Armbanduhren, mit deren Hilfe die eigenen Kinder ferngesteuert werden können, sind ein wachsender Markt. Das Anzeigen der Uhrzeit ist dabei Nebensache. Die Geräte dienen vor allem dazu, den Nachwuchs zu überwachen und jederzeit festzustellen, wo er sich befindet und was dieser tut und lässt. Die Bundesnetzagentur hat diesen Trend nun zumindest etwas eingeschränkt. Kinderuhren mit Abhörfunktion dürfen seit Freitag in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Auch der Besitz ist verboten. Eltern, die solche Geräte gekauft haben, müssen sie vernichten, wollen sie sich nicht strafbar machen.

Sogenannte Kinder-Smartwatches gibt es inzwischen fast standardmäßig mit GPS-Ortung, eingebauter Kamera und SIM-Karte. Damit funktionieren sie ähnlich wie ein Handy. Sie kosten zwischen 100 und 150 Euro und werden mit Sätzen wie dem folgenden beworben: "Ihre Ängste ums Kind werden verschwinden."

Die Ortung, wo sich das Kind befindet, ist weiter erlaubt, eine ganz bestimmte Funktion aber geht der Bundesnetzagentur zu weit. Es geht um Kinderuhren, die von den Eltern über eine App ferngesteuert werden können. Manche bieten die Möglichkeit, unbemerkt vom Träger die Uhr anzurufen und dabei ein Mikrofon einzuschalten. So ist es möglich, mitzuhören, was in dessen Umgebung gesprochen wird. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Vernichtung dokumentieren

Diese "Babyphone- oder Monitorfunktion" stelle eine "unerlaubte Sendeanlage" dar, erklärte die Bundesnetzagentur. Gegen Verkäufer der Geräte sei man daher bereits vorgegangen, ohne Namen von einzelnen Herstellern zu nennen.

Durch das Verbot kann die Netzagentur aber auch gegen Besitzer der Geräte vorgehen. Sie ermittelt die Käufer nicht selbst, ruft indirekt aber beispielsweise Schulen dazu auf, Eltern zu melden, die solche Geräte ihren Kindern umschnallen: "Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten", heißt es in der Mitteilung.

Eltern, die sichergehen wollen, sich nicht strafbar zu machen, sollen die Uhr vernichten und einen Nachweis über die Vernichtung aufbewahren. Dazu müssen sie das Gerät beispielsweise zu einem Recyclinghof bringen und sich von dem bestätigen lassen, dass sie es dort abgegeben haben. Im Zweifel genüge aber auch ein Foto, das die Zerstörung dokumentiere.

Im Februar hatte die Bundesnetzagentur bereits Puppen verboten, die heimlich Video- und Tonaufnahmen machen können. Damals war angekündigt worden, interaktives Spielzeug stärker zu prüfen.