Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen: Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft führt zu sonstigen Einkünften

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SPEZIALDIALOG: Aktuelle (Steuer-)Gesetzänderungen

Ukraine

Viele „Aktuelle (Steuer-)Gesetzänderungen“ und Änderungen im Wirtschafts-, Arbeits- oder Sozialversicherungsrecht stehen in der „Pipeline“. Die parlamentarischen Verfahren sind gestartet worden und es ist mit einer Finalisierung zu rechnen. Die punktuellen Steuergesetzänderungen, beispielhaft der „neue Verlustrücktrag“, die Verlängerung der „Homeoffice-Pauschale“ und die Aktualisierung der „7g-Föderung“ oder die „Anhebung des Mindestlohns“ sowie die „neuen Regeln bei der sog. Vollverzinsung von Steuernachzahlungs- und -erstattungszinsen“, geben uns inhaltlich den Anlass einen SPEZIALDIALOG über unsere Reihe „Aktueller Steuerdialog“ hinaus anzubieten.

Mit dem Erlös der Veranstaltung möchten wir in Not geratenen Kindern helfen („Stand with Ukraine“ / Stiftung RTL – Wir helfen Kindern e.V.). Kinder sind das schützenswerteste Gut im Leben. Wir haben neben 1000 Teilnehmerplätzen den Vortrag und das Handout organisiert. Über Ihre Teilnahme an diesem Seminar und Ihre Unterstützung würden wir uns sehr freuen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Termin:
Dienstag, 05.04.2022 - 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 16.03.2022, Nr. 4 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen: Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft führt zu sonstigen Einkünften

Grundsätzlich sind Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG) zeitlich unbegrenzt privatrechtlich zu vereinbaren. Ausnahmsweise ist nun eine zeitliche Beschränkung für die Dauer eine Vor- und Nacherbschaft zulässig.

Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben - für die Dauer der Vorerbschaft - (i) auferlegt und die (ii) aus dem übergangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung zuzuordnen sein (BFH vom 16.06.2021, X R 30/20, BStBl. II 2022, 161; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0022 2022 0001).

Erfolgt die Zuordnung zum Rechtsinstitut der „Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen“ hat der (1) Leistungserbringer einen Sonderausgabenabzug und der (2) Leistungsempfänger sonstige Einkünfte zu versteuern.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion