Persönlich/Vertraulich
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Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen<br />
des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen<br />
Deutschen Demokratischen Republik<br />
BStU • 10106 Berlin<br />
Stadt Beelitz<br />
Stadtverordnetenversammlung<br />
Vorsitzender<br />
Herrn Klaus Tischmeyer<br />
Berliner Straße 202<br />
14547 Beelitz<br />
<strong>Persönlich</strong>/<strong>Vertraulich</strong><br />
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen , meine Nachricht vom s siehe Anschreiben Berlin<br />
vom 28.01.2010 AU 2 . 03-004938/10Z L 3. UÖ. 10<br />
Herr Rose<br />
Verwendung von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen<br />
Deutschen Demokratischen Republik<br />
Mitteilung gemäß §§ 20/21 Abs. 1 Nr. 6b Stasi-Unterlagen-Gesetz zu<br />
Name, Vorname Geburtsdatum<br />
Tagebuchnummer<br />
004938/10Z<br />
Beilin, Jutta 07.07.1954<br />
Aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hat<br />
sich unter den angegebenen Daten zur oben genannten Person ergeben, dass keine Hinweise auf eine<br />
hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit dieser Person für den Staatssicherheitsdienst vorliegen.<br />
Auf Ersuchen öffentlicher beziehungsweise nicht-öffentlicher Stellen verwende ich diese Aussage sowohl in<br />
Fällen, in denen dies nach dem Ergebnis meiner Recherche feststeht, als auch dann, wenn die Mitteilung<br />
einer Tätigkeit gemäß § 19 Abs. 8 Stasi-Unterlagen-Gesetz (Einfügung gemäß 3. Stasi-Unterlagen-<br />
Änderungsgesetz vom 20.12.1996) zu unterbleiben hat.<br />
Die Mitteilung steht unter dem Vorbehalt, dass für die Recherche nur die bishér erschlossenen Unterlagen<br />
berücksichtigt werden konnten.<br />
Die mit dieser Mitteilung übermittelte personenbezogene Information aus den Unterlagen des<br />
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik darf gemäß § 29 Abs. 1 Stasi-<br />
Unterlagen-Gesetz nur für die Zwecke verarbeitet und genutzt werden, für die sie übermittelt worden ist. Für<br />
andere Zwecke darf sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit die Voraussetzungen der §§ 20 bis 23<br />
und 25 Stasi-Unterlagen-Gesetz vorliegen. Da ich gemäß § 19 Stasi-Unterlagen-Gesetz nur die für den<br />
jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen und zulässigen Informationen übermittle und meine Mitteilung für<br />
einen anderen Verwendungszweck deshalb durchaus anders lauten könnte, sollten Sie im Falle einer<br />
Zweckänderung grundsätzlich ein neues Ersuchen an mich richten.<br />
Die Zweckbindung bedeutet insbesondere, dass eine Weitergabe der Mitteilung oder die sonstige<br />
Übermittlung dieser personenbezogenen Information (schriftlich, mündlich, durch Gewährung von Einsicht<br />
oder Herausgabe von Kopien) an eine andere Stelle grundsätzlich unzulässig ist.<br />
Eine Weitergabe der Information an andere Stellen ist jedoch zulässig, soweit aufgrund einschlägiger<br />
Verfahrensvorschriften zur Erreichung des zulässigen Verwendungszwecks die Beteiligung dieser Stellen<br />
zwingend vorgesehen ist.<br />
Dienstgebäude Hausanschrift Telefon (Vermittlung) Telefax Internetverbindung<br />
Karl-Liebknecht-Straße 31/33 Karl-Liebknecht-Straße 31/33 030 2324-50 030 2324-7799 Homepage: http://www.bstu.de<br />
Berlin-Mitte 10178 Berlin 01888 665-0 01888 665-7799 E-Mail: post@bstu.bund.de
Die Mitteilung darf jedoch nicht an die betreffende Person herausgegeben werden, da die darin enthaltene<br />
Information der Zweckbindung des § 29 Stasi-Unterlagen-Gesetz unterliegt. Sie kann der Person aber<br />
vorgehalten werden.<br />
In jedem Falle ist sicherzustellen, dass die Information nach Erreichung des Verwendungszwecks nicht mehr<br />
verarbeitet oder genutzt wird. Insbesondere sollen die Stellen, an die die Information weitergegeben wird, auf<br />
die Zweckbindung nach § 29 Stasi-Unterlagen-Gesetz hingewiesen werden.<br />
Sollten der Grund oder die Voraussetzungen für Ihr Ersuchen vor Erhalt meiner Mitteilung weggefallen sein, ist<br />
diese unverzüglich an mich zurückzugeben.<br />
Seit dem 29.12.2006 ist im Stasi-Unterlagen-Gesetz festgelegt, dass Unterlagen zu Auskünften und<br />
Mitteilungen, die in Zusammenhang mit früheren Überprüfungen bei den anfordernden Stellen angefallen sind,<br />
dem Bundesarchiv oder dem zuständigen Landesarchiv bzw. dem Archiv des Deutschen Bundestages<br />
anzubieten sind (§§ 20,21, Abs. 3 Satz 2 StUG). Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, die Unterlagen zu<br />
gegebener Zeit selbstständig dem für Sie zuständigen Archiv anzubieten und von einer Rücksendung an die<br />
BStU abzusehen.<br />
Diese Mitteilung ist maschinell erstellt und deshalb auch ohne Unterschrift gültig.