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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong><br />

24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Lucie Prochazkova<br />

Bernhard Rupp<br />

Tom Schmid<br />

ENDBERICHT<br />

Juli 2008<br />

Endbericht 1


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

1 Executive Summary – die Quintessenz<br />

1.1 Grundlage<br />

Die politische und rechtliche Grundlage für die <strong>Evaluierung</strong> des För<strong>der</strong>modells nach<br />

§ 21b Bundespflegegeldgesetz wurde in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG<br />

zwischen dem Bund und den Län<strong>der</strong>n über die gemeinsame För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 24-<br />

Stunden-<strong>Betreuung</strong> gelegt. Diese Vereinbarung wurde zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n<br />

am 10.10.2007 im Rahmen des aktuellen Finanzausgleichs paktiert.<br />

Nach den Erläuternden Bemerkungen (zu Art. 5 - Erfahrungsaustausch und<br />

Evaluation) zu <strong>der</strong> Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den<br />

Län<strong>der</strong>n über die gemeinsame För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> soll eine erste<br />

<strong>Evaluierung</strong> im Jahr 2008 stattfinden. Eckpunkte <strong>der</strong> <strong>Evaluierung</strong> sollten jedenfalls<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Qualitätssicherung, die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong>en Anpassung<br />

sowie die Berücksichtigung von Vermögen sein.<br />

Bundesminister Buchinger formuliert das Ziel <strong>der</strong> Regelung <strong>der</strong> 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong>: „Es ist das Ziel, das Modell <strong>der</strong> 24 Stunden-<strong>Betreuung</strong> legal, leistbar<br />

und qualitätsgesichert zu machen.“<br />

Durch die Legalisierung sollen die bisherigen Tätigkeiten <strong>der</strong> meist ausländischen<br />

(und überwiegend illegal tätigen) BetreuerInnen in rechtliche Rahmenbedingungen<br />

gegossen werden und die daraus entstehenden Sozialversicherungskosten durch<br />

eine För<strong>der</strong>ung des Bundes zu 80 Prozent abgedeckt werden. Diese För<strong>der</strong>ung ist<br />

aber kein Finanzierungs-Angebot für jene Menschen, die sich diese<br />

<strong>Betreuung</strong>spraxis bisher nicht leisten konnten. Für diese betreuungs- und<br />

pflegebedürftigen Menschen arbeitet die Arbeitsgruppe Neugestaltung <strong>der</strong><br />

Pflegevorsorge im BMSK an an<strong>der</strong>en Lösungen wie beispielsweise den Ausbau <strong>der</strong><br />

Tages- und Kurzzeitbetreuung sowie Nacht- und Wochenendangebote <strong>der</strong><br />

ambulanten Dienste.<br />

Die Ergebnisse einer ersten <strong>Evaluierung</strong> des För<strong>der</strong>modells gemäß § 21b<br />

Bundespflegegeldgesetz treffen entsprechend den erläuternden Bemerkungen zur<br />

erwähnten Art. 15a-Vereinbarung vom 10.10.2007 Aussagen zu:<br />

1. Legalität<br />

2. Leistbarkeit<br />

3. Qualitätssicherung<br />

Nach Vorliegen eines <strong>Evaluierung</strong>sberichtes <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG auf<br />

Basis vali<strong>der</strong> Zahlen wird zu überprüfen sein, inwieweit ein Nachbesserungsbedarf<br />

besteht Wenn Nachbesserungsbedarf besteht, ist dieser gemeinsam mit den<br />

Län<strong>der</strong>n zu diskutieren.<br />

Endbericht 2


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

1.2 Legalität<br />

Die aktuelle Rechtslage bringt eine Fülle von neuen Rechtsvorschriften. Diese<br />

ermöglichen in- und ausländische BetreuerInnen unter gewissen Bedingungen die<br />

Ausübung von Tätigkeiten <strong>der</strong> Personenbetreuung. Auch Handlungen im Bereich <strong>der</strong><br />

Pflege und ärztlicher Leistungen sind im Rahmen von Dienstverhältnissen o<strong>der</strong> als<br />

Selbständige (befristet) gestattet.<br />

Die Behördenpraxis im Bereich <strong>der</strong> Beratung und Gewerbeanmeldung zeigt über das<br />

im Jänner 2008 auf Anregung des Sozialministers eingeführte „One Stop Shop 1 “ -<br />

Prinzip verfahrensbeschleunigende Wirkungen. im fremdenrechtlichen Bereich ist<br />

<strong>der</strong>zeit noch eine heterogene – für die betroffenen Personenbetreuer teilweise<br />

beschwerliche - Praxis feststellbar.<br />

Im Prüfzeitraum ist eine dynamische Entwicklung <strong>der</strong> Zunahmen <strong>der</strong><br />

Gewerbeanmeldungen, insbeson<strong>der</strong>e in den Monaten vor Auslaufen <strong>der</strong><br />

Pardonierungsregelungen des Pflege-Verfassungsgesetzes, festzustellen. Zwischen 7.<br />

Jänner 2008 und 15. Juli 2008 ist die Zahl <strong>der</strong> aufrechten Gewerbeanmeldungen von<br />

578 auf 9.786 Personen angestiegen. Das stellt einen Zuwachs um 1.700 Prozent o<strong>der</strong><br />

um das 17-fache dar<br />

Die Schaffung eines neuen Tätigkeitsfeldes <strong>der</strong> Personenbetreuer hat aus heutiger<br />

Sicht nach den vorliegenden Daten zu keinen negativen Auswirkungen auf den<br />

nationalen Arbeitsmarkt für etablierte Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe (in<br />

Heimen und mobilen Diensten) geführt. Negative Auswirkungen werden wegen des<br />

generell steigenden Bedarfs sowohl an Beschäftigten im Pflege- und<br />

Gesundheitsbereiches wie an HausbetreuerInnen von den befragten Expertinnen auch<br />

längerfristig nicht erwartet.<br />

Ableitbare Empfehlungen an die Politik<br />

Bei den Bestimmungen zur Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung handelt es sich um eine<br />

praxistaugliche Regelung, die sich nach einigen Anlaufschwierigkeiten bewährt hat. Auf<br />

Grund <strong>der</strong> komplexen Vorgänge bei <strong>der</strong> Anmeldung von BetreuerInnen hat sich das One<br />

Stop Shop - Prinzip bewährt. Zumindest eine intensive Beratungstätigkeit sollte aufrecht<br />

erhalten bleiben.<br />

Allfälliger Adaptierungsbedarf des Hausbetreuungsgesetzes in Richtung einer gewissen<br />

Flexibilität, die auf die Praxis <strong>der</strong> Hausbetreuung eingeht (nur 77 Prozent <strong>der</strong> Befragten<br />

haben zwei BetreuerInnen, nur bei 62 Prozent <strong>der</strong> befragten Familien findet <strong>der</strong> Wechsel 14tägig<br />

statt), wäre zu prüfen.<br />

Ein gewisser Klärungsbedarf bezüglich <strong>der</strong> relevanten Fristen im Aufenthalts- und<br />

Nie<strong>der</strong>lassungsrecht scheint zu bestehen.<br />

1<br />

D.h. alle für die Legalisierung relevanten Behörden sind zur selben Zeit am selben Ort (i.d. Regel eine<br />

Bezirkshauptmannschaft) zu erreichen.<br />

Endbericht 3


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

1.3 Leistbarkeit<br />

Die <strong>der</strong>zeit gewährten För<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG decken etwa 80 Prozent <strong>der</strong><br />

Sozialversicherungskosten <strong>der</strong> Legalisierung im Rahmen <strong>der</strong> Einkommensgrenze von<br />

2.500,- € und einer Vermögensgrenze von 7.000,- € (Tirol 10.000,- €, Nie<strong>der</strong>österreich<br />

und Vorarlberg keine Vermögensgrenze). Die Vermögensgrenze hat jedoch in etlichen<br />

Fällen zu tatsächlichem Ausschluss 2 von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung geführt o<strong>der</strong> als<br />

„psychologische Barriere“ Antragstellungen verhin<strong>der</strong>t 3 .<br />

Das Preisniveau <strong>der</strong> am Markt angebotenen gewerblichen – zum allergrößten Teil von<br />

Auslän<strong>der</strong>Innen angebotenen - Personenbetreuung liegt erheblich unter dem<br />

Preisniveau des „Angestellten-Hausbetreuungsmodells“ und wird wegen des Preises<br />

und <strong>der</strong> leichteren Administrierbarkeit - wesentlich häufiger nachgefragt. Überdies ist<br />

das Preisniveau <strong>der</strong> durch Agenturen vermittelten gewerblichen Personenbetreuung<br />

in den letzten fünf Jahren leicht gesunken4 . Aufgrund <strong>der</strong> aktuellen Teuerung ist eine<br />

Fortsetzung dieses Trends nicht zu erwarten.<br />

Die Konsequenzen <strong>der</strong> steuerlichen Absetzbarkeit von <strong>Betreuung</strong>skosten als<br />

außergewöhnliche Belastung für Betroffenen bzw. jene Angehörige, die diese Kosten<br />

übernehmen, sind <strong>der</strong>zeit nicht erfassbar, da die steuerliche Geltendmachung erst<br />

zeitversetzt erfolgen wird.<br />

Die Legalisierung bringt ex lege eine umfassende sozialversicherungsrechtliche<br />

Absicherung (z.B. Erwerb von österreichischen Pensionsversicherungsbetragszeiten)<br />

<strong>der</strong> BetreuerInnen und im Angestellten-Modell auch Haftungsprivilegien für die<br />

ArbeitgeberInnen (betreuungsbedürftige Personen bzw. ihre Angehörigen).<br />

Ableitbare Empfehlungen an die Politik<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Faktenlage und <strong>der</strong> Erhebungen wird eine Streichung <strong>der</strong> Vermögensgrenze<br />

und nicht zuletzt auf Grund <strong>der</strong> aktuellen Teuerung, die auch hier höhere Preise erwarten<br />

lässt, wird die Erhöhung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung vorgeschlagen, damit diese nunmehr 100 Prozent<br />

<strong>der</strong> durch die mit <strong>der</strong> Legalisierung verbundenen Sozialversicherungskosten deckt. Durch<br />

einen Zuschlag könnten auch darüber hinaus Mehrkosten <strong>der</strong> Sozialversicherung, die durch<br />

höhere Preise, etwa wenn zwei Personen in einem Haushalt betreut werden o<strong>der</strong> für den/die<br />

BetreuerInnen auf Grund seiner/ihrer Ausbildungen ein höherer Tarif (ein höheres Entgelt) zu<br />

zahlen ist, zu Hun<strong>der</strong>t Prozent abgedeckt werden.<br />

Ersatzlose Streichung <strong>der</strong> Vermögensgrenze<br />

Wir schlagen die ersatzlose Streichung <strong>der</strong> Vermögensgrenze in allen Bundeslän<strong>der</strong>n vor.<br />

Diese kann durch die Erfahrungen aus Vorarlberg, wo es keine Vermögensgrenze gibt,<br />

begründet werden. Dort verfügte ein Drittel (34,25 Prozent) <strong>der</strong> AntragstellerInnen (bis zum<br />

18.6. 2008; Quelle: BSB) über ein deklariertes Barvermögen von mehr als 7.000,- €.<br />

2 Das lässt sich am Beispiel Vorarlbergs zeigen, siehe dazu weiter unten<br />

3 Ergebnis unserer qualitativen Interviews<br />

4 Nach vergleichen<strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Agentur-Homepages in den letzten 7 Jahren<br />

Endbericht 4


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Hochgerechnet auf alle Bundeslän<strong>der</strong> könnte durch eine Streichung <strong>der</strong> Vermögensgrenze<br />

um bis zu einem Drittel mehr Betroffene durch die För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG erreicht<br />

werden.<br />

Erhöhung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung - diese könnte wie folgt erfolgen:<br />

Wir schlagen die Erhöhung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von 225,- € auf 350,- € beim Selbständigen-<br />

Modell (bei zwei BetreuerInnen) und von 800,- € auf 1.100,- € beim Unselbständigenmodell<br />

(bei zwei BetreuerInnen) vor.<br />

• Beim selbstständigen Modell5 auf 100% Abdeckung <strong>der</strong> SV inkl. Nachverrechnung<br />

(=175 € statt 112,50 € bzw. 350 € statt 225 €), das würde eine Erhöhung auf 350,- € (bei<br />

zwei sich abwechselnden Betreuerinnen) bedeuten<br />

• Beim unselbstständigen Modell<br />

könnte eine Erhöhung auf 1.100 € erfolgen. Damit wäre die vollständige Abdeckung <strong>der</strong><br />

durch die Anmeldung als Unselbständige/r entstehenden Sozialversicherungskosten<br />

gegeben.<br />

Dazu könnte noch eine Zuschlag von 180 Euro beim selbstständigen Modell bzw. 100<br />

Euro beim unselbstständigen Modell kommen, sofern<br />

• zwei pflegebedürftige Personen im Haushalt von einer <strong>Betreuung</strong>skraft betreut werden<br />

(10-15% <strong>der</strong> Haushalte) o<strong>der</strong><br />

• die pflegebedürftige Person <strong>Betreuung</strong>skräfte in Anspruch nimmt, die fachspezifische<br />

Ausbildungen haben.<br />

Der Zuschlag würde pro BetreuerIn 90 Euro bzw. 50 Euro betragen.<br />

Begründung: Da diese/r BetreuerIn aufgrund <strong>der</strong> Mehrbelastung bzw. auf Grund ihrer/seiner<br />

Ausbildung ein höheres Honorar verlangt, können auch hier die (höheren)<br />

Sozialversicherungskosten zu 100 Prozent abgedeckt werden.<br />

Die vorgeschlagene neue För<strong>der</strong>ungshöhe von insgesamt 530 (+135 % gegenüber 225)<br />

bzw. 1.200 (+50% gegenüber 800) Euro würde in den genannten Fällen die SV zu 100<br />

abdecken (inkl. Nachverrechnung).<br />

Än<strong>der</strong>ungen des För<strong>der</strong>modells zur Anhebung des För<strong>der</strong>ungsgrades sind allerdings nach<br />

<strong>der</strong> Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Län<strong>der</strong>n über die<br />

gemeinsame För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> (Art 1 Ziff. 3 letzter Satz) nur im<br />

Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien möglich.<br />

5 Hier wird von einem Tagsatz von € 50,- ausgegangen<br />

Endbericht 5


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

1.4 Qualitätssicherung<br />

BetreuerInnen müssen nach <strong>der</strong> neuen österreichischen Rechtslage über keinerlei<br />

tätigkeitsspezifische Qualifikation verfügen.<br />

Über die För<strong>der</strong>ung auf Grundlage des Bundespflegegeldgesetzes (§ 21b BPPG)<br />

werden spezifische Vorschriften über die Ausbildung von <strong>Betreuung</strong>spersonen und<br />

sonstige qualitätssichernde Regelungen getroffen.<br />

Qualitätssichernde Verhaltens-, Informations-, Kooperations- und<br />

Dokumentationsregeln werden durch das HBeG bzw. die Gewerbeordnung (inkl. <strong>der</strong><br />

einschlägigen VO) den BetreuerInnen auferlegt.<br />

Fachliche theoretische Ausbildungen (im Sinn des § 21 b BPPG) werden – mit<br />

finanzieller Unterstützung des BMSK – zur Zeit von Wohlfahrtsorganisationen<br />

entwickelt und ab Herbst 2008 in Österreich angeboten.<br />

An BetreuerInnen delegierende Ärzte und Pflegepersonen haben beson<strong>der</strong>e<br />

Anleitungs-, Vergewisserungs- und Dokumentationsverpflichtungen. Die praktische<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Hausärzte zur Qualitätssicherung wird bis auf weiteres dominieren.<br />

Ableitbare Empfehlungen an die Politik<br />

Vorgeschlagen werden vor allem Än<strong>der</strong>ungen, die eine Verbesserung <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

ermöglichen.<br />

Die faktischen Möglichkeiten <strong>der</strong> Gewerbeordnung in <strong>der</strong> tatsächlichen Handhabung <strong>der</strong><br />

Aufsichtpflichten bei Überschreitungen <strong>der</strong> Befugnisse <strong>der</strong> gewerblichen<br />

PersonenbetreuerInnen (Tätigkeiten über die Gewerbebefugnis hinaus) sollten evaluiert<br />

werden.<br />

Der beson<strong>der</strong>e Rolle, die ÄrztInnen als Vertraute <strong>der</strong> betreuungsbedürftigen Personen (und<br />

ihre Angehörigen) haben, sollte mehr Augenmerk für die Qualitätssicherung an <strong>der</strong><br />

Schnittstelle zwischen Gesundheits- und Sozialpolitik geschenkt werden. Die Rolle <strong>der</strong><br />

diplomierten Pflegekräfte in ihrer beratenden Funktion sollte über das Case- und<br />

Caremanagement schrittweise ausgeweitet werden. Sie sollten verstärkt zu (beratenden)<br />

Hausbesuchen heran gezogen werden.<br />

Endbericht 6


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

2 Inhaltsverzeichnis<br />

1 EXECUTIVE SUMMARY – DIE QUINTESSENZ............................................................................ 2<br />

1.1 GRUNDLAGE........................................................................................................................................... 2<br />

1.2 LEGALITÄT............................................................................................................................................. 3<br />

1.3 LEISTBARKEIT ........................................................................................................................................ 4<br />

1.4 QUALITÄTSSICHERUNG .......................................................................................................................... 6<br />

2 INHALTSVERZEICHNIS................................................................................................................. 7<br />

3 EINLEITUNG................................................................................................................................. 11<br />

4 AUFTRAG UND FRAGESTELLUNGEN ...................................................................................... 12<br />

4.1 AUSGANGSLAGE................................................................................................................................... 12<br />

4.2 EVALUIERUNGSKONZEPT ..................................................................................................................... 12<br />

4.2.1 Fragestellung bzw. Eingrenzung........................................................................................................... 12<br />

4.2.2 Erhebungsschritte ................................................................................................................................. 13<br />

5 METHODEN .................................................................................................................................. 16<br />

6 POLICY-ANALYSE: DIE ENTWICKLUNG DER LETZTEN JAHRE ........................................... 18<br />

6.1 PFLEGE- UND BETREUUNGSSITUATION................................................................................................. 18<br />

6.2 AUSGANGSLAGE................................................................................................................................... 21<br />

6.2.1 Pflegevorsorge 1993 ............................................................................................................................. 21<br />

6.2.2 Ungeregelter über die Pflege hinausgehen<strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sbedarf ........................................................ 23<br />

6.2.3 Ausländische 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> .................................................................................................... 24<br />

6.3 DARSTELLUNG DER SITUATION BIS ZUM SOMMER 2006....................................................................... 25<br />

6.3.1 Organisationsform und Vermittlung ..................................................................................................... 26<br />

6.3.2 Motive für die (ausländischen) <strong>Betreuung</strong>skräfte .................................................................................27<br />

6.3.3 Kosten und Verdienste........................................................................................................................... 28<br />

6.3.4 Problem <strong>der</strong> Zahlen............................................................................................................................... 29<br />

6.3.5 Qualifikation und Migration in den Herkunftslän<strong>der</strong>n.......................................................................... 31<br />

6.3.6 Qualifikation des vermittelten Personals .............................................................................................. 32<br />

6.3.7 Probleme bei <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> vor dem Sommer 2006 ......................................................... 32<br />

6.4 ZUR DISKUSSION IM SOMMER 2006 ..................................................................................................... 34<br />

6.4.1 Auslöser................................................................................................................................................. 34<br />

6.4.2 Bestand Pflegenotstand?....................................................................................................................... 35<br />

6.4.3 Zwischenlösung: Amnestie im Oktober 2006 ........................................................................................36<br />

6.4.4 die Politik <strong>der</strong> neuen Bundesregierung ab Jänner 2007 ....................................................................... 37<br />

7 DIE RECHTSLAGE IM BERICHTSZEITRAUM............................................................................ 43<br />

7.1 DIE RECHTLICHE SITUATION BIS ZUM 1.7.2007 .................................................................................... 43<br />

7.1.1 Auslän<strong>der</strong>beschäftigung........................................................................................................................ 43<br />

7.1.2 Arbeitsrecht........................................................................................................................................... 43<br />

Endbericht 7


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

7.1.3 Gewerberecht ........................................................................................................................................ 44<br />

7.1.4 Sozialversicherungsrecht ...................................................................................................................... 44<br />

7.1.5 Steuerrecht ............................................................................................................................................ 44<br />

7.2 DIE AMNESTIE VOM OKTOBER 2006 .................................................................................................... 44<br />

7.2.1 Novelle zur Auslän<strong>der</strong>-Beschäftigungsverordnung (BGBl II Nr. 405/2006)......................................... 45<br />

7.2.2 Pflege-Überleitungsgesetz (BGBl I Nr. 164/2006)................................................................................ 45<br />

7.2.3 Bewertung ............................................................................................................................................. 46<br />

7.3 DER MINISTERRATSBESCHLUSS VOM 14.2.2007................................................................................... 46<br />

7.4 HAUSBETREUUNGSGESETZ UND NOVELLE ZUR GEWERBEORDNUNG (BGBL I NR. 33/2007) ............... 46<br />

7.4.1 Grundlegende Bestimmungen................................................................................................................ 47<br />

7.4.2 Das Modell <strong>der</strong> Anstellung im privaten Haushalt................................................................................. 47<br />

7.4.3 Das Modell <strong>der</strong> Anstellung bei einem gemeinnützigen Anbieter sozialer Dienste ................................ 48<br />

7.4.4 Das Modell <strong>der</strong> gewerblichen <strong>Betreuung</strong>.............................................................................................. 48<br />

7.5 DIE 15A-VEREINBARUNG MIT DEN BUNDESLÄNDERN ZUR FÖRDERUNG NACH § 21B BPGG ............... 50<br />

7.6 DAS „FÖRDERMODELL“ – FÖRDERUNG NACH § 21B BPGG ................................................................. 50<br />

7.6.1 Die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz ............................................................................................. 50<br />

7.6.2 För<strong>der</strong>richtlinie des BMSK ................................................................................................................... 52<br />

7.7 DIE VERLÄNGERUNG DER AMNESTIE BIS ZUM 31.12.2007................................................................... 55<br />

7.8 DAS PFLEGE-VERFASSUNGSGESETZ BGBL I NR. 43/2008 ................................................................... 56<br />

7.9 DIE VERÄNDERUNGEN IM BERUFSRECHT – GESBRÄG 2007............................................................... 58<br />

7.10 ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN ZUR RECHTSLAGE ............................................................................ 61<br />

7.11 DIE AKTUELLE RECHTSLAGE IM ÜBERBLICK........................................................................................ 62<br />

8 EMPIRISCHE BEFUNDE..............................................................................................................66<br />

8.1 DIE EINSTELLUNG DER BEVÖLKERUNG IM JAHR 2007 ......................................................................... 66<br />

8.2 RAHMENBEDINGUNGEN: DIE „ALTERNDE“ GESELLSCHAFT ................................................................. 67<br />

8.2.1 Demografische Befunde ........................................................................................................................ 67<br />

8.2.2 Demenz-Prävalenz ................................................................................................................................ 75<br />

8.2.3 Pflegegeldbezug .................................................................................................................................... 77<br />

8.2.4 verfügbarer Wohnraum......................................................................................................................... 84<br />

8.2.5 Stationär gepflegte Personen ................................................................................................................ 91<br />

8.3 EMPIRISCHE BEFUNDE ZUR 24-STUNDENBETREUUNG.......................................................................... 92<br />

8.3.1 Der Privathaushalt als Arbeitsfeld........................................................................................................ 92<br />

8.3.2 Angemeldete BetreuerInnen .................................................................................................................. 94<br />

8.3.3 Personen mit För<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG ..................................................................................... 98<br />

8.3.4 Die Telefonhotline des BSB................................................................................................................. 107<br />

8.4 FALLREKONSTRUKTIONEN ................................................................................................................. 112<br />

8.4.1 Fall 1: Die überfor<strong>der</strong>ten Haushaltshilfen.......................................................................................... 113<br />

8.4.2 Fall 2: Demenzbetreuung.................................................................................................................... 115<br />

8.4.3 Fall 3: Pflegeunterstützung ohne För<strong>der</strong>ung ......................................................................................115<br />

8.4.4 Fall 4: Prekäre Einkommenssituation................................................................................................. 116<br />

8.4.5 Fall 5: Hoher unbefriedigter Beratungsbedarf ................................................................................... 117<br />

8.4.6 Kommentar.......................................................................................................................................... 118<br />

Endbericht 8


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

9 ERFAHRUNGEN MIT DER FÖRDERUNG ................................................................................ 119<br />

9.1 DIE GEFÖRDERTEN PERSONEN ............................................................................................................ 119<br />

9.1.1 Empirische Beschreibungen <strong>der</strong> untersuchten Zielgruppe.................................................................. 119<br />

9.1.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Fragebogenbefragung im Überblick .......................................................................... 120<br />

9.1.3 Zusammenfassung <strong>der</strong> Befragung <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Personen und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>werberInnen................ 144<br />

9.1.4 Leitfadengestützte Interviews .............................................................................................................. 148<br />

9.2 DIE 24-STUNDEN-BETREUERINNEN.................................................................................................... 149<br />

9.2.1 Empirische Befunde ............................................................................................................................ 149<br />

9.2.2 Fragebogenbefragung von selbständigen BetreuerInnen ................................................................... 152<br />

9.2.3 Zusammenfassende Bewertung............................................................................................................ 152<br />

9.2.4 Exkurs: Geringe Legalisierungszahlen tschechischer HausbetreuerInnen......................................... 153<br />

9.3 VERTRETERINNEN DER PFLEGEBERUFE UND IHRER ORGANISATIONEN .............................................. 156<br />

9.4 MIT DER VERWALTUNG BETRAUTE.................................................................................................... 156<br />

10 EINZELBEFUNDE .................................................................................................................. 158<br />

10.1 EINE NEUE SOZIALLEISTUNG.............................................................................................................. 158<br />

10.2 KOSTEN DER LEGALISIERUNG ............................................................................................................ 158<br />

10.2.1 Die bisherigen sowie die zu erwartenden Kosten................................................................................ 158<br />

10.2.2 Kostenverän<strong>der</strong>ungen bei den Agenturen ...........................................................................................161<br />

10.2.3 Bewertung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Legalisierung............................................................................................ 161<br />

10.3 HÖHE DER FÖRDERUNG, VERMÖGENSFREIGRENZEN.......................................................................... 162<br />

10.3.1 Rechtlicher Rahmen ............................................................................................................................ 162<br />

10.3.2 Befunde................................................................................................................................................ 163<br />

10.4 ALTERNATIVE HEIM? ......................................................................................................................... 166<br />

10.4.1 Ansichten <strong>der</strong> Betroffenen ................................................................................................................... 166<br />

10.4.2 Verän<strong>der</strong>ungen bei den Heimbelagszahlen......................................................................................... 166<br />

10.4.3 Planungsschwerpunkte <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>..................................................................................................... 166<br />

10.5 QUALITÄTSSICHERUNG ...................................................................................................................... 168<br />

10.5.1 Qualität in Pflege und <strong>Betreuung</strong> – notwendige theoretische Grundlagen......................................... 168<br />

10.5.2 Grundsätze <strong>der</strong> Qualitätssicherung im För<strong>der</strong>modell nach § 21b BPGG .......................................... 171<br />

10.5.3 Das Projekt Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Pflege..................................................................................... 171<br />

10.6 ABWICKLUNG DURCH DAS BUNDESSOZIALAMT ................................................................................. 176<br />

10.6.1 Beratungstätigkeit ............................................................................................................................... 176<br />

10.6.2 Antragsbearbeitung............................................................................................................................. 176<br />

10.6.3 One-Stop-Shop .................................................................................................................................... 177<br />

10.7 EFFIZIENZ UND EFFEKTIVITÄT DES FÖRDERMODELLS ........................................................................ 177<br />

10.8 AUSWIRKUNGEN AUF DIE SOZIALBETREUUNGSBERUFE...................................................................... 178<br />

10.9 (MÖGLICHE) AUSWIRKUNGEN DER LEGALISIERUNG DER HAUSBETREUUNG UND DER FÖRDERUNG NACH<br />

§21B BPGG..................................................................................................................................................... 181<br />

10.9.1 Gegenrechnung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung........................................................................................................... 181<br />

10.9.2 Hätte man es illegal lassen sollen? ..................................................................................................... 181<br />

10.10 REAKTIONEN DER VERMITTLUNGSAGENTUREN............................................................................. 183<br />

10.11 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT .............................................................................................................. 184<br />

Endbericht 9


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

10.11.1 Informationstätigkeit des Sozialministeriums...................................................................................... 185<br />

10.11.2 Informationen des Bundessozialamtes ................................................................................................ 187<br />

10.11.3 Informationsmaterial des BMSK......................................................................................................... 190<br />

10.11.4 Analyse <strong>der</strong> Web-Pages....................................................................................................................... 190<br />

10.11.5 Analyse <strong>der</strong> Medienarbeit und <strong>der</strong> Inserate ........................................................................................ 191<br />

10.11.6 Reaktionsphasen auf die Medienaktivitäten des BMSK ...................................................................... 196<br />

10.11.7 Fazit zur Medienarbeit des BMSK und den Reaktionen...................................................................... 208<br />

10.11.8 Öffentlichkeitsarbeit in <strong>der</strong> Tschechischen Republik .......................................................................... 209<br />

11 ZUSAMMENFASSENDER BEFUND ..................................................................................... 211<br />

11.1 GRUNDLEGENDE VORBEMERKUNG .................................................................................................... 211<br />

11.2 DIE BEWERTUNG DER RECHTSLAGE................................................................................................... 212<br />

11.2.1 Hausbetreuungsgesetz und Novelle zur Gewerbeordnung.................................................................. 212<br />

11.3 DIE FÖRDERUNG NACH § 21B BPGG.................................................................................................. 214<br />

11.4 DIE BETREUUNGSSITUATION FÜR EINKOMMENSSCHWACHE PERSONENGRUPPEN............................... 215<br />

11.5 RECHTSSICHERUNG UND HAFTUNG.................................................................................................... 215<br />

11.6 ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN ......................................................................................................... 216<br />

11.6.1 Prognosen ........................................................................................................................................... 216<br />

12 ANHANG ................................................................................................................................. 217<br />

12.1 LITERATUR......................................................................................................................................... 217<br />

12.2 ERHEBUNGSINSTRUMENTE (FRAGEBÖGEN. LEITFÄDEN) .................................................................... 224<br />

12.2.1 Fragebogen För<strong>der</strong>bezieher/innen – För<strong>der</strong>werberInnen .................................................................. 225<br />

12.2.2 Interview Leitfaden Stakehol<strong>der</strong>.......................................................................................................... 232<br />

12.2.3 Interview-Leitfaden Betroffene............................................................................................................ 238<br />

12.2.4 Leitfaden Telefonprotokoll BSB .......................................................................................................... 243<br />

12.2.5 Fragebogen <strong>Betreuung</strong>skräfte............................................................................................................. 244<br />

12.2.6 Weitere Aktivitäten im Verlauf des <strong>Evaluierung</strong>sprojektes ................................................................. 248<br />

12.3 TABELLENVERZEICHNIS ..................................................................................................................... 249<br />

12.4 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS................................................................................................................ 251<br />

13 REFERENZEN ........................................................................................................................ 253<br />

13.1 DIE SOZIALÖKONOMISCHE FORSCHUNGSSTELLE ............................................................................... 253<br />

13.2 MITARBEITERINNEN AN DER EVALUIERUNGSSTUDIE ......................................................................... 253<br />

13.2.1 Prof. (FH) Dr. Tom Schmid - Projektleiter ......................................................................................... 253<br />

13.2.2 Hon.-Prof. (FH) Dr. Bernhard Rupp, MBA ........................................................................................ 254<br />

13.2.3 Dr in . Mag a Lucie Prochazkova ........................................................................................................... 254<br />

13.2.4 FH-Lektorin Dipl.Päd. Andrea Brunner ............................................................................................. 254<br />

13.2.5 weitere MitarbeiterInnen..................................................................................................................... 254<br />

Endbericht 10


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

3 Einleitung<br />

Im ersten Halbjahr 2007 wurde nach längerer politischer Diskussion die 24-Stunden-<br />

Betreuug legalisiert: Durch das Hausbetreuungsgesetz und die Novelle zur Gewerbeordnung<br />

wurden die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit als selbständige/r o<strong>der</strong> unselbständige/r<br />

<strong>Betreuung</strong>skraft geschaffen. Mit dem neuen § 21b des Bundespflegegeldgesetzes wurde die<br />

Grundlage für eine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hausbetreuung geschaffen, mit <strong>der</strong> 80 Prozent <strong>der</strong> durch<br />

die Legalisierung entstehenden Sozialversicherungskosten geför<strong>der</strong>t werden. Diese<br />

Bestimmungen traten am 1.7.2007 in Kraft, konnten ihre volle Wirksamkeit aber erst mit 1.1.<br />

2008, nach Ende <strong>der</strong> (im Sommer 2007 noch einmal verlängerten) Amnestiebestimmungen<br />

entfalten. Mit dem hier vorliegenden Evaluationsbericht soll die Wirksamkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

nach § 21b BPGG einer ersten kritischen Würdigung unterzogen werden. Die <strong>Evaluierung</strong><br />

<strong>der</strong> arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> ist nicht Gegenstand dieser <strong>Evaluierung</strong>, werden<br />

aber überall dort angesprochen, wo sich Schnittstellen bzw. Schnittstellenprobleme zur<br />

För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG ergeben.<br />

Stichtag für diese Evaluationsstudie ist <strong>der</strong> 8. Juli 2008; überall, wo dies nicht eigens<br />

ausgewiesen ist, werden die Zahlen dieses Stichtages als Basis heran gezogen, das gilt vor<br />

allem für die Zahlen <strong>der</strong> angemeldeten HausbetreuerInnen und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungen (Anträge)<br />

nach § 21b BPGG. Auch die Rechtslage bezieht sich, wo dies nicht an<strong>der</strong>s ausgewiesen ist,<br />

auf diesen Stichtag.<br />

Wir danken allen Personen, die unsere Fragebögen ausgefüllt und zurückgesandt haben<br />

bzw. uns für Interviews zur Verfügung gestanden sind. Wir bedanken uns bei allen<br />

Fachleuten aus Verwaltung und von Wohlfahrtsorganisationen, die uns in verschiedener<br />

Form für Auskünfte zur Verfügung gestanden sind bzw. uns mit Unterlagen versorgt haben.<br />

Ein beson<strong>der</strong>er Dank gilt dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz und<br />

dem Bundessozialamt für die enge Kooperation, ohne die diese Studie nicht möglich<br />

gewesen wäre. Der gleiche Dank richtet sich an die Steuergruppe, die dieser Evaluation<br />

einen inhaltlichen und organisatorischen Rahmen gegeben hat. Wir bedanken uns bei den<br />

PraktikantInnen <strong>der</strong> SFS, Mag a . (FH) Lisa Hofstetter, Thomas Bendl, Mag. Jürgen Straner,<br />

Christian-Diedo Troy und Anna Wagner für vielfältige Unterstützungen für ihre<br />

Sekretariatsarbeiten.<br />

Ohne diese Unterstützung wäre es nicht gelungen, dieses komplexe Evaluationsvorhaben in<br />

<strong>der</strong> knappen Zeit von drei Monaten zu einem Ende zu bringen. Für alle etwaigen Fehler, die<br />

dieser Evaluationsbericht enthalten mag, tragen natürlich wir die Verantwortung.<br />

Wien im Juli 2008<br />

Hon. Prof. Dr. Bernhard Rupp, MBA;<br />

Dr in . Lucie Prochazkova<br />

Prof. (FH) Dr. Tom Schmid<br />

Endbericht 11


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

4 Auftrag und Fragestellungen<br />

4.1 Ausgangslage<br />

Auf Grund <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Gesetzeslage ist es in den ersten Monaten des Jahres 2008 zu<br />

einer verstärkten Anmeldung von <strong>Betreuung</strong>spersonen, überwiegend als selbständige<br />

PersonenbetreuerInnen, gekommen. Mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG wurde eine neue<br />

Sozialleistung geschaffen, die durch die Übernahme von 80 Prozent <strong>der</strong> mit <strong>der</strong><br />

Legalisierung entstehenden Sozialversicherungskosten den Betroffenen die Legalisierung<br />

erleichtern soll.<br />

Um die Anmeldung einfacher zu machen, wurde im Bundessozialamt eine telefonische<br />

Beratung eingerichtet; überdies besteht seit Anfang Februar die Möglichkeit, alle<br />

Anmeldungen an einer Stelle nach dem One Stop Shop - Prinzip innerhalb eines Tages zu<br />

erledigen. Als weitere Unterstützung dieser Anmeldungen werden seit Mitte 2007 Medien<br />

und die Öffentlichkeit durch das Sozialressort ausführlich informiert (Informationsschaltungen<br />

in Tageszeitungen, Werbematerial, Internetwerbung, insbeson<strong>der</strong>e auf www.help.gv.at).<br />

Außerdem ist das Sozialressort bemüht, auch in <strong>der</strong> Slowakei, dem Hauptherkunftsland <strong>der</strong><br />

24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>skräfte, zu informieren.<br />

Um die gewonnenen Erfahrungen mit dem För<strong>der</strong>modell gem. § 21b BPGG, die<br />

Inanspruchnahme und die damit verbundene Abwicklung und Beratung auszuwerten, um<br />

daraus gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge abzuleiten, hat das BMSK im April 2008<br />

die gegenständliche <strong>Evaluierung</strong> ausgeschrieben. Die <strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> Rechtsvorschriften<br />

des Hausbetreuungsgesetzes und <strong>der</strong> Gewerbeordnungsnovelle ist nicht Gegenstand dieser<br />

<strong>Evaluierung</strong>.<br />

4.2 <strong>Evaluierung</strong>skonzept<br />

Der gegenständlichen Studie liegt folgendes <strong>Evaluierung</strong>skonzept zugrunde:<br />

4.2.1 Fragestellung bzw. Eingrenzung<br />

In dieser Evaluation werden nicht ale Maßnahmen zur Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong> (Hausbetreuungsgesetz, Novelle zur Gewerbeordnung, verfassungsrechtliche<br />

Rahmenbestimmungen, Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, För<strong>der</strong>richtlinie) betrachtet,<br />

son<strong>der</strong>n nur die För<strong>der</strong>tätigkeit und die damit verbundene Informationspolitik seitens des<br />

Sozialministeriums. Allerdings werden dort, wo es notwendig scheint, auch die Schnittstellen<br />

zu den benachbarten Bereichen beleuchtet.<br />

Es handelt sich bei <strong>der</strong> gegenständlichen Studie um eine formative (begleitende)<br />

<strong>Evaluierung</strong>, die entsprechend des Auftrages bereits im Juli 2008 die Ergebnisse zur<br />

Verfügung stellen soll, um in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>- und Informationspolitik des Sozialressorts<br />

gegebenenfalls bereits im zweiten Halbjahr 2008 Verbesserungen (Korrekturen)<br />

implementieren zu können.<br />

In dieser <strong>Evaluierung</strong> wurden entsprechend <strong>der</strong> Ausschreibung vor allem folgende<br />

Forschungsfragen bearbeitet:<br />

Endbericht 12


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

• Welche Rolle spielt die bestehende Vermögensfreigrenze?<br />

• Wie wird die För<strong>der</strong>ung bei den betroffenen Haushalten angenommen?<br />

• Wie werden die För<strong>der</strong>ung und die damit verbundenen Auflagen bei den<br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen angenommen?<br />

• Wie gestaltet sich die mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung verbundene Qualitätssicherung?<br />

• Wie funktioniert die Abwicklung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch das Bundessozialamt unter<br />

beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit den Bundeslän<strong>der</strong>n?<br />

o Wie wurde <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Anmeldung und Beantragung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

verbundene Verwaltungsprozess bei den zu betreuenden und betreuenden<br />

Personen angenommen? Wie wurde insbeson<strong>der</strong>e die Unterstützung durch<br />

das One Stop Shop - Prinzip erlebt?<br />

o Gibt es Probleme bei <strong>der</strong> Beschaffung <strong>der</strong> notwendigen Dokumente?<br />

o Wie wurde die Information des Sozialministeriums bei jenen, die die<br />

För<strong>der</strong>ung in Anspruch genommen haben, angenommen? Welche<br />

•<br />

Informationsmängel bestehen (offensichtlich) noch? (Ist) war die Information<br />

in den Hauptherkunftslän<strong>der</strong>n ausreichend?<br />

Wie effizient ist das För<strong>der</strong>modell?<br />

o (Wie) haben sich die Kostenbelastung <strong>der</strong> zu betreuenden Haushalte und die<br />

Einkünfte <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>spersonen durch das För<strong>der</strong>modell verän<strong>der</strong>t?<br />

o Wie stehen die wesentlichen Stakehol<strong>der</strong>gruppen (Bundes- und<br />

Landesverwaltungen, Sozialversicherungen, Finanzverwaltung,<br />

o<br />

Interessensvertretungen, Hilfsorganisationen etc.) zur För<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong><br />

gewählten Form?<br />

Nutzung <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Legalisierung verbundenen Vorteile durch die<br />

Betroffenen?<br />

• Wie wirkt sich die nun geregelte 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> auf die<br />

Sozialbetreuungsberufe (insbeson<strong>der</strong>e die Heimhilfe) aus?<br />

o Z.B. wie wirkt sich die verän<strong>der</strong>te Nachfrage auf Anzahl und Zahl <strong>der</strong><br />

Einsatzstunden <strong>der</strong> HeimhelferInnen aus?<br />

• Welche Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des För<strong>der</strong>modells sollen<br />

gegebenenfalls an das Sozialressort formuliert werden?<br />

4.2.2 Erhebungsschritte<br />

Zur Beantwortung dieser Forschungsfragen werden folgende Erhebungsschritte<br />

durchgeführt:<br />

Policy-Analyse: Durch eine Analyse <strong>der</strong> die För<strong>der</strong>ung begründenden Vereinbarungen,<br />

Beschlüsse und Dokumente wird ein Blick auf die Ist-Situation ermöglicht, von dem aus die<br />

in den weiteren Analyseschritten gewonnene Ist-Situation beurteilt werden kann. Für diese<br />

Policy-Analyse wurden insbeson<strong>der</strong>e herangezogen: Wesentliche Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Diskussionen vor <strong>der</strong> Legalisierung, die Amnestieregelung des Nationalrates vom Oktober<br />

2006, die Regierungserklärung vom Jänner 2007, <strong>der</strong> Ministerratsbeschluss vom Februar<br />

Endbericht 13


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

2007, die Bund-Län<strong>der</strong>-Verhandlungen des ersten Halbjahres 2007. Für die Bestimmung <strong>der</strong><br />

Qualitätssicherung wurde insbeson<strong>der</strong>e das Qualitätsprojekt <strong>der</strong> SV <strong>der</strong> Bauern (Pilotprojekt<br />

Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Pflege bzw. nun Kompetenzzentrum Pflegegeld im Auftrag des<br />

BMSK nach § 29ff des BPGG) ausgewertet. In <strong>der</strong> Policy-Analyse wurde auch das<br />

Zusammenwirken des BSB und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> analysiert.<br />

Rechtsanalyse: In einem weiteren Schritt werden die Gesetzesbestimmungen, soweit sie für<br />

die För<strong>der</strong>ung relevant sind, analysiert. Zu betrachten war (sowohl in <strong>der</strong> Rechtsanalyse wie<br />

in <strong>der</strong> Faktenanalyse, da die Rechtslage auf die Faktenlage wirkt) die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Rechtslage zum 10.4. 2008 durch das GesBRÄG, was den Beobachtungszeitraum in zwei<br />

Teile mit unterschiedlicher Rechtslage teilt. Am 10.4.2008 ist das Gesundheitsberufe-<br />

Rechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz (GesBRÄG) im Kraft getreten. Auch das Pflege-Verfassungsgesetz<br />

vom 26. Februar 2008 wirkt sich insofern auf Rechts- und Faktenlage aus, als die<br />

Rechtssicherheit danach eine an<strong>der</strong>e war als vorher.<br />

Faktenanalyse: Die relevanten Zahlen (Zahl <strong>der</strong> För<strong>der</strong>fälle und ihre Verteilung auf das<br />

Selbständigen- und Unselbständigenmodell), jeweilige För<strong>der</strong>höhe, bisherige monatliche<br />

Kosten <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung, Vermögensgrenze und die Auswirkung auf die Gesundheitsberufe<br />

sowie ihre quantitative Relevanz bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung) wurden erhoben und ausgewertet.<br />

Kostenanalyse: Anhand <strong>der</strong> Preise <strong>der</strong> einzelnen Vermittlungsagenturen und ihrer<br />

Verän<strong>der</strong>ung in den letzten 5 Jahren werden die durchschnittlichen Kosten, die sich für den<br />

einzelnen Haushalt zusätzlich zu den Pflegekosten durch die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

ergeben, analysiert. Ebenfalls untersucht und dargestellt werden jene finanziellen<br />

Auswirkungen, die sich durch die Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> in den drei<br />

möglichen Varianten (Selbständigkeit, angestellt im Haushalt, angestellt bei einem Träger)<br />

ergeben.<br />

Fragebogenerhebung. Mit einem Fragebogen wurden die Haushalte, die das För<strong>der</strong>modell<br />

in Anspruch nehmen, in einer Stichprobe erfasst. Mit Unterstützung des Bundessozialamtes<br />

wurde eine Vollerhebung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>werberinnen und <strong>der</strong> AntragstellerInnen mit noch nicht<br />

erledigten Anträgen (mit Stand Anfang Juni 2008) durchgeführt, um über einen ausreichend<br />

großen Rücklauf verfügen zu können. Die ursprünglich geplante Fragebogen-Erhebung bei<br />

selbständigen <strong>Betreuung</strong>skräfte konnte nicht durchgeführt werden, weil das nötige<br />

Adressenmaterial (geplant war eine Stichprobe von 1000 Stück) in <strong>der</strong> kurzen Projektlaufzeit<br />

unter vertretbaren Kosten nicht zu erhalten war. Als Kompromiss wurde ein Fragebogen an<br />

etwa 500 HausbetreuerInnen, die von einer Agentur vermittelt werden, ausgesandt, um<br />

zumindest in einem Segment Erkenntnisse über die Positionen von <strong>Betreuung</strong>skräften<br />

zugewinnen.<br />

Qualitative Interviews: Es wurden teilstrukturierte qualitative Interviews einerseits mit<br />

Betroffenen bzw. Familien, die die För<strong>der</strong>ung in Anspruch nehmen (12 qualitative Interviews)<br />

und an<strong>der</strong>erseits mit Stakehol<strong>der</strong>6 <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> (21 qualitative Interviews)<br />

geführt, um die Ergebnisse zu vertiefen (Methoden-Triangulation). Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong><br />

GesprächspartnerInnen wurde auf eine ausgewogene regionale Verteilung (ganz Österreich)<br />

geachtet.<br />

6 Unter „Stakehol<strong>der</strong>“ werden in <strong>der</strong> gegenständlichen Studie relevante AkteurInnen in diesem Feld (Bund, Län<strong>der</strong>,<br />

Sozialversicherungen, Interessensvertretungen, Wohlfahrtsträger, Agenturen) verstanden.<br />

Endbericht 14


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Webpage-Analyse: Ebenfalls analysiert wurden die Webpages <strong>der</strong> Vermittlungsagenturen,<br />

wobei zum Vergleich auf frühere Analysen <strong>der</strong> SFS zurück gegriffen wurde, um festzustellen,<br />

ob und wie weit diese Organisationen auf die sich durch Legalisierung und För<strong>der</strong>modell<br />

ergebenden Än<strong>der</strong>ungen reagieren.<br />

Außerdem wurde <strong>der</strong> Internetauftritt des BMSK (v.a. www.help.gv.at) hinsichtlich Inhalten,<br />

und Usability analysiert.<br />

Auswertung <strong>der</strong> Telefonberatung: Die seit Beginn des Jahres 2007 im BSB geführten<br />

Statistiken <strong>der</strong> Telefonberatung zu Themen <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> wurden genauso<br />

ausgewertet wie eigens zu diesem Zweck im Juni 2008 durchgeführte Telefonprotokolle zum<br />

Thema.<br />

Medienanalyse: Schließlich wurde <strong>der</strong> Medienauftritt des Sozialministeriums und seine<br />

Aufnahme in den Medien (Annoncen, Berichterstattung) analysiert.<br />

Endbericht 15


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

5 Methoden<br />

Auf Grundlage <strong>der</strong> durchzuführenden Arbeitsschritte ergab sich <strong>der</strong> methodische Ansatz <strong>der</strong><br />

Triangulation (siehe z.B. Schmid 2006a:435ff). In diesem Ansatz werden alle verwendeten<br />

Methoden einem einheitlichen, zuvor zu erarbeitenden Frageraster untergeordnet, um die<br />

Ergebnisse, die durch die einzelnen Methoden gewonnen werden, zusammen spielen und<br />

synoptisch auswerten zu können. Dabei wurden vor allem folgende Methoden kombiniert:<br />

Literaturanalyse: Neben <strong>der</strong> relevanten Fachliteratur wurden vor allem entsprechende<br />

relevante Sitzungsprotokolle, Diskussionspapiere, Begutachtungen und Gesetzestexte<br />

analysiert. Eine Son<strong>der</strong>form <strong>der</strong> Literatur- und Dokumentenanalyse ist die Analyse <strong>der</strong><br />

Webpages <strong>der</strong> anbietenden Agenturen aus dem In- und Ausland. Hier wurde auf<br />

einschlägige Vorkenntnisse und Vorarbeiten <strong>der</strong> SFS zurück gegriffen.<br />

Policy-Analyse7 : Neben <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong> entsprechenden (veröffentlichten und<br />

unveröffentlichten) Dokumente wurden mit einzelnen handelnden Personen Interviews<br />

geführt (Stakehol<strong>der</strong>Innen-Interviews). Die Kostenanalyse (bisherige <strong>Betreuung</strong>skosten,<br />

Kosten <strong>der</strong> legalisierten 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> anhand <strong>der</strong> Marktpreise, <strong>der</strong><br />

kollektivrechtlichen Vorschriften und Gesetze sowie <strong>der</strong> Abgaben) ist ebenfalls Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Policy-Analyse.<br />

Fragebogen: Die Fragebögen sollten relativ kurz sein (sollte durchschnittlich in 15 Minuten<br />

auszufüllen sein) und überwiegend aus geschlossenen Fragen bestehen. Bei <strong>der</strong> optischen<br />

Gestaltung <strong>der</strong> Fragebögen wurde auf leichte Lesbarkeit und Erfassbarkeit <strong>der</strong> Fragen<br />

geachtet. Die Auswertung erfolgte mittels SPSS. Es wurden drei Fragebogenbefragungen<br />

durchgeführt:<br />

• Befragung <strong>der</strong> BezieherInnen einer För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG bzw.<br />

AntragstellerInnen zum Stichtag 1. Juni (Vollerhebung); hier war die Mitwirkung des<br />

Bundessozialamtes beim Versand <strong>der</strong> Fragebögen notwendig, um gegenüber <strong>der</strong><br />

SFS den Datenschutz zu gewährleisten. (kein Transfer von personenbezogenen<br />

Daten); die Portokosten des Rücklaufes wurden in <strong>der</strong> Regel von <strong>der</strong> SFS getragen<br />

(„Porto zahlt Empfänger“), da dadurch <strong>der</strong> Rücklauf verbessert werden konnte.<br />

• Befragung <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Beantwortung von Anrufen an <strong>der</strong> Hotline des BSB<br />

beauftragten Personen; hier wurde vom 1. bis 25 Juni 2008 bei möglichst jedem<br />

Hotlineanruf ein kurzer Fragebogen des/<strong>der</strong> MitarbeiterIn des BSB ausgefüllt<br />

• Befragung von HausbetreuerInnen: Aus methodischen Gründen (Kosten, knappe<br />

Zeitschiene) wurde ein Fragebogen nur an rund 500 von einer Agentur vermittelten<br />

BetreuerInnen ausgeteilt, die Fragebögen wurden beim Bustransport nach Österreich<br />

ausgeteilt und 14 Tage später bei <strong>der</strong> Rückfahrt wie<strong>der</strong> eingesammelt8 ; die<br />

Auswertung wird auf Grund dieser Zeitverzögerung erst nach Ende <strong>der</strong> <strong>Evaluierung</strong><br />

möglich sein und wird nachgebracht<br />

7 Zum Policy-Begriff vgl. auch Nohlen/Schultze 1992:702 sowie Heinrich 1989:11. Der Begriff Analyse umfasst hier nicht nur die<br />

Dekonstruktion einer Policy sowie den Gebrauch von Intuition und Urteil, son<strong>der</strong>n auch den Entwurf und die Synthese von<br />

Handlungsalternativen<br />

8 Auf die Einschränkungen <strong>der</strong> Aussagekraft, die sich durch diese selektive Verteilung ergibt, wird ind er Auswertung Bedacht<br />

genommen<br />

Endbericht 16


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Teilstrukturierte Interviews: Mit Betroffenen (ihren Angehörigen) und Stakehol<strong>der</strong>n<br />

wurden teilstrukturierte Interviews auf Grundlage eines (offenen) Leitfadens geführt (siehe<br />

z.B. Bobens 2006:319ff). Die Interviews wurden grob transkribiert und kategorisierend<br />

ausgewertet (nach <strong>der</strong> Rekonstruktiven Sozialforschung von Ralf Bohnsack, Bohnsack<br />

2003). Auf umfassen<strong>der</strong>e Auswertungsmethoden (z.B. Sequenzanalyse) wurde auf Grund<br />

des Zeitdruckes und <strong>der</strong> knappen Ressourcen verzichtet. Da die Interviews mittels Tonband<br />

aufgenommen wurde, ist eine sequenzanalytische Auswertung jedoch zu einem späteren<br />

Zeitpunkt möglich, was insbeson<strong>der</strong>e bei den Interviews mit Betroffenen und Angehörigen<br />

zusätzliche Informationen über die Belastung mit <strong>der</strong> Pflege- und <strong>Betreuung</strong>ssituation bzw.<br />

verschiedener Copingstrategien liefern kann.<br />

Medienanalyse: Die Analyse <strong>der</strong> Medienauftritte des Ministeriums und <strong>der</strong> wesentlichen<br />

inhaltlichen Berichterstattung hat sich im Wesentlichen auf Printmedien und auf den<br />

Internetauftritt des BMSK beschränkt, die Auswertung tschechischer und slowakischer<br />

Printmedien erfolgte nur stichprobenartig.<br />

Paneldiskussion: Mit einer mo<strong>der</strong>ierten Paneldiskussion mit ExpertInnen im Sozial- und<br />

Gesundheitsbereich und mit den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Steuerungsgruppe am 8. Juli 2008 wurden<br />

die in <strong>der</strong> Evaluation entstandenen Zwischenergebnisse auf ihre Plausibilität und<br />

Tauglichkeit überprüft. Diese ExpertInnendiskussion diente vor allem <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse.<br />

Endbericht 17


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

6 Policy-Analyse: Die Entwicklung <strong>der</strong> letzten Jahre 9<br />

„Was hätten wir denn tun sollen? Als die Großmutter aus dem Spital gekommen ist, war<br />

uns klar, dass sie nun nicht mehr allein leben kann. Und für den Heimplatz ist uns eine<br />

Wartezeit von vier Monaten angekündigt worden. Da haben wir dann diese Visitkarte<br />

aus Žilina gerne genommen. Ein Anruf und am nächsten Tag war eine freundliche<br />

Dame aus Bratislava da. Seitdem wird die Großmutter rund um die Uhr betreut, noch<br />

dazu in ihrer Wohnung. Und leisten können wir es uns auch. Ob das legal ist, weiß ich<br />

nicht. Aber was hätten wir denn tun sollen?“ (Interview mit einem Angehörigen; siehe<br />

Prochazkova/Schmid 2006)<br />

6.1 Pflege- und <strong>Betreuung</strong>ssituation<br />

Dieses Zitat aus einer älteren Untersuchung macht deutlich, dass es bei Entscheidungen<br />

über Pflege und <strong>Betreuung</strong> (und in <strong>der</strong> Praxis treten diese Anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Regel<br />

gleichzeitig auf) sehr oft darum geht, dass Betroffene und/o<strong>der</strong> ihre Familie die wesentlichen<br />

Entscheidungen plötzlich treffen müssen. Natürlich war die alte Dame, <strong>der</strong> alte Herr schon<br />

jenseits <strong>der</strong> Siebzig und man hätte ja damit rechnen können... Aber er o<strong>der</strong> sie war ja noch<br />

so rüstig – bis dann <strong>der</strong> Schlaganfall o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Oberschenkelhalsbruch kam. Zehn Tage im<br />

Spital und dann? Objektiv gesehen ist <strong>der</strong> Pflegebedarf nicht sehr hoch, Pflegestufe drei<br />

o<strong>der</strong> vielleicht vier. Aber <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sbedarf – allein lassen kann und will man diese<br />

Person nun nicht mehr. Meistens handelt es sich um allein stehende Menschen, aber auch<br />

wenn die nun pflege- und betreuungsbedürftige Person mit ihrem Partner o<strong>der</strong> ihrer<br />

Partnerin zusammen wohnt, ist dieser bzw. diese in <strong>der</strong> Regel so alt, dass ihm o<strong>der</strong> ihr die<br />

kontinuierliche <strong>Betreuung</strong> (alleine) nicht mehr zugemutet werden kann und von den Kin<strong>der</strong>n<br />

oft nicht mehr zugemutet wird. O<strong>der</strong> die kontinuierliche <strong>Betreuung</strong> zwischen den<br />

Einsatzstunden <strong>der</strong> mobilen Dienste ist aus den verschiedensten Gründen familiär nicht zu<br />

erbringen. Ausländische <strong>Betreuung</strong>skräfte schienen hier seit mehreren Jahren eine effektive<br />

und effiziente Alternative zu sein.<br />

Die (öffentliche) Debatte um Pflege und <strong>Betreuung</strong> schließt (implizit o<strong>der</strong> explizit) immer eine<br />

Frage mit ein: „Können das denn die Familien nicht mehr leisten? Früher haben es doch<br />

auch die Familien bewältigt.“ Diese Frage klammert jedoch drei wesentliche<br />

Zusammenhänge aus:<br />

Erstens wird übersehen, dass die Frequenzen von Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sbedarf heute sehr<br />

viel länger dauern als noch vor einigen Jahrzehnten (siehe Kytir/Münz 1992:5). Eine Dauer<br />

des Hilfsbedarfes daheim von sechs o<strong>der</strong> zehn Monaten, wie es vor einigen Jahrzehnten<br />

noch üblich war, war – bei allen Belastungen und Einschränkungen, die auch hier auftraten –<br />

leichter zu bewältigen als eine Pflege und <strong>Betreuung</strong>, die vier o<strong>der</strong> sechs Jahre dauert. Viele<br />

„intakte Familien“ früherer Jahrzehnte10 hätten eine <strong>der</strong>art lange Pflegedauer genauso schwer<br />

9 Dieser Abschnitt lehnt sich an Prochazkova/Schmid 2006 und Rupp/Schmid 2007 an<br />

10 Wobei sich „die Familie“ <strong>der</strong> siebziger Jahre wohl gar nicht so von <strong>der</strong> „heutigen“ Familie unterschieden hat, aber das ist<br />

wie<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e Diskussion<br />

Endbericht 18


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

bzw. nur unter genauso großen Opfern bewältigt wie heutige Familien. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />

bedeutet „lange Pflegesequenz“ nichts an<strong>der</strong>es als die Tatsache, dass wir immer älter<br />

werden (können). Aber höheres Alter ist oft mit länger andauern<strong>der</strong> Hilfs- und<br />

Pflegebedürftigkeit verbunden (siehe z.B. Münz 2004:2ff). Der Befund ist daher<br />

wi<strong>der</strong>sprüchlich wie die gesamte Pflegesituation: längeres Leben und höhere Belastungen,<br />

für die betroffene Person selbst und für ihr familiäres Umfeld.<br />

Zweitens sollte nicht vergessen werden, dass Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sbedarf noch vor<br />

einigen Jahrzehnten für viele Familien ein Synonym für „Armut“ war. Die<br />

Sozialberichterstattung <strong>der</strong> siebziger und frühen achtziger Jahre hat wie bereits die<br />

Armutsenquete <strong>der</strong> Bundesregierung im Jahr 1979 deutlich gemacht: Eines <strong>der</strong> größten<br />

Armutsrisiken für Familien ist die Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes (siehe BMS<br />

1979). Erst die Pflegevorsorge des Jahres 1993 hat einen wesentlichen Beitrag gegen Armut<br />

in Familien mit Pflegebedarf geleistet. Seitdem wird das Pflegerisiko nicht mehr nahezu<br />

zwangsläufig zum Armutsrisiko <strong>der</strong> betroffenen Familie. Aber auch dieser Befund ist<br />

wi<strong>der</strong>sprüchlich: Die Pflegevorsorge stellt den betroffenen Personen und ihren Familien<br />

neben einem vielfältigen (und bis zum Jahr 2010 bundesweit flächendeckend ausgebautem)<br />

Angebot stationärer, teilstationärer und mobiler Dienste jene Geldmittel zur Verfügung, die<br />

individuelle Arrangements zur Abdeckung des nötigen Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sbedarfes<br />

ermöglichen11 . Aber die Sätze reichen nicht, um alle Elemente dieser nötigen Arrangements<br />

auf dem regulierten Markt legaler Dienstleistungen kaufen zu können und es ist vermutlich<br />

eine Illusion zu meinen, dies wäre jemals möglich (siehe z.B. Kytir/Münz 1992).<br />

Drittens bedeutet <strong>der</strong> Anstieg <strong>der</strong> Erwerbsbeteiligung <strong>der</strong> Frauen, auf <strong>der</strong>en Schultern<br />

traditionell die Hauptlast <strong>der</strong> Pflegearbeit gelegen hat und liegt (Badelt et.al 1997:105ff), dass<br />

es mit diesem Anstieg <strong>der</strong> weiblichen Erwerbsbeteiligung weniger Spielraum für familiäre<br />

Rund-um-die-Uhr-<strong>Betreuung</strong> und -Pflege gibt. Aber auch hier ist <strong>der</strong> Befund wi<strong>der</strong>sprüchlich,<br />

denn es ist nicht so sehr ein Anstieg <strong>der</strong> Erwerbsquote über den gesamten Verlauf <strong>der</strong><br />

Erwerbsbiografie (was ja Beleg für die Hypothese eines „hedonistischen Lebenswandels“,<br />

dem zusätzliches Einkommen wichtiger sei als die Verantwortung in <strong>der</strong> Familie), <strong>der</strong><br />

familiäre Pflege, denn dieser Anstieg <strong>der</strong> weiblichen Erwerbsquote ist einher gegangen mit<br />

einer deutlichen Zunahme weiblicher Teilzeitbeschäftigung und mit längeren Arbeitspausen,<br />

etwa durch die Verlängerung des Karenzurlaubes. Es ist die Anhebung des faktischen<br />

Pensionsanfallsalters, das hauptsächlich neue Probleme <strong>der</strong> Unvereinbarkeit von<br />

Erwerbstätigkeit und Pflege schafft. Denn <strong>der</strong> Großteil <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Familie Pflegearbeit<br />

leistenden Frauen ist älter als 50 Jahre (Badelt, 1997:105ff). Mit einem Anstieg des<br />

faktischen und (ab dem Jahr 2018) gesetzlichen Pensionsalters ist das Risiko, nach dem<br />

Ausscheiden aus dem Erwerbsleben wegen <strong>der</strong> Übernahme einer Pflegeverantwortung<br />

danach Jahre <strong>der</strong> Erwerbslosigkeit in Kauf nehmen zu müssen12 , deutlich gestiegen. Somit<br />

wird die Option, wegen <strong>der</strong> Pflege eines/einer nahen Angehörigen zu Hause zu bleiben,<br />

immer unrealistischer.<br />

11 Eines <strong>der</strong> schönsten Stücke österreichischer Gesetzesprosa, <strong>der</strong> § 1 des Bundespflegegeldgesetzes formuliert das Ziel, „die<br />

Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen“<br />

12 Die Chancen älterer Frauen, nach einer längeren Abwesenheit vom Arbeitsmarkt wie<strong>der</strong> erwerbstätig sein zu können, sind<br />

relativ klein (vgl. etwa BMAGS 1999:68ff)<br />

Endbericht 19


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Schließlich: Wenn wir von Pflege und <strong>Betreuung</strong> zu Hause sprechen, sprechen wir in erster<br />

Linie von uns selbst. Es sind unsere Großeltern o<strong>der</strong> Eltern, die vor kurzem häuslich gepflegt<br />

worden sind o<strong>der</strong> die wahrscheinlich in mehr o<strong>der</strong> weniger kurzer Zeit bei sich zu Hause<br />

gepflegt und betreut werden (wollen). Und wir sprechen von uns, weil auch wir hochaltrig und<br />

pflegebedürftig werden können. Es ist kein rein österreichisches Problem; es betrifft<br />

zunehmend die Lebenswirklichkeit aller Menschen in <strong>der</strong> Europäischen Union und ihrer<br />

Nachbarregionen. Daher dürfen wir uns angesichts <strong>der</strong> Tatsache, dass – vor allem wegen<br />

<strong>der</strong> Einkommensunterschiede – zahlreiche Frauen und Männer aus Mittel- und Osteuropa<br />

nach Österreich kommen und hier Familien eine 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> anbieten, nicht<br />

darüber hinwegtäuschen, dass in ihren Herkunftslän<strong>der</strong>n dieselben Probleme bestehen. Sie<br />

stellen sich möglicherweise noch schärfer als in Österreich, weil in diesen Län<strong>der</strong>n die<br />

Sozialen Dienste bei weitem nicht so ausgebaut sind und im Hinblick auf die demografische<br />

Entwicklung eine ähnliche, wenn auch nicht so schnelle „Überalterung“ zu erwarten ist.<br />

Die folgende Tabelle zeigt den „Altersquotient“ (das sind Personen ab 65 Jahren bezogen<br />

auf die Zahl <strong>der</strong> 15- bis 64-Jährigen) in den Jahren 2004 (Ausgangswert), 2015 und 2030 für<br />

Österreich und die Hauptherkunftslän<strong>der</strong> <strong>der</strong> 24-Stunden-Betreeungskräfte (vgl. Eurostat<br />

2007).<br />

Tabelle 1 Demografische Entwicklung in ausgewählten Län<strong>der</strong>n 2004 - 2030<br />

Land<br />

Altersquotient<br />

2004 2015 2030<br />

Österreich 22,8 % 28,1 % 40,8 %<br />

Slowakei 16,3 % 19,1 % 31,7 %<br />

Tschechische Republik 19,7 % 26,8 % 37,7 %<br />

Ungarn 22,6 % 26,7 % 35,1 %<br />

Rumänien 20,9 % 22,1 % 29,6 %<br />

Polen 18,6 % 21,7 % 35,7 %<br />

Quelle: Eurostat 2007<br />

Deutlich wird, dass in den kommenden zwei Jahrzehnten <strong>der</strong> Altersquotient in den<br />

hauptsächlichen Herkunftslän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skräfte steigen wird, was entwe<strong>der</strong> zu einer<br />

weiteren Verlagerung nach „Osten“ (ukrainische o<strong>der</strong> moldawische <strong>Betreuung</strong>skräfte<br />

wan<strong>der</strong>n nach Ostmitteleuropa) und/o<strong>der</strong> zu einem Wegfall heimkehren<strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skräfte<br />

aus Österreich führen kann.<br />

Die Entwicklung des Altersquotienten in den Hauptherkunftslän<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Hausbetreuungskräfte kann grafisch wie folgt dargestellt werden.<br />

Endbericht 20


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 2 Grafik demografischer Entwicklung in ausgewählten Län<strong>der</strong>n, 2004 - 2030<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Demografische Entwicklung 2004 - 2030<br />

Österreich<br />

Polen<br />

Tschechische Republik<br />

Ungarn<br />

Slowakei<br />

2004 2015 2030<br />

Quelle: Eurostat 2004, eigene Berechnungen<br />

6.2 Ausgangslage<br />

6.2.1 Pflegevorsorge 1993<br />

Rumänien<br />

2030<br />

2015<br />

Das Problem <strong>der</strong> „häuslichen Pflege“ zerfällt in zwei Teile, einerseits geht es um Pflege,<br />

an<strong>der</strong>erseits um <strong>Betreuung</strong>, obwohl die Grenzen zwischen den beiden Bereichen – abhängig<br />

von <strong>der</strong> jeweiligen Diagnose, <strong>der</strong> Lebenssituation und den häuslichen Möglichkeiten – nicht<br />

exakt gezogen werden können. Es sind aber zwei Themen, über die zu reden ist.<br />

Das Problem <strong>der</strong> Pflege wurde mit <strong>der</strong> Pflegevorsorge 1993 einer relativ befriedigenden<br />

Lösung zugeführt: Durch pauschalierte Geldleistungen in sieben Stufen und durch eine 15a-<br />

Vereinbarung zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n, <strong>der</strong> zufolge Soziale Dienste bis zum Jahr 2010<br />

flächendeckend ausgebaut werden. Trotz einiger Kritik im Detail (vgl. z.B. Pfeil 1994) konnte<br />

die Pflegevorsorge <strong>der</strong> Pflege in Privathaushalten neue Perspektiven ermöglichen. Die<br />

Pflegevorsorge 1993 gilt daher auch als Antwort auf das bereits Ende <strong>der</strong> siebziger Jahre<br />

Endbericht 21<br />

2004


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

aufgezeigte Problem <strong>der</strong> familiären Armutsbedrohung durch Pflegebedarf (siehe siehe BMS<br />

1979).<br />

Als weiteres Standbein <strong>der</strong> extramuralen Pflege ist die Aufnahme <strong>der</strong> medizinischen<br />

Hauskrankenpflege in den Pflichtleistungskatalog <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

im Jahr 1991 zu nennen.<br />

Allerdings ist es nicht gelungen, die Kaufkraft des Pflegegeldes über die Jahre seit 1993<br />

zumindest zu erhalten. Zwischen 1996 und 2008 wurde das Pflegegeld nur ein Mal an die<br />

Teuerung angepasst. Dadurch sank nicht nur seine reale Kaufkraft, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> Anteil<br />

des Pflegegeldes am Bruttoinlandsprodukt, wie die folgende Grafik zeigt.<br />

Tabelle 3 Anteil Pflegegeld an BIP 1994 bis 2006<br />

Quelle: Mühlberger/Knittler/Guger 2008:10<br />

Die <strong>Betreuung</strong>s- und Hilfsmaßnahmen werden 13 überwiegend von Angehörigen geleistet,<br />

nur ein Drittel <strong>der</strong> (in <strong>der</strong> ÖBIG-Studie, BMSG 2002) besuchten in Privathaushalten lebenden<br />

BezieherInnen <strong>der</strong> Pflegegeldstufen 3-7 nahm Soziale Dienste in Anspruch. Hochgerechnet<br />

wären das 51.400 Personen 14. Allerdings: Auch ausländische 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>skräfte<br />

werden nur von einem kleinen Teil <strong>der</strong> PflegegeldbezieherInnen genutzt.<br />

Ein weiteres Problem, das spätestens in <strong>der</strong> Debatte um die pflegeergänzende <strong>Betreuung</strong><br />

schlagend wird, ist ebenfalls bereits in <strong>der</strong> Einigung von 1993 begründet. Entgegen den<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenorganisationen, die in den frühen neunziger Jahren im<br />

13 so bereits Badelt et.al. 1997 und wie<strong>der</strong>um das ÖBIG 2004<br />

14 2001 gab es 154.019 BezieherInnen eines Bundes- o<strong>der</strong> Landespflegegeldes <strong>der</strong> Stufen 3-7 (BMSG 2002, eigene<br />

Berechnungen)<br />

Endbericht 22


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

politischen Diskurs um die Pflegevorsorge fe<strong>der</strong>führend 15 waren und eine möglichst<br />

umfassende, aber wenig regulierte (finanzielle) Absicherung ihrer Unterstützungs- und<br />

Pflegebedürfnisse gefor<strong>der</strong>t haben, um in hohem Grad selbstbestimmt leben zu können,<br />

hatte die dann letztendlich 1993 beschlossene Lösung von Anfang an eine stark medizinisch<br />

ausgeprägte Orientierung. Die Definition <strong>der</strong> Pflegegeldstufen und die<br />

Einstufungsverordnung gehen weitgehend von körperlichen und geistigen Defiziten,<br />

Sinnesbehin<strong>der</strong>ungen und psychischen Erkrankungen aus, die einer – im weitesten Sinne –<br />

pflegerischen Unterstützung 16 bedürfen. Die Abdeckung sozialer und kultureller Bedürfnisse<br />

pflege- und unterstützungsbedürftiger Personen werden in <strong>der</strong> Einstufung kaum<br />

berücksichtigt. Ebenso problematisch ist bislang die Einstufung von demenzkranken<br />

Menschen, bei denen ebenfalls an<strong>der</strong>e Aspekte als nur <strong>der</strong> körperliche Zustand<br />

berücksichtigt werden müssen 17 .<br />

Die wesentlichen Probleme <strong>der</strong> ab dem Sommer 2006 offen geführten Diskussion um die<br />

Legalisierung außerfamiliärer <strong>Betreuung</strong>skräfte (und die Kosten dieser Legalisierung) waren<br />

also bereits in <strong>der</strong> prinzipiellen Fundierung <strong>der</strong> Pflegevorsorge angelegt, allerdings vor dem<br />

Hintergrund damals an<strong>der</strong>er Rahmenbedingungen: 1993 waren die Sozialen Dienste noch<br />

kaum ausgebaut, die häusliche Pflege wurde zu einem Großteil von Angehörigen o<strong>der</strong> durch<br />

Nachbarschaftshilfe erbracht und zwar in <strong>der</strong> Regel unentgeltlich 18 . Erst die durch das<br />

Pflegegeld vergrößerte Entscheidungsautonomie und damit Nachfrage nach Zukauf von<br />

Pflegedienstleistungen und an<strong>der</strong>en Unterstützungen haben ein ausdifferenziertes Angebot<br />

legaler, halblegaler und nicht legaler Dienstleistungsangebote in den verschiedensten<br />

Formen geschaffen 19 .<br />

6.2.2 Ungeregelter über die Pflege hinausgehen<strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sbedarf<br />

Der über den Pflegebedarf hinaus gehende <strong>Betreuung</strong>sbedarf findet in <strong>der</strong> Einstufung zum<br />

Pflegegeld keinen Raum, da es sich dabei ja nicht um „Pflege“ handelt. Für den über Pflege<br />

hinausgehenden <strong>Betreuung</strong>s- und Hilfebedarf gibt es daher bei <strong>der</strong> Pflegegeld-Einstufung<br />

auch keinen „pauschalierten Beitrag“ zur teilweisen Abgeltung von Mehraufwendungen.<br />

Wahrscheinlich war (und ist) dieser Kompromiss notwendig, um die Pflegevorsorge, die bei<br />

einer Ausweitung über die Pflege hinaus auf die Absicherung von <strong>Betreuung</strong> erheblich teurer<br />

gekommen wäre, überhaupt beschließen (und finanzieren) zu können. Daraus ergibt sich<br />

zumindest implizit eine Verantwortungsteilung: Für die Pflege ist die Pflegevorsorge des<br />

Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (pauschalierte Geld- und Sachleistungen) zuständig, für darüber<br />

hinaus gehende <strong>Betreuung</strong>sbedürfnisse ist (weiterhin) die betroffene Person und ihre Familie<br />

verantwortlich.<br />

Seit Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993 sind jedoch wesentliche Verän<strong>der</strong>ungen zu<br />

beobachten, die einerseits direkt mit <strong>der</strong> Pflegevorsorge zusammenhängen (<strong>der</strong> Ausbau<br />

15<br />

So hat allein <strong>der</strong> Österreichische Zivilinvalidenverband (ÖZIV) im Vorfeld <strong>der</strong> Pflegegeldregelung binnen kurzer Zeit 60.000<br />

Unterschriften zur Unterstützung seiner For<strong>der</strong>ung gesammelt.<br />

16<br />

Eine Reminiszenz an den – 1993 durch die Pflegevorsorge abgelösten – alten Hilflosenzuschuss, bei dem „Wartung und<br />

Hilfe“ als Anspruchsvoraussetzung formuliert ist, drängt sich hier auf<br />

17<br />

Hier wird es nach <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit (Sommer 2008) im BMSK vorbereiteten Novelle zum BPGG erhebliche Verbesserungen geben<br />

18<br />

siehe z.B. Hovorka et.al. 1997<br />

19<br />

Dieser Zusammenhang ist noch sehr wenig erforscht (vgl. z.B. Behning 1999), hier bestünde seitens <strong>der</strong><br />

Sozialwissenschaften großer Nachholbedarf.<br />

Endbericht 23


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

sozialer Dienste ermöglicht immer mehr pflegebedürftigen Menschen das Verbleiben in <strong>der</strong><br />

eigenen Wohnung), an<strong>der</strong>erseits die soziologischen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Familie, Es sinken<br />

– wie erwähnt – die Möglichkeiten von Familienangehörigen (in <strong>der</strong> Regel Frauen), den<br />

immer länger und aufwendiger werdenden <strong>Betreuung</strong>sbedürfnissen nach zu kommen und<br />

das bei immer länger werdenden Perioden, in denen (überwiegend ältere) pflegebedürftige<br />

Personen allein in ihren – oft viel zu großen 20 – Wohnungen leben.<br />

Der (mehr o<strong>der</strong> weniger vorübergehende) Einzug einer betreuenden, unterstützenden und<br />

Gesellschaft leistenden Person in diese Wohnung liegt daher nahe, insbeson<strong>der</strong>e wenn es<br />

dafür ein ausreichendes Angebot aus Mittel- und Osteuropa zu halbwegs erschwinglichen<br />

Preisen gibt. Hier entstand in den letzten 15 Jahren ein arbeits-, sozialversicherungs- und<br />

steuerrechtlicher Grauraum zwischen unentgeltlicher Unterstützung, legaler und illegaler<br />

Beschäftigung, aus dem schließlich ein veritabler Schwarzmarkt entstanden ist, <strong>der</strong> nach<br />

unseren Berechnungen immerhin 15 Prozent des gesamten Pflegegeldvolumens21 einnimmt.<br />

Allerdings werden diese <strong>Betreuung</strong>sleistungen nur von einer deutlichen Min<strong>der</strong>heit aller<br />

PflegegeldbezieherInnen wahrgenommen, die Mehrheit <strong>der</strong> PflegegeldbezieherInnen kommt,<br />

entwe<strong>der</strong> weil <strong>der</strong> Bedarf dafür nicht besteht o<strong>der</strong> weil das Angebot zu teuer ist, ohne diesen<br />

Unterstützungsleistungen aus.<br />

6.2.3 Ausländische 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Der Ausbau sozialer Dienste im Zuge <strong>der</strong> Pflegevorsorge, <strong>der</strong> immer mehr pflegebedürftigen<br />

Menschen ein Verbleiben in den eigenen vier Wänden ermöglicht hat und die politischen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen in Mittel- und Osteuropa in Folge <strong>der</strong> Ereignisse von 198922 schufen nahezu<br />

gleichzeitig neue Nachfrage und ein neues Angebot an <strong>Betreuung</strong> in <strong>der</strong> Familie. Für viele<br />

pflegebedürftige Personen und ihre Angehörige war <strong>der</strong> hier entstehende Schwarzmarkt,<br />

dessen Preise sich am Beginn dieses Jahrzehnts auf etwa 1.600,- € im Monat eingependelt<br />

hatten (vgl. Prochazkova/Schmid 2005), kostengünstiger als die Kosten von Pflegeheimen<br />

(Verwertung des Eigentums, Kostenbeiträge, Angehörigen- bzw. Erbenregress, siehe<br />

Schmid 2008). Vor diesem Hintergrund bildete sich bereits in den späten neunziger Jahren<br />

des vergangenen Jahrhun<strong>der</strong>ts ein (grauer) schwarzer Markt vermittelter <strong>Betreuung</strong>skräfte,<br />

vor allem aus <strong>der</strong> Tschechischen Republik und <strong>der</strong> Slowakei, aber auch (in geringerem<br />

Ausmaß) aus Polen und Ungarn, heraus. Hier wurden und werden <strong>Betreuung</strong>sleistungen in<br />

Privathaushalten um gerade noch erschwingliche Preise, aber fernab je<strong>der</strong> arbeits- und<br />

gewerberechtlichen Regulierung erbracht.<br />

Wir gehen davon aus, dass 2007 rund 28.00023 bis 30.000 ausländische <strong>Betreuung</strong>skräfte in<br />

österreichischen Haushalten tätig waren; da sich in den meisten Fällen 2 BetreuerInnen in<br />

20 Rund 88 Prozent <strong>der</strong> in Privathaushalten lebenden Personen über 80 Jahren haben laut Mikrozensus um zumindest einem<br />

Wohnraum mehr zur Verfügung als Zahl <strong>der</strong> Personen, die in dem Haushalt leben – eigene Berechnungen<br />

21 Bei angenommenen 30.000 ausländischen <strong>Betreuung</strong>skräften (= 15.000 betreuten Familien) und durchschnittlichen<br />

monatlichen Kosten von 1.600,- € ergibt das 288 Mill €/Jahr, das sind 14,98 % <strong>der</strong> gesamten Pflegegeldsumme des Jahres<br />

2006 von 1,922 Mrd. € für Bundes- und Landespflegegeld)<br />

22 Erinnert sei, dass knapp nach <strong>der</strong> „Samtenen Revolution“ von 1989 sogar das Land Wien in <strong>der</strong> (damaligen)<br />

Tschechoslowakei qualifiziertes Pflegepersonal für Wiener Krankenhäuser abgeworben hat<br />

23 Wir gehen von 28.000 <strong>Betreuung</strong>spersonen bei etwa 15.000 Haushalten aus, da etwa 20 Prozent <strong>der</strong> Haushalte (siehe<br />

unsere Befragung) mit nur einer Betreungsperson auskommen<br />

Endbericht 24


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong> eines Haushaltes im 14-Tage-Turnus ablösen 24 , muss für diesen Zeitpunkt<br />

von rund 15.000 betroffenen Haushalten ausgegangen werden. Die monatliche Belastung<br />

des einzelnen Haushaltes ist im Jahr 2007 mit etwa 1.500,- € anzunehmen25 .<br />

Dieses Problem <strong>der</strong> nicht legalen Haushaltsunterstützung (<strong>Betreuung</strong>) war den<br />

Verantwortlichen aus <strong>der</strong> Politik, den Interessensvertretungen, <strong>der</strong> Verwaltung und den<br />

Wohlfahrtsträgern im Wesentlichen auch vor <strong>der</strong> öffentlichen Diskussion im Sommer 2006<br />

bekannt26 . Doch wurde die öffentliche Diskussion über dieses Problem nicht geführt,<br />

offensichtlich weil sie als zu komplex und daher lösungsresistent schien.<br />

Erst die von polizeilichen Anzeigen ausgelöste große „Pflegedebatte“ (eigentlich eine<br />

„<strong>Betreuung</strong>sdebatte“) des Sommers 2006, in Kombination mit einem Nationalratswahlkampf,<br />

machten das Thema zu einem politischen Thema: Die Bundesregierung setzte noch im<br />

Sommer 2006, also vor den Wahlen, einen Arbeitskreis unter Leitung von Waltraud Klasnic<br />

ein 27 , <strong>der</strong> seine Ergebnisse Ende 2006 präsentierte. Im Oktober 2006 wurde vom neu<br />

gewählten Nationalrat eine befristete Amnestie beschlossen.<br />

Die im Jänner 2007 neu gebildete Bundesregierung hat schließlich im ersten Halbjahr 2007<br />

begonnen, die Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> nachhaltig zu regeln. Auf Grundlage<br />

<strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung und <strong>der</strong> Regierungserklärung wurde in einem „Vortrag an den<br />

Ministerrat“ vom 14.2.2007 festgelegt, arbeits- und gewerberechtliche Rahmen für die<br />

Legalisierung zu schaffen und einen Teil <strong>der</strong> dadurch entstehenden Mehrkosten durch ein<br />

För<strong>der</strong>modell pauschaliert abzugelten. Durch das Hausbetreuungsgesetz, die Novelle zur<br />

Gewerbeordnung und den neuen § 21b des Bundespflegegeldgesetzes und <strong>der</strong> darauf<br />

basierenden För<strong>der</strong>richtlinie des BMSK wurde dieses Vorhaben zum 1.7.2007 eingelöst.<br />

Gleichzeitig wurde die „Amnestieregelung“ bis zum 31.12.2007 verlängert, um die<br />

Anpassungen an das neue Modell zu erleichtern (siehe das folgende Kapitel des<br />

vorliegenden Berichtes).<br />

6.3 Darstellung <strong>der</strong> Situation bis zum Sommer 2006<br />

Ein älterer Man, eine ältere Frau, die (sehr oft plötzlich und unerwartet) mehr Unterstützung<br />

benötigen, eine verzweifelte Familie, die dies nicht (mehr) selber leisten kann und nicht weiß,<br />

an wen sie sich wenden soll, wo sie das bekommt, was sie für ihren älteren, behin<strong>der</strong>ten 28 ,<br />

pflegebedürftigen Angehörigen benötigt und wie sie es sich leisten kann - man spricht von<br />

„Pflege zu Hause“ o<strong>der</strong> „24-Stunden-Pflege“. In Wirklichkeit handelt es sich aber um<br />

<strong>Betreuung</strong>, Hilfe und Unterstützung, die rund um die Uhr zu Hause angeboten wird, nicht um<br />

Pflege im engeren Sinn. Doch die Abgrenzung ist schwierig, zumindest in <strong>der</strong> Praxis, die sich<br />

in den Jahren vor 2007 eingespielt hatte: Ein Teil dieser Unterstützung war Pflege, ein Teil<br />

24 siehe Prochazkova/Schmid 2006, Sommerer 2006<br />

25 Wenn man von <strong>der</strong> Beobachtung <strong>der</strong> Websites <strong>der</strong> Vermittlungsagenturen ausgeht, kann von einem leichten Preisverfall seit<br />

Anfang dieses Jahrzehntes ausgegangen werden, siehe dazu mehr weiter unten in diesem Bericht<br />

26 die mit diesem Schwarzmarkt verbundenen Probleme waren den Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und<br />

Wohlfahrtsorganisationen durchaus bekannt und wurden auch auf Tagungen vor einer Fachöffentlichkeit diskutiert (siehe z.B.<br />

Volkshilfe Österreich 2004, ÖKSA 2006)<br />

27 Siehe Klasnic 2006<br />

28 Es handelt sich zwar überwiegend um ältere Menschen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, aber auch um behin<strong>der</strong>te<br />

Menschen mit verstärktem Unterstützungsbedarf.<br />

Endbericht 25


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>, in <strong>der</strong> meisten Zeit ging es jedoch darum, dass jemand zur Verfügung stand. Und<br />

es waren Personen aus dem Ausland, die diese Art von Hilfe und Unterstützung anboten -<br />

Frauen, aber auch Männer vor allem aus Tschechien und aus <strong>der</strong> Slowakei, im kleineren<br />

Ausmaß dann auch aus Polen o<strong>der</strong> Ungarn.<br />

6.3.1 Organisationsform und Vermittlung<br />

Die Vermittlung <strong>der</strong> 24-Stundenkräfte aus <strong>der</strong> Tschechischen Republik und <strong>der</strong> Slowakei<br />

erfolgte (und erfolgt immer noch) zu einem großen Teil über Agenturen. Diese haben ihren<br />

Sitz in <strong>der</strong> Tschechischen Republik, in <strong>der</strong> Slowakei aber auch in Österreich und sind<br />

entwe<strong>der</strong> als Personengesellschaften, als Vereine o<strong>der</strong> (in seltenen Fällen) als Stiftungen<br />

organisiert. Anfang 2006 waren 22 Agenturen, die ihre Geschäftstätigkeit (auch) auf<br />

Österreich erstrecken, bekannt (siehe Bachinger 2006). Im Sommer 2007 konnten 37<br />

Organisationen (siehe Prochazkova/Schmid 2007) durch ihre Werbeaktivitäten identifiziert<br />

werden. Manchmal handelte es sich um ein 1-2 Personen Unternehmen, das sich mit <strong>der</strong><br />

Vermittlung vom pflegenden Personal nach Österreich beschäftigte. Es war und ist eine<br />

starke Fluktuation, was die einzelnen Agenturen betrifft, festzustellen, allerdings bis 2007<br />

eine steigende Anzahl <strong>der</strong> anbietenden / vermittelnden Organisationen. Im Jahr 2008 lässt<br />

sich ein Rückgang <strong>der</strong> anbietenden Organisationen feststellen, insbeson<strong>der</strong>e kleine und<br />

kleinste Agenturen finden sich nicht mehr29 .<br />

Eine <strong>der</strong> ältesten Organisationen ist „Das Beste – Südböhmische Volkshilfe“ (siehe<br />

www.dasbeste.cz) mit Sitz in Budweis und Filialen in <strong>der</strong> Slowakei und in Oberösterreich.<br />

Diese Organisation ist beim Handelsgericht Budweis als Stiftung eingetragen; sowohl die<br />

tschechischen und slowakischen <strong>Betreuung</strong>skräfte als auch die in Österreich (in <strong>der</strong> Schweiz<br />

und in Deutschland30 ) zu pflegenden Personen (manchmal sind es die zu pflegenden<br />

Personen selber, manchmal die Familie) sind bei diesem Gericht als Stiftungsmitglie<strong>der</strong><br />

registriert (siehe z.B. Prochazkova/Schmid, 2006, Leibetse<strong>der</strong> 2004, Sommerer, 2006). Mit<br />

<strong>der</strong> Begründung „hier helfen Stiftungsmitglie<strong>der</strong> einan<strong>der</strong>“ wurde und wird hier versucht,<br />

dieser Tätigkeit einen mehr o<strong>der</strong> weniger legalen Rahmen zu geben.<br />

Die meisten Agenturen sind als Vereine organisiert, die ihren Sitz entwe<strong>der</strong> im Ausland o<strong>der</strong><br />

in Österreich haben. Oft sind hier die Pflegekräfte, aber auch die zu pflegenden Personen<br />

(o<strong>der</strong> ihre Familien) Mitglie<strong>der</strong> dieses Vereines – in diesen Fällen lautet die nach außen<br />

gerichtete Argumentation: „Hier helfen einan<strong>der</strong> Vereinsmitglie<strong>der</strong>“. Es gibt aber auch<br />

Agenturen, die eine Vermittlungstätigkeit entfalten, ohne dass die beteiligten Personen<br />

Mitglie<strong>der</strong> sein müssen. Einige, aber nicht alle Agenturen bemühen sich seit Mitte 2007 um<br />

die Legalisierung <strong>der</strong> von ihnen vermittelten <strong>Betreuung</strong>spersonen.<br />

Daneben gab es in den letzten Jahren (die Legalisierungsdebatte quasi vorwegnehmend)<br />

eine neue Form von Vermittlung von ausländischen <strong>Betreuung</strong>skräften, die bereits in den<br />

Jahren 2005 und 2006 als selbständige Dienstleister aus Osteuropa auftraten und ihre<br />

Dienstleistungen in den Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Europäischen Union anboten. Diese Personen waren in<br />

29 Das heißt nicht automatisch, dass es diese kleinen Organisationen nicht mehr gibt; manche haben sich, weil die von ihnen<br />

vermittelten <strong>Betreuung</strong>skräfte weiter illegal arbeiten wollen, auf informelle (Mund-zu-Mund) Propaganda verlegt<br />

30 Diese Organisation mit <strong>der</strong>zeit etwa 6000 BetreuerInnen erstreckt die Aktivitäten auf Deutschland, Österreich und die Schweiz<br />

Endbericht 26


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

ihren Heimatlän<strong>der</strong>n als Gewerbetreibende angemeldet und bezahlten dort Steuern und<br />

Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Neben diesen über Agentur vermittelten <strong>Betreuung</strong>spersonen existierte und existiert eine<br />

unbekannte, aber wohl erhebliche Zahl von direkt vermittelten haushaltsunterstützenden und<br />

betreuenden Personen. Dieses Modell <strong>der</strong> direkt vermittelten <strong>Betreuung</strong> trat und tritt vor<br />

allem im Grenzgebiet Ungarn – Burgenland auf. Hier verschwimmen allerdings die Grenzen<br />

zwischen <strong>Betreuung</strong> pflegebedürftiger Personen und „normaler“ Haushaltshilfe.<br />

Im Laufe <strong>der</strong> Zeit waren unterschiedliche „Zielgruppen“ zu beobachten, die diese rund um<br />

die Uhr <strong>Betreuung</strong> in Anspruch nehmen. Auf <strong>der</strong> einen Seite waren es ältere Menschen, die<br />

körperlich noch imstande gewesen wären, sehr viel selber zu tun, aufgrund einer<br />

Demenzerkrankung aber ständigen Beaufsichtigungsbedarf notwendig hatten (und haben).<br />

So war (und ist) es notwendig, dass fast ununterbrochen jemand in <strong>der</strong> Nähe ist. Diese<br />

Personen hatten (und haben) oft - zumindest am Anfang - eine niedrigere Pflegestufe und<br />

brauchen - zumindest am Anfang - nicht so intensive medizinische Pflege, aber umfassende<br />

<strong>Betreuung</strong>.<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite handelte (und handelt) es sich um Personen, die aufgrund<br />

körperlichen Einschränkungen und Beeinträchtigungen eine häufige Hilfe und Unterstützung<br />

in mehreren Lebensbereichen brauchen. Zu diesem eher nur körperlich bedingten Bedarf<br />

kamen (und kommen) noch an<strong>der</strong>e Faktoren, die den Ausmaß an Unterstützung bzw. Pflege<br />

bestimmen – altersbedingte Probleme, Krankheiten, aber auch psychische<br />

Beeinträchtigungen. Hier ist kompetente, qualifizierte Pflege notwendig.<br />

Unterschiedlich war (und ist) auch <strong>der</strong> Zeitpunkt, wann Rund um die Uhr <strong>Betreuung</strong> genutzt<br />

wird. Meistens kommt es sehr plötzlich und unerwartet zu dieser Situation: Ein Schlaganfall<br />

o<strong>der</strong> Infarkt, ein kurzer Aufenthalt im Krankenhaus und bald steht die Familie vor <strong>der</strong><br />

Tatsache, dass ihr/e Angehörige/r plötzlich viel mehr Hilfe und Unterstützung benötigt als<br />

vorher. Viele Familien können dies aus verschiedenen Gründen nicht bewältigen, zumindest<br />

nicht allein, ohne dass es große Auswirkungen auf die Lebensqualität in <strong>der</strong> Familie hat.<br />

Eine an<strong>der</strong>e Situation bestand (und besteht) dann, wenn sich <strong>der</strong> Gesundheitszustand des<br />

Angehörigen so verschlechtert hat, dass immer mehr Unterstützung, <strong>Betreuung</strong>, aber auch<br />

Pflege benötigt wird und wo die Familie nicht mehr imstande ist, dies allein zu leisten.<br />

6.3.2 Motive für die (ausländischen) <strong>Betreuung</strong>skräfte<br />

Als Hauptgrund für diese Form <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong> wird 31 von den <strong>Betreuung</strong>spersonen die<br />

Bezahlung, von den Familien die Verfügbarkeit und <strong>der</strong> relativ niedrige Preis genannt. Die<br />

<strong>Betreuung</strong>skräfte kommen (trotz <strong>der</strong> intensiven und aufreibenden Arbeit) nach Österreich,<br />

weil sie hier besser verdienen als in ihrem Heimatland o<strong>der</strong> (in manchen Fällen) weil sie zu<br />

Hause im Moment gar keine Arbeit haben. Die Familien nehmen dieses Angebot an, weil es<br />

für sie leistbar ist, weil es in <strong>der</strong> Regel innerhalb einiger weniger Tage verfügbar ist<br />

(üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Tagen) und weil es das anbietet, was von<br />

inländischen AnbieterInnen nicht (mit vertretbaren Preisen) abgedeckt werden kann – eine<br />

31 Siehe Prochazkova/Schmid 2005<br />

Endbericht 27


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Rund-um-die-Uhr-<strong>Betreuung</strong> zu Hause. Diese ausländischen Pflegekräfte werden entwe<strong>der</strong><br />

zusätzlich zu den zur Verfügung stehenden legalen mobilen sozialen Diensten (diplomierte<br />

Gesundheits- und Krankenschwester, AltenfachbetreuerInnen, Heimhilfe, Essen auf Rä<strong>der</strong>n<br />

etc.) in Anspruch genommen, oft sind sie aber die einzigen Personen, die in <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Familie pflegen (siehe Prochazkova/Schmid 2005).<br />

Bis zum Sommer 2006 wurde dieser unbefriedigende, illegale Zustand offensichtlich von<br />

allen Beteiligten billigend in Kauf genommen und wohl sogar als win-win-Situation32 verstanden; vor allem mangels erschwinglicher Alternativen. Die auf dem Wohlstandsgefälle<br />

zwischen den alten und den neuen EU-Staaten beruhende einseitige Abhängigkeitssituation<br />

(vgl. etwa Lutz 2007), das Entstehen eines neuartigen innereuropäischen<br />

Dienstleistungsnomadentums wurde (und wird) in <strong>der</strong> Diskussion um die 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong> kaum je angesprochen.<br />

6.3.3 Kosten und Verdienste 33<br />

Im Folgenden wird die Kostensituation im Jahr 2006, also zum Zeitpunkt <strong>der</strong> großen<br />

„Pflegediskussion“ dargestellt. In <strong>der</strong> Regel erhielten die <strong>Betreuung</strong>spersonen 40,- bis 60,-<br />

Euro am Tag, das wären 560,- bis 840,- Euro für 14 Tage 34 . Dafür mussten die<br />

<strong>Betreuung</strong>skräfte in den (üblicherweise) zwei Einsatzwochen <strong>der</strong> betreuten Person nahezu<br />

rund um die Uhr zur Verfügung stehen (daher <strong>der</strong> Name „24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>“). Für die<br />

zu betreuende Person bzw. ihre Familie betrugen die Kosten dieser <strong>Betreuung</strong> zwischen<br />

1.120,- und 1.680,- Euro im Monat 35 (für zwei sich abwechselnde <strong>Betreuung</strong>spersonen),<br />

zusätzlich wurden von <strong>der</strong> Familie in <strong>der</strong> Regel auch die Fahrtkosten bezahlt.<br />

Dazu kamen noch – je nach Agentur unterschiedlich hohe - Kosten für die Agentur bzw.<br />

Stiftung (Vermittlungsgebühren, einmaliger Eintrittsgebühren, jährliche Gebühren etc.). Die<br />

finanziellen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Agenturen waren sehr unterschiedlich. In vielen Fällen<br />

mussten sowohl die <strong>Betreuung</strong>sperson als auch die Familie <strong>der</strong> zu betreuenden Person<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Verein/<strong>der</strong> Stiftung sein bzw. werden. Zum Beispiel erstreckten sich in einer<br />

<strong>der</strong> von uns untersuchten Agenturen die Kosten von einmalig 350,- bis 600,- Euro, je nach<br />

Entfernung und Form <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong> (Kurz- o<strong>der</strong> Langzeit). Manche Agenturen verlangten<br />

nur eine relativ niedrige Registrierungsgebühr. In einer Agentur wurden hingegen für die<br />

Vermittlung 1.100,- Euro verrechnet. Außerdem wurden in manchen Agenturen jedes Jahr<br />

weitere Jahresbeiträge eingehoben (bzw. war <strong>der</strong> Beitrag für Vermittlung jeweils befristet);<br />

diese Beträge wurden oft sowohl von den Familien als auch von den <strong>Betreuung</strong>spersonen<br />

eingehoben. Die Kostenstruktur <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> konnte im Jahr 2006 nur als<br />

unübersichtlich bezeichnet werden.<br />

Diese Vielfältigkeit <strong>der</strong> Kostenstruktur soll an drei mehr o<strong>der</strong> weniger zufällig ausgewählten<br />

Beispielen36 aus 2006 dargestellt werden.<br />

32 Für die <strong>Betreuung</strong>skraft <strong>der</strong> bessere Verdienst und die westeuropäische Berufserfahrung, für die zu betreuende Person<br />

(Familie) die relativ geringen Kosten, die rasche Verfügbarkeit und <strong>der</strong> flexible Einsatz<br />

33 Ergebnis eigener Recherchen 2003-2006<br />

34 Wir gehen hier vom üblichen Modell des 14-tägigen „<strong>Betreuung</strong>sturnus“ aus<br />

35 Der Einfachheit halber gehen wir hier von einem 30-tägigen Monat aus<br />

36 Hier werden nur die Kosten für die zu betreuende Person o<strong>der</strong> Familie dargestellt. Daneben gab es wie erwähnt je nach<br />

Agentur unterschiedliche Kosten für die Pflegekräfte (Einschreibgebühren, etc.).<br />

Endbericht 28


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 4 Agenturen – Beispiele <strong>der</strong> Zusatzkosten 2006<br />

Mitglieds-/<br />

Stiftungsbeitrag<br />

Vermittlungsgebühr<br />

(Bereitstellung des<br />

Personals)<br />

Beispiel 1<br />

Kurzzeit-/Langzeitpflege<br />

Kurz Lang<br />

600,- €<br />

(Einschreibegebühr<br />

und Vermittlung<br />

zusammen)<br />

Beispiel 2 Beispiel 3<br />

350,- € 500,- €<br />

(Mitgliedsbeitrag<br />

262,- €<br />

1.100,- € und Vermittlung) 523,- €<br />

für 12<br />

Monate<br />

für 6 Monate<br />

Jahresgebühr -- siehe oben 0,- € siehe oben<br />

Quelle: Homepages von Vermittlungsagenturen; siehe Prochazkova/Schmid 2006:458<br />

Im Vergleich zu einer Beschäftigung ihrem Heimatland verdienten die tschechischen<br />

BetreuerInnen im Jahr 2006 in <strong>der</strong> (illegalen) 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> in Österreich fast das<br />

Doppelte, allerdings ohne Sozialversicherungsschutz. Eine diplomierte Krankenschwester<br />

konnte 2006 im tschechischen Krankenhaus bis zu 600,- Euro im Monat verdienen, wobei es<br />

sich hier um Bruttobeträge nach mehrjähriger Praxis handelt. Anfangsgehälter des<br />

medizinischen Personals lagen deutlich unter diesen Werten. Im Falle einer Pflegekraft aus<br />

<strong>der</strong> Slowakei ist <strong>der</strong> Unterschied noch höher, denn in <strong>der</strong> Slowakei verdiente das<br />

pflegerische und medizinisches Personal noch um ca. 30% weniger als in <strong>der</strong> Tschechischen<br />

Republik (siehe Prochazkova/Schmid 2006) 37 .<br />

6.3.4 Problem <strong>der</strong> Zahlen<br />

Empirisches Wissen über die Realität <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> in Österreichs<br />

Privathaushalten existierte (und existiert) nur in einem geringen Ausmaß, wohl vor allem<br />

deswegen, weil es sich bisher um kein legales Phänomen gehandelt hat. Wenn man in<br />

diesem Bereich forschte und forscht 38 , fällt unweigerlich auf, dass die vermittelnden<br />

Agenturen sehr wortkarg sind, was ihre Tätigkeiten betrifft. Man findet kaum eine Agentur,<br />

wo offen über ihre Tätigkeit gesprochen wird o<strong>der</strong> wo gar Zahlen über Unterstützungskräfte<br />

bzw. KlientInnen genannt werden. Man ist daher auf Schätzungen angewiesen, was die Zahl<br />

<strong>der</strong> in Österreich tätigen 24-Stundenkräfte betrifft. Das verleitete (bereits vor <strong>der</strong> großen<br />

medialen Diskussion im Sommer 2006) zu einer gewissen „Konjunktur“ <strong>der</strong> Zahlen: Die von<br />

Medien genannten Zahlen bewegen sich zwischen 8.000 bis 10.000 (Inlandsreport, 16. 9.<br />

37 Obwohl die Beträge heute höher sind, ist die Einkommensrelation zwischen <strong>der</strong> Tschechischen Republik und <strong>der</strong> Slowake<br />

etwa gleich geblieben. Die Relation <strong>der</strong> Verdienste im Gesundheits- und Pflegebereich zwischen <strong>der</strong> Slowakei und <strong>der</strong> Ukraine<br />

beträgt etwa 1:3 (vgl. Prochazkova 2006)<br />

38 Die beiden AutorInnen dieses Beitrages beschäftigen sich seit knapp 4 Jahren wissenschaftlich mit diesem Thema.<br />

Endbericht 29


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

2003) und 40.000 (Johannes Wallner, Vorsitzen<strong>der</strong> des Dachverbandes österreichischer<br />

Heimleiter; Standard 30. 09. 2003) bis gar 60.000 (Salzburger Nachrichten, 02. 12. 2004).<br />

Schließlich hatte sich 2006 die diskutierte Zahl bei 40.000 eingependelt; empirische Belege<br />

fehlen freilich.<br />

Wir halten selbst die Zahl von 40.000 Kräften als zu hoch gegriffen und schätzen, dass es<br />

Ende 2006 etwa 27.000 bis 30.000 von Agenturen vermittelten Pflegepersonen in Österreich<br />

gegeben hat, was etwa 15.000 39 betreute Familien betrifft (da sich in <strong>der</strong> Regel zwei Kräfte in<br />

einer Familie abwechseln). Dies scheint realistisch, wenn man diese Zahl in Bezug zu den<br />

Beschäftigten in den mobilen sozialen Diensten setzt: Am 31.12.2003 waren in Österreich<br />

39.197 Personen in <strong>der</strong> stationären und mobilen Pflege tätig, davon 22.760 Personen (das<br />

sind 18.300 Vollzeitäquivalente 40 ) in <strong>der</strong> stationären und 16.235 (das sind 10.390<br />

Vollzeitäquivalente). (siehe BMSK 2008:23, eigene Berechnungen). Nach einer früheren<br />

Studie teilen sich die in <strong>der</strong> mobilen Pflege beschäftigten Personen (in Vollzeitäquivalenten)<br />

wie folgt auf: 56% HeimhelferInnen, 22% diplomiertes Gesundheits- und<br />

Krankenpflegepersonal und 21% Alten- und PflegehelferInnen bzw. AltenfachbetreuerInnen<br />

(BMAS 2004:10f).<br />

Ein zweites Indiz ist die Tatsache, dass in den großen Agenturen offensichtlich jeweils rund<br />

500 bis 1000 Pflegekräfte für die Tätigkeit in Österreich vorgemerkt waren; jedenfalls lässt<br />

sich das aus einzelnen Befragungen jener wenigen „gesprächigen“ Agenturen zurück<br />

schließen (Bachinger 2006, Sommerer 2006). Nur eine große Agentur in Budweis verfügt<br />

über eine deutlich größere Zahl von <strong>Betreuung</strong>spersonen; hier muss für das Jahr 2006 von<br />

10.000 <strong>Betreuung</strong>spersonen41 ausgegangen werden, die allerdings nicht nur am<br />

österreichischen, son<strong>der</strong>n auch für den deutschen und schweizer Markt bestimmt waren.<br />

