Bundesarbeitsgericht über Leiharbeit

    Bundesarbeitsgericht über Leiharbeit

    von S. Tacke / U. Nitzschke
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     «Bundesarbeitsgericht» steht auf dem Schild am Eingang zum höchsten deutschen Arbeitsgericht.

    Leiharbeiter verdienen für die gleiche Arbeit oftmals weniger als die Stammbelegschaft. Das Bundesarbeitsgericht hat das heute als rechtens bestätigt.