Rigoletto

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Quelle: Umweltbundesamt

Stoffe und Gemische können eine Gefahr für Gewässer sein. Sie müssen deshalb entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) – bzw. als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ – eingestuft werden. Im öffentlichen Bereich dieser Internetseite können unter "WGK-Suche" die aktuell veröffentlichten Stoffeinstufungen recherchiert werden.