Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 19 / 2018

Das Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick

Politik für ein solidarisches Land bedeutet, Familien zu unterstützen und allen Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Das ist eines der zentralen Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion, das sie mit Verve in der Koalition vorantreibt.

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung dazu den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, kurz das Gute-KiTa-Gesetz beraten (Drs. 19/4947).

Der Entwurf von SPD-Familienministerin Franziska Giffey sieht vor, die Qualität der Kindertagesbetreuung in Deutschland zu verbessern und die Gebührenfreiheit insbesondere für Familien mit geringem Einkommen auszuweiten.

Auf der Grundlage eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz stellt der Bund den Bundesländern einen Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Maßnahmen zur Verfügung. Das bedeutet für die Länder, dass sie die finanziellen Mittel bedarfsgerecht und flexibel einsetzen können, zum Beispiel für einen guten Betreuungsschlüssel (Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation), qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder die Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Familien werden gestärkt
Für die Kitagebühren schreibt der Gesetzentwurf eine bundesweite soziale Staffelung vor. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, sollen unbürokratisch von den Gebühren befreit werden. Damit werden vor allem Familien mit geringerem Einkommen gestärkt.

Für das Gute-Kita-Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, sollen jeweils mit jedem Bundesland Verträge geschlossen werden. Darin soll unter anderem festgehalten werden, mit welchen Konzepten die Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung bzw. die Ausweitung der Gebührenfreiheit erreicht werden soll. Auf diese Weise sorgt der Gesetzentwurf Schritt für Schritt für die Herstellung gleichwertiger Kinderbetreuung in ganz Deutschland – was ein riesiger Fortschritt ist.

Maßnahmen zur Gebührenfreiheit
Denn klar ist: Der Staat hat dafür zu sorgen, dass alle den gleichen Zugang zu Bildung haben, unabhängig von der Herkunft. Kindertagesstätten sind Orte frühkindlicher Bildung, nicht nur der Betreuung. Und genauso wie Bildung an Schulen und Hochschulen kostenlos ist, muss der Besuch von Kitas kostenlos sein. Deshalb können die Bundesmittel laut Gesetzesvorlage auch für Maßnahmen zur Gebührenfreiheit genutzt werden. Wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Landesebene regieren, wurden und werden Kitagebühren schrittweise abgeschafft.

Zusammengefasst
Das Gute-Kita-Gesetz steigert die Qualität der Kindertagesbetreuung und sorgt dafür, dass mehr Eltern von einer gebührenfreien Kita profitieren können. Damit geht die Koalition einen entscheidenden Schritt, um frühkindliche Bildung in Kitas zu fördern. Der Bund unterstützt die Bundesländer und Kommunen mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei der Steigerung der Qualität und der schrittweisen Gebührenfreiheit.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll sinken, der Schutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert und die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgeweitet werden. Das sind die wichtigsten Eckpunkte eines Gesetzentwurfes (Drs. 19/4948) der Koalition für ein „Qualifizierungschancengesetz“, über das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat.

Mit dem geplanten Gesetz sorgt die Koalition dafür, dass Beschäftigte, die von der Digitalisierung betroffen sind, Weiterbildungschancen haben, um am Ball zu bleiben – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße.

Der Gesetzentwurf, den Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ins Parlament eingebracht hat, gibt wichtige Antworten auf den digitalen Strukturwandel, in dem es einen umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der BA eröffnet. Nach Unternehmensgröße gestaffelt, werden Weiterbildungskosten zukünftig bis zu 100 Prozent übernommen.

Mehr Schutz durch die Arbeitslosenversicherung
Zudem wird der Schutz durch die Arbeitslosenversicherung ausgebaut. Durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere für diejenigen, die häufig nur über kurze Dauer Arbeit haben, wird es zukünftig mehr Sicherheit geben: Wer innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweist, hat künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der bisher geltenden Frist von 24 Monaten war das für kurzfristig Beschäftigte, also zum Beispiel Saisonarbeiter, oft schwierig zu erreichen.

Außerdem senkt die Koalition den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte und schafft damit eine gute Balance zwischen Beitragsentlastung, Krisenrücklagen und verbesserten Versicherungsleistungen. Das bedeutet, dass vom 1. Januar 2019 an der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr drei Prozent des Bruttolohnes, sondern nur noch 2,5 Prozent betragen wird.