Die LandessozialreferentInnen gingen in einer Schätzung im ersten Halbjahr 200742 ,<br />

ausgehend von einer vorarlbergischen Erhebung, von insgesamt 30.000 <strong>Betreuung</strong>skräften,<br />

also 15.000 betreuten Familien in Österreich, zu Begin des Jahres 2007 aus.<br />

Neben den über Agenturen vermittelten <strong>Betreuung</strong>skräften gab es eine unbekannte Zahl von<br />

direkt vermittelten haushaltsunterstützenden Personen, überwiegend aus Ungarn, aber auch<br />

aus Polen und an<strong>der</strong>en Staaten43 Ostmitteleuropas. Vor allem im Burgenland war diese Form<br />

<strong>der</strong> „Direktvermittlung“ typisch. Allerdings verschwimmt – im Gegensatz zu den meisten von<br />

Agenturen nach einem klaren Aufgabenprofil vermittelten <strong>Betreuung</strong>skräften – hier oft die<br />

Grenze zu „ortsüblichen“ illegalen Haushaltshilfen und Reinigungskräften.<br />

Größenordnungen im Grenzbereich zwischen (illegaler) Haushaltsbetreuung und Reinigung<br />

sind nicht einmal annähernd zu schätzen. Auch die Zahlen über schwarz beschäftigte<br />

„Putzfrauen“ schwanken erheblich, wie beispielsweise anlässlich <strong>der</strong> Einführung des<br />

„Dienstleistungsschecks“ erkennbar geworden ist. Damals war von „60.000 bis 300.000<br />

Putzfrauen“ (Profil, 9.1.2006) die Rede.<br />

39 Knapp 20 Prozent <strong>der</strong> Familien dürften nur eine <strong>Betreuung</strong>skraft haben; siehe die Auswertung unseres Fragebogens<br />

40 Durchschnittliches Beschäftigungsausmaß je Person bezogen auf eine 40-Stunden-Woche, ausgedrückt in einer fiktiven Zahl<br />

von Personen<br />

41 Heute werden für diese Agentur nur mehr rund 6.000 BetreuerInnen, viele davon aus <strong>der</strong> Slowakei, geschätzt (Interview<br />

Tanzer 8.7.2008)<br />

42 Im Zuge <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Verhandlungen über ein För<strong>der</strong>modell für die legale 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> im Mai 2007<br />

43 In den letzten Jahren ist die Zahl <strong>der</strong> aus Rumänien kommenden <strong>Betreuung</strong>spersonen deutlich gewachsen<br />

Endbericht 30


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Eindeutig war jedoch spätestens in <strong>der</strong> Mitte dieses Jahrzehntes eine offensichtliche<br />

Abnahme des Unrechtsbewusstseins <strong>der</strong> beteiligten Personen bezüglich <strong>der</strong> („schwarzen“)<br />

Nutzung ausländischer 24-Stunden-Betreeuungskräfte festzustellen. Erkennbar war eine<br />

wachsende Offenheit und Bereitschaft, über die Nutzung dieses Angebotes offen zu<br />

sprechen. Entsprechende Adressen o<strong>der</strong> Telefonnummern wurden relativ offen<br />

weitergegeben, von ÄrztInnen, durch Spitäler 44 , aber auch von Privat an Privat (siehe z.B.<br />

Prochazkova/Schmid 2005). Darüber hinaus wurde das Angebot <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

auch offen inseriert, in Zeitungen und im Internet (auch auf österreichischen Homepages).<br />

6.3.5 Qualifikation und Migration in den Herkunftslän<strong>der</strong>n<br />

Die meisten durch die Agenturen nach Österreich vermittelten ausländischen Pflegekräfte<br />

kamen noch vor einigen Jahren aus Tschechien 45 und <strong>der</strong> Slowakei. Die medizinische<br />

Ausbildung in diesen beiden Län<strong>der</strong>n war und ist grundsätzlich sehr hoch (vgl. Schnei<strong>der</strong><br />

2004), im Vergleich zu Österreich in einigen Bereichen sogar höher (vg. EQUAL 2005). Um<br />

dieses hohe Niveau <strong>der</strong> Ausbildung des Gesundheitspersonals darzustellen, muss man kurz<br />

in die Geschichte zurückgehen. In <strong>der</strong> ehemaligen CSSR (einem Land des damaligen<br />

sowjetischen Imperiums) gab es zahlreiche Krankenschwesternschulen, in denen mehr<br />

medizinisches Personal ausgebildet wurde, als das Land brauchte. Dieser „Überschuss“ an<br />

Krankenschwestern, aber auch ÄrztInnen, diente dazu, an<strong>der</strong>e kommunistische Staaten o<strong>der</strong><br />

Staaten <strong>der</strong> „Dritten Welt“ (z.B. Kuba, Libyen o<strong>der</strong> Mosambik) zu unterstützen. Nach dem<br />

Zusammenbruch des sowjetischen Imperiums Anfang <strong>der</strong> neunziger Jahre wurde diese<br />

vorher von <strong>der</strong> UdSSR gewünschte Ausbildung und Unterstützung in <strong>der</strong> (damals noch)<br />

CSR eingestellt, die meisten Krankenschwestern kehrten in ihre Heimat zurück, so entstand<br />

dort eine Überzahl an Pflegepersonal. Nach und nach wurde viele<br />

Krankenschwesternschulen geschlossen, es gab bereits in den früheren Neunzigern eine<br />

Abwan<strong>der</strong>ung von Pflegepersonal nach Mittel- und Westeueropa (Schnei<strong>der</strong> 2004,<br />

Prochazkova 2006).<br />

Heute gibt es in diesen Län<strong>der</strong>n kein Überangebot an Pflegepersonal mehr, dennoch geht<br />

ein erheblicher Anteil des medizinischen und pflegenden Personals – von<br />

Krankenschwestern über PflegerInnen bis zu ÄrztInnen – ins Ausland 46 . Einer <strong>der</strong><br />

Hauptgründe sind die im Vergleich zum Ausland schlechten Verdienste im Heimatland. Mit<br />

dem Beitritt auch <strong>der</strong> Tschechischen Republik und <strong>der</strong> Slowakei zur EU im Mai 2004<br />

verschoben sich die Migrationsströme. Waren die Ziellän<strong>der</strong> für qualifiziertes Personal bisher<br />

vor allem die nahen Län<strong>der</strong> Österreich, Deutschland, Schweiz (vgl. Schnei<strong>der</strong> 2004), so<br />

wan<strong>der</strong>te das qualifizierte Gesundheits- und pflegepersonal nunmehr in hohem Ausmaß in<br />

jene Län<strong>der</strong>, die von Anfang an keine Übergangsbestimmungen für Beschäftigte aus neuen<br />

EU-Staaten auf ihren Arbeitsmärkten hatten (Großbritannien, Irland, Schweden 47 ). Diese<br />

Län<strong>der</strong>, aber auch Saudi-Arabien, waren nunmehr bevorzugtes Zielgebiet tschechischer und<br />

44 Allerdings gaben (zumindest in einer Befragung aus 2004; Prochazkova/Schmid, 2005:174ff) Spitäler nicht zu, einschlägige<br />

Adressen weiter zu geben, selbst jene Spitäler nicht, von denen es aus an<strong>der</strong>en Informationsquellen bekannt war, dass<br />

Adressen weiter gegeben wurden.<br />

45 Heute gibt es nur mehr eine geringe Zahl tschechischer HausbetreuerInnen, dazu siehe weiter unten mehr<br />

46 Und wird (vr allem in <strong>der</strong> Slowakei) teilweise durch Pflegepersonal aus <strong>der</strong> Ukraine ersetzt<br />

47 Mit 1.1.2007 schaffen weitere EU-Staaten vor allem aus Südeuropa die Übergangsbestimmungen am Arbeitsmarkt ab.<br />

Endbericht 31


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

slowakischer Gesundheitsmigration (sie wurden aus diesen Län<strong>der</strong>n zum Teil offensiv<br />

angeworben), während vor allem seit 2004 deutlich schlechter qualifiziertes Personal nach<br />

Österreich kam (vgl. Prochazkova 2006).<br />

Diese Migration hatte und hat natürlich auch Auswirkungen auf den Gesundheits- und<br />

Pflegebereich in den Herkunftslän<strong>der</strong>n selbst: Die entstehenden Lücken wurden durch<br />

Personal aus an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n ersetzt, aus Län<strong>der</strong>n, in denen noch niedrigere Gehälter<br />

bezahlt wurden wie z.B. aus <strong>der</strong> Ukraine48 . Die Migration dehnte sich also weiter nach Osten<br />

aus, Dies gilt nicht nur für Schwarzarbeit, son<strong>der</strong>n auch für alle Formen legaler<br />

Beschäftigung. Das aus Tschechien abgewan<strong>der</strong>te Personal wurde durch slowakisches, und<br />

zum kleineren Teil auch durch polnisches Personal ersetzt. In den drei größten Prager<br />

Krankenhäusern machten Mitte dieses Jahrzehnts die Krankenschwestern aus <strong>der</strong> Slowakei<br />

ca. 15% des Gesamtbestandes aus, in Mähren, das <strong>der</strong> slowakischen Grenze noch näher<br />

liegt, waren teilweise bis zu 30% <strong>der</strong> Schwestern und ÄrztInnen SlowakInnen. Dafür<br />

arbeiteten dann in <strong>der</strong> Slowakei zunehmend Schwestern, Pfleger und ÄrztInnen aus <strong>der</strong><br />

Ukraine o<strong>der</strong> den Balkanstaaten. Dies schuf jedoch auch einige Schwierigkeiten, die auf<br />

Unterschieden <strong>der</strong> Ausbildung, Sprache, Mentalität basieren. (Prochazkova 2006).<br />

6.3.6 Qualifikation des vermittelten Personals<br />

Im Unterschied zur Situation am Anfang dieses Jahrzehntes erfuhren wir 2006 immer öfter,<br />

dass einschlägige Qualifikation seitens <strong>der</strong> Agenturen eine geringere Rolle zu spielen<br />

begann. Die meisten Agenturen gaben zwar weiter an, nur geschulte, qualifizierte Kräfte wie<br />

diplomierte Krankenschwestern, PflegerInnen o<strong>der</strong> AltenfachbetreuerInnen mit Nachweisen<br />

(und ausreichenden Deutschkenntnissen) zu vermitteln, in <strong>der</strong> Realität 49 waren es aber oft<br />

auch Personen, die keine medizinische bzw. pflegerische Ausbildung/Qualifikation hatten.<br />

Dies bedeutete nicht automatisch weniger Engagement, Bereitschaft und Empathie, doch in<br />

gewissen Situationen sind medizinische und pflegerische Kompetenzen sehr wichtig, um<br />

wirklich das bieten zu können, was verlangt wird – kompetente rund um die Uhr <strong>Betreuung</strong><br />

pflegebedürftiger Personen.<br />

6.3.7 Probleme bei <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> vor dem Sommer 2006<br />

Auch wenn insofern von einer win-win-Situation gesprochen werden konnte, als einerseits<br />

die <strong>Betreuung</strong>skräfte deutlich mehr verdienen konnten als in ihren Heimatlän<strong>der</strong>n und<br />

an<strong>der</strong>erseits für die zu betreuenden Personen (ihren Familien) ein – oft gerade noch –<br />

erschwingliches <strong>Betreuung</strong>sangebot zur Verfügung stand, darf auf die erheblichen<br />

Schwächen dieses illegalen Modells nicht vergessen werden.<br />

Illegalität: Allein aus generalpräventiven Überlegungen kann ein Zustand, <strong>der</strong> zahlreiche<br />

Normen verletzt (siehe dazu auch das folgende Kapitel) nicht dauerhaft übergangen o<strong>der</strong><br />

stillschweigend geduldet werden, selbst wenn er allen beteiligten hohe Zufriedenheit bringt.<br />

48 Sprache und Mentalität von Ukraine und Slowakei sind ziemlich ähnlich, bis zur Außenverschiebung <strong>der</strong> Schengengrenze im<br />

Dezember 2007 bestand überdies keine Visapflicht zwischen <strong>der</strong> Ukraine und <strong>der</strong> Slowakei.<br />

49 Wie wir in zahlreichen Interviews im Jahr 2006 erfahren konnten.<br />

Endbericht 32


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Mit dem gleichen Recht könnten sonst in an<strong>der</strong>en (ähnlich prekären) Wirtschaftsbereichen<br />

ähnliche Lösungen verlangt werden.<br />

Arbeitsbedingungen: Diese <strong>Betreuung</strong>spersonen arbeiten oft 24 Stunden am Tag, sieben<br />

Tage pro Woche und dies oft zwei Wochen durchgängig (je nach Vereinbarung mit <strong>der</strong><br />

Familie können es auch mehr sein; insbeson<strong>der</strong>e bei weiterer Anreise werden von den<br />

HausbetreuerInnen längere Einsatzperioden bevorzugt). Pausen waren und sind möglich,<br />

wenn es <strong>der</strong> Gesundheitszustand <strong>der</strong> zu betreuenden Person erlaubt (so die entsprechende<br />

„Vertragsbestimmung“ vieler Agenturen, nachzulesen auf den entsprechenden Homepages;<br />

vgl. Prochazkova 2006). Intimität und Stunden für sich allein sind in dieser Einsatzzeit nicht<br />

(o<strong>der</strong> womöglich nur in <strong>der</strong> Stunde, in <strong>der</strong> die mobile Hauskrankenschwester gekommen ist)<br />

möglich.<br />

Sozialversicherungsschutz: Die illegalen <strong>Betreuung</strong>spersonen haben keine soziale<br />

Absicherung, keine Krankenversicherung (außer möglicherweise einer in ihrem Heimatland<br />

abgeschlossenen gewöhnlichen Reise-, Kranken-, Unfallversicherung), keinen Anspruch aus<br />

dieser Arbeit auf Arbeitslosengeld o<strong>der</strong> auf Pension. Erst mit <strong>der</strong> Legalität ist diese Tätigkeit<br />

(aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen bzw. des EU-Rechtes) auch in den Heimatlän<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>spersonen pensionswirksam.<br />

Beitrags- und Steuerpflicht: Durch die illegale Tätigkeit entgingen dem österreichischen<br />

Staat erhebliche Einnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Potenziert wird<br />

dieser Effekt dadurch, dass im legalen Zustand erheblich höhere Entgelte (bei<br />

unselbständiger Tätigkeit50 ) zu zahlen gewesen wären, was höhere Steuer- und<br />

Sozialversicherungspflicht nach sich gezogen hätte.<br />

Rechtsschutz: We<strong>der</strong> die Pflegepersonen noch die Familien haben bei illegaler<br />

Beschäftigung einen rechtlichen Anspruch auf juristischen Beistand o<strong>der</strong> Schadenersatz im<br />

Falle von Schädigungen (falsche Pflege, Beschädigungen im Haushalt, etc.) und keine<br />

Beschwerdestelle, wenn es zu <strong>Betreuung</strong>sfehlern o<strong>der</strong> einer Vernachlässigung <strong>der</strong> zu<br />

betreuenden Person kommt51 . Auch die illegale <strong>Betreuung</strong>sperson hat in <strong>der</strong> Regel keinen<br />

Beistand bzw. keine rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Interessen, wenn sie<br />

sich von <strong>der</strong> Familie schlecht behandelt o<strong>der</strong> überfor<strong>der</strong>t fühlt. Im Falle eines Unfalls o<strong>der</strong><br />

einer Krankheit haben diese <strong>Betreuung</strong>spersonen (meistens) nur eine touristische Krankenund<br />

Unfallversicherung.<br />

Belastungen: Die Pflegepersonen leben wochenlang isoliert von ihren Familien und<br />

FreundInnen, in einem fremden Land, einer fremden Umgebung mit frem<strong>der</strong> Sprache.<br />

Daraus und aus dem Umgang mit Leid entstehen psychische Belastung. Nicht zu<br />

unterschätzen ist die Überfor<strong>der</strong>ung, die entstehen kann, wenn die <strong>Betreuung</strong>sperson auf<br />

manche Situationen bzw. manche Krankheitsbil<strong>der</strong> wenig o<strong>der</strong> gar nicht vorbereitet ist, z.B.<br />

auf den Umgang mit demenzkranken Personen. Selbst für gut ausgebildete Personen ist es<br />

ein wesentlicher Unterschied, ob sie mit bestimmten Krankheitsbil<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Klinik bzw. im<br />

Pflegeheim zu tun haben, o<strong>der</strong> in einer Wohnung, wo auch sie zumindest für 14 Tage<br />

wohnen. Daneben spielen auch physische Belastungen eine wichtige Rolle. Nur die wenigen<br />

Haushalte sind mit Hilfs- bzw. Hebehilfsmitteln ausgestattet.<br />

50 Selbständige Hausbetreuung ist erst seit <strong>der</strong> GewO-Novelle 2007 möglich<br />

51 Manche Agenturen gaben auf ihren Homepages an, im Falle von entsprechenden Beschwerden Schutz und Gewährleistung<br />

zu bieten; Dies wurde unseres Wissens nach jedoch nie praktisch überprüft<br />

Endbericht 33


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Ungleicher Wettbewerb: Wohlfahrtsträger haben die illegalen 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>skräfte<br />

nicht nur als Ergänzung erlebt, oft wurden diese illegal arbeitenden Personen auch als<br />

Konkurrenz erfahren, die ohne die Begrenzung durch arbeits-, steuer- und berufsrechtliche<br />

Beschränkungen qualifizierte o<strong>der</strong> als qualifiziert geltende Tätigkeiten zu einem deutlich<br />

niedrigeren Preis anbieten können. Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sfehler <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skräfte<br />

werden von MitarbeiterInnen <strong>der</strong> mobilen Dienste als zusätzliche Belastung erlebt.<br />

Schließlich haben – insbeson<strong>der</strong>e in Bundeslän<strong>der</strong>n mit hohem Angehörigenregress (siehe<br />

Schmid 2008) – auch die Heimträger die illegalen <strong>Betreuung</strong>spersonen als unfaire<br />

Konkurrenz erfahren. In manchen Bundeslän<strong>der</strong>n 52 wurde bereits 2006 die 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong> zunehmend als heimersetzend, auch in hohen Pflegestufen, erlebt.<br />

6.4 Zur Diskussion im Sommer 2006<br />

6.4.1 Auslöser<br />

Obwohl die Tatsache <strong>der</strong> weiten Verbreitung einer illegalen 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

spätestens seit den ersten Jahren dieses Jahrzehntes bekannt war, in den Medien immer<br />

wie<strong>der</strong> diskutiert wurde (z.B. ORF-Inlandsreport 16.9. 2003, Standard 30. 9. 2003,<br />

Salzburger Nachrichten 2.12.2004), Gegenstand von Fachtagungen war (z.B. Volkshilfe<br />

Österreich 2004, ÖKSA 2006) und auch in wissenschaftlichen Studien, die teilweise sogar<br />

öffentlich präsentiert worden sind, thematisiert wurde (z.B. Prochazkova/Schmid 2005,<br />

Bachinger 2006, Sommerer 2006), hat die österreichische Innenpolitik (zumindest nach<br />

außen) beständig den Eindruck vermittelt, es gäbe hier kein Thema und schon gar keinen<br />

politischen Handlungsbedarf.<br />

Im Sommer 2006 gab es in Nie<strong>der</strong>österreich einige (anonyme) Anzeigen gegen<br />

pflegebedürftige Personen. Angezeigt wurden sie als illegale Arbeitgeber, die<br />

Strafdrohungen waren relativ hoch (so wurde im August 2006 ein Nie<strong>der</strong>österreicher zur<br />

Zahlung von 2.200,- € verurteilt; Ö1-Inforadio 22. 8. 2006, manche Strafdrohungen waren<br />

sogar höher). Die Antikorruptionsbehörde des Innenministeriums ermittelte, die<br />

Bezirkshauptmannschaften mussten die Verfolgung in Verwaltungsverfahren einleiten.<br />

Zahlreiche Zeitungen haben diese Anzeigen aufgegriffen und somit zum innenpolitischen<br />

Sommerthema gemacht. Im August 2006 wurde dann bekannt, dass angeblich auch in <strong>der</strong><br />

Familie des damaligen Bundeskanzlers Schüssel eine illegale slowakische<br />

<strong>Betreuung</strong>sperson beschäftigt war. Der beginnenden Wahlkampf für die Nationalratswahlen<br />

Anfang Oktober hatte sein Schwerpunktthema.<br />

Trotz <strong>der</strong> Tatsache, dass die Problemlage seit Jahren bekannt war, fällt in <strong>der</strong> Debatte des<br />

Sommers 2006 das teilweise niedrige empirische Wissen über die Problemlagen und ihre<br />

Dimensionen auf. In <strong>der</strong> öffentlichen Diskussion des Sommers 2006 wurden Lösungen für<br />

Probleme legaler stationärerer und mobiler Pflege mit Problemen bei den 24-Stunden-<br />

Kräften vermengt. So wurde eine Senkung <strong>der</strong> Einkommensuntergrenzen von<br />

Schlüsselkräften als Vorschlag in die Diskussion geworfen; diese könnte zwar legalen<br />

52<br />

Z.B. mündliche Aussage von Dr. Gröss, Amt <strong>der</strong> NÖ Landesregierung, bei <strong>der</strong> ÖKSA-Tagung zur 24-Stundenbetreuung<br />

anfangs 2006<br />

Endbericht 34


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Diensten erleichtern, zu den ihnen möglichen und im BAGS-Kollektivvertrag vorgesehenen<br />

Gehältern auch ausländisches Pflegepersonal anzustellen. Die Rechtstellung <strong>der</strong> in<br />

Privathaushalten illegal beschäftigten BetreuerInnen wäre dadurch aber nicht verän<strong>der</strong>t<br />

worden (Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht).<br />

Auch die in dieser Debatte häufig geäußerte For<strong>der</strong>ung nach einer Qualifikationsüberprüfung<br />

ausländischer Kräfte hätte nur bei legaler Beschäftigung Sinn gemacht, denn es ist nicht<br />

vorstellbar, wie eine Qualifikationsüberprüfung bei nicht legal beschäftigten Personen<br />

funktionieren sollte.<br />

Das Hauptproblem und die Haupterkenntnis in dieser öffentlichen Debatte des Sommers<br />

2006 war, wenngleich dies nicht immer deutlich angesprochen wurde: Eine sowohl rechtlich<br />

wie sozialpolitisch befriedigende Lösung legalisierter unselbständiger Beschäftigung in<br />

Privathaushalten würde eine deutliche Erhöhung <strong>der</strong> entsprechenden Kosten mit sich<br />

bringen; diese wären entwe<strong>der</strong> von den Privathaushalten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Öffentlichen Hand zu<br />

tragen gewesen.<br />

6.4.2 Bestand Pflegenotstand?<br />

Ein wesentliches Thema <strong>der</strong> Diskussion im Sommer 2006 war die Frage, ob es in Österreich<br />

bereits einen Pflegenotstand gäbe o<strong>der</strong> nicht. Nach <strong>der</strong> üblichen wissenschaftliche Definition<br />

(siehe Krajic/Vyslouzil/Nowak: 2003) besteht Pflegenotstand dann, wenn stationäre o<strong>der</strong><br />

mobile Pflegestellen nicht mehr zu besetzen sind, weil es ein zu geringes Interesse von<br />

BewerberInnen gibt, weil die Verweildauer im Beruf sehr niedrig ist und eine geringer<br />

Bereitschaft zur Wie<strong>der</strong>kehr nach <strong>der</strong> Berufspause besteht, was zu personeller<br />

Unterversorgung in stationärer und/o<strong>der</strong> ambulanter Pflege und damit verbunden hoher<br />

Arbeitsbelastung (z.B. Überstunden) führt, was wie<strong>der</strong>um die Pflegequalität gefährden<br />

würde. Nach dieser Definition konnte im Sommer 2006 in Österreich keinesfalls von einem<br />

„Pflegenotstand“ gesprochen werden (siehe z.B. Krajic/Vyslouzil/Nowak: 2003, Bobens<br />

2005, Prochazkova/Schmid 2006), wohl aber von einer angespannten personellen Situation<br />

sowohl im stationären wie auch im ambulanten Bereich. Allerdings waren zu diesem<br />

Zeitpunkt bereits sowohl stationär (siehe Bobens 2005) als auch ambulant (siehe z.B. BMSG<br />

2004) Maßnahmen zur Entspannung <strong>der</strong> Personalsituation (z.B. Personalentwicklung,<br />

Human Resources Management, zusätzliche Ausbildungen, bundesweite Vereinheitlichung<br />

<strong>der</strong> Qualifikationsanfor<strong>der</strong>ungen etc.) festzustellen.<br />

Was aber eindeutig bestand (und auch eigentlicher Gegenstand <strong>der</strong> Diskussion des<br />

Sommers 2006 war), war ein „<strong>Betreuung</strong>snotstand“ für Menschen, die im häuslichen<br />

Umfeld gepflegt werden (wollten bzw. mussten) und neben dieser (durchaus abgesicherten)<br />

Pflege noch zusätzlicher <strong>Betreuung</strong> bedurften. Es standen (und stehen) zu wenig Dienste<br />

zur Verfügung, um eine <strong>Betreuung</strong> rund um die Uhr und damit eine umfassende Entlastung<br />

<strong>der</strong> betroffenen Familien zu erschwinglichen Preisen gewährleisten zu können. Illegale<br />

<strong>Betreuung</strong> durch ausländische <strong>Betreuung</strong>skräften in Privathaushalten war die Antwort auf<br />

diesen <strong>Betreuung</strong>snotstand und nicht auf einen Pflegenotstand. Eine klare begriffliche<br />

Trennung dieser beiden Problembereiche wurde in <strong>der</strong> Debatte im Herbst 2006,<br />

insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Zeit vor den Nationalratswahlen, kaum je gezogen.<br />

Endbericht 35


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Im Herbst 2006 wurde die ehemalige steirische Landeshauptfrau Waltraud Klasnic vom<br />

damaligen Bundeskanzler Dr. Schüssel gebeten, eine Arbeitsgruppe zur Pflege- und<br />

<strong>Betreuung</strong>sproblematik zu koordinieren. Diese Arbeitsgruppe, die in sechs Untergruppen<br />

organisiert war, legte im Oktober 2006 einen Endbericht vor. bereits in diesem bericht wurde<br />

deutlich zwischen (medizinischer) Pflege und <strong>Betreuung</strong> bzw. Hilfestellung unterschieden.<br />

Ebenfalls im Oktober 2006 fand eine Enquete <strong>der</strong> österreichischen Seniorenorganisationen<br />

statt, bei <strong>der</strong> 7 Arbeitskreise eingerichtet worden sind. Diese lieferten Ende 2006 ihre<br />

Ergebnisse. Auf Grundlage <strong>der</strong> Arbeitsergebnisse verfasste <strong>der</strong> Österreichische Seniorenrat<br />

im März 2007 ein entsprechendes Positionspapier.<br />

Wesentliche For<strong>der</strong>ungen waren:<br />

� Die Wichtigkeit von breit gefächerten Vorsorgemaßnahmen in den Bereichen<br />

Unfallvermeidung, Gesundheitsvorsorge, Erhaltung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

�<br />

körperlichen und geistigen Beweglichkeit und Möglichkeiten zur sozialen Betätigung<br />

werden betont.<br />

Die Einrichtung von Lehrstühlen für Geriatrie, Gerontologie und Pflegewissenschaften<br />

in ganz Österreich wurde als beson<strong>der</strong>s dringlich angesehen<br />

� Im Bereich <strong>der</strong> Ausbildung ist die Verweildauer von Pflege- und <strong>Betreuung</strong>skräften in<br />

ihrem Beruf zu verlängern.<br />

� Auf die Wichtigkeit <strong>der</strong> Lösung von Struktur- und Organisationsfragen zwischen den<br />

Gebietskörperschaften wurde hingewiesen.<br />

� Zur Unterstützung von privat Pflegenden und Betreuenden wurde das Angebot einer<br />

qualifizierten, unentgeltlichen Pflegeberatung, möglichst früh und nie<strong>der</strong>schwellig<br />

einsetzende Entlastungsangebote, <strong>der</strong> Ausbau und die gesicherte Finanzierung von<br />

mobilen Diensten und unterstützenden Angeboten sowie Supervision,<br />

Erholungsangebote und Bildung für Pflegende gefor<strong>der</strong>t.<br />

� Der Erhalt und <strong>der</strong> Ausbau von Freiwilligenarbeit im Bereich <strong>der</strong> Pflege und<br />

<strong>Betreuung</strong> wurden als unverzichtbarer Bestandteil des Sozialwesens dargestellt.<br />

� Zur Finanzierung <strong>der</strong> Leistungen wurde ausgeführt, dass das Pflegerisiko als<br />

gesellschaftliche Aufgabe anzusehen ist und zusätzliche Finanzmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind.<br />

� Im Bereich <strong>der</strong> gesetzgeberischen Erfor<strong>der</strong>nisse wurde unter An<strong>der</strong>em die<br />

Verbesserung <strong>der</strong> sozialversicherungsrechtlichen Absicherung pflegen<strong>der</strong><br />

Angehöriger sowie die jährliche Anpassung des Pflegegeldes gefor<strong>der</strong>t.<br />

(vgl. BMSK 2008:11)<br />

6.4.3 Zwischenlösung: Amnestie im Oktober 2006<br />

Im Oktober 2006 wurden vom neu gewählten Nationalrat Maßnahmen gesetzt, um bis zu<br />

einer endgültigen rechtlichen Lösung zu verhin<strong>der</strong>n, dass pflegebedürftige Menschen o<strong>der</strong><br />

ihre Angehörigen kriminalisiert o<strong>der</strong> mit den Verwaltungsrecht konfrontiert werden. Als<br />

Sofortmaßnahme wurde mit Wirkung vom 1. 11. 2006 in einer Novelle zur Auslän<strong>der</strong>-<br />

Beschäftigungsverordnung beschlossen; damit war die Bestimmung von <strong>Betreuung</strong>skräften<br />

Endbericht 36


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

(zumindest aus dem EWR Raum) in Privathaushalten nach dem Auslän<strong>der</strong>Innen<br />

Beschäftigungsrecht zulässig. Kurz darauf wurden mit dem Pflege-Übergangsgesetz auch<br />

Verwaltungsübertretungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht straffrei gestellt. Diese<br />

„Amnestie“ war ursprünglich bis zum 30.6. 2007 befristet, weil (bis) zu diesem Zeitpunkt die<br />

neuen Bestimmungen in Kraft treten sollten und schließlich auch in Kraft getreten sind. Nach<br />

kurzer aber heftiger politischer Diskussion zur Jahresmitte 2007 wurde diese „Amnestie“<br />

aber schließlich bis Ende 2007 verlängert. Begründet wurde diese Verlängerung im<br />

Wesentlichen dadurch, dass die neuen legalisierenden Regelungen erst sehr kurzfristig in<br />

Kraft getreten waren und kaum noch in <strong>der</strong> Öffentlichkeit bekannt waren.<br />

Im zweiten Halbjahr 2007 wurden (wahrscheinlich auch wegen <strong>der</strong> verlängerten „Amnestie“)<br />

kaum Anträge zur Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> bzw. zur För<strong>der</strong>ung nach dem §<br />

21b BPGG gestellt.<br />

6.4.4 die Politik <strong>der</strong> neuen Bundesregierung ab Jänner 2007<br />

In den Koalitionsverhandlungen des Herbstes 2006 zwischen SPÖ und ÖVP war die Absicht,<br />

das Problem <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> rasch einer legalen Lösung zuzuführen, ein<br />

zentrales Thema. Es findet sich daher im Jänner 2007 sowohl in <strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung<br />

wie in <strong>der</strong> Regierungserklärung.<br />

6.4.4.1 Koalitionsabkommen und Regierungserklärung<br />

Im Koalitionsabkommen zwischen SPÖ und ÖVP vom Jänner 20007 wurde unter an<strong>der</strong>em<br />

eine „Weiterentwicklung von bedarfsgerechten <strong>Betreuung</strong>s- und Pflegemodellen nach den<br />

Bedürfnissen von Betroffenen und Angehörigen, wie z.B. für die bis zu 24-Stunden<br />

<strong>Betreuung</strong> o<strong>der</strong> für spezifische Alterserkrankungen wie Demenz o<strong>der</strong> Alzheimer“ (SPÖ und<br />

ÖVP 2007:104) vereinbart.<br />

Weiters heißt es in diesem Dokument: „Zur Neugestaltung <strong>der</strong> Pflege, die leistbare Pflege<br />

und <strong>Betreuung</strong> nach den vorher geschil<strong>der</strong>ten Grundsätzen sichern sollen, wird eine<br />

Arbeitsgruppe eingerichtet, <strong>der</strong> Vertreter von Bund, Län<strong>der</strong>n und Gemeinden angehören.<br />

Diese Arbeitsgruppe hat im Laufe des Jahres 2007, möglichst bis zum Sommer, ein Modell<br />

auszuarbeiten, das auf folgenden Grundsätzen basiert und allenfalls einer Volksabstimmung<br />

zu unterziehen ist:<br />

� Für die <strong>Betreuung</strong> daheim ist ein eigener Beschäftigungstypus möglichst auf <strong>der</strong><br />

Basis selbständiger Beschäftigung zu entwickeln.<br />

� Mehrkosten<br />

aufzubringen.<br />

sind solidarisch durch Beiträge von potentiellen Nutznießern<br />

� Das Pflegegeld des Bundes ist in dieser Gesetzgebungsperiode einmal selektiv nach<br />

Pflegestufe zu valorisieren; die Einteilung <strong>der</strong> Pflegestufen ist zu überprüfen.<br />

� Zeitlich befristete teilweise o<strong>der</strong> vollständige Übernahme auch <strong>der</strong> Dienstnehmer-<br />

Beiträge von pflegenden Angehörigen bei freiwilliger Pensionsversicherung ab<br />

Pflegestufe 4.<br />

Endbericht 37


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

� Verbessertes<br />

Management.<br />

Schnittstellenmanagement durch übergreifendes Case/Care-<br />

� Überarbeitung <strong>der</strong> Artikel 15a-Vereinbarung gemeinsam mit den Län<strong>der</strong>n mit dem<br />

Ziel <strong>der</strong> Harmonisierung <strong>der</strong> Planungsgrundlagen, <strong>der</strong> Regelungen über Zuzahlungen<br />

sowie zum Eingriff in private Vermögenswerte, insbeson<strong>der</strong>e an nicht dem<br />

Wohnbedürfnis dienenden Liegenschaften sowie des Regress an Nachkommen.“<br />

(SPÖ und ÖVP 2007:105)<br />

In <strong>der</strong> Regierungserklärung, die Bundeskanzler Dr. Gusenbauer am 16. Jänner 2007 im<br />

Österreichischen Nationalrat abgegeben hatte, heißt es aufbauend auf dieser<br />

Koalitionsvereinbarung unter an<strong>der</strong>em:<br />

„Je<strong>der</strong> und jede soll sich für die Art von Pflege entscheiden dürfen, die den jeweiligen<br />

Bedürfnissen entspricht – sei es zuhause, im Kreis <strong>der</strong> Angehörigen, sei es durch die<br />

professionelle <strong>Betreuung</strong> mobiler Dienste o<strong>der</strong> sei es durch die engagierten Kräfte in den<br />

Heimen und Senioreneinrichtungen.<br />

Dazu brauchen wir eine Ausweitung <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> mobilen Dienste, die Entwicklung<br />

eigener <strong>Betreuung</strong>sformen für spezifische Alterserkrankungen und die Etablierung einer<br />

legalen Form <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>. Ebenso wichtig ist für uns die Stärkung und<br />

Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements, vor allem von pflegenden Angehörigen.“<br />

(Gusenbauer 2007:10)<br />

6.4.4.2 Ministerratsbeschluss vom 14.2.2007<br />

In einem gemeinsamen Ministerratsvortrag <strong>der</strong> BM Dr. Bartenstein und Dr. Buchinger in <strong>der</strong><br />

Ministerratssitzung vom 14.2. 2007 wurde die konkrete Strategie für die Erfüllung dieses<br />

Zieles festgelegt und im Ministerrat beschlossen. Dort heißt es: „Mit dem Pflege-<br />

Überleitungsgesetz („Amnestiegesetz“) wurden bestimmte Verwaltungsstrafbestimmungen<br />

für Arbeitsverhältnisse zur Pflege und <strong>Betreuung</strong> von Personen in Privathaushalten befristet<br />

bis 30. Juni 2007 ausgesetzt. Unter Fe<strong>der</strong>führung des BMWA für den arbeitsrechtlichen und<br />

gewerberechtlichen Teil, des BMSK für den sozialrechtlichen Teil werden gemeinsam mit<br />

dem BMSK die erfor<strong>der</strong>lichen Sozialpartnerverhandlungen geführt und ist eine<br />

einvernehmliche Vorlage an den Ministerrat in Aussicht genommen. In den<br />

Kompetenzbereich des BMGF fallende berufsrechtliche Fragen liegen fe<strong>der</strong>führend beim<br />

BMGF. Die Koordinationskompetenz des BMSK in Pflegeangelegenheiten bleibt davon<br />

unberührt.“ (BMWA/BMSK 2007:3).<br />

In diesem Ministerratsbeschluss wurden die zu regelnden Materien festgelegt<br />

� Schaffung einer arbeitsrechtlichen Grundlage<br />

� Selbständige Ausübung – freies Gewerbe im Bereich Personenbetreuung<br />

� Überarbeitung des Artikel 15a B-VG (Harmonisierung des Regress)<br />

(ebenda).<br />

Endbericht 38


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

6.4.4.3 HBeG und Novelle zur Gewerbeordnung<br />

Auf Grundlage dieses Ministerratsbeschlusses wurde vom BMWA Ende März 2007 die<br />

Gesetzesvorlage zum Hausbetreuungsgesetz (HBeG) und zu einer Novelle zur<br />

Gewerbeordnung (GewO) in Begutachtung geschickt. Hier wurde die Hausbetreuung für<br />

unselbständige <strong>Betreuung</strong>spersonen (angestellt im Haushalt o<strong>der</strong> bei Trägern) im HBeG und<br />

für selbständige HausbetreuerInnen in <strong>der</strong> GewO-Novelle geregelt.<br />

Sie traten am 1. Juli 2007 in Kraft (ausführlich dazu im folgenden Kapitel).<br />

6.4.4.4 Novelle zum BPGG und För<strong>der</strong>richtlinie<br />

Zwischen Februar und Mai 2007 tagte im Sozialministerium eine Arbeitsgruppe mit<br />

VertreterInnen des Bundes, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Gemeinden, <strong>der</strong> Sozialpartner und großer<br />

Wohlfahrtsträger drei Mal in großer Zusammensetzung und zwei Mal in einer Untergruppe.<br />

Hier wurden die Grundlagen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung selbständiger und unselbständiger<br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen diskutiert und eine Grundlage für die 15a-Vereinbarung zur Umsetzung<br />

dieses För<strong>der</strong>modells in Abstimmung zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n geschaffen.<br />

Seitens des BMSK wurde im Mai 2007 eine Novelle zum BPGG (wo <strong>der</strong> neue § 21b<br />

eingefügt wurde) und darauf aufbauend eine För<strong>der</strong>richtlinie für die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> in<br />

Begutachtung geschickt.<br />

Novelle und För<strong>der</strong>richtlinie traten am 1. Juli 2007 in Kraft (inhaltlich dazu im folgenden<br />

Kapitel). Mit Wirkung vom 10. 4. 2008 wurde <strong>der</strong> § 21b BPGG neuerlich geän<strong>der</strong>t, um die<br />

Rechtslage den Verän<strong>der</strong>ungen durch den mittlerweile abgeschlossenen (aber noch nicht<br />

rechtskräftigen) 15a-Vertrag und den Verän<strong>der</strong>ungen des GuKG anzupassen.<br />

6.4.4.5 15a – Vertrag zur Umsetzung des För<strong>der</strong>modells<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Finanzausgleichsverhandlungen zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n konnte im Herbst<br />

2007 eine Vereinbarung zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n auf Grundlage des Art. 15a B-VG<br />

(Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Län<strong>der</strong>n über die<br />

gemeinsame För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>) abgeschlossen werden. Hier wurden die<br />

gemeinsamen Prinzipien für die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> festgelegt.<br />

� Voraussetzung für die För<strong>der</strong>ung sind: das Vorliegen eines <strong>Betreuung</strong>sverhältnisses<br />

nach HBeG o<strong>der</strong> GewO, <strong>der</strong> Anspruch auf Pflegegeld zumindest <strong>der</strong> Stufe 3, die<br />

Notwendigkeit einer 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> und eine Mindestausbildung <strong>der</strong><br />

�<br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen<br />

Die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungen beträgt für selbständige <strong>Betreuung</strong>spersonen 225,- € im<br />

Monat und für unselbständige <strong>Betreuung</strong>spersonen 800,- € pro Monat (beim<br />

Vorliegen von zwei <strong>Betreuung</strong>sverhältnissen).<br />

� Bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung können Einkommen und Vermögen <strong>der</strong> zu betreuenden Personen<br />

berücksichtigt werden, auf jeden Fall unberücksichtigt bleibt ein Vermögen von<br />

weniger als 7.000,- € sowie Eigenheim o<strong>der</strong> Eigentumswohnung zur Abdeckung des<br />

Endbericht 39


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

angemessenen Wohnbedürfnisses. Bei <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Einkommensfreigrenzen können die Län<strong>der</strong> höhere Beträge einführen.<br />

Die Län<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>österreich und Vorarlberg haben sich für eine eigene För<strong>der</strong>richtlinie ohne<br />

Vermögensfreigrenze entschieden, das Land Tirol hat eine Vermögensfreigrenze von<br />

10.000,- € festgesetzt.<br />

Die Kosten <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung werden auf 40 Mill. € pro Jahr im Zeitraum 2008 bis 2013<br />

festgelegt; die Kosten werden zwischen dem Bund und den Län<strong>der</strong>n im Verhältnis von 60:40<br />

geteilt. Ebenfalls vereinbart wurde ein umfassen<strong>der</strong> Datenaustausch zwischen Bund und<br />

Län<strong>der</strong>n und eine regelmäßige <strong>Evaluierung</strong>.<br />

Für die Abwicklung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung ist in den Fällen, für die das Bundespflegegeld zuständig<br />

ist, <strong>der</strong> Bund (Bundessozialamt) zuständig, in allen an<strong>der</strong>en Fällen wird die Abwicklung<br />

zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n vereinbart, wobei auf Grund <strong>der</strong> Kompetenztatbestände keine<br />

För<strong>der</strong>lücken auftreten sollen.<br />

Diese 15a-Vereinbarung ist <strong>der</strong>zeit (Juli 2008) noch nicht in Kraft getreten, weil noch die<br />

Unterschrift eines Bundeslandes (des Landes Nie<strong>der</strong>österreich) fehlt. Dabei handelt es sich<br />

aber um keinen inhaltlichen Vorbehalt des Landes NÖ, son<strong>der</strong>n nur um Verzögerungen, die<br />

auf Grund <strong>der</strong> Neukonstituierung des NÖ Landtages und <strong>der</strong> NÖ Landesregierung in Folge<br />

<strong>der</strong> Landtagswahl vom März 2008 aufgetreten sind Es ist damit zu rechnen, dass diese 15a-<br />

Vereinbarung nach <strong>der</strong> Unterschriftsleistung des Landes Nie<strong>der</strong>österreich im Sommer 2008<br />

in Kraft treten kann. (Erst) damit wird auch ein umfassen<strong>der</strong> Datenabgleich zwischen dem<br />

Bund und den Län<strong>der</strong>n möglich werden.<br />

Das Land Nie<strong>der</strong>österreich hat auf Basis <strong>der</strong> Ausnahmeklausel in <strong>der</strong> 15a-Vereinbarung ein<br />

eigenes För<strong>der</strong>modell53 entwickelt, das für alle in Nie<strong>der</strong>österreich lebende Personen mit<br />

<strong>Betreuung</strong>sbedarf offen steht. Daher gibt es im Land Nie<strong>der</strong>österreich kaum Anträge (bzw.<br />

sehr viel wie<strong>der</strong>um zurück gezogne Anträge) zur För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG, weil hier die<br />

För<strong>der</strong>ung des Landes Nie<strong>der</strong>österreich beantragt wird. Das NÖ För<strong>der</strong>modell gilt für<br />

Personen mit Hauptwohnsitz in NÖ, mit Bezug von Pflegegeld zumindest <strong>der</strong> Stufe 3 und mit<br />

Bezug von Pflegegeld <strong>der</strong> Stufen 1 und 2 bei nachgewiesener Demenz. Die Höhe <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung beträgt bei zwei selbständigen <strong>Betreuung</strong>skräften 500,- € monatlich und bei zwei<br />

unselbständigen <strong>Betreuung</strong>skräften 1000,- € monatlich.<br />

Durch den in <strong>der</strong> angesprochenen 15a Vereinbarung geregelten Datenabgleich wird<br />

gewährleistet, dass die Bundesför<strong>der</strong>ung und die NÖ Landesför<strong>der</strong>ung nicht gleichzeitig<br />

bezogen werden.<br />

6.4.4.6 Verlängerung <strong>der</strong> Amnestie<br />

Da die für die Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> notwendigen Gesetze erst knapp vor<br />

Ende <strong>der</strong> Amnestieregelung im Juni 2007 das Parlament passiert haben und auch die<br />

För<strong>der</strong>richtlinie in ihrer endgültigen Gestaltung erst im Juni 2007 fertig gestellt werden<br />

konnte, gab es Mitte 2007 zahlreiche Stimmen, die eine Verlängerung <strong>der</strong> Amnestie bis<br />

53 dieses För<strong>der</strong>modell ist nicht Gegenstand dieses <strong>Evaluierung</strong>sauftrages<br />

Endbericht 40


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Ende 2007 for<strong>der</strong>ten. Nach einer Einigung zwischen Bundeskanzler und Vizekanzler im Juni<br />

2007 wurde die Amnestieregelung bis zum 31.12.2007 verlängert.<br />

6.4.4.7 Das Pflege-Verfassungsgesetz 2008 – die Pardonierungsregelung<br />

Auch auf Grund <strong>der</strong> Verlängerung <strong>der</strong> Amnestie bis zum 31.12.2007 kam es im zweiten<br />

Halbjahr 2007 trotz entsprechen<strong>der</strong> Rechtslage zu (fast) keinen Anmeldung selbständiger<br />

und unselbständiger <strong>Betreuung</strong>spersonen und dementsprechend kaum Anträge auf die<br />

entsprechende För<strong>der</strong>ung. Daher wurde eine weitere Verlängerung <strong>der</strong> Amnestie über den<br />

31.12.2007 hinaus nicht als sinnvoll angesehen, obwohl es zahlreiche entsprechende<br />

politische For<strong>der</strong>ungen gab.<br />

Um aber das Problem rückwirken<strong>der</strong> Strafen für jene, die nun ihre <strong>Betreuung</strong>sverhältnisse<br />

legalisieren (wollten),in den Griff zu bekommen, wurde im Jänner 2008 auf Vorschlag des<br />

Bundeskanzlers eine Pardonierungsregelung in Form eines bis zum 30. 6. 2008 befristeten<br />

Verfassungsgesetzes (Pflege-Verfassungsgesetz) beschlossen: Wer bis zum 30. 6. 2008<br />

seine <strong>Betreuung</strong> anmeldet bzw. wer sich bis zum 30. 6. 2008 als selbständige<br />

<strong>Betreuung</strong>sperson anmeldet, kann sich darauf verlassen, das bisherige nicht legale<br />

<strong>Betreuung</strong>sverhältnisse nicht nachträglich unter Strafe gestellt werden. Auch<br />

Sozialversicherungsbeiträge werden in diesem Fall nicht rückwirkend eingefor<strong>der</strong>t.<br />

Durch die Stellung dieser Pardonierung in den Verfassungsrang wurde absolute<br />

Rechtssicherheit geschaffen, denn die Tatsache, dass für all jene, die in diesen 6 Monaten<br />

ihre <strong>Betreuung</strong> legalisier(t)en, keine rückwirkenden Beitragsschulden geltend gemacht und<br />

keine Strafen ausgesprochen werden können, kann nun we<strong>der</strong> durch den<br />

Einfachgesetzgeber noch durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden.<br />

Ab dem 1.1.2008 entwickelten sich die Zahlen <strong>der</strong> Anmeldung von (vor allem selbständigen)<br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen und in <strong>der</strong>en Folge auch die För<strong>der</strong>anträge nach § 21b BPGG (dazu<br />

mehr weiter unten).<br />

6.4.4.8 Novelle zum GuKG am 10.4.2008<br />

Mit <strong>der</strong> am 10. 4. 2008 in Kraft getretenen Novelle zum Gesundheits- und<br />

Krankenpflegegesetz konnte das im Regierungsbeschluss vom 14. 2. 2007 beschlossene<br />

Regelwerk zur Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> und <strong>der</strong> darauf aufbauenden<br />

För<strong>der</strong>ung (mit Ausnahme <strong>der</strong> – bereits angesprochenen – noch nicht rechtskräftigen 15a<br />

Vereinbarung) abgeschlossen werden. In dieser Novelle wird vor allem die Qualifikation <strong>der</strong><br />

PersonenbetreuerInnen geregelt, die eine theoretische Ausbildung (200 Stunden)<br />

vergleichbar einer Heimhilfe nachweisen müssen. Als zweite, diese Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

ersetzende Voraussetzung wird eine sechsmonatige sachgerechte <strong>Betreuung</strong><br />

vorgeschrieben, als dritte Variante ist die befristete Befugniserteilung (Delegation) durch<br />

Bestätigung eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und<br />

Krankenpflege o<strong>der</strong> Arztes/Ärztin, <strong>der</strong>/die sich im nötigen Ausmaß zu vergewissern hat, dass<br />

die <strong>Betreuung</strong>sperson über die notwendigen Qualifikationen verfügt, vorgesehen. Dies ist zu<br />

dokumentieren und ist höchstens auf die Dauer des Bettreuungsverhältnisses befristet.<br />

Endbericht 41


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

6.4.4.9 Auslaufen <strong>der</strong> Pardonierung zum 1.7.2008<br />

Am Ende dieses Evaluationszeitraumes steht das Auslaufen <strong>der</strong> Pardonierungsregelung<br />

nach dem Pflege-Verfassungsgesetz zum 1. Juli 2008. Personen, die sich erst nach diesem<br />

Zeitpunkt entschließen, ihre <strong>Betreuung</strong>sverhältnisse zu legalisieren, könnten nun auch für<br />

(nicht verjährte) verwaltungs- und strafrechtliche Übertretungen (Verwaltungsbestimmungen,<br />

Abgabenrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht) belangt werden. Ob und wie weit<br />

diese tatsächlich passieren wird, werden die kommenden Wochen und Monate zeigen.<br />

Endbericht 42


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

7 die Rechtslage im Berichtszeitraum 54<br />

Um die geltende Rechtslage und die damit verbundenen rechtlichen Problemstellungen<br />

besser verstehen zu können, muss etwas weiter ausgeholt und auch die Situation vor dem<br />

Juli 2007 dargestellt werden.<br />

7.1 Die rechtliche Situation bis zum 1.7.2007<br />

Entgegen <strong>der</strong> weit verbreiteten Annahme, das eigentliche rechtliche Problem <strong>der</strong> 24-<br />

Stunden-<strong>Betreuung</strong> läge in den Übergangsbestimmungen am Arbeitsmarkt für Personen aus<br />

den neuen EU-Staaten und man müsse daher die Amnestie bis zum Ende dieser<br />

Übergangsfristen verlängern, um damit alle Probleme vom Tisch zu kriegen, werden durch<br />

die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> mehrere rechtliche Bereiche berührt und haben daher zu einem –<br />

zumindest vor Beginn <strong>der</strong> Amnestie im Herbst 2006 – mehrfach illegalen Situation geführt.<br />

7.1.1 Auslän<strong>der</strong>beschäftigung<br />

Durch die Übergangsbestimmungen <strong>der</strong> Beitrittsverträge für die am 1.5.2004 in die EU<br />

eingetretenen 10 europäischen Staaten ist die volle Freiheit am Arbeitsmarkt für BürgerInnen<br />

dieser Staaten erst 2009, spätestes aber 2011 herzustellen. Bis dahin gelten sie am<br />

Arbeitsmarkt (nicht jedoch in allen an<strong>der</strong>en Rechtsangelegenheiten wie dem<br />

Aufenthaltsrecht o<strong>der</strong> dem Gewerberecht) den BürgerInnen aus Drittstaaten 55 gleichgestellt.<br />

Ihre Beschäftigung ist in <strong>der</strong> Regel 56 nur nach einer Beschäftigungsbewilligung durch das<br />

örtlich zuständige AMS möglich. Mit <strong>der</strong> Novelle zur Auslän<strong>der</strong>-Beschäftigungsverordnung<br />

(BGBl. II Nr. 405/2006) wurden mit Wirkung vom 1.11.2006 ausländische <strong>Betreuung</strong>skräfte<br />

o<strong>der</strong> jene, für die sie arbeiten, vor Bestrafung geschützt.<br />

7.1.2 Arbeitsrecht<br />

So es sich bei den im Haushalt tätigen <strong>Betreuung</strong>skräften um unselbständig Beschäftigte<br />

handelte, wer (und ist) das österreichische Arbeitsrecht anzuwenden. Die Tatsache, ob es<br />

sich um en unselbständiges o<strong>der</strong> gegebenenfalls ein selbständiges Beschäftigungsverhältnis<br />

handelt, ist im österreichischen Recht von den Vertragsparteien nicht frei zu wählen. Es<br />

entscheidet <strong>der</strong> faktische Inhalt des Arbeitsvertrages, ob eine selbständige o<strong>der</strong><br />

unselbständige Beschäftigung vorliegt 57 . Gilt die Tätigkeit auf Grund ihres faktischen Inhaltes<br />

als unselbständige Beschäftigung, so sind allgemeine und Son<strong>der</strong>bestimmungen des<br />

Arbeitsrechtes insbeson<strong>der</strong>e nach dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz<br />

einzuhalten.<br />

54 Zu diesem Abschnitt siehe auch Rupp/Schmid 2007<br />

55 das sind alle Staaten, die nicht dem EWR angehören<br />

56 tatsächlich gibt es bereits einige Erleichterungen gegenüber „echten“ Drittstaatsangehörigen, diese darzustellen, würde aber<br />

diesen Artikel sprengen<br />

57 siehe z.B. Schmid 1999a, insbes. S. 305<br />

Endbericht 43


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Bei unselbständiger Beschäftigung sind auch die jeweils geltenden Entgeltbestimmungen<br />

anzuwenden. Im Fall <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sarbeit hätte <strong>der</strong> jeweilige Mindestlohntarif für<br />

HausgehilfInnen berücksichtigt werden müssen. Für die Einhaltung <strong>der</strong> arbeitsrechtlichen<br />

Bestimmungen verantwortlich wäre <strong>der</strong>/die DienstgeberIn, im Fall <strong>der</strong> unselbständig<br />

beschäftigten <strong>Betreuung</strong>skräfte die zu betreuende Person o<strong>der</strong> ein naher Angehöriger<br />

zuständig (zu den arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen siehe auch Pfeil 2008).<br />

7.1.3 Gewerberecht<br />

Bestünde kein Arbeitsverhältnis, son<strong>der</strong>n eine gewerbliche Vertragsbeziehung<br />

(beispielsweise über einen Werkvertrag), lag (und liegt) die Verantwortung für die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> gewerberechtlichen Bestimmungen grundsätzlich bei <strong>der</strong> Gewerbetreibenden selbst.<br />

7.1.4 Sozialversicherungsrecht<br />

Mit Aufnahme <strong>der</strong> faktischen Beschäftigung entsteht eine Sozialversicherungspflicht,<br />

entwe<strong>der</strong> nach dem ASVG (siehe ASVG § 4, bei unselbständiger Beschäftigung bzw. bei<br />

freien Dienstverträgen) o<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Gewerbeanmeldung nach dem GSVG. Bei<br />

unselbständiger Beschäftigung ist <strong>der</strong>/die DienstgeberIn gegenüber <strong>der</strong> zuständigen<br />

Gebietskrankenkasse für die Anmeldung und das Abführen <strong>der</strong> Beiträge 58 verantwortlich, bei<br />

selbständiger Beschäftigung ist <strong>der</strong>/die Beschäftigte selbst gegenüber <strong>der</strong> Gewerblichen<br />

Sozialversicherung melde- und beitragspflichtig. Diese Bestimmungen haben sich durch die<br />

neue Rechtslage für HausbetreuerInnen nicht verän<strong>der</strong>t.<br />

7.1.5 Steuerrecht<br />

Durch die Hausbetreuung entstehen auch steuerrechtliche Verpflichtungen. Besteht ein<br />

unselbständiges Beschäftigungsverhältnis, ist <strong>der</strong>/die DienstgeberIn neben <strong>der</strong> Betrags-<br />

auch für die Steuerabführung aus dem Beschäftigungsverhältnis verantwortlich.. Besteht ein<br />

Vertragsverhältnis zu einer/einem Gewerbetreibenden, ist <strong>der</strong>/die Gewerbetreibende für die<br />

Steuererklärung und die sich daraus ergebenden Steuerzahlungen (Einkommens- und ggf.<br />

Umsatzsteuer) selbst verantwortlich. Auch diese Bestimmungen haben sich durch die neue<br />

Rechtslage für HausbetreuerInnen nicht verän<strong>der</strong>t.<br />

7.2 Die Amnestie vom Oktober 2006<br />

Die Amnestieregelungen vom Herbst 2006 sollten verhin<strong>der</strong>n, dass zu betreuende Personen<br />

o<strong>der</strong> ihre Angehörigen kriminalisiert werden. Sie bestanden aus zwei Regelungen:<br />

58 neben den Sozialversicherungsbeiträgen fallen weitere Beiträge, z.B. die Arbeiterkammerumlage, an<br />

Endbericht 44


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

7.2.1 Novelle zur Auslän<strong>der</strong>-Beschäftigungsverordnung (BGBl II Nr. 405/2006)<br />

Mit dieser Novelle wird eine Bestrafung nach dem Auslän<strong>der</strong>beschäftigungsrecht<br />

(insbeson<strong>der</strong>e für BürgerInnen aus neuen EU-Staaten) in bestimmten Fällen verhin<strong>der</strong>t.<br />

Kriterien sind:<br />

� Es muss eine Pflege und <strong>Betreuung</strong> in Privathaushalten erfolgen<br />

� Die zu betreuende Person muss einen Bezug von Pflegegeld mindestens ab <strong>der</strong><br />

Stufe 3 o<strong>der</strong> eine vergleichbare Leistung haben<br />

� Arbeitgeber dürfen nur die pflegebedürftigen Menschen selbst, pflegende Angehörige<br />

o<strong>der</strong> eine inländische Pflege- und <strong>Betreuung</strong>seinrichtung sein.<br />

7.2.2 Pflege-Überleitungsgesetz (BGBl I Nr. 164/2006)<br />

Während die erste Regelung nur den Rechtsbereich die Auslän<strong>der</strong>Innenbeschäftigung<br />

erfasst, regelt das Pflege-Überleitungsgesetz für die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> relevante<br />

Bereiche des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes. Befristet bis zum 1. Juli 1007<br />

(schließlich bis zum 31.12.2007 verlängert) wurden Verwaltungsstrafbestimmungen und<br />

Verwaltungsstrafen ausgesetzt für Personen, die (o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Angehörige) Dienstleistungen<br />

einer 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> erhalten. Kriterien für diese Amnestie sind wie<strong>der</strong>um:<br />

� Es muss eine Pflege und <strong>Betreuung</strong> in Privathaushalten erfolgen<br />

� Die zu betreuende Person muss einen Bezug von Pflegegeld mindestens ab <strong>der</strong><br />

Stufe 3 o<strong>der</strong> eine vergleichbare Leistung haben<br />

� Arbeitgeber dürfen nur die pflegebedürftigen Menschen selbst, pflegende Angehörige<br />

o<strong>der</strong> eine inländische Pflege- und <strong>Betreuung</strong>seinrichtung sein.<br />

Von <strong>der</strong> Amnestieregelung waren bis zum 31.12.2007 folgende Bestimmungen erfasst 59 :<br />

• Nichtausstellung eines Dienstzettels (§ 2 Abs 1 Hausgehilfen- und -angestellten-<br />

Gesetz - HaushG)<br />

(gilt auch für Personenbetreuerinnen im Arbeitsverhältnis)<br />

• Nicht-Vorhandensein geeigneter Wohnräume bzw. unzureichen<strong>der</strong> Verpflegung für<br />

die Arbeitnehmerin (§ 4 HausgG)<br />

(gilt auch für Personenbetreuerinnen im Arbeitsverhältnis)<br />

• Verstoß gegen die Arbeitszeitregelungen (§ 5 (1) HausgG)<br />

• Verstoß gegen die Arbeitsruhebestimmungen (§ 5 (3 und 4) HausgG)<br />

• Verstoß gegen Freizeit und Entgelt für Feiertage (§ 6 HausgG)<br />

• Verstoß gegen die Urlaubsaufzeichnungen (§ 8 UrlG)<br />

(gilt auch für Personenbetreuerinnen im Arbeitsverhältnis)<br />

59 Quelle: Aussendung des BMSK vom November 2007<br />

Endbericht 45


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

• Verstoß gegen die Arbeitskräfteüberlassungsbestimmungen (beispielsweise wenn<br />

gesetzwidrige Vereinbarungen abgeschlossen und <strong>der</strong>en Einhaltung verlangt werden;<br />

wenn unzulässige grenzüberschreitende Überlassungen durchgeführt werden.<br />

(gilt auch im Bereich <strong>der</strong> Personenbetreuung)<br />

• Nichteinhaltung <strong>der</strong> Arbeitzeitbestimmungen nach HausbetreuungsG (§ 3 HBeG)<br />

(gilt für Personenbetreuerinnen im Arbeitsverhältnis)<br />

• Verstöße gegen die Melde-, Anzeige- und Auskunftspflicht nach ASVG (Anmeldung<br />

zur Sozialversicherung, etc.)<br />

(gilt auch im Bereich <strong>der</strong> Personenbetreuung)<br />

7.2.3 Bewertung<br />

Diese im Herbst 2006 vom Nationalrat beschlossene und ursprünglich bis zum 30. Juni 2007<br />

befristete (schließlich bis 31.12.2007 verlängerte) Amnestie nach dem Pflege-<br />

Übergangsgesetz hatte lediglich das Aussetzen von Verwaltungsstrafbestimmungen (<strong>der</strong> §<br />

23 des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes, des § 13 des Bundesgesetzes<br />

betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und die Einführung einer<br />

Pflegefreistellung, des § 22 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes - sofern die Tat durch die<br />

zu pflegende Person o<strong>der</strong> ihre Angehörigen begangen wurde - sowie die §§ 111 bis 113<br />

ASVG) zu Inhalt. Durch den offensichtlichen Verzicht auf Anzeigen bestand darüber hinaus<br />

so etwas wie eine „faktische Amnestie“, auf die allerdings kein Rechtsanspruch bestand.<br />

Die – wirklich gewichtigen – zivilrechtlichen Ansprüche, die bei gegebenen<br />

Scheinselbständigkeits-Verhältnissen, umfassende finanzielle Nachfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

ArbeitnehmerInnen gegen ihre – ehemaligen – ArbeitgeberInnen - nach sich ziehen können,<br />

sind von <strong>der</strong> vorgenannten Amnestie-Regelung völlig unberührt.<br />

7.3 Der Ministerratsbeschluss vom 14.2.2007<br />

Der Ministerratsvortrag <strong>der</strong> BM Dr. Bartenstein und Dr. Buchinger vom 14. 2. 2007 haben die<br />

Grundlage für die in weiterer Folge erstellten Gesetze <strong>der</strong> beiden Ressorts (HbeG, Novelle<br />

zur GewO, § 21b BPGG) geschaffen.<br />

7.4 Hausbetreuungsgesetz und Novelle zur Gewerbeordnung<br />

(BGBl I Nr. 33/2007)<br />

Mit 1. Juli 2007 ist mit dem Hausbetreuungsgesetz und einer Novelle zur Gewerbeordnung<br />

ein Regelwerk in Kraft getreten, das jene gesetzlichen Lücken schließen soll, die eine<br />

Legalisierung <strong>der</strong> pflegeergänzenden <strong>Betreuung</strong>, wie sie seit Jahren gelebte Praxis war,<br />

ermöglicht. Diese Regelung ermöglicht drei Formen <strong>der</strong> Legalisierung:<br />

• Das Modell <strong>der</strong> Anstellung im privaten Haushalt<br />

Endbericht 46


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

• Das Modell <strong>der</strong> Anstellung bei einem gemeinnützigen Anbieter sozialer Dienste<br />

• Das Modell <strong>der</strong> gewerblichen <strong>Betreuung</strong><br />

In diesen drei Formen ist die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> unter Wahrung von jeweils spezifischen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen nunmehr legal. Rechtsquellen sind das Hausbetreuungsgesetz (HBeG, BGBl<br />

I 2007/33) inklusive <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gewerbeordnung 1994 sowie eine Verordnung des<br />

Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Maßnahmen, die Gewerbetreibende, die das<br />

Gewerbe <strong>der</strong> Personenbetreuung ausüben, zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben<br />

und Gesundheit bei <strong>der</strong> Erbringung von Dienstleistungen zu erbringen haben (BGBL II<br />

2007/152)<br />

7.4.1 Grundlegende Bestimmungen<br />

Das HBeG gilt für <strong>Betreuung</strong>skräfte, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, wenn die<br />

zu betreuende Person Anspruch auf Pflegegeld ab <strong>der</strong> Stufe 3 hat o<strong>der</strong> Anspruch auf Stufe 1<br />

o<strong>der</strong> 2 hat und gleichzeitig wegen einer nachweislichen Demenzerkrankung ständiger<br />

<strong>Betreuung</strong>sbedarf besteht. Weitere Voraussetzung für unselbständige BetreuerInnen ist,<br />

dass nach einer Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen eine ununterbrochene Freizeit von<br />

mindestens <strong>der</strong> gleichen Dauer gewährt wird, die Arbeitszeit mindestens 48 Stunden pro<br />

Woche beträgt und wenn die <strong>Betreuung</strong>skraft für die Dauer <strong>der</strong> Arbeitsperiode in die<br />

Hausgemeinschaft <strong>der</strong> zu betreuenden Person aufgenommen wird.<br />

<strong>Betreuung</strong> nach dem HBeG umfasst Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in <strong>der</strong><br />

Hilfestellung insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Haushaltsführung und <strong>der</strong> Lebensführung bestehen,<br />

soweit diese Tätigkeiten nicht dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz unterliegen sowie<br />

sonstige auf Grund <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sbedürftigkeit notwendige Anwesenheiten.<br />

Die <strong>Betreuung</strong>skraft ist verpflichtet, mit an<strong>der</strong>en in die Pflege und <strong>Betreuung</strong> involvierten<br />

Personen und Einrichtungen zum Wohle <strong>der</strong> zu betreuenden Person zusammen zu arbeiten.<br />

Für eine in einem Arbeitsverhältnis tätige <strong>Betreuung</strong>skraft ist diese Verpflichtung eine aus<br />

dem Arbeitsverhältnis. Die <strong>Betreuung</strong>skraft ist zur Verschwiegenheit über alle ihr in<br />

Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen o<strong>der</strong> anvertrauten Angelegenheiten<br />

verpflichtet, soweit sie nicht davon befreit wurde o<strong>der</strong> sich nicht eine Auskunftsverpflichtung<br />

aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.<br />

7.4.2 Das Modell <strong>der</strong> Anstellung im privaten Haushalt<br />

Für <strong>Betreuung</strong>skräfte, die in einem Arbeitsverhältnis zu <strong>der</strong> zu betreuenden Person o<strong>der</strong><br />

einem/einer Angehörigen stehen, ist das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz (mit<br />

Ausnahme <strong>der</strong> §§ 5 und 6 Abs. 1 – 3) anzuwenden. Abweichend vom Hausgehilfen- und<br />

Hausangestelltengesetz wird im HBeG die Arbeitszeit wie folgt (HBeG § 3, Abs. 2 – 4)<br />

geregelt: In zwei aufeinan<strong>der</strong> folgenden Wochen darf die Arbeitszeit einschließlich <strong>der</strong> Zeiten<br />

von Arbeitsbereitschaft 128 Stunden nicht überschreiten. Allfällige über diese Höchstgrenze<br />

hinaus gehende Zeiten <strong>der</strong> Arbeitsbereitschaft, die die <strong>Betreuung</strong>skraft vereinbarungsgemäß<br />

in ihrem Wohnraum o<strong>der</strong> in näherer häuslicher Umgebung verbringt und während <strong>der</strong> sie im<br />

Übrigen frei über ihre Zeit verfügen kann, gelten nicht als Arbeitszeit im Sinne dieses<br />

Endbericht 47


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Bundesgesetzes. Die tägliche Arbeitszeit ist durch Ruhepausen von insgesamt mindestens<br />

drei Stunden zu unterbrechen, die auch frei von Arbeitsbereitschaft bleiben müssen. Davon<br />

sind mindestens zwei Ruhepausen von je 30 Minuten ununterbrochen zu gewährleisten.<br />

Darüber hinaus dürfen ArbeitnehmerInnen während jedes Zeitraums von 24 Stunden<br />

insgesamt weitere 10 Stunden nicht in Anspruch genommen werden.<br />

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Tod <strong>der</strong> zu betreuenden Person, auch wenn ein naher<br />

Angehöriger <strong>der</strong> zu betreuenden Person ArbeitgeberIn ist.<br />

Übertretungen dieser Bestimmungen sind nach § 23 des Hausgehilfen- und<br />

Hausangestelltengesetzes zu bestrafen.<br />

Die in einem Arbeitsverhältnis tätigen <strong>Betreuung</strong>skräfte sind gegenüber den<br />

ArbeitgeberInnen verpflichtet, die ihr vorgegebenen Handlungsleitlinien für den Alltag und<br />

den Notfall, insbeson<strong>der</strong>e über die Verständigung bzw. Beiziehung von Angehörigen,<br />

ÄrztInnen o<strong>der</strong> Einrichtungen, die mobile Dienste anbieten, bei erkennbarer<br />

Verschlechterung des Zustandsbildes, einzuhalten (§ 5 (2) HBeG).<br />

Die Anmeldung bei <strong>der</strong> zuständigen Gebietskrankenkasse und den Steuerbehörden ist eine<br />

Aufgabe des Dienstgebers, also in diesem Fall <strong>der</strong> betreuungsbedürftigen Person 60 o<strong>der</strong><br />

einer die Dienstgeberfunktion einnehmenden nahen Angehörigen im Sinne dieses<br />

Bundesgesetzes. Dieser (o<strong>der</strong> einer von ihr beauftragten) Person obliegt auch die<br />

Lohnverrechnung.<br />

7.4.3 Das Modell <strong>der</strong> Anstellung bei einem gemeinnützigen Anbieter sozialer<br />

Dienste<br />

Besteht das Beschäftigungsverhältnis <strong>der</strong> betreuenden Person(en) nicht mit <strong>der</strong> betreuten<br />

Person (o<strong>der</strong> einem/r nahen Angehörigen), son<strong>der</strong>n mit einer gemeinnützigen<br />

Trägerorganisation, so gelten prinzipiell die gleichen Bestimmungen (Arbeitszeit und<br />

Arbeitsruhe, Wohnung im Haushalt <strong>der</strong> zu betreuenden Person), das heißt, hier werden die<br />

entsprechenden Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes durch<br />

die Bestimmungen des § 3 des HBeG ersetzt. Die Bestimmungen <strong>der</strong> § 19c, 19d und 26 des<br />

AZG sind hier jedoch anzuwenden.<br />

Bei Übertretungen gelten hier die Strafbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes.<br />

Die Meldung bei <strong>der</strong> örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse und die Meldungen beim<br />

Finanzamt bzw. (sofern <strong>der</strong> Träger über keine Befreiung von <strong>der</strong> Kommunalsteuer verfügt)<br />

<strong>der</strong> zuständigen Gemeinde hat die in <strong>der</strong> Trägerorganisation für das Personal und die<br />

Gehaltsverrechnung zuständige Person im Auftrag des Dienstgebers zu erledigen.<br />

7.4.4 Das Modell <strong>der</strong> gewerblichen <strong>Betreuung</strong><br />

Wird die <strong>Betreuung</strong>sperson we<strong>der</strong> im Haushalt noch bei einem Träger angestellt, son<strong>der</strong>n<br />

agiert als selbständige DienstleistungerbringerIn, so gilt die Gewerbeordnung,. Hier kommen<br />

60 gegebenenfalls ihrer7s gesetzlichen Vertreters, insbeson<strong>der</strong>e bei vorliegen<strong>der</strong> Sachwalterschaft<br />

Endbericht 48


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

insbeson<strong>der</strong>e die mit dem HBeG novellierten §§ 159 und 160 <strong>der</strong> Gewerbeordnung (GewO<br />

BGBl 161/2006) zur Geltung.<br />

Der neue § 159 GewO in <strong>der</strong> Fassung vom 10. 4. 2008 definiert „Personenbetreuung“ wie<br />

folgt:<br />

„§ 159 (1) Gewerbetreibende, die das Gewerbe <strong>der</strong> Personenbetreuung ausüben, sind<br />

berechtigt, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen. Dies umfasst insbeson<strong>der</strong>e<br />

folgende Tätigkeiten<br />

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

a) Zubereitung von Mahlzeiten<br />

b) Vornahme von Besorgungen<br />

c) Reinigungstätigkeiten<br />

d) Durchführung von Hausarbeiten<br />

e) Durchführung von Botengängen<br />

f) Sorgetragung für ein gesundes Raumklima<br />

g) <strong>Betreuung</strong> von Pflanzen und Tieren<br />

h) Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, ausbessern)<br />

2. Unterstützung bei <strong>der</strong> Lebensführung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

a) Gestaltung des Tagesablaufes<br />

b) Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen<br />

3. Gesellschafterfunktion, insbeson<strong>der</strong>e<br />

a) Gesellschaft leisten<br />

b) Führen von Konversation<br />

c) Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte<br />

d) Begleitung bei diversen Aktivitäten<br />

4. Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die für die betreute Person<br />

getätigte Ausgaben<br />

5. Praktische Vorbereitung <strong>der</strong> betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel<br />

6. Organisation von Personenbetreuung.<br />

(2) Zu den Tätigkeiten nach Abs. 1 Z 2 zählen auch die in § 3b Abs. 2 Z 1 bis 5 des<br />

Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, genannten<br />

Tätigkeiten, solange nicht Umstände vorliegen, die aus medizinischer Sicht für die<br />

Durchführung dieser Tätigkeiten durch Laien eine Anordnung durch einen Angehörigen des<br />

gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfor<strong>der</strong>lich machen.<br />

(3) Gewerbetreibende, die das Gewerbe <strong>der</strong> Personenbetreuung ausüben, sind berechtigt,<br />

im Einzelfall<br />

1. nach Maßgabe des § 3b GuKG einzelne pflegerische Tätigeiten und<br />

2. nach Maßgabe des § 50b Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169 und des § 15 Abs. 7 GuKG<br />

einzelne ärztliche Tätigkeiten<br />

Endbericht 49


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

An <strong>der</strong> betreuten Person durchzuführen, wenn sie vom Gewerbetreibenden nicht<br />

überwiegend erbracht werden.“<br />

Die hier beschriebenen Gewerbetreibenden haben mit <strong>der</strong> betreuungsbedürftigen Person<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en gesetzlichen Vertreter eine Vereinbarung betreffen Handlungsleitlinien für den<br />

Alltag und den Notfall abzuschließen, insbeson<strong>der</strong>e über die Verständigung bzw. Beiziehung<br />

von Angehörigen, ÄrztInnen o<strong>der</strong> Einrichtungen, die mobile Dienste anbieten, im Falle<br />

erkennbarer Verschlechterung des Zustandsbildes. Sie haben das Haushaltsbuch zu führen<br />

und samt <strong>der</strong> Belegsammlung über einen Zeitraum von zwei Jahren aufzubewahren.<br />

Die selbständig tätige <strong>Betreuung</strong>skraft ist verpflichtet, entsprechend <strong>der</strong> getroffenen<br />

Vereinbarung über Handlungsleitlinien für den Alltag und den Notfall (§ 160 Abs. 2 Z 1 <strong>der</strong><br />

Gewerbeordnung) vorzugehen. (HBeG § 5 (1))<br />

Die selbständig tätige <strong>Betreuung</strong>skraft muss einen Gewerbeschein für ein allgemeines<br />

Gewerbe (ohne weiteren Befähigungsnachweis) lösen und ist selbst für die Abführung <strong>der</strong><br />

Sozialversicherungsbeiträge sowie <strong>der</strong> Einkommenssteuer (und gegebenenfalls <strong>der</strong><br />

Umsatzsteuer) verantwortlich.<br />

7.5 Die 15a-Vereinbarung mit den Bundeslän<strong>der</strong>n zur För<strong>der</strong>ung<br />

nach § 21b BPGG<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Finanzausgleichsverhandlungen mit den Län<strong>der</strong>n konnte im Herbst 2007 auch<br />

eine Vereinbarung nach Art. 15a B-VG mit den Bundslän<strong>der</strong>n getroffen werden. Diese<br />

Vereinbarung, die mittlerweile (Juli 2008) von allen Bundeslän<strong>der</strong>n außer Nie<strong>der</strong>österreich61 unterschrieben wurde, regelt die konkrete Umsetzung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung und ihre regelmäßige<br />

<strong>Evaluierung</strong>.<br />

Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung werden die Rechtsgrundlagen für die För<strong>der</strong>ung,<br />

die Durchführung, die Finanzierung und den notwendigen Datenausgleich zwischen Bund<br />

und Län<strong>der</strong>n vollständig in Kraft sein.<br />

7.6 Das „För<strong>der</strong>modell“ – För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG<br />

7.6.1 Die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz<br />

Grundlage für die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> war eine Novelle zum<br />

Bundespflegegeldgesetz (BPGG). Hier wurde ein § 21b eingefügt. Dieser lautet (in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 10.4.2008):<br />

„§ 21b. (1) Zum Zweck <strong>der</strong> Unterstützung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> pflegebedürftiger<br />

Personen im Sinne des HBeG können nach Maßgabe <strong>der</strong> dafür zur Verfügung stehenden<br />

Mittel aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung (§ 22 des<br />

61 Nach Auskunft des Vertreters des Landes Nie<strong>der</strong>österreich in <strong>der</strong> Steuergruppensitzung am 2.6. 2008 ist die <strong>der</strong>zeit noch<br />

fehlende Unterschrift des Landes NÖ nicht inhaltlich begründet, die Verzögerung ergab sich vielmehr durch die<br />

Neukonstituierung des NÖ Landtages und die Regierungsumbildung in Folge <strong>der</strong> Landtagswahlen vom März 2006<br />

Endbericht 50


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Bundesbehin<strong>der</strong>tengesetzes) Zuwendungen an pflegebedürftige Personen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />

Angehörige gewährt werden.<br />

(2) Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung sind:<br />

1. die <strong>Betreuung</strong> gemäß § 1 Abs. 1 HBeG,<br />

2. die Feststellung des Bedarfes einer bis zu 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>,<br />

3. ein Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe <strong>der</strong> Stufe 3 nach diesem Bundesgesetz<br />

o<strong>der</strong> einem Landespflegegeldgesetz,<br />

4. eine angemessene Beteiligung an<strong>der</strong>er Gebietskörperschaften an den Kosten <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong> und<br />

5. a) eine theoretische Ausbildung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft, die im Wesentlichen <strong>der</strong> Ausbildung<br />

eines Heimhelfers nach <strong>der</strong> Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und<br />

den Län<strong>der</strong>n über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005, entspricht o<strong>der</strong>,<br />

b) dass die <strong>Betreuung</strong>skraft seit mindestens sechs Monaten die <strong>Betreuung</strong> im Sinne des<br />

HBeG o<strong>der</strong> gemäß § 159 GewO 1994 nach den Erfor<strong>der</strong>nissen einer sachgerechten<br />

<strong>Betreuung</strong> des För<strong>der</strong>werbers durchgeführt hat o<strong>der</strong><br />

c) eine Befugnis <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft gemäß §§ 3b o<strong>der</strong> 15 Abs. 7 des Gesundheits- und<br />

Krankenpflegegesetzes (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, in <strong>der</strong> Fassung des Bundesgesetzes<br />

BGBl. I Nr. 57/2008, o<strong>der</strong> gemäß § 50b des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169, in <strong>der</strong><br />

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2008.<br />

Eine dieser Voraussetzungen muss ab 1. Jänner 2009 erfüllt sein. Von <strong>der</strong> Voraussetzung<br />

<strong>der</strong> Z 4 kann auf die Dauer von längstens 6 Monaten ab In-Kraft-Treten dieser Bestimmung<br />

abgesehen werden.<br />

(3) Aus verwaltungsökonomischen Gründen können die Zuwendungen auf <strong>der</strong> Basis einer<br />

entsprechenden Vereinbarung an Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen<br />

Rechts o<strong>der</strong> Sozialversicherungsträger ausbezahlt werden, sofern damit <strong>der</strong> Zweck <strong>der</strong><br />

Zuwendung erreicht wird.<br />

(4) Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz hat nähere Bestimmungen<br />

über die Voraussetzungen, unter denen eine Zuwendung im Sinne des Abs. 1 gewährt<br />

werden kann (wie die Höhe <strong>der</strong> Zuwendung, beson<strong>der</strong>s berücksichtigungswürdige<br />

Umstände, Abwicklung, Maßnahmen <strong>der</strong> Qualitätssicherung), in Form von Richtlinien zu<br />

erlassen. Vor Erlassung dieser Richtlinien ist <strong>der</strong> Bundesbehin<strong>der</strong>tenbeirat (§ 8 des<br />

Bundesbehin<strong>der</strong>tengesetzes) zu hören. Diese Richtlinien haben im Bundesministerium für<br />

Soziales und Konsumentenschutz zur Einsichtnahme aufzuliegen.<br />

(5) § 24 des Bundesbehin<strong>der</strong>tengesetzes ist auf Zuwendungen nach diesem Abschnitt nicht<br />

anzuwenden; §§ 25 und 26 des Bundesbehin<strong>der</strong>tengesetzes gelten sinngemäß.“<br />

Die För<strong>der</strong>ungen auf Grundlage des § 21b BPGG gelten auch für BezieherInnen von<br />

Landespflegegel<strong>der</strong>n.<br />

Endbericht 51


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

7.6.2 För<strong>der</strong>richtlinie des BMSK 62<br />

Mit Inkrafttreten des HBeG, <strong>der</strong> Novelle zur GewO und dem § 21b des BPGG am 1. 7. 2007<br />

sind auch die Richtlinien des BMSK zur Unterstützung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> auf<br />

Grundlage des § 21b des Bundespflegegeldgesetzes in Kraft getreten. Zum Zweck <strong>der</strong><br />

Unterstützung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können<br />

aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung Zuschüsse an pflegebedürftige<br />

Personen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Angehörige gewährt werden.<br />

Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung dieser För<strong>der</strong>ung sind das Vorliegen eines<br />

<strong>Betreuung</strong>sverhältnisses im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hausbetreuungsgesetzes, <strong>der</strong><br />

Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe <strong>der</strong> Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz<br />

o<strong>der</strong> einem Landespflegegeldgesetz, die Notwendigkeit einer 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>; bei<br />

Beziehern/Bezieherinnen von Pflegegeld ab <strong>der</strong> Stufe 5 wird in aller Regel von <strong>der</strong><br />

Notwendigkeit einer solchen <strong>Betreuung</strong> auszugehen sein. Bei Beziehern/Bezieherinnen von<br />

Pflegegeld <strong>der</strong> Stufen 3 und 4 ist die Notwendigkeit einer 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> durch eine<br />

begründete (fach)ärztliche Bestätigung o<strong>der</strong> durch eine begründete Bestätigung an<strong>der</strong>er zur<br />

Beurteilung des Pflegebedarfs berufener Expert/innen nachzuweisen. Das<br />

<strong>Betreuung</strong>sverhältnis kann in folgenden Formen bestehen:<br />

• Begründung eines Dienstverhältnisses mit <strong>der</strong> pflegebedürftigen Person o<strong>der</strong><br />

einer/einem Angehörigen,<br />

• Abschluss eines Vertrages dieser Personen mit einem gemeinnützigen Anbieter o<strong>der</strong><br />

• selbständige Erwerbstätigkeit von <strong>Betreuung</strong>skräften.<br />

Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen können auf Antrag folgende Zuschüsse gewährt<br />

werden:<br />

7.6.2.1 Zuschuss bei Beschäftigung unselbständiger <strong>Betreuung</strong>skräfte<br />

Auf <strong>der</strong> Basis von zwei Beschäftigungsverhältnissen und <strong>der</strong> nach den Bestimmungen des<br />

Hausbetreuungsgesetzes höchst zulässigen Arbeitszeit beträgt <strong>der</strong> Zuschuss € 800<br />

monatlich, zwölf Mal jährlich. Liegt nur ein Beschäftigungsverhältnis vor, beträgt <strong>der</strong><br />

Zuschuss bei höchst zulässiger Arbeitszeit € 400 monatlich. Der Zuschuss kann frühestens<br />

mit Beginn des <strong>Betreuung</strong>sverhältnisses gewährt werden und endet mit dem Tod <strong>der</strong><br />

pflegebedürftigen Person, dem Ende des Dienstverhältnisses/<strong>der</strong> Dienstverhältnisse mit <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>skraft/den <strong>Betreuung</strong>skräften, dem Ende des Vertragsverhältnisses <strong>der</strong><br />

pflegebedürftigen Person o<strong>der</strong> ihres Angehörigen mit dem gemeinnützigen Anbieter.<br />

7.6.2.2 Zuschuss bei Beschäftigung selbständiger <strong>Betreuung</strong>skräfte<br />

Für zwei selbständig erwerbstätige <strong>Betreuung</strong>skräfte beträgt <strong>der</strong> Zuschuss auf <strong>der</strong> Basis<br />

einer monatlichen Beitragsgrundlage von jeweils mindestens € 537,78 im Monat € 225,-<br />

(zwölf Mal jährlich). Für nur eine selbständig erwerbstätige <strong>Betreuung</strong>skraft kann ein<br />

62 Siehe dazu auch BMSK 2008a<br />

Endbericht 52


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Zuschuss in Höhe von € 112,50 monatlich geleistet werden. Die Einsatzzeiten müssen in<br />

beiden Fällen das im Hausbetreuungsgesetz genannte Mindestausmaß erreichen. Besteht<br />

für die <strong>Betreuung</strong>skräfte in einem an<strong>der</strong>en EU-Mitgliedsstaat eine entsprechende<br />

Sozialversicherung und wird ein Nachweis darüber erbracht, kann ein Zuschuss in Höhe <strong>der</strong><br />

geleisteten Beiträge, für zwei <strong>Betreuung</strong>skräfte maximal in Höhe von € 225 monatlich, bei<br />

nur einer <strong>Betreuung</strong>skraft von maximal € 112,50 monatlich gewährt werden. Die<br />

Einsatzzeiten müssen in beiden Fällen das im Hausbetreuungsgesetz genannte<br />

Mindestausmaß erreichen. Der Zuschuss kann frühestens mit Beginn des<br />

<strong>Betreuung</strong>sverhältnisses gewährt werden und endet mit dem Tod <strong>der</strong> pflegebedürftigen<br />

Person o<strong>der</strong> dem Ende des <strong>Betreuung</strong>sverhältnisses mit <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft/den<br />

<strong>Betreuung</strong>skräften.<br />

Der Zuschuss ist tageweise zu aliquotieren. Wird das <strong>Betreuung</strong>sverhältnis auf Grund eines<br />

Krankenhausaufenthaltes gekündigt, ist <strong>der</strong> Zuschuss für die Dauer <strong>der</strong> gesetzlichen o<strong>der</strong><br />

vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist des/<strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sverhältnisse(s), längstens aber<br />

für einen Zeitraum von 3 Monaten weiter zu gewähren.<br />

7.6.2.3 Antragstellung und Auszahlung<br />

Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses sind nach Möglichkeit vor Beginn des<br />

<strong>Betreuung</strong>sverhältnisses bzw. in zeitlicher Nähe zur Begründung desselben einzubringen.<br />

Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Es ist auch eine<br />

rückwirkende Beantragung bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Legalisierung (Anmeldung) <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>skräfte möglich.<br />

Der Zuschuss wird monatlich an die pflegebedürftige Person o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Angehörige/n,<br />

sofern diese/r Dienstgeber/in ist, ausbezahlt; ist die <strong>Betreuung</strong>skraft bei einer<br />

Trägerorganisation beschäftigt, kann die Auszahlung direkt an die Trägerorganisation<br />

erfolgen. Ein Zuschuss ist nur dann zulässig, wenn die Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und<br />

Wirtschaftlichkeit des Einsatzes <strong>der</strong> Fondsmittel gewährleistet sind.<br />

7.6.2.4 Einkommen und Vermögen<br />

Ein Zuschuss kann gewährt werden, wenn das monatliche Netto-Gesamteinkommen <strong>der</strong><br />

pflegebedürftigen Person einen Betrag von € 2.500,- nicht übersteigt. Diese<br />

Einkommensgrenze erhöht sich für jede/n unterhaltsberechtigte/n Angehörige/n um € 400,-,<br />

für eine/n behin<strong>der</strong>te/n unterhaltsberechtigte/n Angehörige/n um € 600,-. Übersteigt das<br />

Einkommen die jeweilige Einkommensgrenze um weniger als den im Punkt 2.1. genannten<br />

maximalen Zuschuss, so ist <strong>der</strong> Differenzbetrag als Zuschuss zu gewähren. Beträgt die<br />

Differenz weniger als € 50,-, ist kein Zuschuss zu gewähren. Als Einkommen ist<br />

grundsätzlich jede regelmäßig zufließende Geldleistung anzusehen. Zum anrechenbaren<br />

Einkommen zählen jedoch nicht: Pflegegeld o<strong>der</strong> vergleichbare Leistungen auf Grund<br />

bundes- o<strong>der</strong> landesgesetzlicher Vorschriften, Son<strong>der</strong>zahlungen, Grundrenten nach den<br />

Sozialentschädigungsgesetzen, Familienbeihilfen, Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld, Studienbeihilfen,<br />

Wohnbeihilfen, Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> o<strong>der</strong> vergleichbare<br />

Leistungen sowie Familienför<strong>der</strong>ungen nach landesgesetzlichen Vorschriften.<br />

Endbericht 53


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Der Zuschuss ist nur insoweit zu gewähren, als die pflegebedürftige Person über kein<br />

verwertbares Vermögen verfügt, um die Kosten einer 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> tragen zu<br />

können. Vermögen in Form von Bargeld o<strong>der</strong> Geldeswert bleibt bis zu einem Betrag von €<br />

7.000,- unberücksichtigt 63 . Darüber hinaus gehendes Vermögen ist zu verwerten. Ist die<br />

Verwertung des Vermögens dem/<strong>der</strong> Pflegebedürftigen nicht zumutbar, sind die Erträge bei<br />

<strong>der</strong> Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen. Das Eigenheim (die<br />

Eigentumswohnung), die <strong>der</strong> Befriedigung des angemessenen Wohnbedürfnisses des/<strong>der</strong><br />

Pflegebedürftigen dient, bleibt unberücksichtigt.<br />

7.6.2.5 Verfahren<br />

Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes<br />

sind beim Bundessozialamt einzubringen. Auch bei den Entscheidungsträgern im Sinne des<br />

§ 22 des Bundespflegegeldgesetzes o<strong>der</strong> bei den Län<strong>der</strong>n als Sozialhilfeträger können<br />

Ansuchen eingebracht werden. Das Ansuchen ist entwe<strong>der</strong> eigenhändig, von einem/einer<br />

gesetzlichen Vertreter/in o<strong>der</strong> von einem/einer Angehörigen zu unterfertigen. Folgende<br />

Unterlagen sind dem Antrag anzuschließen:<br />

Bei Beschäftigung von unselbständigen <strong>Betreuung</strong>skräften: eine Erklärung, dass eine<br />

<strong>Betreuung</strong> im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hausbetreuungsgesetzes vorliegt, eine Erklärung,<br />

dass die vereinbarte Arbeitszeit mindestens 48 Stunden pro Woche und höchstens 128<br />

Stunden in zwei aufeinan<strong>der</strong> folgenden Wochen beträgt, eine Erklärung, dass eine<br />

Vereinbarung besteht, wonach die <strong>Betreuung</strong>skraft allenfalls darüber hinaus gehende Zeiten<br />

<strong>der</strong> Arbeitsbereitschaft in ihrem Wohnraum o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> näheren häuslichen Umgebung<br />

verbringt, eine Erklärung, dass für den Zuschusszeitraum keine begünstigte<br />

sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegen<strong>der</strong> Angehöriger im Sinne <strong>der</strong> §§ 77 Abs.<br />

9 ASVG; 33 Abs. 10 GSVG o<strong>der</strong> 28 Abs. 7 BSVG in Anspruch genommen wird, <strong>der</strong> letzte<br />

rechtskräftige Bescheid/Urteil über den Pflegegeldbezug, bei Beziehern/Bezieherinnen von<br />

Pflegegeld <strong>der</strong> Stufen 3 und 4 eine begründete (fach)ärztliche Bestätigung bzw. eine<br />

begründete Bestätigung an<strong>der</strong>er zur Beurteilung des Pflegebedarfs berufener<br />

Experten/innen über die Notwendigkeit <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>, Bestätigung <strong>der</strong><br />

Anmeldung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft beim Sozialversicherungsträger, <strong>der</strong> Meldezettel <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>skraft und eine Erklärung über Einkommen, Vermögen, Unterhaltsverpflichtungen<br />

<strong>der</strong> pflegebedürftigen Person.<br />

Bei Beschäftigung von selbständigen <strong>Betreuung</strong>skräften: eine Erklärung, dass eine<br />

<strong>Betreuung</strong> im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hausbetreuungsgesetzes vorliegt, eine Erklärung,<br />

dass auf Grund <strong>der</strong> selbständigen Erwerbstätigkeit eine Pflichtversicherung nach § 2 Abs. 1<br />

Z 1 GSVG und einer monatlichen Beitragsgrundlage von mindestens € 537,78 besteht und<br />

die Einsatzzeit <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft mindestens 48 Stunden pro Woche beträgt, eine<br />

Erklärung, dass für den Zuschusszeitraum keine begünstigte sozialversicherungsrechtliche<br />

Absicherung pflegen<strong>der</strong> Angehöriger im Sinne <strong>der</strong> §§ 77 Abs. 9 ASVG; 33 Abs. 10 GSVG<br />

o<strong>der</strong> 28 Abs. 7 BSVG in Anspruch genommen wird, <strong>der</strong> letzte rechtskräftige Bescheid/Urteil<br />

63 Auf Grundlage einer 15a-Vereinbarung können die Län<strong>der</strong> nach oben abweichende Einkommens- und Vermögensgrenzen<br />

festlegen o<strong>der</strong> darauf gänzlich verzichten. Die Län<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>österreich und Vorarlberg haben auf die Vermögensgrenze<br />

verzichtet, das Land Tirol hat eine erhöhte Vermögensgrenze von 10.000,- €.<br />

Endbericht 54


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

über den Pflegegeldbezug, bei Beziehern/Bezieherinnen von Pflegegeld <strong>der</strong> Stufen 3 und 4<br />

eine begründete (fach)ärztliche Bestätigung bzw. eine begründete Bestätigung an<strong>der</strong>er zur<br />

Beurteilung des Pflegebedarfs berufener ExpertInnen über die Notwendigkeit <strong>der</strong> 24-<br />

Stunden-<strong>Betreuung</strong>, Bestätigung <strong>der</strong> Anmeldung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft beim<br />

Sozialversicherungsträger, bei einer <strong>Betreuung</strong>skraft aus einem an<strong>der</strong>en EU-Mitgliedstaat<br />

ein Nachweis über die Sozialversicherung in diesem EU-Staat sowie die geleisteten<br />

Beiträge, <strong>der</strong> Meldezettel <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft und eine Erklärung über Einkommen,<br />

Vermögen, Unterhaltsverpflichtungen <strong>der</strong> pflegebedürftigen Person.<br />

Mit <strong>der</strong> Durchführung des Ermittlungsverfahrens sowie mit <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong><br />

widmungsgemäßen Verwendung des Zuschusses wird das Bundessozialamt betraut. Zur<br />

Entscheidung über Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses im Sinne dieser Richtlinien<br />

wird das Bundessozialamt ermächtigt. Auf Ersuchen des Zuschusswerbers/<strong>der</strong><br />

Zuschusswerberin kann die Entscheidung des Bundessozialamtes vom Bundesministerium<br />

für Soziales und Konsumentenschutz auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft<br />

werden.<br />

7.6.2.6 Weitere Bestimmungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>richtlinie:<br />

Meldepflichten: Die pflegebedürftige Person bzw. die <strong>Betreuung</strong>skräfte sind verpflichtet,<br />

dem Bundessozialamt alle Umstände, die Auswirkungen auf den Zuschuss haben können,<br />

unverzüglich zu melden.<br />

Rückfor<strong>der</strong>ung des Zuschusses: Der Zuschuss kann vom Bundessozialamt<br />

zurückgefor<strong>der</strong>t werden, wenn <strong>der</strong> Antragsteller/die Antragstellerin wesentliche Umstände<br />

verschwiegen o<strong>der</strong> unwahre Angaben gemacht hat, <strong>der</strong> Zuschuss widmungswidrig<br />

verwendet wurde o<strong>der</strong> die Überprüfung <strong>der</strong> widmungsgemäßen Verwendung vereitelt wird.<br />

Von <strong>der</strong> Rückfor<strong>der</strong>ung kann in beson<strong>der</strong>s berücksichtigungswürdigen Fällen abgesehen<br />

werden.<br />

Qualitätssicherung: Zur Sicherung <strong>der</strong> Qualität in <strong>der</strong> häuslichen <strong>Betreuung</strong> kann <strong>der</strong><br />

Zuschussgeber geeignete Maßnahmen, etwa Information und Beratung in Form eines<br />

Hausbesuches insbeson<strong>der</strong>e durch Pflegefachkräfte, vorsehen.<br />

Härteklausel: Ergibt sich aus <strong>der</strong> Anwendung dieser Richtlinien eine beson<strong>der</strong>e Härte, kann<br />

das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz eine von diesen Richtlinien<br />

abweichende Entscheidung treffen.<br />

Informationen und Beratungen über die För<strong>der</strong>ung werden über das Bundesministerium<br />

für Soziales und Konsumentenschutz unter www.pflegedaheim.at bzw. unter <strong>der</strong><br />

Telefonnummer 0800 - 22 03 03 (kostenlos aus ganz Österreich) angeboten.<br />

7.7 Die Verlängerung <strong>der</strong> Amnestie bis zum 31.12.2007<br />

Nach den Nationalratswahlen vom 1.10. 2006 hat <strong>der</strong> neue Nationalrat in Bedachtnahme auf<br />

die sommerliche Pflegediskussion des Jahres 2006 bereits im Herbst 2006 eine bis zum<br />

Endbericht 55


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

30.6.2007 befristete Amnestie bei Verstößen gegen die arbeits- und fremdenrechtlichen<br />

Bestimmungen beim Vorliegen von häuslicher 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> beschlossen.<br />

Da das HbeG, die Novelle zur GewO und die För<strong>der</strong>bestimmungen erst im Juni 2007<br />

beschlossen wurden, hat sich <strong>der</strong> Gesetzgeber entschieden, die Amnestieregelung bis zum<br />

31.12. 2007 zu verlängern. Allerdings ist diese Verlängerung juristisch umstritten, da<br />

argumentiert werden kann, dass eine Amnestie gegenüber Verstößen, die wegen des<br />

Fehlens einer entsprechenden gesetzlichen Regelung erfolgt sind, nach Inkrafttreten<br />

entsprechen<strong>der</strong> gesetzlicher Bestimmungen ihre materielle Basis verloren hat. Außerdem<br />

soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass sich diese Amnestieregelung<br />

zivilrechtliche Ansprüche (ehemaliger) HausbetreuerInnen unberührt lässt.<br />

7.8 Das Pflege-Verfassungsgesetz BGBl I Nr. 43/2008<br />

Nach Ende <strong>der</strong> Amnestieregelung am 31.12.2007 ist am 27.2.2008 das – in seiner Geltung<br />

bis 30.6.2008 befristete – Pflege-Verfassungsgesetz (die „Pardonierungsbestimmmung“) in<br />

Kraft getreten.<br />

Das Gesetz besteht aus den folgenden Paragraphen: § 1 (Geltungsbereich), § 2<br />

(Aussetzung von Verwaltungsstrafbestimmungen). § 3 (Verjährung von Beitrags- und<br />

Abgabennachfor<strong>der</strong>ungen), § 4 (Anmeldung zur Sozialversicherung), § 5 (Verweisungen)<br />

und § 6 (Außerkrafttreten und Vollziehung).<br />

Der § 1 lautet:<br />

„§ 1. Dieses Bundesverfassungsgesetz gilt für die Pflege und <strong>Betreuung</strong> von Personen in<br />

Privathaushalten im Rahmen einer selbständigen o<strong>der</strong> unselbständigen Erwerbstätigkeit,<br />

wenn<br />

1. die zu pflegende o<strong>der</strong> zu betreuende Person o<strong>der</strong> eine Angehörige ArbeitgeberIn<br />

o<strong>der</strong> AuftraggeberIn ist und<br />

2. die zu pflegende o<strong>der</strong> zu betreuende Person Anspruch auf Pflegegeld nach dem<br />

Bundespflegegeldgesetz, BGBl Nr. 110/1993, o<strong>der</strong> nach den<br />

Landespflegegeldgesetzen bzw. auf eine gleichartige Leistung hat.“<br />

Der § 2 lautet:<br />

„§ 2 (1) Folgende Bestimmungen sind in den in Abs. 3 genannten Zeiträumen nicht<br />

anzuwenden:<br />

1. § 23 des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes BGBl. Nr. 235/1962;<br />

2. § 3 Abs. 5 des Hausbetreuungsgesetzes, BGBl. I Nr. 33/2007;<br />

3. § 13 des Bundesgesetzes betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und<br />

die Einführung einer Pflegefreistellung, BGBl. Nr. 39/1976;<br />

4. § 28 des Auslän<strong>der</strong>beschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975;<br />

5. § 22 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, BGBl. Nr. 196/1988, sofern die Tat<br />

durch die zu pflegende o<strong>der</strong> zu betreuende Person o<strong>der</strong> ihre Angehörigen begangen<br />

wurde;<br />

6. § 366 Abs. 1 Z 1 <strong>der</strong> Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194;<br />

Endbericht 56


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

7. die §§ 111 bis 113 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr.<br />

189/1955;<br />

8. § 23 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978;<br />

9. die §§ 33, 34 und 49 bis 51 des Finanzstrafgesetzes, BGBl. Nr. 129/1958;<br />

10. § 217 <strong>der</strong> Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961.<br />

(2) Wer im Rahmen des Geltungsbereiches dieses Bundesverfassungsgesetzes in den in<br />

Abs. 3 genannten Zeiträumen<br />

1. eine unter die §§ 14 bis 16 und 84 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG),<br />

BGBl. I Nr. 108/1997, fallende Tätigkeit ausgeübt hat o<strong>der</strong> ausübt, ohne hiezu berechtigt<br />

(gewesen) zu sein, o<strong>der</strong><br />

2. eine Person, die hierzu nicht berechtigt ist, zu einer unter die §§ 14 bis 16 und 84 GuKG<br />

fallenden Tätigkeiten herangezogen hat o<strong>der</strong> heranzieht,<br />

ist dafür nicht zu bestrafen.<br />

(3) Die in Abs. 1 genannten Rechtsvorschriften sind nicht anzuwenden<br />

1. auf Verwaltungsübertretungen o<strong>der</strong> Finanzvergehen, die vor dem 1. Jänner 2008<br />

begangen wurden, und<br />

2. auf Verwaltungsübertretungen o<strong>der</strong> Finanzvergehen, die nach dem 31. Dezember 2007,<br />

jedoch vor dem 1. Juli 2008 begangen wurden, wenn bis zum Ablauf des 30. Juni 2008 eine<br />

Anmeldung zur Sozialversicherung o<strong>der</strong> eine Anzeige <strong>der</strong> Umstände, die eine persönliche<br />

Abgabenpflicht begründen, an das zuständige Finanzamt (§ 120 BAO) erfolgt sind.<br />

(4) Laufende Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung <strong>der</strong> in Abs. 1 genannten<br />

Rechtsvorschriften sind<br />

1. im Falle des Abs. 3 Z 1 einzustellen;<br />

2. im Falle des Abs. 3 Z 2 mit dem Einlangen des Nachweises über die Anmeldung zur<br />

Sozialversicherung bei <strong>der</strong> Verwaltungsstrafbehörde einzustellen.<br />

(5) Abs. 4 gilt sinngemäß für Verwaltungsstrafverfahren infolge unberechtigter Ausübung von<br />

Tätigkeiten im Sinne des Abs. 2 Z 1 o<strong>der</strong> Heranziehung hiezu im Sinne des Abs. 2 Z 2.“<br />

Der § 3 lautet:<br />

„§ 3. (1) Abweichend von § 68 Abs. 1 ASVG und § 40 Abs. 1 GSVG verjährt das Recht auf<br />

Feststellung <strong>der</strong> Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen auf Grund einer vor dem 1. Jänner<br />

2008 ausgeübten Tätigkeit nach § 1 mit Ablauf des 31. Dezember 2007, wenn<br />

1. die Anmeldung zur Sozialversicherung bis spätestens 30. Juni 2008 erfolgt o<strong>der</strong><br />

2. die Tätigkeit vor dem 1. Jänner 2008 beendet wurde.<br />

(2) Abweichend von § 68 Abs. 2 ASVG und § 40 Abs. 2 GSVG verjährt das Recht zur<br />

Einfor<strong>der</strong>ung festgestellter Beitragsschulden auf Grund einer vor dem 1. Jänner 2008<br />

ausgeübten Tätigkeit nach § 1 mit Ablauf des 31. Dezember 2007.<br />

(3) Im Fall <strong>der</strong> Verjährung nach den Abs. 1 und 2 entstehen keine Beitragszeiten nach § 225<br />

Abs. 1 Z 1 lit. A ASVG und keine Versicherungszeiten in <strong>der</strong> Arbeitslosenversicherung.<br />

(4) Ansprüche auf Geldleistungen aus <strong>der</strong> Kranken- und Unfallversicherung, die sich aus<br />

Versicherungsfällen ableiten, die während einer Tätigkeit nach § 1 eingetreten sind und für<br />

die keine Beiträge gezahlt werden, sind ausgeschlossen.<br />

Endbericht 57


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

(5) Die Abs. 1 und 2 gelten sinngemäß für Abgabennachfor<strong>der</strong>ungen.“<br />

Der § 4 lautet:<br />

„§ 4. Abweichend von § 33 Abs. 1 und 1a ASVG sowie § 18 Abs. 1 GSVG ist bei Tätigkeiten<br />

nach § 1 die Pflicht zur Anmeldung bis zum Ablauf des 30. Juni 2008 auch dann erfüllt, wenn<br />

die Anmeldung unverzüglich nach einer Betretung o<strong>der</strong> nach Einleitung des Verfahrens zur<br />

