. Radiographie und Radiotherapie . PLATTE XCIII. (Fall XII.). – Enthaarung der haartragenden Klappe ähnlich dem Fall XI. Dieser Fall stellt ein Interessantes Merkmal dar, da nur das äußerste Ende des Haares enthaart werden musste, der andere Teil nach der vereinigung der notwendigen Portion in der Nähe der Schlinge wieder auf die Kopfhaut gebracht werden musste. Es war daher notwendig, den Teil der Klappe zwischen Auge und Ohr ausreichend zu schützen, um Verletzungen der Haarfollikel zu vermeiden. Dies wurde durch einen dicken Bleischirm erreicht, der alle Bereiche mit Ausnahme des zu bestrahlenden Teils abdeckt. Abb. c zeigt die Depi
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1364 x 1833 px | 23,1 x 31 cm | 9,1 x 12,2 inches | 150dpiWeitere Informationen:
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