Albstadt

Eindeutige Regeln für Hundehalter

24.10.2018

von Pressemitteilung der Stadtverwaltung

Nach Beschwerden informiert die Stadt darüber, wie sich Besitzer und ihre Vierbeiner verhalten sollen.

In den vergangenen Wochen sollen bei der Stadt Albstadt wieder vermehrt Beschwerden eingegangen sein. Inhalt der Beschwerden: Hundehalter und deren Verhalten. Dies veranlasste die Stadtverwaltung zu einer Pressemitteilung, in der sie nochmals explizit auf die einschlägigen Bestimmungen der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Albstadt hinweist.

Eindeutige Regeln für Hundehalter

© Fotolia/K. Thalhofer

Gassigehen an der Leine ist in vielen Bereichen Pflicht. Nur außerorts darf der Hund teilweise laufen gelassen werden.

Drei Punkte sind besonders zu beachten:

Ausführen von Hunden

Nicht zuletzt zum Schutze der Kinder und der älteren Mitbürger dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet nicht frei umherlaufen. Außerorts ist das Gassigehen ohne Leine grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss die begleitende Person jederzeit in der Lage sein, durch Zuruf auf das Tier einzuwirken. In Grün- und Erholungsanlagen sind Hunde generell an der Leine zu führen. Das Gleiche gilt bei Veranstaltungen oder Versammlungen, wenn eine Vielzahl von Personen anwesend ist.

Hundekot

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Sollte dies trotzdem vorkommen, so ist der Hundekot durch den Hundeführer unverzüglich zu beseitigen. Es empfiehlt sich also, entsprechende Hilfsmittel mitzunehmen (z.B. Tüten). Hundekottüten können kostenlos zum Beispiel bei der Stadtverwaltung beziehungsweise dem Bürgerbüro oder bei den Ortsämtern abgeholt werden.

Spiel- und Sportplätze

Die Mitnahme auch von angeleinten Hunden auf Sport-, Schul- und Kinderspielplätze ist überwiegend aus hygienischen Gründen verboten.

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