LIVE-Chat mit Frau Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina, Professorin an ...
LIVE-Chat mit Frau Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina, Professorin an ...
LIVE-Chat mit Frau Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina, Professorin an ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>LIVE</strong>-<strong>Chat</strong> <strong>mit</strong> <strong>Frau</strong> <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Sabine</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>, <strong>Prof</strong>essorin <strong>an</strong> der<br />
Hochschule Wismar und Leiterin des Kita-Portals-MV<br />
Am 06. November f<strong>an</strong>d im Rahmen der<br />
„Familienbotschaft-MV“ der fünfte Live-<strong>Chat</strong><br />
in 2009 statt.<br />
<strong>Frau</strong> <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Sabine</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong> ist<br />
<strong>Prof</strong>essorin für Sozialrecht <strong>an</strong> der<br />
Hochschule Wismar, Fakultät für<br />
Wirtschaftswissenschaften. Sie befasst sich<br />
bereits seit 1996 intensiv <strong>mit</strong> der<br />
Kindertagesförderung im L<strong>an</strong>d, initiierte das<br />
Kita-Portal-MV, das sie noch heute leitet und<br />
ist in verschiedenen Gremien zur<br />
Kindertagesförderung im L<strong>an</strong>d tätig.<br />
Moderator:<br />
Liebe <strong>Chat</strong>-Besucherinnen und -Besucher,<br />
der Live-<strong>Chat</strong> <strong>mit</strong> unserer heutigen <strong>Chat</strong>partnerin <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Sabine</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong><br />
ist nun gestartet. Sie können jetzt Ihre Fragen stellen.<br />
Maria Knut:<br />
Sehr geehrte <strong>Frau</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>, ich habe eine Frage. Träger bekommen doch<br />
Geld, um ihre Mitarbeiter auf Weiterbildungen zu schicken. Gibt es solche<br />
fin<strong>an</strong>zielle Unterstützung auch für Tagesmütter?<br />
S. <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>:<br />
Guten Tag <strong>Frau</strong> Knut, auch für Tagesmütter und -väter ist die Weiterbildung<br />
natürlich wichtig. Zur Qualitätssicherung ist es gemäß § 6 Abs. 2 KiföG M-V<br />
erforderlich, dass die Tagespflegeperson pro Jahr mindestens 20 Std. Angebote<br />
der Fort- und Weiterbildung wahrnimmt. Für ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson<br />
erhalten sie ein Leistungsentgelt. In diesem ist auch ein Anteil für die Kosten der<br />
Fort- und Weiterbildung enthalten. Weitere Informationen zur Kindertagespflege<br />
in MV können Sie unter www.kita-portal-mv.de/tagespflege .<br />
Vielen D<strong>an</strong>k für Ihre Frage und herzlichen Gruß <strong>Sabine</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong><br />
Grit Felix:<br />
Sehr geehrte <strong>Frau</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>, ich bin Mutter von Zwillingen, die sich zurzeit<br />
im Vorschuljahr der Kita befinden. Ich weiß von Familien<strong>an</strong>gehörigen, dass in<br />
deren Einrichtung schon der Elternbeitrag aufgrund der Richtlinie zur Entlastung<br />
der Eltern gemindert wurde. Bei uns ist bis auf die Antragstellung noch nichts<br />
passiert. Bei Nachfrage beim Träger wurde mir erklärt, dass für dieses Schuljahr,<br />
d.h. ab September noch kein Antrag durch den Träger auf die Mittel gestellt
