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Informationen zum Ausfüllen der Dienstantrittsanzeige

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<strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ausfüllen</strong> <strong>der</strong> <strong>Dienstantrittsanzeige</strong><br />

(siehe dazu auch Leitfaden B 2)<br />

Die Verwaltungsstelle erhält die vollständig ausgefüllten Blätter 1 und 2 unverzüglich nach<br />

Dienstantritt von <strong>der</strong> Dienststelle. Das Blatt 3 verbleibt in <strong>der</strong> Dienststellenakte des ZDL.<br />

Der Formularsatz ist ein Durchschreibesatz, <strong>zum</strong> <strong>Ausfüllen</strong> nicht trennen.<br />

Liegt die <strong>Dienstantrittsanzeige</strong> 4 Wochen nach dem vorgesehenen Dienstantrittstermin nicht in <strong>der</strong><br />

Verwaltungsstelle vor, löst dies automatisch ein Mahnverfahren aus.<br />

Erst nach Eingang <strong>der</strong> <strong>Dienstantrittsanzeige</strong> und Übernahme <strong>der</strong> Angaben in den Datenstand des<br />

BAZ können Kostenerstattungen an die Zivildienststelle erfolgen.<br />

ACHTUNG: Die <strong>Dienstantrittsanzeige</strong> bitte nicht direkt an das Bundesamt in Köln senden.<br />

ACHTUNG: Füllen Sie die <strong>Dienstantrittsanzeige</strong> bitte frühestens am tatsächlichen Dienstantrittstag<br />

aus, da sie gleichzeitig eine Bestätigung für den ordnungsgemäßen Dienstantritt ist.<br />

zu Punkt 1:<br />

„Familienstand“ Eintrag: „verheiratet“ o<strong>der</strong> „unverheiratet“<br />

„Tatsächlicher Dienstantrittstag“ (Feld 37 – 42)<br />

Eintrag des tatsächlichen Dienstantritttages<br />

Maßgeblich ist <strong>der</strong> Tag des persönlichen Erscheinens in <strong>der</strong><br />

ZDS.<br />

Weist <strong>der</strong> ZDL durch Vorlage eines ärztlichen Attestes seine<br />

Reiseunfähigkeit ab dem Dienstantrittstag nach, gilt <strong>der</strong> Dienst<br />

als angetreten.<br />

Für sonstige Abweichungen ist eine Stellungnahme beizufügen.<br />

„Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wohnanschrift“ Eintrag von Abweichungen o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> maschinell<br />

ausgedruckten Anschrift<br />

„Name und Anschrift <strong>der</strong> Eltern“ Der Eintrag dient zur Benachrichtigung <strong>der</strong> Angehörigen, falls<br />

dem ZDL in <strong>der</strong> Dienstzeit etwas zustößt.<br />

Rentenversicherung“<br />

ACHTUNG!<br />

In <strong>der</strong> Rentenversicherung<br />

kann <strong>der</strong> ZDL nicht familienversichert<br />

sein.<br />

zu Punkt 2:<br />

Ankreuzen, ob <strong>der</strong> ZDL vor Beginn des Zivildienstes in <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert o<strong>der</strong><br />

nicht versichert ist – dann auch in das Feld 47 eine 1 ein-<br />

tragen.<br />

II 1 – 4000 – 02.08 1<br />

(Der ZDL ist in <strong>der</strong> Regel nur dann nicht versichert, wenn vor<br />

dem Zivildienst noch nie ein Arbeits- o<strong>der</strong> Ausbildungsverhältnis<br />

bestanden hat.)<br />

Ist <strong>der</strong> ZDL freiwillig versichert o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Versicherungspflicht<br />

befreit – vorgesehenes Feld ankreuzen –bleibt<br />

Feld 47 frei.<br />

(Feld 48 – 59)<br />

Sobald <strong>der</strong> ZDL pflichtversichert o<strong>der</strong> freiwillig versichert ist,<br />

existiert auch eine Sozialversicherungsnummer. Die Sozialversicherungsnummer<br />

aus dem Versicherungsnachweisheft<br />

bzw. Versicherungsausweis übernehmen bzw. bereits vorgedruckte<br />

Nummer vergleichen und ggf. än<strong>der</strong>n.<br />

In Ausnahmefällen kann die RV-Nummer geson<strong>der</strong>t nachgemeldet<br />

werden.


zu Punkt 3:<br />

„Krankenversicherung“ (Feld 74)<br />

In das Feld 74 muss entsprechend <strong>der</strong> Fragestellung ein "J"<br />

o<strong>der</strong> "N" eingetragen werden. Das "N" ist nur dann einzutragen,<br />

wenn keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung<br />

besteht und auch kein Nachweis für den Abschluss<br />

einer privaten Pflegeversicherung vorgelegt werden<br />

kann. Das „N“ in <strong>der</strong> <strong>Dienstantrittsanzeige</strong> löst aus, dass das<br />

Bundesamt diesen Zivildienstleistenden dem Bundesversicherungsamt<br />

zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens meldet. Diese<br />

Meldung kann durch das Nachreichen eines Nachweises<br />

über eine Pflegeversicherung nicht mehr gestoppt werden.<br />

„Unterhaltssicherungsbehörde“<br />

„Datum <strong>der</strong> Ausfüllung durch die<br />

Dienststelle“<br />

zu Punkt 4:<br />

Eintrag <strong>der</strong> für die Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz<br />

zuständigen Verwaltung<br />

(z. B. Kreis- o<strong>der</strong> Stadtverwaltung) mit Bezeichnung und genauer<br />

Anschrift.<br />

Ein Eintrag erfolgt auch, wenn keine Leistungen beansprucht<br />

werden.<br />

(Feld 19 – 24)<br />

Hier gibt die ZDS das Datum an dem die <strong>Dienstantrittsanzeige</strong><br />

gemeinsam mit dem ZDL ausgefüllt wurde.<br />

Das Datum kann deshalb frühestens ab dem tatsächlichen<br />

Dienstantritt liegen.<br />

„Unterschriften“ Sowohl <strong>der</strong> ZDL als auch die/<strong>der</strong> Beauftragte <strong>der</strong> Dienststelle<br />

müssen die <strong>Dienstantrittsanzeige</strong> unterschreiben.<br />

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