Feststellung <strong>der</strong> Versicherungspflicht erfolgt.“<br />

Es handelt sich um ein Verfassungsgesetz, dessen Verän<strong>der</strong>ung (also auch eine etwaige<br />

Verlängerung) einer verfassungsgebenden Zweidrittelmehrheit erfor<strong>der</strong>t.<br />

7.9 Die Verän<strong>der</strong>ungen im Berufsrecht – GesBRÄG 2007<br />

Mit dem 10. April 2007 trat das Gesundheitsberufe-Rechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz 2007<br />

(GesBRÄG 2007) in Kraft. Damit wurde, abweichend von den bisherigen Bestimmungen des<br />

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) und des Ärztegesetzes (ÄrzteG) geregelt,<br />

unter welchen Voraussetzungen einzelne pflegerische und ärztliche Leistungen an<br />

PersonenbetreuerInnen übertragen werden dürfen. Wesentliche Bestimmungen sind <strong>der</strong><br />

neue § 3b des GuKG (Personenbetreuung) und ein neuer Absatz 7 zum § 15 GuKG bzw. <strong>der</strong><br />

§ 50b ÄrzteG.<br />

Der neue § 3b des GuKG lautet:<br />

„§ 3b. (1) Personen, die betreuungsbedürftige Menschen<br />

1. als <strong>Betreuung</strong>skräfte nach den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes, BGBl. I<br />

Nr. 33/2007, o<strong>der</strong><br />

2. im Rahmen des Gewerbes <strong>der</strong> Personenbetreuung nach den Bestimmungen <strong>der</strong><br />

Gewerbeordnung 1994,<br />

unterstützen, sind befugt, einzelne pflegerische Tätigkeiten an <strong>der</strong> betreuten Person im<br />

Einzelfall nach Maßgabe <strong>der</strong> Abs. 2 bis 6 durchzuführen, sofern sie zur Ausübung dieser<br />

Tätigkeiten nicht ohnehin als Angehöriger eines Gesundheits- und Krankenpflegeberufes<br />

o<strong>der</strong> eines Sozialbetreuungsberufes berechtigt sind.<br />

(2) Zu den pflegerischen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 zählen auch<br />

1. die Unterstützung bei <strong>der</strong> oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei <strong>der</strong><br />

Arzneiaufnahme,<br />

2. sie Unterstützung bei <strong>der</strong> Körperpflege,<br />

3. die Unterstützung beim An- und Auskleiden,<br />

4. die Unterstützung bei <strong>der</strong> Benützung von Toilette o<strong>der</strong> Leibstuhl einschließlich<br />

Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und<br />

5. die Unterstützung beim Aufstehen, Nie<strong>der</strong>legen, Nie<strong>der</strong>setzen und Gehen,<br />

sobald Umstände vorliegen, die aus medizinischer Sicht für die Durchführung dieser<br />

Tätigkeiten durch Laien eine Anordnung durch einen Angehörigen des gehobenen Dienstes<br />

für Gesundheits- und Krankenpflege erfor<strong>der</strong>lich machen.<br />

(3) Tätigkeiten gemäß Abs. 1 dürfen nur<br />

Endbericht 58


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

1. an <strong>der</strong> jeweils betreuten Person im Rahmen <strong>der</strong>en Privathaushalts,<br />

2. auf Grund einer nach den Regeln über die Einsichts- und Urteilsfähigkeit gültigen<br />

Einwilligung durch die betreute Person selbst o<strong>der</strong> durch die gesetzliche Vertretung o<strong>der</strong> den<br />

Vorsorgebevollmächtigten,<br />

3. nach Anleitung und Unterweisung im erfor<strong>der</strong>lichen Ausmaß durch einen Angehörigen des<br />

gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege,<br />

4. nach schriftlicher, und sofern die Eindeutigkeit und Zweifelsfreiheit sichergestellt sind, in<br />

begründeten Fällen auch nach mündlicher Anordnung durch einen Angehörigen des<br />

gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, bei unverzüglicher, längstens<br />

innerhalb von 24 Stunden erfolgen<strong>der</strong> nachträglicher schriftlicher Dokumentation, unter<br />

ausdrücklichem Hinweis auf die Möglichkeit <strong>der</strong> Ablehnung <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Tätigkeit,<br />

im Einzelfall ausgeübt werden, sofern die Person gemäß Abs. 1 dauernd o<strong>der</strong> zumindest<br />

regelmäßig täglich o<strong>der</strong> zumindest mehrmals wöchentlich über längere Zeiträume im<br />

Privathaushalt <strong>der</strong> betreuten Person anwesend ist und in diesem Privathaushalt höchstens<br />

drei Menschen, die zueinan<strong>der</strong> in einem Angehörigenverhältnis stehen, zu betreuen sind. In<br />

begründeten Ausnahmefällen ist eine <strong>Betreuung</strong> dieser Menschen auch in zwei<br />

Privathaushalten zulässig, sofern die Anordnung durch denselben Angehörigen des<br />

gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege o<strong>der</strong> durch mehrere Angehörige<br />

des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die vom selben Anbieter von<br />

Hauskrankenpflege entsandt worden sind, erfolgt.<br />

(4) Der Angehörige des gehobenen Diensts für Gesundheits- und Krankenpflege hat sich im<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Ausmaß zu vergewissern, dass die Person gemäß Abs. 1 über die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Fähigkeiten verfügt. Dies ist ebenso wie die Anleitung und Unterweisung und<br />

die Anordnung gemäß § 3 zu dokumentieren.<br />

(5) Die Anordnung ist nach Maßgabe pflegerischer und qualitätssichern<strong>der</strong> Notwendigkeiten<br />

befristet, höchstens aber für die Dauer des <strong>Betreuung</strong>sverhältnisses, zu erteilen. Sie ist<br />

schriftlich zu wi<strong>der</strong>rufen, wenn dies aus Gründen <strong>der</strong> Qualitätssicherung o<strong>der</strong> auf Grund <strong>der</strong><br />

Än<strong>der</strong>ung des Zustandsbildes <strong>der</strong> betreuten Person erfor<strong>der</strong>lich ist; in begründeten Fällen<br />

und, sofern die Eindeutigkeit und Zweifelsfreiheit sichergestellt sind, kann <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf<br />

mündlich erfolgen. In diesen Fällen ist dieser unverzüglich, längstens innerhalb von 24<br />

Stunden, schriftlich zu dokumentieren.<br />

(6) Personen gemäß Abs. 1 sind verpflichtet,<br />

1. Die Durchführung <strong>der</strong> angeordneten Tätigkeiten ausreichend und regelmäßig zu<br />

dokumentieren und die Dokumentation den Angehörigen <strong>der</strong> Gesundheitsberufe, die die<br />

betreute Person pflegen und behandeln, zugänglich zu machen, sowie<br />

2. <strong>der</strong> anordnenden Person unverzüglich alle Informationen zu erteilen, die für die<br />

Anordnung von Bedeutung sein könnten, insbeson<strong>der</strong>e Verän<strong>der</strong>ung des Zustandsbildes <strong>der</strong><br />

betreuten Person o<strong>der</strong> Unterbrechung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>stätigkeit.“<br />

Der neue Abs. 7 des § 15 GuKG lautet wie folgt:<br />

„(7) Im Rahmen des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereiches sind Angehörige des<br />

gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt, nach Maßgabe<br />

ärztlicher Anordnung gemäß Abs. 1 bis 4 folgende Tätigkeiten im Einzelfall an Personen<br />

gemäß § 3b und 3c weiter zu übertragen:<br />

Endbericht 59


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

1. Verabreichung von Arzneimitteln,<br />

2. Anlagen von Bandagen und Verbänden,<br />

3. Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von<br />

blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln,<br />

4. Blutentnahme aus den Kapilare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels<br />

Teststreifen,<br />

5. einfache Wärme. Und Lichtanwendungen.<br />

§ 3b Abs. 3 bis 6 und § 3c Abs. 2 bis 5 sind anzuwenden.“<br />

Der neue § 50b ÄrzteG lautet:.<br />

„(1) Der Arzt kann im Einzelfall einzelne ärztliche Tätigkeiten gemäß Abs. 2 an<br />

1. <strong>Betreuung</strong>skräfte im Anwendungsbereich des Hausbetreuungsgesetzes, BGBl. I Nr.<br />

33/2007, o<strong>der</strong><br />

2. Gewerbetreibende, die das Gewerbe <strong>der</strong> Personenbetreuung nach den Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> Gewerbeordnung 1994 ausüben,<br />

im Rahmen <strong>der</strong>en <strong>Betreuung</strong>stätigkeit in einem Privathaushalt übertragen, sofern diese<br />

dauernd o<strong>der</strong> zumindest regelmäßig täglich o<strong>der</strong> zumindest mehrmals wöchentlich über<br />

längere Zeiträume im Privathaushalt <strong>der</strong> betreuten Person anwesend sind und in diesem<br />

Privathaushalt höchstens drei Menschen, die zueinan<strong>der</strong> in einem Angehörigenverhältnis<br />

stehen, zu betreuen sind. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Übertragung hinsichtlich<br />

dieser Menschen auch dann zulässig, wenn diese nicht im gemeinsamen Privathaushalt,<br />

jedoch in höchstens zwei verschiedenen Privathaushalten leben, sofern die Übertragung<br />

durch denselben Arzt erfolgt. Die Übertragung hat nach Maßgabe <strong>der</strong> Abs. 4 bis 7 zu<br />

erfolgen. Allfällige familien- und pflegschaftsrechtlich gebotene Maßnahmen sowie § 49 Abs.<br />

3 bleiben unberührt.<br />

(2) Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind<br />

1. die Verabreichung von Arzneimitteln,<br />

2. das Anlegen von Bandagen und Verbänden,<br />

3. die Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von<br />

blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln,<br />

4. die Blutentnahme aus <strong>der</strong> Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels<br />

Teststreifens,<br />

5. einfache Wärme- und Lichtanwendungen sowie<br />

6. weitere einzelne ärztliche Tätigkeiten, sofern diese einen zu den in den Z 1 bis 5<br />

genannten Tätigkeiten vergleichbaren Schwierigkeitsgrad sowie vergleichbare<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die erfor<strong>der</strong>liche Sorgfalt aufweisen.<br />

(3) Der Arzt kann im Einzelfall einzelne ärztliche Tätigkeiten an Personen, die Menschen mit<br />

nicht nur vorübergehenden körperlichen Funktionsbeeinträchtigungen o<strong>der</strong> Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Sinnesfunktionen, die geeignet sind, diesen Menschen eine gleichberechtigte und<br />

selbstbestimmte Lebensführung zu verwehren, begleiten und unterstützen, nach Maßgabe<br />

<strong>der</strong> Abs. 4 bis 6 übertragen.<br />

Dies gilt nicht<br />

Endbericht 60


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

1. im Rahmen institutioneller <strong>Betreuung</strong>, wie in Krankenanstalten, Wohn- und Pflegeheimen<br />

sowie<br />

2. bei einem <strong>Betreuung</strong>sverhältnis des Laien zu mehr als einer Person.<br />

(4) Der Arzt hat<br />

1. <strong>der</strong> Person gemäß Abs. 1 o<strong>der</strong> 3 im erfor<strong>der</strong>lichen Ausmaß die Anleitung und<br />

Unterweisung zu erteilen,<br />

2. sich zu vergewissern, dass die Person gemäß Abs. 1 o<strong>der</strong> 3 über die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Fähigkeiten verfügt, und<br />

3. die Person gemäß Abs. 1 o<strong>der</strong> 3 auf die Möglichkeit <strong>der</strong> Ablehnung <strong>der</strong> Übertragung <strong>der</strong><br />

in Frage kommenden ärztlichen Tätigkeiten geson<strong>der</strong>t hinzuweisen.<br />

(5) Die Übertragung gemäß Abs. 1 o<strong>der</strong> 3 hat befristet, höchstens aber für die Dauer des<br />

<strong>Betreuung</strong>sverhältnisses, schriftlich zu erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann die<br />

Übertragung auch mündlich erfolgen, sofern die Eindeutigkeit und Zweifelsfreiheit<br />

sichergestellt sind. Die mündliche Übertragung ist längstens innerhalb von 24 Stunden<br />

schriftlich zu dokumentieren. Die Übertragung ist zu wi<strong>der</strong>rufen, wenn dies aus Gründen <strong>der</strong><br />

Qualitätssicherung o<strong>der</strong> auf Grund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Zustandsbildes <strong>der</strong> betreuten Person<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Übertragung und <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Übertragung sind gemäß § 51 zu<br />

dokumentieren.<br />

(6) Personen gemäß Abs. 1 o<strong>der</strong> 3, denen ärztliche Tätigkeiten übertragen worden sind,<br />

sind verpflichtet, dem Arzt unverzüglich alle Informationen zu erteilen, die für die Anordnung<br />

von Bedeutung sein könnten, insbeson<strong>der</strong>e Verän<strong>der</strong>ung des Zustandsbilds <strong>der</strong> betreuten<br />

Person o<strong>der</strong> Unterbrechung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>stätigkeit.<br />

(7) Personen gemäß Abs. 1, denen ärztliche Tätigkeiten übertragen worden sind, sind<br />

verpflichtet, <strong>der</strong>en Durchführung ausreichend und regelmäßig zu dokumentieren und die<br />

Dokumentation den Angehörigen <strong>der</strong> Gesundheitsberufe, die die betreute Person behandeln<br />

und pflegen, zugänglich zu machen.“<br />

7.10 Abschließende Bemerkungen zur Rechtslage<br />

Der Zeitraum für die gegenständliche <strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> För<strong>der</strong>richtlinie nach § 21b BPGG<br />

zerfällt, vom rechtlichen Standpunkt betrachtet, in mehrere Perioden:<br />

• bis 30.6.2007 – unregulierter Raum, durch die Amnestie vom Oktober 2006 geschützt<br />

• Von 1.7. bis 31.12. 2007: verlängerte unbedingte Amnestie<br />

• Ab 27.2. 2008 die Pardonierung (Pflege-Verfassungsgesetz)<br />

• Ab 10.4. neue Regelung des GUKG und Novelle des § 21b BPGG in Kraft<br />

• Ab 1.7.2008 „Normalbetrieb“ (Ende <strong>der</strong> Pardonierung) allerdings liegt diese Periode<br />

nur mehr sehr bedingt innerhalb des für die <strong>Evaluierung</strong> zur Verfügung stehenden<br />

Zeitraumes.<br />

Diese verschiedenen Phasen sind für die Bewertung <strong>der</strong> <strong>Evaluierung</strong>sergebnisse relevant,<br />

insbeson<strong>der</strong>e was die geringe Zahl <strong>der</strong> Anmeldungen vor dem 31.12.2007 betrifft.<br />

Endbericht 61


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

7.11 Die aktuelle Rechtslage im Überblick<br />

Der Ministerratsvortrag <strong>der</strong> BM Dr. Buchinger und BM Dr. Bartenstein vom 14. 2. 2007<br />

haben die Grundlage für die in weiterer Folge erstellten Gesetze <strong>der</strong> beiden Ressorts (HbeG,<br />

Novelle zur GewO, § 21b BPGG) geschaffen. Dort heißt es: „Mit dem Pflege-<br />

Überleitungsgesetz („Amnestiegesetz“) wurden bestimmte Verwaltungsstrafbestimmungen<br />

für Arbeitsverhältnisse zur Pflege und <strong>Betreuung</strong> von Personen in Privathaushalten befristet<br />

bis 30. Juni 2007 ausgesetzt. Unter Fe<strong>der</strong>führung des BMWA für den arbeitsrechtlichen und<br />

gewerberechtlichen Teil, des BMSK für den sozialrechtlichen Teil werden gemeinsam mit<br />

dem BMSK die erfor<strong>der</strong>lichen Sozialpartnerverhandlungen geführt und ist eine<br />

einvernehmliche Vorlage an den Ministerrat in Aussicht genommen. In den<br />

Kompetenzbereich des BMGF fallende berufsrechtliche Fragen liegen fe<strong>der</strong>führend beim<br />

BMGF. Die Koordinationskompetenz des BMSK in Pflegeangelegenheiten bleibt davon<br />

unberührt.“<br />

Das Hausbetreuungsgesetz (BGBl I 33/2007 idF BGBl I 57/2008), das seit 1. Juli 2007 in<br />

Kraft ist, regelt die <strong>Betreuung</strong> von Personen in <strong>der</strong>en Privathaushalten, wobei diese<br />

<strong>Betreuung</strong> im Rahmen einer unselbständigen o<strong>der</strong> selbständigen Erwerbstätigkeit<br />

durchgeführt werden kann.<br />

Das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz (BGBl. 235/1962) regelt die<br />

unselbständige Beschäftigung von Personen in Privathaushalten und ist grundsätzlich für<br />

unselbständig beschäftigte HausbetreuerInnen anzuwenden, sofern nicht das HBeG<br />

Son<strong>der</strong>bestimmungen enthält.<br />

Die Gewerbeordnung (BGBl. I 33/207 idF BGBl 57/2008) regelt in den Paragrafen 159 und<br />

160 die Details zur selbständigen Ausübung des freien Gewerbes <strong>der</strong> Personenbetreuung.<br />

Die §§ 159 und 160 enthalten demonstrativ einen Aufzählung jener Tätigkeiten, die im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Gewerbeberechtigung ausgeübt werden dürfen. Genauere Regelungen finden<br />

sich in zwei Verordnungen des BMWA:<br />

• Mit Verordnung (BGBl. 152/2007) regelt das BMWA Maßnahmen, die von<br />

gewerblichen Personenbetreuern bei Erbringung ihrer Dienstleistungen zur<br />

Vermeindung von Gefährdungen von Leben und Gesundheit <strong>der</strong> Betreuten gesetzt<br />

werden müssen.<br />

• Mit <strong>der</strong> Verordnung (BGBl. 278/2007, im Folgenden kurz AÜR genannt) des BMWA<br />

werden im Einvernehmen mit dem BMSK Standes – und Ausübungsregeln für die<br />

Leistungserbringung <strong>der</strong> PersonenbetreuerInnen festgelegt.<br />

Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz in <strong>der</strong> Fassung des GesBRÄG 2007 (BGBl.<br />

108/1997 idF BGBl. 57/2008) regelt, welche pflegerischen Tätigkeiten von Pflegepersonen<br />

unter welchen Voraussetzungen an Personenbetreuer delegiert werden können.<br />

Das Ärztegesetz (BGBl. I 169/1998 idF BGBl. 57/2008) regelt die Voraussetzungen, unter<br />

denen ärztlichen Tätigkeiten an Laien (Personenbetreuer) übertragen werden dürfen.<br />

Mit einer Vereinbarung zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n nach Art. 15a B-VG (Vereinbarung<br />

gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Län<strong>der</strong>n über die gemeinsame<br />

Endbericht 62


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>) wurden im Rahmen <strong>der</strong><br />

Finanzausgleichsverhandlungen die gemeinsamen Grundlagen für die För<strong>der</strong>ung festgelegt.<br />

� Voraussetzung für die För<strong>der</strong>ung sind: das Vorliegen eines <strong>Betreuung</strong>sverhältnisses<br />

nach HBeG o<strong>der</strong> GewO, <strong>der</strong> Anspruch auf Pflegegeld zumindest <strong>der</strong> Stufe 3, die<br />

Notwendigkeit einer 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> und eine Mindestausbildung <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen<br />

� Die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungen beträgt für selbständige <strong>Betreuung</strong>spersonen 225,- € im<br />

Monat und für unselbständige <strong>Betreuung</strong>spersonen 800,- € pro Monat (beim<br />

Vorliegen von zwei <strong>Betreuung</strong>sverhältnissen).<br />

� Bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung können Einkommen und Vermögen <strong>der</strong> zu betreuenden Personen<br />

berücksichtigt werden, auf jeden Fall unberücksichtigt bleibt ein Vermögen von<br />

weniger als 7.000,- € 64 sowie Eigenheim o<strong>der</strong> Eigentumswohnung zur Abdeckung des<br />

angemessenen Wohnbedürfnisses.<br />

För<strong>der</strong>bar sind BetreuerInnen nur, wenn <strong>der</strong>en Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze<br />

überschreitet und daher volle Sozialversicherungspflicht besteht.<br />

Das Bundespflegegeldgesetz (BGBl. I 34/2007 idF BGBl. I 57/2008) regelt im neuen § 21b<br />

die Voraussetzungen, unter denen finanzielle För<strong>der</strong>ungen an pflege- und<br />

betreuungsbedürftige Personen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Angehörige65 gewährt werden können. Richtlinien<br />

des BMSK legen die konkreten För<strong>der</strong>voraussetzungen für die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> fest.<br />

Für die Abwicklung dieser För<strong>der</strong>ungen ist das Bundessozialamt zuständig.<br />

Mit dem Pflege-Übergangsgesetz, BGBI. I Nr. 164/2006 idF BGBL. I Nr. 50/2007 wurden im<br />

Rahmen des geplanten Prozesses <strong>der</strong> Legalisierung von ausländischen Pflegekräften für<br />

einen Übergangszeitraum bis zum Ablauf des 30. Juni 2007 ArbeitgeberInnen in<br />

Privathaushalten von bestimmten Verwaltungsstrafbestimmungen ausgenommen. Diese<br />

Frist wurde auf den 31. Dezember 2007 erstreckt.<br />

Das Pflege-Verfassungsgesetz (BGBL. I Nr. 43/2008) enthält im Rahmen des<br />

Geltungsbereiches des oben angeführten Hausbetreuungsgesetzes im Wesentlichen<br />

Regelungen betreffend<br />

- die zeitliche befristete Aussetzung von Verwaltungsstrafbestimmungen für<br />

Personen, welche Pflege- und <strong>Betreuung</strong>stätigkeiten ausüben o<strong>der</strong> ausgeübt haben<br />

ohne hierzu berechtigt zu sein bzw. für Personen, welche eine nicht berechtigte<br />

Person zur Verrichtung dieser Tätigkeiten heranziehen o<strong>der</strong> herangezogen haben<br />

- es bestehen keine nachträglichen Beitrags- und Abgabennachfor<strong>der</strong>ungen, sofern<br />

die Anmeldung zur Sozialversicherung bis spätestens 30. Juni 2008 erfolgt o<strong>der</strong> die<br />

Tätigkeit bereits vor dem 1. Jänner 2008 beendet wurde.<br />

Dieses Bundesverfassungsgesetz trat mit Ablauf des 30. Juni 2008 wie<strong>der</strong> außer Kraft<br />

Steuer und Sozialversicherung<br />

64 In <strong>der</strong> zugrunde liegenden 15a-Vereinbarung sind 5.000,- € genannt<br />

65 Diese För<strong>der</strong>ungen können bei Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen an BezieherInnen des Bundes- und <strong>der</strong><br />

Landespflegegeldgesetze geleistet werden<br />

Endbericht 63


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Die Tätigkeit als selbständige/r o<strong>der</strong> unselbständige/r BetreuerIn ist<br />

sozialversicherungspflichtig und es entsteht Steuerpflicht. Bei unselbständigen<br />

Betreuerinnen hat die Anmeldung bei <strong>der</strong> zuständigen Gebietskrankenkasse sowie das<br />

Abführen <strong>der</strong> Beiträge durch den/die DienstgeberIn zu erfolgen; diese/r hat auch die Steuern<br />

abzuführen. Es gelten auch die Regelungen <strong>der</strong> „Abfertigung neu“. Selbständige<br />

BetreuerInnen haben sich selbst bei <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt <strong>der</strong> Gewerblichen<br />

Wirtschaft zu versichern und dort ihre Beiträge abzuliefern. Die Steuern sind im Rahmen<br />

einer Steuererklärung zu begleichen. Es gelten die Bestimmungen <strong>der</strong><br />

Selbständigenvorsorge.<br />

Mit diesen Bestimmungen erhalten die BetreuerInnen vollen Sozialschutz (Kranken-, Unfallund<br />

Pensionsversicherung, Abfertigung)<br />

Aufenthalts- und Nie<strong>der</strong>lassungsrecht<br />

EU-/EWR-BürgerInnen sowie Schweizer BürgerInnen haben das Recht auf Einreise,<br />

Aufenthalt und Nie<strong>der</strong>lassung auf dem Territorium eines beliebigen EU-/EWR-<br />

Mitgliedstaates für bis zu drei Monaten. Dieses Recht besteht unabhängig von Ihrer<br />

wirtschaftlichen Tätigkeit (§ 84 FPG).<br />

EU-/EWR-Bürgerinnen, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen, und sich länger<br />

als drei Monate in Österreich aufhalten, sind zur Nie<strong>der</strong>lassung berechtigt.<br />

Um sich in Österreich nie<strong>der</strong>lassen zu können, müssen sie zudem<br />

• Arbeitnehmer bzw. Arbeitsnehmerin, Selbstständiger bzw. Selbstständige in Österreich<br />

sein o<strong>der</strong><br />

• eine Ausbildung bei einer Schule o<strong>der</strong> Bildungseinrichtung absolvieren und über<br />

ausreichende Existenzmittel und eine ausreichende Krankenversicherung verfügen o<strong>der</strong><br />

• über ausreichende Existenzmittel verfügen und für sich und Familienangehörige über<br />

eine ausreichende Krankenversicherung verfügen.<br />

EU-/EWR-BürgerInnen sowie <strong>der</strong>en Angehörige haben, wenn sie sich länger als drei Monate<br />

im Bundesgebiet aufhalten, spätestens nach Ablauf von drei Monaten ab ihrer<br />

Nie<strong>der</strong>lassung, diese <strong>der</strong> aufenthaltsrechtlichen Behörde (Landeshauptmann bzw. die von<br />

ihm ermächtigten Behörden) anzuzeigen.<br />

Faktische Behördenpraxis:<br />

Es scheint fraglich, ob nach geltendem Fremdenrecht eine Anmeldebestätigung auch bei<br />

regelmäßig unterbrochenem Aufenthalt von mehr als drei Monaten erfor<strong>der</strong>lich ist. Die<br />

diesbezügliche Praxis <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörden ist nicht einheitlich.<br />

Mel<strong>der</strong>echt<br />

Unabhängig von sonstigen rechtlichen Bestimmungen hat jede Person, die in Österreich<br />

ihren Wohnsitz begründet, binnen 3 Kalen<strong>der</strong>tagen eine Meldung bei <strong>der</strong> zuständigen<br />

Behörde (Gemeindeamt, Magistrat) vorzunehmen (§ 3 MeldeG). Grundsätzlich treffen die<br />

Meldeverpflichtungen die BetreuerInnen (Unterkunftsnehmer).<br />

Endbericht 64


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Kommt diese/r seiner/ihrer Meldepflicht nicht nach, so hat <strong>der</strong> Unterkunftgeber die Meldung<br />

binnen 14 Tagen an seiner Stelle vorzunehmen (§ 8 Abs. 2 MeldeG).<br />

Im Zuge <strong>der</strong> 14-Tage-Turnusse liegen rhythmische administrative Aufgaben <strong>der</strong> An- bzw.<br />

Abmeldung auf Seite <strong>der</strong> Betreuerinnen bzw. <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>s- und Pflegebedürftigen, die<br />

zum Teil auch auf organisatorische Probleme stoßen können. Es drohen Geldstrafen bei<br />

Meldevergehen zwischen 726,- € und 2.180.- € (im Wie<strong>der</strong>holungsfalle)<br />

Abgrenzung Arbeitsrecht - Gewerberecht<br />

Im Vorfeld <strong>der</strong> politischen Diskussion <strong>der</strong> Jahre 2006 und 2007 und während des<br />

Begutachtungsverfahrens des HBeG und <strong>der</strong> GewO-Novelle wurden insbeson<strong>der</strong>e von Seite<br />

<strong>der</strong> ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen und vom Hauptverband <strong>der</strong> SV-Träger<br />

Bedenken hinsichtlich <strong>der</strong> rechtlichen Durchführbarkeit (Argument „Scheinselbständigkeit“)<br />

des gewerblichen Personenbetreuungsmodells (auf Werkvertragsbasis) geäußert.<br />

Abgrenzungsfragen zwischen dem Arbeits- und dem Gewerberecht sind <strong>der</strong>zeit nicht<br />

abschließend beantwortbar.<br />

Endbericht 65


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

8 Empirische Befunde<br />

8.1 Die Einstellung <strong>der</strong> Bevölkerung im Jahr 2007<br />

Im September 2007 führte das IFES im Auftrag des BMSK eine Telefonbefragung (n= 1.000,<br />

repräsentativ) über Wissensstand und Meinung <strong>der</strong> Bevölkerung zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

und dem För<strong>der</strong>modell durch, Die Hauptergebnisse in einer Zusammenfassung (siehe IFES<br />

2007)<br />

Der Großteil <strong>der</strong> Bevölkerung (79 %) hatte im September 2007 über eine neue Regelung im<br />

Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sbereich schon gelesen, bei den über 50-Jährigen waren es 90 %.<br />

20 % <strong>der</strong> Befragten meldeten zusätzlichen Beratungsbedarf zu dieser Thematik an, deutlich<br />

höher war <strong>der</strong> Prozentsatz bei jenen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, immerhin 16 %<br />

<strong>der</strong> befragten Haushalte, von denen sich 40 % zusätzliche Informationen wünschten.<br />

Eine deutliche Mehrheit jener Personen, die von <strong>der</strong> zum Befragungszeitpunkt bestehenden<br />

För<strong>der</strong>ung schon gehört o<strong>der</strong> gelesen hatten, beurteilten diese positiv (56 % als „sehr“ o<strong>der</strong><br />

„eher gut“, hingegen nur 26 % als „eher unzureichend“; 20 % ohne Urteil).<br />

Bei <strong>der</strong> Frage, warum die För<strong>der</strong>ung zum Befragungszeitpunkt noch kaum angenommen<br />

wurde, ging fast die Hälfte <strong>der</strong> Befragten davon aus, dass die Betroffenen zu wenig informiert<br />

seien. Ein Drittel meinte, dass man sich die Beschäftigung legaler <strong>Betreuung</strong>skräfte trotz<br />

För<strong>der</strong>ung nicht leisten könne, nur 7 % gaben an, dass dies an <strong>der</strong> Verlängerung <strong>der</strong><br />

Amnestieregelung bis Jahresende 2007 liegen könne. Die Mehrheit <strong>der</strong> Befragten (55 %)<br />

war im September 2007 gegen eine Verlängerung <strong>der</strong> Amnestie über den 31.12. 2007<br />

hinaus. Allerdings war ein Drittel <strong>der</strong> Befragten <strong>der</strong> Meinung, dass man gegen die<br />

Schwarzarbeit im <strong>Betreuung</strong>sbereich überhaupt nichts unternehmen hätte sollen.<br />

70 Prozent <strong>der</strong> Befragten waren <strong>der</strong> Meinung, dass für die Pflege und Finanzierung <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong> gleichermaßen <strong>der</strong> Staat wie die Betroffenen zuständig seien. Nur 17 % sahen<br />

die Verantwortung dafür primär beim Staat, umgekehrt meinten aber nur 11 %, dass die<br />

Betroffenen mit diesem Problem allein fertig werden sollten. Zur Finanzierung des dadurch<br />

entstehenden Mehrbedarfes könnten sich 62 % <strong>der</strong> Befragten im September 2007 eine<br />

Vermögenssteuer vorstellen (24 % waren dagegen, 14 % antworteten mit „weiß nicht“).<br />

Geteilter Meinung war man allerdings gegenüber damit verbundenen Freigrenzen. 11 %<br />

meinten, es solle gar keine Freigrenzen geben, 17 % votierten für eine Freibetragsgrenze bis<br />

zu einem Vermögenswert von 300.000,- € 21 % traten für eine Freigrenze von 500.000,- €<br />

ein und weitere 14 % wünschten sich einen höheren Betrag.<br />

Für eine Pflegeversicherung traten im Herbst 2007 nur 28 % <strong>der</strong> Befragten ein, dezidiert<br />

dagegen waren hingegen nur 14 %, mehrheitlich (53 %) hielten die Befragten eine solche<br />

Variante zumindest für überlegenswert. Zwei Drittel <strong>der</strong> Befragten waren <strong>der</strong> Meinung, die<br />

zweigeteilte Verantwortung im Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sbereich zwischen dem Bund und den<br />

Län<strong>der</strong>n sollte aufgehoben werden, in allen Bundeslän<strong>der</strong>n sprach sich eine Mehrheit <strong>der</strong><br />

Befragten im Herbst 2007 dafür aus, den Verantwortungsbereich für Pflege und <strong>Betreuung</strong><br />

mehr hin zum Bund zu verlagern.<br />

Resumeé <strong>der</strong> repräsentativen Befragung vom Herbst 2007:<br />

Endbericht 66


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

„Ein sehr großer Teil <strong>der</strong> Bevölkerung rechnet damit, innerhalb <strong>der</strong> kommenden 5 Jahre von<br />

einem Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sfall innerhalb <strong>der</strong> eigenen Familie betroffen zu sein. Infolge<br />

des verbreiteten Wunsches, dass eine solche <strong>Betreuung</strong> möglichst im eigenen Haushalt<br />

erfolgt, erhoffen sich viele einen Ausbau <strong>der</strong> mobilen Pflegedienste, <strong>der</strong> natürlich auch<br />

erschwinglich sein müsste.<br />

Großes Interesse besteht auch an stationären Einrichtungen, <strong>der</strong>en Pflegeleistungen man für<br />

eine gewisse Zeit o<strong>der</strong> für unter Tags in Anspruch nehmen könnte. Grundsätzlich befürwortet<br />

man alle Lösungen, die es den Berufstätigen erleichtern, mit einer Pflege bzw. <strong>Betreuung</strong><br />

von Angehörigen zurecht zu kommen. Dazu zählen insbeson<strong>der</strong>e auch Pflegekarenz-<br />

Regelungen für Berufstätige und <strong>der</strong> Ausbau von so genannten Seniorengärten.<br />

Über den hohen Finanzierungsbedarf im Pflegebereich ist man sich durchaus im Klaren –<br />

auch darüber, dass diese Gel<strong>der</strong> die <strong>der</strong>zeitigen Budgetgrenzen sprengen würden.<br />

Demgemäß gibt es bei allen Bevölkerungsgruppen eine hohe Akzeptanz in Bezug auf<br />

alternative Finanzierungsformen, etwa über eine zweckgebundene Vermögenssteuer, wobei<br />

es nur hinsichtlich <strong>der</strong> Freibetragsgrenze unterschiedliche Präferenzen gibt.“ (IFES 2007:10)<br />

8.2 Rahmenbedingungen: Die „alternde“ Gesellschaft<br />

8.2.1 Demografische Befunde<br />

Eine wesentliche Rahmenbedingung für die Entfaltung <strong>der</strong> Hausbetreuung ist das<br />

Lebensalter <strong>der</strong> Menschen, denn es sind vor allem die hochaltrigen Menschen, die pflege-<br />

und betreuungsbedürftig sind. Der generelle Befund: Österreich wird älter. Aber diese<br />

Entwicklung erfolgt in den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n durchaus unterschiedlich. Das soll in<br />

den folgenden Abschnitten dargestellt werden.<br />

8.2.1.1 Die „alternde“ Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft in Österreich wird immer älter. Die Bevölkerungswissenschaftler sprechen<br />

von einem demografischen Wandel und vermuten, dass im Jahr 2030 ein Drittel <strong>der</strong><br />

ÖsterreicherInnen über 60 Jahre alt sein wird (vgl. Münz 2003).<br />

Die Menschen leben immer länger, die Gesundheit bleibt trotz hervorragenden Fortschritten<br />

in <strong>der</strong> Medizin aber nicht ewig erhalten. Die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich<br />

hat sich in den letzten Jahren deutlich nach oben entwickelt (2002 betrug sie für Männer<br />

75,94 und für Frauen 81,57 Jahre, Quelle: Statistik Austria). Mit <strong>der</strong> steigenden<br />

Lebenserwartung (siehe auch Tab. 1), sinkenden Geburtenanzahl und steigenden Anzahl<br />

von älteren Menschen wird es auch immer mehr Menschen geben, die im Alter einer Hilfe<br />

o<strong>der</strong> Unterstützung bedürfen werden.<br />

Heute sind in Österreich rund 400.000 Menschen so stark hilfs- und pflegebedürftig, dass sie<br />

Anspruch auf Pflegegeld haben. Sie werden in Alten- o<strong>der</strong> Pflegeheimen o<strong>der</strong> zu Hause<br />

betreut. 80% <strong>der</strong> zu Pflegenden werden von Familienangehörigen o<strong>der</strong> Bekannten versorgt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> niedrigen Kin<strong>der</strong>zahlen pro Familie wird die Chance, von nahen Angehörigen<br />

gepflegt zu werden, immer geringer.<br />

Endbericht 67


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 5 Lebenserwartung<br />

Männer<br />

im Alter von 0 Jahren<br />

(bei <strong>der</strong> Geburt)<br />

im Alter von 60<br />

Jahren<br />

Frauen<br />

im Alter von 0 Jahren<br />

(bei <strong>der</strong> Geburt)<br />

im Alter von 60<br />

Jahren<br />

*) 2002: revidierte Daten<br />

Quelle: Statistik Austria<br />

Lebenserwartung*)<br />

1971 1991 2002 2005<br />

66,64 72,28 75,82 76,65<br />

15,20 17,94 20,19 20,78<br />

73,67 79,00 81,71 82,24<br />

18,99 22,17 24,18 24,67<br />

Der Zukunftsforscher Horst W. Opaschowski sieht für die Gruppe <strong>der</strong> so genannten<br />

„Hochaltrigen“, Menschen, die 80 Jahre und älter sind, folgende Entwicklung (Volkshilfe<br />

2004):<br />

• 75% <strong>der</strong> Hochaltrigen werden Frauen sein<br />

• 33% <strong>der</strong> Hochaltrigen werden an Demenz, einer <strong>der</strong> Hauptgründe für<br />

•<br />

Pflegebedürftigkeit, erkrankt sein<br />

50% <strong>der</strong> Hochaltrigen werden pflegebedürftig sein<br />

Allein diese Entwicklungen machen die Fragen um Pflege zu <strong>Betreuung</strong> zu wesentlichen<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen für gegenwärtige und zukünftige Sozialpolitik.<br />

8.2.1.2 Bevölkerung nach Bundeslän<strong>der</strong>n und Altersgruppen<br />

Statistik Austria weist regelmäßig (zuletzt für das Jahr 2005) die Altersschichtung <strong>der</strong><br />

österreichischen Bevölkerung aus. Diese wird im Folgenden dargestellt; dabei wird deutlich,<br />

dass es durchaus Unterschiede in <strong>der</strong> Altersverteilung zwischen den Bundeslän<strong>der</strong>n gibt, die<br />

sich nicht nur in den (von <strong>der</strong> Größe des Landes abhängigen) Absolutzahlen, son<strong>der</strong>n auch<br />

in unterschiedlichen Prozentverteilungen erkennbar macht.<br />

Endbericht 68


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 6 Bevölkerung nach Altersgruppen im Jahresdurchschnitt 2005<br />

Bevölkerung im Jahresdurchschnitt 2005 nach Bundeslän<strong>der</strong>n, fünfjährigen Altersgruppen und<br />

Geschlecht<br />

Altersgruppe (Jahre)<br />

Burgenland<br />

Kärnten<br />

Nie<strong>der</strong>-<br />

österreich<br />

Ober-<br />

österreich Salzburg<br />

Endbericht 69<br />

Steier-<br />

mark<br />

Insgesamt<br />

Tirol<br />

Vor-<br />

arlberg<br />

0 bis unter 15 40.020 87.428 255.721 239.240 88.581 181.266 118.836 66.860 239.755 1.317.707<br />

15 bis unter 60 170.646 342.834 955.025 866.425 332.190 740.629 437.069 227.958 1.035.483 5.108.259<br />

60 bis unter 75 42.977 82.106 239.727 191.054 70.609 176.684 92.025 46.041 231.943 1.173.166<br />

75 und mehr 25.012 47.721 124.818 102.507 35.495 100.910 45.721 21.399 130.591 634.174<br />

60 und mehr 67.989 129.827 364.545 293.561 106.104 277.594 137.746 67.440 362.534 1.807.340<br />

Insgesamt 278.655 560.089 1.575.291 1.399.226 526.875 1.199.489 693.651 362.258 1.637.772 8.233.306<br />

Männer<br />

0 bis unter 15 20.407 44.621 131.303 122.709 45.607 93.157 60.886 34.251 122.972 675.913<br />

15 bis unter 60 87.032 171.871 482.718 439.639 164.445 375.198 218.496 115.285 512.989 2.567.673<br />

60 bis unter 75 20.358 37.823 114.689 89.052 32.969 82.058 43.444 21.858 104.706 546.957<br />

75 und mehr 8.373 16.539 42.176 34.132 12.406 34.225 15.885 7.343 40.239 211.318<br />

60 und mehr 28.731 54.362 156.865 123.184 45.375 116.283 59.329 29.201 144.945 758.275<br />

Zusammen 136.170 270.854 770.886 685.532 255.427 584.638 338.711 178.737 780.906 4.001.861<br />

Frauen<br />

0 bis unter 15 19.613 42.807 124.418 116.531 42.974 88.109 57.950 32.609 116.783 641.794<br />

15 bis unter 60 83.614 170.963 472.307 426.786 167.745 365.431 218.573 112.673 522.494 2.540.586<br />

60 bis unter 75 22.619 44.283 125.038 102.002 37.640 94.626 48.581 24.183 127.237 626.209<br />

75 und mehr 16.639 31.182 82.642 68.375 23.089 66.685 29.836 14.056 90.352 422.856<br />

60 und mehr 39.258 75.465 207.680 170.377 60.729 161.311 78.417 38.239 217.589 1.049.065<br />

Zusammen 142.485 289.235 804.405 713.694 271.448 614.851 354.940 183.521 856.866 4.231.445<br />

Quelle: Statistik Austria<br />

Diese Daten sollen nun prozentuell gezeigt werden. Mehr als ein Fünftel, nämlich 21,95<br />

Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher sind bereits 60 o<strong>der</strong> mehr Jahre, davon 7,7<br />

Prozent 75 Jahre o<strong>der</strong> älter. Bei den Männern sind (nicht unerwartet auf Grund <strong>der</strong><br />

geringeren Lebenserwartung von Männern) nur 18,95 Prozent älter als 59 Jahre (knapp 5,3<br />

Wien<br />

Öster-<br />

reich


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Prozent sind älter als 74 Jahre). Bei den Frauen sind hingegen ein knappes Viertel (24,79<br />

Prozent) 60 o<strong>der</strong> mehr Jahre alt (9,99 Prozent sind älter als 59 Jahre).<br />

Tabelle 7 Bevölkerung nach Altersgruppen im Jahresdurchschnitt 2005 - Relativzahlen<br />

Bevölkerung im Jahresdurchschnitt 2005 nach Bundeslän<strong>der</strong>n, fünfjährigen Altersgruppen und<br />

Geschlecht in Prozent<br />

Altersgruppe (Jahre)<br />

Burgenland<br />

Kärnten<br />

Nie<strong>der</strong>-<br />

österreich<br />

Ober-<br />

österreich Salzburg<br />

Endbericht 70<br />

Steier-<br />

mark<br />

Insgesamt in Prozent<br />

Tirol<br />

Vor-<br />

arlberg<br />

0 bis unter 15 14,36 15,61 16,23 17,10 16,82 15,11 17,13 18,46 14,64 16,00<br />

15 bis unter 60 61,24 62,21 60,63 61,92 63,05 61, 75 63,01 62,93 63,22 62,04<br />

60 bis unter 75 15,42 14,66 15,22 13,56 13,40 14,73 13,27 12,71 14,16 14,25<br />

75 und mehr 8,98 8,52 7,92 7,33 6,74 8,41 6,59 5,91 7,97 7,70<br />

60 und mehr 24,4 23,18 23,14 20,89 20,14 23,14 19,86 18,62 22,13 21,95<br />

Insgesamt 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100<br />

Männer in Prozent<br />

0 bis unter 15 14,99 16,47 17,03 17,09 17,86 15,93 17,98 18,16 15,75 16,89<br />

15 bis unter 60 63,91 63,46 62,62 64,13 64,38 64,18 64,51 64,50 65,69 64,16<br />

60 bis unter 75 14,95 13,96 14,88 12,99 12,91 14,04 12,83 12,23 13,41 13,67<br />

75 und mehr 6,15 6,84 5,47 4,98 4,86 5,85 4,69 4,11 5,15 5,28<br />

60 und mehr 21,1 20,8 20,35 17,97 17,77 19,89 17,52 16,34 18,56 18,95<br />

Zusammen 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100<br />

Frauen in Prozent<br />

0 bis unter 15 13,76 14,80 15,47 16,33 15,83 14,33 16,33 17,77 13,63 15,17<br />

15 bis unter 60 58,68 59,11 58,72 59,80 61,80 59,43 61,58 61,40 60,89 60,04<br />

60 bis unter 75 15,87 15,31 15,54 14,29 13,87 15,39 13,69 13,18 14,85 14,80<br />

75 und mehr 11,61 10,78 10,27 9,58 8,51 10,85 8,41 7,66 10,54 9,99<br />

60 und mehr 27,48 26,09 25,81 23,87 22,38 26,24 22,1 20,84 25,39 24,79<br />

Zusammen 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100<br />

Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen<br />

Dies lässt sich grafisch wie folgt darstellen:<br />

Wien<br />

Öster-<br />

reich


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 8 Bevölkerung nach Altersgruppen - 2005<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Burgenland<br />

Bevölkerung nach Altersgruppen 2005<br />

Kärnten<br />

Nie<strong>der</strong>österreich<br />

Oberösterreich<br />

0 bis unter 15 15 bis unter 60 60 bis unter 75 75 und mehr<br />

Quelle. Statistik Austria<br />

Tabelle 9 Bevölkerung nach Altersgruppen – 2005, Männer<br />

Burgenland<br />

Kärnten<br />

Bevölkerung nach Altersgruppen - 2005, Männer<br />

Nie<strong>der</strong>öster...<br />

Oberösterr...<br />

Salzburg<br />

Endbericht 71<br />

Salzburg<br />

Steiermark<br />

Steiermark<br />

Tirol<br />

Tirol<br />

Vorarlberg<br />

Vorarlberg<br />

0 bis unter 15 15 bis unter 60 60 bis unter 75 75 und mehr<br />

Quelle. Statistik Austria<br />

Wien<br />

Wien<br />

Österreich<br />

Österreich


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 10 Bevölkerung nach Altersgruppen – 2005, Frauen<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Bevölkerung nach Altersgruppen 2005 Frauen<br />

Burgenland<br />

Kärnten<br />

Nie<strong>der</strong>österreich<br />

Oberösterreich<br />

Salzburg<br />

0 bis unter 15 15 bis unter 60 60 bis unter 75 75 und mehr<br />

Quelle. Statistik Austria<br />

8.2.1.3 Bevölkerungsvorausschreibung (ausgewählte Jahre)<br />

Die Bevölkerungsvorausschätzung von Statistik Austria (mittlere Variante) zeigt die nach<br />

heutiger Sicht realistische Variante <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Bevölkerung und <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong><br />

verschiedenen Altersgruppen<br />

Tabelle 11 Bevölkerungsvorausschau bis 2050 (mittlere Variante)<br />

Jahr<br />

Bevölkerungsvorausschätzung 2006 bis 2050 (mittlere Variante) nach breiten Altersgruppen und<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

Burgen-<br />

land<br />

Kärnten<br />

Nie<strong>der</strong>-<br />

österreich<br />

Ober-<br />

österreich<br />

Endbericht 72<br />

Steiermark<br />

Salzburg<br />

insgesamt<br />

2005 278.655 560.089 1.575.291 1.399.226 526.875 1.199.489 693.651 362.258 1.637.772 8.233.306<br />

2010 279.575 556.882 1.612.531 1.418.780 538.193 1.205.041 709.850 373.246 1.722.833 8.416.931<br />

2020 280.911 547.230 1.678.002 1.443.096 552.507 1.205.190 727.910 387.542 1.845.597 8.667.985<br />

2035 285.392 532.444 1.770.306 1.462.851 562.181 1.198.423 740.936 399.176 1.964.059 8.915.768<br />

2050 285.026 507.968 1.831.730 1.449.750 559.700 1.171.101 738.308 401.815 2.044.386 8.989.784<br />

Tirol<br />

Steier-<br />

mark<br />

Vorarlberg<br />

Tirol<br />

Wien<br />

Österreich<br />

Vorarl-<br />

berg<br />

Wien<br />

Öster-<br />

reich


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

Jahr<br />

Burgen-<br />

land<br />

Kärnten<br />

Nie<strong>der</strong>-<br />

österreich<br />

Ober-<br />

österreich<br />

Salzburg<br />

unter 15 Jahre<br />

2005 40.020 87.428 255.721 239.240 88.581 181.266 118.836 66.860 239.755 1.317.707<br />

2010 37.268 78.294 242.612 220.320 83.736 168.068 111.454 63.552 249.898 1.255.202<br />

2020 35.524 70.576 243.649 209.511 79.411 159.801 106.120 60.153 280.230 1.244.975<br />

2035 34.884 65.537 253.488 202.206 76.480 152.166 103.042 58.832 300.695 1.247.330<br />

2050 33.974 59.916 254.585 191.352 73.241 143.857 98.276 56.358 306.729 1.218.288<br />

15 bis unter 60 Jahre<br />

2005 170.646 342.834 955.025 866.425 332.190 740.629 437.069 227.958 1.035.483 5.108.259<br />

2010 170.563 341.092 982.189 885.622 337.096 746.019 446.191 233.974 1.091.339 5.234.085<br />

2020 161.169 315.733 986.207 861.160 330.757 711.840 438.386 234.812 1.146.360 5.186.424<br />

2035 144.836 268.719 941.300 778.835 302.336 630.175 397.431 218.568 1.153.932 4.836.132<br />

2050 140.226 249.016 948.441 746.845 291.439 595.102 383.406 213.080 1.174.205 4.741.760<br />

60 Jahre und mehr<br />

2005 67.989 129.827 364.545 293.561 106.104 277.594 137.746 67.440 362.534 1.807.340<br />

2010 71.744 137.496 387.730 312.838 117.361 290.954 152.205 75.720 381.596 1.927.644<br />

2020 84.218 160.921 448.146 372.425 142.339 333.549 183.404 92.577 419.007 2.236.586<br />

2035 105.672 198.188 575.518 481.810 183.365 416.082 240.463 121.776 509.432 2.832.306<br />

2050 110.826 199.036 628.704 511.553 195.020 432.142 256.626 132.377 563.452 3.029.736<br />

Quelle: Statistik Austria<br />

Österreich wird in dieser mittleren Variante bis zum Jahr 2050 wachsen (von 8,2 auf knapp 9<br />

Millionen EinwohnerInnen). Allerdings wird sich die Zahl <strong>der</strong> über 60-Jährigen von 1,8<br />

Millionen auf 3,0 Millionen fast verdoppeln, während die Zahl <strong>der</strong> unter 20-Jährigen von 1,3<br />

Millionen auf 1,2 Millionen leicht sinken wird. Die Zahl <strong>der</strong> „mittleren Altersgruppe“ <strong>der</strong> 16- bis<br />

59-Jährigen wird in diesen knapp 45 Jahren ebenfalls leicht sinken und zwar von <strong>der</strong>zeit<br />

(2005) 5,1 Millionen auf 4,7 Millionen.<br />

In den kommenden Jahrzehnten wird daher nicht nur die Zahl <strong>der</strong> alten Menschen deutlich<br />

wachsen, son<strong>der</strong>n auch ihr Anteil an <strong>der</strong> gesamten Bevölkerung, was eine doppelte<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung an die Alten- und Pflegepolitik bedeutet: Einerseits steigt mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong><br />

alten Menschen wahrscheinlich auch die Zahl jener, die beson<strong>der</strong>en Pflege- und<br />

<strong>Betreuung</strong>sbedarf haben, an<strong>der</strong>erseits sinkt Zahl und Anteil von Menschen in jenen<br />

Altersgruppen, die gegenwärtig die Hauptpflege- und <strong>Betreuung</strong>sarbeit leisten.<br />

Dieser Befund bedeutet jedoch nicht automatisch einen wachsenden Bedarf an<br />

ausländischen Menschen in den Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sberufen; durch das möglicherweise<br />

(und darauf deutet viel hin) spätere Einsetzen von Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sbedarf kann damit<br />

gerechnet werden, dass nicht nur Menschen im Alter von weniger als 60 Jahren, son<strong>der</strong>n<br />

auch so genannte „jüngere Senioren“ (vgl. BMASG 1999) im Alter von 60 bis 75 Jahren für<br />

familiäre und nachbarschaftshilfliche Pflege und <strong>Betreuung</strong> zur Verfügung stehen. Auch ein<br />

Endbericht 73<br />

Steier-<br />

mark<br />

Tirol<br />

Vorarl-<br />

berg<br />

Wien<br />

Öster-<br />

reich


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Anstieg des Pensionsanfallsalters auf 65 Jahren (Anheben des Regelpensionsalter an das<br />

gesetzliche, Angleichen des Frauenpensionsalters an das <strong>der</strong> Männer ab 2018) wird dazu<br />

führen, dass ein großer Anteil <strong>der</strong> 60- bis 65-Jährigen noch im Erwerb stehen und daher<br />

auch dem Arbeitsmarkt <strong>der</strong> Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sberufe zur Verfügung stehen wird.<br />

Die Anteilsverschiebungen <strong>der</strong> verschiedenen Altersgruppen sollen nun dargestellt werden.<br />

Tabelle 12 Bevölkerungsvorausschau bis 2050 – Anteil <strong>der</strong> Altersgruppen<br />

Jahr<br />

Burgen-<br />

land<br />

Kärnten<br />

Nie<strong>der</strong>-<br />

österreich<br />

Ober-<br />

österreich<br />

Salzburg<br />

unter 15 Jahre<br />

2005 14,36 15,61 16,23 17,10 16,81 15,11 17,13 18,46 14,64 16,00<br />

2010 13,34 14,06 15,05 15,53 15,56 13,95 15,70 17,03 14,51 14,91<br />

2020 12,65 12,89 14,52 14,52 14,37 13,26 14,58 15.52 15,18 14,36<br />

2035 12,21 12,31 14,32 13,82 13,10 12,70 13,91 14,74 16,29 13,99<br />

2050 11,92 11,80 13,90 13,20 13,09 12,28 13,31 14,03 15,00 13,55<br />

15 bis unter 60 Jahre<br />

2005 61,24 61,21 60,63 61,92 63,07 61,74 63,01 62,93 63,32 62,04<br />

2010 61,01 61,25 60,91 62,42 62,63 61,91 62,86 62,69 63,35 62,19<br />

2020 57,37 57,79 58,77 59,67 59,86 59,06 60,23 60,65 62,11 59,83<br />

2035 50,75 50,47 53,17 53,24 53,78 52,58 53,64 54,75 58,75 54,24<br />

2050 49,20 49,02 51,78 51,52 52,07 50,82 51,93 53,03 57,44 52,75<br />

60 Jahre und mehr<br />

2005 24,40 23,14 23,14 20,98 20,14 23,14 19,86 18,62 22,14 21,95<br />

2010 25,66 24,69 24,04 22.05 21,81 24,13 21,44 20,29 22,15 22,90<br />

2020 29,89 29,41 26,71 35,81 25,76 27,60 25,20 23,89 22,70 25,80<br />

2035 37,03 37,22 32,51 32,94 32,62 34,72 32,45 30,51 25,94 31,77<br />

2050 38,88 39,18 34,2 35,29 34,84 36,90 34,76 32,94 27,56 33,70<br />

Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen<br />

Die Altersquoten <strong>der</strong> einzelnen Bundeslän<strong>der</strong> verschieben sich in den kommenden 45<br />

Jahren leicht. Während 2005 das Burgenland das „älteste“ und Vorarlberg das „jüngste“<br />

Bundesland waren, wird im Jahr 2050 Kärnten die höchste Altersquote 66 haben (Burgenland<br />

nur mehr an <strong>der</strong> zweiten Stelle), während Wien dann (vor Vorarlberg) die niedrigste<br />

Altenquote haben wird.<br />

66 hier <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> über 59-Jährigen an <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung<br />

Endbericht 74<br />

Steier-<br />

mark<br />

Tirol<br />

Vorarl-<br />

berg<br />

Wien<br />

Öster-<br />

reich


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

8.2.2 Demenz-Prävalenz<br />

8.2.2.1 Demenz<br />

Das Vorhandensein einer demenziellen Erkrankung ist ein möglicher Grund für dauernde<br />

<strong>Betreuung</strong> o<strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong> in hohem Ausmaß, und zwar auch unabhängig von <strong>der</strong><br />

Pflegestufe, da es hier oft nicht um Pflege (im Sinne <strong>der</strong> Einstufungsverordnung) geht,<br />

son<strong>der</strong>n um die über die Pflege hinausgehende Beaufsichtigung und <strong>Betreuung</strong><br />

demenzkranker Menschen.<br />

Wie insgesamt bei Behin<strong>der</strong>ungen (vgl. Schmid 2008a:539ff) gibt es auch keine<br />

flächendeckenden Datensätze über das Auftreten demenzieller Erkrankungen. In einer<br />

Annäherung an die Abschätzung dieser Zahlen mag das Konzept <strong>der</strong> Demenz-Prävalenz<br />

dienen (vgl. auch Rupp 2007)<br />

Als Prävalenz wird die Anzahl <strong>der</strong> Kranken in <strong>der</strong> Bevölkerung zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt bezeichnet. Nach umfangreichen Studien aus Industrielän<strong>der</strong>n leiden zwischen 6,5<br />

und 8,7 Prozent <strong>der</strong> Altenbevölkerung an einer Demenz, einer schwerwiegenden<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> geistigen Leistungsfähigkeit, von <strong>der</strong> vor allem Gedächtnis, Sprache<br />

und Orientierungssinn betroffen sind.<br />

Tabelle 13 Prävalenz von Demenzen nach dem Alter<br />

Altersgruppe e (%) mittlere Prävalenzrate<br />

65-69 1,2<br />

70-74 2,8<br />

75-79 6,0<br />

80-84 13,3<br />

85-89 23,9<br />

90 und älter 34,6<br />

Quelle: (Bickel 1999)<br />

Die Prävalenzrate steigt steil mit dem Alter an. Wie aus <strong>der</strong> Tabelle hervorgeht, verdoppelt<br />

sich die Krankenziffer im Abstand von jeweils etwa 5 Altersjahren. So wird deutlich, dass<br />

nahezu 70 % aller Erkrankten bereits das 80. Lebensjahr vollendet haben. Obwohl<br />

Demenzen auch in jüngeren Jahren auftreten können (sog. präsenile Demenzen), ist ihre<br />

Häufigkeit unter 65 Jahren gering. Demenzielle Erkrankungen erfor<strong>der</strong>n bereits lange vor<br />

eigentlicher Pflegeebdürftigkeit einen hohen Aufwand an <strong>Betreuung</strong>, insbeson<strong>der</strong>e je<strong>der</strong><br />

Form von Beaufsichtigung. Angehörige wollen demenzerkrankte Menschen, auch wenn sie<br />

noch nicht pflegebedürftig sind, also die wesentlichen Funktionen des Alltages noch selbst<br />

verrichten können, in <strong>der</strong> Regel nicht mehr aus dem Auge lassen, da sie Selbst- o<strong>der</strong><br />

Fremdgefährdung befürchten.<br />

Endbericht 75


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Ein Umlegen dieser Prävalenzraten auf die PflegegeldbezieherInnen <strong>der</strong> Stufen 1 und 2<br />

ergeben rund 23.000 dementiell erkrankte Personen in diesen beiden Stufen (nur<br />

Bundespflegegeld), wobei diese Anzahl jedoch nichts über den tatsächlichen<br />

<strong>Betreuung</strong>sbedarf aussagt (vgl. BMSK, Ergebnisprotokoll <strong>der</strong> Unterarbeitsgruppe<br />

„Neugestaltung <strong>der</strong> Pflegevorsorge“ vom 3.April 2007:o.S.)<br />

Obwohl es keine halbwegs genauen Zahlen für Demenzerkrankungen in Österreich gibt,<br />

kann man auf Basis <strong>der</strong> gängigen Literatur folgende Annahmen über die Demenzverteilung<br />

innerhalb <strong>der</strong> österreichischen Bevölkerung treffen (vgl. Rupp 2007).<br />

Tabelle 14 Demenzannahmen österreichische Bevölkerung über 70 Jahre 67<br />

Altersgruppe Männlich Demenz Prävalenzrate<br />

weiblich Demenz Prävalenzrate<br />

70 – 74 136.170 6.277 4,61 % 172.659 6.666 3,86 %<br />

75 – 79 110.578 5.573 5.04 % 169.345 11.295 6.67 %<br />

80 – 84 66.746 8.090 12,12 % 153.259 20.690 13,50 %<br />

85 – 89 22.221 4.100 18,45 % 60.067 13.671 22,76 %<br />

90 – 94 9.994 3.208 32,10 % 32.835 10.525 32,25 %<br />

95+ 1.776 561 31,58 % 7.550 2.718 36,00 5<br />

Gesamtzahl 347.485 27.809 8,00 % 595.551 65.565 11,00 %<br />

Quelle. Statistik Austria, EURODEM<br />

Somit kann für das Jahr 2005 eine Gesamtzahl von 93.365 demenzkranken Personen im<br />

Alter von 70 o<strong>der</strong> mehr Jahren gerechnet werden. Zur Frage <strong>der</strong> Pflegegeldeinstufung von<br />

Demenzerkrankten ist auf Folgendes hinzuweisen:<br />

a) Demenz ist zu etwa 70 Prozent vom Alzheimer-Typus. Der Krankheitsverlauf ist<br />

„schleichend“, Schweregrad-Einstufung z.B. nach dem Mini-Mental-Status Test kennt<br />

leichte, mittlere und schwere Grade <strong>der</strong> Demenz (d.h. auf <strong>der</strong> Skala <strong>der</strong><br />

Pflegegeldeinstufungen können Demenzerkrankungen von Stufe 1 aufwärts<br />

progressiv erreicht werden).<br />

b) Wichtig ist, dass nach deutschen Daten nur etwa 20 Prozent <strong>der</strong> Erkrankten eine<br />

angemessene Therapie erhalten. Das heißt dass bei 80 Prozent demenzerkrankter<br />

Personen mangels entsprechen<strong>der</strong> Diagnose und Behandlung unter Umständen<br />

progressive Verläufe nicht verlangsamt werden. Höhere Pflegegeldstufen könnten bei<br />

korrekter Diagnose und entsprechen<strong>der</strong> Behandlung später erreicht werden (vgl.<br />

Universität Witten/Herdecke 2005).<br />

67 Berechnung von Demenz-Prävalenzen auf Grund <strong>der</strong> Daten von Statistik Austria (Bevölkerung im Jahresdurchschnitt 2005)<br />

und <strong>der</strong> Prävalenzdaten <strong>der</strong> European Community Concerted Action of the Epidemiology and Prevention of Dementia Group<br />

(EURODEM) unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Datenlage nach Katschnig (2001) und Helmchen (1996)<br />

Endbericht 76


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

8.2.2.2 Psychische Erkrankungen<br />

Schließlich sollen auch die Zahlen <strong>der</strong> psychisch kranken Menschen im Alter von 70 und<br />

mehr Jahren abgeschätzt werden. Denn auch hier gibt es keine konkreten Zahlen (siehe z.B.<br />

Schmid 2008a:539ff), wiewohl psychische Erkrankungen für ältere Menschen eine relativ<br />

große Rolle spielen (rund 15 Prozent aller Menschen über 70 Jahren können als psychisch<br />

erkrankt gelten).<br />

Tabelle 15 Psychische Störungen in <strong>der</strong> Bevölkerung über 70 Jahre<br />

8.2.3 Pflegegeldbezug<br />

Erkrankung Anteil an <strong>der</strong><br />

Bevölkerung 68<br />

Depressive Symptomatik 9,10 %<br />

Angst-Symptomatik 1,90 %<br />

Organisch bedingte psychische<br />

Symptomatik (kognitiv, Demenz)<br />

Organisch bedingte psychische<br />

Symptomatik, nicht-kognitiv<br />

Schizophrenie und paranoide<br />

Symptomatik<br />

Quelle: Helmchen 1996<br />

8.2.3.1 Die Pflegevorsorge 1993 – ein Überblick<br />

13,90 %<br />

1,20 %<br />

0,70 %<br />

Das Pflegegeld hat die Aufgabe, pflegebedingte Mehraufwendungen in pauschalierter Form<br />

abzugelten und wird in sieben Stufen ausbezahlt. Diese Stufen hängen vom Pflegebedarf,<br />

gemessen vor allem in Stunden pro Monat, ab. Das Pflegegeld wird 12 Mal im Jahr bezahlt<br />

und gilt nicht als Einkommen, das heißt, es kann gegen an<strong>der</strong>e Geldleistungen<br />

(Notstandshilfe, Sozialhilfe) nicht gegen gerechnet werden.<br />

Das Pflegegeld wird von jenem Träger ausbezahlt, bei dem bereits ein Einkommens- o<strong>der</strong><br />

Transferanspruch besteht (z.B. Pensionsversicherung, Unfallversicherung,<br />

Bundesrechenamt), gibt es einen solchen nicht, übernimmt das jeweilige Bundesland die<br />

Auszahlungen. Pflegegeld wird nach einheitlichen Bestimmungen durch das<br />

Bundespflegegeldgesetz (gilt für alle Leistunsberechtigten bei einem<br />

Sozialversicherungsträger und für Beschäftigte bzw. RuhegenussbezieherInnen des Bunds<br />

und gleichgestellter Träger) und neun im Wesentlichen gleich lautenden<br />

Landespflegegeldgesetzen (gilt für Landes- und Gemeindebedienstete und <strong>der</strong>en<br />

68 Der Saldo von 26,8 Prozent ist sicher zu hoch gegriffen, da Doppelzählungen möglich sind; sicher kann aber davon<br />

gesprochen werden, dass etwa ein Fünftel <strong>der</strong> Bevölkerung über 69 Jahre unter einer psychischen Erkrankung leidet<br />

Endbericht 77


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

RuhegenussbezieherInnnen und alle Anspruchsberechtigten ohne Transferanspruch)<br />

gewährt. Die Abstimmung <strong>der</strong> Pflegegeldgesetze von Bund und Län<strong>der</strong>n sowie die<br />

Verpflichtung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, bis um Jahr 2010 eine flächendeckende Versorgung mit sozialen<br />

Diensten auszubauen sowie die Qualitätssicherung wurden 1993 in einem Vertrag auf<br />

Grundlage des Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Län<strong>der</strong>n vereinbart. (siehe Pfeil<br />

1994, 1996, Gruber/Pallinger 1994, 2003, Schmid H. 2000)<br />

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Stufen des Pflegegeldes.<br />

Tabelle 16 Pflegegeldstufen 2008 in Euro<br />

Stufe Definition<br />

(monatlicher Pflegeaufwand)<br />

Pflegegeld<br />

in €<br />

1 mindestens 50 Stunden 148,30<br />

2 mindestens 75 Stunden 273,40<br />

3 mindestens 120 Stunden 421,80<br />

4 mindestens 160 Stunden 632,70<br />

5 mindestens 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist<br />

859,30<br />

6 mindestens 180 Stunden, wenn<br />

a) zeitlich unkoordinierbare <strong>Betreuung</strong>smaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich sind und<br />

diese regelmäßig während des Tages und in <strong>der</strong> Nacht zu erbringen sind<br />

o<strong>der</strong><br />

b) die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und<br />

<strong>der</strong> Nacht erfor<strong>der</strong>lich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- o<strong>der</strong><br />

Fremdgefährdung gegeben ist<br />

1.171,70<br />

7 mindestens 180 Stunden, wenn<br />

a) keine ziel gerichteten Bewegungen <strong>der</strong> vier Extremitäten mit funktioneller<br />

Umsetzung möglich sind o<strong>der</strong><br />

b) ein gleich zu achten<strong>der</strong> Zustand vorliegt<br />

1.562,10<br />

Monatliches Taschengeld 42,18<br />

Quelle: BPGG<br />

Derzeit befindet sich eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz in parlamentarischer<br />

Behandlung; darin ist eine etwa 5-prozentige Erhöhung <strong>der</strong> Pflegegeldsätze und eine<br />

bessere Einstufungsregelung verschiedener Gruppen pflegebedürftiger Menschen<br />

vorgesehen. Vor allem soll die Einstufung demenzerkrankter Menschen neu geregelt<br />

werden.<br />

8.2.3.2 Zahlen über den Bezug von Pflegegeld<br />

Die gemeinsamen Zahlen über den Pflegegelbezug des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> werden<br />

immer mit zeitlicher Verzögerung ausgewiesen (Stichtag 31.12.2006 vgl. BMSK 2008).<br />

Endbericht 78


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 17 PflegegeldbezieherInnen des Bundes 69 und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> am 31.12.2006<br />

Männer<br />

Alter Bgl Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk Tirol Vlbg Wien Summe*<br />

0 – 20 196 371 1,367 1.048 422 1.138 540 315 1.652 7.085<br />

21 – 40 307 735 1.973 1.752 693 1.687 801 421 2.187 10.560<br />

41 – 60 730 1.784 3.970 3.320 1.256 3.479 1.542 872 4.407 21.390<br />

61 – 80 2.237 4.305 9.803 7.875 2.462 8.751 3.303 1.668 8.762 49.380<br />

81+ 1.736 3.657 7.074 6.333 2.091 6.771 2.600 1.036 7.235 39.420<br />

Über 60 3.973 7.962 16.877 14.208 4.553 15.522 5.903 2.704 15.997 88.800<br />

Summe 5.206 10.852 24.187 20.364 6.924 21.826 8.786 4.312 24.243 127.835<br />

60+ in % 76,32 73,37 69,78 58,74 65,76 71,12 67,19 62,71 65,99 69,46<br />

81+ in % 33,35 33,70 29,25 31,10 30,20 31,02 29,59 24,03 29,84 30,84<br />

Frauen<br />

Alter Bgl Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk Tirol Vlbg Wien Summe*<br />

0 – 20 126 288 1.005 863 278 767 386 238 1.141 5.065<br />

21 – 40 236 633 1.478 1.312 475 1.291 634 355 1.673 8.054<br />

41 – 60 394 1.585 3.639 2.950 1.215 3.109 1.419 817 4.478 19.836<br />

61 – 80 3.470 7.514 16.576 13.762 4.188 15.268 5.311 2.603 15.865 84.859<br />

81+ 5.936 11.854 28.235 24.145 7.312 24.031 9.441 4.098 30.583 147.572<br />

Über 60 9.406 19.368 44.811 37.907 11.500 39.299 14.752 6.701 46.448 232.431<br />

Summe 10.362 21.874 50.933 43.005 13.468 44.466 17.191 8.111 53.704 265.386<br />

60+ in % 90,77 88,54 87,98 88,15 85,39 88,38 85,81 82,62 86,49 87,58<br />

81+ in % 57,29 54,19 55,44 56,14 54,29 54,04 54,92 50,52 56,96 55,61<br />

Zusammen<br />

Alter Bgl Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk Tirol Vlbg Wien Summe*<br />

0 – 20 322 659 2.372 1.920 700 1.905 926 553 2.793 12.150<br />

21 – 40 543 1.368 3.451 3.064 1.168 2.978 1.435 776 3.824 18.614<br />

41 – 60 1.324 3.369 7.609 6.270 2.471 6.588 2.961 1.689 8.885 41.226<br />

61 – 80 5,707 11.819 26.379 21.637 6.650 24.019 8.614 4.271 24.627 134.239<br />

81+ 7.672 15.511 35.309 30.478 9.403 30.802 12.041 5.134 37.818 186.992<br />

Über 60 13.379 27.330 61.688 52.115 16.053 54.821 20.655 9.405 62.445 321.231<br />

Summe 15.568 32.726 75.120 63.369 20.392 66.292 25.977 12.423 77.947 393.221<br />

60+ in % 85,94 83,51 82,12 82,24 78,72 82,70 79,51 75,71 80,11 81,69<br />

81+ in % 49,28 47,40 47,00 48,10 46,11 46,46 46,35 41,33 48,52 47,55<br />

* Differenz: 3.407 BundespflegegeldbezieherInnen, die sich am Stichtag im Ausland befunden haben<br />

Quelle: BMSK 2008:52, eigene Berechnungen<br />

Knapp 82 Prozent aller PflegegeldbezieherInnen (knapp 88 Prozent aller Frauen, aber nur<br />

knapp 69 Prozent <strong>der</strong> Männer) sind älter als 60 Jahre, knapp weniger als die Hälfte (47,6<br />

69 Ohne OFG, Landeslehrer; BMSG 2008, S. 52<br />

Endbericht 79


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Prozent; 55,6 Prozent <strong>der</strong> Frauen, aber nur 30,8 Prozent <strong>der</strong> Männer) sogar älter als 80<br />

Jahre. Allerdings schwanken die Werte zwischen den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />

Tabelle 18 Pflegegeldbezug als Anteil <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

Männer<br />

Alter Bgl Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk Tirol Vlbg Wien Summe*<br />

PG 60+ 3.973 7.962 16.877 14.208 4.553 15.522 5.903 2.704 15.997 88.800<br />

Bev. 60+ 28.731 54.362 156.865 123.184 45.375 116.283 59.329 29.201 144.945 758.275<br />

PG in % 13,83 % 14,65 % 10,76 % 11,53 % 10,03 % 13,35 % 9,95 % 9,26 % 11.04 % 11.71 %<br />

PG 80+ 1.736 3.657 7.074 6.333 2.091 6.771 2.600 1.036 7.235 39.420<br />

Bev. 80+ 3.871 8.028 19.389 15.870 6.056 16.259 7.469 3.331 20.467 100.740<br />

PG in % 44,85 % 45,55 % 36,48 % 39,91 % 34,53 % 41,64 % 34,81 % 31.10 % 35,35 % 39,25 %<br />

PG insg. 5.206 10.852 24.187 20.364 6.924 21.826 8.786 4.312 24.243 127.835<br />

Bev. 136.170 270.854 770.886 685.532 255.427 584.638 338.711 178.737 780.906 4.001.861<br />

PG in % 3,82 % 4,01 % 3,14 % 3,09 % 2,71 % 3,73 % 2,59 % 2,41 % 3,10 % 3,19 %<br />

Frauen<br />

Alter Bgl Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk Tirol Vlbg Wien Summe*<br />

PG 60+ 9.406 19.368 44.811 37.907 11.500 39.299 14.752 6.701 46.448 232.431<br />

Bev. 60+ 39.258 75.465 207.680 170.377 60.729 161.311 78.417 38.239 217.589 1.049.065<br />

PG in % 23,96 % 25,66 % 21,58 % 22,25 % 18,94 % 24,36 % 18,81 % 17,55 % 21,35 % 22,16 %<br />

PG 80+ 5.936 11.854 28.235 24.145 7.312 24.031 9.441 4.098 30.583 147.572<br />

Bev. 80+ 9.560 18.377 48.796 40.741 13.986 39.533 17.820 8.134 56.564 253.511<br />

PG in % 62,09 % 64,50 % 57,86 % 59,26 % 52,28 % 60,79 % 52,98 % 50,38 % 54,07 % 58,21 %<br />

PG insg. 10.362 21.874 50.933 43.005 13.468 44.466 17.191 8.111 53.704 265.386<br />

Bev. 142.485 289.235 804.405 713.694 271.448 614.851 354.940 183.521 856.866 4.231.445<br />

PG in % 7,27 % 7,56 % 6,33 % 6,03 % 4,96 % 7,27 % 4,84 % 3,33 % 6,27 % 6,27 %<br />

Zusammen<br />

Alter Bgl Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk Tirol Vlbg Wien Summe*<br />

PG 60+ 13.379 27.330 61.688 52.115 16.053 54.821 20.655 9.405 62.445 321.231<br />

Bev. 60+ 67.989 129.827 364.545 293.561 106.104 277.594 137.746 67.440 362.534 1.807.340<br />

PG in % 19,68 % 21,05 % 16,92 % 17,75 % 15,13 % 19,75 % 14,99 % 13,95 % 17,22 % 17,77 %<br />

PG 80+ 7.672 15.511 35.309 30.478 9.403 30.802 12.041 5.134 37.818 186.992<br />

Bev. 80+ 13.431 26.405 68.185 56.611 20.042 55.792 25.289 11.465 77.031 354.251<br />

PG in % 57,12 % 58,74 % 51,78 % 53,84 % 46,95 % 55,21 % 47,61 % 44,78 % 49,09 % 52,79 %<br />

PG insg. 15.568 32.726 75.120 63.369 20.392 66.292 25.977 12.423 77.947 393.221<br />

Bev. 278.655 560.089 1.575.291 1.399.226 526.875 1.199.489 693.651 362.258 1.637.772 8.233.306<br />

PG in % 5,59 % 5,84 % 4,77 % 4,53 % 3,87 % 5,53 % 3,74 % 3,53 % 4,76 % 4,78 %<br />

Quelle: BMSK 2008:52, Statistik Austria, eigene Berechnungen<br />

Endbericht 80


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Rund 4,9 Prozent 70 <strong>der</strong> Bevölkerung (3,19 Prozent <strong>der</strong> Männer, 8,27 Prozent <strong>der</strong> Frauen)<br />

erhalten Pflegegeld. Bei den über 60-Jährigen sind es bereits 17,77 Prozent (11,71 Prozent<br />

<strong>der</strong> Männer, 22,16 Prozent <strong>der</strong> Frauen). Und etwas mehr als die Hälfte aller über 80-<br />

Jährigen in Österreich (52,79 Prozent insgesamt, 39,25 Prozent <strong>der</strong> Männer und 58,21<br />

Prozent <strong>der</strong> Frauen) erhält Pflegegeld in einer <strong>der</strong> sieben Stufen. Der höhere Anteil <strong>der</strong><br />

Frauen ist zu einem großen Teil in <strong>der</strong>en höherer Lebenserwartung und damit stärkeren<br />

Besetzung in diesen Alterskohorten zu suchen.<br />

Tabelle 19 Stufen 1 – 7 am 31.12.2006<br />

Alter Bgl Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk Tirol Vlbg Wien Summe*<br />

Wohnbevölkerung<br />

Insgesamt 3,38 6,80 19,13 16,99 6,40 14,57 8,42 4,40 19,89 100<br />

60 bis unter 75 3,66 7,00 20,43 16,29 6,02 15,06 7,84 3,92 19,77 100<br />

75 und mehr 3,94 7,52 19,68 16,16 5,60 15,91 7,21 3,37 20,59 100<br />

60 und mehr 3,76 7,18 20,17 16,24 5,87 15,36 7,62 3,73 20,06 100<br />

Pflegegeldbezug<br />

Summe 4,07 8,49 18,92 15,93 5,42 17,07 6,87 3,37 18,96 100<br />

60+ in % 4,47 8,97 19,01 16,00 5,13 17,48 6,65 3,05 18,01 100<br />

81+ in % 4,4 9,28 17,95 16,07 5,3 17,18 6,60 2,63 18,35 100<br />

PG 5 - 7 71 3,92 7,11 18,48 17,30 6,19 19,15 7,28 4,77 15,80 100<br />

Quelle: Eigene Berechnungen<br />

Die Pflegegeldbezüge, insbeson<strong>der</strong>e die höheren Pflegegeldbezüge verteilen sich in etwa<br />

gleich wie <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Bevölkerung, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Bevölkerung in den höhern<br />

Altersgruppen auf die einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>. Allerdings sind in den größeren<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n etwas niedrigere und in den kleinen Bundeslän<strong>der</strong> etwas höhere Anteile<br />

pflegebedürftiger Menschen zu erkennen.<br />

8.2.3.3 Pflegegeldbezug nach Pflegestufen<br />

Nun sollen die Zahlen <strong>der</strong> PflegegeldbezieherInnen nach Pflegegeldstufen gezeigt werden,<br />

wie<strong>der</strong>um zum Stichtag 31.12.2006. Lei<strong>der</strong> liegen diese Daten (Bundes- und<br />

Landespflegegeld) nicht getrennt nach Bundeslän<strong>der</strong>n vor<br />

70 kleinere Unschärfen mögen darin enthalten sein, dass hier <strong>der</strong> Pflegegeldbezug vom 31.12.2006 mit <strong>der</strong><br />

jahresdurchschnittlichen Bevölkerungszahl des Jahres 2005 verglichen wird; die hier mögliche Unschärfe ist aber tolerierbar.<br />

Ebenfalls eine Umschärfe ist dadurch entstanden, dass in den Bundes-Pflegegeldzahlen auch 3.407 Personen enthalten sind,<br />

die im Ausland ein österreichisches Pflegegeld beziehen und daher genau genommen nicht mit <strong>der</strong> inländischen<br />

Wohnbevölkerung in Bezug gesetzt werden dürften. Auch diese Unschärfe ist jedoch tolerabel.<br />

71 BPGG Stand März 2007, LPGG Stand Dezember 2006; Quelle BMSK und BMSK 2008:46<br />

Endbericht 81


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 20 Stufen 1 – 7 am 31.12.2006<br />

Pflegegeldbezug nach Stufen – Männer<br />

I II III IV V VI VII Summe III - VII<br />

Bundespflegegeld 20.010 38.643 18.067 17.455 8.610 3.138 1.800 107.723 49.070<br />

Landespflegegeld 3.841 5.995 3.935 2.638 1.569 1.466 749 20.193 10.357<br />

Summe 23.851 44.638 22.002 20.093 10.179 4.604 2.549 127.916 59.427<br />

Pflegegeldbezug nach Stufen – Frauen<br />

I II III IV V VI VII Summe III - VII<br />

Bundespflegegeld 53.695 75.860 36.402 33.556 17.642 5.571 3.814 226.540 96.985<br />

Landespflegegeld 8.314 12.654 7.348 5.041 3.125 1.706 1.114 39.302 17.220<br />

Summe 62.009 88.514 43.750 38.597 20.767 7.277 3.814 265.642 114.205<br />

Pflegegeldbezug nach Stufen – Zusammen<br />

I II III IV V VI VII Summe III - VII<br />

Bundespflegegeld* 74.294 115.455 54.986 51.458 26.578 8.848 5.703 337.322 147.573<br />

Landespflegegeld 12.155 18.649 11.283 7.679 4.694 3.172 1.863 59.495 28.691<br />

Zusammen 86.449 134.104 66.269 59.137 31.272 12.020 7.566 396.187 176.264<br />

Quelle: BMSK 2008:45ff; eigene Berechnungen<br />

Knapp mehr als die Hälfte <strong>der</strong> PflegegeldbezieherInnen (55,72 Prozent) finden sich in den<br />

beiden niedrigsten Pflegegeldstufen, davon etwas mehr Männer (56,25 Prozent) als Frauen<br />

(52,76 Prozent). Ein weiteres knappes Drittel (31,69 Prozent) findet sich in den beiden<br />

nächsten Stufen Drei und Vier, auch hier wie<strong>der</strong>um mehr Männer (3,55 Prozent) als Frauen<br />

(22,48 Prozent). In den höchsten drei Stufen (Fünf bis Sieben) finden sich 12,57 Prozent <strong>der</strong><br />

PflegegeldbezieherInnen; hier finden sich mit 14,75 Prozent mehr Frauen als Männer (12,19<br />

Prozent).<br />

Die folgenden Tabellen zeigen prozentuelle Verteilung des Pflegegeldbezuges und ihre<br />

Kumulierung.<br />

Tabelle 21 Stufen 1 – 7 im Prozent am 31.12.2006<br />

Pflegegeldbezug nach Stufen – Männer<br />

I II III IV V VI VII Summe III - VII<br />

Bundespflegegeld 18,58 35,87 16,77 16,20 7,99 2,91 1,67 100 45,55<br />

Landespflegegeld 19,02 29,69 19,49 13,06 7,77 7,26 3,71 100 51,29<br />

Summe 18,65 34,90 17,20 15,71 7,96 3,60 1,99 100 46,46<br />

Pflegegeldbezug nach Stufen – Frauen<br />

I II III IV V VI VII Summe III - VII<br />

Bundespflegegeld 23,70 33,49 16,07 14,81 7,79 2,46 1,68 100 42,81<br />

Endbericht 82


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

Landespflegegeld 21,15 32,20 18,70 12,83 7,95 4,34 2,83 100 43,81<br />

Summe 23,42 33,44 16,53 14,58 7,84 2,75 1,44 100 43,14<br />

Pflegegeldbezug nach Stufen – Zusammen<br />

I II III IV V VI VII Summe III - VII<br />

Bundespflegegeld 22,02 34,23 16,30 15,25 7,88 2,62 1,69 100 43,75<br />

Landespflegegeld 20,82 31,94 19,33 13,15 8,04 5,43 2,86 100 48,22<br />

Zusammen 21,85 33,89 16,75 14,94 7,90 3,04 1,91 100 44,49<br />

Quelle: BMSK 2008:45ff; eigene Berechnungen<br />

Tabelle 22 Stufen 1 – 7 im Prozent, kumuliert am 31.12.2006<br />

Pflegegeldbezug nach Stufen – Männer<br />

kumuliert 72<br />

I II III IV V VI VII 73<br />

Bundespflegegeld 18,58 54,45 71,22 87,42 95,41 98,32 100<br />

Landespflegegeld 19,02 48,11 67,60 80,66 88,43 95,69 100<br />

Summe 18,65 53,55 70,75 86,46 94,42 98,02 100<br />

Pflegegeldbezug nach Stufen – Frauen<br />

kumuliert<br />

I II III IV V VI VII<br />

Bundespflegegeld 23,70 57,19 73,26 88,07 95,86 98,32 100<br />

Landespflegegeld 21,15 53,35 72,05 84,88 92,83 97,17 100<br />

Summe 23,42 56,86 73,39 87,79 95,81 98,56 100<br />

Pflegegeldbezug nach Stufen – Zusammen<br />

kumuliert<br />

I II III IV V VI VII<br />

Bundespflegegeld 22,02 56,25 72,55 87,80 95,68 98,30 100<br />

Landespflegegeld 20,82 52,76 72,09 85,24 93,28 98,71 100<br />

Zusammen 21,85 55,74 72,49 87,43 95,33 98,37 100<br />

Quelle: BMSK 2008:45ff; eigene Berechnungen<br />

Schließlich kann die Verteilung des Pflegegeldbezuges nach Altersstufen noch längs <strong>der</strong><br />

Geschlechterachse deutlich gemacht werden.<br />

Zwei Drittel des Pflegegeldes gehen an Frauen, ein Drittel an Männer: Man kann also auch<br />

aus <strong>der</strong> Perspektive des Pflegegeldbezuges sagen: „Pflege ist weiblich“. Diese Aussage gilt<br />

72<br />

Kumuliert meint, dass die Werte <strong>der</strong> jeweils nächsten Spalte addiert werden (also Stufe 1, Stufe 1+2, Stufe 1+2+3, usw.), die<br />

letzte Spalte ergibt dann 100 (Summe Stufe 1 – 7)<br />

73<br />

Kleine Abweichungen in <strong>der</strong> Spaltensumme können sich durch Rundungsfehler ergeben<br />

Endbericht 83


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

nicht nur für die in <strong>der</strong> Pflege und <strong>Betreuung</strong> (formell und informell) beschäftigten Personen<br />

und für die in <strong>der</strong> Familie hauptsächlich für Pflegearbeit Verantwortlichen74 , son<strong>der</strong>n auch für<br />

die pflege- und betreuungsbedürftigen Personen selbst.<br />

Dieser Zusammenhang lässt sich auch grafisch darstellen:<br />

Tabelle 23 Pflegegeldbezug nach Alter und Geschlecht<br />

200.000<br />

180.000<br />

160.000<br />

140.000<br />

120.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

20.000<br />

0<br />

Pflegegeld nach Altersstufen und Geschlecht 31.12.2006<br />

0 – 20 21 – 40 41 – 60 61 – 80 81+<br />

Quelle: BMSK 2008, eigene Berechnungen<br />

8.2.4 verfügbarer Wohnraum<br />

Männer Frauen<br />

Das HbeG, die GewO und die För<strong>der</strong>richtlinie sehen vor, dass die <strong>Betreuung</strong>sperson<br />

während ihrer <strong>Betreuung</strong> (üblicherweise 14 Tage) in <strong>der</strong> Wohnung <strong>der</strong> zu betreuenden<br />

Person wohnt. Daher ist es notwendig, abzuschätzen, bei wie viel älteren Menschen dies<br />

möglich ist. Als Grundlage für diese Schätzung wurde die Existenz eines eigenen<br />

Wohnraumes genommen., Dazu wurde auf Grundlage <strong>der</strong> Daten des Mikrozensus 2006<br />

eruiert, in wie vielen Wohnungen mit zumindest einer Person im Alter von 80 und mehr<br />

Jahren es um zumindest einen Wohnraum mehr als hier wohnende Personen gibt. Zum<br />

Vergleich wurde dieser Wert auch mit an<strong>der</strong>en Altersgruppen gerechnet. Deutlich wird, dass<br />

die Mehrheit aller ÖsterreicherInnen und Österreicher, vor allem in den höheren<br />

Altersgruppen, über ausreichenden Wohnraum im Sinne des HBeG bzw. <strong>der</strong> GewO<br />

74<br />

Hauptverantwortung für Pflege in <strong>der</strong> Familie tragen Männer vor allem, wenn es um die Pflege <strong>der</strong> eigenen Frau geht (vgl.<br />

Badelt et.al. 1997)<br />

Endbericht 84


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

verfügen. Insgesamt gab es im Jahr 2006 laut Mikrozensus 3.508.400 Privathaushalte,<br />

davon 1.219.200 (o<strong>der</strong> 34,75 Prozent) Einpersonenhaushalte und 2.684 75 Anstaltshaushalte<br />

Tabelle 24 Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 80 Jahren o<strong>der</strong> älter<br />

Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 80 Jahren o<strong>der</strong> älter<br />

Haushaltsgröße<br />

Haushalte mit mind. einem<br />

80+-Jährigen<br />

gesamt<br />

Anzahl <strong>der</strong> Wohnräume<br />

1 2 3 4 5 6 und mehr<br />

in 1.000<br />

Gesamt 299,1 6,9 34,7 86,7 69,9 42,3 58,5<br />

1 Person 162,0 6,3 28,8 59,3 39,4 16,4 11,8<br />

2 Personen 81,7 0,5 5,4 24,4 23,7 15,0 12,8<br />

3 Personen 23,1 0,1 0,5 2,6 5,2 6,0 8,8<br />

4 Personen 11,1 - - 0,3 0,8 2,3 7,6<br />

5 Personen 10,6 - - 0,1 0,5 2,0 8,0<br />

6 und mehr Personen 10,5 - - - 0,3 0,6 9,6<br />

Werte mit weniger als hochgerechnet 6.000 Haushalten sind sehr stark zufallsbehaftet. - Werte mit weniger als hochgerechnet 3.000 Haushalten sind<br />

statistisch nicht interpretierbar.<br />

Quelle: Mikrozensus 2006, Jahresdurchschnitt über alle Wochen<br />

Aus <strong>der</strong> folgenden Tabelle lässt sich die Zahl <strong>der</strong> Haushalte, in <strong>der</strong> zumindest eine Person<br />

im Alter von mehr als 79 Jahren lebt, mit zumindest einem freien Wohnraum berechnen.<br />

Tabelle 25: Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum, Alter 80+<br />

Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum<br />

1 Person 155,7 28,8 59,3 39,4 16,4 11,8<br />

2 Personen 75,9 24,4 23,7 15,0 12,8<br />

3 Personen 19.0 5,2 6,0 8,8<br />

4 Personen 9.9 2,3 7,6<br />

5 Personen 8,0 8,0<br />

Haushalte mit freiem<br />

Wohnraum 268,5<br />

Alle Haushalte 299,1<br />

Quelle. Eigene Berechnungen<br />

75 Nach <strong>der</strong> Volkszählung 2001<br />

Endbericht 85


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

268.500 von 299.100 Personen über 79 Jahren leben in einer Wohnung, die zumindest über<br />

ein Zimmer mehr als hier wohnende Personen verfügt, das sind 89,6 Prozent aller Fälle.<br />

Tabelle 26 Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 61 bis 79 Jahren<br />

Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 61 bis 79 Jahren<br />

Haushaltsgröße<br />

Haushalte mit mind.<br />

Anzahl <strong>der</strong> Wohnräume<br />

einem 61- bis 79-<br />

Jährigen<br />

1 2 3 4 5 6 und mehr<br />

gesamt in 1.000<br />

Gesamt 1.004,4 21,3 92,2 244,2 263,6 177,7 205,4<br />

1 Person 361,4 17,0 64,2 117,3 92,1 40,2 30,5<br />

2 Personen 452,9 4,0 24,3 112,5 134,7 95,4 82,1<br />

3 Personen 102,9 0,3 2,5 11,1 25,7 26,4 36,9<br />

4 Personen 35,5 - 1,1 1,8 7,2 8,4 17,0<br />

5 Personen 23,7 - 0,1 1,0 1,9 4,9 15,8<br />

6 und mehr Personen 28,0 - 0,0 0,4 2,0 2,5 23,0<br />

Werte mit weniger als hochgerechnet 6.000 Haushalten sind sehr stark zufallsbehaftet. - Werte mit weniger als hochgerechnet 3.000 Haushalten sind<br />

statistisch nicht interpretierbar.<br />

Quelle: Mikrozensus 2006, Jahresdurchschnitt über alle Wochen<br />

Aus <strong>der</strong> folgenden Tabelle lässt sich die Zahl <strong>der</strong> Haushalte mit zumindest einem freien<br />

Wohnraum in Haushalten, in denen zumindest eine 61- bis 79-jährige Person wohnt,<br />

berechnen.<br />

Tabelle 27: Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum, Alter 61 - 79<br />

Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum<br />

1 Person 342,5 64,2 117,3 92,1 40,2 30,5<br />

2 Personen 424,7 112,5 134,7 95,4 82,1<br />

3 Personen 89.0 25,7 26,4 36,9<br />

4 Personen 25,4 8,4 17,0<br />

5 Personen 15,8 15,8<br />

Haushalte mit freiem<br />

Wohnraum 897,4<br />

Alle Haushalte 1.004,4<br />

Quelle. Eigene Berechnungen<br />

Endbericht 86


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

897.400 von 1.004.400 Personen zwischen 61 und 79 Jahren leben in einer Wohnung, die<br />

zumindest über ein freies Zimmer verfügt, das sind 89,3 Prozent aller Fälle.<br />

Tabelle 28: Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 41 bis 60 Jahren<br />

Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 41 bis 60 Jahren<br />

Haushaltsgröße<br />

Haushalte mit mind.<br />

einem 41- bis 60-<br />

Jährigen<br />

gesamt<br />

Anzahl <strong>der</strong> Wohnräume<br />

1 2 3 4 5 6 und mehr<br />

in 1.000<br />

Gesamt 1.588,1 39,0 137,2 286,3 392,4 328,4 404,7<br />

1 Person 331,9 28,9 80,6 99,7 70,8 31,7 20,2<br />

2 Personen 445,5 8,0 37,8 102,5 130,2 92,6 74,5<br />

3 Personen 350,1 1,6 10,4 49,0 102,8 89,9 96,4<br />

4 Personen 282,7 0,4 5,4 23,9 64,7 82,0 106,3<br />

5 Personen 115,3 0,1 1,8 8,0 16,7 23,3 65,3<br />

6 und mehr Personen 62,5 0,0 1,2 3,2 7,2 8,8 42,0<br />

Werte mit weniger als hochgerechnet 6.000 Haushalten sind sehr stark zufallsbehaftet. - Werte mit weniger als hochgerechnet 3.000 Haushalten sind<br />

statistisch nicht interpretierbar.<br />

Quelle: Mikrozensus 2006, Jahresdurchschnitt über alle Wochen.<br />

Die folgende Tabelle gilt für die Altersgruppe von 41 bis 60 Jahren.<br />

Tabelle 29 Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum, Alter 41 - 60<br />

Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum<br />

1 Person 303,0 80,6 99,7 70,8 31,7 20,2<br />

2 Personen 399,8 102,5 130,2 92,6 74,5<br />

3 Personen 289,1 102,8 89,9 96,4<br />

4 Personen 188,3 82,0 106,3<br />

5 Personen 65,3 65,3<br />

Haushalte mit freiem<br />

Wohnraum 1.245,5<br />

Alle Haushalte 1.588,1<br />

Quelle. Eigene Berechnungen<br />

Endbericht 87


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

1.245.500 von 1.588.100 Personen zwischen 41 und 60 Jahren leben in einer Wohnung, die<br />

zumindest über ein Zimmer mehr als hier wohnende Personen verfügt, das sind 78,4<br />

Prozent aller Fälle.<br />

Tabelle 30 Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 21 bis 40 Jahren<br />

Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 21 bis 40 Jahren<br />

Haushaltsgröße<br />

Haushalte mit mind.<br />

Anzahl <strong>der</strong> Wohnräume<br />

einem 21- bis 40-<br />

Jährigen<br />

1 2 3 4 5 6 und mehr<br />

gesamt in 1.000<br />

Gesamt 1.620,8 61,8 190,6 330,8 387,0 294,5 356,1<br />

1 Person 352,7 49,1 112,3 106,9 54,5 17,2 12,7<br />

2 Personen 291,8 8,9 43,7 90,1 78,6 40,6 30,0<br />

3 Personen 394,8 3,1 17,5 70,6 127,0 87,8 88,8<br />

4 Personen 370,6 0,6 11,9 45,0 91,6 106,1 115,3<br />

5 Personen 137,8 0,1 3,2 13,7 24,1 31,9 64,8<br />

6 und mehr Personen 73,0 0,0 2,0 4,4 11,1 11,0 44,4<br />

Werte mit weniger als hochgerechnet 6.000 Haushalten sind sehr stark zufallsbehaftet. - Werte mit weniger als hochgerechnet 3.000 Haushalten sind<br />

statistisch nicht interpretierbar.<br />

Quelle: Mikrozensus 2006, Jahresdurchschnitt über alle Wochen.<br />

Aus <strong>der</strong> folgenden Tabelle lässt sich die Zahl <strong>der</strong> Haushalte, in denen zumindest eine<br />

Person im Alter zwischen 21 und 40 Jahre lebt, mit zumindest einem freien Wohnraum<br />

berechnen.<br />

Tabelle 31 Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum, Alter 21 - 40<br />

Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum<br />

1 Person 303,5 112,3 106,9 54,5 17,2 12,7<br />

2 Personen 239,3 90,1 78,6 40,6 30,0<br />

3 Personen 303,6 127,0 87,8 88,8<br />

4 Personen 221,4 106,1 115,3<br />

5 Personen 64,8 64,8<br />

6 und mehr Personen ---<br />

Haushalte mit freiem<br />

Wohnraum 1,132,6<br />

Alle Haushalte 1.620,8<br />

Quelle. Eigene Berechnungen<br />

Endbericht 88


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

1.132.600 von 1.620.800 Personen von 21 bis 40 Jahren leben in einer Wohnung, die<br />

zumindest über ein Zimmer mehr als hier wohnende Personen verfügt, das sind 69,9<br />

Prozent aller Fälle.<br />

Tabelle 32 Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 0 bis 20 Jahren<br />

Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 0 bis 20 Jahren<br />

Haushaltsgröße<br />

Haushalte mit mind. einem<br />

0- bis 20-Jährigen<br />

gesamt<br />

Anzahl <strong>der</strong> Wohnräume<br />

1 2 3 4 5 6 und mehr<br />

in 1.000<br />

Gesamt 1.108,0 8,5 50,1 170,7 299,4 257,1 322,1<br />

1 Person 11,3 2,4 4,1 2,7 1,3 0,5 0,2<br />

2 Personen 85,6 2,2 11,4 27,8 28,4 8,6 7,3<br />

3 Personen 367,5 3,0 18,0 71,2 127,2 81,1 67,1<br />

4 Personen 408,8 0,8 11,5 48,4 103,6 119,8 124,8<br />

5 Personen 153,4 0,1 3,4 15,4 27,2 35,1 72,2<br />

6 und mehr Personen 81,5 0,0 1,9 5,2 11,7 12,1 50,5<br />

Werte mit weniger als hochgerechnet 6.000 Haushalten sind sehr stark zufallsbehaftet. - Werte mit weniger als hochgerechnet 3.000 Haushalten sind<br />

statistisch nicht interpretierbar.<br />

Quelle: Mikrozensus 2006, Jahresdurchschnitt über alle Wochen.<br />

Aus <strong>der</strong> folgenden Tabelle lässt sich nun die Zahl <strong>der</strong> Haushalte, in <strong>der</strong> zumindest eine<br />

Person im Alter von 0 bis 19 Jahren lebt, mit zumindest einem freien Wohnraum berechnen.<br />

Tabelle 33 Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum, Alter 0 - 20<br />

Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum<br />

1 Person 8,8 4,1 2,7 1,3 0,5 0,2<br />

2 Personen 72,1 27,8 28,4 8,6 7,3<br />

3 Personen 275,4 127,2 81,1 67,1<br />

4 Personen 244,6 119,8 124,8<br />

5 Personen 72,2 72,2<br />

Haushalte mit freiem<br />

Wohnraum 673,1<br />

Alle Haushalte 1.108,0<br />

Quelle. Eigene Berechnungen<br />

Endbericht 89


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

673.100 von 1.108.000 Personen von 0 bis 20 Jahren leben in einer Wohnung, die<br />

zumindest über ein Zimmer mehr als hier wohnende Personen verfügt, das sind 60,7<br />

Prozent aller Fälle. Haushalte mit Jugendlichen und Kin<strong>der</strong>n verfügen offensichtlich über<br />

weniger Wohnraum als Haushalte ohne Jugendliche.<br />

Zusammenfassend kann deutlich gemacht werden, dass in allen Altersgruppen (nicht so<br />

stark ausgeprägt allerdings in Haushalten mit Jugendlichen bzw. Kin<strong>der</strong>n) in den meisten<br />

Privatwohnungen zumindest ein Wohnraum mehr als BewonerInnen vorhanden ist. In den<br />

Altersgruppen über 59 Jahren verfügen fast neun Zehntel aller Personen in <strong>der</strong> Wohnung, in<br />

<strong>der</strong> sie leben, über zumindest einen freien Wohnraum.<br />

Dieser Befund lässt sich vor allem aus <strong>der</strong> Tatsache erklären, dass in diesem Alter sehr oft<br />

Wohnungen, die für eine Zwei-Generationen-Familie konzipiert worden sind, nunmehr nur<br />

von einem Paar o<strong>der</strong> einer Einzelperson bewohnt werden. Im Jahr 2006 waren 34,8<br />

Prozent76 aller österreichischen Haushalte Ein-Personen-Haushalte (Statistik Austria).<br />

Tabelle 34 Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum im Jahr 2006<br />

Mindestens eine<br />

Person im Alter<br />

von<br />

Mehr Raum als<br />

Personen in %<br />

Quelle. Eigene Berechnungen<br />

0 – 19 Jahre 21 – 40 Jahre 41 – 60 Jahre 61 – 79 Jahre 80+ Jahre<br />

60,7 69,6 78,4 89,3 89,6<br />

Dies lässt sich auch grafisch veranschaulichen<br />

Tabelle 35 Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum im Jahr 2006<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

0 – 19<br />

Jahre<br />

21 – 40<br />

Jahre<br />

76 1.219.000 von 3.508.400 Haushalten im Jahr 2006<br />

Mehr Raum als Personen in %<br />

41 – 60<br />

Jahre<br />

61 – 79<br />

Jahre<br />

Endbericht 90<br />

80+<br />

Jahre<br />

Mehr Raum als Personen<br />

in %<br />

Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Aufgrund dieser empirischen Befunde wird <strong>der</strong> Tatbestand: „Fehlen<strong>der</strong> Wohnraum“ nur in<br />

einen ganz kleinen Prozentsatz aller Fälle eine Ausschlussbedingung sein.<br />

8.2.5 Stationär gepflegte Personen<br />

Stationär gepflegte Personen kommen nicht für eine Hausbetreuung in Frage. Dennoch soll<br />

<strong>der</strong>en Zahl erfasst (geschätzt) werden. Zahlenmäßig erfasst sind jene<br />

PflegegeldbezieherInnen, für die nach § 13 BPGG (und den entsprechenden Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>) 80 Prozent des Pflegegeldes an den Heimträger überwiesen wird. Dazu kommt<br />

noch eine Zahl an SelbstzahlerInnen, die nur zu schätzen ist. Wir gehen davon aus, dass 10<br />

Prozent <strong>der</strong> Bundes- und 20 Prozent <strong>der</strong> LandespflegegeldbezieherInnen SelbstzahlerInnen<br />

sind. 77 Das ergibt folgende Werte:<br />

Tabelle 36 Stationär gepflegte Personen nach Pflegegeldstufen 31,12.2006<br />

Stationär gepflegte Personen mach PG-Stufen<br />

I II III IV V VI VII Summe III - VII<br />

Bundespflegegeld* 74.294 115.455 54.986 51.458 26.578 8.848 5.703 337.322 147.573<br />

Davon Heim* 1.158 5.184 5.490 15.449 11.353 3.690 2.350 45.674 38.332<br />

Selbstzahler 10 % 116 618 549 1.545 1.135 369 235 4.567 3.833<br />

Summe – geschätzt 1.274 5.802 6.039 16.994 12.488 4.059 2.585 50.241 42.165<br />

Anteil 1,71 % 5,03 % 10,98 % 33,02 % 46,99 % 45,87 % 45,33 % 14,89 % 28,57 %<br />

Landespflegegeld 12.155 18.649 11.283 7.679 4.694 3.172 1.863 59.495 28.691<br />

Davon Heim* 208 1.107 1.262 2.512 2.266 1.501 841 9.697 8.382<br />

Selbstzahler 20 % 42 221 252 502 454 300 168 1.940 1.676<br />

Summe – geschätzt 250 1.328 1.514 3.014 2.720 1.801 1.009 11.637 10.058<br />

Anteil 2,06 % 7,12 % 13,42 % 39,25 % 57,95 % 56,78 % 54,16 % 19,56 % 35,06 %<br />

Zusammen 86.449 134.104 66.269 59.137 31.272 12.020 7.566 396.187 176.264<br />

Davon Heim* 1.366 6.291 6.752 17.961 13.619 5.191 3.191 55.371 46.714<br />

Selbstzahler geschätzt 158 839 801 2.047 1.589 669 403 6.507 5.509<br />

Summe - geschätzt 1.524 7.130 7.553 20.008 15.208 5.860 3.594 61.878 52.223<br />

Anteil 1,76 % 5,32 % 11,40 % 33,83 % 48,63 % 48,75 % 47,50 % 15,62 % 29,63 %<br />

* Heimbewohner nach § 13 BPGG bzw. den gleich lautenden Landesbestimmungen<br />

Quelle: BMSK, eigene Berechnungen<br />

Rund 61.900 PflegegeldbezieherInnen befinden sich in stationärer Pflege, das sind 15,62<br />

Prozent aller PflegegelbezieherInnen. Da in vielen Bundeslän<strong>der</strong>n keine Wohnplätze mehr<br />

angeboten werden und Pflegeheimplätze nur für BezieherInnen in höheren Pflegegeldstufen<br />

