Erhöhung des<br />

Kaufpreises führen.<br />

Sollten diese Kosten tatsächlich höher ausfallen als geplant,<br />

würde dies zumindest die Liquiditätsreserve des Fonds<br />

entsprechend belasten und möglicherweise zu Deckungslücken<br />

führen.<br />

Einsatztage<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Zahl der Einsatztage<br />

des Schiff es geringer ist als in der Prognoserechnung<br />

angenommen.<br />

Im Übernahmejahr 2008 sind 30 Einsatztage kalkuliert.<br />

Bis zum Alter des Schiff es von zehn Jahren sind 360 Einsatztage<br />

pro Jahr, in den Folgejahren 358 Tage pro Jahr kalkuliert.<br />

In Dockungsjahren wurde durchgehend mit 355 Einsatztagen<br />

pro Jahr kalkuliert. In Schaltjahren ist jeweils ein Einsatztag<br />

mehr kalkuliert.<br />

Eine geringere Zahl von Einsatztagen kann sich zum Beispiel<br />

dadurch ergeben, dass das Schiff keine Beschäftigung hat.<br />

Es ist darüber hinaus nicht auszuschließen, dass Dockungen<br />

länger dauern als geplant, dass das Schiff außerplanmäßig<br />

gedockt werden muss oder wegen technischer Probleme<br />

längerfristig nicht zur Verfügung steht. Tritt einer dieser Fälle<br />

ein, erzielt die Gesellschaft weniger Einnahmen als geplant,<br />

die Liquidität verringert sich entsprechend.<br />

Schiff sbetriebs- und Verwaltungskosten<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Schiff sbetriebsund<br />

Verwaltungskosten höher ausfallen als in der Prognoserechnung<br />

kalkuliert.<br />

Der Vertragsreeder hat die Schiff sbetriebskosten auf Basis<br />

von Erfahrungswerten für Super-Handymax-Bulkcarrier-<br />

Neubauten wie das MS „PORT KELANG“ mit anfänglich 3.800<br />

USD/Tag budgetiert. Ab dem Jahr 2010 werden die Schiff sbetriebskosten<br />

mit 3,0 % p. a. gesteigert. Für Dockungen<br />

und klasseerhaltende Maßnahmen sind in den Jahren 2013<br />

und 2018 jeweils 400 TUSD und im Jahr 2023 450 TUSD in<br />

die Schiff sbetriebskosten eingerechnet.<br />

Negative Abweichungen können sich insbesondere durch<br />

überproportionale Lohnkostensteigerungen für die Schiff sbesatzung,<br />

höhere Aufwendungen für Instandhaltung und<br />

Reparaturen, außergewöhnliche und mit hohen Kosten verbundene<br />

Schadenfälle mit entsprechenden Auswirkungen<br />

auf die Versicherungsbedingungen (zum Beispiel höhere<br />

Franchisen) sowie durch einen Anstieg der Versicherungskosten<br />

insgesamt ergeben. Sollte dies der Fall sein, würde die<br />

Liquidität entsprechend belastet. Negative Abweichungen<br />

können sich insbesondere ergeben, wenn das Schiff gezwungen<br />

sein sollte, eine andere Flagge zu führen als vorgesehen.<br />

Dies könnte höhere Personalkosten zur Folge haben.<br />

Die Verwaltungskosten bestehen überwiegend aus der<br />

Vergütung für den Treuhänder. Hinzu kommen Kosten für<br />

die Jahresabschlüsse, die Vergütung für den Beirat, die Haftungsvergütung<br />

für die Komplementärin sowie die laufen-


Risikohinweise.<br />

de Steuer- und Rechtsberatung. Sollten die Kosten höher<br />

ausfallen als geplant, würde dies die Liquidität belasten.<br />

Veräußerungserlös<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass ein geringerer Verkaufserlös<br />

für das Schiff erzielt wird als in der Prognoserechnung<br />

angenommen.<br />

Der Verkaufserlös ist abhängig von der Marktentwicklung<br />

für gebrauchte Schiff stonnage und vom Erhaltungszustand<br />

des Schiff es zum Zeitpunkt des Verkaufs. Für das MS „PORT<br />

KELANG“ wurde ein Veräußerungserlös von 32 % der handelsrechtlichen<br />

Anschaff ungskosten angenommen. Sollte ein<br />

niedrigerer Verkaufserlös oder sogar nur der Schrottwert<br />

erzielt werden können, erhält der Anleger geringere Auszahlungen<br />

aus der Veräußerung als geplant.<br />

Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Gründungs-,<br />

Anlauf- und Platzierungskosten höher ausfallen als geplant.<br />

Folgende im Finanz- und Investitionsplan aufgeführte Positionen<br />

gehören zu den Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten:<br />

■ Zwischenfi nanzierungszinsen für die Kaufpreisanzahlung<br />

und Bankgebühren<br />

■ Nebenkosten wie zum Beispiel Handelsregisteranmeldung<br />

und Hypothekenbestellung, Kosten für Rechts- und Steuerberatung<br />

sowie Gutachten<br />

■ Vermittlungsprovision Beschaff ung Schiff<br />

und Beschäftigung<br />

■ Vermittlungsprovision Fremdfi nanzierung<br />

■ Vergütung Geschäftsführung Investitionsphase<br />

■ Vergütung Projekt- und Fondskonzeption<br />

■ Vergütung Treuhandtätigkeit und<br />

Mittelverwendung/Mittelfreigabe<br />

■ Vergütung Bürgschafts- und Platzierungsgarantie<br />

■ Vermittlungsprovision Beschaff ung Kommanditkapital<br />

■ Vergütung <strong>Prospekt</strong>erstellung und Marketingmaßnahmen<br />

Die variablen Kosten, die ausschließlich die Anschaff ungsnebenkosten<br />

umfassen, wurden nach Erfahrungswerten<br />

kalkuliert. Sollten diese Kosten tatsächlich höher ausfallen<br />

als geplant, würde die Liquiditätsreserve entsprechend belastet<br />

werden.<br />

Wechselkursrisiko<br />

Es handelt sich um eine reine USD-Beteiligung. Investition,<br />

Finanzierung, Betriebskosten, Managementkosten, der Verkauf<br />

des Schiff es und Auszahlungen erfolgen größtenteils<br />

auf USD-Basis. Soweit einzelne Anschaff ungsnebenkosten<br />

oder laufende Kosten in EUR anfallen, sind diese in der<br />

Kalkulation mit einem unterstellten EUR/USD-Kurs von 1,45<br />

angesetzt. Dies gilt auch für die Gewerbe- und Tonnagesteuer.<br />

Daher können sich aus einer Änderung des USD-<br />

Wechselkurses zum EUR unmittelbare Auswirkungen auf<br />

die Fondsentwicklung ergeben. Für den deutschen Anleger,<br />

der in EUR rechnet, kann sich darüber hinaus durch einen<br />

Wertverlust des USD gegenüber dem EUR der Erfolg der<br />

Beteiligung entsprechend verringern.<br />

Rechtliche Risiken<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass der Anleger seine<br />

Einzelinteressen bei der Fondsgesellschaft nicht durchsetzen<br />

kann.<br />

Die Anleger beschließen in der Gesellschafterversammlung<br />

über die Angelegenheiten der Gesellschaft. In § 11 Abs. 3<br />

des Gesellschaftsvertrags ist festgelegt, dass auf jeweils<br />

1.000 USD der Kommanditeinlage eine Stimme entfällt. Eine<br />

Stimmrechtsbeschränkung enthält der Gesellschaftsvertrag<br />

nicht. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Anleger<br />

mit einer entsprechend hohen Beteiligung Beschlüsse<br />

herbeiführen oder verhindern können. Hierbei kann es sich<br />

gegebenenfalls auch um einen einzelnen Anleger handeln.<br />

Dies kann dazu führen, dass die übrigen Kommanditisten,<br />

die zusammen über keine Stimmenmehrheit verfügen, ihre<br />

Interessen nicht durchsetzen können.<br />

Die Treuhandkommanditistin nimmt gemäß § 11 Abs. 5 des<br />

Gesellschaftsvertrags in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Treuhand-<br />

und Beteiligungsverwaltungsvertrags das Stimmrecht<br />

für Treugeber wahr, die nicht selbst von ihrem Stimmrecht<br />

Gebrauch machen beziehungsweise die keine Weisungen<br />

erteilt haben. Sofern es dazu kommt, besteht das Risiko<br />

eines Interessenkonfl ikts. Die Treuhandkommanditistin, eine<br />

100-prozentige Tochtergesellschaft der <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG,<br />

könnte das Stimmrecht auch bei Handeln nach pfl ichtgemäßem<br />

Ermessen in einer Weise ausüben, die die Interessen<br />

einzelner Anleger zum Beispiel bei der Auszahlung von Gewinnen<br />

und Liquiditätsüberschüssen nicht berücksichtigt.<br />

Dies gilt insbesondere, da die Treuhandkommanditistin,<br />

sofern die Mehrheit derjenigen Treugeber, die selbst von<br />

ihrem Stimmrecht Gebrauch machen ein bestimmtes Abstimmungsergebnis<br />

wünscht, verpfl ichtet ist, sich diesem<br />

Abstimmungsverhalten für die übrigen (untätig bleibenden)<br />

Treugeber anzuschließen.<br />

11 NAVALIA <strong>12</strong>. RISIKOHINWEISE.


Risikohinweise.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass Änderungen im<br />

Steuerrecht, insbesondere bei der Tonnagesteuer, das<br />

geplante steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft verändern.<br />

1. Einkommensteuerliche Risiken<br />

Erhöhungen der Steuersätze in der Zukunft würden zu einer<br />

Erhöhung der individuellen Steuerbelastung der Anleger<br />

führen, dies betriff t insbesondere die so genannte Reichensteuer<br />

mit einem Spitzensteuersatz von 45 % ab dem Jahr<br />

2008. Eine etwaige Kirchensteuer eines Anlegers wurde<br />

nicht berücksichtigt und führt bei kirchensteuerpfl ichtigen<br />

Anlegern zu einer höheren Steuerbelastung.<br />

Die Option zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a<br />

EStG erfolgt im Jahr der Übernahme des Schiff es, das heißt<br />

im Jahr 2008. Die daraus resultierenden positiven steuerlichen<br />

Ergebnisse entstehen allerdings auch dann, wenn<br />

die Gesellschaft tatsächlich keine positiven Ergebnisse<br />

erwirtschaftet.<br />

Falls die Gesellschaft die Voraussetzungen für die Anwendung<br />

der Tonnagesteuer, insbesondere das Merkmal der<br />

inländischen Bereederung, nicht erfüllt, entfällt die Möglichkeit<br />

der pauschalen Gewinnermittlung mit der Folge, dass<br />

die Gewinne der Gesellschaft durch Betriebsvermögensvergleich<br />

nach § 5 EStG zu ermitteln wären. Das führt aus<br />

heutiger Sicht zu deutlich höheren Gewinnen und damit<br />

zu höheren ertragsteuerlichen Belastungen. Die Option zur<br />

Tonnagesteuer kann nur im Jahr der Indienststellung des<br />

Schiff es oder danach im Zehn-Jahres-Rhythmus ausgeübt<br />

werden.<br />

Sollten die Regelungen zur Tonnagesteuer in der Zukunft<br />

geändert oder aufgehoben werden oder die Inanspruchnahme<br />

der Tonnagesteuer aus wirtschaftlichen oder sonstigen<br />

Gründen nicht möglich oder nicht mehr sinnvoll sein<br />

und daher eine Rückkehr zur herkömmlichen Gewinnermittlung<br />

erfolgen, würde dies voraussichtlich zu einer gegenüber<br />

der Prognoserechnung deutlich erhöhten steuerlichen<br />

Belastung der Anleger führen.<br />

2. Umsatzsteuerliche Risiken<br />

Sofern Leistungen sowohl an die Gesellschaft als auch an<br />

den Gesellschafter erbracht werden, ist nur die in Rechnung<br />

gestellte Umsatzsteuer abzugsfähig, die auf den gegenüber<br />

der Gesellschaft erbrachten Leistungsanteil entfällt. Sollte<br />

die Finanzverwaltung neue Kriterien zur Schätzung der Leistungsaufteilung<br />

entwickeln und den auf die Gesellschaft<br />

entfallenden Leistungsanteil verringern, würde dies die Liquidität<br />

der Schiff fahrtsgesellschaft entsprechend belasten.<br />

3. Gewerbesteuerliche Risiken<br />

Im Rahmen der Konzeption wurde grundsätzlich davon<br />

ausgegangen, dass die Leistungen der Gründungsgesellschafter<br />

während der Investitionsphase vollständig vor der<br />

Übernahme des Schiff es erbracht werden und die hierfür<br />

gezahlten Vergütungen daher nicht dem Gewerbeertrag<br />

der Gesellschaft hinzuzurechnen sind. Sofern diese Leistungen<br />

erst nach der Übernahme des Schiff es erbracht werden,<br />

führt dies zu einer höheren Gewerbesteuer und wird<br />

die Liquidität der Gesellschaft entsprechend belasten. Falls<br />

die Schiff fahrtsgesellschaft die Voraussetzungen für die Anwendung<br />

der Tonnagesteuer nicht erfüllt, entfällt die Möglichkeit<br />

der pauschalen Gewinnermittlung mit der Folge,<br />

dass die Gewinne durch Betriebsvermögensvergleich nach<br />

§ 5 EStG zu ermitteln sind. Das führt aus heutiger Sicht zu<br />

deutlich höheren Gewinnen und damit zu höheren gewerbesteuerlichen<br />

Belastungen.<br />

4. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Risiken<br />

Grundlage der Bewertung einer unmittelbar gehaltenen<br />

Beteiligung an der Schiff fahrtsgesellschaft bildet nach derzeitiger<br />

Rechtslage das steuerliche Kapitalkonto eines Anlegers,<br />

das maßgeblich durch die nach § 5 EStG ermittelten<br />

steuerlichen Ergebnisse beeinfl usst wird.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse und somit die steuerlichen<br />

Kapitalkonten können sich gegenüber der Kalkulation verändern,<br />

sofern die erwarteten Einnahmen und Ausgaben<br />

der Gesellschaft in anderer Höhe fl ießen, Änderungen der<br />

gesetzlichen Rahmenbedingungen eintreten oder sich im<br />

Einzelfall die von der Beteiligungsgesellschaft vertretene<br />

Rechtsauff assung nicht durchsetzen lässt.<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeit geltenden<br />

Regelungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in seinem<br />

Beschluss vom 7. November 2006 für verfassungswidrig<br />

erklärt und eine Bewertung des übertragenen Vermögens<br />

eingefordert, die sich am gemeinen Wert orientiert.<br />

Die Bundesregierung hat ihren am 11. Dezember 2007<br />

beschlossenen Entwurf des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer-<br />

und Bewertungsrechts (ErbStRG-E) in das<br />

Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Entsprechend der<br />

Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts bildet darin der<br />

Verkehrswert den Bewertungsmaßstab für alle Vermögensarten<br />

und damit auch für die Bewertung der Anteile an der<br />

Gesellschaft. Die Anteile an der Gesellschaft werden jedoch


Risikohinweise.<br />

steuerlich unter der Voraussetzung begünstigt, dass verschiedene<br />

fristgebundene in der Zukunft liegende Voraussetzungen<br />

erfüllt werden.<br />

Die Begünstigung setzt sich aus einer Steuerfreistellung für<br />

85 % des Verkehrswerts der Anteile sowie aus einem Abzugsbetrag<br />

für die verbleibenden nicht begünstigten 15 %<br />

des Verkehrswerts der Anteile an der Gesellschaft zusammen.<br />

Um diese Vergünstigungen zu erhalten, muss nach<br />

dem ErbStRG-E zum einen die Jahreslohnsumme der Schiff -<br />

fahrtsgesellschaft in den zehn Jahren nach der Übertragung<br />

des Kommanditanteils mindestens 70 % der durchschnittlichen<br />

tarifl ohnindizierten Jahreslohnsumme der letzten fünf<br />

Jahre vor der Übertragung des Kommanditanteils betragen.<br />

Diese Bedingung entfällt für Betriebe mit weniger als zehn<br />

Beschäftigten. Sollte die tarifl ohnindizierte Jahreslohnsumme<br />

in einem Jahr unterschritten werden, würde dies zum rückwirkenden<br />

Wegfall von 10 % der freigestellten 85 % des Verkehrswerts<br />

der Anteile führen. Zum anderen darf nach dem<br />

ErbStRG-E der Erwerber innerhalb von 15 Jahren nach der<br />

Übertragung seines Anteils diesen weder veräußern noch<br />

Entnahmen tätigen, die den anteiligen Gewinn und die<br />

Einlagen um mehr als 150.000 EUR übersteigen, noch darf<br />

die Gesellschaft während dieser Behaltensfrist das Schiff<br />

veräußern. Sollte eine der vorgenannten schädlichen Verfügungen<br />

vorgenommen werden, so würde dies rückwirkend<br />

zum Wegfall sämtlicher erbschaft- beziehungsweise schenkungsteuerlicher<br />

Vergünstigungen und somit dazu führen,<br />

dass die Anteile an der Schiff fahrtsgesellschaft mit dem unverminderten<br />

Verkehrswert der Erbschaft- beziehungsweise<br />

Schenkungsteuer unterliegen.<br />

Da derzeit nicht absehbar ist, welche Veränderungen der vorliegende<br />

Gesetzesentwurf im Gesetzgebungsverfahren noch erfahren<br />

wird, besteht das Risiko, dass die Anforderungen an die<br />

erbschaft- beziehungsweise schenkungsteuerliche Begünstigung<br />

der Übertragung der Anteile an der Gesellschaft erhöht<br />

werden beziehungsweise dass diese vollständig entfallen.<br />

Die Begünstigung einer Beteiligung als Betriebsvermögen<br />

für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer soll nach Auff assung<br />

der Finanzverwaltung nicht mehr für die Beteiligung über<br />

einen Treuhänder gelten. Sollte der Erbfall eintreten, solange<br />

der Anleger als Treugeber an der Gesellschaft beteiligt ist,<br />

kann sich hieraus eine erhöhte steuerliche Belastung ergeben.<br />

Dies gilt entsprechend bei Schenkungen.<br />

5. Steuerlicher Vorbehalt<br />

Die im <strong>Prospekt</strong> enthaltenen steuerlichen Aspekte setzen<br />

neben der planmäßigen Realisierung der Investition auch<br />

einen den Planungen entsprechenden Schiff sbetrieb voraus.<br />

Die abschließende Würdigung der steuerlich relevanten<br />

Sachverhalte wird erst im Rahmen der steuerlichen<br />

Außenprüfung (Betriebsprüfung) erfolgen. Abweichungen<br />

von den <strong>Prospekt</strong>aussagen sind daher nicht nur unter dem<br />

Gesichtspunkt von Gesetzesänderungen denkbar, sondern<br />

können auch im Hinblick auf Änderungen in der Rechtsprechung<br />

und einen Wandel in der Beurteilung durch die<br />

Finanzverwaltung nicht ausgeschlossen werden.<br />

Sofern festgestellte steuerliche Ergebnisse bei einem Anleger<br />

zu Steuernachzahlungen führen, sind ab dem 16. Monat<br />

nach Ablauf des Jahres, für das der Bescheid ergeht, für jeden<br />

Monat Zinsen in Höhe von 0,5 % an die Finanzverwaltung<br />

zu zahlen.<br />

Anlagegefährdende Risiken<br />

Risikokonzentration<br />

Es besteht das Risiko, dass die vorgenannten prognosegefährdenden<br />

Risiken eintreten. Aus starken Ausprägungen<br />

oder einer Konzentration mehrerer der vorgenannten Risiken<br />

kann sich ein anlagegefährdendes Risiko ergeben, das<br />

im Ergebnis die Insolvenz der Gesellschaft zur Folge haben<br />

kann.<br />

Werftablieferung des MS „PORT KELANG“<br />

Gemäß Bauplanung ist die Ablieferung für den 1. Dezember<br />

2008 vorgesehen, was auch kalkuliert wurde. Sollte das<br />

Schiff entgegen der Planung nicht bis zum 30. Juni 2009<br />

abgeliefert werden, hat der Erwerber die Möglichkeit, den<br />

Bauvertrag zu kündigen. Es besteht das Risiko, dass das<br />

Schiff nicht oder nicht zum kalkulierten Termin von der Gesellschaft<br />

übernommen wird beziehungsweise dass bauliche<br />

Mängel auftreten können, insbesondere da vonseiten<br />

der Fondsgesellschaft keine Bauaufsicht gestellt wird. Kann<br />

das Schiff nicht übernommen werden, besteht das Risiko<br />

einer Rückabwicklung. Das Gleiche gilt, wenn bei der<br />

Werftablieferung des Schiff es betriebsnotwendige Zertifi kate<br />

nicht oder nicht rechtzeitig ausgestellt werden. Einnahmen<br />

aus dem Schiff sbetrieb würden auf Dauer entfallen. Bei einer<br />

verzögerten Übernahme würden sich die Einnahmen aus<br />

dem Schiff sbetrieb verringern und zu einem geringeren<br />

Betriebsergebnis führen.<br />

Beschäftigung<br />

Es besteht das Risiko, dass die in der Prognoserechnung<br />

unterstellten Chartereinnahmen nicht erzielt werden<br />

können.<br />

13 NAVALIA <strong>12</strong>. RISIKOHINWEISE.


Risikohinweise.<br />

Für das MS „PORT KELANG“ wurde ein circa dreijähriger Chartervertrag<br />

zu netto 19.000 USD/Tag geschlossen mit zwei<br />

Verlängerungsoptionen des Charterers um jeweils ein weiteres<br />

Jahr zu den gleichen Konditionen. In der Prognoserechnung<br />

wurde davon ausgegangen, dass der Charterer von<br />

den Verlängerungsoptionen Gebrauch macht. Es besteht das<br />

Risiko, dass der Charterer die Verlängerungsoptionen nicht<br />

in Anspruch nimmt und nach Ablauf der Festcharter nur<br />

eine Beschäftigung unter netto 19.000 USD/Tag gefunden<br />

werden kann. Dies würde die Liquidität des Fonds belasten.<br />

Darüber hinaus besteht prinzipiell das Risiko, dass Charterverträge<br />

nicht planmäßig durchgeführt werden. Wie bei<br />

diesen Verträgen üblich, bestehen Sonderkündigungsrechte<br />

für den Fall, dass die Vertragsparteien ihren Verpfl ichtungen<br />

nicht nachkommen (zum Beispiel bei Zahlungsverzug des<br />

Charterers oder wenn die Beschäftigung des Schiff es aus<br />

Gründen, die die Reederei zu vertreten hat, für einen Zeitraum<br />

von mehr als 30 Tagen nicht möglich ist). Es gibt eine<br />

Chartergarantie für die Beschäftigung des MS „PORT KE-<br />

LANG“, die möglicherweise durch den Garanten nicht erfüllt<br />

wird. Für den Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung beziehungsweise<br />

nach Ablauf der Charter besteht das Risiko,<br />

dass eine neue Beschäftigung nicht oder nur zu niedrigeren<br />

Raten als den kalkulierten gefunden werden kann. Tritt dieser<br />

Fall ein, vermindern sich die Einnahmen entsprechend.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einnahmen<br />

nicht ausreichen, um die fi nanziellen Verpfl ichtungen zu erfüllen.<br />

Dies kann den Zwangsverkauf des Schiff es und die<br />

Insolvenz der Gesellschaft zur Folge haben.<br />

Der Chartervertrag für das MS „PORT KELANG“ sieht bei eventuellen<br />

Rechtsstreitigkeiten englisches Recht vor. Generell besteht<br />

bei allen Verträgen das Risiko, dass Ansprüche nicht in voller<br />

Höhe durchgesetzt werden können. Dies könnte im Extremfall<br />

ebenfalls die Insolvenz der Gesellschaft zur Folge haben.<br />

Versicherung<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass beim Einsatz des<br />

Schiff es Dritte geschädigt werden beziehungsweise das<br />

Schiff selbst einen Schaden erleidet. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die Versicherungen eine Schadenregulierung<br />

ablehnen beziehungsweise eine Auszahlung<br />

der Versicherungsleistung ganz oder teilweise nicht vorgenommen<br />

wird. Im Extremfall kann dies den Totalverlust des<br />

eingesetzten Kapitals zur Folge haben. Dieser Fall kann auch<br />

dann eintreten, wenn das Schiff aus politischen Gründen<br />

zeitweise festgehalten oder dauerhaft arretiert wird. Derartige<br />

Risiken sind nicht versicherbar.<br />

Vertragswidriges Verhalten von Geschäftspartnern<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass Geschäftspartner<br />

ihren vertraglichen Verpfl ichtungen nicht oder nicht in vollem<br />

Umfang nachkommen.<br />

Sollte zum Beispiel die Charter nicht oder nicht in voller<br />

Höhe gezahlt werden, können hieraus niedrigere Einnahmen<br />

für die Gesellschaft resultieren. Im Extremfall ist nicht auszuschließen,<br />

dass dadurch die Fortführung der Fondsgesellschaft<br />

gefährdet wird.<br />

Sicherstellung der Gesamtfi nanzierung<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass bereits ausgezahlte<br />

oder zugesagte Darlehen gekündigt beziehungsweise ganz<br />

oder teilweise nicht ausgezahlt werden. Darüber hinaus besteht<br />

das Risiko, dass die Mittelverwendung/Mittelfreigabe<br />

nicht vertragsgemäß durchgeführt wird, dass das vorgesehene<br />

Kommanditkapital dem Fonds nicht vollständig zur<br />

Verfügung steht und der Fonds rückabgewickelt werden<br />

muss.<br />

Für das MS „PORT KELANG“ ist bereits ein Schiff shypothekendarlehen<br />

mit einem deutschen Bankenkonsortium<br />

abgeschlossen worden. Des Weiteren wurde ein Kontokorrentkredit<br />

zugesagt.<br />

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Banken<br />

zum Beispiel bei Vertragsverletzungen des Kreditnehmers<br />

das Darlehen nicht auszahlen oder, wenn das Darlehen bereits<br />

valutiert ist, das Darlehen kündigen beziehungsweise<br />

die Sicherheiten verwerten. Dies kann im schlechtesten<br />

Fall den Zwangsverkauf des Schiff es und die Insolvenz der<br />

Fondsgesellschaft zur Folge haben.<br />

Mit der Mittelverwendung/Mittelfreigabe ist gemäß § 11<br />

des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags die<br />

Treuhandkommanditistin, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft<br />

der <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG, beauftragt. Die Mittelverwendung/Mittelfreigabe,<br />

mit der die prospektgemäße Verwendung<br />

der im Finanz- und Investitionsplan enthal tenen<br />

fi nanziellen Mittel überprüft wird, erfolgt ausschließlich nach<br />

formalen Kriterien. Demgemäß kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass das vorgesehene Kommanditkapital nicht<br />

prospektgemäß verwendet wird.<br />

Für das Kommanditkapital von 20.000 TUSD zuzüglich 5 %<br />

Agio hat die <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG eine Platzierungsgarantie abgegeben,<br />

wodurch für sie die Verpfl ichtung besteht, das per<br />

29. Mai 2009 nicht eingezahlte beziehungsweise platzierte<br />

Kommanditkapital selbst zu übernehmen. Eine Zusage des<br />

Bankenkonsortiums für eine etwaige notwendige Eigenkapitalzwischenfi<br />

nanzierung bis maximal <strong>12</strong> Mio. EUR in EUR


Risikohinweise.<br />

oder USD liegt vor. Es ist aber nicht auszuschließen, dass der<br />

Platzierungsgarant seinen vertraglichen Verpfl ichtungen<br />

nicht nachkommen kann. Sollte eine eventuelle Finanzierungslücke<br />

in diesem Fall nicht geschlossen werden können,<br />

kann dies ebenfalls den Zwangsverkauf des Schiff es<br />

und die Insolvenz der Gesellschaft zur Folge haben.<br />

In diesem Fall kann auch eine Rückabwicklung der Vermögensanlage<br />

nicht ausgeschlossen werden. Dabei ist nicht<br />

auszuschließen, dass das bereits eingezahlte Kommanditkapital,<br />

zum Beispiel wegen bereits angefallener und nicht<br />

erstattungsfähiger Kosten beziehungsweise Schadenersatzansprüche,<br />

nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden<br />

kann.<br />

Darlehen und Zinsen<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Zinsen höher<br />

ausfallen als in der Prognoserechnung angenommen. Dies<br />

gilt vor allem deshalb, weil die Konditionen der Finanzierung<br />

noch nicht vollständig für die gesamte Laufzeit feststehen.<br />

Die entstehenden Mehrausgaben würden die Liquidität der<br />

Gesellschaft belasten.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Tilgungsraten<br />

nicht geleistet werden können, weil zum Beispiel die geplanten<br />

Einnahmen nicht zu erreichen sind. Dies hätte höhere<br />

Zinsaufwendungen zur Folge. Es kann darüber hinaus nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass die Banken einer eventuell<br />

notwendigen Tilgungsaussetzung oder Refi nanzierung<br />

nicht zustimmen. Dies kann im Extremfall die Insolvenz der<br />

Fondsgesellschaft und den Zwangsverkauf des Schiff es zur<br />

Folge haben.<br />

Liquidität und Auszahlungen<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die zur Verfügung<br />

stehende Liquidität nicht ausreicht, um die geplanten Auszahlungen<br />

zu leisten.<br />

Die prospektierte Liquiditätsentwicklung basiert auf den<br />

Planansätzen der Prognoserechnung. Überschüssige Liquidität<br />

wird, sofern nicht für Sondertilgungen verwendet, an<br />

die Anleger ausgezahlt. Diese Auszahlungen beinhalten<br />

auch die Rückführung des eingesetzten Kapitals. Sollte<br />

die Liquidität nicht ausreichen, müssen die Auszahlungen<br />

vermindert werden beziehungsweise schlimmstenfalls<br />

vollständig entfallen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass<br />

bereits erhaltene Auszahlungen im Fall einer Illiquidität<br />

beziehungsweise Insolvenz der Gesellschaft zurückgezahlt<br />

werden müssen.<br />

Fungibilität<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass eine vorzeitige<br />

Veräußerung der Beteiligung an Dritte nicht möglich ist.<br />

Der Gesellschaftsvertrag sieht eine vertragliche Bindung<br />

des Anlegers bis zum 31. Dezember 2025 vor. Der Anleger<br />

kann seinen Anteil auch vor diesem Zeitpunkt jederzeit<br />

veräußern, wenn die Treuhandkommanditistin zustimmt.<br />

Die Zustimmung kann zum Beispiel dann versagt werden,<br />

wenn die Gesellschaft wirtschaftliche oder steuerliche Belastungen<br />

zu tragen hat, für die der Anleger trotz Auff orderung<br />

keine Sicherheitsleistung erbringt, oder aus anderen wichtigen<br />

Gründen.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass es noch keinen geregelten<br />

Markt für den Handel mit Anteilen an geschlossenen Fonds<br />

gibt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass ein Verkauf der<br />

Beteiligung nicht oder nur zu einem Preis realisiert werden<br />

kann, der unterhalb des investierten Kapitals liegt. Im<br />

Übrigen steht der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG ein Vorkaufsrecht<br />

für den Fall der Veräußerung der Beteiligung an<br />

Dritte zu.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Haftung des Anlegers<br />

Es besteht das Risiko, dass der Anleger für Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft haftet.<br />

Für dieses Beteiligungsangebot wurde die Rechtsform der<br />

Kommanditgesellschaft gewählt. Die Haftung des Anlegers<br />

gegenüber Gläubigern der Gesellschaft wird auf die im Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme in Höhe von 20 % der<br />

übernommenen Kommanditeinlage (ohne Agio) begrenzt.<br />

Für Zwecke der Eintragung der Haftsumme der Kommanditisten<br />

in das Handelsregister gilt 1 USD = 1 EUR. Es besteht<br />

grundsätzlich keine Nachschusspfl icht. Sollte die übernommene<br />

Kommanditeinlage durch Auszahlungen unter<br />

den Betrag der Haftsumme sinken beziehungsweise werden<br />

Entnahmen getätigt, während die Kommanditein lage<br />

durch Verluste unter den Betrag der Haftsumme gemindert<br />

ist, lebt die Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf.<br />

Dies kann dazu führen, dass bereits erhaltene Auszahlungen<br />

bis zur Höhe der Haftsumme vom Anleger zurückzuzahlen<br />

sind. Darüber hinaus kommt eine Haftung nach<br />

§§ 30 f. GmbHG in Betracht, wenn Auszahlungen an die Anleger<br />

mittelbar das Stammkapital der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin mindern oder eine bei dieser schon vorhandene<br />

Unterbilanz verstärken. Scheidet der Anleger aus<br />

der Gesellschaft aus, zum Beispiel durch den Verkauf der<br />

Beteiligung, haftet er bis zur Höhe der Haftsumme bis zu fünf<br />

15 NAVALIA <strong>12</strong>. RISIKOHINWEISE.


Risikohinweise.<br />

weitere Jahre für die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens<br />

bestehenden Verbindlichkeiten. Für Verbindlichkeiten der<br />

Gesellschaft, die gegebenenfalls in der Zeit zwischen dem<br />

Beitritt des Anlegers und dessen Eintragung in das Handelsregister<br />

entstehen, haftet der Anleger unter Umständen<br />

persönlich und unbeschränkt. Für die vor seinem Beitritt<br />

begründeten Verbindlichkeiten haftet der Anleger lediglich<br />

summenmäßig beschränkt bis zum Betrag seiner Haftsumme.<br />

Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft auch die<br />

Auszahlungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert<br />

werden, die über die Haftsumme hinausgehen.<br />

Haftungsrisiken können sich auch aus dem Betrieb des<br />

Schiff es ergeben. Dabei ist nicht auszuschließen, dass eventuelle<br />

Schäden eine Dimension erreichen, für die der bestehende<br />

Versicherungsschutz nicht ausreicht. Sollten im<br />

Ausland Dritte geschädigt werden, kann neben der Haftung<br />

des Schiff es auch eine Haftung der Fondsgesellschaft als<br />

Eigentümerin des Schiff es in Betracht kommen. In diesem<br />

Fall besteht das Risiko, dass ein ausländisches Gericht die<br />

beschränkte Kommanditistenhaftung nach deutschem<br />

Recht nicht anerkennt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein,<br />

wenn der Gesellschaft schuldhaftes Handeln als schadenursächlich<br />

nachgewiesen werden kann.<br />

Vorstehende Haftung triff t auch den mittelbar als Treugeber<br />

beteiligten Anleger, da dieser die Treuhandkommanditistin<br />

von deren Haftung im seiner Beteiligung entsprechenden<br />

Umfang freizustellen hat.<br />

Fremdfi nanzierung der Beteiligung<br />

Eine Fremdfi nanzierung der Beteiligung ist nicht vorgesehen.<br />

Bei der Inanspruchnahme einer individuellen Fremdfi nanzierung<br />

der Beteiligung durch den Anleger besteht das<br />

Risiko, dass anfallende Zinsen und Tilgungen sowie eine<br />

eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigung bei nicht<br />

planmäßigem Verlauf der Beteiligung auch ohne Auszahlungen<br />

aus der Beteiligung bedient werden müssen.<br />

Unternehmerrisiko/Maximalrisiko<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die bisher genannten<br />

Risiken beziehungsweise Einfl ussgrößen stärker schwanken<br />

und/oder kumulativ auftreten. Das Maximalrisiko des<br />

Anlegers besteht aus dem Totalverlust der Beteiligungssumme<br />

inklusive Agio und dem Risiko aus einer eventuell in<br />

Anspruch genommenen Anteilsfi nanzierung, zu leistenden<br />

Steuerzahlungen sowie dem Risiko einer unbeschränkten<br />

persönlichen Haftung auch mit dem Privatvermögen, zum<br />

Beispiel bei einer Nichtanerkennung der beschränkten Kommanditistenhaftung<br />

im Ausland oder einer unbeschränkten<br />

Haftung nach den Vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts,<br />

wie sie vorstehend geschildert ist.<br />

Abschließender Hinweis<br />

Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis der<br />

Anbieterin nicht.


Der Seetransport von Getreide hat im Massengutsegment einen Anteil von etwa 10 % und ist im Wesentlichen<br />

abhängig von der regionalen Ernteentwicklung. Exporteure sind vor allem Argentinien, Australien, Kanada, die EU<br />

und die USA. Hauptabnehmer für Getreideladungen sind überwiegend Afrika, Zentralamerika, Japan, Südkorea und<br />

China. Die Ladungspartien sind in der Regel deutlich kleiner als 80.000 t. Getreide ist daher eine typische Ladung für<br />

Handymax-Bulkcarrier.


Markt.<br />

Handymax-Massengutfrachter werden weltweit zur Beförderung<br />

von trockenen Massengütern eingesetzt.<br />

Unter den trockenen Massengütern unterscheidet die Transportwirtschaft<br />

im Wesentlichen zwei Kategorien: Major Bulk<br />

und Minor Bulk. Hinter diesen Bezeichnungen verbergen<br />

sich hauptsächlich die folgenden Handelsgüter:<br />

Major Bulk: Eisenerze, Kohle, Getreide<br />

Minor Bulk: Agrarprodukte (zum Beispiel Zucker und<br />

Reis), Düngemittel, Phosphate, Mineralien,<br />

Koks, Zement, Gips, Schrott, Roheisen, Aluminium,<br />

Pottasche, Schwefel, Bauxit, Salze<br />

und sonstige Erze (NFM-Erze), Forstprodukte<br />

und Stahlprodukte<br />

Trockene Massengüter haben einen Anteil von 37 % am gesamten<br />

Seehandelsvolumen und stellen neben Rohöl und<br />

Ölprodukten die größte Güterkategorie im Seeverkehr. Insgesamt<br />

beträgt das jährliche Transportvolumen etwa 1.028<br />

Mio. t bei Minor Bulk und 1.953 Mio. t bei Major Bulk (Grafi k 1).<br />

Bulkcarrier-Ladungen und Schiff sgrößen<br />

Auch bei der Beförderung von Massengütern gilt: Je größer<br />

die Ladungspartien und das eingesetzte Schiff , umso mehr<br />

Skaleneff ekte können hinsichtlich der Transportkosten erzielt<br />

werden. Allerdings wird die Größe einer Ladungspartie in erster<br />

Linie über die Bedürfnisse der Industrie und traditionell<br />

durch Handelsgebräuche bestimmt.<br />

So sind zum Beispiel bei Eisenerz- und Kohleladungen sehr<br />

große Partien üblich, während Koks, Zement und Düngemittel<br />

in verhältnismäßig kleineren Mengen gehandelt und<br />

verschiff t werden. Die Größe der Ladungspartien bestimmt<br />

die Größe des einzusetzenden Schiff es. Bei der Wahl des<br />

Schiff es sind jedoch die Gegebenheiten in den Lade- und<br />

Löschhäfen wie zum Beispiel Tiefgangsbeschränkungen,<br />

vorhandene oder nicht vorhandene Lade-/Löscheinrichtungen,<br />

Lagerkapazitäten etc. von entscheidender Bedeutung.<br />

Die Flotte der Massengutfrachter wird im Wesentlichen in<br />

vier Standardtypen eingeteilt:<br />

Schiff styp Tragfähigkeit in tdw Tragfähigkeit moderner Standardschiff e in tdw<br />

Capesize-Bulkcarrier > 80.000 175.000<br />

Panamax-Bulkcarrier 60 – 80.000 75.000<br />

Handymax-Bulkcarrier 40 – 60.000 53.000 mit Ladegeschirr<br />

Handysize-Bulkcarrier 10 – 40.000 28.000 mit Ladegeschirr<br />

Grafi k 1<br />

Weltseeverkehrsmarkt nach Gütergruppen 2007<br />

Angaben in Mio. t<br />

Total: 8.052 Mio. t<br />

Gas<br />

Major Bulk<br />

Container<br />

232<br />

3%<br />

1.953<br />

24%<br />

1.257<br />

16%<br />

1.028<br />

13%<br />

Minor Bulk<br />

733<br />

9%<br />

Stückgut<br />

158<br />

2%<br />

738<br />

9%<br />

1.953<br />

24%<br />

Chemikalien<br />

Quelle: Clarkson Research, Herbst 2007; und eigene Berechnungen<br />

Rohöl<br />

Ölprodukte<br />

Stückgut<br />

Rohöl<br />

Ölprodukte<br />

Chemikalien<br />

Minor Bulk<br />

Major Bulk<br />

Gas<br />

Container


Markt.<br />

Die Größe der Capesize-Bulkcarrier erlaubt weder die Nutzung<br />

des Suez- noch des Panama-Kanals. Panamax-Bulkcarrier<br />

sind hingegen in der Lage, diese effi zienten Verkehrswege<br />

zu nutzen.<br />

Handysize- und Handymax-Bulkcarrier können darüber hinaus<br />

auch eine Vielzahl kleinerer Häfen ohne Tiefgangsbeschränkungen<br />

anlaufen. Da diese Bulker mit Ladegeschirr ausgerüstet<br />

sind, können auch Häfen mit schwacher Infrastruktur<br />

bedient werden.<br />

Welche Ladungsarten diese Schiff e üblicherweise transportieren,<br />

zeigt Grafi k 2.<br />

Capesize-Bulkcarrier werden fast ausschließlich beim Transport<br />

von Kohle und Eisenerzen eingesetzt, Panamax-Bulkcarrier<br />

transportieren neben diesen Gütern auch Getreide,<br />

Bauxit und Phosphate. Handysize- und Handymax-Bulkcarrier<br />

kommen, je nach Größe der Ladungspartien, für alle Massengüter<br />

zum Einsatz. Ladungswechsel werden durch die Reinigung<br />

der Laderäume ermöglicht.<br />

Moderne Handymax-Bulkcarrier haben heute in der Regel<br />

eine Tragfähigkeit von mehr als 52.000 tdw. Sie werden mittlerweile<br />

als Super-Handymaxe oder Supramaxe bezeichnet.<br />

Die älteren Standardfrachter und damit die derzeit noch<br />

vorherrschende Größe hat eine Tragfähigkeit von 45.000<br />

tdw. Diese Größe wird jedoch nicht mehr gebaut. Mit den<br />

größeren Schiff en geht auch eine höhere Wirtschaftlichkeit<br />

einher. Gepaart mit einer höheren Flexibilität gegenüber<br />

Panamax-Bulkcarriern (Ladegeschirr und die für Stahlprodukte<br />

verstärkten Räume erlauben die Bedienung eines<br />

sehr breiten Ladungsspektrums) sind diese Schiff e unter<br />

Umständen in der Lage, auch auf Ladungsrouten zu konkurrieren,<br />

auf denen sonst bevorzugt Panamax-Schiff e eingesetzt<br />

werden.<br />

Grafi k 2<br />

Bulkcarrier-Ladungen<br />

und bevorzugte Schiff sgrößen<br />

Capesize-<br />

Bulkcarrier<br />

> 100.000 tdw<br />

ca. 768 Schiffe<br />

Quelle: Clarkson Research, Februar 2008<br />

Panamax-<br />

Bulkcarrier<br />

60–100.000 tdw<br />

ca. 1.486 Schiffe<br />

Getreide, Bauxit, Aluminium, Phosphat<br />

Kohle, Eisenerz<br />

Schrott, Roheisen, Stahlprodukte, Zucker,<br />

Agrarproduk†e, Forstprodukte,<br />

Düngemittel, Koks, Zement, u. a.<br />

Handymax-<br />

Bulkcarrier<br />

40–60.000 tdw<br />

ca. 1.603 Schiffe<br />

Massengutfahrt in Abhängigkeit<br />

von der Konjunktur<br />

Die Massengutfahrt ist, wie alle Schiff fahrtsmärkte, von der<br />

konjunkturellen Entwicklung der Weltwirtschaft und des Welthandels<br />

abhängig. Nach einer wirtschaftlichen Schwächephase<br />

im Jahr 2001 wurde bereits im Jahr 2002 durch ein<br />

wirtschaftliches Wachstum von 3 % die Wende geschaff t. Im<br />

Jahr 2003 setzte sich diese Erholung mit +4 % weiter fort.<br />

In den folgenden Jahren betrugen die Wachstumsraten für<br />

die Weltwirtschaft zwischen 4,8 und 5,4 %, und der Welthandel<br />

expandierte mit Raten von 7,5 bis 10,8 % pro Jahr (IMF,<br />

World Economic Outlook, Oktober 2007). Diese Ent wicklung<br />

wirkt sich unmittelbar auf die Schiff fahrtsmärkte aus. Der<br />

Gütertransport über See wächst seit 2002 um durchschnittlich<br />

6,5 % pro Jahr. Die Frachtraten der wichtigsten Märkte<br />

(Massengut-, Tank- und Containerschiff fahrt) stiegen im<br />

Durchschnitt um circa 60 % und damit einhergehend die<br />

Schiff spreise je nach Schiff styp zwischen 50 und 110 %<br />

(Clarkson Research, Herbst 2006).<br />

Treibende Kräfte dieser Entwicklung sind in erster Linie die<br />

Volkswirtschaften Chinas und Indiens, aber auch andere<br />

Nationen wie Thailand, Malaysia und Korea weisen hohe<br />

Expansionsraten auf. Darüber hinaus hat sich das Wirtschaftswachstum<br />

in den USA, Europa und Japan auf relativ<br />

hohem Niveau weiter stabilisiert.<br />

Für das laufende Jahr 2008 rechnet der IMF mit einer Fortsetzung<br />

des Wachstumskurses von Weltwirtschaft und Handel.<br />

Es werden Steigerungsraten von 4,8 % in der Weltwirtschaft<br />

und über 6,7 % beim Welthandel erwartet.<br />

In seiner längerfristigen Vorschau rechnet der IMF damit,<br />

dass sich die Entwicklung des Weltwirtschaftswachstums<br />

mit durchschnittlich 5,1 % p. a. und des Welthandels mit<br />

knapp unter 7,2 % p. a. bis zum Jahr 20<strong>12</strong> fortsetzen wird<br />

(IMF, World Economic Outlook, Oktober 2007).<br />

Werden diese Daten tatsächlich erreicht, verfügt die Seeschiff<br />

fahrt auch für die kommenden Jahre über ein grundsätzlich<br />

sehr günstiges Umfeld.<br />

Handysize-<br />

Bulkcarrier<br />

10–40.000 tdw<br />

ca. 2.840 Schiffe<br />

19 NAVALIA <strong>12</strong>. MARKT.


Markt.<br />

Da die trockene Massengutfahrt Rohstoff e und Vorprodukte<br />

für die Industrie über See transportiert, hängt die Höhe des<br />

Marktwachstums im Wesentlichen von der industriellen<br />

Produktion ab. Mehr als 85 % der weltweiten industriellen<br />

Produktion fi nden in den OECD-Ländern statt.<br />

Grafi k 3 zeigt die Veränderung der Wachstumsraten in der<br />

industriellen Produktion der OECD und Chinas sowie die<br />

gleichzeitige Veränderung der Wachstumsraten im Seehandel<br />

mit trockenen Massengütern. Der Verlauf der Kurven zeigt<br />

eine starke primäre Abhängigkeit der Massengutmärkte<br />

vom industriellen Output der OECD-Länder.<br />

Daneben hat die wirtschaftliche Entwicklung der Nicht-<br />

OECD-Mitglieder China und Indien einen zusätzlichen<br />

positiven Einfl uss auf die Schiff fahrtsmärkte, da es sich um<br />

sehr bevölkerungsstarke Volkswirtschaften mit enormem<br />

Entwicklungspotenzial und bereits gegenwärtig hohem<br />

Wirtschaftswachstum handelt, die zudem eine überdurchschnittlich<br />

hohe Außenhandelsorientierung aufweisen.<br />

In der trockenen Massengutfahrt hat sich die Seetransportleistung<br />

infolge der wirtschaftlichen Entwicklung in den<br />

zurückliegenden Jahren überdurchschnittlich entwickelt.<br />

Die Transportnachfrage wuchs in den Jahren 2000 bis 2007<br />

um durchschnittlich circa 5 % p. a. (Clarkson, Dry Bulk Trade<br />

Outlook, Januar 2008).<br />

Grafi k 3<br />

Wachstumsraten der industriellen Produktion OECD und China sowie Wachstumstraten<br />

