Zuger SVP will gegen Gefährdungsmeldungen vorgehen

Eine Busse fürs Anschwärzen bei der Kesb?

Manuel Brandenberg, SVP-Fraktionsvorsitzender im Zuger Kantonsrat, erzählte von heiligen und unheiligen Allianzen der Rechtsbürgerlichen.

(Bild: woz)

Schweizer SVP-Exponenten haben die Kesb seit Längerem im Visier. Seit Mai diesen Jahres sind es die Gefährungsmeldungen, die ihnen sauer aufstossen. Diesen Ball nimmt nun auch die Zuger Partei auf und möchte «leichtfertig eingereichte» Meldungen in Zug unter Busse stellen. Ihr Verdacht: Mit ihnen würden Racheakte verübt. Tatsächlich?

Der «Blick» bezeichnete Barbara Keller-Inhelder jüngst als «die stillste Politikerin der Schweiz». Diesen Mai aber schaffte es die St. Gallerin nach drei Jahren im Nationalrat erstmals ans Rednerpult. Ihr Anliegen: Eine Initiative gegen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, kurz Kesb. Besonders die Gefährdungsmeldungen haben es ihr angetan.

Am Donnerstag tagt der Zuger Kantonsrat ein letztes Mal vor der Sommerpause. Unter anderem zur Überweisung auf der Traktandenliste: eine Motion der SVP-Fraktion, eingereicht am 19. Juni. Auch darin geht es um Gefährdungsmeldungen an die Kesb.

Konkret stösst sich die SVP-Fraktion um Fraktionschef Manuel Brandenberg an einem bestimmten Paragrafen im kantonalen Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (ZGB). Wortwörtlich heisst es dort: «Jede Person ist berechtigt, der Kindes-­ und Erwachsenenschutzbehörde eine hilfsbedürftige Person zu melden.»

Einladende Formulierung

Dies basiert auf dem Erwachsenenschutzrecht, das 2013 auf nationaler Ebene das Vormundschaftsgesetz abgelöst hat. Doch Brandenberg stört sich an der Formulierung. «Sie ist fast schon einladend gehalten. So, dass man im Zweifelsfall vielleicht lieber eine Gefährdungsmeldung zu viel als zu wenig macht.»

Was ja eigentlich auch der Sinn dabei ist. Denn mittels einer Gefährdungsmeldung kann sich jeder an die Kesb wenden, wenn Personen oder Kinder gefährdet sind und möglicherweise behördliche Unterstützung brauchen. Eine solche Meldung kann per Formular im Internet ausgefüllt werden. Theoretisch sogar anonym – doch ist es in diesem Falle schwierig, da die Kesb den Melder nicht kontaktieren kann.

«Gerade für ältere Menschen oder Menschen, die aus dem Raster der ‹Normalität› fallen, ist dies furchterregend und einschüchternd.»

Manuel Brandenberg, Kantonsrat und SVP-Fraktionschef

Nach ihren Angaben erhält die Kesb Gefährdungsmeldungen von vielen verschiedenen Seiten: Polizei, Ärzten, Schulen, Kliniken, Jugendanwaltschaft, Pro Senectute, Angehörigen oder natürlich Betroffenen selbst.

Mit der Kesb drohen

Die SVP-Fraktion würde den erwähnten Paragrafen gerne komplett streichen. Sie fürchtet, dass Personen böswillig bei der Kesb als hilfsbedürftig gemeldet werden könnten. Etwa, um an ihnen oder ihnen nahestehenden Personen Vergeltung zu üben, oder auch nur, um damit zu drohen. «Pass nur auf, sonst mache ich eine Gefährdungsmeldung an die Kesb», oder ähnlich könne es dann heissen, so das Motionsschreiben.

«Gerade für ältere Menschen oder Menschen, die aus dem Raster der ‹Normalität› fallen, ist dies furchterregend und einschüchternd», sagt Manuel Brandenberg. Er möchte die Freiheit wieder mehr in den Vordergrund stellen. Denn: «Heutzutage wird jemand sofort kritisch beäugt, wenn er sich etwas auffällig verhält, aber sich nichts zuschulden kommen lässt.»

Busse bei falscher Anschuldigung?

Durch eine Streichung des Paragrafen erhofft er sich eine abschreckende Wirkung. Doch damit nicht genug: Die SVP-Fraktion verlangt, dass eine Strafbestimmung gegen böswillige und leichtfertige Gefährdungsmeldungen in das kantonale Übertretungsstrafrecht aufgenommen wird. Brandenberg präzisiert: «Es könnte beispielsweise eine Busse geben, wenn bewusst unkorrekte Gefährdungsmeldungen eingereicht werden.»

Hubert Schuler will sich in Bern für soziale Anliegen einsetzen, wenn er gewählt wird. «Die fünf rechtsbürgerlichen Herren sind ein Armutszeugnis», sagte Schuler.

SP-Kantonsrat Hubert Schuler kann sich wenig für die SVP-Motion begeistern.

(Bild: Samuel Schalch)

Stellt sich nur die Frage, ob solche Anschwärzungen und falsche Anschuldigungen bei der Zuger Kesb vorkommen. Rechtsanwalt Brandenberg sagt: «Ich habe keine Zahlen dazu. Aber ich hatte als Anwalt schon Fälle, als beispielsweise eine Person, die eine Rechnung aus guten Gründen nicht zahlen wollte, als Racheakt eine Gefährdungsmeldung durch die Gläubigerin gewärtigen musste, und prompt zu einem Erstgespräch durch die Kesb aufgeboten wurde.» Erst die anwaltliche Intervention habe das Erstgespräch verhindern können.

Nach Aussage von Gewährsleuten aus der Behörde ist der Kesb hingegen kein Fall solcher Anschwärzungen bekannt.

«SVP schiesst immer wieder gegen Kesb»

SP-Kantonsrat Hubert Schuler, Leiter der Kinderschutzgruppe Baar, hält nichts von der SVP-Motion. «Sie schiessen immer wieder gegen die Kesb.» Es könne sein, dass es ganz vereinzelt zu Situationen kommt, in denen jemand aus Rache eine solche Meldung einreicht.

«Die SVP versucht auf kantonaler Ebene etwas zu ändern, das im Bundesgesetz verankert ist.»

Hubert Schuler, SP-Kantonsrat

«Diese Meldungen sind aber relativ offensichtlich.» Es sei definitiv kein Problem, dass jeder bei der Behörde eine Meldung einreichen kann. Im Gegenteil, wie Schuler betont: «Das ist sehr wichtig, denn ansonsten wäre beispielsweise der Wortlaut schon nicht mehr derselbe.»

Schuler glaubt an schnelles Abhaken

«Die SVP versucht auf kantonaler Ebene etwas zu ändern, das im Bundesgesetz verankert ist», so Schuler. Brandenberg sieht das weniger eng. «Wir politisieren eben auf kantonaler Ebene und tun dort, was wir können. Aber natürlich würde es das Ganze verstärken und wäre umso besser, wenn das Thema auch auf nationaler Stufe aufgegriffen würde.»

Ob die Motion eine Chance hat, überwiesen zu werden, lässt Brandenberg offen: «Das wäre Kaffeesatzleserei. Allerdings wäre eine Nicht-Überweisung ein bedenkliches Signal des Parlamentes, denn dann würden echte Bedenken in der Bevölkerung ignoriert», fügt er an.

Hubert Schuler hingegen geht davon aus, dass dies der Fall sein wird. «Dann kann die Kesb dazu Stellung beziehen und die Sache ist erledigt», glaubt er.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