(etwa ab Stufe 3) in Pflegeheimen aufgenommen werden, ist erklärlich, wieso ein knappes<br />

77<br />

diese Schätzung wurde von Bundes- und LandesvertreterInnen bei <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> Unterarbeitsgruppe Hausbetreuung im<br />

BMSK 17.4.2007 gemeinsam angestellt<br />

Endbericht 91


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Drittel (29,63 Prozent) aller PflegegelbezieherInnen <strong>der</strong> Stufen 3 bis 7 stationär gepflegt<br />

werden. In den Pflegegeldstufen 5 bis 7 befinden sich etwa die Hälfte aller BezieherInnen in<br />

Pflegeheimen.<br />

Allerdings ist bei diesen Zahlen zu berücksichtigen, dass sich etwa 8.000 bis 10.000<br />

(behin<strong>der</strong>te) Personen78 nicht in Pflegeheimen, son<strong>der</strong>n in verschiedenen Formen betreuten<br />

Wohnens befinden. Davon sind aber wenige in den Pflegegeldstufen 5 bis 7.<br />

8.3 Empirische Befunde zur 24-Stundenbetreuung<br />

8.3.1 Der Privathaushalt als Arbeitsfeld<br />

Mit <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> demografischen und sozialen Rahmenbedingungen hat die (nicht<br />

legale) Arbeit von Nichthaushaltsangehörigen im Privathaushalt (wie<strong>der</strong>79 ) zugenommen.<br />

Lutz (2007:23) spricht in Anlehnung an Friese von einem „neuen Geschlechterarrangement“,<br />

„bei dem <strong>der</strong> ‚weibliche’ Part des Arrangements in weiblichen Händen bleibt – nicht in den<br />

eigenen, son<strong>der</strong>n in denen einer (ethnisch und sozial) an<strong>der</strong>en Frau, an die die Arbeit weiter<br />

gereicht wird“. Empirische Befunde sind, allein aus <strong>der</strong> Tatsache heraus, dass es sich hier<br />

um weitgehend nicht legale Beschäftigungen handelt, schwer zu gewinnen. In Deutschland<br />

schätzt das <strong>Sozialökonomische</strong> Panel von 2005, dass 10 % <strong>der</strong> deutschen Haushalte (un-)<br />

regelmäßig eine Haushaltshilfe beschäftigen (Lutz 2007:23). In Österreich wird eine Zahl von<br />

60.000 bis 300.000 (un-) regelmäßige Putzfrauen in österreichischen Haushalten geschätzt<br />

(vgl. Profil 9.1.2006). Bei 3,5 Millionen Privathaushalten im Jahr 2006 ergäbe das für<br />

Österreich eine (etwas kleinere) Bandbreite von 1,7 bis 8,6 Prozent aller Haushalte.<br />

Jedenfalls handelt es sich bei <strong>der</strong> Beschäftigung von Hilfskräften in österreichischen<br />

Privathaushalten sehr oft um ungesicherte, prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Hier dürfte<br />

die Situation (trotz unterschiedlicher Rechtslage) ähnlich <strong>der</strong>er sein, die <strong>der</strong> Siebente<br />

Deutsche Familienbericht 2006 für Deutschland konstatiert: „Der Privathaushalt ist <strong>der</strong><br />

Beschäftigungssektor mit dem höchsten Anteil ungeschützter, illegaler Beschäftigung.“<br />

(BMFSFJ 2006:159). Hier kann auch <strong>der</strong> von Esping-An<strong>der</strong>son (1998) gefor<strong>der</strong>te Ansatz <strong>der</strong><br />

De-Kommodifizierung als Aufgabe einer schützenden Sozialpolitik nur bedingt ansetzen, da<br />

es sich bei diesen Arbeitsverhältnissen oft um nicht einmal noch kommodifizierten, also noch<br />

nicht in die Warenform gebrachte Beschäftigung im Zwischenfeld zwischen familialer<br />

Frauenarbeit, ehrenamtlicher Hilfe und prekär entgoltener Beschäftigung handelt. Dazu<br />

kommt noch die – bereits dargestellte – Auswirkung des Wohlstands- und<br />

Einkommensgefälle zwischen den alten und den neuen EU-Staaten. Allerdings leisten<br />

gerade die „ökonomischen Ungleichheiten zwischen hoch industrialisierten Län<strong>der</strong>n und den<br />

Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> ‚Dritten Welt’ und Osteuropa <strong>der</strong> Kommodifizierung emotionaler, versorgen<strong>der</strong><br />

Arbeit und <strong>der</strong> ungleichen Umverteilung reproduktiver Arbeit und <strong>der</strong> ungleichen<br />

Umverteilung reproduktiver Arbeit“ (Lutz 2007:33) Vorschub. Es bildet sich ein – vorerst vor<br />

allem illegaler – Markt von Zuwendungs- und Hilfsdienstleistungen heraus, <strong>der</strong> (hierzulande)<br />

vor allem von <strong>der</strong> Armutsdifferenz zwischen „alten“ und „neuen“ EU-Län<strong>der</strong>n lebt.<br />

78 in Wien etwa 3.500 Personen, Auskunft Hacker am 17,4,2007<br />

79 Ähnliche Befunde über fremde Arbeit in bürgerlichen und agrarischen Haushalten finden wir im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

(„Dienstbotengesellschaft“); allerdings arbeitete damals ein Großteil <strong>der</strong> Dienstmädchen mit so genannten Dienstbüchern, also<br />

legal<br />

Endbericht 92


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Ähnlich offen ist <strong>der</strong> quantitative Befund über die Tätigkeit von 24-Stunden-BetreuerInnen in<br />

privaten Haushalten. Wie bereits ausgeführt halten wir (vgl. Prochazkova/Schmid 2006)<br />

jedoch die immer wie<strong>der</strong> kolportierte Zahl von 40.000 bis 60.000 ausländische BetreuerInnen<br />

für deutlich zu hoch gegriffen. Mangels an<strong>der</strong>er quantitativer Befunde orientieren wir uns an<br />

den Schätzungen <strong>der</strong> SozialreferentInnen aus dem Jahr 2007, die – ausgehend von einer<br />

Vorarlberger Studie – auf eine Zahl von maximal 30.000 BetreuerInnen in österreichischen<br />

Haushalten gekommen sind (siehe auch Rupp/Schmid 2007:90). Dazu heißt es im Protokoll<br />

<strong>der</strong> Arbeitssitzung zum För<strong>der</strong>modell nach § 21b BPGG vom 3.4.2007:<br />

„Zur Schätzung des <strong>der</strong>zeit ‚illegal’ betreuten Personenkreises wird auf eine Studie aus<br />

Vorarlberg (Herbst 2006) verwiesen, die in zwei Modellregionen durchgeführt wurde.<br />

Demnach sind in Vorarlberg ca. 600 <strong>Betreuung</strong>ssituationen gegeben, die mit Unterstützung<br />

durch HelferInnen aus Osteuropa bewältigt werden, davon rund 1/3 heimersetzend. Rund<br />

2/3 <strong>der</strong> Betreuten können den unteren Pflegegeldstufen zugerechnet werden (Stufen 1 – 3);<br />

als Krankheitsbild dominieren dementielle Erkrankungen. Als zusätzlicher Beitrag (ohne<br />

Pflegegeld) für diese <strong>Betreuung</strong> werden von den Betroffenen monatlich rund € 1.400,ausgegeben.<br />

Von Oberösterreich werden dazu rund 1.300 Haushalte genannt, von Tirol rund 700 bis 800<br />

Haushalte und von Wien rund 3.500 Haushalte. Diese Werte korrespondieren nach Angaben<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> mit den in Vorarlberg festgestellten Zahlen. Umgelegt auf ganz Österreich ergäbe<br />

das rund 15.000 Haushalte.“ (BMSK, Ergebnisprotokoll <strong>der</strong> Unterarbeitsgruppe<br />

„Neugestaltung <strong>der</strong> Pflegevorsorge“ vom 3. April 2007:o.S.)<br />

Ausgehend von den rund 15.000 Haushalten in Österreich kann nicht automatisch auf<br />

30.000 BetreuerInnen geschlossen werden. Nach unserer Befragung von geför<strong>der</strong>ten<br />

Personen nach § 21b BPGG (siehe weiter unten) geben 17,9 Prozent <strong>der</strong> Befragten an, nur<br />

eine BetreuerIn zu haben. Hochgerechnet auf die 15.000 Haushalte hieße das, dass es rund<br />

27.000 <strong>Betreuung</strong>skräfte80 in Österreich gäbe (bzw. im Jahr 2006 gegeben hat).<br />

Diese zurückhaltende Schätzung korrespondiert mit den Zahlen, die über die einzelnen<br />

Vermittlungsagenturen in Erfahrung zu bringen sind. Die größte Vermittlungsagentur (das<br />

beste, Budjeovice) hatte vor 2 Jahren noch 10.000 BetreuerInnen (für Deutschland,<br />

Österreich und die Schweiz) in Vormerkung, heute dürfte es um ein Drittel weniger sein81 ; die<br />

größte slowakische Agentur „Altern in Würde“ hatte im jahr 2007 noch 800 BetreuerInnen in<br />

Österreich, gegenwärtig nur mehr 500 (Interview mit Mag. Tanzer vom 8. 7. 2008). Alle<br />

an<strong>der</strong>en <strong>der</strong> rund 30 bekannten Vermittlungsagenturen sind kleiner. Allerdings geben in <strong>der</strong><br />

Befragung von geför<strong>der</strong>ten Personen nach § 21b BPGG etwa 43 Prozent <strong>der</strong> Befragten an,<br />

ihre <strong>Betreuung</strong>skräfte nicht über eine Agentur vermittelt bekommen zu haben.<br />

Im Vergleich zu den geschätzten 27.000 (teilweise illegalen) HausbetreuerInnen waren (im<br />

Jahr 2003) in Österreich insgesamt nur 39.197 Personen in <strong>der</strong> stationären und mobilen<br />

Pflege tätig, davon 16.235 in <strong>der</strong> mobilen Pflege. (siehe BMSK 2008:23).<br />

27.000 HaushaltsbetreuerInnen stünden auch gegenüber dieser Zahl in einer sinnvollen<br />

Relation.<br />

80<br />

17,9 % sind 2.695 Personen, 82,5 % sind 24.630 Personen (12.315 x 2), ergibt in Summe 27.093 <strong>Betreuung</strong>skräfte<br />

81<br />

Interview Tanzer 8.7.2008<br />

Endbericht 93


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

8.3.2 Angemeldete BetreuerInnen<br />

Die Zahlen <strong>der</strong> HaushaltsbetreuerInnen, die bereits ein Gewerbe angemeldet haben o<strong>der</strong> als<br />

angestellte Hausbetreuungskräfte legal beschäftigt werden, än<strong>der</strong>n sich im<br />

<strong>Evaluierung</strong>szeitraum (1. Juli 2007 bis 8. Juli 2008) mit hoher Geschwindigkeit.<br />

8.3.2.1 Als selbständig angemeldete BetreuerInnen<br />

Die aktuellsten zahlen innerhalb des Evaluationszeitraumes liegen für den 15. Juli 2008 vor.<br />

Allerdings lässt die Anmeldung im jeweiligen Bundesland keine Aussage über den Einsatzort<br />

zu, weil viele BetreuerInnen, die bei österreichischen Agenturen unter Vertrag sind, <strong>der</strong><br />

Einfachheit halber am Sitz <strong>der</strong> Agentur (bzw. an einem von <strong>der</strong> jeweiligen Agentur<br />

ausgewählten Ort) angemeldet werden.<br />

Tabelle 37 Selbständig angemeldete BetreuerInnen Anfang Juli 2008<br />

Bundesland<br />

Gewerbliche Tätigkeit<br />

Angemeldet Ruhend gestellt aktiv<br />

Burgenland 657 5 652<br />

Kärnten 141 6 135<br />

Nie<strong>der</strong>österreich 2.231 70 2.161<br />

Oberösterreich 2.493 159 2.334<br />

Salzburg 171 5 166<br />

Steiermark 644 15 629<br />

Tirol 264 17 247<br />

Vorarlberg 556 27 529<br />

Wien 1.821 115 1.706<br />

Gesamt 8.978 419 8.559<br />

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich<br />

8.3.2.2 Entwicklung <strong>der</strong> Zahlen <strong>der</strong> <strong>der</strong> selbständig angemeldeten BetreuerInnen<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Anmeldezahlen selbständiger HausbetreuerInnen von August 2007 bis<br />

Juli 2008 82 erfolgt durchaus dynamisch, allerdings erst ab Beginn des Jahres 2008. Im Jahr<br />

2007 lässt sich nur eine geringe Anmeldetätigkeit feststellen. 42,8 Prozent <strong>der</strong> angemeldeten<br />

82 Stand 15. Juli 2008<br />

Endbericht 94


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

selbständigen HausbetreuerInnenhaben ihr Gewerbe erst nach dem 26.5. 2008 angemeldet,<br />

also gegen Ende <strong>der</strong> Pardonierungsregelung.<br />

Tabelle 38 Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Anmeldungen, August 2007 bis Juli 2008<br />

Anmeldungen zum Stichtag<br />

2007<br />

23.08.2007 25.09.2007 29.10.2007 26.11.2007 18.12.2007 28.12.2007<br />

35 92 128 186 244 324<br />

2008<br />

07.01.2008 23.01.2008 25.02.2008 25.03.2008 29.04.2008 26.05.2008 23.06.2008 03.07.2008 15.07.2008<br />

578 1225 2800 3709 4756 5595 7334 8559 9786<br />

Quelle. WKÖ<br />

Diese Entwicklung kann auch grafisch gezeigt werden<br />

Tabelle 39 Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Anmeldungen, August 2007 bis Juli 2008<br />

9000<br />

8000<br />

7000<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

1000<br />

0<br />

Quelle: WKÖ<br />

Anmedlungen selbständiger BetreuerInnen<br />

25.09.2007<br />

29.10.2007<br />

26.11.2007<br />

18.12.2007<br />

28.12.2007<br />

7.1.2008<br />

23.1.2008<br />

25.2.2008<br />

25.3.2008<br />

29.4.2008<br />

26.5.2008<br />

23.6.2008<br />

3.7.2008<br />

15.7.2008<br />

Endbericht 95


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Die Zahl <strong>der</strong> selbständigen Betreuerinnen mit aktiver Sozialversicherung (Beschäftigung<br />

über <strong>der</strong> Geringfügigkeitsgrenze in <strong>der</strong> Gewerblichen Sozialversicherung für 2008 in <strong>der</strong><br />

Höhe von: 349,01 €) liegen per 19.6. 2008 vor 83 .<br />

In diesen Zahlen sind sowohl die aufrecht angemeldeten als auch die ruhend gestellten<br />

Gewerbeanmeldungen enthalten; ruhend gestellt (hier fällt keine Sozialversicherungspflicht<br />

an) ist eine gewerbliche Tätigkeit z.B. bei längerem Aufenthalt im Ausland. Die starke<br />

Häufung dieser Ruhendstellungen in einem Bundesland deuten auf eine gute<br />

Beratungstätigkeit in diesem Bundesland hin.<br />

Deutlich wird: Von 7.200 als selbständige HausbetreuerInnen angemeldeten Personen<br />

unterliegen 1.456 (das ist ein Fünftel bzw. 20,22 Prozent) nicht <strong>der</strong><br />

Sozialversicherungspflicht, weil sie nur über ein geringfügiges Einkommen verfügen.<br />

Tabelle 40 Selbständig angemeldete BetreuerInnen am 16. 6. 2008<br />

18.06.2008<br />

Landesstelle Gewerbeanm. davon pflichtvers.<br />

W 1480 1180<br />

NÖ 1777 1476<br />

Bgld 449 263<br />

OÖ 2139 1842<br />

Stmk 468 307<br />

Ktn 101 79<br />

Sbg 132 107<br />

Tirol 213 133<br />

Vbg 441 357<br />

Summe 7200 5744<br />

Quelle: BSB<br />

8.3.2.3 Herkunft <strong>der</strong> selbständig angemeldeten BetreuerInnen<br />

Ein Großteil <strong>der</strong> angemeldeten selbständigen Betreuerinnen kommt aus <strong>der</strong> Slowakei (79,3<br />

Prozent), gefolgt von Rumänien (6.6 Prozent), aus Österreich (5,2 Prozent) und aus <strong>der</strong><br />

Tschechischen Republik (3,4 Prozent). Die restlichen 6,5 Prozent kommen aus allen<br />

an<strong>der</strong>en Staaten. (Die geringe Zahl angemeldeter selbständiger BetreuerInnen aus <strong>der</strong><br />

Tschechischen Republik hängt auch damit zusammen, dass es hier offensichtlich eine<br />

83 Zahlen über Geschlecht und Herkunftsland liegen dem BSB nicht vor<br />

Endbericht 96


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

geringere Bereitschaft, sich zu legalisieren gibt als in <strong>der</strong> Slowakei. Dazu weiter unten<br />

ausführlicher). Die Herkunft <strong>der</strong> gewerblichen BetreuerInnen mit Anfang Juli aus folgen<strong>der</strong><br />

Grafik zu erkennen:<br />

Tabelle 41 Herkunft <strong>der</strong> Selbständigen BetreuerInnen , Juli 2008<br />

5%<br />

7%<br />

3%<br />

6%<br />

Herkunft im Jul 2008<br />

Quelle. Wirtschaftskammer Österreich, Pressekonferenz 4.7.2008<br />

79%<br />

8.3.2.4 Als unselbständig angemeldete BetreuerInnen<br />

Slow akei<br />

Rumänien<br />

Österreich<br />

Tschechien<br />

Neben <strong>der</strong> selbständig beschäftigten Hausbetreuung ist auch Hausbetreuung im<br />

Angestelltenverhältnis möglich und zwar entwe<strong>der</strong> als Anstellung bei <strong>der</strong> zu betreuenden<br />

Person (o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Angehörigen) o<strong>der</strong> angestellt bei einer Wohlfahrtseinrichtung.<br />

Wahrscheinlich etwa 300 Personen sind als unselbständige BetreuerInnen in<br />

österreichischen Haushalten angemeldet. Allerdings lässt sich diese Personengruppe nicht<br />

exakt abgrenzen, da sie in <strong>der</strong> Statistik <strong>der</strong> Sozialversicherungen in <strong>der</strong> selben Untergruppe<br />

wie an<strong>der</strong>e Hausangestellte zu finden ist.<br />

Bei <strong>der</strong> Möglichkeit einer Anstellung bei einer Pflegeorganisation hingegen handelt es<br />

sich wahrscheinlich um „totes Recht“ 84 . Es gibt hier kaum Anmeldungen, da noch einige<br />

Fragen ungeklärt sind (keine passende Gruppe im BAGS-Kollektivvertrag bzw. in den<br />

entsprechenden Träger-KV’s, keine Klärung arbeitsrechtlicher Fragen wie Urlaub,<br />

Krankenstand, etc. für Personen die auch als Angestellte bei einem Träger in <strong>der</strong> Wohnung<br />

<strong>der</strong> betreuten Person leben) und das Haftungsrisiko ist für den entsprechenden Träger sehr<br />

hoch.<br />

84 übereinstimmende Meinung bei <strong>der</strong> Paneldiskussion des Evaluationsprojektes am 8.7.2009<br />

Endbericht 97<br />

Rest


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

8.3.3 Personen mit För<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG<br />

Neben <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> bereits angemeldeten (legalisierten) BetreuerInnen ist die Zahl jener<br />

Personen, die eine För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG beantragt o<strong>der</strong> bereits erhalten haben, <strong>der</strong><br />

zweite quantitative Eckpfeiler <strong>der</strong> Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung in Österreich.<br />

8.3.3.1 Die Bundesför<strong>der</strong>ung (För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG)<br />

Mit Stichtag 25.6.2008 liegt <strong>der</strong> aktuellste differenzierte Überblick über die Zahl <strong>der</strong><br />

geför<strong>der</strong>ten Personen und <strong>der</strong> AntragswerberInnen nach § 21b BPGG vor. Insgesamt haben<br />

seit dem 1. Juli 2007 (bis zum 25. Juni 2008) 1.284 Personen eine För<strong>der</strong>ung nach § 21b<br />

BPGG beantragt. Davon waren 1.082 Anträge (84,27 Prozent aller Anträge) Anträge zur<br />

För<strong>der</strong>ung selbständiger BetreuerInnen, 40 Anträge waren Anträge zur För<strong>der</strong>ung<br />

unselbständiger <strong>Betreuung</strong> (3,12 Prozent aller Anträge) und bei 62 Anträgen (4,83 Prozent)<br />

war <strong>der</strong> Status <strong>der</strong> Beschäftigung unklar.<br />

Von den 1.284 Anträgen zur Bundesför<strong>der</strong>ung waren am Stichtag (25.6.2008) 664 Anträge<br />

(das sind 51,71 Prozent) bereits bewilligt, 151 Anträge (11,76 Prozent) wurden abgelehnt<br />

o<strong>der</strong> zurück gezogen85 und 469 Fälle (36,53 Prozent) waren am Stichtag in Bearbeitung.<br />

Tabelle 42 Anträge nach § 21b BPGG gesamt am 25. 6. 2008<br />

Gesamt Bewilligungen<br />

Bund Land Bund Land<br />

S U BV? S U BV? ∑ S U BV? S U BV? ∑<br />

BGL 160 11 5 12 0 0 188 81 8 0 5 0 0 94<br />

KTN 32 11 3 3 0 1 50 29 4 0 2 0 0 35<br />

NOE 50 16 5 5 3 1 80 14 9 0 0 2 0 25<br />

OOE 269 35 29 17 2 0 352 146 15 1 13 2 0 177<br />

SBG 30 6 2 3 1 0 42 13 2 0 1 1 0 17<br />

STM 146 17 3 17 2 2 187 77 3 0 9 0 0 89<br />

TIR 64 3 1 14 2 0 84 36 0 0 8 1 0 45<br />

VBG 113 8 5 22 0 0 148 71 6 0 14 0 0 91<br />

WIE 116 17 5 9 6 0 153 76 6 0 7 2 0 91<br />

Summe: 980 124 58 102 16 4 1284 543 53 1 59 8 0 664<br />

Summe<br />

Bund: 1162 597<br />

Summe<br />

Land: 122 67<br />

Gesamt: 1.284 664<br />

Quelle: BSB<br />

85 ein Drittel dieser Ablehnungen/Rückzüge findet sich in Nie<strong>der</strong>österreich, was sicher mit <strong>der</strong> höheren Nie<strong>der</strong>österreichischen<br />

Landesför<strong>der</strong>ung zusammen hängt (38 Rückziehungen bzw. Landesför<strong>der</strong>ung in NÖ); insgesamt wird 53 mal Rückziehung (inkl.<br />

Landesför<strong>der</strong>ung) genannt<br />

Endbericht 98


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

Ablehnungen offen<br />

Bund Land Bund Land<br />

S U BV? S U BV? ∑ S U BV? S U BV? ∑<br />

BGL 7 3 0 0 0 0 10 72 0 5 7 0 0 84<br />

KTN 3 7 2 0 0 1 13 0 0 1 1 0 0 2<br />

NOE 30 7 5 5 1 1 49 6 0 0 0 0 0 6<br />

OOE 2 0 3 0 0 0 5 121 20 25 4 0 0 170<br />

SBG 1 3 0 0 0 0 4 16 1 2 2 0 0 21<br />

STM 10 14 3 2 1 2 32 59 0 0 6 1 0 66<br />

TIR 4 2 0 0 1 0 7 24 1 1 6 0 0 32<br />

VBG 8 2 0 1 0 0 11 34 0 5 7 0 0 46<br />

WIE 6 5 5 0 4 0 20 34 6 0 2 0 0 42<br />

Summe: 71 43<br />

Summe<br />

18 8 7 4 151 366 28 39 35 1 0 469<br />

Bund: 132<br />

Summe<br />

Land: 19 36<br />

Gesamt: 151 469<br />

Quelle. BSB<br />

Legende:<br />

S selbständige Erwerbstätigkeit<br />

U Unselbständige Erwerbstätigkeit<br />

BV? Beschäftigungsverhältnis unklar<br />

Die hohe Anzahl noch nicht erledigter Anträge muss dahingehend relativiert werden, dass<br />

ein erheblicher Anteil <strong>der</strong> För<strong>der</strong>anträge erst in den letzten Wochen eingebracht worden<br />

sind, da sich viele Betreuerinnen mit dem (für die Antragsstellung notwendige) Legalisierung<br />

ihrer <strong>Betreuung</strong>stätigkeit offensichtlich Zeit bis knapp vor dem absehbaren Ende <strong>der</strong><br />

Pardonierung am 1. 7. 2008 gelassen haben.<br />

Endbericht 99<br />

433<br />

8.3.3.2 Die Verteilung <strong>der</strong> Bundesför<strong>der</strong>ung auf die Län<strong>der</strong><br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>anträge in den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n kann in <strong>der</strong> folgenden<br />

Tabelle veranschaulicht werden. Es wird hier ein Vergleich mit den PflegegeldbezieherInnen<br />

in den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n gezogen. Ausgangsbasis sind die PflegegeldbezieherInnen<br />

des Bundes (Anspruchsberechtigte nach dem BPGG ohne Landeslehrer und OFG-Rentner;<br />

Stand: Mai 2008) sowie <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (die Anzahl <strong>der</strong> LandespflegegeldbezieherInnen wurde<br />

mit dem Stichtag 31.12.2006 berücksichtigt).<br />

Für die Län<strong>der</strong> NÖ und Vorarlberg wurden hier die Stufen 1-7 als Basis genommen, da sich<br />

die För<strong>der</strong>modelle in diesen beiden Län<strong>der</strong>n an PflegegeldbezieherInnen aller sieben Stufen<br />

richten, für die an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n wurden die BezieherInnen <strong>der</strong> Stufen 3 bis 7 als<br />

Basis genommen.


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 43 För<strong>der</strong>anträge im Vergleich zum Pflegegeldbezug<br />

Stand 25. 6. 2008<br />

Bundesland Anzahl <strong>der</strong> Bundes-<br />

PflegegeldbezieherInnen<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>anträge<br />

Prozentsatz<br />

Burgenland 7.123 188 2,64 %<br />

Kärnten 13.981 50 0,36 %<br />

NÖ 86 77.526 796 1,027 %<br />

Oberösterreich 29.409 352 1,19 %<br />

Salzburg 9.974 42 0,42 %<br />

Steiermark 31.676 187 0,59 %<br />

Tirol 12.683 84 0,66 %<br />

Vorarlberg 87 13.026 148 1,14 %<br />

Wien 32.179 153 0,47 %<br />

Quelle: BMSK<br />

Für die Abwicklung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>anträge ist das Bundessozialamt zuständig; die<br />

Landesför<strong>der</strong>ung in Nie<strong>der</strong>österreich wird durch Landesdienststellen administriert, die<br />

Landesför<strong>der</strong>ung in Vorarlberg wird als Zuschlag auf die Bundesför<strong>der</strong>ung ausbezahlt.<br />

8.3.3.3 Die Entwicklung <strong>der</strong> Anträge von Juli 2007 bis Juni 2008<br />

Wenn man die Entwicklung <strong>der</strong> Antragstellungen zur För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG<br />

betrachtet, wird deutlich, dass die Zahl <strong>der</strong> Anträge erst nach Ende <strong>der</strong> (verlängerten)<br />

Amnestie im Dezember 2007 nach einer kurzen Anlaufphase im Jänner und Februar 2008<br />

deutlich ansteigt und über alle Monate des ersten Halbjahres 2008 relativ konstant hoch<br />

bleibt. Ab März 2008 bewegen sich die monatlichen Anträge konstant knapp über <strong>der</strong> 200-<br />

Marke88 . Ein weiterer deutlicher Anstieg ist im letzten Monat <strong>der</strong> Pardonierungsregelung<br />

(Pflege-Verfassungsgesetz) festzustellen (hier wurden in den ersten 25 Tagen bereits mehr<br />

Anmeldungen als im gesamten Vormonat registriert).<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Anträge im Evaluationszeitraum lässt sich wie folgt zeigen:<br />

86 NÖ nach eigenen Angaben 796 Anträge<br />

87 Vorarlberg setzt auf die För<strong>der</strong>ung des Bundes auf, daher Bundeszahl<br />

88 Das kann auch auf die Wirkung <strong>der</strong> One Stop Shops zurück geführt werden<br />

Endbericht 100


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 44 Anträge nach § 21b BPGG im Berichtszeitraum<br />

För<strong>der</strong>anträge<br />

2007 2008<br />

7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 89<br />

Absolutzahlen<br />

Gesamt 31 19 11 14 17 26 130 166 218 223 202 227<br />

Bewilligungen 10 7 6 6 12 15 91 127 155 139 73 23<br />

Ablehnungen 17 12 4 8 5 9 25 15 22 20 9 5<br />

In Bearbeitung 4 0 1 0 0 2 14 24 41 64 120 199<br />

In Prozent<br />

Gesamt 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100<br />

Bewilligungen 32 37 55 43 71 58 70 77 71 62 36 10<br />

Ablehnungen 55 63 36 57 29 35 19 9 10 9 4 2<br />

In Bearbeitung 13 0 9 0 0 8 11 14 19 29 59 88<br />

Quelle: BSB, eigene Berechnungen<br />

Diese Entwicklung lässt sich auch grafisch zeigen (für die letzte Säule (Juni 2008) war <strong>der</strong><br />

Stichtag bereits <strong>der</strong> 25.6.2008):<br />

Tabelle 45 Anträge nach § 21b BPGG im Berichtszeitraum<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Jul.07<br />

Aug.07<br />

Sep.07<br />

Beantragungen Juli 2007 bis Juni 2008<br />

Okt.07<br />

Nov.07<br />

Dez.07<br />

Jän.08<br />

Feb.08<br />

Endbericht 101<br />

Mär.08<br />

Quelle: BSB, eigene Berechnungen, Juni 2008 nur bis zum 25.6.erfasst<br />

89 Zahlen nur bis zum 25.6. enthalten<br />

Apr.08<br />

Mai.08<br />

Jun.08


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Die Ablehnungsgründe in den 151 ausgewiesenen Fällen im Berichtszeitraum 90 wurden<br />

vom BSB wie folgt aufgelistet.<br />

Tabelle 46 Ablehnungsgründe im Berichtszeitraum<br />

24- Stunden <strong>Betreuung</strong> – Statistik Ablehnungsgründe (Stand 25.6.2008)<br />

Ablehnungsgrund Bgld Ktn Noe Ooe Sbg Stmk T V W Summe<br />

Ablehnungen<br />

insgesamt<br />

10 13 49 5 4 32 7 11 20 151<br />

Kein BV nach HbeG 2 11 5 2 2 17 3 1 4 47<br />

Vermögensgrenze<br />

überschritten<br />

Einkommensgrenze<br />

überschritten<br />

Anmeldung <strong>der</strong> GKK<br />

fehlt<br />

Pflegeaufwand zu<br />

gering 91<br />

Fehlende Unterlagen<br />

nicht nachgereicht<br />

Zurückziehungen bzw.<br />

Landesför<strong>der</strong>ung<br />

1 1 2<br />

1 1 2 4<br />

1 1<br />

3 2 3 1 1 1 11<br />

2 1 8 11<br />

38 1 1 4 1 3 5 53<br />

Pflegeheim 1 1<br />

Verstorben 2 1 7 1 1 12<br />

Ehepaar nur 1x<br />

Zuschuss möglich<br />

Nur unfallversichert<br />

bzw. keine<br />

Pflichtversicherung 92<br />

Keine Aufenthalts- und<br />

arbeitsbewilligung<br />

1 3 4<br />

1 1 2<br />

1 1<br />

Sonstiges 93 1 1 2<br />

Quelle. BSB<br />

Es handelt sich hier noch um keine endgültigen Werte, da gegen Ablehnungen beim BMSK<br />

Beschwerde eingelegt werden kann.<br />

90 bis 25.6.2008<br />

91 z.B. zu geringe Pflegestufe<br />

92 das bedeutet, die <strong>Betreuung</strong>sperson ist nur geringfügig beschäftigt<br />

93 Sonstige Gründe: z.B. Sachwalter = Dienstnehmer, BetreuerInnen nicht bei <strong>der</strong> zu betreuenden Person gemeldet<br />

Endbericht 102


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Für Tirol und Vorarlberg liegt eine Aufschlüsselung nach <strong>der</strong> Vermögensgrenze von 7.000,- €<br />

vor.<br />

Tabelle 47 Anträge über und unter <strong>der</strong> Vermögensgrenze von 7.000,- €<br />

Tirol, Vorarlberg; Stand 18.6.2008<br />

94 Ein Antrag konnte nicht zugeordnet werden<br />

Vorarlberg<br />

Anträge<br />

gesamt<br />

unter €<br />

7.000<br />

über €<br />

7.000 ?<br />

Jul.07 1 1<br />

Aug.07 0<br />

Sep.07 0<br />

Okt.07 0<br />

Nov.07 3 2 1<br />

Dez.07 3 3<br />

Jän.08 13 9 4<br />

Feb.08 24 16 8<br />

Mär.08 29 20 9<br />

Apr.08 33 22 11<br />

Mai.08 26 14 12<br />

Jun.08 1494 8 5 1<br />

Summen: 146 95 50 1<br />

Quelle: BSB<br />

Anträge<br />

gesamt<br />

Tirol<br />

unter €<br />

7.000<br />

über €<br />

7.000 ?<br />

Jul.07 0<br />

Aug.07 0<br />

Sep.07 1 1<br />

Okt.07 0<br />

Nov.07 1 1<br />

Dez.07 1 1<br />

Jän.08 6 6<br />

Feb.08 18 10 8<br />

Mär.08 13 6 7<br />

Apr.08 17 12 1 4<br />

Mai.08 12 10 2<br />

Jun.08 6 6<br />

Summen: 75 50 1 24<br />

Quelle: BSB<br />

Endbericht 103


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Die För<strong>der</strong>richtlinie sieht vor, dass bei Barvermögen in <strong>der</strong> Höhe von mehr als 7.000,- €<br />

keine För<strong>der</strong>ung gewährt wird; in Tirol beträgt diese Grenze 10.000,- €, in Nie<strong>der</strong>österreich<br />

und Vorarlberg gibt es keine Vermögensgrenze.<br />

Der Befund ist zwiespältig: Am Beispiel Vorarlbergs kann gezeigt werden, dass ein Drittel <strong>der</strong><br />

AntragstellerInnen in diesem Bundesland bei einer Vermögensgrenze von 7,000,- € keine<br />

För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG erhalten hätte. In Tirol hatte hingegen nur ein/e AntragstellerIn<br />

ein (deklariertes) Barvermögen von mehr als 7.000,- €.<br />

8.3.3.4 Geschlecht und Alter <strong>der</strong> AntragstellerInnen / geför<strong>der</strong>ten Personen<br />

Lei<strong>der</strong> gibt es keine Auswertung <strong>der</strong> Zahlen <strong>der</strong> AntragstellerInnen (BezieherInnen) nach<br />

Altersgruppen und Geschlecht. Es ist daher anzuregen, eine entsprechende Auswertung<br />

seitens des BSB durchzuführen, um nähere Kenntnis von <strong>der</strong> inneren Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Gruppe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>werberInnen und LeistungsbezieherInnen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b<br />

BPGG zu erhalten.<br />

8.3.3.5 Aktuellste Zahlen<br />

Die aktuellsten nun vorliegenden Zahlen über Antragstellungen und Bewilligungen liegen<br />

dem BMSK vom 11. Juli 2008 vor.<br />

Tabelle 48 Anträge und Erledigungen 11. Juli 2008<br />

Bundesland Anträge Bewilligungen Bewilligungen in %<br />

Burgenland 312 117 37,5<br />

Kärnten 59 40 67,8<br />

Nie<strong>der</strong>österreich 92 25 27,1<br />

Oberösterreich 385 179 46,5<br />

Salzburg 53 17 32,1<br />

Steiermark 229 109 47,6<br />

Tirol 108 51 42,2<br />

Vorarlberg 166 90 54,2<br />

Wien 177 108 61,0<br />

Gesamt 1.581 736 46,51<br />

Quelle BMSK<br />

Endbericht 104


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Vergleicht man die Daten vom 11.7. mit den Daten vom 25.6., stellt man fest, dass in den<br />

letzten 14 betrachteten Tage die Antragszahlen erheblich zugenommen haben. Lagen die<br />

monatlichen För<strong>der</strong>neuanträge von März bis Mai im Monatsschnitt bei etwa 214, kamen<br />

allein in diesen letzten 14 Tagen 297 neue Anträge dazu, was einen (fiktiven) Monatsschnitt<br />

von 594 Neuanträgen bedeuten würde. Offensichtlich wirkt sich <strong>der</strong> „Schwung“ <strong>der</strong><br />

Legalisierung in den letzten Wochen vor Auslaufen <strong>der</strong> Pardonierungsregelung etwas<br />

zeitverzögert auch in einem Aufschwung <strong>der</strong> Antragstellung aus (För<strong>der</strong>anträge können ja<br />

erst gestellt werden, wenn die BetreuerInnen ihre Tätigkeit legalisiert haben).<br />

8.3.3.6 Dauer <strong>der</strong> Antragserledigung<br />

Es gibt mehrere Gründe, für die Dauer <strong>der</strong> Antragsbearbeitung im Bundessozialamt. Nach<br />

Auskunft aus dem BSB (Mail vom 15.7.2008) führe vor allem die Beschaffung <strong>der</strong><br />

Dokumente aus dem Heimatland <strong>der</strong> BetreuerInnen zu einer erheblichen Verlängerung <strong>der</strong><br />

Verfahrensdauer, da die BetreuerInnen (wenn sie nicht gerade an <strong>der</strong> Grenze (etwa in<br />

Bratislava) wohnen und in Ostösterreich eingesetzt werden, zur Beschaffung <strong>der</strong> Dokumente<br />

auf Grund <strong>der</strong> Entfernung nicht eigens nach Hause reisen 95 . So erden die fehlenden<br />

Dokumente nach Ende des jeweils laufenden 14-tägigen (o<strong>der</strong> längeren) Turnus im<br />

Heimatort besorgt, die Rückkehr mit den Dokumenten erfolgt dann nach weiteren 14 Tagen<br />

(o<strong>der</strong> länger) am Ende des jeweiligen Gegenturnus. Vor allem dort, wo die Heimreise<br />

mehrere hun<strong>der</strong>t Kilometer beträgt und ein langer Einsatzturnus gewählt wird, kann die<br />

Dokumentebeschaffung zu erheblichen Verzögerungen des Anmeldeprozesses führen. Eine<br />

weitere Verzögerung kann sich aus <strong>der</strong> notwendigen Übersetzung <strong>der</strong> jeweiligen Dokumente<br />

ergeben 96 .<br />

Im Gegensatz etwa zu Nie<strong>der</strong>österreich und Vorarlberg wird beim Antrag auf eine<br />

Bundesför<strong>der</strong>ung auch die Vermögensgrenze überprüft (eine reine Plausibilitäsprüfung), was<br />

auch zu einer längeren Bearbeitungszeit <strong>der</strong> einzelnen Anträge führt. Ebenfalls zu einer<br />

höheren Dauer <strong>der</strong> Anmeldeverfahren trägt die vom BSB eingeräumte Möglichkeit ein,<br />

bereits vor <strong>der</strong> (gewerberechtlichen) Anmeldung <strong>der</strong> BetreuerInnen einen leeren Antrag für<br />

die För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG abzugeben <strong>der</strong> dann nach Vorliegen <strong>der</strong> Anmeldung <strong>der</strong><br />

BetreuerInnen bei <strong>der</strong> Sozialversicherung vervollständigt und bearbeitet wird.<br />

Ein wesentlicher Grund für die lange Bearbeitungszeit (und die hohe Zahl <strong>der</strong><br />

Antragsrückziehungen) in Nie<strong>der</strong>österreich wird in <strong>der</strong> ausführlichen Beratung <strong>der</strong><br />

AntragswerberInnen durch das NÖ BSB gesehen, wo intensiv über das NÖ För<strong>der</strong>modell<br />

und seine Vorteile informiert wird. Da diese Personen sind, wenn sie dann im Land<br />

Nie<strong>der</strong>österreich einen Antrag auf Landesför<strong>der</strong>ung stellen, in <strong>der</strong> Regel bereist gut beraten<br />

und haben alle für die Antragsbewilligung notwendigen Unterlagen und Dokumente bei <strong>der</strong><br />

Antragstellung in Nie<strong>der</strong>österreich in <strong>der</strong> Regel bereits zusammen. In diesen Fällen kann die<br />

Antragsbearbeitung in Nie<strong>der</strong>österreich recht zügig erfolgen.<br />

95 Bei einer Heimreise zur Organisierung <strong>der</strong> Dokumente müssten sie ja die betreute Person für i.d.R. zwei Tage allein lassen<br />

96 Im Expertinnenpanel dieses <strong>Evaluierung</strong>sprojektes am 8.7.2008 wurde angeregt, bei jenen Dokumenten, die immer einheitlich<br />

gestaltet sind und die eigentliche Information aus einer Ziffer besteht, auf die Gesamtübersetzung des Dokuments zu<br />

verzichten, das gilt etwa für slowakische Leumundszeugnisse, <strong>der</strong>en Struktur immer gleich ist und <strong>der</strong>en Informationswert im<br />

Eintrag (o<strong>der</strong> dem Fehlen) einer Null in <strong>der</strong> Rubrik „Vorstrafen“ besteht.<br />

Endbericht 105


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Außerdem wird in diesem Mail des BSB darauf verwiesen, dass das Land Nie<strong>der</strong>österreich<br />

für die Bearbeitung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ansuchen eine eigene Verwaltungsstruktur eingesetzt hat,<br />

während die Bearbeitung im Bundessozialamt mit dem gleichen Personalstand zusätzlich zu<br />

den bisherigen Aufgaben erfolgt.<br />

Schließlich haben auch die Schwierigkeiten mit <strong>der</strong> Bearbeitungssoftware (SAP) im BSB im<br />

ersten Halbjahr 2008 für eine längere Bearbeitungsdauer in den ersten Monaten des Jahres<br />

2008 geführt, so die Information aus dem ExpertInnenpanel vom 8.7.2008. Dieser Rückstand<br />

konnte mittlerweile aufgearbeitet werden (Quelle: ExpertInnenpanel 8.7.200897 ).<br />

8.3.3.7 Das Nie<strong>der</strong>österreichische För<strong>der</strong>modell<br />

Bei <strong>der</strong> Finanzausgleichsverhandlung haben am 10. Oktober 2007 alle bundeslän<strong>der</strong> dem<br />

gemeinsamen Vorgehen zugestimmt. In <strong>der</strong> hier abgeschlossenen Vereinbarung nach Art.<br />

15a B-VG wurde eine Vermögensgrenze von mindestens 5.000,- € vereinbart; gleichzeitig<br />

wurde vereinbart, dass die Vertragspartner höhere Vermögensgrenze einsetzen können. Der<br />

Bund hat in seiner För<strong>der</strong>richtlinie darauf hin eine Vermögensgrenze von 7.000,- €<br />

festgelegt; diese grenze wurde auch von den Län<strong>der</strong>n Burgenland, Kärnten, Oberösterreich,<br />

Salzburg, Steiermark und Wien festgesetzt, das land Tirol hat sich für eine<br />

Vermögensgrenze von 10.000,- € entschieden, in den Län<strong>der</strong>n Vorarlberg und<br />

Nie<strong>der</strong>österreich gibt es keine Vermögensgrenze.<br />

Das Land Nie<strong>der</strong>österreich hat jedoch Anfang 2008 unabhängig von dieser Vereinbarung<br />

nach Art. 15a B-VG ein eigenes För<strong>der</strong>modell mit höheren Werten, unter Einbeziehung <strong>der</strong><br />

Pflegegeldstufen 1 und 2 und wie erwähnt ohne Vermögensgrenze entwickelt.<br />

Tabelle 49 Anträge und För<strong>der</strong>ungen Bund und NÖ zusammen<br />

Antragsstatus Bgld. Ktn NÖ 98 OÖ Sbg Stmk Tirol Vlbg Wien Summe<br />

§ 21b BPGG<br />

beantragt<br />

188 50 80 352 42 187 84 148 153 1.284<br />

NÖ beantragt 0 0 796 0 0 0 0 0 0 796<br />

Beantragt<br />

zusammen<br />

§ 21b BPGG<br />

bewilligt<br />

188 50 796 352 42 187 84 148 153 2.000<br />

94 35 25 177 17 89 45 91 91 664<br />

NÖ bewilligt 0 0 639 0 0 0 0 0 0 639<br />

Bewilligt<br />

zusammen<br />

94 35 639 177 17 89 45 91 91 1.278<br />

Quelle: BSB, Land Nie<strong>der</strong>österreich, eigne Berechnungen<br />

97 Protokoll siehe Anhang dieser Studie<br />

98 die AntragstellerInnen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG haben alle auch einen NÖ Antrag gestellt, alle bewilligten<br />

För<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG erhalten auch Teile <strong>der</strong> NÖ-Landesför<strong>der</strong>ung (die Differenz) ausbezahlt, diese<br />

Doppelzählungen wurden bei den Summen berücksichtigt<br />

Endbericht 106


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Im Gegensatz zu <strong>der</strong> höheren För<strong>der</strong>leistungen im Land Vorarlberg, die als Zuzahlungen zu<br />

den Bundesför<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG erfolgen (und daher in <strong>der</strong> Bundesstatistik<br />

enthalten sind), erfor<strong>der</strong>t die Inanspruchnahme <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung des Landes Nie<strong>der</strong>österreich,<br />

einen eigenen Antrag an Stelle des För<strong>der</strong>antrages beim BSB zu stellen. För<strong>der</strong>fälle in<br />

Nie<strong>der</strong>österreich sind daher nicht in <strong>der</strong> Statistik <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG<br />

enthalten und müssen (nach den Auskünften aus dem land Nie<strong>der</strong>österreich) addiert<br />

werden.<br />

Im Nie<strong>der</strong>österreichischen För<strong>der</strong>modell gab es Ende Juni 2008 796 Anträge (748<br />

Selbständige, 30 Unselbständige), davon waren 639 zum Stand 2. Juli 2008 (Interview Amt<br />

<strong>der</strong> NÖ Landesregierung) bewilligt worden. Herkunftslän<strong>der</strong> sind vor allem die Slowakei und<br />

Polen.<br />

Unter Einberechnung des NÖ För<strong>der</strong>modells haben in Österreich Ende Juni bereits 2.000<br />

Personen eine För<strong>der</strong>ung zur Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung beantragt und 1.278 eine<br />

För<strong>der</strong>ung bereits zugesprochen erhalten.<br />

8.3.4 Die Telefonhotline des BSB<br />

Mit 25. Juni 2007 wurde im Bundessozialamt 8in allen Landesstellen) eine Telefonhotline<br />

freigeschalten, die speziell für Beratungen, Fragen und Auskünfte um die Hausbetreuung zur<br />

Verfügung stand und steht. Dazu wurde die kostenfreie Telefonnummer 0800/22 03 03<br />

eingerichtet.<br />

Im BSB sind österreichweit rund 50 Personen neben <strong>der</strong> weiteren Erefüllung ihrer bisherigen<br />

Aufgaben zusätzlich zur Beratung und Information betreffend die 24-Stunden <strong>Betreuung</strong><br />

eingeteilt. Darüber hinaus werden auch die MitarbeiterInnen des Pflegetelefons im BMSK mit<br />

Beratung und Information zur 24-Stunden <strong>Betreuung</strong> befasst.<br />

8.3.4.1 Telefonhotline des BSB – Inanspruchnahme in Zahlen<br />

Die Inanspruchnahme hat sich seit 25. Juni 2997 wie folgt entwickelt<br />

Tabelle 50 Anrufe bei <strong>der</strong> Hotline zwischen 26.6.2007 und 20.6.2008<br />

Fortsetzung<br />

2007 2008<br />

Kalen<strong>der</strong>woche Anrufe Kalen<strong>der</strong>woche Anrufe<br />

KW 26 99 992 KW 1 436<br />

KW 27 812 KW 2 551<br />

KW 28 463 KW 3 500<br />

99 zur Orientierung: Kalen<strong>der</strong>woche 26 erstreckte sich 2007 vom 25.6. bis zum 1.7.<br />

Endbericht 107


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

2007 2008<br />

Kalen<strong>der</strong>woche Anrufe Kalen<strong>der</strong>woche Anrufe<br />

Quelle: BSB<br />

KW 29 222 KW 4 996<br />

KW 30 177 KW 5 709<br />

KW 31 133 KW 6 722<br />

KW 32 141 KW 7 457<br />

KW 33 77 KW 8 308<br />

KW 34 141 KW 9 316<br />

KW 35 105 KW 10 342<br />

KW 36 182 KW 11 252<br />

KW 37 139 KW 12 230<br />

KW 38 123 KW 13 228<br />

KW 39 101 KW 14 264<br />

KW 40 154 KW 15 234<br />

KW 41 142 KW 16 226<br />

KW 42 183 KW 17 176<br />

KW 43 154 KW 18 153<br />

KW 44 133 KW 19 212<br />

KW 45 216 KW 20 188<br />

KW 46 163 KW 21 222<br />

KW 47 150 KW 22 282<br />

KW 48 350 KW 23 286<br />

KW 49 253 KW 24 296<br />

KW 50 250 KW 25 299 100<br />

KW 51 709<br />

KW 52 236<br />

6.909 8.885<br />

Vom 26. Juni 2007 bis zum 20. Juni 2008 konnten von <strong>der</strong> Hotline 15.793 Anrufe<br />

beantwortet werden, das waren in den hier beobachteten 52 Wochen durchschnittlich 304<br />

Anrufe pro Woche, allerdings auf die einzelnen Wochen ungleich verteilt. Beson<strong>der</strong>s stark<br />

wurde die Hotline in den ersten zwei Wochen ihres Bestandes in Anspruch genommen (992<br />

bzw. 812 Anrufe), eine weitere Spitze gab es in <strong>der</strong> dritten Dezemberwoche (17. – 21. 12.<br />

2007) mit 709 Anrufen und dann in den ersten Jännerwochen 2008 mit 996 Anrufen in <strong>der</strong><br />

ersten Jännerwoche, gefolgt von 709 in <strong>der</strong> zweiten und 722 in <strong>der</strong> dritten Jännerwoche. Ab<br />

<strong>der</strong> vierten Jännerwoche reduzierte sich die Zahl <strong>der</strong> Anrufe wie<strong>der</strong>um.<br />

Neben <strong>der</strong> speziell für die Hausbetreuung eingerichteten Telefonhotline wurden auch die<br />

an<strong>der</strong>en Informationstelefone des BMSK bzw. des BSB (z.B. Pflegetelefon, Sozialservice) für<br />

die Beratungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Hausbetreuung stark in Anspruch genommen.<br />

Allerdings wurde hier nicht ausgewertet, wie viele Anrufe speziell <strong>der</strong> Beratung zur<br />

Hausbetreuung gewidmet waren.<br />

100 es liegen Zahlen bis zum 20.6.2008 vor<br />

Endbericht 108


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

In <strong>der</strong> ersten Zeit wurden die Inhalte <strong>der</strong> Anrufe im BSB aufgezeichnet. Zwei wesentliche<br />

Kritikpunkte zogen sich durch den gesamten dokumentierten Zeitraum, erstens, dass das<br />

gesamte <strong>Betreuung</strong>smodell zu teuer bzw. unerschwinglich sei, verbunden oft mit <strong>der</strong><br />

Erwartung, dass die För<strong>der</strong>ung nicht nur die Mehrkosten <strong>der</strong> Legalisierung abdecke, son<strong>der</strong>n<br />

auch einen erheblichen teil <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skosten selbst.<br />

Zweiter wesentlicher Kritikpunkt war die Bürokratie und die lange Verfahrensdauer bei<br />

Anmeldung und Beantragung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung, insbeson<strong>der</strong>e wurde die langwierige Prozedur<br />

<strong>der</strong> Herbeibringung aller Dokumente bei <strong>der</strong> Gewerbeanmeldung <strong>der</strong> BetreuerInnen kritisiert,<br />

eine Kritik, die nicht die För<strong>der</strong>ung durch das BMSK betrifft. Diese Kritik ging nach<br />

Einführung des One Stop Shops deutlich zurück, dieser wird in vielen Anrufen als positiv<br />

bewertet. In den ersten Wochen <strong>der</strong> Hotline im Sommer 2007 war die mangelnde Information<br />

bei an<strong>der</strong>en Behörden (Bezirkshauptmannschaften, Gewerbebehörde) ein oft geäußertes<br />

Thema; ebenso ein Thema war die Enttäuschung, dass betreuende Angehörige nicht in den<br />

Genuss <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung kommen können. Je bekannter das För<strong>der</strong>modell geworden ist, desto<br />

detaillierter bzw. spezifischer waren die Fragen <strong>der</strong> AnruferInnen.<br />

Zu Jahreswechsel 2007/2008 erzeugte die mehrwöchige politische Diskussion um<br />

Abschaffung o<strong>der</strong> Verlängerung <strong>der</strong> Amnestie bei vielen AnruferInnen große<br />

Verunsicherungen. (Quelle: BSB)<br />

An diesen Zahlen wird die zentrale Bedeutung (Nachfrage, Reichweite) <strong>der</strong> Telefonhotline in<br />

<strong>der</strong> Beratung von Interessierten an <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG deutlich; dies wurde<br />

auch von den Betroffenen so gesehen, wie die Auswertung unseres Fragebogens belegt<br />

(siehe weiter unten).<br />

8.3.4.2 Telefonhotline des BSB – Telefonprotokolle im Juni 2008<br />

Im Zuge des hier vorgelegten <strong>Evaluierung</strong>sprojektes wurden die Personen, die an <strong>der</strong><br />

Telefonhotline Auskunft gaben, gebeten, im Juni 2008 Telefonprotokolle auszufüllen. Die<br />

Auswertung dieser Protokolle wird nun dargestellt. Insgesamt wurden bis zum 4. Juli 208<br />

1.072 Telefonprotokolle an uns rückübermittelt 101 . Die Verteilung auf die einzelnen<br />

Bundessozialämter ist <strong>der</strong> folgenden Tabelle zu entnehmen.<br />

Tabelle 51 Standort Hotline-Protokoll<br />

Standort Wien St. Pölten Linz Salzburg Innsbruck Bregenz Klagenfurt<br />

Celovec<br />

Graz Einsenstadt Summe 102<br />

Zahl 318 220 119 23 54 53 96 111 28 1.072<br />

Prozent 29,7 20,5 11,1 2,1 5,0 4,9 9,0 10,4 2,6 100<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

101 es handelt sich um keine Totalerhebung <strong>der</strong> Hotline-Telefonate im Juni 2008, da den einzelnen TelefonberaterInnen je nach<br />

Arbeitsanfall freigestellt war, das Protokoll auszufüllen o<strong>der</strong> nicht.<br />

102 Die fehlenden Werte ergeben sich aus Nichtantworten und werden nicht getrennt ausgewiesne<br />

Endbericht 109


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Die an <strong>der</strong> Telefonhotline tätigen MitarbeiterInnen des BSB wurden gefragt, ob sie<br />

Hilfestellungen leisten konnten und wie das Gesprächsklima war. Beide Fragen sollten<br />

mittels Schulnoten („sehr gut“ bis „nicht genügend“) bewertet werden.<br />

Tabelle 52 Bewertung <strong>der</strong> Hilfestellung und des Gesprächsklimas<br />

Schulnote<br />

Hilfestellung geleistet Gesprächsklima<br />

Antworten in Prozent<br />

Sehr gut 57,7 66,1<br />

Gut 21,5 25,7<br />

Befriedigend 9,2 4,2<br />

Genügend 5,4 0,8<br />

Nicht Genügend 2,8 0,7<br />

Quelle. SFS-Datafile<br />

In mehr als drei Viertel <strong>der</strong> Anrufe im Beobachtungszeitraum (Juni 2008) konnte den<br />

AnruferInnen sehr gut o<strong>der</strong> gut geholfen werden. Das dabei entstandene Gesprächsklima<br />

wurde in zwei Drittel <strong>der</strong> Fälle als sehr gut und in 92 Prozent aller Fälle als sehr gut und gut<br />

bewertet.<br />

Die Inhalte <strong>der</strong> Beratungen können in 17 Gruppen zusammen gefasst werden.<br />

Tabelle 53 Themen <strong>der</strong> Beratung und ihre Verteilung<br />

Thema Anteil in Prozent<br />

Infos zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> 16,0<br />

Übermittlung von Infomaterial 13,0<br />

Hilfestellung bei <strong>der</strong> Anmeldung 12,2<br />

Rechtliche Fragen 11,9<br />

Gewerbliche Anmeldung 10,2<br />

Informationen zum Selbständigenmodell 9,1<br />

För<strong>der</strong>ung 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> 4,8<br />

Vermittlung von <strong>Betreuung</strong>skräften 4,5<br />

Pensionsversicherung 3,9<br />

Pflegegeld 2,9<br />

Endbericht 110


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

Kosten 2,9<br />

Fragen zur Sozialversicherung 2,4<br />

Landesför<strong>der</strong>ung 2,3<br />

Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung 1,4<br />

Informationen zum Unselbständigenmodell 0,7<br />

Beschwerden 0.4<br />

Sonstiges 1.2<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Mehr als die Hälfte aller Anrufe (53,1 Prozent) bezogen sich auf vier thematische Gruppen:<br />

Allgemeine Informationen zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>, Übermittlung von Informationsmaterial,<br />

Hilfestellung bei <strong>der</strong> Anmeldung und rechtliche Fragen. Ein weiteres Fünftel <strong>der</strong> Anrufe (19,3<br />

Prozent) bezieht sich auf das Selbständigenmodell (Gewerbliche Anmeldungen,<br />

Informationen zum Selbständigenmodell). 4,5 Prozent <strong>der</strong> AnruferInnen bei <strong>der</strong><br />

Telefonhotline hatten im Beobachtungszeitraum die Erwartung, hier die Vermittlung von<br />

<strong>Betreuung</strong>skräften zu erhalten103 . 0,4 Prozent hatten sich im Beobachtungszeitraum bei <strong>der</strong><br />

Telfonhotline über die Regulierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> beschwert; dies ist jedoch<br />

nicht für den gesamten Beratungszeitraum von Juni 2007 bis Juni 2008 typisch. In den<br />

ersten Wochen <strong>der</strong> Hotline und um die Jahreswende 2007 – 2008 (Diskussion um die<br />

Verlängerung <strong>der</strong> Amnestie) gab es zahlreiche Beschwerden.<br />

Die Dauer <strong>der</strong> Telefonate im Beobachtungszeitruam zeigt, dass die Erstberatung durch die<br />

Hotline dort, wo es möglich war, kompakt und ergebnisorientiert durchgeführt worden ist.<br />

Mehr als die Hälfte (55,5 Prozent) <strong>der</strong> 1.072 evaluierten Telefonate konnte in höchstens fünf<br />

Minuten absolviert werden. Dort wo sich komplexere Probleme abzeichneten, haben sich die<br />

BeraterInnen durchaus die notwendige Zeit genommen, vier Telefonate dauerten<br />

beispielsweise sogar mehr als eine halbe Stunde, das erfasste Maximum (bei 2 Gesprächen)<br />

betrug 40 Minuten.<br />

Tabelle 54 Dauer <strong>der</strong> Telefonate<br />

Dauer Zahl Prozent<br />

1 bis 5 Minuten 585 55,5<br />

6 bis 10 Minuten 299 27,9<br />

11 bis 15 Minuten 95 8,9<br />

103<br />

We<strong>der</strong> das BSB noch das BMSK vermittelt BetreuerInnen, es werden auch keine Agenturen genannt und keine<br />

Agenturadressen weiter gegeben<br />

Endbericht 111


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

16 bis 20 Minuten 47 4,4<br />

21 bis 25 Minuten 10 0,9<br />

26 bis 30 Minuten 9 0,8<br />

31 bis 35 Minuten 2 0,2<br />

36 bis 40 Minuten 2 0,2<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

8.3.4.3 Telefonhotline – hohe Reichweite <strong>der</strong> Information<br />

In <strong>der</strong> Regel erfolgten (und erfolgen) über die Hotline die Erstkontakte. Hat sich ein Einzelfall<br />

als umfangreicher erwiesen und es waren wie<strong>der</strong>holte Kontakte notwendig, wurden diese<br />

durch eine/n Berater/in des BSB übernommen. Die entsprechenden Kontakte erfolgen<br />

dann über die normale Telefonnummer des BSB, da dann ein persönlicher Bezug zum/zur<br />

Berater/in gegeben ist. Es kann natürlich sein, dass jemand die Hotline mehr als einmal in<br />

Anspruch nimmt. Vor allem in den für die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> turbulenten Phasen waren<br />

zahlreiche Menschen durch die sich wi<strong>der</strong>sprechenden Botschaften, die über die Medien<br />

kommuniziert wurden, sehr verunsichert. Das zeigt die überdurchschnittlich hohe<br />

Beanspruchung beispielsweise im Dezember 2007 und im Jänner 2008, im zeitlichen<br />

Gleichklang mit <strong>der</strong> öffentlichen Diskussion um die Abschaffung o<strong>der</strong> Verlängerung <strong>der</strong><br />

Amnestie.<br />

Insgesamt wird die Zahl jener, die diese Hotline mehr als ein Mal in Anspruch genommen<br />

haben, im BSB auf 10 bis 15 Prozent104 geschätzt.<br />

Unter Herausrechnung <strong>der</strong> Doppelzählungen105 kann davon ausgegangen werden, dass die<br />

Hotline in den vergangenen 12 Monaten von knapp 11.850 unterschiedlichen Personen in<br />

Anspruch genommen worden ist. Gemessen an <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> AntragstellerInnen ist das eine<br />

erhebliche Reichweite einer direkten Beratung über die Hausbetreuung. Etwa 60 Prozent <strong>der</strong><br />

durch Fragebogen befragten AntragstellerInnen zur För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG geben an,<br />

durch das Bundessozialamt beraten worden zu sein, 48 Prozent <strong>der</strong> Befragten waren mit <strong>der</strong><br />

Information sehr zufrieden o<strong>der</strong> zufrieden.<br />

8.4 Fallrekonstruktionen<br />

Auf Grundlage <strong>der</strong> Erhebungsinstrumente lassen sich einige Lebenssituationen von<br />

Menschen mit <strong>Betreuung</strong>sbedarf beispielhaft rekonstruieren. Durch diese – natürlich absolut<br />

anonymisierten – Rekonstruktionen sollen die in dieser Evaluationsstudie angesprochenen<br />

Probleme sozusagen „gegrounded“, also an tatsächliche und komplexe Lebensbedingungen<br />

angebunden werden.<br />

104 Information BSB am 4.7.2008<br />

105 wir schätzen, dass 25 % <strong>der</strong> Zahlen durch Zweit- o<strong>der</strong> Drittanrufe <strong>der</strong> etwa 10 – 15 % von AnruferInnen, die die Hotline mehr<br />

als einmal nutzen, zustande kommen<br />

Endbericht 112


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Die fallrekonstruktive Forschung ist auf die empirische Strukturerschließung menschlicher<br />

Lebenspraxis, auf das Erkennen <strong>der</strong> einer sozialen Erscheinung („Fall“) zugrunde liegenden<br />

Struktureigenschaften gerichtet. Dabei wird davon ausgegangen, dass dem Einzelfall als<br />

soziale Einheit spezifische und allgemeine Sinnstrukturen inhärent sind. Die Beson<strong>der</strong>ung<br />

des Falls konstituiert sich dabei in <strong>der</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den allgemeinen<br />

Regelhaftigkeiten in einem Prozess, in welchem <strong>der</strong> Fall aus einem Horizont <strong>der</strong> durch<br />

soziale Regeln objektiv gegebenen Möglichkeiten spezifische (auferlegte o<strong>der</strong> selbst<br />

gesteuerte) Wahlen trifft. Der fallrekonstruktiven Analyse <strong>der</strong> historischen Konkretion eines<br />

Einzelfalles kommt die Aufgabe zu, zu rekonstruieren, wie <strong>der</strong> Fall seine spezifische<br />

Wirklichkeit im Kontext allgemeiner Bedingungen konstruiert hat – also das übergreifende<br />

Muster/die Struktur <strong>der</strong> fallspezifischen Wahlen bzw. Selektionen, die <strong>der</strong> Fall aus den<br />

eröffneten Handlungsmöglichkeiten vornimmt, in seiner/ihrer Reproduktions- und<br />

Transformationsgesetzlichkeit herauszuarbeiten.<br />

Ziel <strong>der</strong> Fallrekonstruktion ist die Entwicklung einer Fallstruktur, die das Muster des<br />

fallspezifischen Selektionsprozesses, die ‚regelhaft-habituelle Weise‘, wie <strong>der</strong> Fall seine<br />

Umgebung wahrnimmt, diese deutet und handelnd in sie eingreift übergreifend kennzeichnet,<br />

die Relationen zwischen den vielgestaltigen Äußerungen eines Falles aufzeigt und die<br />

verschiedenen Sinnelemente, die den jeweiligen Fall kennzeichnen, konsistent miteinan<strong>der</strong><br />

verknüpft. (siehe Fabel-Lamla / Tiefel 2003:o.S).<br />

8.4.1 Fall 1: Die überfor<strong>der</strong>ten Haushaltshilfen<br />

Frau K106 . und ihr Mann lebten in einem kleinen Haus, das sie sich nach dem Krieg aus ihren<br />

dürftigen finanziellen Mitteln selbst aufbauten und das mit seinem großen Garten ihr ganzer<br />

Stolz war. Beide fuhren in <strong>der</strong> Pension ehrenamtlich viele Jahre mit <strong>der</strong> Rettung und<br />

vernachlässigten dadurch an<strong>der</strong>e soziale Kontakte. Herr K. war ein rüstiger Mann, allerdings<br />

rauchte er sehr viel. Er hatte bereits ein künstliches Hüftgelenk und eine Blasenkrebs-<br />

Operation hinter sich, kümmerte sich aber dennoch eifrig um den Garten. Als beide auf die<br />

80 zugingen, kamen sie mit <strong>der</strong> Hausarbeit nicht mehr allein zurecht. Über Mundpropaganda<br />

erfuhren sie von slowakischen Frauen, die gegen Bezahlung „Mädchen für alles“ spielen und<br />

haushälterische Tätigkeiten übernehmen.<br />

Über eine slowakische Personenbetreuerin aus dem Ort wurden 2 Frauen gefunden, die<br />

auch bei Herrn und Frau K. tätig wurden. Sie halfen seitdem im Haushalt, beim<br />

Wäschewaschen, Kochen und Sauberhalten. Körperpflege konnten Herr und Frau K. noch<br />

vollständig selbst durchführen und die beiden Betreuerinnen hatten viel Freizeit und trafen<br />

sich häufig mit Kolleginnen im Ort. Mit einer <strong>der</strong> beiden Damen kamen Josef und Karoline K.<br />

trotz mehrerer vermitteln<strong>der</strong> Gespräche nicht zurecht und so musste – wie<strong>der</strong> über<br />

Mundpropaganda – eine neue Betreuerin gefunden werden. Die eine <strong>der</strong> beiden konnte<br />

mittlerweile relativ gut deutsch und versuchte, bei <strong>der</strong> Suche zu helfen.<br />

Im Herbst 2004 verschlechterte sich <strong>der</strong> Gesundheitszustand von Herrn K. massiv, es<br />

wurden Hirnmetastasen festgestellt. Seine Beweglichkeit und sein Gesamtzustand<br />

verschlechterten sich rapide. Er wurde bettlägerig und war sowohl bei <strong>der</strong><br />

106 Der Namen ist willkürlich gewählt, <strong>der</strong> rekonstruierte Fall ist konkret<br />

Endbericht 113


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Nahrungsaufnahme, <strong>der</strong> Körperpflege als auch bei <strong>der</strong> Ausscheidung auf intensive<br />

Unterstützung angewiesen. Den beiden Betreuerinnen war diese neue Situation nicht<br />

geheuer, da sie über keine pflegerische Ausbildung verfügten. Die Enkelin, eine ausgebildete<br />

Krankenschwester, fuhr nun so oft es ihre Berufstätigkeit erlaubte, zu ihren Großeltern, um<br />

pflegerische Tätigkeiten an ihrem Opa durchzuführen und auch, um die Betreuerinnen in<br />

einfachen pflegerischen Tätigkeiten wie z.B. Lagerung im Bett einzuschulen. Was bei <strong>der</strong><br />

gesamten Familie auf Unmut stieß war, dass beide Betreuerinnen nun mehr Geld<br />

einfor<strong>der</strong>ten. Sie begründeten dies mit dem neu entstandenen Mehraufwand.<br />

Eine <strong>der</strong> beiden Betreuerinnen war nicht bereit, auch bei <strong>der</strong> Körperpflege zu helfen und so<br />

musste für sie kurzfristig wie<strong>der</strong> Ersatz gefunden werden.<br />

Nach wenigen Wochen <strong>der</strong> Bettlägerigkeit verstarb Herr K zu Hause, so wie es sein Wunsch<br />

war. Der Erfüllung dieses Wunsches ist hauptsächlich auf den Einsatz <strong>der</strong> Enkelin und des<br />

bemühten Hausarztes zurückzuführen und weniger auf die <strong>Betreuung</strong> durch die<br />

slowakischen Damen.<br />

Die Familie K. war enttäuscht von <strong>der</strong> geringen Belastbarkeitsgrenze <strong>der</strong> Betreuerinnen und<br />

so überlegte man, wie es nun weitergehen könne. Da Frau K. gerade nach dem Tod ihres<br />

Mannes in ein Loch zu fallen drohte – die beiden lebten schließlich 55 Jahre zusammen -<br />

und gerne ständig jemanden um sich haben wollte, entschied man, die beiden Betreuerinnen<br />

weiter zu engagieren. Es war jedoch frustrierend, sich im „rechtslosen“ Raum zu befinden<br />

und zu wissen, dass man in kritischen, betreuungsintensiven Situationen nicht mit den<br />

Betreuerinnen rechnen konnte. Die einzige Alternative – ein Seniorenheim – kam für Frau K.<br />

nach wie vor nicht in Frage. Seit 2004 verän<strong>der</strong>te sich <strong>der</strong> Gesundheitszustand von Frau K.<br />

wenig und sowohl die Betreuerinnen als auch Frau K. sind mit <strong>der</strong> Situation im Großen und<br />

Ganzen zufrieden.<br />

Seit Frühjahr 2008 verschlechtert sich allerdings <strong>der</strong> körperliche Zustand von Frau K. enorm,<br />

sie kann kaum noch gehen und ist dadurch in ihrer Selbständigkeit massiv eingeschränkt.<br />

Beide Betreuerinnen mussten in <strong>der</strong> letzten Zeit ungefähr zeitgleich wegen akuter<br />

Krankheiten in <strong>der</strong> Slowakei operiert werden und fielen somit aus. Auch dafür galt es, wie<strong>der</strong><br />

auf eigene Faust, Ersatz zu finden. In einem Alter von 85 Jahren fällt es vielen Menschen<br />

nicht mehr leicht, sich auf jemand Neuen einzustellen und so geht es auch Frau K., die sich<br />

zwar von ihren bisherigen Betreuerinnen oft zu wenig beachtet fühlte, von ihrer neuen<br />

„Ersatzbetreuerin“ allerdings bemuttert vorkommt und regelmäßig bei ihren berufstätigen<br />

Angehörigen anruft und sagt, dass sie „das alles nicht mehr aushält“. Vor einigen Wochen<br />

begann <strong>der</strong> Sohn von Frau K. spät aber doch, sich um die Anmeldeformalitäten für die<br />

beiden neuen Betreuerinnen zu kümmern. Die Familie K. hofft, dass diese Legalisierung und<br />

vertragliche Regelung ein erster Schritt in Richtung mehr Klarheit über Rechte und Pflichten<br />

auf beiden Seiten ist.<br />

Endbericht 114


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

8.4.2 Fall 2: Demenzbetreuung<br />

Frau F107 . ist demenzkrank und lebt <strong>der</strong>zeit in häuslicher <strong>Betreuung</strong>. Sie und ihr Gatte teilen<br />

sich das Haus mit ihrer Tochter und <strong>der</strong>en Familie. Gemeinsam mit zwei slowakischen<br />

Frauen, die seit einem Jahr im 14-Tage-Rhythmus einen Teil <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong> übernehmen,<br />

kümmern sich alle Familienmitglie<strong>der</strong> gemeinsam um sie. Der Gatte von Frau F. leidet<br />

beson<strong>der</strong>s unter <strong>der</strong> Situation, er ist über 80 Jahre und körperlich kaum in <strong>der</strong> Lage,<br />

mitzuhelfen. Er verkraftet es jedoch nur sehr schwer, dass seine Frau nicht mehr „die alte“ ist<br />

und will ihre Demenz nicht wahrhaben. Auch für die Tochter ist die Situation eine große<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung. Für sie war eine eigene Krebsdiagnose <strong>der</strong> Anlass, vermehrt bei <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong> ihrer Mutter zurückzustecken und dafür jemand professionellen zu engagieren.<br />

Kurze Zeit war Frau F. im Pflegeheim, allerdings holte ihre Familie sie schnell wie<strong>der</strong> nach<br />

Hause, da sie das Gefühl hatte, ihre Mutter bekomme dort nicht ausreichend zu essen, denn<br />

Frau F. konnte sich allein nicht mehr um die Nahrungsaufnahme kümmern und das Heim<br />

war personaltechnisch chronisch unterbesetzt und fand nicht genug Zeit, um die alte Dame<br />

bei Bedarf zu füttern.<br />

Die Tochter von Frau F. ist trotz <strong>der</strong> psychischen und physischen Belastung froh, ihre Mutter<br />

wie<strong>der</strong> im vertrauten Umfeld betreut zu wissen. Eine Agentur half sowohl bei <strong>der</strong> Vermittlung<br />

als auch bei <strong>der</strong> gewerblichen Anmeldung <strong>der</strong> Slowakinnen, die rund 4 Monate dauerte.<br />

Obwohl die Familie von Frau F. mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lösung zufrieden ist, findet sie es<br />

schade, dass keine österreichischen Frauen auf diesem Gebiet vermittelt werden bzw.<br />

arbeiten.<br />

Der Mann von Frau F. leidet darunter, dass er seine Enkerl nicht wie früher gelegentlich mit<br />

Extra-Taschengeld unterstützen kann, weil die Familie trotz Pflegegelds und För<strong>der</strong>ung noch<br />

für die <strong>Betreuung</strong> von Frau F. aufzahlen muss. Frau F. hat <strong>der</strong>zeit Pflegestufe 6, ihre Tochter<br />

bemüht sich um eine Erhöhung.<br />

Der Wunsch <strong>der</strong> Familie ist es, österreichisches Pflege- und <strong>Betreuung</strong>spersonal über eine<br />

österreichische Agentur vermittelt zu bekommen zu einem Preis, <strong>der</strong> für Normalverdiener<br />

leistbar ist.<br />

8.4.3 Fall 3: Pflegeunterstützung ohne För<strong>der</strong>ung<br />

Frau A108 . lebt mit ihrer ungarischen Betreuerin in einem kleinen Haus im Burgenland. Seit<br />

fünf Jahren benötigt sie intensive Unterstützung im Haushalt. Nach mehreren Operationen,<br />

bei denen sie zwei künstliche Hüftgelenke bekam und ihr in Folge einer<br />

Durchblutungsstörung auch <strong>der</strong> Großteil eines Beines amputiert werden musste, kommt sie<br />

allein nicht mehr zurecht.<br />

Frau A. leidet unter starker Inkontinenz und es ist ihr sehr unangenehm, hier immer wie<strong>der</strong><br />

Unterstützung in Anspruch nehmen zu müssen, auch wenn sie dafür bezahlt. Frau A´s<br />

Betreuerin ist die meiste Zeit des Jahres bei ihr, nur gelegentlich fährt sie in ihre Heimatstadt<br />

Budapest, wo sie nach wie vor ihre Wohnung hat. Im Zuge <strong>der</strong> Legalisierungsdebatte half<br />

107 Auch hier ist <strong>der</strong> Namen erfunden, <strong>der</strong> rekonstruierte Fall aber konkret<br />

108 Der Name ist auch hier erfunden, <strong>der</strong> rekonstruierte Fall konkret<br />

Endbericht 115


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Frau A´s Sohn, die ungarische Betreuerin anzumelden, was innerhalb weniger Wochen<br />

erledigt war.<br />

Frau A bedauert es sehr, immer wie<strong>der</strong> ihre Angehörigen, vor allem ihren Sohn für<br />

Amtswege zu benötigen. Ihr Sohn ist selbst mit <strong>der</strong> Diagnose Krebs konfrontiert. Die<br />

Enkelkin<strong>der</strong> von Frau A. gehen noch zur Schule und wohnen zudem in Wien, fallen als<br />

Unterstützung also aus.<br />

Frau A. hat <strong>der</strong>zeit Pflegestufe 4 und hofft, bald mehr Pflegegeld zu bekommen, da ihre<br />

Inkontinenz stark fortschreitet und sie zunehmend immobil wird. Sie sieht sehr schlecht und<br />

hat regelmäßige Untersuchungen beim Augenarzt. Allein <strong>der</strong> Transport dorthin kostet jedes<br />

Mal um die € 10, was für Frau A. viel Geld ist, wenn man bedenkt, dass sie insgesamt mit<br />

1.300.-€ auskommen muss, wovon € 1.083 für ihre Betreuerin aufzuwenden sind.<br />

Es ist Frau A. sehr unangenehm, dass ihr Sohn ihr monatlich mit einigen hun<strong>der</strong>t Euro unter<br />

die Arme greifen muss.<br />

För<strong>der</strong>ung erhält Frau A. keine für ihre <strong>Betreuung</strong>, weil ihre ungarische Hilfskraft immer noch<br />

in Ungarn krankenversichert ist.<br />

Dennoch ist Frau A. froh darüber, dass sie in ihrer vertrauten Umgebung versorgt werden<br />

kann, außerdem wüsste sie nicht, wie sie sich ein Pflegeheim finanzieren sollte.<br />

8.4.4 Fall 4: Prekäre Einkommenssituation<br />

Frau Huber 109 , eine 52-jährigen pflegebedürftigen Frau in <strong>der</strong> Pflegestufe 5 aus<br />

Nie<strong>der</strong>österreich, <strong>der</strong>en (bereits im September 2007 gestellter) För<strong>der</strong>antrag schon bewilligt<br />

war, fügt dem Fragebogen eine Aufstellung <strong>der</strong> jährlichen Kosten <strong>der</strong> Pflege und <strong>Betreuung</strong><br />

an.<br />

Waisenrente 408,59 x 14 6.560,20<br />

Pflegegeld 1.111,79 x 12 13.340,40<br />

Familienbeihilfe 341,90 x 12 4.102,80<br />

Summe 24.009,46<br />

Ausgaben für Pflegerin 1.400,- x 15110 21,000,00<br />

Freie Station 200,- x 12 2.406,00<br />

Summe 23.406,00<br />

Mir bleiben für das ganze Jahr nur 603,46<br />

Frau Huber schreibt: „Das sind € 50,- für Verpflegung, Kleidung und sonstigen persönlichen<br />

Bedarf, ohne Wohnkosten. Wie soll man das schaffen?<br />

109 Name von uns erfunden<br />

110 Frau Huber führt in einer Fußnote an: „Sozialversicherungsbeiträge werden durch Zuschuss vom Sozialamt <strong>der</strong> NÖ<br />

Landesregierung bezahlt monatlich 500,- x 12, aber Son<strong>der</strong>zahlung x 15“<br />

Endbericht 116


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Das Einkommen meiner Mutter beträgt monatlich netto 1.800,-, davon müssen die Kosten für<br />

Haus, Heizung, Verpflegung und sonstige persönliche Ausgaben bezahlt werden. Was für<br />

eine Möglichkeit gibt es, weitere Hilfe zu erhalten?“<br />

Frau Huber weist darauf hin, dass die Mutter <strong>der</strong> pflegebedürftigen Frau (Stufe 6) bereits 83<br />

Jahr eist und die notwendige <strong>Betreuung</strong>sarbeit nicht selbst bewältigen kann, daher ist eine<br />

24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> nötig.<br />

Kommentar: Da dieser Fragebogen trotz <strong>der</strong> ausführlichen ergänzenden Antworten anonym<br />

bei uns eingetroffen ist, sehen wir uns außerstande, hier eine (durchaus notwendige)<br />

persönliche Beratung anzubieten.<br />

8.4.5 Fall 5: Hoher unbefriedigter Beratungsbedarf<br />

Frau Maier111 , Angehörige einer 95-jährigen pflegebedürftigen Frau aus Wien, beantwortet<br />

(ebenfalls anonym) den Fragebogen sehr ausführlich.<br />

Auf die Frage 3.7 – Information - was hat gefehlt, schreibt sie: „Als ich das erste Mal über die<br />

För<strong>der</strong>ung hörte, fehlte die Information, dass <strong>der</strong> auf die Hälfte herabgesetzte<br />

Sozialversicherungsbeitrag nur 3 Jahre dauert, danach auf das Doppelte ansteigt, ABER die<br />

För<strong>der</strong>ung gleich bleibt. Sehr schade und nach drei Jahren unfinanzierbar o<strong>der</strong> Zwang zum<br />

Wechsel <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>. ... För<strong>der</strong>ung gehört dann ebenfalls angehoben. BITTE!“<br />

Auf die Frage 4.2 – wie wirkt sich das neue Gesetz auf die <strong>Betreuung</strong> aus? schreibt Frau<br />

Maier: “Die ca. 30,- € Mehrkosten / für die Sozialversicherung für eine <strong>Betreuung</strong>skraft (x 2 =<br />

60,- €) kann man noch verkraften, sodass die Legalisierung vor allem den Betreuerinnen<br />

Sicherheit und einen besseren Status bringt, was sich hoffentlich auf die <strong>Betreuung</strong> positiv<br />

auswirkt (aber die <strong>Betreuung</strong> durch die Pflegerinnen war bisher schon so gut, dass es kaum<br />

besser werden kann).“<br />

Auf die Frage nach Alternativen (Frage 5.1.) schreibt Frau Maier: „Altenheim bzw.<br />

Pflegeheim. Wenn man bedenkt, wie viel sich <strong>der</strong> Staat spart an Zuzahlung zu einem<br />

Heimplatz durch die 24-h-<strong>Betreuung</strong> zu Hause, könnte man ruhig einen adäquaten Zuschuss<br />

für Pflege daheim gewähren (� Gleichheitsgrundsatz!)“. Und die anschließende Frage (5.2),<br />

wieso diese Alternative nicht genutzt wird, schreibt sie: „Die zu betreuende Person will lieber<br />

zu Hause sein, wird so auch individuell bestens betreut und hätte <strong>der</strong>zeit gar keinen<br />

Heimplatz in Aussicht.“<br />

Was tut die <strong>Betreuung</strong>skraft für die zu betreuende Angehörige von Frau Maier (Frage 6.3.)?<br />

„Körperpflege im Bett, Windeln wechseln, Harnsackerl ausleeren und wechseln,<br />

Medikamente, Essen und Trinken verabreichen, Insulin spritzen (nach eingehen<strong>der</strong><br />

Schulung und unter ärztlicher Anordnung, Hausärztin kommt wöchentlich 1x auf Hausbesuch<br />

auf Kontrolle), Kochen, Wäsche wachsen und bügeln, einkaufen, Staubsaugen, Patientin<br />

tagsüber zeitweise in den Rollstuhl setzen.“<br />

Problematisch ist für Frau Maier (Frage 6.10.) die Zukunft: „Ich hoffe, ich kann die<br />

Pflegerinnen behalten, denn <strong>Betreuung</strong>skräfte fühlen sich für die schwere, körperlich<br />

(schweres Heben) und psychisch (wenig Kommunikation, immer/meistens mit ‚Patientin’<br />

111 Name von uns frei erfunden<br />

Endbericht 117


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

allein zu Hause) belastende Tätigkeit unterbezahlt, mehr geht sich aber kaum aus.“ Sie zahlt<br />

im Monat für die beiden Betreuerinnen 1.510,- €.<br />

Auf die abschließende Frage schließlich (7.1. Was täten Sie, wenn ihre <strong>Betreuung</strong>sperson<br />

plötzlich nicht mehr da wäre?), antwortet Frau Maier sehr ausführlich: „Ich weiß es nicht, es<br />

wäre katastrophal, denn einen Heimplatz bekommt man nicht so schnell und ich als<br />

Angehörige kann unmöglich zur ‚Patientin’ in die Wohnung ziehen, weil ich mein Leben habe<br />

und auch nicht die schwere Pflegearbeit tun will. Die meisten Pflegedienste bieten 24-<br />

Stunden-<strong>Betreuung</strong> nicht an und wären unfinanzierbar! Die kosten 3 mal täglich eine ¾<br />

Stunde im Monat schon ca. 300,- € � zeitlich unterbetreut, finanziell ruiniert.“ Und sie legt<br />

dem Fragebogen noch ein Blatt bei, auf dem sie abschli8eßend sehr grundsätzlich wird112 :<br />

„Grundproblematik <strong>der</strong> Bevölkerungspyramide, die immer mehr alte, pflegebedürftige<br />

Menschen aufzeigt und Abnahme <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen ergibt sich ursächlich aus <strong>der</strong><br />

Anfang <strong>der</strong> 70er Jahre eingeführten Fristenlösung. Wenn die Hospizbewegung nicht noch<br />

mehr ausgebaut wird, ist es vielleicht nur mehr eine Frage <strong>der</strong> Zeit, wann dem Dammbruch<br />

zu Beginn des menschlichen Lebens ein Dammbruch am Lebensende folgt (Abtreibung �<br />

Euthanasie). Um die Ursache zu bekämpfen, müsste man beim Lebensschutz <strong>der</strong> noch<br />

Ungeborenen beginnen und die Fristenlösung abschaffen sowie verstärkt Maßnahmen in<br />

Beratung und finanzielle, soziale Hilfe für Schwangere setzen. Ein Staat, <strong>der</strong> lebensfeindlich<br />

agiert und sich seiner eigenen Bürger beraubt, kann auf die Dauer keine Zukunft haben.“<br />

8.4.6 Kommentar<br />

Diese Fallrekonstruktionen machen deutlich, was an mehreren Stellen dieser Studie zu<br />

erkennen ist: Die Probleme, die sich durch Pflege und <strong>Betreuung</strong> ergeben, sind komplex und<br />

ihre (teilweise) Lösung erfor<strong>der</strong>t unter Umständen hohe Finanzmittel, teilweise trotz Nutzung<br />

Sozialer Dienste, teilweise weil unterstützende Dienste (aus welchen Gründen immer) nicht<br />

o<strong>der</strong> nicht ausreichend in Anspruch genommen werden. Diese Kosten werden als sehr<br />

belastend erlebt und können we<strong>der</strong> durch die pauschalierten Leistungen des Pflegegeldes<br />

noch durch die För<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG abgedeckt werden. Es müsste stärker<br />

kommuniziert werden, dass beide För<strong>der</strong>instrumente we<strong>der</strong> die Aufgabe noch die Kapazität<br />

einer vollständigen Abdeckung <strong>der</strong> Kosten haben; das Pflegegeld versteht sich als<br />

pauschalierter Zuschuss zu den pflegebedingten Mehraufwendungen, die För<strong>der</strong>ung nach §<br />

21b hat den (gesetzlichen und politischen) Auftrag, die Mehrkosten, die durch die mit <strong>der</strong><br />

Legalisierung verbundenen Sozialversicherungsbeiträge verursachen, teilweise abdecken 113 .<br />

Eine umfassende 114 Lösung des mit Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sbedarfes verbundenen<br />

Armutsrisikos (siehe bereits Armutsenquete 1979) erfor<strong>der</strong>t größere sozialpolitische<br />

Konzepte, etwa eine bedarfsorientierte Mindestsicherung.<br />

112 die hier vertretene Meinung, was die Fristenlösung betrifft, deckt sich keinesfalls mit <strong>der</strong> Meinung des Evaluationsteams,<br />

dennoch scheint sie uns ein symptomatischer Diskussionsbeitrag zum <strong>Betreuung</strong>sthema zu sein, deswegen wurde diese<br />

Fallrekonstruktion hier aufgenommen<br />

113 Eine genauere Analyse <strong>der</strong> den Fragebögen beiliegenden Briefe macht deutlich, dass viele Menschen ohnehin davon<br />

ausgehen, dass es sich hier nur um Zuschüsse handelt.<br />

114 Die Pflegevorsorge war, wie sich auch empirisch zeigen lässt (siehe etwa Badelt et.al. 1997, Hovorka et.al. 1996, aber auch<br />

die laufenden Sozialberichte des Ressorts) ein erster wirksamer Beitrag zur Vermin<strong>der</strong>ung des Armutsproblems in Familien mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen<br />

Endbericht 118


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

9 Erfahrungen mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

9.1 die geför<strong>der</strong>ten Personen<br />

Auf Grundlage des <strong>Evaluierung</strong>sauftrags wurden nur betreuungsbedürftige Personen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>en Angehörige (schriftlich) befragt, die eine För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG beziehen o<strong>der</strong><br />

beantragt haben. BezieherInnen <strong>der</strong> NÖ Landesför<strong>der</strong>ung konnten in dieser Befragung nicht<br />

berücksichtigt werden. Auch über die Einstellung und Lebenssituation von<br />

betreuungsbedürftigen Personen (<strong>der</strong>en Angehörige), die keine För<strong>der</strong>ung beziehen bzw.<br />

<strong>der</strong>en <strong>Betreuung</strong>skräfte nicht legalisiert sind, kann hier nichts erfahren werden. Zu diesem<br />

Thema wird auf einschlägige Studien (z.B. Prochazkova/Schmid 2005, Gen<strong>der</strong>a 2007,<br />

Bachinger 2006, Prochazkova/Schmid 2006, Prochazkova/Schmid 2007, Sommerer 2007)<br />

verwiesen.<br />

9.1.1 Empirische Beschreibungen <strong>der</strong> untersuchten Zielgruppe<br />

Alle jene Personen angeschrieben, die Anfang Juni entwe<strong>der</strong> bereits eine Leistung nach §<br />

21b BPGG bezogen haben o<strong>der</strong> diese zu diesem Zeitpunkt beantragt hatten, wurde mit<br />

einem Fragebogen angeschrieben. Personen, <strong>der</strong>en Ansuchen abgelehnt worden ist bzw.<br />

die ihren För<strong>der</strong>antrag wie<strong>der</strong> zurück gezogen hatten, wurden nicht befragt 115 . Es gab zwei<br />

verschiedene Begleitschreiben des BMSK, eines für Personen mit För<strong>der</strong>ung und eines für<br />

Personen, die eine För<strong>der</strong>ung beantragt hatten 116 . Die Aussendung erfolgte durch die<br />

Landesstellen des Bundessozialamtes, so konnte <strong>der</strong> Datenschutz 117 gewahrt bleiben.<br />

Tabelle 55 Die Aussendung, Juni 2008<br />

<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> 24 Stunden <strong>Betreuung</strong> - Aussendungen <strong>der</strong> Fragebögen<br />

Aussendung an Personen, die<br />

eine För<strong>der</strong>ung erhalten haben<br />

(Bewilligungen)<br />

Aussendung an Personen, über<br />

<strong>der</strong>en Anträge noch nicht<br />

entschieden wurde (offene Anträge)<br />

insgesamt<br />

BGL 54 44 98<br />

KTN 25 6 31<br />

NOE 18 2 20<br />

OOE 226 5 231<br />

SBG 14 18 32<br />

STM 87 39 126<br />

TIR 42 22 64<br />

VBG 71 39 110<br />

WIE 78 32 110<br />

Summe: 615 207 822<br />

Quelle: BSB<br />

115 auch inzwischen verstorbene Personen wurden aus den Adressdateien entfernt<br />

116 Fragebogen und die beiden Begleitschreiben finden sich im Anhang dieses Berichtes<br />

117 auf diese Weise hatte das Evaluationsteam keinen Einblick in das Adressenmaterial erhalten<br />

Endbericht 119


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Insgesamt wurden in <strong>der</strong> ersten Juniwoche 822 Fragebögen ausgesandt, davon 615 (74,82<br />

Prozent) an Bezieher einer Leistung nach § 21b BPGG und 207 (25,18 Prozent) an<br />

AntragstellerInnen, über <strong>der</strong>en Antrag noch nicht entschieden war.<br />

9.1.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Fragebogenbefragung im Überblick<br />

9.1.2.1 Rücklauf<br />

Der Rücklauf betrug bis zum 14. Juli 2008 total 493 Personen 118 , was einer Rücklaufquote<br />

von 59,98 Prozent entspricht. Dabei handelt es sich im Vergleich zu an<strong>der</strong>en Projekten 119 um<br />

eine sehr hohe Rücklaufquote.<br />

314 befragte Personen (66,0 Prozent <strong>der</strong> Befragten) geben an, bereits eine För<strong>der</strong>ung nach<br />

§ 21b BPGG zu erhalten, 147 Personen (30,9 Prozent <strong>der</strong> Befragten) geben an, dass über<br />

ihren Antrag noch nicht entschieden worden ist. Somit ist <strong>der</strong> Anteil jener, über <strong>der</strong>en Antrag<br />

noch nicht entschieden wurde, in <strong>der</strong> Stichprobe etwas größer als in <strong>der</strong> Grundgesamtheit.<br />

Diese Abweichung von rund 5 Prozentpunkten scheint aber tolerabel. Aufgeteilt auf die<br />

einzelnen Bundeslän<strong>der</strong> schwankt <strong>der</strong> Rücklauf zwischen 48,0 und 64,5 Prozent (mit dem<br />

„Ausreißer“ Nie<strong>der</strong>österreich mit einer Rücklaufquote von 90 Prozent, aber einer absoluten<br />

Fallzahl von nur 20 ausgeschickten Fragebögen).<br />

Tabelle 56 Rücklauf, Stand Juni 2008<br />

Aussendungen und Rücklauf<br />

Insgesamt<br />

versendet<br />

Rücklauf<br />

Rücklauf<br />

in Prozent<br />

BGL 98 47 47,96<br />

KTN 31 20 64,52<br />

NOE 20 18 90,00<br />

OOE 231 144 62,34<br />

SBG 32 19 59,38<br />

STM 126 74 58,73<br />

TIR 64 29 53,70<br />

VBG 110 61 55,45<br />

WIE 110 61 55,45<br />

Keine Angabe -- 16 ---<br />

Summe: 822 489 120 59,49<br />

Quelle: BSB, SFS-Datafile<br />

118 und gilt damit nach dem „Gesetz <strong>der</strong> großen Zahl“ (n > 300) als repräsentativ für die Grundgesamtheit<br />

119 siehe z.B. eine Befragung <strong>der</strong> SFS unter pflegegeldbeziehenden Frauen in Wien im Alter von 15 bis 60 Jahre im Jahr 2003<br />

mit einem Rücklauf von knapp 19 Prozent; siehe Brunbauer et.al. 2004<br />

120 Mit Stand 14.7.2008, davon konnten die 476 bis zum 4. 7. 2008 eingelangten Fragebögen ausgewertet werden; auch nach<br />

dem 14. Juli trafen noch einige Fragebögen bei <strong>der</strong> SFS ein<br />

Endbericht 120


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Die Mehrheit <strong>der</strong> Fragebögen wurde von einer angehörigen Person ausgefüllt; nur 5,5<br />

Prozent aller Bögen wurde von <strong>der</strong>/dem LeistungsempfängerIn selbst ausgefüllt, weitere 3,4<br />

Prozent durch eine nicht angehörige <strong>Betreuung</strong>sperson.<br />

Von den befragten LeistungsempfängerInnen sind 70,6 Prozent Frauen und 25,8 Prozent<br />

Männer 121 . 61,1 Prozent <strong>der</strong> Befragten 122 sind älter als 80 Jahre, weitere 20,8 Prozent<br />

zwischen 61 und 80 Jahre, 14,3 Prozent sind zwischen 41 und 60 Jahre und 3,7 Prozent<br />

zwischen 21 und 40 Jahre. Damit ist diese Altersverteilung ähnlich <strong>der</strong> Altersverteilung <strong>der</strong><br />

PflegegeldbezieherInnen, obwohl bei diesen <strong>der</strong> Anteil in <strong>der</strong> höchsten Altersgruppe höher<br />

ist. 314 Befragte (66 Prozent im Vergleich zu 74,82 Prozent <strong>der</strong> Grundgesamtheit) erhalten<br />

die För<strong>der</strong>ung bereits, 147 Befragte (30,9 Prozent im Vergleich zu 25,18 Prozent <strong>der</strong><br />

Grundgesamtheit) befinden sich im Antragsstadium. In <strong>der</strong> ausgewerteten Stichprobe sind<br />

daher die AntragstellerInnen mit 5 Prozentpunkten stärker vertreten als in <strong>der</strong> befragten<br />

Grundgesamtheit.<br />

9.1.2.2 Generelle Befunde über die Befragten<br />

Eine knappe Mehrheit <strong>der</strong> Befragten (42,9 Prozent) lebt in kleineren Gemeinden (zwischen<br />

1.000 und 10.000 EinwohnerInnen), weitere 18,1 Prozent in mittelgroßen Gemeinden<br />

(10.000 bis 50.000 EinwohnerInnen), ein Viertel (26,5 Prozent) in Gemeinden mit mehr als<br />

50.000 EinwohnerInnen und 10,5 Prozent <strong>der</strong> Befragten in Gemeinden mit weniger als 1.000<br />

EinwohnerInnen.<br />

Die Befragten finden sich überwiegend in den höheren Pflegegeldstufen. Dieser relativ hohe<br />

Anteil hoher Pflegegeldstufen macht deutlich, dass die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> in hohem<br />

Ausmaß heimersetzend wirkt bzw. eine familienunterstützende Maßnahme ist, die eine<br />

extramurale Pflege möglich macht. Daher sagen auch 28,8 Prozent <strong>der</strong> Befragten (in einer<br />

offenen Frage - keine Antwortkategorien vorgegeben), wenn die Hausbetreuungsperson<br />

plötzlich nicht mehr da wäre, müssten sie ins Pflegeheim. Und auf die (offene) Frage, welche<br />

Alternativen es zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> gäbe, antworteten 6,4 Prozent <strong>der</strong> Befragten,<br />

dass es da nur das Pflegeheim gäbe. Und auf die (ebenfalls offene) Frage, wieso diese<br />

Alternative nicht genützt werde, antworteten 21 Prozent, weil die zu pflegende Person<br />

daheim bleiben will, und 10 Prozent meinten, die höheren Kosten im Heim wären nicht<br />

bezahlbar (mehr dazu weiter unten).<br />

Tabelle 57 Pflegegeldstufe <strong>der</strong> Befragten<br />

PG-Stufe Zahl Anteil<br />

Stufe 3 43 9.0<br />

Stufe 4 119 25,0<br />

121<br />

die jeweils auf 100 fehlenden Werte ergeben sich durch Nichtbeantwortungen, keine Angabe o<strong>der</strong> „weiß nicht“ und werden in<br />

weiterer Folge nicht extra ausgewiesen.<br />

122<br />

Wenn im Folgenden von „Befragten“ die Rede ist, sind immer die LeistungsempfängerInnen (AntragstellerInnen) gemeint,<br />

egal wer den jeweiligen Fragebogen ausgefüllt hat.<br />

Endbericht 121


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

Stufe 5 158 33,2<br />

Stufe 6 102 21,4<br />

Stufe 7 45 9,5<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Es wurde auch gefragt, wie lange die Befragten bereits Pflegegeld beziehen. Ein Drittel<br />

bezieht das Pflegegeld kürzer als 3 Jahre, ein Sechstel bereits länger als 8 Jahre.<br />

Tabelle 58 Dauer des Pflegegeldbezuges<br />

Dauer des Bezuges seit... Zahl In Prozent<br />

... vor 1993 123 14 2,9<br />

... 1993 – 1999 40 8,4<br />

... 2000 18 3,8<br />

... 2001 13 2,7<br />

... 2002 35 7,4<br />

... 2003 42 8,8<br />

... 2004 49 10,3<br />

... 2005 63 13,2<br />

... 2006 69 14,5<br />

... 2007 44 9,2<br />

... 2008 30 6,3<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

In diesem Zusammenhang ist auch die Frage von Interesse, seit wann die<br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen bereits bei <strong>der</strong> zu betreuenden Person sind. Allerdings muss man die<br />

Antworten auf diese Frage mit Vorsicht bewerten, da sich möglicherweise trotz Anonymität<br />

des Fragebogens einige Befragte nicht getraut haben, anzugeben, dass sie bereits vor <strong>der</strong><br />

Legalisierung (diese) <strong>Betreuung</strong>spersonen hatten. Die Ergebnisse <strong>der</strong> (zugegebener Maßen<br />

nicht repräsentativen) qualitativen Interviews stützen diese Vermutung.<br />

123<br />

Hier sind wohl Leistungen vor Einführung des Pflegegeldes gemeint, z.B. die schon vor 10093 existierenden<br />

Pflegegeldleistungen in Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

Endbericht 122


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 59 Anwesenheit <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sperson(en) seit...<br />

Anwesenheit <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sperson(en) seit... Zahl In Prozent<br />

...1993 – 1999 5 0,6<br />

... 2000 – 2005 115 13,2<br />

... 2006 92 10,5<br />

... 2007 203 23.40<br />

... 2008 320 36,8<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Fast ein Viertel (24,3 Prozent) gibt an, bereits vor <strong>der</strong> Legalisierung (bzw. <strong>der</strong> Amnestie) im<br />

Jahre 2006 über <strong>Betreuung</strong>skräfte verfügt zu haben.<br />

Tabelle 60 Anzahl naher Verwandter im Ort<br />

Anzahl naher Verwandter im Wohnort Zahl In Prozent<br />

Keine 107 22,5<br />

1 96 20,2<br />

2 109 22,8<br />

3 52 10,9<br />

4 28 5,9<br />

5 16 3,8<br />

6 14 2,9<br />

7 4 0,6<br />

Mehr als 7 19 4,0<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Ein starkes Fünftel <strong>der</strong> befragten Personen lebt allein und verfügt über keine nahen<br />

Angehörigen im selben Wohnort. Damit scheint die Gruppe <strong>der</strong> isolierten Personen unter den<br />

BezieherInnen einer För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG größer als in <strong>der</strong> gesamten Gruppe <strong>der</strong><br />

älteren Menschen. Denn nur 6 Prozent <strong>der</strong> ÖsterreicherInnen über 60 Jahre gelten als<br />

isoliert, erhalten nie Verwandtenbesuche und leben allein. Demgegenüber erhält ein Drittel<br />

<strong>der</strong> älteren Menschen täglich Besuche von Angehörigen, die nicht im selben Haushalt leben<br />

(vgl. BMASG 1999:21f).<br />

Mehr als die Hälfte <strong>der</strong> befragten (53,9 Prozent) leben mit einem bis drei Verwandten im<br />

selben Wohnort, etwas weniger als ein Fünftel (15,4 Prozent) leben mit vier o<strong>der</strong> mehr<br />

Endbericht 123


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Verwandten im selben Wohnort. Eine befragte Person gibt an, mit 30 Verwandten im<br />

gleichen Ort zu leben.<br />

Die Qualität <strong>der</strong> Wohnung wird von mehr als zwei Drittel <strong>der</strong> Befragten (69,1 Prozent) als<br />

„gut“, von einem guten Fünftel (22,3 Prozent) als „mittel“ und von 1,9 Prozent als „schlecht“<br />

angegeben. Das gilt uns als Indiz dafür, dass sich (trotz För<strong>der</strong>ung) vor allem jene Personen<br />

die Hausbetreuung leisten können, die (o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Angehörige) auch über die Mittel<br />

verfügen, um eine gute Wohnqualität zu erreichen. 95 Prozent <strong>der</strong> Befragten verfügen über<br />

ein Bad in <strong>der</strong> Wohnung, 96 Prozent über ein WC innen und 87,8 Prozent verfügen über eine<br />

Zentralheizung. Wenn man den hohen Anteil hochgradig pflegebedürftiger Personen unter<br />

den Befragten und die teilweise lange Dauer des Pflegegeldbezuges berücksichtigt, ergibt<br />

sich eine gute Wohnqualität eigentlich als Voraussetzung, um in <strong>der</strong> eigenen Wohnung<br />

verbleiben zu können. Im Gegenteil, die Tatsache, dass 9,9 Prozent <strong>der</strong> Befragten angeben,<br />

über keine Zentralheizung zu verfügen, stimmt bedenklich.<br />

9.1.2.3 Angaben zur För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG<br />

Auf die Frage, wie sie von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung für die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> erfahren haben,<br />

geben fast drei Fünftel (58,6 Prozent) an, „aus den Medien“, ein weiteres Zehntel (9,9<br />

Prozent) gibt an, „von Behörden“ von dieser För<strong>der</strong>ung erfahren zu haben. 3,8 Prozent <strong>der</strong><br />

Befragten haben die Information von einer <strong>Betreuung</strong>sagentur erhalten und weitere 14,9<br />

Prozent haben ihre Informationen aus an<strong>der</strong>en Quellen (darunter 1,9 Prozent aus dem<br />

Krankenhaus und 2,7 Prozent von Arzt o<strong>der</strong> Ärztin). Zwei Drittel (63,4 Prozent) <strong>der</strong> Befragten<br />

waren mit dieser Information zufrieden, ein gutes Viertel (27,3 Prozent) war mit <strong>der</strong><br />

Information nicht zufrieden.<br />

Die Befragten wurden auch gebeten, einzelne Informationsträger zu benennen:<br />

Tabelle 61 Nutzung von Unterstützung und Beratung durch ... (in Prozent)<br />

…Sozialministerium …Bundessozialamt …Pflegetelefon …Behin<strong>der</strong>tenorg. …Pensionistenorg.<br />

Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein<br />

In % 16,2 39,9 52,7 27,3 6,5 43,3 5,5 43,1 7,4 43,1<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Dem Bundssozialamt wird in <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> Befragten die größte Bedeutung (52,7<br />

Prozent) zugemessen (siehe auch die weiter oben dargestellte Bewertung <strong>der</strong> Hotline des<br />

BSB), das BMSK war für 16,2 Prozent <strong>der</strong> Informationsträger, für weitere 6,5 Prozent das<br />

Pflegetelefon. In einem geringen Ausmaß als Informationsträger Bedeutung hatten die<br />

Interessensorganisationen <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Menschen bzw. <strong>der</strong> SeniorInnen bei den von uns<br />

befragten Personen.<br />

Die Informationen wurden mit „Schulnoten“ bewertet. Dies ergab folgendes Bild:<br />

Endbericht 124


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 62 Bewertung <strong>der</strong> Unterstützung und Beratung (in Schulnoten)<br />

Zufriedenheit mit Informationen in Schulnoten<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Sehr gut<br />

Endbericht 125<br />

Gut<br />

Befriedigend<br />

Genügend<br />

Nichtgenügend<br />

Mehr als die Hälfte <strong>der</strong> Befragten gaben <strong>der</strong> Beratung und Unterstützung die Note „sehr gut“<br />

o<strong>der</strong> „gut“, 8 Prozent waren so unzufrieden, dass sie <strong>der</strong> Beratung die Note „nicht genügend“<br />

erteilten.<br />

Auf die Bitte, diese Zufriedenheit bzw. Unzufriedenheit zu begründen, ergab sich folgendes<br />

differenziertes Bild: Mehr als die Hälfte jener, die diese Frage beantwortet haben, sehen die<br />

Informations- und Unterstützungsarbeit kritisch, nur 22,6 Prozent positiv. Allerdings hat diese<br />

Frage nur ein Drittel aller Befragten (33,6 Prozent) überhaupt beantwortet; insgesamt äußert<br />

sich ein Fünftel (21,1 Prozent) <strong>der</strong> Befragten über die Unterstützung kritisch, jedoch nur 8,2<br />

Prozent aller Befragten positiv. Das bedeutet, dass die Informations- und<br />

Unterstützungsarbeit von einem Fünftel <strong>der</strong> Befragten dezidiert negativ beantworten. Eine<br />

kleine Min<strong>der</strong>heit von 8,3 Prozent sieht die Unterstützung und Beratung positiv.<br />

Tabelle 63 Kommentare zur Informationstätigeit<br />

Gründe Anzahl Prozent Prozent <strong>der</strong><br />

Antwortenden<br />

Freundliche, hilfsbereite Auskunftspersonen<br />

Positive Antworten<br />

17 3,6 9,8<br />

Informationen durch lokale Zeitungen 2 0,4 1,2<br />

Information durch Angehörige 5 1,1 2,9<br />

Umfangreiche Informationen 15 3,2 8,7


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

Negative Antworten<br />

Schwierige Informationsbeschaffung 26 5,5 15,0<br />

Mangelndes Wissen <strong>der</strong> zuständigen Stellen 124 20 4,2 11,6<br />

Verschiedene unklare Informationen 23 4,8 13,3<br />

Ständige Verän<strong>der</strong>ungen 6 1,3 3,5<br />

Mangelhafte Informationen 25 5,3 14,5<br />

Sonstiges 34 7,1 18,7<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Die überwiegende Mehrheit <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Personen (<strong>der</strong> Antragsteller) hat auch bei <strong>der</strong><br />

Antragstellung Unterstützung erhalten,. 14,.5 Prozent <strong>der</strong> Befragten geben an, den Antrag<br />

auf För<strong>der</strong>ung selbst gestellt zu haben, 76,7 Prozent ließen sich dabei von Angehörigen<br />

helfen, 5,5 Prozent von jemand an<strong>der</strong>em (darunter 1,1 Prozent durch eine/n Bekannte/n und<br />

1,1 Prozent durch den/die SachwalterIn).<br />

Ein Drittel (34,4 Prozent) gibt an, dass die För<strong>der</strong>ung von niemanden empfohlen wurde,<br />

mehr als die Hälfte ( 58,4 Prozent) geben an, dass ihnen die För<strong>der</strong>ung empfohlen wurde<br />

und zwar von Angehörigen (26,5 Prozent), von einem Arzt/einer Ärztin (9,7 Prozent) o<strong>der</strong><br />

einer <strong>Betreuung</strong>sperson (3,6 Prozent). Ein Fünftel (22,1 Prozent) nennt „jemand an<strong>der</strong>es“.<br />

Tabelle 64 Was war an <strong>der</strong> Information beson<strong>der</strong>s gut 125<br />

Was war beson<strong>der</strong>s gut an <strong>der</strong> Information Zahlen Prozent<br />

Hilfestellung <strong>der</strong> Behörden 45 9,5<br />

Öffentliche Aufklärungsarbeit 30 6,3<br />

Freundlichkeit / persönliche Beratung 15 3,2<br />

Verständliche Auskünfte / Unterlagen 15 3,2<br />

Internas 11 2,3<br />

Informationen waren allgemein gut 9 1,9<br />

Infos über För<strong>der</strong>ungen 5 1,7<br />

Anmeldeformalitäten 7 1,5<br />

Fast Alles 7 1,5<br />

Eigeninitiative <strong>der</strong> Angehörigen 6 1,3<br />

Nichts 35 7,4<br />

Sonstiges 11 2,3<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

124 Gemeint sind z.B. Gewerbebehörden, Bezirksverwaltungsbehörden, etc.<br />

125 offene Frage ohne vorgegebenen Kategorien; insgesamt haben nur 199 Personen (41,8 Prozent <strong>der</strong> Befragten) geantwortet<br />

Endbericht 126


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 65 Was hat an Informationen gefehlt 126<br />

Was hat an <strong>der</strong> Information gefehlt Zahlen Prozent<br />

Genauere Informationen 35 7,4<br />

Probleme mit Bürokratie 28 5,9<br />

Informationen über tatsächliche För<strong>der</strong>höhe 20 4,2<br />

Mangelndes Wissen <strong>der</strong> Auskunftspersonen 18 3,8<br />

Gesammelte Informationen 13 2,7<br />

Zentrale Anlaufstelle 11 2,3<br />

(Fast) Alles 8 1,7<br />

Infos über Finanzierbarkeit / zusätzl. Kosten 7 1,5<br />

Persönliche Beratung 7 1,5<br />

Broschüren 3 0,6<br />

Nichts 24 5,0<br />

Sonstiges 11 2,3<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Positive und negative Bewertungen halten sich in etwa die Wage. Beson<strong>der</strong>s positiv wird die<br />

Informationsarbeit „<strong>der</strong> Behörden“ gewertet, die aber auch beson<strong>der</strong>s negativ („genauere<br />

Informationen“, 7,4 Prozent) bewertet wird. 3,8 Prozent beklagen sich über „mangelndes<br />

Wissen <strong>der</strong> Auskunftsperson“, wobei hier nicht klar wird, wer diese Auskunftsperson war und<br />

wann das Informationsgespräch stattgefunden hat (das ExpertInenpanel vom 8.7.2008<br />

ergab, dass es am Anfang, also in den ersten Monaten nach dem 1. Juli 2007 noch<br />

Informationsmängel bei manchen Behörden - etwa bei Bezirksverwaltungsbehörden -<br />

gegeben hat).<br />

Die subjektive Bewertung <strong>der</strong> Rechtssicherheit durch die Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung<br />

wird von den Befragten relativ hoch eingeschätzt. Eine gute Hälfte (51,1 Prozent) <strong>der</strong><br />

Befragten gibt an, durch die Regelung sei die Rechtssicherheit <strong>der</strong> Hausbetreuung<br />

gestiegen, ein weiteres Fünftel (22,2 Prozent) gibt an, die Rechtssicherheit sei gleich<br />

geblieben. Für weniger als ein Fünftel (17,2 Prozent) ist die Rechtssicherheit gesunken.<br />

9.1.2.4 Kosten <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fast vier Fünftel <strong>der</strong> Befragten (78,4 Prozent) geben an, die <strong>Betreuung</strong> sei teurer geworden,<br />

für 10,9 Prozent ist sie gleich teuer geblieben und für 1,3 Prozent ist sie billiger geworden.<br />

9,5 Prozent <strong>der</strong> Befragten geben auf diese Frage keine Antwort. Allerdings handelt es sich<br />

126 offene Frage ohne vorgegebenen Kategorien; insgesamt haben nur 185 Personen (38,9 Prozent <strong>der</strong> Befragten) geantwortet<br />

Endbericht 127


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

hier um subjektive Befunde, die durch an<strong>der</strong>e Quellen nicht bestätigt werden können (so sind<br />

etwa die von den Agenturen verrechneten Preise in den letzten 5 Jahren gesunken, siehe<br />

weiter unten).<br />

Tabelle 66 Entwicklung <strong>der</strong> Kosten<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Kosten<br />

teurer<br />

gleich<br />

billiger<br />

k.A.<br />

Die För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG deckt für etwa die Hälfte (51,5 Prozent) <strong>der</strong> Befragten die<br />

Mehrkosten zur Gänze (3,4 Prozent) o<strong>der</strong> teilweise (48,1 Prozent). Rund ein Zehntel (13,7)<br />

gibt an, dass die Mehrkosten durch die För<strong>der</strong>ung kaum abgedeckt wird, weitere 18,1<br />

Prozent geben an, dass die Mehrkosten nur minimal abgedeckt werden. Fast ein Fünftel<br />

(16,8 Prozent) gibt auf diese Frage keine Antwort.<br />

Analysiert man nur jene Befragten, die diese Frage beantwortet haben, bestätigen knapp<br />

drei Fünftel (61,9 Prozent) aus ihrer subjektiven Wahrnehmung, dass die För<strong>der</strong>ung nach §<br />

21b BPGG die Mehrkosten zur Gänze o<strong>der</strong> teilweise abdeckt. Das entspricht dem Ziel <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG bzw. <strong>der</strong> grundlegenden Art. 15a-Vereinbarund zwischen Bund<br />

und Län<strong>der</strong>n, 80 Prozent <strong>der</strong> durch die Sozialversicherungspflicht entstehenden Mehrkosten<br />

durch eine För<strong>der</strong>ung abzudecken.<br />

Dieses Ergebnis ist umso beachtlicher, als in <strong>der</strong> öffentlichen (medialen) Diskussion <strong>der</strong><br />

letzten Monate offensichtlich die Erwartungshaltung geweckt wurde, durch die För<strong>der</strong>ung<br />

mehr als nur die Mehrkosten, die durch die Anmeldung bei <strong>der</strong> Sozialversicherung bestehen,<br />

abgedeckt zu bekommen.<br />

Endbericht 128


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 67 Mehrkosten abgedeckt? 127<br />

Quelle. SFS-Datafile<br />

Abdeckung <strong>der</strong> Kosten<br />

zur Gänze<br />

teilw eise<br />

Endbericht 129<br />

kaum<br />

minimal<br />

Betrachtet man nur Jene, die geantwortet haben, sagen 4,0 Prozent, die Mehrkosten würden<br />

zur Gänze abgedeckt werden, weitere 57,8 Prozent sagen, sie würden teilweise abgedeckt,<br />

16,4 Prozent sagen, die Mehrkosten würden kaum und 21,7 Prozent sagen, sie würden<br />

minimal abgedeckt.<br />

Eine Frage, die wir uns stellten, war, ob die Abdeckung <strong>der</strong> Mehrkosten durch die För<strong>der</strong>ung<br />

für die betroffenen Personen spürbar ist, die bereits eine För<strong>der</strong>ung erhält. Daher haben wir<br />

bei <strong>der</strong> Auswertung dieser Frage unterschieden zwischen jenen, die bereits eine För<strong>der</strong>ung<br />

erhalten und jenen, die einen Antrag gestellt haben, aber noch keine För<strong>der</strong>ung erhalten.<br />

Deutlich wird, dass die geför<strong>der</strong>ten Personen zu einem etwas höheren Anteil (64,3 Prozent<br />

zu 58 Prozent) <strong>der</strong> Meinung sind, dass die För<strong>der</strong>ung die Mehrkosten zur Gänze o<strong>der</strong><br />

teilweise deckt. Das kann bedeuten, dass die Erwartungshaltung an die Reichweite <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung etwas geringer ist als die konkrete Erfahrung mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung selbst, dass also<br />

ein Teil <strong>der</strong> SkeptikerInnen durch die tatsächliche För<strong>der</strong>ung an<strong>der</strong>e (bessere) Erfahrungen<br />

macht. Beson<strong>der</strong>s auffällig ist, dass <strong>der</strong> überwiegende Teil jener, die bei dieser Frage keine<br />

Aussage macht, selbst noch keine För<strong>der</strong>ung erhalten.<br />

Dies kann in <strong>der</strong> folgenden Tabelle anschaulich gemacht werden:<br />

127 In dieser Grafik werden alle Befragten (inklusive jener, die keine Antwort abgegeben haben) abgebildet<br />

k.A.


