zwd Berlin. Die Bundesregierung machte deutlich, dass Drittmittel kein Ersatz für unzureichende Grundfinanzierung seien. Die Grundfinanzierung falle aber in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Linken-Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage bemängelt, dass zu beobachten sei, dass die Grundfinanzierung der Hochschulen insgesamt, wie auch der Anteil für die Forschung seit mehr als einem Jahrzehnt insgesamt hinter dem Wachstum der Drittmittel zurückbleibe. Die Fraktion hatte zudem darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung laut des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 erneut der größte Drittmittelgeber der deutschen Hochschulen sei.
Bund sieht Länder in der Finanzierungsverantwortung
Die Bundesregierung unterstrich, dass das große Engagement des Bundes für die Hochschulen eine stabile und ausreichende Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder nur ergänzen, aber nicht ersetzen könnte. Gleichwohl seien Drittmittel neben einer ausreichenden Grundfinanzierung von großer Bedeutung für Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Sie seien ein unverzichtbares Element des wissenschaftlichen Wettbewerbs und der Profilbildung der zentralen Akteure im deutschen Wissenschaftssystem. Drittmittel trügen zur Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und zur Leistungs- und Innovationsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems bei.
„Höhe der Drittmittel kein Maßstab für Qualität der Forschung“
Welches Verhältnis zwischen Grund- und Drittmittelfinanzierung im Einzelnen sinnvoll sei, richte sich nach den Besonderheiten der jeweiligen Hochschule, so die Bundesregierung. Forschung an Hochschulen werde in Deutschland sowohl über Grundmittel als auch über Drittmittel finanziert. Im Allgemeinen könne die Finanzierungsquelle eines Forschungsanliegens deshalb allein keine Aussagekraft über dessen Qualität besitzen. Innerhalb eines wissenschaftsgeleiteten wettbewerblichen Verfahrens dagegen sei die Einwerbung von Drittmitteln selbstverständlich einer von mehreren Indikatoren für die Beurteilung von Forschungsleistungen.