7 Kommentare
  • Profilfoto von Mathilda
    Mathilda, 05.07.2018, 17:34 Uhr

    Das Motiv des Melders ist nicht immer so uneigennützig, wie es eigentlich sein sollte, und wird zu wenig hinterfragt. Für unbezahlte Rechnungen ist in der Regel erst einmal das Betreibungsamt zuständig, für Mieterstreitigkeiten der Vermieter oder die Schlichtungsstelle, und nicht alle (alten) Eltern sind urteilsunfähig und gehören gefälligst versorgt, nur weil sie einem Verwandten ein Darlehen verweigern. Aber es hat sich halt auch herumgesprochen, dass man jemandem mit einer Gefährdungsmeldung ein massives Problem, Aufwand und horrende Kosten einschenken kann, da die KESB (nach eigenen Angaben) jeder Gefährdungsmeldung nachgehen muss. Wenn ich mir wirklich uneigennützig Sorgen um jemanden mache, dann erkundige ich mich auch mal selbst über die allenfalls vorhanden Ursachen und Gründe, und ob vielleicht schnell und unbürokratisch geholfen werden kann, ohne dass gleich ganze Geschwader von Behörden, Anwälten und Fachleuten aller Art auf den Platz gerufen werden müssen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von vielleicht
    vielleicht, 05.07.2018, 15:49 Uhr

    Meines Erachtens arbeiten im Kanton Zug vernünftige Leute in Ämtern und an Gerichten. Deswegen wird bis heute mit Augenmass entschieden. Aber das Prinzip Kesb (Misstrauen gegen jeden und jede, er oder sie würde die alten Eltern betrügen wollen, und in der Kindererziehung alles falsch machen), dieses Prinzip überzeugt mich nicht.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 05.07.2018, 15:28 Uhr

    Es ist schon interessant, wenn die Verwaltung etwas vom Bürger will, dann herrscht Misstrauen und der Bürger ist immer böse und hinterlistig, aber wenn der Bürger berechtigterweise davon ausgeht, Andere ergreifen ein Mittel mit böser Absicht, sei es gegenüber der KESB oder im Baubewilligung-Verfahren, dann ist der Bürge plötzlich der Gute der so was nie tun würde, dabei kann fast jeder von uns erzählen, dass die Realität anders aussieht und Nachbarn, Partner oder sonst involvierte aus Rache oder um etwas zu erreichen oder einfach um eine Zahlung zu erpressen sehr oft Verwaltungsverfahren missbrauchen. Komisch, wie mit verschiedenen Ellen gemessen wird

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von vielleicht
    vielleicht, 05.07.2018, 14:47 Uhr

    Auch die SVP besteht aus Personen. Ich finde längst nicht alle gut. Es interessiert mich nur die Sache. Ins Visier von Sozialdetektiven kommen Leute, die bereits jeden Monat Leistungen von den Sozialversicherungen beziehen, wegen Schleudertrauma, Rückenschmerzen oder auch ganz offensichtlichen schweren Beeinträchtigungen. Da will man lediglich überprüfen, ob der Grund für die jeden Monat ausbezahlte Rente tatsächlich immer noch besteht. Ich möchte Kesb-Opfer nicht gegen Opfer von einer allenfalls schikanösen Überprüfung durch Sozialdatektive ausspielen. Aber Kesb-Opfer haben dem Staat nichts weggenommen, sondern ihre einzige Sünde ist, dass sie sich persönlich um ihre betagten Eltern kümmern, oder dass sie Kinder haben. Kinder und Jugendliche haben wohl zu allen Zeiten Streiche ausgeheckt, und solang dabei niemand zu Schaden kommt, hat man früher nicht die Nerven verloren wegen eines dummen Streichs. Heute stellt man in Frage, ob die Eltern ihren Job richtig gemacht hätten. Delinquentes Kind, auch bei Bagatelldelikt, oder Oppositionalität bei einem Jugendlichen (gab’s das nicht schon immer?) gelten als Indiz für schwerwiegendes Elternversagen. Im Zweifelsfall sagt die Kesb dann, wir sind gnädig, wir verfügen keine Fremdplatzierung sondern «nur» eine sozialpädagogische Familienbegleitung. Man kann das in guten Treuen schlecht oder gut finden. Wie verheerend es herauskommen kann, steht im Netz zum Beispiel unter Von der Hilfesuchenden zum Opferlamm.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Zarzis
    Zarzis, 05.07.2018, 13:32 Uhr