wurde. K<strong>an</strong>n es nun passieren das der dafür vorgesehene "Topf" leer ist und ich<br />
für dieses Jahr keine Beitragsminderung in Anspruch nehmen k<strong>an</strong>n?<br />
Mit freundlichen Grüßen Grit Felix<br />
S. <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>:<br />
Hallo <strong>Frau</strong> Felix, vielen D<strong>an</strong>k für Ihre Frage. Leider k<strong>an</strong>n ich überhaupt nicht<br />
nachvollziehen, warum der Träger noch keinen Antrag gestellt hat. Sie sollten<br />
unbedingt nach einer Begründung fragen und diesen Sachverhalt auch <strong>mit</strong> der<br />
Elternvertretung in ihrer Kita besprechen, weil ja auch noch weitere Eltern davon<br />
betroffen sind. Es ist so, dass die Mittel für diese Elternentlastung begrenzt sind.<br />
Uns liegen allerdings bis jetzt keine Informationen darüber vor, dass die Mittel<br />
ausgeschöpft sind. Wenn Sie auf dem vorgeschlagenen Weg nicht<br />
weiterkommen, empfehle ich Ihnen eine Nachfrage bei Ihrem Jugendamt. Oder<br />
wenden Sie sich doch nochmal <strong>an</strong> uns über das kita-portal-mv.de.<br />
Herzlichen Gruß <strong>Sabine</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong><br />
Martin Lehm:<br />
Hallo <strong>Frau</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>, ich bin allein erziehender Vater und arbeite in einem<br />
Hotel und dort natürlich zu unregelmäßigen Zeiten (viele Nachtschichten). Mein<br />
Kind wird zurzeit noch von meiner Mutter betreut, soll aber bald zu einer<br />
Tagesmutter. K<strong>an</strong>n mein Kind auch nachts bei dieser Tagesmutter schlafen,<br />
wenn ich arbeiten muss oder ist das nicht erlaubt? Natürlich muss die<br />
Tagesmutter zustimmen, aber ich möchte mal wissen, ob das Jugendamt dies<br />
überhaupt gestattet. Müsste ich das extra bezahlen oder ist das alles im Gehalt<br />
der Tagesmutter drin?<br />
S. <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>:<br />
Lieber Herr Lehm, vielen D<strong>an</strong>k für Ihre Frage. Das ist keine einfache<br />
Lebenssituation für Sie. Ich unterstütze Sie daher gerne und hoffe, dass Ihnen<br />
meine nachfolgende Antwort weiterhilft. Wie der Name es schon sagt: eigentlich<br />
ist die Betreuung durch Tagespflegepersonen für Zeiten am Tage gedacht. Aber<br />
gemäß der Präambel des KiföG M-V und § 22 Abs. 2 Ziff. 3 SGB VIII soll<br />
Kindertagesförderung Eltern helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser<br />
<strong>mit</strong>ein<strong>an</strong>der zu vereinbaren. Und daher k<strong>an</strong>n auch die Betreuung über Nacht<br />
durch Tagespflegepersonen oder 24-Stunden-Kitas durchaus in Betracht<br />
kommen. Dabei muss natürlich immer das Wohl des Kindes im Vordergrund<br />
stehen. Das genaue Betreuungskonzept müssen Sie daher <strong>mit</strong> dem Jugendamt<br />
besprechen. Eine Gestattung ist grundsätzlich möglich, wenn auch die<br />
Rahmenbedingungen bei der Tagesmutter dafür gegeben sind. Die Tagesmutter<br />
bekommt ein Leistungsentgelt, welches dem tatsächlichen Aufw<strong>an</strong>d entsprechen<br />
sollte. Höhere Kosten durch Übernacht-Betreuung (wenn diese überhaupt<br />
<strong>an</strong>fallen) müssen <strong>mit</strong> dem Jugendamt ausgeh<strong>an</strong>delt werden. Ihr Elternbeitrag<br />
sollte sich dadurch nicht erhöhen. Sie sollten nicht dadurch benachteiligt werden,<br />
dass Sie ungünstigere Arbeitszeiten haben als <strong>an</strong>dere! Bei weiteren Fragen<br />