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 68 Mehrkosten abgedeckt nach Status des Antrages<br />

Deckt die Kosten…<br />

Status des Antrages 128<br />

Bewilligt Läuft noch<br />

In Prozent <strong>der</strong> Befragten<br />

… zur Gänze 5,2 1,0 4,1<br />

total<br />

… teilweise 59,1 57,0 58,5<br />

… kaum 14,7 19,0 15,8<br />

… nicht 21,0 23,0 21,5<br />

Summe 100 100 100<br />

Keine Angabe 8,2 31,47 18,91<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

9.1.2.5 Auswirkung <strong>der</strong> neuen Rechtslage auf die <strong>Betreuung</strong><br />

Die Auswirkungen <strong>der</strong> neuen Rechtslage auf die eigene <strong>Betreuung</strong> werden von den<br />

Befragten differenziert129 gesehen. 17,9 Prozent nennen explizit positive Auswirkungen durch<br />

die Legalisierung, weitere 27,8 Prozent äußern sich neutral. Etwas mehr als ein Fünftel <strong>der</strong><br />

Befragten (22,1 Prozent) sieht negative Auswirkungen. Und ein knappes Drittel trifft keine<br />

Aussage (29,6 Prozent keine Antwort, 3,4 Prozent „sonstiges“).<br />

Direkt auf die Bewertung <strong>der</strong> gesetzlichen Regulierung bzw. ihrer Auswirkungen<br />

angesprochen nennt ein starkes Fünftel negative Auswirkungen. Dieses Fünftel muss man<br />

ernst nehmen, aber insgesamt wird die Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung von den<br />

Betroffenen deutlich weniger negativ gesehen, als durch die öffentliche Debatte vermutbar<br />

gewesen wäre.<br />

Tabelle 69 Auswirkung <strong>der</strong> neuen Rechtslage<br />

Auswirkungen Zahl Anteil in Prozent<br />

Gesetzliche Absicherung <strong>der</strong> Pflegekräfte 55 11,8<br />

Positive Auswirkungen ohne Zusatz 30 6.3<br />

Genannte positive Auswirkungen insges. 85 18,1<br />

128 Hier werden nur jene ausgewertet, die diese Frage auch beantwortet haben<br />

129 Offen Frage<br />

Endbericht 130


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

Negative Auswirkungen ohne Zusatz 28 5,9<br />

Teurere Organisation 33 6,9<br />

Mehr bürokratischer Aufwand 18 3,8<br />

Komplizierte Organisation 15 3,2<br />

Kaum finanzierbar 8 1,7<br />

Für Pflegekräfte schwer verständlich 3 0,6<br />

Genannte negative Auswirkungen insges. 105 22,1<br />

Keine/kaum Auswirkungen 115 24,9<br />

Weiß noch nicht 14 2,9<br />

Genannte neutrale Auswirkungen insges. 129 27,8<br />

Sonstiges 16 3,4<br />

Keine Antwort 141 29,6<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

9.1.2.6 Kooperation <strong>der</strong> HausbetreuerInnen<br />

Im nächsten Block wurden die Befragten gebeten, sich zur Kooperation <strong>der</strong><br />

HausbetreuerInnen mit Pflegediensten, den HausärztInnen und den Angehörigen zu äußern.<br />

Am geringsten wird die Kooperation mit den Pflegediensten positiv bewertet, knapp zwei<br />

Fünftel (39,6 Prozent) bewerten die Zusammenarbeit mit gut o<strong>der</strong> ausreichend. Gleichzeitig<br />

gibt mehr als ein Viertel (27,3 Prozent) auf diese Frage keine Antwort. Das macht deutlich,<br />

dass auch nach <strong>der</strong> Legalisierung das Verhältnis zwischen <strong>Betreuung</strong>s- und Pflegekräften in<br />

vielen Fällen gespannt o<strong>der</strong> nicht vorhanden ist. Problematisch ist dieser Befund vor dem<br />

Hintergrund <strong>der</strong> neuen Bestimmung im GuKG, nach dem diplomierte Pflegekräfte spätestens<br />

ab 1.1.2009 in die Qualitätssicherung <strong>der</strong> Hausbetreuungskräfte eingebunden werden sollen.<br />

Im Gegensatz dazu wird das Verhältnis <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skräfte zu den HausärztInnen von vier<br />

Fünftel <strong>der</strong> Befragten (80,5 Prozent) als gut o<strong>der</strong> ausreichend bezeichnet. Als kaum o<strong>der</strong><br />

nicht vorhanden wird es von knapp einem Zehntel <strong>der</strong> Befragten (9,6 Prozent) bewertet. Die<br />

hohe Bedeutung <strong>der</strong> HausärztInnen als primäre Bezugsperson für alles, was mit <strong>der</strong><br />

persönlichen Gesundheit zu tun hat, findet hier genauso seinen Ausdruck wie das hohe<br />

Sozialprestige <strong>der</strong> ÄrztInnen130 .<br />

130 So nennen beispielsweise in einer OECD-weiten Befragung im Jahr 1994 91 Prozent <strong>der</strong> ÖsterreicherInnen und 78 Prozent<br />

<strong>der</strong> BürgerInnen aus den MOEL ÄrztInnen, aber nur 66 Prozent (MOEL: 59 %) Geistliche, 35 % (MOEL: 55 %) JournalistInnen<br />

und 15 Prozent (MOEL: 11 %) PolitikerInnen (Quelle: Standard 11.8.2004).<br />

Endbericht 131


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 70 Bewertung <strong>der</strong> Kooperationen<br />

Bewertung<br />

Pflegedienste HausärztInnen Angehörige<br />

Zahl Prozent Zahl Prozent Zahl Prozent<br />

Gut 144 30,3 314 66,0 370 77,7<br />

Ausreichend 44 9,3 69 14,5 49 10,3<br />

Kaum 43 9,0 24 5,0 14 2,9<br />

Nein 115 26,1 22 4,6 6 1,3<br />

Keine Antwort 130 27,3 47 9,9 37 7,8<br />

Quelle. SFS-Datafile<br />

Tabelle 71 Bewertung <strong>der</strong> Kooperationen<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Bewertungen<br />

Pflegedienste HausärztInnen Angehörige<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Gut Ausreichend Kaum Nein Keine Antwort<br />

Am besten bewerten die zu betreuenden Personen die Zusammenarbeit <strong>der</strong><br />

HausbetreuerInnen mit ihren Angehörigen. Knapp neun Zehntel (88,0 Prozent) bewerten die<br />

Zusammenarbeit als gut o<strong>der</strong> ausreichend, 4,2 Prozent als kaum o<strong>der</strong> nicht vorhanden. Auch<br />

die Antwortenthaltung war hier mit 7,8 Prozent am niedrigsten. Das macht die zentrale<br />

Entlastungsfunktion <strong>der</strong> BetreuerInnen für die pflegenden Angehörigen deutlich und kann<br />

durch die folgenden Befunde, nach denen nur in einer kleinen Zahl <strong>der</strong> Fälle (4.5 Prozent)<br />

Angehörige die Hausbetreuung ersetzen könnte (siehe unten), verstärkt werden. Dort wo es<br />

finanzierbar ist, sind betreuende Familien stark auf HausbetreuerInnen angewiesen.<br />

Endbericht 132


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

9.1.2.7 Alternativen<br />

Nun wurde (wie<strong>der</strong>um in einer offenen Frage) gefragt, welche Alternative die betreuten<br />

Personen zur Hausbetreuung hätten. Zwei Drittel (66,4 Prozent) nannten das Pflegeheim,<br />

knapp ein Fünftel (18,1 Prozent) sagten, sie hätten keine Alternative. Angehörige wurden<br />

von 4,2 Prozent als Alternative genannt. Auch dieses Ergebnis macht die angespannte<br />

familiäre <strong>Betreuung</strong>ssituation deutlich: <strong>Betreuung</strong>skräfte werden, wenn sie finanzierbar sind,<br />

dort eingesetzt, wo die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Familie an eine objektive Grenze gestoßen ist.<br />

Diese familienentlastende Maßnahme ist nur in geringem Ausmaß durch familiäre <strong>Betreuung</strong><br />

(zur Gänze) zu ersetzen.<br />

Insgesamt haben 6,9 Prozent diese Frage nicht beantwortet, was wie<strong>der</strong>um die Bedeutung<br />

dieses Problems und die mit einem möglichen Ausbleiben <strong>der</strong> HausbetreuerInnen<br />

verbundenen Ängste und Befürchtungen deutlich macht.<br />

Tabelle 72 Alternativen zur Hausbetreuung<br />

Alternativen<br />

Pflegeheim keine Alternative Angehörige Sonstiges k.A.<br />

Quelle. SFS-Datafile<br />

Dieser Befund wird durch die folgende Frage „Wieso nutzen Sie diese Alternative nicht“<br />

(wie<strong>der</strong> eine offene Frage) verstärkt.<br />

Tabelle 73 Wieso nutzen Sie die Alternativen nicht<br />

Grund Zahl Prozent<br />

Zu pflegende Person will daheim bleiben 100 21,0<br />

Höhere Lebensqualität daheim 72 15,1<br />

Höhere Kosten / nicht bezahlbar 61 10,7<br />

Endbericht 133


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

Angehörige will Pflegeperson nicht abgeben 33 6,9<br />

Kein Heimplatz frei 9 1,9<br />

Wegen Krankheit keine Ortsverän<strong>der</strong>ung möglich 6 1,3<br />

Keine guten Pflegeheime 3 0,6<br />

Kein Pflegeheim am Wohnort 2 0,4<br />

Derzeitiger Pflegebedarf gedeckt 28 5,9<br />

Sonstiges 33 6,9<br />

k.A. 139 29,9<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Ein gutes Drittel (36,1 Prozent) will daheim bleiben o<strong>der</strong> liebt die höhere Lebensqualität<br />

daheim, ein Zehntel (10,7 Prozent) nennt die höheren Kosten <strong>der</strong> stationären <strong>Betreuung</strong>.<br />

Damit findet sich die Benennung des finanziellen Wettbewerbsvorteils <strong>der</strong> Hausbetreuung<br />

gegenüber <strong>der</strong> stationären Pflege an dritter Stelle aller genannten Gründe, warum keine<br />

Alternative zur Hausbetreuung genutzt wird. Allerdings äußert sich ein knappes Drittel (29,2<br />

Prozent) nicht zu dieser Frage.<br />

Dieser Befund kann durch die letzte Frage „Was täten Sie, wenn Ihre <strong>Betreuung</strong>spersonen<br />

plötzlich nicht mehr da wären“ (ebenfalls eine offene Frage) gestützt werden:<br />

Tabelle 74 Wenn die HausbetreuerInnen plötzlich nicht mehr da wären<br />

Grund Zahl Prozent<br />

Pflegeheim 137 28,8<br />

Neue suchen 95 20,0<br />

Verzweiflung / Ratlosigkeit 79 16,6<br />

Auf Familie zurück greifen 29 6,1<br />

Chaos / Katastrophe 25 5,3<br />

Sterben / Selbstmord 16 3,4<br />

Keine / kaum Alternativen 15 3,2<br />

Krankenhaus 7 1,5<br />

Sonstiges 32 6,7<br />

k.A. 41 8,6<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Endbericht 134


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Obwohl zwei Drittel das Heim als mögliche Alternative zur Hausbetreuung nennen, würden<br />

nur 28 Prozent tatsächlich in ein Pflegeheim wechseln. Weitere 28,5 Prozent wären rat- und<br />

hilflos, eine Min<strong>der</strong>heit von 3,4 Prozent spricht in diesem Fall von „Sterben“ o<strong>der</strong><br />

„Selbstmord“. Diese Antworten machen deutlich, wie unbeliebt das Heim als Alternative zu<br />

Pflege und <strong>Betreuung</strong> zu Hause bei den Befragten 131 tatsächlich ist. Ein Fünftel <strong>der</strong> Befragten<br />

gibt die optimistische Antwort „eine Neue suchen“. Nur 6,1 Prozent würde (könnte) im Fall<br />

des Ausbleibens <strong>der</strong> HausbetreuerInnen auf die Familie zurück greifen; das unterstützt den<br />

bereits getroffenen Befund. Diese Frage wurde von 8,6 Prozent <strong>der</strong> Befragten nicht<br />

beantwortet.<br />

9.1.2.8 Die <strong>Betreuung</strong>spersonen<br />

Der letzte Frageblock beschäftigt sich mit den <strong>Betreuung</strong>spersonen.<br />

<strong>Betreuung</strong>sperioden: Dieser Befund relativiert die bisherigen Vorstellungen über die 24-<br />

Stunden-<strong>Betreuung</strong>, nach denen sich üblicherweise zwei <strong>Betreuung</strong>skräfte im 14-Tage-<br />

Rhythmus abwechseln, etwas. Denn 17,9 Prozent <strong>der</strong> Befragten nennen nur eine<br />

<strong>Betreuung</strong>skraft, 77,7 Prozent zwei und 0,8 Prozent drei sich abwechselnde<br />

<strong>Betreuung</strong>skräfte (3,6 Prozent keine Antwort). Bei 62 Prozent findet <strong>der</strong> Wechsel 14-tägig<br />

statt, bei weiteren 7,6 Prozent im dreiwöchigen Rhythmus, bei 4 Prozent monatlich und bei<br />

4,8 Prozent seltener. 1,3 Prozent wechseln wöchentlich (20,4 Prozent keine Antwort; hier<br />

sind aber auch jene 17,9 Prozent enthalten, die nur eine <strong>Betreuung</strong>skraft haben). Dieser<br />

Befund wird auch durch die ExpertInnenrunde am 8.7. 2008 bestärkt; hier wird darauf<br />

verwiesen, dass BetreuerInnen mit längerer Anreise (v.a. aus Rumänien) gerne zwei bis drei<br />

Monate am Stück bei <strong>der</strong> zu betreuenden Person verbleiben, damit sich die Fahrt rentiert.<br />

Das bei <strong>der</strong> Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-Betreung zugrunde gelegte Einsatzmodell trifft bei<br />

den hier Befragten nach § 21b BPGG geför<strong>der</strong>ten Personen bzw. För<strong>der</strong>werberInnen bei<br />

77,7 Prozent (2 BetreuerInnen wechseln sich ab) bzw. bei 62,0 Prozent (14-tägiger Wechsel)<br />

zu. In allen an<strong>der</strong>en Fällen haben die Betroffenen an<strong>der</strong>e, individuelle abgestimmte<br />

Lösungen gefunden, die aber so weit regelkonform sind, dass dadurch ein För<strong>der</strong>anspruch<br />

nicht ausgeschlossen wird.<br />

Dennoch scheint es sinnvoll, die Rahmenbedingungen (das gilt aber eher für das HBeG als<br />

für die För<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG) stärker an die Gegebenheiten anzupassen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e was die Dauer des jeweiligen Einsatzes betrifft. Denn mit <strong>der</strong> Verringerung <strong>der</strong><br />

Zahl von interessierten HausbetreuerInnen aus den Nachbarlän<strong>der</strong>n132 und ihrem<br />

zunehmenden Ersatz durch Personen mit weiterem Anreiseweg wird <strong>der</strong> Bedarf an längeren<br />

zusammenhängenden Einsatzblöcken steigen.<br />

131 Aus diesem Befund soll keineswegs auf die Haltung <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betagten zur Frage Pflegeheim zurück<br />

geschlossen werden. Bei den hier befragten Personen handelt es sich um eine Gruppe, die bewusst und unter Aufwendungen<br />

trotz teilweise recht hoher Pflegestufe eine alternative Lebensform zum Pflegeheim gewählt hat. Keineswegs kann dieser<br />

Befund auf alle rund 70.000 in Pflegeheimen lebenden Menschen umgelegt werden.<br />

132 Was sich sowohl für die tschechische als auch für die slowakische Republik bereits abzeichnet. So hat z.B. die slowakische<br />

Agentur „Altern in Würde“ <strong>der</strong>zeit mit 500 BetreuerInnen um 350 BetreuerInnen aus <strong>der</strong> Slowakei weniger als vor einem Jahr<br />

und versucht, den Ausfall durch Anwerbungen in Rumänien wett zu machen; siehe ExpertInnenpanel vom 8.7.2008.<br />

Endbericht 135


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 75 Zeitabstände des Wechsels<br />

Wechsel <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>spersonen<br />

wöchentlich vierzehntägig dreiwöchentlich monatlich seltener k.A.<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Überwiegend Frauen: Fast neun Zehntel <strong>der</strong> BetreuerInnen (86,5 Prozent) sind Frauen, 4,6<br />

Prozent sind Männer, auch dieser Wert deckt sich nur bedingt mit unseren bisherigen<br />

Befunden. Auf Grund älterer Untersuchungen (vgl. etwas Prochazkova/Schmid 2006, 2007)<br />

wäre ein größerer Anteil von betreuenden Männern zu erwarten gewesen; es kann natürlich<br />

auch sein, dass sich Männer weniger leicht legalisieren als Frauen, etwa weil sie in einem<br />

höheren Ausmaß als Frauen eine Transferleistung (z.B. Arbeitslosengeld) beziehen, die sie<br />

bei <strong>der</strong> Legalisierung verlieren.<br />

Das Alter <strong>der</strong> BetreuerInnen: Mehr als die Hälfte (54,7 Prozent) ist zwischen 41 und 60<br />

Jahren, ein Drittel (34 Prozent) zwischen 21 und 40 Jahren, eine Min<strong>der</strong>heit ist jünger (0,1<br />

Prozent) o<strong>der</strong> älter (3,1 Prozent). Damit ist das Bild, dass sich hier BerufseinsteigerInnen<br />

berufliche Erfahrungen im Ausland erwerben wollen, stark zu relativieren, bei <strong>der</strong> Mehrheit<br />

<strong>der</strong> BetreuerInnen dürfte es sich um Berufswie<strong>der</strong>einsteigerInnen nach <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>pause<br />

o<strong>der</strong> um arbeitslose Personen handeln. Damit dürfe sich die Altersstruktur <strong>der</strong> hier<br />

untersuchten <strong>Betreuung</strong>spersonen gegenüber den Befunden von vor einigen Jahren<br />

(wichtige Rolle des Berufseinstieges; vgl. etwa Sommerer 2005, Prochazkova/Schmid, 2005,<br />

Schnei<strong>der</strong> 2004) unterscheiden. Das deckt sich mit unseren Wahrnehmungen, dass ein<br />

Großteil des (neu) ausgebildeten Pflegepersonals in <strong>der</strong> Tschechischen Republik und <strong>der</strong><br />

Slowakischen Republik gegenwärtig direkt nach <strong>der</strong> Universität (Pflege wie Medizin) in jene<br />

europäischen Län<strong>der</strong>, in denen es keine Übergangsbestimmungen gibt (v.a. Irland,<br />

Großbritannien) und in Golfstaaten bzw. Saudi-Arabien (vgl. Prochazkova 2006) abgeworben<br />

wird.<br />

Endbericht 136


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 76 Alter <strong>der</strong> BetreuerInnen<br />

Quelle: SFS-Datafile 133<br />

Alter <strong>der</strong> BetreuerInnen<br />

bis 20 21 bis 40 412 bis 60 über 60 k.A.<br />

Herkunft: Knapp zwei Drittel (61,6 Prozent) kommen aus <strong>der</strong> Slowakei, 13,1 Prozent aus<br />

Slowenien und 6,8 Prozent aus Rumänien. Der Rest stammt aus allen an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n.<br />

Tabelle 77 Herkunft <strong>der</strong> BetreuerInnen<br />

Land Prozent<br />

Slowakei 61,6<br />

Slowenien 13,1<br />

Rumänien 6,8<br />

Tschechien 3,8<br />

Ungarn 1,8<br />

Serbien 1,5<br />

Polen 1,4<br />

Österreich 1,2<br />

Bulgarien 0,5<br />

Russland 0,3<br />

EU 0,2<br />

Kirkisien 0,2<br />

Kroatien 0,1<br />

Kolumbien 0,1<br />

k.A. 7,3<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

133 Im Fragebogen wurde das Alter für jede <strong>Betreuung</strong>sperson einzeln abgefragt, die Werte wurden hier zusammen gezogen.<br />

Endbericht 137


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Dieser Befund unterscheidet sich von <strong>der</strong> Darstellung aller (selbständig) angemeldeten<br />

BetreuerInnen (79 Prozent aus <strong>der</strong> Slowakei, 7 Prozent aus Rumänien, 5 Prozent aus<br />

Österreich, 3 Prozent aus Tschechien, <strong>der</strong> Rest aus allen an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n; Quelle.<br />

Bundeswirtschaftskammer im Juli 2008). Der hohe Anteil slowenischer BetreuerInen in <strong>der</strong><br />

Stickprobe ist auch durch die Verteilung <strong>der</strong> an Slowenien grenzenden Bundeslän<strong>der</strong><br />

Kärnten (4.1 Prozent) und Steiermark (15,1 Prozent) nicht zu erklären – beide Bundeslän<strong>der</strong><br />

sind in <strong>der</strong> Stichprobe keinesfalls überrepräsentiert. Es könnte natürlich sein, dass ein Teil<br />

<strong>der</strong> Befragten „Slowenien“ und „Slowakei“ verwechselt hat, wie insgesamt vermutet werden<br />

muss, dass betreute Personen (und ihre Angehörigen) die tatsächliche Herkunft <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen nicht kennen muss – insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn die Person, die den<br />

Fragebogen ausgefüllt hat nicht identisch mit jener Person ist, die sich um den<br />

Anmeldungsprozess gekümmert (die BeteuerInnen bei <strong>der</strong> Anmeldung unterstützt) hat.<br />

Die sprachliche Verständigung mit den BetreuerInnen wird von fast zwei Dritten <strong>der</strong><br />

Befragten (60,1 Prozent) als sehr gut o<strong>der</strong> gut bezeichnet. Ein weiteres Viertel bezeichnet<br />

die Verständigung als befriedigend. 4,8 Prozent bewerten die Verständigung mit genügend<br />

o<strong>der</strong> nicht genügend (nur 0,4 Prozent).<br />

Tabelle 78 Sprachliche Verständigung<br />

Verständigung<br />

sehr gut gut befriedigend genügend nicht genügend k.A.<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

In fast neun Zehntel <strong>der</strong> Haushalte (88,8 Prozent) wird mit den BetreuerInnen deutsch<br />

gesprochen, es finden sich aber zahlreiche an<strong>der</strong>e Sprachen in <strong>der</strong> Tagesverständigung.<br />

Trotzdem muss darauf verwiesen werden, dass 15,1 Prozent <strong>der</strong> Befragten bei <strong>der</strong> Frage<br />

nach Problemen in <strong>der</strong> Beziehung mit <strong>der</strong> BetreuerInnen „Verständigungsprobleme im Alltag“<br />

genannt hat.<br />

Endbericht 138


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 79 Sprache im Haushalt<br />

Sprache Anteil in Prozent<br />

Deutsch 88,4<br />

Deutschund Slowakisch 1,3<br />

Polnisch 0,2<br />

Ungarisch und Deutsch 0,6<br />

Ungarisch 0,4<br />

Deutsch und Zeichensprache 0,4<br />

Deutsch und Kroatisch 1,1<br />

Deutsch und Tschechisch 0,4<br />

Deutsch und Slowenisch 0,2<br />

Deutsch und Italienisch 0,2<br />

Kroatisch 1,9<br />

Slowakisch 0,6<br />

Kärntnerisch 0,2<br />

Deutsch und Russisch 0,2<br />

Keine Angabe<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Der Erwerbsstatus <strong>der</strong> BetreuerInnen wurde in <strong>der</strong> nächsten Frage abgefragt. Der<br />

überwiegende Teil <strong>der</strong> BetreuerInnen <strong>der</strong> befragten Personen ist selbständig (90,3 Prozent)<br />

ein Zwanzigstel (5 Prozent) ist im Haushalt und weitere 1,7 Prozent sind wo an<strong>der</strong>s<br />

angestellt (keine Angabe: 2,9 Prozent). Hier spiegeln sich die Werte wie<strong>der</strong>, die sich auch<br />

aus dem Vergleich des Erwerbsstatus <strong>der</strong> insgesamt angemeldeten <strong>Betreuung</strong>skräfte ergibt<br />

– eine Dominanz des Selbständigenmodells.<br />

Acht Befragte geben an, ihr/e BetreuerIn sei „an<strong>der</strong>swo angestellt“, obwohl Verantwortliche<br />

von Hilfsorganisationen angeben, bei Ihnen seien keine <strong>Betreuung</strong>spersonen angestellt134 .<br />

Und 24 Personen geben an, die HausbetreuerInnen seien bei ihnen im Haushalt angestellt.<br />

Uns scheint daher im Lichte dieser Befragung we<strong>der</strong> die eine noch die an<strong>der</strong>e<br />

Anstellungsform „totes Recht“ zu sein, wiewohl diese Möglichkeiten gegenwärtig nur von<br />

einer geringen Zahl <strong>der</strong> Betroffenen wahrgenommen werden. Im Lichte dieser Ergebnisse ist<br />

die (auf Grund <strong>der</strong> höheren Sozialversicherungskosten) höhere För<strong>der</strong>ung für angestellte<br />

gegenüber gewerbliche HausbetreuerInnen keineswegs „totes Recht“, son<strong>der</strong>n (wenn auch<br />

im geringen Ausmaß) in Anspruch genommene För<strong>der</strong>ung.<br />

134<br />

Übereinstimmende Aussage <strong>der</strong> VertreterInnen von Volkshilfe, Hilfswerk und Rotem Kreuz beim ExpertInenpanel am<br />

8.7.2008<br />

Endbericht 139


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 80 Status <strong>der</strong> BetreuerInnen<br />

Beschäftigungsstatus<br />

Selbständig in Haushalt angestellt an<strong>der</strong>swo angestellt k.A.<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Eine gute Hälfte (54 Prozent) <strong>der</strong> Befragten geben an. Ihre BetreuerInnen seien durch eine<br />

Agentur vermittelt worden, 43,1 Prozent verneinen dies.<br />

9.1.2.9 Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>spersonen<br />

Rund zwei Drittel (67.9 Prozent) <strong>der</strong> Befragten geben an, die Tätigkeit bestünde neben<br />

an<strong>der</strong>en auch aus pflegerischen Handlungen. Durch die im GesBRÄG 2007 geregelten<br />

Delegationsmöglichkeiten von pflegerischen und ärztlichen Leistungen an<br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen wird die (hier erfasste) faktisch gelebte Pflege- und<br />

<strong>Betreuung</strong>swirklichkeit auch legistisch nachgezeichnet und <strong>der</strong> Legalisierung erschlossen.<br />

Tabelle 81 Tätigkeiten <strong>der</strong> BetreuerInnen<br />

Überwiegende Tätigkeit <strong>der</strong> BetreuerInnen Zahl Prozent<br />

Haushalt und Pflege 218 45,8<br />

Alles 84 17,6<br />

Pflege 77 16,2<br />

Gesellschaft und Pflege 26 5,5<br />

Haushalt 17 3,6<br />

Sonstiges 3 0,6<br />

Hilfestellung bei Hygiene 1 0,2<br />

Medizinische Versorgung 1 0,2<br />

Endbericht 140


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

Pflege <strong>der</strong> Hilfsmittel 1 0,2<br />

Keine Antwort 48 10,1<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

9.1.2.10 Zufriedenheit mit den <strong>Betreuung</strong>spersonen<br />

Die Zufriedenheit mit den <strong>Betreuung</strong>spersonen, und auch dieser Befund deckt sich mit den<br />

bereits dargestellten Ergebnissen, ist hoch (57,1 Prozent sehr gut, 29,6 Prozent gut), 5<br />

Prozent bezeichnen sie als befriedigend, eine Min<strong>der</strong>heit bezeichnet sie als genügend (0,6<br />

Prozent) o<strong>der</strong> nicht genügend (1,1 Prozent). Keine Antwort gaben 6.5 Prozent.<br />

Tabelle 82 Zufriedenheit mit den BetreuerInnen<br />

Zufriedenheit<br />

sehr gut gut befriedigend genügend nicht genügend k.A.<br />

Quelle. SFS-Datafile<br />

Etwas differenzieren lässt sich das Bild durch die Frage, was an <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

gut und was beson<strong>der</strong>s problematisch ist.<br />

Tabelle 83 beson<strong>der</strong>s gut an den <strong>Betreuung</strong>skräften ist<br />

Beson<strong>der</strong>s gut ist… Zahl Prozent<br />

(liebevolle) Pflege 61 12,8<br />

Persönliche <strong>Betreuung</strong> 50 10,5<br />

Gewissenhaftigkeit und Professionalität 47 9,9<br />

Endbericht 141


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft 44 9,2<br />

Persönlicher Einsatz und Fleiß 39 8,2<br />

Anwesenheit 8auch in Notfällen) 37 7,8<br />

Intensive <strong>Betreuung</strong> / Fürsorge 29 6,1<br />

Alles 25 5,3<br />

Sonstiges 24 5,0<br />

Regelmäßige <strong>Betreuung</strong> 9 1,9<br />

Integration in die Familie 9 1,9<br />

Keine Antwort 102 21,4<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Tabelle 84 beson<strong>der</strong>s problematisch an den <strong>Betreuung</strong>skräften ist<br />

Beson<strong>der</strong>s problematisch ist… Zahl Prozent<br />

Verständigung 72 15,1<br />

Kaum/keine Probleme 69 14,5<br />

Sonstiges 54 11,3<br />

Probleme bei Abwesenheit 21 4,4<br />

Administration 13 2,7<br />

Zusammenleben im Haushalt 6 1,3<br />

Pflegekraft sieht sich unterbezahlt / Kosten 12 2,5<br />

Weite Anreise 3 0,6<br />

Gesetzliche Einschränkungen 1 0,2<br />

Keine Antwort 225 47,3<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Mehr als zwei Fünftel <strong>der</strong> Befragten (43,1 Prozent) schätzt die Zuwendungsarbeit (liebevolle<br />

Pflege, persönliche <strong>Betreuung</strong>, Gewissenhaftigkeit und Professionalität, Freundlichkeit und<br />

Hilfsbereitschaft) beson<strong>der</strong>s hoch ein, ein weiteres knappes Zehntel (8,2 Prozent) schätzt die<br />

allgemeinen Arbeitstugenden (Persönlicher Einsatz, Fleiß) als beson<strong>der</strong>s erwähnenswert<br />

ein. Ein Fünftel nennt keine beson<strong>der</strong>s guten Eigenschaften. Keine beson<strong>der</strong>s<br />

problematische Eigenschaften finden knapp zwei Drittel <strong>der</strong> Befragten (61,8 Prozent, d.i.<br />

keine Antwort sowie „kaum/keine Probleme“). Allerdings nennen 15,1 Prozent die<br />

Verständigung als problematisch, was den Befund über die Verständigungssprache weiter<br />

oben etwas relativiert. Die Aussage, in welcher Sprache man sich verständigt ist eben noch<br />

keine Aussage darüber, wie gut diese Verständigung funktioniert.<br />

Endbericht 142


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

9.1.2.11 Kosten <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong> und Pflege<br />

Abschließend wurde gefragt, wie hoch die monatlichen Kosten für die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

pro Haushalt sind und welche zusätzlichen pflegebedingten Mehrkosten hinzu kommen.<br />

Für knapp die Hälfte <strong>der</strong> Befragten machen die monatlichen Kosten für die Hausbetreuung<br />

zwischen 1.500,- und 2.000,- Euro aus, das deckt sich mit den veröffentlichten Preisen <strong>der</strong><br />

Mehrzahl <strong>der</strong> von uns analysierten Vermittlungsagenturen (die Preise schwanken um<br />

monatliche 1.500,- Euro plus Transportkosten, siehe auch an an<strong>der</strong>er Stelle in diesem<br />

Evaluationsbericht).<br />

Fast ein Fünftel (18,9 Prozent) gibt an, mehr als 2.000 Euro im Monat für die Hausbetreuung<br />

ausgeben zu müssen und 27,4 Prozent <strong>der</strong> Befragten kommen im Monat mit weniger als<br />

1.500 Euro aus. Von 6,3 Prozent <strong>der</strong> Befragten gibt es auf diese Frage keine Antwort.<br />

Tabelle 85 monatliche Kosten für die <strong>Betreuung</strong><br />

Kosten im Monat Zahl Prozent<br />

bis 1.000 Euro 65 13,7<br />

1.001 bis 1.500 Euro 65 13,7<br />

1.501 bis 2.000 Euro 226 47,5<br />

2.001 bis 2.500 Euro 78 16,4<br />

2.501 bis 3.000 Euro 10 2,1<br />

Mehr als 3.000 Euro 2 0,4<br />

Keine Antwort 30 6,3<br />

Quelle. SFS-Datafile<br />

Bei einem Teil <strong>der</strong> Befragten kommen zu den Ausgaben für die Hausbetreuung noch<br />

zusätzliche pflegebedingte Mehraufwendungen hinzu. In <strong>der</strong> Regel wird es sich um<br />

Kostenbeiträge (Selbstbehalte) für Dienste wie z.B. Essen auf Rä<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> um<br />

Kostenbeiträge für Pflegedienste und Hauskrankenpflege handeln. Mehr als ein Fünftel <strong>der</strong><br />

Befragten (22,2 Prozent) geben an, zusätzlich zur Hausbetreuung keine zusätzlichen<br />

pflegebedingten Mehraufwendungen tragen zu müssen. Ein weiteres knappes Fünftel (17.4<br />

Prozent) hat Aufwendungen von bis zu 200 Euro im Monat, weitere 13,0 Prozent haben<br />

Aufwendigen von zwischen 200 und 400 Euro zusätzlich zu den <strong>Betreuung</strong>skosten. Ein<br />

Drittel (34 Prozent) gibt auf diese Frage keine Antwort.<br />

Endbericht 143


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 86 zusätzliche monatliche pflegebedingte Mehraufwendungen pro Haushalt<br />

Kosten im Monat Zahl Prozent<br />

Nichts 108 22,7<br />

Bis 200 Euro 83 17,4<br />

201 bis 400 Euro 66 13,9<br />

401 bis 600 Euro 37 7,8<br />

601 bis 800 Euro 5 1,1<br />

801 bis 1.000 Euro 10 2,1<br />

Mehr als 1.000 Euro 5 1,1<br />

Keine Angabe 162 34,0<br />

Quelle. SFS-Datafile<br />

9.1.3 Zusammenfassung <strong>der</strong> Befragung <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Personen und <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>werberInnen<br />

9.1.3.1 Einzelne vertiefende Betrachtungen <strong>der</strong> Befragungsergebnisse<br />

Der folgende Abschnitt <strong>der</strong> Auswertung behandelt Kreuztabellen zu ausgesuchten Variablen.<br />

Die erste Analyse soll überprüfen, ob <strong>der</strong> Status des Antrages, also ob die För<strong>der</strong>ung<br />

entwe<strong>der</strong> bewilligt wurde o<strong>der</strong> ob das Verfahren noch läuft, mit <strong>der</strong> Pflegestufe<br />

zusammenhängt. Es gibt aus dem Rücklauf insgesamt 312 Fälle, in denen die För<strong>der</strong>ung<br />

gewährt wurde und 146 Fälle, in denen die AntragstellerInnen noch keine Zu- o<strong>der</strong> Absage<br />

bekommen haben – AntragswerberInnen mit abgelehnten135 o<strong>der</strong> rückgezogenen Anträgen<br />

wurden nicht befragt. Man kann von den Zahlen allerdings keinen Trend ablesen – die Werte<br />

sind bei Pflegestufe 3 bis 7 ähnlich zwischen den Kategorien „Bewilligt“ und „Läuft noch“<br />

verteilt.<br />

Als Nächstes solle überprüft werden, ob die Zufriedenheit mit den Informationen davon<br />

abhängt, wie die Person von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung erfahren hat. Die meisten Befragten haben durch<br />

die Medien von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung erfahren – hier gibt es jedoch auch die höchste<br />

Unzufriedenheit mit den Informationen (34,2 %).<br />

Am höchsten sind die Zufriedenheitswerte (allerdings bei niedrigen Fallzahlen) bei den<br />

klassischen Institutionen des Gesundheitswesens (Krankenhaus, ÄrztInnen) – wenn hier<br />

informiert wird, dann ist diese Information zufrieden stellend. Der dritthöchste Wert <strong>der</strong><br />

Zufriedenheit fällt auf „Behörden“, darunter sind – und das geht, wie dargestellt worden ist,<br />

auch aus an<strong>der</strong>en Antworten hervor – wahrscheinlich vor allem das BSB und das BMSK<br />

gemeint. Die geringste Zufriedenheit mit ihrer Information fällt auf die Medien, allerdings<br />

bewerten auch hier 65,8 Prozent <strong>der</strong> Befragten die Informationsqualität als gut.<br />

135 Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber aus forschungsethischen Gründen, um jene die möglicherweise erst vor kurzem<br />

einen abschlägigen Bescheid erhalten haben, durch einen Fragebogen nicht neuerlich zu belasten<br />

Endbericht 144


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 87 mehr Rechtssicherheit durch neue Regelung<br />

Zufriedenheit<br />

Ja<br />

Nein<br />

Zusammen<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Erfahren durch<br />

Medien Krankenhaus ÄrztIn Behörden Agentur Bekannte<br />

Angehörige<br />

Sonstige Total<br />

171 8 12 49 13 13 20 277<br />

65,8% 100,0% 92,3% 88,9% 76,5% 68,4% 80,0% 71,6%<br />

89 0 1 5 4 6 5 110<br />

34,2% 0% 7,7% 11,1% 23,5% 31,6% 20,0% 28,4%<br />

260 8 13 45 17 19 25 387<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

Weiters wurde im Fragebogen erhoben, inwieweit die Betroffenen durch verschiedene<br />

Institutionen unterstützt und/o<strong>der</strong> beraten wurden und wie zufrieden sie mit den<br />

Informationen sind, die sie dadurch erlangt haben. Nachgefragt wurde nach Unterstützung<br />

und/o<strong>der</strong> Beratung durch das Sozialministerium, das Bundessozialamt, das Pflegetelefon,<br />

eine Behin<strong>der</strong>tenorganisation o<strong>der</strong> eine Pensionistenorganisation. Lei<strong>der</strong> haben viele<br />

Befragte keine Angaben zu diesen Fragen gemacht, was sich dann natürlich auf die<br />

Aussagekraft <strong>der</strong> Auswertung nie<strong>der</strong>schlägt. Deutlich wird, dass die meisten Befragten ihre<br />

Unterstützung/Beratung beim Bundessozialamt gesucht haben, die Bedeutung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Institutionen fällt demgegenüber gering aus, dennoch bewegt sich die Zufriedenheit mit den<br />

Informationen auch hier im positiven Bereich.<br />

Tabelle 88 Bewertung <strong>der</strong> Beratung<br />

Bewertung<br />

BMSK BSB Pflegetelefon Behin<strong>der</strong>tenorg. Pensionist.Org.<br />

Ja Nein Z Ja Nein Z Ja Nein Z Ja Nein Z Ja Nein Z<br />

Sehr gut 17 28 45 78 15 93 5 30 35 5 32 37 11 28 39<br />

In % 22,7 21,2 21,7 31,8 21,1 29,4 16,1 20,7 19,9 21,7 22,1 22,0 32,4 19,4 21,9<br />

Gut 21 36 57 86 8 94 7 40 47 6 38 44 13 38 51<br />

In % 28,0 27,3 27,5 35,1 11,3 29,7 22,6 27,6 26,7 26,1 26,2 26,2 38,2 26,4 28,7<br />

Befriedigend 21 28 49 52 12 64 9 32 41 9 29 38 7 31 38<br />

In % 28,0 21,2 23,7 21,2 16,9 20,3 29,0 22,1 23,3 39,1 20,0 22,6 20,6 21,5 21,3<br />

Genügend 13 9 22 22 6 28 8 14 22 3 16 19 3 17 20<br />

In % 17,3 6,8 10,6 9,0 8,5 8,9 25,8 9,7 12,5 13,0 11,0 11,3 8,8 11,8 11,2<br />

Endbericht 145


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

Nichtgenügend 3 31 34 7 30 37 2 29 31 0 30 30 0 30 30<br />

In % 4,0 23,5 16,4 2,9 42,3 11,7 6,5 20,0 17,6 0 20,7 17,9 0 20,8 16,9<br />

Total 75 132 207 245 71 316 31 145 176 23 145 168 34 144 178<br />

In % 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100<br />

Quelle. SFS-Datafile<br />

Allerdings muss beachtet werden, dass jene, die bei einer <strong>der</strong> abgefragten Institution<br />

Information bzw. Unterstützung erhalten haben (erhalten wollten) diese nur dann positiver<br />

bewertet als An<strong>der</strong>e, wenn diese ausreichend ausgefallen sind.<br />

Die nächste Feinanalyse sollte feststellen, ob die Anzahl <strong>der</strong> Betreuer/innen vom<br />

Antragstatus abhängt, das heißt, ob Jene, <strong>der</strong>en Antrag noch nicht entschieden ist, über<br />

mehr bzw. weniger <strong>Betreuung</strong>skräfte verfügen als jene, <strong>der</strong>en Antrag schon bewilligt wurde.<br />

Dies ist eindeutig nicht so, da sich die Prozentwerte zwischen den Kategorien „bewilligt“ und<br />

„läuft noch“ nur geringfügig unterscheiden.<br />

Zufriedenheit: Wir wollten auch wissen, ob das Drittel <strong>der</strong> Befragten, das den Fragebogen<br />

frankiert zurück geschickt hat136 , eine an<strong>der</strong>e (vielleicht positivere o<strong>der</strong> negativere) Einstellung<br />

zum neuen Gesetz haben. Die Ergebnisse zeigen jedoch keine Tendenz eines<br />

Zusammenhangs aus den Arten <strong>der</strong> Rücksendung (frankiert o<strong>der</strong> nicht) mit den Haltungen<br />

zur För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG. Die Zufriedenheit ist auch nicht gravierend durch den<br />

Status <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sperson (Antrag bewilligt bzw. Antrag in Arbeit) beeinflusst worden.<br />

Im <strong>Evaluierung</strong>sbogen wurden auch zwei Fragen gestellt, die eine ähnliche Antwort<br />

vermuten lassen, nämlich eine, welche Alternative die betreute Person zur 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong> hätte und die an<strong>der</strong>e, was die <strong>Betreuung</strong>sperson tun würde, wenn ihre<br />

<strong>Betreuung</strong>skraft plötzlich nicht mehr da wäre. Scheinbar hat die zweite Fragestellung mehr<br />

Emotionen bei den Befragten ausgelöst, da hier die (offenen) Antworten dramatischer<br />

ausgefallen sind (Katastrophe, Verzweiflung, Sterben etc.).<br />

Die nächste Frage, die wir uns stellten, war die, ob die Tatsache, dass die <strong>Betreuung</strong>skraft<br />

durch eine Agentur vermittelt wurde, sich auf die Zufriedenheit mit <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft<br />

auswirkt. Um das herauszufinden, erstellten wir eine Kreuztabelle <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Fragen, aus <strong>der</strong> sich ergab, dass die Zufriedenheit mit den BetreuerInnen höher ist, wenn<br />

diese nicht durch eine Agentur vermittelt wurden. Es gibt aber generell wenige Befragte, die<br />

angeben, mit ihren <strong>Betreuung</strong>skräften nicht zufrieden zu sein.<br />

(siehe folgende Tabelle).<br />

136 Obwohl „Porto zahlt Empfänger“ möglich war<br />

Endbericht 146


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 89 Zufriedenheit und Agenturvermittlung<br />

Bewertung <strong>der</strong> Zufriedenheit<br />

mit den <strong>Betreuung</strong>skräften<br />

BetreuerIn durch Agentur<br />

vermittelt<br />

Ja Nein<br />

Sehr gut 136 132 268<br />

In % 55,7 67,3 60.9<br />

Gut 87 53 140<br />

In % 35,7 27,0 31,8<br />

Befriedigend 14 10 24<br />

In % 5,7 5,1 5,5<br />

Genügend 3 0 3<br />

In % 1,2 0 0,7<br />

Nicht Genügend 4 1 5<br />

In % 1,6 0,5 1,1<br />

Total 244 196 440<br />

In % 100 100 100<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

Wie erwartet ist bei <strong>der</strong> Verknüpfung <strong>der</strong> Sprache, mit <strong>der</strong> die Betreuer und die Betreuten im<br />

Alltag miteinan<strong>der</strong> kommunizieren, und dem Bundesland, im Burgenland „Deutsch“ mit 60<br />

% vergleichbar wenig aufgetreten. In diesem Bundesland sprechen 20 % <strong>der</strong> Personen<br />

Kroatisch und 5 % Deutsch und Kroatisch mit ihren <strong>Betreuung</strong>spersonen. Auch Ungarisch<br />

und Slowakisch sind im Burgenland vertreten (siehe folgende Tabelle).<br />

Tabelle 90 Umgangssprache und Bundesland<br />

Sprache Bgl K NÖ OÖ S Stm T V W Total 137<br />

Deutsch 27 16 16 130 17 72 26 52 54 416<br />

Deutschund Slowakisch 0 0 0 1 0 0 1 3 1 6<br />

Polnisch 0 0 0 0 0 0 0 0 10 1<br />

Ungarisch und Deutsch 1 0 1 0 0 0 0 0 0 2<br />

Ungarisch 0 0 0 1 0 0 0 0 2<br />

Deutsch, Zeichensprache 1 0 0 0 0 0 0 1 0 2<br />

Deutsch und Kroatisch 5 0 0 0 0 0 0 0 0 5<br />

Deutsch und Tschechisch 0 0 0 1 0 0 0 0 1 2<br />

137 Die auf die Summe fehlenden Werte ergeben sich durch Ortsangaben wie „Land Österreich“ o.ä.<br />

Endbericht 147<br />

Total


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

Deutsch und Slowenisch 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1<br />

Deutsch und Italienisch 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1<br />

Kroatisch 9 0 0 0 0 0 0 0 0 9<br />

Slowakisch 1 1 0 1 0 0 0 0 0 3<br />

Kärntnerisch 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1<br />

Deutsch und Russisch 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1<br />

Summe 45 19 17 134 19 72 27 56 57 452<br />

Quelle: SFS-Datafile<br />

9.1.4 Leitfadengestützte Interviews<br />

Die durch die schriftliche Befragung gewonnenen Befunde werden durch die Auswertung<br />

leitfadenunterstützter qualitativer Befragungen ergänzt. Befragt wurden 12 Personen im Juni<br />

2008, davon 2 betreuungsbedürftige Personen und 10 Angehörige.<br />

Wesentliche Ergebnisse 138 waren (und das entspricht im Wesentlichen den Ergebnissen <strong>der</strong><br />

Fragebogenbefragung):<br />

Rahmenbedingungen: Eine differenzierte <strong>Betreuung</strong>ssituation, was die Dauer des<br />

<strong>Betreuung</strong>sbedarfes und die konkrete Organisation (9 Mal zwei abwechselnde<br />

BetreuerInnen, zwei Mal nur eine BetreuerIn, ein Mal nur Familie) und die Pflegestufe (2139 bis<br />

7), betrifft. In <strong>der</strong> Regel gab es auch hier keine o<strong>der</strong> kaum sprachliche Probleme.<br />

Agenturunterstützung wurde drei Mal genannt. Die Kosten liegen etwas unter denen in <strong>der</strong><br />

Fragebogenbefragung und schwanken zwischen 770,- und 1.500,- € im Monat (und einmal<br />

wird genannt: 1.200,- legal und 800,- zusätzlich schwarz). Die Befragten bewerten die<br />

Mehrkosten durch die Legalisierung als gering. Heim als Alternative wird von fast allen<br />

Befragten abgelehnt.<br />

Legalisierung: Durch die Legalisierungsdebatte wurden die meisten Befragten nicht<br />

verunsichert, teilweise aber verärgert, einmal wurde genannt, das eigentliche Problem war<br />

es, den slowakischen Betreuerinnen die Legalisierung nahe zu bringen (dies wurde aber<br />

gelöst). Alle Befragten stehen prinzipiell positiv zur Legalisierung, kritisieren aber teilweise<br />

die „bürokratischen“ Rahmenbedingungen: Zwei Befragte gaben an, dass die Agentur bei<br />

<strong>der</strong> Legalisierung half. Der One Stop Shop war unbekannt o<strong>der</strong> wurde trotz Bekanntheit nicht<br />

genutzt. Die Dauer des Legalisierungsverfahrens wird mit „kurz“ bis „mittel“ eingeschätzt, bei<br />

einigen Befragten läuft es noch.<br />

För<strong>der</strong>ung: Nicht alle Befragten erhalten För<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> haben eine beantragt, Gründe<br />

dafür waren zu hohes Einkommen/Vermögen, zu geringe Pflegestufe bzw. dass die<br />

Betreuerin sich nicht legalisieren möchte. Die BetreuerInnen sind selbständig. Die<br />

Beantragung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung wird zu gleichen Teilen als „kompliziert“ und als „nicht<br />

kompliziert“ beschrieben. Der Deckungsgrad <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung wird von den Befragten, die eine<br />

138 Einzelergebnisse werden auch in den folgenden Abschnitten referiert werden<br />

139 Stufe drei beantragt<br />

Endbericht 148


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

För<strong>der</strong>ung erhalten, als ausreichend beschrieben. Bei <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> Befragten zahlen<br />

Angehörige (zwischen 200,- und 1.000,- € im Monat) zu den Kosten dazu. Die Beratung über<br />

die Legalisierung wurde als mühsam, aber lösbar beschrieben, die meisten Befragten haben<br />

sich selbst (Broschüren, Internet) informiert o<strong>der</strong> wurden von Agenturen beraten.<br />

Nur zwei <strong>der</strong> Befragten geben an, dass zusätzliche Pflege und <strong>Betreuung</strong> durch soziale<br />

Dienste erfolgt, zusätzliche <strong>Betreuung</strong> und Unterstützung durch die Familie gibt es bei allen<br />

Befragten. Die finanzielle Gesamtbelastung wird als vertretbar beschrieben, nur ein Mal als<br />

„kostspielig“.<br />

Verän<strong>der</strong>ungspotential: Die Befragten haben sich in <strong>der</strong> Situation zurechtgefunden, durch<br />

die Bank wird gesagt, dass es die einzige vertretbare Lösung ist und dass das Pflegeheim<br />

abgelehnt wird. Als „beson<strong>der</strong>s schlecht“ wird teilweise <strong>der</strong> administrative Aufwand (2<br />

Befragte), die Grenzen <strong>der</strong> Belastbarkeit <strong>der</strong> Angehörigen (3 Befragte), das Fehlen von<br />

Alternativen bei kurzfristigem Bedarf (3 Befragte) genannt. Ein Befragter sagte, die<br />

Hausbetreuung sei nur eine kurzfristige Alternative, weil „die SlowakInnen bald nicht mehr<br />

kommen“ würden. Als Wünsche an die Zukunft bzw. Verän<strong>der</strong>ungsbedarf werden flexiblere<br />

Dienste genauso genant wie die For<strong>der</strong>ung, dass alle BetreuerInnen legalisiert werden<br />

sollen, Viele Befragten for<strong>der</strong>n höhere Toleranz <strong>der</strong> Öffentlichkeit für das <strong>Betreuung</strong>s- und<br />

Pflegeproblem ein.<br />

Auf die abschließende Frage, was in <strong>der</strong> Situation konkret an<strong>der</strong>s sein sollte, sagen neun<br />

Befragte: „Nichts“. Eine befragte Person wünscht sich eine größere Wohnung, um die zu<br />

betreuende Angehörige in die gemeinsame Wohnung nehmen zu können.<br />

9.2 die 24-Stunden-BetreuerInnen<br />

9.2.1 Empirische Befunde<br />

9.2.1.1 Herkunft <strong>der</strong> HausbetreuerInnen<br />

Klassische Herkunftslän<strong>der</strong> waren seit den neunziger Jahren die Tschechische Republik und<br />

die Slowakei (vor allem über Agenturen in den Herkunftslän<strong>der</strong>n und in Österreich vermittelt),<br />

aus Polen und aus Ungarn (überwiegend durch Mund-zu-Mund Propaganda vermittelt.<br />

Obwohl sich in <strong>der</strong> Herkunft in den letzten Jahren einiges verschoben hat und immer weniger<br />

HausbetreuerInnen aus <strong>der</strong> Tschechischen Republik und zunehmend auch aus <strong>der</strong> Slowakei<br />

kommen 140 (dazu weiter unten ausführlicher), spiegelt die Herkunft <strong>der</strong> angemeldeten<br />

HausbetreuerInnen die tatsächliche Herkunftsstruktur nur unzureichend wie<strong>der</strong>. Ob<br />

legalisiert wird o<strong>der</strong> nicht hängt offensichtlich von <strong>der</strong> (auch österreichischen)<br />

Öffentlichkeitsarbeit in den einzelnen Herkunftslän<strong>der</strong>n, nationalen Mentalitäten, davon, wie<br />

groß <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> TransferleistungsbezieherInnen 141 unter den <strong>Betreuung</strong>skräften in den<br />

140 Das hängt vor allem von den legalen Alternativen innerhalb <strong>der</strong> EU (Staaten ohne Übergangsbestimmungen) und dem<br />

Mittleren Osten, aber auch vom steigenden Lebensstandard und steigenden Einkommen in diesen beiden Län<strong>der</strong>n ab.<br />

141 HausbetreuerInnen insbeson<strong>der</strong>e aus den beiden Nachbarlän<strong>der</strong>n Tschechien und Slowakei, die zu Hause eine<br />

Transferleistung (v.a. Arbeitslosengeld) beziehen, befürchten bei Legalisierung in Österreich durch einen Datenabgleich<br />

zwischen den österreichischen Behörden und den Behörden <strong>der</strong> Herkunftslän<strong>der</strong> bei Entdeckung Nachteile, was diese<br />

Personen von <strong>der</strong> Legalisierung abhält. Diese Befürchtung dürfte bei <strong>Betreuung</strong>skräften, die von weiter her kommen (z.B.<br />

Rumänien) keine relevante Rolle spielen.<br />

Endbericht 149


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

einzelnen Län<strong>der</strong>n ist und letztendlich von <strong>der</strong> tatsächlichen Haltung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Vermittlungsagenturen zur Legalisierung ab.<br />

Ein Großteil <strong>der</strong> angemeldeten selbständigen Betreuerinnen kommt aus <strong>der</strong> Slowakei (79,3<br />

Prozent), gefolgt von Rumänien (6.6 Prozent), aus Österreich (5,2 Prozent) und aus <strong>der</strong><br />

Tschechischen Republik (3,4 Prozent). Die restlichen 6,5 Prozent kommen aus allen<br />

an<strong>der</strong>en Staaten (Quelle: WKO, Stand Juli 2008).<br />

Derzeit melden die Agenturen „Altern in Würde“ (500 BetreuerInnen), St. Elisabeth (1.600<br />

BetreuerInnen) an, von drei mittleren Agenturen (1.700 BetreuerInnen) wissen wir, dass sie<br />

auch weiter nicht anmelden, eine große Agentur aus Budweis (6000 BetreuerInnen in<br />

Deutschland, <strong>der</strong> Schweiz und Österreich) meldet auch nicht an. Und es gibt nach wie vor<br />

viele Kleinstagenturen, die nicht anmelden, allerdings kaum mehr Webauftritte haben,<br />

son<strong>der</strong>n nur (mehr) mit Mundpropaganda arbeiten (Gespräch mit Mag. Tanzer am 8.7.2008)<br />

und von uns daher (im Gegensatz zur Situation im ersten Halbjahr 2007) bei <strong>der</strong><br />

Internetrecherche auch nicht mehr gefunden wurden.<br />

9.2.1.2 Erlebnisberichte von BetreuerInnen<br />

Erstens: Gespräch im Zug (Bratislava-Wien, 21.05.2006142 ), 2 Personen: Frau und Mann,<br />

beide aus <strong>der</strong> Slowakei, 2 Agenturen: eine aus Tschechien, eine aus Österreich<br />

Sie: arbeitete früher an <strong>der</strong> Rezeption, ist also keine Krankenschwester, dafür hat sie gute<br />

Sprachkenntnisse (Dt., Engl.), arbeitet in Österreich (illegal) seit Anfang des Jahres 2006, sie<br />

betreut eine alte Frau, 84 Jahre, <strong>der</strong>en Freund hat sie nach ihrer Aussage ausgepresst, hat<br />

sich aushalten lassen, die Betreuerin hat sich eigentlich um zwei Menschen gekümmert. Die<br />

Betreuerin ist Vegetarierin, hat Probleme damit, hat sich immer Essen von Zuhause<br />

mitgenommen. Nun möchte sie zu einer an<strong>der</strong>en Familie. Ihre Kin<strong>der</strong> sind schon erwachsen,<br />

Kranken- und Sozialversicherung zahlt sie in <strong>der</strong> Slowakei. Sie wird von einer<br />

österreichischen Agentur vermittelt, aus einer Anzeige in einer slowakischen Zeitung hat sie<br />

davon erfahren, man sollte zwischen 13.00 und 16.00 Uhr anrufen (in <strong>der</strong> Zeit ist eine<br />

slowakisch sprechende Frau dort). Die Agentur achtet auf gute Deutschkenntnisse143 ,<br />

medizinische Ausbildung ist bei dieser Agentur nicht notwendig, als Nachweise (Dokumente)<br />

werden gefor<strong>der</strong>t: ärztliche Bescheinigung, Auszug aus dem Strafregister notwendig (reicht<br />

in slowakischer Sprache), Kosten (2006): Registrierungsgebühr: 20,- EUR, Verdienst: 31,-<br />

EUR/Tag, meistens bekommt sie aber mehr (ca. 650,- bis 680,- pro Monat). Weitere<br />

Agenturen kennt diese Betreuerin in Kosice, Rimavska Sobota, Sabinov.<br />

Er: studierter Ökonom, macht Hausbetreuung erst sein 2 Monaten, betreut einen Mann mit<br />

Alzheimer, am Anfang war es schwierig, <strong>der</strong> Betreuer hat Kenntnisse in alternativer Medizin,<br />

hat sie angewendet, das hat seiner Meinung nach geholfen, hat zu ein bisschen einer<br />

Verbesserung geführt. Er wurde von einer tschechischen Agentur in Südböhmen (Name<br />

wollte er nicht nennen, aber in Ceske Budejovice) vermittelt, Deutsch wird nicht verlangt, pro<br />

Jahr muss er 40.000;- CZK bezahlen (das muss jetzt im Gegensatz zu früher nicht mehr auf<br />

142<br />

Trotz <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten gesetzlichen Rahmenbedingungen hat sich an <strong>der</strong> Grundhaltung <strong>der</strong> Betroffenen wenig verän<strong>der</strong>t,<br />

deswegen wird dieser Erfahrungsbericht hier wie<strong>der</strong> gegeben.<br />

143<br />

Ein Wi<strong>der</strong>spruch zum Hinweis, mit einer slowakisch sprechenden Person telefonieren zu können<br />

Endbericht 150


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

einmal sein, Raten sind möglich); <strong>der</strong> Verdienst: 840,- € pro Monat. Für manche Leute<br />

organisiert die Agentur sogar den Transport. Der Betreuer vermutet, dass die Besitzerin <strong>der</strong><br />

Agentur rund 2.000.000,- € im Jahr durch diese Vermittlung verdient. Er wollte nicht viel<br />

verraten, als würde er Konkurrenz empfinden. Er meint, auch Männer arbeiten in <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>, aber wesentlich weniger. KlientInnen gibt es genug, Die Nachfrage ist groß und<br />

steigt, aber es gibt nicht genug PflegerInnen.<br />

Zweitens, Frau Jana 144 ist seit über 20 Jahren Krankenschwester in einem tschechischen<br />

Krankenhaus, in einer Abteilung für Langzeitpflege. Die Arbeit macht ihr Spaß, obwohl sie<br />

nicht gerade einfach ist.<br />

Vor einem halben Jahr fand sie in einer tschechischen Zeitung eine interessante Anzeige, in<br />

<strong>der</strong> stand, dass Krankenschwestern gesucht werden, zwar ohne konkrete Angaben, aber es<br />

stand eine Telefonnummer dabei. Frau Jana rief an und erfuhr, dass es um Pflegekräfte<br />

geht, die sich im Ausland (in diesem Falle in Österreich) um pflegebedürftige, alte Menschen<br />

kümmern sollten. Sie hat von Kolleginnen schon mehrmals von dieser Möglichkeit gehört<br />

und hatte früher schon Interesse daran, es war aber bislang nicht möglich gewesen, da sie<br />

einen schulpflichtigen Sohn hatte. Jetzt ist <strong>der</strong> Sohn erwachsen, so fing Frau Jana an, sich<br />

zu informieren und anschließend auch zu bewerben.<br />

Erst nach drei Monaten rief die Agentur an und lud sie zu einem persönlichen Gespräch ein.<br />

Sie wollten, dass sie dann sofort zur Verfügung steht und bereit ist wegzufahren.<br />

„Das konnte ich aber nicht und das habe ich ihnen auch gesagt. Ich kann doch nicht im<br />

Krankenhaus kündigen, bevor ich nicht sicher bin, dass ich den Job bekomme. Außerdem<br />

habe ich mittlerweile erfahren, dass ich 28,- Euro bekommen soll. Das finde ich aber nicht<br />

viel…. Ich denke, dass sie dort jemanden hatten, <strong>der</strong> nicht zufrieden war und sie haben<br />

dann einfach einen Ersatz gesucht…“ (aus dem Gespräch mit dieser tschechischen<br />

Krankenschwester)<br />

Frau Jana gab nicht auf. Sie informierte sich auch bei an<strong>der</strong>en Agenturen. Bei <strong>der</strong> nächsten<br />

betonte man stark <strong>der</strong>en Seriosität, dass die Eintragungen im Handelregister etc.<br />

nachkontrollierbar seien. Dies versuchte Frau Jana auch, lei<strong>der</strong> ohne Erfolg. Auch ihr dritter<br />

Versuch, über eine Anzeige Pflegearbeit im Ausland zu finden, scheiterte.<br />

„Schade, eigentlich hat es mich interessiert. Ich habe nach all den Jahren festgestellt,<br />

dass mir die Arbeit mit älteren Menschen am meisten Spaß macht. Ich habe Erfahrungen<br />

und auch die entsprechende Ausbildung und jetzt, wo ich nicht mehr so viel auf meinen<br />

Sohn aufpassen muss – früher hatte ich viele Probleme mit ihm – wollte ich es einfach<br />

tun...“ (aus demselben Gespräch)<br />

Frau Jana entschied sich nach diesen negativen Erfahrungen, doch in ihrer Heimat zu<br />

bleiben. Vielleicht sollte sie es später wie<strong>der</strong> versuchen, wer weiß? Bei <strong>der</strong> nächsten<br />

Anzeige o<strong>der</strong> dem Hinweis einer Kollegin, dass jemand gebraucht werde. Denn die Zahl <strong>der</strong><br />

ausländischen Pflegekräfte in Österreich zeigt, dass es – möglicherweise nach ähnlichen<br />

anfänglichen Schwierigkeiten – doch möglich ist, nach Österreich zu kommen, um den<br />

Menschen zu helfen, die es brauchen.<br />

144 Quelle: Interview mit einer tschechischen Krankenschwester – Dezember 2003<br />

Endbericht 151


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Drittens, Slowakische BetreuerInnen: Anfangs des Jahres 2008 gaben etliche slowakische<br />

BetreuerInnen in mehreren Radiointerviews (in Morgen- und Mittagsjournalen von Ö1) ihrer<br />

Zufriedenheit über die Legalisierung Ausdruck. Argumentiert wurde mit <strong>der</strong> größeren<br />

Rechtssicherheit, mit <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Legalisierung verbundenen höheren gesellschaftlichen<br />

Anerkennung und mit <strong>der</strong> Tatsache, dass erst durch die Legalisierung auch in dieser Arbeit<br />

sozialrechtliche Ansprüche (Krankenversicherung, Pensionsversicherung) in Anspruch<br />

genommen werden können.<br />

9.2.2 Fragebogenbefragung von selbständigen BetreuerInnen<br />

Eine Fragebogen-Aussendung an die bei <strong>der</strong> WKÖ registrierten selbständigen BetreuerInnen<br />

war aus organisatorischen und finanziellen Gründen wi<strong>der</strong> erwarten im <strong>Evaluierung</strong>szeitraum<br />

nicht möglich.<br />

Wir haben daher im Juni 2008 an 500 selbständige, von <strong>der</strong> Agentur „Altern in Würde“<br />

vermittelte BetreuerInnen Fragebögen ausgegeben, aber (bis An fang August 2008) noch<br />

keinen Rücklauf erhalten.<br />

9.2.3 Zusammenfassende Bewertung<br />

Es gibt weniger Informationen über die BetreuerInnen als über die betreuten Personen.<br />

Zusammenfassend kann man sagen, dass es innerhalb dieser Gruppe zwei Strömungen gibt<br />

(die sich auf die einzelnen Nationen offensichtlich unterschiedlich aufteilen, siehe unten):<br />

• Eine legalisierungsbereite Gruppe, die an <strong>der</strong> Legalisierung ihrer Tätigkeit<br />

interessiert ist (Anfang Juli 2008 mehr als 8.900 Personen145 ), weil sie dadurch<br />

Rechtssicherheit erreichen, weil sie soziale (öffentliche) Anerkennung mit <strong>der</strong><br />

Legalität ihrer Tätigkeit verbinden und weil sie österreichische<br />

Sozialversicherungszeiten erwerben. Daneben spielt auch <strong>der</strong> „sanfte Druck“ bzw.<br />

die Erwartungshaltung betreuter Personen (ihrer Angehöriger) bzw. von<br />

•<br />

vermittelnden Agenturen nach einer Legalisierung <strong>der</strong> HausbetreuerInnen eine<br />

wichtige Rolle.<br />

Eine legalisierungsaverse Gruppe, <strong>der</strong>en Größe kaum geschätzt werden kann (die<br />

aber wahrscheinlich trotz allem die Zahl 20.000 nicht übersteigt). Die Gründe sind<br />

vielfältig, etwa weil in <strong>der</strong> Heimat Sozialtransfers bezogen werden und Datenabgleich<br />

und damit Schwierigkeiten (Streichung, Strafen) befürchtet werden, weil das Wissen<br />

und das Bewusstsein über die Legalisierung nicht weit verbreitet ist, weil<br />

Schwarzarbeit in haushaltsnahen Dienstleistungen als „Gewohnheitsrecht“<br />

verstanden wird (das gilt v.a. für Personen, die nicht über Agenturen vermittelt<br />

werden) o<strong>der</strong> weil sie von Agenturen vermittelt werden, die (unabhängig von <strong>der</strong>en<br />

öffentlichen Bekundungen) an einer Legalisierung nicht (übermäßig) interessiert sind.<br />

145 Inklusive jener etwa 400 Personen, <strong>der</strong>en Gewerbeschein <strong>der</strong>zeit ruhend gestellt ist<br />

Endbericht 152


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Manchmal steht auch aus Informationsmangel eine diffuse Angst, hier etwas Illegales<br />

zu tun, <strong>der</strong> aktiven Legalisierung entgegen<br />

Wir sind <strong>der</strong> Überzeugung, dass die Zahl <strong>der</strong> legalisierten HaushaltsbetreuerInnen durch<br />

entsprechende Öffentlichkeits- und Überzeugungsarbeit in den Herkunftslän<strong>der</strong>n erhöht<br />

werden kann, wie das erfolgreiche Beispiel <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit durch BM Dr. Buchinger<br />

in <strong>der</strong> Slowakei zeigt. Außerdem meinen wir, dass eine stärkere Einbindung aller Agenturen<br />

in die Legalisierungsstrategie erfolg versprechend sein kann und dass die Erwartungshaltung<br />

österreichischer KundInnen von HausbetreuerInnen, nur mehr legale Dienstleistungen<br />

kaufen zu wollen, den Legalisierungsdruck erhöhen wird. Das Problem jener nicht<br />

legalisierten BetreuerInnen, die sich auf Grund entgegenstehen<strong>der</strong> materieller Interessen<br />

(Transferbezug in <strong>der</strong> Heimat) nicht legalisieren lassen, wird wohl kaum lösbar sein.<br />

9.2.4 Exkurs: Geringe Legalisierungszahlen tschechischer HausbetreuerInnen<br />

Das Bewusstsein <strong>der</strong> Problematik in Tschechien wurde aus eigenen Erfahrungen und aus<br />

aktuellen Gesprächen mit Vertreterinnen <strong>der</strong> Gewerkschaft für Gesundheitswesen und<br />

Soziapflege aus Praha und Brno sowie einer Vertreterin und einem Vertreter aus <strong>der</strong><br />

(tschechischen) Forschung ermittelt.<br />

Bei den Gesprächen haben wir uns vor allem auf folgende Fragen konzentriert:<br />

• Was wissen Sie über die Problematik <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>/Pflege? Was weiβ<br />

man in Tschechien darüber?<br />

• Die Entwicklung <strong>der</strong> letzten Jahre (Illegalität, Amnestie…)<br />

• Wie ist <strong>der</strong> Wissensstand jetzt – in den tschechischen Medien, in <strong>der</strong> Gewerkschaft,<br />

gibt es einen Überblick o<strong>der</strong> Informationen über die Agenturen, die diese<br />

Dienstleistung vermitteln o<strong>der</strong> über die Anzahl <strong>der</strong> Pflegerinnen in Österreich?<br />

• Es fällt auf, dass aus Tschechien weniger Pflegerinnen kommen und sehr wenige<br />

sich legalisieren lassen. Haben Sie eine Vorstellung, warum?<br />

9.2.4.1 Die Wahrnehmung <strong>der</strong> Problematik in <strong>der</strong> tschechischen Öffentlichkeit<br />

Die Wahrnehmung <strong>der</strong> Problematik und des Begriffs „24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>“ ist in<br />

Tschechien ganz unterschiedlich. Unter dem Begriff 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>/Pflege stellt man<br />

sich eher soziale Leistungen vor, die vor allem institutionell sind, z.B. Seniorenheime,<br />

Behin<strong>der</strong>tenheime, Tagesstätten, ehemalige Anstalten für geistig Behin<strong>der</strong>te etc. Wenn man<br />

in Österreich 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> sagt, fällt einem automatisch eine Familie mit einem<br />

Pfleger/einer Pflegerin ein.<br />

Diese Art von Pflege bzw. <strong>Betreuung</strong> 146 (24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> zu Hause) wird in<br />

Tschechien vor allem von den Familienangehörigen gewährleistet, in die Familie kommen<br />

dann manchmal zusätzlich professionelle Pfleger für eine beschränkte Zeit. Und auch da<br />

muss man unterscheiden je nach dem, wer diese Leistung erbringt. Eine Gruppe bildet das<br />

146<br />

In Tschechien ist es nicht so einfach, zwischen den Begriffen Pflege und <strong>Betreuung</strong> zu unterscheiden bzw. es geht, aber<br />

kaum mit einem Wort.<br />

Endbericht 153


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

medizinische Personal, vor allem allgemeine Krankenschwestern, die Pflegetätigkeiten<br />

leisten. Die zweite Gruppe bilden die Mitarbeiter <strong>der</strong> sozialen Dienstleistungen und<br />

SozialarbeiterInnen, die Leistungen erbringen, die im Sozialgesetz (§ 35) verankert sind.<br />

So lange es geht, bleiben auch in <strong>der</strong> Tschechischen Republik die Menschen zu Hause<br />

(betreut von den Familien). Die Gewerkschaften unterstützen vor allem die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Gewerkschaft, diese können sich an die Gewerkschaft mit ihren Problemen und Sorgen (vor<br />

allem geht es um juristische Fragen o<strong>der</strong> die Problematik <strong>der</strong> Finanzierung) wenden.<br />

In <strong>der</strong> Tschechische Republik gilt das neue Sozialgesetz (Gesetz über soziale Leistungen,<br />

Nr. 108/2006) seit 2007, wo alle Angebote, die als soziale Leistung gelten, definiert sind:<br />

Tagesstätten, persönliche Assistenz etc. Neu eingeführt wurde ein Beitrag für die Pflege<br />

(Pflegegeld), in Tschechien ist das Pflegegeld 4-stufig und wird jenen Menschen ausbezahlt,<br />

die einen erhöhtem Bedarf an Pflege und <strong>Betreuung</strong> haben (ältere, pflegebedürftige,<br />

behin<strong>der</strong>te Menschen).<br />

In Tschechien gibt es erste Versuche, mobile und teilstationäre Unterstützungsangebote<br />

anzubieten bzw. diese auch gesetzlich zu verankern – persönliche Assistenz (aber nicht 24<br />

Stunden am Tag und vor allem für körperbehin<strong>der</strong>te Menschen), Tages- o<strong>der</strong> Wochenstätten<br />

(dies wie<strong>der</strong>um vor allem für geistig behin<strong>der</strong>te Menschen) o<strong>der</strong> Tageszentren (für ältere<br />

Menschen), mobile Angebote fehlen <strong>der</strong>zeit.<br />

Das Ziel <strong>der</strong> nächsten Jahre ist die Transformation <strong>der</strong> institutionellen Einrichtungen <strong>der</strong><br />

sozialen Pflege, die eine Rückkehr zur gewohnten Umgebung ermöglichen. Das Ministerium<br />

für Arbeit und soziale Angelegenheiten versucht ein Projekt durchzusetzen, dessen Ziel es<br />

ist, in je<strong>der</strong> Region zwei Einrichtung umzugestalten bzw. die Menschen zurück in die<br />

Gesellschaft zu integrieren (in die ursprüngliche Familie, Ersatzfamilie o<strong>der</strong> betreutes<br />

Wohnen). Derzeit ist dies kaum umsetzbar – in <strong>der</strong> tschechischen Gesellschaft ist es<br />

schwierig, Pflegefamilien zu finden.<br />

Ältere Menschen (Renten sind niedrig) bzw. Menschen, die nur die niedrigen Stufen des<br />

Pflegegeldes bekommen, können kaum die Kosten für betreuutes Wohnen bezahlen.<br />

Auβerdem tauchen gleich Fragen auf: Wer zahlt den Bau solcher Wohnmöglichkeiten? Wer<br />

finanziert die Wartung? etc….<br />

Informationen über die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> in Österreich haben eher Menschen aus den<br />

grenznahen Regionen, es sind keine Zahlen im Umlauf, sehr viel funktioniert über<br />

Mundpropaganda (in den Krankenhäusern wird darüber gesprochen, vor dem Hintergrund<br />

einer Verschlechterung <strong>der</strong> Gehälter nach den Transformationen147 <strong>der</strong> Krankenhäuser, in<br />

Südmähren werden hier die schlechtesten Gehälter bezahlt, insbeson<strong>der</strong>e im Sozialbereich).<br />

Es gibt keine/kaum Informationen darüber, wir die BetreuerInnen (PflegerInnen) in Österreich<br />

arbeiten, ob sie angemeldet sind o<strong>der</strong> Verträge haben148 , wie sie vermittelt werden, ob es<br />

Agenturen gibt. Die Vertreterin aus Brno war natürlich darüber informiert, wie es funktioniert,<br />

aber Zahlen kennt sie ebenfalls keine o<strong>der</strong> ob es auch in <strong>der</strong> Tschechischen Republim<br />

Agenturen gibt. Wir haben nachgefragt, ob sich jemand an die Vertreterin <strong>der</strong><br />

Gewerkschaften in Brno gewandt hat, was verneint wurde.<br />

147 i.d.R. Privatisierungen<br />

148 Aussage <strong>der</strong> Vertreterin aus Prag<br />

Endbericht 154


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Nach dem Dialogforum Spezial in Laa a-.d.Thaya Ende November 2007 wurden<br />

Informationen und Kontakte (an die Beratungsstelle in Wien) weitergegeben und<br />

ausgeschickt. Wie bereits gesagt, viel läuft einfach so, dass die Menschen reden und<br />

erzählen.<br />

9.2.4.2 Warum kommen wenig(er) aus Tschechien? O<strong>der</strong> warum sind so wenig<br />

angemeldet?<br />

Diese Arbeit (inkl. Bezahlung) ist nicht mehr so attraktiv wie vor einigen Jahren, <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong><br />

CZ-Krone steigt, woan<strong>der</strong>s gibt es bessere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen,<br />

offizielle Arbeitsbewilligung von Beginn an, eine höhere Attraktivität <strong>der</strong> beschäftigung, doch<br />

neigen einige TschechInnen zur Arbeit in deutschsprachigen Län<strong>der</strong>n (Nähe – viele<br />

Menschen kommen aus den Grenzregionen, bzw. ist Österreich insgesamt nahe, es gibt<br />

Familienbeziehungen in Österreich – viele Menschen haben Familien o<strong>der</strong> noch Verwandte<br />

hier und sprechen halbwegs gut deutsch,…)<br />

Es kommen aber immer noch zahlreiche BetreuerInnen aus Tschechien, aber nicht alle<br />

wollen aber angemeldet werden, aus verschiedenen Gründen: Mangel an Informationen<br />

(jene, die schon länger in Österreich sind wissen gar nicht, dass etwas eingeführt wurde o<strong>der</strong><br />

wissen zu wenig und wissen nicht, wo sie nachfragen sollen – und warum), <strong>der</strong> Prozess ist<br />

umständlich, Pflegerinnen haben Angst, dass etwas passiert, dass sie vielleicht nachzahlen<br />

müssen, dass sie jemand kontrollieren kann, wenn sie irgendwo registriert sind, dass sie<br />

weniger verdienen werden, im Sinne „wenn es bis jetzt funktioniert hat, warum sollte man<br />

etwas daran än<strong>der</strong>n“.<br />

Etliche haben im Heimatland einen Transferbezug (v.a. Arbeitslosengeld) und befürchten bei<br />

Legalisierung in Österreich einen Datenabgleich zwischen beiden Län<strong>der</strong>n, was nicht nur<br />

ihren Transferbezug gefährden, son<strong>der</strong>n sie auch einer Strafe aussetzen würde. Auch die<br />

Mentalität verleitet dazu, „es“ solange illegal zu tun, solange dies geht149 .<br />

Es darf auch nicht vergessen werden, dass gut qualifiziertes Pflegepersonal seit dem Beitritt<br />

<strong>der</strong> tschechischen Republik zur EU im Mai 2004 eine legale Optionen auf den europäischen<br />

Arbeitsmärkten ohne Übergangsbestimmungen (Schweden, vor allem aber Großbritannien<br />

und Irland) ist. Auch die Arbeitsmärkte im Mittleren Osten (Saudi Arabien, Emirate) sind für<br />

tschechisches Gesundheits- und Pflegepersonal attraktiv geworden, von hier gibt es<br />

mittlerweile starke Werbungsmaßnahmen (vgl. auch Prochazkova 2006).<br />

Studien ergeben, dass viele Tschechen (auch frische Absolventen <strong>der</strong> pflegerischen und<br />

medizinischen Berufen) ins an<strong>der</strong>e Land arbeiten gehen würden, wollen, aber wenn sie dann<br />

etwas dafür tun müssen (Formulare etc.), dann tun sie es doch nicht und fahren nicht. Hier<br />

zeigt sich wie<strong>der</strong>, dass TschechInnen im Grunde genommen nicht sehr mobil sind und eher<br />

zu Hause bleiben wollen (es gibt natürlich Unterschiede im Hinblick auf das Alter).<br />

149 Was an Hrbal o<strong>der</strong> Hasek erinnert…<br />

Endbericht 155


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

9.3 VertreterInnen <strong>der</strong> Pflegeberufe und ihrer Organisationen<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Diskussionen zum Hausbetreuungsgesetz und des GesBRÄG 2007 wurden<br />

von den freiwilligen und gesetzlichen Vertretungen <strong>der</strong> Pflege- und Sozialbetreuungsberufe<br />

folgende Argumente ins Treffen geführt.<br />

Der Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) hat vor <strong>der</strong><br />

Einführung des HBeG Mitte 2007 im Wesentlichen auf die seiner Meinung nach ungeregelte<br />

Qualitätssicherung an <strong>der</strong> Schnittstelle zwischen <strong>Betreuung</strong> und Pflege hingewiesen und<br />

eine verpflichtende Zusammenarbeit zwischen <strong>Betreuung</strong> und Pflege in allen Bereiche des<br />

eigenen- bzw. mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs gefor<strong>der</strong>t. Zu den im<br />

Gesundheitsberufsrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz enthaltenen Än<strong>der</strong>ungen des GUKG hat <strong>der</strong><br />

ÖGKV darauf hingewiesen, dass wichtige Fragen, wie etwa Zeitrahmen für die Einschulung,<br />

Haftungsfragen, <strong>Evaluierung</strong>skriterien nach wie vor ungeklärt geblieben seien.<br />

Der Österreichische Gewerkschaftsbund, die Bundessektion soziale, persönliche Dienste<br />

und Gesundheitsberufe in <strong>der</strong> Gewerkschaft vida sowie die Arbeiterkammern (BAK) haben in<br />

<strong>der</strong> Diskussion und den Stellungnahmeverfahren grundsätzliche Einwände gegen das<br />

Hausbetreuungsgesetz vorgebracht. Die Kritik richtet sich gegen die Ausgestaltung des<br />

gewerblichen Modells, welches als „Scheinselbständigkeit“ qualifiziert wurde. Dieser Skepsis<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> selbständigen Ausübbarkeit des Gewerbes <strong>der</strong> Personenbetreuung hat sich<br />

auf <strong>der</strong> Hauptverband <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger in seiner Stellungnahme zum HBeG<br />

angeschlossen.<br />

Die Kritik <strong>der</strong> Gewerkschaften richtete sich auch gegen die vorgesehene Anwesenheitspflicht<br />

und Arbeitsbereitschaft, welche aber im Wesentlichen nicht abgegolten werde. Die Kritik<br />

richtete sich auch gegen die Anwesenheitspflicht in <strong>der</strong> „näheren häuslichen Umgebung“<br />

sowie gegen die Regelung als freies Gewerbe, welches ohne jegliche fachliche Ausbildung<br />

und Qualitätsstandards ausgeübt werden könne.<br />

Die Bundesarbeitskammer for<strong>der</strong>te ein Gesamtkonzept für Pflege und <strong>Betreuung</strong> und wies<br />

darauf hin, dass die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> daheim lediglich einen Teilaspekt abdecken<br />

würde. Überdies wurde eine Mindestqualifikation für <strong>Betreuung</strong>spersonen (denen mit dem<br />

GesBRÄG 2007 auch pflegerische und ärztlichen Tätigkeiten delegiert werden können) im<br />

Bereich des gesamten Tätigkeitsspektrums gefor<strong>der</strong>t. Die Bundesarbeitskammer sowie die<br />

betroffenen Gewerkschaften haben außerdem ihre Befürchtung zum Ausdruck gebracht,<br />

dass durch die (erweiterten) Befugnisse <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>spersonen ein verstärkter Druck auf<br />

den regulären Arbeitsmarkt zu befürchten wäre, <strong>der</strong> sich in geringeren Beschäftigtenzahlen<br />

bei professionellen Anbietern mobiler Dienste und in einem verstärkten Druck auf das<br />

Lohnniveau dieses Sektors zeigen könne.<br />

9.4 Mit <strong>der</strong> Verwaltung Betraute<br />

Hier ist seit Sommer 2007 eine wachsende Annäherung und somit eine verbesserte<br />

Kooperation zu beobachten. Aus vielen Quellen wird deutlich, dass es am Anfang, also vor<br />

allem in den ersten Monaten <strong>der</strong> Legalisierung ab dem 1. Juli 2007 noch zahlreiche<br />

Abstimmungs- und Informationsprobleme, insbeson<strong>der</strong>e zwischen dem Bundessozialamt<br />

und den Bezirksverwaltungsbehörden gegeben hat. Diese Abstimmungsprobleme waren vor<br />

Endbericht 156


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

allem im Vorfeld <strong>der</strong> 15a Vereinbarung, als noch nicht klar war, ob und welches Bundesland<br />

eine eigene För<strong>der</strong>linie fährt, groß.<br />

Als Durchbruch für eine optimale Zusammenarbeit <strong>der</strong> verschiedenen Behörden erscheint<br />

die Einführung <strong>der</strong> One Stop Shops im Spätwinter 2008, weil hier begonnen wurde, auf<br />

Landes- und Bezirksebene in <strong>der</strong> Beratung und in <strong>der</strong> konkreten Durchführung <strong>der</strong><br />

Anmeldung zusammen zu arbeiten.<br />

Der letzte Schritt für eine funktionierende Zusammenarbeit wird erst möglich sein, wenn die<br />

15a Vereinbarung nach <strong>der</strong> Ratifizierung durch alle neun Bundeslän<strong>der</strong> in Kraft150 tritt und<br />

damit die dem Informationsabtausch entgegen stehenden Datenschutzprobleme ausgeräumt<br />

sein werden.<br />

150 Bis jetzt (Mitte Juli 2008) fehlt noch die entsprechende unterschrift des Landes Nie<strong>der</strong>österreich<br />

Endbericht 157


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

10 Einzelbefunde<br />

10.1 Eine neue Sozialleistung<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG wurde eine neue Sozialleistung in<br />

Österreich geschaffen, die weitgehend 151 allen BürgerInnen und Bürgern des Landes bei<br />

Bedarf und Erfüllung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen (Legalisierung) uneingeschränkt zur Verfügung<br />

steht, auch unabhängig davon, ob es sich um BezieherInnen einer Leistung des<br />

Bundespflegegeldes o<strong>der</strong> eines Landespflegegeldes handelt. Diese Feststellung muss<br />

bedacht werden, wenn in <strong>der</strong> Folge über Probleme dieser För<strong>der</strong>ung (im Zusammenhang mit<br />

dieser För<strong>der</strong>ung) die Rede ist.<br />

10.2 Kosten <strong>der</strong> Legalisierung<br />

Im folgenden Abschnitt wird die Kostenentwicklung vor und nach <strong>der</strong> Legalisierung<br />

dargestellt.<br />

10.2.1 Die bisherigen sowie die zu erwartenden Kosten<br />

Durch die Legalisierung <strong>der</strong> seit etwa 10 Jahren in <strong>der</strong>zeit etwa 15.000 bis 20.000<br />

österreichischen Haushalten 152 tätigen Hausbetreuungskräften entstehen den Haushalten<br />

zusätzliche Kosten.<br />

Bisher (das heißt eigentlich bis zum Ende <strong>der</strong> Amnestie am 31.12.2007) haben die<br />

<strong>Betreuung</strong>skräfte in <strong>der</strong> Regel 40,- bis 60,- Euro am Tag erhalten, das wären 560,- bis 840,-<br />

Euro für 14 Tage (in einer Familie sind üblicherweise zwei Personen tätig, die meistens nach<br />

14 Tagen wechseln). Für die Familie betrugen die Kosten dieser <strong>Betreuung</strong> daher rund<br />

1.120, bis 1.680,- Euro im Monat für zwei Pflegepersonen, außerdem wurden von <strong>der</strong><br />

Familie in <strong>der</strong> Regel auch die Fahrtkosten bezahlt (siehe auch Tabelle weiter vorne). Dazu<br />

kamen noch Kosten für die Agentur (Vermittlungsgebühren, einmaliger Eintrittsgebühren,<br />

jährliche Gebühren etc.). Ende 2007 waren die finanziellen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Agenturen<br />

bereits sehr unterschiedlich. Manche Agenturen verlangten nur mehr eine niedrige<br />

Registrierungsgebühr, an<strong>der</strong>e verlangen für die Registrierung einmalig 350,- bis 600,- Euro,<br />

fallweise auch mehr. In manchen Agenturen wurden jedes Jahr weitere Jahresbeiträge<br />

eingehoben. Grosso modo kann bis zum 31.12.2007 von durchschnittlich 1.500,- Euro pro<br />

Monat an Kosten ausgegangen werden.<br />

Wenn bei einer Anstellung im Haushalt nach dem HBeG <strong>der</strong> Mindestlohntarif für<br />

HausgehilfInnen zugrunde gelegt wird, ergeben sich (bei 2 BetreuerInnen, die sich im 14tägigen<br />

Turnus abwechseln) auf Grundlage <strong>der</strong> geltenden Mindestlohntarife in einem<br />

Durchschnitt aus den Mindestlohntarifen <strong>der</strong> 9 Bundeslän<strong>der</strong> Monatsbruttokosten 153 von<br />

2.832,49 € (wenn sich beide <strong>Betreuung</strong>skräfte im 1. bis 5. Berufsjahr befinden) bzw. von<br />

3.077,77 € (wenn sich beide <strong>Betreuung</strong>skräfte im 6. bis 10, Berufsjahr befinden).<br />

151 Eingeschränkt nur durch Vermögensgrenze und eine Höchstgrenze des eigenen Einkommens<br />

152 siehe Prochazkova/Schmid 2006<br />

153 das sind jene Kosten, die <strong>der</strong> Dienstgeber / die Dienstgeberin brutto 12 Mal im Jahr auf Basis <strong>der</strong> MILOTA für<br />

HausgehilfInnen aufzuwenden hat; die Mindestlohntarife (MILOTA) differieren zwischen den Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

Endbericht 158


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Sollte jedoch für die Hausbetreuungskräfte ein neuer Mindestlohntarif auf Grundlage <strong>der</strong> im<br />

Herbst 2007 von den zuständigen Gewerkschaften eingebrachten Vorschläge gesatzt<br />

werden154 , sind monatliche Kosten von mehr als 4.000,- € bei zwei <strong>Betreuung</strong>skräften im<br />

Monat zu erwarten.<br />

Bei einer Anstellung bei einem Träger wäre vermutlich <strong>der</strong> BAGS-Kollektivvertrag<br />

anzuwenden. Dadurch wäre mit monatlichen Kosten von rund 4.400,- € (bei zwei sich<br />

abwechselnden <strong>Betreuung</strong>skräften) zu rechnen (Quelle: Marschitz 2007, Stand 26.März<br />

2007). Allerdings ist noch nicht absehbar155 , wie sich das Arbeitszeitmodell des HBeG mit den<br />

arbeitszeitlichen Bestimmungen des BAGS-KV (o<strong>der</strong> den Kollektivverträgen einiger Träger)<br />

vereinbaren lässt. Sollten sich die Kollektivvertragsparteien nicht auf eine entsprechende<br />

Ausnahmeregelung im Kollektivvertrag einigen, was die Abgeltung von Mehrarbeit nach dem<br />

BAGS-KV betrifft, sind auf Grund <strong>der</strong> im HBeG vorgesehenen täglichen und wöchentlichen<br />

Arbeitszeiten durch die Entgeltspflicht für die hiermit entstehende Mehrarbeit erheblich<br />

höhere Kosten zu erwarten.<br />

Bei einem freiberuflichen Modell entstehen unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Sozialversicherungspflicht nach dem GSVG und mit <strong>der</strong> Annahme, dass keine Umsatzsteuer<br />

anfällt, für den/die AuftraggeberIn monatliche Gesamtkosten (inkl. Kammerumlage) von<br />

1.653,- €.<br />

Tabelle 91 Relevante Werte in <strong>der</strong> Sozialversicherung <strong>der</strong> Selbständigen 2008<br />

Relevante Sozialversicherungswerte für Selbständige, 2008<br />

GSVG<br />

Geringfügigkeitsgrenze tgl. € 26,80 / mtl. € 349,01<br />

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage € 4.585,00<br />

Jährliche Höchstbeitragsgrundlage<br />

Neue Selbständige:<br />

€ 55.020,00<br />

monatlich jährlich<br />

Kleine Versicherungsgrenze € 349,01 € 4.188,12<br />

Große Versicherungsgrenze<br />

Wirtschaftskammermitglie<strong>der</strong>:<br />

€ 537,78 € 6.453,26<br />

Mindestbeitragsgrundlage für monatlich jährlich<br />

Ersten 2 Kalen<strong>der</strong>jahre (in KV ohne Nachbemessung) € 537,78 € 6.453,36<br />

Ab dem 3 Kalen<strong>der</strong>jahr auch in KV Nachbemessung € 537,78 € 6.453,36<br />

Ab dem 4. Kalen<strong>der</strong>jahr in KV € 622,43 € 7.469,16<br />

Ab dem 4. Kalen<strong>der</strong>jahr in PV € 951,87 € 11.422,44<br />

Kleinunternehmerregelung - Einkommensgrenze<br />

€ 4.188,12<br />

Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze<br />

€ 30.000,00<br />

154 bis Juni 2008 wurde dieser Antrag allerdings nicht gesatzt<br />

155 dieser Zustand wird aufgrund fehlen<strong>der</strong> Fallzahlen und fehlen<strong>der</strong> Judikatur wohl noch erhebliche Zeit andauern<br />

Endbericht 159


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

Beitragssätze:<br />

Krankenversicherung 7,65% *<br />

Pensionsversicherung 15,75%<br />

Unfallversicherung fixer Betrag Mtl. € 7,65/ jährl. € 91,80<br />

Quelle: SV Gewerbe<br />

Sollten die beteiligten Agenturen ihre Einsatzmodelle dahingehend adaptieren, dass die<br />

Einsatzdauer <strong>der</strong> jeweiligen Person in Österreich netto nicht 6, son<strong>der</strong>n nur 3 Monate beträgt<br />

(in diesem Fall würden sich 4 <strong>Betreuung</strong>skräfte in einem Haushalt abwechseln), ist bei den<br />

bekannten Tagessätzen von 40,- bis 60,- € pro Person ein jährliches Einkommen von<br />

weniger als 4.188,12 € pro Jahr (Jahres-Geringfügigkeitsgrenze 2008 nach dem GSVG;<br />

Kleinstunternehmerregelung) zu erwarten. Als Mehrkosten gegenüber dem bisherigen<br />

Modell würde nur die Kammerumlage von 40,- bis 139,- € pro Jahr anfallen. Allerdings<br />

besteht dann auch kein Anspruch auf För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG, weil hier keine<br />

Sozialversicherungsbeiträge anfallen (würden).<br />

10.2.1.1 Bewertung <strong>der</strong> Mehrkosten<br />

Die <strong>der</strong>zeit gewährten För<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG auf Grundlage <strong>der</strong> Vereinbarung<br />

gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Län<strong>der</strong>n über die gemeinsame<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> decken aktuell (SV-Werte für das Jahr 2008) knapp 80<br />

Prozent <strong>der</strong> durch die Legalisierung entstehenden Sozialversicherungskosten nach ASVG<br />

bzw. GSVG ab.<br />

Das bedeutet, dass bezogen auf den „relativen Legalisierungskosten-Abdeckungsgrad“ das<br />

För<strong>der</strong>ungsmodell keine rechnerischen Unterschiede zwischen unselbständiger<br />

Hausbetreuung (ASVG-Beitragssätze) und <strong>der</strong> gewerblichen Personenbetreuung (GSVG<br />

Beitragssätze) entstehen lässt und sohin diese <strong>Betreuung</strong>smodelle rechnerisch gleich<br />

behandelt. Bezogen auf die zulässige faktische Verfügbarkeit in Arbeitsstunden von<br />

angestellten Betreuerinnen einerseits und gewerblich tätigen PersonenbetreuerInnen<br />

an<strong>der</strong>erseits ergeben sich allerdings wegen <strong>der</strong> arbeitszeitrechtlichen<br />

Einsatzbeschränkungen für DienstnehmerInnen faktische – in Kosten bewertbare – Nachteile<br />

für das Modell <strong>der</strong> unselbständigen BetreuerInnen156 .<br />

Bezogen auf die Erwartungen nach Abdeckung von „absoluten Legalisierungskosten“ ist<br />

jedenfalls darauf hinzuweisen, dass im Vergleich zwischen <strong>der</strong> Hausbetreuung auf<br />

Grundlage eines Beschäftigungsverhältnisses und <strong>der</strong> gewerblichen Personenbetreuung<br />

unterschiedliche Mehrkosten für die betroffenen Haushalte festzustellen sind.<br />

Auf Grundlage <strong>der</strong> veröffentlichten Rechenbeispiele des BMSK sowie <strong>der</strong> WKO (siehe<br />