    Es ist schon, sorry, Verlogen, was da von der SVP kommt. Bei der KESP, müsste man einschreiten. Da könne man ja aus Rache jemand Melden. Okay, aber bei Sozial Detektive, ist das dann aber gar kein Problem. Nee sogar gewollt!
    Wie heisst es da, bei begründeten Verdacht. Wie definiert man Begründeten Verdacht?
    Das ist dann Auslegungssache des Sachbearbeiters. Da ist das alles, absolut kein Problem.
    Ich finde das alles nur Verlogen!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Paul
    Paul, 05.07.2018, 07:12 Uhr

    Nun, der Basler RR Christoph Brutschins (SP) sagte anlässlich der Medienkonferenz «Vier Jahre KESB – die KOKES zieht Bilanz»: Bringen wir es auf den Punkt: Die KESB arbeiten gut, und doch haben sie – in der Deutschschweiz wohlgemerkt – ein Imageproblem. Sie werden medial, politisch und von Teilen der Bevölkerung noch nicht als das wahrgenommen, was sie von Gesetzes wegen sind. Nämlich zentrale Notfalldienste – vergleichbar mit der Feuerwehr oder Sanität.
    Wird nun aber einer dieser Dienste – und gem. der obigen Aussage sollte das auch für die KESB gelten – OHNE GRUND angerufen, dann verstösst das klar gegen Art. 128 StGb Falscher Alarm. Darin heisst es:
    Wer wider besseres Wissen grundlos einen öffentlichen oder gemeinnützigen Sicherheitsdienst, einen Rettungs- oder Hilfsdienst, insbesondere Polizei, Feuerwehr, Sanität, alarmiert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    Somit sollte doch alles klar sein – nur weigern sich die Gerichte diesen Artikel, ebenso wie Art. 303 Falsche Anschuldigung, bei trölerischen Gefährdungsmeldungen anzuwenden. Natürlich nur zum Schutze der KESB und damit die Leute nicht vom denunzieren und anschwärzen Anderer abgehalten werden.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von vielleicht
    vielleicht, 04.07.2018, 17:26 Uhr

    In der Schweiz sind wir in der glücklichen Lage, den Behörden in der Regel vertrauen zu können. Gemäss meiner Erfahrung ist die Kesb leider eine Ausnahme. Und es hat, jedenfalls nach 2013 und somit in der Kesb-Ära, tatsächlich ein Angestellter einer Schule auch im Kt. Zug bereits einmal aus Rache (nach einem Konflikt mit einem Vater) eine Gefährdungsmeldung gegen den Vater gemacht. Die Kesb merkte, dass Rache das Motiv war, und liess dann den Vater unbehelligt. Vielleicht arbeiten ja im Kanton Zug durchwegs lebenserfahrene, mind. 50-jährige Menschen bei den Kesb und den Sozialdiensten. So dass wir weiterhin vertrauen können. Sicher ist, dass in anderen Kantonen, und früher oder später wohl auch im Kt. Zug, auch sehr naive und buchstabengläubiges Personal am Werk ist. Egal, ob ein Nachbar oder ein young-and-workoholic Schulsozialarbeiter eine Gefährdungsmeldung macht, es gibt für die Familie oft kein zurück. Ständig werden neue Berufsbilder kreiert, angeblich damit die Kesb allen Fällen auf den Grund gehen kann, und nicht selten verstecken diese Herrschaften und Damenschaften sich gegenseitig hintereinander. In der Pubertät zum Beispiel spielt ein guter Teil der Jugendlichen verrückt. Sie rebellieren gegen ihre Eltern – ein Zeichen für jahrelang zu wenig vorhandene Nestwärme? Das Gesetz sollte tatsächlich so formuliert sein, dass sich niemand zu einer Gefährdungsmeldung ermuntert fühlt. Bin mir sonst nie einig mit der SVP. Die Motion sollte wohl überwiesen werden, denn: Für einen verrückt spielenden Jugendlichen hat die Kesb welche Erklärung parat? Umbau des Geshirns, jugendlicher Leichtsinn, Gruppendruck? Nein. Die Kesb kennt für ein auffälliges Verhalten bei unter-18-Jährigen nur einen Grund: Der Jugendliche ist gefährdet, und zwar durch seine Eltern.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon