20.08.2015 Views

AGB Scan-Media NEU 01 - Werbeagentur Scan-Media-Service GmbH

AGB Scan-Media NEU 01 - Werbeagentur Scan-Media-Service GmbH

AGB Scan-Media NEU 01 - Werbeagentur Scan-Media-Service GmbH

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden vomAuftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. EntgegenstehendeGeschäftsbedingungen des Auftraggebers, Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages, sind nur dannwirksam, wenn sie von der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelneBestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigenBestimmungen nicht berührt.§ 1 INHALTE DES VERTRAGES1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung durch denAuftraggeber oder durch Lieferung bzw. Leistung der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> zustande. Eine Auftragsstornierung ist nurinnerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung möglich und hat schriftlich zu erfolgen. Die bis zum Zeitpunkt des Eingangsder Auftragsstornierung angefallenen Kosten sind vom Auftraggeber zu entrichten.1.2. Umfang und Ausführung des Auftrages: Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmterwirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte heranzuziehen.1.3. Abbildungen und Angaben über den Vertragsgegenstand in beim Vertragsabschluss gültigen Katalogen, Prospekten undsonstigen Unterlagen sind nur annähernd maßgebend und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Agentur behält sichAusführungs- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstandund dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfährt.1.4. Alle Mengen-, Farb- und Formatangaben verstehen sich unter den handelsüblichen Toleranzen. Bei Drucksachen sindMehr- bzw. Mindermengen bis 10% handelsüblich und daher zu akzeptieren.§ 2 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN2.1. Unsere Preise verstehen sich in Euro ohne Verpackungs- und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuerin der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Die Preise sind abhängig von den aktuellen Wechselkursen EUR, DKK, SEK undNOK.2.2. Grundlage des Preises ist der bei Abschluss des Vertrages gültige Preis lt. <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong>-Angebot zuzüglichMehrwertsteuer. Dieser Preis basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Kostenfaktoren. Sollten sichzwischen Vertragsabschluss und der Fertigstellung diese Kostenfaktoren (insbesondere Löhne, Material, Energie, Fracht usw.)ändern, so ist die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung im Zuge dieser Änderungvorzunehmen. Es gelten also die bei Fertigstellung des Auftrages jeweils geltenden Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.2.3. Zusatzleistungen und stillschweigende Auftragserweiterung: Die Änderung von Entwürfen, die Erstellung weitererEntwürfe, Illustrationen, Fotos etc., die Änderung von Reinzeichnungen, Satz- und Bilddateien sowie andere Zusatzleistungenwerden dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots der Agentur hinausgehen, gesondert inRechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt auf Zeitbasis zum jeweils gültigen Stundensatz.2.4. Zahlungsbedingungen: 7 Tage rein netto. Nach 30 Tagen erfolgt Anrechnung von Bankzinsen in Höhe von 4% über demjeweiligen Diskontsatz der Bundesbank.Seite 1 von 7


Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>2.5. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>entsprechende Abschlagszahlungen verlangen. Bei Aufträgen mit einem Gesamtvolumen von mehr als Euro 2.000,- giltfolgende Zahlungsweise: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Vorlage des Entwurfs bzw. 2 Wochen nach Auftragserteilung,1/3 bei Lieferung.2.6. Wechsel und Schecks gelten erst mit Gutschrift auf unser Konto als Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorherschriftlich vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.2.7. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. DieZurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen oderwegen Mängelrüge sind ausgeschlossen.3. ZAHLUNGSVERZUG, VERMÖGENSVERSCHLECHTERUNG, STUNDUNG3.1. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhält die Agentur über seine Zahlungsfähigkeit bzw.Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, so kann die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> bezüglich laufender Aufträge dieWeiterarbeit bis zur vollen Vorauszahlung oder entsprechenden Sicherheitsleistung einstellen. Wird die Vorauszahlung oderSicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht erbracht, ist die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> berechtigt, den Vertrag zukündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zustellen.3.2. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit 1Rate ganz oder teilweise im Verzug ist.3.3. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung ist die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> vorbehaltlich der Geltendmachung einesgrößeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbankzu verlangen.4. EIGENTUMSVORBEHALT4.1. Sämtliche von der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprücheaus der Geschäftsverbindung Eigentum der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> und dürfen nicht eingesetzt oder verteilt werden. Beivertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> zurForderung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe derselben verpflichtet. Die durch die Rücknahme entstehendenKosten hat der Auftraggeber zu tragen.4.2. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nicht weiterveräußern, zur Sicherung an Dritte übereignen oder verpfänden. BeiZugriffen durch Dritte hat er die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> unverzüglich unter Übersendung aller ihm verfügbarenUnterlagen zu unterrichten.4.3. Die Geltendmachung eines Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.Seite 2 von 7


Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>5. LIEFERZEIT5.1. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vomAuftraggeber bereitzustellenden Unterlagen, sowie nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Sind kreativeLeistungen Vertragsgegenstand, so gilt dies insbesondere auch für die vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen undInformationen.5.2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Versandauftrag erteilt oder dem Auftraggeber dieVersandbereitschaft mitgeteilt wurde.5.3. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit angemessen.5.4. Eine angemessene Lieferzeitverlängerung tritt auch bei Arbeitskämpfen ein, insbesondere bei Streik und Aussperrungsowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflusses der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> liegen. Tretendie genannten Umstände bei Unter-Lieferanten ein, so führt dies ebenfalls zu einer entsprechenden Lieferzeitverzögerung. Dievorbezeichneten Hindernisse sind auch dann von der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> nicht zu vertreten, wenn sie während einesbereits vorliegenden Verzugs eintreten.6. LIEFER- UND LEISTUNGSVERZUG, UNMÖGLICHKEIT6.1. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termineberechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der in 6.2. beschriebenen Rechte, wenn er der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> eine Nachfrist von 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Eingangsdatum eines Mahnschreibensan die Agentur.6.2. Im Falle der verspäteten Lieferung oder Leistung kann der Auftraggeber höchstens 3% vom Wert desjenigen Teils derGesamtlieferung bzw. Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann,als Verzugsentschädigung fordern. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers einschließlichSchadenersatzansprüche aus entgangenem Gewinn und Folgeschäden.7. LIEFERUNG, GEFAHRENÜBERGANG UND ENTGEGENNAHME7.1. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> liefert nach Wahl ab Werk oder ab Flensburg frei Bestimmungsort. Die verauslagten Kostenwerden dem Auftraggeber effektiv oder pauschal in Rechnung gestellt. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, aufKosten des Auftraggebers den Vertragsgegenstand gegen Transportschäden zu versichern. Mehrkosten für beschleunigtenVersand werden in Rechnung gestellt.7.2. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.7.3. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über, und zwar auchdann, wenn die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> Anfuhr und Aufstellung (z.B. Messestände etc.) übernommen hat.7.4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seinerGewährleistungsrechte gemäß Ziffer 9 entgegenzunehmen. Bei Transportschäden ist sofort beim zuständigenBeförderungsunternehmen eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.Seite 3 von 7


Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>8. ANNAHMEVERZUGNimmt der Auftraggeber den Vertragsgegenstand nicht termingemäß ab, so ist die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> berechtigt, ihmeine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen und den Auftraggeber mitangemessener verlängerter Frist zu beliefern. Unberührt davon kann <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> vom Vertrag zurückzutretenoder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.Verlangt die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> Schadenersatz wegen Nichterfüllung, kann die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> 20% desvereinbarten Preises zuzüglich des Entgeltes für bereits erbrachte Arbeitsleistungen und verbrauchtes Material alsEntschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die<strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> behält sich vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.9. HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG, NEBENPFLICHTEN9.1. Vor Produktionsbeginn stellt die Agentur dem Auftraggeber einen Korrekturabzug des Entwurfes zur Verfügung. DurchUnterschrift auf dem Korrekturabzug, und Vorlage an die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> nimmt der Auftraggeber den Entwurf alsfehlerfrei ab und gibt diesen zur weiteren Verwendung frei, falls sich dies nicht schon aus anderen Willenserklärungen desAuftraggebers ergibt (Bsp. eMails oder mündliche Freigaben). Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeitendie Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text. Für formale und inhaltliche Fehler (z.B. Rechtschreibung,Übersetzungen, Fakten) haftet die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> nicht.9.2. Soweit die Agentur aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit dem Auftraggeber Fremdleistungen in dessen Namenund auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> nicht für Leistungen und Arbeitsergebnissedes beauftragten Leistungserbringers. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber.Übernimmt aufgrund besonderer Vereinbarung ausnahmsweise die Agentur die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen,stellt der Auftraggeber die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> von der Haftung hierfür frei.9.3. Der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> überlassene Vorlagen (Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet,dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.9.4. Eine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong><strong>GmbH</strong> nicht übernommen. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> veranlasst eine externerechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; Alle damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zutragen.9.5. Die Gewährleistung der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> erstreckt sich nur auf neu hergestellte Sachen. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong><strong>GmbH</strong> haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung oder Behandlung, natürlicheAbnutzung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektromechanische oder elektrische Einflüsse usw.zurückgehen.9.6. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nachEntdeckung zu rügen (§ 377 HGB). Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt.Seite 4 von 7


Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>9.7. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistungdurch <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> zu. Durch vom Auftraggeber oder Dritte unsachgemäß ohne die Zustimmung der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> vorgenommene Instandsetzungs- bzw. Korrekturarbeiten und sonstige Eingriffe, die mit den geltendgemachten Mängeln in Zusammenhang stehen, wird jede Gewährleistung von der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> aufgehoben.9.8. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> verpflichtet sich bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, nach eigener Wahl zurkostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile oder Mengen. Ersetzte Teile werden Eigentum der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>. Zur Durchführung der Nachbesserung bzw. zum Ersatz hat der Auftraggeber der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong><strong>GmbH</strong> die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong><strong>GmbH</strong> ist berechtigt, die Nachbesserung bzw. den Ersatz von einer unter Berücksichtigung des Mangels angemessenenTeilzahlung durch den Auftraggeber abhängig zu machen.9.9. Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann derAuftraggeber nach einer angemessenen Nachfrist Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers gegen die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> undihrer Erfüllungsgehilfen einschließlich Schadenersatzansprüchen (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer undmittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen denAuftraggeber und Schäden an aufgezeichneten Daten usw.) und aus der Durchführung der Nachbesserung, soweit nichtgrobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaftenzwingend gehaftet wird.10. URHEBERRECHT10.1. Das Urheberrecht für sämtliche kreative Leistungen verbleibt grundsätzlich bei der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>. DasNutzungsrecht wird, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur einmalig für den jeweiligen Auftrag übertragen.10.2. Alle Rechte, die über die vereinbarte Nutzung hinausgehen, verbleiben bei der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>. Für jede neueNutzung (neue Anzeigen, Prospekte oder sonstige Werbe- und Verkaufsförderungsmittel gleich welcher Art) kann die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> ein entsprechendes Nutzungshonorar verlangen.WICHTIG! Nutzungsbedingungen des übermittelten DatenmaterialsDie dieser Mail beigefügten Daten, erhält der Empfänger ausdrücklich zur einmaligen Nutzung. Jedwede Änderung der Datenist untersagt und bedarf der schriftlichen Zustimmung von der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>. Von uns gelieferte Daten dürfennur 1 : 1 veröffentlicht werden. Eine Weitergabe von uns übermittelter Daten an Dritte (gilt auch für konzernverbundeneUnternehmen) ist grundsätzlich untersagt. Jede einzelne weitere Nutzung des von uns übermittelten Materials, wird beiZuwiderhandlung mit einer Nutzungsvergütung in Höhe von EUR 950,- zzgl. d. ges. MwSt. von <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> anden Empfänger der Daten berechnet und ist unverzüglich zu zahlen. Weitere Veröffentlichungen gelten nur dann alsausdrücklich gestattet, sofern dem Datenempfänger eine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> vorliegt. Gerichtsstand ist Flensburg.Mit der Nutzung der dieser Mail beigefügten Daten erklärt sich der Empfänger ausdrücklich mit den hier genanntenNutzungsbedingungen einverstanden und akzeptiert diese hiermit.11. PRÄSENTATIONENSeite 5 von 7


Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>11.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> ein angemessenes Honorar zu, das zumindestden gesamten Personal- und Sachaufwand der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicherFremdleistungen abdeckt.11.2. Erhält die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere diePräsentationsgrundlagen und deren Inhalt, Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Formauch immer – zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr an die Agentur zurückzustellen.11.3. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung vonKommunikationsaufgaben nicht verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen anderweitig zu verwenden.11.4. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung undsonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> nicht zulässig.12. BELEGEXEMPLARE/KENNZEICHNUNG12.1. Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren, sind von vervielfältigten Werken der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>mind. 10 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, welche von der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> auch im Rahmen derEigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.12.2. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agenturund allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür Entgeltanspruch zustünde.13. Aufbewahrung von Unterlagen13.1. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages übergebenen undselbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel auf Wunsch gegen Gebühr ein Jahrauf.13.2. Eine Haftung für Verlust, Beschädigung o.ä. der übergebenen und selbst angefertigten Unterlagen wird seitens der<strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> nicht übernommen.13.3. Die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> verpflichtet sich nur auf ausdrückliches und schriftliches Verlangen des Auftraggebers,die übergebenen und selbst angefertigten Unterlagen (incl. digitalem Datenarchiv, Fotografien etc.) zu versichern. DieVersicherungsbeiträge können von der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> anteilig dem jeweiligen Auftraggeber weiterbelastet werden.14. ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTANDVertragspartner im Sinne des BGB ist die <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>, vertreten durch die Geschäftsführung. Erfüllungsort fürdie Zahlungen des Auftraggebers sowie der Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>. Es giltdeutsches Recht. Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze wird ausgeschlossen. Gerichtsstand, auch für Wechsel- undSchecksachen, ist Flensburg, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oderTräger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat; dieserSeite 6 von 7


Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>Zuständigkeitsverlauf gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicherAufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.15. SPEZIELLE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Prospektverteilungen in Dänemark ( „Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verteilung von Prospekten in Dänemark“ )Flensburg, August 2<strong>01</strong>0Seite 7 von 7


2. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verteilung von Prospekten in Dänemark (Stand: <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1)2.1. AngebotserstellungVoraussetzung für eine konkrete Angebotserstellung sind Angaben des Auftraggebers über:• das zu belegende Zustellgebiet (PLZ-Gebiet, Orte, Ortsteile) bzw. die Anzahl der zu streuenden Prospekte.• das Format, den Umfang und das Gewicht der einzelnen Prospekte.• die gewünschte Verteilperiode (-Tag).Verteilperiode (-Tag):Die Verteilung mit <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> als Partner von FK-Distribution. Von unseren Kunden gewünschteVerteiltermine, werden in der entsprechenden Verteilperiode Wünschgemäß ausgeführt.2.2. BuchungDie Auftragserteilung bzw. Buchung für eine Prospektverteilung unter Angabe der unter 2.1. genannten Daten muss bisspätestens 30 Werktage vor Verteiltermin bei <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> schriftlich vorliegen. Sonderregelungen fürFeiertage vorbehalten.2.3. PreiseEs gelten die folgenden Preise für Auftragsabwicklungen innerhalb des Jahres 2<strong>01</strong>1:Max. 10g Preis p. TSD EUR 133,60Max. 20g Preis p. TSD EUR 136,50Max. 30g Preis p. TSD EUR 139,20Max. 40g Preis p. TSD EUR 143,25Max. 60g Preis p. TSD EUR 147,30Max. 80g Preis p. TSD EUR 151,35Max. 100g Preis p. TSD EUR 156,80Max. 150g Preis p. TSD EUR 181,10Max. 200g Preis p. TSD EUR 222,98Max. 250g Preis p. TSD EUR 317,602.4. ÄnderungenÄnderungen eines bereits an <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> erteilten Verteilauftrages sind bis spätestens 30 Werktage vor demVerteiltermin schriftlich an <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> mitzuteilen. Auftragsänderungen führen zu den unter Punkt 2.5.Buchstabe A) (siehe Unten) genannten Kosten pro Änderungsauftrag. Erst mit einer erneuten Auftragsbestätigung seitens<strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> sind Änderungswünsche wirksam.Sollten sich Änderungen des angemeldeten Verteilvolumens innerhalb eines Kalenderjahres von mehr als 5% bezogen aufdie Parameter (Bsp. Anzahl der Verteiltermine, Anzahl der zu verteilenden Prospekte) ergeben, so gilt in jedem Fall die obenangegebene Preisliste.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verteilung von Prospekten in Dänemark (Stand: <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1)


Sämtliche bereits durchgeführten Aufträge werden in diesem Fall auf Basis der oben stehenden Preisliste nachberechnet. Füravisierte Verteiltermine, die nicht zur Ausführung kommen, werden für einen Zeitraum von 90 Tagen nach der letztendurchgeführten Verteilung 50% der avisierten Verteilmenge zum oben genannten Preislisten Preis in Rechnung gestellt.2.5. Stornierung / Verspätete LieferungDie Stornierung eines Auftrages bedarf der Schriftform und muss <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> spätestens 30 Werktage vordem bestätigten Verteiltermin vorliegen. Als Termin für die Einhaltung der Stornierungsfrist gilt das Datum desBestätigungsschreibens von <strong>Scan</strong>-<strong>Media</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>. Folgende Kosten sind mit einer Stornierung/Änderung verbunden:A) pro Stornierung/Änderung EUR 165,-Zusätzlich fallen an Kosten an:B) 25% des Auftragswertes pro Verteilung bei einer Stornierung später als dem 21. Werktag vor Verteiltermin.C) 35% des Auftragswertes pro Verteilung bei einer Stornierung später als dem 11. Werktag vor Verteiltermin.D) 100% des Auftragswertes pro Verteilung bei Nichtlieferung, verspäteter Anlieferung, auch wenn aufgrund dessenkeine Verteilung zum bestellten Termin stattfinden kann.AnlieferungszustandAlle angelieferten Prospekte müssen in Art und Form eine einwandfreie sofortige maschinelle Verarbeitung gewährleisten.Nicht verarbeitbar sind:• Zusammengeklebte, verschnürte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Prospekte.• Prospekte mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagerten (runden) Rücken.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verteilung von Prospekten in Dänemark (Stand: <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1)

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!