Schöne et.al. 2008, BMSK 2008a) ist bei<br />

156<br />

Dieses Problem liegt allerdings nicht in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>legistik des BMSK begründet, son<strong>der</strong>n in den vom BMWA zu<br />

verantwortenden unterschiedlichen Vertragsrechtsmodellen<br />

Endbericht 160


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

a) einer angestellten <strong>Betreuung</strong>skraft von tatsächlichen – nicht geför<strong>der</strong>ten -<br />

monatlichen Mehrkosten von mindestens EUR 116 (auf Basis <strong>der</strong> Mindestlohntarife<br />

von Nie<strong>der</strong>österreich und Wien gerechnet; in einigen Bundeslän<strong>der</strong>n auch erheblich<br />

mehr) auszugehen<br />

b) einer selbständigen <strong>Betreuung</strong>skraft von Mehrkosten von monatlich mindestens<br />

EUR 29,22, unter Umständen (abhängig von <strong>der</strong> Höhe des Jahreseinkommen <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>sperson) maximal mit Mehrkosten EUR 52,64<br />

auszugehen.<br />

10.2.2 Kostenverän<strong>der</strong>ungen bei den Agenturen<br />

Relativiert werden müssen die Befunde über „gestiegene Kosten als Ergebnis <strong>der</strong><br />

Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>“ allerdings dadurch, dass das entsprechende<br />

Angebot in den letzten Jahren etwas billiger geworden ist. Dies lässt sich vor allem durch<br />

Analysen <strong>der</strong> Homepages <strong>der</strong> Agenturen erkennen.<br />

Seit etwa 2002 sind die auf den entsprechenden Homepages angebotenen Preise für<br />

Hausbetreuung gesunken (die monatlichen Gesamtkosten sind bei den größeren Agenturen<br />

von 1.600,- bis 1.700,- im Jahr 2002 auf rund 1.500,- bis 1.500,- gesunken, insbeson<strong>der</strong>e<br />

viele zusätzlichen Kosten wie Vermittlungsgebühren, Eintragsgebühren etc. sind in den<br />

letzten Jahren verschwunden; vgl. etwa Schmid/Prochazkova 2005, 2006, 2007). Allerdings<br />

sind viele kleinere Agenturen (wahrscheinlich nur Ein-Personen-Organisationen), die sich vor<br />

zwei Jahren noch finden ließen, wie<strong>der</strong> vom Netz verschwunden157 . Einige Agenturen geben<br />

– was auch eine neue Entwicklung <strong>der</strong> letzten 14 Monate ist – mittlerweile ihre Preise nur<br />

mehr auf Anfrage bekannt.<br />

Auch Mag. Tanzer von „Altern in Würde“ in Bratislava spricht von einem Preisrückgang des<br />

Angebotes <strong>der</strong> Agenturen in Österreich (Interview am 8.7.2009).<br />

Allerdings ist auf Grund <strong>der</strong> Teuerung158 (insbeson<strong>der</strong>e auch <strong>der</strong> Transportkosten) und auf<br />

Grund <strong>der</strong> langsamen Verknappung des Angebotes nun eine Trendumkehr zu erwarten. Wir<br />

rechnen damit, dass die Angebote in den kommenden Monaten und Jahren wie<strong>der</strong> teurer<br />

werden.<br />

10.2.3 Bewertung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Legalisierung<br />

Im Preisvergleich über die letzten 8 Jahre kann man also sagen, dass die Preissteigerungen<br />

für die Legalisierung (Modellrechnungen nach Schön et.al 2008, BMSK 2008a) im<br />

Selbständigenmodell (Netto-Mehrkosten von 29,22 bis 52,64 € pro <strong>Betreuung</strong>skraft pro<br />

Monat unter Einrechnung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung) durch die Preissenkungen im Angebot (bei den<br />

meisten Agenturen um rund 70,- € pro <strong>Betreuung</strong>skraft und Monat nahezu egalisiert und die<br />

Mehrkosten <strong>der</strong> Sozialversicherung für angestellte <strong>Betreuung</strong>spersonen (116,- € pro<br />

<strong>Betreuung</strong>skraft pro Monat unter Einrechnung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung) zu einem Teil egalisiert<br />

157 Das bedeutet nicht unbedingt, dass es diese Angebote nicht mehr gibt, das kann auch bedeuten, dass hier nur mehr durch<br />

Mund-zu-Mund-Propaganda vermittelt wird; Legalisierungsbereitschaft ist hier i.d.R. nicht zu erwarten.<br />

158 Die aktuelle Inflationsrate ist in den Herkunftslän<strong>der</strong>n höher als in Österreich<br />

Endbericht 161


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

worden sind. Allerdings entstehen im angestellten Modell zusätzliche, nicht durch die<br />

För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG abgedeckte, Mehrkosten, die sich durch arbeitsvertragliche<br />

Bestimmungen (Mindestlohntarif, Kollektivvertrag, eventuell Betriebsvereinbarungen)<br />

ergeben. Diese Mehrkosten abzudecken war allerdings nicht Auftrag <strong>der</strong><br />

Regierungserklärung vom Jänner 2007 bzw. des Ministerratsbeschlusses vom 14.2.2007.<br />

Die Einschätzung einer Mehrheit <strong>der</strong> Befragten, die Legalisierung sei nur teilweise<br />

abgedeckt, spiegelt darüber hinaus oft auch die durch die heftige öffentliche Debatte<br />

geweckte Erwartungshaltung, die <strong>Betreuung</strong> werde nun erheblich billiger, wi<strong>der</strong>. Der leichte<br />

Preisverfall <strong>der</strong> Hausbetreuung in den letzten Jahren ist jedoch in dieser Wahrnehmung nicht<br />

enthalten.<br />

10.3 Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung, Vermögensfreigrenzen<br />

10.3.1 Rechtlicher Rahmen<br />

10.3.1.1 För<strong>der</strong>richtlinie des BMSK nach § 21 BPGG und 15a-Vertrag<br />

Auf Grund <strong>der</strong> prinzipiell fö<strong>der</strong>alen Zuständigkeit Sozialer Dienste ergibt sich aus <strong>der</strong><br />

Zusammenschau des § 21b BPGG und <strong>der</strong> darauf aufbauenden För<strong>der</strong>richtlinie des BMSK,<br />

des 15a Vertrages und entsprechen<strong>der</strong> landesgesetzlicher Regelungen ein komplexes Bild.<br />

Tabelle 92 Die För<strong>der</strong>ungen im Überblick; Stand Juni 2008<br />

För<strong>der</strong>ung 159 Einkommensgrenzen<br />

Selbständig Unselbständig Betroffene/r Unterhaltsberechtigte/r 160<br />

Vermögens-<br />

grenze<br />

Bund 225,- 800,- 2.500,- +400,- +800,- 7.000,- ---<br />

Burgenland 225,- 800,- 2.500,- +400,- +800,- 7.000,- X<br />

Kärnten 225,- 800,- 2.500,- +400,- +800,- 7.000,- X<br />

Nie<strong>der</strong>österreich 500,- 1.000,- 2.500,- +400,- +800,- Keine Obergrenze X<br />

Oberösterreich 225,- 800,- 2.500,- +400,- +800,- 7.000,- X<br />

Steiermark 225,- 800,- 2.500,- +400,- +800,- 7.000,- X<br />

Salzburg 225,- 800,- 2.500,- +400,- +800,- 7.000,- X<br />

Tirol 225,- 800,- 2.500,- +400,- +800,- 10.000,- X<br />

Vorarlberg 500,- 1.000,- 2.500,- +400,- +800,- Keine Obergrenze X<br />

Wien 225,- 800,- 2.500,- +400,- +800,- 7.000,- �<br />

Anmerkungen auf <strong>der</strong> Folgeseite<br />

159 Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass sich 2 <strong>Betreuung</strong>skräfte im 14-tägigen Rhythmus abwechseln<br />

160 Um dieser Betrag wird die Freigrenze pro Person mit Unterhaltsanspruch (niedriger Wert) bzw. pro behin<strong>der</strong>ter Person mit<br />

Unterhaltsanspruch erhöht<br />

Endbericht 162<br />

Anrechnung<br />

1)


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Anmerkungen<br />

1. Wenn keine Sozialversicherungspflicht besteht (etwa, weil die Betreuerin / <strong>der</strong> Betreuer nur geringfügig<br />

beschäftigt wird, besteht kein Anspruch auf För<strong>der</strong>ung<br />

� bei Vorliegen einer För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG besteht seitens des Landes Wien kein Anspruch auf gewisse<br />

(geför<strong>der</strong>te) Dienste<br />

Quelle: Eigene Erhebungen<br />

Mit diesen För<strong>der</strong>ungen sollen etwa 80 Prozent <strong>der</strong> Mehrkosten, die durch die Anmeldung<br />

<strong>der</strong> HausbetreuerInnen bei <strong>der</strong> Sozialversicherung entstehen (siehe Vortrag an den<br />

Ministerrat vom 14.2.2007) abgedeckt werden, damit die Durchsetzung des<br />

Legalitätsprinzipes auch im Bereich <strong>der</strong> Hausbetreuung nicht auf Kosten <strong>der</strong> zu betreuenden<br />

Personen bzw. ihrer Angehörigen erfolgt. Eine zusätzliche teilweise Abdeckung <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>skosten selbst war und ist durch die Bundesför<strong>der</strong>ung nicht beabsichtigt. Hier<br />

muss auf die grundsätzliche Neuregelung <strong>der</strong> Pflegevorsorge verwiesen werden, an <strong>der</strong><br />

gegenwärtig drei Arbeitsgruppen im BMSK arbeiten.<br />

10.3.2 Befunde<br />

10.3.2.1 För<strong>der</strong>höhe<br />

Die För<strong>der</strong>höhe deckt die Mehrkosten, die durch die Sozialversicherungspflicht bei <strong>der</strong><br />

Legalisierung entstehen, zu etwa 80 Prozent ab, sowohl für Selbständige als auch für<br />

unselbständige HausbetreuerInnen. Jene Mehrkosten, die bei unselbständigen<br />

HausbetreuerInnen durch höhere Preise wegen Mindestlohntarif o<strong>der</strong> Kollektivvertrag<br />

entstehen, werden durch die För<strong>der</strong>ung nicht abgedeckt (was auch we<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Regierungserklärung vom Jänner 2007 noch im Ministerratsbeschluss vom 14.2. 2007 als<br />

Aufgabe an die För<strong>der</strong>ung gestellt worden war). Hier ist allerdings die geringe Fallzahl zu<br />

beachten.<br />

Mehr als die Hälfte <strong>der</strong> von uns schriftlich befragten För<strong>der</strong>bezieherInnen<br />

(AntragstellerInnen) bestätigen, dass die För<strong>der</strong>ung die Aufgabe <strong>der</strong> 80-prozentigen<br />

Abdeckung <strong>der</strong> Sozialversicherungskosten erfüllen, indem sie sagen, dass die Mehrkosten<br />

zur Gänze o<strong>der</strong> teilweise abgedeckt werden, Ähnliche Befunde ergeben sich auch aus den<br />

ausführlichen strukturierten mündlichen Interviews.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> aktuellen öffentlichen Debatte drängt sich die Vermutung auf, dass die<br />

politischen und medialen Eliten des Landes mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>höhe deutlich weniger zufrieden<br />

sind als die Betroffenen selbst.<br />

10.3.2.2 Anrechnung von Einkommen und Vermögen<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Befragungen wie auch <strong>der</strong> Zahlen des BSB (z.B. Ablehnungsgründe – nur<br />

zwei Mal wird „zu hohes Vermögen“ als Ablehnungsgrund genannt) spielen die Grenzen<br />

„Einkommen“ und „Vermögen“ faktisch eine geringe Rolle. Die Tatsache, dass fast alle<br />

PflegegeldbezieherInnen ein geringeres monatliches Einkommen als 2.500,- € haben,<br />

Endbericht 163


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

unterstützt den Befund, was die Einkommensgrenze (die auch nicht in politischer<br />

Diskussion steht) betrifft.<br />

Was die Vermögensgrenze betrifft, ist <strong>der</strong> Befund etwas differenzierter, da einerseits bei<br />

einer erheblichen Zahl älterer Menschen gewisses Barvermögen vorhanden ist, was auch<br />

durch die Volumina <strong>der</strong> Erbschaften belegt wird, und das wird zum Teil auch für pflege- und<br />

betreuungsbedürftige Menschen gelten, wobei hier zu bedenken ist, dass die Pflegesituation<br />

wahrscheinlich bei Vielen zu einem Abschmelzen großer Barvermögen führt. Daher gilt<br />

an<strong>der</strong>erseits <strong>der</strong> Befund, dass we<strong>der</strong> in den Interviews bzw. in <strong>der</strong> Fragebogenerhebung<br />

noch in den Ablehnungsgründen des BSB die Vermögensgrenze relevant thematisiert wird.<br />

Die (z.B. im ExpertInnenpanel vom 8.7.2008) geäußerte Vermutung, mit Wegfall <strong>der</strong><br />

Vermögensgrenze würde die Zahl <strong>der</strong> Legalisierungen steigen, entbehrt <strong>der</strong> empirischen<br />

Grundlage, da offensichtlich das Legalisierungsverhalten weitgehend unabhängig von <strong>der</strong><br />

Tatsache, ob För<strong>der</strong>ung bezogen wird o<strong>der</strong> nicht, stattfindet (dafür spricht nicht nur <strong>der</strong><br />

große Gap zwischen <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> legalisierten BetreuerInnen und <strong>der</strong> relativ dazu niedrigen<br />

Zahl <strong>der</strong> För<strong>der</strong>werberinnen, son<strong>der</strong>n auch die Tatsache, dass die Legalisierungszahl in<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n mit einer Vermögensgrenze von 7.000,- € relativ zu den demografischen<br />

Parametern des jeweiligen Landes hoch ist (z.B. Oberösterreich, Burgenland). Die Tatsache<br />

<strong>der</strong> hohen För<strong>der</strong>zahl in Nie<strong>der</strong>österreich dürfte unserer Einschätzung nach nicht o<strong>der</strong> nicht<br />

wesentlich durch den Wegfall <strong>der</strong> Vermögensgrenze verursacht sein (sonst gäbe es ja auch<br />

in Vorarlberg deutlich mehr För<strong>der</strong>fälle), son<strong>der</strong>n durch die Tatsache, dass hier auch in <strong>der</strong><br />

Pflegestufe 1 und 2 geför<strong>der</strong>t wird. Auch die politische Performance <strong>der</strong> Landesför<strong>der</strong>ung in<br />

Nie<strong>der</strong>österreich, die sich <strong>der</strong> Landeshauptmann zu einem zentralen politischen Thema<br />

gemacht hat, spielt hie reine Rolle.<br />

Allerdings zeigt das Beispiel des Landes Vorarlberg, wo AntragstellerInnen unterhalb <strong>der</strong><br />

Vermögensgrenze von 7.000,- € und solchen, <strong>der</strong>en angegebenes Barvermögen höher liegt,<br />

dass in diesem Bundesland bei einer grenze des Barvermögens von 7.000,- € etwa ein<br />

Drittel <strong>der</strong> AntragstellerInnen von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung ausgeschlossen worden wären (Tabelle<br />

dazu siehe weiter vorne). Im Gegensatz zur Einkommensgrenze scheint die<br />

Vermögensgrenze daher schon eine gewisse soziale Relevanz beim Zugang zur För<strong>der</strong>ung<br />

nach § 21b BPGG zu haben. Zusätzlich scheint uns bei dieser Vermögensgrenze auch eine<br />

gewisse psychologische Barriere gegenüber eines För<strong>der</strong>antrages zu bilden, weil<br />

offensichtlich viele ältere Menschen ihre „letzten Rücklagen“ nicht gerne aufdecken, egal ob<br />

sie im Einzelfall ein Barvermögen von mehr als 7.000,- € einschließen o<strong>der</strong> nicht.<br />

10.3.2.3 Der Rahmen: Einkommenssituation von PflegegeldbezieherInnen<br />

Seit Einführung des Pflegegeldes kann immer wie<strong>der</strong> gezeigt werden (siehe z.B. badelt et.al.<br />

1997), dass sich ein Großteil <strong>der</strong> PflegegeldbezieherInnen in den unteren<br />

Einkommenssegmenten befindet. Das hat nicht zuletzt mit <strong>der</strong> Tatsache zu tun, dass zwei<br />

Drittel <strong>der</strong> PflegegeldbezieherInnen Frauen sind, die (vor allem in den heute hochaltrigen<br />

Alterskohorten) über deutlich niedrigere Pensionseinkommen verfügen als gleichaltrige<br />

Männer (siehe BMSG 2003). Daher ist zu erwarten, dass nur ein geringer Teil dieser<br />

Personengruppe die Einkommensgrenze von monatlichen 2.500,- € übersteigt. Auch die<br />

Bildung größerer Barvermögen ist mit geringen Einkommen in <strong>der</strong> Regel nicht leicht zu<br />

Endbericht 164


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

realisieren, wiewohl Sparen in <strong>der</strong> Generation <strong>der</strong> heute hochaltrigen Menschen ein relativ<br />

hoch besetzter Wert zu sein scheint. Es gibt zwar keine spezifischen Informationen über das<br />

Sparverhalten bzw. die Sparquoten älterer Menschen, aber gewisse Rückschlusse lassen<br />

sich über die Volumina von Erbschaften ziehen. „Nach einer Studie von 1996 beträgt das<br />

Volumen, das jährlich durch Erbschaften übertragen wird, etwa 10,5 Mrd. €. Ein Großteil<br />

dieses Erbvermögens stammt aus Haushalten von SeniorInnen.“ (BMASG 1999:114f)..<br />

Folgende Tabelle zeigt relativ aktuell (Ende 2006) die Einkommensverteilung von<br />

PflegegeldbezieherInnen.<br />

Tabelle 93 Einkommen <strong>der</strong> BezieherInnen von Bundespflegegeld 2005 161<br />

Stufen <strong>der</strong> Bruttobezüge<br />

Jährlich (in €) Monatlich (in €, gerundet)<br />

Personen<br />

Prozent<br />

Bis unter 8.000 Bis unter 570 103.185 26,7 %<br />

8.000 bis untere 12.000 570 bis unter 860 122.112 31,6 %<br />

12.000 bis unter 25.000 860 bis unter 1.790 128.529 33,3 %<br />

25.000 bis unter 40.000 1.790 bis unter 2.860 25.035 6,5 %<br />

40.000 und mehr 2.860 und mehr 7.501 1,9 %<br />

Insgesamt 386.362 100<br />

Quelle: BMSK 2008:32<br />

„Aus diesen Zahlen ergib sich, dass das Pflegegeld vor allem den unteren<br />

Einkommensgruppen zugute kommt. Insbeson<strong>der</strong>e ist fest zu halten:<br />

• Etwa 27 Prozent <strong>der</strong> PflegegeldbezieherInen erhalten eine Pension unter 570 € im<br />

Monat<br />

• Das Pflegegeld kommt zu knapp 60 Prozent Personen zugute, die weniger als 860 €<br />

monatlich Pension beziehen.<br />

• Weniger als 1 Prozent <strong>der</strong> PflegegeldbezieherInnen erhielten Pensionen über <strong>der</strong><br />

Höchstbeitragsgrundlage (50.820,- € im Jahr162 / 3.630,- € im Monat).“ (BMSK<br />

2008:32)<br />

Da sich die übergroße Mehrheit <strong>der</strong> PflegegeldbezieherInnen selbst unter Dazurechnung des<br />

Pflegegeldes163 die Hausbetreuung (mit monatlichen Kosten von rund 15.000,- €) nicht zur<br />

Gänze allein leisten kann, muss davon ausgegangen werden, dass die Finanzierung <strong>der</strong><br />

Hausbetreuung (illegaler o<strong>der</strong> legaler Variante) zumindest teilweise durch Zuschüsse von<br />

Angehörigen erfolgt. Dies wird auch bei unseren qualitativen Interviews deutlich, siehe vorne.<br />

Solange es zahlreiche Regressbestimmungen bei <strong>der</strong> stationären Pflege gibt, die (auch)<br />

161 Basis für diese Darstellung ist die Lohnsteuerstatistik 2005<br />

162 für 2005<br />

163 allerdings darf nicht vergessen werden, dass zumindest ein teil des Pflegegeldes für <strong>Betreuung</strong> gar nicht zur Verfügung<br />

steht, weil dafür Aufwendungen <strong>der</strong> Pflege (z.B. für mobile Dienste) getätigt werden müssen.<br />

Endbericht 165


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Angehörige treffen (dazu unten mehr), kann, davon ausgegangen werden, dass es für viele<br />

Angehörige die kostengünstigere Variante ist, bei <strong>der</strong> Hausbetreuung dazu zu zahlen, anstatt<br />

bei stationärer Pflege regressiert zu werden. Daher sollte das Problem <strong>der</strong> Anrechnung von<br />

Einkommen und Vermögen gemeinsam mit dem Regressproblem bei <strong>der</strong> stationären<br />

Altenpflege (siehe z.B. Pfeil, 2001, Schmid 2008) betrachtet werden.<br />

10.4 Alternative Heim?<br />

Eine Alternative zur Pflege und <strong>Betreuung</strong> zu Hause könnte die Pflege in Heimen sein, Dazu<br />

im Folgenden Ergebnisse und Bewertungen.<br />

10.4.1 Ansichten <strong>der</strong> Betroffenen<br />

In allen unseren Erhebungen wird überaus deutlich, das sich jene Personen, die eine<br />

Hausbetreuung nutzen (und ihre Angehörigen), einen Wechsel in ein Pflegeheim nicht o<strong>der</strong><br />

nur sehr schwer vorstellen können. Wir haben es hier mit einer Personengruppe zu tun, die<br />

aus den verschiedensten Gründen eine stationäre Pflege und <strong>Betreuung</strong> ablehnt. Dies sollte<br />

in <strong>der</strong> politischen Diskussion respektiert werden, ohne deswegen auf Beseitigung<br />

(Reduktion) von Wettbewerbsvorteilen <strong>der</strong> Hausbetreuung gegenüber <strong>der</strong> Mitfinanzierung<br />

von Heimplätzen durch die Betroffenen (ihre Angehörigen) zu verzichten.<br />

10.4.2 Verän<strong>der</strong>ungen bei den Heimbelagszahlen<br />

Seit Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung ist nur in Nie<strong>der</strong>österreich mit einer Verän<strong>der</strong>ung des<br />

Nutzungsverhaltens von Pflegeheimen festzustellen, Seit Beginn des Jahres 2008 steigt die<br />

Nachfrage nach Pflegeheimplätzen in Nie<strong>der</strong>österreich deutlich an, die Wartezeiten auf freie<br />

Heimplätze werden deutlich länger.<br />

Diese Entwicklung ist jedoch nicht auf eine Verän<strong>der</strong>ung durch die Hausbetreuung zurück zu<br />

führen, son<strong>der</strong>n auf die Abschaffung des Angehörigenregresses durch die Novelle zum NÖ<br />

SHG im Dezember 2007.<br />

10.4.3 Planungsschwerpunkte <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

In ihren aktuellen Bedarfs- und Entwicklungsplänen (siehe BMSG 2004:55ff) orientieren die<br />

Län<strong>der</strong> auf einen maßvollen Ausbau von Pflegeheimen, einen Rückbau von Wohnheimen für<br />

alte Menschen und vor allem auf die „Sicherung eines möglichst langen Verbleibs in <strong>der</strong><br />

eigenen Wohnung“ (BMSG 2004:55). Insgesamt ist ein weiterer Ausbau von<br />

Pflegeheimplätzen nur zum Ziel <strong>der</strong> Abdeckung des in den Bedarfs- und Entwicklungsplänen<br />

zu Beginn dieses Jahrzehnts ermittelten Bedarfes geplant, gegebenenfalls noch zum<br />

Ausgleich regionaler Disparitäten (Kärnten, Tirol). In Nie<strong>der</strong>österreich und Vorarlberg wird<br />

zukünftig ganz auf Wohnheimplätze verzichtet, Oberösterreich verfügt bereits jetzt über<br />

Endbericht 166


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

keine Wohnplätze164 mehr (keine Angaben von Salzburg und Steiermark) (vgl. BMSK<br />

2004:51). Die Län<strong>der</strong> richten ihren Schwerpunkt entsprechend des übergeordneten Ziels<br />

eines möglichst langen Verbleibens in <strong>der</strong> Privatwohnung nicht auf mengenmäßiges<br />

Wachstum von Heimplätzen, son<strong>der</strong>n auf die Verbesserung des vorhandenen Angebotes<br />

(Schaffung kleinerer Einheiten, zeitgemäße baulich-räumliche Strukturen,<br />

Qualitätsentwicklung) und den Aufbau bzw. die Verstärkung neuer Leistungsbereiche (z.B.<br />

Demenzpflege).<br />

Die Perspektive <strong>der</strong> Entwicklung von Alten- und Pflegeheimplätzen in Österreich kann wie<br />

folgt zusammengefasst werden:<br />

Es wird „festgestellt …, dass die Län<strong>der</strong> die bereits seit Mitte <strong>der</strong> 1990er Jahre begonnene<br />

Entwicklung des massiven Abbaus von Wohnplätzen (teilweise zugunsten von<br />

Pflegeplätzen) weiter forcieren werden. Zusätzlich werden als Ziele in verstärktem Ausmaß<br />

die Erhöhung des Anteils qualifizierter Pflege- und <strong>Betreuung</strong>spersonen sowie <strong>der</strong> Aufbau<br />

zeitgemäßer baulich-räumlicher Strukturen verfolgt. (…)<br />

Mit Stand 31.12.2002 gab es in Österreich rund 67.600 Heimplätze, das entspricht einer<br />

Versorgungsdichte von 116 Plätzen von 1.000 EinwohnerInnen im Alter von 75 Jahren und<br />

älter (davon rund 14.000 Wohnplätze und 53.000 Pflegeplätze)<br />

Die Anzahl an Heimplätzen in Österreich hat seit 1995/96/97 geringfügig zugenommen, und<br />

zwar stehen <strong>der</strong> österreichischen Bevölkerung um etwa 2.800 Heimplätze mehr zur<br />

Verfügung, das entspricht einer Zunahme an Heimplätzen um rund vier Prozent bei einem<br />

gleichzeitigen Anstieg <strong>der</strong> Bevölkerung ab 75 Jahren zwischen 1996 und 2001 von 13<br />

Prozent. (…)<br />

Nach <strong>der</strong>zeitigem Stand ist österreichweit bis zum Jahr 2010 <strong>der</strong> Aufbau von weiteren 3.280<br />

Heimplätzen – ohne Salzburg, Steiermark und Wien – gegenüber dem Jahr 2002 geplant<br />

(plus 9,6 Prozent …). Im selben Zeitraum wird die Anzahl <strong>der</strong> über 75-jährigen Menschen um<br />

12,6 Prozent zunehmen, das heißt, die Anzahl <strong>der</strong> Heimplätze im Jahr 2010 wird nicht im<br />

gleichen Ausmaß ansteigen wie die Zahl <strong>der</strong> über 75-jährigen Menschen. Die<br />

Versorgungsdichte von <strong>der</strong>zeit 103 Heimplätzen pro 1.000 EinwohnerInnen ab 75 Jahren<br />

wird sich unter diesen Bedingungen bis zum Jahr 2010 auf 95 Heimplätze reduzieren<br />

(bezogen auf jene sechs165 Bundeslän<strong>der</strong>, wo aktuelle Bedarfsberechnungen vorliegen).“<br />

(BMSK 2004:57 – 59)<br />

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die „Alternative Heim“ beim Wegfall <strong>der</strong> 24-<br />

Stunden-<strong>Betreuung</strong> nicht nur auf den Wi<strong>der</strong>stand <strong>der</strong> meisten Betroffenen trifft, son<strong>der</strong>n<br />

mangels freier Kapazitäten auch nur für eine geringe Zahl <strong>der</strong> dann betroffenen Personen<br />

möglich wäre. Dazu kommen noch regionale Son<strong>der</strong>entwicklungen wie z.B. in<br />

Nie<strong>der</strong>österreich, wo <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> meisten Regressbestimmungen bei stationärer Pflege<br />

durch die Novelle zum NÖ SHG mit 1.1.2008 hier zu einem deutlich überproportionalen<br />

Anstieg <strong>der</strong> Nachfrage nach Heimplätzen geführt hat, was einen Engpass bei Heimplätzen in<br />

Nie<strong>der</strong>österreich verursacht hat.<br />

164<br />

Im Berichtszeitraum waren nur mehr 5,3 % <strong>der</strong> HeimbewohnerInnen ohne Pflegegeldbezug, im Jahr 1994 waren es noch<br />

19,8 % (BMSK 2004:56)<br />

165<br />

Burgenland, Kärnten, Nie<strong>der</strong>österreich, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg<br />

Endbericht 167


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

10.5 Qualitätssicherung<br />

10.5.1 Qualität in Pflege und <strong>Betreuung</strong> – notwendige theoretische Grundlagen<br />

Unter sinngemäßer Anwendung <strong>der</strong> „klassischen Einteilung“ von Qualität nach Avedis<br />

Donabedian (1982) (Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität) in <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong> ist festzuhalten,<br />

dass hinsichtlich <strong>der</strong> Strukturqualität <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong> die Rahmenbedingungen, unter denen<br />

<strong>Betreuung</strong> geleistet wird (z.B. Organisationsform, Materialausstattung, Größe, Bau und<br />

Ausstattung <strong>der</strong> Wohnung sowie die quantitative und qualitative Personalausstattung) nur<br />

sehr begrenzt und zum Teil nur mittelbar geregelt werden können. Bezüglich <strong>der</strong> Ausstattung<br />

<strong>der</strong> Wohnung bezogen auf die Bedürfnisse <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sbedürftigen sowie <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen sind konkret lediglich die Vorschriften des Hausangestelltengesetzes<br />

(bezüglich ArbeitnehmerInnenschutz) beziehungsweise die Verordnung des Bundesministers<br />

für Wirtschaft und Arbeit über Maßnahmen, die Gewerbetreibende, die das Gewerbe <strong>der</strong><br />

Personenbetreuung ausüben, zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben o<strong>der</strong> Gesundheit<br />

bei <strong>der</strong> Erbringung ihrer Dienstleistung zu setzen haben (BGBl II, 152/2007), herziehbar.<br />

Bezogen auf die quantitative Personalausstattung ist bezüglich des Mindest- und<br />

Höchststundenausmaßes für <strong>Betreuung</strong> auf die Bestimmungen des<br />

Hausangestelltengesetzes, des Hausbetreuungsgesetzes, des § 21b BPGG und <strong>der</strong><br />

einschlägigen För<strong>der</strong>richtlinien zu verweisen. Im Wesentlichen sind jedoch die finanziellen<br />

Möglichkeiten und die Finanzierungsbereitschaft <strong>der</strong> Betroffenen (und <strong>der</strong>en Angehörigen)<br />

sowie die För<strong>der</strong>ungsrahmenbedingungen für das quantitative Ausmaß <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong><br />

maßgeblich.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> qualitativen Personalausstattung ist auf Art. 1 Ziff. 1 lit d <strong>der</strong> Vereinbarung<br />

gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Län<strong>der</strong>n über die gemeinsame<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> zu verweisen. Nach dieser Vereinbarung ist eine<br />

Mindestausbildung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>spersonen als Maßnahme <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

vorzusehen.<br />

Gemäß § 21b BPGG (in <strong>der</strong> Fassung bis 9.4.2008) war eine theoretische Ausbildung <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>skraft, die im Wesentlichen <strong>der</strong> Ausbildung eines/einer HeimhelferIn nach <strong>der</strong><br />

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Län<strong>der</strong>n über<br />

Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005, entsprechen sollte, vorgesehen. Diese<br />

Voraussetzung hätte bis spätestens 30. Juni 2008 von den betroffenen <strong>Betreuung</strong>spersonen<br />

erfüllt werden müssen.<br />

Nach <strong>der</strong> neuen Fassung des § 21b BPGG (seit 10.4.2008) sind nun zur Qualitätssicherung<br />

folgende gesetzlichen Festlegungen getroffen, von denen mindestens eine bis 1. Jänner<br />

2009 erfüllt sein muss:<br />

a) entwe<strong>der</strong> eine theoretische Ausbildung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft, die im Wesentlichen<br />

<strong>der</strong> Ausbildung eines/einer HeimhelferIn nach <strong>der</strong> Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-<br />

VG zwischen dem Bund und den Län<strong>der</strong>n über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr.<br />

55/2005, entspricht o<strong>der</strong>,<br />

b) dass die <strong>Betreuung</strong>skraft seit mindestens sechs Monaten die <strong>Betreuung</strong> im Sinne<br />

des HBeG o<strong>der</strong> gemäß § 159 GewO 1994 nach den Erfor<strong>der</strong>nissen einer<br />

sachgerechten <strong>Betreuung</strong> des För<strong>der</strong>werbers durchgeführt hat o<strong>der</strong><br />

Endbericht 168


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

c) eine Befugnis <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft gemäß §§ 3b o<strong>der</strong> 15 Abs. 7 des Gesundheitsund<br />

Krankenpflegegesetzes (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, in <strong>der</strong> Fassung des<br />

Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2008, o<strong>der</strong> gemäß § 50b des Ärztegesetzes 1998,<br />

BGBl. I Nr. 169, in <strong>der</strong> Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2008 vorliegt.<br />

Die Erläuternden Bemerkungen zum GesBRÄG 2007 zu Artikel 13 (Än<strong>der</strong>ung des<br />

Bundespflegegeldgesetzes) begründen diese Än<strong>der</strong>ungen wie folgt:<br />

„Um die nötige Qualität <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong> zu sichern, wurde in <strong>der</strong> Stammfassung des § 21b<br />

Abs. 2 Z 5 eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen jener eines Heimhelfers/einer<br />

Heimhelferin nach <strong>der</strong> Vereinbarung zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n über<br />

Sozialbetreuungsberufe entspricht, von den <strong>Betreuung</strong>skräften verlangt. Die bisherigen<br />

Erfahrungen in <strong>der</strong> Vollziehung des § 21b haben gezeigt, dass bei bereits länger<br />

andauernden <strong>Betreuung</strong>sverhältnissen gleichzuachtende Kompetenzen <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>skräfte vorliegen, die im Sinne einer praxisnahen Umsetzung <strong>der</strong> 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong> ebenfalls als adäquater Qualitätsstandard im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 24-<br />

Stunden-<strong>Betreuung</strong> berücksichtigt werden sollen. Dementsprechend soll auch dann, wenn<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>werber von <strong>der</strong> betreffenden <strong>Betreuung</strong>skraft seit zumindest sechs Monaten den<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen einer sachgerechten <strong>Betreuung</strong> entsprechend betreut wurde, <strong>der</strong> nötige<br />

Qualitätsstandard erfüllt sein. Den Erfor<strong>der</strong>nissen einer sachgerechten <strong>Betreuung</strong> ist<br />

jedenfalls dann entsprochen, wenn die <strong>Betreuung</strong> durch die betreffende <strong>Betreuung</strong>skraft<br />

we<strong>der</strong> vom För<strong>der</strong>werber noch von <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> ‚Qualitätssicherung in <strong>der</strong> häuslichen<br />

Pflege’ einbezogenen diplomierten Pflegeperson (Hausbesuch wie nachstehend ausgeführt)<br />

beanstandet wird. Durch die Novelle zum GuKG, zum ÄrzteG 1998, zum HBeG und zur<br />

GewO 1994 werden die Befugnisse <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skräfte im Sinne einer praxisnahen<br />

Umsetzung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> erweitert. Es wäre daher erfor<strong>der</strong>lich, die im Rahmen<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> zu erfüllenden Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen an diese<br />

erweiterten Befugnisse <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skräfte entsprechend anzupassen. Eines <strong>der</strong> drei<br />

Qualitätskriterien muss dabei ab 1. Jänner 2009 erfüllt sein. Um die Einhaltung dieser<br />

Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen des § 21b Abs. 2 Z 5 BPGG auch tatsächlich gewährleisten zu<br />

können, soll ein Hausbesuch im Rahmen <strong>der</strong> ‚Qualitätssicherung in <strong>der</strong> häuslichen Pflege’<br />

durch das bei <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt <strong>der</strong> Bauern für alle Sozialversicherungsträger<br />

eingerichtete Kompetenzzentrum durchgeführt werden, bei dem insbeson<strong>der</strong>e<br />

situationsbezogene Pflegetipps und Beratung durch diplomierte Pflegepersonen erteilt<br />

werden sollen“.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Angebote von theoretischen Ausbildungen im Sinn des § 21 b Abs.5 lit a<br />

BPGG ist darauf hinzuweisen, dass die „Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt“ (BAG)<br />

zur Zeit mit För<strong>der</strong>ung des BMSK ein Hausbetreuungs/PersonenbetreuerInnen-Ausbildungs-<br />

Curriculum erstellt. Die Volkshilfe NÖ wird – ab September 2008 – eine Theorie-Ausbildung<br />

im Sinn des § 21 b Abs.5 lit a BPGG anbieten.<br />

Prozessqualität als Art und Umfang betreuerischen Handelns wird gegenwärtig über die<br />

Verpflichtung von gewerblichen bzw. angestellten PersonenbetreuerInnen zur Einhaltung<br />

(Abschluss) von (vorgegebenen) Handlungsleitlinien (§ 5 HBeG, § 160 GewO) geregelt.<br />

Ansatzweise sind auch die Vorschriften <strong>der</strong> Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft<br />

und Arbeit über Maßnahmen, die Gewerbetreibende, die das Gewerbe <strong>der</strong><br />

Personenbetreuung ausüben, zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben o<strong>der</strong> Gesundheit<br />

Endbericht 169


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

bei <strong>der</strong> Erbringung ihrer Dienstleistung zu setzen haben (BGBl II, 152/2007) heranzuziehen.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Kooperationsverpflichtungen von angestellten und selbständigen<br />

<strong>Betreuung</strong>skräften mit an<strong>der</strong>en involvierten Personen und Organisationen ist auf § 6 HBeG<br />

zu verweisen. Hinsichtlich <strong>der</strong> Dokumentationsverpflichtung ist auf § 1 Abs. 4 AÜR (BGBl.II<br />

278/2007) zu verweisen.<br />

Das Ergebnis (Ergebnisqualität) von <strong>Betreuung</strong> und Pflege (entsprechend <strong>der</strong> Befugnis <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>skraft gemäß §§ 3b o<strong>der</strong> 15 Abs. 7 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes<br />

(GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, in <strong>der</strong> Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2008,<br />

o<strong>der</strong> gemäß § 50b des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169, in <strong>der</strong> Fassung des<br />

Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2008) zeigt sich zum einen beim <strong>Betreuung</strong>s- und<br />

Pflegebedürftigen und in einer erweiterten Interpretation auch bei den angestellten o<strong>der</strong><br />

gewerblich tätigen BetreuerInnen. Das <strong>Betreuung</strong>s- und Pflegeergebnis ist gekennzeichnet<br />

durch den <strong>Betreuung</strong>s- und Pflegezustand des Patienten, dem physischen, psychischen und<br />

sozialen Wohlbefinden <strong>der</strong> betreuungs- und pflegebedürftigen Person und des eingesetzten<br />

<strong>Betreuung</strong>spersonals. Hinsichtlich <strong>der</strong> Qualitätssicherung für Pflege (und Elementen <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>) zum Wohle <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sbedürftigen ist auf die Bestimmung des § 33a BPGG<br />

zu verweisen.<br />

Über entsprechende Vereinbarungen mit dem BMSK werden vom Kompetenzzentrum Pflege<br />

des SV <strong>der</strong> Bauern Expertinnen auf Grundlage eines standardisierten Fragebogens<br />

randomisiert – und im Regelfall, bei Vorhandensein eines Telefonanschlusses im zu<br />

besuchenden Haushalt, nach Vorankündigung – in eine Stichprobe von Pflegegeld bzw.<br />

För<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG beziehenden Haushalten zur Qualitätssicherung entsandt.<br />

Erhebungen und Diskussionen zur Sicherung des physischen, psychischen und sozialen<br />

Wohlbefindens (z.B. durch Supervision) <strong>der</strong> professionellen <strong>Betreuung</strong>spersonen in <strong>der</strong> 24-<br />

Stunden-<strong>Betreuung</strong> (und in <strong>der</strong> Pflege insgesamt) finden zur Zeit in Österreich nicht statt.<br />

Vom Kompetenzzentrum <strong>der</strong> SV <strong>der</strong> Bauern werden im Rahmen <strong>der</strong> systematischen<br />

Erhebungen zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> ausschließlich die beson<strong>der</strong>en Belastungen<br />

(körperlich, psychisch, zeitlich, finanziell) für „private Hauptpflegepersonen“ erhoben.<br />

Durch das Kompetenzzentrum wurden im Zeitraum 2003 bis Ende 2007 rund 25.000<br />

Hausbesuche von ca. 110 diplomierten Pflegepersonen durchgeführt. Seit Mitte 2007<br />

werden auch Haushalte von BezieherInnen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG besucht. Diese<br />

Besuche dienen in <strong>der</strong> Praxis weniger <strong>der</strong> Kontrolle als einer umfassenden Beratung <strong>der</strong><br />

pflegebedürftigen Personen und ihrer Angehörigen.<br />

Als wesentliches Element <strong>der</strong> kontinuierlichen Qualitätssicherung sind die Hausärztinnen<br />

anzusprechen. Allgemein sind HausärztInnen oftmals als langjährige BegleiterInnen <strong>der</strong><br />

Betroffenen mit <strong>der</strong>en Bedürfnissen wohl vertraut. Spezifisch auf die neue Rechtslage <strong>der</strong><br />

Personenbetreuung bezogen ist festzuhalten, dass Betreuerinnen, denen gemäß § 50b<br />

ÄrzteG ärztliche Tätigkeiten übertragen worden sind, verpflichtet sind, dem/<strong>der</strong> (Haus-)<br />

ÄrztIn unverzüglich alle Informationen zu erteilen, die für die Anordnung (Delegation) von<br />

Bedeutung sein könnten, insbeson<strong>der</strong>e Verän<strong>der</strong>ung des Zustandsbilds <strong>der</strong> betreuten<br />

Person o<strong>der</strong> Unterbrechung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>stätigkeit. BetreuerInnen, denen ärztliche<br />

Tätigkeiten übertragen worden sind, sind verpflichtet, <strong>der</strong>en Durchführung ausreichend und<br />

Endbericht 170


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

regelmäßig zu dokumentieren und die Dokumentation den Angehörigen <strong>der</strong><br />

Gesundheitsberufe, die die betreute Person behandeln und pflegen, zugänglich zu machen.<br />

Sinngemäß gleiche Bestimmungen finden sich bezüglich <strong>der</strong> Delegation pflegerischer<br />

Tätigkeiten im § 3b GuKG. Nach den Erläuternden Bemerkungen zum GesBRÄG 2007 (zu Z<br />

7, §§ 3b und 3c GuKG) ergibt sich die erfor<strong>der</strong>liche begleitende Kontrolle im Sinne eines<br />

„Case-und-Care-Managements“ durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und<br />

Krankenpflege insbeson<strong>der</strong>e aus dessen für den Pflegeprozess im Sinne des § 14 GuKG<br />

gegebenen Verantwortung, <strong>der</strong> Befristung <strong>der</strong> Anordnung sowie <strong>der</strong> vorgenannten<br />

Informationspflicht des/<strong>der</strong> BetreuerIn.<br />

Über die praktische qualitätssichernde Rolle <strong>der</strong> Gewerbebehörden im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Vorschriften <strong>der</strong> Gewerbeordnung (§§ 159, 160 iVm §§<br />

366ff GewO) und <strong>der</strong> einschlägigen Verordnungen können <strong>der</strong>zeit noch keine brauchbaren<br />

praxisgestützen Aussagen getroffen werden.<br />

10.5.2 Grundsätze <strong>der</strong> Qualitätssicherung im För<strong>der</strong>modell nach § 21b BPGG<br />

Im § 21b des BPGG sind grundlegende Qualitätsstandards für die <strong>Betreuung</strong> jener, die<br />

dafür eine För<strong>der</strong>ung beantragen fixiert: eine theoretische Ausbildung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft,<br />

eine <strong>Betreuung</strong> nach den Erfor<strong>der</strong>nissen einer sachgerechten <strong>Betreuung</strong> des/<strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>werberIn, das Vorliegen einer Befugnis <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft gem. §§ 3b o<strong>der</strong> 15 des<br />

GuKG o<strong>der</strong> gemäß § 50b des Ärztegesetzes.<br />

Die eigentliche Qualitätssicherung <strong>der</strong> Hausbetreuung findet nicht im HBeG o<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

GewO statt, son<strong>der</strong>n wird materiell erst im Zusammenhang mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung gemäß § 21b<br />

BPGG gewährleistet.<br />

10.5.3 Das Projekt Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Pflege<br />

10.5.3.1 Qualitätssicherung in <strong>der</strong> häuslichen Pflege<br />

In den Jahren 2000 bis 2002 wurden im Auftrag des Sozialministeriums vom<br />

Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen im Zusammenwirken mit <strong>der</strong><br />

Sozialversicherungsanstalt <strong>der</strong> Bauern und <strong>der</strong> Pensionsversicherung <strong>der</strong> Angestellten in<br />

einer Pilotstudie bei rund 950 BezieherInnen von Pflegegeld die Qualität <strong>der</strong> Pflege mittels<br />

Hausbesuchen erhoben. Aus diesen konnten in einer ersten Runde 879 Fälle ausgewertet<br />

werden (siehe BMSK 2002).<br />

Die Ergebnisse dieses Pilotprojektes waren:<br />

� „Die Pflegequalität bei den untersuchten PflegegeldbezieherInnen kann generell als<br />

hervorragend bezeichnet werden (90 Prozent aller Fälle).<br />

� Die mit <strong>der</strong> Pflege und <strong>Betreuung</strong>squalität eng im Zusammenhang stehende Hygiene<br />

(sowohl die Körperpflege betreffend als auch in Bezug auf das häusliche Umfeld) ist<br />

in 99 Prozent <strong>der</strong> Fälle zufrieden stellend, die Beurteilung ‚mangelhaft’ wurde nur ein<br />

einem Prozent <strong>der</strong> Fälle vergeben.<br />

Endbericht 171


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

� Der von den Erhebungspersonen zu beurteilende Gesamteindruck vom Zustand<br />

de/<strong>der</strong> pflegebedürftigen und seiner/ihrer häuslichen Umgebung war in 50 Prozent<br />

<strong>der</strong> Fälle sehr gut und in 50 Prozent gut. Lediglich ein Fall wurde als mangelhaft<br />

qualifiziert.<br />

� Die private Hauptpflegeperson ist zu über 90 Prozent eine Angehörige bzw. ein<br />

Angehöriger des/<strong>der</strong> PflegegeldbezieherIn. Die Angehörigen leisten den Hauptteil <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>sarbeit<br />

Alltagstätigkeiten.<br />

und unterstützen die PflegegeldbezieherInnen bei allen<br />

� Soziale Dienste werden von etwa 50 bis 60 Prozent <strong>der</strong> untersuchten<br />

�<br />

PflegegeldbezieherInnen in Anspruch genommen und werden überwiegend für die<br />

Körperpflege, das An- und Auskleiden und die Zubereitung von Mahlzeiten<br />

eingesetzt.<br />

Die <strong>Betreuung</strong>sarbeit ist mit großen körperlichen und psychischen Belastungen für<br />

die privaten Hauptpflegepersonen verbunden. Beinahe jede zweite gibt an, unter<br />

Kreuzschmerzen zu leiden. Im psychischen Bereich ist es die Verantwortung, die<br />

knapp 48 Prozent <strong>der</strong> privaten Hauptpflegepersonen belastet. Vielfach liegen<br />

Mehrfachbelastungen vor. Belastungen im finanziellen Bereich spielen eine<br />

vergleichsweise untergeordnete Rolle.<br />

� Das größte Problem liegt im eklatanten Informationsdefizit insbeson<strong>der</strong>e in folgenden<br />

Bereichen: Prophylaxe, Auswahl und Beschaffung <strong>der</strong> Hilfsmittel, Angebote von<br />

Kurzzeitpflege und professionellen Diensten.“ (BMSK 2002:1f)<br />

Auf Grund dieses Modellprojekts wurde in weiterer Folge bei <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt<br />

<strong>der</strong> Bauern ein Kompetenzzentrum für Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Pflege eingerichtet. Von<br />

dort werden nunmehr regelmäßige Stichproben (Hausbesuche) bei PflegegeldbezieherInnen<br />

durchgeführt, um die Qualität <strong>der</strong> Pflege und <strong>Betreuung</strong> abzuklären.<br />

Bei mehr als 97 Prozent <strong>der</strong> Fälle wurde eine gute bzw. sehr gute Pflegequalität<br />

vorgefunden. „Zu den als mangelhaft qualifizierten Fällen ist anzumerken, dass dabei nicht<br />

immer kurative Defizite vorlagen. Trotzdem wurden sämtliche Situationsberichte, in denen<br />

<strong>der</strong> Gesamteindruck mit ‚mangelhaft’ o<strong>der</strong> ‚verwahrlost’ beurteilt wurde, an die zuständigen<br />

Pensionsversicherungsträger weiter geleitet, um allfällige Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Pflegesituation zu ergreifen. So kann das Pflegegeld bei missbräuchlicher Verwendung<br />

teilweise <strong>der</strong> zur Gänze durch Sachleistungen ersetzt o<strong>der</strong> sogar ruhend gestellt werden,<br />

wenn die Annahme <strong>der</strong> Sachleistung ohne triftigen Grund verweigert wird.“ (BMSK 2008:16).<br />

Es stellt sich wie in an<strong>der</strong>en Studien (vgl. dazu auch z.B. Prochazkova/Schmid 2005,<br />

Kollmitzer/Stopper 1998, Schmid 1998) auch hier ein hoher Beratungsbedarf heraus. Ein<br />

„sehr hoher Beratungsbedarf bestand über Hilfsmittel, das Angebot von sozialen Diensten<br />

und Kurzzeitpflegemöglichkeiten sowie über das Pflegegeld“ (BMSK 2008:16).<br />

Bis Oktober 2006 wurden insgesamt 11.748 Hausbesuche absolviert. Die Ergebnisse lassen<br />

sich wie folgt zusammenfassen:<br />

Endbericht 172


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 94 Pflegequalität<br />

Fälle Anteil<br />

Sehr gut 7.582 64,54 %<br />

Gut 3.883 33,05 %<br />

Mangelhaft 272 2,32 %<br />

Verwahrlost 11 0,09 %<br />

Gesamt 11.748 100<br />

Quelle: BMSK 2008:15<br />

10.5.3.2 Qualitätssicherung bei geför<strong>der</strong>ten Personen nach § 21b BPGG<br />

Seit Juli 2007 wird im Zuge dieser Qualitätssicherung eine eigene Stichprobe von<br />

BezieherInnen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG besucht. Die Ergebnisse beziehen sich<br />

zwar erst auf eine kleine Gruppe geför<strong>der</strong>ter Personen, können aber als erste<br />

Tendenzbeschreibung gelten.<br />

Mittlerweile liegen drei Auswertungen über Qualitätsbesuche bei Personen mit einer<br />

För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG vor, die erste Auswertung bezieht sich auf den Zeitraum von<br />

August bis Dezember 2007 und umfasst den Besuch in 14 Haushalten, die zweite<br />

Auswertung bezieht sich auf den Zeitraum Jänner bis März 2008 und umfasst 25<br />

ausgewertete Besuchsdokumente (Quelle jeweils SV <strong>der</strong> Bauern). In <strong>der</strong> dritten Auswertung<br />

(über die Monate April bis Juni 2008) konnte <strong>der</strong> Besuch von 115 haushalte von<br />

BezieherInnen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG ausgewertet werden.<br />

Von Juli bis Dezember 2007 wurden 14 nach § 21b BPGG geför<strong>der</strong>te Personen besucht,<br />

57 Prozent von ihnen befanden sich in <strong>der</strong> Altersstufe zwischen 76 und 85 Jahren, je die<br />

Hälfte waren Frauen und Männer, zwei Drittel befanden sich in <strong>der</strong> Pflegestufe 5 bis 7, 44<br />

Prozent allein in <strong>der</strong> Stufe 6. Die Hälfte <strong>der</strong> Besuchten lebte alleine, bei den übrigen betrug<br />

die durchschnittliche Haushaltsgröße 2,7 Personen. Es wurde kein mangelhafter bzw.<br />

verwahrloster Fall festgestellt.<br />

Zwei Drittel <strong>der</strong> Besuchten waren nur geringfügig o<strong>der</strong> gar nicht mehr selbständig und auf<br />

ständige Hilfe(n) angewiesen. Mit <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Pflegegeldstufe und <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong><br />

Mobilität steigt auch die Anzahl <strong>der</strong> Defekte. Die Hygiene <strong>der</strong> Besuchten wurde zu 71<br />

Prozent mit sehr gut und zu 29 Prozent mit gut bewertet, die Hygiene im Umfeld zu 57<br />

Prozent mit sehr gut und zu 43 Prozent mit gut. Schlechtere Werte kamen nicht vor. Der<br />

Gesamteindruck wurde von den speziell ausgebildeten BesucherInnen des<br />

Kompetenzzentrums je zur Hälfte mit sehr gut und mit gut bewertet.<br />

Der Bedarf an <strong>Betreuung</strong>s- und Hilfsmaßnahmen <strong>der</strong> Besuchten ist sehr groß und wird vor<br />

allem von Angehörigen, aber auch von an<strong>der</strong>en Personen übernommen. Die Bedeutung <strong>der</strong><br />

Sozialen Dienste liegt etwa bei einem Drittel. Von 43 Prozent <strong>der</strong> Besuchten werden keine<br />

Sozialen Dienste in Anspruch genommen. In 86 Prozent <strong>der</strong> Fälle ist im Akutfall und in 79<br />

Endbericht 173


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Prozent <strong>der</strong> Fälle ist bei geplanten Fällen (z.B. Urlaub <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sperson) für Ersatz<br />

gesorgt. Diese wird trotz <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Hausbetreuung im privaten Umfeld<br />

organisiert. Dies gilt auch für die PflegegeldbezieherInnen in den höheren Pflegestufen. Bei<br />

10 von insgesamt 14 Besuchten war kein Bedarf an Beratung bzw. Information hinsichtlich<br />

„Umgang mit Demenz“ erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Es wurden auch die Belastungen <strong>der</strong> jeweiligen Hauptpflegeperson erfragt: Diese liegen zu<br />

70 Prozent in körperlicher Belastung, zwischen 20 und 60 Prozent in psychischen<br />

Belastungen, bei 40 Prozent in zeitlichen Belastungen und bei 60 Prozent in finanzieller<br />

Belastung.<br />

Jeweils ein Drittel bis die Hälfte <strong>der</strong> Besuchten haben Beratungsbedarf über die Themen:<br />

Hilfsmittel, Handynet, Ernährung, Lagerung, Sturzprophylaxe, Umgang mit Demenz,<br />

Inkontinenz, Schulungsangebote, Angebote von Sozialen Diensten, Angebote von<br />

Kurzzeitpflege, Pflegegeld, Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds, freiwillige<br />

Versicherung für pflegende Angehörige und Rechtsfragen.<br />

Bei etwa einem Drittel bis zur Hälfte wurden Unterstützungsmaßnahmen in <strong>der</strong><br />

Wohnsituation empfohlen: Sanitäranlagen und Wohnräume behin<strong>der</strong>tengerecht adaptieren,<br />

Barrierenbeseitigen (z.B. Teppiche, Staffeln). Einem knappen Drittel wurde empfohlen,<br />

soziale Dienste einzusetzen bzw. die Versorgung mit Hilfsmitteln zu verbessern. In einem<br />

Viertel bis zur Hälfte <strong>der</strong> Fälle wurde <strong>der</strong> privaten <strong>Betreuung</strong>sperson spezielle Beratung, ein<br />

Erholungsaufenthalt o<strong>der</strong> Ersatzpflege empfohlen.<br />

Von Jänner bis März 2008 wurden 25 nach § 21b BPGG geför<strong>der</strong>te Personen besucht, 56<br />

Prozent von ihnen befanden sich in <strong>der</strong> Altersstufe zwischen 71 und 90 Jahren, 57 Prozent<br />

waren Frauen und 43 Prozent waren Männer, die Verteilung auf die Pflegestufen 3 bis 7 war<br />

gleichmäßig, es konnte keine vermehrte Beanspruchung <strong>der</strong> Hausbetreuung in den höheren<br />

Pflegegeldstufen festgestellt werden. Nur 4 Prozent <strong>der</strong> besuchten Personen (1 Person)<br />

lebte alleine. Es wurde kein mangelhafter bzw. verwahrloster Fall festgestellt.<br />

Etwas mehr als zwei Drittel <strong>der</strong> Besuchten 68 Prozent) waren nur geringfügig o<strong>der</strong> gar nicht<br />

mehr selbständig und auf ständige Hilfe(n) angewiesen. Mit <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> Mobilität steigt<br />

auch die Anzahl <strong>der</strong> Defekte. Die Hygiene <strong>der</strong> Besuchten wurde zu 80 Prozent mit sehr gut<br />

und zu 20 Prozent mit gut bewertet, die Hygiene im Umfeld zu 76 Prozent mit sehr gut und<br />

zu 24 Prozent mit gut. Schlechtere Werte kamen nicht vor. Der Gesamteindruck wurde von<br />

den speziell ausgebildeten BesucherInnen des Kompetenzzentrums zu 64 Prozent mit sehr<br />

gut und zu 36 Prozent mit gut bewertet.<br />

Der Bedarf an <strong>Betreuung</strong>s- und Hilfsmaßnahmen <strong>der</strong> Besuchten ist sehr groß und wird vor<br />

allem von Angehörigen, aber auch von an<strong>der</strong>en Personen übernommen. Die Bedeutung <strong>der</strong><br />

Sozialen Dienste liegt etwa bei einem Drittel. Von 36 Prozent <strong>der</strong> Besuchten werden keine<br />

Sozialen Dienste in Anspruch genommen. In 96 Prozent <strong>der</strong> Fälle ist im Akutfall und in allen<br />

Fällen ist bei geplanten Fällen (z.B. Urlaub <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sperson) für Ersatz gesorgt. Diese<br />

wird trotz <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Hausbetreuung im privaten Umfeld organisiert.<br />

Es wurden auch die Belastungen <strong>der</strong> jeweiligen Hauptpflegeperson erfragt (in 12 Prozent <strong>der</strong><br />

fälle gab es hier keine Auskünfte): Diese liegen zu 23 Prozent in körperlicher Belastung,<br />

zwischen 4 und 60 Prozent in psychischen Belastungen, bei 23 Prozent in zeitlichen<br />

Belastungen und bei 27 Prozent in finanzieller Belastung.<br />

Endbericht 174


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Jeweils ein Viertel bis etwa 40 Prozent <strong>der</strong> Besuchten haben Beratungsbedarf über die<br />

Themen: Hilfsmittel, Handynet, Ernährung, Lagerung, Sturzprophylaxe, Umgang mit<br />

Demenz, Inkontinenz 8mit 40 Prozent <strong>der</strong> höchste genannte Bedarf), Schulungsangebote,<br />

Angebote von Sozialen Diensten, Angebote von Kurzzeitpflege, Pflegegeld, Zuwendungen<br />

aus dem Unterstützungsfonds, freiwillige Versicherung für pflegende Angehörige und<br />

Rechtsfragen.<br />

Bei einem geringen Prozentsatz (variierend zwischen 12 und 20 Prozent) wurden<br />

Unterstützungsmaßnahmen in <strong>der</strong> Wohnsituation empfohlen: Sanitäranlagen und<br />

Wohnräume behin<strong>der</strong>tengerecht adaptieren, Barrierenbeseitigen (z.B. Teppiche, Staffeln).<br />

Weniger als einem Drittel wurde empfohlen, soziale Dienste einzusetzen bzw. die<br />

Versorgung mit Hilfsmitteln zu verbessern. In vier bis zwölf Prozent <strong>der</strong> Fälle wurde <strong>der</strong><br />

privaten <strong>Betreuung</strong>sperson spezielle Beratung, ein Erholungsaufenthalt o<strong>der</strong> Ersatzpflege<br />

empfohlen.<br />

Von April bis Juni 2008 wurden 115 nach § 21b BPGG geför<strong>der</strong>te Personen besucht. Die<br />

zahl <strong>der</strong> besuchten haushalte ist größer als in den beiden vorhergegangenen Perioden, die<br />

Tendenzen sind die gleichen (die letzten drei Monate wurden im Detail noch nicht getrennt<br />

ausgewiesen, es gibt <strong>der</strong>zeit nur eine gemeinsame Darstellung des ersten Halbjahrs 2008,<br />

das im Trend (mit minimalen Abweichungen) den Werten <strong>der</strong> ersten drei Monate dieses<br />

Jahres entspricht, die bereits dargestellt worden sind.<br />

Die hier reportierten Hausbesuche sind ein wertvolles Instrument <strong>der</strong> Qualitätssicherung und<br />

Qualitätsentwicklung von Pflege und <strong>Betreuung</strong> im häuslichen Umfeld und verbessern die<br />

Chancen, auch bei höherem Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sbedarf zu Hause verbleiben und hier (in<br />

ausreichen<strong>der</strong> Qualität) betreut und gepflegt zu werden und nicht in ein Pflegeheim wechseln<br />

zu müssen Es wäre wünschenswert, wenn zukünftig ein großer Teil <strong>der</strong><br />

PflegegeldbezieherInnen (und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>nehmerInnen / För<strong>der</strong>werberInnen nach § 21b<br />

BPGG) in den Genuss dieser qualitätssteigernden Maßnahmen gelangen würden.<br />

10.5.3.3 Schlussfolgerungen<br />

Das Instrument <strong>der</strong> Qualitätssicherung durch das Kompetenzzentrum <strong>der</strong> SV <strong>der</strong> Bauern hat<br />

sich nicht nur als Instrument <strong>der</strong> Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung bei<br />

PflegegeldbezieherInnen allgemein bewährt, son<strong>der</strong>n auch bei <strong>der</strong> Qualitätssicherung von<br />

Hausbetreuung. Wünschenswert wäre jedoch eine weitere Ausweitung, im Idealfall sollte<br />

jede Empfängerin <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG) ausreichend beraten und betreut<br />

werden.<br />

Es sollte nicht vergessen werden, dass es sich bei diesen Hausbesuchen auch um eine<br />

wichtige Möglichkeit für persönliche und problemnahe Beratung für die pflege- und<br />

betreuungsbedürftige Personen, ihre Angehörigen und die BetreuerInnen handelt; vom<br />

hohen Beratungsbedarf in allen die Pflege und <strong>Betreuung</strong> betreffenden Fragen ist<br />

(unabhängig von <strong>der</strong> Innanspruchnahme von Hausbetreuung) auszugehen (vgl. Badelt et.al<br />

1997, Hovorka et.al. 1996, Prochazkova/Schmid 2005, BMSK 2008).<br />

Durch diese Evaluation konnte die nach wie vor bedeutende Rolle <strong>der</strong> HausärztInen als<br />

Vertrauensperson <strong>der</strong> zu pflegenden Personen (ihrer Angehörigen) deutlich gemacht<br />

Endbericht 175


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

werden. Dieser beson<strong>der</strong>e Rolle, die ÄrztInnen als Vertraute <strong>der</strong> betreuungsbedürftigen<br />

Personen (und ihre Angehörigen) haben, sollte mehr Augenmerk für die Qualitätssicherung<br />

an <strong>der</strong> Schnittstelle zwischen Gesundheits- und Sozialpolitik geschenkt werden. Und die<br />

Rolle <strong>der</strong> diplomierten Pflegekräfte in ihrer beratenden Funktion sollte über das Case- und<br />

Caremanagement schrittweise ausgeweitet werden.<br />

10.6 Abwicklung durch das Bundessozialamt<br />

Für die Abwicklung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG ist das Bundessozialamt zuständig.<br />

Daher haben wir in den verschiedenen Instrumenten vor allem nach <strong>der</strong> Umsetzung dieser<br />

För<strong>der</strong>ung durch das BSB gefragt.<br />

10.6.1 Beratungstätigkeit<br />

Die Beratungstätigkeit des Bundessozialamtes war nicht nur sehr effizient und umfassend<br />

(unter Inanspruchnahme großer Ressourcen und Einbindung von bundesweit etwa 60<br />

MitarbeiterInnen neben ihrer bisherigen Tätigkeit), son<strong>der</strong>n wurde von den Betroffenen auch<br />

gut angenommen (hohe Zahl von Anrufen) und ausgezeichnet bewertet (siehe Auswertung<br />

<strong>der</strong> Fragebogenbefragung).<br />

Mit <strong>der</strong> Etablierung <strong>der</strong> Telefonhotline wurde seitens des Ressorts und des BSB als<br />

umsetzende Behörde Informationsmanagement von hoher Qualität gezeigt, das durch die<br />

an<strong>der</strong>en Beratungsmedien des Ressorts (z.B. Pflegetelefon) bzw. durch die „normale“<br />

Beratungsarbeit des BSB wirkungsvoll unterstützt wurde.<br />

10.6.2 Antragsbearbeitung<br />

Die Dauer <strong>der</strong> Antragsbearbeitung im Bundessozialamt betrug oft einige Monate, wurde<br />

gegen Mitte 2008 jedoch kürzer.<br />

Nach Auskunft aus dem BSB (Mail vom 15.7.2008) führe vor allem die Beschaffung <strong>der</strong><br />

Dokumente aus dem Heimatland <strong>der</strong> BetreuerInnen zu einer erheblichen Verlängerung <strong>der</strong><br />

Verfahrensdauer, da die BetreuerInnen (wenn sie nicht gerade an <strong>der</strong> Grenze, etwa in<br />

Bratislava) wohnen und in Ostösterreich eingesetzt werden, zur Beschaffung <strong>der</strong> Dokumente<br />

nicht eigens nach Hause reisen. So ist für den Beschaffungsvorgang das Ende des jeweils<br />

laufenden 14-tägigen (o<strong>der</strong> längeren) Turnus abzuwarten, die Rückkehr mit den<br />

Dokumenten erfolgt dann nach weiteren 14 Tagen (o<strong>der</strong> länger) am Ende des jeweiligen<br />

Gegenturnus. Vor allem dort, wo die Heimreise mehrere hun<strong>der</strong>t Kilometer beträgt und ein<br />

lange Einsatzturnus gewählt wird, kann die Dokumentebeschaffung zu erheblichen<br />

Verzögerungen führen. Eine weitere Verzögerung kann sich aus <strong>der</strong> notwendigen<br />

Übersetzung <strong>der</strong> jeweiligen Dokumente ergeben166 .<br />

Da auch die Vermögensgrenze überprüft wird (eine reine Plausibilitäsprüfung), kommt es zu<br />

einer längeren Bearbeitungszeit <strong>der</strong> einzelnen Anträge. Das gleiche gilt für die Situation in<br />

166 Im Expertinnenpanel dieses <strong>Evaluierung</strong>sprojektes am 8.7.2008 wurde angeregt, bei jenen Dokumenten, die immer<br />

einheitlich gestaltet sind und die eigentliche Information aus einer Ziffer besteht, auf die Gesamtübersetzung des Dokuments zu<br />

verzichten, das gilt etwa für slowakische Leumundszeugnisse, <strong>der</strong>en Struktur immer gleich ist und <strong>der</strong>en Informationswert im<br />

Eintrag (o<strong>der</strong> dem Fehlen) einer Null in <strong>der</strong> Rubrik „Vorstrafen“ besteht.<br />

Endbericht 176


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Nie<strong>der</strong>österreich, wo die Weitervermittlung <strong>der</strong> AntragswerberInnen zur NÖ Landesför<strong>der</strong>ung<br />

zu einer Verzögerung in <strong>der</strong> Bearbeitung führt, aber aufgrund <strong>der</strong> Vorbereitungen <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>werberInnen durch das BSB eine rasche Bearbeitung im Land NÖ ermöglicht.<br />

Schließlich war und ist es beim BSB auch möglich, einen vorerst unvollständigen<br />

För<strong>der</strong>antrag abzugeben, <strong>der</strong> nach Abschluss <strong>der</strong> Legalisierung und Erfüllen <strong>der</strong><br />

Voraussetzung <strong>der</strong> Sozialversicherungspflicht durch die BetreuerInnen weiter bearbeitet und<br />

finalisiert werden kann. Auch dies führt zu statistisch gesehen längeren Bearbeitungszeiten.<br />

Es sollte nicht vergessen werden, dass <strong>der</strong> För<strong>der</strong>antrag erst bearbeitet werden kann, wenn<br />

die Legalisierung <strong>der</strong> HausbetreuerInnen abgeschlossen ist und auf Grund <strong>der</strong><br />

Einkommenshöhe tatsächlich Sozialversicherungspflicht entsteht.<br />

Schließlich haben auch die Schwierigkeiten mit <strong>der</strong> Bearbeitungssoftware (SAP) im BSB im<br />

ersten Halbjahr 2008 für eine längere Bearbeitungsdauer in den ersten Monaten des Jahres<br />

2008 geführt. Dieser Rückstand konnte mittlerweile aufgearbeitet werden (Quelle:<br />

ExpertInnenpanel 8.7.2008).<br />

Durch Fragebogen und qualitative Interviews wird deutlich, dass diese Probleme den<br />

Betroffenen nur teilweise vermittelt werden konnten, was in einigen Fällen zu einem<br />

gewissen Unmut <strong>der</strong> wartenden AntragswerberInnen geführt hat.<br />

10.6.3 One-Stop-Shop<br />

Das One Stop Shop (OSS) Prinzip (alle Informationen bzw. alle für die Anmeldung zum<br />

Gewerbe notwendigen Behördenvertreterinnen an einem Ort) wurde in den einzelnen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n (außer in Wien) in den ersten Monaten des Jahres 2008 umgesetzt, Die<br />

Erfahrungen waren unterschiedlich, auch die Inanspruchnahme. An den OSS nehmen<br />

VertreterInnen des BSB, die Bezirksverwaltungsbehörden, <strong>der</strong> Wirtschaftskammer, des<br />

Gewerbereferates <strong>der</strong> Bezirksveraltungsbehörden und in manchen Bundeslän<strong>der</strong>n auch die<br />

Fremdenpolizei teil; die OSS finden in <strong>der</strong> Regel in Räumlichkeiten <strong>der</strong><br />

Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) statt und werden<br />

öffentlich angekündigt. Weitere Beratungen/Beratungsorte (z.B. Spitäler in Kärnten) wurden<br />

nicht gut angenommen.<br />

Die Befragungen <strong>der</strong> AntragswerberInnen machen deutlich, dass die Zufriedenheit mit <strong>der</strong><br />

Abwicklung <strong>der</strong> Legalisierung zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einführung des One Stop Shops deutlich<br />

zugenommen hat, die Effizienz <strong>der</strong> Anmeldung konnte wirkungsvoll erhöht werden.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> gegenwärtig rückgängigen Inanspruchnahme werden die meisten Län<strong>der</strong><br />

diese Aktivität einschränken o<strong>der</strong> einstellen. Eine weitere umfassende Beratungstätigkeit bei<br />

<strong>der</strong> Legalisierung ist unserer Meinung nach aber notwendig und wird hier empfohlen.<br />

10.7 Effizienz und Effektivität des För<strong>der</strong>modells<br />

Effizienz – Es gab in den ersten Wochen nach dem 1. Juli 2007 Anlaufprobleme bei <strong>der</strong><br />

Abstimmung <strong>der</strong> einzelnen Behörden und bei <strong>der</strong> Verfahrensdauer (z.B. auch durch SAP-<br />

Umstellung im BSB bewirkt). Es ist aber eine Lernkurve <strong>der</strong> beteiligten Verwaltungen und<br />

somit eine hohe Effizienzsteigerung im Laufe <strong>der</strong> ersten Monate nach Inkrafttreten <strong>der</strong><br />

Endbericht 177


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Legalisierungsbestimmungen festzustellen, insbeson<strong>der</strong>e nach <strong>der</strong> Etablierung <strong>der</strong> One Stop<br />

Shops.<br />

Telefonische und mündliche Beratungen und insbeson<strong>der</strong>e die Telefonhotline des BSB<br />

haben sich als sehr effizient erwiesen, auch die Medienarbeit des Sozialressorts kann als gut<br />

gelöst bezeichnet werden (dazu weiter unten ausführlicher). Auch für die interne<br />

Kommunikation <strong>der</strong> Behörden gilt diese Lernkurve: Nach Anlaufschwierigkeiten gilt auch die<br />

interne Kommunikation mittlerweile als gut gelöst, gegenwärtig einziges Problem bei <strong>der</strong><br />

Abstimmung <strong>der</strong> Behörden sind Restriktionen beim Datenabgleich, da die rechtliche<br />

Grundlage (15a Vertrag) immer noch nicht in Kraft167 ist.<br />

Eine zu hohe (medial und teilweise politisch geweckte) Erwartungshaltung in <strong>der</strong><br />

Bevölkerung und bei den Betroffenen hat sich jedoch als effizienzmin<strong>der</strong>nd herausgestellt<br />

(Enttäuschungen wegen zu hoher Erwartungen). Als (großteils erfüllte) Effizienzkriterien aus<br />

<strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Betroffenen können die gute Beratung, insbeson<strong>der</strong>e die gute Hotline<br />

bezeichnet werden.<br />

Die Kooperation des Sozialressorts und insbeson<strong>der</strong>e des Sozialministers mit den Behörden<br />

und <strong>der</strong> Politik in <strong>der</strong> Slowakei wird als effizienzför<strong>der</strong>nd erlebt, was die Legalisierung von<br />

Hausbetreuungskräften aus <strong>der</strong> Slowakei betrifft.<br />

Eine betriebswirtschaftliche Effizienzbewertung ist in dieser <strong>Evaluierung</strong> nicht möglich168 , da<br />

die entsprechenden Daten fehlen, aber es kann festgestellt werden, dass im Sozialressort,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im BSB das bestehende Personal optimal für diese Mehraufgaben verwendet<br />

worden ist und dass dies von den Betroffenen auch großteils anerkannt wird (siehe<br />

Fragebogenerhebung), nicht unbedingt aber von Medien und politischen Eliten.<br />

Die Effektivität erst in Ansätzen zu beurteilen, weil die zu beobachtende Zeit noch zu kurz<br />

ist (die För<strong>der</strong>ung kann ja erst beantragt werden, wenn die Legalisierung abgeschlossen ist,<br />

was – auch auf Grund <strong>der</strong> im Jahr 2007 verlängerten Amnestie überwiegend erst im ersten<br />

Halbjahr 2008 passiert ist).<br />

Effektivität als die „Kunst, das Richtige zu tun“, kann <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG<br />

zugesprochen werden: Sie erleichtert die Legalisierung (die Bereitschaft zur Legalisierung),<br />

weil die dadurch entstehenden Mehrkosten überschaubar bleiben. Die Vermögensgrenze<br />

wird aber in vielen Fällen als psychologische Barriere erlebt169 und scheint auf einen<br />

bestimmten Personenkreis abschreckend zu wirken; wie das Beispiel Vorarlberg zeigt, hat<br />

sie aber auch praktische Effekte – in Vorarlberg hat etwa ein Drittel <strong>der</strong> För<strong>der</strong>werberInnen<br />

deklariertes Barvermögen von mehr als 7.000,- € zur Berfügung.<br />

Fazit: Das För<strong>der</strong>modell wird von den Betroffenen und ihren Angehörigen besser<br />

angenommen als von den öffentlichen Eliten des Landes<br />

10.8 Auswirkungen auf die Sozialbetreuungsberufe<br />

Faktisch steht die Hausbetreuung immer in einem Spannungsfeld von Pflegeergänzung und<br />

Pflegeersatz, wiewohl die gesetzliche Grundlage klar auf Pflegeergänzung orientiert und ein<br />

167 Die formale Unterschrift des Landes Nie<strong>der</strong>österreich steht im Juli 2008 immer noch aus<br />

168 und war auch nicht ihre Aufgabe<br />

169 Unterstützt durch die heftigen politischen und medialen Attacken gegen diese Vermögensgrenze<br />

Endbericht 178


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

gedeihliches zusammenwirken von Pflegepersonen, Haushaltshilfen und<br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen orientiert. Diese faktischen Unschärfen führen dazu, dass die<br />

Legalisierung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>stätigkeiten auch Wirkungen auf die Pflegeberufe i.w.S. haben<br />

können. Dies soll im Folgenden diskutiert werden.<br />

Die Bundesarbeitskammer sowie die betroffenen Gewerkschaften haben im<br />

Stellungnahmeverfahren zum GesBGRÄG 2007 und im Rahmen einer Aussprache mit BM<br />

Dr. Buchinger am 25. März 2008 ihre Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass durch die<br />

(erweiterten) Befugnisse <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>spersonen ein verstärkter Druck auf den regulären<br />

Arbeitsmarkt zu befürchten wäre, <strong>der</strong> sich in geringeren Beschäftigtenzahlen bei<br />

professionellen Anbietern mobiler Dienste und in einem verstärkten Druck auf das<br />

Lohnniveau dieses Sektors zeigen könne.<br />

Die Analyse <strong>der</strong> relevanten Entwicklungen wurde auf Grundlage einer schriftlichen Anfrage<br />

beim AMS Österreich, Bundesgeschäftsstelle und durch Auswertung <strong>der</strong> ExpertInnen-<br />

Paneldiskussion vom 8. Juli 2008 durchgeführt.<br />

Nach Einschätzung des AMS Österreich, Bundesgeschäftsstelle, zeigt die Entwicklung <strong>der</strong><br />

Zahl <strong>der</strong> dem AMS gemeldeten offenen Stellen keinen einheitlichen Trend und damit keine<br />

signifikante Beeinflussung durch EU-Osterweiterung, Amnestie und (gewerbliche)<br />

Personenbetreuung. Hingegen ist die Zahl <strong>der</strong> arbeitslosen Pfleger ohne Diplom über die<br />

Jahre leicht aber kontinuierlich steigend. Über die Kausalität könne aber nach Meinung des<br />

AMS Österreich, Bundesgeschäftsstelle, kaum eine Aussage getroffen werden.<br />

Tabelle 95 Arbeitslosigkeit in den Gesundheitsberufen<br />

Jahr Hilfspfleger/innen Pflegehelfer/innen Altenpfleger/innen zusammen<br />

2000 368 412 60 840<br />

2001 371 444 72 887<br />

2002 354 464 86 904<br />

2003 365 458 81 904<br />

2004 368 531 78 977<br />

2005 400 606 92 1.098<br />

2006 379 697 90 1.166<br />

2007 369 768 99 1.236<br />

Zahl <strong>der</strong> jahresdurchschnittlich vorgemerkten Arbeitslosen in den fraglichen nicht diplomierten<br />

Pflegeberufen.<br />

Quelle: AMS Österreich<br />

Die folgende Tabelle enthält die dem AMS im Zeitraum 2000 bis 2007 gemeldeten offenen<br />

Stellen für nicht diplomierte Pflegeberufe, geglie<strong>der</strong>t nach Jahren und Branchen. Zur<br />

Branchenglie<strong>der</strong>ung ist zu sagen, dass die NACE-Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wirtschaftstätigkeiten<br />

keine genaue Glie<strong>der</strong>ung nach <strong>der</strong> von SFS angefor<strong>der</strong>ten Systematik (Heimsektor, mobile<br />

Dienste, private Haushalte) zulässt. Jedoch wurden vom AMS Österreich,<br />

Bundesgeschäftsstelle, die Zeilen "sonstiges Gesundheitswesen" die Arztpraxen<br />

Endbericht 179


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

herausgerechnet, so dass die Summe aus "sonstiges Gesundheitswesen" und "sonstiges<br />

Sozialwesen" weitestgehend <strong>der</strong> angefragten Kategorie "mobile Dienste" entsprechen sollte.<br />

Tabelle 96 Offene Stellen in den Gesundheitsberufen<br />

Quelle: AMS<br />

Endbericht 180


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Bei den Berufen hat das AMS unter "Hilfspfleger/innen" die Berufe 808101 (Hilfspfleger/in),<br />

808103 (Krankenpfleger/in), 808104 (Krankenpfleger/-schwester), 808111 (Pfleger/in),<br />

808112 (Privatkrankenpfleger/in), 808116 (Stationsgehilfe/in), 808199 (sonstige nicht<br />

diplomierte Krankenpfleger/innen) lt. Österr. Berufssystematik zusammengefasst. Die Berufe<br />

"Pflegehelfer/innen" und "Altenpfleger/innen" entsprechen den Berufen 808120<br />

(Pflegehelfer/in) und 808121 (Altenpfleger/in) <strong>der</strong> Berufssystematik.<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> ExpertInnen-Paneldiskussion vom 8. Juli 2008 bezüglich Auswirkungen<br />

auf Pflege- und Gesundheitsberufe bzw. <strong>der</strong> Sozialbetreungsberufe hat ergeben, dass<br />

bezogen auf den Pflegeheimbereich einhellig keine negativen Auswirkungen durch<br />

Personenbetreuerinnen erwartet werden, da die angebotenen mobilen 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong>sleistungen keine heimersetzende Wirkung entfalten. Im Land NÖ wird wegen <strong>der</strong><br />

mit Jänner 2008 geän<strong>der</strong>ten Regresssituation ein zunehmend steigendes Interesse nach<br />

Pflegheimplätzen registriert. Die Vertreterin <strong>der</strong> WKO hat darauf hingewiesen, dass nach<br />

ihrer Meinung längerfristig mit Verschiebungen in Richtung ambulante Dienste zu rechnen<br />

sein wird.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Auswirkungen auf die mobilen Dienste waren mit Ausnahme des Vertreters<br />

des Landes Oberösterreich alle anwesenden Expertinnen <strong>der</strong> Ansicht, dass auch hier keine<br />

nachteiligen Effekte beobachtbar wären. Vielmehr wurde darauf verwiesen, dass die<br />

dynamisch steigende Nachfrage nach <strong>Betreuung</strong>s- und Pflegeleistungen bereits in<br />

strukturschwächeren Regionen, aber auch beispielsweise in Wien, zu Nachfrageüberhängen<br />

gekommen ist, die nur mit Mühe o<strong>der</strong> auch nicht mehr bewältigt werden können.<br />

Als abschließen<strong>der</strong> Befund <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Hausbetreuung auf den österreichischen<br />

Arbeitsmart kann festgehalten werden: Auch nach ihrer Legalisierung ist die Hausbetreuung<br />

nicht Konkurrenz zu den an<strong>der</strong>en extra- und intramuralen Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sdiensten,<br />

son<strong>der</strong>n (notwendige) Ergänzung, allerdings vor <strong>der</strong> für beide Gruppen feststellbaren<br />

Verknappung <strong>der</strong> Arbeitskräfte.<br />

10.9 (mögliche) Auswirkungen <strong>der</strong> Legalisierung <strong>der</strong><br />

Hausbetreuung und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach §21b BPGG<br />

10.9.1 Gegenrechnung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

Eine möglicherweise aus Sicht des Zieles „Pflegeergänzung statt Pflegersatz“<br />

kontraproduktive Regelung des Landes Wien besteht darin, die För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG<br />

von <strong>der</strong> Landesför<strong>der</strong>ung von bestimmten Diensten abzuziehen. Dadurch werden<br />

(finanzielle) Anreize geschaffen, Hausbetreuung als Ersatz und nicht als Ergänzung von<br />

Dienstleistungsangeboten von mobilen sozialen Dienste einzusetzen.<br />

10.9.2 Hätte man es illegal lassen sollen?<br />

Schließlich wäre noch die Frage zu diskutieren, ob es angesichts <strong>der</strong> vielfältigen Probleme,<br />

die sich mit <strong>der</strong> Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung ergeben, nicht besser gewesen wäre, die<br />

gesamte Materie wie in den Jahren davor im Graubereich <strong>der</strong> öffentlich nicht (kaum)<br />

Endbericht 181


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

diskutierten Illegalität zu lassen. An<strong>der</strong>s gefragt, was wäre passiert, wenn nichts passiert<br />

wäre?<br />

Rechtssicherheit: Die Fortführung eines nichtlegalen Zustandes hätte die Situation <strong>der</strong><br />

absolut fehlenden Rechtssicherheit verlängert und zwar für die <strong>Betreuung</strong>skräfte wie für die<br />

betreuten Personen (ihre Anngehörigen). Es wäre zwar weiter möglicherweise im<br />

„Normalbetrieb“ nichts passiert, aber ohne Legalisierung würde ständig das<br />

Damoklesschwert <strong>der</strong> unvorhergesehenen Ereignisse über <strong>der</strong> Situation schweben, etwa,<br />

wenn etwas passiert (ein Unfall bzw. eine Verletzung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sperson, eine<br />

Schädigung <strong>der</strong> zu betreuenden Personen etc.). Dann entsteht unabwendbar die Frage: Wer<br />

haftet nun? Wer leistet Schadenersatz? Und möglicherweise auch: Wer wird nun bestraft?<br />

Die Gefahr <strong>der</strong> Bestrafung existiert bei nichtlegalen <strong>Betreuung</strong>sverhältnissen freilich auch im<br />

„Normalbetrieb“, nämlich als Folge einer Anzeige, sei es bei einer Routinekontrolle o<strong>der</strong><br />

durch missliebige Dritte. Nur die umfassende Legalisierung durch die Schaffung<br />

entsprechen<strong>der</strong> gesetzlicher Bestimmungen hat die Voraussetzung für Rechtssicherheiten<br />

aller Beteiligten geschaffen.<br />

Wachsen<strong>der</strong> Bedarf: Durch die demografische Entwicklung, durch die Planung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>,<br />

nach <strong>der</strong> die Zahl <strong>der</strong> Heimplätze bereits jetzt und auch in <strong>der</strong> Zukunft langsamer wächst<br />

(wachsen wird) als durch den demografischen Mehrbedarf erfor<strong>der</strong>lich wäre (siehe z.B.<br />

BMSG 2004:58f) und auch durch steigende Ansprüche an qualitätsvolle Pflege und<br />

<strong>Betreuung</strong> in den eigenen vier Wänden wird die Nachfrage nach pflegeergänzen<strong>der</strong><br />

Hausbetreuung weiter wachsen. Gleichzeitig nimmt das Angebot (zumindest aus den<br />

bisherigen Herkunftslän<strong>der</strong>n) nicht zu, son<strong>der</strong>n sinkt bereits. Die Erweiterung <strong>der</strong> EU im Mai<br />

2004 hat dazu geführt, dass den <strong>Betreuung</strong>skräften aus den Beitrittsstaaten <strong>der</strong> (legale)<br />

Arbeitsmarkt in <strong>der</strong> stationären und mobilen Pflege in jenen Län<strong>der</strong>n offen steht, die keine<br />

Übergangsbestimmungen am Arbeitsmarkt haben (seit 2004 waren das Großbritannien,<br />

Irland und Schweden, mittlerweile sind weitere Staaten gefolgt). Dazu kommt, dass reiche<br />

Erdölstaaten (z.B. Saudiarabien, die Vereinigten Arabischen Emirate) in den letzten Jahren<br />

verstärkt medizinisches und Pflegepersonal aus Tschechien und <strong>der</strong> Slowakei anwerben und<br />

das unter vergleichsweise sehr gute Bedingungen. Wenn man davon ausgeht (und wir<br />

gehen davon aus), dass diese nunmehr fehlenden Hausbetreuungskräfte nicht beliebig aus<br />

an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n (z.B. <strong>der</strong> Ukraine, Moldawien o<strong>der</strong> den transkaukasischen Staaten)<br />

substituierbar ist, muss diese Beschäftigung durch eine Aufwertung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sarbeit für<br />

die <strong>Betreuung</strong>spersonen aus den bisherigen Herkunftslän<strong>der</strong>n und für den normalen<br />

österreichischen Arbeitsmarkt deutlich attraktiver gemacht werden. Dazu ist die (geför<strong>der</strong>te)<br />

Legalisierung ein erster Schritt, verbunden mit <strong>der</strong> Einbeziehung dieser Tätigkeit in den<br />

Sozialversicherungsschutz (Krankenversicherung, Pensionsanspruch170 ).<br />

Dumpinggefahr: Illegale und unkontrollierte Arbeitsverhältnisse sind immer preisgünstiger<br />

als legalisierte Beschäftigungen. Illegale Hausbetreuung kann die Preise <strong>der</strong> offiziellen<br />

mobilen und stationären Pflege unterlaufen, insbeson<strong>der</strong>e dort, wo die Hausbetreuung nicht<br />

pflegeergänzend, son<strong>der</strong>n pflegeersetzend eingesetzt wird. Daher war vor <strong>der</strong> Legalisierung<br />

die stationäre Pflege deutlich deutlich stärker von dieser Dumpingwirkung bedroht (betroffen)<br />

170 Zugegebenermaßen verliert man durch die Legalisierung in Österreich den Großteil jener <strong>Betreuung</strong>spersonen, die neben<br />

dem illegalen Erwerb in Österreich in ihrem Heimatland ein Transfereinkommen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) beziehen.<br />

Umso attraktiver sollte die Beschäftigung für jene werden, die hier legal arbeiten wollen (können).<br />

Endbericht 182


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

als die mobile Pflege mit ihrer ohnehin knappen Personaldecke. Legalisierung <strong>der</strong><br />

Hausbetreuung schafft ein höheres Maß von Wettbewerbsgleichheit und macht deutlich,<br />

dass es sich hier um pflegeergänzende und nicht um pflegeersetzeden Maßnahmen handelt<br />

und ist daher ein wichtiges Instrument gegen diese Dumpinggefahr.<br />

Qualitätskontrolle: Die Kontrolle <strong>der</strong> Qualität von pflegeergänzen<strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong> kann nur<br />

erfolgen, wenn es sich hier um legalisierte <strong>Betreuung</strong>sverhältnisse handelt, weil nur eine<br />

legale Beschäftigung (sei sie selbständig, sei sie unselbständig) bzw. die auf legaler<br />

Beschäftigung aufbauende För<strong>der</strong>ung überhaupt Handhaben für qualitätssichernde bzw.<br />

qualitätserweiternde Maßnahmen bietet.<br />

Generalprävention: Schließlich handelt es sich bei <strong>der</strong> Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung<br />

um eine generalpräventive Maßnahme mit weitergehen<strong>der</strong> Bedeutung. Denn beim Haushalt<br />

handelt es sich um den „Beschäftigungssektor mit dem höchsten Anteil ungeschützter,<br />

illegaler Beschäftigung171 “ (BSFSJ 2006:159), allerdings nicht um den einzigen. Ähnlich<br />

gelagerte Beschäftigungen im Bereich persönlicher Dienstleistungen (Reinigung,<br />

Gastronomie, Einzelhandel, Fußpflege, mobile und stationäre Altenbetreuung) sind ähnlich<br />

prekarisierungsgefährdet. Stillschweigende o<strong>der</strong> offene Duldung <strong>der</strong> illegalen<br />

Beschäftigungsverhältnisse im Bereich <strong>der</strong> Hausbetreuung würde den Damm gegenüber<br />

dem Beschäftigungsschutz in vielen ähnlich gelagerten prekären o<strong>der</strong> seimiprekären<br />

Dienstverhältnisse bald recht brüchig gemacht haben, vor allem vor dem Hintergrund eines<br />

starken Einkommensdrift zwischen Österreich und seinen nördlichen und östlichen<br />

Nachbarlän<strong>der</strong>n.<br />

Übrigens sprachen all diese Gründe, die für eine Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung ins Feld<br />

geführt werden, auch dafür, die Pardonierung nach dem 30. 6. 2008 nicht weiter zu<br />

verlängern.<br />

10.10 Reaktionen <strong>der</strong> Vermittlungsagenturen<br />

Die in- und ausländischen Vermittlungsagenturen haben im letzten Jahr weitgehend auf die<br />

rechtlichen Verän<strong>der</strong>ungen in Österreich reagiert, allerdings auf unterschiedliche Weise. Ein<br />

Vergleich <strong>der</strong> Homepages <strong>der</strong> (uns bekannten) rund 30 Agenturen172 aus dem Juni/Juli 2008<br />

gegenüber dem Mai 2007 macht dies deutlich.<br />

Am Beispiel einiger Agenturen können die Verän<strong>der</strong>ungen des letzten Jahres gezeigt<br />

werden:<br />

• Buwag (Slowakei) – Auf ihrer Homepage steht neu (wörtliches, nicht fehlerfreies<br />

Zitat): „Alle unsere Personenbetreuerinnen sind selbstständig und haben alle<br />

Unterlagen für eine legale Arbeit im Sinne des Gesetzes Österreichische Ämter ab 1.<br />

1. 2008. Der Lohn <strong>der</strong> Frauen hängt von den gesundheitlichen Zustand gepflegter<br />

Person.“ Anmerkung: Früher stand dort auch ein Betrag: 35,- bis 40,- € pro Tag.<br />

171 Und dieser Befund gilt nicht nur für Deutschland, son<strong>der</strong>n wahrscheinlich auch für Österreich<br />

172 Etliche kleinere Agenturen (wahrscheinlich nur Ein-Personen-Unternehmungen), <strong>der</strong>en Homepages sich im Jahr 2007 noch<br />

im Internet finden ließen, sind mittlerweile wie<strong>der</strong> daraus verschwunden; das muss allerdings nicht automatischheißen, dass sie<br />

ihre Vermittlungstätigkeit eingestellt haben, es kann auch bedeuten, dass sie tiefer in die Illegalität gerutscht sind und nun nur<br />

mehr über Direktkontakt bzw. Mundpropaganda arbeiten<br />

Endbericht 183


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Mittlerweile gibt es hier (und bei einigen an<strong>der</strong>en Agenturen) konkrete<br />

•<br />

Kosteninformationen nur über direkte Anfrage.<br />

Seniorenhilfe (Österreich) – Auf dieser Homepage steht neu: „Eine umfassende<br />

Information über den Legalitätsstatus ausländischer Betreuer/innen gemäß<br />

Hausbetreuungs-Gesetz 2007 und §159 und §160 <strong>der</strong> Gewerbeordnung ist<br />

selbstverständlich.“ Auf dieser Homepage werden nach wie vor Kosten angeführt. Sie<br />

sind zum Teil ein bisschen gestiegen (für <strong>Betreuung</strong> von 20:00 bis 8:00 von 35,- auf<br />

44,- € pro Tag), als neue Angabe findet sich: 24-Std.-<strong>Betreuung</strong> kostet ab 50,- € am<br />

Tag. Diese Information gab es früher nicht. Mehr Infos unter:<br />

•<br />

http://www.seniorenhilfe.at/<br />

Joma – Diese Agentur ist anscheinend von Wien in die Slowakei (nach Bratislava)<br />

umgesiedelt. Weiterhin finden sich kaum Infos auf ihrer Homepage; hier findet sich<br />

nur ihr Angebot (24-Std.-<strong>Betreuung</strong>), sonst nichts. Es lassen sich aber viele<br />

slowakische Anzeigen im Internet finden, dass Joma BetreuerInnen sucht und ihnen<br />

legale Arbeit in Österreich anbietet (vom Mai 2008).<br />

• „Altern in Würde“: Diese große, um Legalisierung bemühte, Agentur aus Bratislava<br />

hat im letzten Jahr 350 Slowakische BetreuerInnen verloren (MitarbeiterInnenstand<br />

ist von 850 auf 500 gesunken) und wirbt mittlerweile Personal intensiv in Rumänien<br />

an.<br />

Zusammenfassend: bei vielen Homepages finden sich Informationen über die Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Legalität <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>, aber es ist so, dass jetzt auf den meisten Homepages keine<br />

Preise mehr zu finden sind, manche Homepages sind gar nicht mehr zu finden. Allerdings<br />

lässt sich aus den Aussagen auf den Homepages nicht schließen, dass die jeweilige Agentur<br />

tatsächlich (nur) legale (legalisierte) <strong>Betreuung</strong> anbietet. Es ist allerdings anzunehmen, dass<br />

<strong>der</strong> agenturinterne Wettbewerb und die gegenseitige Aufmerksamkeit in den kommenden<br />

Jahren zu einer gewissen Marktbereinigung führen wird. So vertreten Agenturen, die selbst<br />

legalisiert haben, vehement die Meinung, dass mit Ende <strong>der</strong> Amnestie tatsächlich gestraft<br />

werden müsse, um jene, die legalisiert haben, nicht vor den Kopf zu stoßen173 .<br />

10.11 Öffentlichkeitsarbeit<br />

Ein Kritikpunkt, <strong>der</strong> in unseren Befragungen geäußert worden war, war „schlechte o<strong>der</strong><br />

fehlende Information“. Daher muss die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums<br />

und ihre Umsetzung in den Medien näher analysiert werden.<br />

Diese Medienanalyse versucht, alle direkten Aussendungen des Ministeriums, die benutzten<br />

Medien und die Reaktionen auf die Aussendungen zu umfassen. Lei<strong>der</strong> war es nicht sehr<br />

einfach, in <strong>der</strong> kurzen, uns verfügbaren Zeitspanne das benötigte Material zu bekommen.<br />

Deshalb konnte bei den Inseraten nur das interpretiert werden, was übermittelt wurde. Laut<br />

einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von BM Dr. Buchinger wurden zwischen Mai<br />

2007 und März 2008 insgesamt 83 Inserate geschalten. Uns standen allerdings nur zwei<br />

173 Allerdings würde „strafen“ bedeuten, dass die zu betreuenden Personen als (illegale) DienstgeberInnen angezeigt und ggf.<br />

bestraft werden, was bedeuten würde, dass auf diese Art das Problem auf dem Rücken <strong>der</strong> Schwächsten in diesem Feld<br />

ausgetragen würde. Hier besteht nach wie vor ein (unlösbarer?) Konflikt zwischen dem Legalitätsprinzip und dem<br />

Sozialschutzprinzip.<br />

Endbericht 184


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Druckstrecken, ein Informationsblatt zur Legalisierung, eine Broschüre zur 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong> und ein Inserat zur Verfügung. Qualitätskriterien für die hier vorgelegte Bewertung<br />

waren in erster Linie Inhalt und Übersichtlichkeit des Materials. Hier kann die Qualität <strong>der</strong><br />

Medienarbeit des BMSK zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> nur exemplarisch dargestellt werden.<br />

Daneben wird auch die allgemeine Berichterstattung zur 24-Stunden-Pflege im<br />

Untersuchungszeitraum dargestellt.<br />

Außer den Kontakten zum Ministerium wurden auch APA-OTS und die Homepage<br />

www.pflegedaheim.at als Informationsquellen verwendet.<br />

10.11.1 Informationstätigkeit des Sozialministeriums<br />

Bei <strong>der</strong> Medienarbeit des BMSK bezüglich 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> sind zwei Phasen zu<br />

unterscheiden, eine erste Informationswelle im Sommer 2007 und eine zweite<br />

Informationswelle um die Jahreswende 2007/2008<br />

10.11.1.1 Erste informationswelle<br />

Die erste Informationswelle betreffend die Neuerungen im Bereich <strong>der</strong> Pflegevorsorge, vor<br />

allem <strong>der</strong> legalen 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>, begann im Mai 2007 und band die zuständigen<br />

Stellen des Sozialministeriums und des Bundessozialamtes mit ein.<br />

Das Bundessozialamt (BSB) mit seinen Landesstellen fungierte dabei als zentrale<br />

Anlaufstelle für alle Fragen betreffen die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>.<br />

Als erste Maßnahmen wurden gesetzt:<br />

• Die Erstellung eines Info-Blattes zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>, das durch das Ressort<br />

und Multiplikatoren (Ärzte) verteilt wurde.<br />

• Sujets für die Schaltung von Inseraten.<br />

• Auf den Webseiten des BSB und des BMSK wurden die wichtigsten Informationen<br />

bereitgestellt.<br />

• Die Webseite www.pflegedaheim.at wurde als Drehscheibe mit den nötigsten<br />

Informationen ausgestattet. Unter an<strong>der</strong>en wurden die wichtigsten Fragen betreffend<br />

die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> als FAQs angeboten.<br />

• Auf www.pflegedaheim.at wurde ein User-Forum zum Thema Rund um die Uhr-<br />

<strong>Betreuung</strong> installiert.<br />

• Im Bundessozialamt wurde unter 0800-220303 eine spezielle Hotline eingerichtet<br />

(siehe vorne).<br />

• Antragsformulare und ein Mustervertrag für das freie Gewerbe wurden auf den<br />

jeweiligen Webseiten bereitgestellt.<br />

10.11.1.2 Zweite Informationswelle<br />

Im November 2007 begann die zweite Informationswelle, die sich sowohl an alle<br />

PflegegeldbezieherInnen ab Stufe 3 wie an ein Fachpublikum unter Einbindung von<br />

Endbericht 185


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Kooperationspartnern gewendet hatte. Dabei wurden die wichtigsten Informationen über<br />

Regionalmedien und den Gemeindebund verbreitet.<br />

• An BezieherInnen von Pflegegeld ab <strong>der</strong> Stufe 3, die nicht in Pflegeheim<br />

untergebracht sind (rund 115.000 EmpfängerInnen), wurde unter Hinweis auf<br />

Ansprechstellen und För<strong>der</strong>modell ein Direct-Mail (per post) verschickt. Beigefügt war<br />

eine Rückantwortkarte an das BMSK mit <strong>der</strong> Option, schriftliches Informaterial bzw.<br />

Hausbesuche von diplomierten Fachkräften und persönliche telefonische Beratung<br />

anzufor<strong>der</strong>n.<br />

Der Hauptteil wurde von <strong>der</strong> PVA gemeinsam mit den Mitteilungen über die 2008 erfolgte<br />

Pensionsanpassung versandt. Die SVA <strong>der</strong> gewerblichen Wirtschaft, die SVA <strong>der</strong> Bauern,<br />

die BVA, die Notariatsversicherung und die AUVA unterstützten das BMSK, ebenso die Post<br />

und die ÖBB. Für das BSB wurde die Aussendung vom BMSK direkt erledigt und die Län<strong>der</strong>,<br />

die in mittelbarer Bundesverwaltung für die Bereiche Opferfürsorge und Landeslehrer<br />

Pflegegeldfälle verwalten, wurden um die Information <strong>der</strong> beiden Personengruppen ersucht.<br />

Weitere Informationsarbeit des BMSK umfasste:<br />

• Eine Pressekonferenz mit <strong>der</strong> slowakischen Sozialministerin in Bratislava am<br />

21.12.2007.<br />

• Die Übersetzung <strong>der</strong> wichtigsten Informationen auf www.pflegedaheim.at in die<br />

slowakische Sprache. Die Seiten <strong>der</strong> jeweiligen Sozialministerien wurden verlinkt.<br />

• Eine in erster Auflage 40.000 Stück umfassende Broschüre „24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

zu Hause“.<br />

• Ein neues Informationsblatt „Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> zu Hause“ für<br />

die Kooperationspartner (Trägerorganisationen für <strong>Betreuung</strong> und Pflege, SV-<br />

Träger). Über den österreichischen Gemeindebund wurden die Info-Blätter per Mail<br />

an die Bürgermeister versendet.<br />

• Der „Mustervertrag freies Gewerbe“ wurde aktualisiert, in slowakisch, ungarisch,<br />

rumänisch, tschechisch und polnisch übersetzt und auf Webseiten zum Download<br />

bereitgestellt.<br />

• Über den Verband <strong>der</strong> Regional-Medien wurde eine „Druckstrasse“ mit den<br />

wichtigsten Informationen redaktionell gestaltet und geschaltet (siehe unten).<br />

• Am 19.12.07 erfolgte eine redaktionelle Schaltung in einer Tageszeitung (3 Mio.<br />

LeserInnen).<br />

• Verteilung <strong>der</strong> BMSK-INFO-Blätter über den Hauptverband <strong>der</strong> SV-Träger.<br />

• Die Gebietskrankenkassen erteilen Auskunft und Hilfestellung betreffend die<br />

Anmeldung und Abwicklung unselbstständiger PersonenbetreuerInnen.<br />

• Unterstützung <strong>der</strong> WKO bei <strong>der</strong> Gewerbeanmeldung und bei <strong>der</strong> Anmeldung zur<br />

Sozialversicherung <strong>der</strong> Gewerbetreibenden.<br />

• Die eingerichtete Gratis-Hotline zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> beim BSB wurde<br />

personell und technisch erweitert. Es wurden aber kein neues Personal eingestellt,<br />

son<strong>der</strong>n MitarbeiterInnen des BSB hatten nun diese Aufgabe neben ihrer bisherigen<br />

Tätigkeit zu erfüllen.<br />

• Die Bundessozialämter verstärkten darüber hinaus ihre Beratungs- und<br />

Informationsdienste zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>.<br />

Endbericht 186


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

• Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz hielt Telefonsprechstunden<br />

in mehreren Zeitungen ab (u. a. Kärnter-Woche, Salzburger Nachrichten) und gab an<br />

<strong>der</strong> Gratis-Hotline Auskunft.<br />

• Bei Seniorenmessen und Senior-Aktiv-Veranstaltungen wurden Informationsstände<br />

des BMSK eingerichtet.<br />

• Über die Ärztekammer wurden die Info-Blätter des BMSK in den Ordinationen <strong>der</strong><br />

nie<strong>der</strong>gelassenen ÄrztInnen aufgelegt.<br />

• Die Landessozialreferenten wiesen in ihrem Wirkungsbereich auf das För<strong>der</strong>modell<br />

hin.<br />

• Auf <strong>der</strong> Plattform www.pflegedaheim.at finden sich alle wesentlichen Informationen<br />

zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>, Anträge für För<strong>der</strong>ungen und Musterverträge. Bis<br />

Februar 2008 wurden hier ca. 50.000 Zugriffe verzeichnet Die schriftlichen<br />

Informationsmaterialien wurden zwischen Mai 2007 und Dezember 2007 3000 Mal<br />

heruntergeladen.<br />

Ab 4.2.08 wurde <strong>der</strong> erste One-Stop-Shop (OSS) eingerichtet, <strong>der</strong> die Erledigung aller<br />

Formalitäten für eine legale 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> an einem Ort ermöglicht (siehe auch<br />

weiter oben). Neben dieser zentralen Einreichmöglichkeit, an <strong>der</strong> Experten aus<br />

unterschiedlichen Fachrichtungen die AntragstellerInnen unterstützten, wurde hier eine auf<br />

individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Beratung für alle Bereiche <strong>der</strong> 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong> geboten.<br />

In einer Servicemappe, die in Kooperation mit dem Hauptverband <strong>der</strong><br />

Sozialversicherungsträger erstellt wurde, finden sich Informationsmaterialien über die<br />

Legalisierungsschritte und die notwendigen Unterlagen.<br />

10.11.2 Informationen des Bundessozialamtes<br />

Im Folgenden werden die uns zugänglichen Öffentlichkeitsaktivitäten (neben den bereits<br />

analysierten telefonischen Beratungen) <strong>der</strong> Landesstelen des BSB dargestellt174 .<br />

10.11.2.1 Landesstelle Burgenland<br />

Beteiligung an den vom Land organisierten wöchentlichen Beratungen in den<br />

Bezirkshauptmannschaften im Rahmen des OSS. Als Vorbereitung auf den OSS wurde am<br />

29.11.07 ein Round Table mit den beteiligten Organisationen abgehalten, im Dezember 2007<br />

eine Informationsveranstaltung für leitende Gemeindeantestellte in allen Bezirken, sowie am<br />

