Und welche Möglichkeiten gibt es, um höhere Steuern zu vermeiden? Tatsächlich kann es eine Option sein, die Immobilie noch vor Weihnachten an die Kinder zu übertragen. Die vorzeitige Schenkung hat aber auch Fallstricke. Dann gehört das Häuschen tatsächlich den Kindern. Das kann zu Problemen führen, etwa wenn das Kind mit seinem Ehepartner keinen Ehevertrag gemacht hat und es im Zuge einer Scheidung noch zu Lebzeiten des Erblassers zu einem Vermögensstreit kommt. 

Sind keine vertraglichen Vorkehrungen getroffen, kann dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Kind die Immobilie verkaufen muss, um den Ex-Ehepartner auszuzahlen – und der Erblasser sein Zuhause verliert, obwohl es eigentlich anders geplant war. Zu beachten ist auch, dass die steuerlichen Freibetragsgrenzen nur einmal innerhalb von zehn Jahren bei Ehepartnern und Kindern geltend gemacht werden können. Wenn zum Erbe über die Immobilie hinaus noch weitere Vermögenswerte dazu kommen, fallen für die Erben also ohnehin weitere Steuern an.