Reiserecht: Erstattungen bei Flugausfall
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Wenn der Flug ohne "außergewöhnlichen Umstand" annulliert worden ist, gebe es eine pauschale "Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro", so Roosbeh Karimi, Anwalt für Reiserecht.
Wenn der Flug ohne "außergewöhnlichen Umstand" annulliert worden ist, gebe es eine pauschale "Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro", so Roosbeh Karimi, Anwalt für Reiserecht.