Das US-Justizministerium will angeblich an zahlreiche Daten einer Website von Gegnern des US-Präsidenten Donald Trump gelangen. Der Internetanbieter DreamHost hat nach eigenen Angaben einen Durchsuchungsbefehl erhalten, in dem das Justizministerium Informationen zu der Website, den Besitzern und seinen Besuchern fordert. Dabei soll es um Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und IP-Adressen von 1,3 Millionen Nutzern gehen. DreamHost hat Widerspruch eingelegt, teilte das Unternehmen mit.

Nach Angaben des Anbieters handelt es sich um die Website disruptj20.org, die zu einer Gruppe von Aktivisten aus Washington, D. C., gehören soll. Über die Seite sind demnach Proteste und Störaktionen anlässlich der Amtseinführung von US-Präsident Donald Trump am 20. Januar 2017 geplant worden.

In dem Durchsuchungsbefehl, den DreamHost auf seinem Blog öffentlich zugänglich gemacht hat, verlangt das Justizministerium, dass der Anbieter umfangreiche Informationen weiterleitet. Unter anderem soll DreamHost dem Ministerium alle Daten freigeben sowie Informationen, die helfen können, Menschen zu identifizieren, die sich auf der Seite registriert haben – darunter Adressen, Kontodaten oder Geschäftsinformationen.

"Vom ersten Zusatzartikel der Verfassung geschützt"

Der Anbieter DreamHost schreibt auf seinem Blog, dass der Durchsuchungsbefehl ihn zwinge, auch die IP-Adressen von Besuchern herauszugeben. Dadurch könnten 1,3 Millionen Menschen identifiziert werden. "Diese Information könnte dazu benutzt werden, jeden zu identifizieren, der die Seite genutzt hat, um politische Äußerungen zu tätigen, die von dem ersten Zusatzartikel der Verfassung geschützt sind", heißt es in dem Blog. "Das sollte genug sein, damit bei jedem die Alarmglocken läuten."

DreamHost schreibt weiter, dass es oft mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeite, wenn es um Kriminalität gehe. Diese Anfrage gehe jedoch weit darüber hinaus. "Das ist, unserer Meinung nach, ein starkes Beispiel für eine zu weit gehende Ermittlung und ein klarer Fall von Machtmissbrauch der Regierungsbehörden." 

Die Seite hat nach Erhalt des Durchsuchungsbefehls einen Widerspruch eingelegt. Wie der US-Sender CNN berichtet, schrieb das US-Justizministerium daraufhin in einer bei Gericht eingereichten Erklärung, dass die Meinungen von DreamHost keine Grundlage bieten, dem Durchsuchungsbefehl zu widersprechen. Laut CNN sei nicht klar, ob das US-Justizministerium weiter bei seinen Forderungen bleiben wird. Die Staatsanwaltschaft in Washington, D. C., sagte dem Sender, dass sie über die beim Gericht eingereichte Erklärung hinaus keine weiteren Angaben machen wird. Die Gerichtsanhörung soll laut CNN am Freitag stattfinden.

In dem veröffentlichten Durchsuchungsbefehl fordert das Justizministerium auch Informationen zu Personen, die an den January 20 riots teilgenommen oder diese geplant oder zu diesen angestiftet haben sollen. Vor und während der Amtseinführung von Donald Trump am 20. Januar 2017 hatte es in Washington teilweise gewalttätige Proteste gegeben. Mehr als 200 Demonstranten waren festgenommen worden, darunter auch sechs Journalisten.