Ziel: die Arbeitslosenversicherung weiterentwickeln
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein erster konkreter Schritt, um den Wandel in der Arbeitswelt aktiv zu gestalten. Die Koalition will arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente besser verzahnen und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern bündeln. So wird Sicherheit im digitalen Wandel mit neuen Chancen für alle Beschäftigten verbunden und durch Qualifizierung ein größeres Maß an persönlicher Freiheit geschaffen.

Mit dem Ausbau der Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten im Rahmen dieser Qualifizierungsoffensive stellt die Koalition daher die Weichen für eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer stärker vorausschauend agierenden Arbeitsversicherung – was ein wichtiges Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist.

Es war ein langer Weg und ein harter Kampf, aber die SPD-Bundestagsfraktion hat sich am Ende in der Koalition durchgesetzt: Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts (Brückenteilzeit) in 2./3. Lesung beschlossen. Vor allem Frauen bleiben damit nicht mehr so oft in der Teilzeitfalle hängen.

Der SPD-Fraktion geht es mit der Brückenteilzeit um eine moderne Arbeitswelt, in der sich die Wünsche und Herausforderungen des Alltags besser mit dem Beruf vereinbaren lassen (Drs. 19/3452).

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit, sie ist ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und, hilft, Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.

Der Gesetzentwurf sieht vor: Es wird ein Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeit eingeführt, verbunden mit dem Recht, in die vorherige Arbeitszeit zurückzukehren und damit aus der Teilzeitfalle zu entkommen.

So funktioniert es:
Die Voraussetzungen für diesen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur alten Arbeitszeit sind, dass sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beschränkt, dass der Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als 45 Beschäftigte hat, man dort seit mehr als sechs Monaten angestellt ist und den Antrag schriftlich, drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung, stellt.

Der Gesetzentwurf beinhaltet noch mehr:

  • Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten wollen, können das auch leichter durchsetzen.
  • Die Arbeit auf Abruf wird durch gesetzliche Regelungen ebenfalls planbarer. So darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin nicht verlangen, mehr als 25 Prozent über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus zu arbeiten. Genauso darf die wöchentliche Arbeitszeit aber auch nicht mehr als 20 Prozent unter die vereinbarte Wochenarbeitszeit fallen.
  • Weiter regelt die Gesetzesvorlage, dass künftig automatisch 20 statt bisher zehn Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart gelten, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.

Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „In einem solidarischen Land brauchen wir auch gleiche Chancen am Arbeitsmarkt. Deshalb schaffen wir insbesondere für Frauen mit der Brückenteilzeit bessere Chancen auf die Rückkehr in einen Vollzeitjob. Damit Zeit für Kinder und Familie nicht mit der Teilzeitfalle bestraft wird.“

„Ab dem 1. Januar 2019 können sich Beschäftigte über die neue Möglichkeit freuen, ganz ohne Begründung in Teilzeit zu gehen – und zwar bis zu fünf Jahre lang. Anschließend haben sie die Garantie, wieder zur alten Arbeitszeit zurückkehren zu können. Das Gesetz macht es damit nicht nur möglich, besser über die eigene Zeit bestimmen zu können, sondern schafft auch neue Sicherheiten. Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten, und wir freuen uns sehr über diesen Erfolg!“
Kerstin Tack, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

Mit dem am Donnerstag vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossenen GKV-Versichertenentlastungsgesetz werden zum 1. Januar 2019 alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell entlastet, die gesetzlich krankenversichert sind (Drs. 19/4454, 19/4552). Das gilt auch für alle Selbständigen, die sich gesetzlich versichern wollen. Außerdem wird die soziale Absicherung für ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit verbessert.

Gemeinsam mit den Gewerkschaften haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten viele Jahre dafür gekämpft, dass Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder gleich hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen. Dabei geht es auch um Solidarität. So wird die einseitige Mehrbelastung der Arbeitnehmer beendet.

In den Koalitionsverhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion das durchsetzen – ein großer Erfolg für alle Beschäftigten.

Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz enthält darüber hinaus deutliche Verbesserungen für Selbstständige. Ihre Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden mehr als halbiert. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der monatliche Mindestbeitrag nur noch 161 statt bisher 342 Euro. Während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen darüber hinaus in Zukunft keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden. Das entlastet vor allem viele Selbständige mit wenig Einkommen, etwa Taxifahrerinnen und -fahrer, und schafft für sie deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit.

