Bundesarbeitsgericht über Leiharbeit
von S. Tacke / U. Nitzschke
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Leiharbeiter verdienen für die gleiche Arbeit oftmals weniger als die Stammbelegschaft. Das Bundesarbeitsgericht hat das heute als rechtens bestätigt.
Leiharbeiter verdienen für die gleiche Arbeit oftmals weniger als die Stammbelegschaft. Das Bundesarbeitsgericht hat das heute als rechtens bestätigt.