21.1.08 eine Informationsveranstaltung für die MitarbeiterInnen in den<br />

Bezirkshauptmannschaften.<br />

10.11.2.2 Landesstelle Kärnten<br />

Drei Beratungstage aller mit <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> befassten Institutionen am 29.1.08,<br />

7.2.08 und 7.5.08.<br />

174 Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit;<br />

Endbericht 187


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

10.11.2.3 Landesstelle Nie<strong>der</strong>österreich<br />

Vortrag am 21.2.08 im Gemeindeamt Hainfeld, sowie ein Infostand bei <strong>der</strong> Seniorenmesse<br />

am 21. und 22.2.08 im VAZ St. Pölten.<br />

10.11.2.4 Landesstelle Oberösterreich<br />

Am 27.6. und 29.6.07 wurden die MitarbeiterInnen eingeschult; Vernetzungsbesprechung mit<br />

<strong>der</strong> OÖ GKK am 28.8.07, Vernetzungsbesprechung mit <strong>der</strong> SV Gewerbe am 23.8.07,<br />

Referat beim Sozialservice Traun am 8.11.07; Run<strong>der</strong> Tisch mit allen betroffenen<br />

Institutionen in <strong>der</strong> Landesstelle Oberösterreich am 8.1.08; Referat Sozialservicestellen<br />

Oberösterreich am 13.3.08; Vernetzungsbesprechungen für den OSS am 21.1.08, 23.1.08<br />

und 6.2.08;<br />

Zwischen 12.2. und 14.7.08 werden mindestens wöchentlich Sprechtage zum OSS<br />

abwechselnd bei den Magistraten und Bezirkshauptmannschaften abgehalten.<br />

10.11.2.5 Landesstelle Salzburg<br />

Durchführung einer Koordinations- und Informationsveranstaltung mit den<br />

Kooperationspartnern (Land, Finanzamt, Kammer, Gewerbeämter,<br />

Sozialversicherungsanstalten) in <strong>der</strong> Landesstelle am 8.1.08. Insgesamt wurden im<br />

Bundesland Salzburg 19 OSS durchgeführt.<br />

10.11.2.6 Landesstelle Steiermark<br />

Sprechtage in OSS in allen Regionen, sowie ein Vortrag auf Einladung des<br />

Sozialhilfeverbandes Hartberg. Alle 541 steirischen Gemeinden und sämtliche regionale<br />

Medien wurden angeschrieben und darüber informiert.<br />

10.11.2.7 Landesstelle Tirol<br />

Vorträge beim Tiroler Pensionistenverband, im Gemeindesaal Axams, beim<br />

Pensionistenverband Heiming, bei den Sozialarbeitern <strong>der</strong> TILAK, im Volkshaus Lienz, bei<br />

den Tiroler ÖGB-Frauen, beim Rotary-Club Innsbruck, Telefonstunde <strong>der</strong> Tiroler<br />

Tageszeitung, Telefonstunden im „LIFE-Radio“, ORF-Tirol „Radio zum Mitreden“, Interview<br />

„Radio Osttirol“.<br />

Endbericht 188


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

10.11.2.8 Landesstelle Vorarlberg<br />

Telefonische Beratungen, Beratungen in <strong>der</strong> Landesstelle, Beratung an Sprechtagen in den<br />

Bezirken gemeinsam mit WKO, SV Gewerbe und <strong>der</strong> Landesregierung. Info-Stand bei einer<br />

Veranstaltung für pflegende Angehörige in Batschuns.<br />

10.11.2.9 Landesstelle Wien<br />

In Kooperation mit <strong>der</strong> SV des Gewerbes, dem Grün<strong>der</strong>service <strong>der</strong> Wirtschaftskammer und<br />

Gebietskrankenkasse wurde <strong>der</strong> OSS im Bundessozialamt im Februar 2008 durchgeführt 175 .<br />

Im Vorfeld gab es ein Round-Table-Gespräch <strong>der</strong> Kooperationspartner.<br />

10.11.2.10 Überregionale Aktivitäten des BSB<br />

Zwischen März 2007 und Jänner 2008 fanden zum Thema 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> und<br />

Pflege folgende öffentliche Pressetermine statt:<br />

• 20.03.07:Pressekonferenz „Aktuelles zur <strong>Betreuung</strong> und Pflege“<br />

• 18.04.07:Pressefrühstück „Aspekte <strong>der</strong> Pflege und <strong>Betreuung</strong> aus seniorenpolitischer<br />

Sicht“<br />

• 21.09.07:Pressekonferenz „Neue Ansätze in <strong>der</strong> Unterstützung von Demenz-<br />

PatientInnen und <strong>der</strong>en Angehörigen“<br />

• 10.10.07:Pressefrühstück „Weiterentwicklung <strong>der</strong> Pflegevorsorge in Österreich - die<br />

nächsten Schritte“<br />

• 18.10.07:Pressekonferenz „Mehr Rechtssicherheit bei Heimverträgen“<br />

• 06.11.07:Pressekonferenz „Im Fokus: Pflege und <strong>Betreuung</strong> - Betroffenheiten,<br />

Meinungen, For<strong>der</strong>ungen<br />

• 21.12.07:Pressekonferenz „Informationsoffensive legale 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> in<br />

Österreich“ in Bratislava<br />

• 09.01.08:Pressekonferenz „Serviceoffensive zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>“<br />

• 16.01.08:Pressefrühstück „Legalisierung schafft Sicherheit - Erfahrungen zur 24-<br />

Stunden <strong>Betreuung</strong> aus <strong>der</strong> Praxis“<br />

• 07.04.08:Pressekonferenz zum Thema „Pflege und <strong>Betreuung</strong>“<br />

• 14.04.08:Pressekonferenz zum Thema „Unterstützungsangebot bei<br />

•<br />

Demenzerkrankungen -10 Jahre Pflegetelefon“<br />

05.05.08:Pressekonferenz „Novelle des Bundespflegegeldgesetzes“<br />

• 29.05.08:Pressekonferenz „Legalisieren jetzt! - Zwischenbilanz und Ausblick zur 24-<br />

Stunden-<strong>Betreuung</strong>“<br />

Seit 2007 wurden durch das BSB zum Thema 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> 83 Inserate geschaltet<br />

und 2 Hörfunk-Kooperationen eingegangen (Stand: März 2008). Als „redaktioneller“ Beitrag<br />

im Sinne von Adventorials wurde eine mehrseitige Druckstrecke im Umfang von 2 Seiten und<br />

4 Seiten zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> gestaltet und in folgenden Medien geschaltet.<br />

175 Auf Grund <strong>der</strong> geringen Nachfrage in Wien (urbane Struktur, leichte Zugänglichkeit aller Stellen) wurde in Wien im Folgenden<br />

kein OSS mehr abgehalten; Information aus <strong>der</strong> ExpertInnenrudne am 8.7.2008<br />

Endbericht 189


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

• Kronenzeitung: Ausgabe vom 19.12.07<br />

• Regionalmedien, div. Ausgaben im Dezember 2007<br />

• Magazin „tele“ im Jänner und Februar 2008<br />

• Bezirksmagazin im Februar 2008<br />

10.11.3 Informationsmaterial des BMSK<br />

Seit 2007 wurde im Auftrag des Ministeriums nachfolgendes Informationsmaterial erstellt:<br />

• Erstinformationsblatt zur 24-Stunden <strong>Betreuung</strong><br />

Auflage: ca. 25.000 Stück (alle ausgegeben176 )<br />

• Broschüre „24 Stunden <strong>Betreuung</strong> zu Hause“<br />

Auflage: 40.000 Stück (ausgegeben: 27.821 Stück)<br />

• Infoblatt „Das Wichtigste zur 24-Stunden <strong>Betreuung</strong> zu Hause“<br />

Auflage: 14.000 Stück (ausgegeben: 656 Stück)<br />

• Infoblatt „Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden <strong>Betreuung</strong>“<br />

Auflage: 14.000 Stück (davon ausgegeben: 4367 Stück)<br />

• Beratungsmappe zur 24-Stunden <strong>Betreuung</strong> für alle neun Bundeslän<strong>der</strong><br />

Auflage: 2000 Stück (ausgegeben: 1730 Stück)<br />

Diese Infomaterialien können auf www.pflegedaheim.at downgeloadet bzw. über den<br />

Broschürenversand des BMSK bestellt werden. Zusätzlich wurde z. B. ein Mustervertrag zur<br />

24-Stunden <strong>Betreuung</strong> in deutsch, ungarisch, tschechisch, slowakisch, polnisch und<br />

rumänisch in kleineren Auflagezahlen hergestellt und bei Veranstaltungen o<strong>der</strong> bei Bedarf<br />

ausgegeben.<br />

10.11.4 Analyse <strong>der</strong> Web-Pages<br />

Seit zumindest Beginn des Jahres 2008 177 finden sich auf <strong>der</strong> Informationshomepage <strong>der</strong><br />

Bundesregierung (www.help.gv.at) eigene, leicht aufzufindende und recht informative und<br />

verständliche 178 Informationsseiten über die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>, ihre rechtliche Regelung<br />

(quasi als „Anleitung“ zur Legalisierung) und die För<strong>der</strong>ung neben Deutsch in weiteren sechs<br />

Sprachen (polnisch, rumänisch, slowakisch, tschechisch, ukrainisch, ungarisch) aus den<br />

Hauptherkunftslän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> HausbetreuerInnen.<br />

Lei<strong>der</strong> ist bei „help.gv“ ein Zugriffszähler, <strong>der</strong> über die Zahl <strong>der</strong> Abfragen einzelner Seiten<br />

Auskunft geben könnte, nur bei den wichtigsten Seiten installiert, sodass es uns nicht<br />

möglich war, festzustellen, wie oft diese Seiten in welcher Sprache abgerufen werden.<br />

176 Stand Juni 2008 (gilt auch für die folgenden Punkte)<br />

177 Es konnte von uns nicht mehr exakt rekonstruiert werden, ab wann diese mehrsprachige Informationsseiten freigeschalten<br />

sind.<br />

178 Wir haben auf grundlage <strong>der</strong> Sprachkompetenz in <strong>der</strong> SFS die tschechische und die slowakische Site angesehen und<br />

schließen daraus auf die an<strong>der</strong>en Sprachen<br />

Endbericht 190


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

10.11.5 Analyse <strong>der</strong> Medienarbeit und <strong>der</strong> Inserate<br />

10.11.5.1 Das Inserat des BMSK<br />

Das hier dargestellte und interpretierte Inserat war das einzige, das uns für die<br />

Medienanalyse von Seiten des Bundesministeriums zur Verfügung gestellt wurde.<br />

Quelle: BMSK<br />

Inserat des BMSK<br />

Kritische Bewertung: Diese Anzeige wirkt wenig informativ, es wird hauptsächlich auf die<br />

Pflegehomepage (www.pflegedaheim.at) und auf das Pflegetelefon verwiesen. Es wurde,<br />

wie es scheint, eher dazu geschaffen, die Leute an die Beratungsstellen weiterzuleiten, als<br />

sie zu informieren. Da <strong>der</strong> Schriftzug „24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>“ relativ unscheinbar wirkt,<br />

könnte die Lenkung <strong>der</strong> Aufmerksam auf das eigentliche Ziel des Inserates, nämlich die<br />

Betroffenen über die Möglichkeit <strong>der</strong> legalen 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> zu informieren, gelitten<br />

haben. Wichtig ist es auch, die Schriftgröße <strong>der</strong> Informationen in <strong>der</strong> unteren Hälfte, mit jener<br />

Schriftgröße <strong>der</strong> drei Sätze am oberen Rand des Inserates zu vergleichen. Auch die<br />

Aufteilung des Blattes lässt erkennen, dass weniger als die Hälfte mit Informationen zum<br />

<strong>Betreuung</strong>smodell gefüllt ist. Möglicherweise war dieses Inserat von den ZeitungsleserInnen<br />

schwer als Information zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> zu erkennen.<br />

Endbericht 191


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

10.11.5.2 Die Druckstrecken<br />

Die Druckstrecken als weitere zentrale Werbeträger des BMSK sind sehr gut gestaltet, es<br />

ist viel Information darin enthalten und sie werden durch ansprechende Bil<strong>der</strong> aufgelockert.<br />

In <strong>der</strong> zweiseitigen Druckstrecke werden die sieben Schritte zur Legalisierung kurz und<br />

prägnant aufgezählt, dabei wird zwischen selbstständiger und angestellter <strong>Betreuung</strong>skraft<br />

unterschieden, ohne zu verwirren. Der einzige Kritikpunkt an <strong>der</strong> ersten Seite dieser<br />

Druckvorlage betrifft die Darstellung <strong>der</strong> Internetadressen in <strong>der</strong> Fußzeile des Dokuments, da<br />

diese sich zu wenig vom weißen Hintergrund abheben und daher nicht gut sichtbar sind179 .<br />

Die zweite Seite <strong>der</strong> angesprochenen Druckstrecke ist bezüglich <strong>der</strong> Spaltenaufteilung nicht<br />

sehr gut entworfen worden, da die eigentliche Information zur För<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> mittleren<br />

Spalte zu finden ist, in den an<strong>der</strong>en beiden Textspalten finden sich ein Hinweis zu einer<br />

Broschüre und ein Ratschlag des Sozialministers. Diese Aufteilung macht die Seite etwas<br />

unübersichtlich. Am unteren Ende findet sich eine beispielhafte Rechnung <strong>der</strong> entstehenden<br />

Mehrkosten – jedoch wird nur das Selbstständigenmodell abgedeckt, für die Möglichkeit <strong>der</strong><br />

angestellten <strong>Betreuung</strong>spersonen werden keine Angaben zu zusätzlichen Kosten gemacht.<br />

Die vierseitige Druckstrecke enthält bis auf einige wenige Zusätze die gleichen<br />

Informationen, wie die zweiseitige. Teilweise (z.B. bei <strong>der</strong> Information über den OSS auf<br />

Seite 1) ist die Spaltenaufteilung wie<strong>der</strong> nicht optimal gelungen und auch die Internetseiten<br />

sind wie<strong>der</strong> in einem undeutlichen Grau am Seitenende angegeben. Die Darstellungen <strong>der</strong><br />

Seiten 2 und 3 sind jedoch sehr übersichtlich geworden und <strong>der</strong> Inhalt ist klar verständlich<br />

und ansprechend. Hier sind zwei Rechenbeispiele bezüglich <strong>der</strong> Mehrkosten angeführt,<br />

eines für das Selbstständigenmodell und eines für das Unselbstständigenmodell. Auf <strong>der</strong><br />

letzten Seite bleibt nur eine Frage offen: Was ist bezüglich <strong>der</strong> Gewerbeanmeldung zu<br />

beachten, wenn die Person nicht aus einem EU-Staat bzw. aus einem Staat des EWR<br />

kommt?<br />

10.11.5.3 Wo und wann wurde das Material verbreitet?<br />

Es sind, laut Angaben, die uns durch Mag. Lapp übermittelt wurden, bis zum Stichtag 2.5.<br />

2008 insgesamt 83 Inserate geschaltet worden. Zusätzlich wurden noch zwei Hörfunk-<br />

Kooperationen eingegangen. In den folgenden Zeitungen sind zu den hier angegeben<br />

Terminen die Inserate erschienen:<br />

Tabelle 97 Verbreitung <strong>der</strong> Inserate<br />

Datum Medium<br />

15.06.2007 Kronenzeitung, Kurier<br />

23.06.2007 Kleine Zeitung, OÖ Nachrichten, Sbg. Nachrichten, Tiroler TZ,<br />

Vorarlberger NR, Standard, Presse<br />

24.06.2007 Kronenzeitung, Kurier<br />

179 Für schlechtsichtige und farbenblinde Menschen schwer lesbar<br />

Endbericht 192


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Fortsetzung<br />

27.06.2007 Die ganze Woche, Journal Graz<br />

28.06.2007 Österreich, HEUTE<br />

30.06.2007 Kleine Zeitung, OÖ Nachrichten, Sbg. Nachrichten, Tiroler TZ,<br />

Vorarlberger NR, Standard, Presse<br />

Juli Barrierefreies Leben – Broschüre<br />

01.07.2007 Kronenzeitung, Kurier<br />

27 & 28. KW NÖN, BVZ, Südösterreich. Woche (Stmk/Ktn), TIPS (OÖ),<br />

Wann und Wo (Vbg.), Salzburger Fenster, Bezirksjournal Wien und NÖ<br />

02.07.2007 Unsere Generation<br />

04.07.2007 Medical Tribune<br />

09.07.2007 GESÜNDER LEBEN<br />

10.07.2007 MONAT<br />

17.07.2007 Österreichische Krankenhauszeitung<br />

01.08.2007 Vitale Senioren<br />

15.08.2007 Stmk. Kriegsopferzeitung, Österreichische Ärztezeitung<br />

17.08.2007 Österreichische Pflegezeitschrift<br />

20.08.2007 BALANCER<br />

23.08.2007 KOBV des Kriegsopfer- und Behin<strong>der</strong>tenverband WNB<br />

31.08.2007 Hand in Hand<br />

September Bgld. Feierabend, Ktn. Seniorenzeit, Mach Mit (NÖ),<br />

Treffpunkt Wir Senioren (OÖ), Senior Vital (Sbg.), Die Gute Stunde (Stmk.),<br />

Senioren Express (Vbg.), AB5ZIG (Wien),<br />

Österreichischer Seniorenbund (Alle)<br />

04.09.2007 ÖZIV-INFO des Österr. Zivil-Invalidenverbandes<br />

10.09.2007 Steirischer Seniorenkurier<br />

15.09.2007 LEBEN + HELFEN<br />

24.09.2007 Vorarlberger Kriegsopferzeitung<br />

28.09.2007 Behin<strong>der</strong>te Menschen, GESUND & VITAL<br />

30.09.2007 Geriatrie Praxis Österreich<br />

Oktober HORIZONTe<br />

29.10.2007 Das Rote Kreuz<br />

- Bezirksblatt Nr. 11/07<br />

19.12.2007 Kronenzeitung<br />

Dezember diverse Ausgaben von Regionalmedien<br />

Jän./Feb. 08 Magazin „tele“<br />

Feb. 2008 Bezirksmagazin<br />

Quelle BMSK<br />

Für die Zeit nach dem November 2007 haben wir lei<strong>der</strong> nur mehr ungenaue Daten erhalten.<br />

Endbericht 193


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

10.11.5.4 Broschüre: 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> zu Hause<br />

Die Informationsbroschüre zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> zu Hause wurde einerseits gedruckt<br />

(40.000 Stück) und an<strong>der</strong>erseits im Internet auf <strong>der</strong> Plattform www.pflegedaheim.at bzw.<br />

auch auf <strong>der</strong> Homepage des BMSK als Download zur Verfügung gestellt.<br />

Diese Broschüre ist inhaltlich sehr umfangreich, übersichtlich formatiert und mit klaren<br />

Hinweisen auf wichtige Details ausgestattet. Es gibt häufig Telefonnummern, Adressen und<br />

Homepages von Anlaufstellen, an die man sich mit seinen Problemen o<strong>der</strong> Anliegen<br />

hinwenden kann.<br />

Die Ausführlichkeit <strong>der</strong> Informationen (Kapitel und zahlreiche Unterpunkte) könnte aber vor<br />

allem für ältere Menschen zum Problem werden, da an einigen Textstellen auf an<strong>der</strong>e<br />

Teilbereiche <strong>der</strong> Broschüre verwiesen wird, die Beschriftung <strong>der</strong> Kapitel jedoch sehr dezent<br />

am Rand in grauer Farbe180 zu finden ist. Die Broschüre ist inhaltlich leicht verständlich und<br />

behandelt so gut wie alle Fragen, die sich beim Thema 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> auftun - die<br />

einzige Antwort, die offen bleibt, ist, welche Schritte zu erledigen sind, wenn die<br />

<strong>Betreuung</strong>skraft nicht aus dem EU-/EWR-Raum kommt. Ansonsten gibt es we<strong>der</strong><br />

thematisch, noch von <strong>der</strong> Gestaltung her beson<strong>der</strong>e Einwände.<br />

10.11.5.5 Infoblatt zur Legalisierung<br />

Die im Zuge <strong>der</strong> Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung beschlossenen Gesetze werden hier nicht<br />

als verpflichtende Schritte vorgestellt, son<strong>der</strong>n als wählbar beschrieben. Die Vorstellung <strong>der</strong><br />

freiwilligen Möglichkeitsentscheidung liegt nahe (Zitat: „Nutzen auch Sie diese Gelegenheit“).<br />

Die etwas größer geschriebene Warnung auf <strong>der</strong> ersten Seite ist unklar. Es sollte genauer<br />

bezeichnet werden, welcher Erlass gemeint ist. Den Erlass außerdem mit dem in Medien<br />

bereits stark verbreiteten Begriff <strong>der</strong> „Amnestie“ zu verbinden, hätte vielleicht für Manche<br />

aufklärende Wirkung gehabt.<br />

Was bedeutet nun Legalisierung? Vielleicht wäre das direkte Ansprechen <strong>der</strong> Erfahrung, wie<br />

die <strong>Betreuung</strong> bisher gehandhabt wurde, besser geeignet, um damit die neuen<br />

verpflichtenden Bedingungen und Möglichkeiten zu kontrastieren. Beispiel: „Bisher haben<br />

Sie Ihrer Pflegerin … Euro ‘bar auf die Hand‘ gegeben ohne einen Vertrag abzuschließen.<br />

Ab jetzt müssen Sie aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Neulage …“<br />

Die Betonung, dass es sich um dieselben betreuenden Personen handeln wird, fehlt.<br />

Das Frage-Antwort-Prinzip <strong>der</strong> Broschüre ist grundsätzlich gut, da übersichtlich; jedoch sind<br />

einige Unklarheiten, verursacht durch grammatikalische Fehler und/o<strong>der</strong> undeutliche<br />

Formulierungen zu finden.<br />

Frage 1 sollte eher heißen: „Welche finanzielle Unterstützung kann ich in Anspruch<br />

nehmen?“, da sich die Antwort nur auf finanzielle För<strong>der</strong>ungen bezieht.<br />

Frage 2: was bedeutet „Bedarf“ einer 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>?<br />

Der dritte Punkt dieser Antwort ist verwirrend; zusätzlich: „zu einem Sie pflegenden bzw.<br />

betreuenden Angehörigen“ – wäre klarer. Der vierte Punkt ist ebenfalls verwirrend. Was für<br />

180<br />

Das Layout entspricht nur bedingt den Anfor<strong>der</strong>ungen einer barrierefreien Druckschrift und könnte für alterssichtige, aber<br />

auch farbenblinde Personen teilweise schwer lesbar sein<br />

Endbericht 194


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

eine Ausbildung wird vorgeschrieben sein? Die Alternativen sollten ausführlicher und<br />

deutlicher beschrieben sein. Begriffe wie „För<strong>der</strong>werber“ und „fachspezifische Ermächtigung“<br />

wären zu vermeiden o<strong>der</strong> zu erklären.<br />

Es bleibt hier unklar, ob die neun vorgestellten Maßnahmen Pflicht o<strong>der</strong> ein möglicher Weg<br />

sind. Selbständigkeit und Unselbständigkeit sollte an dieser Stelle genauer definieret<br />

werden.<br />

Maßnahme 1181 : Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich die Formulierung „innerhalb von drei<br />

Tagen“?<br />

Maßnahme 2: Sehr verwirrend und unklar. Welche Anmeldung ist nun genau gemeint und<br />

an wen sind die 15 Euro von wem zu zahlen?<br />

Maßnahme 4: Was ist mit Nicht-EU- und EWR-BürgerInnen?<br />

Maßnahme 5: Die Formulierung „nicht nur vorübergehend“ ist unspezifisch und sollte<br />

definiert werden.<br />

Maßnahme 7: „BMWA“ wäre besser auszuschreiben, um die Kontaktdatensuche zu<br />

vereinfachen.<br />

Maßnahme 8: Eine Andeutung, dass dies eine Zusammenfassung von bereits<br />

Beschriebenem ist, wäre wichtig, um weitere mögliche Verwirrung zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Maßnahme 9: Was ist eine „formlose Anmeldung“? Diese Maßnahme überfor<strong>der</strong>t bestimmt!<br />

Sind diese Verpflichtungen auch in verschiedenen Sprachen verfügbar?<br />

Was bedeutet „außergewöhnlich“ in Bezug auf die Kosten? Abkürzungen wie „EStG“<br />

vermeiden, da dies kein Text für JuristInnen ist. Beim dritten Punkt: „steuerfreien“.<br />

Was bedeutet „aliquot“ bei Beispiel 1?<br />

Beide Beispiele sollten konkreter und einfacher formuliert werden. Wer mit solchen<br />

Verträgen noch nichts zu tun hatte, ist durch diese Beispiele überfor<strong>der</strong>t.<br />

Die Kontaktdaten sind ohne Telefonnummern.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung des One-Stop-Shop Infoblattes stellt sich die Frage, warum diese<br />

Einrichtung denn einen englischen Namen trägt? Da ohnehin bereits seit Monaten behauptet<br />

wird, die betroffenen Menschen seien überfor<strong>der</strong>t mit den neuen Bedingungen und die<br />

Informationen seien unklar und wenig verständlich, wäre es wahrscheinlich besser, englische<br />

Namen zu vermeiden.<br />

Da dieses Infoblatt offensichtlich nur ein Aufruf zur Kontaktaufnahme bzw. Anmeldung ist,<br />

sind nicht viele Informationen notwendig. Allerdings wirken die drei zentralen Punkte in <strong>der</strong><br />

Mitte des Blattes zwanghaft auf die Anfangsbuchstaben des One-Stop-Shop bezogen.<br />

Deutlicher und verständlicher wäre eine Formulierung wie: „Hier können Sie sämtliche<br />

Maßnahmen zur Legalisierung ihrer <strong>Betreuung</strong> erledigen“.<br />

181 Das bezieht sich auf einzelne Stellen in <strong>der</strong> besprochenen Broschüre<br />

Endbericht 195


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

10.11.6 Reaktionsphasen auf die Medienaktivitäten des BMSK<br />

Es lassen sich verschiedene Phasen <strong>der</strong> Reaktionsbildung auf Aussendungen des BMSK zu<br />

Themen <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> ausmachen:<br />

Im Februar 2007 steht vor allem die Planung <strong>der</strong> 24-Stunden-Pflege bzw. 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong> im Mittelpunkt (eine Unterscheidung zwischen Pflege und <strong>Betreuung</strong> ist bis heute<br />

bei den Medien nicht distinkt in Verwendung). Dabei ist das BMSK vor allem darum bemüht,<br />

das große Thema Pflege einzugrenzen, indem eine Gruppe aus SpezialistInnen die<br />

wichtigsten Punkte ausarbeitet.<br />

Der ‘Pflegenotstand‘ wird auf die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> begrenzt. Dadurch gelingt es<br />

einerseits, das gesamte Thema Pflege mittels eines Teilbereichs zu fokussieren,<br />

an<strong>der</strong>erseits wird dadurch die Beschäftigung mit <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> dominant.<br />

Anfangs werden Wirtschafts- und Sozialminister von den Medien gleichermaßen als<br />

„Unruhestifter“ und „die Menschen verunsichernd“ bezeichnet. Nachdem dann ab März 2007<br />

vor allem <strong>der</strong> Sozialminister in Verhandlungen über das sich anbahnende neue Gesetz als<br />

Vertreter des Bundes medial auftritt, bekommt vor allem er die mediale Kritik zu spüren. Im<br />

Zentrum <strong>der</strong> Debatte steht zu diesem Zeitpunkt die Frage, wie die Kosten zwischen Bund,<br />

Län<strong>der</strong>n und Gemeinden sowie Privaten aufgeteilt werden sollen. Der Sozialminister steht<br />

dabei aus Sicht <strong>der</strong> analysierten Medienbeiträge zwischen mehreren Fronten, da er allen<br />

AkteurInnen einen Teil <strong>der</strong> Finanzierung abverlangt. Sein Auftreten und seine Aussagen<br />

diesbezüglich sind strategisch gelungen und entschärfen die Kritik ein wenig.<br />

Eine erste Einigung <strong>der</strong> Regierungsparteien stößt auf positiven Wi<strong>der</strong>hall bei<br />

Gewerkschaften und Sozialvereinen. Regelmäßige öffentliche Präsentationen <strong>der</strong><br />

überarbeiteten Entwürfe führen zwar zu (teilweise sehr polemischen) negativen öffentlichen<br />

Reaktionen, ermöglichen aber ein ständiges Adaptieren des Gesetzesentwurfs (vor allem<br />

Herabsenken <strong>der</strong> Pflegestufe bei För<strong>der</strong>ungen).<br />

Mit Beginn <strong>der</strong> ersten Informationskampagne in zeitlicher Nähe zum Inkrafttreten des<br />

Hausbetreuungsgesetzes mit, <strong>der</strong> GewO-Novelle und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung am 01.07.07 häufen<br />

sich ab Juni 07 parlamentarische Anfragen bezüglich <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> an Minister<br />

Buchinger. Streitdebatten zwischen den Regierungsparteien über die Finanzierung <strong>der</strong><br />

‘Rundumbetreuung‘ verlagern sich somit auf die Finanzierung <strong>der</strong> Informationspolitik.<br />

Beson<strong>der</strong>s die Kosten <strong>der</strong> inserierten Informationen interessieren in den parlamentarischen<br />

Anfragen. Damit beginnt auch die (im Untersuchungszeitraum nicht mehr endende) mediale<br />

Kritik am Sozialminister, die sich vor allem um finanzielle Aspekte dreht. Immer wie<strong>der</strong> wird<br />

<strong>der</strong> Sozialminister beschuldigt, die Informationskampagnen für sein eigenes Image zu<br />

verwenden. Die Auffor<strong>der</strong>ung, Statistiken zur Informationskampagne zu liefern, wie<strong>der</strong>holt<br />

sich mehrmals in parlamentarischen Anfragen. Beson<strong>der</strong>s vom parlamentarischen<br />

Sozialsprecher <strong>der</strong> ÖVP, Werner Amon, werden (in parlamentarischen Anfragen)<br />

Informationsaktionen des BMSK als „Meinungsumschwung“ und „persönliche Propaganda“<br />

bezeichnet.<br />

Andauernde mediale Präsenz in dieser Debatte hat das Stichwort „Amnestie“. Bereits vor <strong>der</strong><br />

Legalisierung illegaler BetreuerInnen diente es dazu, <strong>der</strong>en Kriminalisierung zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Seit Einführung des Hausbetreuungsgesetzes kommt eine weitere Facette ins Spiel:<br />

Beruhigung <strong>der</strong> betroffenen Personen, die ohnehin schon verunsichert seien. Da durch eine<br />

Endbericht 196


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Verlängerung <strong>der</strong> Amnestie über den 1.7.2007 hinaus eine geringe Attraktivität <strong>der</strong><br />

Legalisierung befürchtet wird182 und aus prinzipiellen rechtlichen Überlegungen, tritt <strong>der</strong><br />

Sozialminister gegen eine Verlängerung auf. Damit hat er wie<strong>der</strong>um viele (mediale)<br />

KritikerInnen gegen sich.<br />

Eine weitere Phase <strong>der</strong> medialen Reaktionen ist ab <strong>der</strong> zweiten Informationswelle mit<br />

November 2007 erkennbar. Wie<strong>der</strong> dreht sich vieles um die Kosten <strong>der</strong> Kampagne und den<br />

Vorwurf an Minister Buchinger, sich selbst in Szene zu setzen. Dieser reagiert darauf mit<br />

Gegenkritik und wirft den KritikerInnen vor, zu wenig zur Informationspolitik beizutragen.<br />

Mit Februar 2008 beginnt schließlich die ständige mediale Infragestellung <strong>der</strong> neuen<br />

Regelung zur legalen „Rund-um-die-Uhr-<strong>Betreuung</strong>“ und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung, indem die anfangs<br />

nur langsam fortschreitenden Anmeldungen thematisiert werden. Auf Seiten <strong>der</strong> KritikerInnen<br />

ist dies die Bestätigung <strong>der</strong> Verunsicherung <strong>der</strong> betroffenen Menschen, für das BMSK<br />

dagegen ist dies die Bestätigung für die (negativen) Effekte <strong>der</strong> Pardonisierungsregelung.<br />

Seit Beginn des Jahres 2008 werden nun sämtliche Kritikpunkte eingesetzt – die „ungenaue<br />

Information“, die „Gefahr des Regresses“, <strong>der</strong> „unsichere Status“ und schließlich „die<br />

Vermögensgrenze“ (welche vor allem im Vorfeld <strong>der</strong> NÖ Landtagswahlen ein Streitthema<br />

war).<br />

Ein Aspekt <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>, <strong>der</strong> relativ spät in <strong>der</strong> Debatte diskutiert wird, ist <strong>der</strong> des<br />

Tätigkeitsbereiches <strong>der</strong> BetreuerInnen. Ein Grund für die lange Ausblendung dieses Themas<br />

ist die späte Vorlage des entsprechenden Gesetzesentwurfes (Novelle zum GuKG) durch<br />

das Gesundheitsministerium. Im März gab es diesbezüglich gewerkschaftliche Aktionen <strong>der</strong><br />

Gesundheitsberufe, die ein gewisses mediales Echo gefunden haben.<br />

Die inhaltliche Kritik ist entwe<strong>der</strong> eine kontextualisierende, im Sinne einer breiteren<br />

Perspektive, o<strong>der</strong> eine detaillierte. Im ersten Fall wird die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> als kleiner<br />

Teil <strong>der</strong> großen Pflegeproblematik ausgewiesen; im zweiten Fall werden nicht genauer<br />

spezifizierbare Gruppen betroffener Menschen als aus den För<strong>der</strong>bedingungen<br />

herausfallend bezeichnet. Auf die meisten Kritikpunkte am <strong>Betreuung</strong>smodell reagierten das<br />

BMSK offen.<br />

Wie bei allen politischen Streitthemen findet auch im Falle <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sdebatte eine<br />

Aufteilung <strong>der</strong> Inhalte <strong>der</strong> Kritik auf verschiedene Institutionen bzw. Personen statt.<br />

In <strong>der</strong> gesamten Diskussion verhältnismäßig wenig Beachtung fanden die BetreuerInnen.<br />

So deutet die Formulierung, die neue Regelung sei „auch für diese ein gutes Gesetz“ darauf<br />

hin, dass erst in einem Folgeschritt die Bedingungen und Situationen <strong>der</strong> BetreuerInnen<br />

betrachtet wurden.<br />

Häufige in den Medien genannte Kritikpunkte waren:<br />

• Selbstinszenierung und persönliche Propaganda<br />

• Meinungsumschwung<br />

• Kriminalisierung<br />

• Verunsicherung<br />

• For<strong>der</strong>ung nach Valorisierung des Pflegegeldes<br />

• Diskriminierung <strong>der</strong> selbständigen Pfleger<br />

182 Was sich für die Monate Juli bis Dezember 2007 später als empirisch belegt heraustellenw ird<br />

Endbericht 197


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

• Einbindung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (Ko-Finanzierung)<br />

• Gleichstellung Hausbetreuung - Heimbetreuung<br />

• Ausbeutung <strong>der</strong> BetreuerInnen<br />

• Vermögensgrenze (selbstbewohntes Eigenheim)<br />

• Situation pflegebedürftiger Behin<strong>der</strong>ter<br />

• Anerkennung <strong>der</strong> Taubblindheit<br />

• Kin<strong>der</strong> pflegen Eltern<br />

• Freie Selbständige - Werkverträge<br />

• Anhebung <strong>der</strong> Ausgaben für Pflege auf 2% des BIP<br />

• Trennung Pflege - <strong>Betreuung</strong><br />

• Begutachtung <strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit<br />

• Tätigkeiten <strong>der</strong> BetreuerInnen<br />

10.11.6.1 Ministeriumsfreundliche und ministeriumsfeindliche Medienreaktionen<br />

Im Zeitraum 1. März 2008 bis 1. Juli 2008 ist nach Analyse 183 von 34 erschienen<br />

Aussendungen zur 24-Stunden-betreuung verschiedener politischer AkteurInnen ein<br />

ministeriumsfreundlicher Diskurs kaum auszumachen. Sehr wohl sind aber in den vier<br />

Monaten Phasen einer „ministeriumsfeindlichen“ Berichterstattung zu bemerken. Ebenfalls<br />

auf negative Resonanz stieß <strong>der</strong> Kontakt von Sozialminister Buchinger mit seiner<br />

slowakischen Amtskollegin kurz vor Weihnachten 2007, vor allem auf Seiten <strong>der</strong> FPÖ.<br />

Durchaus positiv aufgenommen wurde die Initiative des Sozialministers zur Etablierung eines<br />

One-Stop-Shop, vor allem von <strong>der</strong> SPÖ-Abgeordneten und Behin<strong>der</strong>tensprecherin Christine<br />

Lapp und von <strong>der</strong> Wirtschaftskammer Nie<strong>der</strong>österreich (WKNÖ).<br />

10.11.6.1.1 Kontakt mit <strong>der</strong> Sozialministerin <strong>der</strong> Slowakei<br />

Auf wenig mediales Verständnis in Österreich 184 stieß <strong>der</strong> Kontakt des Sozialministers mit<br />

seiner slowakischen Amtskollegin. So for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> FPÖ-Sozialsprecher Herbert Kickl.: „Statt<br />

Werbetouren in die Slowakei zu starten wären auch konkrete Maßnahmen zur Ausbildung<br />

von heimischen Pflegekräften gefragt gewesen.“ 185 Weiters meinte Kickl: „Die angesichts <strong>der</strong><br />

jüngsten vom WIFO erstellten Pflegeszenarien, die von einem enormen Finanzierungsbedarf<br />

in den kommenden Jahrzehnten ausgehen, von Sozialminister Buchinger vollmundig<br />

getätigte Ankündigung einer kräftigen Erhöhung des Pflegegeldes muss in den Ohren <strong>der</strong><br />

Betroffenen wie ein Hohn klingen.“ 186<br />

Der freiheitliche Behin<strong>der</strong>tensprecher Norbert Hofer bezeichnete den Kontakt mit <strong>der</strong><br />

Sozialministerin <strong>der</strong> Slowakei als Werbetour zur Anwerbung von Billigarbeitskräften und als<br />

Alibiaktion, die Zeit und Geld vergeudet und dabei die Chance vertan habe, in die Substanz<br />

183<br />

Für diesen Zeitraum war eine ausführliche Analyse <strong>der</strong> OTS-Aussendungen möglich, weil diese Aussendungen vond er APA<br />

nur 4 Monate lang elektronisch zugänglich gemacht werden<br />

184<br />

An<strong>der</strong>s in den Medien <strong>der</strong> Slowakei, wo diese Initiative positiv gewürdigt wurde<br />

185<br />

Kickl zu WIFO-Pflegeszanario: Buchinger schon bisher Pflegetotalversager. Utl.: SPÖ-Sozialromantiker ist nichts als<br />

unglaubwürdiger Ankündigungspolitiker.<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080320_OTS0150&ch=politik (30.6.08)<br />

186<br />

ebd.<br />

Endbericht 198


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

zu gehen. Wörtlich meinte er: „Menschenwürdige Pflege braucht geeignetes Pflegepersonal<br />

und die korrekte Behandlung <strong>der</strong> Pflegebedürftigen. Dies zu gewährleisten ist eine<br />

angemessene Erhöhung des Pflegegeldes unabdingbar. Der Finanzminister kann sich über<br />

4 Milliarden unerwarteter Steuermehreinnahmen aus dem Vorjahr freuen. Die Mittel sind also<br />

vorhanden, <strong>der</strong> politische Wille, wie es scheint, nicht.“ 187<br />

10.11.6.1.2 One Stop Shop<br />

Auf positive Resonanz stieß die One-Stop-Shop Initiative des Sozialministers bei SPÖ-<br />

Behin<strong>der</strong>tensprecherin Christine Lapp. Sie for<strong>der</strong>te von den ÖVP-MinisterInnen Bartenstein<br />

und Kdolsky mehr Engagement und Information. Wörtlich meinte sie: „Im Gegensatz zu den<br />

säumigen ÖVP-Ministern hat Sozialminister Buchinger ein umfassendes Informationsservice<br />

zur 24 Stunden <strong>Betreuung</strong> gestartet, vom One-Stop-Shop über Gratis-Hotline bis zu<br />

Informationsschreiben an PflegegeldbezieherInnen sowie Internetberatungen, eine<br />

umfassende Broschüre und Telefonsprechstunden.“ 188<br />

Vor allem Minister Bartenstein, <strong>der</strong> für den arbeitsrechtlichen Teil des Modells zuständig ist,<br />

habe nicht ausreichend informiert, was sich mit den Anmeldungszahlen bestätigen ließe. Die<br />

SPÖ-Behin<strong>der</strong>tensprecherin wies darauf hin, dass das Modell von den Betroffenen<br />

insgesamt sehr gut angenommen werde. Nach jahrelangem Wegschauen bei <strong>der</strong> illegalen<br />

Pflege beschlossen SPÖ und ÖVP gemeinsam ein Modell, über das die Bevölkerung aktiv<br />

informiert werden solle.<br />

Ebenfalls positiv sieht die Nie<strong>der</strong>österreichische Wirtschaftskammer (WKNÖ) die Einrichtung<br />

des One Stop Shop, <strong>der</strong> sich starker Nachfrage erfreue und sich Familienangehörige und<br />

Pflegebedürftige gleich mitberaten ließen. Der administrative Aufwand bei <strong>der</strong> Anmeldung<br />

des Personenbetreuungsgewerbes durch eine Auslän<strong>der</strong>in o<strong>der</strong> einen Auslän<strong>der</strong> sei<br />

ausgesprochen gering. Die Anmeldung bei <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt <strong>der</strong> gewerblichen<br />

Wirtschaft führe in <strong>der</strong> Regel die Gewerbebehörde automatisch durch. Die WKNÖ-<br />

Bezirksstelle stelle zudem die Neugründungsför<strong>der</strong>ung-Bestätigung (NEUFÖG) aus, mit <strong>der</strong><br />

ein/e erstmals selbstständige/r PersonenbetreuuerIn die für die Gewerbeanmeldung<br />

erfor<strong>der</strong>lichen 70 Euro nicht bezahlen müsse.<br />

10.11.6.2 Analyse <strong>der</strong> Berichterstattung zwischen 1. März 2008 und 1. Juli 2008<br />

Rückwirkend zum 1. März 2008 sind einige unterschiedliche Phasen einer wenig<br />

ministeriumsfreundlichen Berichterstattung auszumachen. Während die letzte Phase mit<br />

dem Auslaufen <strong>der</strong> Pflegeamnestie am 1.7.08 auszumachen ist, for<strong>der</strong>ten im April und Mai<br />

die VertreterInnen an<strong>der</strong>er Parteien bzw. von Interessensverbänden den Sozialminister zum<br />

Handeln und <strong>der</strong> Umsetzung alternativer Modelle auf. Im Monat März wie<strong>der</strong>um richtet sich<br />

Kritik vor allem auf die im Nationalrat beschlossene Kompetenzerweiterung für 24-Stunden<br />

Betreuer (GuKG-Novelle). Rückblickend kann konstatiert werden, dass Minister Buchinger,<br />

vor allem für die ÖVP, zur Zielscheibe <strong>der</strong> so genannten „Pflegegmisere“ geworden ist.<br />

187 Hofer: Behin<strong>der</strong>tenverbände bestätigen FPÖ-For<strong>der</strong>ung. Utl.: Pflegegeld ist umgehend und spürbar zu erhöhen<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080421_OTS0078&ch=politik (30.6.08)<br />

188 Lapp zu Pflege: Bartenstein und Kdolsky säumig.<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080304_OTS0119&ch=politik (30.6.08)<br />

Endbericht 199


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

10.11.6.2.1 1. März 2008 – 31. März 2008<br />

Dominierendes Thema im März war, bedingt durch die politische Debatte um die Novelle<br />

zum GuKG, die Ausweitung <strong>der</strong> Kompetenzen für 24-Stunden BetreuerInnen.<br />

Der Kompetenzerweiterung kritisch gegenüber steht ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer, <strong>der</strong><br />

zwar die Ausweitung <strong>der</strong> Kompetenz <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skräfte anerkennt, allerdings am<br />

Entschließungsantrag des Nationalrats vom 6. Jänner 2008 festhält: Assistenz bei <strong>der</strong><br />

Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei <strong>der</strong> Körperpflege. Wörtlich meinte<br />

Hundstorfer: „Pflege zum Diskontpreis darf es nicht geben. Pflege braucht Qualifikation und<br />

das kostet Geld. Als reiches Land werden und müssen wir uns das leisten. Ich appelliere an<br />

die Abgeordneten des Nationalrates, die Gesetzesvorlage entsprechend zu än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> in<br />

<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Form abzulehnen. Es geht um das Wohl jener Tausenden MitbürgerInnen,<br />

die eine echte <strong>Betreuung</strong> sowie eine qualifizierte Pflege brauchen. Und es geht um das<br />

Recht von Zigtausenden vorwiegend Frauen auf beste Qualifizierung für ihre<br />

verantwortungsvolle Tätigkeit. Es geht aber auch um das Recht auf eine anständige<br />

Bezahlung für diese Arbeit.“ 189<br />

Ebenfalls schwere Bedenken kommen von <strong>der</strong> FCG/vida. Alfred Gajdosik und Fritz Pöltl<br />

kritisieren, dass qualifiziertes und ausgebildetes Pflegepersonal durch eine weitgreifende<br />

Kompetenzausweitung verdrängt wird. „Dass die Kompetenz <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skräfte im<br />

Bereich <strong>der</strong> Assistenz bei <strong>der</strong> Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei <strong>der</strong><br />

Körperpflege ausgebaut wird, können wir anerkennen, aber alles was darüber hinaus geht,<br />

muss von qualifizierten Pflegepersonal abgeän<strong>der</strong>t werden.“ 190 Willibal Steinkellner,<br />

stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gewerkschaft vida, kritisierte wenige Tage später die<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gewerbeordnung, durch die selbstständigen Laien-PersonenbetreuerInnen<br />

ohne jegliche Ausbildung weit reichende <strong>Betreuung</strong>stätigkeiten erlaubt werden und for<strong>der</strong>te<br />

eine verpflichtende Ausbildung für die PersonenbetreuerInnen sowie einen<br />

bundeseinheitlichen, fairen Mindestlohn für alle, die eine Tätigkeit als unselbstständig<br />

Beschäftigte ausüben. 191<br />

Schwere Bedenken gegen die Kompetenzregelung kommt von <strong>der</strong> Ärztekammer, <strong>der</strong>en<br />

zuständiger Experte, Otto Pjeta, bemängelt, dass die von <strong>der</strong> Regierung angestrebte<br />

Erweiterung in <strong>der</strong> Pflege an eine Delegation und nachfolgende Kontrolle ausschließlich<br />

durch einen diplomierten Fachdienst bindet. Neben dem „fehlenden sozialen Augenmaß“<br />

und „<strong>der</strong> nicht gewährleisteten bedarfgerechten <strong>Betreuung</strong>“ vermissen die Ärzte vor allem die<br />

Klärung <strong>der</strong> finanziellen Frage, da „betreuungs- und pflegebedürftige Menschen ja nicht nur<br />

die Kosten für die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>, son<strong>der</strong>n nach Vorstellungen <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

nun auch jene für das diplomierte Pflegepersonal zu bestreiten haben.“ 192<br />

189 Hundstorfer: Pflegegesetz darf so nicht beschlossen werden. Utl.: Appell an die Nationalratsabgeordneten Gesetzesentwurf<br />

noch zu än<strong>der</strong>n http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080311_OTS0188&ch=politik (1.7.08)<br />

190 FCG/vida: Pflegegesetz muss abgeän<strong>der</strong>t werden. Utl.: Gesetzesentwurf muss im Nationalrat noch einmal überdacht werden<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080312_OTS0281&ch=politik (1.7.08)<br />

191 vida zu 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>: Werden weiter Verbesserungen einfor<strong>der</strong>n.<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080313_OTS0276&ch=politik (1.7.08)<br />

192 Ärztekammer zu 24-Stunden-Pflege: Utl.: Weiter schwere Bedenken<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080309_OTS0007&ch=politik (1.7.08).<br />

Endbericht 200


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Lob für die erzielte Einigung kommt von <strong>der</strong> SPÖ-Behin<strong>der</strong>tensprecherin Christine Lapp, die<br />

vor allem die genaue Definition <strong>der</strong> Kompetenzen und die Qualitätskontrollen begrüßt. Lapp<br />

sprach von einer „maßvollen Regelung“, welche die Bedürfnisse <strong>der</strong> Betroffenen und die <strong>der</strong><br />

Pflegeberufe adäquat berücksichtigt und dankt den sozialdemokratischen<br />

VerhandlungsteilnehmerInnen, <strong>der</strong>en Hartnäckigkeit letztlich über die „Säumigkeit <strong>der</strong><br />

Ministerin Kdolsky triumphierte“. 193<br />

Ähnlich die Reaktion <strong>der</strong> SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser, die vor allem<br />

begrüßt, dass die Kompetenzerweiterung nur für die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> gelte und daher<br />

die Rechte an<strong>der</strong>er Berufsgruppen nicht berührt. Wie Parteikollegin Lapp ist die erzielte<br />

Einigung vor allem als Verdienst <strong>der</strong> SPÖ zu sehen: „Hätten wir Ministerin Kdolsky die Arbeit<br />

überlassen, würde es noch nicht einmal einen Entwurf geben. Denn dieser ist nur auf Druck<br />

<strong>der</strong> SPÖ mittels eines Entschließungsantrages im Nationalrat zustande gekommen. Dies sei<br />

alle jenen - allen voran dem ÖVP-Wadlbeißer Amon - ins Stammbuch geschrieben.“ 194<br />

Begrüßt wurde die Einigung auch von Ernst Strasser, dem Präsident des<br />

Nie<strong>der</strong>österreichischen Hilfswerks, <strong>der</strong> vor allem die Berücksichtigung <strong>der</strong> Erfahrungen und<br />

For<strong>der</strong>ungen von Praktikern aus dem Gesundheits- und Sozialbereich begrüßt und den<br />

Gesetzesentwurf als Schritt zu praktikabler, leistbarer und qualitativ hochwertiger <strong>Betreuung</strong><br />

sieht. Allerdings sieht Strasser gleichzeitig Bedarf an weiteren Schritten, konkret an einer<br />

praxisgerechter Anpassung <strong>der</strong> Aufgaben und Kompetenzen des diplomierten Personals und<br />

<strong>der</strong> Heim- und PflegehelferInnen. 195 Seine Auffassung wie<strong>der</strong>holt Strasser am 13.3.08: „Man<br />

holt damit die alltäglichen Tätigkeiten <strong>der</strong> PersonenbetreuerInnen aus dem Graubereich<br />

heraus und schafft Rechtssicherheit für tausende Familien.“ 196 Gleichzeitig wie<strong>der</strong>holt<br />

Strasser seine For<strong>der</strong>ungen nach einem Ausbau <strong>der</strong> mobilen Pflege und die Anpassung <strong>der</strong><br />

Aufgaben und Kompetenzen des diplomierten Personals, das zukünftig mehr den<br />

Pflegeprozess steuern und als Case-ManagerInnen fungieren sollen.<br />

Werner Kerschbaum, stellvertreten<strong>der</strong> Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes,<br />

sieht in <strong>der</strong> Anleitung und Unterstützung von ungelernten <strong>Betreuung</strong>skräften durch<br />

diplomierte Fachkräfte eine wichtige Voraussetzung für die Zufriedenheit <strong>der</strong> betroffenen<br />

PatientInnen. Offen bliebe dabei die Frage nach <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong><br />

Qualitätssicherungsmaßnahmen. In diesem Punkt for<strong>der</strong>t das Rote Kreuz, dass die<br />

öffentliche Hand für die Anleitung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>skräfte einen Kostenbeitrag<br />

leistet und diese nicht zur Gänze von den betroffenen Familien finanziert werden müsse. 197<br />

Abseits von <strong>der</strong> speziellen Thematik <strong>der</strong> Kompetenzerweiterung <strong>der</strong> 24-Stunden-<br />

BetreuerInnen zieht sich durch den ganzen März eine durchwegs negative Berichterstattung<br />

zur rechtlichen Neuregelung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>.<br />

193<br />

Pflege: Lapp begrüßt Einigung auf klare Regelung. Utl.: Dank an Hartnäckigkeit <strong>der</strong> SPÖ-VerhandlerInnen<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080305_OTS0272&ch=politik (1.7.08)<br />

194<br />

Oberhauser: Endlich gute Lösung für Kompetenzerweiterung in <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>. Utl.: Auf Druck <strong>der</strong> SPÖ<br />

Qualitätsstandards und begleitende Kontrollen gesichert<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080305_OTS0271&ch=politik (1.7.08)<br />

195<br />

24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>: NÖ Hilfswerk begrüßt Einigung im Ministerrat. Utl.: Präsident Strasser: “Bedarfsgerechte und<br />

praktikable Lösung für Betroffene“ http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080305_OTS0292&ch=politik<br />

(1.7.08)<br />

196<br />

NÖ Hilfswerk: „24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> ist nun lebensnah und praktikabel geworden“ Utl.: Präsident Ernst Strasser:<br />

„Kompetenzerweiterung notwendig, am Gesamtsystem muss noch gearbeitet werden“<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080313_OTS0165&ch=politik (1.7.08)<br />

197<br />

Erster wichtiger Schritt in <strong>der</strong> 24-Stunden-Pflege ist getan. Utl.: Rotes Kreuz begrüßt Neuregelung<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080313_OTS0286&ch=politik (1.7.08)<br />

Endbericht 201


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Am 4. März kritisierte ÖVP-Seniorensprecherin Gertrude Aubauer das mangelnde<br />

Engagement des Sozialministers und warf ihm vor, die Bevölkerung mit offenen Fragen und<br />

Problemen alleine zu lassen. Dem gegenüber setzt sie das Engagement <strong>der</strong><br />

Wirtschaftskammer, die bis dato 2.982 selbstständige Pfleger in die Legalität geführt habe.<br />

Wörtlich meinte sie: „Bisher gibt es nicht einmal 100 Anmeldungen zum Unselbstständigen-<br />

Modell für die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>. Das ist ein Armutszeugnis für einen Sozialminister.“ 198<br />

Ein „Ende <strong>der</strong> Regierungsverunsicherung <strong>der</strong> pflegebedürftigen Menschen“ for<strong>der</strong>te BZÖ-<br />

Sozialsprecherin Ursula Haubner und verwies dabei auf die unterschiedlichen För<strong>der</strong>ungen<br />

für die Pflege aus dem Unterstützungsfonds des Bundes, die nach Maßgabe gegeben<br />

würden und auf die kein Rechtsanspruch bestünde, sowie die uneinheitlichen<br />

Berechnungen, was Pflege überhaupt kostet. Dem entgegengesetzt for<strong>der</strong>t das BZÖ ein<br />

bundeseinheitliches sozial gerechtes und leistbares Pflegemodell: „Pflegebedürftige<br />

Menschen sind keine Bittsteller, son<strong>der</strong>n haben Anspruch auf eine Unterstützung.<br />

Parteipolitische Machtkämpfe, Inszenierungen sowie leere Ankündigungen <strong>der</strong><br />

Regierungsparteien, die zu Lasten <strong>der</strong> Betroffenen gehen, sind massiv abzulehnen.“ 199<br />

Harte persönliche Kritik am Sozialminister kommt von Heinz K. Becker, dem Generalsekretär<br />

des Österreichischen Seniorenbundes: „Buchinger entwickelt sich immer mehr zu dem<br />

politischen Problem schlechthin in Österreich. Wozu haben wir einen Sozialminister, wenn<br />

dieser kaum mehr als Eigenwerbung zustande bringt und sich permanenter<br />

Selbstdarstellung widmet?“ 200 Konkret for<strong>der</strong>t Becker die Abschaffung <strong>der</strong><br />

Vermögensgrenzen, eine gleiche För<strong>der</strong>ung von 800 Euro und eine massive<br />

Informationskampagne für die Betreuten und die <strong>Betreuung</strong>spersonen. Weiters die<br />

Aufklärung, was mit den nicht ausbezahlten Millionen vom Budget des Jahres 2007<br />

geschehen ist und die Umsetzung <strong>der</strong> vom Österreichischen Seniorenrat gefor<strong>der</strong>ten<br />

Wertanpassung des Pflegegeldes und <strong>der</strong> stärkeren Anhebung <strong>der</strong> höheren Pflegestufen.<br />

„Die Menschen wollen gute Lösungen – und keinen Seitenblicke-Minister mit neuem<br />

Haarschnitt und wechseln<strong>der</strong> Partnerin. Die Geduld <strong>der</strong> österreichischen Seniorinnen und<br />

Senioren mit Ihren unbefriedigenden Arbeitsergebnissen ist erschöpft.“ 201<br />

Wenige Tage später bekräftigte Becker seine For<strong>der</strong>ungen nach einer leistbaren 24-<br />

Stunden-<strong>Betreuung</strong> und nannte Verbesserungsbedarf bei folgenden Punkten: För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>, Qualifikation <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skräfte, Ausbildungsoffensive im Bereich<br />

Pflege und <strong>Betreuung</strong> sowie eine stärkere Einbindung Freiwilliger. Weiters for<strong>der</strong>te Becker<br />

Verbesserungen in <strong>der</strong> Ausbildung im Bereich <strong>Betreuung</strong> und Pflege: „Wir for<strong>der</strong>n unter<br />

an<strong>der</strong>em seit langem eine Ausbildungsoffensive bei den Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sberufen von<br />

198 Aubauer: Buchinger zeigt weiterhin zu wenig Engagement und ist säumig. Utl.: Nicht einmal 100 Anmeldungen sind ein<br />

Armutszeugnis für einen Sozialminister – Kritik an Informationspolitik Buchingers<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080304_OTS0037&ch=politik (1.7.08)<br />

199 Haubner: Schluss mit dem Pflegemurks! Utl.: BZÖ for<strong>der</strong>t Abschaffung <strong>der</strong> Vermögensgrenze, Pflegegel<strong>der</strong>höhung sowie<br />

bundeseinheitliche, sozial gerechte Pflegeregelung<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080304_OTS0088&ch=politik (1.7.08)<br />

200 Seniorenbund-Generalsekretär Becker: „SPÖ-Buchinger´s Versagen wird zum politischen Problem Nr. 1 in Österreich“ Utl.:<br />

„Un-„Sozialminister produziert Baustellen, Chaos und Pleiten anstatt die dringend notwendigen Lösungen zu liefern.<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080307_OTS0319&ch=politik (1.7.08)<br />

201 ebd.<br />

Endbericht 202


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

<strong>der</strong> Lehre bis zur universitären Ausbildung. Der Bedarf an Pflege- und <strong>Betreuung</strong>skräften<br />

wird in den nächsten Jahren stetig steigen. Darauf müssen wir uns jetzt vorbereiten.“ 202<br />

Dass das zukünftige Pflege- und <strong>Betreuung</strong>swesen Teil eines steuerfinanzierten Systems<br />

sein muss, das vor allem Menschen mit kleinen Einkommen weniger belastet, da sie keine<br />

Lohnsteuer bezahlen müssen, for<strong>der</strong>t Andreas Khol. Hierzu meinte Khol: „Es wird sich rasch<br />

das Konzept durchsetzen, dass Pflege und 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> ein Teil <strong>der</strong> sozialen<br />

Sicherheit sind und die Aufwendungen dafür aus dem allgemeinen Steuertopf finanziert<br />

werden müssen, nur so kann die gefor<strong>der</strong>te Zukunftssicherheit für alle Betroffenen erreicht<br />

werden.“ 203 Weiters for<strong>der</strong>t er von Sozialminister Buchinger, die Gleichstellung von<br />

selbstständigen und unselbstständigen <strong>Betreuung</strong>skräften in <strong>der</strong> Höhe von 800 Euro, die<br />

Aufhebung <strong>der</strong> Vermögensgrenzen, die Klärung des ab Juli verlangten<br />

Qualifikationsnachweises, die jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes, eine verbesserte<br />

Neueinstufung <strong>der</strong> Demenzkranken und ein Bildungs- und Qualifikationsprogramm für<br />

Betreuer und freiwillige Teilzeit-Helfer.<br />

Sabine Mandak, Familiensprecherin <strong>der</strong> Grünen, übt Kritik an <strong>der</strong> Aussage des<br />

Sozialministers, dass die Probleme um die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> gelöst seinen. Zwar<br />

begrüßte sie die Vorstellung des Sozialministers, Pflege aus Steuermitteln, wie einer<br />

höheren Vermögenssteuer und nicht durch ein Versicherungssystem, zu finanzieren, ist aber<br />

skeptisch bezüglich <strong>der</strong> höheren Besteuerung von Vermögen. Weiters meinte sie, betreffend<br />

die Zahl <strong>der</strong> Anmeldungen <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skräfte, „dass nicht einmal 10 Prozent <strong>der</strong><br />

BetreuerInnen angemeldet sind. Darüber hinaus können sich den Wunsch nach Rund-umdie-Uhr-<strong>Betreuung</strong><br />

nur Menschen erfüllen, die hohe Pensionen haben. Trotz Pflegegeld und<br />

För<strong>der</strong>ung bleiben monatliche Kosten von 1.400,- Euro bei Pflegestufe 4 und einem<br />

Nettoeinkommen <strong>der</strong> BetreuerInnen von 685,- Euro.“ 204<br />

10.11.6.2.2 1. April 2008 – 30. April 2008<br />

Am April halten sich Für und Wi<strong>der</strong> zur Arbeit des Sozialministers die Waage.<br />

Die nie<strong>der</strong>österreichische Soziallandesrätin Gabriele Heinisch-Hosek zeigte sich erfreut über<br />

die seitens des Bundesministers gestartete Initiative zur Neugestaltung <strong>der</strong> Pflegevorsorge,<br />

vor allem für Demenz-Kranke und Kin<strong>der</strong> mit beson<strong>der</strong>en Bedürfnissen. „Die <strong>Betreuung</strong> <strong>der</strong><br />

Betroffenen erfolgt hier beinahe ausschließlich durch die Angehörigen in <strong>der</strong> Familie. Der<br />

Pflegeaufwand insbeson<strong>der</strong>e bei Demenzkranken ist oftmals zwar geringer, doch bedürfen<br />

die Betroffenen meist einer 24-Stunden-Beaufsichtigung. Wenn es hier zu einer<br />

Neubemessung, und zwar nach oben, kommt, ist Tausenden Familien und ihren<br />

Angehörigen wirklich geholfen.“ 205<br />

202<br />

Becker zu Buchinger. „Weg bei 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> stimmt, Lösung aber noch unbefriedigend“ Utl.: Seniorenbund-<br />

Generalsekretär betont Notwendigkeit weiterer Verbesserungen<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080319_OTS0116&ch=politik (1.7.08)<br />

203<br />

Seniorenbund-Obmann Khol erneuert For<strong>der</strong>ung: „Pflegewesen <strong>der</strong> Zukunft muss Teil eines steuerfinanzierten Systems<br />

sein!“ Utl.: Ablehnung von Buchinger-Aussage, das <strong>Betreuung</strong>sproblem sei „gelöst“<br />

204<br />

Mandak zu Pflege: „Bedarf wird nach 2030 deutlich höher werden“ Utl.: Bei Finanzierung droht nächster Koalitionskrieg – <strong>24h</strong>-Pflege<br />

nicht gelöst http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080320_OTS0093&ch=politik (1.7.08)<br />

205<br />

Heinisch-Hosek: Wichtige Weiterentwicklung im Bereich <strong>der</strong> Kurzzeitpflege. Utl.: Eine Anlaufstelle, eine Beratungsstelle –<br />

und Ausbau des Angebots notwendig<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080423_OTS0259&ch=politik (1.7.08)<br />

Endbericht 203


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Der nie<strong>der</strong>österreichische Landeshauptmann Erwin Pröll for<strong>der</strong>te am 16.4.08 den Bund<br />

abermals auf, das nie<strong>der</strong>österreichische Modell zu übernehmen und bekräftigte, dass das<br />

Land die Amnestie über den 1. Juli hinaus fortsetzen werde. Wörtlich meinte er: „Mit 1. Juli<br />

dieses Jahres läuft die Amnestie des Bundes aus. Der Bund lässt somit alle im Stich, die die<br />

Legalisierung nicht auf sich genommen haben.“ 206<br />

Grundsätzlich positiv sieht die SeniorInnensprecherin <strong>der</strong> Grünen, Sabine Mandak, die<br />

Pilotprojekte zur Unterstützung <strong>der</strong> Angehörigen von Demenzkranken und begrüßt die Pläne<br />

des Sozialministers, die Einstufung von Demenzkranken beim Pflegegeld zu verbessern. „Es<br />

gibt einen großen Bedarf nach Entlastungs- und Beratungsangeboten für Angehörige von<br />

Demenzkranken. Hilfsmöglichkeiten für Angehörige dürfen nicht auf einzelne Regionen<br />

beschränkt bleiben, son<strong>der</strong>n sollten möglichst rasch flächendeckend ausgebaut werden.<br />

Auch für BetreuerInnen im Rahmen <strong>der</strong> 24-Stunden <strong>Betreuung</strong>, die sich um Demenzkranke<br />

kümmern, sollte es Entlastungsmöglichkeiten geben.“ 207 Allerspätestens mit <strong>der</strong> Valorisierung<br />

des Pflegegeldes 2009 sollten auch die Verbesserungen bei <strong>der</strong> Einstufung Demenzkranker<br />

wirksam werden.<br />

10.11.6.2.3 1. Mai 2008 – 31. Mai 2008<br />

Differenzierter gestaltet sich die Lage im Monat Mai, da sich hier sowohl<br />

„ministeriumsfreundliche“, als auch „ministeriumsfeindliche“ Berichterstattung feststellen<br />

lässt, wobei die negative Resonanz auf die Arbeit des Ministeriums tendenziell gegen Ende<br />

des Monats zunimmt.<br />

Am 25.5.08 meinte FPÖ-Sozialsprecher Herbert Kickl, dass Buchinger eine „Mischkulanz<br />

aus faulen Kompromissen, weiteren ungedeckten Versprechungen, Halbherzigkeiten,<br />

aberwitzigen Ideen auf Kosten <strong>der</strong> betroffenen Österreicher und einem Herumgeschiebe von<br />

Verantwortung präsentiert.“ 208 Dem setzt Kickl das FPÖ-Modell entgegen, das neben einer<br />

Kasse für Staatsbürger und Nichtstaatsbürger auch eine Steigerung des Pflegegeldes um 20<br />

Prozent und jährliche Anpassungen vorsieht. Im Zentrum des Handelns des Sozialministers<br />

stehe ideologisch motiviertes „Gutmenschentum“ und die „Sicherung <strong>der</strong> Machtbasis <strong>der</strong><br />

eigenen Funktionäre und Bürokraten in Strukturen, die sich längst überlebt hätte und wo<br />

Kosten und Nutzen in keinerlei Relation stünden.“ 209<br />

Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes, for<strong>der</strong>t Gerechtigkeit<br />

für alle <strong>Betreuung</strong>spersonen. Wörtlich meinte er: „Von den <strong>der</strong>zeit knapp 8000 Anmeldungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> sind 95 Prozent <strong>der</strong> Personen als selbstständige<br />

Betreuerinnen und Betreuer angemeldet. Warum Familien, die sich für diese – offensichtlich<br />

vernünftigere - Variante entscheiden, nur 225,- Euro an För<strong>der</strong>ung pro Monat erhalten, kann<br />

206 LH Pröll informierte über Arbeitsschwerpunkte. Utl.: Arbeitnehmer-Interessen und soziale Anliegen<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080416_OTS0199&ch=politik (1.7.08)<br />

207 Mandak: Bessere Einstufung Demenzkranker darf nicht weiter hinausgeschoben werden. Utl.: Grüne for<strong>der</strong>n<br />

Entlastungsangebote für alle Angehörigen zugänglich zu machen<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080414_OTS0183&ch=politik (1.7.08)<br />

208 Kickl: Buchinger und SPÖ regieren gegen eigene Bevölkerung. Utl.: Mischkulanz aus faulen Kompromissen, ungedeckten<br />

Versprechungen und aberwitzigen Ideen auf Kosten <strong>der</strong> Österreicher.<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080525_OTS0040&ch=medien (1.7.08)<br />

209 ebd.<br />

Endbericht 204


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

niemand nachvollziehen.“ 210 Dazu for<strong>der</strong>te Khol die Ausschüttung des budgetierten Geldes<br />

und betont, dass <strong>der</strong> Österreichische Seniorenbund die Erhöhung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung für<br />

selbstständig Beschäftigte 24-Stunden-BetreuerInnen auf 500 Euro pro Monat und Familie<br />

for<strong>der</strong>t.<br />

ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon sieht seine Partei als Ideenlieferantin mit konkreten<br />

Antworten auf die dringenden gesellschaftlichen Fragestellungen und sieht die SPÖ als<br />

unreflektierte „Nein-Sager“ Partei, <strong>der</strong>en politische Ignoranz und Unmenschlichkeit die<br />

soziale Sicherheit ernsthaft gefährde. Zur Arbeit des Sozialministers meinte Missethon<br />

wörtlich: „Das Modell von Sozialminister Buchinger stößt auf kaum ein Echo – das zeigen die<br />

aktuellen Zahlen mit 200 Anmeldungen unselbstständiger Pfleger deutlich. Dem gegenüber<br />

steht das Modell von Wirtschaftsminister Bartenstein, das dafür gesorgt hat, dass bereits<br />

5000 <strong>Betreuung</strong>sverhältnisse im selbstständigen Modell legalisiert wurden.“ 211 Wie Khol<br />

for<strong>der</strong>t auch Missethon die Ausschüttung <strong>der</strong> budgetierten Millionen.<br />

Die „ministeriumsfreundliche“ Berichterstattung ist lediglich zwischen dem ersten und fünften<br />

Mai festzusetzen. Allerdings sind diese Reaktionen keineswegs ausschließlich positiv,<br />

son<strong>der</strong>n weisen durchwegs auf Mängel und notwendige Korrekturen hin.<br />

Am 5. Mai 2008 sicherte Andreas Khol Bundesminister Buchinger bei <strong>der</strong> finanziellen<br />

Neuordnung <strong>der</strong> Pflege in Österreich seine Unterstützung zu: „Wenn Buchinger jetzt eine<br />

Valorisierung des Pflegegeldes andenkt, ist er auf dem richtigen Weg, eine langjährige<br />

Seniorenbund-For<strong>der</strong>ung zu erfüllen.“ 212 Freilich verweist Khol im selben Atemzug auf das 4-<br />

Säulen Modell des Österreichischen Seniorenrates zur langfristigen Sicherung <strong>der</strong> 24-<br />

Stunden-<strong>Betreuung</strong>, das u. a. eine leistbare <strong>Betreuung</strong> zu Hause, Qualifikationskurse mit<br />

Zertifizierung und den Ersatz <strong>der</strong> bisherigen För<strong>der</strong>regelungen for<strong>der</strong>t.<br />

Ebenfalls am 5. Mai reagierte <strong>der</strong> Präsident des Pensionistenverbandes Österreich, Karl<br />

Blecha, erfreut auf das vom Sozialminister vorgestellte Pflege-Paket. Erfreut zeigte sich<br />

Blecha v. a. über die geplante fünfprozentige Erhöhung des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2009<br />

und über den Stundenaufschlag bei <strong>der</strong> Pflege von demenzkranken Personen. Auch wurde<br />

die vorgestellte Ausweitung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsmaßnahmen bei <strong>der</strong> Kurzzeitpflege zur<br />

Entlastung <strong>der</strong> pflegenden Angehörigen begrüßt. „Der Pensionistenverband Österreichs<br />

unterstützt diese Novelle zum Bundespflegegeld-Gesetz mit ganzer Kraft. Damit kommt es<br />

zu den umfassendsten Verbesserungen seit <strong>der</strong> Einführung des Pflegegeldes im Jahr<br />

1993.“ 213<br />

Die beabsichtigten Verbesserungen beim Pflegegeld wurden auch von <strong>der</strong> Volkshilfe<br />

Österreich positiv aufgenommen. Die Volkshilfe begrüßte dabei sowohl die Erhöhung über<br />

alle Pflegestufen hinweg als auch die Son<strong>der</strong>zuschläge für Menschen mit<br />

Demenzerkrankungen und für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit Behin<strong>der</strong>ung. Allerdings vermisst<br />

210 Khol: Herr Minister Buchinger, ich for<strong>der</strong>e Gerechtigkeit für alle <strong>Betreuung</strong>spersonen! Utl.: Erhöhung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung für die<br />

24-Std-<strong>Betreuung</strong> muss auf 500 Euro pro Monat pro Familie für alle <strong>Betreuung</strong>sverhältnisse angehoben werden!<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080529_OTS0141&ch=politik (1.7.08)<br />

211 Missethon: SPÖ-„Nein“ zum Pflege-Fonds gefährdet soziale Sicherheit. Utl.: Gusenbauer soll sich nach 16 Uhr Zeit nehmen,<br />

um mit <strong>der</strong> ÖVP über den Pflege-Fonds zu diskutieren.<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080518_OTS0010&ch=politik (1.7.08)<br />

212 Khol: Buchinger setzt bei Pflege Schritt in die richtige Richtung<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080505_OTS0074&ch=politik (1.7.08)<br />

213 Blecha: Buchingers Pflege-Paket sehr sehr hilfreich. Utl.: Erwarte große politische Zustimmung<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080505_OTS0135&ch=politik (1.7.08)<br />

Endbericht 205


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Erich Fenninger, Bundesgeschäftsführer <strong>der</strong> Volkshilfe Österreich, die Schließung <strong>der</strong> Lücke<br />

zwischen 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> und stationärem Aufenthalt und for<strong>der</strong>t einen<br />

Rechtsanspruch auf Pflegeleistungen, verbunden mit einer von <strong>der</strong> Allgemeinheit getragenen<br />

Finanzierung. „Es geht darum umzudenken, nicht von den Kosten für Pflege zu sprechen,<br />

son<strong>der</strong>n von <strong>der</strong> Investition in ein menschenwürdiges Altern.“ 214<br />

10.11.6.2.4 1. Juni 2008 – 1. Juli 2008<br />

Eine „ministeriumsfeindliche“ Phase <strong>der</strong> Berichterstattung ist wenig überraschend mit Beginn<br />

des Monats Juni, kurz vor dem Auslaufen <strong>der</strong> Pardonierung, auszumachen. Eine<br />

„ministeriumsfreundliche“ Berichterstattung ist aus den untersuchten Berichten, abgesehen<br />

von einigen positiven Bemerkungen <strong>der</strong> Parteikolleginnen und Parteikollegen, nicht<br />

festzustellen. Vor allem die ÖVP schoss sich auf den Sozialminister ein und for<strong>der</strong>te die<br />

Entlastung <strong>der</strong> Familien.<br />

So meinte die ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl am 30.6.08: „Sozialminister Buchinger ist<br />

offenbar gegen den Entlastungskurs für Familien bei <strong>der</strong> Pflege. Morgen endet die<br />

Pflegeamnestie, und damit wan<strong>der</strong>n 95 Prozent <strong>der</strong> Pflegekräfte in die Illegalität.“ 215 Die<br />

schärfste Kritik richtet sich dabei auf die Nicht-Abschaffung des Regress bei <strong>der</strong><br />

Heimpflege 216 , ebenso auf die Beibehaltung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Vermögensgrenzen, gegen <strong>der</strong>en<br />

Wegfall sich vor allem sozialdemokratisch geführte Bundeslän<strong>der</strong> sperren würden. Steibl<br />

for<strong>der</strong>t, dass „<strong>der</strong> Sozialminister seine gehorteten 24 Millionen Euro aus seinem Ressort<br />

dafür verwenden soll, den Familien in Österreich eine reale Entlastung zukommen zu<br />

lassen.“ 217<br />

In dieselbe Kerbe schlägt die nie<strong>der</strong>österreichische VP-Soziallandesrätin Johanna Mikl-<br />

Leitner. Konkret wirft sie dem Sozialminister die Einführung eines 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong>smodells vor, das die Mehrkosten für die Legalisierung des Pflegeverhältnisses in<br />

keinster Weise abdeckt. Genauso säumig wie bei <strong>der</strong> 24-Stunden <strong>Betreuung</strong> sei <strong>der</strong> Minister<br />

auch bei einer angemessenen Erhöhung des Pflegegeldes, das zumindest um einen<br />

zweistelligen Betrag angehoben werden müsse. „Jetzt beweisen auch Zahlen und Fakten,<br />

dass beim unsozialen Minister Buchinger akuter Handlungsbedarf besteht und dass sein<br />

Nichtstun auf Kosten <strong>der</strong> Pflegebedürftigen grob fahrlässig ist.“ 218 Dem Bundesmodell hält<br />

Mikl-Leitner das nie<strong>der</strong>österreichische Modell entgegen, dessen Bewilligungen jene des<br />

Bundesmodells übersteigen.<br />

Ebenfalls die Entlastung <strong>der</strong> Familien for<strong>der</strong>n ÖVP-Sozialsprecher Werner Amon und<br />

Seniorenbund-Generalsekretär Heinz Becker. Mit dem „Nein“ zur Pflegeentlastung <strong>der</strong><br />

Familien und dem „Nein“ zur Abschaffung <strong>der</strong> Vermögensgrenze bei <strong>der</strong> 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong> werden Familien enorm belastet. Amon und Becker stützen sich dabei auf<br />

214<br />

Volkshilfe begrüßt Verbesserungen beim Pflegegeld. Utl.: Ein Gesamtkonzept für die Pflege und eine solidarisch finanzierte<br />

Pflegevorsorge stehen immer noch aus.<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080505_OTS0134&ch=politik (1.7.08)<br />

215<br />

Steibl: Morgen endet Pflegeamnestie, Buchinger gegen Entlastung für Familien. Utl.: Buchinger treibt Familien in die Armut<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080630_OTS0209&ch=politik (30.6.08).<br />

216<br />

Für die allerdings die Bundeslän<strong>der</strong> und nicht <strong>der</strong> Sozialminister zuständig ist (unsere Anmerkung)<br />

217<br />

ebd.<br />

218<br />

Mikl-Leitner: Mit 1. Juli läuft die Amnestie aus-Buchinger bleibt untätig und unsozial. Utl.: 600. Antrag auf För<strong>der</strong>ung nach<br />

dem NÖ Modell bewilligt-Bundesmodell insgesamt nur 500 Bewilligungen<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080630_OTS0146&ch=politik (30.6.08)<br />

Endbericht 206


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

folgende Zahlen: Es gehe um 40.000 Pflegekräfte, 20.000 <strong>Betreuung</strong>sfälle. Zum Stichtag<br />

26.6.08 gab es 7.500 angemeldete BetreuerInnen, davon 300 im Unselbstständigen-Modell.<br />

Von 1.200 gestellten Anträgen auf För<strong>der</strong>ung werden <strong>der</strong>zeit 600 geför<strong>der</strong>t. Neben einem<br />

bundesweit einheitlichen Pflegemodell for<strong>der</strong>n beide ein bundesweit einheitliches<br />

För<strong>der</strong>modell und die Ausschüttung <strong>der</strong> 24 Millionen Euro, die klar für soziale För<strong>der</strong>ungen<br />

gedacht seien. 219<br />

10.11.6.3 Chronik 24 – Stunden – <strong>Betreuung</strong> zu Hause 220<br />

Auf den folgenden Seiten wird die Diskussion um die Pflegepolitik in <strong>der</strong> Woche vor<br />

Auslaufen <strong>der</strong> Amnestie skizziert. Teilweise stellt dies eine Überschneidung mit den obigen<br />

Berichten dar, zum Teil sind es Ergänzungen.<br />

Da in <strong>der</strong> darauf folgenden Woche die „Pardonierung“ ausläuft, gab es in <strong>der</strong> Berichtswoche<br />

Diskussionen zur Amnestieverlängerung und zu einer besseren För<strong>der</strong>ung (keine<br />

Vermögensgrenze, höhere Beträge). Ein Dauerthema war auch weiter die<br />

Pflegegel<strong>der</strong>höhung.<br />

23.6.2008 Kärnten: Illegale Pflege von 15 Personen mit einem Todesfall im Grenzbereich<br />

zwischen Vermietung und Pflege.<br />

NÖ: Erstmals wurde <strong>der</strong> „NÖ Pflege-Award" für Abschlussarbeiten im<br />

gehobenen Dienst für die Gesundheits- und Krankenpflege vergeben.<br />

Vorarlberg: Der Vorarlberger <strong>Betreuung</strong>spool sucht und vermittelt Personen<br />

für zeitintensive <strong>Betreuung</strong>en. Die Vermittlung wird jetzt durch eine<br />

<strong>Betreuung</strong>spool-Datenbank erleichtert.<br />

24.6.2008 Nie<strong>der</strong>österreich: Die Landesregierung beschließt eine Sozialhilfegesetz-<br />

Novelle mit <strong>der</strong> Qualitätsstandards, bauliche Anfor<strong>der</strong>ungen sowie<br />

therapeutische Pflege und <strong>Betreuung</strong> bei <strong>der</strong> Übergangspflege in den<br />

Pflegeheimen geregelt werden.<br />

26.6.2008 Kärnten: Zum Thema <strong>der</strong> öffentlichen Diskussion wird eine Todesfall in einer<br />

Familienpflegestelle, <strong>der</strong> ein Jahr zurückliegt und auch nicht angezeigt worden<br />

ist.<br />

Salzburg: Für Verbesserungen im Bereich <strong>der</strong> Pflege werden im<br />

Landeshaushalt 2009 1,9 Mio. Euro zur Verfügung stehen.<br />

219 Amos und Becker: Untätigkeit Buchingers und SPÖ-Belastungskurs beenden. Utl.: Familien bei Pflege entlasten –<br />

Vermögensgrenze und Regress bei Pflege müssen fallen.<br />

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080626_OTS0211&ch=politik (30.6.08)<br />

220 Quelle: ipm Institut für Politikmanagement: Pflegepolitik Woche 26/08 23.6. bis 29.6.2008<br />

Endbericht 207


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Steiermark: Der Verwaltungsgerichtshof hat den Bescheid des Landes für das<br />

Pflegeheim in Kammern bestätigt, demzufolge es zum relevanten Stichtag<br />

keinen Bedarf an zusätzlichen Betten gegeben hat, und die Bewohner des<br />

Heimes daher keine Zuschüsse aus <strong>der</strong> Sozialhilfe bekommen können.<br />

27.6.2008 Bund: Ende <strong>der</strong> Begutachtung des Entwurfes einer Novelle zum<br />

Bundespflegegeldgesetz<br />

Kärnten: Fortgesetzt wird die Diskussion über das Standortkonzept und die<br />

Größe <strong>der</strong> Heime. Zur Größe <strong>der</strong> Heime for<strong>der</strong>t LHStvin Schaunig eine<br />

Volksabstimmung.<br />

Kärnten: Sitzung des Landtags-Unterausschusses zur Kontrolle <strong>der</strong><br />

Pflegeheime<br />

OÖ: Die OÖGKK bietet ein umfassendes Service für <strong>Betreuung</strong>skräfte, die im<br />

Rahmen eines Dienstverhältnisses die „24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> zu Hause“<br />

durchführen.<br />

10.11.7 Fazit zur Medienarbeit des BMSK und den Reaktionen<br />

Der erste Blick auf diese Analyse lässt eine unterm Strich sehr couragierte<br />

Informationspolitik des BMSK erkennen. Wenn man parallel zu dieser qualitativen Analyse<br />

die Auswertung unserer Befragung von För<strong>der</strong>bezieherInnen und För<strong>der</strong>werberInnen nach §<br />

21b BPGG, aber auch die qualitativen Interviews (sehe vorne) betrachtet, zeigt sich aber<br />

eine Disparität zwischen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums und <strong>der</strong> Rezeption <strong>der</strong><br />

Information durch die Zielgruppe. Viele beklagten einerseits die Unübersichtlichkeit <strong>der</strong><br />

Information, die schwierige Informationsbeschaffung und den Kampf gegen die mit <strong>der</strong> 24-<br />

Stunden-<strong>Betreuung</strong> verbundene Bürokratie. Woher diese Differenz kommt, kann hier nicht<br />

restlos geklärt werden, jedoch sollen hier einige Überlegungen angestellt werden:<br />

• Zugänglichkeit <strong>der</strong> Information? Viele Informationen finden sich im Internet auf <strong>der</strong><br />

Seite des BMSK o<strong>der</strong> eigens eingerichteten Plattformen. Allerdings ist die Information<br />

damit für die Betroffenen, meist über 80-jährige pflegebedürftige Personen, oft ohne<br />

fremde Hilfe kaum zugänglich.<br />

• Verschiedene Modelle? Parallel zum Modell des BMSK existieren etwa in<br />

Vorarlberg und Nie<strong>der</strong>österreich eigene Modelle, die keine Vermögensgrenze mehr<br />

kennen. Vor allem in den beiden Bundeslän<strong>der</strong>n könnten die verschiedenen Modelle<br />

erheblich zur Konfusion um die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> beigetragen haben.<br />

• Wurde in den „richtigen“ Medien inseriert? Nachdem in <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong><br />

Fragebögen fast 60% angaben, durch die Medien von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung erfahren zu<br />

haben, kann dem Bemühen des Ministeriums, die betroffenen Gruppen zu erreichen,<br />

ein positives Zeugnis ausgestellt werden.<br />

• Qualität <strong>der</strong> Inserate? Diese Frage ist insofern nur unzureichend beantwortbar, als<br />

lediglich zwei Druckstrecken, ein Informationsblatt zur Legalisierung, eine Broschüre<br />

zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> und ein Inserat für diese Analyse zur Verfügung standen.<br />

Endbericht 208


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Während die Druckstrecken und die Broschüre, abgesehen von kleineren<br />

Unklarheiten, als informativ über die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> bewertet werden<br />

konnten, sind das Inserat und das Informationsblatt zur Legalisierung zwiespältig zu<br />

bewerten. Da Minister Buchinger ohnehin zur Personifizierung einer „Pflegemisere“<br />

gemacht wurde, wäre zu diskutieren, ob es wirklich sinnvoll ist, die Hälfte eines<br />

Inserates für ein Bild des Ministers zu verwenden und lediglich eine halbe Seite für<br />

Informationen übrig zu lassen. Beim Infoblatt fehlen wie erwähnt wichtige<br />

Informationen, vor allem über Än<strong>der</strong>ungen im rechtlichen Bereich.<br />

Wie deutlich geworden ist, steht Minister Buchinger, politisch vor allem von Seiten <strong>der</strong> ÖVP,<br />

im Zentrum <strong>der</strong> Kritik. Wie die Auswertung <strong>der</strong> Fragebögen zeigt, hat er den schwersten<br />

Stand bei von <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> Betroffenen. Einige Fragebogen-Antworten 221 auf<br />

die Frage „Was würden Sie tun, wenn ihre <strong>Betreuung</strong>sperson plötzlich nicht mehr da wäre?“<br />

verdeutlichen dies:<br />

o „Für Minister Buchinger einen Mondflug buchen“<br />

o „Mit meiner Großmutter nach Wien fahren und an <strong>der</strong> Tür des Ministeriums<br />

klingeln.“<br />

10.11.8 Öffentlichkeitsarbeit in <strong>der</strong> Tschechischen Republik<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Tatsache, dass es kaum legalisierte BetreuerInnen aus <strong>der</strong> tschechischen<br />

Republik gibt, haben wir uns die politische Debatte und die Medienaktivität in diesem Land<br />

etwas näher angesehen.<br />

• man weiβ von dem Problem (aber je weiter von <strong>der</strong> Grenze, desto weniger), aber es<br />

ist kein Thema: „Es interessiert bei uns niemanden, es ist die Angelegenheit von<br />

Österreich.“ ist <strong>der</strong> Tenor vieler tschechischer ExpertInnen222 . Auf <strong>der</strong> tschechischen<br />

Seite steht man ungefähr so zu diesem Thema: „Wenn du ins Ausland arbeiten<br />

gehen möchtest, geh, Hauptsache bei uns hast du alles erledigt, angemeldet bzw.<br />

Krankenversicherung abgemeldet“, auf diese Art rechnet man damit, dass die Person<br />

die Krankenversicherung im an<strong>der</strong>en Land zahlt und sich selbst darum kümmert.<br />

• Attraktiv ist hauptsächlich kurzzeitige Migration – wegen <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong><br />

Sprachkenntnisse, wegen des Verdienstes, aber mit <strong>der</strong> Absicht, bald wie<strong>der</strong> zurück<br />

zu kehren.<br />

• Wahrnehmung in den Medien – gar nicht. In den Medien findet man kaum<br />

Nachrichten darüber (wenn, dann nur in regionalen Medien <strong>der</strong> angrenzenden<br />

Regionen, am ehesten in Südböhmen) und auch dies fand eher in <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong><br />

großen Diskussionen in Österreich (zweite Hälfte 2006, erste Hälfte 2007) statt, d.h.<br />

als die intensive Diskussion angefangen hat und später zu dem Zeitpunkt, als die<br />

Amnestie eingeführt wurde und es geheiβen hat „die tschechischen<br />

Krankenschwestern und Pflegerinnen können weiterhin in Österreich arbeiten, ohne<br />

Angst zu haben, dass sie bestraft werden“. Aber selbst diese vereinzelten Artikel<br />

haben die öffentliche Diskussion im Land wenig beeinflusst.<br />

221 Allerdings bei weitem nicht repräsentativ für alle Antworten<br />

222 Für die Klärung dieser Frage wurden im Juni 2008 einige telefonische Expertinneninterviews in <strong>der</strong> Tschechischen Republik<br />

durchgeführt<br />

Endbericht 209


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

• Wahrnehmung in <strong>der</strong> Politik – ebenfalls nichts. Es gibt an<strong>der</strong>e Themen, die die<br />

tschechische Politik und die tschechischen BürgerInnen interessieren, z.B. die neue<br />

Gesundheitsreform (neue Gebühren – beim Arzt, beim Krankenhausaufenthalt, in <strong>der</strong><br />

Notfallambulanz; Gefahr einer Auflösung von Krankenhäusern o<strong>der</strong> Umwandlung von<br />

öffentlichen Krankenhäusern in Aktiengesellschaften; niedrige Löhne etc.), über die<br />

und <strong>der</strong>en Än<strong>der</strong>ungsvorschläge ständig diskutiert wird. - Probleme, wegen denen in<br />

<strong>der</strong> Tschechischen Republik auch gestreikt wird. Gelegentlich ist dann eher die<br />

Migration des Gesundheitspersonals (jetzt aber schon lange nicht mehr) ein Thema,<br />

aber allgemein, d.h. politische Eliten sprechen darüber, dass es nicht gut sei, wenn<br />

tschechisches gut qualifiziertes Personal ins Ausland gehe. Dabei wird aber eher<br />

über an<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong> (Groβbritannien, Irland etc.) und an<strong>der</strong>e Berufsgruppen (Ärzte<br />

und Ärztinnen) gesprochen<br />

Endbericht 210


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

11 Zusammenfassen<strong>der</strong> Befund<br />

11.1 Grundlegende Vorbemerkung<br />

Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> (legalisierten) Hausbetreuung nach § 21b BPGG war notwendige<br />

Ergänzung <strong>der</strong> gesetzgeberischen Maßnahmen zur Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung von<br />

pflege- und betreuungsbedürftigen Personen. Ziel dieses Gesamtpaketes war und ist die<br />

Schaffung von Rechtssicherheit und die Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien auch im<br />

Bereich <strong>der</strong> Hausbetreuung. Durch die För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG sollte ein Beitrag von<br />

etwa 80 Prozent zur Abdeckung <strong>der</strong> Mehrkosten <strong>der</strong> Legalisierung geleistet werden. We<strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> Regierungserklärung vom Jänner 2007 noch im Ministerratsbeschluss vom 14.2. 2007,<br />

den beiden grundlegenden politischen Dokumenten für Legalisierung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Hausbetreuung, war mehr als ein Zuschuss zu den Legalisierungskosten vorgesehen.<br />

Durch die För<strong>der</strong>ung werden etwa 80 Prozent <strong>der</strong> Mehrkosten, die durch die<br />

Sozialversicherungspflicht legaler HausbetreuerInnen entwe<strong>der</strong> nach dem GSVG o<strong>der</strong> nach<br />

dem ASVG entstehen, abgedeckt. Der dadurch entstehende zwanzigprozentige Selbstbehalt<br />

findet sich auch in an<strong>der</strong>en Bereichen <strong>der</strong> gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. beim<br />

Kostenersatz eines Wahlarztes im ASVG). Es sollte nicht vergessen werden, dass diesen<br />

geringfügigen Mehrkosten eine nunmehrige rechtsstaatliche Sicherheit gegenüber steht;<br />

durch die Legalisierung ist die Gefahr von Verwaltungsstrafen und Nachzahlungen wegen<br />

illegaler Beschäftigung gebannt. Und trotz <strong>der</strong> relativ hohen Monatsbelastungen kostet die<br />

Hausbetreuung auch in ihrer legalisierten Form nur etwa die Hälfte einer stationären<br />

Unterbringung223 , abgesehen davon, dass diese in den meisten Fällen we<strong>der</strong> von den<br />

Betroffenen noch von den Angehörigen gewünscht werden.<br />

Durch die Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung und die pauschalierte För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

sozialversicherungsrechtlichen Mehrosten ist eine dreifache Win-Situation entstanden:<br />

• Die Öffentlichkeit gewinnt durch nachhaltige Herstellung des Rechtsfriedens und <strong>der</strong><br />

Rechtssicherheit in einem hochsensiblen gesellschaftspolitischen Bereich.<br />

• Die betreuten Personen bzw. ihre Angehörigen gewinnen Rechtssicherheit und<br />

erstmals qualitätsgesicherte <strong>Betreuung</strong>sangebote um einen geringen Mehrpreis.<br />

• Die legalisierten HausbetreuerInnen erwerben österreichische<br />

Sozialversicherungszeiten, die insbeson<strong>der</strong>e für HausbetreuerInnen aus den neuen<br />

EU-Staaten auf Grund <strong>der</strong> gegenseitigen Anrechnungen innerhalb <strong>der</strong> EU in den<br />

allermeisten Fällen ihren Pensionsanspruch deutlich erhöhen.<br />

Dies wird, so ein wesentliches Ergebnis dieser Studie, von einem Großteil <strong>der</strong> Betroffenen<br />

ähnlich gesehen, nicht aber von allen in diesem Bereich tätigen Fachleuten, politischen<br />

Eliten und MedienvertreterInnen. Die Unzufriedenheit <strong>der</strong> Betroffenen und ihrer Angehörigen<br />

mit <strong>der</strong> Legalisierung und mit dem För<strong>der</strong>modell hält sich in Grenzen, und für die meisten<br />

betreuungsbedürftigen Personen stellt die nunmehr legalisierte Hausbetreuung ein<br />

alternativloses Angebot zur Lösung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sprobleme dar.<br />

223 Die auch wenn sie i.d.R. von <strong>der</strong> Sozialhilfe bezuschusst wird, in den meisten Bundeslän<strong>der</strong>n zumindest zum Teil (Erben,<br />

GeschenknehmerInnen, eigenes vermögen, eigenes Einkommen) regressiert wird.<br />

Endbericht 211


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Ein Problem ist jedoch nicht gelöst und konnte im Rahmen des politischen Auftrages<br />

(Regierungserklärung, Ministerratsbeschluss) durch die pauschalierte För<strong>der</strong>ung eines Teils<br />

<strong>der</strong> Mehrkosten auch nicht gelöst werden: die mit rund 1.500,- € im Monat relativ hohen<br />

Gesamtkosten einer rund um die Uhr erfolgenden Hausbetreuung. Die auch bisher schon für<br />

die illegale <strong>Betreuung</strong> aufgewendeten Kosten müssten ähnlich wie die (doppelt so hohen)<br />

Kosten <strong>der</strong> stationären <strong>Betreuung</strong> durch die Län<strong>der</strong> abgedeckt werden 224 . Aber auch für eine<br />

etwaige Übernahme eines Teils <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skosten durch die Län<strong>der</strong> wurde durch die<br />

Legalisierung die Voraussetzung geschaffen, denn auch die Sozialhilfebehörde (o<strong>der</strong> ein<br />

an<strong>der</strong>er Leistungsträger) kann nur legale Angebote för<strong>der</strong>n.<br />

Ein Problem, und das erschwert die öffentliche Akzeptanz <strong>der</strong> Legalisierung und <strong>der</strong> daran<br />

anknüpfende För<strong>der</strong>ung eines Großteils <strong>der</strong> Mehrkosten, liegt in <strong>der</strong> Art und Weise <strong>der</strong><br />

öffentlichen (politischen) Diskussion seit Sommer 2006 begründet. Durch diese Debatte<br />

wurde – zumindest implizit – die Erwartungshaltung (wahrscheinlich noch stärker bei<br />

politischen und medialen Eliten als bei den Betroffenen selbst) geweckt, über die mit <strong>der</strong><br />

Legalisierung verbundenen För<strong>der</strong>ung werde das Angebot selbst deutlich billiger und könne<br />

nunmehr von viel mehr als den bisher rund 15.000 Haushalten genutzt werden. Diese – in<br />

zwei Wahlkämpfen 225 von einigen Parteien geschickt instrumentalisierte - überzogene<br />

Erwartungshaltung konnte natürlich nicht abgedeckt werden und schafft nunmehr<br />

enttäuschte Erwartungen – vor dem Hintergrund einer neuerlichen bundesweiten<br />

Wahlauseinan<strong>der</strong>setzung eine Situation, die das Vertrauen <strong>der</strong> Bevölkerung in den<br />

Wohlfahrtsstaat unnötigerweise erodieren 226 kann. Ein verantwortungsvoller Umgang in <strong>der</strong><br />

politischen und medialen Diskussion wäre daher wünschenswert.<br />

11.2 Die Bewertung <strong>der</strong> Rechtslage<br />

11.2.1 Hausbetreuungsgesetz und Novelle zur Gewerbeordnung<br />

Jedenfalls positiv zu werten ist die Tatsache, dass es <strong>der</strong> Bundesregierung im ersten<br />

Halbjahr 2007 vor dem Hintergrund einer heftig geführten und emotionsbeladenen Debatte<br />

innerhalb eines knappen halben Jahres gelungen ist, die Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong> zu erreichen und damit einen mehr als 10 Jahre andauernden und erkannten<br />

rechtlosen Zustand zu beenden sowie ein För<strong>der</strong>modell zu schaffen, das einen Großteil<br />

(etwa 80 Prozent) <strong>der</strong> durch die Legalisierung entstandenen Mehrkosten abzudecken. Die<br />

Tatsache, dass innerhalb des ersten Jahres vermutlich bereits mehr als ein Drittel <strong>der</strong><br />

BetreuerInnen legalisiert haben, macht dieses Modell zur erfolgreichsten<br />

Legalisierungsstrategie in <strong>der</strong> zweiten Republik.<br />

Vor diesem positiven Hintergrund sind einige Schwachstellen zu erkennen und<br />

anzusprechen:<br />

224 Allerdings sind wir <strong>der</strong> Meinung, dass die Sozialhilfe nicht <strong>der</strong> geeignete Finanzierungsträger für die Abdeckung eines teils<br />

<strong>der</strong> Kosten eines für eine große Zahl von Menschen sicheren Risikos ist, vgl. etwa Schmid 2008<br />

225 Wir meinen den Nationalratswahlkampf 2006 und den NÖ Landtagswahlkampf 2008<br />

226 Allerdings ergibt nicht nur unsere Studie, son<strong>der</strong>n auch ältere Untersuchungen (z.B. die große Bevölkerungsbefragung zur<br />

Sozialversicherung 1997, siehe Feistritzer 1998), dass das Vertrauen <strong>der</strong> Bevölkerung in den Sozialstaat größer ist als das <strong>der</strong><br />

öffentlichen Eliten – mit diesem Kapital sollten wir allerdings nicht wuchern<br />

Endbericht 212


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Da ist zum Ersten das Informationsproblem: Trotz <strong>der</strong> im Juli 2007 angelaufenen<br />

Informationskampagne des Sozialministeriums 227 fühlen sich viele pflegebedürftige Personen<br />

bzw. <strong>der</strong>en Angehörige nicht ausreichend informiert228 . Weiters ist ein hoher Grad von<br />

Desinformation und Verunsicherung in Herkunftslän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skräfte festzustellen,<br />

nicht aber in <strong>der</strong> Slowakei, wo Sozialminister Buchinger auf höchster Ebene (gemeinsam mit<br />

<strong>der</strong> slowakischen Sozialmninisterin) eine positiv aufgenommene Werbekampagne für die<br />

Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung gestartet hat. Ähnliche Aktivitäten seitens des<br />

Sozialministers und von Interessensvertretungen (wie z.B. <strong>der</strong> AK) in an<strong>der</strong>en<br />

Herkunftslän<strong>der</strong>n mit geringerem Grad von Legalisierung (z.B. Tschechische Republik,<br />

Rumänien) wäre wünschenswert.<br />

Vertragsgestaltung: Ein wesentliches Problem scheint uns die Tatsache zu sein, dass in<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Diskussion über das das HBeG offensichtlich den Eindruck erweckt wird, es<br />

sei im freien Ermessen <strong>der</strong> Vertragsparteien, zu entscheiden, ob (bei <strong>der</strong> prinzipiell gleichen<br />

Tätigkeit) ein Dienstverhältnis o<strong>der</strong> eine Gewerbetätigkeit vorliegt. Solange hier keine klare<br />

(dem aber dem System des österreichischen Arbeits- und Vertragsrechtes <strong>der</strong>zeit<br />

wesensfremde) gesetzliche Regelung über die freie Wahl <strong>der</strong> Vertragsform durch die<br />

Vertragspartner geschaffen worden ist 229 , hängt es letztendlich von den Prüfungsaktivitäten<br />

des zuständigen Krankenversicherungsträgers und allfälligen Klagen beispielsweise von<br />

(ehemaligen) PersonenbetreuerInnen ab, ob eine als gewerblich angemeldete<br />

<strong>Betreuung</strong>stätigkeit gerichtlich zur unselbständigen Beschäftigung (mit allen negativen<br />

Folgen und Kosten für die dann als Dienstgeber identifizierte zu betreuende Person o<strong>der</strong> ihre<br />

Angehörigen) umgewandelt wird o<strong>der</strong> nicht. Endgültige Rechtssicherheit ist also mit dem<br />

HBeG nicht geschaffen worden.<br />

Dienstgeber: Ein drittes Problem betrifft die im HBeG geregelte Erwartung, dass die zu<br />

betreuende Person (bzw. eine nahe stehende Person) im Fall einer unselbständigen<br />

Beschäftigung im Haushalt die Dienstgeberfunktion mit allen daran geknüpften<br />

Verpflichtungen (Melde- und Beitragspflicht bei Sozialversicherung und Steuer,<br />

Lohnverrechnung) wahrzunehmen hat, ohne dass die Frage gestellt wird, ob dieser<br />

Personenkreis dazu überhaupt befähigt ist. Hier wären kreative Lösungen gefragt, allerdings<br />

besteht hier auf Grund <strong>der</strong> geringen Fallzahl kein dringen<strong>der</strong> Handlungsbedarf.<br />

Arbeitszeit: Für die geringe Zahl unselbständig beschäftigter HausbetreuerInnen stehen die<br />

faktischen Einsatzzeiten nach wie vor in einem gewissen Wi<strong>der</strong>spruch zum geltenden<br />

Arbeitszeitrecht (siehe Pfeil 2008).<br />

Ein beson<strong>der</strong>es Problem schafft das durch Gesetze und durch Kollektivverträge (z.B. dem<br />

BAGS-KV) geschaffene Arbeitszeitrecht für jene (ganz wenigen) HausbetreuerInnen, die bei<br />

sozialen Trägerorganisationen angestellt sind. Da es in den einschlägigen KVs bis heute230 keine spezielle Regelung für die Arbeitszeit dieser <strong>Betreuung</strong>spersonen gibt, sind die<br />

227 seitens des für die arbeits- und gewerberechtliche Regelung zuständigen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist aktive<br />

Informationsarbeit hingegen kaum wahrnehmbar<br />

228 Allerdings betrifft <strong>der</strong> ungedeckte Informationsbedarf nicht nur rechtliche und För<strong>der</strong>probleme, son<strong>der</strong>n oft allgemein den<br />

Umgang mit <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>s- und Pflegesituation; dies ist auch durch die Berichte des Kompetenzzentrum Pflege <strong>der</strong> SV <strong>der</strong><br />

Bauern erkennbar<br />

229 um keine Unklarheiten entstehen zu klassen: Die beiden Autoren lehnen aus generalpräventiven wie aus auf den konkreten<br />

fallbezogenen Überlegungen solch eine „Öffnungsklausel“ strikt ab<br />

230 Es ist <strong>der</strong>zeit in dieser rage keine Verän<strong>der</strong>ung absehbar<br />

Endbericht 213


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Arbeitszeitbestimmungen des jeweiligen KVs anzuwenden, was zu einer weiteren<br />

Verteuerung führt.<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Vorschriften: Die Kontrolle über die Einhaltung <strong>der</strong> gewerberechtlichen<br />

Vorschriften nach <strong>der</strong> GewO und Sanktionen bei Kompetenzüberschreitungen (etwa, wenn<br />

die <strong>Betreuung</strong>sperson Tätigkeiten ausübt, die sie nicht ausüben darf) sind nicht ausreichend<br />

geregelt.<br />

Diese Probleme sind jedoch vom Arbeits- und nicht vom Sozialressort zu lösen.<br />

Fremdenrecht: Es existiert bei den bezirksverwaltungsbehörden eine unterschiedliche<br />

Rechtspraxis, was die Handhabung <strong>der</strong> Anmeldepflicht bei Auslän<strong>der</strong>Innen betrifft<br />

(fremdenrechtliche Anmeldung ist nach 3 Monaten erfor<strong>der</strong>lich, wie das bei 14-tägigem<br />

Wechsel zu handhaben ist, ist nicht klar geregelt). Hier wäre eine Klarstellung seitens des<br />

Innenressorts wünschenswert.<br />

Zur diskutierten Verlängerung des rechtsfreien Raumes: Eine (im Juni 2008 kurz<br />

diskutierte) weitere Verlängerung <strong>der</strong> Pardonierungsregelung (was eine Neuformulierung des<br />

Pflegeverfassungsgesetzes mit parlamentarischer Zweidrittelmehrheit erfor<strong>der</strong>t hätte), hätte<br />

wahrscheinlich nicht dazu beigetragen, die Zahl <strong>der</strong> legalisierten <strong>Betreuung</strong>sverhältnisse<br />

deutlich zu erhöhen. Die Meinung aller ExpertInnen ist hier eindeutig: „Wer jetzt noch nicht<br />

legalisiert hat, wird wahrscheinlich auch nicht legalisieren“ 231 .<br />

Überdies wäre eine weitere Verlängerung des eigentlich rechtsfreien Zustandes durch jene,<br />

die bereits legalisiert haben, als Affront verstanden worden und hätte die Motivation zur<br />

Legalisierung eher vermin<strong>der</strong>t. Diese Debatte ist aber offensichtlich abgeschlossen.<br />

11.3 Die För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG<br />

Insgesamt hat das För<strong>der</strong>modell nach § 21b BPGG die gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen (siehe<br />