können Sie sich gerne über das kita-poratl-mv.de erneut <strong>an</strong> mich wenden.<br />
Herzlichen Gruß <strong>Sabine</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>
Träger:<br />
Guten Tag! Mich interessiert hinsichtlich der Novellierung des KiföG M-V vor<br />
allem eines: Wird voraussichtlich der § 11 selbiger Vorschrift in der Form weiter<br />
gefasst, dass auch <strong>an</strong>dere Berufsgruppen (z.B. Kinderpfleger) zumindest für<br />
festgelegte Tätigkeitsbereiche (z.B. pflegerische Tätigkeiten im Krippenbereich)<br />
so einbezogen werden, dass deren Einstellung / Einsatz auch in den<br />
Leistungsverh<strong>an</strong>dlungen <strong>mit</strong> dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe einen<br />
Anspruch auf diese / diesen eröffnet (ähnlich den vor Jahren eingetretenen<br />
Personaländerungen in der Altenpflege)? Oder dürfen diese d<strong>an</strong>n zwar eingestellt<br />
werden, allerdings lediglich auf freiwilliger Basis der Träger und ausschließlich als<br />
"Zusatzkraft" ohne einen Arbeits<strong>an</strong>teil, der <strong>an</strong>sonsten den gleich bemessenen<br />
Anteil einer Staatlich <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Erzieherin ersetzen würde/ könnte? (Wo<strong>mit</strong><br />
m<strong>an</strong> ja quasi auf eine Erweiterung des ben<strong>an</strong>nten § von vorn herein verzichten<br />
könnte.)<br />
S. <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>:<br />
Guten Tag, ja, es ist tatsächlich gepl<strong>an</strong>t, den § 11 KiföG M-V zu erweitern. Nach<br />
den bisherigen Vorstellungen sollen wohl neben den pädagogischen Fachkräften<br />
auch Assistenzkräfte eingesetzt werden können. Und zu diesen würden d<strong>an</strong>n<br />
auch Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger gehören. Ob das tatsächlich so in das<br />
novellierte Gesetz kommt, wie die Aufgaben d<strong>an</strong>n genau definiert werden und<br />
wie diese Kräfte fin<strong>an</strong>ziert werden, ist aber noch offen. Bitte verfolgen Sie den<br />
weiteren Novellierungsprozess (zum Beispiel durch regelmäßigen Besuch des<br />
kita-portals-mv.de) und beteiligen sich <strong>an</strong> der Meinungsbildung zu dieser und<br />
<strong>an</strong>deren wichtigen Fragen.<br />
Vielen D<strong>an</strong>k für Ihr Interesse und Engagement, <strong>Sabine</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong><br />
Meyer:<br />
Ist es korrekt, dass jedes Kind nur 1x Anspruch auf das sogen<strong>an</strong>nte Vorschuljahr<br />
hat? Beispiel: Es ist unsicher, ob ein Kinder im kommenden Jahr eingeschult<br />
wird. Sicherheitshalber nimmt es am Vorschuljahr teil. Im Ergebnis der<br />
Vorschuluntersuchungen wird weit im Jahr fortgeschritten festgestellt, dass eine<br />
Einschulung noch nicht empfehlenswert ist, woraufhin das Kind ein weiteres Jahr<br />
die Kita besucht. Darf es nun auch im kommenden Jahr am "Vorschuljahr"<br />
teilnehmen oder hat es seinen Anspruch hierauf verwirkt?<br />
S. <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>:<br />
Hallo,<br />
es ist zu unterscheiden zwischen den zusätzlichen fin<strong>an</strong>ziellen Mitteln, die für die<br />
Ausgestaltung des Vorschuljahres zur Verfügung gestellt werden und den<br />
pädagogischen Angeboten für alle Kinder des letzten Kita-Jahres vor der<br />
Einschulung. Die Mittel werden tatsächlich nur einmal je Kind ausgezahlt. Es<br />
h<strong>an</strong>delt sich allerdings um eine Pauschale, die in der Regel nicht kindbezogen<br />
