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Persönlich/Vertraulich

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Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen<br />

des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen<br />

Deutschen Demokratischen Republik<br />

BStU • 10106 Berlin<br />

Stadt Beelitz<br />

Stadtverordnetenversammlung<br />

Vorsitzender<br />

Herrn Klaus Tischmeyer<br />

Berliner Straße 202<br />

14547 Beelitz<br />

<strong>Persönlich</strong>/<strong>Vertraulich</strong><br />

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen , meine Nachricht vom s siehe Anschreiben Berlin<br />

vom 28.01.2010 AU 2 . 03-004938/10Z L 3. UÖ. 10<br />

Herr Rose<br />

Verwendung von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen<br />

Deutschen Demokratischen Republik<br />

Mitteilung gemäß §§ 20/21 Abs. 1 Nr. 6b Stasi-Unterlagen-Gesetz zu<br />

Name, Vorname Geburtsdatum<br />

Tagebuchnummer<br />

004938/10Z<br />

Beilin, Jutta 07.07.1954<br />

Aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hat<br />

sich unter den angegebenen Daten zur oben genannten Person ergeben, dass keine Hinweise auf eine<br />

hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit dieser Person für den Staatssicherheitsdienst vorliegen.<br />

Auf Ersuchen öffentlicher beziehungsweise nicht-öffentlicher Stellen verwende ich diese Aussage sowohl in<br />

Fällen, in denen dies nach dem Ergebnis meiner Recherche feststeht, als auch dann, wenn die Mitteilung<br />

einer Tätigkeit gemäß § 19 Abs. 8 Stasi-Unterlagen-Gesetz (Einfügung gemäß 3. Stasi-Unterlagen-<br />

Änderungsgesetz vom 20.12.1996) zu unterbleiben hat.<br />

Die Mitteilung steht unter dem Vorbehalt, dass für die Recherche nur die bishér erschlossenen Unterlagen<br />

berücksichtigt werden konnten.<br />

Die mit dieser Mitteilung übermittelte personenbezogene Information aus den Unterlagen des<br />

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik darf gemäß § 29 Abs. 1 Stasi-<br />

Unterlagen-Gesetz nur für die Zwecke verarbeitet und genutzt werden, für die sie übermittelt worden ist. Für<br />

andere Zwecke darf sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit die Voraussetzungen der §§ 20 bis 23<br />

und 25 Stasi-Unterlagen-Gesetz vorliegen. Da ich gemäß § 19 Stasi-Unterlagen-Gesetz nur die für den<br />

jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen und zulässigen Informationen übermittle und meine Mitteilung für<br />

einen anderen Verwendungszweck deshalb durchaus anders lauten könnte, sollten Sie im Falle einer<br />

Zweckänderung grundsätzlich ein neues Ersuchen an mich richten.<br />

Die Zweckbindung bedeutet insbesondere, dass eine Weitergabe der Mitteilung oder die sonstige<br />

Übermittlung dieser personenbezogenen Information (schriftlich, mündlich, durch Gewährung von Einsicht<br />

oder Herausgabe von Kopien) an eine andere Stelle grundsätzlich unzulässig ist.<br />

Eine Weitergabe der Information an andere Stellen ist jedoch zulässig, soweit aufgrund einschlägiger<br />

Verfahrensvorschriften zur Erreichung des zulässigen Verwendungszwecks die Beteiligung dieser Stellen<br />

zwingend vorgesehen ist.<br />

Dienstgebäude Hausanschrift Telefon (Vermittlung) Telefax Internetverbindung<br />

Karl-Liebknecht-Straße 31/33 Karl-Liebknecht-Straße 31/33 030 2324-50 030 2324-7799 Homepage: http://www.bstu.de<br />

Berlin-Mitte 10178 Berlin 01888 665-0 01888 665-7799 E-Mail: post@bstu.bund.de


Die Mitteilung darf jedoch nicht an die betreffende Person herausgegeben werden, da die darin enthaltene<br />

Information der Zweckbindung des § 29 Stasi-Unterlagen-Gesetz unterliegt. Sie kann der Person aber<br />

vorgehalten werden.<br />

In jedem Falle ist sicherzustellen, dass die Information nach Erreichung des Verwendungszwecks nicht mehr<br />

verarbeitet oder genutzt wird. Insbesondere sollen die Stellen, an die die Information weitergegeben wird, auf<br />

die Zweckbindung nach § 29 Stasi-Unterlagen-Gesetz hingewiesen werden.<br />

Sollten der Grund oder die Voraussetzungen für Ihr Ersuchen vor Erhalt meiner Mitteilung weggefallen sein, ist<br />

diese unverzüglich an mich zurückzugeben.<br />

Seit dem 29.12.2006 ist im Stasi-Unterlagen-Gesetz festgelegt, dass Unterlagen zu Auskünften und<br />

Mitteilungen, die in Zusammenhang mit früheren Überprüfungen bei den anfordernden Stellen angefallen sind,<br />

dem Bundesarchiv oder dem zuständigen Landesarchiv bzw. dem Archiv des Deutschen Bundestages<br />

anzubieten sind (§§ 20,21, Abs. 3 Satz 2 StUG). Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, die Unterlagen zu<br />

gegebener Zeit selbstständig dem für Sie zuständigen Archiv anzubieten und von einer Rücksendung an die<br />

BStU abzusehen.<br />

Diese Mitteilung ist maschinell erstellt und deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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