Ein Erfolg ist auch die mit dem Gesetz erreichte bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Ausscheidende Soldatinnen und Soldaten auf Zeit können sich künftig gesetzlich krankenversichern. Hier konnte die SPD-Fraktion in den parlamentarischen Verhandlungen zudem noch erreichen, dass die seit dem 15. März 2012 ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Leider war die Union nicht dazu bereit, zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit für die KVdR notwendig gewesen.

Die SPD-Fraktion erwartet, dass diese Frage im Rahmen der Gesetzesberatungen zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr noch einmal aufgerufen wird und die Bundesverteidigungsministerin hier Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit übernimmt.

Was sich konkret verbessert:
Zum 1.1.2019 zahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder zu gleichen Teilen den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für Arbeitnehmende bedeutet das eine Entlastung ihres Bruttoeinkommens im Durchschnitt um 0,5 Prozent. Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient, hat künftig 15 Euro mehr im Monat. Profitieren werden auch Rentnerinnen und Rentner: Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.

Bezahlbarer Wohnraum für alle ist die soziale Frage unserer Zeit. In den Ballungsräumen steigen die Mieten seit Jahren stetig an. Die Bautätigkeiten für bezahlbare Mietwohnungen sind zu gering, und massive Bodenspekulation verschärft die Situation auf den Wohnungsmärkten. Die SPD-Fraktion hat das erkannt.

Der Schutz der Mieterinnen und Mieter und die Unterstützung von Wohnungsneubau stehen oben auf der politischen Agenda. In der Bundesregierung und in den Ländern arbeiten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten daher mit vereinten Kräften an einer Verbesserung der Situation. Viele verschiedene Maßnahmen sind dafür notwendig. Mit dem Mieterschutzgesetz, das der Bundestag am Freitag in erster Lesung beraten hat, legt die SPD-Fraktion ein wichtiges Instrument vor, um den Mietenanstieg zu bremsen und Verdrängung durch Luxussanierungen zu beenden (Drs. 19/4672).

Der Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley (SPD) setzt an verschiedenen Stellen an:

Auskunft über die Vormiete
In Regionen, in denen die Mietpreisbremse gilt, werden Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, Mieterinnen und Mietern vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert darüber Auskunft zu erteilen, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt, beispielsweise eine höhere Vormiete oder eine umfassende Modernisierung. Nur soweit diese Auskunft erteilt wird, können sich Vermieter auch später auf diese Ausnahme berufen. Mieterinnen und Mieter können damit von vornherein besser beurteilen, ob die geforderte Miete rechtmäßig ist. Das schafft mehr Transparenz. Sollte die Miete dennoch zu hoch sein, werden die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, nun vereinfacht.

Weniger Mieterhöhung nach Modernisierung
Das Geschäftsmodell, über Modernisierungen extreme Mietpreissteigerungen durchzusetzen, wird durch das geplante Gesetz beendet. In ganz Deutschland soll laut Regierungsentwurf gelten, dass die Miete nur noch um 3 Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren erhöht werden darf. Das verhindert extreme Mietsteigerungen und lässt trotzdem noch einen Spielraum für sinnvolle Modernisierungen.

Und in Gebieten mit angespannter Wohnungslage, zum Beispiel in Berlin oder Hamburg, sollen anstatt wie bisher elf jährlich nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden dürfen.

Bußgelder beim gezielten Rausmodernisieren
Zum Leben in der Stadt gehört auch eine Mischung aus Alteingesessenen und immer wieder neu hinzukommenden Bürgerinnen und Bürgern. In Zeiten normaler Wohnungsmärkte ist das ein ganz normaler Prozess. Doch wenn zu wenig Wohnraum zur Verfügung steht, kommt es zu Verteilungskämpfen. Darunter leiden diejenigen, die nicht noch mehr für ihre Wohnung bezahlen können. In begehrten Wohnlagen kommt es dann sogar zu Fällen des gezielten Rausmodernisierens aus Renditegründen.

Das ist ungerecht, und darum hat die SPD-Fraktion in Verhandlungen durchgesetzt, dass das gezielte Verdrängen und Rausmodernisieren mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt wird. Bezahlbarer Wohnraum für alle ist die soziale Frage unserer Zeit.