verwendet wird. Es sollte daher jeder Einrichtung möglich sein, einem Kind auch<br />
ein zweites Mal im sog. Vorschuljahr alle Angebote zu gewähren. Denn es ist<br />
doch wichtig, dass ein Kind, welches sicher sowieso schon unter der Rückstellung<br />
leidet, nicht noch zusätzlich durch Trennung von der Vorschulgruppe oder von<br />
besonderen Angeboten belastet wird. Außerdem hat ja nach § 3 Abs. 2 KiföG M-V
jedes Kind in SEINEM letzten Jahr vor dem Eintritt in die Schule Anspruch auf die<br />
zielgerichtete Vorbereitung. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.<br />
Herzlichen Gruß <strong>Sabine</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong><br />
Luise Kleger:<br />
Sehr geehrte <strong>Frau</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>,<br />
bei uns gibt es viele Eltern, die <strong>mit</strong> den Öffnungszeiten der Kita nicht<br />
einverst<strong>an</strong>den sind. 17 Uhr ist einfach in einer Tourismusregion viel zu früh! Auch<br />
<strong>an</strong> den Wochenenden bräuchte viele Eltern eine Kinderbetreuung. Was können<br />
wir tun? Viele Grüße!<br />
S. <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>:<br />
Liebe <strong>Frau</strong> Kleger, Sie haben eine häufig gestellte, wichtige Frage <strong>an</strong> mich<br />
gerichtet. Die Kindertagesförderung hat ja neben der Bildung und Erziehung der<br />
Kinder auch die Aufgabe, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu<br />
erleichtern (siehe Präambel zum KiföG M-V und in § 22 Abs. 2 Ziff. 3 SGB VIII).<br />
Das muss bei der Gestaltung der Öffnungs- und individuellen Betreuungszeiten<br />
berücksichtigt werden. Entscheidend hierfür ist, dass es sich nicht nur um die<br />
Bedarfe einzelner Familien h<strong>an</strong>delt (hier ist möglicherweise die begleitende<br />
Unterstützung durch Tagespflegepersonen sinnvoller). Wenn das so ist, d<strong>an</strong>n<br />
k<strong>an</strong>n der Elternrat der Kita nach § 8 Abs. 4 KiföG M-V direkt in der Kita Einfluss<br />
nehmen. Er soll nämlich gerade bei der Festlegung der regelmäßigen<br />
Öffnungszeiten <strong>mit</strong>wirken. Außerdem ist es auch eine Aufgabe des Jugendamtes,<br />
den Bedarf der Eltern festzustellen und das örtliche Angebot dementsprechend<br />
auszurichten. Ich halte im Übrigen nichts davon, dass mögliche Mehrkosten für<br />
längere Öffnungszeiten auf die Eltern umgelegt werden, die sowieso schon<br />
"familienungünstige" Arbeitszeiten haben. Die Elternbeiträge sollten dadurch<br />
nicht für Einzelne steigen. Toll wäre es, wenn Sponsoren aus der Wirtschaft, die<br />
ja auch von verlängerten Betreuungszeiten durch zufriedene und entsp<strong>an</strong>nte<br />
Mitarbeiter profitieren, mögliche Mehrkosten ausgleichen würden.<br />
Schoknecht:<br />
Sehr geehrte <strong>Frau</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>, wieso unterscheiden sich die Zuschüsse des<br />
L<strong>an</strong>des je Kitaplatz für die einzelnen L<strong>an</strong>dkreise? Wonach richtet sich die Höhe<br />
des Zuschusses des L<strong>an</strong>dkreises? Ist es vom L<strong>an</strong>d gewollt, dass die<br />
Betreuungskosten und so die fin<strong>an</strong>zielle Mehr-Belastung der Eltern abhängig vom<br />
Wohnort und der Fin<strong>an</strong>zlage des L<strong>an</strong>dkreises sind?<br />
Mit freundlichen Grüßen, Schoknecht<br />
S. <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>:<br />
Sehr geehrte <strong>Frau</strong> Schoknecht,<br />