Seehandel Massengüter (1997–2006)<br />

Wachstumsrate in %<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

-5<br />

Entwicklung Ladungsmengen<br />

Das Mengenwachstum und den Anteil der Ladungsarten in<br />

der Massengutfahrt zeigt Grafi k 4, Seite 21. Das wichtigste<br />

Transportgut der Massengutfahrt ist Eisenerz mit 787 Mio. t,<br />

gefolgt von Kohle mit 765 Mio. t p. a. Diese beiden Güter<br />

repräsentieren über 50 % der jährlichen Transportmenge.<br />

Kohle ist der wichtigste Energieträger nach Erdöl und weist<br />

ein überdurchschnittliches Wachstum auf. Der Weltenergiebedarf<br />

wuchs im Jahr 2007 voraussichtlich um 2,5 %<br />

gegenüber dem Vorjahr, wobei der Kohlebedarf im selben<br />

Zeitraum voraussichtlich um 4,5 % angestiegen ist.<br />

In diesem Zusammenhang ist die energiehungrige Volkswirtschaft<br />

China für schätzungsweise drei Viertel des<br />

Wachstums verantwortlich. Im Jahr 2007 fi elen Chinas<br />

Kohle exporte um 14,6 %, während die Kohleimporte des<br />

Landes um weitere 2,6 % anstiegen. Im Vorjahr 2006 waren<br />

diese bereits um 46 % angestiegen. Länder wie Japan,<br />

Taiwan, Thailand und Südkorea, die bisher ihren Kohlebedarf<br />

aus China deckten, müssen diesen Rohstoff nun aus<br />

Südafrika, Australien und Indonesien beziehen. Wegen der<br />

damit zusammenhängenden längeren Transportentfernung<br />

stieg der Bedarf an Massengutschiff en überproportional an<br />

(Fearnley, Dry Bulk Market, Januar 2008).<br />

Vor dem Hintergrund der knappen Erdölressourcen ist damit<br />

zu rechnen, dass sich der Bedarf an Kohle weiter überdurch-<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />

Industrielle Produktion OECD<br />

Quelle: Clarkson Dry Bulk Outlook, Januar 2008<br />

Industrielle Produktion China<br />

Seehandel Massengüter


Mio. t.<br />

Markt.<br />

schnittlich entwickelt. Hauptexporteure sind Australien,<br />

Kanada, die USA, Südafrika und Indonesien. Die wichtigsten<br />

Kohleimporteure sind die EU, Japan, Südkorea und Taiwan.<br />

Neben dem Kohleverbrauch zur Energieerzeugung haben<br />

die weltweite Stahlproduktion und der Handel mit den<br />

Erzeugnissen der Eisen- und Stahlindustrie einen maßgeblichen<br />

Einfl uss auf die Nachfrage nach Massengutfrachtern.<br />

Etwa 47 % der weltweiten Massenguttransporte zur See sind<br />

der Eisen- und Stahlproduktion zuzuordnen (eigene Berechnungen<br />

nach Clarkson, Dry Bulk Outlook, Januar 2008). Stahl<br />

ist mit Abstand der wichtigste Werkstoff unserer Zivilisation.<br />

Insbesondere aufstrebende Industrienationen und Schwellenländer<br />

haben einen überdurchschnittlich wachsenden<br />

Stahlbedarf zum Auf- und Ausbau ihrer Infrastruktur. China<br />

hat gegenwärtig noch einen Stahlverbrauch pro Kopf von<br />

circa 270 kg p. a., das ist weniger als die Hälfte des Pro-Kopf-<br />

Verbrauchs einer modernen Industrienation. So wird damit<br />

gerechnet, dass die chinesische Stahlindustrie ihre jährliche<br />

Produktionskapazität bis 2007 um 29 % ausweitet. Die weltweite<br />

Stahlproduktion stieg in den Jahren 2002 bis 2004 um<br />

mehr als 14 %. Damit wurde im Jahr 2004 erstmals in der<br />

Menschheitsgeschichte die Milliarden-Tonnen-Schwelle in<br />

der Stahlproduktion überschritten. Im Jahr 2007 erreichte<br />

die Stahlproduktion einen Wert von 1,34 Mrd. t, was einer<br />

Steigerung von 7,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.<br />

Grafi k 4<br />

Mengenwachstum der wichtigsten Massengüter (1999–2007)<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

Quelle: Clarkson Research, Dry Bulk Trade Outlook, Januar 2008<br />

Das Internationale Eisen- und Stahlinstitut (IISI) erwartet<br />

auch für 2008 einen weiteren Anstieg von 7,0 % in der Stahlproduktion.<br />

Es gibt inzwischen mehr als 2.000 Stahlsorten,<br />

und das Ende der Entwicklung ist nicht abzusehen. Um 1 t<br />

Stahl zu erzeugen, werden etwa 1,4 t Eisenerz, 0,4 t Kokskohle<br />

und 0,2 t Limestone benötigt. Der Transport erfolgt<br />

überwiegend auf dem Seeweg.<br />

Somit erreichte der Markt für Eisenerztransporte im Jahr<br />

2006 und 2007 einen Zuwachs um je 9 % gegenüber dem<br />

Vorjahr. Auch an dieser Entwicklung hat die chinesische<br />

Volkswirtschaft maßgeblichen Anteil. China ist mittlerweile mit<br />

einem Anteil von über 34 % zum weltweit größten Eisenerzimporteur,<br />

gefolgt von Japan und der EU, aufgestiegen.<br />

Die wichtigsten Verschiff ungsländer für Eisenerz sind mit großem<br />

Abstand Australien, Brasilien und Indien, gefolgt von<br />

Südafrika, Kanada, Schweden und Mauretanien (Clarkson<br />

Research, Januar 2008).<br />

Der Seetransport von Getreide hat im Massengutsegment<br />

einen Anteil von etwa 10 % und ist im Wesentlichen abhängig<br />

von der regionalen Ernteentwicklung. Die größten<br />

Produzenten und Exporteure sind Argentinien, Australien,<br />

Kanada, die EU und die USA. Hauptabnehmer für Getreideladungen<br />

sind überwiegend Afrika, Zentralamerika, Japan,<br />

Südkorea und China.<br />

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

Schrott, Roheisen,<br />

Stahlprodukte<br />

Zucker, Agrarprodukte,<br />

Forstprodukte<br />

Bauxit, Aluminium,<br />

Phosphat, Düngemittel,<br />

Zement, Koks, Andere<br />

Getreide<br />

Eisenerz<br />

Kohle<br />

21 NAVALIA <strong>12</strong>. MARKT.


Markt.<br />

Etwa 38 % der Massengutschiff fahrt entfallen auf die übrigen<br />

Massengutladungen (Minor Bulk). Dieser Ladungsanteil<br />

wuchs in den Jahren 2000 bis 2007 um durchschnittlich<br />

4,1 % p. a. (Clarkson, Dry Bulk Trade Outlook, Januar 2008).<br />

Nach aktuellen Schätzungen stieg das Seehandelsvolumen<br />

im gesamten Massengutmarkt im Jahr 2007 um 5,0 % gegenüber<br />

dem Vorjahr, die Tonnen-Meilen-Leistung der Schiff e um<br />

etwas mehr als 7,3 %. Für die Jahre 2008 und 2009 werden<br />

Wachstumsraten in Höhe von etwa 4 % p. a. bei der Mengenentwicklung<br />

und bis zu 5,4 % bei der Tonnen-Meilen-<br />

Leistung erwartet (Fearnley, Dry Bulk Market, Januar 2008).<br />

In einer langfristigen Betrachtung geht das US Department<br />

of Energy davon aus, dass die weltweite Transportnachfrage<br />

im gesamten Massengutbereich bis 2015 durchschnittliche<br />

jährliche Wachstumsraten zwischen 3,4 und 3,7 % erreichen<br />

wird (ABS Long Term Annual Trade & Market Sector Outlook,<br />

Februar 2005). Spiegelt sich diese Prognose in tatsäch lichen<br />

Wachstumsraten wider, sind ladungsseitig auch sehr langfristig<br />

die Voraussetzungen für weiter prosperierende Bulker-Märkte<br />

gegeben.<br />

Entwicklung der Handymax-Bulkcarrier-Flotte<br />

Die zukünftigen Ertragsmöglichkeiten für Handymax-Bulkcarrier<br />

hängen nicht nur von der Entwicklung der Ladungsmärkte<br />

ab, sondern auch vom zukünftigen Tonnageangebot.<br />

Bei der Untersuchung der Entwicklung der Angebotsseite<br />

Grafi k 5<br />

Altersstruktur Handysize-/Handymax Flotte per Februar 2008<br />

insgesamt ca. 153 Mio. tdw<br />

bestellt mit Ablieferung 2008–2011: ca. 49. Mio. tdw = 32 % der Flotte<br />

33,48 Mio. tdw<br />

=21,83%<br />

31,86 Mio. tdw<br />

=20,77%<br />

bis 20 Jahre 21–25 Jahre älter als 25 Jahre<br />

Quelle: Clarkson Bulkcarrier Register 2007 und World Shipyard Monitor Februar 2008<br />

für Handymax-Bulkcarrier muss auch die Flotte der Handysize-<br />

Bulkcarrier einbezogen werden, weil die Schiff e im Wesentlichen<br />

den gleichen Ladungsmarkt bedienen und sich<br />

die Unterscheidung der Schiff stypen ausschließlich auf die<br />

Schiff sgröße bezieht.<br />

Per Ende 2007 hat die Handysize-/Handymax-Flotte eine<br />

Tragfähigkeit von insgesamt 153 Mio. tdw. Das sind etwa<br />

39 % der Tragfähigkeit der gesamten Bulkcarrier-Flotte (inklusive<br />

Panamax- und Capesize-Schiff en). Im Vergleich zur<br />

Welthandelsfl otte weist die Handysize-/Handymax-Flotte<br />

eine überdurchschnittlich starke Überalterung auf. So entfallen<br />

lediglich 57 % der Tragfähigkeit auf Schiff e, die nicht<br />

älter als 20 Jahre sind. Etwa 21 % der Flottenkapazität sind<br />

21 bis 25 Jahre alt, und 22 % der Tragfähigkeit entfallen auf<br />

Schiff e, die die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 25 Jahren<br />

bereits überschritten haben (Grafi k 5).<br />

Somit ist das Verschrottungspotenzial für die kommenden<br />

Monate und die nächsten fünf Jahre sehr hoch. Aufgrund<br />

der attraktiven Frachtraten halten sich die Schiff seigner<br />

gegenwärtig mit Verschrottungen zurück. Bei Schiff en, die<br />

älter als 25 Jahre sind, werden jedoch der jeweilige Zustand<br />

des Materials und im Vergleich zu modernen Schiff en vergleichsweise<br />

hohe laufende Kosten der weiteren Einsatzdauer<br />

absehbare Grenzen setzen.<br />

Die Neubaubestellungen von Handysize-/Handymax-Schiffen<br />

betragen bis zum Jahr 2011 49 Mio. tdw. Das entspricht<br />

88,02 Mio. tdw<br />

=57,40%


Index Nachfrage/Angebot<br />

Markt.<br />

etwa 32 % der Tragfähigkeit der gegenwärtigen Flotte und<br />

reicht somit gerade aus, um die Gruppe der Schiff e zu ersetzen,<br />

die älter als 20 Jahre sind. Zusätzlich ist zu berücksichtigen,<br />

dass Neubaubestellungen in nennenswertem Umfang<br />

nur mit Lieferung ab Ende 2010 erfolgen können, da die<br />

Werften bis dahin ausgelastet sind.<br />

Seit einigen Jahren bezieht sich ein großer Teil der Neubaubestellungen<br />

der Reeder im Handy-Segment auf Schiff e<br />

der Super-Handymax-Größe, das heißt, Handysize-Tonnage<br />

wird teilweise durch Super-Handymax-Tonnage ersetzt. Somit<br />

hat sich auch in diesem Markt ein Trend zu größeren<br />

Schiff en entwickelt.<br />

Mit dem vorliegenden Datenmaterial lässt sich die voraussichtliche<br />

Entwicklung der Flottenkapazität in Mio. tdw im<br />

Verhältnis zur Entwicklung des Ladungsmarktes darstellen.<br />

Grafi k 6 zeigt, wie sich das Ladungsvolumen im Bereich<br />

Major Bulk und Minor Bulk von 2000 bis 2007 entwickelt<br />

hat (Indexjahr 2000 = 100). Für das Jahr 2008 wurde eine<br />

Wachstumsprognose von 4,0 % angesetzt und für die Jahre<br />

nach 2008 vorsichtshalber nur mit einem durchschnittlichen<br />

Ladungswachstum von 3,5 % p. a. weitergerechnet (andere<br />

Prognosen gehen von 3,4 bis 3,7 % p. a. aus).<br />

Die Anzahl der Neubauten, die bis zum Jahr 2010 voraussichtlich<br />

zur Ablieferung kommen werden, ist bekannt.<br />

Unter der Prämisse, dass ab dem Jahr 2008 nur ein Teil der<br />

Schiff skapazitäten abgewrackt wird, die älter als 28 Jahre<br />

Grafi k 6<br />

160<br />

150<br />

140<br />

130<br />

<strong>12</strong>0<br />

110<br />

100<br />

90<br />

Quelle: Eigene Berechnungen, basierend auf Clarkson Research, Januar 2008<br />

sind, würde die Transportkapazität der Handysize-/Handymax-Flotte<br />

langsamer wachsen als die Nachfrage. Das tatsächliche<br />

Abwrackverhalten ist jedoch nicht vorhersehbar,<br />

obgleich die Bausubstanz eines Schiff es, das ein Alter von 30<br />

Jahren erreicht hat, in der Regel einer weiteren Nutzung im<br />

Seeverkehr Grenzen setzt. Daher gehen die eigenen Berechnungen,<br />

die der Grafi k 6 zugrunde liegen, vorsichtshalber<br />

davon aus, dass ein Anteil von Schiff en mit insgesamt <strong>12</strong>,6<br />

Mio. tdw, die älter als 28 Jahre sind, in Fahrt bleiben wird. Die<br />

Neubaubestellungen von Handysiez-/Handymax-Schiff en<br />

betragen bis zum Jahr 2011 circa 49 Mio. tdw. Das entspricht<br />

etwa 32 % der Tragfähigkeit der gegenwärtigen Flotte und<br />

reicht somit gerade aus, um die Gruppe der Schiff e zu ersetzen,<br />

die älter als 20 Jahre sind.<br />

Charterratenentwicklung<br />

Nach der Überwindung der Asienkrise erholten sich 1999<br />

zunächst auch die Frachtraten für Handymax-Bulkcarrier. Der<br />

Konjunkturabschwung in den USA sowie die anhaltenden<br />

wirtschaftlichen Probleme Japans haben jedoch zur Mitte<br />

des Jahres 2001 zu einem deutlichen Nachlassen des Welthandels<br />

geführt. Mit Beginn des Jahres 2002 erfolgte die<br />

Wende, steigendes Wirtschaftswachstum und zunehmender<br />

Welthandel führten seitdem zu einem Anstieg der Charterraten.<br />

In den Jahren 2004 und 2005 kam es wegen der enorm<br />

gestiegenen Nachfrage nach Rohstoff en, vor allem verur-<br />

Handysize-/Handymax Bulkcarrier Entwicklung Ladungsvolumen/Transportkapazität/Charterindex<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Ladungsvolumen Charterindex Transportkapazität<br />

Ladungsvolumen Charterindex Transportkapazität<br />

(Prognose) (Prognose) (Prognose)<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Charterindex (2000=100)<br />

23 NAVALIA <strong>12</strong>. MARKT.


USD pro Tag<br />

Markt.<br />

sacht durch China, zu einem regelrechten Transportboom<br />

in der Massengutfahrt. Überlastete Häfen führten dazu, dass<br />

sich die Reisedauer der Schiff e verlängerte und somit die<br />

Transportkapazität zusätzlich verknappte. Da kaum Schiff e<br />

abgewrackt wurden, wuchs die Flotte der Massengutfrachter<br />

um durchschnittlich über 6 % p. a. Diese zusätzliche Kapazität<br />

wurde aber leicht vom Markt absorbiert. Die Tageseinnahmen<br />

für Super-Handymax-Bulkcarrier erreichten mit<br />

zeitweise über 35.000 USD/Tag historische Höchststände.<br />

Gegen Mitte des Jahres 2005 schwächte sich das Niveau<br />

der Charterraten jedoch deutlich ab, der Grund lag in dem<br />

unveränderten Zulauf von Neubautonnage und einer restriktiven<br />

Einfuhrpolitik seitens der chinesischen Regierung<br />

in Bezug auf Eisenerzimporte. Damit sollten erneute Preissteigerungen<br />

in Höhe von 70 %, wie sie im Vorjahr von den<br />

Minengesellschaften durchgesetzt werden konnten, bei diesem<br />

Rohstoff verhindert werden. Hinzu kamen Sonderentwicklungen<br />

wie der Hurricane Katrina, der zur Behinderung<br />

des Seeverkehrs im für die Massengutfahrt bedeutenden<br />

US-Golf führte.<br />

Mit der Einigung über neue Erzpreise (sie stiegen um 19 %)<br />

zog auch die Nachfrage wieder stark an und die Charterraten<br />

für Super-Handymaxe stiegen auf neue historische<br />

Hochstände. Per Ende November 2007 erreichte der Baltic-<br />

Super-Handymax-Index ein Charterratenäquivalent von über<br />

70.000 USD pro Tag.<br />

Grafi k 7<br />

70.000<br />

60.000<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

0<br />

Grafi k 7 zeigt die Charterratenentwicklung für Super-Handymax-Schiff<br />

e von Februar 2001 bis Januar 2008. Die Sieben-<br />

Jahres-Durchschnittsrate beträgt 23.414 USD/Tag, die Fünf-<br />

Jahres-Durchschnittsrate 29.101 USD/Tag. Die Daten basieren<br />

für den Zeitraum Ende 2000 bis Ende 2005 auf den Veröffentlichungen<br />

des Charterindex für 45.000-tdw-Handymax-<br />

Schiff e der Baltic Exchange. Ab Mitte 2005 wurde der BSI<br />

(Baltic-Super-Handymax-Index) verwendet. Die Charterraten<br />

für den Zeitraum von 2000 bis Mitte 2005 wurden entsprechend<br />

auf den größeren Super-Handymax mit 53.000 tdw<br />

umgerechnet.<br />

Marktbeobachter wie Fearnley Consultants AS erwarten,<br />

dass die Angebots-/Nachfragesituation in der Massengutfahrt<br />

bis zum Jahr 2009 infolge des weiterhin hohen Rohstoff<br />

bedarfs in China und Indien sowie der wachsenden<br />

Industrieproduktion in Europa, den USA und Japan eng<br />

bleibt, obgleich sich das gegenwärtig sehr hohe Charterratenniveau<br />

zum Jahresende 2009 abschwächen soll. Die in<br />

Relation zum Durchschnittsalter der Handysize-/Handymax-<br />

Schiff e niedrige Anzahl von Neubaubestellungen wird diese<br />

Entwicklung zusätzlich stützen. Fearnley erwartet für die Jahre<br />

2008 und 2009 Charterraten auf der Basis von Zwölf-Monats-<br />

Raten für Super-Handymaxe zwischen 30.000 und 40.000<br />

USD pro Tag (Fearnley Dry Bulk Market, Januar 2008).<br />

Charterratenentwicklung Spotmarkt Februar 2001 bis Januar 2008 Super-Handymax 53.000 tdw<br />

Jan 01 Juli 01 Jan 02 Jul 02 Jan 03 Jul 03 Jan 04 Jul 04 Jan 05 Jul 05 Jan 06 Jul 06 Jan 07 Jul 07<br />

Zeitcharteräquivalent<br />

5-Jahres-Durchschnitt<br />

Quelle: Eigene Berechnungen nach Clarkson Research 2008 und Baltic Exchange Handymax-/Super-Handymax Index<br />

7-Jahres-Durchschnitt<br />

Jan 08


Eisenerze bilden vor Kohle die größte Ladungsgruppe unter den Massengütern. Beide Güter zusammen stellen<br />

mehr als 50 % der jährlich über See transportierten Gütermenge. Die bedeutendsten Importeure sind China,<br />

Japan und die EU, der bedeutendste Exporteur mit großem Abstand ist Australien. Der Markt für Eisenerztransporte<br />

erreichte in den Jahren 2006 und 2007 einen Zuwachs um je 9 % gegenüber dem Vorjahr.


Schiff .<br />

Schiff sdaten<br />

MS „PORT KELANG“ Gemäß Gutachten<br />

Schiff styp Bulkcarrier<br />

Laderäume 5<br />

Tragfähigkeit ca. 53.500 tdw<br />

Ladefähigkeit ca. 68.870 cbm<br />

Vermessung (brutto/netto) ca. 30.050 BRZ/17.600 NRZ<br />

Länge ü. a. ca. 190,00 m<br />

Breite auf Spanten ca. 32,26 m<br />

Tiefgang Freibord ca. <strong>12</strong>,30 m<br />

Ladungsarten alle trockenen Massengüter<br />

Kräne 4 Kräne je 30,5 t<br />

Maschine, maximale Leistung MAN B&W 6S50 MC-C, 9.480 kW<br />

Betriebsgeschwindigkeit ca. 15 kn<br />

Verbrauch/Tag ca. 37,8 t<br />

Klassezeichen NS (Bulk Carrier, strengthened for heavy cargoes,<br />

Holds 2 + 4 may be empty), (ESP) and MNS<br />

Werft/Baunummer Imabari Shipbuilding Co. Ltd., Japan/S-Z 297<br />

Werftablieferung/Übernahme geplant 1. Dezember 2008<br />

Flagge/Heimathafen geplant Marshall Islands, Majuro<br />

Schiff sregister geplant Hamburg, Deutschland<br />

Im Rahmen dieses Beteiligungsangebots beteiligen sich die<br />

Anleger an dem Massengutfrachter MS „PORT KELANG“. Es<br />

handelt sich um einen Super-Handymax-Bulkcarrier, der die<br />

unterschiedlichsten Ladungsarten transportieren kann und<br />

weltweit eingesetzt wird. Super-Handymax-Bulkcarrier sind<br />

Schiff e mit einer Tragfähigkeit zwischen 50.000 und 58.000<br />

tdw, die mit Ladegeschirr (Kränen) ausgerüstet sind und somit<br />

unabhängig von landseitigen Einrichtungen Stückgüter<br />

wie zum Beispiel Stahlprodukte oder Holz laden und löschen<br />

können. Das MS „PORT KELANG“ wird eine Trag fähigkeit von<br />

circa 53.500 tdw aufweisen.<br />

Werft<br />

Das MS „PORT KELANG“ wird derzeit auf der Werft Imabari<br />

Shipbuilding Co. Ltd. in Japan gebaut. Die Werft zählt innerhalb<br />

der Imabari-Shipbuilding-Gruppe zu den führenden<br />

Schiff baubetrieben Japans und verfügt über langjährige<br />

Erfahrung im Bau von Massengutfrachtern.<br />

Der Bauvertrag mit der Werft sieht eine Ablieferung spätestens<br />

zum 30. Juni 2009 vor. Die Bauplanung geht allerdings<br />

von einer Ablieferung zum 1. Dezember 2008 aus. Die Ablieferung<br />

des Schiff es ist daher in der Prognoserechnung<br />

zum 1. Dezember 2008 kalkuliert. Eine spätere oder frühere<br />

Ablieferung würde die Liquiditätslage der Gesellschaft entsprechend<br />

verändern.<br />

Gutachten<br />

Das Schiff s- und Marktgutachten wurde von Dipl.-Ing. Ulrich<br />

Blankenburg, Poststraße 14/16, 20354 Hamburg, erstellt.<br />

Dipl.-Ing. Ulrich Blankenburg ist ein öff entlich bestellter und<br />

vereidigter Schiff sschätzer der Handelskammer Hamburg.<br />

Das Gutachten Nr. 24/08 über Beurteilung der Technik und<br />

der Angemessenheit des Kaufpreises unter Berücksichtigung<br />

einer geschlossenen Timecharter für das MS „PORT<br />

KELANG“ vom 10. März 2008 liegt vor.<br />

Im Gutachten über das MS „PORT KELANG“ wird wie folgt<br />

zusammengefasst:<br />

„Zusammenfassend kann ich den Kaufpreis als günstig<br />

beurteilen. In Bezug auf den Ertragswert auf Basis der geschlossenen<br />

Timecharter kann der Kaufpreis ebenfalls als<br />

günstig beurteilt werden.“<br />

Darüber hinaus liegen keine weiteren Gutachten über das<br />

MS „PORT KELANG“ vor.


Im Jahr 2007 wurden ca. 175 Mio. t Forstprodukte über See transportiert. Man schätzt, dass fast 50 % des jährlichen<br />

Holzaufkommens auf dem Weltmarkt landen. Zu den Forstprodukten zählen sowohl Produktgruppen wie Rohholz,<br />

Schnittholz und Holzwerkstoff e als auch Papier, Pappe und Zellstoff . Der Papierhandel hat mittlerweile ein deutliches<br />

Gewicht am Weltholzhandel erlangt. Bedeutende Holzexporteure sind die Länder Nordamerikas, Westeuropas<br />

sowie einige afrikanische und asiatische Staaten. Etwa 18 % des weltweiten Aufkommens an Nadelrundholz werden<br />

von Osteuropa nach Westeuropa und vor allem von Nordamerika nach Japan exportiert.


USD pro Tag<br />

Beschäftigung.<br />

Das MS „PORT KELANG“ wird mit Übernahme durch die<br />

Fondsgesellschaft eine circa dreijährige Festcharter bis etwa<br />

Anfang Dezember 2011 (bei prognosegemäßer Übernahme<br />

des Schiff es) bei Nordhval Pte. Ltd, Singapur, antreten. Die<br />

Charterrate beträgt 19.000 USD/Tag, eine Befrachtungskommission<br />

fällt nicht an. Die Charterrate ist 15-tägig im<br />

Voraus zur Zahlung fällig. Anschließend hat der Charterer<br />

das Recht, den Chartervertrag zweimal um jeweils ein Jahr<br />

zu gleichen Konditionen zu verlängern.<br />

Grafi k 8 zeigt die Chartererlöse der Festcharter sowie der<br />

Optionsjahre von 19.000 USD/Tag bis Dezember 2013, die<br />

anschließend kalkulierte Charterrate von 16.500 USD/Tag<br />

sowie die historische Fünf-Jahres-Durchschnittsrate von 29.101<br />

USD/Tag im Vergleich. Die nach Ablauf der Festcharter ohne<br />

Optionsausübung benötigte Charterrate bei kalkuliertem<br />

Veräußerungserlös, die es erlaubt, den Kapitaldienst zu leisten<br />

und das Eigenkapital mindestens vollständig zurückzuführen,<br />

beträgt <strong>12</strong>.790 USD/Tag.<br />

Charterer<br />

Der Charterer Nordhval Pte. Ltd. mit Sitz in Singapur ist eine<br />

100-prozentige Tochtergesellschaft der DS Norden A/S, Kopenhagen.<br />

1997 wurde die erste Niederlassung von DS Norden A/S in<br />

Singapur gegründet. Anfänglich beschränkte sich der Auf-<br />

Grafi k 8<br />

30.000<br />

28.000<br />

26.000<br />

24.000<br />

22.000<br />

20.000<br />

18.000<br />

16.000<br />

14.000<br />

<strong>12</strong>.000<br />

gabenbereich auf den Tankermarkt. Im Jahr 2001 wurde der<br />

Massengutmarkt hinzugefügt. Mittlerweile wird von Singapur<br />

aus hauptsächlich der Massengutmarkt des asiatischen<br />

Bereichs bearbeitet. Die örtliche Tochtergesellschaft ist die<br />

Nordhval Pte. Ltd., die mittlerweile 25 Schiff e beschäftigt.<br />

Neben dem Standort Singapur unterhält DS Norden A/S<br />

auch Niederlassungen in Shanghai, Annapolis, Mumbai und<br />

Rio de Janeiro.<br />

Die Erfüllung des Chartervertrags wird von der DS Norden<br />

A/S garantiert. DS Norden A/S ist eine unabhängige Reederei,<br />

deren Aktien an der Kopenhagener Börse gehandelt<br />

werden. Die Reederei wurde bereits 1871 gegründet und<br />

ist damit Dänemarks älteste Reederei. DS Norden A/S ist in<br />

der weltweiten Trampschiff fahrt tätig und verfügt über eine<br />

Flotte von circa 210 eigenen und gecharterten Schiff en, die<br />

mit zu den modernsten Flotten der Welt gehört. Sie umfasst<br />

Massengutfrachter, im Wesentlichen Handymax-Schiff e, und<br />

Tanker, darunter Produkten- und Rohöltanker. Im Marktsegment<br />

der Massengutfahrt gehört DS Norden A/S im Handymax-Bereich<br />

nach eigenen Angaben zu den Marktführern.<br />

Die auf die Schiff fahrt spezialisierte Ratingagentur Dynamar<br />

bewertet das Unternehmen in einer Auskunft vom 14. Februar<br />

2008 mit 3 auf einer Skala von 1 (geringes Kreditrisiko)<br />

bis 10 (hohes Kreditrisiko).<br />

Festcharter, kalkulierte Charterraten (Prognose) und Break-even-Rate (Prognose) des MS „PORT KELANG”<br />

sowie 5-Jahres-Durchschnittsrate (März 2003–Februar 2008)<br />

2009 2010 20<strong>12</strong> 20<strong>12</strong> 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025<br />

Festcharter kalkulierte Charterrate (Prognose) Break-even-Rate (Prognose) 5-Jahres-Durchschnitt<br />

Quelle: Eigene Berechnungen nach Clarkson Research 2008 und Baltic Exchange Handymax-/Super-Handymax Index


Vertragsreeder.<br />

Der Erfolg der Fondsgesellschaft ist auch von der Bereederung<br />

abhängig. Die Bereederung des MS „PORT KELANG“<br />

wird durch die Stella Marine Services GmbH & Co. KG (Stella)<br />

mit Sitz in Hamburg durchgeführt. Insgesamt werden<br />

zurzeit zwölf Schiff e bereedert, davon sieben Produkten-/<br />

Chemikalientanker und sechs Massengutfrachter der Super-<br />

Handymax-Klasse. Darüber hinaus befi nden sich derzeit fünf<br />

weitere Schiff e im Bau.<br />

Für die Bereederung des MS „PORT KELANG“ erhält der Vertragsreeder<br />

bis zum Ablauf der Festcharter inklusive Verlängerungsoptionen<br />

eine jährliche Vergütung von 4,0 %,<br />

anschließend beträgt die Vergütung 4,5 % der eingegangenen<br />

Bruttochartereinnahmen, mindestens jedoch 500<br />

USD/Tag zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer. Mit<br />

dieser Vergütung ist auch das nautisch-technische Management<br />

der Schiff e abgegolten.<br />

Mit dem nautisch-technischen Management der Schiff e<br />

hat die Stella Marine Services GmbH & Co. KG das namhafte<br />

Unternehmen International Tanker Management (Germany)<br />

GmbH (ITM) mit Sitz in Hamburg beauftragt.<br />

ITM wurde 1998 von Barber International Ltd. mit dem Ziel<br />

gegründet, innerhalb der Barber-Gruppe und als Dienstleistung<br />

für Dritte das Management vor allem von Tankschiff en<br />

zu betreiben. Es werden Niederlassungen in Dubai, Deutschland,<br />

Norwegen und Singapur unterhalten. Zu den Kunden,<br />

mit denen Managementverträge bestehen, gehören gute<br />

Schiff fahrtsadressen wie zum Beispiel Bergesen d. y. Shipping<br />

ASA, Frontline Management AS, Transpetrol Services<br />

N. V., Norse Management (UK) und die Firma Dockwise.<br />

ITM verfügt über sämtliche Sicherheitszeugnisse, die notwendig<br />

sind, um Tankschiff e und Massengutfrachter in der<br />

weltweiten Fahrt zu betreiben. Im April 2003 wurde ITM als<br />

eines der ersten Shipmanagement-Unternehmen nach ISO<br />

9002 plus 14001 zertifi ziert.<br />

Barber International Ltd. ist eine der größten Shipmanagement-Gruppen<br />

weltweit mit einer Flotte von insgesamt<br />

circa 250 Schiff en. In der Bereederung befi nden sich fast alle<br />

Schiff stypen von Massengutfrachtern, Containerschiff en und<br />

Tankern bis hin zu Passagierschiff en. Bei der Bereederung<br />

der Super-Handymax-Bulkcarrier stehen ITM die Personalressourcen<br />

und das gruppeneigene Know-how in Hamburg<br />

zur Verfügung.<br />

29 NAVALIA <strong>12</strong>. BESCHÄFTIGUNG/VERTRAGSREEDER


Versicherungen.<br />

Das Schiff wird mit den üblichen Versicherungen der Seeschiff<br />

fahrt ausgestattet. Nicht versicherbar sind jedoch die<br />

allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Risiken.<br />

Ab Ablieferung und Übernahme wird das Schiff durch eine<br />

Kaskoversicherung so versichert, dass die üblichen Risiken<br />

wie beispielsweise Teilschäden (zum Beispiel Maschinenschäden),<br />

Haftpfl ichtschäden an einem Kollisionsgegner und<br />

Ähnliches abgedeckt sind. Darüber hinaus wird durch die<br />

Kaskoversicherung auch ein Totalverlust des Schiff es, zum<br />

Beispiel durch Untergang, derart versichert, dass die Gesellschafter<br />

in der Regel ihre gesamte Einlage zurückerhalten.<br />

Sollte das Schiff wegen eines durch die Kaskoversicherung<br />

gedeckten Schadens längere Zeit keine Einnahmen erhalten,<br />

kommt unter Berücksichtigung eines 14-tägigen Selbstbehalts<br />

und für eine Dauer von maximal 180 Tagen pro Versicherungsjahr<br />

eine so genannte Off -Hire-Versicherung auf.<br />

Für weitere Haftpfl ichtschäden gegenüber Dritten, inklusive<br />

eines Rechtsschutzes, wird eine P&I-(Protection & Indemnity-)Versicherung<br />

bestehen. Die P&I-Versicherung deckt<br />

unter anderem Ladungsschäden ab und übernimmt Krankheits-<br />

und Rückführungskosten erkrankter Crewmitglieder.<br />

Die Versicherungen werden auch das allgemeine Kriegsrisiko<br />

mit abdecken. Sollte das Schiff jedoch in Fahrgebieten<br />

verkehren, die von den Versicherungsgesellschaften zu<br />

Kriegsrisikogebieten erklärt worden sind, so ist für diese<br />

Fahrgebiete eine Extraversicherung abzuschließen, deren<br />

Kosten in der Regel der Charterer des Schiff es zu tragen<br />

hat. Darüber hinaus wird die Fondsgesellschaft eine so genannte<br />

Innocent-Owners-Interest-Versicherung abschließen.<br />

Diese Versicherung schützt die Anleger vor dem Verlust des<br />

Fondskapitals, falls die Kaskoversicherung eine Schadenregulierung<br />

wegen eines Managementfehlers ablehnt.<br />

Es wurde zusätzlich eine Non-Delivery-Versicherung für den<br />

Fall abgeschlossen, dass das Schiff nicht abgeliefert werden<br />

kann (zum Beispiel wegen Untergangs oder bei Nichtablieferung<br />

durch die Werft). In diesem Fall ist sichergestellt, dass<br />

die Gesellschafter ihre gesamte Einlage zurückerhalten.


Es gibt inzwischen mehr als 2.000 verschiedene Stahlsorten und das Ende der Entwicklung ist nicht abzusehen. Um<br />

1 t Stahl zu erzeugen, werden etwa 1,4 t Eisenerz, 0,4 t Kokskohle und 0,2 t Limestone benötigt. Der Transport erfolgt<br />

überwiegend auf dem Seeweg.


Finanz- und Investitionsplan.<br />

Investition TUSD in % vom GK in % vom EK<br />

1. Kaufpreis MS „PORT KELANG“ 41.750 86,08 % 208,75 %<br />

2. Erstausrüstung und Übernahmekosten 350 0,72 % 1,75 %<br />

3. Zwischenfi nanzierungszinsen und Bankgebühren 1.147 2,36 % 5,74 %<br />

4. Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten<br />

Handelsregisteranmeldung, Hypothekenbestellung,<br />

4.949 10,20 % 24,75 %<br />

Rechts- und Steuerberatung, Gutachten, Sonstiges 149 0,31 % 0,75 %<br />

Vermittlung Schiff und Beschäftigung 400 0,82 % 2,00 %<br />

Vermittlung Fremdfi nanzierung 100 0,21 % 0,50 %<br />

Geschäftsführung Investitionsphase 54 0,11 % 0,27 %<br />

Projekt- und Fondskonzeption 100 0,21 % 0,50 %<br />

Treuhandtätigkeit und Mittelverwendung/-freigabe 60 0,<strong>12</strong> % 0,30 %<br />

Bürgschafts- und Platzierungsgarantie 200 0,41 % 1,00 %<br />

Vermittlung Kommanditkapital 3.386 6,98 % 16,93 %<br />

<strong>Prospekt</strong>erstellung und Marketingmaßnahmen 500 1,03 % 2,50 %<br />

5. Liquiditätsreserve 304 0,63 % 1,52 %<br />

Gesamtinvestition 48.500 100,00 % 242,50 %<br />

Finanzierung<br />

6. Schiff shypothekendarlehen und Kontokorrentkredit 27.500 56,70 % 137,50 %<br />

7. Kommanditkapital 20.000 41,24 % 100,00 %<br />

8. Agio 1.000 2,06 % 5,00 %<br />

Gesamtfi nanzierung 48.500 100,00 % 242,50 %<br />

Bei den o. g. Werten können Rundungsdiff erenzen auftreten.<br />

1. Kaufpreis<br />

Gemäß Kaufvertrag werden für das MS „PORT KELANG“<br />

41,75 Mio. USD gezahlt. Ein Teil des Kaufpreises in Höhe von<br />

27,5 Mio. USD wird über Kredite fi nanziert, der verbleibende<br />

Betrag von 14,25 Mio. USD aus dem Eigenkapital der Gesellschaft,<br />

das ebenfalls in USD zu leisten ist.<br />

2. Erstausrüstung und Übernahmekosten<br />

Das MS „PORT KELANG“ wurde circa 20 Monate vor der geplanten<br />

Übernahme vom ursprünglichen Besteller erworben.<br />

Für die Erstausrüstung fallen Kosten in Höhe von circa 300<br />

TUSD an. Ein weiterer Betrag in Höhe von circa 50 TUSD<br />

entfällt auf Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der<br />

Übernahme des Schiff es anfallen.<br />

3. Zwischenfi nanzierungszinsen<br />

und Bankgebühren<br />

Bei Vertragsabschluss war für das MS „PORT KELANG“ eine Anzahlung<br />

auf den Kaufpreis zu leisten. Für deren Finanzierung<br />

werden Zinsen von circa 918 TUSD anfallen. Die Bankgebühren<br />

betragen für das MS „PORT KELANG“ circa 229 TUSD.<br />

4. Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten<br />

Die Vergütungen ergeben sich aus den mit der „PORT KELANG“<br />

GmbH & Co. KG abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsverträgen.<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere<br />

Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen,<br />

beträgt circa 4.800 TUSD zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

und setzt sich wie folgt zusammen (alle Beträge zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer):


Erläuterungen Finanz- und Investitionsplan.<br />

■ Vermittlung Schiff und Beschäftigung: Damit hat die<br />

„PORT KELANG“ GmbH & Co. KG die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />

Finance AG beauftragt. Die Vergütung beträgt 400 TUSD.<br />

Sie ist bei Abschluss der Verträge verdient.<br />

■ Vermittlung Fremdfi nanzierung: Mit der Beschaff ung der<br />

Darlehen wurde die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG<br />

beauftragt. Die Vergütung beträgt 100 TUSD. Sie ist bei<br />

Abschluss der Kreditverträge verdient.<br />

■ Geschäftsführung in der Anlaufphase (Investitionsphase):<br />

Die „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG hat die <strong>IDEENKAPITAL</strong><br />

Marine Finance AG hiermit beauftragt. Die Vergütung<br />

beträgt 54 TUSD. Sie ist bei Abschluss des Bereederungsvertrags<br />

verdient.<br />

■ Projekt- und Fondskonzeption: Diese wird von der IDEEN-<br />

KAPITAL Marine Finance AG erstellt. Hierfür erhält sie eine<br />

Vergütung von 100 TUSD. Sie ist bei Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

verdient.<br />

■ Treuhandtätigkeit/Mittelverwendung/Mittelfreigabe: Die<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH ist mit der<br />

Verwaltung der Kapitaleinlagen beauftragt. Hierfür erhält<br />

sie eine Vergütung für das Jahr 2008 von 60 TUSD, diese<br />

ist nach Veröff entlichung des Emissionsprospekts verdient.<br />

■ Bürgschafts- und Platzierungsgarantie: Die IDEENKAPI-<br />

TAL AG hat eine Platzierungsgarantie insgesamt in Höhe<br />

des Eigenkapitals übernommen. Hierfür erhält sie eine<br />

Vergütung von 150 TUSD beziehungsweise für die Gestellung<br />

der Bürgschaft gegenüber den kreditgebenden<br />

Banken 50 TUSD. Bürgschaft: verdient bei Übernahme des<br />

Schiff es; Platzierungsgarantie: verdient anteilig nach Platzierung.<br />

■ Vermittlung Kommanditkapital sowie <strong>Prospekt</strong>erstellung/<br />

Marketing: Mit der Platzierung des Eigenkapitals und allen<br />

erforderlichen Marketingmaßnahmen wird die IDEENKA-<br />

PITAL Financial Service AG beauftragt. Für diese Leistungen<br />

erhält sie eine Vergütung von circa 3.386 TUSD beziehungsweise<br />

500 TUSD. Vermittlung Kommanditkapital: verdient<br />

anteilig nach Platzierung; <strong>Prospekt</strong>erstellung/Marketing:<br />

verdient bei Vorlage des <strong>Prospekt</strong>s.<br />

Weitere Gründungskosten sind:<br />

■ Handelsregisteranmeldung, Hypothekenbestellung, Rechtsund<br />

Steuerberatung, Gutachten, Sonstiges: Die Aufwendungen<br />

sind überwiegend fest vereinbart, der Rest ist nach<br />

Erfahrungswerten kalkuliert. Dafür sind insgesamt circa 149<br />

TUSD angesetzt.<br />

Alle Vergütungen, sofern nicht anders ausgewiesen, sind<br />

zu zahlen, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt,<br />

spätestens am 29. Mai 2009.<br />

5. Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve dient dazu, eventuelle Mehrausgaben<br />

in der Investitionsphase fi nanzieren zu können.<br />

6. Schiff shypothekendarlehen<br />

und Kontokorrentkredit<br />

Die Darlehen für das MS „PORT KELANG“ werden von einem<br />

deutschen Bankenkonsortium zur Verfügung gestellt und<br />

bei Übernahme valutiert. Das Darlehen über 27,5 Mio. USD<br />

wird in zwei Tranchen in Höhe von 21,3 Mio. USD und 5,0<br />

Mio. USD ausgezahlt. Die erste Tranche hat eine Laufzeit<br />

von 14 Jahren und endet kalkulatorisch am 30. November<br />

2022, die zweite Tranche ist innerhalb von fünf Jahren kalkulatorisch<br />

bis zum 30. November 2013 zu tilgen. Bei den<br />

verbleibenden 1,2 Mio. USD handelt es sich um einen Kontokorrentkredit,<br />

der ebenfalls bei Bezahlung des Kaufpreises<br />

valutiert wird.<br />

7. Kommanditkapital<br />

Das Kommanditkapital setzt sich zusammen aus 50 TUSD<br />

der Gründungskommanditisten und 19.950 TUSD nach zu<br />

platzierendem Kommanditkapital. Die Gründungskommanditisten<br />

haben ihre Einlage bereits in voller Höhe erbracht.<br />

33 NAVALIA <strong>12</strong>. FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN / ERLÄUTERUNGEN FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN.


