Eine gute Nachricht für viele Websitebetreiber und Freunde lustiger Profilfotos in sozialen Netzwerken: Ein Affe, der Selfies von sich anfertigt, hat keinen Anspruch auf Vergütung, wenn jemand anderes die Bilder verwendet. Das hat ein Gericht in Kalifornien am Mittwoch vorerst entschieden. Die Fotos des fraglichen Affen gehen seit 2011 durch das Netz, selbst in der Wikipedia ist es zu finden.

Weder der Schopfaffe aus Indonesien, noch der Besitzer der Kamera wurden je für die Fotos vergütet. Das wird auch so bleiben. Kein Anwalt wird im Namen des Affen die ungefragte Nutzung abmahnen. Es ist der vorerst letzte Akt in einem bizarren Streit um Urheberrecht, Tierrechte und eine unbeaufsichtigte Kamera.

Ein Affe und eine Kamera

Er begann 2011. Der britische Fotograf David Slater reiste damals nach Indonesien, um Fotos von Schopfaffen zu schießen. Dabei stellte er seine Kamera auf ein Stativ und überließ die Fernbedienung für den Auslöser den Affen. Später publizierte er einige der von den Tieren erstellten Fotos als Monkey Selfies in einem Bildband. Der US-Blog Techdirt veröffentlichte mehrere Fotos aus der Serie und legte sich mit Slaters Agentur an, die den Fotografen als Urheber bezeichnete und daher Verwertungsrechte durchsetzen wollten.

Die Geschichte der Monkey Selfies und die Fotos gingen daraufhin viral durchs Netz. Viele Websites veröffentlichten die Bilder, ohne Slater oder die Agentur zu vergüten, da sie die Bilder als gemeinfrei ansahen.

Die Macht der Götter endet beim Urheberrecht

Erneute Aufmerksamkeit erhielt der Fall 2014: Einige der Monkey Selfies wurden bei Wikipedia hochgeladen und Slater verlangte, dass die verantwortliche Wikimedia Foundation die Bilder entweder aus dem Lexikon entferne, oder ihn angemessen vergüte. Die Stiftung lehnte seine Forderung mit der Begründung ab, der Affe habe zwar das Foto geschossen, genieße als Teil der Natur aber kein Urheberrecht. Ohne Urheber kann es keine Verwertungsrechte geben, die jemand gelten machen kann. Slater gab auf und ging nicht weiter gegen die Entscheidung der Wikimedia Foundation vor.

Auch das US Copyright Office meldete sich zu Wort und legte in einem Handbuch fest, dass nur Menschen das amerikanische Urheberrecht geltend machen können. Natur, Tiere und Pflanzen können demnach keine Autoren sein. Das Handbuch nennt explizit Affen, die Fotos schießen, als Beispiel. Auch die Macht von Göttern und übernatürlichen Wesen endet beim US-Urheberrecht. Sie sind keine Menschen und damit keine Urheber.

Monkey Business?

Im September klagte die Tierschutzorganisation Peta gegen Slater und verlangte, dem Schopfaffen das Urheberrecht zu gewähren. Als sogenannte next friends des Affen wollte Peta die daraus folgenden Verwertungsrechte bei Erfolg geltend machen. Nach Angaben der Tierschützer sollten die Erlöse dem Affen und seiner Umgebung zugutekommen.

Aber hat Peta wirklich den richtigen Affen vertreten? Die Verteidigung argumentierte, dass Slater in seinem Buch einen weiblichen Schopfaffen beschreibt. Peta vertrat allerdings einen männlichen Affen. In der gerichtlichen Entscheidung spielte das Geschlecht des Affens keine Rolle: Tiere können keine Urheber sein, sagte Richter William Orrick am Mittwoch. Er werde die Klage abweisen.

Er verweist auf den US-Kongress und den Präsidenten, die erst die Gesetze ändern müssten, damit ein Affe als Urheber gelten könne. Bis dahin bleibt die Akte mit den Monkey Selfies vorerst geschlossen.

Update: Peta könnte mit einer nachgebesserten Klage weiter für die Urheberschaft des Affen kämpfen.