Regierungserklärung vom Jänner 2007 und Ministerratsvortrag vom 14.2.2007) weitgehend<br />

erfüllt, es lässt sich nachweisen, dass die Kosten <strong>der</strong> durch die mit <strong>der</strong> Legalisierung<br />

einhergehenden Sozialversicherungspflicht zu rund 80 Prozent abgedeckt, bei Selbständigen<br />

wie bei Unselbständigen. Die Mehrheit <strong>der</strong> Betroffenen erkennen dies (so sagt eine Mehrheit<br />

von knapp 60 Prozent <strong>der</strong> Befragten in unserer Fragebogenerhebung, die För<strong>der</strong>ung decke<br />

die Mehrkosten zur Gänze o<strong>der</strong> teilweise).<br />

Allerdings könnte das „Standardmodell“ (zwei BetreuerInnen mit 14-tägigem Wechsel) als<br />

Normmodell überdacht werden, um flexibel auf die von einem Teil <strong>der</strong> Betroffenen gewählten<br />

abweichenden Modelle eingehen zu können. So entstehen (siehe Schön et.al. 2008: 165)<br />

höhere Sozialversicherungskosten, wenn eine selbständige <strong>Betreuung</strong>skraft ein Monat<br />

durcharbeitet, als wenn sich zwei vierzehntägig abwechseln (2x ½ Monat = 2 x € 141,72,<br />

wenn ein/e BetreuerIn ein Monat arbeitet, sind es € 358,65, wenn als Basis ein<br />

Monatsumsatz von 1.500,- € genommen wird). Dies kommt in den ersten drei Jahren<br />

aufgrund <strong>der</strong> Pauschalierung im GSVG nicht zum Tragen, es besteht hier also kein<br />

unmittelbarer Handlungsruck.<br />

231 Konsensaussage bei unserem ExpertInnenpanel am 8.7.2008, siehe Protokoll im Anhang<br />

Endbericht 214


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Auch Mehrkosten, die entstehen, wenn eine <strong>Betreuung</strong>sperson in einer Familie zwei o<strong>der</strong><br />

mehr pflegebedürftige Personen betreut und dafür einen höheren tarif als die üblichen 50,- €<br />

pro Tag verlangt, erfor<strong>der</strong>t eine höhere För<strong>der</strong>ung, um auch hier die Kosten <strong>der</strong><br />

Sozialversicherung im gleichen Ausmaß abzudecken. Das gleiche gilt für BetreuerInnen, die<br />

auf Grund ihrer besseren Ausbildung ein höheres Entgelt verlangt.<br />

Auch die Tatsache, dass die För<strong>der</strong>ung mit dem Tod endet, könnte Probleme schaffen, wenn<br />

die Sozialversicherungskosten die durch das Abdecken von Abwicklungsansprüchen mit<br />

Beendigung des Dienstverhältnisses o<strong>der</strong> des Vertragsverhältnisses entstehen, nicht<br />

geför<strong>der</strong>t werden. Hier wäre ein Härtefonds vorstellbar.<br />

Die Ungleichbehandlung von Selbständigen und Unselbständigen in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung ist<br />

unserer Meinung nach sachadäquat, weil durch die unterschiedliche För<strong>der</strong>ung die<br />

(unterschiedlich hohen) Mehrkosten durch die mit <strong>der</strong> Legalisierung entstehenden SV Pflicht<br />

zu einem gleich hohen Anteil abdecken.<br />

11.4 Die <strong>Betreuung</strong>ssituation für einkommensschwache<br />

Personengruppen<br />

Die Probleme einkommensschwacher Personengruppen können nicht durch die För<strong>der</strong>ung<br />

nach § 21b BPGG gelöst werden, son<strong>der</strong>n erfor<strong>der</strong>n grundsätzliche Lösungen wie zum<br />

Beispiel eine deutliche Erhöhung des Pflegegeldes bzw. die Einführung <strong>der</strong><br />

bedarfsorientierten Mindestsicherung.<br />

11.5 Rechtssicherung und Haftung<br />

Für unselbständige Betreuer ist hinsichtlich ihrer Tätigkeit auf die allgemeinen Grundsätze<br />

<strong>der</strong> Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und <strong>der</strong> Treuepflicht <strong>der</strong> Arbeitneherm hinzuweisen.<br />

Hinsichtlich allfälliger Schädigungen des Arbeitgebers ist auf die Bestimmungen des<br />

Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes zu verweisen.<br />

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass gewerbliche Personenbetreuer nach allgemeinen<br />

zivilrechtlichen Regeln als Sachverständige zu qualifizieren sind (§ 1299 ABGB)<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> verbotenen Ausübung pflegerischer Tätigkeiten durch <strong>Betreuung</strong>spersonen<br />

wird auf die Verwaltungsstrafbestimmung des § 105 Abs. 1 Z 4 GUKG verwiesen.<br />

Bei Durchführung von Ärzten vorbehaltenen Tätigkeiten (Kurpfuscherei) durch<br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen wird auf die Strafbestimmungen des § 184 StGB verwiesen.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Übertretung <strong>der</strong> Bestimmungen des § 50b ÄrzteG ist auf die<br />

Verwaltungsstrafbestimmungen des § 199 Abs. 3 ÄrzteG hinzuweisen.<br />

Unklar ist die Frage, an wen beispielsweise Diplomiertes Gesundheits- und<br />

Krankenpflegepersonal allfällige durch <strong>Betreuung</strong>spersonen zu verantwortende<br />

Qualitätsmängel zu melden haben wird. Da für den Bereich <strong>der</strong> ambulanten Pflege- und<br />

<strong>Betreuung</strong> keine Aufsichtskompetenz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> besteht, kann – neben dem Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong><br />

Endbericht 215


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Delegation - sohin <strong>der</strong>zeit nur auf die Bestimmungen <strong>der</strong> §§ 30a ff BPPG<br />

(Qualitätssicherung) sowie auf die Verwaltungsstrafbestimmung des § 105 Abs. 1 Z 4 GUKG<br />

verwiesen werden.<br />

11.6 Zukünftige Entwicklungen<br />

11.6.1 Prognosen<br />

Die zu erwartenden demografischen Verschiebungen und die Verän<strong>der</strong>ungen im<br />

Lebensstandard sowohl in Österreich wie in den (bisherigen) Herkunftslän<strong>der</strong>n werden in<br />

näherer Zukunft neue Herausfor<strong>der</strong>ungen schaffen, nämlich eine neue Gleichzeitigkeit von<br />

wachsendem Bedarf und geringerem personellen Angebot an Hausbetreuung. Wenn man<br />

nicht will, dass dieses Problem über den Markt (also durch <strong>der</strong> hohen Nachfrage angepasste<br />

hohen Preise) „gelöst“ werden soll, sind auch in Zukunft in diesem Bereich tragfähige<br />

sozialstaatliche Interventionen gefor<strong>der</strong>t. Noch besteht Zeit, die passenden Interventionen zu<br />

finden und zu implementieren, dies erfor<strong>der</strong>t jedoch eine (bessere) Zusammenarbeit <strong>der</strong><br />

Beteiligten, insbeson<strong>der</strong>e von Bund und Län<strong>der</strong>n.<br />

Endbericht 216


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

12 Anhang<br />

12.1 Literatur<br />

Althaler. Karl S. / Stadler, Sabine (Hrg.) (1988): Risse im Netz. Verwaltete Armut in<br />

Österreich. Wien.<br />

Amt <strong>der</strong> Salzburger Landesregierung (1986): Sozialhilfe 1975 – 1985. Salzburg.<br />

Amt <strong>der</strong> Salzburger Landesregierung (1989): Neue Wege in <strong>der</strong> Sozialpolitik. Bericht im<br />

Auftrag <strong>der</strong> Landessozialreferentenkonferenz. Salzburg.<br />

Bachinger, Almut (2006): Einblick in die Vermittlungsagenturen. In: ÖKSA (Hrsg.) 24-<br />

Stundenbetreuung. Wien (Tagungsdokumentation).<br />

Bacher, Johann / Dornmayer, Helmut / Seckauer, Hansjörg (1993): Sozialhilfe als zweites<br />

soziales Netz. In: Bacher, Johann (Hrg.): Handlungsfel<strong>der</strong> kommunaler Sozialpolitik. Eine<br />

sozialwissenschaftliche Fallstudie am Beispiel <strong>der</strong> Stadt Wels. S. 197 - 268<br />

Badelt, Christoph/Holzmann-Jenkins, Andrea/Matul, Christian/Österle, August (1997):<br />

Analyse <strong>der</strong> Auswirkungen des Pflegevorsorgesystems. Wien.<br />

Badelt, Christoph / Österle, August (2001): Grundzüge <strong>der</strong> Sozialpolitik. <strong>Sozialökonomische</strong><br />

Grundlagen. Allgemeiner Teil. Wien.<br />

Badelt, Christoph / Österle, August (2001a): Grundzüge <strong>der</strong> Sozialpolitik. Sozialpolitik in<br />

Österreich. Spezieller Teil. Wien.<br />

Bahr, Christine / Leichsenring, Kai / Strümpel, Charlotte (1996): Mitsprache – Bedarfsfel<strong>der</strong><br />

für politische Mitsprache älterer Menschen in Österreich, Wien.<br />

Barta, Heinz / Ganner, Michael (1998): Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Alten- und<br />

Pflegebetreuung. Innsbruck.<br />

Behning, Ute (1999): Zum Wandel <strong>der</strong> Geschlechterrepräsentation in <strong>der</strong> Sozialpolitik. Ein<br />

policy-analytischer Vergleich <strong>der</strong> Politikprozesse zum österreichischen<br />

Bundespflegegeldgesetz und zum bundesdeutschen Pflege-Versicherungsgesetz. Opladen.<br />

Bickel, Horst (1999) Epidemiologie <strong>der</strong> Demenzen. In: Förstl, Hans et al. (Hrg.) Alzheimer<br />

Demenz. Grundlagen, Klinik, Therapie. Heidelberg.<br />

Bobens, Claudia (2005): Personalentwicklung in <strong>der</strong> Pflege – Antwort auf den<br />

Pflegenotstand? Am Beispiel von drei ausgewählten nie<strong>der</strong>österreichischen<br />

Krankenanstalten. Diplomarbeit am IMC Krems, FH-Studiengang Gesundheitsmanagement<br />

(unveröffentlicht).<br />

Bobens, Claudia (2006): Das ExpertInneninterview. In: Flaker, Vito / Schmid, Tom (Hrg.):<br />

Von <strong>der</strong> Idee zur Forschungsarbeit. Forschen in Sozialarbeit und Sozialwissenschaften.<br />

Wien. S. 319 - 332<br />

Bohnsack, Ralf (2003): Rekonstruktive Sozialforschung. Einführung in qualitative Methoden.<br />

Opladen.<br />

Borchers, Andreas / Miera, Stefanie (1993): Zwischen Enkelbetreuung und Altenpflege – die<br />

mittlere Generation im Spiegel <strong>der</strong> Netzwerkforschung. Frankfurt/Main – New York.<br />

Brunbauer, Babsi / Brunner, Andrea / Mayrhofer, Marlene / Rosenberg, Andrea / Schmid,<br />

Tom (2004): „barrierefrei“. Gynäkologische Vorsorge und Versorgung behin<strong>der</strong>ter Frauen.<br />

Wien. SFS-Projektendbericht<br />

Endbericht 217


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft / Bundesministerium für Soziale Sicherheit und<br />

Konsumentenschutz (2008): Vortrag an den Ministerrat. Vorhabensbericht <strong>der</strong><br />

Bundesregierung (Punktation) „Pflege und <strong>Betreuung</strong> daheim“. Eckpunkte einer gesetzlichen<br />

Regelung vom 14.2.2008. 3/23. Wien.<br />

Bundesministerium für Soziale Verwaltung (1979): Kampf gegen die Armut in Österreich –<br />

Maßnahme – Probleme – Konzepte. Wien.<br />

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Hrsg.) (1999): Älter werden in<br />

Österreich. Wien.<br />

Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (2002): Qualitätssicherung in<br />

<strong>der</strong> Pflege. Pilotprojekt. Wien.<br />

Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (2003): Bericht über die Soziale<br />

Lage 2002 - 2003. Wien.<br />

Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Hrsg.)<br />

(2004): Ausbau <strong>der</strong> Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich.<br />

Zwischenbilanz 2003. Wien.<br />

Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Konsumentenschutz (2008): Bericht des<br />

Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2006. Wien<br />

Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Konsumentenschutz (2008): Bericht des<br />

Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2006. Wien.<br />

Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Konsumentenschutz (2008a): Das<br />

Sozialministerium informiert – 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> zu Hause. Wien.<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrg.) (2006): Siebenter<br />

Familienbericht: Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit. Perspektiven für eine<br />

lebenslaufbezogene Familienpolitik. Berlin.<br />

Dietz, Berthold (2002): Die Pflegeversicherung. Ansprüche, Wirklichkeiten und Zukunft einer<br />

Sozialreform. Wiesbaden.<br />

Dimmel, Nikolaus (1989): Armutspotential zwischen Nichtinanspruchnahme und Repression.<br />

Sozialhilfepraxis im Magistrat Salzburg aus rechtsstaatlicher Sicht. In: Kammer für Arbeiter<br />

und Angestellte (1989): Sozialhilfe. Strukturen, Mängel, Vorschläge. Wien. S.161 - 189<br />

Dimmel, Nikolaus (1996): Sicher in Österreich. Innere Sicherheit und soziale Kontrolle. Wien.<br />

Dimmel, Nikolaus (2003): Armut trotz Sozialhilfe. In: Talos, Emmerich (Hrg.):<br />

Bedarfsorientierte Grundsicherung. Wien. S. 117 – 153<br />

Donabedian, Avedis (1982): The Criteria and Standards of Quality. An Arbor, Michigan.<br />

Entwicklungspartnerschaft <strong>der</strong> Gemeinschaftsinitiative EQUAL (Hrg.) (2005): Berufsbil<strong>der</strong><br />

und Ausbildungen in den Gesundheits- und Sozialen Diensten. Endbericht einer Ist-Analyse.<br />

Wien.<br />

Esping-An<strong>der</strong>sen, Gösta (1998): Die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. Zur politischen<br />

Ökonomie des Wohlfahrtsstaates. In: Lessenich, Stephan / Ostner, Ilona (Hrg.): Welten des<br />

Wohlfahrtskapitalismus. Der Sozialstaat in vergleichen<strong>der</strong> Perspektive. Frankfurt/Main – New<br />

York. S. 19 - 58<br />

Eurostat (200): Langfristige regionale Bevölkerungsprognosen. Luxembourg.<br />

Endbericht 218


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Exner, Andreas / Rätz, Werner / Zenker, Birgit (Hrg.) (2007): Grundeinkommen. Soziale<br />

Sicherheit ohne Arbeit. Wien.<br />

Fabel-Lamla, Melanie / Tiefel, Sandra (2003) :Fallrekonstruktionen in Forschung und Praxis<br />

– Einführung in den Themenschwerpunkt. In: ZBBS Heft 2/2003: Fallrekonstruktionen in<br />

Forschung und Praxis. Magdeburg. Gefunden am 2. 7. 2008 unter: http://www.unimagdeburg.de/iew/zbbs/zeitschrift/hefte/heft8/8-1.html;<br />

Feistritzer, Gert (1998): Grundlagenstudie zur Sozialversicherung. In: Soziale Sicherheit<br />

2/1998. Wien. S. 83 - 87<br />

Firlinger, Beate (Hrsg.) (2003): Buch <strong>der</strong> Begriffe. Sprache. Behin<strong>der</strong>ung. Integration.<br />

Integration: Österreich. Wien.<br />

Fischer-Kowalski, Marina / Bucek, Josef (Hrg.) (1980): Ungleichheit in Österreich. Ein<br />

Sozialbericht. Wien.<br />

Fürstl-Graser, Margarete / Ostermeyer, Erich / Rubisch, Max / Schuster, Susanne (1989):<br />

Das österreichische System <strong>der</strong> Pflegevorsorge. In: BMAGS (Hrg.): Sozialbericht für 1997.<br />

Wien. S. 127 – 151<br />

Gather, Claudia (2002): „Aus meiner Familie weiß niemand, dass ich putzen gehe.“<br />

Informelle Erwerbsarbeit in Privathaushalten. In: Prokla 129, Münster.<br />

Gen<strong>der</strong>a, Sandra (2007): „Transnational Care Space“ Zentraleuropa. Arbeits- und<br />

Lebensbedingungen von irregulär beschäftigten Migrantinnen in <strong>der</strong> häuslichen Pflege.<br />

Wien. Diplomarbeit an <strong>der</strong> Universität Wien.<br />

Gewerkschaft <strong>der</strong> Privatangestellten (Hrg.) (1995): Ob arm, ob reich, für alle gleich?<br />

Verteilungswirkung von Sozialleistungen. Wien.<br />

Gewerkschaft <strong>der</strong> Privatangestellten (Hrsg.) (2000): „Soziale Staffelung von<br />

Transferleistungen“ –- Rettungsanker für den Sozialstaat – o<strong>der</strong> viel Verwaltungsaufwand für<br />

wenig Geld?. Wien.<br />

Gruber, Gerd / Pallinger, Manfred (1994): Bundespflegegeldgesetz. Kommentar. Wien – New<br />

York.<br />

Gruber, Gerd / Pallinger, Manfred (1998): 5 Jahre Pflegevorsorge: Erfahrungen und künftige<br />

Entwicklungen. In: Soziale Sicherheit 12/98. Wien.<br />

Gruber, Gerd / Pallinger, Manfred (2003): 10 Jahre Pflegevorsorge – Rückblick und<br />

Standortbestimmung; in: Soziale Sicherheit 5/2003. Wien.<br />

Gusenbauer, Alfred (2006): Gemeinsam für Österreich. Der Mensch im Mittelpunkt.<br />

Regierungserklärung vom 16.1.2006. Wien.<br />

Heinrich, Hans-Georg (1989): Einführung in die Politikwissenschaft. Wien.<br />

Helmchen, Heike (1996). Die Berliner Altenstudie. Berlin.<br />

Hovorka, Hans (Hrsg.) (1999): Behin<strong>der</strong>te und von Behin<strong>der</strong>ung bedrohte Menschen in allen<br />

Lebensbereichen und Lebensphasen. Klagenfurt/Celovec.<br />

Hovorka Hans / Bauer, Ingrid / Sigot, Marion / Schmid, Tom (1996): Familienpolitische<br />

Begleitstudie zum Pflegegeld (FAPFL). Endbericht. Wien – Klagenfurt/Celovec.<br />

Hovorka, Hans / Sigot, Marion (Hrg.) (2000): Integration(spädagogik) am Prüfstand.<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen außerhalb von Schule. Innsbruck – Wien - München.<br />

Endbericht 219


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Huainigg, Franz Josef (1999): O du mein behin<strong>der</strong>tes Österreich. Klagenfurt/Celovec.<br />

Hummel, Konrad (1991): Freiheit statt Fürsorge. Vernetzung als Instrument zur Reform<br />

kommunaler Altenhilfe. Hannover.<br />

Institut für Empirische Sozialforschung (IFES) (2007): Pflege und <strong>Betreuung</strong>.<br />

Bevölkerungsbefragung 2007. Pressepapier. Wien.<br />

Kammer für Arbeiter und Angestellte (1989): Sozialhilfe. Strukturen, Mängel, Vorschläge.<br />

Wien.<br />

Kammer für Arbeiter und Angestellte (2008): Sozialstaat Österreich. Sozialleistungen im<br />

Überblick. Lexikon <strong>der</strong> Ansprüche und Leistungen. Wien.<br />

Katschnig, Heinz (2001): Österreichischer Psychiatriebericht, Band 1. Wien.<br />

Klasnic, Waltraud (2006): „Zukunft denken“. Pflege und Altenbetreuung. Abschlussbericht.<br />

24.10.2004. Wien. (Manuskript)<br />

Kollmitzer, Elisabeth / Stopper, Heidelies (1998): Information – die oft ungenutzte Ressource:<br />

Pflegegeld und Informationspolitik. In: Soziale Sicherheit 6/1998. Wien.<br />

Krajic, Karl / Vyslouzil, Monika / Nowak, Peter (2003): Pflegenotstand in Österreich?<br />

Wissenschaftliches Gutachten geför<strong>der</strong>t durch die Fachgruppenvereinigung<br />

Gesundheitsberufe im ÖGB, Wien.<br />

Kranzl, Christa (2003): Nie<strong>der</strong>österreich sozial gestalten. St. Pölten.<br />

Kytir, Josef / Münz, Reiner (Hrsg.) (1992): Alter und Pflege. Argumente für eine soziale<br />

Absicherung des Pflegerisikos, Berlin.<br />

Leibetse<strong>der</strong>, Bettina (2004): Die Südböhmische Volkshilfe. Interne Studie im Rahmen <strong>der</strong><br />

Equal-Entwicklungspartnerschaft 3-01/64 „Erarbeitung eines nicht diskriminierenden<br />

bundesweiten Muster-Kollektivvertrages für den Gesundheits- und Sozialbereich in<br />

Österreich“. Linz.<br />

Leibetse<strong>der</strong>, Bettina / Lindner, Berthold / Lion-Schwameis, Birgit / Löschnigg, Günter / Phillip,<br />

Thomas / Resch, Reinhard / Schmid, Tom / Stelzer-Orthofer, Christine (2005):<br />

Musterkollektivvertrag für den österreichischen Gesundheits- und Sozialbereich. Wien.<br />

Leibfried, Stephan / Leisering, Lutz (1995): Zeit <strong>der</strong> Armut. Frankfurt/Main.<br />

Lessenich, Stephan / Ostner, Ilona (Hrg.) (1998): Welten des Wohlfahrtskapitalismus. Der<br />

Sozialstaat in vergleichen<strong>der</strong> Perspektive. Frankfurt/Main – New York.<br />

Lutz, Helma (2007): Vom Weltmarkt zum Privathaushalt. Die neuen Dienstmädchen im<br />

Zeitalter <strong>der</strong> Globalisierung. Opladen & Farmington Hills.<br />

Marschitz, Walter (2007): Hausbetreuungsgesetz. Kostenrechnung auf Basis<br />

Hausbetreuungsgesetz, Hausangestelltengesetz, BAGS-Kollekitvvertrag. Wien. (Manuskript)<br />

Mazal, Wolfgang (2007): Hausbetreuung – kritische Aspekte. In Ecolex August 2007, S. 580<br />

– 583. Wien.<br />

Mühlberger, Ulrike / Knittler, Käthe / Guger, Alois (2008): Mittel- und langfristige Finanzierung<br />

<strong>der</strong> Pflegevorsorge. Wien. (WIFO-Studie)<br />

Münz, Reiner (2004): Neue demographische Herausfor<strong>der</strong>ungen und Rahmenbedingungen<br />

für das Management in den Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialsystems.<br />

Referatsunterlage (Handout). Wien.<br />

Endbericht 220


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Nohlen, Dieter/ Schulze, Rainer-Olaf (Hrg.) (1992): Pipers Wörterbuch zur Politik.<br />

Politikwissenschaft. München.<br />

Obinger, Herbert / Talos, Emmerich (2006): Sozialstaat Österreich zwischen Kontinuität und<br />

Umbau. Eine Bilanz <strong>der</strong> ÖVP/FPÖ/BZÖ-Koalition. Wien.<br />

Österreichsicher Seniorenrat (Hrg.): Pflege und <strong>Betreuung</strong>. Enquete. Wien.<br />

Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) (1999): Dienste und<br />

Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich. Übersicht über die Bedarfs- und<br />

Entwicklungspläne <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Wien.<br />

Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG)/Bundesministerium für<br />

soziale Sicherheit und Generationen (BMSG) (2004): Ausbau <strong>der</strong> Dienste und Einrichtungen<br />

für Pflegebedürftige Menschen in Österreich – Zwischenbilanz. Endbericht. Wien.<br />

Österreichisches Komitee für Sozialarbeit - ÖKSA (Hrsg.) (2006): 24-Stundenbetreuung.<br />

Wien. (Tagungsdokumentation).<br />

Pacolet, Jozef (Hrsg.) (1998): Sozialschutz bei Pflegebedürftigkeit im Alter in den 15 EU-<br />

Mitgliedsstaaten und in Norwegen. Luxemburg.<br />

Pfeil, Walter J. (1988): Hauptprobleme <strong>der</strong> österreichischen Sozialhilfe aus rechtlicher Sicht.<br />

In: Althaler. Karl S. / Stadler (Sabine (Hrg.): Risse im Netz. Verwaltete Armut in Österreich.<br />

Wien. S- 46 – 58.<br />

Pfeil. Walter J. (1989): Österreichisches Sozialhilferecht. Wien.<br />

Pfeil, Walter J (1994): Neuregelung <strong>der</strong> Pflegevorsorge in Österreich. Wien.<br />

Pfeil, Walter J. (1996): Bundespflegegeldgesetz und landesgesetzliche<br />

Pflegegeldregelungen. Wien.<br />

Pfeil, Walter J. (2000): Österreichisches Sozialhilferecht. Textausgabe mit Erläuterungen.<br />

Wien.<br />

Pfeil, Walter J. (2001): Vergleich <strong>der</strong> Sozialhilfesysteme <strong>der</strong> österreichischen Bundeslän<strong>der</strong>.<br />

Rechtswissenschaftliche Studie. Wien. (Herausgegeben vom BMSG)<br />

Pfeil, Walter J. (2004): Bestandsaufnahme und Rahmenbedingungen für den informellen<br />

extramuralen Pflegesektor. In: Volkshilfe Österreich (Hrg.): Grenzenlose Pflege<br />

(Tagungsdokumentation); Wien. S. 8 – 11.<br />

Pfeil, Walter J. (Hrg.) (2007): Zukunft <strong>der</strong> Pflege und <strong>Betreuung</strong> in Österreich. Wien.<br />

Pfeil, Walter J. (2008): Arbeitszeitrechtliche Probleme <strong>der</strong> Pflege und <strong>Betreuung</strong>,. In: Resch,<br />

Reinhard (Hrg.): Das neue Arbeitszeitrecht. Wien. S. 69 – 104.<br />

Pirhofer Gottfried / Plöckinger, Kurt (1989): die Wege des Alters – städtische Lebensweisen<br />

in den späten Jahren. Wien.<br />

Prochazkova, Lucie/Schmid, Tom (2005): Pflege im Spannungsfeld zwischen Angehörigen<br />

und Beschäftigung. Wien. (Unveröffentlichter Projektendbericht)<br />

Prochazkova, Lucie (2006): Gesundheitspersonal in ausgewählten neuen EU-Län<strong>der</strong>n. In:<br />

ÖKSA (Hrsg.): 24-Stundenbetreuung. Wien. (Tagungsdokumentation). Ohne Seiten<br />

Prochazkova, Lucie / Schmid, Tom (2006a): Pflege und <strong>Betreuung</strong> im Spannungsfeld<br />

zwischen Nötigem, Wünschenswertem und Finanzierbarem. In: Soziale Sicherheit 11/2006.<br />

Wien. S. 454 -464<br />

Endbericht 221


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Prochazkova, Lucie / Schmid, Tom (2007): Pflege und <strong>Betreuung</strong> zu Hause. In: Pfeil, Walter<br />

(Hrg.): Zukunft <strong>der</strong> Pflege und <strong>Betreuung</strong> in Österreich. Wien. S. 139 – 162<br />

Ringel, Erwin (1993): das Alter wagen. Wien, 1993<br />

Rosenberger, Sieglinde / Talos, Emmerich (Hrg.) (2003): Sozialstaat – Probleme,<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen, Perspektiven. Wien.<br />

Rosenmayr, Leopold (1990): Die Kräfte des Alters. Wien.<br />

Rudda, Johannes / Fürstl-Grasser, Margarethe / Rubisch, Max (2008): Neue Tendenzen in<br />

<strong>der</strong> Pflegevorsorge in Österreich, In: Soziale Sicherheit Juni 2008. Wien. S. 331 - 341<br />

Rupp, Bernhard / Schmid, Tom (2007): Die „Bis-zu-24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>“ aus rechtlicher<br />

Sicht. In: Soziale Sicherheit 12/2007. Wien. S. 586 – 598<br />

Rupp, Bernhard (2007): Demenz und Demenz-Prävalenz. Wien. Manuskript.<br />

Sallmutter, Hans (Hrsg.) (2000): Mut zum Träumen – Bestandsaufnahme und Perspektiven<br />

des Wohlfahrtsstaates. Wien.<br />

Schmid, Heinrich (2000): Pflegevorsorge zwischen Armutsvermeidung und<br />

„selbstbestimmtem Leben“. In: Sallmutter, Hans (Hrsg.): Mut zum Träumen -<br />

Bestandsaufnahme und Perspektiven des Wohlfahrtsstaates. Wien.<br />

Schmid, Tom (1989): Sozialhilfe in Österreich. Wien.<br />

Schmid, Tom (1997): „Ordnungspolitische“ Maßnahmen <strong>der</strong> Budgetkonsolidierung am<br />

Beispiel <strong>der</strong> Pflegegeld-Än<strong>der</strong>ungen. In: Kurswechsel 1/1997. Wien.<br />

Schmid, Tom (1998): Die verschlungenen Wege <strong>der</strong> Information. In Soziale Sicherheit<br />

6/1998, Wien. S. 426 - 434<br />

Schmid, Tom (1999): Die Pflegevorsorge in ihrem gesellschaftlichen Umfeld. In: ÖKSA<br />

(Hrsg.), Pflegevorsorge in Österreich – Erfahrungen und Perspektiven. Wien. S. 37 - 44<br />

Schmid, Tom (1999a): Vertragstypen im Sozial- und Arbeitsrecht. In: Soziale Sicherheit 4/99.<br />

Wien. S. 304 - 316<br />

Schmid, Tom (2000): Zwischen Einkommensersatz und Armutsvermeidung – die doppelte<br />

Aufgabe gesellschaftlicher Sozialpolitik. In Sallmutter, Hans (Hrg.): Mut zum Träumen –<br />

Bestandsaufnahme und Perspektiven des Wohlfahrtsstaates. Wien. S. 39 - 58<br />

Schmid, Tom (2006): Zur Mobilität von Gesundheitspersonal. Fallbeispiel Mobile Pflege. In:<br />

Burger, Renate/Wieland, Martin (Eds.): Healthregio – Economic and Socialpolitical<br />

Perspectives for Health Services in Central Europa. Report. Wien. S. 156 - 164<br />

Schmid, Tom (2006a): Triangulation, Nutzwertanalyse und an<strong>der</strong>e Methoden. In: Flaker, Vito<br />

/ Schmid, Tom (Hrg.): Von <strong>der</strong> Idee zur Forschungsarbeit. Forschen in Sozialarbeit und<br />

Sozialwissenschaften. Wien. S. 435 - 452<br />

Schmid, Tom (2008): Regress in <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>österreichischen Sozialhilfe. Wien. (SFS-Studie)<br />

Schmid, Tom (2008a): Armut und Behin<strong>der</strong>ung. In: Knapp, Gerald / Pichler, Heinz (Hrg.):<br />

Armut, Gesellschaft und Soziale Arbeit. Perspektiven gegen Armut und soziale Ausgrenzung<br />

in Österreich. Klagenfurt/Celovec. S. 536 - 554<br />

Schmidbauer, Wolfgang (1977): Die hilflosen Helfer. Reinbeck.<br />

Endbericht 222


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Schnei<strong>der</strong>, Viktor A. (2004): Auswirkungen <strong>der</strong> Pflegemigration auf den Pflege- und<br />

Gesundheitsbereich in ausgewählten neuen EU-Mitgliedsstaaten. In: Volkshilfe Österreich<br />

(Hrsg.): Grenzenlose Pflege. Wien. (Tagungsdokumentation); S. 12 – 17<br />

Schön, Rosemarie / Sperlich, Elisabeth / Neumann, Thomas / Somlyay, Michael (2008):<br />

<strong>Betreuung</strong> daheim. Schritt für Schritt zur legalen Pflege. Wien.<br />

Sommerer, Renata (2006): Ausländische Krankenpflege in Österreich. St. Pölten.<br />

(Nichtveröffentlichte Diplomarbeit am Studiengang Sozialarbeit <strong>der</strong> Fachhochschule St.<br />

Pölten)<br />

Sozialdemokratische Partei Österreichs und Österreichische Volkspartei (2007):<br />

Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode. Wien.<br />

Streissler, Agnes (1999): Grundsicherung im erwerbsfähigen Alter. Wien.<br />

Streissler, Agnes (2003): Frauen als Leistungsträger des Gesundheitswesens; in: Wirtschaft<br />

und Gesellschaft 2/03, Wien.<br />

Talos, Emmerich (1981): Staatliche Sozialpolitik in Österreich. Rekonstruktion und Analyse,<br />

Wien.<br />

Talos, Emmerich (Hrg.) (1989): Materielle Grundsicherung. Popper-Lynkeus’ Programm „Die<br />

allgemeine Nährpflicht als Lösung <strong>der</strong> sozialen Frage“. Wien.<br />

Talos, Emmerich (Hrg.) (2003): Bedarfsorientierte Grundsicherung. Wien.<br />

Universität Witten/Herdecke (2005): Demenz. Evidenzbasierte Leitlinie zu Diagnose und<br />

Therapie. Witten.<br />

Volkshilfe Österreich (Hrsg.) (2004): Grenzenlose Pflege. Wien.<br />

Wild, Monika / Strümpel, Charlotte (1996): Wie sehen NutzerInnen die Gesundheits- und<br />

Sozialen Dienste des Roten Kreuzes? Eine Untersuchung <strong>der</strong> Erwartung an und Bewertung<br />

<strong>der</strong> Hauskrankenpflege/Altenbetreuung/Heimhilfe des Österreichischen Roten Kreuzes.<br />

Wien.<br />

Woodward, Alison / Kholi, Martin (Eds.) (2001): Inclusions and Exclusions in European<br />

Societies. New York.<br />

Zwierlein, Eduard (Hrsg.) (1996): Integration und Ausgrenzung. Neuwied - Kriftel - Berlin.<br />

Endbericht 223


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

12.2 Erhebungsinstrumente (Fragebögen. Leitfäden)<br />

Dieser Abschnitt beinhaltet:<br />

• Fragebogen zur Befragung <strong>der</strong> BezieherInnen einer För<strong>der</strong>leistung gem. § 21b<br />

BPGG mit Begleitbrief des BMSK232 • Leitfaden für qualitative Interviews Stakehol<strong>der</strong><br />

• Leitfaden für qualitative Interviews Betroffene<br />

• Leitfaden Telefonprotokolle BSB<br />

• Protokoll <strong>der</strong> Paneldiskussion vom 8. 7. 2008<br />

232 Es wurden Fragebögen an jene Personen ausgeschickt, die eine För<strong>der</strong>ung beziehen und an jene, die eine För<strong>der</strong>ung<br />

beantragt haben, über <strong>der</strong>en Antrag aber noch nicht entschieden wurde; die Begleitbriefe unterscheiden sich in einem Absatz<br />

Endbericht 224


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

12.2.1 Fragebogen För<strong>der</strong>bezieher/innen – För<strong>der</strong>werberInnen<br />

Sehr geehrte Frau !<br />

Sehr geehrter Herr !<br />

Die Pflege und <strong>Betreuung</strong> älterer Menschen ist eines <strong>der</strong> zentralen Themen in <strong>der</strong><br />

österreichischen Sozialpolitik. Zurzeit sind bereits Hun<strong>der</strong>ttausende Menschen in<br />

Österreich direkt o<strong>der</strong> indirekt davon betroffen.<br />

Mit 1. Juli 2007 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare<br />

und qualitätsgesicherte 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> zu Hause geschaffen. Gleichzeitig hat<br />

das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz ein För<strong>der</strong>modell zur<br />

finanziellen Unterstützung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> entwickelt.<br />

Bereits bei <strong>der</strong> Einführung dieses För<strong>der</strong>modells hatten wir die Absicht dieses Modell<br />

<strong>der</strong> finanziellen Unterstützung auch auf seine Wirksamkeit zu überprüfen.<br />

Anfang Mai 2008 hat das Sozialministerium die <strong>Sozialökonomische</strong> Forschungsstelle<br />

(SFS) beauftragt die Überprüfung durchzuführen.<br />

Im Rahmen dieser <strong>Evaluierung</strong> werden mehrere wissenschaftliche Methoden<br />

angewendet. Eine dieser Methoden ist die Befragung jener Personen, die eine<br />

För<strong>der</strong>ung vom Bundessozialamt zur Unterstützung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

erhalten.<br />

Da Sie eine För<strong>der</strong>ung gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes beziehen,<br />

würden wir Sie gerne um Ihre Mithilfe ersuchen.<br />

Wir bitten Sie daher den beiliegenden Fragebogen mit Hilfe Ihrer Angehörigen/Ihrer<br />

<strong>Betreuung</strong>skraft auszufüllen und diesen bis spätestens 25. Juni 2008 an die<br />

<strong>Sozialökonomische</strong> Forschungsstelle zu schicken. Dieser Fragebogen ist<br />

selbstverständlich anonym und wird vertraulich behandelt.<br />

Die Übermittlung des Fragebogens mit beiliegendem Antwortkuvert an die<br />

<strong>Sozialökonomische</strong> Forschungsstelle ist für Sie natürlich kostenlos.<br />

Mit Ihrer Mitarbeit geben Sie uns die notwendigen Informationen, die wir für eine<br />

zielgerichtete Überarbeitung <strong>der</strong> allgemeinen För<strong>der</strong>bedingungen benötigen.<br />

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Für den Bundesminister:<br />

Mag. Manfred Pallinger<br />

Endbericht 225


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Sehr geehrte Frau !<br />

Sehr geehrter Herr !<br />

Die Pflege und <strong>Betreuung</strong> älterer Menschen ist eines <strong>der</strong> zentralen Themen in <strong>der</strong><br />

österreichischen Sozialpolitik. Zurzeit sind bereits Hun<strong>der</strong>ttausende Menschen in<br />

Österreich direkt o<strong>der</strong> indirekt davon betroffen.<br />

Mit 1. Juli 2007 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare<br />

und qualitätsgesicherte 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> zu Hause geschaffen. Gleichzeitig hat<br />

das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz ein För<strong>der</strong>modell zur<br />

finanziellen Unterstützung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> entwickelt.<br />

Bereits bei <strong>der</strong> Einführung dieses För<strong>der</strong>modells hatten wir die Absicht dieses Modell<br />

<strong>der</strong> finanziellen Unterstützung auch auf seine Wirksamkeit zu überprüfen.<br />

Anfang Mai 2008 hat das Sozialministerium die <strong>Sozialökonomische</strong> Forschungsstelle<br />

(SFS) beauftragt die Überprüfung durchzuführen.<br />

Im Rahmen dieser <strong>Evaluierung</strong> werden mehrere wissenschaftliche Methoden<br />

angewendet. Eine dieser Methoden ist die Befragung jener Personen, die eine<br />

För<strong>der</strong>ung vom Bundessozialamt zur Unterstützung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

beantragt haben.<br />

Da Sie einen Antrag auf Gewährung einer För<strong>der</strong>ung gemäß § 21b des<br />

Bundespflegegeldgesetzes beim Bundessozialamt gestellt haben, würden wir Sie<br />

gerne um Ihre Mithilfe<br />

Wir bitten Sie daher den beiliegenden Fragebogen mit Hilfe Ihrer Angehörigen/Ihrer<br />

<strong>Betreuung</strong>skraft auszufüllen und diesen bis spätestens 25. Juni 2008 an die<br />

<strong>Sozialökonomische</strong> Forschungsstelle zu schicken. Dieser Fragebogen ist<br />

selbstverständlich anonym und wird vertraulich behandelt.<br />

Die Übermittlung des Fragebogens mit beiliegendem Antwortkuvert an die<br />

<strong>Sozialökonomische</strong> Forschungsstelle ist für Sie natürlich kostenlos.<br />

Mit Ihrer Mitarbeit geben Sie uns die notwendigen Informationen, die wir für eine<br />

zielgerichtete Überarbeitung <strong>der</strong> allgemeinen För<strong>der</strong>bedingungen benötigen.<br />

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Für den Bundesminister:<br />

Mag. Manfred Pallinger<br />

Endbericht 226


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Sehr geehrte Dame!<br />

Sehr geehrter Herr!<br />

Wir untersuchen im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und<br />

Konsumentenschutz das För<strong>der</strong>modell zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>. Wir bitten Sie<br />

dabei um Ihre Mithilfe, indem Sie diesen Fragebogen ausfüllen und mit dem<br />

beiliegenden Kuvert bis zum 25. Juni 2008 an die <strong>Sozialökonomische</strong><br />

Forschungsstelle zurücksenden. Sollten Sie keine Briefmarke zur Hand haben, ersuchen<br />

wir Sie, auf das Kuvert „Porto zahlt Empfänger“ zu schreiben und es unfrankiert<br />

einzuwerfen. Dieser Fragebogen wird absolut anonym ausgewertet!<br />

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!<br />

1. Allgemeine Angaben<br />

1.1 Wer füllt diesen Fragebogen aus? (bitte jeweils das Entsprechende ankreuzen)<br />

0 <strong>der</strong>/ die LeistungsempfängerIn<br />

0 eine angehörige Person<br />

0 eine Pflege- o<strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft<br />

2. Fragen zur Person<br />

2.1 Ihr Geschlecht 0 Frau 0 Mann (bitte das Entsprechende ankreuzen)<br />

2.2 Ihr Alter in Jahren ______, 2.3 Ihr Bundesland__________________________<br />

2.4 Größe Ihres Wohnortes<br />

0 bis 1000 EinwohnerInnen 0 1000 bis 10.000 EinwohnerInnen<br />

0 10.000 bis 50.000 EinwohnerInnen 0 mehr als 50.000 EinwohnerInnen<br />

(Schätzen Sie bitte die Größe Ihres Ortes)<br />

2.5 Ihre Pflegestufe<br />

0 Stufe 1 0 Stufe 2 0 Stufe 3 0 Stufe 4 0 Stufe 5 0 Stufe 6 0 Stufe 7<br />

Endbericht 227


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

2.6 Seit wann beziehen Sie Pflegegeld? seit ___ / ____ (Monat/Jahr)<br />

2.7 Wie viele nahe Verwandte leben in Ihrem Ort? _____<br />

2.8 Die Qualität Ihrer Wohnung ist 0 gut 0 mittel 0 schlecht?<br />

Bad innen ___ ja / ___ nein WC innen ___ ja / ___ nein<br />

Zentralheizung ___ ja / ___ nein<br />

3. Die För<strong>der</strong>ung<br />

3.1 Wie haben Sie durch die För<strong>der</strong>ung erfahren?<br />

3.2 Sind Sie mit den Informationen zufrieden?: 0 ja 0 nein<br />

Wieso:____________________________________________________<br />

3.3 Haben Sie Unterstützung / Beratung erhalten durch ...<br />

...das Sozialministerium? 0 ja / 0 nein<br />

...das Bundessozialamt? 0 ja / 0 nein<br />

...das Pflegetelefon? 0 ja / 0 nein<br />

...eine Behin<strong>der</strong>tenorganisation? 0 ja / 0 nein<br />

...eine Pensionistenorganisation? 0 ja / 0 nein<br />

3.4 Wie zufrieden waren Sie mit dieser Information? Sie hat die Note 1 2 3 4 5<br />

bitte die passende Schulnote (1 = „sehr gut“, 5 = „nicht genügend“) ankreuzen<br />

3.5 Wer hat den För<strong>der</strong>antrag gestellt?<br />

0 Sie selbst 0 eine Angehörige/ein Angehöriger<br />

0 jemand an<strong>der</strong>s und zwar:______________________<br />

3.6 Hat Ihnen jemand geraten, die För<strong>der</strong>ung zu beantragen? 0 ja / 0 nein<br />

Endbericht 228


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

3.6.1 wenn ja, wer? 0 eine Angehörige 0 ein Arzt 0 eine <strong>Betreuung</strong>sperson<br />

0 jemand an<strong>der</strong>s und zwar:_____________________<br />

3.7 Wenn Sie an die Informationen über Ihre För<strong>der</strong>ung denken...<br />

... was war beson<strong>der</strong>s gut ?<br />

.... was hat gefehlt ?<br />

3.8 Wann wurde die För<strong>der</strong>ung beantragt? ___ / ____ (Monat/Jahr)<br />

3.9 aktueller Status Ihres Antrags<br />

0 bewilligt 0 läuft noch 0 abgelehnt<br />

3.10 Hat Ihnen die neue Regelung mehr Rechtssicherheit gebracht?<br />

0 ja / 0 nein / 0 unverän<strong>der</strong>t<br />

4. Die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

4. 1 Kosten: Ist das Angebot 0 teurer / 0 gleich / 0 billiger geworden?<br />

Deckt die För<strong>der</strong>ung Ihre Mehrkosten gegenüber früher ab?<br />

0 zur Gänze / 0 teilweise / 0 kaum / 0 nur minimal 0 weiß nicht<br />

4.2 Wie wirkt sich das neue Gesetz auf die <strong>Betreuung</strong> aus?<br />

4.3 wie ist de Kooperation Ihrer BetreuerInnen?<br />

... mit an<strong>der</strong>en Pflegediensten 0 gut / 0 ausreichend / 0 kaum / 0 nein<br />

... mit Ihrem Hausarzt 0 gut / 0 ausreichend / 0 kaum / 0 nein<br />

Endbericht 229


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

… mit Ihrer/ihrem Angehörigen 0 gut / 0 ausreichend/ 0 kaum / 0 nein<br />

5. Alternativen<br />

5.1 Wenn es die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> nicht gäbe, welche Alternative hätten Sie?<br />

5,2 Wieso nutzen Sie diese Alternative <strong>der</strong>zeit nicht?<br />

6. Ihre <strong>Betreuung</strong>spersonen<br />

6.1 Wieviele 24-Stunden-BetreuerInnen haben Sie? 0 eine 0 zwei 0 mehr als zwei<br />

Wenn Sie mehr als eine Betreuerin haben, in welchem Zeitabstand wechseln sie?<br />

0 wöchentlich / 0 14-tägig / 0 monatlich / 0 seltener<br />

6.2 Einige persönliche Angaben zu Ihren BetreuerInnen<br />

(bitte für jede regelmäßig kommende Betreuerin extra ausfüllen)<br />

a) Alter ____ Geschlecht: 0 m / 0 f Herkunftsland:_____ bei Ihnen seit____<br />

b) Alter ____ Geschlecht: 0 m / 0 f Herkunftsland:_____ bei Ihnen seit___<br />

c) Alter ____ Geschlecht: 0 m / 0 f Herkunftsland:_____ bei Ihnen seit___<br />

6.3 Was tut die <strong>Betreuung</strong>sperson hauptsächlich?<br />

6.4 Wie funktioniert die sprachliche Verständigung?<br />

Sie hat die Note 1 2 3 4 5 (bitte die entsprechende Schulnote ankreuzen)<br />

6.5 In welcher Sprache reden Sie im Alltag üblicherweise miteinan<strong>der</strong>?<br />

Endbericht 230


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

6.6 Sind Ihre <strong>Betreuung</strong>spersonen...<br />

0 selbständig (mit Gewerbeschein) 0 bei Ihnen angestellt 0 an<strong>der</strong>swo angestellt?<br />

6.7 Sind Ihre <strong>Betreuung</strong>spersonen durch eine Agentur vermittelt worden?<br />

0 ja / 0 nein<br />

6.8 Wie zufrieden sind Sie insgesamt mit Ihren <strong>Betreuung</strong>skräften?<br />

Ich gebe die Note 1 2 3 4 5 (bitte die entsprechende Note ankreuzen)<br />

6.9 Was ist dabei beson<strong>der</strong>s gut?<br />

6.10 Was ist dabei problematisch?<br />

6.11 Wie viel geben Sie monatlich für die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> aus? ______ in €<br />

6.12. Wie viel geben Sie im Monat zusätzlich für <strong>Betreuung</strong> bzw. für Soziale Dienste,<br />

„Essen auf Rä<strong>der</strong>n“ usw. aus? ______ in €<br />

7. Ausblick<br />

7.1 Was täten Sie, wenn Ihre <strong>Betreuung</strong>spersonen plötzlich nicht mehr da wären?<br />

HERZLICHEN DANK FÜR IHRE MITARBEIT<br />

Endbericht 231


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

12.2.2 Interview Leitfaden Stakehol<strong>der</strong> 233<br />

(strukturiertes Leitfadeninterview) � für jedes Interview einen neuen Bogen ausdrucken,<br />

genügend Abstand zwischen den Fragen, bei face-to-face Interviews bitte in den Bogen<br />

hineinschreiben (Signal <strong>der</strong> Aufmerksamkeit); kein Wortprotokoll, son<strong>der</strong>n nur Aussagen<br />

erfassen � Die Erläuterungen zwischen den Fragen dienen zur Orientierung und sollen nicht<br />

abgefragt werden. Die Interviews konnen face-to-face o<strong>der</strong> telefonisch geführt werden<br />

Bitte das Gespräch mit Tonband aufnehmen (in <strong>der</strong> SFS gibt es ein Tonband)<br />

Unter Stakehol<strong>der</strong> verstehen wir Personen, die sich aus einem beruflichen Zusammenhang<br />

mit dem Thema <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> befassen (Liste <strong>der</strong> zu Befragenden im Anhang)<br />

Auf Grund <strong>der</strong> heterogenen Zusammensetzung dieser Befragtengruppe werden sich nicht<br />

alle Fragen für alle zu Befragenden eignen.<br />

0) Einstieg und Bestimmung<br />

1. Einstieg<br />

Kurze Information zum Projekt<br />

<strong>Evaluierung</strong> des För<strong>der</strong>modells zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> im Auftrag des BMSK; befragt<br />

werden sollen Personen, die in einem beruflichen Zusammenhang zum Thema stehen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e von staatlichen Stellen, Interessensorganisationen und von Wohlfahrtsträgern<br />

Kurze Information, woher die Adresse stammt (siehe Anhang)<br />

2. Bestimmung <strong>der</strong>/des GesprächspartnerIn<br />

Wer? Von Welcher Einrichtung? Geschlecht; Bitte Telefonnummer für etwaigen Rückfragen<br />

festhalten<br />

Welchen Bezug zum Thema<br />

Mit dem Thema befasst seit…<br />

Diese einleitenden Fragen dienen dazu, festzuhalten, um welche Person es sich handelt und<br />

in welchem Bezug zum Thema diese Person steht<br />

A) <strong>Betreuung</strong>ssituation<br />

3. Wie ist ihre Wahrnehmung?<br />

Wie viele, von wo, in welchem Rhythmus, angestellt, selbständig, „frei“<br />

233<br />

die orangen Informationen in diesem leitfaden haben sich nur an die InterviewerInnen gerichtet (Hintergrundinformationen)<br />

und wurden nicht explizit erfragt<br />

Endbericht 232


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Wie viele davon „illegal“<br />

Diese inhaltliche Einstiegsfrage dient dazu, den allgemeinen Informationsstand <strong>der</strong> befragten<br />

Person und die ersten Assoziationen zum Thema abzufragen<br />

4. Welche Verän<strong>der</strong>ungen in den letzten Jahren?<br />

Ursachen: (EU-Erweiterung, Legalisierung, Regresswegfall,..)<br />

Hier soll abgefragt werden, was dem/<strong>der</strong> GesprächspartnerIn an wichtigen „Meilensteinen“ in<br />

<strong>der</strong> Debatte um die 24-Stunden.-betreuung relevant sind<br />

5. Sprachliche Probleme auch Ihrer Wahrnehmung?<br />

In dieser Frage soll abgeklärt werden, welche Wahrnehmung die befragte Person zu den<br />

sprachlichen Verständigungen zwischen <strong>der</strong> zu betreuenden Person und den meist<br />

ausländischen <strong>Betreuung</strong>spersonen hat – es geht hier vor allem um einen groben Eindruck<br />

6. Qualifikation?<br />

Wie hat sich das in den letzten Jahren entwickelt<br />

Wie ist das Qualifikationsniveau <strong>der</strong> betreungsjräfte in <strong>der</strong> Wahrnehmung des/<strong>der</strong><br />

InterviewpartnerIn, es sollen auch wahrgenommene Verän<strong>der</strong>ungen in den letzten Jahren<br />

nachgefragt werden; wenn Verän<strong>der</strong>ungen dargestellt werden, soll nach möglichen<br />

Erklärungen gefragt werden<br />

7. Kostenentwicklung aus Ihrer Wahrnehmung<br />

Durch Legalisierungsdebatte: teurer, billiger, gleich geblieben?<br />

Hier soll vor allem die Einschätzung des/<strong>der</strong> GesprächspartneriIn darüber erfasst werden, ob<br />

sich die Kosten <strong>der</strong> 24-Stunden-betreuung durch den Legalisierungsprozess verän<strong>der</strong>t<br />

haben und wenn ja, wie; es soll auch nachgefragt werden, ob die AnbieterInnen (z.B.<br />

Agenturen) ihre Preise verän<strong>der</strong>t haben.<br />

8. Agenturen<br />

Rolle <strong>der</strong> Agenturen aus Ihrer Sicht<br />

Die Agenturen werden im österreichsicen Diskurs wi<strong>der</strong>sprüchlich gesehen; es geht uns hier<br />

darum, die Stellung <strong>der</strong> befragten personen zu den Agenturen zu erfragen. Bitte den Befund<br />

begründen lassen.<br />

9. was wären Alternativen (Heim? Familie?) Keine?)<br />

Schließlich sollte <strong>der</strong> erste Block durch die Einschätzung möglicher Alternativen<br />

abgeschlossen werden: Was hat <strong>der</strong> österreichische Sozialstaat, was haben einzelne<br />

AkteurInnen dieses Sozialstaates an Alternativen anzubieten (und wären diese erschwinglich<br />

bzw. wünschenswert)?<br />

Endbericht 233


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

B) Legalisierungsdebatte<br />

Im zweiten Block geht es um Einschätzung und Bewertung <strong>der</strong> Mitte 2006 losgetretenen<br />

Legalisierungsdebatte. Im Sommer 2006 entstand nach einigen Anzeigen in NÖ eine<br />

Debatte um die illegale <strong>Betreuung</strong>, die im Wahlkampf 2006 eskalierte, nach den Wahlen im<br />

Oktober 2006 wurde im Nationalrat eine befristete Amnestie bis 1.7.2007 beschlossen, die<br />

später bis 31.12.2007 verlängert wurde. Ab 1.7.2007 trat das Hausbetreuungsgesetz, die<br />

Novelle zur Gewerbeordnung und <strong>der</strong> § 21b BPGG in kraft; seitdem ist <strong>Betreuung</strong><br />

selbständig (freies Gewerbe) o<strong>der</strong> unselbständig (im Haushalt o<strong>der</strong> bei Trägern angestellt)<br />

möglich und kann geför<strong>der</strong>t werden.<br />

10. Debatte 2006 – 2007: Welche Wirkungen aus Ihrer Sicht? Verunsicherung?<br />

� offen abfragen, was zu dieser Frage kommt<br />

11. wie stehen Sie zur Legalisierung?<br />

Konkrete Haltung <strong>der</strong> befragten Person zur gefundenen Lösung abfragen, aber auch den<br />

Prozess (die einzelnen Etappen) bewerten lassen.<br />

12. Frage nach den Rahmenbedingungen (Information, Transparenz, Bürokratie,..) aus<br />

Ihrer Sicht<br />

Welche verwaltungstechnischen Möglichkeiten und Probleme sind mit <strong>der</strong> Legalisierung<br />

verbunden; es soll auch nach <strong>der</strong> Dauer des Verfahrens (Anmeldung zum Gewerbe bzw.<br />

Anmeldung als UnselbständigeR; Beantragung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung) gefragt werden.<br />

Es soll speziell nach Sinnhaftigkeit und Wirkung des One Stop Shop (alle notwendigen<br />

Verwaltungsbehörden sitzen an einem bestimmten tag an einem Tisch, um alle<br />

Anmeldungen in eins erledigen zu können) gefragt werden.<br />

Weiters soll gefragt werden, über die „Legalisierung“ informiert wurde/wird und welche<br />

Qualität diese Information hat.<br />

13. Herkunft <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skräfte<br />

Nach einer Auswertung aus Mitte Mai stammen mehr als 80 % <strong>der</strong> angemeldeten<br />

selbständigen BetreuerInnen aus <strong>der</strong> Slowakei, das restliche knappe Fünftel stammt aus<br />

Polen, <strong>der</strong> Tschechischen Republik, Rumänien und Österreich.<br />

Uns interessiert beson<strong>der</strong>s die Meinung <strong>der</strong> Befragten, wieso sich so wenige BetreuerInnen<br />

aus <strong>der</strong> Tschechischen Republik angemeldet haben; Kommen so wenige von dort <strong>der</strong> ist<br />

dort <strong>der</strong> Vorbehalt gegen Anmeldungen höher<br />

14. Amnestie, Pardonierung – war/ist das OK? Zu lang, zu kurz, gerade recht?<br />

Endbericht 234


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Bis letztendlich 31.12.2007 gab es die Amnestie � die illegale Beschäftigung von<br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen wurde nicht verfolgt; von 1.1.2008 bis 30.6.2008 ist eine Pardonierung<br />

in kraft: Wer sich innerhalb dieser Frist anmeldet, muss mit keiner Verfolgung<br />

zurückliegen<strong>der</strong> Übertretungen rechnen. Der Unterschied „Amnestie“ und „Pardonierung“<br />

wird im allgemeinen Sprachgebrauch i.d.R. nicht wahrgenommen.<br />

Uns interessiert die Haltung <strong>der</strong> Befragten zu diesem Komplex, auch abfragen, ob die<br />

Pardonierung über den 30.6. hinaus verlängert werden sollte.<br />

15. Bewertung des Gesamtpaketes<br />

Arbeitsrecht, Gesundheitsberufe, För<strong>der</strong>ung, Budget, Fö<strong>der</strong>alismus<br />

In einer abschließenden Frage soll das Gesamtpaket bewertet werden; dabei soll vor allem<br />

nach dem Problematischen gefragt werden:; ist es arbeitsrechtlich in Ordnung, ist die<br />

Abgrenzung zu den Gesundheitsberufen und den Sozialbetreuungsberufen ausreichend<br />

gelungen, ist die För<strong>der</strong>ung ausreichend. Wie erfolgreich war/ist die Abstimmung zwischen<br />

Bund und Län<strong>der</strong>n, besteht hie Verbesserungsbedarf<br />

C) För<strong>der</strong>ung<br />

Nicht die vertrags- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen, son<strong>der</strong>n die För<strong>der</strong>ung nach § 21<br />

b des BPGG ist Gegenstand <strong>der</strong> <strong>Evaluierung</strong>, Derzeit (Mitte Juni) sind rund 5.400<br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen registriert (das wären 2.600 zu betreuende Personen), allerdings haben<br />

nur rund 900 Personen eine För<strong>der</strong>ung beantragt.<br />

16. För<strong>der</strong>ung passt (Höhe, Zielgruppe,…)<br />

Mehr für Selbständige o<strong>der</strong> Unselbständige?<br />

Hier soll noch mal genau nachgefragt werden, ob die För<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Höhe passt, o<strong>der</strong> ob<br />

es höher sein sollte; es soll auch nach dem Unterschied in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung zwischen<br />

Selbständigen und Unselbständigen gefragt werden, weil in <strong>der</strong> politischen Diskussion in<br />

letzter Zeit immer wie<strong>der</strong> die For<strong>der</strong>ung nach einer Angleichung (nach oben) zu hören ist.<br />

Schließlich soll hier angesprochen werden, ob das För<strong>der</strong>modell ausreichend budgetiert ist<br />

o<strong>der</strong> ob ein höheres Budget nötig wäre.<br />

17. Wie kompliziert ist die Regelung?<br />

Hier soll detailliert nach <strong>der</strong> Verständlichkeit und Administrierbarkeit des För<strong>der</strong>modells<br />

gefragt werden. Nochmals Achtung; Hier geht es nicht (mehr) um den gesamten Prozess <strong>der</strong><br />

Legalisierung – Anmeldung, son<strong>der</strong>n nur mehr um die För<strong>der</strong>ung<br />

18. Wie lange dauert das Verfahren?<br />

Endbericht 235


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Hier soll die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Beantragung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung (nicht bei<br />

Legalisierung bzw. Anmeldung) aus <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> befragten Person erfragt werden<br />

19. Rahmenbedingungen: Einkommenshöhe, Vermögensgrenze, Pflegestufe? Passt<br />

das?<br />

Hier soll noch mal die Begrenzung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung (nicht für alle Pflegestufen, durch<br />

Einkommen und Vermögen begrenzt) gefragt werden; es soll auch angesprochen werden,<br />

welche Effekte <strong>der</strong>7die Befragte durch die Son<strong>der</strong>modelle von Vorarlberg und<br />

Nie<strong>der</strong>österreich (keine Einkommens- und Vermögensgrenzen) bzw. durch die in manchen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n höher liegenden Grenzen sieht. Bitte bei Län<strong>der</strong>n und Landes-BSB auch<br />

nachfragen, wie hoch die Grenzen in den einzelnen Län<strong>der</strong>n sind<br />

20. Pflegegeld – passt die Abstimmung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung zu PG-Stufen?<br />

Hier soll, soferne das nicht schon in den vorherigen Fragen beantwortet wurde, die<br />

Beschränkung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung auf höhere Pflegegeldstufen hinterfragt werden.<br />

21. Wieviel <strong>der</strong> Gesamtkosten werden Ihrer Wahrnehmung nach durch die För<strong>der</strong>ung<br />

gedeckt?<br />

Kern <strong>der</strong> Frage ist, ob und in welchem Ausmaß die För<strong>der</strong>ung die Mehrkosten <strong>der</strong><br />

Legalisierung abdeckt<br />

22. Abgrenzung 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> – soziale Dienste<br />

Hier soll abgefragt werden, ob die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> aus <strong>der</strong> sicht <strong>der</strong> befragten Person<br />

restliche mobile und teilstationäre Pflege ersetzt o<strong>der</strong> ergänzt. Bitte differenzierend danach<br />

fragen, wie es ist und wie es aus Sicht <strong>der</strong> befragten Person sein sollte.<br />

23. zusätzliche Soziale Dienste werden Sie gegen die För<strong>der</strong>ung gegengerechnet?<br />

Hier soll nachgefragt werden, ob (und wenn ja in welchem Ausmaß) in den einzelnen<br />

Län<strong>der</strong>n die För<strong>der</strong>ung zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> gegen an<strong>der</strong>e Leistungen (z.B.<br />

Einsatzstunden von Haushaltshilfen) gegen gerechnet wird (also ob z.B. im Land x weniger<br />

bzw. keine Haushaltshilfe gezahlt wird, wenn eine 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> geför<strong>der</strong>t wird).<br />

In diesem Zusammenhang soll nachgefragt werden, wie <strong>der</strong> Datentransfer zwischen<br />

för<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Stelle (Bundessozialamt, BMSK) und den Län<strong>der</strong>n funktioniert und ob es hier<br />

Verän<strong>der</strong>ungsbedarf gibt<br />

24. Zusammenfassung: Gesamtbelastung finanziell durch die Pflegesituation<br />

Hier soll die Einschätzung <strong>der</strong> befragten Person über die Ganzheitlichkeit <strong>der</strong> Pflegesituation<br />

für die betroffenen Person bzw. ihre Familie abgefragt werden.<br />

25. Alternativen: Heim<br />

Wie hat sich die Nachfrage nach Heimplätzen in <strong>der</strong> letzten Zeit entwickelt?<br />

Endbericht 236


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Wie erklären Sie das?<br />

Hier soll nicht nur allgemein nach Alternativen gefragt werden, son<strong>der</strong>n vor allem nach <strong>der</strong><br />

Entwicklung des stationären Sektors in den letzten Jahren (hier bitte möglichst genaue<br />

Zahlen erfragen). Zu klären ist, ob die Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Heimnachfrage vermin<strong>der</strong>t hat o<strong>der</strong> ob die öffentliche Diskussion um (illegale) <strong>Betreuung</strong> das<br />

Heim als reale Alternative erhöht hat.<br />

D) Verän<strong>der</strong>ungspotential<br />

26. Was ist an <strong>der</strong> gesamten Situation heute<br />

… beson<strong>der</strong>s gut<br />

offene Frage, einfach reden lassen<br />

… beson<strong>der</strong>s schlecht<br />

offene Frage, einfach reden lassen<br />

27. Was sollte vorrangig an<strong>der</strong>s werden?<br />

offene Frage, einfach reden lassen<br />

28. Ihre Prognose: Wo wird es hingehen? Was wird demnächst an Verän<strong>der</strong>ung<br />

kommen?<br />

offene Frage, einfach reden lassen<br />

29. Wünsche an die Zukunft?<br />

offene Frage, einfach reden lassen<br />

30. Was würden Sie selbst an<strong>der</strong>s machen, wenn Sie könnten?<br />

offene Frage, einfach reden lassen<br />

Hier soll abschließend das Gestaltungspotential <strong>der</strong> befragten Person selbst erfasst werden.<br />

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe<br />

Information, dass die Studie Mitte Juli fertig gestellt werden soll und dass dann <strong>der</strong> Bericht<br />

wahrscheinlich auf <strong>der</strong> Homepage des BMSK zugänglich sein wird<br />

Endbericht 237


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

12.2.3 Interview-Leitfaden Betroffene 234<br />

(strukturiertes Leitfadeninterview) � für jedes Interview einen neuen Bogen ausdrucken,<br />

genügend Abstand zwischen den Fragen, bei face-to-face Interviews bitte in den Bogen<br />

hineinschreiben (Signal <strong>der</strong> Aufmerksamkeit); kein Wortprotokoll, son<strong>der</strong>n nur Aussagen<br />

erfassen � Die Erläuterungen zwischen den Fragen dienen zur Orientierung und sollen nicht<br />

abgefragt werden.<br />

Bitte das Gespräch mit Tonband aufnehmen<br />

Befragt werden<br />

• För<strong>der</strong>ungsbezieherInnen<br />

• NutzerInnen <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

• Angehörige<br />

Etwa 25 Interviews<br />

0) Zum Beginn<br />

Kurze Information zum Projekt<br />

<strong>Evaluierung</strong> des För<strong>der</strong>modells zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> im Auftrag des BMSK; befragt<br />

werden sollen Personen, die von 24-Stunden-Betreuerinnen unterstützt werden o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />

Angehörige.<br />

Kurze Information, woher die Adresse stammt (siehe Anhang)<br />

A) <strong>Betreuung</strong>ssituation<br />

1. Wer wird befragt<br />

Festhalten, ob Betroffene/r o<strong>der</strong> angehörige; Bundesland des Wohnortes <strong>der</strong> zu betreuenden<br />

Person, Geschlecht <strong>der</strong> befragten Person<br />

2. Wie ist ihre konkrete Lösung?<br />

Wie viele, von wo, in welchem Rhythmus, angestellt, selbständig, „frei“<br />

Abfragen, ob sich zwei BetreuerInnen im 14-tage-Rhythmus abwechseln, ob es nur eine<br />

BetreuerIn gibt, welches an<strong>der</strong>e Modell es gibt.<br />

Darstellen, wo die BetreuerInnen herkommen (CZ, SK, P, H, Ro,..) und welches Geschlecht<br />

sie haben.<br />

3. Wie lange schon<br />

234<br />

die orangen Informationen in diesem leitfaden haben sich nur an die InterviewerInnen gerichtet (Hintergrundinformationen)<br />

und wurden nicht explizit erfragt<br />

Endbericht 238


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Wie lange (Monate, Jahre) erfolgt die Betereuung bereits – durch diese Frage kann<br />

abgeschätzt werden, ob während <strong>der</strong> Diskussion 2006 – 2007 bereits (illegale) <strong>Betreuung</strong><br />

bestanden hat.<br />

4. Sprachliche Probleme?<br />

Gibt es Verständigungsprobleme zwischen den BetreuerInnen und <strong>der</strong> zu betreuenden<br />

Person bzw. den Angehörigen: wie gut sind die Deutschkenntnisse <strong>der</strong> BetereuerInnen?<br />

5. Sonstige Probleme?<br />

Offene Frage<br />

6. Kosten: Wie viel zahlen Sie insgesamt monatlich – jetzt / früher<br />

Soll allgemein das Kostenempfinden abfragen, muss unspezifisch interpretiert werden<br />

(Kostensteigerung kann durch Legalisierung, aber auch durch angestiegenen Pflegebedarf<br />

verursacht sein)<br />

7. was wären Alternativen (Heim? Familie?) Keine?)<br />

Bestehen vorstellbare Alternativen, wenn es diese betreuungssituation nicht gäbe? Wie<br />

werden sie bewertet?<br />

B) Legalisierungsdebatte<br />

8. Debatte 2006 – 2007: Verunsicherung?<br />

Im Sommer 2006 entstand nach einigen Anzeigen in NÖ eine Debatte um die illegale<br />

<strong>Betreuung</strong>, die im Wahlkampf 2006 eskalierte, nach den Wahlen im Oktober 2006 wurde im<br />

Nationalrat eine befristete Amnestie bis 1.7.2007 beschlossen, die später bis 31.12.2007<br />

verlängert wurde. Ab 1.7.2007 trat das Hausbetreuungsgesetz, die Novelle zur<br />

Gewerbeordnung und <strong>der</strong> § 21b BPGG in kraft; seitdem ist <strong>Betreuung</strong> selbständig (freies<br />

Gewerbe) o<strong>der</strong> unselbständig (im Haushalt o<strong>der</strong> bei Trägern angestellt) möglich und kann<br />

geför<strong>der</strong>t werden. � offen abfragen, was zu dieser Frage kommt<br />

9. wie stehen Sie zur Legalisierung?<br />

Die eigene Meinung / Haltung offen abfragen<br />

10. Frage nach den Rahmenbedingungen (Information, Transparenz, Bürokratie,..)<br />

Hier sollen nun die konkreten Erfahrungen mit <strong>der</strong> Anmeldung <strong>der</strong> BetreuerInnen abgefragt<br />

werden. Achtung: Hier geht es um die Abwicklung <strong>der</strong> arbeits- bzw. gewerberechtlichen<br />

Bestimmungen, noch nicht um die För<strong>der</strong>ung. Speziell soll abgefragt werden, ob <strong>der</strong> One-<br />

Stop-Shop (alle Behörden an einem Termin/Ort) bekannt war und genutzt wurde. Es sollte<br />

Endbericht 239


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

erhoben werden, wie viel Zeit (und Geld, z.B. für Beschaffung von Dokumenten) <strong>der</strong><br />

Anmeldeprozess für die Familie <strong>der</strong> zu betreuenden Person erfor<strong>der</strong>t hat.<br />

Weiters soll gefragt werden, woher die Information über die „Legalisierung“ gekommen ist.<br />

11. Wie lange dauert(e) das Anmeldeverfahren, hat wer geholfen (wer)?<br />

Wichtig ist die Erfassung <strong>der</strong> Verfahrensdauer; bitte nachfragen, in welchem Monat <strong>der</strong><br />

Prozess begonnen wurde (unsere Vermutung: das Verfahren hat sich eingespielt und wurde<br />

schneller – ist zu überprüfen)<br />

12. Agenturen: Vermittlung über Agenturen; haben die bei <strong>der</strong> Legalisierung geholfen<br />

Die Mehrheit <strong>der</strong> aus dem Ausland stammenden BetreuerInnen wird über Agenturen<br />

vermittelt. Es soll nachgefragt werden, ob auch hier die Vermittlung über eine Agentur erfolgt<br />

ist und ob diese Agentur bei <strong>der</strong> Legalisierung geholfen hat.<br />

13. Amnestie, Pardonierung – war/ist das OK?<br />

Bis letztendlich 31.12.2007 gab es die Amnestie � die illegale Beschäftigung von<br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen wurde nicht verfolgt; von 1.1.2008 bis 30.6.2008 ist eine Pardonierung<br />

in kraft: Wer sich innerhalb dieser Frist anmeldet, muss mit keiner Verfolgung<br />

zurückliegen<strong>der</strong> Übertretungen rechnen. Der Unterschied „Amnestie“ und „Pardonierung“<br />

wird im allgemeinen Sprachgebrauch i.d.R. nicht wahrgenommen.<br />

C) För<strong>der</strong>ung<br />

Nicht die vertrags- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen, son<strong>der</strong>n die För<strong>der</strong>ung nach § 21<br />

b des BPGG ist Gegenstand <strong>der</strong> <strong>Evaluierung</strong>, Derzeit (Mitte Juni) sind rund 5.400<br />

<strong>Betreuung</strong>spersonen registriert (das wären 2.600 zu betreuende Personen), allerdings haben<br />

nur rund 900 Personen eine För<strong>der</strong>ung beantragt.<br />

14. erhalten Sie För<strong>der</strong>ung<br />

wenn ja: Für Selbständige o<strong>der</strong> Unselbständige<br />

Es soll hier auch gefragt werden, ob die För<strong>der</strong>ung für das Selbständigenmodell o<strong>der</strong> für<br />

angestellte BetreuerInnen beantragt wurde<br />

15. Wie kompliziert war das Verfahren und wie lange dauert(e) es? Ist es überhaupt<br />

schon abgeschlossen?<br />

Nun soll nach <strong>der</strong> Komplexität des Antragsverfahrens für die För<strong>der</strong>ung gefragt werden – im<br />

Gespräch sollte unterschieden werden zwischen <strong>der</strong> Bewertung des Verfahrens zur<br />

Anmeldung (Legalisierung) und dem verfahren für die För<strong>der</strong>ung, obwohl das in <strong>der</strong><br />

erfahrenen Praxis oft zusammen fallen dürfte.<br />

Endbericht 240


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

16. Werden durch die För<strong>der</strong>ung die Mehrkosten <strong>der</strong> Legalisierung abgedeckt?<br />

Durch die Legalisierung entstehen zusätzliche Kosten (Steuer, Versicherung <strong>der</strong><br />

Selbständigen, Kammerumlage bzw. Lohnnebenkosten und DN-Beiträge); es soll nun<br />

gefragt werden, ob die För<strong>der</strong>ung diese Mehrkosten abdeckt o<strong>der</strong> ob die <strong>Betreuung</strong> durch<br />

die Legalisierung teurer geworden ist.<br />

17. Welche Pflegegeldstufe hat die betreute Person; spielen die Einkommens- und<br />

Vermögensgrenzen bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung eine Rolle.<br />

Der Anspruch auf För<strong>der</strong>ung besteht nicht für jede Pflegegeldstufe; es gibt für den<br />

För<strong>der</strong>anspruch Einkommens- und Vermögensgrenzen,<br />

18. wenn die Frage gestattet ist: Wieviel zahlt die Familie zu?<br />

Diese Frage sollte sehr vorsichtig behandelt und nur gestellt werden, wenn die bisherige<br />

Gesprächsklima eine positive Reaktion erwarten lässt<br />

19. Welchen Beratungsbedarf haben Sie bzw. haben Sie gehabt<br />

Hier soll nach dem Beratungsbedarf gefragt werden, die Frage ist nicht auf rechtliche und<br />

finanzielle Beratung beschränkt, es kann sich auch um allgemeine Pflegeberatung handeln<br />

(aus an<strong>der</strong>en Studien wissen wir, dass es hier ein großes Defizit gibt) � bitte auch die<br />

Beratung/Info durch die www.help.gv.at nachfragen<br />

Es kann in <strong>der</strong> Beantwortung unterschieden werden, ob <strong>der</strong> Bedarf mittlerweile abgedeckt ist<br />

o<strong>der</strong> noch besteht<br />

20. Kommen zusätzliche Dienste?<br />

Wenn ja, in welchem Ausmaß<br />

Die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> dient <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>, aber nicht <strong>der</strong> Pflege, sie ist<br />

pflegeergänzend, aber nicht pflegeersetzend konzipiert; in <strong>der</strong> Praxis verwischen hier die<br />

Grenzen; es soll daher danach gefragt werden, ob und welche zusätzlichen Dienste dem<br />

Haushalt zur Verfügung stehen (und in welchem zeitlichen Ausmaß – Stunden/Woche)<br />

21. Zusammenfassung: Gesamtbelastung finanziell durch die Pflegesituation<br />

Die letzte Frage in diesem Block möchte erheben, wir hoch die gesamte finanzielle<br />

Belastung durch die Pflegesituation ist (<strong>Betreuung</strong>, Pflege, Essen auf Rä<strong>der</strong>n,<br />

Haushaltshilfen,...)<br />

D) Verän<strong>der</strong>ungspotential<br />

22. Was ist an <strong>der</strong> gesamten Situation heute<br />

… beson<strong>der</strong>s gut<br />

Endbericht 241


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

offene Frage, einfach reden lassen<br />

… beson<strong>der</strong>s schlecht<br />

offene Frage, einfach reden lassen<br />

23. Was sollte vorrangig an<strong>der</strong>s werden?<br />

offene Frage, einfach reden lassen<br />

24. Wünsche an die Zukunft?<br />

offene Frage, einfach reden lassen<br />

25. Was würden Sie selbst an<strong>der</strong>s machen, wenn Sie könnten?<br />

offene Frage, einfach reden lassen<br />

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe<br />

Information, dass die Studie Mitte Juli fertig gestellt werden soll und dass dann <strong>der</strong> Bericht<br />

wahrscheinlich auf <strong>der</strong> Homepage des BMSK zugänglich sein wird<br />

Endbericht 242


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

12.2.4 Leitfaden Telefonprotokoll BSB<br />

Liebe Kollegin, lieber Kollege!<br />

Wir evaluieren im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz das<br />

För<strong>der</strong>modell zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>. Im Zuge dieser Evaluation wollen wir, ergänzend<br />

zu den uns vorliegenden Auswertungen des BSB, die Anfragen erfassen, die durch Ihre<br />

telefonische Beratung zu bearbeiten sind. Beobachtungszeitraum ist <strong>der</strong> Juni 2008. Wir<br />

ersuchen Sie daher, im Juni so oft es Ihnen möglich ist, nach einem Beratungstelefonat<br />

diesen Bogen auszufüllen.<br />

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!<br />

Hon.-Prof. Dr. Bernhard Rupp Prof. (FH) Dr. Tom Schmid<br />

1. Ihr Standort:<br />

0 Wien 0 St. Pölten 0 Linz 0 Salzburg 0 Innsbruck 0 Bregenz<br />

0 Klagenfurt/Celovec 0 Graz 0 Eisenstadt (bitte ankreuzen)<br />

2. Heutiges Datum ___ Juni 2008 Uhrzeit des Anrufes___:___<br />

3. Wesentliches Thema – wesentliche Frage(n) des Anrufes (bitte in Stichworten)<br />

4. Konnten Sie helfen<br />

Sollten Sie mehr Platz benötigen, bitte die<br />

1 2 3 4 5<br />

Rückseite dieses Blattes verwenden<br />

(bitte kreuzen Sie die entsprechende „Schulnote“ an � 1 = „sehr gut“ ... 5 = „nicht genügend“)<br />

5. Wie war das Gesprächsklima<br />

1 2 3 4 5<br />

(bitte kreuzen Sie die entsprechende „Schulnote“ an � 1 = „sehr gut“ ... 5 = „nicht genügend“)<br />

6. Dauer dieses Anrufes in Minuten _______________<br />

DIESES KURZPROTOKOLL WIRD VÖLLIG ANONYM AUSGEWERTET<br />

Endbericht 243


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

12.2.5 Fragebogen <strong>Betreuung</strong>skräfte<br />

Sehr geehrte Dame!<br />

Sehr geehrter Herr!<br />

Wir untersuchen im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz<br />

das För<strong>der</strong>modell zur 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>. Das Ministerium möchte mit dieser<br />

Untersuchung dazu beitragen, dass das österreichische För<strong>der</strong>modell <strong>der</strong> 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong> dort wo es notwendig ist, weiter verbessert wird.<br />

Wir bitten Sie dabei um Ihre Mithilfe, indem Sie diesen Fragebogen ausfüllen und mit dem<br />

beiliegenden Kuvert so rasch wie möglich an die <strong>Sozialökonomische</strong> Forschungsstelle<br />

zurücksenden. Sollten Sie keine Briefmarke zur Hand haben, ersuchen wir Sie, auf das<br />

Kuvert „Porto zahlt Empfänger“ zu schreiben und es unfrankiert einzuwerfen. Dieser<br />

Fragebogen wird absolut anonym ausgewertet!<br />

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!<br />

A. Angaben zu Ihrer Person<br />

1.1 Ihr Geschlecht 0 Frau 0 Mann (bitte das Entsprechende ankreuzen)<br />

1.2 Ihr Alter in Jahren ______, 1.3 Ihr Heimatland__________________________<br />

1.4. Ihr Wohnort ______________________________________<br />

1.5. Ihr Einsatzort in Österreich: __________________________<br />

2. Ihre Ausbildung<br />

Über welche Ausbildungen verfügen Sie:<br />

3. Erfahrungen<br />

Haben Sie berufliche Erfahrungen im Gesundheitsbereich? 0 ja 0 nein<br />

3.1 Wenn ja, wie viele Jahre________________<br />

Endbericht 244


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

4 Ihre Sprachkenntnisse<br />

4.1 Welche Sprachen sprechen Sie?______________________________________<br />

4.2 Wie sind Ihre Deutschkenntnisse? Geben Sie sich bitte die Note 1 2 3 4 5<br />

bitte die passende Schulnote (1 = „sehr gut“, ...., 5 = „nicht genügend“) ankreuzen<br />

5. Agentur<br />

5.1 Sind Sie über eine Agentur vermittelt? 0 ja 0 nein<br />

5.2 Wenn ja, über welche?_____________________________________<br />

B. Anmeldung in Österreich<br />

6. Seit wann sind Sie in Österreich angemeldet? ____________________<br />

7. Wie zufrieden sind Sie mit dieser Anmeldung?<br />

Geben Sie bitte eine Note 1 2 3 4 5<br />

8. Gab es Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Anmeldung? 0 ja 0 nein<br />

8.1 Wenn ja, welche_____________________________<br />

9. Wie lange hat die Anmeldung gedauert_______________________<br />

10. Haben Sie Beratung, Unterstützung, Informationen erhalten? 0 ja 0 nein<br />

10.1. Wenn ja, was hat Ihnen geholfen? (bitte ankreuzen)<br />

www.help.gv.at 0 Informationen <strong>der</strong> österreichischen Regierung 0<br />

Wirtschaftskammer 0 Fol<strong>der</strong> 0 Inserate 0 Zeitung 0<br />

von Bekannten 0 An<strong>der</strong>es, und zwar:__________________________<br />

Endbericht 245


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

C. Verän<strong>der</strong>ungen durch die neuen Regelungen<br />

11. Gab es durch die Anmeldung des Gewerbes...<br />

11.1 ...Mehrkosten? 0 ja 0 nein<br />

11.2 Wenn ja, wie hoch_____________ (in Euro/Monat)<br />

11.3 ...Probleme? 0 ja 0 nein<br />

Wenn ja, welche<br />

12. Wie hat sich die neue Regelung auf Ihre Preise ausgewirkt? (was Sie dem Klienten / <strong>der</strong><br />

Klientin im Monat kosten) (bitte ankreuzen)<br />

gestiegen 0 gleich geblieben 0 gesunken 0<br />

13. Ist Ihr Einkommen durch die neue Regelung<br />

gestiegen 0 gleich geblieben 0 gesunken 0<br />

14. ist ihr Kontakt mit an<strong>der</strong>en Pflegekräften Ihrer Klientin/ihres Klienten<br />

gestiegen 0 gleich geblieben 0 gesunken 0<br />

15. ist ihr Kontakt zum praktischen Arzt/ <strong>der</strong> praktischen Ärztin ihres Klienten<br />

gestiegen 0 gleich geblieben 0 gesunken 0<br />

16. Wie lange sind Sie pro Einsatz in Österreich<br />

eine Woche 0 14 Tage 0 ein Monat 0 länger 0 unregelmäßig 0<br />

17. Sind Sie die einzige <strong>Betreuung</strong>skraft Ihres Klienten/Ihrer Klientin? 0 ja 0 nein<br />

Endbericht 246


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

D. Ihr Klient / Ihre Klientin<br />

18. Wie alt ist Ihr Klient/Ihre Klientin? (bitte Jahre angeben)_______________<br />

19. Welche Pflegestufe hat sie/er?<br />

0 Stufe 1 0 Stufe 2 0 Stufe 3 0 Stufe 4 0 Stufe 5 0 Stufe 6 0 Stufe 7<br />

20. Gab es durch die Anmeldung Mehrkosten für Ihre KlientIn? 0 ja 0 nein<br />

21. Hat ihre Anmeldung Ihrem Klient/Ihrer Klientin Probleme gebracht 0 ja 0 nein<br />

22. Wer hat Sie kontaktiert? Klienten/ Klientin 0 Angehörige 0<br />

23. Ist Ihr Klient/Ihre Klientin über För<strong>der</strong>möglichkeiten gut informiert 0 ja 0 nein<br />

24. Erhält Ihr Klient/Ihre Klientin För<strong>der</strong>ung für die <strong>Betreuung</strong> 0 ja 0 nein<br />

24.1 Wenn nein, wissen Sie warum?<br />

E. Wünsche<br />

25. Können Sie sich vorstellen, auch in einer an<strong>der</strong>en Tätigkeit in Österreich zu arbeiten?<br />

0 ja 0 nein<br />

26. Wieso üben Sie diese <strong>Betreuung</strong>stätigkeit aus<br />

27. Wie lange werden Sie diese Tätigkeit wahrscheinlich noch ausüben__________<br />

28. Was sollte sich verän<strong>der</strong>n<br />

Endbericht 247


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

12.2.6 Weitere Aktivitäten im Verlauf des <strong>Evaluierung</strong>sprojektes<br />

12.2.6.1 Steuergruppensitzungen<br />

Am 2. Juni 2008 und am 8. Juli 2008 fanden jeweils auf drei Stunden befristete<br />

Steuergruppensitzungen statt.<br />

12.2.6.2 ExpertInnenpanel<br />

Am 8.7.2008 fand ein halbtägiges Expertinnenpanel statt, bei dem Zwischenergebnisse<br />

präsentiert und von den ExpertInnen reflektiert wurden<br />

Endbericht 248


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

12.3 Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1 Demografische Entwicklung in ausgewählten Län<strong>der</strong>n 2004 - 2030 ............................ 20<br />

Tabelle 2 Grafik demografischer Entwicklung in ausgewählten Län<strong>der</strong>n, 2004 - 2030 ................ 21<br />

Tabelle 3 Anteil Pflegegeld an BIP 1994 bis 2006 ........................................................................ 22<br />

Tabelle 4 Agenturen – Beispiele <strong>der</strong> Zusatzkosten 2006................................................................. 29<br />

Tabelle 5 Lebenserwartung........................................................................................................... 68<br />

Tabelle 6 Bevölkerung nach Altersgruppen im Jahresdurchschnitt 2005 ..................................... 69<br />

Tabelle 7 Bevölkerung nach Altersgruppen im Jahresdurchschnitt 2005 - Relativzahlen ............ 70<br />

Tabelle 8 Bevölkerung nach Altersgruppen - 2005 ....................................................................... 71<br />

Tabelle 9 Bevölkerung nach Altersgruppen – 2005, Männer........................................................ 71<br />

Tabelle 10 Bevölkerung nach Altersgruppen – 2005, Frauen......................................................... 72<br />

Tabelle 11 Bevölkerungsvorausschau bis 2050 (mittlere Variante)................................................ 72<br />

Tabelle 12 Bevölkerungsvorausschau bis 2050 – Anteil <strong>der</strong> Altersgruppen.................................. 74<br />

Tabelle 13 Prävalenz von Demenzen nach dem Alter .................................................................... 75<br />

Tabelle 14 Demenzannahmen österreichische Bevölkerung über 70 Jahre .................................. 76<br />

Tabelle 15 Psychische Störungen in <strong>der</strong> Bevölkerung über 70 Jahre ............................................ 77<br />

Tabelle 16 Pflegegeldstufen 2008 in Euro ...................................................................................... 78<br />

Tabelle 17 PflegegeldbezieherInnen des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> am 31.12.2006........................ 79<br />

Tabelle 18 Pflegegeldbezug als Anteil <strong>der</strong> Bevölkerung................................................................. 80<br />

Tabelle 19 Stufen 1 – 7 am 31.12.2006 ......................................................................................... 81<br />

Tabelle 20 Stufen 1 – 7 am 31.12.2006 ......................................................................................... 82<br />

Tabelle 21 Stufen 1 – 7 im Prozent am 31.12.2006........................................................................ 82<br />

Tabelle 22 Stufen 1 – 7 im Prozent, kumuliert am 31.12.2006 ....................................................... 83<br />

Tabelle 23 Pflegegeldbezug nach Alter und Geschlecht ................................................................ 84<br />

Tabelle 24 Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 80 Jahren o<strong>der</strong> älter .................. 85<br />

Tabelle 25: Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum, Alter 80+....................................... 85<br />

Tabelle 26 Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 61 bis 79 Jahren........................ 86<br />

Tabelle 27: Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum, Alter 61 - 79.................................. 86<br />

Tabelle 28: Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 41 bis 60 Jahren........................ 87<br />

Tabelle 29 Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum, Alter 41 - 60.................................. 87<br />

Tabelle 30 Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 21 bis 40 Jahren........................ 88<br />

Tabelle 31 Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum, Alter 21 - 40.................................. 88<br />

Tabelle 32 Haushalte mit mindestens einer Person im Alter von 0 bis 20 Jahren.......................... 89<br />

Tabelle 33 Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum, Alter 0 - 20.................................... 89<br />

Tabelle 34 Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum im Jahr 2006.................................. 90<br />

Tabelle 35 Haushalte mit zumindest einem freien Wohnraum im Jahr 2006.................................. 90<br />

Tabelle 36 Stationär gepflegte Personen nach Pflegegeldstufen 31,12.2006 ................................ 91<br />

Tabelle 37 Selbständig angemeldete BetreuerInnen Anfang Juli 2008 .......................................... 94<br />

Tabelle 38 Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Anmeldungen, August 2007 bis Juli 2008 ............................ 95<br />

Tabelle 39 Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Anmeldungen, August 2007 bis Juli 2008 ............................ 95<br />

Endbericht 249


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 40 Selbständig angemeldete BetreuerInnen am 16. 6. 2008............................................. 96<br />

Tabelle 41 Herkunft <strong>der</strong> Selbständigen BetreuerInnen , Juli 2008.................................................. 97<br />

Tabelle 42 Anträge nach § 21b BPGG gesamt am 25. 6. 2008..................................................... 98<br />

Tabelle 43 För<strong>der</strong>anträge im Vergleich zum Pflegegeldbezug ..................................................... 100<br />

Tabelle 44 Anträge nach § 21b BPGG im Berichtszeitraum ........................................................ 101<br />

Tabelle 45 Anträge nach § 21b BPGG im Berichtszeitraum ......................................................... 101<br />

Tabelle 46 Ablehnungsgründe im Berichtszeitraum...................................................................... 102<br />

Tabelle 47 Anträge über und unter <strong>der</strong> Vermögensgrenze von 7.000,- €..................................... 103<br />

Tabelle 48 Anträge und Erledigungen 11. Juli 2008 ..................................................................... 104<br />

Tabelle 49 Anträge und För<strong>der</strong>ungen Bund und NÖ zusammen.................................................. 106<br />

Tabelle 51 Anrufe bei <strong>der</strong> Hotline zwischen 26.6.2007 und 20.6.2008......................................... 107<br />

Tabelle 52 Standort Hotline-Protokoll............................................................................................ 109<br />

Tabelle 53 Bewertung <strong>der</strong> Hilfestellung und des Gesprächsklimas.............................................. 110<br />

Tabelle 54 Themen <strong>der</strong> Beratung und ihre Verteilung .................................................................. 110<br />

Tabelle 55 Dauer <strong>der</strong> Telefonate................................................................................................... 111<br />

Tabelle 56 Die Aussendung, Juni 2008......................................................................................... 119<br />

Tabelle 57 Rücklauf, Stand Juni 2008........................................................................................... 120<br />

Tabelle 58 Pflegegeldstufe <strong>der</strong> Befragten ..................................................................................... 121<br />

Tabelle 59 Dauer des Pflegegeldbezuges .................................................................................... 122<br />

Tabelle 60 Anwesenheit <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sperson(en) seit... ........................................................... 123<br />

Tabelle 61 Anzahl naher Verwandter im Ort ................................................................................. 123<br />

Tabelle 62 Nutzung von Unterstützung und Beratung durch ... (in Prozent) ................................ 124<br />

Tabelle 63 Bewertung <strong>der</strong> Unterstützung und Beratung (in Schulnoten)...................................... 125<br />

Tabelle 64 Kommentare zur Informationstätigeit........................................................................... 125<br />

Tabelle 65 Was war an <strong>der</strong> Information beson<strong>der</strong>s gut ................................................................ 126<br />

Tabelle 66 Was hat an Informationen gefehlt................................................................................ 127<br />

Tabelle 67 Entwicklung <strong>der</strong> Kosten ............................................................................................... 128<br />

Tabelle 68 Mehrkosten abgedeckt? .............................................................................................. 129<br />

Tabelle 69 Mehrkosten abgedeckt nach Status des Antrages...................................................... 130<br />

Tabelle 70 Auswirkung <strong>der</strong> neuen Rechtslage.............................................................................. 130<br />

Tabelle 71 Bewertung <strong>der</strong> Kooperationen..................................................................................... 132<br />

Tabelle 72 Bewertung <strong>der</strong> Kooperationen..................................................................................... 132<br />

Tabelle 73 Alternativen zur Hausbetreuung.................................................................................. 133<br />

Tabelle 74 Wieso nutzen Sie die Alternativen nicht ...................................................................... 133<br />

Tabelle 75 Wenn die HausbetreuerInnen plötzlich nicht mehr da wären...................................... 134<br />

Tabelle 76 Zeitabstände des Wechsels ........................................................................................ 136<br />

Tabelle 77 Alter <strong>der</strong> BetreuerInnen ............................................................................................... 137<br />

Tabelle 78 Herkunft <strong>der</strong> BetreuerInnen ......................................................................................... 137<br />

Tabelle 79 Sprachliche Verständigung.......................................................................................... 138<br />

Tabelle 80 Sprache im Haushalt ................................................................................................... 139<br />

Tabelle 81 Status <strong>der</strong> BetreuerInnen ............................................................................................ 140<br />

Endbericht 250


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Tabelle 82 Tätigkeiten <strong>der</strong> BetreuerInnen ..................................................................................... 140<br />

Tabelle 83 Zufriedenheit mit den BetreuerInnen........................................................................... 141<br />

Tabelle 84 beson<strong>der</strong>s gut an den <strong>Betreuung</strong>skräften ist............................................................... 141<br />

Tabelle 85 beson<strong>der</strong>s problematisch an den <strong>Betreuung</strong>skräften ist ............................................. 142<br />

Tabelle 86 monatliche Kosten für die <strong>Betreuung</strong> .......................................................................... 143<br />

Tabelle 87 zusätzliche monatliche pflegebedingte Mehraufwendungen pro Haushalt ................. 144<br />

Tabelle 89 mehr Rechtssicherheit durch neue Regelung ............................................................. 145<br />

Tabelle 90 Bewertung <strong>der</strong> Beratung.............................................................................................. 145<br />

Tabelle 91 Zufriedenheit und Agenturvermittlung ......................................................................... 147<br />

Tabelle 92 Umgangssprache und Bundesland ............................................................................. 147<br />

Tabelle 93 Relevante Werte in <strong>der</strong> Sozialversicherung <strong>der</strong> Selbständigen 2008......................... 159<br />

Tabelle 94 Die För<strong>der</strong>ungen im Überblick; Stand Juni 2008......................................................... 162<br />

Tabelle 95 Einkommen <strong>der</strong> BezieherInnen von Bundespflegegeld 2005 ..................................... 165<br />

Tabelle 103 Pflegequalität............................................................................................................... 173<br />

Tabelle 104 Arbeitslosigkeit in den Gesundheitsberufen ................................................................ 179<br />

Tabelle 105 Offene Stellen in den Gesundheitsberufen ................................................................. 180<br />

Tabelle 106 Verbreitung <strong>der</strong> Inserate.............................................................................................. 192<br />

12.4 Abkürzungsverzeichnis<br />

ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch<br />

ÄrzteG Ärztegesetz<br />

ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz<br />

AÜR Ausübungsregeln<br />

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt<br />

BGBl Bundesgesetzblatt<br />

BMSK Bundsministerium für Soziale Sicherheit und Konsumentenschutz<br />

BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />

BPGG Bundspflegegeldgesetz<br />

BSB Bundesamt für Soziales und Behin<strong>der</strong>tenwesen („Bundessozialamt“)<br />

B-VG Bundesverfassungsgesetz<br />

d.h. das heißt<br />

EStG Einkommenssteuergesetz<br />

EU Europäische Union<br />

EWR Europäischer Wirtschaftsraum<br />

FAQ Frequently Asked Questions<br />

FPG Fremdenpolizeigesetz<br />

GesBRÄG Gesundheitsberufe-Än<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

GuKG Gesundheits- und Krankenpflegegesetz<br />

GewO Gewerbeordnung<br />

Endbericht 251


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

GSVG Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz<br />

HbeG Hausbetreuungsgesetz<br />

idF in <strong>der</strong> Fassung<br />

Insges. insgesamt<br />

iVb in Verbindung mit<br />

MeldeG Meldegesetz<br />

NAG Nie<strong>der</strong>lassungs- und Aufenthaltsgesetz<br />

SFS <strong>Sozialökonomische</strong> Forschungsstelle<br />

sog. so genannt<br />

StGB Strafgesetzbuch<br />

SV-Träger Sozialversicherungsträger<br />

SV-Werte Sozialversicherungs-Werte<br />

vH von Hun<strong>der</strong>t<br />

VO Verordnung<br />

WIFI Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsinstitut<br />

z.B. zum Beispiel<br />

Endbericht 252


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

13 Referenzen<br />

13.1 Die <strong>Sozialökonomische</strong> Forschungsstelle<br />

Die <strong>Sozialökonomische</strong> Forschungsstelle (SFS) ist ein unabhängiges Forschungsinstitut mit<br />

den beiden Geschäftsfel<strong>der</strong>n wissenschaftliche Forschung (SFS-Research) und<br />

wissenschaftsgeleitete Beratung (SFS-Consult) in <strong>der</strong> Rechtsform eines gemeinnützigen<br />

Vereins und als solcher nicht umsatzsteuerpflichtig. Der Vereinssitz ist in Wien.<br />

Die SFS wurde 1997 unter dem Vorsitz von Präsidenten Hans Sallmutter<br />

(Gründungsobmann des Vereins) und unter <strong>der</strong> Geschäftsführung von Univ. Lektorin Mag.<br />

Andrea Holzmann-Jenkins (Ökonomin) als erste Geschäftsführerin gegründet. Seit dem<br />

Wechsel von Frau Mag. Holzmann-Jenkins in die wissenschaftliche Leitung des<br />

Wissenschaftszentrums Wien (WzW) im Frühjahr 2000 lag die Geschäftsführung <strong>der</strong> SFS in<br />

den Händen von Dr. Tom Schmid (Politologe und Sozialmanager). Im Mai 2001 wurde Dr.<br />

Tom Schmid zum Obmann des Vereins gewählt.<br />

Die statutarischen Organe <strong>der</strong> SFS werden seit Juni 2008 von folgenden Personen besetzt:<br />

Obmann: Prof. (FH) Dr. Tom Schmid, Politologe und diplomierter<br />

Sozialmanager<br />

Kassier: Dr. Johannes Fürlinger, Versicherungsmathematiker,<br />

PFC GesmbH)<br />

Schriftführerin: FH-Lektorin Dipl.Päd. Andrea Brunner, Hauptschullehrerin,<br />

Studium <strong>der</strong> Politikwissenschaft<br />

Vereinskontrolle: Dr. Herrmann Gugler, Steuerberater<br />

Dr. Maria Anastasiadis, Sozialwissenschaftlerin<br />

13.2 MitarbeiterInnen an <strong>der</strong> <strong>Evaluierung</strong>sstudie<br />

13.2.1 Prof. (FH) Dr. Tom Schmid - Projektleiter<br />

Institutsleitung <strong>der</strong> <strong>Sozialökonomische</strong>n Forschungsstelle (SFS), Mitarbeit in <strong>der</strong> SFS seit<br />

1999. Obmann des Vereins SFS und Institutsleiter.<br />

Politikwissenschaftler mit Zusatzausbildung Sozialmanagement, Professor für Sozialpolitik<br />

an <strong>der</strong> Fachhochschule St. Pölten, Studiengang Sozialarbeit sowie Lektor an <strong>der</strong><br />

Fachhochschule Krems – IMC Krems (Gesundheitsmanagement), an <strong>der</strong> Alpe-Adria<br />

Universität Klagenfurt/Celovec sowie an <strong>der</strong> Donau-Universität Krems. Berufserfahrungen in<br />

<strong>der</strong> Arbeitsmarktbetreuung in Nie<strong>der</strong>österreich sowie als Sekretär für Sozialpolitik im Büro<br />

des Vorsitzenden <strong>der</strong> Gewerkschaft <strong>der</strong> Privatangestellten Hans Sallmutter. Vorsitzen<strong>der</strong><br />

des Vereins Sozaktiv – Verein zur Fortbildung und Forschung in <strong>der</strong> Sozialarbeit – St. Pölten<br />

sowie Mitglied im Vorstand <strong>der</strong> Bandgesellschaft, Wien. Von 2000 bis 2005 Mitglied des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Stadt Baden. Zahlreiche wissenschaftliche Publikationen.<br />

e-mail: tom.schmid@sfs-research.at<br />

Endbericht 253


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

13.2.2 Hon.-Prof. (FH) Dr. Bernhard Rupp, MBA<br />

Doktor <strong>der</strong> Rechtswissenschaften und betriebswirtschaftlicher Abschluss (MBA) <strong>der</strong><br />

University of Toronto. Lektor an <strong>der</strong> Medizinuniversität Wien (<strong>Evaluierung</strong> im<br />

Gesundheitswesen) sowie an <strong>der</strong> Donau Universität Krems (Management in Einrichtungen<br />

des Gesundheitswesens) und Lektor an <strong>der</strong> IMC Fachhochschule Krems (Co-Leiter und<br />

Senior Researcher des Kompetenzzentrums für PPP im Gesundheitswesen, Chairperson<br />

des Vertiefungsfaches „!nternational Health Consulting“), Lektor an <strong>der</strong> Medizinuniversität<br />

Graz (Public Health Management). Leiter <strong>der</strong> Abteilung Gesundheitswesen <strong>der</strong> Kammer für<br />

Arbeite rund Angestellte für Nie<strong>der</strong>österreich.<br />

Zahlreiche wissenschaftliche Publikationen und Vorträge; Kooperation mit <strong>der</strong> SFS seit 2006.<br />

e-mail: bernhard.rupp@fh-krems.ac.at<br />

13.2.3 Dr in . Mag a Lucie Prochazkova<br />

Studium <strong>der</strong> Germanistik und Son<strong>der</strong>pädagogik, Lehrtätigkeit an <strong>der</strong> Masaryk Universität in<br />

Brno (Lehrstuhl für Son<strong>der</strong>pädagogik), wissenschaftliche Mitarbeiterin <strong>der</strong><br />

<strong>Sozialökonomische</strong>n Forschungsstelle in Wien (seit 2002), Übersetzungstätigkeit<br />

(Tschechisch, Deutsch), mehrere längere Auslandsaufenthalte (EU-Län<strong>der</strong>, Indien, Kuba,<br />

Schweiz), zahlreiche wissenschaftliche Publikationen.<br />

Arbeitsschwerpunkte: Integration von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen, grenzüberschreitende<br />

und transnationale Kooperation, Migration vom Gesundheits- und Pflegepersonal, Situation<br />

von benachteiligten Gruppen (ältere Menschen, Auslän<strong>der</strong>Innen etc.), 24-Stunden-Pflege<br />

e-mail: lucia.prochazkova@sfs-research.at<br />

13.2.4 FH-Lektorin Dipl.Päd. Andrea Brunner<br />

Diplompädagogin, seit 1987 Hauptschullehrerin, Studium <strong>der</strong> Soziologie, Politikwissenschaft<br />

und Gen<strong>der</strong>forschung in Wien; seit 2003 Lektorin an <strong>der</strong> Fachhochschule St. Pölten.<br />

Vorstandsmitglied <strong>der</strong> SFS seit 2001 und freie Mitarbeiterin seit 1999. Mitarbeit an<br />

zahlreichen SFS-Studien: Gründungsmitglied UnabhängigesFrauenForum UFF/Mitinitiatorin<br />

des Frauenvolksbegehrens.<br />

e-mail: andrea.brunner@sfs-research.at<br />

13.2.5 weitere MitarbeiterInnen<br />

Die Untersuchung wurden durch folgende PraktikantInnen unterstützt<br />

13.2.5.1 Mag. Thomas Bendl<br />

Magister <strong>der</strong> Soziologie sowie Student <strong>der</strong> Psychologie und des Propädeutikums.<br />

Diplomarbeit zu "handlungstheoretischen Aspekten des Scheiterns". Zuletzt Mitarbeit an<br />

einem Projekt zur "Internationalisierung <strong>der</strong> Universität Wien" am Forschungsservice für<br />

Endbericht 254


<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Internationale Beziehungen <strong>der</strong> UW und Praktikant am IFF (Fakltät für Interdisziplinäre<br />

Forschung und Fortbildung).<br />

e-mail: t.bendl@gmx.at<br />

13.2.5.2 Mag a (FH) Lisa Hofstetter<br />

Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester, Absolventin <strong>der</strong> FH Krems /<br />

Gesundheitsmanagement.<br />

e-mail: l.hofstetter@fh-krems.ac.at<br />

13.2.5.3 Mag. Jürgen Straner:<br />

Studium <strong>der</strong> Soziologie und Politikwissenschaft an <strong>der</strong> Universität Wien (2000-2006). Seit<br />

2007 Doktoratsstudium. Schwerpunkte: Cultural Studies, Kultursoziologie. Zurzeit Praktikant<br />

an <strong>der</strong> <strong>Sozialökonomische</strong>n Forschungsstelle (SFS) in Wien.<br />

e-mail Adresse: jstraner@gmx.at<br />

13.2.5.4 Christian-Diedo Troy<br />

Student <strong>der</strong> Soziologie (Rechts-. sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtung)<br />

und <strong>der</strong> Geschichte. Im Sommer 2005 Auslandsaufenthalt an <strong>der</strong> Ivan Franko Universität in<br />

Lemberg, sowie im Sommer 2007 Diplomarbeitsstipendium für das John F. Kennedy-Institut<br />

für Nordamerikastudien an <strong>der</strong> FU Berlin.<br />

e-mail: christiandiedo@gmx.at<br />

13.2.5.5 Anna Wagner<br />

Studentin des Diplomstudiums <strong>der</strong> Soziologie (rechts-, sozial- und<br />

wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtung) an <strong>der</strong> Universität Wien sowie des<br />

Bachelorstudiums <strong>der</strong> Sozioökonomie an <strong>der</strong> Wirtschaftsuniversität Wien. Seit Anfang Mai<br />

Praktikantin bei <strong>der</strong> Sozioökonomischen Forschungsstelle.<br />

e-mail: anna86@gmx.at<br />

Endbericht 255

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