Prognoserechnung.<br />

Liquiditätsvorschau und Ergebnisrechnung<br />

2008 2009 2010 2011 20<strong>12</strong> 2013 2014<br />

A. Liquiditätsrechnung in TUSD<br />

Einnahmen<br />

1. Chartereinnahmen/Verkauf<br />

Ausgaben<br />

570 6.840 6.840 6.840 6.859 6.670 5.940<br />

2. Bereederung/Befrachtung 23 274 274 274 274 269 267<br />

3. Schiff sbetriebskosten 118 1.387 1.429 1.471 1.520 1.961 1.608<br />

4. Verwaltung/Steuern 51 173 175 177 180 182 184<br />

5. Zinsen Hypothekendarlehen und Kontokorrent 6 1.257 1.132 1.010 887 762 711<br />

Zinsen Eigenkapital Zwischenfi nanzierung 47 90<br />

Operatives Ergebnis 325 3.659 3.830 3.908 3.998 3.497 3.170<br />

6. Tilgung 628 2.258 2.430 2.508 2.599 2.097 1.770<br />

7. Auszahlungen 0 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400<br />

Auszahlungen in % 0,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00<br />

Liquidität p. a. –303 0 0 0 0 –1 0<br />

8. Liquiditätsreserve Investitionsphase 304<br />

Liquidität kumuliert 1 1 1 1 1 0 0<br />

nicht in Anspruch genommener Kontokorrent 31.<strong>12</strong>. 628 935 763 669 666 161 382<br />

B. Ergebnisrechnung in TUSD<br />

9. Operatives Ergebnis 325 3.659 3.830 3.908 3.998 3.497 3.170<br />

10. Aufwand Investitionsphase 1.296<br />

11. Abschreibungen 198 2.376 2.376 2.376 2.376 2.376 2.376<br />

<strong>12</strong>. Steuerliches Ergebnis (gemäß § 5 EStG) –1.169 1.282 1.454 1.532 1.622 1.<strong>12</strong>0 794<br />

Ergebnis in % des Eigenkapitals (gemäß § 5 EStG) –5,85 6,41 7,27 7,66 8,11 5,60 3,97<br />

Ergebnis in % des Eigenkapitals (gemäß § 5a EStG) 0,02 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29<br />

Wegen Rundungsdiff erenzen können sich rechnerische Abweichungen ergeben.


2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Verkauf Summe<br />

5.940 5.957 5.940 5.858 5.907 5.924 5.907 5.907 5.858 5.924 5.907 13.472 119.060<br />

267 268 267 264 266 267 266 266 264 267 266 4.583<br />

1.656 1.711 1.757 2.210 1.864 1.925 1.978 2.037 2.548 2.167 2.226 0 31.573<br />

187 189 191 194 196 198 201 203 205 209 211 619 3.925<br />

621 542 458 376 352 258 163 73 14 0 0 0 8.621<br />

137<br />

3.209 3.247 3.267 2.814 3.230 3.276 3.299 3.328 2.827 3.281 3.204 <strong>12</strong>.853 70.221<br />

1.609 1.647 1.666 1.214 1.630 1.676 1.499 1.527 742 0 0 0 27.500<br />

1.600 1.600 1.600 1.600 1.600 1.600 1.800 1.800 2.000 3.200 3.200 13.024 43.024<br />

8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 9,00 9,00 10,00 16,00 16,00 65,<strong>12</strong> 215,<strong>12</strong><br />

0 0 1 0 –1 0 0 1 85 81 4 –171<br />

0 0 1 1 0 0 0 1 86 167 171 0<br />

442 540 657 322 403 530 480 458<br />

3.209 3.247 3.267 2.814 3.230 3.276 3.299 3.328 2.827 3.281 3.204 <strong>12</strong>.853 70.221<br />

2.376 2.376 2.376 2.376 2.376 2.376 2.376 2.376 2.376 2.376 2.376 6.307 46.900<br />

833 871 891 438 853 900 923 951 450 905 828 6.546 22.025<br />

4,16 4,35 4,45 2,19 4,27 4,50 4,62 4,76 2,25 4,53 4,14 32,73 110,<strong>12</strong><br />

0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 – 4,91<br />

35 NAVALIA <strong>12</strong>. PROGNOSERECHNUNG.


Erläuterungen Prognoserechnung.<br />

1. Chartereinnahmen/Verkauf<br />

Gemäß abgeschlossenem Chartervertrag vom 18. April 2007<br />

wird das MS „PORT KELANG“ Nettoeinnahmen von 19.000<br />

USD/Tag aus der mit Nordhval Pte. Ltd. abgeschlossenen<br />

Zeitcharter erzielen. Die Charter ist für circa drei Jahre (+/– 1<br />

Monat) mit zwei Verlängerungsoptionen zu je circa einem<br />

Jahr (jeweils +/– 1 Monat) ebenfalls für 19.000 USD/Tag netto<br />

geschlossen, gerechnet ab Übernahme des Schiff es kalkulatorisch<br />

am 1. Dezember 2008. Kalkuliert wurde für den<br />

Festcharter- und die Optionszeiträume mit 19.000 USD/Tag.<br />

Anschließend wird bis Ende 2025 mit Nettoeinnahmen von<br />

16.500 USD/Tag weitergerechnet. Die Veräußerung wird zu<br />

32 % der handelsrechtlichen Anschaff ungskosten des Schiff es<br />

(Kaufpreis zuzüglich Erstausrüstung und Übernahmekosten)<br />

angenommen (Seite 40).<br />

Es werden folgende Einsatztage unterstellt:<br />

MS „PORT KELANG“ 30 Tage (2008)<br />

360 Tage (2009–2018)<br />

358 Tage (2019–2025)<br />

In Dockungsjahren wird mit zehn Off -Hire-Tagen gerechnet.<br />

Schaltjahre enthalten einen zusätzlichen Einsatztag.<br />

2. Bereederung/Befrachtung<br />

Der Vertragsreeder des MS „PORT KELANG“ erhält während<br />

der Festcharter bis einschließlich der Optionszeiträume 4,0 %<br />

der Chartererlöse. Anschließend beträgt die Vergütung 4,5 %,<br />

mindestens jedoch jeweils 500 USD/Tag.<br />

Die Mindestvergütung fällt auch dann an, wenn das Schiff<br />

ohne Beschäftigung ist.<br />

Es wurden stets Nettochartererlöse angesetzt.<br />

3. Schiff sbetriebskosten<br />

Der Vertragsreeder hat die Schiff sbetriebskosten auf Basis von<br />

Erfahrungswerten für Super-Handymax-Bulkcarrier budgetiert.<br />

Kalkuliert sind anfänglich 3.800 USD pro Tag.<br />

Schiff sbetriebskosten MS „PORT KELANG“<br />

Besatzung und Proviant 2.437<br />

Versicherungen 451<br />

Schmieröl 233<br />

Betriebsstoff e, Ersatzteile, Reparaturen 511<br />

Sonstige Kosten 168<br />

Gesamtsumme pro Tag 3.800<br />

Alle Angaben in USD/Tag<br />

Die Schiff sbetriebskosten werden ab dem Jahr 2010 um<br />

3,0 % p. a. gesteigert. Als Dockungskosten wurden in den<br />

Jahren 2013 und 2018 jeweils 400 TUSD und im Jahr 2023<br />

450 TUSD berücksichtigt.<br />

4. Verwaltung/Steuern<br />

Zu den Verwaltungskosten zählen Kosten für die Steuerberatung,<br />

den Jahresabschluss, die Vergütung der Komplementärin<br />

und des Beirats sowie die Vergütung für den<br />

Treuhänder in Höhe von 0,5 % des Kommanditkapitals. Die<br />

Verwaltungsaufwendungen wurden ab dem Jahr 2010 mit<br />

1,25 % p. a. gesteigert. In dieser Position enthalten sind auch<br />

die kalkulierten Aufwendungen für die Gewerbesteuer. Ein<br />

Teil dieser Positionen fällt in EUR an. Diese sind hier in USD<br />

ausgewiesen, wobei für die Umrechnung ein EUR/USD-Kurs<br />

1,45 zugrunde gelegt wurde (Seite 55).<br />

5. Zinsen<br />

Für das Schiff shypothekendarlehen wurden folgende Zinsen<br />

festgeschrieben:<br />

■ 5,81 % p. a. für einen Betrag von <strong>12</strong>,725 Mio. USD mit einer<br />

Laufzeit von zehn Jahren ab dem 1. Dezember 2008<br />

■ 5,19 % p. a. für einen Betrag von 2,0 Mio. USD mit einer<br />

Laufzeit von fünf Jahren ab dem 1. Dezember 2008<br />

■ 4,92 % p. a. für einen Betrag von 5,0 Mio. USD mit einer<br />

Laufzeit von fünf Jahren ab dem 1. Dezember 2008<br />

In der Prognoserechnung wurde jeweils anschließend mit<br />

einem USD-Zins von 6,5 % p. a. bis 30. November 2018 kalkuliert.<br />

Ab dem 1. Dezember 2018 ist ein USD-Zinssatz von<br />

7,0 % p. a. angesetzt.<br />

Für den Kontokorrentkredit sind USD-Zinsen von 6,0 % p. a.<br />

vom 1. Dezember 2008 bis 31. Dezember 2013 angesetzt<br />

worden. Anschließend wurde mit einem USD-Zinssatz von<br />

7,0 % p. a. kalkuliert.<br />

Es ist vorgesehen, 6,575 Mio. USD vom Schiff shypothekendarlehen<br />

in JPY aufzunehmen. Hierfür sind Zinsen von 2,5 %<br />

p. a. vom 1. Dezember 2008 bis 30. November 2013 kalkuliert.<br />

Ab dem 1. Dezember 2013 wurde mit einem JPY-Zins<br />

von 3,0 % p. a. weitergerechnet.<br />

Zinsen Eigenkapitalzwischenfi nanzierung<br />

In den Jahren 2008 und 2009 sind Zinsen und Bankgebühren<br />

in Höhe von circa 137 TUSD für das Eigenkapitalvorfi -<br />

nanzierungsdarlehen über 8,0 Mio. USD für einen Zeitraum<br />

vom 1. Dezember 2008 bis zum 1. März 2009 angesetzt. Der<br />

kalkulierte Zinssatz hierfür beträgt 6,75 % p. a. Das Eigen-


Erläuterungen Prognoserechnung.<br />

kapitalvorfi nanzierungsdarlehen dient der Vorfi nanzierung<br />

der zweiten Einzahlungsrate.<br />

6. Tilgung<br />

Das Darlehen besteht aus zwei Tranchen mit 14 beziehungsweise<br />

fünf Jahren Laufzeit. Die erste Tranche über 14 Jahre<br />

wird vertragsgemäß über insgesamt 55 Raten quartalsweise,<br />

kalkulatorisch beginnend am 1. Juni 2009, linear getilgt.<br />

Die Tilgungsrate beträgt 21,3 Mio. USD/55 = 387 TUSD. Die<br />

Tilgung der letzten Rate erfolgt hiernach am 1. Dezember<br />

2022.<br />

Die zweite Tranche über fünf Jahre wird vertragsgemäß<br />

über insgesamt 19 Raten quartalsweise, kalkulatorisch beginnend<br />

am 1. Juni 2009, linear getilgt. Die Tilgungsrate beträgt<br />

263 TUSD. Die Tilgung der letzten Rate erfolgt hiernach<br />

am 1. Dezember 2013.<br />

Der Kontokorrentkredit wird in der Prognoserechnung im<br />

Jahr 2023 vollständig getilgt. Vor diesem Zeitpunkt erfolgen<br />

gemäß Prognose sowohl Tilgungen als auch Aufstockungen.<br />

7. Auszahlungen<br />

Es ist vorgesehen, die Auszahlungen zum Jahresende vorzunehmen,<br />

sie können jedoch nach Gesellschafterbeschluss<br />

auch unterjährig erfolgen.<br />

10. Aufwand Investitionsphase<br />

Hierin enthalten sind die Positionen „Zwischenfinanzierungszinsen<br />

und Bankgebühren“ sowie „Handelsregisteranmeldung,<br />

Hypothekenbestellung, Rechts- und<br />

Steuerberatung, Gutachten, Sonstiges“ des Finanz- und<br />

Investitionsplans.<br />

11. Abschreibungen<br />

Die Anschaff ungskosten des Schiff es werden abzüglich eines<br />

steuerlichen Schrottwertes von circa 4.<strong>12</strong>9 TUSD über einen<br />

Zeitraum von 18 Jahren linear abgeschrieben. Dabei wurden<br />

Aufwendungen aus der Investitionsphase in Höhe von<br />

4.800 TUSD aktiviert, die ebenfalls entsprechend der Nutzungsdauer<br />

des Schiff es abgeschrieben werden.<br />

<strong>12</strong>. Steuerliches Ergebnis<br />

Die Gesellschaft wird bei Übernahme des Schiff es zur Tonnagesteuer<br />

gemäß § 5a EStG optieren. Grundlage der kalkulierten<br />

Tonnagesteuer in der Kalkulation ist eine NRZ (Nettoraumzahl)<br />

in Höhe von 18.159. Die Angaben in Prozent<br />

beziehen sich auf die Beteiligungssumme ohne Agio. Unter<br />

Berücksichtigung der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten<br />

Ergebnisverteilungsabrede wird den Anlegern über die<br />

Laufzeit der Beteiligung ein steuerliches Ergebnis in Höhe<br />

von 110,1 % bezogen auf die Beteiligungssumme ohne<br />

Agio zugewiesen.<br />

37 NAVALIA <strong>12</strong>. ERLÄUTERUNGEN PROGNOSERECHNUNG.


Anlegerbetrachtung (Prognose).<br />

Ergebnisprognose für einen Kommanditisten<br />

mit einer Beteiligung von 100.000 USD zzgl. 5 % Agio (105.000 USD)<br />

Annahmen<br />

Zu versteuerndes Einkommen in EUR (Splitting) 180.000<br />

Steuersatz 42 %<br />

Solidaritätszuschlag 5,5 %<br />

Kirchensteuer nein<br />

Tonnagesteuer durchgehend<br />

2008 2009 2010 2011 20<strong>12</strong> 2013 2014 2015<br />

1. Einzahlung des KG-Kapitals<br />

Beteiligung –65.000 -40.000 – – – – – –<br />

2. Auszahlungen – 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 8.000<br />

davon Eigenkapitalrückzahlung – 7.000 7.000 7.000 1.953 64 1.699 2.502<br />

davon Gewinnausschüttung – – – – 5.047 6.936 5.301 5.498<br />

3. Steuerliches Ergebnis in % 0,02 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29<br />

Steuerzahlungen –11 –<strong>12</strong>7 –<strong>12</strong>7 –<strong>12</strong>7 –<strong>12</strong>8 –<strong>12</strong>7 –<strong>12</strong>7 –<strong>12</strong>7<br />

4. Mittelrückfl uss nach Steuern –11 6.873 6.873 6.873 6.872 6.873 6.873 7.873<br />

5. Kapitalbindung/-überschuss (Jahresanfang) 0 –65.011 –98.138 –91.265 –84.393 –77.520 –70.648 –63.775<br />

6. Haftungsvolumen gem. § 172 Abs. 4 HGB – – – – – – – –<br />

7. Anteiliges Fremdkapital 134.359 <strong>12</strong>3.069 110.920 98.381 85.388 74.904 66.054 58.008<br />

Wegen Rundungsdiff erenzen können sich rechnerische Abweichungen ergeben.<br />

Erläuterung Anlegerbetrachtung<br />

Die dargestellte Anlegerbetrachtung gilt für einen Anleger mit<br />

einer Beteiligung von 100.000 USD unter den oben genannten<br />

Rahmenbedingungen. Die Anlegerbetrachtung basiert auf der<br />

Prognoserechnung, dargestellt auf den Seiten 34 und 35.<br />

Aus der Anlegerbetrachtung lassen sich insbesondere die<br />

geplanten Auszahlungen, die Kapitalbindung und der Verlauf<br />

des handelsrechtlichen Kapitalkontos über die gesamte<br />

Laufzeit der Beteiligung entnehmen. Des Weiteren enthalten<br />

sind das voraussichtliche Haftungsvolumen sowie das anteilige<br />

Fremdkapital. Die Haftsumme beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

20 % der Kommanditeinlage (ohne Agio). Für<br />

Zwecke der Eintragung der Haftsumme der Kommanditisten<br />

in das Handelsregister gilt 1 USD = 1 EUR. Das hier aufgeführte<br />

Haftungsvolumen ergibt sich bei einem beispielhaften<br />

EUR/USD-Kurs in Höhe von 1,45 und berücksichtigt ausschließlich<br />

die Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB.<br />

In der Spalte „Summe“ sind die über die Laufzeit der Beteiligung<br />

kumulierten Werte dargestellt.<br />

Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, die<br />

Parameter sind kaufmännisch vorsichtig kalkuliert. Naturgemäß<br />

nimmt die Prognosesicherheit grundsätzlich ab, je<br />

weiter in die Zukunft geblickt wird. Daraus kann es zu Abweichungen<br />

von der Prognose im Verlauf der Beteiligung<br />

kommen. Mögliche Auswirkungen von Abweichungen<br />

werden in den Kapiteln „Sensitivitätsanalyse“ (Seite 40 f.)<br />

und „Risikohinweise“ (Seite 10 ff .) behandelt. Für eine Verzinsung<br />

oder Rückzahlung der Vermögensanlage wird keine<br />

Gewährleistung, auch nicht von einer juristischen Person<br />

oder Gesellschaft, übernommen. Informationen über die<br />

erwartete Entwicklung der wirtschaftlichen Parameter und<br />

des Marktes enthält das Kapitel „Markt“ (Seite 18 ff .).


2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Verkauf Überschuss Summe<br />

– – – – – – – – – – –<br />

8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 9.000 9.000 10.000 16.000 16.000 65.<strong>12</strong>2 215.<strong>12</strong>2<br />

2.3<strong>12</strong> 2.213 4.477 2.400 2.169 3.051 2.909 6.415 10.141 10.527 31.169 105.000<br />

5.688 5.787 3.523 5.600 5.831 5.949 6.091 3.585 5.859 5.473 33.953 110.<strong>12</strong>2<br />

0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 0,29 – 4,91<br />

–<strong>12</strong>8 –<strong>12</strong>7 –<strong>12</strong>7 –<strong>12</strong>7 –<strong>12</strong>8 –<strong>12</strong>7 –<strong>12</strong>7 –<strong>12</strong>7 –<strong>12</strong>8 –<strong>12</strong>7 –2.176<br />

7.872 7.873 7.873 7.873 7.872 8.873 8.873 9.873 15.872 15.873 65.<strong>12</strong>2 2<strong>12</strong>.946<br />

–55.902 –48.030 –40.157 –32.284 –24.4<strong>12</strong> –16.539 –7.667 1.206 11.079 26.951 42.824 107.946<br />

– – – – – – – – – – –<br />

49.773 41.442 35.372 27.221 18.841 11.345 3.710 – – – –<br />

39 NAVALIA <strong>12</strong>. ANLEGERBETRACHTUNG (PROGNOSE) / ERLÄUTERUNGEN ANLEGERBETRACHTUNG (PROGNOSE).


Sensitivitätsanalyse<br />

(Abweichung von der Prognose).<br />

Für den Anleger einer Schiff sbeteiligung sind die Auszahlungen<br />

und der erzielbare Gesamtüberschuss nach Steuern<br />

von zentraler Bedeutung. Die wichtigsten Einfl ussgrößen<br />

hierfür sind die Höhe der Charterraten nach Ablauf der<br />

Festcharterperioden, die Entwicklung der Zinsbelastung<br />

aus der Fremdfi nanzierung und der Veräußerungserlös des<br />

Schiff es. Sie haben erheblichen Einfl uss auf die Ertrags- und<br />

Liquiditätsentwicklung der Gesellschaft und damit auf die<br />

Höhe der möglichen Auszahlungen an die Gesellschafter.<br />

EUR/USD-Wechselkursschwankungen hingegen spielen für<br />

die unmittelbare Entwicklung des Fonds keine wesentliche<br />

Rolle, da Schiff skauf, ein Großteil der Fremdfi nanzierung und<br />

das Eigenkapital allesamt in einer Währung (USD) angesetzt<br />

sind und nur einige Kosten in EUR anfallen.<br />

Ab dem Jahr 2009 sind Auszahlungen von 7 % steigend<br />

auf 16 % p. a. ab dem Jahr 2024 vorgesehen. Insgesamt<br />

sind Auszahlungen von circa 215 %, bezogen auf die Beteiligungssumme<br />

ohne Agio, während der prognostizierten<br />

Laufzeit der Beteiligung geplant.<br />

Die oben stehenden Grafi ken zeigen exemplarisch die jeweiligen<br />

Auswirkungen auf den Gesamtüberschuss nach<br />

Steuern bei einer 100.000-USD-Beteiligung.<br />

Entwicklung Fremdkapitalzinsen<br />

Die Fremdkapitalzinsen des Schiff shypothekendarlehens<br />

sind teilweise festgeschrieben, wie in den Erläuterungen zur<br />

Prognoserechnung beschrieben. Ebenfalls sind dort Annahmen<br />

über das Zinsniveau des Fremdkapitals ohne Zinsfestschreibung<br />

beziehungsweise außerhalb der Zinsfestschreibungszeiträume<br />

getroff en. Liegt das tatsächliche Zinsniveau<br />

für die nicht festgeschriebenen Zinsen um 0,5 Prozentpunkte<br />

über den kalkulierten Zinssätzen, vermindern sich die<br />

durchschnittlichen Auszahlungen in der Betriebsphase um<br />

0,14 % Prozentpunkte auf 8,63 % p. a. Für den Gesamtüberschuss<br />

nach Steuern bedeutet dies eine Verminderung um<br />

circa 2,31 Prozentpunkte auf circa 105,63 %. Dagegen steigt<br />

die Auszahlung um 0,08 Prozentpunkte auf 8,85 % p. a., falls<br />

die tatsächlichen Zinssätze um 0,5 Prozentpunkte unter den<br />

kalkulierten Zinssätzen liegen. In diesem Fall erhöht sich<br />

der Gesamtüberschuss nach Steuern um circa 1,50 Prozentpunkte<br />

auf circa 109,45 %.<br />

Chartereinnahmen<br />

Das MS „PORT KELANG“ ist für drei Jahre fest an Nordhval<br />

Pte. Ltd. verchartert, zuzüglich zwei Ein-Jahres-Optionen.<br />

Erzielt das Schiff für die Zeitperioden, die nicht durch eine<br />

Festcharter gedeckt sind, Chartereinnahmen, die netto<br />

1.000 USD/Tag unterhalb der <strong>Prospekt</strong>annahmen liegen,<br />

reduzieren sich die Auszahlungen um 1,50 Prozentpunkte<br />

auf durchschnittlich 7,27 % p. a. In diesem Fall verringert<br />

sich der Gesamtüberschuss nach Steuern um circa 25,52<br />

Prozentpunkte auf circa 82,43 %. Erhöhen sich dagegen die<br />

Charterraten in den nicht durch eine Festcharter und die<br />

Optionen gedeckten Zeiträumen um netto 1.000 USD/Tag<br />

gegenüber den <strong>Prospekt</strong>annahmen, dann steigen die Auszahlungen<br />

um circa 0,93 Prozentpunkte auf circa 9,70 % p. a.,<br />

und der Gesamtüberschuss nach Steuern erhöht sich um<br />

circa 16,11 Prozentpunkte auf circa <strong>12</strong>4,06 %.<br />

Unter der Prämisse, dass sich die Kosten gegenüber den<br />

prospektierten Daten nicht ändern, benötigt das MS „PORT<br />

KELANG“ nach Ablauf der Drei-Jahres-Festcharter und Ausübung<br />

der zwei Ein-Jahres-Optionen des Charterers bis zum<br />

Ende des Prognosezeitraums eine Rate von netto 11.295<br />

USD/Tag für die Einhaltung des Kapitaldienstes und eine<br />

mindestens vollständige Rückzahlung des Eigenkapitals.<br />

Übt der Charterer seine Optionen nicht aus, beträgt die<br />

erforderliche Rate nach Ablauf der Drei-Jahres-Festcharter<br />

netto <strong>12</strong>.790 USD/Tag.<br />

Veräußerungserlös<br />

Nach 17 Betriebsjahren und einem Monat wurde mit einem<br />

Veräußerungserlös von 13,472 Mio. USD kalkuliert. Verringert<br />

sich der Veräußerungserlös um 10 % auf <strong>12</strong>,<strong>12</strong>5 Mio. USD,<br />

vermindert sich der Gesamtüberschuss nach Steuern um<br />

circa 6,43 Prozentpunkte auf circa 101,52 %. Erhöht sich der<br />

Veräußerungserlös um 10 % auf 14,819 Mio. USD, steigt der<br />

Gesamtüberschuss nach Steuern um circa 4,74 Prozentpunkte<br />

auf circa 1<strong>12</strong>,69 % bezogen auf die Beteiligungssumme<br />

ohne Agio.


Sensitivitätsanalyse<br />

(Abweichung von der Prognose).<br />

Zinsniveau<br />

USD<br />

Chartereinnahmen<br />

USD<br />

Veräußerungserlös<br />

USD<br />

140.000<br />

<strong>12</strong>0.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

140.000<br />

<strong>12</strong>0.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

140.000<br />

<strong>12</strong>0.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

105.632<br />

Szenario 1<br />

+0,5% p.a.<br />

82.431<br />

Szenario 1<br />

–1.000USD/Tag<br />

101.519<br />

Szenario 1<br />

–10%<br />

107.946<br />

Basisszenario Szenario 2<br />

–0,5% p.a.<br />

107.946<br />

Basisszenario Szenario 2<br />

+1.000USD/Tag<br />

107.946<br />

109.447<br />

<strong>12</strong>4.058<br />

1<strong>12</strong>.688<br />

Basisszenario Szenario 2<br />

+10%<br />

41 NAVALIA <strong>12</strong>. SENSITIVITÄTSANALYSE (ABWEICHUNG VON DER PROGNOSE).


Rechtliche Grundlagen.<br />

In diesem Abschnitt werden die allgemeinen rechtlichen<br />

Grundlagen sowie die folgenden wesentlichen Verträge inhaltlich<br />

dargestellt:<br />

■ Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft vom 27. Februar<br />

2008<br />

■ Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag der IDEEN-<br />

KAPITAL Schiff sfonds Treuhand GmbH mit den Gesellschaftern<br />

vom 27. Februar 2008<br />

■ Vertragsreedervertrag der Fondsgesellschaft mit der Stella<br />

Marine Services GmbH & Co. KG, Hamburg, vom 27. Februar<br />

2008<br />

■ Kaufvertrag über das MS „PORT KELANG“ mit Nord Empros<br />

III Pte. Ltd., Singapur, vom 18. April 2007<br />

■ Chartervertrag über das MS „PORT KELANG“ mit Nordhval<br />

Pte. Ltd., Singapur, vom 18. April 2007<br />

■ Darlehensverträge der Fondsgesellschaft<br />

■ Geschäftsbesorgungsverträge mit Unternehmen der IDEEN-<br />

KAPITAL-Gruppe<br />

Der vollständige Wortlaut des Gesellschaftsvertrags, des<br />

Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags und des<br />

Vertragsreedervertrags ist im Anhang ab Seite 96 abgedruckt.<br />

Neben dem <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen haben keine weiteren<br />

Personen die Herausgabe oder den Inhalt des <strong>Prospekt</strong>s<br />

oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinfl usst. Der Verkaufsprospekt<br />

wird ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Anleger beteiligen sich im Regelfall über die IDEENKAPI-<br />

TAL Schiff sfonds Treuhand GmbH (nachstehend Treuhandkommanditistin<br />

genannt) mit Sitz in Düsseldorf als Treugeber<br />

an der „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG (nachstehend<br />

Fondsgesellschaft genannt). Mit Eigentumsübergang ist die<br />

„PORT KELANG“ GmbH & Co. KG Eigentümerin des MS „PORT<br />

KELANG“.<br />

Dauer der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder<br />

Gesellschafter kann der Gesellschaft mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres kündigen,<br />

erstmals jedoch zum 31. Dezember 2025. Unabhängig von<br />

einer Kündigung tritt die Gesellschaft in Liquidation, wenn<br />

die Gesellschafterversammlung die Aufl ösung der Gesellschaft<br />

beschließt.<br />

Gesellschafter und Gesellschaftskapital<br />

Die Gesellschaft hat eine persönlich haftende Komplementärin,<br />

die Verwaltungsgesellschaft „PORT KELANG“ mbH<br />

(nachfolgend Komplementärgesellschaft genannt). Sitz der<br />

Komplementärgesellschaft ist Hamburg.<br />

Das Stammkapital der Komplementärgesellschaft beträgt<br />

25.000 EUR und wird zur Hälfte von der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />

Finance AG und zur Hälfte von der Stella Marine Services<br />

GmbH & Co. KG gehalten. Die Komplementärgesellschaft ist<br />

zur Geschäftsführung der Gesellschaft berechtigt und verpfl<br />

ichtet. Sie leistet keine Kapitaleinlage und ist am Ergebnis<br />

der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

Die Gründungskommanditisten der Gesellschaft sind:<br />

■ <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG mit einer Kapitaleinlage<br />

von 10.000 USD<br />

■ <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG mit einer Kapitaleinlage von 10.000 USD<br />

■ <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH mit einer Kapitaleinlage<br />

von 10.000 USD<br />

■ <strong>IDEENKAPITAL</strong> Financial Service AG mit einer Kapitaleinlage<br />

von 10.000 USD<br />

■ Stella Marine Services GmbH & Co. KG mit einer Kapitaleinlage<br />

von 10.000 USD<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind alle Einlagen<br />

vollständig eingezahlt. Es ist vorgesehen, das Kommanditkapital<br />

der „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG von bisher<br />

50.000 USD auf insgesamt 20.000.000 USD zu erhöhen. Zur<br />

Stärkung der Liquiditätsreserve kann eine weitere Erhöhung<br />

um bis zu 500.000 USD vorgenommen werden.<br />

Besondere Rechte der Gründungsgesellschafter bestehen<br />

für die Treuhandkommanditistin, die <strong>IDEENKAPITAL</strong><br />

Schiff sfonds Treuhand GmbH, die berechtigt ist, eines<br />

von drei Beiratsmitgliedern zu bestimmen, weitere Kommanditisten<br />

in die Gesellschaft aufzunehmen und jederzeit<br />

zu verlangen, dass Treugeber ihre mittelbare in<br />

eine unmittelbare Beteiligung umwandeln, die für den<br />

Treugeber gehaltene Kommanditbeteiligung jederzeit<br />

auf diesen zu übertragen und ihr Stimmrecht gespalten<br />

auszuüben (§ 9 Abs. 1, 3, § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 4 und §11<br />

Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags). Der Gründungsgesellschafterin<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG stehen eine<br />

Mehrergebnisbeteiligung sowie ein Vorkaufsrecht bei der<br />

Abtretung von Kommanditanteilen an Dritte zu (Seite 87<br />

f.). Die geschäftsführende Komplementärin und die Treuhandkommanditistin<br />

erhalten eine Tätigkeitsvergütung;<br />

hinsichtlich gezahlter Vergütungen wird überdies auf § 14<br />

Abs. 1, 2 und § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags sowie<br />

auf die Darstellung im Kapitel „Beteiligte Partner“ verwie-


Rechtliche Grundlagen.<br />

sen. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Rechte, die<br />

nicht denen der übrigen Gesellschafter entsprechen.<br />

Die Treuhandkommanditistin verwaltet die von den Anlegern<br />

übernommenen Beteiligungen. Die Anleger beteiligen sich<br />

unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber<br />

an der Gesellschaft. Gemäß § 5 Abs. 2 und § 15 Abs. 4 des<br />

Gesellschaftsvertrags besteht die Möglichkeit, die treuhänderisch<br />

gehaltene Kommanditbeteiligung nach Beitritt und<br />

vollständiger Einzahlung auf den Treugeber zu übertragen<br />

und den bisherigen Treugeber unmittelbar als Kommanditisten<br />

im Handelsregister einzutragen. Unter wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Gesichtspunkten sind die Anleger, die sich<br />

als Treugeber beteiligen, grundsätzlich so gestellt, als wären<br />

sie direkt an der Gesellschaft beteiligt, Abweichungen können<br />

sich jedoch bezüglich Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

ergeben (Seite 54).<br />

Die Mindestzeichnungssumme für die Gesellschaft beträgt<br />

10.000 USD zuzüglich 5 % Agio. Das gezeichnete Kommanditkapital<br />

ist zu 60 % zuzüglich 5 % Agio nach Zeichnung<br />

und Annahme durch die Treuhandkommanditistin und zu<br />

40 % am 1. März 2009 einzuzahlen.<br />

Haftung<br />

Die Haftung der Gesellschafter ist im Außenverhältnis zu<br />

den Gläubigern auf die Höhe der ins Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme begrenzt, die 20 % der Nominalbeteiligung<br />

der übernommenen Kommanditeinlage<br />

beträgt. Für Zwecke der Eintragung der Haftsumme der<br />

Kommanditisten in das Handelsregister gilt 1 USD = 1 EUR.<br />

Die Kommanditeinlage muss vollständig eingezahlt sein.<br />

Eine Nachschusspfl icht besteht grundsätzlich nicht. Ist die<br />

Kommanditeinlage jedoch durch Verluste unter den Betrag<br />

der eingetragenen Haftsumme gemindert und tätigt der<br />

Kommanditist Entnahmen oder wird die Kommanditeinlage<br />

durch Entnahmen – zum Beispiel die Auszahlung von<br />

Liquiditätsüberschüssen – unter den Betrag der eingetragenen<br />

Haftsumme gemindert, lebt die Haftung des Kommanditisten<br />

bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf. Dies<br />

kann dazu führen, dass bereits erhaltene Auszahlungen bis<br />

zur Höhe der Haftsumme vom Anleger zurückzuzahlen sind.<br />

Darüber hinaus kommt eine Haftung nach §§ 30 f. GmbHG<br />

in Betracht, wenn Auszahlungen an die Anleger mittelbar<br />

das Stammkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

mindern oder eine bei dieser schon vorhandene Unterbilanz<br />

verstärken. Beteiligen sich Anleger als Treugeber, so gilt<br />

für die Haftung dieser Anleger Entsprechendes bezogen auf<br />

den Anteil der Kommanditbeteiligung, die die Treuhand-<br />

kommanditistin treuhänderisch für diese hält. Ergänzend<br />

wird zur Haftung auf die Risikohinweise verwiesen (Seite 15<br />

f.). Darüber hinaus bestehen keine weiteren Umstände, unter<br />

denen der Erwerber der Vermögensanlage verpfl ichtet<br />

ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere<br />

Zahlungen zu leisten.<br />

Ausschluss von Gesellschaftern wegen Zahlungsverzugs<br />

Gerät ein Gesellschafter mit der Einzahlung seiner Kapitaleinlage<br />

zu den festgesetzten Terminen in Verzug, kann die<br />

Treuhandkommanditistin oder die geschäftsführende Komplementärin<br />

Verzugszinsen erheben. Auch ist ein etwaiger<br />

weiter gehender Verzugsschaden zu ersetzen. Zahlt ein<br />

Gesellschafter trotz Auff orderung unter Fristsetzung nicht,<br />

kann der Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

oder seine Kommanditeinlage auf einen etwaig bereits gezahlten<br />

Teilbetrag herabgesetzt werden. Der Anspruch der<br />

Gesellschaft auf Verzugszinsen bis zum Wirksamwerden des<br />

Ausschlusses beziehungsweise der Herabsetzung bleibt<br />

hiervon unberührt. Der ausscheidende Gesellschafter trägt<br />

die bei diesem Verfahren entstehenden Kosten.<br />

Ein auf diese Art ausgeschlossener Kommanditist erhält<br />

ausschließlich seine bereits geleistete Kommanditeinlage<br />

zurück. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf ein Abfi<br />

ndungsguthaben besteht nicht. Ein Anspruch auf ein Abfi<br />

ndungsguthaben besteht auch im Fall der Herabsetzung<br />

der Kommanditbeteiligung für den Diff erenzbetrag nicht.<br />

Befi nden sich Treugeber mit der Einzahlung im Verzug, so<br />

kann die Treuhandkommanditistin entsprechend von dem<br />

Treuhandvertrag zurücktreten oder die Beteiligung auf einen<br />

etwaig bereits geleisteten Betrag herabsetzen.<br />

Beirat<br />

Die Fondsgesellschaft hat einen aus drei Personen bestehenden<br />

Beirat, der nach Vollplatzierung des Kommanditkapitals<br />

für einen Zeitraum von drei Jahren bestellt wird. Zwei<br />

Mitglieder werden von den Kommanditisten und Treugebern<br />

der Gesellschaft gewählt, ein Beiratsmitglied wird von<br />

der Treuhandkommanditistin bestimmt.<br />

Die Aufgabe des Beirats besteht in der Beratung der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft. Für bestimmte Geschäfte ist<br />

gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags die Zustimmung<br />

des Beirats erforderlich. Die Regelungen für den Beirat ergeben<br />

sich im Übrigen aus § 9 des Gesellschaftsvertrags.<br />

Bis zur Wahl des ordentlichen Beirats kann die geschäftsführende<br />

Komplementärin der Gesellschaft einen aus drei<br />

Personen bestehenden Übergangsbeirat bestimmen, der<br />

43 NAVALIA <strong>12</strong>. RECHTLICHE GRUNDLAGEN.


Rechtliche Grundlagen.<br />

die gleichen Rechte und Pfl ichten wie der ordentliche Beirat<br />

hat. Dies ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch<br />

nicht erfolgt. Daher können keine Angaben darüber gemacht<br />

werden, ob die Beiräte für Unternehmen tätig sind, die die<br />

Vermögensanlage vertreiben, der Fondsgesellschaft Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen sowie im Zusammenhang mit<br />

der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen und Leistungen erbringen.<br />

Mit der Beteiligung verbundene Rechte<br />

Maßgebend für alle mit der Vermögensanlage verbundenen<br />

Rechte sind die Regelungen im Gesellschaftsvertrag sowie<br />

im Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag.<br />

Teilnahme an Gesellschafterversammlungen/<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

Es ist geplant, die erste Gesellschafterversammlung im ersten<br />

Jahr nach der Vollplatzierung des Kommanditkapitals<br />

als Präsenzveranstaltung in Hamburg abzuhalten. In den<br />

folgenden Jahren wird in der Regel eine Gesellschafterversammlung<br />

als Präsenzveranstaltung entbehrlich sein, sofern<br />

die erforderlichen Beschlüsse im Umlaufverfahren zustande<br />

kommen. Der Anleger verfügt dabei über Stimmrechte<br />

nach Höhe seiner Pfl ichteinlage. Dabei gewähren je 1.000<br />

USD ein Stimmrecht. Kommanditisten und Treugeber, die<br />

zusammen mindestens 25 % des Kommanditkapitals halten,<br />

können über die Ausübung eines Widerspruchsrechts<br />

die Durchführung der Gesellschafterversammlung als Präsenzveranstaltung<br />

verlangen. Die Gesellschafter können<br />

ihre Stimmrechte durch die Treuhandkommanditistin wahrnehmen<br />

lassen, wobei diese an entsprechende Weisungen<br />

der Gesellschafter gebunden ist. Werden keine Weisungen<br />

erteilt, stimmt die Treuhandkommanditistin grundsätzlich<br />

nach pfl ichtgemäßem Ermessen ab, ist jedoch in der Regel<br />

verpfl ichtet, sich der Mehrheit der selbst abstimmenden<br />

beziehungsweise Weisungen erteilenden Kommanditisten/<br />

Treugeber anzuschließen.<br />

Übersendung des Jahresabschlusses und Kontrolle<br />

Die geschäftsführende Komplementärin wird den Anlegern<br />

den geprüften Jahresabschluss übersenden. Darüber hinaus<br />

wird sie die Anleger laufend über den Gang der Geschäfte<br />

unterrichten. Nach Ablauf von jeweils sechs Monaten wird<br />

sie jeweils zum 20. des Folgemonats über den abgelaufenen<br />

Zeitraum berichten.<br />

Beteiligung am Ergebnis der Gesellschaft, Anspruch auf<br />

Entnahmen bei entsprechendem wirtschaftlichem Verlauf<br />

der Beteiligung<br />

Das den Kommanditisten zustehende Jahresergebnis wird<br />

auf alle Kommanditisten, unabhängig vom Zeitpunkt ihres<br />

Beitritts zur Gesellschaft, so verteilt, dass im Verhältnis der<br />

gezeichneten Kommanditeinlagen relativer Gleichstand auf<br />

den Erfolgssonderkonten der Kommanditisten nach § 6 Abs.<br />

3 und 4 Gesellschaftsvertrag erreicht wird. Dabei sind Aufwendungen<br />

vorab den Kommanditisten zuzuweisen, denen<br />

sie wirtschaftlich zugerechnet werden können. Gleiches gilt<br />

für die Auszahlungen, die nach Beschlussfassung durch die<br />

Gesellschafterversammlung vorgenommen werden.<br />

Auseinandersetzungs- und Abfi ndungsguthaben<br />

Scheidet ein Gesellschafter aus der Fondsgesellschaft aus<br />

und liegt kein Fall des § 5 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag vor,<br />

so ist das auf dessen Beteiligung entfallende Auseinandersetzungsguthaben<br />

aufgrund einer nach handelsrechtlichen<br />

Grundsätzen aufzustellenden Auseinandersetzungsbilanz<br />

zu errechnen. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

ist in vier gleichen Jahresraten jeweils am Ende eines jeden<br />

Geschäftsjahres, das auf das Ausscheiden des Gesellschafters<br />

folgt auszuzahlen. Das jeweilige Auseinandersetzungsguthaben<br />

wird vom Tag des Ausscheidens an mit 4 % p. a.<br />

verzinst. Wird binnen eines Jahres nach Ausscheiden in der<br />

Gesellschafterversammlung ein Aufl ösungsbeschluss gefasst,<br />

nimmt der Gesellschafter ausschließlich an der Liquidation<br />

nach Maßgabe des § 19 des Gesellschaftsvertrags teil.<br />

Anteilsübertragung<br />

Die vollständige oder teilweise Übertragung der Beteiligung<br />

kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres vorgenommen<br />

werden und ergibt sich aus Anteilsverkauf,<br />

Schenkung, Erbschaft oder im Wege der Abtretung. Hierzu<br />

ist die Zustimmung der Treuhandkommanditistin notwendig.<br />

Diese kann aus wichtigem Grund verweigert werden,<br />

insbesondere wenn der Anleger eine angeforderte Sicherheitsleistung<br />

für die der Gesellschaft im Zusammenhang<br />

mit der Übertragung entstehenden Kosten oder steuerlichen<br />

Nachteile nicht erbringt. Darüber hinaus steht im<br />

Fall einer Veräußerung der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance<br />

AG ein Vorkaufsrecht zu. Aus diesem Grund hat der veräußerungswillige<br />

Anleger der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />

Finance AG die beabsichtigte Veräußerung unter Angabe<br />

des mit dem Dritten vereinbarten Preises und der sonsti-


Rechtliche Grundlagen.<br />

gen Bedingungen schriftlich anzuzeigen. Die <strong>IDEENKAPITAL</strong><br />

Marine Finance AG kann das ihr zustehende Vorkaufsrecht<br />

nur innerhalb von vier Wochen nach Anzeige durch den<br />

Veräußerungswilligen ausüben.<br />

Kündigung der Beteiligung<br />

Jeder Anleger kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs<br />

Monaten zum Jahresende kündigen, erstmals jedoch zum<br />

31. Dezember 2025.<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

er die Gesellschaft kündigt. Er scheidet ferner aus, wenn<br />

über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröff net oder<br />

die Eröff nung mangels Masse abgelehnt wird, wenn ein<br />

Privatgläubiger des Anlegers die Gesellschaft kündigt, der<br />

Gesellschafter auf Aufl ösung der Gesellschaft klagt oder<br />

ein Gesellschafter seine aus der Beteiligung resultierenden<br />

Pfl ichten in grobem Maße verletzt und er deswegen aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen wird. In allen Fällen des Ausscheidens<br />

wird die Fondsgesellschaft nicht aufgelöst, sondern<br />

von den übrigen Gesellschaftern fortgeführt. Scheidet<br />

ein Gesellschafter, außer im Fall des § 5 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag,<br />

aus der Gesellschaft aus, so ist sein Auseinandersetzungsguthaben<br />

auf der Basis einer nach handelsrechtlichen<br />

Grundsätzen aufzustellenden Auseinandersetzungsbilanz<br />

zu ermitteln. Die Grundlage hierfür bildet der Verkehrswert<br />

des Schiff es. Am Ergebnis schwebender Geschäfte ist der<br />

Gesellschafter im Fall seines Ausscheidens nicht beteiligt.<br />

Mehrergebnisbeteiligung<br />

Die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG als Anbieter ist für den<br />

Fall, dass die Entwicklung der Fondsgesellschaft besser als<br />

prospektiert verläuft, zu einem Viertel an den Mehrergebnissen<br />

beteiligt. Die vom Mehrergebnis verbleibenden drei<br />

Viertel stehen allen Gesellschaftern gemäß der Beteiligungsquote<br />

zu. Auszahlungen aufgrund der Mehrergebnisbeteiligung<br />

können nur erfolgen, wenn sie zuvor um eventuelle<br />

Minderergebnisse bereinigt worden sind. Somit ist eine Betrachtung<br />

einzelner erfolgreich verlaufender Geschäftsjahre<br />

ausgeschlossen. Die Mehrergebnisbeteiligung ist auch für<br />

den Fall vorgesehen, dass das Schiff innerhalb des Prognosezeitraums<br />

(vor dem Jahr 2025) oder nach dessen Ende (ab<br />

dem Jahr 2025) veräußert wird oder dass ein Totalverlust des<br />

Schiff es eintritt. Im letzteren Fall bezieht sich die Mehrergebnisbeteiligung<br />

auf eine Versicherungsleistung. Für diesen Fall<br />

ist eine Anpassung des Restwertes als Bemessungsgrundlage<br />

vereinbart worden. Die Mehrergebnisbeteiligung ist im Gesellschaftsvertrag<br />

in § 14 Nr. 5 geregelt (Seite 87 f.).<br />

Abweichende Regelungen<br />

Im Rahmen des Gesellschaftsvertrags der „PORT KELANG“<br />

GmbH & Co. KG wurden unter anderem folgende vom Gesetz,<br />

insbesondere vom Handelsgesetzbuch (HGB) abweichende<br />

Regelungen getroff en:<br />

■ Im Regelfall sind die Anleger nur mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />

an der Gesellschaft beteiligt.<br />

■ Auf die übernommene Kommanditeinlage ist ein Agio in<br />

Höhe von 5 % zu zahlen.<br />

■ Erbringt ein Anleger seine Einlage ganz oder teilweise nicht<br />

zu den festgelegten Fälligkeitsterminen, so ist der ausstehende<br />

Betrag mit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />

über Basiszins beziehungsweise, wenn ein Verbraucher<br />

am Vertrag nicht beteiligt ist, mit 8 Prozentpunkten über<br />

Basiszins zu verzinsen. In diesem Fall kann der Anleger<br />

zusätzlich aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden,<br />

alternativ kann seine Beteiligung auf einen bereits eingezahlten<br />

Betrag herabgesetzt werden. Wird ein Anleger<br />

aus diesem Grund ausgeschlossen, so wird er am Gewinn<br />

der Gesellschaft nicht beteiligt und erhält auch kein Abfi<br />

ndungsguthaben. Ihm wird lediglich der eingezahlte<br />

Betrag unverzinst erstattet. Im Fall der Herabsetzung der<br />

Kommanditeinlage oder des Ausschlusses des Kommanditisten<br />

kann die Fondsgesellschaft als pauschalierten<br />

Schadenersatz einen Betrag in Höhe von 1.500 USD oder<br />

einen durch die Fondsgesellschaft nachgewiesenen höheren<br />

Schaden verlangen.<br />

■ Beschlussfassungen erfolgen nicht nach der Anzahl<br />

der Anleger, sondern nach dem Verhältnis der Kommanditeinlagen<br />

zueinander. Grundsätzlich können Beschlüsse<br />

mit einfacher Mehrheit gefasst werden, für bestimmte<br />

Geschäfte sind jedoch eine Mehrheit von 75 % des abstimmenden<br />

Kommanditkapitals und die Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Komplementärin vorgesehen. Gesellschafterversammlungen<br />

als Präsenzveranstaltungen<br />

sind entbehrlich, wenn die erforderlichen Beschlüsse im<br />

Umlaufverfahren auf Verlangen der geschäftsführenden<br />

Komplementärin und nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags<br />

zustande kommen.<br />

■ Es wird ein Beirat gebildet, der zu bestimmten Handlungen,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />

seine Zustimmung erteilen muss, das Widerspruchsrecht<br />

der Kommanditistin gemäß § 164 HGB ist<br />

insoweit abbedungen; die geschäftsführende Komple-<br />

45 NAVALIA <strong>12</strong>. RECHTLICHE GRUNDLAGEN.


Rechtliche Grundlagen.<br />

mentärin ist weiter befugt, bestimmte im Gesellschaftsvertrag<br />

aufgeführte Verträge und Rechtsgeschäfte ohne<br />

Zustimmung des Beirats oder der Gesellschafterversammlung<br />

abzuschließen beziehungsweise vorzunehmen.<br />

■ Kommanditanteile können nur mit Zustimmung der Treuhandkommanditistin<br />

übertragen werden. Der IDEENKAPI-<br />

TAL Marine Finance AG ist ein Vorkaufsrecht eingeräumt.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist jederzeit berechtigt, die<br />

für den jeweiligen Treugeber treuhänderisch gehaltene<br />

Kommanditbeteiligung auf diesen zu übertragen.<br />

■ Jeder Anleger hat das Recht, seine Beteiligung zu kündigen,<br />

frühestens jedoch zum 31. Dezember 2025.<br />

■ Im Rahmen der Ergebnisverteilung erhalten zunächst die<br />

geschäftsführende Komplementärin wie auch die Treuhandkommanditistin<br />

eine Tätigkeitsvergütung. Darüber<br />

hinaus ist eine Mehrergebnisbeteiligung zugunsten der<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG vorgesehen. Das verbleibende<br />

Ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis<br />

ihrer Einlage verteilt.<br />

■ Entnahmen erfolgen aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung<br />

und sind an die Voraussetzung<br />

geknüpft, dass die Liquidität der Fondsgesellschaft dieses<br />

erlaubt, Zahlungsverpfl ichtungen der Fondsgesellschaft<br />

nicht gefährdet werden und nach Auszahlung eine angemessene<br />

Liquiditätsreserve verbleibt.<br />

■ Die geschäftsführende Komplementärin ist vom Wettbewerbsverbot<br />

befreit. Entsprechendes gilt für ihre Gesellschafter<br />

und Organe.<br />

■ Im Fall der Liquidation der Gesellschaft wird der nach Begleichung<br />

der Schulden verbleibende Liquidationserlös<br />

zunächst zur Auszahlung beschlossener und nicht entnommener<br />

Ausschüttungen an die Gesellschafter und<br />

sodann zur Rückzahlung des Guthabens etwaiger stiller<br />

Gesellschafter verwandt. Der hiernach verbleibende Liquidationserlös<br />

wird auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

Einlagen verteilt.<br />

■ Bei allen Veränderungen in der Gesellschafterstruktur sollen<br />

keine Kommanditbeteiligungen entstehen, die einen<br />

Betrag von 10.000 USD unterschreiten. Zudem muss nach<br />

dem Gesellschaftsvertrag sichergestellt sein, dass Kommanditbeteiligungen<br />

durch 1.000 glatt teilbar sind.<br />

■ Der ausscheidende Gesellschafter nimmt am Ergebnis<br />

schwebender Geschäfte nicht teil.<br />

■ Die Treuhandkommanditistin verwaltet die Beteiligung<br />

der Treugeber und Kommanditisten. Sie übt für diese<br />

auch die Gesellschafterrechte aus, soweit sie nicht<br />

persönlich wahrgenommen werden. Die Treugeber/<br />

Kommanditisten können der Treuhandkommanditistin<br />

im Hinblick auf die Ausübung des Stimmrechts Weisungen<br />

erteilen. Werden Weisungen nicht erteilt, so übt die Treuhandkommanditistin<br />

das Stimmrecht grundsätzlich nach<br />

pfl ichtgemäßem Ermessen aus, ist jedoch nach den Regelungen<br />

des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags<br />

in der Regel verpfl ichtet, sich der Mehrheit der selbst<br />

abstimmenden beziehungsweise Weisungen erteilenden<br />

Treugeber/Kommanditisten anzuschließen.<br />

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den prospektierten<br />

Gesellschaftsvertrag verwiesen. Darüber hinaus wird darauf<br />

hingewiesen, dass entsprechende Rechtsfolgen auch für<br />

die mittelbar als Treugeber beteiligten Anleger über entsprechende<br />

Regelungen im Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

herbeigeführt werden.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

weist folgende vom HGB oder GmbHG abweichenden<br />

Regelungen auf: In der Satzung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin ist vorgesehen, dass deren jeweils<br />

50-prozentige Gesellschafter <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />

Finance AG und Stella Marine Services GmbH & Co. KG das<br />

Recht haben, jeweils zwei gesamtvertretungsberechtigte<br />

Personen (gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />

und/oder Gesamtprokuristen) zu benennen. Die Geschäftsführung<br />

hat dergestalt stattzufi nden, dass jeweils eine von<br />

der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG benannte Person<br />

gemeinsam mit einer von der Stella Marine Services GmbH &<br />

Co. KG benannten Personen zu handeln hat. Dies soll auch<br />

bei der Vertretung nach außen entsprechend erfolgen.<br />

Weitere wesentliche Abweichungen vom GmbH-Gesetz<br />

beziehungsweise vom HGB enthält die Satzung der Verwaltungsgesellschaft<br />

„PORT KELANG“ mbH nicht.<br />

Treuhand- und<br />

Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

Die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH mit Sitz Berliner<br />

Allee 27–29, 402<strong>12</strong> Düsseldorf, fungiert nach Abschluss<br />

des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags vom<br />

27. Februar 2008 als Treuhandkommanditistin.<br />

Mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin<br />

kommt der Treuhandvertrag zustande. Im<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag über die Anlegerverwaltung<br />

ist vereinbart, dass die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand<br />

GmbH auch mit der administrativen Abwicklung sowie der<br />

laufenden Verwaltung der Beteiligungen von Direktkommanditisten<br />

und Treugebern beauftragt ist. Sie übernimmt auch


Rechtliche Grundlagen.<br />

die laufende Berichterstattung der Fondsgesellschaft an die<br />

Anleger sowie die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs<br />

zwischen der Fondsgesellschaft und den Anlegern.<br />

Darüber hinaus verwaltet sie die persönlichen Daten der<br />

Anleger und organisiert die Gesellschafterversammlungen.<br />

Die genannten Verträge bilden die Rechtsgrundlage für die<br />

Tätigkeit der Treuhandkommanditistin.<br />

Gemäß § 11 des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags<br />

hat die Treuhandkommanditistin die Mittelverwendung/Mittelfreigabe<br />

übernommen. Alle Ein- und Auszahlungen<br />

der Fondsgesellschaft in der Investitionsphase<br />

werden über ein gesondertes Konto abgewickelt, wobei<br />

die Freigabe der Mittel durch die Treuhandkommanditistin<br />

erfolgt. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, eine Vorfi<br />

nanzierung bei der fi nanzierenden Bank durch eingehendes<br />

Zeichnungskapital abzulösen. Der ungeschmälerte Eingang<br />

des Zeichnungskapitals bei der Gesellschaft wird überprüft.<br />

Für den Fall, dass das Fondskapital durch die von der Treuhandkommanditistin<br />

geleisteten Einzahlungen nicht erreicht wird,<br />

ist die Treuhandkommanditistin zur Rechenschaftslegung<br />

über die ausstehenden Beträge verpfl ichtet. Als Mittelverwendungsbudget<br />

gilt der auf Seite 32 abgebildete Finanz- und<br />

Investitionsplan. Die Übereinstimmung mit den vorliegenden<br />

Verträgen und dem Beteiligungsprospekt wird von der Treuhandkommanditistin<br />

überprüft. Die Mittelverwendung/Mittelfreigabe<br />

wird in der Weise ausgeübt, dass über die Mittel nur<br />

nach Mitzeichnung der Treuhandkommanditistin verfügt werden<br />

kann, wobei sie zur Freigabe verpfl ichtet ist, wenn die Verwendung<br />

in Übereinstimmung mit dem Finanz- und Investitionsplan<br />

steht. Damit ist sichergestellt, dass die Kapitaleinlagen<br />

der Gesellschafter in Übereinstimmung mit dem Finanz- und<br />

Investitionsplan verwendet werden (Seite 14).<br />

Die Treuhandkommanditistin ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft<br />

der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Client Service GmbH. Weitere<br />

die <strong>IDEENKAPITAL</strong>-Gruppe betreff ende Beteiligungsverhältnisse<br />

sind im Kapitel „Beteiligte Partner“ (Seite 58) aufgeführt.<br />

Darüber hinausgehende Umstände oder Beziehungen, die<br />

Interessenkonfl ikte begründen könnten, liegen nicht vor.<br />

Die Vergütung der Treuhandkommanditistin gemäß dem<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag beträgt im Jahr 2008 einmalig<br />

60.000 USD, im Folgejahr 100.000 USD, jeweils zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Anschließend wird mit einer Steigerung<br />

von 1,25 % p. a. bei den Treuhandgebühren kalkuliert.<br />

Bis Ende des Prognosezeitraums im Jahr 2025 errechnet<br />

sich eine laufende Vergütung in Höhe von 1.941.105 USD<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gemäß § 14 Abs. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrags erhält die Treuhandkommanditistin<br />

bei Verkauf des Schiff es oder Totalverlust eine Vergütung in<br />

Höhe von 2 % des Nettoverkaufserlöses beziehungsweise<br />

der Versicherungsleistung. Auf Basis der für das Jahr 2025<br />

geplanten Veräußerung und des angenommenen Verkaufspreises<br />

errechnet sich eine Vergütung von circa 269.440<br />

TUSD zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Gesamtbetrag<br />

der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten<br />

Vergütung des Treuhänders summiert sich somit auf<br />

2.210.545 USD zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Vertragsreedervertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Stella Marine Services GmbH &<br />

Co. KG (nachstehend Vertragsreeder genannt) durch Abschluss<br />

des Vertragsreedervertrags vom 27. Februar 2008 mit der Bereederung<br />

ihres Schiff es beauftragt. Geschäftsführender Gesellschafter<br />

ist Martin Strothmann, Bremen, zugleich Mitglied des<br />

Vorstands der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG. Der Vertrag<br />

legt die Aufgaben des Vertragsreeders fest. Diese umfassen alle<br />

Geschäfte und Rechtshandlungen, die im Zusammenhang mit<br />

der Bereederung stehen, zum Beispiel die Beschäftigung des<br />

Schiff es, die Ausrüstung und die Erhaltung des Schiff es, die Besatzung<br />

und die kaufmännische Verwaltung.<br />

Für die Bereederung des MS „PORT KELANG“ erhält der Vertragsreeder<br />

bis zum Ende der Festcharter inklusive der Optionszeiträume<br />

eine Vergütung von 4,0 % der eingegangenen<br />

Bruttofrachten, mindestens jedoch 500 USD/Tag, anschließend<br />

erhöht sich die Vergütung auf 4,5 % der eingegangenen<br />

Bruttofrachten, mindestens jedoch 500 USD/Tag.<br />

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, er endet<br />

jedoch mit der Liquidation der Fondsgesellschaft. Darüber<br />

hinaus kann der Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum 31. Dezember<br />

2025, gekündigt werden.<br />

Mit dem nautisch-technischen Management hat der Vertragsreeder<br />

seinerseits die International Tanker Management<br />

(Germany) GmbH (nachfolgend „ITM“ genannt) beauftragt.<br />

Die Vergütung, die ITM hierfür erhält, wird vom<br />

Vertragsreeder getragen. ITM ist eine Tochtergesellschaft<br />

von Barber International Ltd.<br />

Kaufvertrag<br />

Die „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG hat laut Kaufvertrag vom<br />

18. April 2007 das MS „PORT KELANG“ zum Preis von 41,75<br />

Mio. USD von der Nord Empros III Pte. Ltd., Singapur, erworben.<br />

Das MS „PORT KELANG“ wird derzeit noch unter der Baunummer<br />

S-Z297 auf der Werft Imabari Shipbuilding Co. Ltd.,<br />

Japan, gebaut. Mit Vertragsunterzeichnung war eine Anzah-<br />

47 NAVALIA <strong>12</strong>. RECHTLICHE GRUNDLAGEN.


Rechtliche Grundlagen.<br />

lung von 20 % auf ein Gemeinschaftskonto, über das Käufer<br />

und Verkäufer nur gemeinsam verfügen können, zu leisten.<br />

Der Restkaufpreis wird bei Übernahme des Schiff es fällig. Der<br />

Kaufvertrag sieht im Streitfall englisches Recht vor.<br />

Weder der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG (als Anbieterin,<br />

Gründungsgesellschafterin und <strong>Prospekt</strong>herausgeberin)<br />

noch den übrigen Gründungsgesellschaftern sowie den<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung beziehungsweise der<br />

Treuhandkommanditistin oder sonstigen Gesellschaften der<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong>-Gruppe stand oder steht das Eigentum am<br />

MS „PORT KELANG“ oder wesentlichen Teilen desselben oder<br />

eine sonstige dingliche Berechtigung am Anlage objekt zu.<br />

Vertrag über die Beschäftigung<br />

Die „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG hat mit der Nordhval<br />

Pte. Ltd., Suntec City Four #27-05, 6 Temasek Boulevard,<br />

038986 Singapur, am 18. April 2007 einen Vertrag über die<br />

Beschäftigung des MS „PORT KELANG“ abgeschlossen. Der<br />

Chartervertrag läuft über circa drei Jahre ab Indienststellung<br />

des Schiff es, die Charterrate beträgt 19.000 USD pro Tag.<br />

Eine Befrachtungskommission fällt nicht an. Der Charterer<br />

hat zwei Optionen, den Vertrag zu den gleichen Konditionen<br />

um jeweils ein Jahr zu verlängern.<br />

DS Norden A/S, Amaliegade 49, DK-<strong>12</strong>56 Kopenhagen,<br />

garantiert die Erfüllung des Chartervertrags.<br />

Darlehensverträge<br />

Es liegt eine verbindliche Finanzierungszusage eines deutschen<br />

Bankenkonsortiums vom 3. April 2007 über das<br />

Schiff shypothekendarlehen von 26,3 Mio. USD sowie über<br />

einen Kontokorrentkredit von 1,2 Mio. USD und eine Eigenkapitalvorfi<br />

nanzierung über maximal <strong>12</strong>,0 Mio. EUR in EUR<br />

oder USD vor. Am 19. April 2007 wurde der Vertrag über das<br />

Schiff shypothekendarlehen abgeschlossen. Es umfasst eine<br />

Tranche von 21,3 Mio. USD mit 14 Jahren Laufzeit sowie eine<br />

Tranche von 5,0 Mio. USD mit fünf Jahren Laufzeit. Die Kaufpreisanzahlung<br />

in Höhe von 8,35 Mio. USD wurde durch<br />

ein Vorfi nanzierungsdarlehen vom 19. April 2007 fi nanziert.<br />

Dieses Vorfi nanzierungsdarlehen wird bei Valutierung des<br />

Schiff shypothekendarlehens von diesem abgelöst. Mit dem<br />

Bankenkonsortium ist eine Besicherung der Darlehen durch<br />

eine Schiff shypothek in Höhe von 45,0 Mio. USD vereinbart.<br />

Darüber hinaus bestehen keine dinglichen Belastungen<br />

und keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen<br />

hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeit des MS „PORT<br />

KELANG“, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel.<br />

Geschäftsbesorgungsverträge mit Unternehmen<br />

der <strong>IDEENKAPITAL</strong>-Gruppe<br />

Mit der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG hat die Fondsgesellschaft<br />

folgende Verträge abgeschlossen:<br />

■ Geschäftsbesorgungsvertrag über die Auswahl und Vermittlung<br />

eines für die Investition geeigneten Schiff es und<br />

dessen Beschäftigung<br />

■ Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung der<br />

langfristigen Fremdfi nanzierung<br />

■ Geschäftsbesorgungsvertrag über die Erstellung der<br />

Fondskonzeption<br />

■ Vertrag über die Geschäftsführung in der Anlaufphase<br />

Die Vergütungen für diese Tätigkeiten betragen zusammen<br />

circa 654.000 USD zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Mit der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Financial Service AG hat die Fondsgesellschaft<br />

einen Eigenkapitalvermittlungsvertrag abgeschlossen.<br />

Dieser Vertrag sieht auch die Übernahme von weiteren<br />

Leistungen wie <strong>Prospekt</strong>erstellung und Marketing vor. Bezogen<br />

auf das geplante Kommanditkapital ergibt sich eine<br />

Vergütung von circa 3.386 TUSD beziehungsweise 500 TUSD<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Mit der <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG hat die Fondsgesellschaft einen<br />

Vertrag über die Gestellung einer Bürgschafts- und Platzierungsgarantie<br />

abgeschlossen. Die <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG hat<br />

eine entsprechende Verpfl ichtung gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

und den kreditgebenden Banken abgegeben.<br />

Damit ist die Gesamtfi nanzierung der Fondsgesellschaft<br />

sichergestellt. Hierfür ist eine Vergütung von insgesamt 200<br />

TUSD zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen. Die<br />

Höhe der Vergütungen und deren Fälligkeiten sind auf Seite<br />

33 dargestellt.<br />

Mit der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH hat die<br />

Fondsgesellschaft einen Geschäftsbesorgungsvertrag über<br />

die Anlegerverwaltung abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde<br />

bereits auf Seite 46 im Zusammenhang mit dem Treuhandund<br />

Beteiligungsverwaltungsvertrag dargestellt.<br />

Der Vertragsreedervertrag der Fondsgesellschaft mit der<br />

Stella Marine Services GmbH & Co. KG wurde bereits auf<br />

Seite 29 unter „Vertragsreedervertrag“ erläutert.<br />

Die Gründungsgesellschafter, der <strong>Prospekt</strong>verantwortliche,<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten,<br />

der Treuhänder sowie die sonstigen Gesellschaften<br />

der <strong>IDEENKAPITAL</strong>-Gruppe haben über die vorstehend mit<br />

ihren Vergütungen genannten Leistungen hinaus keine<br />

weiteren Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang<br />

mit der Vermögensanlage erbracht. Den Mitgliedern der


Rechtliche Grundlagen.<br />

Geschäftsführung, dem Vorstand, den Aufsichtsgremien<br />

und Beiräten des Emittenten wurden im abgeschlossenen<br />

Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen oder Nebenleistungen, gewährt.<br />

Herr Michael Ide ist Vorstand der <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG<br />

(Gründungskommanditistin) und ebenfalls Vorstandsmitglied<br />

der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Financial Service AG, die mit dem<br />

Vertrieb der Vermögensanlage betraut ist. Herr Martin Strothmann<br />

ist neben seiner Tätigkeit in der Geschäftsführung<br />

des Emittenten auch geschäftsführender Gesellschafter der<br />

Stella Marine Service GmbH & Co. KG (Vertragsreeder) und<br />

Mitglied des Vorstands der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance<br />

AG, die für den Emittenten nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

und Leistungen erbracht haben beziehungsweise erbringen.<br />

Herr Stefan Krökel ist neben seiner Tätigkeit in der<br />

Geschäftsführung des Emittenten auch Prokurist der Stella<br />

Marine Services GmbH & Co. KG und Angestellter der IDE-<br />

ENKAPITAL Marine Finance AG, die für den Emittenten nicht<br />

nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbracht haben<br />

beziehungsweise erbringen. Herr Sascha Böttcher ist<br />

neben seiner Tätigkeit in der Geschäftsführung des Emittenten<br />

auch Mitglied des Vorstands der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />

Finance AG, die für den Emittenten nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen und Leistungen erbracht hat. Darüber hinaus<br />

sind die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten<br />

nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

betraut sind, dem Emittenten Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen oder nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

und Leistungen erbracht haben oder erbringen.<br />

Genehmigungen, Patente, Lizenzen<br />

Der Betrieb des Schiff es erfordert behördliche Genehmigungen<br />

bezüglich der technischen Einsatzfähigkeit und<br />

der vorschriftsmäßigen Ausrüstung durch eine zugelassene<br />

Klassifi kationsgesellschaft (zum Beispiel Nippon Kaiji Kyokai<br />

oder Det Norske Veritas), auch hinsichtlich der Sicherheit<br />

des Schiff sbetriebs und der Kommunikationseinrichtungen.<br />

Diese Genehmigungen werden mit Ablieferung des Schiffes<br />

vorliegen (Risikohinweise, Seite 13). Die Ausfl aggungsgenehmigung<br />

des Bundesamts für Seeschiff fahrt und Hydrographie<br />

in Hamburg muss noch eingeholt werden.<br />

Von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder<br />

Ertragslage sind die Verträge zur Beschäftigung des Schiffes.<br />

Auswirkungen dieser Abhängigkeit sind auf den Seiten<br />

10 (Risikohinweise) und den Seiten 18 (Beschäftigung)<br />

beschrieben. Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft von<br />

Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren<br />

nicht abhängig.<br />

Weitere das Anlageobjekt, seine Herstellung, Finanzierung,<br />

Nutzung oder Verwertung betreff ende Vereinbarungen<br />

existieren nach Wissen des Anbieters nicht.<br />

49 NAVALIA <strong>12</strong>. RECHTLICHE GRUNDLAGEN.


MS „PORT MOUTON“, ein Super-Handymax-Bulkcarrier aus dem Beteiligungsangebot <strong>Navalia</strong> 8.


Steuerliche Grundlagen.<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />

enthält die wesentlichen Aspekte der steuerlichen Konzeption<br />

und dient dazu, dem Anleger die steuerlichen Aspekte<br />

der Beteiligung zu vermitteln. Nachfolgend wird davon ausgegangen,<br />

dass es sich bei den Anlegern ausschließlich um<br />

in Deutschland ansässige und damit unbeschränkt steuerpfl<br />

ichtige natürliche Personen handelt, die ihre Beteiligungen<br />

im steuerlichen Privatvermögen halten. Es wird jedem<br />

Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen Konsequenzen<br />

seiner Beteiligung mit einem steuerlichen Berater<br />

zu erörtern. Etwaige steuerliche Risiken sind auf Seite <strong>12</strong> f.<br />

dargestellt. Der Anbieter übernimmt keine Zahlungen von<br />

Steuern für den Anleger.<br />

Nachfolgend wird die „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG als<br />

„Schiff fahrtsgesellschaft“ bezeichnet.<br />

Einkommensteuer/Einkunftsart<br />

Nach der gesellschaftsrechtlichen Konzeption der Schiff -<br />

fahrtsgesellschaft ist jeder Gesellschafter/Treugeber durch<br />

seine Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen<br />

Reserven und durch die Einräumung von Stimm- und<br />

Kontrollrechten unter Berücksichtigung des geltenden<br />

Steuerrechts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />

als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2<br />

EStG einzustufen und erzielt somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher Einkünfte ist,<br />

dass die Schiff fahrtsgesellschaft auf Betriebsvermögensmehrung,<br />

das heißt auf Erzielung eines Totalgewinns, ausgerichtet<br />

ist. Hierbei kommt es auf die voraussichtlich zu<br />

erwirtschaftenden, nach § 5 EStG ermittelten Ergebnisse<br />

der Gesellschaft unabhängig davon an, ob die Gesellschaft<br />

zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />

optiert.<br />

Bei planmäßigem Verlauf können die Gesellschafter einen<br />

laufenden entnahmefähigen Gewinn beziehungsweise ein<br />

ihre Einlage übersteigendes Auseinandersetzungsguthaben<br />

erwarten, sodass aus heutiger Sicht das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht<br />

zu bejahen ist. Eine Fremdfi nanzierung der<br />

Beteiligung ist nach der Konzeption nicht vorgesehen. Jedem<br />

Anleger wird empfohlen, die steuerlichen Auswirkungen einer<br />

etwaigen Anteilsfi nanzierung mit einem steuerlichen Berater<br />

zu erörtern.<br />

Steuerliche Ergebnisse/Tonnagesteuer<br />

Die Tonnagesteuer ist eine pauschale Gewinnermittlung<br />

für Seeschiff e, die im internationalen Verkehr eingesetzt<br />

werden. Sie ersetzt die reguläre Gewinnermittlung durch<br />

Betriebsvermögensvergleich. Mit der pauschalen Gewinnermittlung<br />

sind nicht nur die laufenden Gewinne eines<br />

Schiff sbetriebs, sondern auch ein etwaiger Gewinn aus<br />

einer Anteilsveräußerung oder Veräußerung eines Schiff es<br />

beziehungsweise bei einer Betriebsaufgabe im Ganzen abgegolten.<br />

Aufwendungen in der Investitionsphase sind daher<br />

ebenfalls mit dem pauschal ermittelten Gewinn abgegolten<br />

und führen zu keinem steuerlichen Verlustvolumen. Ertragsteuerliche<br />

Besonderheiten im Hinblick auf die steuerliche<br />

Behandlung der Aufwendungen in der Investitionsphase<br />

oder bei der Abschreibung eines Schiff es ergeben sich nicht.<br />

Der Regelungsbereich des § 15a EStG sowie des § 15b EStG<br />

wird nicht berührt.<br />

Die Vorschriften zur Tonnagesteuer wurden durch das BMF-<br />

Schreiben vom <strong>12</strong>. Juni 2002 (BStBl I 2002, S. 614 ff .) ergänzt.<br />

Die sich aus dem BMF-Schreiben ergebenden Erkenntnisse<br />

wurden im Rahmen der Konzeption berücksichtigt.<br />

Die pauschale Gewinnermittlung richtet sich nach der in<br />

Nettotonnen ausgedrückten Größe des Schiff es. Die Anzahl<br />

der Nettotonnen wird mit einem Staff eltarif belegt, der mit<br />

den Betriebstagen des Schiff es multipliziert wird. Der Staff eltarif<br />

stellt sich wie folgt dar:<br />

■ bis zu 1.000 Nettotonnen: 0,92 EUR pro 100 Nettotonnen/<br />

Tag<br />

■ über 1.000 bis 10.000 Nettotonnen: 0,69 EUR pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

■ über 10.000 bis 25.000 Nettotonnen: 0,46 EUR pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

■ über 25.000 Nettotonnen: 0,23 EUR pro 100 Nettotonnen/<br />

Tag<br />

Für ein Betriebsjahr des MS „PORT KELANG“ mit 365 Einsatztagen<br />

ergibt sich bei der Schiff fahrtsgesellschaft ein pauschal<br />

ermitteltes steuerliches Ergebnis in Höhe von 39.624,40 EUR.<br />

Wesentliche Voraussetzung für die Anwendung der pauschalen<br />

Gewinnermittlung ist neben einer Geschäftsführung<br />

und Bereederung des Schiff es im Inland, dass das Schiff im<br />

internationalen Seeverkehr betrieben wird. Außerdem muss<br />

das Schiff überwiegend in einem inländischen Seeschiff sregister<br />

eingetragen sein. Das Führen der deutschen Flagge<br />

ist nicht erforderlich. Schließlich ist im Jahr der Indienststellung<br />

des Handelsschiff es gegenüber dem zuständigen<br />

Finanzamt zu erklären, dass zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG optiert werden soll. Der Antrag auf Ge-


Steuerliche Grundlagen.<br />

winnermittlung nach der Tonnage wird planmäßig im Jahr<br />

2008, dem Jahr der Indienststellung des Handelsschiff es,<br />

erfolgen. An den Antrag ist die Schiff fahrtsgesellschaft für<br />

zehn Jahre gebunden. Allerdings kann das Schiff innerhalb<br />

dieses Zeitraums jederzeit veräußert werden.<br />

Die Konzeption des Beteiligungsangebots geht davon aus,<br />

dass die Gesellschaft und der Bereederer die für die Anwendung<br />

des § 5a EStG erforderlichen Voraussetzungen schaff en<br />

und während der gesamten Laufzeit der Beteiligung erfüllen.<br />

Die Anleger nehmen anteilig an den steuerlichen Ergebnissen<br />

der Schiff fahrtsgesellschaft teil. Auf jeden Anleger<br />

entfällt ab 2009 insoweit ein jährlicher steuerlicher Gewinnanteil<br />

in Höhe von insgesamt circa 0,29 % bezogen auf die<br />

Beteiligungssumme ohne Agio, der mit dem persönlichen<br />

Steuersatz zu versteuern ist. Im Jahr 2008 ist der steuerliche<br />

Gewinnanteil infolge der unterjährigen Übernahme des MS<br />

„PORT KELANG“ geringer und beträgt – planmäßige Entwicklung<br />

vorausgesetzt – circa 0,02 % bezogen auf die Beteiligungssumme<br />

ohne Agio.<br />

Neben dem pauschal nach § 5a EStG ermittelten Gewinn<br />

sind zusätzlich etwaige Sonderbetriebseinnahmen der Anleger<br />

(zum Beispiel Beiratsvergütungen) bei der Gewinnermittlung<br />

zu berücksichtigen und von den Anlegern zu versteuern.<br />

Demgegenüber sind Sonderbetriebsausgaben (zum<br />

Beispiel Zinsen für eine Fremdfi nanzierung der Beteiligung)<br />

grundsätzlich nicht zusätzlich zu berücksichtigen. Sie sind<br />

vielmehr mit dem Anteil an dem sich nach den Tonnagesteuervorschriften<br />

ergebenden Gewinn abgegolten. Ferner<br />

können bei negativer Entwicklung des Schiff sbetriebs negative<br />

Ergebnisse nicht berücksichtigt werden. Auch fi ndet<br />

eine gesonderte Anrechnung ausländischer Einkünfte sowie<br />

eine begünstigte Besteuerung von außerordentlichen<br />

Einkünften während des Zeitraums der pauschalen Gewinnermittlung<br />

nicht statt.<br />

Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebots ist hinsichtlich<br />

der Merkmale der Tonnagesteuer nach § 5a EStG<br />

vergleichbar mit wesentlichen Teilen steuerlicher Konzeptionen<br />

anderer Gesellschaften, die von der Finanzverwaltung<br />

in der Vergangenheit grundsätzlich anerkannt worden sind.<br />

Die abschließende Würdigung der steuerlich relevanten<br />

Sachverhalte wird jedoch erst im Rahmen der steuerlichen<br />

Außenprüfung (Betriebsprüfung) erfolgen.<br />

Keine Nachversteuerung eines<br />

Unterschiedsbetrags<br />

Die Gesellschaft wird den steuerlichen Anforderungen entsprechend<br />

den Antrag auf pauschale Besteuerung nach<br />

Tonnage im Jahr 2008, dem Jahr der Indienststellung des<br />

Schiff es, stellen. Da in diesem Fall die vor Indienststellung<br />

des Schiff es entstandenen Gewinne nicht zu besteuern<br />

sind, werden keine Unterschiedsbeträge entstehen.<br />

Steuerliche Behandlung von Auszahlungen<br />

Bei den von der Schiff fahrtsgesellschaft geplanten Auszahlungen<br />

handelt es sich steuerlich um Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen,<br />

die grundsätzlich keiner Steuerpfl icht<br />

unterliegen. Entsteht durch Auszahlungen (Entnahmen)<br />

ein negatives Kapitalkonto, kommt die Gewinnfi ktion nach<br />

§ 15a Abs. 3 EStG neben § 5a EStG zur Anwendung. Nach der<br />

Konzeption dieser Beteiligung ist der Regelungsbereich des<br />

§ 15a Abs. 3 EStG jedoch nicht berührt, da den Anlegern<br />

keine ausgleichsfähigen Verluste in der Gründungs- und Investitionsphase<br />

zugewiesen werden.<br />

Verfahrensrechtliche Fragen<br />

Das Ergebnis der Schiff fahrtsgesellschaft wird einheitlich<br />

und gesondert für jeden Anleger von dem zuständigen<br />

Betriebsstättenfi nanzamt festgestellt. Die anteiligen Ergebnisse<br />

werden den Wohnsitzfi nanzämtern der Gesellschafter<br />

amtsintern mitgeteilt. Aufwendungen, die einem Gesellschafter<br />

im Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstanden<br />

sind, können ausschließlich über die Schiff fahrtsgesellschaft<br />

steuerlich geltend gemacht werden. Sie sind jedoch<br />

mit dem Anteil am pauschal ermittelten Gewinn nach § 5a<br />

EStG abgegolten.<br />

Steuersätze<br />

Die Einkommensteuer wird nach einem progressiven Tarif<br />

erhoben, der mit 15 % beginnt und bei einem zu versteuernden<br />

Einkommen über 52.151 EUR (Ehegatten: 104.302<br />

EUR) auf 42 % ansteigt. Dieser Steuersatz gilt bis zu einem<br />

Einkommen von 250.000 EUR (Ehegatten: 500.000 EUR) und<br />

erhöht sich danach auf den Spitzensteuersatz von 45 %. Der<br />

Prognoseberechnung liegt während der Gesamtdauer der<br />

Beteiligung ein Steuersatz von 42 % zugrunde, da Grundlage<br />

der Berechnung ein verheirateter Musteranleger mit<br />

einem zu versteuernden Einkommen von 180.000 EUR war.<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Zusätzlich zur Einkommensteuer wird derzeit ein Solidaritätszuschlag<br />

in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer<br />

jedes Gesellschafters/Treugebers erhoben. Dies<br />

wirkt sich bei den Gesellschaftern als zusätzliche Belastung<br />

aus. Die Konzeption des Beteiligungsangebots geht davon<br />

53 NAVALIA <strong>12</strong>. STEUERLICHE GRUNDLAGEN.


Steuerliche Grundlagen.<br />

aus, dass während der gesamten Dauer der Beteiligung ein<br />

Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die festgesetzte<br />

Einkommensteuer erhoben wird.<br />

Kirchensteuer<br />

Bei kirchensteuerpfl ichtigen Anlegern wird eine Kirchensteuer<br />

erhoben, deren Höhe sich nach den Landeskirchensteuergesetzen<br />

richtet und – je nach Bundesland – 8 % oder<br />

9 % der Einkommensteuer beträgt. Bei der Ermittlung der<br />

steuerlichen Belastung im Rahmen der Prognoserechnung<br />

für den Anleger wurde eine etwaige Kirchensteuer eines<br />

Anlegers nicht berücksichtigt.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom<br />

7. November 2006 die derzeit geltende Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer für verfassungswidrig erklärt und den<br />

Gesetzgeber aufgefordert, das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht<br />

spätestens bis zum 31. Dezember 2008 verfassungskonform<br />

auszugestalten. Bei der Bewertung der<br />

Vermögensgegenstände hat sich das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht<br />

am Verkehrswert der übertragenen Vermögensgegenstände<br />

zu orientieren. Steuervergünstigungen<br />

im Interesse des Gemeinwohls sind weiterhin zulässig,<br />

haben aber im Anschluss an die Bewertung zu erfolgen.<br />

Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der Gesellschaft<br />

unterliegt der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer.<br />

Während die Anteile der direkt beteiligten<br />

Kommanditisten als steuerliches Betriebsvermögen behandelt<br />

werden, stellen treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen<br />

nach Auff assung der Finanzverwaltung<br />

(koordinierter Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg<br />

vom 27. Juni 2005, DB 2005, S. 1493) im Ergebnis<br />

kein Betriebsvermögen dar. Gegenstand der Übertragung<br />

ist in solchen Fällen nach Auff assung der Finanzverwaltung<br />

nicht die Kommanditbeteiligung, sondern der Herausgabeanspruch<br />

gegen den Treuhänder, der mit dem Verkehrswert<br />

zu bewerten ist. Dazu, wie dieser Wert zu ermitteln ist, hat<br />

sich die Finanzverwaltung bisher nicht geäußert.<br />

Der Ansatz zum Verkehrswert der treuhänderisch gehaltenen<br />

Beteiligung hat zur Folge, dass sich die Bemessungsgrundlage<br />

der Beteiligung gegenüber der unmittelbar gehaltenen<br />

Beteiligung deutlich erhöht. Außerdem fi nden die für<br />

Betriebsvermögen geltenden erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />

Vergünstigungen nach Auff assung der Finanzverwaltung<br />

auf treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen<br />

keine Anwendung.<br />

Um eine unmittelbar gehaltene Beteiligung zu begründen,<br />

wird jedem Anleger empfohlen, sich zeitnah in das Handelsregister<br />

eintragen zu lassen.<br />

Bei unmittelbar beteiligten Kommanditisten bildet nach derzeitiger<br />

Rechtslage der anteilige Wert des Betriebsvermögens<br />

der Schiff fahrtsgesellschaft die Grundlage für etwaige<br />

erbschaft- und schenkungsteuer liche Feststellungen. Basis<br />

der Bewertung sind die Buchwerte der Gesellschaft (§ 98a,<br />

§ 109 Abs. 1 BewG) zum Zeitpunkt des Erb- oder Schenkungsfalls.<br />

Die Entwicklung der steuerlichen Kapitalkonten erfolgt auf<br />

der Grundlage der Steuerbilanzergebnisse nach § 5 EStG. Bei<br />

der Ermittlung der Steuerbilanzergebnisse wurde vorsorglich<br />

das BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2003 (so genannter<br />

„Einheitlicher Fondserlass“, BStBl I 2003, S. 546) insoweit<br />

berücksichtigt, als sämtliche Aufwendungen laut Investitionsrechnung<br />

auf Seite 32 – mit Ausnahme der Zwischenfi<br />

nanzierungszinsen, Bank- und Handelsregistergebühren<br />

sowie der Kosten für Hypothekenbestellung, Rechts- und<br />

Steuerberatung, Gutachten und Sonstiges – zusammen mit<br />

den Anschaff ungskosten des Schiff es aktiviert und abgeschrieben<br />

wurden.<br />

Die Abschreibung des Schiff es erfolgt im Rahmen der <strong>Prospekt</strong>kalkulation<br />

linear nach § 7 Abs. 1 EStG. Es wurde ein<br />

Schrottwert von 270 EUR pro Tonne Gewicht des Schiff es in<br />

Höhe von circa 2.847 TEUR (umgerechnet in USD zum Kurs<br />

1,45 USD pro EUR) für das MS „PORT KELANG“ berücksichtigt.<br />

Die im Rahmen der Abschreibung des Schiff es angesetzte<br />

Nutzungsdauer von 18 Jahren wurde unter Berücksichtigung<br />

des BMF-Schreibens vom 15. Juni 1999 (BStBl I 1999,<br />

S. 543) in Anlehnung an die prospektierte Betriebsdauer des<br />

Schiff es ermittelt und auf volle Jahre aufgerundet. Insoweit<br />

wurde der derzeit erkennbaren Auff assung der Finanzverwaltung<br />

zur Bestimmung der Nutzungsdauer nach dem<br />

Betriebskonzept einer Gesellschaft Rechnung getragen.<br />

Positives Betriebsvermögen unterliegt in Erbschafts- sowie<br />

Schenkungsfällen nach derzeitiger Rechtslage bei einem<br />

einmaligen Freibetrag von 225.000 EUR lediglich zu 65 %<br />

der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Freibetrag wird<br />

bei einer Schenkung von begünstigtem Betriebsvermögen<br />

innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren insgesamt nur<br />

einmal gewährt. Ferner werden Erwerbe von Betriebsvermögen<br />

durch Personen der Erbschaftsteuerklassen II oder<br />

III durch Gewährung eines Entlastungsbetrags in Höhe von<br />

88 % der Diff erenz zwischen der Steuer nach Steuerklasse I<br />

und der tatsächlichen Steuerklasse des Erwerbers begünstigt.<br />

Diese Vergünstigungen fallen jedoch mit Wirkung für


Steuerliche Grundlagen.<br />

die Vergangenheit fort, soweit innerhalb von fünf Jahren<br />

nach dem Erwerb die Beteiligung oder die Gesellschaft aufgegeben<br />

wird oder die vom Erwerber innerhalb dieses Zeitraums<br />

insgesamt getätigten Entnahmen die Summe seiner<br />

Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinnanteile um<br />

mehr als 52.000 EUR übersteigen.<br />

Die Bundesregierung hat ihren am 11. Dezember 2007<br />

beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform der<br />

Erbschaftsteuer und Bewertungsrechts (ErbStRG-E) in das<br />

Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Entsprechend der<br />

Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts bildet der Verkehrswert<br />

in ErbStRG-E den Bewertungsmaßstab für alle<br />

Vermögensarten und damit auch für die Bewertung der<br />

Beteiligung an der Schiff fahrtsgesellschaft. Der Verkehrswert<br />

ist vorrangig aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten,<br />

die weniger als ein Jahr vor dem steuerrechtlichen<br />

Bewertungsstichtag liegen. Für den Fall, dass sich der Verkehrswert<br />

nicht auf diese Weise ermitteln lässt, soll der Wert<br />

mit Hilfe einer für solche Verkäufe aus der Käufersicht im gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehr üblicherweise angewandten<br />

Bewertungsmethode ermittelt werden.<br />

Die Beteiligung an der Schiff fahrtgesellschaft soll nach den<br />

geplanten Regelungen des ErbStRG-E zum begünstigten<br />

Betriebsvermögen gehören, welches bei Erfüllung bestimmter<br />

Voraussetzungen zu 85 % (pauschaliertes produktives<br />

Vermögen) im Wege eines Versicherungsabschlags von<br />

der Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer freigestellt werden<br />

kann. 15 % des Betriebsvermögens (pauschaliertes Verwaltungsvermögen)<br />

unterliegt nach Abzug eines gleitenden<br />

Abzugsbetrags in jedem Fall der Besteuerung. Der gleitende<br />

Abzugsbetrag beträgt 150.000 EUR und vermindert sich um<br />

60 % des Betrags um den das pauschalierte Verwaltungsvermögen<br />

den Wert von 150.000 EUR übersteigt. Der Abzugsbetrag<br />

soll für von derselben Person anfallende Erwerbe nur<br />

einmal innerhalb von 10 Jahren gewährt werden.<br />

Die Gewährung des Verschonungsabschlags für das pauschalierte<br />

produktive Vermögen sowie des Abzugsbetrags<br />

für das pauschalierte Verwaltungsvermögen ist im ErbStRG-E<br />

von fristgebundenen zukunftsgerichteten Voraussetzungen<br />

abhängig. Zum einen muss die Jahreslohnsumme der Schiff -<br />

fahrtsgesellschaft in den 10 Jahren nach der Übertragung<br />

des Kommanditanteils mindestens 70 % der durchschnittlichen<br />

tarifl ohnindizierten Jahreslohnsumme der letzten fünf<br />

Jahre vor der Übertragung des Kommanditanteils betragen<br />

(Lohnsummenerhalt). Diese Bedingung entfällt für Betriebe<br />

mit weniger als zehn Beschäftigten. Die Unterschreitung<br />

der tarifl ohnindizierten Jahreslohnsumme im betreff enden<br />

Jahr führt zum rückwirkenden Wegfall des Verschonungsabschlags<br />

in Höhe von 10 %. Zum anderen darf der Erwerber<br />

innerhalb von 15 Jahren nach der Übertragung seines<br />

Anteils diesen weder veräußern noch Einnahmen tätigen,<br />

die den anteiligen Gewinn und die Einlagen um mehr als<br />

150.000 EUR übersteigen, noch darf die Schiff fahrtsgesellschaft<br />

während dieser Behaltensfrist das Schiff veräußern<br />

(Vermögenserhalt). Auf den Vermögenserhalt bezogene<br />

schädliche Verfügungen führen zum Wegfall des Verschonungsabschlags<br />

und des Abzugsbetrags und somit dazu,<br />

dass die Anteile an der Schiff fahrtsgesellschaft mit dem<br />

unverminderten Verkehrswert der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer<br />

unterworfen werden. Eine Anteilsübertragung<br />

nach dem vorliegenden Betriebskonzept müsste damit spätestens<br />

bis Ende 2010 erfolgen, damit die Voraussetzungen<br />

des 15-jährigen Vermögenserhalts erfüllt werden können.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Schiff fahrtsgesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb der<br />

Gewerbesteuer. Bei Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG bildet der pauschal ermittelte<br />

Gewinn die Grundlage für die Ermittlung der Gewerbeertragsteuer.<br />

Die Kürzungsvorschrift § 9 Nr. 3 GewStG fi ndet<br />

daher grundsätzlich keine Anwendung. Die Vergütungen<br />

an die Gesellschafter abzüglich der damit zusammenhängenden<br />

Aufwendungen werden als Sonderbetriebseinnahmen<br />

dem pauschal ermittelten Gewinn hinzugerechnet<br />

und der Gewerbesteuer unterworfen. Im Rahmen der Konzeption<br />

wurde davon ausgegangen, dass diese Aufwendungen<br />

vollständig vor Übernahme des Schiff es entstehen,<br />

also zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Gewerbesteuerpfl icht<br />

der Gesellschaft noch nicht besteht. Sollten einige dieser<br />

Aufwendungen erst nach der Übernahme des Schiff es entstehen,<br />

würde dies zu einer höheren Gewerbesteuer führen<br />

und die Liquidität der Gesellschaft entsprechend belasten.<br />

Gewerbesteueranrechnung<br />

Eine pauschale Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbeertragsteuer<br />

aus den Beteiligungen nach § 35 EStG ergibt<br />

sich bei den Anlegern nicht, da die Vorschrift auf pauschal<br />

nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelte Gewinne grundsätzlich<br />

keine Anwendung fi ndet. Auf Grundlage der steuerlichen<br />

Rechtsprechung wird sich jedoch voraussichtlich ein Anrechnungsguthaben<br />

aus der durch Sonderbetriebseinnahmen<br />

verursachten Gewerbesteuer ergeben. Aus Gründen der<br />

Vorsicht wurde dies jedoch nicht berücksichtigt.<br />

55 NAVALIA <strong>12</strong>. STEUERLICHE GRUNDLAGEN.


Steuerliche Grundlagen.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist Unternehmer im Sinne von<br />

§ 2 Abs. 1 UStG. Obwohl Umsätze für die Seeschiff fahrt von<br />

der Umsatzsteuer befreit sind, ist die Beteiligungsgesellschaft<br />

dennoch nach § 15 Abs. 3 Nr. 1a UStG zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt. Sofern Vorsteuerbeträge auf Leistungen<br />

entfallen, die ausschließlich im Interesse der Gesellschafter<br />

erfolgen, können diese nicht geltend gemacht werden. Es<br />

handelt sich bei diesen Kosten zum Beispiel um einen Teil<br />

der Treuhandgebühren. Die nicht abzugsfähigen Beträge<br />

in geschätzter Höhe wurden im Rahmen der Kalkulation<br />

als erhöhter Aufwand berücksichtigt. Mit Urteil vom 1. Juli<br />

2004 (BStBl II 2004, S. 1022) hat der BFH entschieden, dass<br />

die Anlaufkosten einer Fondsgesellschaft mit der künftigen<br />

wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft zusammenhängen<br />

und die damit verbundene Vorsteuer abzugsfähig ist. Auf<br />

der Grundlage dieses Urteils wurde im Rahmen der <strong>Prospekt</strong>rechnung<br />

von einer vollen Abzugsfähigkeit der entsprechenden<br />

Vorsteuern ausgegangen.


Sojabohnen sind hochwertige Eiweißlieferanten, der Proteingehalt von Sojaschrot liegt bei knapp 50 %. Etwa 1/3<br />

der weltweiten Ernte besteht aus gentechnisch veränderten Bohnen. Die drei größten Produzenten sind die USA,<br />

Brasilien und Argentinien, die zusammen über 80 % des Marktvolumens abdecken. Sojaöl ist insbesondere in den<br />

USA weit verbreitet. Die bedeutendsten Importländer sind Japan, die Niederlande und Deutschland.


Beteiligte Partner.<br />

Angaben über den Emittenten<br />

Firma „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG<br />

Geschäftsanschrift/Sitz Pickhuben 2, 20457 Hamburg<br />

Datum der Gründung 15. Mai 2006<br />

Dauer der Gesellschaft Unbestimmt, jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen, erstmals jedoch zum 31.Dezember 2025.<br />

Maßgebliche Rechtsordnung Deutsches Recht<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />

Komplementär/Geschäftsführung Verwaltungsgesellschaft „PORT KELANG“ mbH, Hamburg<br />

Gegenstand des Unternehmens/ Erwerb und Betrieb des MS „PORT KELANG“, Durchführung von Seetransporten<br />

wichtigste Tätigkeitsbereiche und allen hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäften, wobei auch die<br />

Vercharterung des Schiff es und eine spätere Veräußerung eingeschlossen sind.<br />

Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die<br />

geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.<br />

Wichtigste laufende Investitionen Kauf des MS „PORT KELANG“ sowie die hiermit verbundenen Kosten während der<br />

Bauphase gemäß Position 1-3 des Finanz- und Investitionsplans (Seite 32)<br />

Registergericht Amtsgericht Hamburg<br />

Höhe des gezeichneten Kapitals 10.000 USD (voll eingezahlt)<br />

der Gründungsgesellschafter<br />

Registernummer HRA 103913<br />

Höhe des gezeichneten Kapitals 50.000 USD (voll eingezahlt)<br />

Art der Anteile Kommanditanteile<br />

Hauptmerkmale Die Kapitalanteile gewähren den Anlegern sowie den Gründungsgesellschaftern<br />

Anspruch auf Anteil am Jahresergebnis und am Liquidationserlös sowie Stimmrechte<br />

im Rahmen der Gesellschafterversammlung (Seite 44); besondere Rechte der<br />

Gründungsgesellschafter (Seite 42).<br />

Höhe der ausstehenden Einlagen Es ist vorgesehen, das Gesellschaftskapital auf 20,0 Mio. USD<br />

auf das Kapital zuzüglich 5 % Agio zu erhöhen, das heißt, die ausstehende Einlage beträgt<br />

19,95 Mio. USD. Zur Stärkung der Liquiditätsreserve kann eine weitere Erhöhung<br />

um bis zu 500 TUSD vorgenommen werden.<br />

Gründungskommanditist <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG<br />

Weitere Kommanditisten <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Financial Service AG<br />

Stella Marine Services GmbH & Co. KG<br />

Beirat/Aufsichtsgremien Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrags wird ein aus drei Personen bestehender Beirat<br />

bestellt. Bis zur <strong>Prospekt</strong>aufstellung wurde kein Beirat bestellt. Weitere Aufsichtsgremien<br />

bestehen nicht.<br />

Konzernunternehmen/ Die Fondsgesellschaft ist kein Konzernunternehmen und daher nicht zur<br />

Aktiengesellschaft Aufstellung eines Konzernabschlusses verpfl ichtet. Es handelt sich auch nicht<br />

um eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die Angaben<br />

gemäß § 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV sind daher nicht einschlägig. Es gibt<br />

keine Bedingungen oder Verfahren für den Umtausch oder Bezug von Aktien.<br />

Weitere Wertpapiere Die Fondsgesellschaft hat keine weiteren Wertpapiere oder Vermögensanlagen im<br />

Sinne von § 8f Abs. 1 VerkProspG ausgegeben.


Beteiligte Partner.<br />

Angaben zur Komplementärgesellschaft (Gründungsgesellschafter) des Emittenten<br />

Firma Verwaltungsgesellschaft „PORT KELANG“ mbH<br />

Sitz, Geschäftsanschrift Pickhuben 2, 20457 Hamburg<br />

Handelsregistereintragung Amtsgericht Hamburg, HRB 97<strong>12</strong>3<br />

Tag der ersten Eintragung 28. April 2006<br />

Stammkapital 25.000 EUR (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG, Hamburg (50 %)<br />

Stella Marine Services GmbH & Co. KG, Hamburg (50 %)<br />

Geschäftsführung Martin Strothmann, Bremen, ist geschäftsführender Gesellschafter der<br />

Stella Marine Services GmbH & Co. KG und Vorstand der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG.<br />

Stefan Krökel, Hamburg, ist Prokurist der Stella Marine Services GmbH & Co. KG<br />

und Angestellter der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG.<br />

Sascha Böttcher, Hamburg, ist Vorstand der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG.<br />

(eine besondere Funktionszuweisung innerhalb der Geschäftsführung<br />

der Verwaltungs gesellschaft „PORT KELANG“ mbH ist nicht erfolgt)<br />

Weder Herr Strothmann, Herr Krökel noch Herr Böttcher sind für Unternehmen tätig, die<br />

mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind. Die Mitglieder der<br />

Geschäftsführung sind unter der Anschrift des Emittenten geschäftsansässig.<br />

Art und Gesamtbetrag Erbringt keine Kommanditeinlage<br />

der gezeichneten und<br />

eingezahlten Einlagen<br />

Vergütungen/Provisionen Die Haftungsvergütung beträgt 7.250 USD p. a. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für<br />

die Durchführung des Verkaufs erhält die Komplementärin 2 % des Nettoverkaufserlöses<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Entsprechendes gilt im Fall des Totalverlusts.<br />

Haftung Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt.<br />

Vorliegend ist die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft und haftet daher nur<br />

beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Verkäufer<br />

Firma Nord Empros III Pte. Ltd.<br />

Sitz Suntec City Four #27-05<br />

6 Temasek Boulevard<br />

038986 Singapur<br />

Einordnung 100-prozentige Tochter der Dampskibbelskabet NORDEN A/S<br />

49, Amaliegade<br />

DK-<strong>12</strong>56 Kopenhagen<br />

Charterer/Operator<br />

Firma Nordhval Pte. Ltd.<br />

Sitz Singapur<br />

59 NAVALIA <strong>12</strong>. BETEILIGTE PARTNER.


Beteiligte Partner.<br />

Angaben über die Gründungskommanditisten des Emittenten Angaben über weitere<br />

Firma <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG<br />

Weitere Funktion <strong>Prospekt</strong>herausgeber, Anbieter Platzierungsgarant<br />

Sitz, Geschäftsanschrift Pickhuben 2, Berliner Allee 27–29,<br />

20457 Hamburg 402<strong>12</strong> Düsseldorf<br />

Handelsregistereintragung Amtsgericht Hamburg Amtsgericht Düsseldorf<br />

HRB 87673 HRB 39717<br />

Tag der ersten Eintragung 30. April 2003 27. Oktober 2000<br />

Stammkapital 100.000 EUR 5.000.000 EUR<br />

Kommanditkapital – –<br />

Gesellschafter <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG ERGO Versicherungsgruppe AG<br />

(100 %), Düsseldorf (100 %), Düsseldorf<br />

Geschäftsführung/Vorstand Martin Strothmann, Bremen Michael Ide, Solingen<br />

Sascha Böttcher, Hamburg Rolf Engelhardt, Köln<br />

Art und Betrag der gezeichneten und Kommanditeinlage in Höhe von Kommanditeinlage in Höhe von<br />

eingezahlten Einlagen/Gesamtbetrag 10.000 USD (voll eingezahlt) 10.000 USD (voll eingezahlt)<br />

Insgesamt Kommanditeinlagen in Höhe von 50.000 USD (voll eingezahlt)<br />

Vergütungen/Provisionen Projekt- und Fondskonzeption: Für die Übernahme einer Bürgschafts- und<br />

100 TUSD Platzierungsgarantie beträgt die Vergütung<br />

Geschäftsführung Investitionsphase: insgesamt circa 200 TUSD Auszahlungen<br />

54 TUSD aufgrund der Gesellschafterstellung gemäß<br />

Vermittlung Schiff und Beschäftigung:<br />

400 TUSD<br />

Vermittlung Fremdfi nanzierung:<br />

100 TUSD<br />

Ein Viertel der eventuell vorhandenen<br />

Mehrergebnisse (§14 Ziff . 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Auszahlungen aufgrund der<br />

Gesellschafterstellung.<br />

Beteiligungsquote.<br />

Zuzüglich zu den vorgenannten Beträgen ist Umsatzsteuer zu zahlen, sofern eine Umsatzsteuerpfl icht vorliegt.<br />

Beteiligungen an Unternehmen, Die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Financial Service AG ist mit dem Vertrieb beauftragt. Sie ist eine<br />

die mit dem Vertrieb beauftragt sind 100-prozentige Tochter der <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG. Weitere unmittelbare oder mittelbare<br />

Beteiligungen der Gründungsgesellschafter an Unternehmen,die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, bestehen nicht.<br />

Neben den oben und auf Seite 59 genannten Vergütungen<br />

stehen den Gründungsgesellschaftern des Emittenten<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige<br />

Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen oder<br />

Nebenleistungen jeder Art, innerhalb und außerhalb des<br />

Gesellschaftsvertrags zu. Die Gründungsgesellschafter, die<br />

Mitglieder der Geschäftsführung, Aufsichtsgremien und<br />

Beiräte des Emittenten sind über die Darstellungen in den<br />

vorstehenden Sätzen und den vorstehenden Tabellen hinaus<br />

an Unternehmen, die der Gesellschaft Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen oder die im Zusammenhang mit der<br />

Herstellung und Anschaff ung des Anlageobjekts nicht nur<br />

geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen, nicht<br />

unmittelbar oder mittelbar beteiligt. Mitglieder der Geschäftsführung<br />

des Emittenten sind über die Darstellungen


Beteiligte Partner.<br />

Kommanditisten des Emittenten<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH Stella Marine Services GmbH & Co. KG <strong>IDEENKAPITAL</strong> Financial Service AG<br />

Treuhänder, Mittelverwendung/Mittelfreigabe Vertragsreeder Vertriebskoordinator<br />

Berliner Allee 27–29, Pickhuben 2, Berliner Allee 27–29,<br />

402<strong>12</strong> Düsseldorf 20457 Hamburg 402<strong>12</strong> Düsseldorf<br />

Amtsgericht Düsseldorf Amtsgericht Hamburg Amtsgericht Düsseldorf<br />

HRB 48757 HRA 104745 HRB 35263<br />

28. Oktober 2003 31. Oktober 2006 11. November 1997<br />

25.300 EUR – 511.291,88 EUR<br />

– 25.000 EUR<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Client Service GmbH Martin Strothmann, Bremen <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG<br />

(100 %), Düsseldorf (100 %), Düsseldorf<br />

Thomas Bister, Düsseldorf Martin Strothmann, Bremen Marco Ambrosius, Grefrath<br />

Susanne Berger, Düsseldorf<br />

Michael Ide, Solingen<br />

Kommanditeinlage in Höhe von Kommanditeinlage in Höhe von Kommanditeinlage in Höhe von<br />

10.000 USD (voll eingezahlt) 10.000 USD (voll eingezahlt) 10.000 USD (voll eingezahlt)<br />

Vergütung für die Treuhandtätigkeit und Vergütung für die Bereederung des Provision für die Vermittlung<br />

Anlegerbetreuung für die Einrichtung Schiff es MS „PORT KELANG“ 4,0 % des Eigenkapitals 16,93 %<br />

60 TUSD, für die laufende Betreuung der Bruttoerlöse während der des Gesellschaftskapitals<br />

beträgt sie 100 TUSD p. a. Für die Anfangscharter inklusive der Vergütung für die <strong>Prospekt</strong>-<br />

Abwicklung des Verkaufs erhält sie 2 % Optionszeiträume, anschließend erstellung und Marketing 500 TUSD.<br />

des Fall des Nettoverkaufserlöses. 4,5 %. Auszahlungen aufgrund der<br />

Entsprechendes gilt bei Totalverlust des Auszahlungen aufgrund der Gesellschafterstellung gemäß<br />

Schiff es. Gesellschafterstellung der Beteiligungsquote.<br />

Auszahlungen aufgrund der<br />

Gesellschafterstellung gemäß der<br />

Beteiligungsquote.<br />

gemäß der Beteiligungsquote.<br />

in den vorstehenden Sätzen und den vorstehenden Tabellen<br />

hinaus nicht für Unternehmen tätig, die dem Emittenten<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur<br />

geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen. Bis zur<br />

Wahl des ordentlichen Beirats kann die geschäftsführende<br />

Komplementärin der Gesellschaft einen aus drei Personen<br />

bestehenden Übergangsbeirat bestimmen, der die gleichen<br />

Rechte und Pfl ichten wie der ordentliche Beirat hat. Dies ist<br />

zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch nicht erfolgt.<br />

Daher können keine Angaben darüber gemacht werden, ob<br />

die Beiräte für Unternehmen tätig sind, die der Fondsgesellschaft<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur<br />

geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen.<br />

61 NAVALIA <strong>12</strong>. BETEILIGTE PARTNER.


Beteiligte Partner.<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong><br />

Die <strong>IDEENKAPITAL</strong>-Gruppe, gegründet 1994, ist ein Unternehmen<br />

der ERGO Versicherungsgruppe AG. Das Leistungsspektrum<br />

umfasst die Produktentwicklung, das Fondsmanagement,<br />

den Vertrieb und die Anlegerbetreuung geschlossener<br />

Fonds für Privatanleger. Bis 31. Dezember 2007 wurde von<br />

über 55.700 Anlegern ein Eigenkapital von circa 2,6 Mrd. EUR<br />

in den 45 Fonds der <strong>IDEENKAPITAL</strong>-Gruppe investiert.<br />

Die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG, Herausgeberin und<br />

Anbieterin dieses Beteiligungsangebots, wurde im Jahr 2003<br />

gegründet. Seitdem wurden elf Schiff sfonds konzipiert,<br />

von denen sich einer (<strong>Navalia</strong> 10) zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch in der Platzierung befi ndet. Darunter<br />

Leistungsnachweis über durchgeführte Vermögensanlagen<br />

(Angaben, soweit nichts anderes vermerkt, in TEUR)<br />

Stand testierte Leistungsbilanz 2006<br />

sind sieben Fonds, in denen jeweils in einen Produktentanker<br />

der Handysize-/Mediumrange-Klasse investiert wurde. Die<br />

anderen Fonds investieren in Handymax-Bulkcarrier, darunter<br />

zwei Twinfonds.<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung der sieben Produktentanker-<br />

Fonds verlief bis einschließlich 2006 prospektgemäß oder<br />

besser. Diese Entwicklung beinhaltet sowohl die geleisteten<br />

Tilgungen als auch die geleisteten Auszahlungen. Die<br />

drei bisher voll platzierten Bulkcarrier-Fonds entwickeln sich<br />

außerordentlich erfolgreich, was unter anderem auf das aktuell<br />

sehr günstige Marktumfeld und die Qualität der Schiff e<br />

zurückzuführen ist.<br />

Kosten Kosten Stand Stand<br />

Platzierungs- Platzierungs- Investitions- Investitions- Fremdkapital Fremdkapital<br />

Fonds Schiff styp kapital Soll kapital Ist kapital Soll phase Ist Soll (in TUSD) Ist (in TUSD)<br />

<strong>Navalia</strong> 1 Produkten- /<br />

MT „PORT LOUIS“ Chemikalientanker 10.575 10.746 28.547 27.520 16.073 15.698<br />

<strong>Navalia</strong> 2 Produkten- /<br />

MT „PORT MOODY“ Chemikalientanker <strong>12</strong>.630 <strong>12</strong>.703 30.253 30.167 17.847 17.425<br />

<strong>Navalia</strong> 3 Produkten- /<br />

MT „PORT RUSSEL“ Chemikalientanker 9.930 10.<strong>12</strong>8 25.959 26.620 16.429 16.787<br />

<strong>Navalia</strong> 4 Produkten- /<br />

MT „PORT STANLEY“ Chemikalientanker 13.305 13.305 31.498 31.491 18.2<strong>12</strong> 18.2<strong>12</strong><br />

<strong>Navalia</strong> 5 Produkten- /<br />

MT „PORT UNION“ Chemikalientanker <strong>12</strong>.555 <strong>12</strong>.556 30.217 30.041 17.825 17.825<br />

<strong>Navalia</strong> 6 Produkten- /<br />

MT „PORT SAID“ Chemikalientanker 13.130 13.132 31.064 31.036 18.600 18.600<br />

<strong>Navalia</strong> 7 Produkten- /<br />

MT „PORT STEWART“ Chemikalientanker 10.455 10.470 27.310 27.235 16.786 16.587<br />

<strong>Navalia</strong> 8 2 Bulkcarrier<br />

MS „PORT NELSON“ der Super-<br />

MS „PORT MOUTON“ Handymax-Klasse 30.570 27.527 69.243 68.890 29.152 29.809<br />

* Abweichungen kommen durch geänderte Auff assung des FA zustande; Rechtsverfahren sind in anderen Fällen anhängig;<br />

zur Vermeidung von Kosten wurde auf die Aussetzung der Vollziehung verzichtet..


Beteiligte Partner.<br />

Auch in Zukunft will die <strong>IDEENKAPITAL</strong> ihrem Namen gerecht<br />

werden. Mit der Verbindung von Ideen, Kapital und Innovationsbereitschaft<br />

werden neue Märkte und Produktsegmente<br />

erschlossen. Bei der Weiterentwicklung bestehender<br />

Produktreihen werden die Beteiligungskonzepte den aktuellen<br />

Marktbedürfnissen angepasst.<br />

Die testierte Leistungsbilanz 2006 der <strong>IDEENKAPITAL</strong>-Gruppe,<br />

die auch die der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG beinhaltet,<br />

ist unter www.ideenkapital.de abrufbar.<br />

Angaben zur Angaben zur Kumuliertes Kumuliertes<br />

Tilgung Tilgung Zahlung Zahlung Operatives Operatives steuerliches steuerliches<br />

Fremdkapital Fremdkapital an den Anleger an den Anleger Ergebnis Ergebnis Ergebnis in % Ergebnis in %<br />

Soll (in TUSD) Ist (in TUSD) kumuliert Soll kumuliert Ist Soll Ist des EK Soll des EK Ist<br />

3.927 4.302 21 % 22 % 5.520 5.324 –41,85 –40,62 *<br />

3.853 4.275 16 % 16 % 5.141 5.602 –47,35 –39,77 *<br />

3.571 3.213 24 % 24 % 4.736 4.483 –46,41 –42,30 *<br />

3.488 3.488 16 % 16 % 4.719 4.5<strong>12</strong> –46,21 –42,32 *<br />

3.875 3.875 16 % 16 % 4.950 5.441 –53,44 –47,25 *<br />

3.100 3.100 16 % 16 % 4.443 4.624 –45,34 –39,80 *<br />

3.214 3.413 16 % 16 % 4.232 4.<strong>12</strong>7 –47,66 –42,64 *<br />

2.448 4.491 0 % 0 % 3.419 3.594 0,24 0,27<br />

63 NAVALIA <strong>12</strong>. BETEILIGTE PARTNER.


Leitfaden zur Beteiligung.<br />

Beitritt<br />

Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene<br />

Beitrittserklärung an:<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Financial Service AG<br />

Zeichnungsschein-Annahme<br />

Berliner Allee 27–29, 402<strong>12</strong> Düsseldorf<br />

Telefon: 0211/13608-333, Fax: 0211/13608-430<br />

oder an Ihren persönlichen Finanzberater.<br />

Die Beitrittserklärungen werden in der Reihenfolge des Eingangs<br />

registriert und angenommen, solange Zeichnungskapital<br />

zur Verfügung steht. Der Beitritt als Treugeber wird<br />

nach Annahme Ihrer Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin<br />

wirksam.<br />

Das Angebot wird ausschließlich in Deutschland erfolgen,<br />

wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich auch<br />

Personen mit Wohnsitz in anderen Staaten beteiligen, hierauf<br />

ist das Konzept indes nicht zugeschnitten.<br />

Der Beitritt wird bei einem unmittelbaren Beitritt als Kommanditist<br />

im Innenverhältnis wirksam, sobald die Komplementärgesellschaft<br />

die Beitrittserklärung angenommen hat<br />

und eine Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter<br />

Form vorliegt. Im Außenverhältnis wird der Beitritt bei Eintragung<br />

ins Handelsregister wirksam.<br />

Handelsregistervollmacht<br />

Sollten Sie selbst als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eingetragen werden wollen, senden Sie bitte eine notariell<br />

beglaubigte Handelsregistervollmacht an die <strong>IDEENKAPITAL</strong><br />

Schiff sfonds Treuhand GmbH, Berliner Allee 27–29, 402<strong>12</strong><br />

Düsseldorf. Die Beglaubigungskosten, die dabei entstehen,<br />

sind nicht erstattungsfähig. Das Formular liegt diesem Verkaufsprospekt<br />

als Anlage bei.<br />

Mindestbeteiligung<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 USD. Höhere<br />

Beträge müssen ganzzahlig durch 1.000 teilbar sein.<br />

Einzahlung<br />

Die Einzahlung ist wie folgt zu leisten:<br />

■ 60 % zuzüglich 5 % Agio nach Annahme und Auff orderung<br />

durch die Treuhandkommanditistin<br />

■ 40 % am 1. März 2009<br />

Einzahlungshinweise<br />

Nach Erhalt der Annahmeunterlagen sind alle fälligen Beträge<br />

auf das nachstehend genannte Treuhandsonderkonto<br />

einzuzahlen.<br />

Hinweis: Einzahlungen müssen termingerecht erfolgen, da<br />

sonst Verzugszinsen fällig werden und nach Fristsetzung der<br />

Kommanditist/Treugeber aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

beziehungsweise dessen Beteiligung auf einen etwaig bereits<br />

geleisteten Teilbetrag herabgesetzt werden kann.<br />

Treuhandsonderkonto<br />

Einzahlungen der beitretenden Anleger sind ausschließlich<br />

auf das folgende Bankkonto zu leisten:<br />

Kontoinhaber: <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH<br />

Kontonummer: 022 004 170 0<br />

BLZ: 300 800 00<br />

Bank: Dresdner Bank AG, Düsseldorf<br />

Verwendungszweck: <strong>Navalia</strong> <strong>12</strong>, Name des Anlegers und<br />

Formularnummer der Beitrittserklärung<br />

Auszahlungen<br />

Auszahlungen werden auf das von Ihnen anzugebende<br />

Konto ausgezahlt. Auszahlungen sind jährlich zum Jahresende<br />

vorgesehen, können jedoch nach Gesellschafterbeschluss<br />

auch unterjährig erfolgen.<br />

Auszahlungen erfolgen grundsätzlich in USD. Auf Wunsch<br />

des Anlegers können Auszahlungen auch in EUR erfolgen.<br />

Die Umrechnung beziehungsweise der Umtausch erfolgt<br />

dann zum jeweiligen Tageskurs.


Wichtigster Rohstoff für die Herstellung hochwertiger Aluminiumprodukte ist Bauxit. Das Erz wird überwiegend im<br />

Tagebau gefördert. Die bedeutendsten Fördergebiete liegen in Ländern des Tropengürtels, zum Beispiel in Australien,<br />

Guinea, Jamaika und Brasilien.


Angaben zum Verkaufsprospekt.<br />

ANLAGE I<br />

"PORT KELANG" GMBH & CO. KG<br />

HAMBURG<br />

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2007<br />

P A S S I V A<br />

A K T I V A<br />

31.<strong>12</strong>.2007 31.<strong>12</strong>.2006<br />

EUR EUR<br />

31.<strong>12</strong>.2007 31.<strong>12</strong>.2006<br />

EUR EUR<br />

A. EIGENKAPITAL<br />

I. KAPITALANTEIL DER KOMPLEMENTÄRIN 0,00 0,00<br />

A. AUSSTEHENDE EINLAGEN 0,00 500,00<br />

- davon eingefordert: EUR 0,00 (31.<strong>12</strong>.2006:<br />

EUR 0,00)<br />

II. KAPITALANTEILE DER KOMMANDITISTEN<br />

1. Kommanditkapital 500,00 500,00<br />

2. Ergebnissonderkonto -387.752,58 -7.328,76<br />

3. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter<br />

Verlustanteil der Kommanditisten 387.252,58 0,00<br />

0,00<br />

B. ANLAGEVERMÖGEN<br />

SACHANLAGEN<br />

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im<br />

Bau 6.133.842,65 0,00<br />

C. UMLAUFVERMÖGEN<br />

B. RÜCKSTELLUNGEN<br />

Sonstige Rückstellungen 27.841,15 3.500,00<br />

I. FORDERUNGEN UND SONSTIGE<br />

VERMÖGENSGEGENSTÄNDE<br />

Sonstige Vermögensgegenstände 1.675,99 556,96<br />

C. VERBINDLICHKEITEN<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.439.191,20 0,00<br />

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen 1.987,30 0,00<br />

3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 54.084,00 4.385,72<br />

6.495.262,50<br />

II. KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI<br />

KREDITINSTITUTEN 332,43 0,00<br />

2.008,42<br />

D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN<br />

GEDECKTER VERLUSTANTEIL DER<br />

KOMMANDITISTEN 387.252,58 0,00<br />

6.523.103,65 1.056,96<br />

6.523.103,65 1.056,96


Angaben zum Verkaufsprospekt.<br />

"PORT KELANG" GMBH & CO. KG<br />

HAMBURG<br />

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG<br />

FÜR DIE ZEIT VOM 01. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2007<br />

ANLAGE II<br />

2007 Rumpfgeschäftsjahr 2006<br />

EUR EUR<br />

1. Allgemeine Verwaltungskosten -10.688,02 -7.328,76<br />

2. Sonstige betriebliche Erträge 2,15 0,00<br />

3. Zinsen und ähnliche<br />

Aufwendungen -369.737,95 0,00<br />

4. Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit /<br />

Jahresfehlbetrag -380.423,82 -7.328,76<br />

5. Belastung auf Kapitalkonto 380.423,82 7.328,76<br />

6. Ergebnis nach<br />

Verwendungsrechnung 0,00 0,00<br />

67 NAVALIA <strong>12</strong>. ANGABEN ZUM VERKAUFSPROSPEKT.


Angaben zum Verkaufsprospekt.<br />

"PORT KELANG" GMBH & CO. KG<br />

HAMBURG<br />

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2007<br />

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS<br />

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 wurde unter Beachtung der gesetzlichen<br />

Vorschriften gemäß §§ 264 a Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB aufgestellt. Von den Erleichterungen<br />

für kleine Personengesellschaften gemäß §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde<br />

teilweise Gebrauch gemacht.<br />

Im Anhang wurden alle erforderlichen Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />

gemacht, soweit sie nicht bereits dort gemacht worden sind. Außerdem wurden<br />

alle Posten aufgegliedert, die in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung aus Gründen<br />

der Klarheit zusammengefasst wurden.<br />

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN<br />

2. Bilanzierungsmethoden<br />

Die Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden unverändert übernommen.<br />

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren<br />

gemäß. § 275 Abs. 3 HGB gewählt.<br />

Die Bilanzierungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB<br />

3. Angewandte Bewertungsmethoden<br />

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />

(Going-Concern-Prinzip).<br />

Die geleisteten Anzahlungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.


Angaben zum Verkaufsprospekt.<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert<br />

angesetzt.<br />

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit den Nennwerten angesetzt.<br />

Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme<br />

gebildet.<br />

Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Stichtagskurs bzw. mit dem höheren<br />

Aufnahmekurs bewertet.<br />

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.<br />

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ<br />

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit<br />

von weniger als einem Jahr.<br />

2. Kapital<br />

Das Kommanditkapital beträgt EUR 500,00 und ist voll eingezahlt.<br />

3. Verbindlichkeiten<br />

Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben zum Abschlussstichtag eine<br />

Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.<br />

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind - gemäß Darlehensvertrag vom<br />

20. April 2007 - gesichert durch Abtretung der Ansprüche aus dem Kaufvertrag gegen den<br />

Verkäufer auf Freigabe der auf das Gemeinschaftskonto geleisteten Anzahlung sowie<br />

durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft durch die <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG.<br />

69 NAVALIA <strong>12</strong>. ANGABEN ZUM VERKAUFSPROSPEKT.


Angaben zum Verkaufsprospekt.<br />

D. SONSTIGE ANGABEN<br />

Geschäftsführerin und persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Verwaltungsgesellschaft<br />

“PORT KELANG“ mbH, Hamburg, die keine Kapitaleinlage zu erbringen<br />

hat, und deren Stammkapital EUR 25.000,00 beträgt.<br />

Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft “PORT KELANG“ mbH waren bzw. sind:<br />

Martin Strothmann, Reeder, Bremen,<br />

Stefan Krökel, Kaufmann, Hamburg.<br />

Hamburg, 25. Februar 2008<br />

Die Geschäftsführung<br />

Verwaltungsgesellschaft "PORT KELANG" mbH<br />

Martin Strothmann Stefan Krökel<br />

- Geschäftsführer - - Geschäftsführer -


Angaben zum Verkaufsprospekt.<br />

"PORT KELANG" GMBH & CO. KG<br />

HAMBURG<br />

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTJAHR 2007<br />

I. GESCHÄFTS- UND RAHMENBEDINGUNGEN<br />

Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2006 unter der Firma "PORT KELANG“ GmbH &<br />

Co. KG, Hamburg, gegründet. Die Gesellschaft war bisher nicht aktiv tätig. Der Gesellschaftszweck<br />

wird die Übernahme und der Betrieb des Bulkcarriers MS "PORT KELANG"<br />

sein, der voraussichtlich am 1. Dezember 2008 übernommen wird. Das Schiff wird derzeit<br />

auf der Werft Imabari Shipbuilding Co. Ltd., Japan, gebaut. Das MS "PORT KELANG“ wird<br />

ab Übernahme eine mindestens 3-jährige Festcharter mit einer Tagesrate von netto<br />

USD 19.000 bei Nordhval Pte. Ltd., Singapur, antreten.<br />

Die Gesellschaft wird als geschlossener Fonds konzipiert. Das vorgesehene Eigenkapital<br />

beträgt insgesamt USD 20 Mio. zzgl. 5 % Agio. Die Einwerbung des notwendigen Eigenkapitals<br />

soll in 2008 erfolgen. Die langfristige Fremdfinanzierung des Kaufpreises in Höhe von<br />

USD 41,75 Mio. wird durch ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von bis zu USD 27,5<br />

Mio. erfolgen.<br />

Den aktiven Geschäftsbetrieb wird die Gesellschaft in 2008 mit Übernahme des Schiffes beginnen.<br />

Im Geschäftsjahr 2007 hat die Gesellschaft keine operative Tätigkeit ausgeübt, eine<br />

Einschätzung des Geschäftsverlaufs entfällt daher.<br />

II. VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

1. Vermögenslage<br />

Die Gesellschaft verfügte im Geschäftsjahr 2007 nur über ein geringfügiges Vermögen. Am<br />

Abschlussstichtag waren die Komplementärgesellschaft ohne Einlage und die Gründungskommanditistin<br />

mit einer Kommanditeinlage in Höhe von insgesamt EUR 500,00 an der Gesellschaft<br />

beteiligt.<br />

71 NAVALIA <strong>12</strong>. ANGABEN ZUM VERKAUFSPROSPEKT.


Angaben zum Verkaufsprospekt.<br />

Im Anlagevermögen wurden geleistete Anzahlungen in Höhe von EUR 6.133.842,65 ausgewiesen.<br />

Dabei handelte es sich um 20 % des Kaufpreises des Seeschiffes "PORT KELANG“.<br />

Das Umlaufvermögen in Höhe von EUR 2.008,42 setzte sich aus Forderungen gegenüber<br />

dem Finanzamt in Höhe von EUR 1.675,99 und Bankguthaben in Höhe von EUR 332,43 zusammen.<br />

2. Finanz- und Ertragslage<br />

Für die Finanzierung der Anzahlung wurde in 2007 ein Darlehen aufgenommen. Durch die<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> AG, Düsseldorf, wurde hierfür eine Bürgschaft gegenüber der kreditgebenden<br />

Bank abgegeben. Die anfallenden Zinsen werden kapitalisiert. Das Darlehen ist bei<br />

Übergabe des Schiffes zurückzuzahlen.<br />

Ferner wurden im Geschäftsjahr 2007 Verträge über weitere Darlehen in Höhe von insgesamt<br />

bis zu USD 27.500.000,00 für die Finanzierung des MS “PORT KELANG“ abgeschlossen.<br />

Eine Inanspruchnahme erfolgt bei Übernahme des Schiffes.<br />

Die Gesellschaft verfügte im Geschäftsjahr 2007 über keine Einnahmen. Die Kosten der Gesellschaft<br />

waren bestimmt durch Zinsaufwendungen für die Zwischenfinanzierung und allgemeine<br />

Verwaltungsaufwendungen. Hieraus resultierte im Ergebnis ein Verlust in Höhe von<br />

EUR 380.423,82. Die aufgelaufenen Verluste sind durch das Eigenkapital der Gesellschaft<br />

nicht gedeckt.<br />

Bisher erzielte die Gesellschaft keine Erlöse. Der aktive Geschäftsbetrieb wird erst in 2008<br />

aufgenommen, auf eine abschließende Beurteilung der Lage der Gesellschaft wird daher<br />

verzichtet.<br />

III. RISIKOBERICHT<br />

Die Gesellschaft unterliegt unternehmerischen Risiken wie Änderungen der wirtschaftlichen<br />

oder rechtlichen Situation oder auch Fehleinschätzungen des Managements. Es besteht ein<br />

allgemeines Vertragserfüllungsrisiko, wenn Vertragspartner ihren vertraglichen Pflichten<br />

nicht nachkommen.<br />

Die Gesellschaft wird das Seeschiff MS "PORT KELANG" übernehmen und ab Übernahme<br />

in einer 3-jährigen Festcharter mit zwei Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr zu gleichen<br />

Konditionen beschäftigen. Nach erfolgter Übernahme des MS "PORT KELANG“ wird die<br />

Gesellschaft Haftungsrisiken für die aus Unfällen resultierenden Schäden unterliegen. Da<br />

das Schiff zum Prüfungszeitpunkt noch nicht übernommen wurde, besteht das Risiko einer<br />

nicht termingerechten oder ausbleibenden Ablieferung des Schiffes.<br />

Das Schiff wurde für den Zeitraum von drei Jahren beginnend mit dem Zeitpunkt der Übernahme<br />

fest verchartert. In diesem Zeitraum besteht das Risiko der Nichtbeschäftigung nur<br />

für den Fall, dass der Charterer ausfällt. Die Gesellschaft wird jedoch nur für den Zeitraum<br />

Chartererlöse erzielen, in welchem das Schiff in technisch einwandfreiem Zustand zum Ein-


Angaben zum Verkaufsprospekt.<br />

satz zur Verfügung steht. Somit besteht das Risiko, dass der Umsatz aufgrund einer geringeren<br />

Anzahl von Einsatztagen niedriger ausfällt als geplant.<br />

Die Gesellschaft beabsichtigt, weitere Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen. Es<br />

besteht das Risiko, dass das Eigenkapital nicht in der geplanten Höhe von Privatanlegern<br />

eingeworben werden kann. Für die Platzierung des Eigenkapitals wird deshalb von der<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> AG, Düsseldorf, eine Eigenkapitalplatzierungsgarantie abgegeben. Hierdurch<br />

wird sichergestellt, dass der Gesellschaft die notwendigen Mittel zufließen werden.<br />

Daneben können sich Chancen und Risiken aus der Zinsentwicklung, der Entwicklung der<br />

Schiffsbetriebskosten und für den handelsbilanziellen Gewinn aus der Veränderung des<br />

Wechselkurses USD/EUR ergeben.<br />

IV. PROGNOSEBERICHT<br />

Die Gesellschaft wird das Seeschiff "PORT KELANG" zu einem Kaufpreis von USD 41,75<br />

Mio. erwerben. Das Schiff wird zu einem Teil durch Schiffshypothekendarlehen in Höhe von<br />

insgesamt bis zu USD 27,5 Mio. fremdfinanziert. Der zusätzlich bestehende Eigenkapitalbedarf<br />

soll durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten gedeckt werden.<br />

Mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit in 2008 wird die Ertragslage der Gesellschaft durch<br />

verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung einer langfristigen<br />

Fremdfinanzierung, der Erstellung eines Fondskonzepts, Vermittlung des Zeichnungskapitals,<br />

der <strong>Prospekt</strong>erstellung und Marketingmaßnahmen, Treuhandtätigkeiten und der Geschäftsführung<br />

in der Investitionsphase bestimmt. Nach der vorliegenden Planung wird sich<br />

für das Geschäftsjahr 2008 ein negatives Ergebnis auf Basis der Handelsbilanz ergeben. Ab<br />

Übernahme des Schiffes ist eine Option zur Tonnagesteuer für steuerliche Zwecke vorgesehen,<br />

so dass sich geringe positive steuerliche Ergebnisse von ca. 0,29 % p .a. ergeben werden.<br />

Bei günstiger Entwicklung der wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

kann sich das Ergebnis der Gesellschaft gegenüber der Planung verbessern. Ferner<br />

kann das Ergebnis besser ausfallen, wenn die Betriebs- und Finanzierungskosten geringer<br />

als geplant anfallen.<br />

73 NAVALIA <strong>12</strong>. ANGABEN ZUM VERKAUFSPROSPEKT.


Angaben zum Verkaufsprospekt.<br />

V. NACHTRAGSBERICHT<br />

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres<br />

eingetreten sind, liegen nicht vor.<br />

Hamburg, im Februar 2008<br />

Die Geschäftsführung<br />

Verwaltungsgesellschaft<br />

"Port Kelang" mbH<br />

Martin Strothmann Stefan Krökel


Angaben zum Verkaufsprospekt.<br />

Wir erteilen dem als Anlage I, II und III beigefügten Jahresabschluss und dem als Anlage<br />

IV beigefügten Lagebericht folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:<br />

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS<br />

An die "PORT KELANG" GmbH & Co. KG, Hamburg:<br />

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der<br />

"PORT KELANG" GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis<br />

31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />

und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und<br />

den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung<br />

der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der<br />

Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />

unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der<br />

vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen<br />

und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />

des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />

werden.Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die<br />

Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der<br />

Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems<br />

sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst<br />

die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen<br />

der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />

des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere<br />

Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

75 NAVALIA <strong>12</strong>. ANGABEN ZUM VERKAUFSPROSPEKT.


Angaben zum Verkaufsprospekt.


Angaben zum Verkaufsprospekt.<br />

Anschrift des Abschlussprüfers<br />

TPW Todt & Partner KG, Welckerstraße 8, 20354 Hamburg<br />

Wesentliche Änderungen nach dem 31. Dezember 2007/<br />

Angaben über den jüngsten Geschäftsgang<br />

Die Geschäftsentwicklung ist seit Abschluss des Geschäftsjahres planmäßig verlaufen. Wesentliche Abweichungen haben<br />

sich nicht ergeben.<br />

Das Kommanditkapital wurde von 500 EUR auf 50 TUSD unter anderem durch die Aufnahme neuer Gesellschafter erhöht<br />

(Seite 58, Beteiligte Partner).<br />

Im Geschäftsjahr 2008 sind die Vermittlung einer langfristigen Fremdfi nanzierung, die Erstellung eines Fondskonzepts,<br />

die Vermittlung des Zeichnungskapitals, eine <strong>Prospekt</strong>erstellung und Marketingmaßnahmen sowie die Aufnahme einer<br />

Treuhandtätigkeit vorgesehen. Im Dezember 2008 soll das Massengutschiff MS „PORT KELANG“ übernommen werden.<br />

Die Gesellschaft erwartet diesbezüglich eine plangemäße Geschäftsentwicklung. Es ist vorgesehen die Platzierung bis zum<br />

30. November 2008 abzuschließen.<br />

Änderungen nach dem 31. Dezember 2007<br />

Wesentliche Änderungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 VermVerkProspV nach dem Stichtag 31. Dezember 2007 sind<br />

ebenfalls nicht eingetreten.<br />

Zwischenübersichten<br />

Zwischenübersichten wurden nicht veröff entlicht.<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die wesentlichen Einfl uss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten haben, sind nicht<br />

anhängig.<br />

Die bisherige Tätigkeit der Gesellschaft ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinfl usst worden.<br />

77 NAVALIA <strong>12</strong>. ANGABEN ZUM VERKAUFSPROSPEKT.


Glossar.<br />

Agio<br />

Aufgeld auf den Nennbetrag der Kommanditeinlage. Es ist als Bestandteil des<br />

Eigenkapitals in der Handelsbilanz unter Kapitalrücklage auszuweisen.<br />

Ausfl aggung<br />

Eintragung eines Schiff es in das Schiff sregister eines anderen Staates, um Betriebskosten<br />

wie Personalkosten und Steuern zu verringern. Schiff e, die nicht<br />

in Deutschland in ein Schiff sregister eingetragen sind, unterliegen nicht den<br />

deutschen Bemannungsvorschriften.<br />

Auszahlungen<br />

Diese setzen sich aus der Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen und Gewinnauszahlungen<br />

zusammen. Sie werden an die Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer gezeichneten Kapitaleinlagen ausgezahlt.<br />

Bauaufsicht<br />

Vom Vertragsreeder beauftragtes Fachpersonal, das die technisch einwandfreie,<br />

korrekte und termingerechte Ausführung des Schiff sbaus der Werft<br />

überwacht.<br />

Befrachtungskommission<br />

Vergütung für die Vermittlung der Charter (Adresskommission) in Höhe eines<br />

bestimmten Prozentsatzes der Charterrate.<br />

Bereederung<br />

Technische und kommerzielle Betreuung eines Schiff es, wie Beschaff ung und<br />

Einsatz des Seepersonals, Organisation von Ersatzteilen und Durchführung<br />

von Reparaturen, Abschluss von Versicherungen sowie Verproviantierung. In<br />

der Regel gehört auch die Organisation der Beschäftigung des Schiff es zur<br />

Bereederung.<br />

Betriebskosten<br />

Kosten, die nach Abschluss der Investitionsphase während des laufenden<br />

Betriebs eines Unternehmens anfallen. Neben betriebstypischen Kosten<br />

(Personalkosten, Versicherungen, Reparaturen usw.) fallen fondstypische Verwaltungskosten<br />

für Steuerberatung, Treuhandschaft usw. an.<br />

Betriebsphase<br />

Zeitraum zwischen Investitionsphase und Aufl ösung des Unternehmens.<br />

BFH<br />

Bundesfi nanzhof.<br />

BMF<br />

Bundesministerium der Finanzen.<br />

Break-even-Point<br />

Gewinnschwelle. Gibt die Umsatzmenge an, bei der die Gewinne gerade die<br />

fi xen und variablen Kosten decken, das heißt eine Firma in die Gewinnzone<br />

gelangt.<br />

Bruttocharterrate<br />

Im meist standardisierten Chartervertrag zwischen Reederei (dort) und Charterer<br />

(dort) festgelegter Preis für die Überlassung eines Schiff es. Durchweg<br />

pro Tag (p. d., engl. per day) angegeben.<br />

Bruttoraumzahl (BRZ)<br />

Maßeinheit nach IMO-Vermessung für den Bruttoraumgehalt eines Schiff es.<br />

Buchwert<br />

Wert eines Wirtschaftsgutes in den Geschäftsbüchern der Beteiligungsgesellschaft<br />

zum Bilanzierungsstichtag. Durch die Vornahme jährlicher Abschreibungen<br />

verringert sich der Wert der historischen Anschaff ungs- oder<br />

Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes. Der Buchwert weicht in der Regel<br />

vom tatsächlich erzielbaren Marktpreis oder Verkehrswert ab. Grundlage der<br />

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter bilden regelmäßig<br />

die amtlichen Abschreibungstabellen.<br />

Bulkcarrier<br />

Schiff e für den Transport von trockenem Massengut (engl. bulk) wie Getreide,<br />

Erz, Kohle. Hierzu zählen auch OBO-Carrier (= Oil/Bulk/Ore).<br />

Bunkerkosten<br />

Die Bunkerkosten werden gemäß den Standardcharterverträgen vom Charterer<br />

getragen, sie umfassen die Treibstoff kosten des Schiff es.<br />

cbm<br />

Kubikmeter, Raummaß.<br />

Charterer<br />

Vertragspartei aus dem Chartervertrag. Kommt sowohl in Charterverträgen<br />

vor, die auf eine bestimmte Zeit (Zeitchartervertrag), als auch in Charterverträgen,<br />

die für einzelne Reisen geschlossen werden (Reisefrachtvertrag).<br />

Ein Charterer kann auch als Vertragspartei in einer so genannten Bare-Boat-<br />

Charter auftreten. Dies ist dann der Fall, wenn er den „nackten“ Schiff skörper<br />

für einen bestimmten Zeitraum mietet.<br />

Charterrate<br />

Die Charterrate stellt die Höhe des Entgelts dar, das dem Reeder aus dem<br />

Chartervertrag für die Erbringung seiner dort beschriebenen Leistung zusteht.<br />

Im allgemeinen Sprachgebrauch kommen Charterraten in Zeitcharterverträgen<br />

vor und werden in USD/Tag ausgedrückt. Die Höhe der Charterrate<br />

hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, in erster Linie aber von der<br />

Nachfrage nach Gütern, die über See transportiert werden müssen, und dem<br />

Angebot an Schiff stonnage.<br />

Chartervertrag<br />

Seefrachtvertrag zwischen Befrachter (Charterer) und Verfrachter (Reederei),<br />

ist unter anderem im deutschen Handelsrecht geregelt.<br />

dwt<br />

Deadweight tons, auch tdw (tons deadweight) oder dwat (deadweight all<br />

told). Höchstzulässige Tragfähigkeit eines Schiff es in (metrischen) Tonnen à<br />

1.000 kg.<br />

Ergebniszuweisung<br />

Zurechnung des steuerlichen Erfolgs an den Gesellschafter entsprechend seinem<br />

gesellschaftsvertraglich vereinbarten Anteil am Erfolg der Gesellschaft.<br />

EStG<br />

Einkommensteuergesetz.<br />

Franchisen<br />

Selbstbehalt bei Versicherungen.<br />

Haftsumme<br />

Betrag, der für einen Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen<br />

wird und bis zu dessen Höhe der Kommanditist im Außenverhältnis, das<br />

heißt gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft, haftet.<br />

HGB<br />

Handelsgesetzbuch.<br />

IMO<br />

International Maritime Organisation, Internationale Seeschiff fahrts-Organisation.<br />

Weltweite Vereinigung im UNO-Rahmen für Fragen der Schiff ssicherheit,<br />

der Seestraßenordnung und des Seerechts.