vielen D<strong>an</strong>k für Ihre Frage, die ein Problem <strong>an</strong>spricht, das uns und viele <strong>an</strong>dere<br />
seit l<strong>an</strong>gem bewegt. Die Konstruktion unserer Kita-Fin<strong>an</strong>zierung verteilt die<br />
"Lasten" der Kindertagesförderung auf das L<strong>an</strong>d, den örtlichen öffentlichen<br />
Träger (Jugendamt des L<strong>an</strong>dkreises oder der kreisfreien Stadt), die Gemeinden<br />
und die Eltern. Der Anteil des L<strong>an</strong>des berechnet sich nach den Kinderzahlen und<br />
der Nutzung vor Ort und wird <strong>an</strong> das Jugendamt gezahlt. Das Jugendamt<br />
beteiligt sich <strong>mit</strong> einem prozentualen Anteil in Abhängigkeit von den<br />
L<strong>an</strong>des<strong>mit</strong>teln. Daraus können sie schon ersehen, dass die konkrete Höhe dieser
Mittel von Kreis zu Kreis oder Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen. Die<br />
weiteren Unterschiede in der Höhe der Elternbeiträge kommen dadurch<br />
zust<strong>an</strong>de, dass Ausg<strong>an</strong>gspunkt für ihre Berechnung das verh<strong>an</strong>delte<br />
Leistungsentgelt für den jeweiligen Kita-Platz ist. Und die Leistungsentgelte sind<br />
höchst unterschiedlich, da die Aufwendungen in den Kitas auch bei<br />
vergleichbarem Leistungs<strong>an</strong>gebot unterschiedlich ausfallen, ohne das dagegen<br />
etwas zu sagen wäre. Diese Leistungsentgelte werden zunächst <strong>mit</strong> den<br />
L<strong>an</strong>des<strong>mit</strong>teln und Mitteln des örtlichen öffentlichen Trägers gedeckt. Den Rest<br />
teilen sich d<strong>an</strong>n die Gemeinden und die Eltern zu je 50 Prozent. Zum Teil<br />
übernehmen die Gemeinden auch mehr. So erklären sich die teilweise<br />
gravierenden Unterschiede, selbst in einer Kita oder in einer Kita-Gruppe - d<strong>an</strong>n<br />
wenn Kinder aus unterschiedlichen Orten kommen. Ich hoffe, das war nicht zu<br />
kompliziert. Ich finde dieses System stark verbesserungsbedürftig. Wenn Sie<br />
mehr darüber lesen möchten, d<strong>an</strong>n schauen Sie doch unter www.kita-portalmv.de<br />
und dem Stichwort "Effektestudie", was wir und <strong>an</strong>dere Akteure und<br />
Eltern zu diesem Thema gesagt und vorgeschlagen haben. Über Ihre Meinung<br />
dazu und auch zu <strong>an</strong>derem Fragen freue ich mich auch weiterhin.<br />
Herzlichen Gruß <strong>Sabine</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong><br />
Schoknecht:<br />
Ich melde mich nochmal zu meiner Frage. Im Kern ging es mir nicht um die<br />
Unterschiede in der absoluten Höhe der Platzkosten, sondern um den<br />
Unterschied, dass sich das L<strong>an</strong>d im L<strong>an</strong>dkreis A <strong>mit</strong> z.B. 100€ beteiligt und im<br />
L<strong>an</strong>dkreis B <strong>mit</strong> weniger oder mehr? Wie Berechnet sich der Zuschuss des L<strong>an</strong>des<br />
je L<strong>an</strong>dkreis und wer legt den Prozentualen Satz für die Beteiligung der<br />
L<strong>an</strong>dkreise fest, die sich auch von Kreis zu Kreis unterscheiden.<br />
MfG, Schoknecht<br />
S. <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>:<br />
Sehr geehrte <strong>Frau</strong> Schoknecht, der L<strong>an</strong>des<strong>an</strong>teil berechnet sich nach § 18 Abs. 2<br />
KiföG M-V. Bemessungsgrundlagen sind zu 50 % die Anzahl der im<br />
Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes lebenden Kinder und zu 50 % die Anzahl<br />