Weitere Maßnahmen
Diese Verbesserungen beim Mieterschutz sind erste Bausteine. Die Koalition bringt weitere wohnungspolitische Maßnahmen auf den Weg. So soll mit einer Verfassungsänderung soll der Bund in Zukunft dauerhaft und auf hohem Niveau den Bundesländern Finanzhilfen für Investitionen beim sozialen Wohnungsbau gewähren. Ohne den neuen Artikel 104d Grundgesetz könnte der Bund den Ländern keine rechtliche Zweckbindung der Mittel vorschreiben. Dafür investiert er in dieser Wahlperiode 5 Milliarden Euro.

Auf dem Wohngipfel der Koalition am 21. September hat die SPD-Fraktion weitere Verbesserungen durchgesetzt:

Der Betrachtungszeitraum von Mietspiegeln wird von vier auf sechs Jahre ausgeweitet. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird eingeschränkt, die Bundesländer werden durch Förderprogramme beim Bau von neuen Sozialwohnungen unterstützt, und die Maklerkosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums soll künftig der Verkäufer zahlen.

Die SPD-Fraktion fordert außerdem einen fünfjährigen inflationsgekoppelten Mietpreisstopp, um Mieterinnen und Mieter kurzfristig zu entlasten. Das ist gerechte Politik für ein solidarisches Land.

Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung das „Gesetz zur Steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Sonder-AfA)“ beraten (Drs. 19/4949).

Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, insbesondere in Ballungsräumen, ist eines der wichtigsten Ziele dieser Koalition. Deshalb muss unter anderem die Bereitstellung von günstigen Mietwohnungen gefördert werden. Mit dem neuen Gesetz sollen einige der beim Wohngipfel am 21. September 2018 beschlossenen Punkte zur Wohnungsbauoffensive umgesetzt werden:

Durch die Einführung einer steuerlichen Sonder-Abschreibung soll der Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment gefördert werden. Die Sonderabschreibung soll im Jahr der An-schaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren jeweils fünf Prozent betragen. Zusammen mit der normalen Abschreibung können somit innerhalb dieses Abschreibungszeitraums bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden.

Dadurch wird auch die Herstellung von Wohnraum in bereits bestehenden Gebäuden gefördert. Das betrifft beispielsweise die Umwidmung von Gewerbeflächen oder den Ausbau von bislang ungenutzten Dachgeschossen. Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wurde bzw. wird.

Zielgenauer Einsatz der Fördermittel
In den anstehenden Gesetzesberatungen wird die SPD-Fraktion die Förderbedingungen prüfen, um einen möglichst zielgenauen Einsatz der Fördermittel für den Bau von bezahlen Wohnungen sicherzustellen. Denn das ist laut Gesetzesbegründung das Ziel der Maßnahme: möglichst zeitnah private Investoren zum Neubau von Mietwohnungen anzuregen. Die Sonderabschreibung könne demnach im freifinanzierten Wohnungsmarkt Anreize setzen, um die Bautätigkeit anzuregen. Gefördert würden mit der Sonderabschreibung aber auch Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden.

In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Donnerstag den Antrag der Bundesregierung beschlossen, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak über den 31. Oktober 2018 hinaus fortzusetzen (Drs. 19/4719).

Der Antrag sieht vor, den Einsatz der Aufklärungs- und Tankflugzeuge im Rahmen des Anti-IS-Mandates zum 31. Oktober 2019 zu beenden und das Ausbildungsmandat der Bundeswehr im Zentralirak unter Vorbehalt zu verlängern.

Sollte die neu gewählte irakische Regierung unter Einbezug des irakischen Parlaments die Einladung an Deutschland und die geltenden Truppenvereinbarungen bis zum 30. April 2019 nicht in geeigneter Form bestätigen, wird das Ausbildungsmandat zum 31. Oktober 2019 abgebaut und beendet.

Erstmals legt die Koalition in der Mandatierung von Auslandseinsätzen fest, dass für die Entsendung der Bundeswehr nicht nur die Zustimmung der ausländischen Regierung, sondern explizit auch die Einbeziehung des nationalen Parlaments in den politischen Willensbildungsprozess gewünscht ist.

 


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