Glossar.<br />

Initiator<br />

Unternehmer, der ein Investitionsprojekt initiiert und dafür öff entlich privates<br />

Anlagekapital einwirbt. Erstellt zusammen mit Beratern die Fondskonzep tion<br />

und den Emissionsprospekt. Besorgt das Emissionskapital von Anlegern und<br />

Banken und übernimmt oft die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

International Ship Management Code (ISM)<br />

Auch: International Safety Management Code = internationales Übereinkommen<br />

zum Schiff s- und Sicherheitsmanagement. 1987 von der IMO initiierte<br />

Aufl agen zur Verbesserung von Management und Sicherheit in der weltweiten<br />

Schiff fahrt. Im Reedereiauftrag prüfen und zertifi zieren international tätige<br />

Klassi fi kationsgesellschaften die Erfüllung der ISM-Codes.<br />

Investitionsphase<br />

Anlaufphase der Gesellschaft.<br />

ISL<br />

Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik.<br />

Kasko<br />

Schiff skörper, -rumpf ohne Aufbauten, engl. main body. Allgemein: Fahrzeug<br />

ohne Ladung. Kaskoversicherung deckt Schäden an Schiff srumpf, Maschine,<br />

Zubehör.<br />

Klasse<br />

Die von Klassifi kationsgesellschaften erteilte und in Register und Zertifi kate<br />

eingetragene Klasse defi niert die Bauausführung und den Erhaltungszustand<br />

von Schiff skörper und Ausrüstung.<br />

Klassedockung<br />

Regelmäßig stattfi ndende Inspektion des Schiff es, meist in einem Trockendock.<br />

Klassifi kation<br />

Die Einstufung eines Schiff es in einen bestimmten Schiff styp durch eine<br />

Klassi fi kationsgesellschaft. Klassifi kationsgesellschaften verlangen in einem<br />

in der Regel 5-jährigen Intervall Trockendockungen des Schiff es, um das<br />

Schiff zu begutachten und ggf. Arbeiten durchzuführen, die zum Erhalt der<br />

Klassifi kation notwendig sind.<br />

Klassifi kationsgesellschaft<br />

Eine Art TÜV für Schiff ssicherheit, -konstruktion, -technik. Organ für die Zertifi<br />

zierung nach international standardisierten Management- und Qualitätssystemen<br />

(z. B. ISO-Normen).<br />

Knoten (kn)<br />

Schiff sgeschwindigkeitseinheit, gemessen in nautischen Meilen (Seemeilen)<br />

pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile/Std. = 1,852 km/h.<br />

kW<br />

Kilowatt. 1 kW = 1,36 PS.<br />

Ladefähigkeit<br />

Die Ladefähigkeit eines Massengutschiff es wird in dwcc (deadweight cargo<br />

carrying capacity) ausgedrückt. Die Größe wird dadurch errechnet, dass man<br />

von der Tragfähigkeit (dwat) des Schiff es die jeweiligen Gewichte für Treibstoff<br />

, Proviant und Frischwasser abzieht.<br />

Ladungsmengenkontrakt<br />

Vereinbarung zwischen einem Charterer und einer Schiff fahrtsgesellschaft<br />

über den Transport einer festgelegten Ladungsart und -menge innerhalb<br />

eines festgelegten Zeitraums zu einer fi xierten Rate.<br />

Länge<br />

Bei den Hauptmessungen des Schiff es wird die Länge entweder über die<br />

gesamte Länge (Länge über alles) oder über die kürzere Wasserlinie (in der<br />

Wasserlinie) oder noch kürzer zwischen Ruderschaft und vorderem Ende der<br />

Wasserlinie (zwischen den Loten) angegeben.<br />

Loss of Hire<br />

Wörtlich: Erlösausfall – wenn das Schiff zum Beispiel durch Kollisions- oder<br />

Maschinenschaden nicht einsatzbereit ist und keine Frachtzahlung erhält (engl.<br />

Off hire). Risiko ist versicherbar. Versicherungsleistung beginnt meistens nach<br />

bestimmter Warte- oder Karenzzeit. Off Hire auch generell für beschäftigungsloses<br />

oder vorübergehend außer Dienst gestelltes, aufl iegendes Schiff .<br />

Marpol<br />

Internationales Übereinkommen zur Vermeidung von Meeresverschmutzung<br />

durch Schiff e.<br />

Massengüter<br />

Homogene Ladungsart in großen Mengen, die oft Schüttgut ist und unverpackt<br />

verladen wird.<br />

MS<br />

Motorschiff .<br />

MT<br />

Motortankschiff .<br />

Nettocharterrate<br />

Bruttocharterrate abzgl. Kommissionen.<br />

Nettoraumzahl (NRZ)<br />

Angabe zur Schiff sgröße (Tonnage, Tonnagebesteuerung).<br />

OFD<br />

Oberfi nanzdirektion.<br />

Off enes Schiff sregister<br />

Nimmt auch Schiff e aus anderen Staaten auf und ermöglicht so das Ausfl aggen<br />

von Schiff en.<br />

Off Hire<br />

Zeitraum, in dem ein Schiff keine Beschäftigung hat oder technisch nicht<br />

einsetzbar ist.<br />

P&I<br />

Protection and Indemnity; eine Haftpfl ichtversicherung, die mit Versicherungsvereinen,<br />

sog. P&I-Clubs, auf Gegenseitigkeit abgeschlossen wird.<br />

Panamax<br />

Kurzbezeichnung für Schiff e, die den Panama-Kanal zwischen atlantischem<br />

und pazifi schem Ozean befahren können. Schleusen begrenzen die Schiff sbreite<br />

auf ca. 32 m. Maximaler Tiefgang ca. <strong>12</strong> m.<br />

Pfl ichteinlage<br />

Einlage des Kommanditisten, zu deren Erbringung sich dieser im Innenverhältnis<br />

gegenüber der Gesellschaft verpfl ichtet hat. Zu unterscheiden von<br />

der Haftsumme (dort), die im Gegensatz dazu die Haftung des Kommanditisten<br />

im Außenverhältnis begrenzt.<br />

Phase-out<br />

Aussonderung von Alttonnage nach den Bestimmungen der IMO.<br />

Reederei, Reeder<br />

Schiff seigentümergesellschaft, Schiff seigner. Oft allgemein Schiff fahrtsunternehmen.<br />

Schiff sbetriebskosten<br />

Um das Schiff in Fahrt zu halten, fallen neben Ausgaben für die Besatzung<br />

auch Kosten für die Ausrüstung, Schmieröl, mögliche Reparaturen, Versicherungen<br />

und sonstige Kosten an.<br />

79 NAVALIA <strong>12</strong>. GLOSSAR.


Glossar.<br />

Schiff shypothekendarlehen<br />

Bankdarlehen. Die Darlehensforderung ist mindestens durch Eintragung<br />

einer Schiff shypothek im Seeschiff register gesichert.<br />

Schiff sregister<br />

Öff entliches Verzeichnis aller Schiff e. In Deutschland wird es beispielsweise<br />

vom jeweils zuständigen Amtsgericht geführt. Das Schiff sregister ist in die<br />

3 Abteilungen Identitätsangaben des Schiff es, Eigentumsverhältnisse und<br />

Rechte Dritter (zum Beispiel Hypotheken) aufgeteilt. Es wird unterschieden<br />

zwischen off enen und geschlossenen Registern. Letztere sind nur Reedern<br />

zugänglich, die ihren Hauptsitz in dem jeweiligen Staat haben.<br />

Seemeile<br />

Nautisches Längenmaß: 1 SM (NM) = 1,852 km.<br />

Skaleneff ekte<br />

Hier: zunehmende Kosteneinsparung pro Transporteinheit bei zunehmender<br />

Transportmenge.<br />

Spotrate<br />

Chartererrate für Einzelreisen. Wird in der Regel in USD/Tonne ausgedrückt.<br />

Super-Handymax-Klasse<br />

Schiff sklasse, die Massengutschiff e mit einer Tragfähigkeit von 50.000 bis<br />

59.999 tdw beinhaltet.<br />

tdw<br />

Tons deadweight, auch dwt (deadweight tons) oder dwat (deadweight all<br />

told). Höchstzulässige Tragfähigkeit eines Schiff es in Tonnen à 1.000 kg (metrische<br />

Tonne, mt). Umfasst Ladung, Passagiere, Treibstoff , Ausrüstung, Proviant,<br />

Besatzung.<br />

Tiefgang<br />

Der Abstand zwischen dem absolut tiefsten Punkt des Schiff es (Unterkante<br />

Kiel) und der tatsächlichen Wasserlinie.<br />

Timecharter (T/C)<br />

Zeitcharter (unter Charterer).<br />

Tonnage<br />

Messung des Rauminhalts (Volumens) in Raum- oder Registertonnen. Bruttoregistertonne<br />

(BRT, engl. gross registered tonnage/GRT) à 100 Kubikfuß oder<br />

ca. 2,83 m2 . Nettotonnage (NRT) nur Rauminhalt des Frachtraums. Seit 1982<br />

Vermessung nach Brutto- und Nettoraumzahl (BRZ, NRZ). Tonnagesteuer<br />

orientiert sich an Nettoraumzahl.<br />

UStG<br />

Umsatzsteuergesetz.<br />

Vertragsreeder<br />

Der Vertragsreeder übernimmt aufgrund eines Bereederungsvertrags (Seite<br />

96 f.) für den Schiff seigentümer, das heißt die Gesellschaft, die technische<br />

und kaufmännische Betriebsführung des Schiff es. Der Vertragsreeder führt<br />

alle Tätigkeiten im Namen und für Rechnung des Schiff seigentümers aus.


Reis zählt als Frachtgut zu den Minor Bulks. In den vergangenen 10 Jahren hat der Transport von Reis um mehr als<br />

40 % zugelegt. Weltweit wurden im vergangenen Jahr über 600 Mio. t Reis geerntet, davon allein mehr als 30 % in<br />

China.


Gesellschaftsvertrag.<br />

Anhang<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 83<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens 83<br />

§ 3 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung 83<br />

§ 4 Gesellschafter 83<br />

§ 5 Kapitaleinlagen, Haftsumme, Treuhandverhältnis 83<br />

§ 6 Konten 84<br />

§ 7 Stille Gesellschaft 84<br />

§ 8 Geschäftsführung und Vertretung 84<br />

§ 9 Beirat 85<br />

§ 10 Gesellschafterversammlung 85<br />

§ 11 Gesellschafterbeschlüsse 86<br />

§ <strong>12</strong> Unterrichtung der Kommanditisten 86<br />

§ 13 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 86<br />

§ 14 Ergebnisverteilung, Entnahmen 87<br />

§ 15 Übertragung von Kommanditanteilen 88<br />

§ 16 Tod eines Gesellschafters 88<br />

§ 17 Ausscheiden eines Gesellschafters 88<br />

§ 18 Auseinandersetzungsguthaben 88<br />

§ 19 Liquidation 89<br />

§ 20 Zustellung 89<br />

§ 21 Befreiung vom Wettbewerbsverbot 89<br />

§ 22 Schlussbestimmungen 89<br />

§ 23 Kosten 89<br />

Anlage I zum Gesellschaftsvertrag 89


Gesellschaftsvertrag.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

„PORT KELANG“ GmbH & Co. KG<br />

§ 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.<br />

2. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

„PORT KELANG“ GmbH & Co. KG.<br />

3. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und der Betrieb des MS<br />

„PORT KELANG“ (nachfolgend auch „das Schiff “), die Durchführung von<br />

Seetransporten und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäfte,<br />

wobei auch die Vercharterung des Schiff es und eine spätere Veräußerung<br />

eingeschlossen sind.<br />

2. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben,<br />

die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.<br />

§ 3 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.<br />

2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Gesellschafter<br />

kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines<br />

Geschäftsjahres kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2025.<br />

§ 4 Gesellschafter<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltungsgesellschaft „PORT<br />

KELANG“ mbH (nachfolgend auch „geschäftsführende Komplementärin“).<br />

Die geschäftsführende Komplementärin leistet keine Einlage und ist am Vermögen<br />

der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Kommanditisten sind<br />

a) die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG, Hamburg,<br />

mit einer Einlage von 10.000,00 USD<br />

b) die Stella Marine Services GmbH & Co. KG, Hamburg,<br />

mit einer Einlage von 10.000,00 USD<br />

c) die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH,<br />

Düsseldorf, mit einer Einlage von 10.000,00 USD<br />

d) die <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG, Düsseldorf,<br />

mit einer Einlage von 10.000,00 USD<br />

e) die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Financial Service AG, Düsseldorf,<br />

mit einer Einlage von 10.000,00 USD<br />

3. Die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH, (nachfolgend auch „Treuhandkommanditistin“)<br />

ist als Treuhandkommanditistin unter Befreiung von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB von allen Gesellschaftern unwiderruflich<br />

ermächtigt und bevollmächtigt, das Kommanditkapital der Gesellschaft<br />

durch Aufnahme weiterer Kommanditisten in die Gesellschaft oder durch<br />

Leistung und Erhöhung ihrer eigenen Kommanditeinlage treuhänderisch<br />

für Rechnung von Treugebern, jeweils in Verbindung mit dem Abschluss von<br />

Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsverträgen, um bis zu 19.950.000,00<br />

USD an Pfl ichteinlagen zu erhöhen. Die Treuhandkommanditistin ist auf<br />

Veranlassung der geschäftsführenden Komplementärin in gleicher Weise<br />

berechtigt, das Kommanditkapital um weitere bis zu 500.000,00 USD zur<br />

Ergänzung der Liquiditätsreserve aufzustocken.<br />

4. Die geschäftsführende Komplementärin ist unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB von allen Gesellschaftern unwiderrufl ich ermächtigt<br />

und bevollmächtigt, im Rahmen des Erhöhungsbetrags des Kommanditkapitals<br />

gemäß Abs. 3 von 19.950.000,00 USD weitere Kommanditisten<br />

ihrer Wahl in die Gesellschaft aufzunehmen. Macht die geschäftsführende<br />

Komplementärin von diesem Recht Gebrauch, so hat sie die Treuhandkommanditistin<br />

davon unter Angabe der Beteiligungshöhe unverzüglich schriftlich<br />

in Kenntnis zu setzen. Mit Zugang dieser Mitteilung ermäßigt sich der in<br />

Abs. 3 genannte Höchstbetrag für das Recht der Treuhandkommanditistin<br />

zur Erhöhung ihrer eigenen Kommanditeinlage sowie zur Aufnahme von<br />

Kommanditisten um die Summe der Pfl ichteinlagen der von der geschäftsführenden<br />

Komplementärin zusätzlich aufgenommenen Kommanditisten.<br />

5. Personen, durch deren Beteiligung das Recht des Schiff es zur Führung<br />

der Bundesfl agge gefährdet werden würde, können weder Kommanditisten<br />

noch Treugeber sein.<br />

Unberührt bleibt das Recht der Gesellschaft, eine weitere persönlich haftende<br />

Gesellschafterin in die Gesellschaft aufzunehmen, um eine ausländische<br />

Flagge führen zu dürfen. Im Fall der Führung einer ausländischen Flagge sind<br />

auch Personen als Kommanditisten und Treugeber ausgeschlossen, die das<br />

Recht zur Führung der gewählten ausländischen Flagge beeinträchtigen<br />

können.<br />

§ 5 Kapitaleinlagen, Haftsumme, Treuhandverhältnis<br />

1. Von den übernommenen Kommanditeinlagen gemäß § 4 Abs. 2, 3 und 4<br />

wird jeweils ein Teilbetrag in EUR als Haftsumme im Handelsregister eingetragen.<br />

Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt 20 % der<br />

jeweiligen Kommanditeinlage (ohne Agio). Für Zwecke der Eintragung der<br />

Haftsumme der Kommanditisten in das Handelsregister gilt 1 USD = 1 EUR.<br />

Die Eintragung dieser Haftsumme lässt die Verpfl ichtung der Gesellschafter<br />

zur vollständigen Einzahlung der von ihnen übernommenen Pfl ichteinlage<br />

im Innenverhältnis zur Treuhandkommanditistin und zur Gesellschaft unberührt.<br />

Entsprechendes gilt im Fall der Erhöhung der Kommanditeinlage der<br />

Treuhandkommanditistin. Im Außenverhältnis wird der Beitritt von Kommanditisten<br />

erst mit ihrer Eintragung im Handelsregister wirksam.<br />

2. Jeder Treugeber ist berechtigt, jederzeit die Übertragung der für ihn<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung auf sich sowie seine<br />

unmittelbare Eintragung als Kommanditist im Handelsregister zu verlangen.<br />

Die Gesellschaft hat diesem Verlangen zu entsprechen, wenn der jeweilige<br />

Treugeber der Treuhandkommanditistin eine unwiderrufl iche Handelsregistervollmacht<br />

gemäß den Vorgaben der Gesellschaft in notariell beglaubigter<br />

Form erteilt hat. Die mit der Eintragung verbundenen Kosten gehen<br />

zulasten des Eintragungswilligen. Auf Verlangen der geschäftsführenden<br />

Komplementärin oder der Treuhandkommanditistin sind die Treugeber<br />

ihrerseits verpfl ichtet, sich unmittelbar als Kommanditisten im Handelsregister<br />

eintragen zu lassen. Satz 2 dieses Abs. 2 gilt entsprechend. Die Übertragung<br />

der Kommanditeinlage an Treugeber wird im Außenverhältnis erst mit<br />

der Eintragung im Handelsregister wirksam.<br />

Im Verhältnis der Gesellschafter zueinander und zur Gesellschaft werden die<br />

Treugeber entsprechend ihren Anteilen an der von der Treuhandkommanditistin<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligung unmittelbar berechtigt und verpfl<br />

ichtet. Die Treugeber sind daher insoweit Gesellschafter im Sinne dieses<br />

Gesellschaftsvertrags und als solche berechtigt, sämtliche Gesellschafterrechte,<br />

insbesondere das Recht zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und<br />

an Beschlussfassungen, sowie die Informations- und Kontrollrechte selbst auszuüben,<br />

soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroff en wurde.<br />

3. Die Einlagen sind in bar gemäß den in der Beitrittserklärung beschriebenen<br />

Vorgaben zu erbringen. Zusätzlich zu ihrer Einlage haben die Gesellschafter<br />

(ausgenommen die Gründungsgesellschafter) ein Agio in Höhe von 5 %<br />

ihrer Einlage zu zahlen. Die Treuhandkommanditistin hat Einlagen jedoch nur<br />

insoweit zu leisten, als die Treugeber ihr die dafür erforderlichen Mittel zur<br />

Verfügung gestellt haben. Die Treuhandkommanditistin und die geschäftsführende<br />

Komplementärin sind jeweils einzeln ermächtigt und beauftragt,<br />

die Ansprüche gegen Gesellschafter auf Zahlung rückständiger Einlagen<br />

nebst Agio im eigenen Namen für Rechnung der Gesellschaft geltend zu<br />

machen und einzuziehen.<br />

4. Erbringt ein Kommanditist seine Einlage gemäß Abs. 3 ganz oder teilweise<br />

nicht zu den in der Beitrittsvereinbarung angegebenen Fälligkeitstagen, so<br />

sind die geschäftsführende Komplementärin und die Treuhandkommanditistin,<br />

und zwar jede einzeln, gleichzeitig in Vertretung der übrigen Gesellschafter<br />

und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

berechtigt und bevollmächtigt, den Kommanditisten nach fruchtloser Mahnung<br />

durch schriftliche Erklärung fristlos aus der Gesellschaft auszuschließen<br />

83 NAVALIA <strong>12</strong>. GESELLSCHAFTSVERTRAG.


Gesellschaftsvertrag.<br />

oder die Kommanditeinlage auf einen etwaig bereits geleisteten Teilbetrag<br />

herabzusetzen, ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses bedarf. Im Fall<br />

der Herabsetzung soll die verbleibende Beteiligung regelmäßig mindestens<br />

10.000,00 USD betragen und durch 1.000 glatt teilbar sein.<br />

Der Ausschluss beziehungsweise die Herabsetzung wird drei Werktage nach<br />

Absendung der schriftlichen Erklärung (Datum des Poststempels) an die der<br />

Gesellschaft zuletzt schriftlich mitgeteilte Adresse des betroff enen Kommanditisten<br />

wirksam. Sämtliche Kosten und Aufwendungen der Gesellschaft für<br />

den Ausschluss oder die Herabsetzung trägt der säumige Kommanditist.<br />

Im Fall des Ausschlusses nach diesem Abs. 4 hat der betroff ene Kommanditist<br />

keinen Anspruch auf eine Abfi ndung gemäß § 18 dieses Gesellschaftsvertrags,<br />

sondern er erhält lediglich einen eventuell auf seine Kommanditeinlage<br />

eingezahlten Betrag unverzinst zurück. Am Ergebnis der Gesellschaft<br />

nimmt der ausgeschlossene Gesellschafter nicht teil. Entsprechendes gilt für<br />

den Fall der Herabsetzung der Kommanditeinlage für den Herabsetzungsbetrag.<br />

Im Fall der Herabsetzung der Kommanditeinlage oder des Ausschlusses<br />

des Kommanditisten kann die Gesellschaft als pauschalierten Schadenersatz<br />

einen Betrag in Höhe von 1.500,00 USD oder einen durch die Gesellschaft<br />

nachgewiesenen höheren Schaden verlangen. Der Kommanditist hat das<br />

Recht, der Gesellschaft einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der sich<br />

in Verzug befi ndende Kommanditist hat auf den jeweils off enen Betrag gegenüber<br />

der Gesellschaft Zinsen seit Fälligkeit in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />

über Basiszins (gemäß § 247 BGB) beziehungsweise – sofern ein Verbraucher<br />

am Vertrag nicht beteiligt ist– in Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszins<br />

an die Gesellschaft zu zahlen. Im Fall des Ausschlusses des Kommanditisten<br />

oder der Herabsetzung seiner Kommanditbeteiligung bleibt die Pfl icht zur<br />

Zahlung der Verzugszinsen für den Zeitraum bis zum Wirksamwerden des<br />

Ausschlusses beziehungsweise der Herabsetzung bestehen. Im Fall der Herabsetzung<br />

der Kommanditeinlage sind Verzugszinsen auf den bis dahin off enen<br />

Betrag der Kommanditbeteiligung zu zahlen.<br />

Sämtliche vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch für eine entsprechende<br />

anteilige Herabsetzung der eigenen Kommanditeinlage der<br />

Treuhandkommanditistin wegen eines säumigen Treugebers mit der Maßgabe,<br />

dass sämtliche Zahlungspfl ichten ausschließlich den Treugeber treff en.<br />

5. Am Vermögen und an den stillen Reserven der Gesellschaft sind die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen beteiligt. Die Gesellschafter sind<br />

zu Nachschüssen nicht verpfl ichtet, auch nicht als Ausgleich untereinander.<br />

§ 6 Konten<br />

1. Die Einlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen. Sie werden auf den<br />

Kapitalkonten I der Kommanditisten gebucht.<br />

2. Das Agio wird auf einem Kapitalkonto II der Kommanditisten gebucht.<br />

3. Verlustanteile werden auf Verlustsonderkonten der Kommanditisten<br />

gebucht. Dies gilt auch dann, wenn die Verlustanteile die Einlagen der<br />

Kommanditisten übersteigen. Gewinnanteile sind den Verlustsonderkonten so<br />

lange gutzuschreiben, bis diese ausgeglichen sind. Die Kommanditisten haben<br />

Verlustanteile ausschließlich durch zukünftige Gewinne auszugleichen.<br />

4. Gewinnanteile, soweit sie nicht auf Verlustsonderkonten zu buchen sind,<br />

und der gesamte übrige Zahlungsverkehr zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern<br />

werden auf Gesellschafterkonten gebucht.<br />

5. Für jeden Treugeber werden entsprechende Konten als Unterkonten zu<br />

den Konten der Treuhandkommanditistin geführt.<br />

6. Die Konten werden auf USD-Basis geführt und nicht verzinst.<br />

§ 7 Stille Gesellschaft<br />

Verträge über die Errichtung von stillen Gesellschaften bedürfen der Einwilligung<br />

der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung entscheidet<br />

durch Beschluss.<br />

§ 8 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist allein die geschäftsführende<br />

Komplementärin berechtigt und verpfl ichtet, sofern in diesem<br />

Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist. Die geschäftsführende<br />

Komplementärin ist vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) befreit.<br />

2. Zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen, bedarf die geschäftsführende<br />

Komplementärin der Zustimmung des Beirats, das Widerspruchsrecht der<br />

Kommanditisten bei derartigen Geschäften gemäß § 164 HGB wird abbedungen.<br />

Zu diesen Geschäften gehören insbesondere<br />

a) der Umbau des Schiff es;<br />

b) die Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten einschließlich der Ersatzbeschaff<br />

ung von Ausrüstungsgegenständen von über 500.000,00 USD<br />

netto je Auftrag, mit Ausnahme von Aufträgen, die durch eine Versicherung<br />

gedeckt sind;<br />

c) wesentliche Änderungen und/oder die ersatzlose Aufhebung des prospektierten<br />

Chartervertrags sowie der Abschluss, wesentliche Änderungen<br />

und die Aufhebung von Zeitcharterverträgen für die Dauer von insgesamt<br />

zwölf Monaten und länger im Anschluss an den vorgenannten Zeitchartervertrag<br />

sowie der Abschluss von Bare-Boat-Charterverträgen;<br />

d) der Abschluss, die Aufhebung und Änderung von Vertragsreederverträgen;<br />

e) der Beitritt, der Abschluss sowie die Aufhebung und Änderung von Poolverträgen;<br />

f ) die Aufnahme von Darlehen, soweit hierdurch die Summe aufgenommener<br />

Darlehen einen Betrag von 500.000,00 USD überschreitet, sowie die<br />

hypothekarische Belastung des Schiff es und die Umschuldung von Hypothekendarlehen;<br />

g) Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme von Bürgschaften,<br />

Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien, Gewährleistungen und Sicherheiten<br />

mit Ausnahme von solchen, die üblicherweise mit dem normalen Geschäftsablauf<br />

verbunden oder zur Abwehr von Arrestmaßnahmen gegen das<br />

Schiff erforderlich sind;<br />

h) die Darlehenshingabe, mit Ausnahme von etwaigen Vorschüssen an Seeleute;<br />

i) der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften mit einer Laufzeit von mehr<br />

als zwölf Monaten;<br />

j) Vereinbarungen über Zinsbindungen der Schiff shypothekendarlehen mit<br />

einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten;<br />

k) die Vercharterung des Schiff es an Unternehmen, an denen Gesellschafter<br />

des Vertragsreederers unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind;<br />

l) der Flaggenwechsel des Schiff es auf der Grundlage von § 7 Abs.1 Flaggenrechtsgesetz;<br />

m) der Abschluss von Anstellungs- und Mitarbeiterverträgen; dies gilt nicht<br />

für seemännisches Personal;<br />

n) die Bestellung und Abberufung von Prokuristen;<br />

o) die Errichtung, der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen<br />

sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen, soweit sie nicht zur Erreichung<br />

des Unternehmenszwecks gemäß § 2 notwendig sind.<br />

3. In Not- und in Eilfällen hat die geschäftsführende Komplementärin das<br />

Recht und die Pfl icht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei<br />

hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auch ohne vorherige<br />

Zustimmung des Beirats vorzunehmen. Hat die geschäftsführende Komplementärin<br />

hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie den Beirat unverzüglich<br />

zu unterrichten.


Gesellschaftsvertrag.<br />

4. Die geschäftsführende Komplementärin ist abweichend von § 8 Abs. 2<br />

ohne Zustimmung des Beirats oder der Gesellschafterversammlung berechtigt,<br />

folgende Verträge abzuschließen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen:<br />

a) die zur Zwischen- und Endfi nanzierung der Anschaff ung des Schiff es<br />

erforderlichen Darlehensverträge und Sicherungsverträge einschließlich der<br />

Bestellung von Schiff shypotheken;<br />

b) Kreditverträge zur Zwischenfi nanzierung des Gesellschaftskapitals;<br />

c) Wahrnehmung der Option zur pauschalierten Gewinnermittlung nach<br />

§ 5a EStG;<br />

d) einen Vertragsreedervertrag gemäß Emissionsprospekt;<br />

e) einen Chartervertrag gemäß Emissionsprospekt;<br />

f ) einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance<br />

AG über die Vermittlung und Beschaff ung des Schiff es sowie der Beschäftigung<br />

zu einer Vergütung in Höhe von 400.000,00 USD zuzüglich USt.;<br />

g) einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance<br />

AG über die Vermittlung der Fremdfi nanzierung zu einer Vergütung in Höhe<br />

von 100.000,00 USD zuzüglich USt;<br />

h) einen Vertrag mit der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG über die Geschäftsführung<br />

vor Indienststellung des Schiff es zu einer Vergütung in Höhe<br />

von 54.000,00 USD zuzüglich USt;<br />

i) einen Vertrag mit der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG über die Erstellung<br />

der Projekt- und Fondskonzeption zu einer Vergütung in Höhe von<br />

100.000,00 USD zuzüglich USt;<br />

j) einen Vertrag mit der <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG über die Gestellung einer Platzierungsgarantie<br />

und der für die Realisierung der Investition erforderlichen Bürgschaften<br />

zu einer Vergütung in Höhe von 200.000,00 USD zuzüglich USt.;<br />

k) Verträge mit der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Financial Service AG über die Herstellung<br />

des <strong>Prospekt</strong>s und die Entwicklung eines Marketingkonzepts zu einer Vergütung<br />

in Höhe von 500.000,00 USD sowie die Vermittlung des erforderlichen<br />

Fondskapitals zu einer Vergütung in Höhe von 3.386.000,00 USD zuzüglich<br />

USt.; gegebenenfalls zuzüglich einer anteilig anfallenden weiteren Vergütung<br />

auf eine Erhöhung des Kommanditkapitals gemäß §4 Ziff . 3 Satz 2;<br />

l) Verträge mit der Treuhandkommanditistin über die Mittelverwendung/Mittelfreigabe<br />

und Verwaltung der Treugeberanteile sowie über die Betreuung<br />

der Kommanditisten;<br />

m) Anträge und Vereinbarungen zur Registrierung des Schiff es im deutschen<br />

Seeschiff sregister und im Bare-Boat-Charter-Register der Marshall Islands<br />

sowie Gründung einer Tochtergesellschaft mit Sitz auf den Marshall Islands<br />

und Abschluss von Verträgen, die zur Führung der Flagge der Marshall Islands<br />

notwendig und geeignet sind.<br />

§ 9 Beirat<br />

1. Die Gesellschaft hat einen Beirat, der aus drei Personen besteht. Zwei Beiratsmitglieder<br />

werden von den Kommanditisten und Treugebern der Gesellschaft<br />

gewählt. Ein Beiratsmitglied wird von der Treuhandkommanditistin<br />

bestimmt. Die Wahl der Beiratsmitglieder erfolgt für drei Jahre, der Beirat<br />

bleibt jedoch bis zur nächsten nach Ablauf der Wahlperiode angesetzten<br />

Neuwahl im Amt. Die Kommanditisten und Treugeber können ein Ersatzbeiratsmitglied<br />

wählen.<br />

Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit oder aufgrund von Beteiligung(en)<br />

unmittelbar oder mittelbar in einem Wettbewerbsverhältnis zur Gesellschaft<br />

stehen, können nicht in den Beirat gewählt werden. Dies gilt nicht für Vertriebspartner,<br />

die für die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Vermittlung<br />

von Kommanditbeteiligungen tätig sind.<br />

Bis zur ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung kann ein Übergangsbeirat<br />

eingesetzt werden, dessen Mitglieder durch die geschäftsführende<br />

Komplementärin der Gesellschaft bestimmt werden.<br />

2. Der Beirat übt die in diesem Vertrag bezeichneten Befugnisse aus. Er ist<br />

berechtigt, sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Gesellschaft unter-<br />

richten zu lassen sowie die Handelsbücher der Gesellschaft einzusehen. Die<br />

geschäftsführende Komplementärin ist verpfl ichtet, dem Beirat Auskunft zu<br />

erteilen und ihn über alle wichtigen Geschäftsvorfälle zu unterrichten.<br />

3. Jedes Beiratsmitglied kann sein Amt jederzeit durch Erklärung gegenüber<br />

der geschäftsführenden Komplementärin niederlegen. Scheidet ein Beiratsmitglied<br />

vor Ende der Amtszeit aus, so tritt das gewählte Ersatzmitglied bis<br />

zum Ende der Amtszeit an dessen Stelle. Ist kein Ersatzmitglied gewählt, so<br />

wird dieses durch die Treuhandkommanditistin der Gesellschaft bis zum<br />

Ablauf der Amtsperiode bestimmt.<br />

4. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt seinen Vorsitzenden<br />

und dessen Stellvertreter aus dem Kreis der Beiratsmitglieder. Der Vorsitzende,<br />

bei Verhinderung sein Stellvertreter, vertritt den Beirat. Sitzungen des<br />

Beirats sind vom Vorsitzenden mündlich oder schriftlich einzuberufen.<br />

5. Beschlüsse des Beirats sind in Beiratssitzungen zu fassen. Sie können auch<br />

schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg herbeigeführt werden,<br />

wenn sämtliche Beiratsmitglieder sich mit dem zu fassenden Beschluss und<br />

der Art der Beschlussfassung einverstanden erklären. Beschlüsse des Beirats<br />

sind in einem Protokoll festzuhalten, das vom Beirat zu erstellen und vom<br />

Vorsitzenden des Beirats beziehungsweise bei dessen Verhinderung durch<br />

seinen Stellvertreter zu unterzeichnen ist. Der Beirat entscheidet mit der<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

die Stimme des Vorsitzenden.<br />

6. Die Vergütung der Beiratsmitglieder wird durch die Gesellschafterversammlung<br />

festgesetzt. Die Beiratsmitglieder erhalten außerdem die ihnen durch<br />

diese Tätigkeit entstandenen und nachgewiesenen Auslagen erstattet. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, hinsichtlich der Vergütung und der Erstattung von<br />

Auslagen eine Vergütungsordnung vorzuschlagen, die unter anderem eine<br />

pauschale Abgeltung und/oder Höchstgrenzen erstattungsfähiger Aufwendungen<br />

vorsehen kann. Die Vergütungsordnung wird durch die Gesellschafterversammlung<br />

verabschiedet und bedarf der Zustimmung des Beirats.<br />

7. Die Beiratsmitglieder haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Etwaige<br />

Ansprüche gegen Mitglieder des Beirats verjähren binnen drei Jahren.<br />

§ 10 Gesellschafterversammlung<br />

1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung wird vor Ablauf der ersten<br />

neun Monate eines jeden Geschäftsjahres von der geschäftsführenden Komplementärin<br />

am Sitz der Gesellschaft einberufen.<br />

2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der geschäftsführenden<br />

Komplementärin einzuberufen, wenn es nach ihrem pfl ichtgemäßen<br />

Ermessen im Interesse der Gesellschaft geboten erscheint oder der<br />

Beirat oder Gesellschafter/Treugeber, die zusammen mindestens 25 % der<br />

Kommanditeinlagen halten, dieses verlangen.<br />

3. Einladungen zur Gesellschafterversammlung erfolgen durch die geschäftsführende<br />

Komplementärin schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit<br />

einer Frist von zwei Wochen, gerechnet vom Tag der Absendung. Die Treugeber<br />

der Treuhandkommanditistin erhalten unmittelbar Einladungen zu den<br />

Gesellschafterversammlungen.<br />

4. Die Leitung der Gesellschafterversammlung erfolgt durch einen Vertreter<br />

der geschäftsführenden Komplementärin.<br />

5. Die Gesellschafterversammlung ist hinsichtlich der in diesem Vertrag genannten<br />

Angelegenheiten mit Ausnahme der in Abs. 8 g) bis i) genannten<br />

Angelegenheiten beschlussfähig, wenn insgesamt mindestens 50 % des<br />

Kommanditkapitals vertreten sind. Hinsichtlich der in Abs. 8 g) bis i) genannten<br />

Angelegenheiten ist die Gesellschafterversammlung beschlussfähig,<br />

wenn insgesamt mindestens 75 % des Kommanditkapitals vertreten sind. Die<br />

Treuhandkommanditistin kann im Hinblick auf die Beschlussfähigkeit nur das<br />

Kommanditkapital der Treugeber einbringen, die sie hierzu im Treuhand- und<br />

Beteiligungsverwaltungsvertrag (nachfolgend auch „Treuhandvertrag“) oder<br />

im Einzelfall entsprechend ermächtigt haben. Unberührt bleibt das Recht der<br />

Treuhandkommanditistin zur Wahrnehmung der Rechte und Pfl ichten der<br />

unmittelbar beteiligten Kommanditisten nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 des<br />

Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags. Bei Beschlussunfähigkeit ist<br />

85 NAVALIA <strong>12</strong>. GESELLSCHAFTSVERTRAG.


Gesellschaftsvertrag.<br />

unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit einer Frist von 14<br />

Tagen, gerechnet vom Tag der Absendung, einzuberufen, die ohne Rücksicht<br />

auf die Höhe der vertretenen Kommanditeinlagen beschlussfähig ist. Hierauf<br />

ist in der Einberufung besonders hinzuweisen.<br />

6. Jeder Gesellschafter beziehungsweise Treugeber kann sich auf einer Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Gesellschafter beziehungsweise<br />

Treugeber, ein Beiratsmitglied oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpfl ichteten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer<br />

vertreten lassen. Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.<br />

7. Die Geschäftsführung der geschäftsführenden Komplementärin hat der<br />

Gesellschafterversammlung über das abgelaufene und das laufende Geschäftsjahr<br />

Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung hat sich auf den Gang<br />

der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft, auf die beabsichtigte Geschäftspolitik<br />

und sonstige grundsätzliche Fragen zu erstrecken.<br />

8. Die Gesellschafterversammlung beschließt, soweit nicht die Zuständigkeit<br />

des Beirats gemäß § 8 Abs. 2 dieses Vertrags gegeben ist, außer über die sonst<br />

in diesem Vertrag bezeichneten Angelegenheiten über:<br />

a) die Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres;<br />

b) die Wahl der Beiratsmitglieder;<br />

c) die Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats;<br />

d) die Wahl des Abschlussprüfers für das neue Geschäftsjahr, mit Ausnahme<br />

des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2008;<br />

e) die Auszahlung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen;<br />

f ) den Abschluss, die Aufhebung und die Änderung von Charter-, Pool- und<br />

Bereederungsverträgen mit Ausnahme der im Emissionsprospekt genannten<br />

Verträge;<br />

g) den Erwerb und die Veräußerung von Seeschiff en unter Einschluss der<br />

treuhänderischen Übertragung des Eigentums mit Ausnahme des Erwerbs<br />

des Schiff es gemäß § 2 Abs. 1;<br />

h) jede Änderung des Gesellschaftsvertrags, insbesondere auch die Erhöhung<br />

und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals, soweit dieses nicht unter<br />

die Regelung des § 4 Abs. 3 und 4 fällt;<br />

i) die Aufl ösung der Gesellschaft.<br />

9. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind in einem Protokoll festzuhalten,<br />

das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen und den Gesellschaftern<br />

zuzuleiten ist. Das Protokoll ist nach Wahl des Versammlungsleiters<br />

als Ergebnis- oder Ablaufprotokoll zu erstellen. Der Protokollinhalt ist für alle<br />

Beteiligten verbindlich festgestellt, wenn kein Gesellschafter innerhalb einer<br />

Frist von einem Monat nach Absendung des Protokolls (Poststempel) gegen<br />

die Richtigkeit der Protokollierung schriftlich Widerspruch erhoben hat.<br />

10. Gesellschafterbeschlüsse können auch im schriftlichen Verfahren gefasst<br />

werden, wenn die geschäftsführende Komplementärin dies verlangt und nicht<br />

Kommanditisten/Treugeber diesem Verfahren widersprechen, die zusammen<br />

mindestens 25 % der Kommanditeinlagen halten. Im Fall der schriftlichen Abstimmung<br />

hat die geschäftsführende Komplementärin die Kommanditisten/<br />

Treugeber schriftlich unter Mitteilung des Abstimmungsgegenstands, des<br />

genauen Verfahrens und Angabe des letzten Tages der Abstimmungsfrist<br />

dazu aufzufordern. Die schriftliche Stimmabgabe der Kommanditisten/Treugeber<br />

beziehungsweise der Widerspruch gegen das schriftliche Verfahren<br />

muss innerhalb der Abstimmungsfrist bei der geschäftsführenden Komplementärin<br />

eingegangen sein. Die Abstimmungsfrist muss mindestens drei<br />

Wochen betragen. Kommt ein Beschluss auf diese Weise zustande, hat die<br />

geschäftsführende Komplementärin die Gesellschafter hiervon unverzüglich<br />

schriftlich zu unterrichten. Abs. 9 Satz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe,<br />

dass in jedem Fall ein Ergebnisprotokoll zu erstellen ist. Kommen die erforderlichen<br />

Gesellschafterbeschlüsse im schriftlichen Verfahren zustande, so kann<br />

auf die Einberufung einer Gesellschafterversammlung gemäß Abs. 1 und 2<br />

dieses Paragrafen insgesamt verzichtet werden.<br />

11. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, Versammlungen der Treugeber<br />

im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Kommanditgesellschaft<br />

abzuhalten.<br />

§ 11 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Beschlüsse der Gesellschafter werden mit einfacher Mehrheit des abstimmenden<br />

Kommanditkapitals gefasst. Für die Beschlüsse gemäß § 10 Abs. 8 g)<br />

bis i) bedarf es abweichend hiervon einer Mehrheit von 75 % des abstimmenden<br />

Kommanditkapitals.<br />

2. Die geschäftsführende Komplementärin hat kein Stimmrecht. Soweit Beschlüsse<br />

nach vorstehendem Abs. 1 einer Mehrheit von 75 % des abstimmenden<br />

Kommanditkapitals bedürfen, ist jedoch zur Beschlussfassung zusätzlich<br />

die Zustimmung der geschäftsführenden Komplementärin erforderlich.<br />

3. Bei der Beschlussfassung gewähren je 1.000,00 USD der Kommanditeinlage<br />

eine Stimme.<br />

4. Treugeber dürfen das Stimmrecht der Treuhandkommanditistin anteilig,<br />

das heißt entsprechend der Stimmkraft ihrer durch das Treuhandverhältnis<br />

begründeten wirtschaftlichen Beteiligung an der Gesellschaft, unmittelbar<br />

selbst ausüben, soweit sie nach den Bestimmungen des Treuhandvertrags<br />

hierzu unwiderrufl ich bevollmächtigt worden sind.<br />

5. Machen Treugeber von ihrem Recht nach Abs. 4 nicht Gebrauch, dann ist<br />

die Treuhandkommanditistin berechtigt und verpfl ichtet, von ihrem Stimmrecht<br />

unter Berücksichtigung der ihr aufgrund des Treuhandvertrags von<br />

den Treugebern erteilten Weisungen unterschiedlich Gebrauch zu machen,<br />

um auf diese Weise dem Willen aller Treugeber Beachtung zu verleihen. Sofern<br />

die Mehrheit derjenigen Treugeber, die selbst von ihrem Stimmrecht<br />

Gebrauch machen, sei es aufgrund unmittelbarer Stimmabgabe gemäß<br />

vorstehend Abs. 4, sei es mittels von der Treuhandkommanditistin erteilter<br />

Weisungen, ein bestimmtes Abstimmungsergebnis wünscht, ist die Treuhandkommanditistin<br />

verpfl ichtet, sich diesem Abstimmungsverhalten auch<br />

für die übrigen (untätig bleibenden) Treugeber anzuschließen. Dies gilt nicht,<br />

wenn die Treuhandkommanditistin aus sachlichem Grund ein anderes Abstimmungsverhalten<br />

für erforderlich hält.<br />

6. Beschlüsse der Gesellschafter können nur binnen einer Ausschlussfrist von<br />

einem Monat, gerechnet vom Tag der Absendung des Protokolls der Gesellschafterversammlung<br />

(Datum des Poststempels), angefochten werden.<br />

Entsprechendes gilt für im schriftlichen Verfahren gefasste Beschlüsse. Die<br />

Anfechtung kann ausschließlich durch eine gegen die Gesellschaft gerichtete<br />

Klage erfolgen.<br />

§ <strong>12</strong> Unterrichtung der Kommanditisten<br />

Die geschäftsführende Komplementärin wird die Kommanditisten einschließlich<br />

der Treugeber laufend über den Gang der Geschäfte unterrichten.<br />

Nach Ablauf von jeweils sechs Monaten wird sie bis jeweils zum 20. des Folgemonats<br />

über den abgelaufenen Zeitraum berichten. Der Bericht soll einen<br />

ausreichenden Einblick in die Geschäfte geben, insbesondere Umsatzzahlen,<br />

Beschäftigung und Kostenentwicklung umfassen sowie wesentliche Vorfälle<br />

(Off -Hire-Zeiten, Reparaturen etc.) erläutern. Der Bericht soll auch über die<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft und ihre Entwicklung Auskunft geben. Drei<br />

Monate vor Ablauf eines jeden Geschäftsjahres wird die geschäftsführende<br />

Komplementärin einen Plan für das kommende Geschäftsjahr (Soll-Gewinnund-Verlust-Rechnung<br />

sowie Finanzplan) vorlegen.<br />

§ 13 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses<br />

1. Die geschäftsführende Komplementärin hat innerhalb der ersten sechs<br />

Monate eines Geschäftsjahres den Jahresabschluss nach handelsrechtlichen<br />

Grundsätzen unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften für das abgelaufene<br />

Geschäftsjahr aufzustellen. Dabei sind die Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung zu beachten.<br />

2. Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der Steuerbilanz, sofern nicht<br />

zwingende gesetzliche Vorschriften eine abweichende Bilanzierung notwendig<br />

machen. Nachträgliche Änderungen der Steuerbilanz – auch aufgrund


Gesellschaftsvertrag.<br />

einer Betriebsprüfung – sind in der nächsten noch nicht festgestellten Handelsbilanz<br />

zu berücksichtigen. Wenn und soweit aufgrund einer Betriebsprüfung<br />

des Finanzamts Änderungen vorzunehmen sind, haben diese bindende<br />

Wirkung für alle Gesellschafter.<br />

3. Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss durch den von der Gesellschafterversammlung<br />

gewählten Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Abschlussprüfer<br />

muss ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

sein. Die Prüfung hat von dem Abschlussprüfer nach den Grundsätzen handelsrechtlicher<br />

Pfl ichtprüfung für Kapitalgesellschaften zu erfolgen. Im Übrigen<br />

gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.<br />

4. Die geschäftsführende Komplementärin übersendet den geprüften Jahresabschluss<br />

den Kommanditisten mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

oder im Fall der Einleitung des schriftlichen Umlaufverfahrens<br />

mit der Auff orderung zur Stimmabgabe.<br />

§ 14 Ergebnisverteilung, Entnahmen<br />

1. Der geschäftsführenden Komplementärin werden die aus der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft entstehenden Kosten und Auslagen, mit Ausnahme<br />

der Vergütung der Geschäftsführer, erstattet. Für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung erhält sie eine jährliche Vergütung in Höhe von 7.250,00<br />

USD zuzüglich USt. Bei Veräußerung oder Totalverlust des Schiff es steht der<br />

geschäftsführenden Komplementärin für die Durchführung des Verkaufs<br />

oder die Abwicklung des Totalverlusts eine Vergütung von 2 % des Nettoverkaufserlöses<br />

beziehungsweise der Entschädigung durch die Versicherung zu;<br />

hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin erhält als Erstattung ihrer Aufwendungen<br />

und Auslagen von der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008 eine Vergütung<br />

von 60.000,00 USD, danach jährlich 100.000,00 USD für die von ihr<br />

treuhänderisch verwalteten und aufgrund des Vertrags gemäß § 8 Abs. 4 l)<br />

betreuten Kapitaleinlagen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist in <strong>12</strong> gleichen Teilen jeweils am Monatsende des jeweiligen Jahres<br />

fällig. Bei Veränderung der wirtschaftlichen Entwicklung ist nach Ablauf von<br />

jeweils drei Jahren eine Vereinbarung über die Anpassung der Vergütung zu<br />

treff en. Die Treuhandvergütung wird von der Gesellschaft getragen, da die<br />

Vergütung zur Abgeltung solcher Verwaltungsleistungen gezahlt wird, die<br />

die Gesellschaft ohne Einschaltung eines Treuhänders gegenüber ihren –<br />

treuhänderisch vertretenen – Gesellschaftern unmittelbar erbringen müsste.<br />

Bei Veräußerung oder Totalverlust des Schiff es erhält die Treuhandkommanditistin<br />

für die Auszahlung des den Kommanditisten/Treugebern zustehenden<br />

Betrags und die Abwicklung eine Vergütung von 2 % des Nettoverkaufserlöses<br />

bzw. der Entschädigung durch die Versicherung; hinzu kommt die<br />

gesetzliche Umsatzsteuer.<br />

3. Die unter Abs. 1 und 2 genannten Positionen sind als laufender Aufwand<br />

der Gesellschaft zu behandeln.<br />

4. Das verbleibende Ergebnis wird vorbehaltlich der Regelung unter nachstehend<br />

Abs. 5 auf alle Kommanditisten im Verhältnis ihrer gezeichneten<br />

Pfl ichteinlagen verteilt.<br />

5. Die Kommanditistin <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG erhält aus einem<br />

positiven handelsrechtlichen Ergebnis der Gesellschaft folgenden Gewinn<br />

zusätzlich vorab zugewiesen:<br />

a) Übersteigt das operative Ergebnis der Gesellschaft in einem Geschäftsjahr<br />

den gemäß nachstehend lit. c) jeweils prognostizierten Betrag, so erhält die<br />

Kommanditistin <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG vorab einen Betrag in<br />

Höhe von 1/4 des so ermittelten Mehrergebnisses zugewiesen. Reicht der<br />

handelsrechtliche Gewinn der Gesellschaft nicht aus, um den nach Satz 1<br />

ermittelten Betrag der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG zuzuweisen oder<br />

ist das handelsrechtliche Ergebnis der Gesellschaft negativ, so ist der Betrag,<br />

der wegen des fehlenden positiven Ergebnisses der Gesellschaft nicht zugewiesen<br />

werden konnte, rechnerisch vorzutragen und in den folgenden Jahren<br />

aus einem positiven Ergebnis der Gesellschaft der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />

Finance AG vorab zuzuweisen. Der Abschlussprüfer der Gesellschaft hat die<br />

von der Gesellschaft nach Maßgabe der vorstehenden Regelung für jedes<br />

Geschäftsjahr ermittelten Beträge zu prüfen und in den Prüfungsbericht aufzunehmen.<br />

b) Unterschreitet das operative Ergebnis der Gesellschaft in einem Geschäftsjahr<br />

den gemäß lit. c) jeweils prognostizierten Betrag, sind diese Minderergebnisse<br />

rechnerisch der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG zuzuweisen<br />

und vorzutragen. Sie sind so lange mit den Mehrergebnissen der Folgejahre<br />

nach lit. a) zu verrechnen, bis sie ausgeglichen sind. Zahlungs- oder Rückforderungsansprüche<br />

der Gesellschaft gegenüber der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />

Finance AG werden durch Minderergebnisse nicht begründet.<br />

c) Operatives Ergebnis im Sinne der vorstehenden Regelung ist wie folgt<br />

defi niert:<br />

Chartereinnahmen<br />

– Bereederung/Befrachtung<br />

– Schiff sbetriebskosten<br />

– Verwaltungsaufwendungen/Steuern<br />

– Zinsaufwendungen<br />

= operatives Ergebnis<br />

Das hiernach auf der Grundlage der <strong>Prospekt</strong>kalkulation für die Gesellschaft<br />

in den einzelnen Jahren prognostizierte operative Ergebnis ist als Anlage I<br />

Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrags.<br />

Sollte das Schiff von der Gesellschaft über das Jahr 2025 hinaus betrieben<br />

werden, ergibt sich ab dem Jahr 2026 ein Mehrergebnis, wenn das operative<br />

Ergebnis den Betrag von 3,204 Mio. USD übersteigt. Bei einer unterjährigen<br />

Veräußerung des Schiff es sind die prognostizierten Ergebnisse zeitanteilig zu<br />

berücksichtigen.<br />

d) Wird das Schiff prospektgemäß im Jahr 2025 veräußert, erhält die Kommanditistin<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG als Gewinn vorab einen Betrag<br />

in Höhe von einem Viertel des beim Verkauf erzielten Mehrergebnisses. Das<br />

Mehrergebnis entspricht in diesem Fall dem Betrag, um den der erzielte Veräußerungserlös<br />

den prognostizierten Veräußerungserlös von 13,47 Mio. USD<br />

übersteigt. Im Fall einer Veräußerung nach dem Jahr 2025 ist ein nach Satz 2<br />

zu ermittelndes Mehrergebnis gegeben, wenn der Veräußerungserlös über<br />

dem prognostizierten Veräußerungserlös für das Jahr 2025 abzüglich 10 %<br />

linear für jedes angefangene weitere Jahr liegt. Im Fall des Verkaufs vor dem<br />

Jahr 2025 ergibt sich ein Mehrergebnis, wenn ein Veräußerungserlös erzielt<br />

wird, der den prognostizierten Veräußerungserlös zuzüglich der prognostizierten<br />

operativen Ergebnisse gemäß lit. c) für das Jahr des Verkaufs und die<br />

darauf folgenden Jahre bis einschließlich des Jahres 2025 übersteigt. Etwaige<br />

Ansprüche auf einen Gewinn vorab nach lit. a) bis c) für das Jahr der Veräußerung<br />

des Schiff es bleiben unberührt.<br />

e) Die Regelung unter lit. d) gilt entsprechend im Fall eines Totalverlusts des<br />

Schiff es. In diesem Fall tritt die dann realisierte Ersatzleistung an die Stelle des<br />

Veräußerungserlöses.<br />

6. Auszahlungen können die Kommanditisten nur zulasten ihrer Gesellschafterkonten<br />

verlangen. Auszahlungen sind nur dann zulässig, wenn und soweit<br />

die Liquidität der Gesellschaft dieses erlaubt, Zahlungsverpfl ichtungen der<br />

Gesellschaft, insbesondere Zins- und Tilgungsverpfl ichtungen von Krediten<br />

zur Finanzierung des Schiff es, nicht gefährdet werden, nach Auszahlung eine<br />

angemessene Liquiditätsreserve verbleibt und ein Gesellschafterbeschluss<br />

gemäß § 10 Abs. 8 e) gefasst wird. Auszahlungen erfolgen in USD. Jeder Kommanditist<br />

kann verlangen, dass Auszahlungen an ihn in EUR erfolgen. Das<br />

Verlangen ist schrifl tich gegenüber der geschäftsführenden Komplementärin<br />

spätestens einen Monat vor der geplanten Ausschüttung zu erklären. Bei<br />

einer Ausschüttung in EUR erfolgt die Umrechnung zum jeweils aktuellen<br />

Tageskurs des Bearbeitungstages.<br />

7. Auszahlungen aufgrund der Mehrergebnisbeteiligung nach Abs. 5 dürfen<br />

nur ausgezahlt werden, wenn und soweit diese durch den handelsrechtlichen<br />

Gewinn der Gesellschaft in dem entsprechenden Jahr gedeckt sind.<br />

Die Auszahlung ist nach Vorlage des Prüfungsberichts und Feststellung des<br />

87 NAVALIA <strong>12</strong>. GESELLSCHAFTSVERTRAG.


Gesellschaftsvertrag.<br />

Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung zu leisten. Bereits<br />

geleistete Auszahlungen können nicht aufgrund etwaiger Mindererlöse in<br />

den Folgejahren zurückgefordert werden. Auszahlungen erfolgen in USD.<br />

§ 15 Übertragung von Kommanditanteilen<br />

1. Jeder Kommanditist/Treugeber kann seine Beteiligung oder Rechte aus<br />

der Beteiligung auf einen Dritten nur mit Einwilligung der Treuhandkommanditistin<br />

übertragen. Dies gilt entsprechend für Sicherungsabtretungen<br />

und Verpfändungen. Durch die Übertragung von Kommanditanteilen/Teilkommanditanteilen<br />

sollen keine Kommanditanteile gebildet werden, deren<br />

Nominalbetrag 10.000,00 USD unterschreitet beziehungsweise die nicht<br />

durch 1.000 teilbar sind.<br />

Die Übertragung kann ausschließlich mit Wirkung zum Ende eines Kalenderjahres<br />

vorgenommen werden. Die Gesellschaft kann verlangen, dass sämtliche<br />

mit jeder Verfügung verbundenen Kosten und Steuern an sie erstattet<br />

werden.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin kann die Einwilligung gemäß Abs. 1 verweigern,<br />

wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere<br />

vor, wenn die Treuhandkommanditistin eine Sicherheitsleistung für die<br />

anfallenden Steuer- und Kostenbelastungen im Zusammenhang mit der Übertragung<br />

verlangt und der Treugeber diesem Verlangen nicht nachkommt.<br />

3. Der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG wird ein Vorkaufsrecht für den Fall der<br />

Übertragung der Beteiligung auf einen Dritten eingeräumt. Aus diesem Grund<br />

hat der übertragende Kommanditist/Treugeber der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />

Finance AG die Übertragung unter Angabe des vereinbarten Kaufpreises und<br />

der sonstigen Bedingungen schriftlich anzuzeigen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts<br />

kann innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Anzeige<br />

schriftlich gegenüber dem Kommanditisten/Treugeber erklärt werden.<br />

4. Die Treuhandkommanditistin ist jederzeit berechtigt, die für den jeweiligen<br />

Treugeber treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung unter Abschluss<br />

eines Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags auf diesen zu<br />

übertragen.<br />

5. Die Übertragung der Kommanditbeteiligung ist der Gesellschaft durch Vorlage<br />

des Vertrags nachzuweisen.<br />

6. Der Fortbestand der Gesellschaft wird von einem Wechsel der Gesellschafter<br />

nicht berührt.<br />

§ 16 Tod eines Gesellschafters<br />

1. Beim Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit dessen Erben oder<br />

Vermächtnisnehmern fortgeführt. Die Erben müssen sich durch Vorlage einer<br />

beglaubigten Abschrift des Erbscheins oder einer beglaubigten Abschrift des<br />

Eröff nungsprotokolls bei notariellem Testament oder Erbvertrag legitimieren.<br />

2. Sind mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer vorhanden, so haben diese<br />

aus ihrer Mitte bis zur Erbauseinandersetzung einen Bevollmächtigten zu<br />

benennen, der ihre Gesellschafterrechte wahrnimmt. Bis zur Benennung des<br />

Bevollmächtigten ruhen die Gesellschafterrechte. Ausgenommen davon ist<br />

die Beteiligung am Gewinn und Verlust. Bei Erbauseinandersetzungen sollen<br />

keine Kommanditanteile gebildet werden, deren Nominalbetrag 10.000,00<br />

USD unterschreitet beziehungsweise die nicht durch 1.000 teilbar sind.<br />

3. Die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte durch einen Testamentsvollstrecker<br />

wird zugelassen. In diesem Fall entfällt für die Dauer der Testamentsvollstreckung<br />

die Benennung eines gemeinsamen Bevollmächtigten gemäß Abs. 2.<br />

§ 17 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Kündigt ein Gesellschafter, so scheidet er mit Wirksamwerden der Kündigung<br />

aus der Gesellschaft aus. § 3 Abs. 2 dieses Vertrags ist anzuwenden.<br />

2. Ein Gesellschafter scheidet ferner aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröff net oder die Eröff nung<br />

mangels Masse abgelehnt worden ist;<br />

b) ein Privatgläubiger des Gesellschafters die Gesellschaft gekündigt hat;<br />

c) er gemäß § 133 HGB auf Aufl ösung der Gesellschaft aus wichtigem Grund<br />

klagt;<br />

d) in der Person des Gesellschafters ein wichtiger Grund im Sinne der §§ 133,<br />

140 HGB vorliegt und er daraufhin von der Gesellschafterversammlung aus<br />

der Gesellschaft ausgeschlossen wird. Die geschäftsführende Komplementärin<br />

und die Treuhandkommanditistin sind jeweils einzeln und unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB von allen Gesellschaftern unwiderrufl<br />

ich ermächtigt und bevollmächtigt, den Gesellschaftsanteil des ausscheidenden<br />

Gesellschafters auf sich oder einen Dritten zu übertragen.<br />

3. Wird ein Treuhandverhältnis mit der Treuhandkommanditistin beendet,<br />

so ermäßigt sich ihre Beteiligung auf den Zeitpunkt der Beendigung in<br />

entsprechender Höhe. Die Treuhandkommanditistin ist jedoch berechtigt,<br />

den Kommanditanteil durch Eingehung neuer Treuhandvereinbarungen<br />

aufrechtzuerhalten. Geschieht dies nicht binnen drei Monaten, kann die<br />

geschäftsführende Komplementärin in Höhe der ausgeschlossenen Kommanditanteile<br />

neue Kommanditisten aufnehmen. Die Sätze 2 und 3 dieses<br />

Absatzes gelten nicht für den Fall, dass ein Treugeber die Umwandlung seiner<br />

treuhänderischen Beteiligung in eine Kommanditbeteiligung verlangt. Von<br />

der Beendigung von Treuhandverhältnissen ist die Gesellschaft unverzüglich<br />

zu unterrichten.<br />

4. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern von den übrigen Gesellschaftern mit allen Aktiva<br />

und Passiva unter der bisherigen Firma fortgeführt.<br />

5. Scheidet die geschäftsführende Komplementärin aus, haben die Kommanditisten<br />

durch Beschluss unverzüglich eine neue geschäftsführende Komplementärin<br />

zu bestellen.<br />

6. Kündigungen haben durch Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen; maßgeblich<br />

ist das Datum des Zugangs der Kündigungserklärung. Kündigungen<br />

der Kommanditisten sind an die geschäftsführende Komplementärin zu<br />

richten, Kündigungen der Treugeber an die Treuhandkommanditistin. Die<br />

Kündigung der geschäftsführenden Komplementärin hat gegenüber dem<br />

Beirat zu erfolgen. Ist ein Beirat nicht bestellt, erfolgt sie gegenüber den Mitgesellschaftern.<br />

§ 18 Auseinandersetzungsguthaben<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus und liegt kein Fall<br />

des § 5 Abs. 4 vor, so ist das auf seine Beteiligung entfallende Auseinandersetzungsguthaben<br />

aufgrund einer nach handelsrechtlichen Grundsätzen<br />

aufzustellenden Auseinandersetzungsbilanz zu errechnen. Die Auseinandersetzungsbilanz<br />

ist vom gewählten Abschlussprüfer aufzustellen. Erfolgt das<br />

Ausscheiden zum Schluss eines Geschäftsjahres, bildet der entsprechende<br />

Jahresabschluss die Grundlage für die Auseinandersetzungsbilanz. Erfolgt<br />

das Ausscheiden im Laufe eines Geschäftsjahres, so wird der Jahresabschluss<br />

des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie des laufenden Geschäftsjahres zugrunde<br />

gelegt und das Auseinandersetzungsguthaben zeitanteilig ermittelt.<br />

Stille Reserven im Schiff swert sind zu berücksichtigen. Ein etwaiger Firmenwert<br />

bleibt außer Ansatz. An schwebenden Geschäften ist der ausscheidende<br />

Gesellschafter nicht beteiligt.<br />

2. Beanstandet der ausscheidende Gesellschafter die Auseinandersetzungsbilanz,<br />

so kann dies nur binnen vier Wochen nach Vorlage der Auseinandersetzungsbilanz<br />

an ihn erfolgen. Bei Meinungsverschiedenheiten über den<br />

Verkehrswert des Schiff es wird dieser durch einen öff entlich bestellten und<br />

vereidigten Sachverständigen für die Schätzung von Schiff swerten festgestellt.<br />

Diesen Sachverständigen ernennt die Industrie- und Handelskammer<br />

Hamburg auf Antrag entweder des ausscheidenden Gesellschafters oder der<br />

Gesellschaft. Die Feststellungen des Sachverständigen sind als Schiedsgutachten<br />

für den ausscheidenden Gesellschafter und die Gesellschaft verbindlich.<br />

Der ausscheidende Gesellschafter hat die Kosten des Sachverständigen<br />

zu tragen, wenn kein höherer als der von der Gesellschaft festgelegte Verkehrswert<br />

des Schiff es ermittelt wird; andernfalls trägt die Gesellschaft die<br />

Kosten des Sachverständigen.<br />

3. Das Auseinandersetzungsguthaben ist in vier gleichen Jahresraten jeweils<br />

am Ende eines jeden Geschäftsjahres, auszuzahlen. Die Zahlung der ersten


Gesellschaftsvertrag.<br />

Rate erfolgt am Ende des Geschäftsjahres, das auf das Ausscheiden des Gesellschafters<br />

folgt. Das jeweilige Auseinandersetzungsguthaben wird vom<br />

Tag des Ausscheidens an mit 4 % p. a. verzinst. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

das Auseinandersetzungsguthaben vor Fälligkeit auszuzahlen. Eine Sicherstellung<br />

des Auseinandersetzungsguthabens kann nicht verlangt werden.<br />

Zahlungen auf das Auseinandersetzungsguthaben erfolgen in USD. Der ausscheidende<br />

Kommanditist kann verlangen, dass die Zahlungen an ihn in EUR<br />

erfolgen. Das Verlangen ist schriftlich gegenüber der geschäftsführenden<br />

Komplementärin spätestens einen Monat vor Fälligkeit der ersten Rate zu erklären<br />

und hat sich auf sämtliche Raten zu beziehen. Bei einer Ausschüttung<br />

in EUR erfolgt die Umrechnung zum jeweils aktuellen Tageskurs.<br />

4. Ergibt sich bei dem Gesellschafter ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />

kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen. Hat er jedoch<br />

Entnahmen entgegen § 172 HGB getätigt, sind diese unverzüglich an die Gesellschaft<br />

zurückzuzahlen; der Rückzahlungsbetrag ist jedoch auf die Höhe<br />

des negativen Auseinandersetzungsguthabens begrenzt.<br />

5. Wird binnen eines Jahres nach Ausscheiden des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung<br />

ein Aufl ösungsbeschluss gefasst, nimmt der Gesellschafter<br />

ausschließlich an der Liquidation nach Maßgabe des § 19 teil.<br />

6. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhandkommanditistin durch Beendigung<br />

eines Treuhandverhältnisses, gelten die vorstehenden Bestimmungen<br />

entsprechend, soweit die entsprechende Kommanditbeteiligung nicht auf<br />

den Treugeber übertragen wird.<br />

§ 19 Liquidation<br />

1. Im Fall der Aufl ösung der Gesellschaft ist die geschäftsführende Komplementärin<br />

Liquidator. Die Vergütung des Liquidators erfolgt dann nach Maßgabe<br />

von § 14 Abs. 1.<br />

2. Der nach Befriedigung sämtlicher Gläubiger verbleibende Liquidationserlös<br />

wird in folgender Reihenfolge verwandt:<br />

a) Auszahlung beschlossener und nicht entnommener Auszahlungen an die<br />

Gesellschafter;<br />

b) bei Vorhandensein stiller Gesellschafter: Rückzahlung der/des Guthaben(s)<br />

auf dem/den Einlagenkonto/-konten und des positiven Saldos der weiteren<br />

Konten der/des stillen Gesellschafter(s);<br />

c) Verteilung des verbleibenden Überschusses auf die Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer Einlagen.<br />

3. Soweit der verbleibende Liquidationserlös nicht ausreicht, um die Auszahlungen<br />

gemäß Abs. 2 a) insgesamt vorzunehmen, erfolgen Auszahlungen im<br />

Verhältnis der nicht entnommenen Beträge zueinander. Entsprechendes gilt<br />

für den Fall, dass nach Befriedigung der Forderung gemäß Abs. 2 a) der verbleibende<br />

Liquidationserlös nicht ausreicht, um die Rückzahlung der Einlagen<br />

des stillen Gesellschafters und die Rückführung des positiven Saldos von<br />

deren weiteren Konten gemäß Abs. 2 b) vollständig vorzunehmen, wobei<br />

dann eine Verteilung im Verhältnis der Salden der weiteren Konten beziehungsweise<br />

im Fall des vollständigen Ausgleichs dieser Konten im Verhältnis<br />

der Einlagen zueinander zu erfolgen hat. Auf über den Liquidationserlös hinausgehende<br />

Ansprüche verzichten die betroff enen Anspruchsberechtigten<br />

gemäß Abs. 2 a) und b) für diese Fälle bereits jetzt. Die Gesellschaft nimmt<br />

den Verzicht an.<br />

4. Die Auszahlung des den Gesellschaftern zustehenden Liquidationserlöses<br />

erfolgt an die Treuhandkommanditistin, die die Verteilung des Liquidationserlöses<br />

an die weiteren Kommanditisten und Treugeber vornimmt. Für die<br />

Vergütung der Treuhandkommanditistin gilt § 14 Abs. 2 entsprechend.<br />

§ 20 Zustellung<br />

Für alle Zustellungen an die Gesellschafter ist die letzte Anschrift maßgebend, die<br />

die Gesellschafter/Treugeber der Treuhandkommanditistin mitgeteilt haben.<br />

§ 21 Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />

Die geschäftsführende Komplementärin und deren Gesellschafter unterliegen<br />

nicht dem Wettbewerbsverbot des § 1<strong>12</strong> HGB. Dasselbe gilt sinngemäß<br />

für die Organe der geschäftsführenden Komplementärin.<br />

§ 22 Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

der Schriftform oder der Protokollierung eines Gesellschafterbeschlusses.<br />

Die Schriftformvereinbarung kann nur durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags<br />

aufgehoben werden.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH<br />

beteiligt sich nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrags und des besonderen<br />

Treuhandvertrags in eigenem Namen, jedoch für Rechnung einer<br />

Mehrzahl von Treugebern, mit denen sie gleich lautende Treuhandverträge<br />

schließt.<br />

3. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags oder eine künftig aufgenommene<br />

Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein<br />

oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch<br />

die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Das Gleiche<br />

gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke<br />

enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder<br />

zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, mit der der beabsichtigte<br />

wirtschaftliche Zweck am besten erreicht wird.<br />

4. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und<br />

Pfl ichten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft.<br />

§ 23 Kosten<br />

Die Kosten dieses Vertrags und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft.<br />

Hamburg, 27. Februar 2008<br />

Verwaltungsgesellschaft „PORT KELANG“ mbH<br />

gezeichnet Martin Strothmann (Geschäftsführer), Stefan Krökel (Geschäftsführer)<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG<br />

gezeichnet Martin Strothmann (Vorstand), Sascha Böttcher (Vorstand)<br />

Stella Marine Services GmbH & Co. KG<br />

gezeichnet Martin Strothmann (Geschäftsführender Gesellschafter)<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH<br />

gezeichnet Thomas Bister (Geschäftsführer)<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> AG<br />

Michael Ide (Vorstand), Rolf Engelhardt (Vorstand)<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Financial Service AG<br />

Bernhard Wilhelm (Prokurist), Susanne Berger (Vorstand)<br />

Anlage I zum § 14 Abs. 5 c) des Gesellschaftsvertrags<br />

der „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG in der Fassung vom<br />

27. Februar 2008<br />

Jahr 2008: 325 TUSD<br />

Jahr 2009: 3.659 TUSD<br />

Jahr 2010: 3.830 TUSD<br />

Jahr 2011: 3.908 TUSD<br />

Jahr 20<strong>12</strong>: 3.998 TUSD<br />

Jahr 2013: 3.497 TUSD<br />

Jahr 2014: 3.170 TUSD<br />

Jahr 2015: 3.209 TUSD<br />

Jahr 2016: 3.247 TUSD<br />

Jahr 2017: 3.267 TUSD<br />

Jahr 2018: 2.814 TUSD<br />

Jahr 2019: 3.230 TUSD<br />

Jahr 2020: 3.276 TUSD<br />

Jahr 2021: 3.299 TUSD<br />

Jahr 2022: 3.328 TUSD<br />

Jahr 2023: 2.827 TUSD<br />

Jahr 2024: 3.281 TUSD<br />

Jahr 2025: 3.204 TUSD<br />

89 NAVALIA <strong>12</strong>. GESELLSCHAFTSVERTRAG.


Treuhand- und<br />

Beteiligungsverwaltungsvertrag.<br />

Anhang<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Präambel<br />

§1 Beteiligungsverwaltungsvertrag bei Beteiligung als Kommanditist 91<br />

§2 Beteiligungsverwaltungsvertrag nach Kündigung des Treuhandverhältnisses 91<br />

§3 Treuhandvertrag bei Beteiligung als Treugeber 91<br />

§4 Kommanditistenstellung der Treuhandkommanditistin 92<br />

§5 Rechte des Treugebers 92<br />

§6 Pfl ichten des Treugebers aus dem Treuhandverhältnis 92<br />

§7 Verfügung über die Treugeberstellung 93<br />

§8 Dauer und Beendigung des Treuhandverhältnisses 93<br />

§9 Umwandlung des Treuhandverhältnisses 94<br />

§10 Tod des Treugebers 94<br />

§11 Mittelverwendung/Mittelfreigabe 94<br />

§<strong>12</strong> Vergütung 94<br />

§13 Haftung der Treuhandkommanditistin, Selbstkontrahieren, Verjährung 94<br />

§14 Anlegerregister 95<br />

§15 Schlussbestimmungen 95


Treuhand- und<br />

Beteiligungsverwaltungsvertrag.<br />

Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

zwischen der jeweils in der Beitrittsvereinbarung zur „PORT KELANG“ GmbH &<br />

Co. KG genannten Person – nachfolgend „Treugeber, Kommanditist“ oder „Anleger“<br />

genannt – und der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH – nachfolgend<br />

„Treuhänderin“ oder „Verwalterin“ genannt –<br />

Präambel<br />

1. Die „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG erwirbt und betreibt das MS „PORT<br />

KELANG“. Die Gesellschaft (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) führt Seetransporte<br />

und alle damit zusammenhängenden Geschäfte einschließlich<br />

der Vercharterung und einer späteren Veräußerung des Schiff es durch. Die<br />

Finanzierung der Investitionen der Gesellschaft wird über eine Fondskonzeption<br />

dargestellt.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin ist Kommanditistin der Gesellschaft mit einer<br />

Kommanditeinlage von anfänglich 10.000,00 USD. Gemäß § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Gesellschaft (nachfolgend „Gesellschaftsvertrag“) ist<br />

die Treuhandkommanditistin berechtigt, das Kommanditkapital der Gesellschaft<br />

durch Aufnahme weiterer Kommanditisten oder im Wege der Erhöhung<br />

der eigenen Kommanditbeteiligung und Leistung der entsprechenden<br />

Kommanditeinlage treuhänderisch für Rechnung von Treugebern um bis zu<br />

19.950.000,00 USD zu erhöhen.<br />

3. Bei der treuhänderischen Übernahme entsprechender Kommanditbeteiligungen<br />

hält und verwaltet die Treuhandkommanditistin die übernommenen<br />

Kommanditanteile nach Maßgabe dieses Vertrags als Treuhandvertrag.<br />

Sie ist berechtigt, ihre Kommanditanteile treuhänderisch für eine Mehrzahl<br />

von Treugebern zu halten.<br />

4. Im Fall der Aufnahme weiterer Kommanditisten durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin, die Verwaltungsgesellschaft „PORT KELANG“ mbH<br />

(vgl. § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags) oder durch die Treuhandkommanditistin<br />

(vgl. § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags) sowie nach Umwandlung<br />

von Treuhandanteilen in Kommanditbeteiligungen (vgl. § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags)<br />

übernimmt die Treuhandkommanditistin als Verwalterin die<br />

Verwaltung der jeweiligen Kommanditanteile nach Maßgabe dieses Vertrags<br />

als Beteiligungsverwaltungsvertrag.<br />

5. Dem Treugeber/Kommanditisten ist bekannt und er ist damit einverstanden,<br />

dass die Treuhandkommanditistin mit einer Mehrzahl von Kommanditisten<br />

sowie Treugebern Treuhand- beziehungsweise Beteiligungsverwaltungsverträge<br />

dieses Inhalts schließt.<br />

6. Der Gesellschaftsvertrag ist dem Anleger mit diesem Vertrag ausgehändigt<br />

und von ihm zur Kenntnis genommen worden. Die Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrags sind Bestandteil dieses Vertrags und gelten, soweit in<br />

diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, in der jeweiligen Fassung ergänzend.<br />

Teil 1 Bestimmungen für die Verwaltung von Beteiligungen von Anlegern<br />

als Kommanditisten der Gesellschaft<br />

§ 1 Beteiligungsverwaltungsvertrag bei Beteiligung als<br />

Kommanditist<br />

1. Bei der Beteiligung eines Anlegers als Kommanditist der Gesellschaft erteilt<br />

der Kommanditist der Treuhandkommanditistin als Verwalterin den Auftrag,<br />

seine Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft nach Maßgabe dieses Vertrags<br />

und des Gesellschaftsvertrags zu verwalten.<br />

2. Der Kommanditanteil wird durch die Verwalterin für den Anleger uneigennützig<br />

verwaltet. Die Verwalterin ist beauftragt und, unter der aufl ösenden<br />

Bedingung der Beendigung des Verwaltungsvertrags, unwiderrufl ich bevollmächtigt,<br />

die aus dem Kommanditanteil resultierenden Rechte und Pfl ichten,<br />

einschließlich des Stimmrechts, im Namen und nach den für den Kommanditanteil<br />

erteilten Weisungen des Kommanditisten auszuüben, soweit der<br />

Kommanditist nicht selbst diese Rechte und Pfl ichten ausübt. Widerspricht<br />

eine Weisung gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften, insbesondere<br />

den gesellschaftsvertraglichen Treuepfl ichten, hat die Verwalterin den Kommanditisten<br />

darauf hinzuweisen; sie kann überdies die Ausübung der Rechte<br />

und Pfl ichten auf der Grundlage der gesetzeswidrigen Weisung verweigern.<br />

Hat ein Kommanditist keine Weisung erteilt, so hat die Verwalterin die Rechte<br />

und Pfl ichten des Kommanditisten in dessen Interesse nach pfl ichtgemäßem<br />

Ermessen auszuüben. Dabei wird sich die Verwalterin dem Abstimmungsverhalten<br />

der Mehrheit der selbst abstimmenden beziehungsweise Weisungen<br />

erteilenden Treugeber/Kommanditisten anschließen, es sei denn, dass sie aus<br />

sachlichem Grund ein anderes Abstimmungsverhalten für erforderlich hält.<br />

3. Der Kommanditist ist zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des<br />

Kommanditanteils. Deshalb treff en die sich aus der Beteiligung ergebenden<br />

steuerlichen Wirkungen ausschließlich den Kommanditisten.<br />

4. Der Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit begründet. Eine<br />

ordentliche Kündigung durch den Kommanditisten ist mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres möglich, erstmals jedoch<br />

zum 31. Dezember 2025. Scheidet der Kommanditist aus der Gesellschaft<br />

aus oder wird die Gesellschaft liquidiert, so ist der Verwaltungsvertrag nach<br />

wechselseitiger Erfüllung der vertraglichen Ansprüche im Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens des Ausscheidens beziehungsweise der Vollbeendigung<br />

der Gesellschaft automatisch beendet.<br />

5. Wird der Kommanditanteil im Wege der Sonderrechtsnachfolge übertragen,<br />

besteht dieses Vertragsverhältnis mit dem Rechtsnachfolger fort. Beim<br />

Tod eines Kommanditisten wird dieser Beteiligungsverwaltungsvertrag mit<br />

dem/den Erben oder Vermächtnisnehmer(n) fortgesetzt.<br />

§ 2 Beteiligungsverwaltungsvertrag nach Kündigung des<br />

Treuhandverhältnisses<br />

Jeder Treugeber kann gemäß § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags die Umwandlung<br />

seiner treuhänderischen Beteiligung in eine Kommanditbeteiligung<br />

an der Gesellschaft durch Übertragung der für ihn treuhänderisch<br />

gehaltenen Treugeberanteile durch die Treuhandkommanditistin verlangen.<br />

Hat der Treugeber nach § 9 dieses Vertrags den der Höhe seiner Beteiligung<br />

entsprechenden Kommanditanteil im Wege der Sonderrechtsnachfolge von<br />

der Treuhandkommanditistin erworben, wird das Vertragsverhältnis zwischen<br />

dem (ehemaligen) Treugeber und der Treuhandkommanditistin als Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

im Sinne des § 1 fortgesetzt. Gleiches gilt, wenn<br />

die Treuhandkommanditistin oder die geschäftsführende Komplementärin<br />

nach § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags vom Treugeber die Umwandlung<br />

der Beteiligung verlangt.<br />

Teil 2 Bestimmungen für die Begründung und Verwaltung von Beteiligungen<br />

von Anlegern als Treugeber der Gesellschaft<br />

§ 3 Treuhandvertrag bei Beteiligung als Treugeber<br />

1. Bei der Beteiligung als Treugeber beauftragt der jeweilige Treugeber die<br />

Treuhandkommanditistin, auf Grundlage der Beitrittsvereinbarung, ihren<br />

Kommanditanteil an der Gesellschaft um einen Betrag in Höhe der in der<br />

Beitrittsvereinbarung vereinbarten Zeichnungssumme zu erhöhen. Die Treuhandkommanditistin<br />

wird den (ideellen) Anteil an der im Außenverhältnis<br />

einheitlich gehaltenen Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft in Höhe<br />

des vorgenannten Beteiligungsbetrags im eigenen Namen, aber für Rechnung<br />

und auf Risiko des Treugebers, nach Maßgabe dieses Vertrags halten.<br />

2. Das Treuhandverhältnis wird erst mit Annahme der Beteiligungserklärung<br />

durch die Treuhandkommanditistin begründet. Der Zugang der Annahmeerklärung<br />

beim Treugeber ist für das Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />

nicht erforderlich.<br />

3. Der Treugeber leistet entsprechend § 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags<br />

seine Einlage (einschließlich Agio) fristgemäß auf das in der Beitrittsvereinbarung<br />

angegebene Konto. Die Treuhandkommanditistin ist gegenüber dem<br />

Anleger erst nach Einzahlung des Zeichnungsbetrags zur entsprechenden<br />

Erhöhung ihres Kommanditanteils verpfl ichtet. Der Beteiligungsbetrag jedes<br />

Treugebers soll hinsichtlich des Beteiligungsbetrags mindestens 10.000,00<br />

USD betragen und durch 1.000 glatt teilbar sein.<br />

4. Personen, durch deren Beteiligung das Recht der Schiff e zur Führung der<br />

Bundesfl agge gefährdet werden würde, können der Gesellschaft nicht beitreten.<br />

Im Fall der Führung einer ausländischen Flagge sind auch Personen<br />

91 NAVALIA <strong>12</strong>. TREUHAND- UND BETEILIGUNGSVERWALTUNGSVERTRAG.


Treuhand- und<br />

Beteiligungsverwaltungsvertrag.<br />

vom Beitritt ausgeschlossen, die das Recht zur Führung der gewählten ausländischen<br />

Flagge beeinträchtigen können.<br />

5. In steuerlicher Hinsicht ist der Treugeber wirtschaftlicher Eigentümer des<br />

für ihn treuhänderisch gehaltenen Treugeberanteils. Deshalb treff en die sich<br />

aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen Wirkungen ausschließlich den<br />

Treugeber.<br />

§ 4 Kommanditistenstellung der Treuhandkommanditistin<br />

1. Die Treuhandkommanditistin hält ihre Kommanditbeteiligung für den<br />

Treugeber und weitere Treugeber im Außenverhältnis jeweils als einheitlichen<br />

Gesellschaftsanteil und tritt nach außen im eigenen Namen auf. Im<br />

Innenverhältnis handelt die Treuhandkommanditistin ausschließlich im Auftrag,<br />

für Rechnung und auf Risiko des jeweiligen Treugebers, sodass dieser<br />

wirtschaftlich den Kommanditisten gleichgestellt ist.<br />

2. Die Eintragung der Treuhandkommanditistin in das Handelsregister erfolgt<br />

entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin hält und verwaltet das im Rahmen des Treuhandverhältnisses<br />

erworbene Vermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen.<br />

§ 5 Rechte des Treugebers<br />

1. Nach Maßgabe des in der Beitrittsvereinbarung für jeden Gesellschafter<br />

festgelegten Beteiligungsbetrags ergibt sich ein rechnerischer Anteil des<br />

Treugebers am Kommanditanteil der Treuhandkommanditistin. Insoweit ist<br />

der Treugeber am der Treuhandkommanditistin zustehenden Vermögen und<br />

Ergebnis der Gesellschaft (Ansprüche auf Beteiligung am laufenden Gewinn<br />

und Verlust, auf Ausschüttungen/Entnahmen sowie Beteiligung am Liquidationserlös/<br />

Auseinandersetzungsguthaben) beteiligt. Die Bestimmungen des<br />

§ 19 des Gesellschaftsvertrags zur Liquidation der Gesellschaft gelten sinngemäß.<br />

2. Der Treugeberanteil wird durch die Treuhandkommanditistin treuhänderisch<br />

für den Treugeber gehalten und uneigennützig verwaltet. Die Treuhandkommanditistin<br />

nimmt die Gesellschafterrechte und -pfl ichten im Interesse<br />

des Treugebers und unter Beachtung der für den Treugeberanteil einheitlich<br />

erteilten Weisungen des Treugebers sowie ihrer Treuepfl icht gegenüber den<br />

übrigen Gesellschaftern wahr. Widerspricht eine Weisung gesetzlichen oder<br />

vertraglichen Vorschriften, insbesondere den gesellschaftsvertraglichen<br />

Treuepfl ichten, braucht die Treuhandkommanditistin der Weisung nicht<br />

Folge zu leisten; sie hat den Treugeber hierauf hinzuweisen. Wurde keine<br />

Weisung erteilt, so hat die Treuhandkommanditistin die anteiligen Rechte<br />

und Pfl ichten im Interesse des Treugebers nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />

auszuüben. Dabei wird sich die Verwalterin dem Abstimmungsverhalten der<br />

Mehrheit der selbst abstimmenden beziehungsweise Weisungen erteilenden<br />

Kommanditisten/Treugeber anschließen, es sei denn, dass sie aus sachlichem<br />

Grund ein anderes Abstimmungsverhalten für erforderlich hält.<br />

3. Der Treugeber ist berechtigt, persönlich an den Gesellschafterversammlungen<br />

der Gesellschaft teilzunehmen. Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags<br />

erhält der Treugeber eine unmittelbare Einladung zu den Gesellschafterversammlungen<br />

durch die geschäftsführende Komplementärin der<br />

Gesellschaft. Entsprechendes gilt für schriftliche Abstimmungen im Umlaufverfahren<br />

gemäß § 10 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrags.<br />

4. Die Treuhandkommanditistin hat gemäß § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags<br />

hinsichtlich ihres treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteils ein gespaltenes<br />

Stimmrecht in den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft,<br />

um dem Willen der einzelnen Treugeber Rechnung tragen zu können. Der<br />

Treugeber ist berechtigt, die rechnerisch auf ihn entfallenden Stimmrechte<br />

der Treuhandkommanditistin in deren Namen selbst auszuüben. Hierzu wird<br />

der Treugeber durch die Treuhandkommanditistin unter der aufl ösenden<br />

Bedingung der Beendigung des Treuhandvertrags unwiderrufl ich bevollmächtigt.<br />

Die Treuhandkommanditistin verzichtet auf die Ausübung der<br />

auf den betroff enen Treugeberanteil entfallenden Stimmrechte, soweit der<br />

Treugeber selbst an der Abstimmung im Namen der Treuhandkommanditistin<br />

teilnimmt. Der Treugeber ist berechtigt, entsprechend den Regelun-<br />

gen in § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrags schriftliche Untervollmacht zu<br />

erteilen, wobei die weitere Erteilung von Untervollmachten durch einen<br />

Unterbevollmächtigten ausgeschlossen ist. Sofern der Treugeber auf einer<br />

Gesellschafterversammlung der Gesellschaft nicht anwesend oder vertreten<br />

ist beziehungsweise sich weder am Umlaufverfahren gemäß § 10 Abs. 10 des<br />

Gesellschaftsvertrags beteiligt noch diesem Verfahren widerspricht, wird die<br />

Treuhandkommanditistin das auf diesen Treugeber entfallende Stimmrecht<br />

nach dessen Weisungen ausüben. Liegen Weisungen nicht vor, wird die<br />

Treuhandkommanditistin das auf den Treugeberanteil entfallende Stimmrecht<br />

nach pfl ichtgemäßem Ermessen ausüben. Dabei wird sich die Treuhandkommanditistin<br />

dem Abstimmungsverhalten der Mehrheit der selbst<br />

abstimmenden beziehungsweise Weisungen erteilenden Kommanditisten/<br />

Treugeber anschließen, es sein denn, dass sie aus sachlichem Grund ein anderes<br />

Abstimmungsverhalten für erforderlich hält. Der Treugeber erhält die<br />

Niederschrift der Gesellschafterversammlungen beziehungsweise wird über<br />

Beschlussfassungen im Umlaufverfahren unterrichtet.<br />

5. Die Treuhandkommanditistin ist verpfl ichtet, bei der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin schriftlich die Einberufung einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung zu verlangen, wenn dies von Treugebern, deren<br />

Beteiligungsbeträge zusammen mindestens 25 % des Kommanditkapitals<br />

der Gesellschaft entsprechen, schriftlich unter Angabe des Zwecks und der<br />

Gründe verlangt wird.<br />

6. Die Treugeber sind berechtigt, diejenigen Kontrollrechte selbst auszuüben,<br />

die ihnen zustünden, wenn sie unmittelbar an der Gesellschaft als Kommanditist<br />

beteiligt wären. Hierzu wird der Treugeber durch die Treuhandkommanditistin<br />

unter der aufl ösenden Bedingung der Beendigung des Treuhandvertrags<br />

unwiderrufl ich bevollmächtigt. Die Treuhandkommanditistin verzichtet<br />

auf die Ausübung der auf die betroff enen Treugeberanteile entfallenden<br />

Kontrollrechte, soweit der Treugeber selbst diese Rechte ausübt.<br />

§ 6 Pfl ichten des Treugebers aus dem Treuhandverhältnis<br />

1. Der Treugeber übernimmt in Höhe des Treugeberanteils alle Rechte und<br />

Pfl ichten der Treuhandkommanditistin aus dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft,<br />

mit Ausnahme ihrer gesellschaftsrechtlichen Sonderrechte, insbesondere<br />

des Rechts auf Begründung von Treuhandverhältnissen und der Aufnahme<br />

weiterer Kommanditisten (§ 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags), des<br />

Rechts zur jederzeitigen Umwandlung treuhänderisch gehaltener Kommanditbeteiligungen<br />