der belegten Plätze (für die genaue Bestimmung bitte in der Vorschrift<br />
nachlesen). Der Anteil des L<strong>an</strong>dkreises oder der kreisfreien Stadt folgt aus § 19<br />
Abs. 1 KiföG M-V. Näheres dazu finden Sie auch in der "Effektestudie". Haben Sie<br />
noch weitere Fragen dazu, d<strong>an</strong>n erreichen Sie uns auch nach dem <strong>Chat</strong> über das<br />
Kita-Portal-MV.<br />
Vielen D<strong>an</strong>k für ihr Interesse und herzlichen Gruß <strong>Sabine</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong><br />
Sus<strong>an</strong>ne Leim:<br />
Hallo, ich habe einen 9,5 Monate alten Sohn und muss im J<strong>an</strong>uar wieder arbeiten<br />
gehen! D<strong>an</strong>n ist er 1 Jahr alt! Ich habe mir viele Ged<strong>an</strong>ken gemacht was ich <strong>mit</strong><br />
meinem Kleinen mache!? Tagesmutter oder KiTa? Eine Tagesmutter ist ziemlich<br />
teuer also KiTa! Nun wurde ich aber schon öfter verurteilt und wurde gefragt<br />
warum ich denn überhaupt ein Kind bekommen habe, wenn ich es ja doch<br />
"abschieben" würde! Nun habe ich ein schlechtes Gewissen aber ich muss<br />
arbeiten gehen, uns fehlt das Geld hinten und vorne! Könnten Sie mir einen Rat<br />
geben?
S. <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong>:<br />
Liebe <strong>Frau</strong> Leim, es ist g<strong>an</strong>z natürlich, dass Sie sich als Mutter Ged<strong>an</strong>ken über<br />
die richtige Lösung für Sie und ihr Kind machen. Aber ein schlechtes Gewissen<br />
müssen Sie nicht haben, wenn Sie nach einem Jahr wieder arbeiten gehen.<br />
Selbst die Bundespolitik unterstützt Eltern doch zunehmend dabei, Erwerbsleben<br />
und Kinderbetreuung gut <strong>mit</strong>ein<strong>an</strong>der zu vereinbaren. Und nicht ohne Grund ist<br />
die Erziehungszeit grundsätzlich für das erste Jahr vorgesehen. Vielleicht haben<br />
Sie ja die Möglichkeit, <strong>mit</strong> einer Teilzeittätigkeit wieder in den Beruf einzusteigen.<br />
Vielleicht würde das ja doch eher ihrem eigenen Wunsch, ausreichend Zeit für ihr<br />
Kind zu haben, entsprechen. Sollten Sie Kinderbetreuung benötigen, haben Sie<br />
gerade bei kleineren Kindern die Wahl zwischen Kita oder Tagespflege. Nach<br />
unseren Erfahrungen ist es dabei eher so, dass die Tagespflege für die Eltern den<br />
günstigeren Elternbeitrag hat. Bitte fragen Sie das doch nochmal in ihrem<br />
Jugendamt nach. Das Angebot für die Kindertagesförderung in unserem L<strong>an</strong>d ist<br />
gut. Ich glaube, dass Sie sich darauf g<strong>an</strong>z beruhigt verlassen können und es<br />
auch ihrem Kind sehr gut gefallen wird, <strong>mit</strong> <strong>an</strong>deren Kindern zusammen in einer<br />
liebevollen Umgebung aufzuwachsen.<br />
Ich wünsche Ihnen und ihrem Kind dafür von Herzen alles Gute,<br />
<strong>Sabine</strong> <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong><br />
Moderator:<br />
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe <strong>Chat</strong>-Besucherinnen und -besucher,der<br />
<strong>Chat</strong> ist hier<strong>mit</strong> beendet, vielen D<strong>an</strong>k für Ihre Fragen.<br />
Ebenso vielen D<strong>an</strong>k <strong>an</strong> <strong>Frau</strong> <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Mönch</strong>-<strong>Kalina</strong> für die Be<strong>an</strong>twortung der<br />
Fragen und die Zeit die sie hierfür zur Verfügung stellen konnte.