(§ 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags), des Rechts auf eine<br />

gespaltene Stimmrechtsausübung (§ 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags)<br />

und des Rechts zur Bestimmung eines Beiratsmitglieds (§ 9 Abs. 1 und 3<br />

des Gesellschaftsvertrags). Der Treugeber stellt die Treuhandkommanditistin<br />

von allen Verbindlichkeiten frei, die diese für ihn gegenüber der Gesellschaft<br />

eingeht oder die aus der Gesellschafterhaftung der Treuhandkommanditistin<br />

resultieren, insbesondere im Hinblick auf noch off ene Einzahlungsverpfl ichtungen<br />

hinsichtlich seines Beteiligungsbetrags und auf etwaige Rückzahlungen<br />

der Kommanditeinlage. Wurde die Treuhandkommanditistin aus solchen<br />

Verbindlichkeiten in Anspruch genommen, hat der Treugeber unverzüglich<br />

Ersatz zu leisten. Die Treuhandkommanditistin kann die Herausgabe von<br />

Zahlungen und sonstigen Leistungen an den Treugeber so lange verweigern,<br />

bis dieser ihr in Höhe der Freistellungsverpfl ichtung Sicherheit leistet<br />

oder bis Ersatz geleistet wurde. Die Treuhandkommanditistin ist, soweit kein<br />

gesetzliches Aufrechnungsverbot besteht, ausdrücklich berechtigt, konkretisierte<br />

Ansprüche auf Freistellung beziehungsweise Schadenersatzansprüche<br />

gegen alle Forderungen des Treugebers aufzurechnen. Der Treugeber haftet<br />

nicht für die Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />

2. Sofern durch Rückzahlungen der Kommanditeinlage an den Treugeber<br />

eine Haftung der Treuhandkommanditistin aus den §§ 171 ff . HGB entsteht,<br />

ist der Treugeber der Treuhandkommanditistin auch diesbezüglich zu Freistellung<br />

und Ersatz verpfl ichtet.<br />

3. Der Treugeber ist verpfl ichtet, den von ihm übernommenen Beteiligungsbetrag<br />

(zuzüglich Agio) zu den in der Beteiligungserklärung genannten Zeitpunkten<br />

zu leisten.<br />

4. Der sich hinsichtlich der Einzahlung der Zeichnungssumme (zuzüglich<br />

Agio) in Verzug befi ndende Treugeber hat auf das Konto der Treuhandkom-


Treuhand- und<br />

Beteiligungsverwaltungsvertrag.<br />

manditistin Zinsen seit Fälligkeit in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem<br />

Basiszins beziehungsweise – sofern ein Verbraucher am Vertrag nicht beteiligt<br />

ist – in Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszins an die Treuhandkommanditistin<br />

zu zahlen. Der Treuhandkommanditistin steht es frei, einen<br />

darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Bei nicht<br />

fristgerechter Zahlung des Beteiligungsbetrags (zuzüglich Agio) bis zu dem<br />

in Abs. 3 bestimmten Termin ist die Treuhandkommanditistin zudem berechtigt,<br />

nach fruchtloser schriftlicher Mahnung unter Rücktritts- beziehungsweise<br />

Herabsetzungsandrohung von dem Treuhandvertrag zurückzutreten oder<br />

die Kommanditbeteiligung auf einen etwaig bereits geleisteten Teilbetrag<br />

herabzusetzen. Im Fall der Herabsetzung soll der verbleibende Beteiligungsbetrag<br />

insgesamt mindestens 10.000,00 USD betragen und durch 1.000 glatt<br />

teilbar sein. Der Rücktritt oder die Herabsetzung erfolgt durch schriftliche Erklärung<br />

gegenüber dem säumigen Treugeber, die an die der Treuhandkommanditistin<br />

zuletzt benannte Adresse zu versenden ist. Der Rücktritt oder<br />

die Herabsetzung wird mit Zugang dieser schriftlichen Erklärung wirksam.<br />

In beiden Fällen kann die Treuhandkommanditistin darüber hinaus als pauschalierten<br />

Schadenersatz einen Betrag in Höhe von 1.500,00 USD oder einen<br />

durch die Treuhandkommanditistin nachgewiesenen höheren Schaden der<br />

Treuhandkommanditistin oder der Gesellschaft verlangen. Dem betroff enen<br />

Treugeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />

Im Fall des Rücktritts oder der Herabsetzung des Beteiligungsbetrags bleibt<br />

die Pfl icht zur Zahlung von Verzugszinsen für den Zeitraum bis zum Wirksamwerden<br />

des Rücktritts beziehungsweise der Herabsetzung bestehen. Im<br />

Fall der Herabsetzung des Beteiligungsbetrags sind Verzugszinsen auf den<br />

bis dahin fälligen Betrag zu zahlen. Die Erhebung von Zinsen und pauschaliertem<br />

Schadenersatz steht im pfl ichtgemäßen Ermessen der Treuhandkommanditistin.<br />

5. Im Fall des Rücktritts der Treuhandkommanditistin werden dem säumigen<br />

Treugeber bereits geleistete Zahlungen nach Abzug der im Zusammenhang<br />

mit seiner Beteiligung entstandenen Kosten und etwaiger weiterer Gegenforderungen<br />

innerhalb von vier Wochen nach Absendung der Erklärung über<br />

den Rücktritt zurückerstattet. Weitere Ansprüche stehen dem säumigen Treugeber<br />

nicht zu. Insbesondere nimmt der Treugeber nicht am Ergebnis der<br />

Gesellschaft teil. Entsprechendes gilt für die Herabsetzung des Beteiligungsbetrags<br />

für den Herabsetzungsbetrag sowie für den Widerruf dieses Treuhandvertrags<br />

durch den Treugeber, aus welchem Rechtsgrund auch immer.<br />

6. Belastungen der Gesellschaft mit Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträgen)<br />

und anderen Kosten, die auf Handlungen beziehungsweise dem Verhalten<br />

eines Treugebers beruhen oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit/Rechtsform<br />

eines Treugebers haben, sind gegenüber der<br />

Treuhandkommanditistin von dem jeweiligen, die Belastung auslösenden<br />

Treugeber zu tragen. Die Einforderung solcher Leistungen steht im pfl ichtgemäßen<br />

Ermessen der Treuhandkommanditistin.<br />

7. Gegen Ansprüche der Treuhandkommanditistin aus den vorstehenden<br />

Absätzen ist eine Aufrechnung nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich<br />

bei der zur Aufrechnung gestellten Forderung um eine unbestrittene oder<br />

rechtskräftig festgestellte Forderung.<br />

§ 7 Verfügung über die Treugeberstellung<br />

1. Der Treugeber kann das Treuhandverhältnis mit allen Rechten und Pfl ichten<br />

insgesamt oder anteilig in Bezug auf den Beteiligungsbetrag an einen<br />

Dritten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres nach<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Treuhandkommanditistin<br />

ganz oder teilweise im Wege der Vertragsübernahme übertragen oder in<br />

sonstiger Weise darüber verfügen. Die Verfügung bedarf der Schriftform.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin darf die Zustimmung zur Übertragung nur<br />

aus wichtigem Grund verweigern. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise das<br />

Bestehen von Zahlungsrückständen des Treugebers gegenüber der Gesellschaft<br />

oder der Treuhandkommanditistin, das Entstehen von Beteiligungen<br />

unter 10.000,00 USD oder ein wirtschaftlicher oder steuerlicher Nachteil der<br />

Gesellschaft oder der Treuhandkommanditistin, für den der verfügungswillige<br />

Treugeber keine angemessene Sicherheit zu stellen bereit ist. Die mit<br />

der Übertragung der Treugeberstellung verbundenen Kosten, Steuern und<br />

Aufwendungen der Treuhandkommanditistin und der Gesellschaft trägt der<br />

Treugeber, es sei denn, die Treuhandkommanditistin hat sie verschuldet.<br />

Eine Verfügung, die zu einer Trennung der Treugeberstellung von Nutzungsrechten<br />

am Treugeberanteil führt, insbesondere die Bestellung eines Nießbrauchs,<br />

ist unzulässig.<br />

3. Der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG wird ein Vorkaufsrecht für den Fall<br />

der Übertragung der (indirekten) Beteiligung auf einen Dritten eingeräumt.<br />

Aus diesem Grund hat der übertragende Treugeber der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />

Finance AG die Übertragung unter Angabe des vereinbarten Kaufpreises<br />

und der sonstigen Bedingungen schriftlich anzuzeigen. Die Ausübung des<br />

Vorkaufsrechts kann innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der<br />

Anzeige schriftlich gegenüber dem Treugeber erklärt werden.<br />

4. Die Übertragung der Treugeberstellung ist der Gesellschaft durch Vorlage<br />

des Vertrags nachzuweisen.<br />

5. Bei jedem Übergang des Treuhandverhältnisses eines Treugebers werden<br />

alle Konten unverändert und einheitlich fortgeführt. Der Übergang einzelner<br />

Rechte und Pfl ichten hinsichtlich nur einzelner Treugeberkonten ist nicht<br />

möglich.<br />

§ 8 Dauer und Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Der Treuhandvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er endet jedoch spätestens<br />

mit dem Ausscheiden der Treuhandkommanditistin aus der Gesellschaft<br />

oder der abgeschlossenen Liquidation der Gesellschaft und der wechselseitigen<br />

Erfüllung aller Ansprüche.<br />

2. Der Treugeber kann das Treuhandverhältnis mit einer Frist von zwei Monaten<br />

zum Ende eines Quartals gegenüber der Treuhandkommanditistin<br />

schriftlich kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn (1.) der Treugeber<br />

zuvor gemäß § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags die Übertragung des treuhänderisch<br />

für ihn gehaltenen Treugeberanteils an der Gesellschaft auf sich<br />

verlangt hat, (2.) der Treugeber seine aus der Beitrittsvereinbarung resultierende<br />

Zahlungsverpfl ichtung vollständig erfüllt hat und (3.) er die erforderliche<br />

Handelsregistervollmacht erteilt hat. Die Übertragung steht unter der<br />

aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Kommanditistenwechsels in<br />

das Handelsregister. Eine teilweise Kündigung des Treuhandverhältnisses ist<br />

nicht zulässig. Die mit der Übertragung des Treugeberanteils und der Beendigung<br />

des Treuhandverhältnisses verbundenen Kosten und Aufwendungen<br />

der Treuhandkommanditistin oder der Gesellschaft trägt der Treugeber, es sei<br />

denn, die Treuhandkommanditistin hat sie verschuldet.<br />

3. Weiterhin ist der Treugeber berechtigt, unter Beachtung der Voraussetzungen<br />

des § 17 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der Treuhandkommanditistin<br />

die Weisung zu erteilen, das Gesellschaftsverhältnis anteilig, das heißt bezogen<br />

auf den für den Treugeber treuhänderisch gehaltenen Treugeberanteil, zu kündigen.<br />

Mit entsprechendem anteiligem Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />

aus der Gesellschaft und wechselseitiger Erfüllung der Verpfl ichtungen<br />

aus dem Treuhandverhältnis endet dieses Vertragsverhältnis. Ein sonstiges ordentliches<br />

Kündigungsrecht des Treugebers ist ausgeschlossen.<br />

4. Die Treuhandkommanditistin hat kein Recht auf ordentliche Kündigung<br />

des Treuhandverhältnisses. Die Treuhandkommanditistin ist jedoch berechtigt,<br />

den Treuhandvertrag fristlos aus wichtigem Grund ganz oder durch Herabsetzung<br />

teilweise zu beenden, wenn der Treugeber der Erfüllung seiner<br />

Zahlungsverpfl ichtung aus der Beitrittsvereinbarung, auch nur hinsichtlich<br />

eines Teilbetrags, nicht fristgerecht nachkommt. Liegt einer der in § 17 des<br />

Gesellschaftsvertrags genannten Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

in der Person des Treugebers vor und ermäßigt sich deshalb die<br />

Beteiligung der Treuhandkommanditistin in entsprechender Höhe, so ist<br />

dieses Vertragsverhältnis nach wechselseitiger Erfüllung aller vertraglichen<br />

Ansprüche automatisch beendet. Ein Anspruch auf Übertragung des für den<br />

Treugeber treuhänderisch gehaltenen Treugeberanteils besteht nicht.<br />

5. Die Treuhandkommanditistin erklärt in den folgenden Fällen schon jetzt,<br />

unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Sonderrechtsnachfolge<br />

in das Handelsregister, die Übertragung des treuhänderisch gehaltenen<br />

Treugeberanteils auf den Treugeber,<br />

93 NAVALIA <strong>12</strong>. TREUHAND- UND BETEILIGUNGSVERWALTUNGSVERTRAG.


Treuhand- und<br />

Beteiligungsverwaltungsvertrag.<br />

a) wenn über das Vermögen der Treuhandkommanditistin das Insolvenzverfahren<br />

eröff net oder die Eröff nung mangels Masse abgelehnt wird,<br />

b) wenn gegen die Treuhandkommanditistin aus einem rechtskräftigen Titel<br />

Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung in die Kommanditbeteiligung<br />

betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben oder eingestellt<br />

werden oder<br />

c) wenn die Treuhandkommanditistin vollständig aus der Gesellschaft ausscheidet.<br />

Der Treugeber nimmt diese Übertragung bereits hiermit an. Die in Verbindung<br />

mit der Übertragung entstehenden Kosten und Aufwendungen der<br />

Treuhandkommanditistin oder der Gesellschaft trägt der Treugeber.<br />

6. Kündigungen haben durch Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen; maßgeblich<br />

ist das Datum des Zugangs der Kündigungserklärung. Kündigungen<br />

sind an die Treuhandkommanditistin zu richten.<br />

§ 9 Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Der Treugeber ist gemäß § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags berechtigt,<br />

sich selbst anstelle der Treuhandkommanditistin in Höhe der seiner anteiligen<br />

Kommanditeinlage entsprechenden Haftsumme im Handelsregister<br />

eintragen zu lassen und die Kommanditeinlage auch im Außenverhältnis zu<br />

übernehmen. Eine entsprechende Rechtsfolge muss nach Maßgabe des § 5<br />

Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags auf Verlangen der Treuhandkommanditistin<br />

herbeigeführt werden. Macht der Treugeber oder die Treuhandkommanditistin<br />

von diesem Recht Gebrauch, nimmt die Treuhandkommanditistin die<br />

Rechte des Treugebers gemäß § 2 insoweit nur noch als Verwalterin wahr.<br />

2. Unter der aufschiebenden Bedingung der Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />

und einer Eintragung der jeweiligen Treugeber im Handelsregister<br />

überträgt die Treuhandkommanditistin bereits hiermit die der Beteiligung<br />

des Treugebers entsprechende Kommanditeinlage an den Treugeber.<br />

3. Zum Zweck der Eintragung des bisherigen Treugebers in das Handelsregister<br />

ist dieser verpfl ichtet, der Treuhandkommanditistin eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht zu erteilen, die den Anforderungen der<br />

Treuhandkommanditistin genügen muss. Die Kosten für die Beglaubigung<br />

und die Eintragung im Handelsregister hat der Treugeber zu tragen.<br />

§ 10 Tod des Treugebers<br />

1. Beim Tod eines Treugebers wird dieser Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

mit den Erben und/oder mit den Vermächtnisnehmern<br />

fortgesetzt. Bei Erbauseinandersetzungen sollen keine Beteiligungsbeträge<br />

gebildet werden, deren Nominalbetrag 10.000,00 USD unterschreitet und die<br />

nicht durch 1.000 glatt teilbar sind.<br />

2. Die Erben und/oder Vermächtnisnehmer müssen sich bei notariellem Testament<br />

oder Erbvertrag durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Eröff -<br />

nungsprotokolls, Erben alternativ durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift<br />

des Erbscheins legitimieren.<br />

3. Mehrere Erben und/oder Vermächtnisnehmer bestellen zur Ausübung<br />

ihrer vertraglichen Rechte einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten<br />

Vertreter, der zur Entgegennahme von Zahlungen zu ermächtigen ist. Die<br />

Rechtsnachfolger tragen alle Kosten, die der Treuhandkommanditistin im Zusammenhang<br />

mit dem Übergang des Treuguts entstehen. Verfügungen über<br />

die Treugeberstellung beziehungsweise den Kommanditanteil im Zuge der<br />

Erbauseinandersetzung sind nur nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften<br />

dieses Vertrags beziehungsweise des Gesellschaftsvertrags zulässig.<br />

4. Solange die Legitimation nach Abs. 2 nicht erfolgt oder ein gemeinsamer<br />

Vertreter nicht bestellt ist, ruhen die Rechte des Treugebers aus dem Treuhandverhältnis<br />

und aus dem Gesellschaftsvertrag mit Ausnahme vermögensrechtlicher<br />

Ansprüche.<br />

5. Die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte durch einen Testamentsvollstrecker<br />

wird zugelassen. In diesem Fall entfällt für die Dauer der Testamentsvollstreckung<br />

die Benennung eines gemeinsamen Bevollmächtigten.<br />

Teil 3 Gemeinsame Bestimmungen<br />

§ 11 Mittelverwendung/Mittelfreigabe<br />

1. Die Gesellschaft unterhält für die Abwicklung der Investitionen ein Geschäftskonto,<br />

auf das das Fondskapital zuzüglich Agio überwiesen werden<br />

wird, während die übrigen Finanzierungsmittel unmittelbar zur Ablösung der<br />

eventuell bestehenden Zwischenfi nanzierung der zwischenfi nanzierenden<br />

Bank zur Verfügung gestellt werden.<br />

2. Soweit eine Vorfi nanzierung des Fondskapitals erfolgt, ist die Abtretung<br />

ausstehender Einlagen an die fi nanzierenden Banken nur unter der Bedingung<br />

zulässig, dass die Finanzierungsmittel ausschließlich auf das unter<br />

Abs. 1 angegebene Konto überwiesen werden. Die Treuhandkommanditistin<br />

ist berechtigt, die Vorfi nanzierung unmittelbar bei der fi nanzierenden Bank<br />

durch eingehendes Zeichnungskapital abzulösen.<br />

3. Der ungeschmälerte Eingang des Zeichnungskapitals bei der Gesellschaft<br />

wird überprüft. Für den Fall, dass die von der Treuhandkommanditistin geleisteten<br />

Einzahlungen das Fondskapital gemäß § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Gesellschaft nicht erreichen, ist sie zur Rechenschaftslegung über<br />

die ausstehenden Beträge verpfl ichtet.<br />

4. Als Mittelverwendungsbudget gilt der in diesem <strong>Prospekt</strong> enthaltene<br />

Finanz- und Investitionsplan. Die Übereinstimmung mit den vorliegenden<br />

Verträgen und dem Beteiligungsprospekt wird von der Treuhandkommanditistin<br />

überprüft. Die Mittelverwendung/Mittelfreigabe wird in der Weise ausgeübt,<br />

dass über die Mittel nur nach Mitzeichnung der Treuhandkommanditistin<br />

verfügt werden kann, wobei sie zur Freigabe verpfl ichtet ist, wenn<br />

die Verwendung in Übereinstimmung mit dem Finanz- und Investitionsplan<br />

steht. Eine Freigabe ist bei Abweichung vom Finanz- und Investitionsplan<br />

zulässig, wenn dafür wirtschaftlich gerechtfertigte Gründe vorliegen. Abweichungen,<br />

die sich hinsichtlich der Zahlungstermine ergeben, sind wirtschaftlich<br />

gerechtfertigt, wenn sie nicht im Widerspruch zu den vertraglichen Vereinbarungen<br />

stehen.<br />

5. Die Mittelverwendung/Mittelfreigabe erstreckt sich nur auf die Investitionsphase<br />

und ist mit der Abwicklung des Mittelverwendungsbudgets<br />

abgeschlossen. Die Freigabe durch die Treuhandkommanditistin erfolgt in<br />

der Weise, dass der Überweisungsträger durch sie unterzeichnet wird. Die<br />

entsprechende Bankvollmacht ist so auszugestalten, dass ohne ihre Mitzeichnung<br />

nicht über die Mittel verfügt werden kann. Außerdem kontrolliert die<br />

Treuhandkommanditistin die Auszüge des Bankkontos.<br />

§ <strong>12</strong> Vergütung<br />

1. Die Treuhandkommanditistin übernimmt auf der Grundlage dieses Vertrags<br />

gegenüber den Anlegern auch solche Treuhand- beziehungsweise<br />

Verwaltungsleistungen, die die Gesellschaft ohne die Einschaltung der<br />

Treuhandkommanditistin selbst erbringen müsste, zum Beispiel die Korrespondenz<br />

mit den Anlegern, die Verwaltung des Anlegerregisters etc. Ihre<br />

Vergütung wird deshalb von der Gesellschaft auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrags<br />

über die Anlegerverwaltung zwischen der Gesellschaft und<br />

der Treuhandkommanditistin übernommen. Vergütungsansprüche oder Aufwendungsersatz<br />

gegenüber dem Treugeber kann die Treuhandkommanditistin<br />

nicht geltend machen, soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt.<br />

2. Über die allgemeine Treuhandschaft hinausgehende zusätzliche Leistungen<br />

der Treuhandkommanditistin zugunsten eines einzelnen Anlegers werden<br />

diesem gesondert in Rechnung gestellt.<br />

§ 13 Haftung der Treuhandkommanditistin,<br />

Selbstkontrahieren, Verjährung<br />

1. Die Treuhandkommanditistin hat ihre Pfl ichten mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns nach pfl ichtgemäßem Ermessen zu erfüllen. Sie<br />

haftet dem Treugeber nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung<br />

der ihr obliegenden Verpfl ichtungen; die unbeschränkte Haftung der Treuhandkommanditistin<br />

im Fall einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit<br />

bleibt unberührt.


Treuhand- und<br />

Beteiligungsverwaltungsvertrag.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin haftet nicht für das Ausbleiben prognostizierter<br />

beziehungsweise vom Treugeber/Anleger erwarteter Erträge der<br />

Gesellschaft oder für das Ausbleiben steuerlicher Eff ekte sowie sonstiger<br />

Eff ekte. Ebenso wenig übernimmt sie eine Haftung für die Bonität der Vertragsparteien<br />

der Gesellschaft oder eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung<br />

derselben. Die Treuhandkommanditistin hat das Beteiligungsangebot und<br />

insbesondere den <strong>Prospekt</strong> nicht überprüft und sich an der Entwicklung der<br />

Fondsstruktur nicht beteiligt. Die Anlageberatung oder die Information über<br />

die Vor- und Nachteile einer Beteiligung an der Gesellschaft ist nicht vertragliche<br />

Pfl icht der Treuhandkommanditistin.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit.<br />

4. Ein Anspruch der Vertragsparteien auf Schadenersatz verjährt, soweit<br />

gesetzlich keine frühere Verjährung eintritt, in drei Jahren ab Anspruchsentstehung.<br />

Schadenersatzansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist von<br />

sechs Monaten nach Kenntniserlangung oder grob fahrlässiger Unkenntnis<br />

von Schaden und Schuldner gegenüber der anderen Partei schriftlich geltend<br />

zu machen.<br />

§ 14 Anlegerregister<br />

1. Die Treuhandkommanditistin führt für alle Anleger ein Anlegerregister mit<br />

ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten, die den Angaben<br />

des Anlegers in der Beitrittsdokumentation entnommen werden. Mit der Erfassung<br />

und Bearbeitung der personenbezogenen Daten auf EDV-Anlagen<br />

sowie der Weitergabe an Dritte nach Maßgabe der Angaben in der Beitrittsdokumentation<br />

ist der Anleger einverstanden.<br />

2. Jeder Anleger erhält auf Antrag einen Anlegerregisterauszug über den Eintrag<br />

seiner persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten. Ihm obliegt es,<br />

alle Änderungen seiner eingetragenen Daten der Treuhandkommanditistin<br />

unverzüglich bekannt zu geben und gegebenenfalls durch Vorlage entsprechender<br />

Urkunden (Erbschein, Übertragungsvertrag etc.) nachzuweisen.<br />

Dies gilt insbesondere für den Wechsel der Anschrift des Anlegers.<br />

3. Auskünfte über die Beteiligung und die eingetragenen Daten darf die<br />

Treuhandkommanditistin ohne Zustimmung des Anlegers nur erteilen, soweit<br />

sie dazu gesetzlich verpfl ichtet ist. Dies gilt auch im Hinblick auf andere<br />

Anleger, soweit die Daten nicht im Handelsregister einsehbar sind. Darüber<br />

hinaus darf sie Auskünfte in dem erforderlichen Umfang nur dem zuständigen<br />

Finanzamt, den Kreditgebern, der Komplementärin oder den zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpfl ichteten Prüfern und Beratern der Gesellschaften erteilen.<br />

Ein Anleger hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Daten anderer<br />

Anleger, die über die Angaben im Handelsregister hinausgehen.<br />

§ 15 Schlussbestimmungen<br />

1. Kündigungen, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich<br />

der Aufhebung dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

der Schriftform, soweit nicht notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.<br />

Schriftstücke gelten drei Werktage nach Versendung (Datum des Poststempels)<br />

an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des Anlegers als<br />

zugegangen. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroff en.<br />

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Regelungen<br />

nicht. Das Gleiche gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der ungültigen<br />

oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke<br />

soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem<br />

möglichst nahe kommt, was die Beteiligten beabsichtigt haben oder nach<br />

dem Sinn und Zweck dieses Vertrags beabsichtigt hätten, falls sie die Angelegenheit<br />

bei Abschluss des Treuhandvertrags bedacht hätten.<br />

3. Der Treugeber/Kommanditist kann die Treuhandkommanditistin nur an<br />

deren Sitz verklagen. Für Klagen der Treuhandkommanditistin gegen einen<br />

Treugeber/Kommanditisten ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Für Klagen<br />

gegen Treugeber/Kommanditisten, die Kaufl eute, juristische Personen des<br />

öff entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, deren Wohnsitz oder<br />

gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be-<br />

kannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Treuhandkommanditistin vereinbart.<br />

4. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

Düsseldorf, 27. Februar 2008<br />

Treugeber/Anleger<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH<br />

gezeichnet<br />

Thomas Bister (Geschäftsführer)<br />

95 NAVALIA <strong>12</strong>. TREUHAND- UND BETEILIGUNGSVERWALTUNGSVERTRAG.


Vertragsreedervertrag.<br />

Vertragsreedervertrag zwischen der „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG –<br />

nachfolgend „Gesellschaft“ genannt – und der Stella Marine Services<br />

GmbH & Co. KG – nachfolgend „Vertragsreeder“ genannt –<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

Für das MS „PORT KELANG“ (nachfolgend „das Schiff “ genannt) wird die Stella<br />

Marine Services GmbH & Co. KG, Hamburg, als Vertragsreeder bestellt. Die<br />

Bereederung erfolgt nach den Bestimmungen dieses Vertrags, unter Berücksichtigung<br />

der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der „PORT KELANG“<br />

GmbH & Co. KG vom 27. Februar 2008.<br />

§ 2 Aufgaben des Vertragsreeders<br />

1. Der Vertragsreeder ist berechtigt und verpfl ichtet, im Namen und für Rechnung<br />

der Gesellschaft alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen,<br />

die der Geschäftsbetrieb einer Reederei mit sich bringt. Der Vertragsreeder<br />

ist insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Er hat seine Aufgabe<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders zu erfüllen.<br />

2. Der Vertragsreeder übernimmt die Besorgung folgender Geschäfte:<br />

a) die Ausrüstung und Erhaltung des Schiff es in einem einsatzfähigen, seetüchtigen<br />

Zustand sowie die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände,<br />

die für einen ordnungsgemäßen und erfolgreichen Einsatz des Schiff es notwendig<br />

sind, und die Aufrechterhaltung der Gültigkeit aller Schiff spapiere;<br />

b) die Bemannung des Schiff es;<br />

c) die Beschäftigung des Schiff es sowie die Durchführung und Abwicklung<br />

der für das Schiff geschlossenen Charter- beziehungsweise Frachtverträge,<br />

erforderlichenfalls einschließlich der Bestellung von Schiff sagenten;<br />

d) die Versicherung des Schiff es gegen alle Risiken und Gefahren – inklusive<br />

einer Loss-of-Hire-Versicherung –, die üblicherweise für den jeweiligen<br />

Schiff styp abgeschlossen werden, sowie die Bearbeitung von Schaden- und<br />

Versicherungsfällen;<br />

e) die Wahrnehmung der Interessen der Gesellschaft bei Forderungen, Strafen,<br />

Pfandrechten, die gegen das Schiff geltend gemacht werden;<br />

f ) die Registrierung und Umfl aggung des Schiff es;<br />

g) die Geltendmachung von Ansprüchen, insbesondere Gewährleistungsansprüchen<br />

gegenüber Vertragspartnern der Reederei;<br />

h) die Führung von gesonderten auf den Namen der Gesellschaft lautenden<br />

Bankkonten für die Gesellschaft sowie die Wahrnehmung des Geschäftsverkehrs<br />

mit den Banken und sonstigen Geschäftspartnern.<br />

3. Der Vertragsreeder führt eine gesonderte Buchhaltung für die Gesellschaft<br />

und erstellt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

einen Jahresabschluss.<br />

4. Der Vertragsreeder wird zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der Gesellschaft<br />

für das Folgejahr ein Budget für den Betrieb des Schiff es aufstellen.<br />

5. Im Übrigen hat der Vertragsreeder die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

der Gesellschaft – insbesondere die Mitwirkungsrechte der Gesellschafterversammlung<br />

und des Beirats – zu beachten.<br />

6. In Not- und in Eilfällen hat der Vertragsreeder das Recht und die Pfl icht,<br />

unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen und gemäß<br />

dem Gesellschaftsvertrag dem Zustimmungsvorbehalt des Beirats unterliegen,<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auch ohne vorherige<br />

Zustimmung vorzunehmen. Hat der Vertragsreeder hiervon Gebrauch gemacht,<br />

so hat er den Beirat unverzüglich zu unterrichten.<br />

7. Sollte die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft eine Änderung des<br />

Gesellschaftsvertrags beschließen, insbesondere auch eine Erweiterung des<br />

Katalogs der zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte der Komplementärin<br />

gemäß dem Gesellschaftsvertrag, so ist hieran auch der Vertragsreeder<br />

gebunden, es sei denn, dass sich hierdurch unzumutbare Erschwernisse bei<br />

der Bereederung des Schiff es ergeben. Soweit sich aus den Änderungen ein<br />

Mehraufwand für den Vertragsreeder ergibt, ist dieser separat zu vergüten.<br />

§ 3 Sonstige Rechte und Pfl ichten des Vertragsreeders<br />

1. Der Vertragsreeder ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben diese an<br />

Dritte ganz oder teilweise zu übertragen. Er bleibt jedoch für die Vertragserfüllung,<br />

insbesondere für die Einhaltung der Beschränkungen des Gesellschaftsvertrags,<br />

verantwortlich. Das nautisch-technische Management des<br />

Schiff es hat der Vertragsreeder an die International Tanker Management<br />

(Germany) GmbH, Hamburg, übertragen.<br />

2. Der Vertragsreeder hat der Gesellschaft oder ihren schriftlich Bevollmächtigten<br />

jederzeit Einsicht in Bücher und Unterlagen der Gesellschaft zu gewähren.<br />

§ 4 Meistbegünstigung<br />

Der Vertragsreeder bereedert weitere Schiff e. Er ist verpfl ichtet, alle bereederten<br />

Schiff e unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Gesamtschau<br />

gleich zu behandeln; dabei gibt es unvermeidliche Unterschiede, die aus der<br />

Flagge, dem Register, dem Schiff styp und dem Fahrtgebiet resultieren. Der<br />

Vertragsreeder gewährleistet, dass er unter Berücksichtigung solcher möglichen<br />

Unterschiede das Schiff nicht schlechter behandeln wird als andere von<br />

ihm bereederte Schiff e.<br />

§ 5 Vergütung<br />

1. Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit und zur Abgeltung aller Aufwendungen<br />

die nachfolgende Vergütung:<br />

a) Bis zum Ablauf der Festcharter inklusive der Optionszeiträume beträgt die<br />

Vergütung 4,0 %, danach 4,5 % der verdienten und der Reederei zugefl ossenen<br />

Bruttoerträge beziehungsweise Bruttozeitchartererlöse und der Entschädigung<br />

aus einer Loss-of-Hire-Versicherung (einschließlich etwaiger Berge-<br />

und Hilfslöhne, Überliegegelder, Passageerträge, Poolausgleichszahlungen<br />

etc., abzüglich der auf die Mannschaft entfallenden Anteile).<br />

b) Die Mindestvergütung beträgt 500,00 USD/Tag, auch wenn das Schiff<br />

ohne Beschäftigung ist.<br />

2. Mit der Vergütung sind alle Nebenkosten des Vertragsreeders, wie Aufwendungen<br />

für Verwaltung, Reisen und Spesen, abgedeckt. Zusätzlich sind<br />

jedoch in außergewöhnlichen Fällen entstehende Kosten beziehungsweise<br />

Aufwendungen zu erstatten, wie zum Beispiel bei Havarien und notwendigen<br />

Inspektionen des Schiff es im Ausland, sowie die Kosten der Kommunikation.<br />

Der Vertragsreeder trägt auch die Aufwendungen für die Buchhaltung<br />

der Gesellschaft mit Ausnahme der Prüfungskosten für den Jahresabschluss<br />

der Gesellschaft sowie der Kosten für Rechts- und Steuerberatungen und<br />

Steuererklärungen.<br />

3. Nicht von der Vergütung gemäß Nr. 1 erfasst ist die Einschaltung von Befrachtungsmaklern,<br />

auch wenn es sich um mit dem Vertragsreeder verbundene<br />

Unternehmen handelt, soweit diese verbundenen Unternehmen eine<br />

marktübliche Befrachtungskommission erhalten.<br />

4. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

5. Tritt der Vertragsreeder für die Gesellschaft in Vorlage, so ist er berechtigt,<br />

bankübliche Zinsen zu berechnen.<br />

§ 6 Dauer des Vertrags<br />

1. Dieser Vertrag tritt mit Übernahme des Schiff es durch die Gesellschaft in<br />

Kraft und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich gekündigt werden,<br />

frühestens jedoch zum 31. Dezember 2025. Er endet, ohne dass es einer<br />

Kündigung bedarf, mit dem Abschluss der Liquidation der Gesellschaft.<br />

2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon<br />

unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:<br />

a) die Aufl ösung eines der Vertragschließenden,


Vertragsreedervertrag.<br />

b) die begründete Beantragung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens über<br />

das Vermögen eines der Vertragschließenden,<br />

c) die Anordnung des vorläufi gen sowie die Eröff nung des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen eines der Vertragschließenden beziehungsweise die<br />

Ablehnung der Eröff nung mangels Masse.<br />

3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

§ 7 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroff en. Änderungen und Ergänzungen<br />

dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.<br />

2. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder der Vertrag Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit<br />

des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren<br />

oder lückenhaften Regelung gilt das als vereinbart, was dem von<br />

den Parteien Gewollten nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags in gesetzlich<br />

zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

§ 8 Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist Hamburg, es gilt deutsches Recht.<br />

Hamburg, 27. Februar 2008<br />

„PORT KELANG” GmbH & Co. KG<br />

vertreten durch Verwaltungsgesellschaft „PORT KELANG” GmbH<br />

gezeichnet<br />

Martin Strothmann (Geschäftsführer),<br />

Stefan Krökel (Geschäftsführer)<br />

Stella Marine Service GmbH & Co. KG<br />

gezeichnet<br />

Martin Strothmann (Geschäftsführender Gesellschafter)<br />

97 NAVALIA <strong>12</strong>. VERTRAGSREEDERVERTRAG.


Information gemäß Fernabsatzgesetz.<br />

Informationspfl ichten bei Fernabsatzverträgen nach § 3<strong>12</strong>c<br />

Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit § 1 BGB-Informationspfl<br />

ichtenverordnung<br />

Sofern der Beitritt des Anlegers (Verbraucher) nicht unmittelbar über den Anlageberater<br />

erfolgt, sondern im Wege des Fernabsatzes, das heißt durch sogenannte<br />

Fernkommunikationsmittel (Telefon, Brief, Fax, elektronische Kommunikation<br />

wie E-Mail, Internet), sind nach § 3<strong>12</strong>c Bürgerliches Gesetzbuch<br />

(BGB) in Verbindung mit § 1 BGB-Informationspfl ichtenverordnung (BGB-<br />

InfoV) dem Anleger gegenüber umfangreiche Informationen zu erteilen:<br />

Bei telefonischen Kontakten gelten folgende<br />

Informations bestimmungen:<br />

Der Unternehmer hat<br />

■ seine Identität,<br />

■ den geschäftlichen Zweck des Telefonats bei Gesprächsbeginn ungefragt<br />

ausführlich off enzulegen.<br />

Alle Vertragsbestimmungen sind dem Anleger vorzulegen:<br />

■ Gesellschaftsvertrag (Seite 82 f.)<br />

■ Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag (Seite 90 f.)<br />

■ Beitrittserklärung (Anlage)<br />

■ Allgemeine Geschäftsbedingungen (entfallen vorliegend)<br />

■ Informationspfl ichten bei Fernabsatzverträgen nach der BGB-InfoV in<br />

Textform<br />

1. Identität des Unternehmers und ladungsfähige Anschriften:<br />

a) Initiator/<strong>Prospekt</strong>herausgeber<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG<br />

Pickhuben 2, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister:<br />

Amtsgericht Hamburg HR B 87673<br />

Gesellschafter:<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> AG, Düsseldorf<br />

Vorstand:<br />

Martin Strothmann, Bremen<br />

Sascha Böttcher, Hamburg<br />

b) Fondsgesellschaft<br />

„PORT KELANG“ GmbH & Co. KG<br />

Handelsregister:<br />

Amtsgericht Hamburg HR A 103913<br />

vertreten durch:<br />

Verwaltungsgesellschaft „PORT KELANG“ mbH<br />

Beide ansässig Pickhuben 2, 20457 Hamburg<br />

und vertreten durch:<br />

Martin Strothmann, Bremen<br />

Stefan Krökel, Hamburg<br />

Sascha Böttcher, Hamburg<br />

c) Treuhandkommanditistin<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH<br />

Berliner Allee 27–29, 402<strong>12</strong> Düsseldorf<br />

Handelsregister:<br />

Amtsgericht Düsseldorf HR B 48757<br />

vertreten durch:<br />

Thomas Bister, Düsseldorf<br />

d) Anlageberater<br />

Stempel oder siehe Beitrittserklärung<br />

2. Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage<br />

Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage ergeben sich aus dem Verkaufsprospekt.<br />

Mit der Annahme der Beitrittserklärung kommt ein Treuhandvertrag zwischen<br />

dem Anleger und der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH<br />

zustande (Seite 91 f. sowie Beitrittserklärung).<br />

3. Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />

Nach § 3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags (Seite 83 f.) ist die Gesellschaft auf<br />

unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung der Gesellschaft durch einen<br />

Gesellschafter ist frühestens zum 31. Dezember 2025 möglich.<br />

4. Angaben über einen Vorbehalt, eine Endqualität und preisgleichwertige<br />

Kapitalanlage zu erbringen, und über einen Vorbehalt, versprochene<br />

Leistungen im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen<br />

Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahmeerklärung durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

und die Treuhandkommanditistin – jeweils vertreten<br />

durch die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH – zustande. Nach Annahme<br />

des Beitritts bestehen keine Leistungsvorbehalte. Eine Alternativanlage<br />

entfällt. Anteile an der Fondsgesellschaft können nur erworben werden,<br />

solange der Fonds noch nicht geschlossen ist.<br />

5. Angaben über den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern, die der Unternehmer<br />

abführen muss, und sonstige Preisbestandteile<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000,00 USD zuzüglich 5 % Agio<br />

auf die Zeichnungssumme. Auf die von der Fondsgesellschaft zu leistenden<br />

Steuern wird in den steuerlichen Grundlagen auf Seite 52 f. hingewiesen.<br />

6. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie<br />

Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer<br />

abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden<br />

Bei Umwandlung der treugeberischen Beteiligung in eine Beteiligung als<br />

Kommanditist trägt der Anleger nach § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags<br />

die anfallenden Kosten (Notar, Handelsregister). Auf die steuerlichen Auswirkungen<br />

bei dem einzelnen Anleger wird in den steuerlichen Grundlagen<br />

hingewiesen (Seite 52 f.).<br />

7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung<br />

Die Einzahlungsraten und -termine ergeben sich aus der Beitrittserklärung<br />

sowie aus § 4 des Gesellschaftsvertrags. Erfüllung liegt vor mit Annahme der<br />

Beitrittserklärung und Einzahlung der Raten.<br />

8. Angaben über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder<br />

Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,<br />

insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf<br />

zu erklären ist, die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe,<br />

einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall<br />

des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs. 1 BGB für die erbrachte<br />

Dienstleistung zu zahlen hat<br />

Die Einzelheiten des Widerrufs und seiner Rechtsfolgen ergeben sich aus der<br />

in der Beitrittserklärung enthaltenen Widerrufsbelehrung.<br />

9. Alle spezifi schen, zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung<br />

des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat, wenn solche zusätzlichen<br />

Kosten durch den Unternehmer in Rechnung gestellt werden<br />

Solche Kosten fallen nicht an.<br />

10. Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten<br />

Informationen, zum Beispiel die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote,<br />

insbesondere hinsichtlich des Preises


Information gemäß Fernabsatzgesetz.<br />

Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der Informationen ist nicht vorgesehen.<br />

Anteile an der Fondsgesellschaft können jedoch nur erworben werden, solange<br />

der Fonds nicht geschlossen ist.<br />

11. Die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung<br />

zuständige Aufsichtsbehörde<br />

a) Initiator/<strong>Prospekt</strong>herausgeber<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG besteht in<br />

der Konzeption von Kapitalanlageprodukten.<br />

b) Fondsgesellschaft<br />

Für die Fondsgesellschaft ergibt sich die Hauptgeschäftstätigkeit aus dem<br />

Unternehmensgegenstand in § 2 des Gesellschaftsvertrags.<br />

c) Treuhandkommanditistin<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH<br />

besteht in der Verwaltung von Treuhandbeteiligungen.<br />

d) Aufsichtsbehörde<br />

Eine für die Zulassung des Initiators, der Fondsgesellschaft oder der Treuhandkommanditistin<br />

zuständige Aufsichtsbehörde gibt es derzeit nicht.<br />

<strong>12</strong>. Gegebenenfalls der Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf<br />

Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifi schen Merkmale oder<br />

der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder<br />

deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der<br />

Unternehmer keinen Einfl uss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete<br />

Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind<br />

Auf die Risiken der Beteiligung wird ausführlich auf Seite 10 f. hingewiesen.<br />

13. Hinweis auf die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich<br />

etwaiger Vertragsstrafen<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags kann ein Kommanditist seine<br />

Beteiligung an der Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals<br />

jedoch zum 31. Dezember 2025, durch Einschreiben mit Rückschein ordentlich<br />

kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt. Der Kommanditist richtet seine Kündigung an die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin. Der Treugeber, der mittelbar über den<br />

Treuhänder an der Gesellschaft beteiligt ist, richtet seine Kündigung an die<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH. Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen.<br />

Die Einzelheiten ergeben sich aus § 17 des Gesellschaftsvertrags.<br />

14. Hinweis auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren<br />

Rechte der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher<br />

vor Abschluss des Fernabsatzvertrags zugrunde legt<br />

Bundesrepublik Deutschland.<br />

15. Hinweis auf eine Vertragsklausel über das auf den Fernabsatzvertrag<br />

anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht<br />

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

16. Hinweis auf die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die<br />

in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie<br />

die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpfl ichtet, mit Zustimmung<br />

des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses<br />

Vertrags zu führen<br />

Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.<br />

17. Hinweis auf einen möglichen Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen<br />

Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls<br />

die Voraussetzungen für diesen Zugang<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches betreff end Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />

können sich die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen,<br />

an eine Schlichtungsstelle wenden, die bei der Deutschen Bundesbank<br />

eingerichtet ist. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung<br />

sind bei der Deutschen Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach<br />

11 <strong>12</strong> 32, 60047 Frankfurt, Telefon: + 49 (0)69/2388-/1906/1907, Telefax: + 49<br />

(0)69/2388-1919, erhältlich. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er<br />

in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine<br />

Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />

Vergleich abgeschlossen hat.<br />

18. Hinweis auf das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen,<br />

die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagesicherungssysteme<br />

(ABL.EG Nr. L 135, Seite 5) und die Richtlinie 97/9/EG des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme<br />

für die Entschädigung der Anleger (ABL.EG Nr. L 84, Seite 22) fallen<br />

Solche Garantiefonds und/oder andere Entschädigungsregelungen der vorstehenden<br />

Art sind bei dieser Anlageform nicht vorgesehen.<br />

99 NAVALIA <strong>12</strong>. INFORMATION GEM. FERNABSATZGESETZ.


Information gemäß Fernabsatzgesetz.


Impressum.<br />

Anbieterin und <strong>Prospekt</strong>verantwortliche<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG<br />

Pickhuben 2<br />

20457 Hamburg<br />

0211/13 608-333<br />

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„PORT KELANG“ GmbH & Co. KG<br />

Pickhuben 2<br />

20457 Hamburg<br />

Gestaltung und Satz<br />

Uta Hugenbruch, Köln<br />

Michaela Ackermann, Düsseldorf<br />

Fotos<br />

istockphoto<br />

Marc Schultz, Bangkok<br />

gettyimages<br />

Mauritius Images<br />

Lektorat<br />

AdverTEXT, Düsseldorf<br />

Druck<br />

Schotte GmbH & Co. KG, Krefeld<br />

Papier<br />

Zanders Galaxi<br />

101 NAVALIA <strong>12</strong>. IMPRESSUM.


MS „PORT MOUTON“, ein Super-Handymax-Bulkcarrier aus dem Beteiligungsangebot <strong>Navalia</strong> 8.


DIE <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG IST EIN UNTERNEHMEN DER ERGO VERSICHERUNGSGRUPPE.<br />

DIE ERGO VERSICHERUNGSGRUPPE IST MIT ÜBER 16 MRD. EUR BEITRAGSAUFKOMMEN DIE NUMMER 2<br />

IM DEUTSCHEN ERSTVERSICHERUNGSMARKT. MIT 94,7 % IST DIE MÜNCHENER RÜCK DER GRÖSSTE AN-<br />

TEILSEIGNER. 15 MIO. KUNDEN IN DEUTSCHLAND VERTRAUEN DEN LEISTUNGEN, DER KOMPETENZ UND<br />

DER SICHERHEIT DER ERGO VERSICHERUNGSGRUPPE MIT IHREN STARKEN MARKEN VICTORIA, HAMBURG-<br />

MANNHEIMER, DKV DEUTSCHE KRANKENVERSICHERUNG, D.A.S. UND KARSTADTQUELLE VERSICHERUNGEN;<br />

EUROPAWEIT SIND ES 30 MIO. KUNDEN. IHRE KAPITALANLAGEN VON RUND 175 MRD. EUR BÜNDELN ERGO<br />

UND MÜNCHENER RÜCK IN DER MEAG MUNICH ERGO ASSETMANAGEMENT.<br />

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